Und täglich grüßt >> Seite 3 der Cyberschaden · Virus WannaCry hat Daten von mehr als 220.000...

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSPARTNER Nr. 37 | August 2017 >> Seite 3 Achtung! Aufhebung des Regressverzichts >> Seite 4 Grenzen der Haftung für Abschlepper >> Seite 6 Neue Empfehlungen für Frachtführer >> Seite 7 Engeres Korsett für Entsorger >> Seite 9 Kunst in schwierigen Zeiten >> Seite 10 Oft unterschätzt: Wirtschaftliche und politische Risiken im Welthandel >> Seite 12 Zinswende bleibt Illusion >> Seite 14 Market Reports 2017 >> Seite 18 Runde Sache, starke Leistung >> Seite 19 In der Schwebe – wer zahlt den Schaden? >> Seite 20 Impressum Und täglich grüßt der Cyberschaden … Verwundbare IT: Szenarien und Absicherung Sandra Dammalacks Hackerangriffe, Malware und Daten- diebstähle sind längst Alltag gewor- den. Gefeit davor sind weder Privat- personen noch staatliche Institutionen und Unternehmen. Attacken wie in der jüngsten Vergangenheit durch WannaCry oder vergleichbare Ransom- ware zeigen: Die digitalisierte Welt macht Unternehmen verwundbarer denn je. Durch Schadsoftware werden Com- putersysteme infiziert und Daten ver- schlüsselt. Für die (vermeintliche) Ent- sperrung der Daten verlangen die Täter dann meist ein Lösegeld. Schätzungen zufolge wird auf diese Weise jährlich rund 1 Mrd. USD erpresst. Allein das Virus WannaCry hat Daten von mehr als 220.000 Computern verschlüsselt. Als Folge kam es in den betroffenen Unternehmen u. a. zu massiven Be- triebsunterbrechungen. Zwar hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wieder- holt davon abgeraten, auf die Löse- geldforderungen der Hacker einzuge- hen, doch viele Opfer, die auf wichtige und sensible Daten nicht mehr zugrei- fen können, halten sich nicht an den Rat in der Hoffnung, mit der Zahlung weitere verheerende Folgen für das Unternehmen abwenden zu können. Das Ergebnis ist, dass sich mittlerweile eine wahre Industrie für Ransomware entwickelt hat, die an diesen Szena- rien kräftig verdient. Dass sich die für die Täter äußerst lukrativen Attacken wiederholen, ist daher vorprogram- miert. Einmal mehr hat das der jüngste Angriff gezeigt, der u. a. Großkonzerne wie Maersk und Beiersdorf getroffen hat. Studien legen den Schluss nahe, dass derartige Attacken jährlich um bis zu 50 % zunehmen werden. >> Neue Führung deas, ISO und Orth haben unter dem Dach der Ecclesia Gruppe eine neue Führung. Jochen Körner ist am 1. Mai an die Spitze der Industriemakler und industrienahen Spezialmakler unserer Gruppe im In- und Ausland gerückt. Der 42-jährige Dipl.-Kaufmann mit zusätzlichem MBA-Abschluss wird am 31. Juli 2018 Nachfolger von Norbert Noehrbass als einer von drei Geschäftsführern der Ecclesia Holding GmbH, die die Gruppe strategisch lenken. Noehrbass tritt altersbedingt in den Ruhestand. Er wird den Staffel- stab bereits zum Jahreswechsel an Körner übergeben. Bis dahin fungiert der international erfahrene Manager als Generalbevollmächtigter. Körner war zuvor Geschäftsführer bei der Marsh GmbH. (GW)

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  • I n f o r m at I o n e n f ü r G e s c h ä f t s pa r t n e r

    nr. 37 | august 2017

    >> Seite 3 Achtung! Aufhebung des

    Regressverzichts

    >> Seite 4 Grenzen der Haftung für Abschlepper

    >> Seite 6 Neue Empfehlungen für Frachtführer

    >> Seite 7 Engeres Korsett für Entsorger

    >> Seite 9 Kunst in schwierigen Zeiten

    >> Seite 10 Oft unterschätzt:

    Wirtschaftliche und politische Risiken im Welthandel

    >> Seite 12 Zinswende bleibt Illusion

    >> Seite 14 Market Reports 2017

    >> Seite 18 Runde Sache, starke Leistung

    >> Seite 19 In der Schwebe – wer zahlt

    den Schaden?

    >> Seite 20 Impressum

    Und täglich grüßt der Cyberschaden …Verwundbare IT: Szenarien und AbsicherungSandra Dammalacks

    Hackerangriffe, Malware und Datendiebstähle sind längst Alltag geworden. Gefeit davor sind weder Privatpersonen noch staatliche Institutionen und Unternehmen. Attacken wie in der jüngsten Vergangenheit durch WannaCry oder vergleichbare Ransomware zeigen: Die digitalisierte Welt macht Unternehmen verwundbarer denn je.

    Durch Schadsoftware werden Computersysteme infiziert und Daten verschlüsselt. Für die (vermeintliche) Entsperrung der Daten verlangen die Täter dann meist ein Lösegeld. Schätzungen zufolge wird auf diese Weise jährlich rund 1 Mrd. USD erpresst. Allein das Virus WannaCry hat Daten von mehr als 220.000 Computern verschlüsselt. Als Folge kam es in den betroffenen Unternehmen u. a. zu massiven Betriebsunterbrechungen.

    Zwar hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wiederholt davon abgeraten, auf die Lösegeldforderungen der Hacker einzugehen, doch viele Opfer, die auf wichtige und sensible Daten nicht mehr zugreifen können, halten sich nicht an den Rat in der Hoffnung, mit der Zahlung weitere verheerende Folgen für das Unternehmen abwenden zu können.

    Das Ergebnis ist, dass sich mittlerweile eine wahre Industrie für Ransomware entwickelt hat, die an diesen Szenarien kräftig verdient. Dass sich die für die Täter äußerst lukrativen Attacken wiederholen, ist daher vorprogrammiert. Einmal mehr hat das der jüngste Angriff gezeigt, der u. a. Großkonzerne wie Maersk und Beiersdorf getroffen hat. Studien legen den Schluss nahe, dass derartige Attacken jährlich um bis zu 50 % zunehmen werden. >>

    Neue Führungdeas, ISO und Orth haben unter dem Dach der Ecclesia Gruppe eine neue Führung. Jochen Körner ist am 1. Mai an die Spitze der Industriemakler und industrienahen Spezialmakler unserer Gruppe im In und Ausland gerückt. Der 42jährige Dipl.Kaufmann mit zusätzlichem MBAAbschluss wird am 31. Juli 2018 Nachfolger von Norbert Noehrbass als einer von drei

    Geschäfts führern der Ecclesia Holding GmbH, die die Gruppe strategisch lenken. Noehrbass tritt altersbedingt in den Ruhestand. Er wird den Staffelstab bereits zum Jahreswechsel an Körner übergeben. Bis dahin fungiert der international erfahrene Manager als Generalbevollmächtigter. Körner war zuvor Geschäftsführer bei der Marsh GmbH. (GW) •

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    Unternehmen auf der ganzen Welt müssen sich daher heute intensive Gedanken machen, wie sie ihre IT bestmöglich gegen Cyberattacken schützen können.

    Risikoszenarien unterschiedlichJe nach Branche unterscheiden sich die Risiken im Cyberbereich sehr stark. Das Risikoportfolio hängt von den betrieblichen Abläufen und den verwendeten Technologien im jeweiligen Unternehmen ab. Das Verständnis für die individuelle Risikolage und die Gefährdungspotenziale ist die Voraussetzung dafür, die möglichen Auswirkungen von Schäden erfassen zu können und dementsprechend Verhinderungsmaßnahmen zu evaluieren.

    Nicht nur die jeweiligen Netzwerkstrukturen und Datenbestände müssen in eine genaue Betrachtung mit ein fließen, sondern auch die gespeicherten und verarbeiteten Daten. Zudem sind die Rahmenbedingungen für die ITSicherheit im Unternehmen zu bewerten. Hier stehen beispielsweise Fragen im Vordergrund wie: Wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Ist eine Notstromversorgung verfügbar? Inwieweit sind Server und Rechenzentren vor Angriffen geschützt? Was wird gegen etwaige Sicherheitsrisiken bei outgesourcten ITLeistungen getan? … Bereits bestehende Sicherheitsricht linien und verfahren sowie Notfall und Krisenpläne, soweit vorhanden, sind ebenfalls Gegenstand der Risikoanalyse.

    Am Ende des Tages hat man eine detaillierte Risk Landscape der eigenen Cyberrisiken zur Hand. Dass man

    das entsprechende Knowhow hierfür nicht unbedingt im Haus hat, ist kein Beinbruch. Glücklicherweise kann man heutzutage ja auf externe Expertise zurückgreifen.

    Gesetzliche Anforderungen verschärftMit Inkrafttreten des ITSicherheitsgesetzes für Deutschland (2015) sowie der Europäischen DatenschutzGrundverordnung (EUDSGVO, ab 2018) müssen sich Unternehmen im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Datenschutz mit verschärften Auflagen auseinandersetzen.

    Prüfnachweise für KRITISNach dem ITSicherheitsgesetz müssen deutsche Unternehmen bereits zum 3. Mai 2018 erste Prüfungsnachweise vorlegen, um zu dokumentieren, dass sie bestimmte Sicherheitsvorschriften nach dem Stand der Technik vorgenommen haben. Betroffen von der Prüfpflicht durch das BSI sind die so genannten KRITIS (Betreiber Kritischer Infrastrukturen). Dazu zählen Unternehmen aus den Sektoren Energie, Telekommunikation, Informationstechnik, Transport oder Verkehr wie auch Unternehmen aus den Bereichen Wasser, Ernährung sowie Finanz und Versicherungswesen.

    Verschärfung durch EU-RichtlinieWährend sich das ITSicherheitsgesetz mit Kritischen Infrastrukturen befasst, ist die Europäische DatenschutzGrundverordnung darauf ausgerichtet, europaweit eine einheitliche und verbindliche Regelung für Daten

    sicherheit zu schaffen. Alle Unternehmen, die mit Daten von EUBürgern arbeiten, sind betroffen – auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Bis zum Inkrafttreten am 25. Mai 2018 müssen Firmen dafür Sorge tragen, dass europäische Privatpersonen mehr Kontrolle darüber enthalten, wie und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden.

    Der bereits existierende Bußgeldkatalog für „Datensünder“ wird sich mit Inkrafttreten der EUDSGVO nochmals verschärfen. Bei Verstößen gegen ITSicherheitspflichten oder gegen die Informationspflicht den zuständigen Behörden bzw. den Betroffenen gegenüber belaufen sich die neuen Bußgelder für Unternehmen auf bis zu 20.000.000 Euro bzw. auf 4 % ihres gesamten Vorjahresumsatzes weltweit – je nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist. Zudem können weitere Anordnungen der Aufsichtsbehörden erfolgen.

