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Informationen und Bekanntmachungen zur kommunalen und staatlichen Unfallversicherung in Bayern Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse UNFALLVERSICHERUNG 3/2004 aktuell aktuell Hinter den Kulissen: Arbeitsplatz Flughafen Betriebliche Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen Aus- und Fortbildung von Ersthelfern: Neue Regelung der Kostenübernahme

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Informationen und Bekanntmachungen zur kommunalenund staatlichen Unfallversicherung in Bayern

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse

UNFALLVERSICHERUNG 3/2004

aktuellaktuellHinter den Kulissen: Arbeitsplatz Flughafen

Betriebliche Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen

Aus- und Fortbildung von Ersthelfern:Neue Regelung der Kostenübernahme

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2 Unfallversicherung aktuell 3/2004

• Auftragsvereinbarung nach § 88 SGB X

zur gegenseitigen Zusammenarbeit und

Unterstützung bei Durchführung der

Heilbehandlung

• Serie: Das wissenswerte Urteil

» KURZ & KNAPP SEITE 3

• Workshop zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die

Arbeitsmediziner / Betriebsärzte an Flughäfen

• Betriebliche Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen

• Aus- und Fortbildung von Ersthelfern:

Neue Regelung der Kostenübernahme

• Verabreichung von Medikamenten durch den Ersthelfer

• Piercings im Schulsport

• Festival der Polizeipuppenbühnen in Nürnberg

• Die Verkehrswachten in Bayern: Verlässliche Partner für Verkehrssicherheit

• Die ersten Meister für Veranstaltungstechnik verabschiedet

• Kongress: Die Stellung des Omnibusses im Personenverkehr

• Radfahrer benutzen kaum Helme

• Aus dem Internet

» IM BLICKPUNKT SEITE 4 – 8

• Serie: Arbeitssicherheit in der Praxis –

Hinter den Kulissen: Arbeitsplatz Flughafen

» PRÄVENTION SEITE 9 – 21

» RECHT & REHA SEITE 22 – 26

» INHALT

Impressum

„Unfallversicherung aktuell“ – Informationen zur kommunalen und staatlichen Unfallversicherung in Bayern. Mitteilungsblatt des Bayerischen Gemeinde-unfallversicherungsverbandes und der Bayerischen Landesunfallkasse Nr. 3/2004 (Juli/August/September 2004). „Unfallversicherung aktuell“ erscheintquartalsweise und geht den Mitgliedern kostenlos zu. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Zustimmung der Redaktion und Quellenangabe.

Inhaber und Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV), Körperschaft des öffentlichen Rechts, und Verleger: Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK), Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verantwortlich: Direktor Dr. Hans-Christian TitzeRedaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Ulrike Renner-Helfmann, Tel. 0 89/3 60 93-1 19, Fax 0 89/3 60 93-3 79Anschrift: Bayer. GUVV, Ungererstr. 71, 80805 München, Tel. 0 89/3 60 93-0, Fax 0 89/3 60 93-1 35Internet: www.bayerguvv.de und www.bayerluk.deE-Mail: [email protected] und [email protected]: Titel Flughafen München GmbH, Corbis S. 3, 10 – 12, Cartoon Erik Liebermann S. 14/15, Bayer. GUVV S. 6 – 8, 17 – 19, 21, 23,

Polizeidirektion Nürnberg S. 19, Baumgartner/Rietzschel S. 24, MEV S. 4 – 5, 9, 25 – 26Gestaltung: Studio Schübel Werbeagentur, Neumarkter Straße 21 , 81673 MünchenDruck: heller & partner, Possartstraße 14, 81679 München

• Sozialwahl 2005

• Sitzungstermine

» BEKANNTMACHUNGEN SEITE 27

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» KURZ & KNAPP KURZ & KNAPP »

3Unfallversicherung aktuell 3/2004

Obwohl Radsportler und Radprofis esim Straßenverkehr vormachen, ist dasTragen eines Fahrradhelms in Deutsch-land weiterhin unpopulär. Insgesamtschützen sich nur fünf Prozent der Rad-fahrer vor Kopfverletzungen mit einemHelm, erklärt der Deutsche Verkehrs-sicherheitsrat (DVR). Auffällig ist dabei,dass die Zahl der helmtragenden Kinderin den letzten Jahren deutlich sank: Vor drei Jahren setzten von den bis 5-jährigen Kindern 85 Prozent einen Helmauf, bei den 6- bis 12-jährigen waren

es noch 47 Prozent, und im Jahr 2002lag der Durchschnitt der 6- bis 10-jähri-gen nur noch bei 33 Prozent. Gerade imFrühjahr und Sommer bei verstärktemVerkehrsaufkommen auf Radwegen undStraßen empfiehlt der Deutsche Ver-kehrssicherheitsrat, auf den Schutz-helm niemals zu verzichten. Bei einemUnfall ist ein Radfahrer ohne Helm völ-lig ungeschützt den physikalischenKräften ausgeliefert.

Im Jahr 2002 verunglückten in Deutsch-land 76.078 Radfahrer – 600 von ihnensogar tödlich. Dabei kamen fast 13 Pro-zent der verunglückten Fahrradfahrerdurch einen Alleinunfall zu Schaden.Laut Statistischem Bundesamt ist ge-rade in täglichen Situationen bei Fahr-ten innerhalb von Ortschaften das Un-fallrisiko am größten, weil auch verun-reinigter oder beschädigter Straßenbe-lag und Witterungseinflüsse schnell zugefährlichen Situationen führen können.

Das Risiko gefährlicher Kopfverletzun-gen kann durch das Tragen einesHelmes um bis zu 65 Prozent verringertwerden. Fahrradhelme können den Kopf – die empfindlichste Stelle desRadfahrers – schützen und die Aufprall-kräfte abmildern. Während Knochen-brüche wieder verheilen, hinterlassenschwere Kopfverletzungen oft bleibendeSchäden. Gerade diese irreparablenSchäden sollten Grund genug sein,Aspekte wie Ästhetik und Bequemlich-keit in den Hintergrund zu stellen undzum Helm zu greifen, so der DeutscheVerkehrssicherheitsrat. DVR

Corrigendum:Unter diesen Aspekten sollten auch dieFrau und das Kind auf dem Titelfotounserer letzten Ausgabe einen Helmtragen. Wir bedauern das Versehen.

Die Redaktion

Trotz hoher Schutzfunktion:Radfahrer benutzen kaum Helme – DVR warnt

Aus dem Internet

Neuer newsletter des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) erschienen.Wissenswertes und Aktuelles aus dem Bereich der gesetzlichenUnfallversicherung.

Zu abonnieren über www.unfallkassen.de

BUK-newsletter:

Neues Internetportal der deutschenSozialversicherung:

Unter www.deutsche-sozialversicherung.de können sich Bürger einen aktuellen Überblick über das System der Sozialversicherung in Deutschland verschaffen.

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SERIE:Arbeitssicherheit in der Praxis

4 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» IM BLICKPUNKT

Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 bildet eine einheitliche und umfassendeRechtsgrundlage im betrieblichenArbeitsschutz. Das Gesetz dient dazu,Sicherheit und Gesundheitsschutz derBeschäftigten durch Arbeitsschutzmaß-nahmen zu gewährleisten. Zusammenmit den Unfallverhütungsvorschriften(UVV), die von den Trägern der gesetz-lichen Unfallversicherung erlassen werden, ist es die Basis für den Arbeits-schutz in Deutschland.

Jeder Unfallversicherungsträger haterfahrene Fachleute, die als Aufsichts-personen die Betriebe betreuen. IhreAufgabe ist es, die Mitgliedsunterneh-men in allen Fragen der Arbeitssicher-heit und des Gesundheitsschutzes zuberaten und Maßnahmen zur Verhütungvon Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten,arbeitsbedingten Gesundheitsgefahrenund zu einer wirksamen Ersten Hilfedurchzuführen.

Die Bayerische Landesunfallkasse(Bayer. LUK) ist der Unfallversicherungs-träger für den Freistaat Bayern und sei-ne selbständigen Unternehmen. Ohnedie ebenfalls versicherten Schüler inprivaten Schulen sowie Kindertages-stätten und Hochschulen sind bei derBayer. LUK neben dem Freistaat Bayern54 Unternehmen erfasst. Beim Bayeri-schen Gemeindeunfallversicherungs-verband (Bayer. GUVV) sind es nebenallen öffentlichen Schulen und Kinder-tagesstätten sowie privaten Haushalten43.221 Unternehmen. Insgesamt stehenüber 4,3 Millionen Menschen in Bayernunter dem Schutz der gesetzlichenUnfallversicherung beim Bayer. GUVVund bei der Bayer. LUK.

Mitgliedsunternehmen stellen sich vorMit der Serie „Arbeitssicherheit in derPraxis“ wollen wir in der UV aktuell inloser Folge einzelne Mitgliedsunter-nehmen vorstellen und dabei auf diespezifischen Fragen des Arbeitsschutzeseingehen. Nach dem NationaltheaterMünchen, das wir in UV aktuell 3/2002porträtierten, besuchte nun die Redak-tion den Flughafen München, der in denZuständigkeitsbereich der Bayer. LUKfällt.

Hinter den Kulissen: Arbeitsplatz FlughafenFliegen ist ein Symbol für unsere mobi-le, globalisierte Welt und übt daher einebesondere Faszination aus: im Positivenwie im Negativen. Zum einen zeigt esdie Leichtigkeit und Selbstverständlich-keit, mit der Ziele auf der anderen Seitedes Globus zu erreichen sind, steht fürUrlaub, Dynamik und Internationalität,zum anderen gibt es aber auch eingewisses Unbehagen vor dieser perfek-tionierten Technik, mit der die physi-kalischen Gesetze der Schwerkraft über-wunden werden und sich gigantischgroße Flugzeuge scheinbar mühelosdurch die Lüfte bewegen.

Die Konjunktur des Fliegens zeigt sichbesonders in der Entwicklung des Flughafens München, der 1992 vonMünchen-Riem verlagert wurde undsich im Erdinger Moos als „MunichAirport“ erfolgreich etabliert hat. Der

Aufschwung zeigt sich in Zuwachsraten,die nur noch in Superlativen ausge-drückt werden können: Mit 24,2 Millio-nen Passagieren verbuchte der Flug-hafen im Jahr 2003 mehr Fluggäste alsje zuvor; dies entspricht einem Zu-wachs von 4,4 % bzw. mehr als einerMillion Passagiere gegenüber demVorjahr. 343.000 gewerbliche Flug-bewegungen in 2003 bedeuten eineSteigerung von 3,7 %. Nicht nur ran-giert der Flughafen München mit über22.000 Beschäftigten unter den größtenArbeitsstätten Bayerns, sondern er istauch wichtiger Motor für die regionaleWirtschaft. Flughafenstandorte ziehenneue Investoren an und haben somiteine eminent wichtige volkswirtschaftli-che Bedeutung.

Wie Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzenderder Geschäftsführung der FlughafenMünchen GmbH, anlässlich der Jahres-pressekonferenz im Januar 2004 aus-

Up, up and away … Faszin

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5Unfallversicherung aktuell 3/2004

IM BLICKPUNKT »

führte, hätten schwierige politische Rah-menbedingungen im Jahr 2003 in ande-ren Flughäfen zu stagnierenden oderrückläufigen Zahlen geführt. „Münchendagegen gehörte zu den wenigengroßen internationalen Airports, dietrotz der widrigen Begleitumstände(wie Irakkrieg oder die LungenkrankheitSARS) deutliche Verkehrszuwächseerzielen konnten, und deshalb verbes-serte sich unser Airport unter den zehnpassagierstärksten europäischen Flug-häfen wieder auf Platz acht.“

FlughafenbetreiberDer Flughafen München wird von derFlughafen München GmbH betrieben(FMG), an der der Freistaat Bayern mit51 %, die Bundesrepublik Deutschlandmit 26 % sowie die LandeshauptstadtMünchen mit 23 % beteiligt sind. Alleinbei der FMG arbeiten über 4.000Mitarbeiter, dazu kommen Tochter-gesellschaften und externe Firmen.

Hinter den KulissenWas aber hinter den Kulissen steckt undder Passagier kaum bemerkt, ist das rei-bungslose Zusammenspiel vieler Händeund vieler Unternehmen am Flughafen:von der Gepäckbeförderung bis zurBetankung der Maschinen, vom Cateringbis zur Reinigung, vom Winterdienst biszur Feuerwehr, vom Frachtdienst bis zuden Werkstätten und anderes mehr.

Für diese vielen Menschen bedeutet derArbeitsplatz Flughafen Aufgaben mithohen Anforderungen. Der Arbeitsschutzhat daher einen besonderen Stellen-wert, was sich auch darin zeigt, dasseine eigene Abteilung für Arbeitsschutz,die direkt dem Vorsitzenden derGeschäftsführung unterstellt ist, für diePrävention von Unfallgefahren undarbeitsbedingten Gesundheitsgefahrenzuständig ist. Ihr Anspruch ist „Safetyfirst“; das bedeutet, dass bei allenbetrieblichen Maßnahmen die Frage derSicherheit im Vordergrund stehen muss.Der Jahresbericht der Arbeitsschutzab-teilung verdeutlicht diesen Anspruch:„Prävention ist die Basis für eine erfolg-reiche Sicherheitsarbeit. Ein modernesVerständnis von Prävention bezieht sichals Handlungsfeld auf das Gesamt-unternehmen. Prävention findet in allenbetrieblichen Ebenen statt und ist inalle Entscheidungsprozesse zu integrie-ren.“

UV aktuell hat sich am Flughafen München umgesehen und mit dem leitenden Sicherheitsingenieur FranzXaver Herz über die besonderen Herausforderungen des ArbeitsplatzesFlughafen gesprochen.

