Unser neues Insektenhotel - Pöhl · 2019. 5. 1. · Amtsblatt der Gemeinde Helm#grün Herla#grün...
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Dienstag, 23. April 2019 Nummer 5Jahrgang 2019
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 PöhlGestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,
Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl
(namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder)Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög lich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben.
Amtsblatt der Gemeinde
Helm#grün Herla#grün Jocketa Möschwitz Ruppert#grün
Familie Karina und Silvio Reiher haben zusam-
men mit Opa Günther ein neues Insektenhotel
im Kinderland Pöhl aufgebaut. Das Insekten-
hotel ist eine Nist- und Überwinterungshilfe
für unterschiedliche Insekten. Viele verschie-
dene Fächer die liebevoll mit Stöcken, Stroh,
Ziegel und Baumabschnitten eingerichtet wur-
den, laden die Kinder zum Beobachten ein.
Im Rahmen des Projektes der Nachhaltigen
Erziehung werden die Kinder in regelmäßigen
Abständen die einzelnen „Wohnungen“ kon-
trollieren und das Gesehene dokumentieren.
Die Kinder sollen so lernen, wie wichtig die In-
sekten für die Menschen sind.
Ohne die fleißigen Bienen, Hummeln, Schwe-
befliegen, Schmetterlinge und andere Insekten
geht es in Garten, Landwirtschaft und der Na-
tur nicht. Unermüdlich werden die Blüten der
Obstbäume, Blumen und aller Nutzpflanzen bestäubt, so dass wir im Herbst die Früchte ernten können, die wir für unsere
Ernährung brauchen. Auch tragen Insekten entscheidend zum natürlichen Gleichgewicht unserer Umwelt bei. Für viele Vogelarten
sind die Insekten auch die wichtigste Nahrungsquelle.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Familie Reiher.Die Bürgermeisterin, der Gemeinderat sowie die Kinder und das Team des Kinderland Pöhl
Unser neues Insektenhotel
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Radweg fertigDer Teil des Elsterradwegs, der auf der Gemeindestraße ab
S 297, „Posthaus“ Neudörfel, Richtung Ziegelhütte/ Rup-
pertsgrün verläuft, wurde nach Neubau und Bauabnahme
am 5. April in die Baulast der Gemeinde Pöhl übergeben.
Der Vogtlandkreis hatte als Bauherr fungiert. Die geplanten
Kosten für die Gesamtbaumaßnahme, die noch nicht abge-
rechnet ist, beliefen sich auf 343.000 Euro und wurden zu 90
Prozent nach der Richtlinie KStB gefördert. Den aufzubrin-
genden Eigenanteil teilen sich die Gemeinde Pöhl und der
Vogtlandkreis entsprechend einer zum Elsterradweg ge-
schlossenen Vereinbarung hälftig. Der Anteil, den die Ge-
meinde Pöhl aufzubringen hat, wird 17.150 Euro betragen.
Mittel für Bach-RenaturierungUnser Antrag auf Fördermittel zur Renaturierung des Christ-
grüner Dorfbaches ist positiv beschieden worden. Der Frei-
staat Sachsen fördert das Gesamtprojekt Mit dem Geld soll
der Christgrüner Dorfbach aus der Kläranlage des ZWAV aus-
gebunden und in Teilen wiederhergestellt werden.
Trails 4 GermanyAm 12. Mai wird es zu Verkehrseinschränkungen auf der S
297, Möschwitz, Höhe Naturfreibad, kommen. Zwischen 12
und 18 Uhr findet die Laufsportveranstaltung Trails 4 Germany
statt.
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PersonalangelegenheitenZum 1. April 2019 wurden drei Stellen
in der Gemeindeverwaltung Pöhl neu
besetzt.
Neu zu besetzen war die Stelle des
Hauptamtsleiters, da Frau Ernst im Juni
in Rente gehen wird: Dazu gab es in der Sitzung am
26.03.2019 einen Gemeinderatsbeschluss, Herrn Christoph
Schild, Diplom- Verwaltungsbetriebswirt aus Glauchau, ein-
zustellen.
Stelle eines/einer Sachbearbeiters/in Steuern, Liegenschaf-
ten, da Frau Leucht im Mai in Ruhestand geht:
Es gingen 9 Bewerbungen ein. Davon konnten kein/keine
Bewerber/in eine Ausbildung im Verwaltungsfach nachwei-
sen. Von den Bewerbern wurden 4 zum Vorstellungsgespräch
geladen. Mit Zustimmung des Personalrates wurde Frau Heike
Turba, Diplom- Betriebswirt aus Ruppertsgrün, unbefristet
für 30 Std/Woche eingestellt.
Unbesetzte Stelle des/der Sachbearbeites/rin Ordnung, Ge-
werbeangelegenheiten, Gemeindevollzugsdienst:
Es gingen 22 Bewerbungen ein, davon konnten 4
Bewerber/innen eine Ausbildung im Verwaltungsfach nach-
weisen, 1 Bewerberin befindet sich noch in der Ausbildung
als Verwaltungsfachangestellte. Es wurden 7 Vorstellungsge-
spräche geführt. Mit Zustimmung des Personalrates wurde
Frau Anastasia Krüger, Verwaltungsfachangestellte aus Oels-
nitz, unbefristet für 28 /Std./Woche eingestellt.