    Cyberversicherungen eine Lösung?Bedingt durch die Vielzahl der Cybervorfälle und durch die beinahe tagtäglichen Medienberichte, hat sich die Cyberversicherung vom einstigen Nischenprodukt innerhalb weniger Jahre ins Bewusstsein der Unternehmer eingebrannt. Nichtsdestoweniger ist zu betonen: Diese Deckung ist kein Allheilmittel gegen Cyberattacken. Vielmehr setzen die Versicherer vor Abschluss des Versicherungsvertrags eine bereits gut funktionierende ITLandschaft im Unternehmen voraus und prüfen dies – besonders bei komplexen Risiken – in Form von Risikodialogen auch sehr genau ab. Insofern ist die Cyberversicherung lediglich das berühmte iTüpfelchen auf einem komplexen ITSicherungskonzept, das hilft, die Kosten für den Fall eines Schadeneintritts kal kulierbar zu machen.

    Die Cyberversicherung ist ein Kombinationsprodukt, das sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzt. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern erheblich, stellen jedoch in der

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    Fortsetzung Cyberschäden

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    Regel alle auf zwei Grundtypen von Versicherungsfällen ab: den Cybervorfall und die Datenschutzrechtsverletzung.

    Wenn von einer Datenschutzrechtsverletzung die Rede ist, geht es immer um einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Daten, die unter die Datenschutzbestimmungen fallen; das sind zumeist personenbezogene Daten. Spricht man indes von einem Cybervorfall, ist immer ein unberechtigter Zugriff auf das ITSystem gemeint. Dies kann der bösartige, zielgerichtete Hack eines Saboteurs sein oder auch das unbewusste Öffnen eines mit Schadsoftware kontaminierten Mail anhangs. Versicherbar sind sowohl die Folgen eines konkreten Hacker angriffs, der sich in einen Erpressungsfall auswachsen kann, als auch die Folgen einer Fehl bedienung durch eigene Mitarbeiter.

    Die durch diese Schadenszenarien entstehenden (Zusatz)Kosten sind in der Cyberdeckung entschädigungspflichtig. Unter den Versicherungsschutz fallen

    > Ertragsausfall> Ausfall der Telekommunikation/

    Website> Bedienfehler> DoSAttacke> Hackerangriff> Manipulation durch

    eigene Mitarbeiter> Ausfall von ITDienstleistungen> Sachverständigenkosten> Datenwiederherstellung> Rufschädigung/Krisenmanagement> Datenschutzverletzung> Internetbetrug> Erpressung> Cyberhaftpflicht

    Neben den Schadenersatzleistungen für Drittschäden und für entgangenen Gewinn gehört die Erstattung von Forensikkosten und Assistenzleistungen im Krisenfall (meist via Hotline des Versicherers) zu den wichtigsten Leistungsbestandteilen der Cyberversicherung.

    Einige Versicherer bieten als inklu dierte Zusatzleistung sogar die Erarbeitung neuer bzw. die Überprüfung bestehender Krisenpläne an. Dabei bedienen

    sie sich oft externer Dienstleister, mit denen sie vorteil hafte Kooperationskonditionen ver einbart haben, was durchaus zu einer WinWinSituation für alle Seiten führen kann. Letztendlich muss das Management des jeweiligen Unternehmens entscheiden, ob es lieber ein AllinoneProdukt kauft oder unabhängig von der Versicherungsleistung einen eigenen Dienstleister beauftragt.

    Unterm Strich empfiehlt sich vor Abschluss einer Cyberversicherung aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen und Leistungsangebote am Markt eine individuelle und maß geschneiderte Beratung. Nur mit professioneller Analyse des Risikoportfolios kann sichergestellt werden, dass das Versichererprodukt bzw. das Maklerwording tatsächlich zum eigenen Unternehmensrisiko passt.

    Gerne stehen Ihnen die Experten im Center of Competence für eine ausführliche Beratung und für das Einholen von passenden Angeboten zur Verfügung. Fragen Sie Ihren Kundenbetreuer danach. •

    Achtung! Aufhebung des RegressverzichtsZum Ende des Regressverzichtsabkommens der Feuerversicherer am 31. Dezember 2017Sandra Dammalacks, Andreas Potzelt

    Am 31.12.2017 ist Schluss. Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer, seit 01.11.1961 in Kraft, wird aufgehoben. Was bedeutet das für Sie als Versicherungskunde? Wenig bis nichts – so viel sei an dieser Stelle schon verraten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

    Das Regressverzichtsabkommen greift bei Brand und Explosionsschäden, die vom Versicherungsort des Verursachers auf fremdes Eigentum über

    gegriffen haben. Die Vereinbarung gilt für Versicherer aller Sparten, in denen das Feuerrisiko enthalten ist.> Feuerversicherung> FeuerBetriebsunterbrechungs

    versicherung> sonstige Betriebsunterbrechungs

    und Mietverlustversicherungen> Hausrat und

    Wohngebäude versicherungen> Mehrgefahren und

    Allgefahren versicherungen> Allgemeine

    Einheitsversicherung

    Unter welchen Bedingungen gilt der Regressverzicht der Feuerversicherer?Der Regressverzicht ist je Schadensereignis nach unten und oben begrenzt. Er beginnt ab einer Regressforderung von 150.000 Euro und endet bei der Grenze von 600.000 Euro.

    Wie der Begriff nahelegt, verzichten Versicherer, die dem Abkommen beigetreten sind, unter bestimmten Voraussetzungen darauf, an sie übergegangene Ersatzansprüche gegen den Regressschuldner geltend zu

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    machen (§ 86 Versicherungsvertragsgesetz).

    Zum Tragen kommt das Regressverzichtsabkommen, wenn zwei oder mehr an ihm beteiligte Versicherer in die Regulierung eines Schadens involviert sind. Um den Regressverzicht zu begründen, muss der Schaden ersatzpflichtig sein und für die Feuerversicherung des Schuldners einen Versicherungsfall darstellen. Zudem ist der Wirkungsbereich des Abkommens auf Feuerschäden begrenzt, die durch leichte Fahrlässigkeit des Verursachers (Regressschuldner) herbeigeführt wurden.

    Nicht vom Abkommen erfasst sind Ansprüche aus Schäden, die der Regressschuldner als Versicherungsnehmer oder als dessen Repräsentant, gesetzlicher Vertreter, persönlich haftender Teilhaber oder Gesellschafter herbeigeführt hat. Schäden indes, die Angestellte des Versicherungsnehmers verursacht haben, sind nicht vom Regressverzicht ausgenommen – es sei denn, es war Vorsatz im Spiel.

    Wie wirkt sich das Ende des Regressverzichtsabkommens auf die Haftpflichtversicherung aus?Die Nachricht von der Aufhebung des Abkommens zum Jahresende hat für Verunsicherung gesorgt. Viele befürchten negative Auswirkungen auf ihren Haftpflichtversicherungsschutz. Hier dürfen wir – zumindest in Bezug auf die überwiegende Anzahl der von uns vermittelten Verträge – Entwarnung geben.

    Deckungslücken sind in den Haftpflichtversicherungen nur bei Versicherungssummen von unter einer Million Euro zu erwarten – heutzutage eher eine Seltenheit. Handlungsbedarf besteht also nur bei nicht ausreichender Versicherungssumme. Dennoch empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung. Dabei sollte nicht nur auf die Versicherungssumme des Vertrags geachtet werden, sondern auch darauf, dass Sublimite, z. B. Mietsachschäden für Feuer und Explosion, im Rahmen der Vertragsdeckungssumme mit zur Verfügung gestellt werden. Als Mindestdeckungssummen für Personen

    und Sachschäden (einfache Risiken) sind heute 5.000.000 Euro Standard.

    Wir unterstützen Sie bei der richtigen Summenermittlung. Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.

    Wie wirkt sich das Ende des Regressverzichts auf die Sach und Betriebsunterbrechungsversicherung aus?Auch in den Bereichen Sach und Betriebsunterbrechungsversicherung besteht kein Grund zur Sorge. Lediglich bei einigen wenigen älteren Wordings, die explizit eine Bestimmung zum Regressverzichtsabkommen enthalten, ist zu beachten, dass eine ab 2018 gültige Vertragsänderung zu beantragen ist. Fragen dazu beantwortet Ihr Kundenberater.

    Bei Verträgen zur IndustrieSach und Betriebsunterbrechungsversicherung ab Version 2013, die über unser Haus abgeschlossen wurden, ist eine Änderung nicht notwendig, da das Regressverzichtsabkommen hier nicht mehr mit aufgenommen wurde. •

    Grenzen der Haftung für AbschlepperGut erklärt: Wissenswertes rund um die HakenlastversicherungSteffen Berge

    Ob ein liegengebliebenes Fahrzeug abzuschleppen, ein Auto von der Werkstatt zur Lackiererei zu transportieren, ein Falschparker aus dem Verkehr zu ziehen ist: Im Berge und Abschleppbusiness muss es oft schnell gehen. Meist genügt ein kurzer Anruf und schon ist der Fahrer unterwegs. Doch wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne. Gut, dass man für Schadenfälle eine Hakenlastversicherung abgeschlossen hat ...

    Ein Beispiel: Wegen eines Fahrerfehlers hat die hochwertige, 1,6 Tonnen schwere Limousine auf der Ladefläche des Abschleppfahrzeugs ernsthaft

    Schaden genommen. Der Abschleppunternehmer bleibt entspannt und schickt die Schadenmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen rasch zum Versicherer. Wenige Tage später kommt auch schon das Go: Der Schaden in Höhe von 80.000 Euro wird anerkannt; eine Zahlung über 16.000 Euro wird angewiesen.

    Moment mal! Nur 16.000 Euro!? Und wer zahlt die 64.000 Euro Differenz? In solch einer Situation die Fassung zu verlieren, ist zwar nachvollziehbar, aber unnötig, denn hier geht es, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, mit rechten Dingen zu.

    Wir klären aufDie Hakenlastversicherung gehört zu den Verkehrshaftungsversicherungen und deckt die Haftung des Frachtführers u. a. aus seinen Tätigkeiten Bergen, Abschleppen und Transportieren von Fahrzeugen ab.

    Die Haftungsgrundlagen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, u. a. in § 425 (Obhutshaftung). Der Gesetzgeber legt seine schützende Hand auf den Frachtführer und befreit ihn von der unbeschränkten Haftung. So besagt z. B. § 431 HGB, dass die Ersatzpflicht des Frachtführers bei Beschädigung oder Verlust des

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    Aus dem HGB

    § 425: Haftung für Güter- und Verspätungsschäden, Schadensteilung(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.

    § 431: Haftungshöchstbetrag(1) Die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt.

    transportierten Guts auf „8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts“ der beförderten Ware begrenzt ist (Rechnungseinheit = Sonderziehungsrecht des Interna tio nalen Währungsfonds). Den relevanten Gesetzestext im Wortlaut können Sie im Kasten rechts unten nachlesen.

    8,33 Rechnungseinheiten entsprechen ungefähr einem Wert von 10 Euro (tagesaktuelle EuroGegenwerte des Sonderziehungsrechts im Web auf tisgdv.de), heißt: Der Frachtführer haftet lediglich für eine Summe, die sich aus der Rechnung „10 Euro (plus/minus) mal Fahrzeuggewicht in Kilogramm“ ergibt.

    Bei einem 1,6 Tonnen schweren Fahrzeug wie in unserem Beispiel beträgt der Höchsthaftungsbetrag (gesetz liche Haftungsgrenze) also rund 16.000 Euro.