UV aktuell: Herr Herz, Passagierrekorde,wirtschaftlicher Aufschwung im Umfeld,positive Bilanz bei der Entwicklung derArbeitsplätze am Flughafen München.Wie wirkt sich diese Arbeitsverdichtungauf den Arbeitsschutz am Flughafenaus?Herz: Es werden auf jeden Fall erhöhteAnforderungen an das Personal und dieSicherheitsbeauftragten (SiBe), beson-ders aber auch an die Qualifikation undberufliche Erfahrung der Fachkräfte fürArbeitssicherheit gestellt. Wir habenbeispielsweise mit nur 30 Minuten diekürzeste Umsteigezeit (Connecting time)von Passagieren in Deutschland. Dasbedeutet, dass in den UrlaubszeitenTausende von Passagieren mit ihremGepäck innerhalb kürzester Zeit voneinem Flugzeug in ein anderes gebrachtwerden müssen. Dies bedeutet Arbei-ten unter Hochspannung und hoherArbeitsbelastung mit sehr engen Zeit-vorgaben, das natürlich ein erhöhtesGefährdungspotenzial bezüglich Ar-beitsunfällen darstellt. Aus diesemGrunde muss kontinuierlich versuchtwerden, das Bewusstsein der Mitar-beiter auf die Probleme hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes bei der Abfertigung, auchbei erhöhtem Arbeitsdruck, zu lenken.

Wir haben aber zu berücksichtigen, dassbei Umbau- oder Wartungsarbeiten derlaufende Betrieb weitergehen muss.Problematisch wird dies vor allem beigroßen Baumaßnahmen wie dem Neu-bau des Terminal 2, der im Sommer2003 fertig gestellt wurde. Dort wurdennach jahrelangen Bauarbeiten nebendem normalen Flugverkehr von einem

ation Fliegen

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» IM BLICKPUNKT

Tag auf den anderen zwei Drittel desgesamten Luftverkehrs in eine komplettneue Infrastruktur verlegt. Dafür warengeradezu gigantische logistische undorganisatorische Vorbereitungen nötig,um im entscheidenden Moment dieFlughafenerweiterung reibungslos überdie Bühne zu bringen. Auch dies brach-te nicht unerhebliche Probleme für dieArbeitssicherheit.

Trotz der Arbeitsverdichtung ist es aller-dings bislang gelungen, den hohenArbeitssicherheitsstandard des Flug-hafenbetreibers aufrecht zu halten, wassich seit Jahren in der rückläufigen nor-mierten 1.000-Mann-Quote des Unfall-geschehens niederschlägt. Pro 1.000Mann erleiden im Jahr durchschnittlichzwischen 39 und 46 Beschäftigte einenUnfall. Dies ist im Vergleich zu denanderen großen nationalen und interna-tionalen Flughäfen sehr wenig.

UV aktuell: Welche Besonderheitenweist das Arbeitsschutzsystem desFlughafen München auf? Herz: Die Abteilung Arbeitsschutz wurdevon der Geschäftsführung beauftragt,eine gerichtsfeste Arbeitsschutzorgani-sation am Flughafen München aufzu-bauen und ständig zu aktualisieren,was sich für das Arbeitsschutzsystemwegen der Freiräume und Akzeptanz beiden Führungskräften als sehr positiverwies. Zugleich wurde eine Menge von

gesetzlichen Anforderungen, die derGesetzgeber an den Unternehmer rich-tet, an den Arbeitsschutz delegiert, wasDoppelarbeit vermeidet und sich aufden Sicherheitsstandard positiv aus-wirkt.

So ist die Abteilung Arbeitsschutz anallen wichtigen Arbeitskreisen (AK)beteiligt, in denen es um sicherheits-oder gesundheitsrelevante Fragen geht. Dies gilt beispielsweise für den AK Unfall, den AK Abfertigung, den AK Fahrzeuggerätesicherheit oder denAK Gesundheitsvorsorge. RegelmäßigeArbeitsschutzausschusssitzungen werden übergreifend durchgeführt undmit Berichten an die Geschäftsführungverbunden. Entscheidend ist, dass dieAbteilung Arbeitsschutz im Auftrag derGeschäftsführung nicht nur Mängelfeststellt, sondern auch die Beseitigungder Mängel veranlasst und die Wirk-samkeit kontrolliert.

Die Abteilung Arbeitsschutz als sicher-heitstechnischer Dienst am Flughafenwurde von der Gesellschaft für Qualitätim Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert undmit einem Qualitätssiegel ausgezeich-net. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis,dass alle persönlichen, fachlichen,sächlichen und organisatorischen Vor-aussetzungen zur Wahrnehmung derAufgaben nach dem Arbeitssicherheits-gesetz erfüllt sind. Hervorgehoben wurde, dass es am Flughafen Münchengelungen ist, den Arbeitsschutz grund-sätzlich in alle Arbeitsabläufe des Flug-hafens zu integrieren.

UV aktuell: Welche spezifischen Gefährdungspotenziale hat die Arbeitam Flughafen?Herz: Grundsätzlich besteht eine erhöhte Gefahr durch die Zusammen-arbeit vieler externer und internerFirmen mit Mitarbeitern unterschiedli-cher Nationalitäten auf engem Raumund bei gemischtem Geh- und Fahr-verkehr, der überdies den Einsatz vonvielen Sonderfahrzeugen und Gerätenerfordert.

Darüber hinaus stellt insbesondere derBereich der Luftfracht hohe Anforderun-gen an den Arbeitsschutz. Nicht nurwerden die Gepäckstücke im Flugzeugz.T. unter ergonomisch ungünstigstenUmständen (gebückt oder fast imLiegen) be- oder entladen und in High-speed-Gepäckfördersystemen transpor-tiert, sondern sie können auch unbe-kannte Gefahrstoffe enthalten, diegesundheitsschädlich sein können.Deshalb müssen die Bestimmungen derGefahrstoffverordnung besonders sen-sibel und verantwortungsbewusstumgesetzt werden: von der Recherche,dem Aufbau eines Gefahrstoffkatasters,das ständig aktualisiert werden muss,dem Erstellen von Betriebsanweisungenund die Mitarbeiterunterweisung.

Eine besondere Gefährdung bringt anFlughäfen auch das Betanken der Flug-zeuge durch Tankfahrzeuge auf den Vor-feldern. Am Flughafen München wurdedieses Problem dadurch minimiert, dassan vielen Andockpositionen unterirdi-sche Tankleitungen geschaffen wurdenund dort die Flugzeuge an speziellenTankpunkten, so genannten „Tankpits“,ihren Treibstoff aufnehmen, wobei dasTankfahrzeug lediglich die „Schlauch-verbindung“ zwischen Tankpit und Flug-zeug darstellt. Diese Tätigkeiten erfol-gen während der Abfertigung, sodassbesondere Vorsicht und Rücksicht-nahme, aber auch sicherheitsgerechtesVerhalten ein „Muss“ sind.

Alle Mitarbeiter müssen sich bewusstsein, dass sie in einem Sicherheits-

v. li.: Dipl.-Ing. Gerald Ortlepp, Aufsichtsperson derBayer. LUK, Franz Xaver Herz, ltd. Sicherheitsingenieurdes Flughafen München

Moderne Gepäckförderung

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IM BLICKPUNKT »

bereich arbeiten und damit auch immer„Security-Aspekte“ eine Rolle spielen.

Darüber hinaus bedeutet das Arbeitenunter strengsten Sicherheitsvorkeh-rungen immer auch einen Widerspruchzwischen dem Sicherheitsgedankenund der Arbeitssicherheit.

UV aktuell: Welche Präventiv-Maßnah-men im Arbeitsschutz erscheinen Ihnenbesonders wichtig?Herz: Entscheidend ist die Sensibilisie-rung der Mitarbeiter auf sicherheits-gerechtes Verhalten. Dies bedeutet imEinzelnen die Schulung, Unterweisungund Sicherheitseinweisung von Mitar-beitern, die Beteiligung der AbteilungArbeitsschutz an Planungs- und Bau-maßnahmen, die Abnahme von Gerätenund Sonderfahrzeugen, die Durch-führung von Gefährdungsbeurteilungenund Maßnahmenkataloge. Wichtig istjedoch auch, dass der Arbeitsschutzvon den Führungskräften als Unter-stützung und wirtschaftliche Not-wendigkeit angesehen wird.

Besonders wichtig ist uns das Unfall-meldewesen. Neben der Meldung derArbeitsunfälle bei der Bayer. LUK unter-

UV aktuell: Welche Gefährdung entstehtdurch das Neben- und Miteinander sovieler Beteiligter am Flughafenbetriebwie z.B. den verschiedenen Abteilungender FMG und den Tochterunternehmenbzw. weiterer Firmen?Herz: Im Bereich der Abfertigung gibt esAbfertigungskoordinatoren, die dieseGefährdungen minimieren sollen, trotz-dem können Missverständnisse undAbstimmungsprobleme entstehen. Sogibt es beispielsweise unterschiedlicheSicherheitsstandards oder verschiede-ne Geräte mit differierender Technik beiden einzelnen Firmen. Wichtig ist, dassdie Abteilung Arbeitsschutz auch aufFremdfirmen einwirken kann und nebenKontroll- und Hausmeisterrechten auchdie Möglichkeit hat, bei Gefahr in Verzugsofort einzugreifen.

UV aktuell: Gibt es besondere sicher-heitstechnische Herausforderungen, dienicht mit üblichen Rezepten gemeistertwerden können? Herz: Viele der Geräte, die am Flughafenverwendet werden, sind Sonderanfer-tigungen, für die die sicherheitstechni-schen Anforderungen erst definiert werden müssen. Häufig sind die techni-schen Anlagen sehr komplex, z.B. dasGepäckfördersystem. Trotzdem müssenFlucht- und Rettungswege gesichertsein sowie die Bestimmungen desBrandschutzes eingehalten werden.

Insgesamt unterliegen die gesamtenArbeitsprozesse einer ständigen Verän-derung, sei es durch veränderte Sicher-heitsbedingungen oder neue Flugzeug-typen etc., d.h., wir müssen uns jedenTag auf neue Situationen und Gefähr-dungen einstellen und vielfach ereignis-orientiert handeln.

UV aktuell: Wie viele Mitarbeiter sind in der Abteilung Arbeitsschutz beschäf-tigt und für wen sind sie noch fachlich/organisatorisch zuständig?Herz: In der Abteilung Arbeitsschutzsind vier Sicherheitsingenieure, einSicherheitstechniker sowie jeweils eineSachbearbeiterin für das Unfallmelde-

suchen wir alle Unfälle nochmals internmit Fragebögen und setzen uns mit denBetroffenen und deren Vorgesetztensowie dem Betriebsrat zusammen, nichtum Sanktionen auszusprechen, son-dern um Rückschlüsse über Gefahren-momente zu gewinnen. Wir behandelnauch Sachschäden (die zu Personen-schäden führen könnten) und Beinahe-Unfälle, die mit Glück gerade noch gutausgegangen sind, genauso wie Unfälle.Aus den gewonnenen Erkenntnissenwerden Maßnahmenkataloge gefertigtund abgearbeitet.

Für den Gesundheitsschutz der Mitar-beiter ist die persönliche Schutzaus-rüstung (PSA) als Präventivmaßnahmeunbedingt erforderlich. Hier ist eineständige Überzeugungsarbeit notwen-dig, da die PSA bei der Arbeit auch einegewisse Erschwernis darstellt. Wer wür-de im Sommer nicht gerne mit offenenSchuhen rumlaufen statt mit Sicher-heitsschuhen? Deshalb planen wir indiesem Jahr, Schwerpunkte zu setzen,um jedem Mitarbeiter wirklich klar zumachen, wie notwendig diese Hilfs-mittel zu seinem persönlichen Schutzsind.

7Unfallversicherung aktuell 3/2004

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IM BLICKPUNKT »

wesen und die Gefahrstoffbearbeitungsowie eine Sekretärin beschäftigt.Weiterhin sind wir fachlich für 54 Sicher-heitsbeauftragte und 265 Ersthelferzuständig.

UV aktuell: Wie sind Ihre technischenMitarbeiter qualifiziert und wie stellenSie die fortlaufende Weiterbildungsicher?Herz: Die Mitarbeiter sind Sicherheits-ingenieure/-techniker, d.h., sie verfü-gen über eine Ingenieur- oder Techni-kerqualifikation mit Zusatzausbildung,sowie Sachbearbeiter mit Technikeraus-bildung. Die Fortbildung erfolgt in eige-nen oder externen Seminaren wie z.B.bei der Bayer. Landesunfallkasse.

UV aktuell: Im technischen Bereicharbeiten Sie eng mit den Aufsichtsper-sonen der Bayer. LUK zusammen. Wosehen Sie die praktische Unterstützung?Herz: Wichtig sind uns vor allem diekonkreten, unbürokratischen und praxis-nahen Auskünfte der Aufsichtspersonender Bayer. LUK bei speziellen sicher-heitstechnischen Fragen. Was wir auchkünftig von der Bayer. LUK erwarten, ist eine ausreichende Betreuung und einumfassendes Angebot an Schulungen,

das allerdings flexibel gehandhabt wer-den muss, da wir oft sehr kurzfristig aufneue Entwicklungen reagieren müssen.

UV aktuell: Welche besonderen Entwick-lungen erwarten Sie in der Zukunft?Herz: Wegen der verschärften Wett-bewerbsbedingungen ist zu befürchten,dass sich der Druck auch auf denArbeitsschutz verschärfen wird.