Teich saniertDer Dorfteich in Trieb ist entschlammt. Rund 9000 Euro kos-
tete die Maßnahme, die durch den Bauhof und eine einhei-
mische Baufirma realisiert wurde. Nun soll sich der Dorfteich
wieder mit Wasser füllen, so dass er als Löschwasserteich
nutzbar ist. Die Theumaer Platten auf der Mauerkrone wurden
bereits neu befestigt. Das Geländer wurde noch nicht erneu-
ert. Bei der Dorfgemeinschaft Trieb, die sich bei der Pflege
des Areals mit einbrachte, bedanke ich mich für das ehren-
amtliche Engagement.
INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN
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Vier Kameraden befördertVier Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Möschwitz
wurden während deren Jahreshauptversammlung im Gast-
haus „Edelweiß“ befördert – Mathias Gebert zum Haupt-
feuerwehrmann, Jens Männel, Marcel Männel und Markus
Engelhardt jeweils zum Löschmeister. Sechs Mal waren
die Möschwitzer Kameraden 2018 zum Einsatz gerufen
worden. „Ich freue mich, dass wir als kleinste Wehr immer
einsatzbereit waren“, so Wehrleiter Peter Stier. Die Mö-
schwitzer Feuerwehr ist mit neun Aktiven die kleinste von
sieben Ortswehren in der Gemeinde Pöhl, hat in ihren
Reihen aber 2 Atemschutzgeräteträger. Die Kameraden
besprachen am Rande der Jahreshauptversammlung mit
Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl, dass dringend
eine Vorrichtung zum Trocknen der Schläuche angeschafft
werden müsse. Auch die Elektrik im Feuerwehrgerätehaus
ist erneuerungsbedürftig. Zudem wünschen sich die Mö-
schwitzer Kameraden einen Auffrischungslehrgang im Be-
reich Erste Hilfe sowie einen, in dem zum Umgang mit
brennenden E-Autos geschult wird.
Seit 40 Jahren KameradDieter Szameitat ist seit 40 Jahren Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr. Während der Jahreshauptversammlung der
Herlasgrüner Ortswehr bedankte sich Bürgermeisterin Da-
niela Hommel-Kreißl bei ihm für seine Treue zur Wehr und
sein Engagement. Vier Kameraden – Kevin Fuhrmann,
André Grimm, Julian Riedel und der stellvertretende Wehr-
leiter Sven Knüpfer – wurden für 10jährige Feuerwehrzu-
gehörigkeit geehrt. 12 Aktive gibt es in Herlasgrün und
eine sehr engagierte Alters- und Ehrenabteilung. Die Akti-
ven absolvierten 2018 insgesamt 308 Übungs- und Schu-
lungsstunden, um sich auf die Einsätze vorzubereiten. Al-
lerdings ist es nicht immer möglich, in Herlasgrün die
Tageseinsatzbereitschaft abzusichern. Zu acht Einsätzen
wurden die Herlasgrüner Floriansjünger 2018 alarmiert, 3
Mal konnten die Kameraden nicht ausrücken, so das Fazit
von Wehrleiter Enrico Szameitat während seines Rechen-
schaftsberichtes.
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Straßenreparaturen möglichGemäß Festsetzungsbescheid des Landesamtes für Stra-
ßenbau und Verkehr erhält die Gemeinde Pöhl als Stra-
ßenbaulastträger in diesem Jahr 46.017,58 Euro zur Ver-
besserung der Straßen- und Radverkehrsanlagen. Diese
Mittel werden vergeben für Instandsetzungs- und Erneue-
rungsmaßnahmen gemäß Teil B der Förderrichtlinie KStB.
Der Gemeinderat muss nun entscheiden, wo diese Mittel
eingesetzt werden. Gebaut werden könnte Am Teich in
Herlasgrün, Am Bach und Altjocketaer Straße in Rupperts-
grün, Frohnweg in Helmsgrün, Straße zur Bungalowsied-
lung Neudörfel, Waldstraße, Thälmannstraße, Karl-Marx-
Straße, Auf dem Berg, Dorfaue Jocketa.
Fördermittel für RuineUnser Antrag auf Fördermittel zur Notsicherung der Au-
ßenburgmauer und Sicherung der Burghofaußenmauer
der Burgruine Liebau vom September 2018 wurde jetzt
bewilligt. Es wird nach derzeitigem Planungsstand davon
ausgegangen, dass sich die Gesamtkosten für das Projekt
auf 27.142,13 Euro belaufen. 23.070,81 Euro davon wurden
von der Unteren Denkmalbehörde als Fördermittel des
Freistaates Sachsen ausgegeben.
