Unser neues Insektenhotel - Pöhl · 2019. 5. 1. · Amtsblatt der Gemeinde Helm#grün Herla#grün...

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Dienstag, 23. April 2019 Nummer 5 Jahrgang 2019 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Pöhl Gestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen, Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder) Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög l ich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben. Amtsblatt der Gemeinde Helm#grün Herla#grün Jocketa Möschwitz Ruppert#grün Familie Karina und Silvio Reiher haben zusam- men mit Opa Günther ein neues Insektenhotel im Kinderland Pöhl aufgebaut. Das Insekten- hotel ist eine Nist- und Überwinterungshilfe für unterschiedliche Insekten. Viele verschie- dene Fächer die liebevoll mit Stöcken, Stroh, Ziegel und Baumabschnitten eingerichtet wur- den, laden die Kinder zum Beobachten ein. Im Rahmen des Projektes der Nachhaltigen Erziehung werden die Kinder in regelmäßigen Abständen die einzelnen „Wohnungen“ kon- trollieren und das Gesehene dokumentieren. Die Kinder sollen so lernen, wie wichtig die In- sekten für die Menschen sind. Ohne die fleißigen Bienen, Hummeln, Schwe- befliegen, Schmetterlinge und andere Insekten geht es in Garten, Landwirtschaft und der Na- tur nicht. Unermüdlich werden die Blüten der Obstbäume, Blumen und aller Nutzpflanzen bestäubt, so dass wir im Herbst die Früchte ernten können, die wir für unsere Ernährung brauchen. Auch tragen Insekten entscheidend zum natürlichen Gleichgewicht unserer Umwelt bei. Für viele Vogelarten sind die Insekten auch die wichtigste Nahrungsquelle. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Familie Reiher. Die Bürgermeisterin, der Gemeinderat sowie die Kinder und das Team des Kinderland Pöhl Unser neues Insektenhotel

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  • Dienstag, 23. April 2019 Nummer 5Jahrgang 2019

    Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 PöhlGestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,

    Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl

    (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder)Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög lich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben.

    Amtsblatt der Gemeinde

    Helm#grün Herla#grün Jocketa Möschwitz Ruppert#grün

    Familie Karina und Silvio Reiher haben zusam-

    men mit Opa Günther ein neues Insektenhotel

    im Kinderland Pöhl aufgebaut. Das Insekten-

    hotel ist eine Nist- und Überwinterungshilfe

    für unterschiedliche Insekten. Viele verschie-

    dene Fächer die liebevoll mit Stöcken, Stroh,

    Ziegel und Baumabschnitten eingerichtet wur-

    den, laden die Kinder zum Beobachten ein.

    Im Rahmen des Projektes der Nachhaltigen

    Erziehung werden die Kinder in regelmäßigen

    Abständen die einzelnen „Wohnungen“ kon-

    trollieren und das Gesehene dokumentieren.

    Die Kinder sollen so lernen, wie wichtig die In-

    sekten für die Menschen sind.

    Ohne die fleißigen Bienen, Hummeln, Schwe-

    befliegen, Schmetterlinge und andere Insekten

    geht es in Garten, Landwirtschaft und der Na-

    tur nicht. Unermüdlich werden die Blüten der

    Obstbäume, Blumen und aller Nutzpflanzen bestäubt, so dass wir im Herbst die Früchte ernten können, die wir für unsere

    Ernährung brauchen. Auch tragen Insekten entscheidend zum natürlichen Gleichgewicht unserer Umwelt bei. Für viele Vogelarten

    sind die Insekten auch die wichtigste Nahrungsquelle.

    Wir bedanken uns ganz herzlich bei Familie Reiher.Die Bürgermeisterin, der Gemeinderat sowie die Kinder und das Team des Kinderland Pöhl

    Unser neues Insektenhotel

  • Radweg fertigDer Teil des Elsterradwegs, der auf der Gemeindestraße ab

    S 297, „Posthaus“ Neudörfel, Richtung Ziegelhütte/ Rup-

    pertsgrün verläuft, wurde nach Neubau und Bauabnahme

    am 5. April in die Baulast der Gemeinde Pöhl übergeben.

    Der Vogtlandkreis hatte als Bauherr fungiert. Die geplanten

    Kosten für die Gesamtbaumaßnahme, die noch nicht abge-

    rechnet ist, beliefen sich auf 343.000 Euro und wurden zu 90

    Prozent nach der Richtlinie KStB gefördert. Den aufzubrin-

    genden Eigenanteil teilen sich die Gemeinde Pöhl und der

    Vogtlandkreis entsprechend einer zum Elsterradweg ge-

    schlossenen Vereinbarung hälftig. Der Anteil, den die Ge-

    meinde Pöhl aufzubringen hat, wird 17.150 Euro betragen.

    Mittel für Bach-RenaturierungUnser Antrag auf Fördermittel zur Renaturierung des Christ-

    grüner Dorfbaches ist positiv beschieden worden. Der Frei-

    staat Sachsen fördert das Gesamtprojekt Mit dem Geld soll

    der Christgrüner Dorfbach aus der Kläranlage des ZWAV aus-

    gebunden und in Teilen wiederhergestellt werden.

    Trails 4 GermanyAm 12. Mai wird es zu Verkehrseinschränkungen auf der S

    297, Möschwitz, Höhe Naturfreibad, kommen. Zwischen 12

    und 18 Uhr findet die Laufsportveranstaltung Trails 4 Germany

    statt.

    Seite 2

    PersonalangelegenheitenZum 1. April 2019 wurden drei Stellen

    in der Gemeindeverwaltung Pöhl neu

    besetzt.