UV aktuell: Welche Tipps würden Sieals Sicherheitsingenieur Kollegen ande-rer Unternehmen geben?Herz: Entscheidend für eine erfolgreicheArbeit des Sicherheitsingenieurs ist,dass der Arbeitsschutz nicht nur bera-tend tätig werden kann, sondern beiMängelfeststellung die Mängelbeseiti-gung bei den zuständigen Fachabtei-lungen veranlassen kann und im Auftragder Geschäftsführung eine Wirksam-keitskontrolle durchgeführt wird. Wei-terhin muss der Arbeitsschutz in diegesamten Arbeitsprozesse integriertwerden. Zuständigkeiten müssen klardefiniert und die Verantwortung derVorgesetzten bzw. der Geschäftsfüh-rung für den Arbeitsschutz als Unter-nehmensziel begriffen werden. All dieseAufgaben können nur effektiv ausge-

führt werden, wenn die Rahmenbedin-gungen stimmen, d.h. die materiellenund personellen Voraussetzungen gege-ben sind. Wichtig ist auch, dass dieGeschäftsführung weiß, dass die Zeitenfür die delegierten Aufgaben, die derGesetzgeber an den Unternehmer rich-tet, nicht in den Mindesteinsatzzeitennach dem Arbeitssicherheitsgesetz ent-halten sind. Nicht immer ist es einfach,die Geschäftsführung oder die Mitarbei-ter von der Notwendigkeit von Maß-nahmen zu überzeugen. Man darf sichjedoch auch nach Rückschlägen nichtentmutigen lassen nach dem Motto„Stetes Tröpfchen höhlt den Stein“ unddas Ziel Arbeits- und Gesundheits-schutz für die Mitarbeiter nicht aus denAugen verlieren.

Das Gespräch führte

Ulrike Renner-Helfmann,

Redaktion UV aktuell

Der Tower zwischen den Terminals 1 und 2

Gepäckfördersysteme nach neuestem Standard

» IM BLICKPUNKT

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9Unfallversicherung aktuell 3/2004

PRÄVENTION »» PRÄVENTION

Im Rahmen des erweiterten Präventions-auftrages aus dem Sozialgesetzbuch VIIwurde über den Bundesverband derUnfallkassen e.V. (BUK) ein Workshopder Fachgruppe „Verkehr“, Sachgebiet„Flughäfen“, organisiert und durchge-führt. Diese erste Veranstaltung fandam 28. und 29. Januar 2004 im Berufs-genossenschaftlichen Institut für Arbeitund Gesundheit (BGAG) in Dresden statt.

Zu diesem Workshop wurden Arbeits-mediziner bzw. Betriebsärzte der beider öffentlichen Hand versicherten Flug-häfen eingeladen. Sie erörterten diespezifischen Themen des Gesundheits-schutzes an Flughäfen und Lande-plätzen. Hierbei standen einerseits dassichere Arbeiten der Beschäftigten und andererseits die Koordination desGesundheitsschutzes im Gefahrfall mitanderen Behörden und Institutionen imZentrum des Interesses.

Im Mittelpunkt des Workshops standen folgende Themen:• Bestandsaufnahme der arbeits-

medizinischen Situation,• Bedarfsermittlung der arbeits-

bedingten Gesundheitsgefahren,• Diskussion der Ressourcen und

Möglichkeiten,

• Strategieentwicklung für dieUmsetzung und Verankerung imBetrieb,

• Zielvereinbarungen.

Begrüßt wurde von allen Beteiligten,dass nun eine flughafenübergreifendePlattform für die arbeitsmedizinischePrävention an Flughäfen mit einer alsdringend notwendig empfundenen Ver-netzung des Informationsflusses undder Ressourcen entstanden ist. ErsteErfahrungsberichte der Teilnehmer,auch aus internationalen Gremien, ver-mittelten einen Eindruck von der Viel-zahl und Komplexität der Aufgaben undFragestellungen. Der erarbeitete – nichtabschließende – „Bedarfskatalog“steckt bereits die Arbeit für die nächsteZeit ab.

Aus diesem „Katalog“ ergaben sich aus den Erfahrungsberichten undDiskussionen Fragen mit besondererAktualität, die nun bevorzugt bei dennächsten Sitzungen behandelt werden sollen:• Infektionsabwehr – medizinisches

Notfallmanagement (z. B. SARS, Milz-brand, Pocken, Vogelgrippe),

• Notfallmedizin – Bioterrorismus undchemische Kampfstoffe,

• Bewertung von Strahlen (z. B. Radar, Funk, Handys, Durch-leuchtungsgeräte),

• Heben, Tragen, Ziehen, Schieben von Lasten,

• Einsatzbereiche für älter werdende Mitarbeiter,

• illegale Drogen und• Flughafenhygiene.

Der Workshop steht allen Arbeits-medizinern/Betriebsärzten offen, dieVerkehrsflughäfen betreuen.

Bei Interesse wenden Sie sich bittean die Bayer. Landesunfallkasseoder an den Bundesverband derUnfallkassen:

Tel. 0 89/6 22 72-0Fax 0 89/6 22 72-1 11

Autor:

Dipl.-Ing. Gerald Ortlepp,

Geschäftsbereich Prävention

beim Bayer. GUVV

Workshop zuarbeitsbedingtenGesundheits-gefahren für dieArbeitsmediziner/ Betriebsärzte an Flughäfen

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10 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» PRÄVENTION

Gesundheitsrisiko öffentlicherDienst?Rein statistisch betrachtet ist es unge-sund, im öffentlichen Dienst zu arbeiten.Die Krankenquote der öffentlichen Ver-waltung liegt höher als in anderen Bran-chen. Weshalb sind Staatsbediensteteund kommunale Beschäftigte häufigerund länger krank? Das Spektrum derArbeitsplätze ist breit und reicht vonder Sachbearbeiterin in der Verwaltung,der Pflegekraft, dem Klärfacharbeiter,dem Bauingenieur bis zum Brandmeis-ter. Entsprechend fallen die gesundheit-lichen Belastungen durch die Arbeitrecht unterschiedlich aus. In vielenArbeitsfeldern prägen Schicht undWechseldienste den Lebensrhythmus.Erzieherinnen oder Polizisten erbringenpersonenbezogene Dienstleistungenmit hohen psychischen Belastungenund im einfachen und mittleren Dienstwerden körperlich belastende Arbeitengeleistet. Welche Gemeinsamkeitenweisen diese unterschiedlichen Arbeits-plätze auf? Eine abschließende Erklä-rung fehlt, doch es lassen sich spezifi-sche Belastungen für Beschäftigte imöffentlichen Dienst feststellen, die mög-licherweise zu dem höheren Kranken-stand beitragen.

So müssen Beschäftigte des öffentli-chen Dienstes oft umstrittene Entschei-dungen umsetzen, ohne immer dieerforderliche Rückendeckung der Ver-

BetrieblicheGesundheitsförderung

an kommunalenArbeitsplätzen

waltungsspitzen oder Mandatsträger zuhaben. Sie arbeiten häufig im Span-nungsfeld der Erwartungen von Bürgernund den dienstlichen Vorgaben. Für ihreArbeit zum Wohle der Gemeinschafterhalten sie in der Regel wenig Aner-kennung sowohl von Vorgesetzten alsauch von der Öffentlichkeit.

Gesundheitsförderung für kommunale BeschäftigteDie Weltgesundheitsorganisation (WHO)definiert Gesundheit als „Zustand desumfassenden körperlichen, geistigenund sozialen Wohlbefindens und nichtlediglich als Freisein von Krankheit und Schwäche“ (WHO 1946). Modernebetriebliche Gesundheitsförderungbeinhaltet daher mehr als Rückenschu-lungen und thematisiert auch psycho-logische und soziale Aspekte. Dennpsychische Erkrankungen nehmen zuund sind in Deutschland inzwischen beiden Frauen der häufigste und bei denMännern der zweithäufigste Grund fürden Eintritt von Berufs- und Erwerbsun-fähigkeit.

Gerade in der aktuellen Situation vonEinsparungen und Umstrukturierungensehen sich kommunale Beschäftigte mitVeränderungen konfrontiert, die viel-fach als Bedrohung erlebt werden. NeueAnforderungen durch Neuerungen wie das „elektronische Rathaus“, mehrKundenorientierung oder Kostenein-

sparungen sind nur von gesunden undmotivierten Mitarbeitern zu bewältigen.Betrieblicher Gesundheitsförderung im kommunalen Bereich sollte dahergerade in der jetzigen Situation einhoher Stellenwert eingeräumt werden.Pilotprojekte der betrieblichen Gesund-heitsförderung in einigen bayerischenKommunen haben positive Ergebnisseerzielt.

Der Bayer. GUVV hat daher in Koope-ration mit ver.di eine Broschüre zumThema „Gesundheitsförderung fürBeschäftigte in Kommunen“ erarbeitenlassen, das von einem ganzheitlichenGesundheitsverständnis ausgeht. Wel-che Möglichkeiten haben Dienststellenund Vorgesetzte, die Gesundheit derBeschäftigten zu fördern? Was gilt es zu beachten, wenn Stress und Mobbingverbannt und „außer Dienst“ gesetztwerden sollen? Neben Anregungen fürdie Dienststelle sind auch Tipps für einepersönliche Gesundheitsstrategie derBeschäftigten zu finden. Denn auch derEinzelne ist gefordert, wenn es um Prä-vention von Stresserkrankungen oderein gutes Betriebsklima geht.

Wie können krankmachende Belastungen am Arbeitsplatz verringert werden? Stress entsteht, wenn Beschäftigte sichvor Anforderungen gestellt sehen, dieihrer Bewertung nach ihre Leistungs-

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11Unfallversicherung aktuell 3/2004

PRÄVENTION »

möglichkeiten übersteigen. Aber auchstarke Unterforderung ermüdet und ver-ursacht Stress. Bei zu häufiger, lang an-dauernder oder sehr starker Stressbe-lastung besteht ein hohes Erkrankungs-risiko.

Aus privaten Gesprächen oder eigenerErfahrung weiß jeder allzu gut, was tag-täglich im Arbeitsalltag ärgert, frustriertund belastet. Das psychische Wohl-befinden am Arbeitsplatz wird von ver-schiedenen Faktoren beeinflusst. Zuden krankmachenden Faktoren zählenz.B. Stress, Konflikte mit Kollegen,monotone Arbeitstätigkeiten, zu wenigSpielraum für eigene Entscheidungen.Unklare Aufgabenverteilung, die Dop-pelarbeit und Reibungsverluste er-zeugt, oder auch fehlende Informationbewirken Zeitdruck und Ärger. Auch derUmgang mit Kranken, mit sozial schwa-chen Personen oder aufgebrachtenBürgern kann überfordern und dadurchStress verursachen.

Grundsätzlich sind drei Ansätze zuunterscheiden, mit denen psychischeBelastungen am Arbeitsplatz wirksamverringert werden können: 1. Die krank machenden Faktoren,

von Fachleuten Stressoren genannt,werden beseitigt oder reduziert.

2. Die arbeitende Person wird in dieLage versetzt, die Arbeitsanforde-rungen zu bewältigen, ohne dadurchüberfordert zu sein. Dies kann überdas Erlernen von neuen Kompetenzenin gezielten Schulungen und Trainingserfolgen oder durch andere Formender Unterstützung.

3. Das berufliche Umfeld wird verbes-sert, sodass ein gutes Betriebsklimaherrscht und ein kooperativer, unter-stützender Führungsstil praktiziertwird. Dadurch kann Stress abgepuf-fert werden.

Beseitigung von StressorenEin Stressor kann die Qualität derArbeitsaufgabe selbst sein, etwa wenndie Arbeit zu monoton ist und unter-fordert, aber auch wenn sie nicht an

die Fähigkeiten einer Person angepasstist. Um hier Verbesserungen zu errei-chen, können z.B. Arbeitsbereiche neuorganisiert werden. An jedem Arbeits-platz sollte auch Spielraum vorhandensein, die Arbeit selbständig zu planenund eigene Entscheidungen zu treffen.Andere Stressoren wie zahlreicheArbeitsunterbrechungen oder Zeitdrucklassen sich durch verbesserte Arbeits-organisation vermeiden.

Stressursachen sind auch im sozialenBereich zu finden: Unfaires Verhaltenvon Kollegen oder Vorgesetzten bis hinzu Mobbing oder ein rauer Umgangstonmachen vielen Beschäftigten zu schaf-fen. Ein schlechtes Betriebsklima verur-sacht Fehlzeiten und Kündigungen. Hiersind auch die Vorgesetzten und dieDienststelle gefordert. Der Arbeitgeberhat die Fürsorgepflicht, Mitarbeiter vorunfairen Angriffen zu schützen. Zur Prä-vention von Mobbing kann eine Dienst-vereinbarung beitragen, die die Verfah-rensschritte bei Mobbing und auch dieRolle des Vorgesetzten festschreibt. DieHemmschwelle für potenzielle Mobbersteigt, wenn sie wissen, dass sie gegenfixierte Leitlinien des Arbeitgebers ver-stoßen. Führungskräfte sollten daringeschult werden, wie sie mit Konfliktenin ihrem Team richtig umgehen und eingutes Betriebsklima fördern können.

Merkmale gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation sind z.B.: • Die Arbeitsabläufe sind transparent

gestaltet.• Zuständigkeiten sind klar geregelt

und bekannt.• Die Beschäftigten können Verbesse-

rungen anregen und umsetzen.• Die Mitarbeiter können an den erfor-

derlichen Fortbildungen teilnehmen.• Störende Arbeitsunterbrechungen

werden reduziert.• Arbeitsaufgaben mit Abwechslung. • Beschäftige können eigene Stärken

in die Arbeit einbringen.• Es ist individueller Handlungsspiel-

raum gegeben.• Die Mitarbeiter werden für den Um-

gang mit Konflikten geschult.• Gegenseitiger Respekt, Vertrauen

und Wohlwollen prägen den Umganguntereinander.