Piratenschiff wird repariertMehrheitlich stimmte der Technische Ausschuss während
seiner jüngsten Sitzung für die Reparatur des Piratenschif-
fes als erhöhte Spielebene im Garten der Kindertagesstätte
Karl-Marx-Straße. Nachdem das erste Reparatur-Angebot
des Erbauers auf Grund seiner Höhe den Eindruck ver-
mittelte, als lohne sich eine Reparatur – im Vergleich zur
ursprünglichen Anschaffungssumme – nicht, lag zur Sit-
zung ein neues Angebot in Höhe von 1699 Euro vor. Dieses
Angebot, wurde durch die abgebende Firma während ei-
nes Vor-Ort-Termins versichert, sei auf die Ergebnisse der
Spielplatzkontrolle durch eine Fachfirma und deren Prüf-
ergebnisse am Piratenschiff abgestellt und beinhalte das
Abstellen sämtlicher aufgeführter Mängel, so dass nach
Reparatur die Sicherheit der Kinder beim Benutzen der
erhöhten Spielebene wieder gewährleistet ist.
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Jagdgenossen treffen sichZur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Neu-
dörfel wird am 3. Mai, 19 Uhr, in die Gaststätte „Edelweiß“
nach Möschwitz eingeladen. Der Rechenschaftsbericht
des Vorstandes und des Kassenführers wird zu hören
sein, ebenso die Einschätzung des Jagdjahres durch den
Pächter. Die Auszahlung der Jagdpacht findet im An-
schluss an die Versammlung statt.
AvD-Rallye in TriebDer Automobilclub von Deutschland (AvD) veranstaltet
seit 2005 jährlich im Mai in Zwickau, dem Zwickauer
Land und dem Vogtland die AvD-Sachsen-Rallye. Auch
in diesem Jahr hat die Veranstaltung wieder das Prädi-
kat "Lauf zur Deutschen Rallye-Meisterschaft 2019" er-
halten. Für 2019 werden vom Deutschen Motor Sport
Bund (DMSB) zwischen 120 und 150 Kilometer Wer-
tungsprüfungsstrecken vorgeschrieben; deshalb wur-
den die bisherigen Streckenplanungen erweitert.
So werden erstmals auch auf dem Gebiet der Gemeinde
Pöhl Wertungsläufe ausgetragen, die am 25. Mai 2019
mit Straßensperrungen verbunden sind. Es werden zwei
Durchgänge gefahren, und zwar von 8.49 – 11.14 Uhr
sowie 11.14 bis 13.39 Uhr. Die Strecke bleibt zwischen
den Durchgängen gesperrt, Anliegerverkehr ist nach
Absprache mit den Funk- und Streckenposten möglich.
Geringfügige Zeitverschiebungen können eintreten. Die
Sperrungen werden durch das Schlussfahrzeug (mit
grün leuchtenden Rundumleuchten) aufgehoben. Eine
Umleitungsbeschilderung wird angebracht.
Die Streckenverläufe: Von Plauen, Am Berg (Start),
Steinsdorf, Trieb, Barthmühle, Plauen – Barthmühlen-
straße, Röttiser-, Steinsdorfer-, Jößnitzer Straße, Haupt-
straße; Verbindungsstraße nach Steinsdorf , Trieb,
Barthmühle, Barthmühlenstraße, Röttis, Pfaffenmühlen-
weg (Ziel).
Daniela Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
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Konzessionsvertrag Strom läuft ausDer aktuelle Konzessionsvertrag Strom der Gemeinde Pöhl
wurde im Jahr 2002 mit der envia Mitteldeutsche Energie
AG, Chemnitz, abgeschlossen und endet am 31.12.2021.
Nach § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetzt müssen die
Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversor-
gung in einem vergabeähnlichen Verfahren, kurz „Konzessi-
onsvergabe“ genannt, spätestens aller 20 Jahre neu vergeben
werden.
Diese Verfahren und die beim Wechsel des Konzessionsneh-
mers auftretenden Fragen sind kompliziert.
Deswegen wird bei der Konzessionsvergabe seitens unserer
Gemeinde sehr sorgfältig gearbeitet. Wichtig ist, dass die
Vorschriften zur Konzessionsvergabe mit dem „Gesetz zur
Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungs-
rechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ vom
27. Januar 2017 beachtet werden. Wesentliches Anliegen die-
ses neu gestalteten Vergabeverfahrens ist es, die Rechtssi-
cherheit bei der Konzessionsvergabe zu erhöhen.
Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf
Städte und Gemeinden wie Pöhl, bei denen Konzessionsver-
träge demnächst auslaufen. Da Städte und Gemeinden diese
Verfahren in der Regel nur alle 20 Jahre durchführen, gehören
sie nicht zum kommunalen Alltag.
Unser Ziel ist es, die Vergabe ohne inhaltliche oder Verfah-
rensfehler unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtspre-
chung zu realisieren und der Gemeinde Pöhl maximale Kon-
zessionseinnahmen und sonstige zulässige Nebenleistungen
für die nächsten 20 Jahre zu sichern.