    Neu zu besetzen war die Stelle des

    Hauptamtsleiters, da Frau Ernst im Juni

    in Rente gehen wird: Dazu gab es in der Sitzung am

    26.03.2019 einen Gemeinderatsbeschluss, Herrn Christoph

    Schild, Diplom- Verwaltungsbetriebswirt aus Glauchau, ein-

    zustellen.

    Stelle eines/einer Sachbearbeiters/in Steuern, Liegenschaf-

    ten, da Frau Leucht im Mai in Ruhestand geht:

    Es gingen 9 Bewerbungen ein. Davon konnten kein/keine

    Bewerber/in eine Ausbildung im Verwaltungsfach nachwei-

    sen. Von den Bewerbern wurden 4 zum Vorstellungsgespräch

    geladen. Mit Zustimmung des Personalrates wurde Frau Heike

    Turba, Diplom- Betriebswirt aus Ruppertsgrün, unbefristet

    für 30 Std/Woche eingestellt.

    Unbesetzte Stelle des/der Sachbearbeites/rin Ordnung, Ge-

    werbeangelegenheiten, Gemeindevollzugsdienst:

    Es gingen 22 Bewerbungen ein, davon konnten 4

    Bewerber/innen eine Ausbildung im Verwaltungsfach nach-

    weisen, 1 Bewerberin befindet sich noch in der Ausbildung

    als Verwaltungsfachangestellte. Es wurden 7 Vorstellungsge-

    spräche geführt. Mit Zustimmung des Personalrates wurde

    Frau Anastasia Krüger, Verwaltungsfachangestellte aus Oels-

    nitz, unbefristet für 28 /Std./Woche eingestellt.

    Teich saniertDer Dorfteich in Trieb ist entschlammt. Rund 9000 Euro kos-

    tete die Maßnahme, die durch den Bauhof und eine einhei-

    mische Baufirma realisiert wurde. Nun soll sich der Dorfteich

    wieder mit Wasser füllen, so dass er als Löschwasserteich

    nutzbar ist. Die Theumaer Platten auf der Mauerkrone wurden

    bereits neu befestigt. Das Geländer wurde noch nicht erneu-

    ert. Bei der Dorfgemeinschaft Trieb, die sich bei der Pflege

    des Areals mit einbrachte, bedanke ich mich für das ehren-

    amtliche Engagement.

    INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN

  • Vier Kameraden befördertVier Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Möschwitz

    wurden während deren Jahreshauptversammlung im Gast-

    haus „Edelweiß“ befördert – Mathias Gebert zum Haupt-

    feuerwehrmann, Jens Männel, Marcel Männel und Markus

    Engelhardt jeweils zum Löschmeister. Sechs Mal waren

    die Möschwitzer Kameraden 2018 zum Einsatz gerufen

    worden. „Ich freue mich, dass wir als kleinste Wehr immer

    einsatzbereit waren“, so Wehrleiter Peter Stier. Die Mö-

    schwitzer Feuerwehr ist mit neun Aktiven die kleinste von

    sieben Ortswehren in der Gemeinde Pöhl, hat in ihren

    Reihen aber 2 Atemschutzgeräteträger. Die Kameraden

    besprachen am Rande der Jahreshauptversammlung mit

    Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl, dass dringend

    eine Vorrichtung zum Trocknen der Schläuche angeschafft

    werden müsse. Auch die Elektrik im Feuerwehrgerätehaus

    ist erneuerungsbedürftig. Zudem wünschen sich die Mö-

    schwitzer Kameraden einen Auffrischungslehrgang im Be-

    reich Erste Hilfe sowie einen, in dem zum Umgang mit

    brennenden E-Autos geschult wird.

    Seit 40 Jahren KameradDieter Szameitat ist seit 40 Jahren Mitglied der Freiwilligen

    Feuerwehr. Während der Jahreshauptversammlung der

    Herlasgrüner Ortswehr bedankte sich Bürgermeisterin Da-

    niela Hommel-Kreißl bei ihm für seine Treue zur Wehr und

    sein Engagement. Vier Kameraden – Kevin Fuhrmann,

    André Grimm, Julian Riedel und der stellvertretende Wehr-

    leiter Sven Knüpfer – wurden für 10jährige Feuerwehrzu-

    gehörigkeit geehrt. 12 Aktive gibt es in Herlasgrün und

    eine sehr engagierte Alters- und Ehrenabteilung. Die Akti-

    ven absolvierten 2018 insgesamt 308 Übungs- und Schu-

    lungsstunden, um sich auf die Einsätze vorzubereiten. Al-

    lerdings ist es nicht immer möglich, in Herlasgrün die

    Tageseinsatzbereitschaft abzusichern. Zu acht Einsätzen

    wurden die Herlasgrüner Floriansjünger 2018 alarmiert, 3

    Mal konnten die Kameraden nicht ausrücken, so das Fazit

    von Wehrleiter Enrico Szameitat während seines Rechen-

    schaftsberichtes.

    Seite 3

    Straßenreparaturen möglichGemäß Festsetzungsbescheid des Landesamtes für Stra-

    ßenbau und Verkehr erhält die Gemeinde Pöhl als Stra-

    ßenbaulastträger in diesem Jahr 46.017,58 Euro zur Ver-

    besserung der Straßen- und Radverkehrsanlagen. Diese

    Mittel werden vergeben für Instandsetzungs- und Erneue-

    rungsmaßnahmen gemäß Teil B der Förderrichtlinie KStB.