Stärkung der individuellen Fähigkeiten und KenntnisseWer das Glück hat, unter einem Vorge-setzten zu arbeiten, der für diese Posi-tion das notwendige Handwerkszeuggelernt hatte, wird bestätigen: Personal-führung kann und sollte gelernt werden.Ohne gezieltes Führungskräftetrainingwird fast jeder Vorgesetzte ungewolltvermeidbare Fehler machen, die sichnegativ für ihn und sein ganzes Teamauswirken. Aber nicht nur Führungs-kräfte, sondern alle Beschäftigten soll-

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» PRÄVENTION

12 Unfallversicherung aktuell 3/2004

ten Fortbildungen machen können, diees ihnen ermöglichen, ihre Arbeit effizi-enter und stressfreier zu erledigen. Esgibt unterschiedlichste Angebote, so-dass es wichtig ist, durch gezielteAnalysen oder Gespräche den Bedarf zuermitteln. Betriebliche Gesundheits-förderung kann z.B. beinhalten, dassBeschäftigte Konflikttrainings durch-laufen oder dass sie Supervision oderCoaching erhalten, um Belastungenbesser zu bewältigen, die aus demUmgang mit Menschen resultieren.Durch ein Teamtraining kann gelerntwerden, den Umgang und das Arbeitenmiteinander zu verbessern. Personen,die in ihrem Arbeitsalltag mit zahlrei-chen stressigen Anforderungen kon-frontiert werden, hilft möglicherweiseein gezieltes Training für die Bewälti-gung von Stress.

Puffer gegen StressStressforscher haben herausgefunden,das es positive, bestärkende Einflussfak-toren gibt, die wie Puffer gegen Stressschützen. Von immenser Bedeutung fürdie Gesundheit von Beschäftigten sindder Führungsstil und das Verhalten vonVorgesetzten. Chefs, die ihren Mitarbei-tern in schwierigen Situationen und beiAngriffen von außen Rückendeckunggeben, tragen erheblich dazu bei, dassdiese Mitarbeiter unter den Belastungennicht erkranken. Anerkennung, Lob undgezielte Förderung durch Vorgesetztesteigern das Wohlbefinden am Arbeits-platz. Doch auch die Unterstützung, die Kolleginnen und Kollegen sichgegenseitig geben, hilft, in schwierigenArbeitssituationen nicht zu erkranken.

Ihre Arbeit bietet den meisten Beschäf-tigten auch Situationen, die Auftriebund Bestätigung geben und zufriedenmachen. Diese am Arbeitsplatz erlangteZufriedenheit zählt ebenfalls zu denFaktoren, die gesund erhalten.

Einige Forscher haben festgestellt, dassder Spielraum, die eigene Arbeitssitua-tion und die Arbeitstätigkeit beeinflus-sen zu können, die maßgebliche Größedafür ist, ob ein Arbeitsplatz krankmacht oder nicht. Mitarbeiter, die hohenBelastungen ausgesetzt sind, aber übergeringe Kontrolle verfügen, werden amhäufigsten krank. Die kleinen Freiheitenam Arbeitsplatz sind Gesundheitselixier.Zeitlicher Spielraum oder die Freiheit,selbst zu bestimmen wie eine Arbeiterledigt wird, oder die Möglichkeit, diekörperliche Haltung bei der Arbeitstätig-keit zu ändern, sind Beispiele für ge-

sundheitsförderliche Merkmale einesArbeitsplatzes.

Gesundheitsförderung in einem ProjektFür den Start von betrieblicher Gesund-heitsförderung kann ein Projekt hilfreichsein. Dadurch werden mit externer Hilfebetriebliche Strukturen etabliert, diedas Thema Gesundheit langfristig ver-folgen und für Nachhaltigkeit sorgen.Gesundheitszirkel mit Beschäftigten ein-zurichten scheint zunächst kostspieligzu sein, hat sich aber als sehr wirksameVorgehensweise erwiesen. Die Beschäf-tigten werden aktiv beteiligt undmachen sich für die Umsetzung stark.

Was kann jeder selbst tun? Nicht alle Beschäftigten im kommuna-len Bereich werden betrieblich unter-stützt, gesundheitsgerecht zu arbeiten.Dennoch gibt es Möglichkeiten, etwasfür die eigene Gesundheit zu tun. Dennnicht nur die äußeren Bedingungen ver-ursachen Stress, mancher Stress ent-steht durch eigene Einstellungen oderGewohnheiten, die sich ändern lassen.Zahlreiche Hinweise dazu finden sich in

der Broschüre:„Stress und Mobbing a. D. –Betriebliche Gesundheitsförderung ankommunalen Arbeitsplätzen“Diese kann bestellt werden beim: Bayer. GUVV, Ungererstraße 71, 80805München, Fax-Nr. 0 89/3 60 93-3 79,oder aus dem Internet heruntergeladenwerden unter www.bayerguvv.de,Rubrik Presse und Aktuelles, Hinter-grundinformationen.

Autorin: Juliane von Krause,

Sozialwissenschaftliche Beratung München

Ablauf eines Projektes zurGesundheitsförderung

1. Information der Beschäftigten über dieZiele und Vorgehensweise des Projektes

2. Ist-Analyse:• Den Ist-Zustand, d.h. die Stärken und

Schwächen der Dienststelle hinsichtlichder Gesundheit am Arbeitsplatz, ermit-teln.

• Dazu Mitarbeiterbefragung in Auftraggeben oder in moderierten Gruppen,sog. Gesundheitszirkeln, Ist-Analysedurchführen.

• Wichtig: Die Mitarbeiter als Expertenihrer eigenen Arbeitssituation einbezie-hen.

• Mögliche Ansatzpunkte zur Optimie-rung feststellen.

3. Analyse der Ergebnisse und Entwicklungvon Maßnahmen:• Ziele formulieren, Strukturen schaffen:

Gesundheitszirkel und Steuergremiumeinrichten.

• Vorschläge für Verbesserungen ent-wickeln.

• Maßnahmen konkret planen (Wer? Was? Wann?).

4. Maßnahmen schrittweise umsetzen• z.B. Bewegungsangebote in der

Dienststelle,• z.B. Verbesserung von Arbeitsplatz-

ergonomie und Arbeitsabläufen,• z.B. Verbesserung des Informations-

flusses zwischen Abteilungen.

5. Erfolgskontrolle

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PRÄVENTION »

Statistisch gesehen besteht für jedenBeschäftigten während seines Arbeits-lebens das Risiko, einen Arbeitsunfallzu erleiden. In dieser Situation kann esunter Umständen lebensrettend sein,wenn ein ausgebildeter Ersthelfer zurVerfügung steht und Rettungsmaßnah-men einleiten kann.

Zunehmend an Bedeutung gewinnendarüber hinaus akute Gesundheits-störungen von Beschäftigten aufgrundvorliegender Erkrankungen wie Asthma,allergische Reaktionen, Diabetes,Epilepsie usw.

Da in Notfallsituationen, welche dieAtmung und/oder das Herz-Kreislauf-System betreffen, die ersten Minutenentscheidend sind, sind auch hier dieErsthelfer unabdingbar und müssenkurzfristig zur Verfügung stehen.

Gesetzliche GrundlagenMit allen geeigneten Mitteln für die Ver-hütung von Arbeitsunfällen, Berufs-krankheiten und arbeitsbedingten Ge-sundheitsgefahren und für eine wirksa-me Erste Hilfe zu sorgen, sind Haupt-aufgaben der Unfallversicherungsträger(UVT) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)VII. Dort werden auch die UVT verpflich-tet, die Unternehmer dazu anzuhalten,die Erste Hilfe sicherzustellen sowie„…für die erforderliche Aus- und Fort-bildung der Personen in den Unterneh-men zu sorgen, die mit der Durchfüh-rung … der Ersten Hilfe betraut sind.“

Bei den Aus- und Fortbildungsmaßnah-men für Ersthelfer, die überwiegend vonDritten durchgeführt werden, haben dieUVT die Lehrgangsgebühren zu tragen.

Der Unternehmer muss für die Arbeits-zeit, die wegen der Teilnahme an einemLehrgang ausgefallen ist, Lohn bezah-len sowie die Reisekosten übernehmen.Einzelheiten sind in der im Bereich derUVT der öffentlichen Hand noch gültigenUnfallverhütungsvorschrift (UVV) „ErsteHilfe“ (GUV-V A5) geregelt.

Organisation und Durchführung der Ersten HilfeOrganisation und Durchführung derErsten Hilfe sind Aufgaben des Unter-nehmers. Entsprechend der Art undGröße des jeweiligen Betriebes ist dasbetriebliche Rettungswesen von ihm zuorganisieren. So müssen Verwaltungs-betriebe mindestens 5% und sonstigeBetriebe mindestens 10 % ihrer Be-schäftigten zu Ersthelfern ausbildenlassen – lediglich bis zu einer Gesamt-zahl von 20 Beschäftigten reicht einErsthelfer aus.

Ermächtigung zur Aus- und Fort-bildung in der Ersten HilfeDie Aus- und Fortbildung in der ErstenHilfe erfolgt bei einer vom UVT ermäch-tigten Stelle. Bislang waren nur die fol-genden Hilfsorganisationen ermächtigt:

• ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)Deutschland e.V.

• BRK (Bayerisches Rotes Kreuz) e.V.• DLRG (Deutsche-Lebens-Rettungs-

Gesellschaft) e.V.• JUH (Johanniter-Unfall-Hilfe) e.V.• MHD (Malteser-Hilfsdienst) e.V.

Neu ist, dass aufgrund eines Einspru-ches wegen Verletzung von EU-Rechtnun auch eine Vielzahl privater Anbieterund Großunternehmen zugelassen wer-den kann, die Ausbildung zu betriebli-chen Ersthelfern durchzuführen. Aller-dings müssen sie erst ein Verfahren zurErmächtigung durchlaufen. Für diesesVerfahren haben der Bayer. GUVV unddie Bayer. LUK, wie die meisten anderenUV-Träger auch, zentral die Berufsge-nossenschaft (BG) der keramischen undGlas-Industrie beauftragt. Deren Quali-tätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ hatzum 1. April 2004 ihre Arbeit aufgenom-men. Ermächtigte Stellen können imInternet unter www.bg-qseh.de abgeru-fen werden.

Aus- und Fortbildung der ErsthelferDie Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt ineinem acht Doppelstunden umfassen-den „Erste-Hilfe-Lehrgang“ (die lebens-rettenden Sofortmaßnahmen für Führer-scheinbewerber reichen nicht aus!).Die Fortbildung – das „Erste-Hilfe-Training“ – umfasst jeweils vier Doppel-stunden und ist innerhalb von zweiJahren nach einem vorausgegangenenErste-Hilfe-Lehrgang oder -Training zu absolvieren. Wird die Zweijahresfristüberschritten, muss der Ersthelfer

Aus- undFortbildung vonErsthelfern:Neue Regelung derKostenübernahme

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erneut an einem acht Doppelstundenumfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang teil-nehmen, damit er als betrieblicher Erst-helfer eingesetzt werden kann (Tipp:Behalten Sie die Aus- und Fortbildungs-termine im Rahmen der betrieblichenOrganisation im Auge; dies spart Kostenund Zeit).

Unterstützung durch den Bayer.GUVV und die Bayer. LUKUm die Unternehmer bei der Organisa-tion und Durchführung der Ersten Hilfezu unterstützen und unserem gesetzli-chen Auftrag gerecht zu werden, leistenwir im Rahmen unserer Möglichkeitenfinanzielle Unterstützung. Wir sorgenfür eine Qualitätssicherung der ErstenHilfe und handeln Pauschalgebühren fürdie Aus- und Fortbildung der Ersthelferaus. Welche Rahmenbedingungen sindhierbei zu beachten?

Eine Kostenübernahme kanngrundsätzlich in den folgendenBereichen erfolgen:

Allgemeine Unfallversicherung (AUV):• Aus- und Fortbildung von Ersthelfern

Schülerunfallversicherung (SUV):Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sindmit dem Bayerischen Kultusministeriumund dem Bayerischen Sozialministeriuman einer wirksamen Ersten Hilfe in Schu-len und Kindertagesstätten interessiert.Dies zeigt sich in ihrem Engagementüber die im Gesetz vorgegebenen Rege-lungen der Ersten Hilfe hinaus.Folgende Trainings werden angeboten:• Spezialtraining für Lehrkräfte und• Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen

und Erzieher in Kindertageseinrich-tungen.

Kosten für eine Ersthelfer-Aus- und -Fortbildung können leider nicht über-nommen werden, wenn die Personenfolgenden Gruppen angehören:• Personen, an die von Berufs wegen

entsprechende Kenntnisse in ErsterHilfe gestellt werden, z.B. Angehörigemedizinischer Heilberufe, Aufsichts-

» PRÄVENTION

personen in Schwimmbädern, Ange-hörige von Feuerwehren und Hilfeleis-tungsunternehmen, Polizei, sowie

• geringfügig Beschäftigte, Schüler,Studierende, Auszubildende, Prakti-kanten oder sonstige diesen gleich-zusetzenden Personen.

Beachten Sie bitte auch, dass wir dieAus- und Fortbildung von Ersthelfernlediglich bis zu der in der UVV „ErsteHilfe“ festgelegten und o.g. Quote finan-zieren können.

Erstattungsfähige Kosten nachKostenübernahmezusageDie derzeit erstattungsfähigen Kostenwurden zum 1. April 2004 aufErsthelfer-Ausbildung: 28,98 Euro (acht Doppelstunden),

Ersthelfer-Fortbildung: 19,32 Euro (vier Doppelstunden)festgelegt. Diese Pauschalgebührenwerden jährlich zum 1. Januar entspre-chend der Änderung der Grundlohn-summe (SGB V) angepasst.Die erstattungsfähigen Gebühren fürdie im Bereich der Schülerunfallversi-cherung praktizierten Spezialkurse„Spezialtraining für Lehrkräfte“ und derZuschuss für die „Erste Hilfe am Kind“betragen derzeit 18,76 Euro.

Wie erhalte ich eine Kostenübernah-mezusage und wie rechne ich mit demBayer. GUVV/der Bayer. LUK ab?

Verfahrensablauf:1. Kostenübernahme-Antrag ausfüllen

Die Antragsformulare finden Sie auf

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15Unfallversicherung aktuell 3/2004

Bitte beachten Sie Folgendes:• Geben Sie einen verbindlichen

Kurstermin an.• Benennen Sie einen Ansprech-

partner der durchführendenermächtigten Stelle.