    Passiver Rechtsschutz inbegriffenDie Ersatzleistung der Hakenlastversicherung in unserem Beispiel ist damit gesetzeskonform. Der Kunde des Abschleppunternehmens – im Beispiel der Limousinenbesitzer – dürfte mit diesem Teilbetrag freilich nicht zufrieden sein und klagt den Rest womöglich ein. Auch für solche Fälle steht der Hakenlastversicherer dem Abschleppunternehmer zur Seite, indem

    er in dessen Namen die unberechtigten Forderungen abwehrt (passive Rechtsschutzversicherung).

    Mit einer Hakenlastversicherung sind Berge und Abschleppunternehmen also juristisch immer auf der sicheren Seite.

    In Einzelfällen kann es aus betriebswirtschaftlichen Gründen aber dennoch sinnvoll sein, Schäden in voller Höhe zu erstatten, z. B., wenn es sich um einen wichtigen und/oder einen langjährigen Kunden handelt.

    Sondervereinbarungen optionalBei einigen Hakenlastpolicen sind daher Individualvereinbarungen möglich, etwa die Erweiterung der summenmäßigen Haftungsbegrenzung auf 40 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Rohgewicht oder die vollständige Aushebelung derselben bis zu einer individuell festgelegten Obergrenze. Ob von solchen Optionen Gebrauch gemacht wird, ist jedoch stets genau abzuwägen, da hohe Schadenzahlungen sich unterm Strich immer auf die Versicherungsprämie auswirken.

    Unser Tipp: Um die eigene Hakenlastpolice nicht über die Regelhaftung hinaus zu belasten, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Transportversicherung. Als Allgefahrenver

    sicherung deckt die Police den exakten Wert des Fahrzeugs ab.

    In unserem Beispielfall würde der Transportversicherer die kompletten 80.000 Euro erstatten und dann den Hakenlastversicherer für die Regelhaftungssumme in Regress nehmen.

    Weitere Fragen zur Hakenlastversicherung und zur Transportversicherung beantworten unsere Expertinnen und Experten. Sprechen Sie einfach Ihren Kundenberater an. •

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    Neue Empfehlungen für FrachtführerAllgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017: Was kommt, was bleibt?Ralf Michaelys

    Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind ein von den Verbänden der verladenden Wirtschaft mitgetragenes Empfehlungswerk, das sich seit Langem in der Branche etabliert hat. Zum Jahresbeginn wurde die ADSp 2016 durch die neuere ADSp 2017 (ADSp n. F.) abgelöst. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesent lichen Änderungen.

    > Auftragsabwicklung Einige der für Spediteure günstigen

    Empfehlungen zur Abwicklung von Aufträgen, die noch Bestandteil der Vorgängerversion waren, wurden in der 2017erVersion nicht übernommen.

    Die Regelungen für den Palettentausch beispielsweise entfallen jetzt komplett (Ziffer 4.1.3 ADSp 2016), während die Standgeld regelungen in Anlehnung an die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs, Speditions und Logistikunternehmer (VBGL) neu formuliert wurden (Ziffer 11).

    > Vergütungsanspruch Die neugefassten ADSp sehen vor,

    dass Nachforderungen für entstandene Kosten, sofern diese vorhersehbar waren, künftig ausgeschlossen sein sollen. Kalkulationsfehler gehen damit zulasten der Kalkulierenden (Ziffer 16).

    > Wertvolle Güter Der Mindestbetrag, den ein Gut wert

    sein muss, um unter die Kategorie „wertvolle Güter“ zu fallen, wurde auf 100 Euro pro Kilogramm nach oben korrigiert (Ziffer 1.17). Bisher waren es 50 Euro pro Kilogramm.

    > Haftung bei Multimodaltransporten

    Bei Multimodaltransporten, die eine Seebeförderung enthalten, entfällt in den ADSp 2017 der explizite Verweis

    auf das Landfrachtrecht, der in der alten Version noch zu finden war. Somit können bei Transporten, die über den Land und den Wasserweg führen, die nach dem Seehandelsrecht erlaubten Haftungsausschlüsse „Feuer“ und „nautisches Verschulden“ zur Anwendung kommen – einschließlich der für Spediteure vorteilhaften Rechtsprechung zum qualifizierten Verschulden.

    Dadurch wird das bisher bestehende Regressrisiko für Seefrachtführer eingedämmt, die vormals als Ausführende bei Multimodaltransporten auch bei Vorliegen der o. g. Ausschlusstatbestände haftbar gemacht werden konnten.

    Lässt sich der Ort eines Schadens genau bestimmen, orientiert sich die Haftung des Spediteurs gemäß ADSp 2017 am Recht der Teilstrecke, auf der es zu dem Schaden kam. Bei unbekanntem Schadenort ist die Haftung auf zwei Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Ladung beschränkt (Ziffer 23.1.2).

    > Auftraggeberhaftung Die Haftung des Auftraggebers ist

    jetzt neu auf 200.000 Euro pro Schadenereignis begrenzt (Ziffer 29.2).

    > Haftungssummen Bereits mit den ADSp 2016 waren

    die Haftungssummen zum Teil deutlich angehoben worden, für Lagerverträge beispielsweise von fünf Euro je Kilogramm auf mehr als das Doppelte (genauer: 8,33 SZR, was im Jahr 2016 rund 10,50 Euro entsprach) bzw. pro Schadenfall von 5.000 auf 25.000 Euro. Die ADSp 2017 sehen nun weitere Erhöhungen vor (siehe Tabelle unten).

    > Versicherungsschutz Gemäß ADSp 2017 gilt: „Der Spedi

    teur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Inte resse des Auftraggebers liegt“ (Ziffer 21.2). Damit sehen die neuen ADSp nunmehr eine Verpflichtung des Spediteurs vor, für den Auftraggeber Versicherungsschutz einzudecken, und nicht bloß eine Berechtigung hierzu, wie dies noch in der Vorgängerversion vorgesehen war.

    Achtung! Wenn Sie sich auf die ADSp n. F. berufen, sprechen Sie von der Fassung 2017!

    Wenn Sie Fragen zu den ADSp 2017 haben oder Abstimmungsbedarf zu Ihren Versicherungen, ist Ihr Kundenberater gerne für Sie da und vermittelt Sie bei Bedarf an die Experten unseres Hauses. •

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    Speditions- und Frachtverträge Lagerverträge

    ADSp 2016 ADSp 2017 ADSp 2016 ADSp 20171 Mio. Euro 1,25 Mio. Euro 25.000 Euro 35.000 Euro

    100.000 Euro 125.000 Euro 25.000 Euro 35.000 Euro

    – – 50.000 Euro 70.000 Euro

    2 Mio. Euro 2,5 Mio. Euro 2 Mio. Euro 2,5 Mio. Euro

    Haftung

    je Schadenfall für Güterschäden

    je Schadenfall für Vermögensschäden

    Inventurdifferenzen pro Jahr

    je Schadenereignis

  • Engeres Korsett für EntsorgerZur Novelle der Entsorgungsfachbetriebe- und AbfallbeauftragtenverordnungKarsten Jonischkies

    Seit dem 1. Juni gelten verschärfte Vorschriften für die Entsorgungswirtschaft. Die am 07.12.2016 veröffentlichten Novellen der Entsorgungs-fachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind in Kraft (Bundesgesetzblatt 2016, Teil 1 Nr. 58; Art. 1 und 2: Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung). Allein Paragraf 28 der EfbV hat bisher noch keine Gültigkeit (mehr dazu s. u.), wird aber ab Juni 2018 ebenfalls Gesetzeskraft erlangen.

    Die novellierte EfbV stellt höhere Anforderungen an die Entsorgungsfachbetriebe und die Sachverständigen als bisher und räumt zudem den Behörden mehr Überwachungsspielraum ein.

    In der Branche stößt der Vorstoß des Gesetzgebers auf Kritik, bedeutet er doch einen erheblichen Mehraufwand

    für die Entsorgungsfachbetriebe, der ihre Kostensituation weiter verschärfen dürfte. Besonders prekär: Unternehmen müssen jetzt selbst betriebsinterne Informationen offenlegen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

    Natürlich ist die wohlgemeinte Absicht, mit den Neuregelungen eine Qualitätssteigerung und damit eine Stärkung der Entsorgungsfachbetriebe zu erreichen, grundsätzlich zu begrüßen. Fakt ist aber auch, dass die Fortentwicklung der Vorschriften zunehmend vom ursprünglichen Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung abweicht.

    Dieses Konzept, das darauf setzt, dass Unternehmen ihre Betriebe freiwillig durch unabhängige Sachverständige überprüfen lassen, hat sich in der Entsorgungsbranche seit mehr als zwanzig Jahren bewährt und

    kann durchaus als Erfolgsgeschichte angesehen werden. Schließlich haben Entsorgungsunternehmen schon aus reinem Eigennutz Interesse daran, qualitativ hochwertige und verlässliche Dienstleistungen anzubieten, um im stetig härter werdenden Wettbewerb bestehen zu können.

    Mit dem Eingriff in die bewährte Praxis reguliert der Gesetzgeber nun sowohl die Art als auch die Intervalle der Überprüfungen und beschränkt zudem die freie Wahl der Sachverständigen.

    Die Neuregelungen im ÜberblickIm Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen der EfbNovelle für Sie zusammengefasst.

    Ausbau der behördlichen ÜberwachungUm einen Überwachungsvertrag abschließen oder einer Entsorgergemeinschaft (ESG) beitreten zu können,

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    müssen Unternehmen jetzt vorab eine Prüfung durchlaufen und bestehen (§ 11 Abs. 5, § 15 Abs. 1 EfbV).

    Neu ist auch, dass die Behörde, die für die Anerkennung von ESG zuständig ist, nun berechtigt ist, an Sitzungen der ESGÜberwachungsausschüsse teilzunehmen. Sitzungstermine und orte sind der zuständigen Behörde daher auf Verlangen mitzuteilen. Ein Unterlassen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies ist ebenso der Fall, wenn die Termine nicht korrekt oder unvollständig übermittelt werden oder wenn die Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt (§ 14 Abs. 6, § 29 Abs. 1 Nr. 1 EfbV).

    VorOrtTermineEntsorgungsunternehmen müssen ihre Betriebe mindestens einmal im Jahr auditieren lassen. Ab sofort ist dabei an jedem zu zertifizierenden Standort mindestens alle drei Jahre ein weiterer Sachverständiger hinzuzuziehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn der begutachtende (einzelne) Sachverständige eine Zulassung als Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz besitzt (§ 21 Abs. 3 EfbV).

    Hat die Überprüfung der Betriebe Jahr für Jahr ein und derselbe Sachverständige vorgenommen, hat jetzt spätestens nach fünf Jahren ein Wechsel stattzufinden (§ 22 Abs. 5 EfbV). Des Weiteren müssen die technischen Überwachungsorganisationen (TÜO) und die ESG künftig ein System für zusätzliche, nicht angekündigte (!) Audits entwickeln und dieses auch umsetzen (§ 22 Abs. 2 EfbV).