    Der Gemeinderat muss nun entscheiden, wo diese Mittel

    eingesetzt werden. Gebaut werden könnte Am Teich in

    Herlasgrün, Am Bach und Altjocketaer Straße in Rupperts-

    grün, Frohnweg in Helmsgrün, Straße zur Bungalowsied-

    lung Neudörfel, Waldstraße, Thälmannstraße, Karl-Marx-

    Straße, Auf dem Berg, Dorfaue Jocketa.

    Fördermittel für RuineUnser Antrag auf Fördermittel zur Notsicherung der Au-

    ßenburgmauer und Sicherung der Burghofaußenmauer

    der Burgruine Liebau vom September 2018 wurde jetzt

    bewilligt. Es wird nach derzeitigem Planungsstand davon

    ausgegangen, dass sich die Gesamtkosten für das Projekt

    auf 27.142,13 Euro belaufen. 23.070,81 Euro davon wurden

    von der Unteren Denkmalbehörde als Fördermittel des

    Freistaates Sachsen ausgegeben.

    Piratenschiff wird repariertMehrheitlich stimmte der Technische Ausschuss während

    seiner jüngsten Sitzung für die Reparatur des Piratenschif-

    fes als erhöhte Spielebene im Garten der Kindertagesstätte

    Karl-Marx-Straße. Nachdem das erste Reparatur-Angebot

    des Erbauers auf Grund seiner Höhe den Eindruck ver-

    mittelte, als lohne sich eine Reparatur – im Vergleich zur

    ursprünglichen Anschaffungssumme – nicht, lag zur Sit-

    zung ein neues Angebot in Höhe von 1699 Euro vor. Dieses

    Angebot, wurde durch die abgebende Firma während ei-

    nes Vor-Ort-Termins versichert, sei auf die Ergebnisse der

    Spielplatzkontrolle durch eine Fachfirma und deren Prüf-

    ergebnisse am Piratenschiff abgestellt und beinhalte das

    Abstellen sämtlicher aufgeführter Mängel, so dass nach

    Reparatur die Sicherheit der Kinder beim Benutzen der

    erhöhten Spielebene wieder gewährleistet ist.

  • Jagdgenossen treffen sichZur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Neu-

    dörfel wird am 3. Mai, 19 Uhr, in die Gaststätte „Edelweiß“

    nach Möschwitz eingeladen. Der Rechenschaftsbericht

    des Vorstandes und des Kassenführers wird zu hören

    sein, ebenso die Einschätzung des Jagdjahres durch den

    Pächter. Die Auszahlung der Jagdpacht findet im An-

    schluss an die Versammlung statt.

    AvD-Rallye in TriebDer Automobilclub von Deutschland (AvD) veranstaltet

    seit 2005 jährlich im Mai in Zwickau, dem Zwickauer

    Land und dem Vogtland die AvD-Sachsen-Rallye. Auch

    in diesem Jahr hat die Veranstaltung wieder das Prädi-

    kat "Lauf zur Deutschen Rallye-Meisterschaft 2019" er-

    halten. Für 2019 werden vom Deutschen Motor Sport

    Bund (DMSB) zwischen 120 und 150 Kilometer Wer-

    tungsprüfungsstrecken vorgeschrieben; deshalb wur-

    den die bisherigen Streckenplanungen erweitert.

    So werden erstmals auch auf dem Gebiet der Gemeinde

    Pöhl Wertungsläufe ausgetragen, die am 25. Mai 2019

    mit Straßensperrungen verbunden sind. Es werden zwei

    Durchgänge gefahren, und zwar von 8.49 – 11.14 Uhr

    sowie 11.14 bis 13.39 Uhr. Die Strecke bleibt zwischen

    den Durchgängen gesperrt, Anliegerverkehr ist nach

    Absprache mit den Funk- und Streckenposten möglich.

    Geringfügige Zeitverschiebungen können eintreten. Die

    Sperrungen werden durch das Schlussfahrzeug (mit

    grün leuchtenden Rundumleuchten) aufgehoben. Eine

    Umleitungsbeschilderung wird angebracht.

    Die Streckenverläufe: Von Plauen, Am Berg (Start),

    Steinsdorf, Trieb, Barthmühle, Plauen – Barthmühlen-

    straße, Röttiser-, Steinsdorfer-, Jößnitzer Straße, Haupt-

    straße; Verbindungsstraße nach Steinsdorf , Trieb,

    Barthmühle, Barthmühlenstraße, Röttis, Pfaffenmühlen-

    weg (Ziel).

    Daniela Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin

    Seite 4

    Konzessionsvertrag Strom läuft ausDer aktuelle Konzessionsvertrag Strom der Gemeinde Pöhl

    wurde im Jahr 2002 mit der envia Mitteldeutsche Energie

    AG, Chemnitz, abgeschlossen und endet am 31.12.2021.

    Nach § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetzt müssen die

    Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversor-

    gung in einem vergabeähnlichen Verfahren, kurz „Konzessi-

    onsvergabe“ genannt, spätestens aller 20 Jahre neu vergeben

    werden.

    Diese Verfahren und die beim Wechsel des Konzessionsneh-

    mers auftretenden Fragen sind kompliziert.

    Deswegen wird bei der Konzessionsvergabe seitens unserer

    Gemeinde sehr sorgfältig gearbeitet. Wichtig ist, dass die

    Vorschriften zur Konzessionsvergabe mit dem „Gesetz zur

    Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungs-

    rechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ vom

    27. Januar 2017 beachtet werden. Wesentliches Anliegen die-

    ses neu gestalteten Vergabeverfahrens ist es, die Rechtssi-

    cherheit bei der Konzessionsvergabe zu erhöhen.

    Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf

    Städte und Gemeinden wie Pöhl, bei denen Konzessionsver-

    träge demnächst auslaufen. Da Städte und Gemeinden diese

    Verfahren in der Regel nur alle 20 Jahre durchführen, gehören

    sie nicht zum kommunalen Alltag.

    Unser Ziel ist es, die Vergabe ohne inhaltliche oder Verfah-

    rensfehler unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtspre-

    chung zu realisieren und der Gemeinde Pöhl maximale Kon-

    zessionseinnahmen und sonstige zulässige Nebenleistungen

    für die nächsten 20 Jahre zu sichern.

    Um einen Wettbewerb um die Konzession zu ermöglichen,

    ist die Gemeinde Pöhl verpflichtet, das Ende des Konzes-

    sionsvertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger

    bekannt zu machen. Die Bekanntmachung wurde am

    27.3.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Im Rahmen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach §

    46 Absatz 3 EnWG sind die folgenden Punkte von uns zu be-

    achten:

    • Publikationsorgan ist der Bundesanzeiger, den es heute

    nur noch in der elektronischen Version gibt.

    • Zeitpunkt: Die Bekanntmachung muss spätestens zwei

    Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages, also Ende

    2019 erfolgen. Sollten sich jedoch mehrere Interessenten

    um das Verteilnetz bewerben oder sollte ein Wechsel des

    Konzessionsnehmers erfolgen, dann übersteigt die Dauer

    des Verfahrens nicht selten das Ablaufdatum des Konzes-

    sionsvertrages.

    • Enddatum des aktuellen Konzessionsvertrages:

    31.12.2021

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

  • Seite 5

    4,2 Millionen Euro beträgt. Größte Einzel-Maßnahmen sind

    der Bau der Ortsdurchfahrt Neudörfel sowie der Bau der

    Bahnhofstraße in Herlasgrün. Der Gemeinderat hatte außer-

    dem darüber zu beschließen, wie die pauschalen Zuweisun-

    gen des Freistaates Sachsen für den Ländlichen Raum in

    den Jahren 2019 und 2020 verwendet werden sollen. Die Ge-

    meinde Pöhl erhält jeweils 70.000 Euro.

    In 2019 sollen diese 70.000 Euro wie folgt verwendet werden:

    Weiterführung der Sanierung im Gemeindeamt (8500 Euro),

    Erwerb von Einsatzjacken für die Freiwillige Feuerwehr Pöhl

    (15.500 Euro), Kofinanzierung zur Investition „Brandschutz-

    verbessernde Maßnahmen 2019“ (15.000 Euro), Erneuerun-

    gen auf Kinderspielplätzen (5000 Euro), Sanierungsmaßnah-

    men am Teich und kommunalen Gebäuden in Trieb (26.000

    Euro).

    2020 sollen die 70.000 Euro verwendet werden, um den Er-

    werb des neuen Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr

    Jocketa zu kofinanzieren (30.000 Euro), 40.000 Euro sollen

    in nötige Sanierungsmaßnahmen am Sportplatz sowie der

    Sporthalle Jocketa fließen.

    Grundstück an Zweckverband übertragenDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss am 11. 4.

    2019, dass die Gemeinde Pöhl dem Zweckverband Talsperre

    Pöhl über die Flurstücke Nr. 450/1 und 451/4 (Zufahrtsstraße

    zur Siedlung Rodlera und Teil des Parkplatzes in der Siedlung

    Rodlera) im Grundbuch eine Dienstbarkeit zur Nutzung in

    gleicher Weise, wie die Dienstbarkeiten zu gemeindlichen

    Grundstücken bisher vereinbart wurden, bewilligt. Dabei wird

    auch zu vereinbaren sein, dass der Zweckverband Talsperre

    Pöhl für die Grundstücke vollumfänglich verkehrssicherungs-

    pflichtig ist. Alle mit der Eintragung der Dienstbarkeit entste-

    hende Notar- und Grundbuchkosten sowie anteilige Kosten

    der katastermäßigen Vermessung in Höhe von 7187,53 Euro

    soll der Zweckverband Talsperre Pöhl tragen. Als 2017 die

    BVVG die Zufahrt zur Siedlung Rodlera, die zu einem großen

    Feld gehörte, an einen Landwirt verkaufte, stellte die Ge-

    meinde Pöhl Antrag auf Zuordnung der öffentlichen Verkehrs-

    flächen, um die Zufahrt zum Tourismusgebiet des Zweckver-

    bandes, Siedlung Rodlera, dauerhaft zu sichern. Dem Antrag

    der Gemeinde wurde stattgegeben. Allerdings musste sie

    sich – wie es das Gesetz vorsieht - mit dem Käufer des grö-

    ßeren Grundstücksteils hälftig in die Vermessungskosten tei-

    len. Diese sollen nun an den Zweckverband weitergereicht

    werden. Beide Grundstücke dienen heute einzig dem Zweck

    der Erschließung des touristischen Areals an der Talsperre

    Pöhl, das vom Zweckverband bewirtschaftet bzw. verpachtet

    wird. Bislang hat die Gemeinde Pöhl 69 Grundstücke in

    Dienstbarkeit an der Zweckverband Talsperre Pöhl übertra-

    gen, so dass dieser seine Tourismusaufgaben an der Pöhl

    wahrnehmen kann.