Um einen Wettbewerb um die Konzession zu ermöglichen,
ist die Gemeinde Pöhl verpflichtet, das Ende des Konzes-
sionsvertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung wurde am
27.3.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Rahmen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach §
46 Absatz 3 EnWG sind die folgenden Punkte von uns zu be-
achten:
• Publikationsorgan ist der Bundesanzeiger, den es heute
nur noch in der elektronischen Version gibt.
• Zeitpunkt: Die Bekanntmachung muss spätestens zwei
Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages, also Ende
2019 erfolgen. Sollten sich jedoch mehrere Interessenten
um das Verteilnetz bewerben oder sollte ein Wechsel des
Konzessionsnehmers erfolgen, dann übersteigt die Dauer
des Verfahrens nicht selten das Ablaufdatum des Konzes-
sionsvertrages.
• Enddatum des aktuellen Konzessionsvertrages:
31.12.2021
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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4,2 Millionen Euro beträgt. Größte Einzel-Maßnahmen sind
der Bau der Ortsdurchfahrt Neudörfel sowie der Bau der
Bahnhofstraße in Herlasgrün. Der Gemeinderat hatte außer-
dem darüber zu beschließen, wie die pauschalen Zuweisun-
gen des Freistaates Sachsen für den Ländlichen Raum in
den Jahren 2019 und 2020 verwendet werden sollen. Die Ge-
meinde Pöhl erhält jeweils 70.000 Euro.
In 2019 sollen diese 70.000 Euro wie folgt verwendet werden:
Weiterführung der Sanierung im Gemeindeamt (8500 Euro),
Erwerb von Einsatzjacken für die Freiwillige Feuerwehr Pöhl
(15.500 Euro), Kofinanzierung zur Investition „Brandschutz-
verbessernde Maßnahmen 2019“ (15.000 Euro), Erneuerun-
gen auf Kinderspielplätzen (5000 Euro), Sanierungsmaßnah-
men am Teich und kommunalen Gebäuden in Trieb (26.000
Euro).
2020 sollen die 70.000 Euro verwendet werden, um den Er-
werb des neuen Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr
Jocketa zu kofinanzieren (30.000 Euro), 40.000 Euro sollen
in nötige Sanierungsmaßnahmen am Sportplatz sowie der
Sporthalle Jocketa fließen.
Grundstück an Zweckverband übertragenDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss am 11. 4.
2019, dass die Gemeinde Pöhl dem Zweckverband Talsperre
Pöhl über die Flurstücke Nr. 450/1 und 451/4 (Zufahrtsstraße
zur Siedlung Rodlera und Teil des Parkplatzes in der Siedlung
Rodlera) im Grundbuch eine Dienstbarkeit zur Nutzung in
gleicher Weise, wie die Dienstbarkeiten zu gemeindlichen
Grundstücken bisher vereinbart wurden, bewilligt. Dabei wird
auch zu vereinbaren sein, dass der Zweckverband Talsperre
Pöhl für die Grundstücke vollumfänglich verkehrssicherungs-
pflichtig ist. Alle mit der Eintragung der Dienstbarkeit entste-
hende Notar- und Grundbuchkosten sowie anteilige Kosten
der katastermäßigen Vermessung in Höhe von 7187,53 Euro
soll der Zweckverband Talsperre Pöhl tragen. Als 2017 die
BVVG die Zufahrt zur Siedlung Rodlera, die zu einem großen
Feld gehörte, an einen Landwirt verkaufte, stellte die Ge-
meinde Pöhl Antrag auf Zuordnung der öffentlichen Verkehrs-
flächen, um die Zufahrt zum Tourismusgebiet des Zweckver-
bandes, Siedlung Rodlera, dauerhaft zu sichern. Dem Antrag
der Gemeinde wurde stattgegeben. Allerdings musste sie
sich – wie es das Gesetz vorsieht - mit dem Käufer des grö-
ßeren Grundstücksteils hälftig in die Vermessungskosten tei-
len. Diese sollen nun an den Zweckverband weitergereicht
werden. Beide Grundstücke dienen heute einzig dem Zweck
der Erschließung des touristischen Areals an der Talsperre
Pöhl, das vom Zweckverband bewirtschaftet bzw. verpachtet
wird. Bislang hat die Gemeinde Pöhl 69 Grundstücke in
Dienstbarkeit an der Zweckverband Talsperre Pöhl übertra-
gen, so dass dieser seine Tourismusaufgaben an der Pöhl
wahrnehmen kann.