    Weitergabe von BerichtenFür den Überwachungsbericht gibt die Novelle Mindestinhalte vor (vgl. § 23 EfbV sowie Anlage 2). Unverzüglich nach dem Audit ist der Bericht von der TÜO oder der ESG an die Zustimmungs bzw. Anerkennungsbehörde zu übermitteln. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder unterbleibt es vollständig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dasselbe gilt, wenn der Überwachungsbericht bzw. das Zertifikat nicht

    korrekt bzw. nicht wie vorgeschrieben erstellt wurde oder unvollständig ist (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 EfbV).

    Ab Juni 2018 wird ein bundesweit einheitliches, von den Ländern zu führendes Entsorgungsfachbetrieberegister eingeführt, in das die Auditierungszertifikate einzustellen sind. Das Register ist kontinuierlich aktuell zu halten und es muss der Öffentlichkeit zugänglich sein (§ 28 EfbV, ab 01.06.2018 in Kraft; siehe auch Eingangspassus).

    Erstbehandlungsanlage gemäß ElektrogesetzMit der neu gefassten EfbV werden bei Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen (EfbAudits nach § 21 Abs. 4 ElektroG) zusätzliche Anforderungen an Sachverständige gestellt (§ 19 Abs. 3a EfbV). Die entsprechenden Zusatzqualifikationen können während einer Übergangszeit von einem halben Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung erworben werden. Die Frist läuft also Ende November ab.

    Bedeutung der Novellen für den VersicherungsschutzHaftpflichtversicherungDie EfbV regelt die Mindestanforderungen an den Haftpflichtversicherungsschutz (§ 6 EfbV). Betriebe, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, mit ihnen handeln oder sie makeln, müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten. Beinhaltet die Tätigkeit auch den Besitz von Abfällen (gemeint ist die tatsächliche Sachherrschaft, vgl. § 3 Abs. 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz), sind zusätzlich eine Umwelthaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung erforderlich (§ 6 Satz 3 Nr. 1 EfbV). Betriebe, die Abfälle sammeln oder befördern, benötigen darüber hinaus eine KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (§ 6 Satz 3 Nr. 2 EfbV).

    Seit Einführung des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 ist die öffentlichrechtliche (Mit)Verantwortung der Industrie für die Umwelt gesetzlich verankert. Seither sind Unternehmen angehalten, neben

    der Betriebs auch eine Umwelthaftpflichtversicherung vorzuhalten. Die neu gefasste EfbV geht noch einen Schritt weiter, indem sie nun auch den Abschluss einer Umweltschadensversicherung für Entsorger zur Pflicht macht (Ihr Kundenberater gibt Tipps zu günstigen Angeboten).

    Die Umweltschadensversicherung deckt Risiken für Unternehmen ab, die sich aus dem USchadG ergeben. Die Umwelthaftpflichtversicherung indes ist zuständig, wenn bei Sachschäden oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf einen vom Versicherungsnehmer verursachten Umweltschaden zurückzuführen sind, Schadenersatzansprüche von Geschädigten auszugleichen sind.

    RechtsschutzversicherungErgänzend sollten Betreiber von Entsorgungsanlagen über eine Strafrechtsschutzversicherung nachdenken. Eine solche ist allein schon deswegen zu empfehlen, weil bereits eine geringfügige Verletzung der Vorschriften – beispielsweise eine fehlerhafte Übermittlung von Zertifikaten oder Überwachungsberichten (s. o.) – eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Eine vorhandene Strafrechtsschutzversicherung sichert das Kostenrisiko, wenn das Unternehmen eine Rechtsverteidigung in einem Straf oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Anspruch nehmen muss.

    Zusätzlich kann eine FirmenRechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist, dass in der Police der Verwaltungsrechtsschutz enthalten ist. Dieser bietet einem Unternehmen Rückendeckung, wenn es sich vor dem Verwaltungsgericht gegen ein – nicht unrealistisches – Szenario wie etwa den Entzug der Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde zur Wehr setzen muss.

    Gern beraten Sie unsere Kundenbetreuer und Spezialisten für Entsorgungsfachbetriebe, wenn es um die zielgerichtete Ausgestaltung Ihres Versicherungsschutzes geht. •

  • 9

    Kunst in schwierigen Zeitendocumenta 14: Krisensicher in der KriseOliver Behrens

    2017 ist documentaJahr. Das „Museum der 100 Tage“, wie die weltweit größte und wichtigste Schau für zeitgenössische Kunst auch genannt wird, findet diesjährig – ein Novum – an zwei gleichberechtigten Standorten statt. Seit dem 10. Juni ist die documenta 14 an ihrem Traditionsstandort Kassel zu sehen. Eröffnet wurde sie allerdings in Athen, wo sie vom 8. April bis zum 16. Juli zu Gast war. Am 17. September endet die Ausstellung dann in Kassel.

    Das Motto in 2017, „Von Athen lernen“, mag überraschen, sagt man Griechenland in diesen Tagen ja nicht unbedingt Vorbildcharakter nach. Doch gerade im Angesicht auseinanderbrechender Systeme und wachsender Migrationsströme auf der ganzen Welt kann man Athen, Ort der Krise und der Improvisation gleichermaßen, durchaus auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten, nämlich als einen Standort, der kaum passender – und kaum aktueller – sein könnte.

    So oder so: Auch in Zeiten der Krise will Kunst krisenfest abgesichert sein. Fine Art Business Partner (FABP), der Kunstversicherungsmakler der Ecclesia Gruppe, betreut die im FünfJahresTurnus stattfindende Ausstellung in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal. Damit ist das Team um den versierten Kunstversicherungsexperten Klaus Behrens seit 25 Jahren verlässlicher Partner der documenta in allen Fragen des Risk Managements.

    Die Absicherung von Kunstrisiken dieser Größenordnung ist per se eine Herausforderung. Der Doppelstandort der documenta 14 machte es den Absicherungsexperten in diesem Jahr nicht einfacher. Die involvierten Versicherer und selbst der „alte Hase“ FABP mussten in vielerlei Hinsicht Neuland betreten, um ein

    funktionierendes Risk ManagementKonzept für die Großausstellung auf die Beine zu stellen. Dazu gehörte u. a. die Begutachtung der Hauptausstellungsräumlichkeiten in beiden Städten.

    Im Zuge der Risk ManagementMaßnahmen, die bereits vor Eröffnung der documenta zu treffen waren, hat FABP beispielsweise das Marmorzelt der Künstlerin Rebecca Belmore nach Athen begleitet. Das tonnenschwere Kunstwerk, das den Zelten in Flüchtlingslagern nachempfunden ist, wurde in einer spektakulären Aktion mittels Kran auf dem PhilopapposHügel gegenüber dem Parthenon (Tempel der Akropolis) platziert.

    Nach dem Ende der Athener Ausstellung folgt das Marmorzelt der documenta nach Kassel. Um tragfähigen Versicherungsschutz für den Transport des gewichtigen Kunstobjekts von Griechenland nach Deutschland zu erarbeiten, musste das FABPTeam glücklicherweise nicht „von Athen lernen“, sondern konnte auf jahrzehntelanges Knowhow rund um Kunst(groß)risiken zurückgreifen.

    Dieses Knowhow war auch gefragt, als es um die Absicherung eines weiteren spektakulären Großprojekts ging, das auf dem Friedrichsplatz in Kassel präsentiert wird: das Parthenon of Books, ein gigantisches, mit (ver botenen) Büchern bestücktes Objekt, das wie das OriginalParthenon in Athen aufgebaut ist. Der Ausstellungsort ist Programm. Denn genau hier war es, wo die Nazis 1933 Bücher verbrannten.

    Mit dem Parthenon of Books setzt die Künstlerin Marta Minujín ein Zeichen gegen Textverbot und Autorenverfolgung – und zeichnet eine weitere Verbindungslinie zum zweiten documentaStandort Athen.

    Jetzt, wo die documenta 14 in vollem Gange ist, hat das FABPTeam einen großen Teil seiner Arbeit bereits hinter sich. Längst geknüpft und festgezurrt ist das stabile Sicherheitsnetz für die enormen Werte, die es bei einer Ausstellung dieser Größenordnung zu schützen gilt – von den immateriellen Werten ganz zu schweigen. Doch natürlich sind die FABPExperten auch während der Laufzeit der documenta im Einsatz und auch dann noch, wenn nach Toresschluss der Rücktransport der Kunstwerke ansteht.

    Wie in unserer Gruppe üblich, profitieren FABPKunden von einem ganzheitlichen Service, der auf drei Säulen ruht: Absicherungs, Risiko und Schadenmanagement. •

    Kunst am Faden: Vorsichtig senkt der Kran das tonnenschwere Marmorzelt vor der Akropolis zu Boden.

    Mahnmal gegen Bücherbann: Das Parthenon of Books wächst zu eindrucksvoller Größe heran.

  • 10

    Oft unterschätzt: Wirtschaftliche und politische Risiken im WelthandelSind Unternehmen ausreichend vorbereitet? Eine Kurzanalyse am Beispiel KatarMatthias Bühler

    Katar, 2,7 Mio. Einwohner und gerade mal so groß wie Korsika. Eigentlich ist das Emirat auf der arabischen Halb insel, das als absolute Monarchie regiert wird, viel zu klein, um eine Rolle in der Weltwirtschaft zu spielen. Aber: Der Wüstenstaat gilt aufgrund seiner Öl und Gasreserven als eines der reichsten Länder der Welt und seine Bürger zählen zu den reichsten Menschen der Welt (siehe folgende Grafik).

    In Deutschland beispielsweise gehört Katar zu den wichtigsten und größten Aktionären der Unternehmen Deutsche Bank, Volkswagen und Siemens. Außerhalb Deutschlands hält das Königreich u. a. Beteiligungen an Glencore, Barclays, der Credit Suisse oder dem Londoner Flughafen Heathrow. Daneben ist Katar im Immobiliensektor und in landwirtschaftlich genutzten Flächen investiert.

    Das Sovereign Wealth Fund Institute zählt die „Qatar Investment Authority“ (QIA), die Dachgesellschaft für die Beteiligungen Katars, zu den 15 größten Staatsfonds‘ weltweit. Experten taxieren die investierte Summe auf mehr als 330 Mrd. Dollar.

    Abgekapselt in der arabischen WeltBis vor Kurzem schien der Gedanke, dass dieses reiche Land mit seinen ebenso reichen Bewohnerinnen und

    Bewohnern in Schwierigkeiten geraten könnte, geradezu abwegig. Mittler weile aber ist das Wüstenland praktisch komplett von der Außenwelt isoliert und wird wirtschaftlich und politisch als Risiko gesehen.

    Wie konnte das passieren? Zum Verhängnis wurde dem monarchistisch regierten Land seine ihm nachgesagte Nähe zum Iran und zum IS. Zahlreiche Nachbarstaaten sprachen deswegen in einer konzertierten Aktion den Bann gegen Katar aus.

    Die einzige Landverbindung Katars zu SaudiArabien, über die ein nicht unbeträchtlicher Teil der Lebensmittel eingeführt wurde, ist gekappt. Auch Importe über das Wasser oder den Luftweg sind eingeschränkt, weil die benachbarten Länder die Überflugrechte für die katarische Fluglinie und die Seewege für Containerschiffe gesperrt haben.