    • Name des aktuellen Konzessionsnehmers: envia Mit-

    teldeutsche Energie AG mit Sitz in Chemnitz

    • Bezeichnung des Konzessionsgebietes: Gemeinde

    Pöhl mit allen Ortsteilen

    • Art des Energieversorgungsnetzes: Strom

    • Vorstellung der Gemeinde bezüglich der Laufzeit des

    neuen Vertrages: ab 01.01.2022 mit einer Laufzeit von

    20 Jahren

    • Aufforderung: das Interesse an der Nutzung der öffent-

    lichen Verkehrswege zu bekunden

    • Fristsetzung zur Interessenbekundung: die Frist drei

    Kalendermonate ab Veröffentlichung

    • Angaben zur Form der Interessenbekundung: Schrift-

    form

    • ausdrücklicher Hinweis: Daten bezüglich der technischen

    und wirtschaftlichen Situation des Energieversorgungs-

    netzes stellt die Gemeinde zur Verfügung

    • Hinweis: da es sich um vertrauliche Daten des aktuellen

    Konzessionsnehmers handelt, ist zu deren Einsicht-

    nahme vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzu-

    schließen

    Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 11.04.2019

    Wehrleitung bestellt

    Der Gemeinderat Pöhl stimmte während der Sitzung am 11.

    4. 2019 der Wahl Andreas Bauerfeinds zum Wehrleiter der

    Freiwilligen Ortsfeuerwehr Helmsgrün und Lars Bauerfeinds

    zu seinem Stellvertreter zu. Während der Jahreshauptver-

    sammlung Anfang Februar waren beide per Wahl in ihren

    Ämtern durch die Kameraden bestätigt worden. Die Gewähl-

    ten nahmen die Wahl jeweils an. Bürgermeisterin Daniela

    Hommel-Kreißl berief die Kameraden für die Dauer von fünf

    Jahren in dieses Amt.

    Haushalt bestätigtDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl bestätigte in seiner Sit-

    zung am 11. 4. 2019 den Doppelhaushalt für die Jahre 2019

    und 2020, dessen Umfang bilanziell im Ergebnis jeweils rund

  • Seite 6

    Entwicklung von GewerbegebietenDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss in seiner Sit-

    zung am 11. 4. 2019 - zur weiteren zukunftsorientierten finan-

    ziellen Absicherung der Selbstständigkeit und zur Schaffung

    von Arbeitsplätzen - die Erschließung von Gewerbegebieten

    an planungsrelevanten Standorten auf dem Gebiet der Ge-

    meinde Pöhl. Der Gemeinderat folgte damit mehrheitlich ei-

    nem Antrag der stärksten Fraktion im Gemeinderat, der Frak-

    tion „Freie Wählervereinigung Pöhl“.

    Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl

    Öffentliche Bekanntmachungüber die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des

    Gemeinderates der Gemeinde Pöhl

    am 26. Mai 2019

    Gem. § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. § 21 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) wird Folgendes

    bekannt gemacht:

    Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeinde-

    ratswahl geprüft und über deren Zulassung und Zurückweisung entschieden.

    Der Gemeindewahlausschuss hat die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge gem. § 20 KomWO zugelassen und

    deren Reihenfolge nach § 19 Abs. 5 bis 7 KomWO wie folgt festgestellt:

    1. Freie Wählervereinigung Pöhl

    Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift

    1 Müller, Helmar Schiffsführer 1966 Jocketa, Friedensstr. 6, 08543 Pöhl

    2 Kramer, Lothar Elektromonteur 1961 Helmsgrün, Dorfstr. 21, 08543 Pöhl

    3 Jung, Erik Rechtsanwalt 1969 Jocketa,Bergstr. 8, 08543 Pöhl

    4 Kurzendörfer, Silvio selbstständig 1968 Möschwitz, Gansgrüner Str. 3a, 08543 Pöhl

    5 Oltzscher, Daniel Finanzbeamter 1980 Ruppertsgrün, Siedlung 4, 08543 Pöhl

    6 Hofmann, Ute Rentnerin 1958 Ruppertsgrün, Am Bach 4, 08543 Pöhl

    7 Kurzendörfer, Fabio Student 1998 Möschwitz, Gansgrüner Str. 3a,08543 Pöhl

    8 Smukalla, Luis Schulbegleiter 1997 Jocketa, Karl-Marx-Str. 3, 08543 Pöhl

    9 Stier, Peter Energieelektroniker 1981 Möschwitz, Dorfring 12, 08543 Pöhl

    2. Christliche Demokratische Union Deutschlands, CDU

    Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift

    1 Seidel, Andreas Angestellter 1963 Jocketa, Pestalozzistr. 10, 08543 Pöhl

    2 Fischer, Steffen selbstständig 1963 Jocketa, Heinrich-Heine-Str. 1B, 08543 Pöhl

    3 Reichelt, Thorsten selbstständig 1964 Ruppertsgrün, Ziegelhüttenstr. 24, 08543 Pöhl

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    3. Verein zum Erhalt des Naturraumes Talsperre Pöhl e.V.

    Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift

    1 Prof. Dr. Lang, Heiko Dozent 1971 Helmsgrün, Dorfstr. 29, 08543 Pöhl

    2 Rosenkranz, Andreas Immobilienmakler 1959 Herlasgrün, Christgrüner Str. 7, 08543 Pöhl

    3 Steiner, Sandra Studentin 1985 Herlasgrün, Christgrüner Str. 7, 08543 Pöhl

    4 Petzoldt, Volker Konstrukteur 1977 Herlasgrün, Dorfstr. 11, 08543 Pöhl

    5 Lonitz, Evelin Servicekraft 1962 Herlasgrün, Siedlung 5, 08543 Pöhl

    6 Gürgen, Tina Vermessungs- 1983 Herlasgrün, Dorfstr. 20, 08543 Pöhlingenieurin

    7 Szameitat, Christiane Zustellerin 1967 Herlasgrün, Christgrüner Str. 4, 08543 Pöhl

    4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

    Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift

    1 Lehmann, Markus Geschäftsführer 1975 Jocketa, Bahnhofstr. 38, 08543 Pöhl

    2 Spranger, Jan Lehrer 1967 Jocketa, Am Triebtal 4, 08543 Pöhl

    3 Fritz, Stefan Angestellter 1979 Jocketa, Karl-Marx Str. 7a, 08543 Pöhl

    5. Schubert

    Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift

    1 Schubert, Stiev Geschäftsführer 1983 Christgrün 5c, 08543 Pöhl

    Öffentliche Bekanntmachung derGemeinde Pöhl

    über das Recht auf Einsicht indas Wählerverzeichnis

    und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

    Kommunalwahlen

    Am 26. Mai 2019 finden die Wahl zum Europäischen Par-

    lament und die Kommunalwahlen gleichzeitig statt.

    Die Wahlen werden als verbundene Wahlen durchgeführt,

    für die

    • einheitliche Wahlbezirke zu bilden und einheitliche

    Wählerverzeichnisse zu erstellen sind,

    • die Wahlräume für alle Wahlen dieselben sind und

    • die Stimmzettel der Wahlen unterschiedliche Farben

    haben.

    1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Ge-

    meinde Pöhl werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis

    10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungs-

    zeiten

    Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

    13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

    13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str.

    5, 08543 Pöhl, 1. Etage, Zimmer 23 für Wahlberechtigte

    zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Ein-

    sichtnahme ist nicht barrierefrei.

    Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll-

    ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeich-

    nis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl-

    berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der

    Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-

    genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen

    glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-

    tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich-

  • Seite 8

    nisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-

    steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,

    für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den

    § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entspre-

    chenden Vorschriften der Landesmeldegesetze einge-

    tragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Ver-

    fahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Da-

    tensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein-

    getragen ist oder einen Wahlschein hat.

    2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-

    ständig hält, kann in der Zeit vom 6. Mai bis zum 10.

    Mai 2019, spätestens am 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr,

    bei der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str.

    5, 1.Etage, Zimmer 23, eine Berichtigung beantragen

    bzw. Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich

    oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer-

    den. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkun-

    dig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Be-

    weismittel beizubringen.

    3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-

    tragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019

    eine Wahlbenachrichtigung.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber

    glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf

    Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen bzw.

    Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn

    er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht

    ausüben kann.

    Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das

    Wählerverzeichnis eingetragen werden, werden unver-

    züglich nach ihrer Eintragung benachrichtigt, es sei

    denn, sie haben bereits einen Wahlschein und Brief-

    wahlunterlagen beantragt.

    4. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe

    in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes

    - bei der Europawahl das Gebiet des Vogtlandkreises,

    - bei der Kreistagswahl das Gebiet des Wahlkreises 9

    des Vogtlandkreises

    - bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Pöhl das Ge-

    biet der Gemeinde Pöhl oder durch Briefwahl teilneh-

    men.

    5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-

    berechtigter, wenn er verhindert ist, in dem Wahl-

    bezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er

    eingetragen ist.

    5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener

    Wahlberechtigter, wenn

    a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver

    säumt hat, den Antrag auf Eintragung in das Wäh-

    lerverzeichnis oder die Einspruchsfrist bzw. die Be-

    richtigung des Wählerverzeichnisses rechtzeitig

    zu beantragen,

    b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-

    lauf der Antragsfrist auf Eintragung in das Wähler-

    verzeichnis oder nach Ablauf der Frist zur Einsicht-

    nahme in das Wählerverzeichnis entstanden ist oder

    c) sein Wahlrecht im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren

    festgestellt worden ist.

    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein-

    getragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019,

    18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Pöhl,

    Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhlmündlich, schriftlich

    oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische

    Beantragung ist unzulässig. Im Falle einer Beantragung

    per E-Mail ist diese ausschließlich an folgende Adresse

    [email protected] zu richten.

    Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers

    zu ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familien-

    name, die Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift

    und der Wählerverzeichnisnummer zwingend erfor-

    derlich.

    In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nach-

    weislich plötzlicher Erkrankung ein Aufsuchen des

    Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren

    Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch

    bis zum Wahltag 15.00 Uhr, gestellt werden.

    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm

    der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,

    kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein

    neuer Wahlschein erteilt werden.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch

    Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,

    dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlbe-

    rechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe

    einer anderen Person bedienen.

    6. Mit dem Wahlschein(mit Angabe der Wahl/en, für die

    der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist) erhält der Wahl-

    berechtigte zugleich folgende Briefwahlunterlagen:

    Für die Europawahl

    - einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Europa-

    wahl,

    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die

    Europawahl,

  • Seite 9

    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief

    zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbrief-

    umschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Für die Kommunalwahlen

    - einen amtlichen rosa Stimmzettel für die Wahl zum

    Kreistag des Vogtlandkreises,

    - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl

    zum Gemeinderat der Gemeinde Pöhl,

    - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,

    - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit

    der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist

    und ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch

    noch nachträglich, bis spätestens am Wahltag, 15 Uhr,

    ausgehändigt. An einen anderen als den Wahlberech-

    tigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlun-

    terlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechti-

    gung zur Empfangnahme durch Vorlage einer

    schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der

    Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn

    die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-

    rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde

    vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-

    chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-

    son auszuweisen.