• Beachten Sie, dass im Schülerbe-reich nur ein Lehrgang pro Mitglied(z.B. Schule oder Kindertagesein-richtung) und Haushaltsjahr geneh-migt werden kann. Die Teilnehmer-zahl ist pro Lehrgang zur Qualitäts-sicherung auf 18 beschränkt.

2. Kostenübernahme-Antrag an denBayer. GUVV/die Bayer. LUK senden.

3. Stehen auf unseren für diesen Zweckeingerichteten Konten noch Haus-haltsmittel zur Verfügung, erfolgt dieGenehmigung. a) Wird der Kostenübernahme-Antraggenehmigt, erhalten Sie ihn zurück.Sie geben ihn dann an die ermäch-tigte Stelle und bestätigen den ver-bindlich vereinbarten Termin.b) Wird der Kostenübernahme-Antragabgelehnt, erhalten Sie eine entspre-chende Nachricht mit einer Begrün-dung.

4. Durchführung der Aus- bzw. FortbildungIm Kurs ist eine Teilnehmerliste aus-zufüllen. Die Ersthelfer erhalten eineBescheinigung über die durchge-führte Aus- bzw. Fortbildung. Wichtigist, dass die Durchführung des Kursesinnerhalb von drei Monaten abGenehmigungsdatum erfolgt. Bittehaben Sie Verständnis, dass die inder Vergangenheit häufig erfolgtePraxis, Kurse langfristig im Voraus zubuchen und dann teilweise nichtdurchzuführen, im Interesse allerMitglieder nicht mehr möglich ist.

5. Die Rechnung der ermächtigtenStelle muss uns umgehend zugeleitet werden.

Die „Gültigkeit von drei Monaten“ ist verbindlich und gilt sowohl für dieDurchführung als auch für die Abrech-

nung der Lehrgänge. Nach diesen dreiMonaten ab Genehmigungsdatumerlischt unsere Kostenübernahmezu-sage! Auf diese Weise stehen nicht ab-gerufene, aber zugesagte Gelder ande-ren Mitgliedern wieder zur Verfügung.

6. Bitte achten Sie zum Jahresende da-rauf, dass uns die Abrechnungen aushaushaltsrechtlichen Gründen bisspätestens 28. Dezember vorliegenmüssen.Kosten aus dem alten Jahr könnennicht im neuen Haushaltsjahr geltendgemacht werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für unsereVerfahrensweisen und hoffen, mit deneingeschlagenen Wegen mehr „Gerech-tigkeit“ bei der Vergabe der Kostenüber-nahmezusagen zu schaffen.

Aufgrund der getrennten Haushalte fürden Bayer. GUVV und die Bayer. LUK undder Unterteilung in Allgemeine Unfall-versicherung (AUV) und Schülerunfall-versicherung (SUV) stehen verschiedeneKonten zur Verfügung. Aus diesemGrunde können beispielsweise durch-aus noch Kosten für die AUV übernom-men werden, während im Bereich derSUV die Konten erschöpft sind. Es lohntsich also immer, gezielt nachzufragen.

Aktuell können wir Ihnen mitteilen, dassdie Mitglieder der Bayer. LUK nochAnträge auf Kostenübernahme stellenkönnen: Für den SUV-Bereich stehenzwar nur noch wenige Gelder zur Verfü-gung, aber für die Aus- und Fortbildungvon Ersthelfern im Bereich der AUV gibtes noch Etatmittel.

Behalten Sie bitte bereits heute imAuge, dass die UVV „Erste Hilfe“ mitInkrafttreten der UVV „Grundsätze derPrävention“ zurückgezogen werdenwird – wir werden berichten.

Autorin: Sieglinde Ludwig,

Leiterin des Geschäftsbereiches

Prävention beim Bayer. GUVV

PRÄVENTION »

unserer Homepage unter www.bayerguvv.de, Rubrik: Service –Erste Hilfe.Das Formular „Aus- und Fortbildungvon Ersthelfern“ ist für die allgemeineUnfallversicherung, für das Spezial-training für Waldarbeiter und für diePraktikumsbetreuer an Universitätenzu verwenden. Für den Schülerbereichgilt das Formular „Spezialtraining fürLehrkräfte“ und „Erste Hilfe am Kindfür Erzieher/innen in Kindertagesein-richtungen“.

Sie können die Formulare direkt amBildschirm ausfüllen, müssen sie abernach wie vor per Post bzw. per Fax anuns senden, da von juristischer Seitedie Thematik der „Elektronischen Sig-natur“ noch nicht geklärt ist.

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Damit bei Arbeitsunfällen und akutenGesundheitsstörungen von Mitar-beitern am Arbeitsplatz schnell undeffektiv die notwendige Erste Hilfegeleistet werden kann, ist es wichtig,dass im Betrieb regelmäßig fortge-bildete Ersthelfer umgehend erreich-bar sind und gegebenenfalls der Rettungsdienst unverzüglich alar-miert werden kann (siehe auch Artikel„Aus- und Fortbildung von Ersthel-fern“ in dieser Ausgabe). Auch dasfür die Erste-Hilfe-Leistung benötig-te Material muss ebenso rasch greif-bar sein wie eine praktische Anlei-tung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Leistungen und ein Verband-buch zur Dokumentation der Ver-sorgung des Verletzten. Allerdings gibt die Frage, ob auchMedikamente einen Platz im Ver-bandkasten haben sollen, immerwieder Anlass zu Diskussionen inden Betrieben.

Die derzeit noch gültige Unfallver-hütungsvorschrift (UVV) „Erste Hilfe“(GUV V-A5)1 legt fest, dass der Arbeit-geber die erforderlichen Vorkehrungentreffen muss, damit im Notfall sofortErste Hilfe geleistet und eine erforder-liche ärztliche Versorgung veranlasstwerden können.

Bezüglich des Erste-Hilfe-Materialsdefiniert die UVV in Abhängigkeit vonder Art des Betriebes und der Mit-

Verfalldatum von VerbandstoffenNach dem seit 1. Januar 1995 geltendenMedizinproduktegesetz müssen Ver-bandstoffe eine CE-Kennzeichnung tra-gen, bedürfen jedoch keiner Angabeeines Verfalldatums. Ist dennoch einVerfalldatum angegeben, verbietet dasMedizinproduktegesetz die weitereAnwendung nach Ablauf des Verfall-datums. Erste-Hilfe-Material ohne Ver-falldatum muss erst bei Verschmutzungoder Beschädigung ausgetauscht werden. Es ist – ausgenommen Pflaster-material – bei sauberer und trockenerLagerung lange Zeit einsatzfähig.

Weitere Details, insbesondere vollstän-dige Packlisten für Erste-Hilfe-Material,finden Sie in unserer GUV-Information„Erste-Hilfe-Material“ (GUV I- 512), die Sie auch online unter folgenderInternet-Adresse einsehen können: http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/inform/I_512.pdf.

Ein Erste-Hilfe-Kasten ist keine ApothekeIm Rahmen der Beratung und Aufsichtder Mitgliedsbetriebe durch die Auf-sichtspersonen des Verbandes hat dasThema „Erste Hilfe“ einen hohen Stel-lenwert. Allerdings bringt der gelegent-liche Blick der Aufsichtsperson in denVerbandkasten des Mitgliedsbetriebesoft Erstaunliches zu Tage: Man findet„Stärkungsmittel“ wie „Hoffmanns-tropfen“ oder auch „Klosterfrau Melis-sengeist“, daneben häufig auch gutsortierte, kleine „Apotheken“, die,angefangen bei Kopfschmerztablettenüber Hämorrhoidensalbe bis hin zuCremes gegen Fußpilz, vieles zu bietenhaben, manche Präparate allerdingsdeutlich jenseits des Verfalldatums.Rezeptpflichtige Medikamente, die beinicht ärztlich verordneter Einnahmegefährliche Wirkungen für den Betrof-fenen entfalten können, sind ebenfallsnicht selten zu finden.

Dazu muss in aller Deutlichkeit fest-gestellt werden, dass im Allgemeinendie Verabreichung von Medikamenten

arbeiterzahl, was der Verbandkastenenthalten soll: Es müssen mindestensdiejenigen Verband- und Hilfsmittel (z. B. Schere, Einmalhandschuhe,Rettungsdecke, Erste-Hilfe-Anleitung)vorrätig sein, die in einem kleinenVerbandkasten, z. B. nach DIN 13 157„Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C“bzw. bei größerer Beschäftigtenzahlund höherem Verletzungsrisiko einemgroßen Verbandkasten, z. B. nach DIN13 169 „Erste-Hilfe-Material; Verband-kasten E“, enthalten sind.

Die Aufbewahrungsorte für Verbandkäs-ten richten sich nach den Unfallschwer-punkten, der Struktur des Betriebes(Ausdehnung, Räumlichkeiten, Betriebs-arten, räumliche Verteilung der Arbeits-plätze) und nach den auf dem Gebietdes Rettungswesens getroffenen orga-nisatorischen Maßnahmen. Das Erste-Hilfe-Material muss jederzeit schnell er-reichbar und leicht zugänglich in geeig-neten Behältnissen, geschützt gegenschädigende Einflüsse (Verunreinigung,Nässe und extreme Temperaturen), inausreichender Menge bereitgehaltensowie rechtzeitig ergänzt und erneuertwerden.

» PRÄVENTION

Verabreichung von Medikamentendurch den Ersthelfer:

„Melissengeist” und „Hoffmannstropfen”im Verbandkasten?oder:Notfallmedikamente in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffexposition

1Die in der UVV „Erste Hilfe“ enthaltenen Regelungenwerden nach dem Erlass der UVV „Grundsätze derPrävention“ GUV V-A1, der Nachfolgerin der UVV„Allgemeine Vorschriften“, beim Bayerischen GUVVund der Bayerischen Landesunfallkasse in dieserneuen Vorschrift zu finden sein, sodass die UVV„Erste Hilfe“ dann außer Kraft treten kann.

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nicht zu den Aufgaben des Ersthelfersgehört und deshalb Medikamente imVerbandkasten nichts zu suchen haben.

Spezielle Notfallmedikamente fürrisikoreiche ArbeitsplätzeAnders stellt sich die Situation in weni-gen ausgewählten Arbeitsbereichendar, in denen – z. B. durch die Möglich-keit der Freisetzung giftiger Stoffe – spezielle Notfallmedikamente oder Anti-dote (d.h. spezielle, auf einen giftigenStoff abgestimmte Gegenmittel) füreine wirksame Erste Hilfe unerlässlichsind. Wichtige Beispiele für Giftstoffeaus dem Bereich chemischer Laborato-rien, die die Behandlung mit speziellenAntidoten erforderlich machen, sindFluorwasserstoff (Flusssäure), Blau-säure oder Schwefelwasserstoff. Beiderartigen Gefährdungen sollte derUnternehmer bei der Ermittlung undBeurteilung der Gefährdungen und beider Festlegung spezieller Erste-Hilfe-Maßnahmen unbedingt die Fachkom-petenz des Betriebsarztes in Anspruchnehmen; dementsprechend sind danndie Verbandkästen mit speziellen Not-fallmedikamenten/Antidoten auszu-statten. Nicht vergessen werden sollte,dass die Ersthelfer über die standard-mäßige Aus- und Weiterbildung hinaus– z. B. durch den Betriebsarzt – geschultwerden müssen, um kritische Zuständeaufgrund von Arbeitsplatzrisiken zuerkennen und spezielle Notfallmaß-nahmen einleiten zu können. Zu denNotfallmaßnahmen kann durchausauch die Verabreichung bestimmterNotfallmedikamente gehören, wennärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zurVerfügung steht.

Dementsprechend ist in der Durchfüh-rungsanweisung zu §5 „Erste-Hilfe-Material“ der UVV „Erste Hilfe“ folgendeAussage zu finden: „Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf das Einwirkengefährlicher chemischer Stoffe, könnengeeignete Arzneimittel zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur aus-schließlichen Verfügung durch speziell

wurden darüber hinaus regelmäßig mitden aktuellen Versionen des Gefahr-stoffinformationssystems WINGIS aufCD-ROM ausgestattet.

Die genannten Informationsquellen lie-fern wichtige Grundlagen für die Aus-wahl von Notfallmedikamenten und fürdie Erstellung von Schulungskonzeptenfür Ersthelfer bezüglich besondererArbeitsplatzrisiken durch Gefahrstoffe.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass in vielen Veröffentli-chungen das mittlerweile nicht mehrerhältliche Medikament „Auxiloson®“zur Anwendung nach Reizgasinhalationempfohlen wird. In der Ausgabe 4/2003von UV aktuell wurde deshalb bereitsunter der Überschrift „Erste Hilfe beiReizgas-Inhalation – Ersatz für das nichtmehr erhältliche Auxiloson-Spray®“ über Alternativen berichtet. Auch dieserArtikel ist im Internet einsehbar:www.bayerguvv.de unter Publikationen,UV aktuell 4/2003.

Autor: Dr. med. Robert Lang,

Referat Arbeitsmedizin/Gesundheitsförderung

im Geschäftsbereich Prävention

beim Bayer. GUVV

eingewiesenes Personal und den Arztbereitzuhalten.“

Wichtige Informationen zu verschiede-nen Gefahrstoffen, deren schädlicheWirkungen und die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthält die umfang-reiche Informationsschrift „Informatio-nen für die Erste Hilfe bei Einwirkengefährlicher chemischer Stoffe (GUVI-8504)“, deren Download über folgen-de Adresse möglich ist: http://regel-werk.unfallkassen.de/daten/inform/I_8504.pdf.