• Name des aktuellen Konzessionsnehmers: envia Mit-
teldeutsche Energie AG mit Sitz in Chemnitz
• Bezeichnung des Konzessionsgebietes: Gemeinde
Pöhl mit allen Ortsteilen
• Art des Energieversorgungsnetzes: Strom
• Vorstellung der Gemeinde bezüglich der Laufzeit des
neuen Vertrages: ab 01.01.2022 mit einer Laufzeit von
20 Jahren
• Aufforderung: das Interesse an der Nutzung der öffent-
lichen Verkehrswege zu bekunden
• Fristsetzung zur Interessenbekundung: die Frist drei
Kalendermonate ab Veröffentlichung
• Angaben zur Form der Interessenbekundung: Schrift-
form
• ausdrücklicher Hinweis: Daten bezüglich der technischen
und wirtschaftlichen Situation des Energieversorgungs-
netzes stellt die Gemeinde zur Verfügung
• Hinweis: da es sich um vertrauliche Daten des aktuellen
Konzessionsnehmers handelt, ist zu deren Einsicht-
nahme vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzu-
schließen
Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 11.04.2019
Wehrleitung bestellt
Der Gemeinderat Pöhl stimmte während der Sitzung am 11.
4. 2019 der Wahl Andreas Bauerfeinds zum Wehrleiter der
Freiwilligen Ortsfeuerwehr Helmsgrün und Lars Bauerfeinds
zu seinem Stellvertreter zu. Während der Jahreshauptver-
sammlung Anfang Februar waren beide per Wahl in ihren
Ämtern durch die Kameraden bestätigt worden. Die Gewähl-
ten nahmen die Wahl jeweils an. Bürgermeisterin Daniela
Hommel-Kreißl berief die Kameraden für die Dauer von fünf
Jahren in dieses Amt.
Haushalt bestätigtDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl bestätigte in seiner Sit-
zung am 11. 4. 2019 den Doppelhaushalt für die Jahre 2019
und 2020, dessen Umfang bilanziell im Ergebnis jeweils rund
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Entwicklung von GewerbegebietenDer Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss in seiner Sit-
zung am 11. 4. 2019 - zur weiteren zukunftsorientierten finan-
ziellen Absicherung der Selbstständigkeit und zur Schaffung
von Arbeitsplätzen - die Erschließung von Gewerbegebieten
an planungsrelevanten Standorten auf dem Gebiet der Ge-
meinde Pöhl. Der Gemeinderat folgte damit mehrheitlich ei-
nem Antrag der stärksten Fraktion im Gemeinderat, der Frak-
tion „Freie Wählervereinigung Pöhl“.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl
Öffentliche Bekanntmachungüber die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des
Gemeinderates der Gemeinde Pöhl
am 26. Mai 2019
Gem. § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. § 21 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) wird Folgendes
bekannt gemacht:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeinde-
ratswahl geprüft und über deren Zulassung und Zurückweisung entschieden.
Der Gemeindewahlausschuss hat die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge gem. § 20 KomWO zugelassen und
deren Reihenfolge nach § 19 Abs. 5 bis 7 KomWO wie folgt festgestellt:
1. Freie Wählervereinigung Pöhl
Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift
1 Müller, Helmar Schiffsführer 1966 Jocketa, Friedensstr. 6, 08543 Pöhl
2 Kramer, Lothar Elektromonteur 1961 Helmsgrün, Dorfstr. 21, 08543 Pöhl
3 Jung, Erik Rechtsanwalt 1969 Jocketa,Bergstr. 8, 08543 Pöhl
4 Kurzendörfer, Silvio selbstständig 1968 Möschwitz, Gansgrüner Str. 3a, 08543 Pöhl
5 Oltzscher, Daniel Finanzbeamter 1980 Ruppertsgrün, Siedlung 4, 08543 Pöhl
6 Hofmann, Ute Rentnerin 1958 Ruppertsgrün, Am Bach 4, 08543 Pöhl
7 Kurzendörfer, Fabio Student 1998 Möschwitz, Gansgrüner Str. 3a,08543 Pöhl
8 Smukalla, Luis Schulbegleiter 1997 Jocketa, Karl-Marx-Str. 3, 08543 Pöhl
9 Stier, Peter Energieelektroniker 1981 Möschwitz, Dorfring 12, 08543 Pöhl
2. Christliche Demokratische Union Deutschlands, CDU
Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift
1 Seidel, Andreas Angestellter 1963 Jocketa, Pestalozzistr. 10, 08543 Pöhl
2 Fischer, Steffen selbstständig 1963 Jocketa, Heinrich-Heine-Str. 1B, 08543 Pöhl
3 Reichelt, Thorsten selbstständig 1964 Ruppertsgrün, Ziegelhüttenstr. 24, 08543 Pöhl
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3. Verein zum Erhalt des Naturraumes Talsperre Pöhl e.V.
Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift
1 Prof. Dr. Lang, Heiko Dozent 1971 Helmsgrün, Dorfstr. 29, 08543 Pöhl
2 Rosenkranz, Andreas Immobilienmakler 1959 Herlasgrün, Christgrüner Str. 7, 08543 Pöhl
3 Steiner, Sandra Studentin 1985 Herlasgrün, Christgrüner Str. 7, 08543 Pöhl
4 Petzoldt, Volker Konstrukteur 1977 Herlasgrün, Dorfstr. 11, 08543 Pöhl
5 Lonitz, Evelin Servicekraft 1962 Herlasgrün, Siedlung 5, 08543 Pöhl
6 Gürgen, Tina Vermessungs- 1983 Herlasgrün, Dorfstr. 20, 08543 Pöhlingenieurin
7 Szameitat, Christiane Zustellerin 1967 Herlasgrün, Christgrüner Str. 4, 08543 Pöhl
4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift
1 Lehmann, Markus Geschäftsführer 1975 Jocketa, Bahnhofstr. 38, 08543 Pöhl
2 Spranger, Jan Lehrer 1967 Jocketa, Am Triebtal 4, 08543 Pöhl
3 Fritz, Stefan Angestellter 1979 Jocketa, Karl-Marx Str. 7a, 08543 Pöhl
5. Schubert
Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift
1 Schubert, Stiev Geschäftsführer 1983 Christgrün 5c, 08543 Pöhl
Öffentliche Bekanntmachung derGemeinde Pöhl
über das Recht auf Einsicht indas Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden
Kommunalwahlen
Am 26. Mai 2019 finden die Wahl zum Europäischen Par-
lament und die Kommunalwahlen gleichzeitig statt.
Die Wahlen werden als verbundene Wahlen durchgeführt,
für die
• einheitliche Wahlbezirke zu bilden und einheitliche
Wählerverzeichnisse zu erstellen sind,
• die Wahlräume für alle Wahlen dieselben sind und
• die Stimmzettel der Wahlen unterschiedliche Farben
haben.
1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Ge-
meinde Pöhl werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis
10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungs-
zeiten
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str.
5, 08543 Pöhl, 1. Etage, Zimmer 23 für Wahlberechtigte
zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Ein-
sichtnahme ist nicht barrierefrei.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll-
ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeich-
nis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl-
berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-
genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-
tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich-
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nisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-
steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,
für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den
§ 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entspre-
chenden Vorschriften der Landesmeldegesetze einge-
tragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Ver-
fahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Da-
tensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein-
getragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
ständig hält, kann in der Zeit vom 6. Mai bis zum 10.
Mai 2019, spätestens am 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr,
bei der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str.
5, 1.Etage, Zimmer 23, eine Berichtigung beantragen
bzw. Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich
oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer-
den. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkun-
dig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Be-
weismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-
tragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen bzw.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn
er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
ausüben kann.
Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden, werden unver-
züglich nach ihrer Eintragung benachrichtigt, es sei
denn, sie haben bereits einen Wahlschein und Brief-
wahlunterlagen beantragt.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes
- bei der Europawahl das Gebiet des Vogtlandkreises,
- bei der Kreistagswahl das Gebiet des Wahlkreises 9
des Vogtlandkreises
- bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Pöhl das Ge-
biet der Gemeinde Pöhl oder durch Briefwahl teilneh-
men.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-
berechtigter, wenn er verhindert ist, in dem Wahl-
bezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetragen ist.
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver
säumt hat, den Antrag auf Eintragung in das Wäh-
lerverzeichnis oder die Einspruchsfrist bzw. die Be-
richtigung des Wählerverzeichnisses rechtzeitig
zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-
lauf der Antragsfrist auf Eintragung in das Wähler-
verzeichnis oder nach Ablauf der Frist zur Einsicht-
nahme in das Wählerverzeichnis entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein-
getragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019,
18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Pöhl,
Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhlmündlich, schriftlich
oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische
Beantragung ist unzulässig. Im Falle einer Beantragung
per E-Mail ist diese ausschließlich an folgende Adresse
[email protected] zu richten.
Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers
zu ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familien-
name, die Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift
und der Wählerverzeichnisnummer zwingend erfor-
derlich.
In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nach-
weislich plötzlicher Erkrankung ein Aufsuchen des
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch
bis zum Wahltag 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlbe-
rechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe
einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein(mit Angabe der Wahl/en, für die
der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist) erhält der Wahl-
berechtigte zugleich folgende Briefwahlunterlagen:
Für die Europawahl
- einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Europa-
wahl,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die
Europawahl,
-
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- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbrief-
umschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Für die Kommunalwahlen
- einen amtlichen rosa Stimmzettel für die Wahl zum
Kreistag des Vogtlandkreises,
- einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl
zum Gemeinderat der Gemeinde Pöhl,
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit
der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist
und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch
noch nachträglich, bis spätestens am Wahltag, 15 Uhr,
ausgehändigt. An einen anderen als den Wahlberech-
tigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlun-
terlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechti-
gung zur Empfangnahme durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der
Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-
rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-
son auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und dem Wahl-
scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle ab-
senden, dass der Wahlbrief dort spätestens amWahltag
bis 18.00 Uhr eingeht.
Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deut-
sche Post AG unentgeltlich innerhalb der Bundesrepu-
blik Deutschland als Briefsendung ohne besondere Ver-
sendungsform befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Pöhl, 11.04.2019
Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung derGemeinde Pöhl
1. Am 26. 05. 2019 finden gleichzeitig die
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Gemeinderatswahl
- Kreistagswahl
statt.
Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Pöhl ist in folgende 4 Wahlbezirke
eingeteilt:
Nr. d. Wahlbezirks: 001
Abgrenzung des Wahlbezirks: Herlasgrün-Helmsgrün
Lage des Wahlraumes: Herlasgrün-Dorfstr. 3
barrierefrei: Ja
Nr. d. Wahlbezirks: 002
Abgrenzung des Wahlbezirks: Möschwitz
Lage des Wahlraumes: Möschwitz-Hauptstr. 21
barrierefrei: Nein
Nr. d. Wahlbezirks: 003
Abgrenzung des Wahlbezirks: Jocketa–Barthmühle–
Neudörfel–Trieb
Lage des Wahlraumes: Jocketa-Bergstr. 26
barrierefrei: Ja
Nr. d. Wahlbezirks: 004
Abgrenzung des Wahlbezirks: Ruppertsgrün–
Christgrün–Liebau–
Rentzschmühle
Lage des Wahlraumes: Ruppertsgrün
Altjocketaer Str. 9A
barrierefrei: Nein
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-
tigten bis zum 05. Mai 2019 übersandt werden, sind
der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte wählen kann.
Die öffentliche Zulassung der Wahlbriefe für die Kom-
munalwahlen erfolgt durch den Gemeindewahlaus-
schuss am 26. Mai 2019 um 16.00 Uhr in der Ge-
meindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str. 5, I.
Etage, Zimmer 23.
Das Briefwahlergebnis wird zusammen mit dem Er-
gebnis im Wahlbezirk 004 Ruppertsgrün-Christgrün-
Liebau-Rentzschmühle, Ruppertsgrün-Altjocketaer
Str. 9A in 08543 Pöhl ab 18.00 Uhr ermittelt.
-
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Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe
für die Wahl zum Europäischen Parlament um 16.00
Uhr in der Stadtverwaltung Elsterberg, Marktplatz 1,
07985 Elsterberg, Zimmer 12 zusammen. Um 18 Uhr
erfolgt an gleicher Stelle die Ermittlung des Briefwahl-
ergebnisses.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
• Die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Par-
lament sind von weißer Farbe,
• die für die Gemeinderatswahl von hellgrüner Farbe,
• die für die Kreistagswahl von rosa Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten
und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausge-
händigt.
4. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament:
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num-
mer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeich-
nung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen
Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten
10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und
rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsbe-
rechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er
auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in
einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-
deutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie
gelten soll.
5. Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl:
Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer
1. die für das Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge
unter Angabe Ihrer Bezeichnung und in der gemäß §
19 Abs. 5 und 6 KomWO bestimmten Reihenfolge,
2. die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und
für die Kreistagswahl die nach § 20 Abs. 2 KomWO
bekannt gemachte Anschrift in der zugelassenen Rei-
henfolge.
Es findet Verhältniswahl statt.
Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen
im Stimmzettel aufgeführt sind.
Der Wahlberechtigte kann seine Stimmen Bewerbern
aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschie-
ren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben
(Kumulieren).
Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimmen in der
Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die
Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben
will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise
kennzeichnet.
6. Jeder Wahlberechtigte kann – außer er besitzt einen
Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amt-
licher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländi-
schen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder
Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung
soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel
muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotogra-
fieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
7. Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann
an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes (Vogtlandkreis)
oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat,
kann an der Wahl nur in dem für ihn kleinsten Wahlge-
biet
- bei Wahlberechtigung nur für den Kreistag das Gebiet
des Wahlkreises 9 des Vogtlandkreises
- bei Wahlberechtigung für den Kreistag und den Ge-
meinderat das Gebiet der Gemeinde Pöhl
oder durch Briefwahl teilnehmen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so-
wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-
schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-
schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein-
geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlbe-
rechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
wahlberechtigt sind. Ein Wahlberechtigter, der nicht
schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Ge-
brechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver-
pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer
-
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anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-
strafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1
und 3 StGB).
10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Pöhl, den 11.04.2019
Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
Knapp 6000 Meter Luftlinie trennen die Gemeinde Pöhl
von Bulenge in Uganda. Und doch fühlten sich die Kinder
beider Orte am 12. April miteinander verbunden. Sie ha-
ben nämlich an diesem Tag einen Baum gepflanzt und
an die unbekannten Kinder im jeweils anderen Ort ge-
dacht. Die Idee, dass die Kindertagesstätte „Kinderland
Pöhl“ am Internationalen GlobalSocial-Baumpflanztag
teilnehmen könnte, hatte Frau Sandra Steiner und ihr
Mann Herr Andreas Rosenkranz aus Herlasgrün, deren
Sohn die Einrichtung besucht. Die Erzieherinnen der
Kita und die Kinder griffen die Idee gerne auf. Mit dem
internationalen Baumpflanztag soll ein Zeichen gegen
den wachsenden Nationalismus und Hass in der Welt
gesetzt werden.Die Bäume, die gepflanzt werden, sollen
möglichst einheimische sein. Deshalb spendete die Gärt-
nerei Bauer aus Möschwitz einen Kirschbaum, den die
Pöhler Kinder auf ihrem Spielplatzgelände an der Karl-
Marx-Straße in Jocketa pflanzten. An den Baum wird ein
Schild angebracht, dass das GlobalSocial-Logo enthält.