    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit

    dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und dem Wahl-

    scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle ab-

    senden, dass der Wahlbrief dort spätestens amWahltag

    bis 18.00 Uhr eingeht.

    Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deut-

    sche Post AG unentgeltlich innerhalb der Bundesrepu-

    blik Deutschland als Briefsendung ohne besondere Ver-

    sendungsform befördert.

    Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief

    angegebenen Stelle abgegeben werden.

    Pöhl, 11.04.2019

    Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin

    Öffentliche Bekanntmachung derGemeinde Pöhl

    1. Am 26. 05. 2019 finden gleichzeitig die

    - Wahl zum Europäischen Parlament

    - Gemeinderatswahl

    - Kreistagswahl

    statt.

    Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    2. Die Gemeinde Pöhl ist in folgende 4 Wahlbezirke

    eingeteilt:

    Nr. d. Wahlbezirks: 001

    Abgrenzung des Wahlbezirks: Herlasgrün-Helmsgrün

    Lage des Wahlraumes: Herlasgrün-Dorfstr. 3

    barrierefrei: Ja

    Nr. d. Wahlbezirks: 002

    Abgrenzung des Wahlbezirks: Möschwitz

    Lage des Wahlraumes: Möschwitz-Hauptstr. 21

    barrierefrei: Nein

    Nr. d. Wahlbezirks: 003

    Abgrenzung des Wahlbezirks: Jocketa–Barthmühle–

    Neudörfel–Trieb

    Lage des Wahlraumes: Jocketa-Bergstr. 26

    barrierefrei: Ja

    Nr. d. Wahlbezirks: 004

    Abgrenzung des Wahlbezirks: Ruppertsgrün–

    Christgrün–Liebau–

    Rentzschmühle

    Lage des Wahlraumes: Ruppertsgrün

    Altjocketaer Str. 9A

    barrierefrei: Nein

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-

    tigten bis zum 05. Mai 2019 übersandt werden, sind

    der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem

    der Wahlberechtigte wählen kann.

    Die öffentliche Zulassung der Wahlbriefe für die Kom-

    munalwahlen erfolgt durch den Gemeindewahlaus-

    schuss am 26. Mai 2019 um 16.00 Uhr in der Ge-

    meindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str. 5, I.

    Etage, Zimmer 23.

    Das Briefwahlergebnis wird zusammen mit dem Er-

    gebnis im Wahlbezirk 004 Ruppertsgrün-Christgrün-

    Liebau-Rentzschmühle, Ruppertsgrün-Altjocketaer

    Str. 9A in 08543 Pöhl ab 18.00 Uhr ermittelt.

  • Seite 10

    Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe

    für die Wahl zum Europäischen Parlament um 16.00

    Uhr in der Stadtverwaltung Elsterberg, Marktplatz 1,

    07985 Elsterberg, Zimmer 12 zusammen. Um 18 Uhr

    erfolgt an gleicher Stelle die Ermittlung des Briefwahl-

    ergebnisses.

    3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

    • Die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Par-

    lament sind von weißer Farbe,

    • die für die Gemeinderatswahl von hellgrüner Farbe,

    • die für die Kreistagswahl von rosa Farbe.

    Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten

    und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausge-

    händigt.

    4. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament:

    Jeder Wähler hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num-

    mer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeich-

    nung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen

    Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten

    10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und

    rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsbe-

    rechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er

    auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in

    einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-

    deutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie

    gelten soll.

    5. Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl:

    Jeder Wähler hat drei Stimmen.

    Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer

    1. die für das Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge

    unter Angabe Ihrer Bezeichnung und in der gemäß §

    19 Abs. 5 und 6 KomWO bestimmten Reihenfolge,

    2. die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und

    für die Kreistagswahl die nach § 20 Abs. 2 KomWO

    bekannt gemachte Anschrift in der zugelassenen Rei-

    henfolge.

    Es findet Verhältniswahl statt.

    Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen

    im Stimmzettel aufgeführt sind.

    Der Wahlberechtigte kann seine Stimmen Bewerbern

    aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschie-

    ren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben

    (Kumulieren).

    Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimmen in der

    Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die

    Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben

    will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise

    kennzeichnet.

    6. Jeder Wahlberechtigte kann – außer er besitzt einen

    Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks

    wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amt-

    licher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländi-

    schen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder

    Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung

    soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel

    muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes

    gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass

    seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotogra-

    fieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.

    7. Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann

    an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem

    beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes (Vogtlandkreis)

    oder durch Briefwahl teilnehmen.

    Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat,

    kann an der Wahl nur in dem für ihn kleinsten Wahlge-

    biet

    - bei Wahlberechtigung nur für den Kreistag das Gebiet

    des Wahlkreises 9 des Vogtlandkreises

    - bei Wahlberechtigung für den Kreistag und den Ge-

    meinderat das Gebiet der Gemeinde Pöhl

    oder durch Briefwahl teilnehmen.

    8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen

    Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so-

    wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen

    und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-

    schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-

    schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem

    Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,

    dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein-

    geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen

    Stelle abgegeben werden.

    9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal

    und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlbe-

    rechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat

    der Europäischen Union zum Europäischen Parlament

    wahlberechtigt sind. Ein Wahlberechtigter, der nicht

    schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Ge-

    brechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,

    kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die

    Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver-

    pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer

  • Seite 11

    anderen Person erlangt.

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis

    einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-

    strafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1

    und 3 StGB).