Auch verschiedene Gefahrstoffdaten-banken, die umfangreiche Informationenüber eine Vielzahl von Gefahrstoffeneinschließlich notwendiger Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten, sind über dasInternet zugänglich. Die Adressehttp://www.hvbg.de/d/gdl.html bietetbeispielsweise einen bequemen Ein-stieg sowohl zum berufsgenossen-schaftlichen Datenbanksystem„Gestis“, aber auch zu der Gefahrstoff-datenbank der Länder „GDL“. Betriebs-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicher-heit, die mindestens 100 Einsatzstun-den pro Jahr in Betrieben des Bayer.GUVV bzw. der Bayer. LUK tätig sind,

Der Blick in den Verbandkasten bringt manchmal Erstaunliches zum Vorschein: Hier zwei Beispiele für nicht ganz„DIN-gerechte” Bestückung.

PRÄVENTION »

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Unfallgefahr:

18 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» PRÄVENTION

Britney Spears trägt einen Brillantenim Bauchnabel, Spice-Girl Mel B.Schmuck in der Zungenspitze undHandball-Star (Punk) SteffenKretzschmar kleine Ringe in beidenAugenbrauen. Piercing ist „in“ – unddas nicht nur unter Promis. Geradebei Schülerinnen und Schülern istKörperschmuck „voll angesagt“. Solassen sich, um nur einige Beispielezu nennen, viele Jugendliche ihrenBauchnabel oder die Augenbrauenpiercen, einen Stift durch die Ohrenbohren oder einen Ring im Nasen-flügel befestigen.

Mediziner warnen vor GesundheitsgefahrenDieser metallene Körperschmuck birgtjedoch große Gefahren für die Gesund-heit. Von den zwei bis drei Millionen„gepiercten“ Deutschen leide jederFünfte unter Allergien oder Entzündun-gen, berichtete Der Spiegel. Der Prä-sident der Ärztekammer Niedersach-sens, Heyo Eckel, verweist auf möglicheKomplikationen. Neben akuten undchronischen Infektionen können auchschwere Nervenschäden auftreten.

Nach Aussagen von Experten unter-schätzen die meisten Menschen dieGefahren, die durch Piercen entstehen.Wenn sich erst mal der Ohrknorpel entzündet hat, kann es sogar zu einemTotalverlust des Ohres kommen. Esbesteht die Möglichkeit, dass die Lippenmit chronischen Schwellungszuständenreagieren und das Durchbohren der

Zunge zu Atemnot führt. Brustwarzen-Piercing ist besonders für Frauen gefähr-lich. Im Falle einer Schwangerschaftkönnen diese Frauen nicht stillen unddie Infektionsgefahr erhöht sich durchdie Verstopfung der Milchdrüsen.

Irreparabel sind die Schäden, die ent-stehen, wenn Penis oder Klitoris durch-bohrt werden. Neben chronischenSchmerzen kann es zur Einengung oderzum Verschluss der Harnwege kommen.

Wenn dann auch noch das Piercingunter unzureichenden hygienischenBedingungen durchgeführt wird, sindInfektionen durch Bakterien, aber auchdurch Blut übertragene Viren, z.B. dieAids, Hepatitis B oder C auslösen kön-nen, besonders gefährlich.

Unfälle beim Sport sind vorprogrammiertEine große Verletzungsgefahr bestehtbeim Sport, insbesondere im Sport-unterricht. So können Schülerinnen undSchüler mit ihren Piercings leichthängen bleiben. Vor allem bei den Ball-

sportarten ist auch eine Gefährdungder Mitschüler nicht ausgeschlossen.

So werden den Unfallversicherungs-trägern Verletzungen von durchgerisse-nen Ohrläppchen, aufgerissenen Nasen-innenwänden und Verletzungen imRachenraum bei Zungenpiercings gemel-det. Aktuell wurde berichtet, dass einemFußballer die gepiercte Brustwarzeabgerissen wurde, als beim Kampf umden Ball der Gegner sich am Trikot desSpielers festgehalten hatte.

Gepiercte Schüler sollten deshalb imSportunterricht grundsätzlich ihrenSchmuck abnehmen oder überkleben,um Verletzungen zu vermeiden. Diesgilt besonders für Bauchnabel-, Kopf-und Zungenpiercings.

So wird auch in den Sportvereinen, obin Jugendmannschaften oder im Profi-team, von den Schiedsrichtern daraufgeachtet, dass die Sportler die Ver-letzungsgefahr mit Piercings beseitigen.

Autor: Werner Zimnik, Geschäftsbereich

Prävention beim Bayer. GUVV

Piercings imSchulsport

Profis überklebenihre Piercings

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19Unfallversicherung aktuell 3/2004

PRÄVENTION »

Festival derPolizeipuppenbühnen in Nürnberg vom 10. bis 14. Mai 2004

Bereits zum dritten Mal fand in Nürn-berg ein Festival statt, das Polizei-puppenbühnen aus ganz Deutschlandzusammenbringt, um in Kindergärten,Museen, Gemeindesälen und Schulenin und um Nürnberg eine Woche langvor Kindern aufzutreten. Zur Freude der Kinder, aber auch einer Reihe vonErwachsenen traten zehn Polizei-puppenbühnen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hamburg,Niedersach-sen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz, Baden-Württembergund natürlich Bayern auf, um in über 80Vorstell-ungen das Thema Verkehrs-sicherheit in Kindertagesstätten undSchulen zu bringen.

Aufgrund einer Initiative des BayerischenElternverbandes und der Polizeidirek-tion Nürnberg wurde vor sechs Jahrendieses Festival ins Leben gerufen. In-zwischen ist es so erfolgreich, dass ihmvon der Versicherungskammer Bayernund der Landesverkehrswacht Bayernder Bayerische Verkehrssicherheits-preis 2003 verliehen wurde.

Von Anfang an haben der Bayer. GUVVund die Bayer. LUK das Festival finanziellunterstützt, sind sie doch als Träger dergesetzlichen Schüler-Unfallversicherungzuständig, wenn Kinder, Schüler oderStudierende in schulischen Einrichtun-gen oder auf dem Weg dorthin Unfälleerleiden. Allein im Jahr 2003 veruglück-ten über 18.500 Kinder im Verant-wortungsbereich des Bayer. GUVV/der

Bayer. LUK in Bayern auf dem Weg zurSchule oder zur Kindertagesstätte,davon elf sogar tödlich. Die für dieEltern kostenlose gesetzliche Unfallver-sicherung garantiert medizinische Ver-sorgung, umfangreiche Rehabilitations-maßnahmen oder sogar lebenslangeRenten. Insoweit sind unsere Kinder gutabgesichert. Aber nur Unfälle zu verwal-ten reicht nicht aus. Das Leid, das jederUnfall, jede Verletzung mit sich bringt,ist nicht eine Frage der Regulierung.

Daher gilt das Hauptaugenmerk derVorbeugung von Unfällen, gerade imStraßenverkehr, wo die Kinder amschwersten verletzt werden. Die gesetz-liche Unfallversicherung hat mit Part-nern ein umfangreiches System aufge-baut, um Kinder zu schützen: Dies reicht

von Schulweghelfern und Schülerlotsenbis hin zu den Fachberatern für Ver-kehrserziehung an den Schulen.

Viel schwieriger ist es jedoch, die Kin-der selbst zu erreichen, die oftmals dieGefährdungen des Straßenverkehrsunterschätzen. Hier sind ganz andereMethoden gefragt. Durch spielerischeElemente, wie sie die Polizeipuppen-bühnen in besonders gelungener Weisezeigen, werden Gefahrenmomente aufgezeigt und Verhaltensregeln einge-übt, die unter Umständen lebens-wichtig sein können. Und es funktionierterstaunlicherweise hervorragend: Auchim Zeitalter der Computer und desGame Boy hat das Puppenspiel nichtsvon seiner Faszination und seiner päda-gogischen Bedeutung verloren. DieBegeisterung der Kinder und ihre Freudeam Spiel lassen es erkennen. Kindge-recht spielerisch verpackt in komischenSzenen wird den Kindern das Verkehrs-geschehen auf der Bühne präsentiertund bleibt daher in den Köpfen längerund besser verhaftet. Das ist „Lernenmit allen Sinnen“, wie es moderne Päda-gogik anregt.

Polizeipuppenspiel ist praktische Prä-ventionsarbeit, und den Polizeibeam-ten, die mit großem Einsatz und vielKreativität ihre Stücke umsetzen, istgroße Anerkennung auszusprechen. Sieleisten mit ihrem Engagement einenwichtigen Beitrag für die Sicherheit derKinder auf den Straßen.

Autorin: Ulrike Renner-Helfmann,

Redaktion UV aktuell

Tri tra trallala –Bühne frei fürKasperl und Co!

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20 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» PRÄVENTION

Als Anerkennung für die Unterstützungwurde 1998 dem Geschäftsführer desBayer. GUVV/der Bayer. LUK, Herrn Dr. Hans-Christian Titze, der BayerischeVerkehrssicherheitspreis der Landes-verkehrswacht verliehen. Seit einemJahr ist Herr Dr. Titze Vizepräsident derLandesverkehrswacht und wurde aufder diesjährigen Mitgliederversamm-lung in Bad Staffelstein erneut für dreiJahre als Vizepräsident gewählt.

Kürzungen bedrohen die Arbeit der LandesverkehrswachtFür das Jahr 2004 wurden die Landes-zuschüsse für die Landesverkehrswachtum 34% gekürzt. Dies bedeutet fürmanche Projekte Reduzierungen, füreinige sogar das Aus. Dazu kommt, dassdie „polizeilichen Verkehrserzieher“, diebislang erfolgreich gemeinsam mit derLandesverkehrswacht an den Schulendie Programme durchgeführt haben,abgezogen werden sollen. Um dies zuverhindern, hat die Mitgliederver-sammlung einen Appell an die Baye-rische Staatsregierung verabschiedet,in der der Einsatz der Polizei an denSchulen und Kindergärten als unab-dingbar für eine flächendeckende undlückenlose Verkehrserziehung bezeich-net und auf die Gefahr steigender Un-fallzahlen hingewiesen wird.

Autorin:

Ulrike Renner-Helfmann,

Redaktion UV aktuell

Ehrenamtlicher Einsatz für die Sicher-heit von Schwächeren im Verkehr, fürKinder, Schüler und ältere Mitmen-schen: Die Verkehrswachten in Bayernzeigen ihn in vorbildlicher Weise.

Seit über 50 Jahren sind sie erfolgreichtätig. Mit über 33.000 ehrenamtlichenHelfern in 140 Kreis-, Gebiets- und Orts-verkehrswachten organisieren sie füralle Altersgruppen Aktionen für mehrVerkehrssicherheit, z.B. Schulweg-dienste und Schülerlotsen, plakatierenin den Straßen beim Schulanfang undmachen mit Veranstaltungen und Aktio-nen auf gefährliche Situationen imStraßenverkehr aufmerksam.

Unter dem Motto „Verkehrserziehungrettet Leben“ fand in Bad Staffelsteinam 21. und 22. Mai die Jahresmitglieder-versammlung 2004 statt, die einerseitsgeprägt war von den positiven Arbeits-ergebnissen des vergangenen Jahres,sich andererseits aber auch mit denüberdurchschnittlichen Kürzungen deröffentlichen Zuschüsse für die Verkehrs-wachten auseinandersetzen musste.

Unfallzahlen in Bayern rückläufigDurch die Anstrengungen der verschie-denen Partner für Verkehrssicherheitsind die Unfallzahlen in Bayern seitJahren rückläufig, obwohl das Verkehrs-aufkommen gewachsen ist. Wie der Prä-sident der Landesverkehrswacht Bayern,Horst Schneider, in Bad Staffelsteinberichtete, ging die Gesamtzahl der Ver-kehrsunfälle mit Personenschäden 2003gegenüber dem Vorjahr um fast 1,4%auf rund 60.000 zurück, die Zahl derVerkehrstoten um 0,5%. Und dochhaben 1.274 Personen im Jahr 2003 aufBayerns Straßen ihr Leben gelassen.

Sinkende Unfallzahlen gibt es aber nichtin allen Bereichen. Ein erhöhtes Unfall-risiko haben nach wie vor junge Radfah-

rer, junge Disco-Besucher, Fahranfängerund ältere Mitbürger. Auch beim Bayer.GUVV/der Bayer. LUK sind sowohl imBereich der Schüler- Unfallversicherungals auch bei den Arbeitnehmern dieWegeunfälle 2003 angestiegen.

Dies zeigt, dass die Anstrengungen um mehr Verkehrssicherheit weiterhinwichtig und notwendig sind, geht esdoch darum, das Leben und die Ge-sundheit von Menschen zu schützen.

Projekte der LandesverkehrswachtVon den vielen Projekten, die seit Jahrenerfolgreich durchgeführt werden, seienhier nur einige angesprochen:

• vorschulische Verkehrserziehung,• Schulwegdienste, Schulbusprogramm

„Guten Morgen Busfahrer“, Schüler-lotsen, Gemeinschaftsaktion „Sicherzur Schule, sicher nach Hause“,

• Schüler-Verkehrserziehungs-programm,

• Jugendverkehrsschule,• Aktion „Toter Winkel“,• Fahr- und Sicherheitstrainings,• „Sicher über 50“.

Projektförderung durch den Bayer. GUVV/die Bayer. LUKSeit langem arbeiten der Bayer. GUVVund die Bayer. LUK eng mit der Landes-verkehrswacht Bayern zusammen, leisten fachliche Beratung und unter-stützen ausgewählte Projekte vor allemim Schüler- und Kindergartenbereich.Im Sinne des präventiven Auftrags alsUnfallversicherungsträger werden Aktio-nen gefördert, die helfen, Wegeunfällezu vermeiden. In vielen Tausend ehren-amtlichen Stunden wird von der Landes-verkehrswacht praktische Verkehrs-sicherheitsarbeit geleistet: Für denBayer. GUVV und die Bayer. LUK eineideale Ergänzung der eigenen Präven-tionsarbeit.

Die Verkehrswachten in Bayern:

Verlässliche Partner für die Verkehrssicherheit

Im „toten Winkel” von LKWs und Bussen sindRadfahrer und Fußgänger besonders gefährdet.