    Anteil der Millionärshaushaltein Prozent aller Haushalte (2016)

    Bahrain 18,2 %

    Liechtenstein 16,3 %

    Schweiz 13,4 %

    Hongkong 8,8 %

    Katar 7,8 %

    Luxemburg 6,8 %

    Israel 6,2 %

    Kuwait 5,8 %

    Vereinigte Staaten 5,7 %

    Singapur 5,4 %

    © F.A.Z. / Quelle: Boston Consulting

    Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds‘ (IWF) war in Katar das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf im Jahr 2016 50 % höher als in Deutschland, kaufkraftbereinigt sogar 2,5mal so hoch (Stand Juni 2017; siehe Tabelle rechts oben).

    Investitionen weltweitVor dem Hintergrund sinkender Preise verlässt sich Katar allerdings schon seit Jahren nicht mehr allein auf die sprudelnden Ölquellen oder die riesigen Gasvorkommen im Land. Als globaler Investor bereitet sich die Monarchie akribisch auf die nicht fossile Zukunft vor.

    BIP pro Kopf in UST Veränderung Land (kaufkraftbereinigt) zum Vorjahr in %

    Katar 127.659 3,26

    Luxemburg 104.003 3,48

    Macau 95.151 20,81

    Singapur 87.855 1,89

    Brunei 76.884 0,76

    Kuwait 71.887 0,55

    Norwegen 69.249 1,72

    Irland 69.231 26,92

    Vereinigte Arabische Emirate 67.871 2,02

    Schweiz 59.561 0,69

    San Marino 59.058 1,65

    Hongkong 58.322 2,90

    Vereinigte Staaten 57.436 2,90

    SaudiArabien 55.158 2,55

    Niederlande 51.049 2,61

    Bahrain 50.704 1,93

    Schweden 49.836 4,20

    Island 49.136 3,99

    Australien 48.899 2,14

    Deutschland 48.111 1,35

    Rang

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

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  • 11

    Die Folge ist, dass im reichen Katar wichtige Lebensmittel knapp werden. Um beispielsweise dem Mangel an Milch zu begegnen, soll ein katarischer Geschäftsmann sogar auf die Idee gekommen sein, rund 4.000 Milchkühe aus Amerika und Australien einfliegen zu lassen (FAZ, 14.06.2017). Ob die Maßnahme umgesetzt wurde, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.

    Versiegender Geldsegen?Noch verfügt Katar über ausreichend Liquidität im Ausland, um offene Rechnungen zu bezahlen. Doch was passiert, wenn die Blockade die Geschäfte mit und in dem Emirat endgültig im Wüstensand verlaufen lässt? Welche Auswirkungen hat es auf die Weltwirtschaft, wenn weder Öl und Gas aus Katar herauskommen, noch Nahrungsmittel und Industriegüter hinein?

    Was beispielsweise passiert mit bereits für katarische Unternehmen produzierten Waren, die kurz vor der Auslieferung stehen, wegen der Blockade aber nicht mehr verschickt werden können? Wie wird es den im katarischen Gebäude oder Anlagenbau tätigen deutschen Unter nehmen ergehen, die aufgrund der Situation gezwungen sind, ihre Arbeiten vor Ort zu stoppen, bevor sie fertiggestellt sind? Und was wird aus den Firmensitzen der 64 deutschen Unternehmen in Katars Hauptstadt Doha (Zahlen der Deutschen Handelskammer)?

    Das Beispiel Katar zeigt sehr deutlich, wie schnell sich die wirtschaftliche Gemengelage im Weltgefüge ändern kann. Ehemals Vorzeigeökonomie, wurde der reiche Wüstenstaat Katar in kürzester Zeit zum politischen Risiko und droht infolgedessen auch zum wirtschaftlichen Risiko zu werden.

    Die ersten Ratingagenturen haben die Kreditwürdigkeit des Emirats zurückgestuft, z. B. S&P im Juni von AA auf AA. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Kreditversicherer ihre Risiko einschätzung überarbeiten und nach und nach aus den Deckungen aus steigen.

    Eventualitäten absichernUnternehmer sollten – vor allem bei langfristigen Geschäften im Ausland – auf politische und wirtschaftliche Veränderungen vorbereitet sein. Der Kreditversicherungsmarkt bietet zig Möglichkeiten, solche Risiken abzusichern.

    Es empfiehlt sich, die Lage bereits im Vorfeld eines Geschäftsabschlusses prüfen zu lassen, um bei Bedarf passenden Versicherungsschutz einkaufen zu können. Dies steht ohnehin außer Frage, wenn die Refinanzierung durch die Banken von einer bestehenden Absicherung der Geschäftsvorgänge abhängt.

    Die Spezialisten unserer Gruppe kennen sich bestens aus und beraten individuell. In einem ersten Schritt prüfen sie gemeinsam mit dem Kunden, welche potenziellen Ausfallrisiken in Einzelgeschäften oder auch im gesamten Debitorenportfolio lauern (siehe Tabelle oben).

    Kreditrisiken

    Politische Risiken

    Sicherheitsrisiken

    Strukturierte Kreditversicherungen (z. B. Absicherung von Bankfinanzierungen)

    Versicherung von Risiken durch Wegfall der Geschäftsgrundlage (für Handelsgeschäfte)

    Versicherung von Verlusten beweglicher Anlagegüter wegen staatlicher Konfiszierung

    Investitionsrisikenversicherung (Absicherung der Risiken des Eigenkapital und Fremdkapitalgebers)

    Absicherung von Ausfällen durch politische Gewalt (inkl. Terrorismus, Krieg, Bürgerkrieg o. ä.)

    Im Fokus steht nicht nur das wirtschaftliche Risiko des einzelnen Zielunternehmens. In die Risikoanalyse fließt auch das Länderrisiko mit ein, heißt: die politische und wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Landes. Dabei nutzen die Experten unserer Gruppe unterschiedliche Datenbanken, z. B. die World Risk Review, ein unabhängiges Analysetool zur Bewertung von Länderrisiken, das stets auf dem neuesten Stand gehalten wird.

    Dass die Ereignisse in Katar – wie aus der RatingBetrachtung (siehe Grafik unten) ersichtlich – sich nicht sofort auf die RatingKlassifizierung im World Risk Review auswirkten, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass sie doch sehr überraschend kamen. Anfang Juni stand der Wüstenstaat zwar bereits auf der Watchlist, die tatsächliche Einstufung als Risikoland erfolgte aber erst vor Kurzem. Eine deutliche Verschlechterung der Ratings – besonders in den Kategorien „ökonomisches Länderrisiko“ (bislang

    Rating KatarRatingskala

    10

    8

    6

    4

    2

    0

    3

    Streik,Aufstand,

    innere Unruhen

    3

    Terror

    2

    Krieg,Bürgerkrieg

    2

    öko-nomisches

    Länder-risiko

    3

    Nicht-konvertier-

    barkeitder Währung

    3

    Staatskredit-risiko

    3

    Enteignung

    5

    Vertrags-rücktritt,

    Vertragsbruch

    4

    Rechtsrisiko

    HandelssituationSicherheitslage Investitionsmilieu

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    DVAM Vermögensverwaltung GmbH

    Zinswende bleibt IllusionBewegung statt Starre: Nase vorn für aktive AnlegerMarkus Schön

    Ende Juni 2017 sorgte der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, kurzzeitig für Aufregung: Bei einer Notenbankkonferenz in Portugal stellte er die deutlich unter dem Ziel der Notenbank liegende Inflationsrate als temporäres Pro blem dar. Dies wurde als Ankündigung der Zinswende verstanden und sorgte zumindest kurzfristig für heftige Bewegung an den Kapitalmärkten.

    Die Rendite für zehn Jahre laufende Staatsanleihen aus Deutschland hat sich fast verdoppelt. Dies klingt zunächst eindrucksvoll, wenn man

    aber die konkreten Werte betrachtet, relativiert es sich deutlich: Die Rendite zehn Jahre laufender Bundesanleihen ist von knapp 0,25 % p. a. auf rund 0,45 % p. a. gestiegen. Wer also 100.000 Euro nach dem Zinsanstieg angelegt hat, erhält dafür nach zehn Jahren bei unverändertem Wiederanlagezins und ohne Berücksichtigung von Kosten und Steuern knapp 105.000 Euro zurück. Dafür könnte er sich nach heutiger Kaufkraft und unter Berücksichtigung der aktuellen Infla tion von ca. 1,5 % in zehn Jahren Waren und Dienstleistungen im Gegenwert von weniger als 90.000 Euro kaufen.

    Daraus ergeben sich zwei Erkenntnisse: Zum einen zeigt sich, dass die Anlagestrategie „Kaufen und Halten“ nicht erfolgreich ist. Auf dem aktuell vielfach niedrigen Zinsniveau ist vielmehr ein aktives Management von wesentlicher Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn man tatsächlich mit einer Zinswende rechnet. Nur bei aktiven Anlageentscheidungen kann dann eine zinslastige Strategie weiterhin erfolgreich sein.

    Zum anderen offenbart die Differenz zwischen nominalem Zins und realem Zins nach Inflation, wie niedrig das Leitzinsniveau tatsächlich ist. Um dies

    eine sehr gute 2) und „Staatskreditrisiko“ (noch Note 3) – war zum Redaktionsschluss allerdings nur noch eine Frage der Zeit.

    Wenn unsere Absicherungsspezialisten das individuelle Risikoprofil des Unternehmens – einschließlich Länderrisiko – festgelegt haben, gehen sie im nächsten Schritt daran, ein tragfähiges Risk ManagementKonzept zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Kunden wird erarbeitet, wie die individuelle Absicherungskonstruktion aufgebaut sein soll.

    Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der speziellen Projekt bzw. Kundenstruktur der abzusichernden Neu bzw. Bestandsgeschäfte. Alle von uns gestalteten Absicherungskonzepte enthalten zudem diverse zeitliche Puffer, um selbst bei rasanten Veränderungen den bestmöglichen Schutz zu bieten. Gleichzeitig wird das jeweilige Geschäft bei Bedarf in Abstimmung

    mit der finanzierenden Bank bankable gemacht.

    Gegenüber der staatlichen Absicherung, wie z. B. den HermesBundDeckungen, haben im privaten Markt platzierte Versicherungen vielfältige Vorteile, z. B.

    > mehr Flexibilität,> hohe Bedarfskonformität durch

    individuelles Versicherungswording (keine SchemaFDeckung),

    > häufig Kosteneinsparung gegenüber Standardprodukten,

    > weniger Ausschlüsse als etwa bei HermesBund,

    > große Auswahl an Absicherungslösungen für Kreditrisiken und politische Risiken am Markt.

    Ihr Kundenbetreuer und die Kreditspezialisten der Ecclesia Gruppe unterstützen Sie gerne bei der Absicherung Ihrer Exportgeschäfte. •

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  • 13

    Deutschland weiterhin mit niedrigem ZinsniveauBundesanleihen bieten nur im langfristigen Bereich noch geringe Ertragschancen

    EONIA

    -0,36 %

    Euribor1 Monat

    -0,37 %

    Euribor3 Monate

    -0,33 %

    Euribor12 Monate

    -0,16 %

    Bundesanleihe2 Jahre

    -0,57 %

    Bundesanleihe5 Jahre

    -0,23 %

    Bundesanleihe10 Jahre

    0,45 %

    0,00 %

    -0,20 %

    -0,40 %

    -0,60 %

    -0,80 %

    0,20 %

    0,40 %

    0,60 %

    in Ansätzen auszugleichen, müsste die EZB nicht nur mindestens vier Zinsschritte von 25 Basispunkten vornehmen, sondern auch das bestehende Anleihekaufprogramm mit derzeit 60 Mrd. Euro pro Monat unverzüglich stoppen. Die Markterwartung in diesem Punkt geht allerdings ab Januar 2018 von einer Reduktion auf 40 Mrd. Euro aus.