    10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung

    und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

    sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne

    Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

    Pöhl, den 11.04.2019

    Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin

    Knapp 6000 Meter Luftlinie trennen die Gemeinde Pöhl

    von Bulenge in Uganda. Und doch fühlten sich die Kinder

    beider Orte am 12. April miteinander verbunden. Sie ha-

    ben nämlich an diesem Tag einen Baum gepflanzt und

    an die unbekannten Kinder im jeweils anderen Ort ge-

    dacht. Die Idee, dass die Kindertagesstätte „Kinderland

    Pöhl“ am Internationalen GlobalSocial-Baumpflanztag

    teilnehmen könnte, hatte Frau Sandra Steiner und ihr

    Mann Herr Andreas Rosenkranz aus Herlasgrün, deren

    Sohn die Einrichtung besucht. Die Erzieherinnen der

    Kita und die Kinder griffen die Idee gerne auf. Mit dem

    internationalen Baumpflanztag soll ein Zeichen gegen

    den wachsenden Nationalismus und Hass in der Welt

    gesetzt werden.Die Bäume, die gepflanzt werden, sollen

    möglichst einheimische sein. Deshalb spendete die Gärt-

    nerei Bauer aus Möschwitz einen Kirschbaum, den die

    Pöhler Kinder auf ihrem Spielplatzgelände an der Karl-

    Marx-Straße in Jocketa pflanzten. An den Baum wird ein

    Schild angebracht, dass das GlobalSocial-Logo enthält.

    Auf einem Flyer, in der jeweiligen Landessprache abge-

    fasst, sollen später Bilder von den Pflanzaktionen rund

    um den Globus abgebildet sein. Der Kita Pöhl wurde

    durch den Organisator der Aktion eine Schule in Bu-

    lenge, Uganda, als Partner zugeteilt. Mit großem Inte-

    resse folgten die Vorschulkinder den Erzählungen über

    einen Mangobaum, den die Kinder in Uganda pflanzten.

    Denn Mangobäume wachsen in warmen Ländern, zum

    Beispiel in Uganda, und Kirschbäume in unseren vogt-

    ländischenGärten. Daraufhin suchten die Kinder einen

    geeigneten Standort für den Kirschbaum aus. Mit Schau-

    fel und Spaten wurde ein großes Pflanzloch ausgehoben,

    der Baum eingesetzt. Besonders viel Spaß machte das

    Gießen mit richtig viel Wasser. Denn der Baum soll ja

    gut anwachsen und süße Früchte tragen. Zum Abschluss

    konnten die Kinder das Pflanzloch mit Erde verfüllen. In

    der kommenden Zeit werden noch Fotos und Videos

    von der Partnereinrichtung angesehen, und die Kinder

    werden die Früchte des Mangobaums kosten. Den Er-

    zieherinnen und Erziehern der Kita Kinderland Pöhl ist

    es wichtig, dass die Kinder erfahren, wie andere Men-

    schen leben und lernen. Dass es nicht selbstverständlich

    ist, sorglos zu spielen, genug zu essen zu haben oder in

    die Schule zu gehen.

    KINDERGARTEN

    Baumpflanztag gegen den Hass

  • Seite 12

    VERANSTALTUNGSKALENDER MAI 2019

    2.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa

    3.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa

    17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa

    18.00 Junge Gemeinde Kirche Jocketa

    5.5. 10.30 Gottesdienst zur JUBELKONFIRMATIONKirche Jocketa

    17.00 GottesdienstKirche Ruppertsgrün

    6.5. 14.00 Christenlehre 1./2. Klasse Kirche Jocketa

    16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün

    17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa

    18.30 FlötenkreisKirche Jocketa

    20.00 ChorKirche Jocketa

    7.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa

    8.5. 14.00 FrauendienstKirche Jocketa

    16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa

    19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    9.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa

    10.5. 14.30 Seniorennachmittag im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    16.30 KinderchorKirche Jocketa

    17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa

    18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa

    12.5. 09.00 GottesdienstKirche Jocketa

    09.00 Gottesdienst im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    13.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa

    16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün

    17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa

    18.30 FlötenkreisKirche Jocketa

    20.00 ChorKirche Jocketa

    14.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa

    15.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa

    19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    16.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa

    17.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa

    17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa

    18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa

    20.00 Ü 40 KreisKirche Jocketa

    19.5. 10.30 GottesdienstKirche Jocketa

    17.00 Gottesdienst mit AbendmahlKirche Ruppertsgrün

    20.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa

    16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün

    17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa

    18.30 FlötenkreisKirche Jocketa

    20.00 ChorKirche Jocketa

    21.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa

    20.15 Hauskreis „best age“Kirche Jocketa

    22.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa

    19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    23.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa

    19.30 Bibel- und GesprächskreisKirche Jocketa

    Wanderung von Rautenkranz bis Morgenröthe und zurück (9 km)Wandergruppe JocketaInteressierte melden sich bitte bei Herrn Kießling Telefon 037439/44711 oder Handy 0175/360268

    24.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa

    17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa

    18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa

    26.5. 09.00 GottesdienstKirche Ruppertsgrün

    10.00 GottesdienstKirche Jocketa

    27.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa

    16.30 Kinderstunde im Jugendraum Kirche Ruppertsgrün

    17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa

    18.30 FlötenkreisKirche Jocketa

    20.00 ChorKirche Jocketa

    28.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa

    29.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa

    19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün

    30.5. 10.00 Gottesdienst zu HimmelfahrtIn Neumark

    19.30 KONZERT zu Christi HimmelfahrtKirche Jocketa

    31.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa

    17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa

    18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa

    Tag Uhrzeit Veranstaltung / Ort Tag Uhrzeit Veranstaltung / Ort