Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH...
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Unternehmensteuerreform 2008(Investitionsabzugsbetrag)Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Referent:Dipl. Betriebswirt (FH) Erwin EffnerStB, vBP, RB u. Ratinganalyst
1. Investitionsabzugsbetrag1.1 Kernaussage
Kernaussage(§ 7g EStG-E)
Rechtsnormvergleich zur Ansparabschreibung/zum Investitionsabzugsbetrag
Ansparabschreibung
(bis 31.12.2007)
Investitionsabzugsbetrag
Abzugsbetrag 154.000,00 EUR 200.000,00 EUR
begünstige Wirtschaftsgüter (nur) neue Wirtschaftsgüterneue und gebrauchte
Wirtschaftsgüter
Abzugsmöglichkeit vor Anschaffung/Herstellung
Ansparrücklagei. H. v. 40 % x AK/HK
Investitionsabzugsbetragi. H. v. 40 % x AK/HK
Abzugsmöglichkeit nach Anschaffung/Herstellung
Abzug, wennAnsparabschreibung nicht
gebildet wurde
Investitionsabzugsbetragi. H. v. 40 % der tatsächlichen
AK/HK
kein
(bis 01.01.2008)
1. Investitionsabzugsbetrag1.2 Bilanztechnische Behandlung
Bilanztechnische Behandlung
Bilanztechnische Behandlung
gesonderte Buchung
keine
außerbilanzielle Minderung bilanztechnische Probleme
keine
1. Investitionsabzugsbetrag1.3 Begünstigte Betriebe – Gewinneinkunftsarten/Rechtsformunabhängigkeit
Begünstigte Betriebe
1.
Gewinneinkunftsarten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus L & F
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Rechtsformunabhängigkeit
2.
Einzelunternehmen
Mitunternehmerschaften
Kapitalgesellschaften
Gewinnermittlungsart
1. Investitionsabzugsbetrag1.4 Begünstigte Betriebe – Größenkriterien
Größenkriterien
1. 2. 3.
Gewerbetreibende/ selbständige Arbeit
+
Betriebsvermögens-vergleich
Betriebsvermögen nicht mehr als235.000,00 EUR
Land- undForstwirtschaft
Wirtschaftswertnicht mehr als
125.000,00 EUR
Gewerbetreibende/ selbständige Arbeit
+
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Gewinnnicht mehr als
100.000,00 EUR
Investitions- abzugsbetrag
ohne
1. Investitionsabzugsbetrag1.5 Begünstigte Betriebe – Maßgebender Zeitpunkt
Maßgebender Zeitpunkt
1.
am Schluss des Wirtschaftsjahres
in dem der Anspruch auf Investitionsabzugsbetrag
erfolgt
2.
nachträgliche Änderungen
(= z. B. Betriebsprüfungen)
Rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung
1. Investitionsabzugsbetrag1.7 Prognoseentscheidung über das Investitionsverhalten –
Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen
Beispiel: Gemischt genutzter Pkw
Der Steuerpflichtige S möchte für seine Investitionsabsicht mittels Steuerstundung die Finanzierung sichern (= Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag).
Lösung:
Soweit S den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchte, ist die Investitionsabsicht innerhalb des Abzugswirtschaftsjahres schriftlich zu dokumentieren.
Das einzelne Wirtschaftsgut muss verwechslungsfrei zwischen Investitionsabzugsbetrag und tatsächlicher Anschaffung/Herstellung erkennbar sein.
Ein wiederholender Investitionsabzugsbetrag bleibt fraglich.
1. Investitionsabzugsbetrag1.8 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –
Einzureichende Unterlagen
Weitere Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag
1.
3-jähriger Investitionszeitraum
Konkretisierung der Investitionsabsicht
Bestellung/ Investitionsplan
kein(e)
2.
3-jähriger Investitionszeitraum
Einzureichenden Unterlagen
3.
Funktionsbenennung des Wirtschaftsgutes
+
Höhe der voraussichtlichen AK/HK
bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder
Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres
Verbleiben in einer inländischen Betriebsstätte
+
+
90 %-ige betriebliche Nutzung
mindestens
1. Investitionsabzugsbetrag1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –
Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen
Schädliche Verwendung
rückwirkendVersagung des
Investitions-abzugsbetrags
sowie der Sonder-
abschreibung
Verkauf
Wirtschaftsgut im Jahr der
Anschaffung/ Herstellung
und im darauf folgenden Jahr
> 3 Monate vermietet/ verpachtet
Überführung in einen anderen Betrieb
Überführung in eine ausländische Betriebsstätte
Überführung in das Umlaufvermögen
Überführung in das Privatvermögen
1. Investitionsabzugsbetrag1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –
Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen
Unschädliche Verwendung
Investitions-abzugsbetrag
sowie der Sonder-
abschreibung
Austausch wegen Mangel-haftigkeit gegen ein gleich – oderhöherwertiges Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgut im Jahr der
Anschaffung/ Herstellung und
im darauf folgenden Jahr
< 3 Monate vermietet/ verpachtet
Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Nutzungsüberlassung im Rahmen eines
Dienstverhältnisses
Nutzung in verschiedenen Betriebsstätten desselben
Betriebs
Ausscheiden auf Grund höherer Gewalt
1. Investitionsabzugsbetrag1.11 Höhe des Investitionsabzugsbetrages
Höchstbetrag 200.000,00 EUR
Doppelte Deckelung
1.
außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrags(= Wahlrecht je Wirtschaftsgut)
1,00 EUR bis40 %
voraussichtlichen AK/HK
maximal
2.
1. Investitionsabzugsbetrag1.12 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I
Beispiel: Tatsächliche AK/HK = Schätzung
Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.
Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.
Die Maschine schafft er im September 2009 zu den geplanten Anschaffungskosten von 80.000,00 EUR an.
Lösung:
Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinn-mindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.
Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.
Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen.
S darf im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe in Höhe von (40 % x 80.000,00 EUR =) 32.000,00 EUR abziehen.
Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.
1. Investitionsabzugsbetrag1.13 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II
Hinweis:
S kann neben der normalen linearen AfA auch die Sonderabschreibung (20 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) geltend machen.
Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.
Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
-32.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR
+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags 32.000,00 EUR
steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR
AK/HK des Wirtschaftsguts 80.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
(80.000,00 EUR x 40 % =) -32.000,00 EURfür die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 48.000,00 EUR
(80.000,00 EUR x 40 % =)
1. Investitionsabzugsbetrag1.14 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I
Beispiel: Tatsächliche AK/HK > Schätzung
Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.
Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.
Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 90.000,00 EUR an.
Lösung:
Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.
Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.
Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen.
S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (90.000,00 EUR x 40 % =) 36.000,00 EUR.
Allerdings ist gesetzlich höchstens der hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 32.000,00 EUR zulässig.
Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert und darüber hinaus der Gewinn gesenkt.
1. Investitionsabzugsbetrag1.15 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II
Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschafts-guts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.
Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
(90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR
+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags + 32.000,00 EUR
steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR
AK/HK des Wirtschaftsguts 90.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
(90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EUR
für die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 58.000,00 EUR
1. Investitionsabzugsbetrag1.16 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I
Beispiel: Tatsächliche AK/HK < Schätzung
Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.
Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.
Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 70.000,00 EUR an.
Lösung:
Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.
Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.
Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag, maximal aber um 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (28.000,00 EUR) zu erhöhen.
S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.
1. Investitionsabzugsbetrag1.17 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II
Hinweis:
S kann sowohl die 20 %-ige Sonderabschreibung als auch die Normalabschreibung geltend machen.
Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.
Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
(70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 472.000,00 EUR
+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags(32.000,00 EUR, aber max. 40 % x 70.000,00 EUR =) + 28.000,00 EUR
steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR
AK/HK des Wirtschaftsguts 70.000,00 EUR./. Betriebsausgaben
(70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EURfür die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 42.000,00 EUR
1. Investitionsabzugsbetrag1.18 Anschaffungs- und Herstellungsfälle
Der verbleibende, nicht wieder hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR ist fortzuführen.
Werden im verbleibenden Investitionszeitraum (2 Jahre ab Bildung des Investitionsabzugsbetrag; hier: bis Ende 2010) keine nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem Wirtschaftsgut getätigt, ist der verbleibende Betrag rückwirkend, gewinnerhöhend, außerbilanziell aufzulösen.
1. Investitionsabzugsbetrag1.19 Rückwirkende Versagung des Investitionsabzugsbetrages
Auswirkungen der Auflösung
1. Rückgängigmachung:
Außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrages
Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Verringerung der Bemessungsgrundlage für die planmäßige AfA
Außerbilanzielle Hinzurechnung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung
2. Verzinsung:
Verzinsung in Höhe von 0,5 % je Monat
Karenzzeit von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer (§ 233a Abs. 1 AO)
1. Investitionsabzugsbetrag1.20 Begünstigte Wirtschaftsgüter
Begünstigte Wirtschaftsgüter
neu oder gebraucht
beweglich
Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
1. Investitionsabzugsbetrag1.21 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen
Voraussetzungen der Sonderabschreibungen
Erfüllung der Größenmerkmale im Vorjahr der Anschaffung1.
2. (fast) ausschließliche Nutzung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte
1. Investitionsabzugsbetrag1.22 Anwendungsfall/Beispiel + Lösung
Bilanzposten-entwicklung
Auflösung: Investitionsabzugsbetrag
geplante AK/HK 100.000,00 EUR
Investitionsabzugsbetrag 40 % -40.000,00 EUR
außerbilanzielle Hinzurechnung
Abschreibung: Sonderabschreibung
Anschaffungskosten (Wj. 2009) 100.000,00 EUR
gewinnmindernde Absetzung:
(100.000,00 EUR x 40 % =) 40 % -40.000,00 EUR
verbleibende Anschaffungskosten 60.000,00 EUR
Sonderabschreibung 20 % -12.000,00 EUR
lineare AfA 20 % -12.000,00 EUR
Buchwert zum 31.12. 36.000,00 EUR
Ergebnisveränderungen
-12.000,00 EUR
-24.000,00 EUR
Gewinnaus-wirkungen
40.000,00 EUR
-40.000,00 EUR
-12.000,00 EUR
1. Investitionsabzugsbetrag1.23 Zeitliche Anwendung
Zeitliche Anwendung
vor 2008
(§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG-E)
ab 2008
vor 2008
Auflösung wegen Nicht-Verbleib im inländischen
Betriebsvermögen
Auflösung beiNicht-Investition
Auflösung bei Investition und Betriebsausgabe (40 %)
(Absatz 2)
Investitionsabzugsbetrag und Größenmerkmale
Ergänzungen für Personengesellschaften
und Gemeinschaften
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach
Absatz 5
Sonderabschreibung (20 %)
Ende des Wirtschaftsjahres
Tag nach der
Verkündung
Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts
nach dem 31.12.2007
Ende des Wirtschaftsjahres
Tag nach derVerkündung
(§ 7g Abs. 5 und 6 EStG-E)
(Absatz 3)
(Absatz 4)
(Absatz 5)
(Absatz 6)
(Absatz 7) (§ 7g Abs. 7 EStG-E)
(Absatz 1)
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