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21Unfallversicherung aktuell 3/2004

PRÄVENTION »

… unter diesem Motto stand der erstebundesweite Kongress des Bundesver-bandes Deutscher Omnibusunterneh-men e.V. (bdo) zur Verkehrs- und Bus-sicherheit am 30./31. März 2004 inBerlin. Neben einer Bestandsaufnahmezur Bussicherheit wurde ein innovativerBlick in die Zukunft geworfen. 34 Vor-träge mit Themen wie „Busfahrer alsGaranten für sicheres Fahren“, „Mo-dernes Sicherheitsmanagement imUnternehmen“, „Fahrzeugtechnik und

Die IHK-Akademie München hat denersten Münchner Lehrgang der neuenWeiterbildung zum Meister für Veran-staltungstechnik verabschiedet: Am 20. März 2004 erhielten die 23 Absol-venten dieser Aufstiegsfortbildung ihrenMeisterbrief. Nach den Worten von AlexSchaurer, Lehrgangs-Manager der IHK-Akademie, hat dieses Weiterbildungs-angebot besondere Bedeutung für denMedienstandort München: Computer-und IT-Firmen mit neuen Veranstal-tungsformen wie „Events“ hätten denBedarf nach entsprechend qualifizier-tem Personal geweckt.

Sowohl die Veranstaltungstechnik alsauch Veranstaltungsorganisation sindin der heutigen Zeit, wie kaum eineandere Branche, einem dynamischenWandel unterworfen. Die Computer-und Informationstechnologie der 90er-Jahre bietet den Bühnen und StudiosGestaltungsmöglichkeiten, die gesternnoch Visionen waren. Analog steigendie Anforderungen und Erwartungen an die dort tätigen Menschen ständigweiter.

Für die Absolventen bedeutet ein erfolg-reicher Abschluss die ideale Voraus-setzung für einen Karrieresprung. Jenach Betriebsart können die frischgebackenen Meister nun mit Führungs-aufgaben im mittleren Managementoder auch mit der technischen Leitungbetraut werden.

Eine Garantie für den hohen Standardsind auch die Väter dieser Weiterbil-dung. Neben den Industrie- und Han-delskammern haben insbesondere dieDeutsche Theatertechnische Gesell-schaft (DTHG), der Verband für Produk-tion und Lichttechnik (VPLT) sowie derEuropäische Verband der Veranstal-tungs-Centren (EVVC) die Qualifikationder zukünftigen Meister geprägt.

Auch der Bayerische GUVV unterstütztmit Referenten diese Ausbildung undvermittelt die berufsspezifischenInhalte zum Arbeits- und Gesundheits-schutz wie z.B. die Anforderungen derUnfallverhütungsvorschrift (UVV) „Ver-anstaltungs- und Produktionsstätten“(GUVV-V C1).

Die UVV GUVV-V C1 sowie die in Kürzezu erwartende „Muster-Versammlungs-stättenverordnung“ stellen somitbesondere personelle Anforderungenan die Veranstaltungsstätten.

Darin wird insbesondere die Qualifika-tion des Meisters gefordert und gefes-tigt.

Um den unterschiedlichen Anforderun-gen der Veranstalter gerecht zu werden,erfolgt die Qualifizierung zum Meisterin den drei Fachrichtungen:Bühne/Studio, Beleuchtung und Halle.

Autoren:

Dipl.-Ing. Peter Hartmann-Gündel

und Dipl.-Ing. Gerald Ortlepp,

Geschäftsbereich Prävention

beim Bayer. GUVV

Verkehrssicherheit“, „Politik und Bus-sicherheit“, „Sicher zur Schule“ und„EU-Osterweiterung – Wettbewerb undBussicherheit“ wurden aufmerksamvon der Fachwelt verfolgt. Der Bayer. GUVV war mit dem Vortrag„Der Schulbus“ im Themenkreis „Sicherzur Schule“ vertreten. Der Kongresswurde von einer Ausstellung mit The-men rund um den Omnibus begleitet,an der sich auch die für die Busunter-nehmen zuständige Berufsgenossen-

schaft für Fahrzeughaltung beteiligte.Annähernd 400 Teilnehmer konnte derbdo begrüßen. Alle Beiträge des Kon-gresses werden in einem Tagungsbandherausgegeben, der zu einem Standard-werk in der Fachwelt wie auch in derPolitik und der Öffentlichkeit werdensoll.

Autorin: Sieglinde Ludwig,

Leiterin des Geschäftsbereiches Prävention

beim Bayer. GUVV

Veranstaltungen meistern Die ersten Meister für Veranstaltungstechnik verabschiedet

„Mit Sicherheit ans Ziel:Die Stellung des Omnibusses im Personenverkehr“

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22 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» RECHT & REHA

Nach § 88 SGB X kann ein Leistungsträ-ger (Auftraggeber) ihm obliegende Auf-gaben durch einen anderen Leistungs-träger mit dessen Zustimmung wahrneh-men lassen, wenn dies

1. wegen des sachlichen Zusammen-hangs der Aufgaben vom Auftraggeberund Beauftragten

2. zur Durchführung der Aufgaben und 3. im wohlverstandenen Interesse der

Betroffenen zweckmäßig ist.

Die Unfallversicherungsträger deröffentlichen Hand haben auf der Konfe-renz der Geschäftsführer/Geschäfts-führerinnen des Bundesverbandes derUnfallkassen (BUK) vom 17./18.3.2004einstimmig eine Auftragsvereinbarungnach § 88 SGB X zur gegenseitigenZusammenarbeit und Unterstützung bei Durchführung der Heilbehandlungund bei Leistungen zur Teilhabe ver-abschiedet. Alle beteiligten Unfallver-sicherungsträger haben anschließendschriftlich ihren Beitritt zu der Auftrags-vereinbarung erklärt, sodass diese zum1. Mai 2004 in Kraft treten konnte.

Gegenstand der Auftragsvereinbarungzur gegenseitigen Zusammenarbeit undUnterstützung bei Durchführung derHeilbehandlung und bei Leistungen zurTeilhabe sind in erster Linie Dienst-leistungen im Sinne der Beratung undBetreuung Versicherter, von Schulenund Arbeitgebern mit (Wohn-)Sitz ineinem anderen Bundesland. Durch denjeweiligen Auftragnehmer sollen aberauch Sach- und Geldleistungen bis zu

einer definierten Kostengrenze vorbe-reitet und unmittelbar bewilligt werdenkönnen. Die Rehabilitationsverfahrensollen hierdurch intensiver und ökono-mischer gestaltet, Versicherte undArbeitgeber sollen ortsnäher betreutwerden.

Ein typischer Anwendungsfall der Auf-tragsvereinbarung liegt z.B. vor, wennein beim Bayerischen GUVV/der Bayer.LUK versicherter Schwerstverletzter, der einer ständigen nachgehendenBetreuung durch einen Fachberater fürRehabilitation bedarf, nach Nord-deutschland verzieht. Die nachgehendeBetreuung kann im Rahmen der Auf-tragsvereinbarung effektiver und kosten-günstiger durch einen Fachberater fürRehabilitation des für den neuen Wohn-ort zuständigen Unfallversicherungs-trägers der öffentlichen Hand gewähr-leistet werden.

Gegenstand der Auftragsvereinbarungsind auch besonders folgenschwereUnfälle außerhalb des regionalen Zu-ständigkeitsbereichs eines Unfallversi-cherungsträgers, bei denen dieser durchden für den Unfallort zuständigen Unfall-versicherungsträger in adäquater Weiseunterstützt werden soll. So könnten z.B. der Bayer. GUVV/die Bayer. LUK beieinem Unfall eines mit Schülern ausNiedersachsen besetzten Busses, dieauf Klassenfahrt nach Österreich sind,als ortsnahe Unfallversicherungsträgerdie rasche und effektive Versorgung derUnfallverletzten in enger Kooperationmit dem zuständigen niedersächsischen

Unfallversicherungsträger sicherstellen,wenn sich der Unfall in Bayern oderÖsterreich ereignen würde.

Wie anhand der Beispiele aufgezeigt,sieht die Auftragsvereinbarung vor, dassjeder an der Auftragsvereinbarungbeteiligte Unfallversicherungsträgersowohl Auftraggeber als auch Auftrag-nehmer sein kann.

Autorin: Christiane Rohrmoser,

Geschäftsbereich Rehabilitation und

Entschädigung beim Bayer. GUVV

Auftragsvereinbarung nach § 88 SGB X

zur gegenseitigen Zusammenarbeit und Unterstützung bei Durchführung derHeilbehandlung und bei Leistungen zur Teilhabe vom 30. April 2004

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23Unfallversicherung aktuell 3/2004

RECHT & REHA »

Mit der Wahrnehmung persönlicherBeratung, Betreuung und andererDienstleistungen, insbesondere imZusammenhang mit einer effektivenSachverhaltsaufklärung vor Ort, derintensiveren Begleitung und NachsorgeVersicherter und ihrer Familienangehö-rigen, der Herstellung besserer Kontakt-möglichkeiten zu Schulen und Arbeit-gebern sowie der Zusammenarbeit mitRehabilitationseinrichtungen und ande-ren Stellen sowie mit der effektiven Vor-bereitung und Erbringung von Teilhabe-leistungen können sich die Vertrags-partner im beiderseitigen Einvernehmenbeauftragen. Bei besonders folgen-schweren Unfällen außerhalb des regio-nalen Zuständigkeitsbereichs einesUnfallversicherungsträgers wird dieserdurch den für den Unfallort zuständigenUnfallversicherungsträger in adäquaterWeise unterstützt. Die beteiligten Unfall-versicherungsträger stellen die gegen-seitige Information, Koordination undKooperation bei den zu veranlassendenMaßnahmen der Betreuung und Versor-gung Unfallverletzter und ihrer Familien-angehörigen sicher. Dies gilt bei schwe-ren Unfällen im nahegelegenen Auslandentsprechend, wenn durch die Mitwir-kung des anderen Unfallversicherungs-trägers eine raschere und effektivereVersorgung der Unfallverletzten erreichtwerden kann. Auftragnehmer ist imRegelfall der für den Wohn- und Aufent-haltsort des Versicherten oder den Sitzdes Arbeitgebers oder einer anderenStelle zuständige und um Unterstützungersuchte Vertragspartner. Bei beson-deren Entfernungsverhältnissen kannder Auftrag auch an den Unfallversiche-rungsträger mit dem nächstgelegenenVerwaltungssitz gerichtet werden. DerAuftragnehmer handelt bei der Erledi-gung der zuvor genannten Aufgaben imNamen des Auftraggebers.Auftraggeber ist der um Unterstützungnachsuchende Vertragspartner. Der Auf-trag wird jeweils wie folgt ausgeführt:Die im konkreten Fall zur Vorbereitungund Durchführung geeigneter Maßnah-men notwendigen Unterlagen werden in

Auftragsvereinbarung

zur gegenseitigen Zusammenarbeitund Unterstützung bei Durchführungder Heilbehandlung und bei Leistungenzur Teilhabe vom 30. April 2004

Die zielorientierte Steuerung des Reha-bilitationsprozesses, die Vorbereitungund Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und/oderam Leben in der Gemeinschaft, dieschulisch-berufliche Wiedereingliede-rung und die begleitende Nachsorge fürVersicherte/Familienangehörige sowiedie Betreuung der Betriebe und Verwal-tungen erfordern engen persönlichenKontakt zwischen den Fachberatern fürRehabilitation und allen am Rehabilita-tionsgeschehen beteiligten Personenund Stellen. Verbunden damit ist einhoher Zeit- und Kostenaufwand durchReisetätigkeit, intensive Gesprächs-führung und steuernd-überwachendeMaßnahmen vor Ort, insbesonderedann, wenn diese in großer Entfernungvom Sitz des Unfallversicherungsträgersdurchgeführt werden. Um die Rahmen-bedingungen für eine effektive Rehabili-tationsarbeit zu verbessern und einensparsamen Mitteleinsatz zu gewährleis-ten und bei aktuellen Unfallereignissenmit schweren Verletzungen oder meh-reren Unfallbeteiligten die rasche Ein-leitung der gebotenen Maßnahmen vorOrt sicherzustellen, wird nachfolgendeAuftragsvereinbarung geschlossen.

Zwischen den Mitgliedern des BUK,jeweils Auftraggeber und Auftragneh-mer, wird gemäß § 88 SGB X Folgendesvereinbart: Das Auftragsverhältnis erfasst dieLeistungen zur Teilhabe im Sinne des § 5 SGB IX einschließlich der Durch-führung der Heilbehandlung in Fällen,in denen der Wohn- und/oder Aufent-haltsort der Versicherten oder ihrerFamilien, der Sitz von Unternehmen,behandelnder Ärzte und Krankenhäuseroder anderer Stellen vom örtlichenEinzugsbereich des zuständigen Unfall-versicherungsträgers abweicht.

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24 Unfallversicherung aktuell 3/2004

» RECHT & REHA

höhere Aufwendungen entstehen wer-den, ist die Zustimmung des zuständi-gen Unfallversicherungsträgers einzu-holen oder dieser entscheidet nachindividueller Absprache selbst. Abwei-chende Regelungen können zwischenden Beteiligten im Einzelfall vereinbartwerden.Der Auftragnehmer informiert den Auf-traggeber bei Bedarf in regelmäßigenAbständen über den jeweiligen Standder Auftragsmaßnahme. Der Auftrag-geber ist jederzeit berechtigt, die ord-nungsgemäße Ausführung des Auftragszu prüfen. Die Einzelheiten des Verfah-rens werden zwischen den Beteiligteneinvernehmlich abgestimmt.Verantwortliche Stelle im Sinne derVorschriften über den Datenschutz istder Auftraggeber. Der Auftragnehmerverpflichtet sich, die datenschutzrecht-lichen Bestimmungen insbesonderezum Sozialdatenschutz einzuhalten.Der Auftraggeber erstattet dem Beauf-tragten die im Rahmen des Auftragsver-hältnisses erbrachten Sozialleistungenund Auslagen (z.B. Kosten für Gutachtenund erforderliche Dienstreisekosten).Ausgaben, die der Beauftragte aus demAuftragsgeschäft zu seinen Lasten fürden Auftraggeber erbringt, sind in seinem Rechnungswesen gesondert zuführen.Verwaltungskosten trägt der jeweiligeAuftragnehmer. Die Haftung des Auftrag-nehmers und seiner Beschäftigten wirdauf Vorsatz beschränkt. Gegenüber denErstattungsansprüchen des Auftrag-nehmers wird der Einwand unrichtigeroder unzweckmäßiger Bearbeitung,ausgenommen bei Vorsatz, nicht erho-ben.