    Schlussfolgerung nicht nachvollziehbarInsofern ist die Reaktion der Kapitalmärkte auf die Ausführungen Mario Draghis, dass eine Zinswende eingeleitet würde, nicht nur sachlich falsch, sondern auch unlogisch. Schließlich rechnen die Marktteilnehmer weit überwiegend mit einer Fortsetzung der expansiven Geldpolitik.

    Die bedeutet im Umkehrschluss, dass, im Gegenteil, eine wirkliche Zinswende tatsächlich nicht sehr wahrscheinlich ist. Natürlich bietet das aktuelle Zinsniveau – gerade in Deutschland – Steigerungspotenzial. Die vielfach bestehende Erwartung einer Rückkehr auf langfristige Zinsen von 3 bis 4 % p. a. ist damit aber nicht verbunden. Denn dies würde auch in Deutschland Herausforderungen mit sich bringen, da der Schuldenabbau der öffentlichen Hand mit Tilgungsraten von 2 % in Relation zum Zinsniveau, den hohen Steuereinnahmen und der sehr guten Beschäftigungssituation viel zu niedrig ausfällt. Für Staaten in Südeuropa wäre eine „Normalisierung“ des Zins niveaus indes kaum bezahlbar.

    Insofern bleibt der Druck auf die EZB hoch, hier eine expansiv ausgerichtete Geldpolitik zu verfolgen. Aber auch die Schritte der letzten Jahre zeigen, dass enorm hohe Liquiditätsbeträge an den Kapitalmärkten vorhanden sind. Schließlich haben die USA in den letzten Monaten drei Zinserhöhungen vorgenommen, die Marktzinsen sind aber tendenziell eher gefallen.

    Dieser Rückgang der Marktzinsen in den USA mag zwar keine unmittelbare Auswirkung auf Anleger in Deutsch

    land haben; dennoch ist er beachtenswert. Schließlich zeigt sich dadurch, dass selbst eine strategische Änderung der Zinspolitik nicht automatisch an den Kapitalmärkten wahrgenommen wird.

    Den Niedrigzinsen strategisch begegnenRealiter wird das Zinsniveau noch lange sehr niedrig bleiben. Dies gilt in den USA ebenso wie in der Eurozone. Daher wäre es eine falsche Anlage strategie, auf eine wirkliche Zinswende zu hoffen. Vielmehr ist es wesentlich, sich auf die aktuellen Rahmenbedingungen einzustellen

    und durch eine aktive Gestaltung der Anlageentscheidungen zusätzliche Erträge zu erzielen.

    Vielfach übersteigt dies die Möglichkeiten der Risikosteuerung von Anlegern und auch Anlagerichtlinien, sofern vorhanden, geben diese Option oft nicht her. Bevor man die Anlagestrategie in ein aktives Management um wandelt, ist es daher sinnvoll, die Situation umfassend analysieren zu lassen, um hier die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die Chancen für eine dauerhaft und nachhaltig erfolgreiche Anlagestrategie wesentlich erhöhen. •

    USA: „Zinswende“ bleibt trotz Leitzinserhöhungen aus

    Dez. 2008

    0,25 %

    Dez. 2015

    0,50 %

    Dez. 2016

    0,75 %

    Mrz. 2017

    1 %

    Jun. 2017

    1,25 %

    0,00 %

    0,50 %

    1,00 %

    1,50 %

    2,00 %

    2,50 %

    3,00 %

    0,25 %

    0,25 %

    0,25 % 0,25 %

    0,25 %

    0,25 % 0,25 %

    0,25 %0,25 %

    0,25 %

    Quelle: DVAMResearch/Bloomberg

    Quelle: DVAMResearch/Bloomberg

  • m a r k e t r e p o r t s 2 0 1 7

    14

    HaftpflichtversicherungSandra Dammalacks

    Der Marktwettbewerb unter den Haftpflichtversicherern hält unverändert an. Entsprechend herrscht wie bereits seit einigen Jahren erheblicher Prämiendruck durch Konkurrenz und Überkapazitäten der Risikoträger. Verstärkt wird der Kostendruck durch das niedrige Zinsumfeld und seine negativen Auswirkungen auf die Investmentergebnisse der Versicherer ebenso wie durch neue Mitbewerber und die vermehrte Aktivität von Rückversicherern im Erstversicherungsgeschäft.

    Marktsituation und RückblickDie Konsequenz ist die zunehmende Konsolidierung bei den Risikoträgern und der Versuch, Produkt und Servicepaletten abzurunden und die zunehmende Digitalisierung von Produkten und Angebotskanälen zu beobachten.

    Bedingt durch Industrie 4.0 und die neuen Technologien, etwa autonomes Fahren oder 3DDrucker, müssen wir uns in Zukunft auch im Haftpflichtbereich der Veränderung von Risiken und Haftungsszenarien stellen. Es gilt, Haftungs und Lieferketten zu überdenken und bestehende klassische Haftpflichtversicherungen über Kurz oder Lang entsprechend anzupassen.

    Die Ausgestaltung von Versicherungsprogrammen zunehmend beeinflussen werden darüber hinaus offene Vermögensschadenbausteine sowie eine weitreichendere Mitversicherung von Softwarekomponenten, die verstärkt in die Endprodukte eingebaut werden müssen.

    Sach- und Ertragsausfall-, Kfz-, Haftpflicht-, D&O-Versicherung Was war, was ist, was kommt?

    Ein Thema wird künftig auch die Abgrenzung klassischer Haftpflichtversicherungen mit inkludierten Datenschutzbausteinen und erweiterter Produkthaftpflicht gegenüber neuen Cyberversicherungen sein. Der Haftpflichtmarkt mit seinen bewährten Versicherungslösungen wird sich an die veränderlichen Gegebenheiten und Herausforderungen anpassen müssen. In den nächsten Jahren wird nicht nur Flexibilität und Innovation bei der Ausgestaltung der Bedingungen gefordert sein, sondern man wird auch verstärkt dem Wunsch nach mehr Transparenz für Kunden, Versicherer und Makler gerecht werden müssen, z. B. durch digitalisierten Service oder den Zugang zu Datenportalen.

    Unverändert können auch im kommenden Jahr für gut verlaufende Risiken Prämienreduzierungen von 20 % und mehr umgesetzt werden. Anders sieht es bei Wirtschaftbranchen mit hohen Frequenzschäden und stark schadenbelasteten Verträgen aus. Hier ist mit einem verstärkten technischen Underwriting der Versicherer zu rechnen.

    Besonders betroffen sind davon KfzZulieferer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie. Die Anzahl der Versicherer, die diese Branchenrisiken zeichnen bzw. spezielle Produkte wie die Rückrufkosten oder Produktschutzversicherung für diese Branchen anbieten, bleibt überschaubar. Entsprechend begrenzt ist auch der Spielraum bei den Prämien.

    Hinzu kommt, dass nicht wenige Haftpflichtversicherer derzeit mit internen Umstrukturierungen beschäftigt sind und versuchen, sich mit neuen Zeichnungsrichtlinien profitabler auf

    zustellen. So verabschiedet sich z. B. die AIG von Kundenverträgen, die unterhalb der Mindestprämiengrenze von 50.000 Euro liegen.

    Bei der Ausgestaltung von internationalen Haftpflichtprogrammen spielen neben ComplianceFragen auch gesetzliche Änderungen eine Rolle. Diese sind besonders bei der Ausgestaltung von Lokalpolicen zu beachten.

    Vor allem im Umweltbereich beobachten wir zunehmend Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, die in zahl reichen Ländern zu einer Versicherungspflicht bzw. Haftungsverschärfung geführt haben oder noch führen werden. Zu den Ländern mit neuen Umweltregelungen zählen beispielsweise China, Südkorea oder auch Frankreich.

    In Frankreich etwa trat am 08.08.2016 eine Gesetzesnovelle zum Schutz der Umwelt in Kraft (Kapitel II des Französischen Code Civil zur Entschädigung für Umweltschäden), u. a. als Folge der massiven Umweltkatastrophe an der Westküste Frankreichs im Jahr 1999, die der havarierte Öltanker Erika verursacht hatte.

    Mit der Haftungsverschärfung hat der französische Gesetzgeber schwerpunktmäßig das Verursachen von Umweltschäden auf dem Meer neu reglementiert. Aber die Novelle legt auch die Haftung für alle sonstigen Umweltbeeinträchtigungen fest, die in nicht unerheblichem Maße die Elemente, die Funktion der Ökosysteme oder den kollektiven Nutzen der Menschen an der Umwelt tangieren. In Frankreich ist zukünftig jeder Ver ursacher für die Beseitigung der Schäden verantwortlich.

  • m a r k e t r e p o r t s 2 0 1 7

    15

    Auswirkungen wird die neue Regelung unserer Nachbarn auf die internationale Schifffahrt und die OffshoreIndustrie haben. Da es keine Haftungsobergrenze gibt, wird umso mehr die Wahl der richtigen Versicherungssumme eine Rolle spielen.

    MarkttrendTrotz der internationalen Veränderungen ist auch für 2017 und 2018 nicht zu erwarten, dass sich die Zeichnungskapazitäten am deutschen Markt signifikant reduzieren werden. Eine Verhärtung des Marktes im Bereich Haftpflichtversicherungen ist – zumindest bei Risiken mit guten Schadenkennzahlen – nicht erkennbar.

    Durch gezielte Ausschreibungen halten wir Prämienreduzierungen und Bedingungsoptimierungen auch für die anstehenden Prolongationsverhandlungen 2017/2018 für umsetzbar.

    D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability)Sandra Dammalacks

    Auch im Jahr 2017 ist der deutsche D&OMarkt aufgrund ausreichender Kapazitäten und einer Vielzahl von Anbietern hart umkämpft und das Prämienniveau niedrig. Selbst die steigende Anzahl an D&OSchadenfällen und zahlreiche Großschäden im dreistelligen Millionenbereich scheinen kein Umdenken zu bewirken.

    Die Versicherungen sind kundenfreundlich und sehr weitreichend ausgestaltet. Zudem werden vermehrt D&Ofremde Zusatzbausteine in die Bedingungen aufgenommen, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzbehörden ein immerzu latent über den Managerköpfen schwebendes Damoklesschwert reaktivieren werden, nämlich die alt bekannte Diskussion über eine Versteuerung von persönlichen Kostenbausteinen in der D&OVersicherung.