Auf einem Flyer, in der jeweiligen Landessprache abge-
fasst, sollen später Bilder von den Pflanzaktionen rund
um den Globus abgebildet sein. Der Kita Pöhl wurde
durch den Organisator der Aktion eine Schule in Bu-
lenge, Uganda, als Partner zugeteilt. Mit großem Inte-
resse folgten die Vorschulkinder den Erzählungen über
einen Mangobaum, den die Kinder in Uganda pflanzten.
Denn Mangobäume wachsen in warmen Ländern, zum
Beispiel in Uganda, und Kirschbäume in unseren vogt-
ländischenGärten. Daraufhin suchten die Kinder einen
geeigneten Standort für den Kirschbaum aus. Mit Schau-
fel und Spaten wurde ein großes Pflanzloch ausgehoben,
der Baum eingesetzt. Besonders viel Spaß machte das
Gießen mit richtig viel Wasser. Denn der Baum soll ja
gut anwachsen und süße Früchte tragen. Zum Abschluss
konnten die Kinder das Pflanzloch mit Erde verfüllen. In
der kommenden Zeit werden noch Fotos und Videos
von der Partnereinrichtung angesehen, und die Kinder
werden die Früchte des Mangobaums kosten. Den Er-
zieherinnen und Erziehern der Kita Kinderland Pöhl ist
es wichtig, dass die Kinder erfahren, wie andere Men-
schen leben und lernen. Dass es nicht selbstverständlich
ist, sorglos zu spielen, genug zu essen zu haben oder in
die Schule zu gehen.
KINDERGARTEN
Baumpflanztag gegen den Hass
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VERANSTALTUNGSKALENDER MAI 2019
2.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa
3.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa
17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa
18.00 Junge Gemeinde Kirche Jocketa
5.5. 10.30 Gottesdienst zur JUBELKONFIRMATIONKirche Jocketa
17.00 GottesdienstKirche Ruppertsgrün
6.5. 14.00 Christenlehre 1./2. Klasse Kirche Jocketa
16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün
17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa
18.30 FlötenkreisKirche Jocketa
20.00 ChorKirche Jocketa
7.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa
8.5. 14.00 FrauendienstKirche Jocketa
16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa
19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
9.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa
10.5. 14.30 Seniorennachmittag im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
16.30 KinderchorKirche Jocketa
17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa
18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa
12.5. 09.00 GottesdienstKirche Jocketa
09.00 Gottesdienst im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
13.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa
16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün
17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa
18.30 FlötenkreisKirche Jocketa
20.00 ChorKirche Jocketa
14.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa
15.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa
19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
16.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa
17.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa
17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa
18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa
20.00 Ü 40 KreisKirche Jocketa
19.5. 10.30 GottesdienstKirche Jocketa
17.00 Gottesdienst mit AbendmahlKirche Ruppertsgrün
20.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa
16.30 Kinderstunde im JugendraumKirche Ruppertsgrün
17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa
18.30 FlötenkreisKirche Jocketa
20.00 ChorKirche Jocketa
21.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa
20.15 Hauskreis „best age“Kirche Jocketa
22.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa
19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
23.5. 14.00 Christenlehre 3./4. KlasseKirche Jocketa
19.30 Bibel- und GesprächskreisKirche Jocketa
Wanderung von Rautenkranz bis Morgenröthe und zurück (9 km)Wandergruppe JocketaInteressierte melden sich bitte bei Herrn Kießling Telefon 037439/44711 oder Handy 0175/360268
24.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa
17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa
18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa
26.5. 09.00 GottesdienstKirche Ruppertsgrün
10.00 GottesdienstKirche Jocketa
27.5. 14.00 Christenlehre 1./2. KlasseKirche Jocketa
16.30 Kinderstunde im Jugendraum Kirche Ruppertsgrün
17.00 Jungschar 5./6. KlasseKirche Jocketa
18.30 FlötenkreisKirche Jocketa
20.00 ChorKirche Jocketa
28.5. 19.00 PosaunenchorprobeKirche Jocketa
29.5. 16.00 KonfirmandenunterrichtKirche Jocketa
19.00 Chorprobe im KirchsaalKirche Ruppertsgrün
30.5. 10.00 Gottesdienst zu HimmelfahrtIn Neumark
19.30 KONZERT zu Christi HimmelfahrtKirche Jocketa
31.5. 16.30 KinderchorKirche Jocketa
17.00 Bürgerchor Jubiläum 600 Jahre JocketaKirche Jocketa
18.00 Junge GemeindeKirche Jocketa
Tag Uhrzeit Veranstaltung / Ort Tag Uhrzeit Veranstaltung / Ort