Diese Auftragsvereinbarung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft. Sie kann durchschriftliche Erklärung gegenüber allenVertragspartnern mit einer Frist vonsechs Wochen zum Jahresende gekün-digt werden.

Amtliche Veröffentlichung

gemäß § 88 Abs. 4 SGB X

einer separaten Akte zusammengefasstund dem Auftragnehmer zugeleitet.Bei Auftragserteilung ist der Gegenstanddes Auftrags, ggf. in Verbindung mitnäheren Hinweisen zur Vorbereitungund Durchführung, konkret zu beschrei-ben und ggf. zeitlich zu begrenzen. Auf-träge von unbegrenzter Dauer sind innäher bestimmten Einzelfällen, z.B. zurbegleitenden Nachsorge Versicherter zuHause oder am Arbeitsplatz, zulässig.Der zuständige Unfallversicherungsträ-ger informiert Versicherte, Arbeitgeber

oder andere Stellen rechtzeitig davon,dass er die ihm obliegenden Aufgabendurch einen anderen Träger wahrneh-men lassen will. Der Auftragnehmer wirkt darauf hin,dass die Berechtigten die ihnen zuste-henden Leistungen umfassend undschnell erhalten. Er ist generell befugt,notwendige Entscheidungen über Leis-tungen zur Teilhabe bis zu einer Kosten-grenze von je 5.000 Euro oder bei Leis-tungen nach § 34 SGB IX bis zu einerDauer von sechs Monaten selbständigzu treffen. Soweit voraussichtlich

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25Unfallversicherung aktuell 3/2004

RECHT & REHA »

SERIE:Das wissenswerte Urteil

Das Recht der gesetzlichen Unfall-versicherung erfasst die unterschied-lichsten Fragestellungen aus einerbunten Vielfalt von Lebenssachver-halten. Die Serie „Das wissenswerteUrteil“ soll anhand von exemplarischausgewählten Urteilen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechungeinen Eindruck von dieser Vielschich-tigkeit und Lebendigkeit – aber auchder Komplexität – des Unfall-versicherungsrechtes vermitteln.

In der gesetzlichen Unfallversicherungsind Tätigkeiten von Beschäftigten fürden Betrieb bzw. das Unternehmen desArbeitgebers versichert. In dem weitenFeld der denkbaren Tätigkeiten vonArbeitnehmern, die dem jeweiligenArbeitgeber zugute kommen, sind vieleVerrichtungen denkbar, die zum Kern-bereich der versicherten Tätigkeitengehören – aber wie bei vielen rechtlichenBegriffen weist auch der Begriff der versicherten Tätigkeit eine „Randzone“auf, in der anders als im Kernbereichdie Zuordnung einer konkreten Ver-richtung zur – noch – versichertenTätigkeit Schwierigkeiten bereitenkann. So wird z.B. immer dann, wennder Arbeitnehmer im Interesse seinesArbeitgebers eine Reise unternimmt,aber gleichzeitig auch private Belange,die grundsätzlich nicht in den Schutzder gesetzlichen Unfallversicherung fallen, mit im Spiel sind, eine Zuordnungzum versicherten Bereich problema-tisch.

„Gemischte Tätigkeiten“ stehen UV-Schutz nicht generell entgegen

In diesen Konstellationen handelt essich um so genannte „gemischte Tätig-keiten“. Eine gemischte Tätigkeit istalso gerade dadurch gekennzeichnet,dass eine Handlung untrennbar sowohlbetrieblichen – also grundsätzlich ver-sicherten – als auch privaten Belangendient. Wie ist also abzugrenzen, wenneine konkrete Tätigkeit nach ihremobjektiven Erscheinungsbild nicht ein-deutig allein dem versicherten oderallein dem privaten Bereich zugeordnetwerden kann?

Eine Wegstrecke für zwei Ziele – was dann?

Zu prüfen ist dann, ob im jeweiligenEinzelfall ein ausreichender Bezug zumKernbereich der Arbeit besteht. Dasnachfolgend dargestellte Beispiel machtdeutlich, wie differenziert die Abgren-zung anhand der Gegebenheiten desEinzelfalles sein kann. Das Bundesso-zialgericht (BSG) hatte in seinem Urteilvom 22. August 2000 (B 2 U 18/99 R)darüber zu entscheiden, ob Versiche-rungsschutz für einen Unfall gegebenwar, der sich auf einem Reiseweg, dersowohl privaten als auch betrieblichenZwecken diente, ereignet hatte.

Der Sachverhalt:Während seiner Rückreise von demetwa 1.500 km von seinem Arbeits- undWohnort H. entfernten A. in Frankreichhatte sich der Versicherte entschlossen,noch die etwa 550 km von H. entfernteComputerfirma D. in N. aufzusuchen.Der Versicherte war in seiner Firmaunter anderem für die Betreuung derComputer zuständig, und mit dem Softwareprogramm der Firma D. hattees in der Vergangenheit Probleme gege-ben, die telefonisch nicht ausgeräumtwerden konnten. Etwa 150 km vor derdeutsch-französischen Grenze holte derKläger per Telefon das Einverständnisseiner Firma ein. Der Arbeitgeberbegrüßte es ausdrücklich, dass der Ver-letzte noch nach N. fahren wollte. Erstspäter verunglückte der Verletzte auf

Heimreise aus dem Urlaub mitSchwierigkeiten

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» RECHT & REHA RECHT & REHA »

einer Wegstrecke, die noch nicht ein-deutig allein in Richtung N., sonderngleichermaßen ebenso gut in Richtungseines Wohnortes H. führte.

Urlaub ist Privatsache – aber was ist,wenn auf der Heimreise schon einFirmenbesuch für den Chef erledigtwird?

Der Kläger gehörte als Arbeitnehmergrundsätzlich zu den in der gesetzlichenUnfallversicherung gegen Arbeitsunfallversicherten Personen. Das Problemwar nur, ob der Weg, auf dem sich derUnfall ereignete, zu der betrieblichenSphäre in einem „inneren Zusammen-hang“ stand. Denn wegen der Überla-gerung mit dem privaten Interesse ander Urlaubsrückkehr ist der Bezug zurversicherten Arbeit nicht mehr eindeu-tig. Und dann wird es schwierig.

Innerer Zusammenhang zwischenArbeit und konkreter Reisestrecke?

Das BSG verneinte das Vorliegen einesVersicherungsfalles, weil es an demnotwendigen „inneren Zusammenhang“mit der versicherten Tätigkeit fehle. Derunmittelbare Rückweg vom Urlaubsort

sei als Beendigung der Urlaubsreise als rein eigenwirtschaftliche und damitprivate Verrichtung anzusehen. Dasspätere Hinzutreten des betrieblichenZweckes und die telefonische Abspra-che darüber mit seiner Firma stellezugunsten des Klägers keine deutlicheZäsur dar, die eine Aufteilung desWeges in eine private Strecke bis zumTelefonat und eine versicherte Dienst-reise ab dem Zeitpunkt des Telefonatesrechtfertige, zumal die neue Absichtnicht durch eine Fahrtrichtungsände-rung nach außen durch objektivierbareUmstände dokumentiert wurde.

Der Versicherte sei also bei einer sogenannten „gemischten Tätigkeit“ ver-unglückt. Dann bestehe Versicherungs-schutz nur, wenn sie im Einzelfall dazubestimmt war, betrieblichen Interessenwesentlich zu dienen. Dies beurteilesich in erster Linie nach den aufgrundvon objektiven Anhaltspunkten nach-vollziehbaren subjektiven Vorstellungendes Betroffenen. EntscheidendesAbgrenzungskriterium für die Frage, obeine „gemischte Tätigkeit“ wesentlichbetrieblichen Interessen zu dienenbestimmt war, sei, ob die zum Unfallführende Tätigkeit hypothetisch auchdann vorgenommen worden wäre, wennder private Zweck entfallen wäre.

Firmenbesuch „gelegentlich“ derHeimfahrt oder als eigenständigeReise?

Genau dies sei im hier vorliegenden Fallaber nicht gegeben gewesen, da sich derVersicherte ohne die durch den vorheri-gen privaten Aufenthalt in A. notwendigeRückfahrt nach H. zum Unfallzeitpunktnicht auf der konkreten Fahrstrecke be-funden hätte. Es bestehe kein Versiche-rungsschutz, wenn der Geschäftspartnereben nur gelegentlich der privaten Fahrtaufgesucht werde; dies sei hier darandeutlich geworden, dass der Geschäfts-partner ohne die private Urlaubsrück-fahrt schriftlich oder telefonisch kontak-tiert oder erst zu einem späteren Zeit-punkt besucht worden wäre. Zwar wärender Besuch beim Vertragspartner selbstund die allein dafür notwendigen Wege-teile aufgrund ihrer eindeutig betrieblichausgerichteten Handlungstendenz versi-chert gewesen, für die gemischte Tätig-keit auf dem unmittelbaren Urlaubsrück-weg, der in jedem Fall hätte bewältigtwerden müssen, treffe dies jedoch nichtzu. Somit war dieser Unfall dem unver-sicherten privaten Lebensbereich zuzu-ordnen.

Autor: Rainer Richter,

Leiter der Rechtsabteilung

des Bayer. GUVV

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27Unfallversicherung aktuell 3/2004

Wahltag der 10. Wahlen in der Sozialver-sicherung ist der 1. Juni 2005, wie derBundeswahlbeauftragte Hans-EberhardUrbaniak in den Tageszeitungen bereitsangekündigt hat. Die Mitglieder derSelbstverwaltungsorgane der gesetz-lichen Unfallversicherung werdengewählt; die Wahl findet auch in dergesetzlichen Kranken-, Renten- undKnappschaftsversicherung statt.

Die Wahlvorbereitungen und die erstenFristen laufen schon. Die Wahlaus-schüsse wurden gebildet (s. Bekannt-machung in UV aktuell 2/2004, S. 26).Die Gewerkschaften und sonstigenArbeitnehmervereinigungen, die Arbeit-gebervereinigungen sowie Versicherte,die eine sog. „freie Liste“ einreichenwollen, haben bis 18. November 2004um 18.00 Uhr Zeit, die Vorschlagslistenbeim Versicherungsträger – für GUVVund LUK beim Vorsitzenden des Wahl-

ausschusses, Herrn Direktor Dr. Titze –einzureichen.

Ob es zu einer echten Wahlhandlungoder zu sog. „Friedenswahlen“ kommenwird, hängt davon ab, ob sich die jeweilsVorschlagsberechtigten auf eine Listemit gleicher Zahl von Plätzen und Bewer-bern einigen können. In diesem Fall gelten die vorgeschlagenen Bewerberautomatisch als gewählt; eine Abstim-mung entfällt. Falls aber keine Einigungerzielt wird, finden „echte“ Wahlen inForm der Briefwahl statt.

Zu einer Wahl mit Wahlhandlung ist es im Bereich der gesetzlichen Unfall-versicherung der öffentlichen Hand bisher noch nie gekommen, seitdem im Mai 1953 die ersten Wahlen zu den Vertreterversammlungen derSozialversicherungsträger abgehalten wurden.

Die Bedeutung der Sozialwahlen ergibtsich aus dem umfassenden gesetzlichenAuftrag der Versicherungsträger, dieihre Aufgaben im gesetzlichen Rahmenin Selbstverwaltung, Selbstgestaltungund Selbstverantwortung erfüllen.

Seit über fünfzig Jahren hat sich dieSelbstverwaltung auch in der gesetzli-chen Unfallversicherung bewährt. Dieparitätisch besetzten Selbstverwal-tungsgremien, mit Versicherten- undArbeitgebervertretern mit gleichemStimmrecht, entscheiden über dieBelange der Versicherungsträger undstehen für Bürgernähe und „gelebteDemokratie“. Die Selbstverwaltungsgremien könnenaber nur dort gestaltend wirken, wo diegesetzlichen Vorschriften es zulassen.

Autorin:

Elisabeth Thurnhuber-Spachmann

Sozialwahl 2005

Die nächste Sitzung der Vertreter-versammlung des Bayer. GUVV findetam Donnerstag, dem 15. Juli 2004, um 11.00 Uhr, im Welcome Hotel Bamberg, Mußstraße 7, 96047 Bamberg, statt.

Der Vorsitzende der Vertreter-versammlung des Bayer. GUVV Bernd Kränzle, MdL

Die nächste Sitzung der Vertreter-versammlung der Bayer. LUK findetam Donnerstag, dem 29. Juli 2004, um 9.00 Uhr, in der Bayerischen Justizvollzugsschule,Grasiger Weg 44, 94315 Straubing, statt.

Der Vorsitzende der Vertreter-versammlung der Bayer. LUKVitus Höfelschweiger

Die Sitzungen sind öffentlich.

Rückfragen/Anmeldungen bitte bei Frau Thurnhuber-Spachmann, Telefon 0 89/3 60 93-1 11, E-Mail: [email protected]

Sitzungstermine

» BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNGEN »

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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband (Bayer. GUVV)

Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)

Ungererstraße 71 • 80805 MünchenPostanschrift: 80791 MünchenTel. 0 89/3 60 93-0 • Fax 0 89/3 60 93 - 1 35

www.bayerguvv.de • www.bayerluk.de

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des Bayer. GUVV/der Bayer. LUKTel. 0 89/3 60 93-4 40

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

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