    Marktsituation und RückblickMittelständische Industriekunden können derzeit von der Marktentwicklung besonders profitieren. Auch der KlauselDschungel bietet dieses Jahr weitere Neuerungen an, z. B.> Vermögenseigenschaden

    komponenten> Direktanspruch bei

    Verschollenheit/Versterben> Verteidigungskosten gegen

    Abmahnung, Abberufung oder Kündigung

    > anwaltliche Beratung vor Einleitung eines Straf, Ordnungswidrig keiten oder sonstigen behördlichen Verfahrens

    Zudem besteht bei Exzedentenversicherungen die Option, den drop down auch in sublimitierte Bereiche zu erweitern, was bis dato unüblich war.

    Als Alternative zur klassischen D&O Versicherung als StandaloneLösung werden nunmehr auch sehr hochwertige Kombinationsprodukte angeboten, welche die Managerhaftpflicht mit einer Vertrauensschadenversicherung kombinieren. So bietet beispielsweise die Premium Plus, unser neuestes Produkt für mittel ständische Industriekunden, weit mehr als die marktüblichen Bedingungen. Gerne informiert Sie Ihr Kundenbetreuer über weitere Details.

    MarkttrendUnter Berücksichtigung der zunehmenden Schadenzahlungen und

    Kostenschäden würde man eigentlich eine Stagnation bzw. Verhärtung des Marktes im D&OBereich erwarten. Betrachtet man jedoch die Entwicklungen der letzten Jahre und die Überkapazitäten auf dem deutschen und englischen Markt, ist damit für das Renewal 2017 noch nicht zu rechnen.

    Aktuelle Schadenfälle und publizierte Urteile zu D&OFällen zeigen, dass die Auswahl des richtigen Versicherers in Kombination mit einem guten Schadenservice und weitreichend formulierten Bedingungswerken immens wichtig ist, um Diskussionen im Schadenfall zu vermeiden.

    Unsere Experten aus dem Center of Competence stehen Ihnen zu diesen Themen gerne beratend zur Seite.

    Sach- und ErtragsausfallversicherungAndreas Potzelt

    Das Jahr 2016 war für die industrielle Sach und Ertragsausfallversicherung ein Spiegelbild der vergangenen Jahre. Getrieben von schlechten MarktSchadenquoten und negativen Geschäftsergebnissen in diesem Segment, haben einige Versicherer auch in 2016 versucht, die Preise für den Ver sicherungsschutz anzuheben und ihre Kapazitäten für bestimmte Branchen zu verringern, so z. B. in den Bereichen Recycling, Holzverar

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    beitung, Fleischverarbeitung, Chemie oder Oberflächen beschichtung.

    Marktsituation und RückblickBereinigt um die normalen Preissteigerungen, die sich aus Erhöhungen der Versicherungssummen infolge von Investitionen und Umsatzsteigerungen ergeben und die bei etwa 1 % liegen werden, befinden sich die Konditionen in der industriellen Sach und Ertragsausfallversicherung trotz einer Combined Ratio von etwa 130 % auf einem weitestgehend stabilen, aber sehr niedrigen Niveau.

    Diese Situation ist in den einzelnen Branchen allerdings sehr unterschiedlich. Während viele Industriebranchen – etwa die Glas und Keramikherstellung, die Metall und Elektroindustrie sowie der Fahrzeug bau einschließlich Zulieferern – stabile bis leicht sinkende Konditionen verzeichnen, hatten Unternehmen der Chemie, Holz und fleischverarbeitenden Industrie mit einem deutlich schwierigeren Umfeld zu kämpfen.

    Für Sägewerke oder Recyclingbetriebe setzt sich der Trend fort, dass ihnen, wenn überhaupt, nur noch Versicherungsmöglichkeiten zu wirtschaftlich kaum vertretbaren Konditionen offenstehen. Zu diesen „Problemunternehmen“ gesellen sich seit 2016 vermehrt auch Unternehmen der Fleischverarbeitung, was sich aus den großen Schadenfällen 2015 und 2016 erklärt.

    Viele Versicherer haben diese Branchen mittlerweile ganz aus ihrem Geschäftssegment gestrichen. Große Broker am deutschen Markt platzieren Deckungen für betroffene Unternehmen daher verstärkt über den englischen Markt.

    Ebenfalls schwierig ist der Einkauf von Versicherungsschutz für Unternehmen mit schlechten Schadenhistorien und/oder unzureichenden Brandschutzvorkehrungen. Dieser Trend, der bereits seit längerer Zeit zu beob

    achten ist, hat sich in den letzten Monaten noch verstärkt.

    Zumindest im Elementargefahrenbereich bleibt alles beim Alten, da Europa, bis auf einige kleinere lokale Ereignisse, 2016 von den ganz großen Katastrophen verschont geblieben ist.

    Auch in der Versichererlandschaft hat sich im Sach und Ertragsausfallsegment 2016 nicht allzu viel getan. Einige Versicherer haben ihr SachIndustriegeschäft ganz oder teilweise eingestellt, so etwa die VHV, die Saarland Versicherung, die Basler oder die Inter Versicherung. Mit Berkshire Hathaway, Swiss Re Corporate und Mapfre sind verstärkt auch neue Player auf den Markt getreten. Bekannte wie R+V und Generali indes haben ihr Engagement ausgebaut.

    Die SchadenKostenQuoten der einzelnen Gesellschaften sind in 2016 zum Teil sehr unterschiedlich ausgeprägt. Zwar liegt die Marktschadenquote wie erwähnt bei 130 %, dennoch bewegen sich einige Gesellschaften deutlich unter 100 % und wollen ihr Geschäft in diesem Segment wieder forcieren.

    MarkttrendWir gehen davon aus, dass sich im Segment der industriellen Sachversicherung bei den meisten Gesellschaften der Konsolidierungstrend weiter fortsetzen wird.

    Ein weiterer Trend, der sich seit einiger Zeit abzeichnet, ist die problematische Versicherbarkeit mittelständischer Unternehmen mit Umsätzen von 15 bis 150 Mio. Euro in den genannten „schwierigen“ Branchen.

    Zum einen halten diese Unternehmen oft nicht die von den Versicherern geforderten Sicherheitsstandards vor; zum anderen stehen ihnen nicht alle Märkte zur Verfügung, da viele An bieter sich erst in höheren Größenordnungen engagieren. Hier wird es also zu einer weiteren Verhärtung

    der Konditionen kommen, während die „nichtschwierigen“ Branchen weiterhin auf dem derzeitigen Niveau ver harren werden.

    Die schlechten Geschäftsergebnisse in der industriellen Sachversicherung veranlassen die Versicherer bereits seit einigen Jahren zu einem immer restriktiveren Regulierungsverhalten. Auch dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter verfestigen. In diesem Zusammenhang wird bei den Versicherern leider auch zunehmend eine mangelnde Fachkenntnis in diesem Bereich erkennbar.

    Unternehmen in den Branchen Recycling, Holzverarbeitung, Fleischverarbeitung, Chemie oder Oberflächenbeschichtung, aber auch jedes andere Unternehmen mit hoher Schadenlast sollte sich also auf höhere Versicherungskosten einstellen und ggf. in die Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheitstechnik investieren.

    Stromintensive Unternehmen, die von der EEGUmlage befreit sind, haben mittlerweile die Möglichkeit, durch Einschluss bestimmter Klauseln das Risiko, ihre Befreiung zu verlieren, abzusichern. Die Konditionen dazu sind von Anbieter zu Anbieter allerdings recht unterschiedlich.

    Im Folgenden werfen wir noch einen Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Sparten.

    Technische VersicherungenDer Bereich Technische Versicherung ist bei vielen Gesellschaften weiterhin als Wachstumsfeld und Zielsegment definiert. Ein gleichbleibender bzw. rückläufiger Schadenaufwand und konstante Prämieneinnahmen (plus/minus) sorgen für stabile Prämien in diesem Segment. Das Eintreten neuer Markteilnehmer sorgt für regen Wettbewerb in Bezug auf die Konditionen.

    Marktsituation und RückblickDer Markt der technischen Versicherungen ist aufgrund seiner speziellen

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    Absicherungskonzepte, die je nach Anlage oder Gebäude variieren, deutlich inhomogener als der Markt der sonstigen Sachversicherungen. Grundsätzlich ist hier das Konditionsniveau sehr stabil. Preiserhöhungen nehmen die Versicherer in der Regel einzelfallbezogen vor, z. B. bei hohem Schadenaufwand.

    Nach wie vor besteht bei den Anbietern eine große Bereitschaft, neue Risiken zu versichern, auch bei technologisch hochkomplexen Anlagen. Im Allgemeinen gibt es genügend Ver sicherer im Segment Technische Versicherungen. Aber für große und komplexe Anlagen oder auch für Anlagen im Ausland finden sich nur wenige leistungsfähige Versicherer, die über das notwendige Knowhow für die Bewertung und Preiskalkula tion verfügen.

    Ein spezieller Markt im Bereich Technische Versicherungen ist der für erneuerbare Energien. Die Marktsituation variiert je nach Energieform.

    Windenergie onshoreBei Versicherungen für neue OnshoreWindanlagen besteht ein sehr großer Wettbewerb mit ständig fallenden Preisen und immer weitreichenderen Deckungen. Vor allem für Anlagen mit Vollwartungsverträgen steht eine Vielzahl von Versicherern zur Verfügung. Seit einiger Zeit gehen einige Versicherer sogar dazu über, in diesem Segment Neuwertdeckungen anzu bieten.

    Deutlich schwieriger zu vermarkten sind so genannte Altanlagen bzw. Bestandsanlagen. Hier verhalten sich die Versicherer weiterhin deutlich restriktiver als bei Neuanlagen. Um eine Altanlage versichert zu bekommen, bedarf es einer eingehenden Analyse der Wartungsprotokolle und/oder eines Gutachtens über den Zustand der Anlage.

    BiogasAuch im Segment Biogas verhalten sich die Versicherer wegen der schlechten Schadenerfahrungen der

    vergangenen Jahre sehr restriktiv. Dies hat zu deutlichen Erhöhungen bei den Prämien und Selbstbehalten und zu weniger Anbietern am Markt geführt. Zugleich versuchen die Versicherer, durch die Verschlechterung der Bedingungen ihre Risiken bzw. ihre Schadenaufwendungen zu begrenzen.

    Bei größeren, industriell betriebenen Anlagen besteht aber nach wie vor ein lebendiger Wettbewerb. Besonders wenn umfangreiche Portfolien einzelner Maklerhäuser vermarktet werden, können hier sehr gute Konditionen erzielt werden.

    PhotovoltaikIm PhotovoltaikBereich hat sich ein weitestgehend stabiler Markt auf niedrigem Prämienniveau herausgebildet. Die Anzahl der Anbieter in diesem Segment hat allerdings marginal abgenommen. Zudem sehen sich die Betreiber zunehmend mit Anforderungen konfrontiert, welche die Versicherer an sie stellen, besonders in Bezug auf einen adäquaten Diebstahlschutz für Bodenanlagen.

    Die Anzahl der Schäden durch Diebstahl und Elementargefahren (insbesondere im Ausland) hat 2016 gegenüber dem Vorjahr nicht abgenommen. Die Versicherer fordern daher eine striktere Prüfung der Risikosituation.

    Aufgrund des Preisverfalls bei Solarmodulen tendieren immer mehr Versicherer dazu, die Versicherungssummen zu reduzieren. Dies gilt besonders für Altanlagen.

    MarkttrendUnterm Strich wird es im Markt der Technischen Versicherungen 2017 keine großen Veränderungen im Vergleich zu den letzten Jahren geben. Eine immer noch große Anzahl von Versicherern – einige haben sich zurückgezogen, neue sind hinzugekommen – sorgen für einen gesunden Wettbewerb und stabile Preise. Neu am Markt tätige Versicherer ver suchen, sich Wettbewerbsvorteile über eine unkomplizierte Risikoübernahme und attraktive Konditionen zu verschaffen.

    Kfz-VersicherungJochen Tillmann

    Nach verlustreichen Jahren hat die Sparte Kfz in jüngster Vergangenheit wieder ein auskömmliches Beitragsniveau erreicht. Diese für die Versicherer erfreuliche Entwicklung ist jedoch ausschließlich auf den privaten Sektor beschränkt. Die KfzFlottenversicherung bleibt versicherungstechnisch ein Sorgenkind.

    Marktsituation und RückblickBetrachtet man das gesamte Kfz Geschäft, ist für das abgelaufene

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    Runde Sache, starke LeistungMakler-Fußballturnier der Allianz: deas-Team holt den PottHeidi Wentsch-Trinko

    Hochspannung in der Arena: Es ist das Endspiel des diesjährigen MaklerFußballturniers der Allianz im Berliner Dr. HansHeßStadion. Auf dem Rasen schwitzen die Recken des deasTeams der Ecclesia Gruppe und geben alles, um den heißumkämpften Wanderpokal nicht ihrem Gegner, dem Maklerbüro Martens & Prahl, überlassen zu müssen. Der schlägt sich wacker gegen

    den Titelverteidiger deas an diesem 23. Juni. Doch dann endlich der fulminante Treffer zum 3:2, mit dem sich unsere Kicker – Kollegen aus Berlin und Detmold – den begehrten AllianzCup sichern, nun schon zum dritten Mal in Folge.

    ExSpieler Axel Kläne, im „wahren Leben“ Kundenberater und nebenbei Coach und Organisator des deas Fußballteams, ist mehr als zufrieden mit seinen Jungs. An dieser Stelle auch von der Redaktion ein großes Lob an die Mannschaft und ihren Trainer: Chapeau! Tolle Leistung! Teamgeist und Professionalität zahlen sich eben aus – nicht nur auf dem Fußballplatz.

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Assekuranz dem kollektiven Fußballfieber verfällt. In diesem Jahr schickte die Allianz die Teams der Versiche

    rungsmakler bereits zum 13. Mal auf den Naturrasen des AllianzStadions, wie das Dr. HansHeßStadion auch genannt wird. Zwölf Fußballmannschaften traten heuer gegeneinander an, davon – seit 2016 mit im Kader – zwei Damenteams. Was uns besonders freut: Eine der weiblichen Crews war für die Ecclesia Gruppe am Start. Ladies, go for it!

    Wie es beim AllianzFußballturnier Tradition ist, war auch in diesem Jahr nach den Wettkämpfen Feiern angesagt. Leckereien vom Grill und groovige Sounds sorgten dafür, dass so manche Verliererträne schnell getrocknet und vergessen war. Am Ende hatten alle ihren Spaß. Am breitesten grinsten freilich „Axels Jungs“, die den Pokal mit nach Hause nehmen durften. Seitdem strahlt das goldige Stück im Foyer unserer Berliner Dependance mit den stolzen Siegern um die Wette. •

    Jahr eine – gerade noch akzeptable – SchadenKostenQuote von 99 % zu verzeichnen. Beim Flottengeschäft allein liegt die Quote allerdings nahezu unverändert bei 107 %. Im Klartext bedeutet das für die Versicherungswirtschaft: 7 Cent Verlust für jeden eingenommenen Euro.

    Viele Versicherer haben auf die an gespannte Lage reagiert, indem sie sich gänzlich aus dem Flottengeschäft zurückgezogen oder zumindest ihr Zeichnungsverhalten deutlich verschärft haben. Für Betreiber von Fahrzeugflotten heißt das: Die wenigen aktiven Anbieter, die es am Markt noch gibt, zeichnen – wenn überhaupt – nur noch abhängig vom jeweiligen Risikopotenzial des einzelnen Kunden.

    Von den Restriktionen betroffen sind vor allem exponierte Risiken. Zu ihnen gehört z. B. auch der gewerbliche Güterverkehr.

    Erfreulich ist, dass die zunehmende Durchdringung von KfzAssistenzsystemen auf den Straßen inzwischen Wirkung zeigt: Statistisch hat die Schadenhäufigkeit dadurch in jüngerer Zeit deutlich abgenommen. Die Kehrseite der Medaille: Je ausgeklügelter die Technik, desto teurer sind die Reparaturkosten im einzelnen Schadenfall.

    MarkttrendDiese unterm Strich positive Entwicklung wird auch in 2017 nichts daran ändern, dass die Versicherer die individuelle Schadenentwicklung

    (Schadenfrequenz und Versicherungsbedarf) jeder einzelnen Flotte ganz genau analysieren. Bei jedem Vertrag, der als nicht auskömmlich bewertet wird, ist daher nach wie vor mit – unter Umständen erheblichen – Prämienanstiegen zu rechnen.

    Der besondere Fokus muss daher, wie gehabt, auf der Schadenvermeidung liegen, um die Schaden und damit auch die Versicherungskosten weiterhin auf einem vertretbaren Level zu halten.

    Es gibt verschiedene Ansätze zur Reduzierung der Reparatur und Versicherungskosten. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne über die für Sie optimale Lösung. •

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    In der Schwebe – wer zahlt den Schaden?Versicherungsschutz für Drachen und DrohnenDaniel Schaefer

    Faszination mit Tradition: Drachensteigenlassen ist seit Jahrhunderten ein beliebter Freizeitspaß, der auch heute noch kleine und große Himmelsstürmer bei Wind und Wetter ins Freie lockt. Seit einiger Zeit bekommen die mit farbenfrohen Membranen bespann ten Fluggestelle zunehmend knatternde Gesellschaft am Himmel: Ferngesteuer te Drohnen – privat oder gewerblich eingesetzt – erobern den Luftraum.

    Drachen und Drohnen gemein ist, dass ihr Einsatz in der Luft ein nicht unerhebliches Schadenpotenzial birgt. Die Frage, ob die Haftpflichtversicherung für Schäden zuständig ist, die von einem Drachen oder einer Drohne verursacht wurden, wird seit Längerem kontrovers diskutiert.

    Versicherungsschutz für Drachen und Drohnen?Die übliche Privat oder Betriebshaftpflichtversicherung schließt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch, der Haltung, dem Führen oder dem Besitz von Luftfahrzeugen in der Regel aus. Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung im Falle eines von einer Drohne oder einem Drachen verursachten Schadens ist also, dass das schädigende Flugobjekt nicht den Luftfahrzeugen zugeordnet wird.

    Was genau aber ist ein Luftfahrzeug? Eine Definition des Begriffs enthält das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht. Dort werden unter „Luftfahrzeuge“ lediglich Beispiele subsumiert (§ 1 LuftVG).

    Nach allgemeinem Sprachgebrauch handelt es sich bei einem Luftfahrzeug um ein Gerät, welches der Eigenschaft der Luft bedarf, um sich oben zu halten (Giemulla/Schmid, § 1 LuftVG,

    Rdnr. 2; A. Meyer, NJW 1963, 193). So gesehen, könnten aus physikalischer und technischer Sicht sowohl Drohnen als auch Drachen als Luftfahrzeuge zu qualifizieren sein.

    Drachen außen vorSeit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes (08.12.2011) finden sich im Gesetzestext allerdings keine Drachen mehr in der exemplarischen Auf zählung der Luftfahrzeuge. Nach der Gesetzesbegründung ist der vom Boden aus gesteuerte (Lenk)Drachen aus heutiger Sicht nicht als Luftfahrzeug einzustufen.

    Aus versicherungsrechtlicher Sicht heißt das: (Lenk)Drachen sind vom LuftfahrzeugAusschluss in der Haftpflichtversicherung nicht erfasst. Hat ein Drachen einen Schaden verursacht, besteht daher Versicherungsschutz über die gewöhnliche Privat oder Betriebshaftpflichtversicherung.

    Anders verhält es sich beim Einsatz der heute nicht minder beliebten Drohnen. Sie sind in der Regel weder von der Privat noch von der Betriebshaftpflichtversicherung erfasst.

    Werden Drohnen privat genutzt, gelten sie als Flugmodelle bzw. als für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte; werden sie gewerblich eingesetzt, fallen sie unter die unbemannten Luftfahrtsysteme. Damit sind Drohnen, egal, für welchen Zweck sie benutzt werden, Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes.

    Haftpflichtversicherungspflicht für Halter von Drachen und Drohnen?Alle, die eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihr Fluggerät abschließen müssen oder wollen, sollten wissen: Der Inhalt der Versicherung und die Höhe der Deckungssumme werden durch die Luftverkehrszulassungsordnung geregelt (vgl. § 102 LuftVZO). Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte sind demnach Gruppenversicherung(en) zulässig (§ 102 Abs. 3 LuftVZO). Weshalb der Gesetzgeber die Drachen nicht auch aus dieser Aufzählung herausgenommen hat, bleibt im Dunkeln.

    Vor dem Hintergrund, dass nach dem Luftverkehrsgesetz die Versicherungspflicht ausdrücklich auf Luftfahrzeuge beschränkt ist, der Gesetzgeber Dra

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    chen aber ebenso ausdrücklich nicht zu den Luftfahrzeugen zählt, lässt sich die Annahme vertreten, dass für Halter eines (Lenk)Drachens keine Pflicht zum Abschluss und Unterhalten einer speziellen Haftpflichtversicherung für Fluggeräte besteht.

    Versichern empfehlenswertDennoch ist es Drachenhaltern – auch ohne entsprechende Verpflichtung – sehr zu empfehlen, eine Betriebs bzw. Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt nämlich auch Schäden, die der Drachen an Personen oder Sachen verursacht. So kann man sich gut vorstellen, dass es bei einem Absturz z. B. zu Lackschäden oder Dellen an einem Pkw kommen kann. Im worst case summiert sich so ein Schaden schnell mal auf eine vierstellige Summe.

    Obligatorisch ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge indes für Drohnenhalter. Ob privat oder

    gewerblich genutzt, gelten Drohnen per Gesetzesdefinition als Luftfahrzeuge und unterliegen daher der Versicherungspflicht (§ 43 Abs. 2 LuftVG).

    Auch Privatleute versicherungspflichtigVor allem im privaten Bereich kommt es vor, dass die Versicherungspflicht ignoriert oder vergessen wird. Ein Fehler, der rechtliche Konsequenzen haben kann. Die vergleichsweise günstige Drohne vom Discounter um die Ecke fällt – egal wie oft oder wie selten sie benutzt wird – ebenso unter die Versicherungspflicht wie der mit Fotokamera ausgestattete professionelle Multicopter, der regelmäßig im Einsatz ist.

    Sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Einsatz von Drohnen bieten zahlreiche Versicherer Pro dukte an. Beim Deckungsumfang gibt es allerdings zum Teil erhebliche Unterschiede. Wir beraten Sie gerne dazu. •