Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

23
Deine Ausbildung. Unterrichtseinheit

Transcript of Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Page 1: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Dei

ne

Aus

bild

ung.

Unt

erric

htse

inhe

it

Page 2: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Unterrichtseinheit „Deine Ausbildung.“

AnsatzDas Unterrichtsmodul vermittelt notwendige Informationen über Rechte und Pflichtenin der Ausbildung. Es soll die Azubis dazu motivieren, sich mit ihrer arbeitsweltlichenSituation auseinander zu setzen und ihnen helfen, diese objektiv beurteilen zukönnen. Die für die berufliche Bildung geltenden Gesetze können sich erst dann vollauswirken, wenn die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten kennen undwahrnehmen.

Mitbestimmung und Partizipation sind einerseits wichtige demokratische Güter.Gleichzeitig wirkt sich ihre Wahrnehmung ganz konkret auf die persönlicheLebensrealität aus. An vielen Punkten werden die Auszubildenden feststellen, dassgewerkschaftliches Engagement ihre Lebenssituation bezüglich Einkommen,Arbeitssituation und -rechte positiv beeinflusst hat. Vielfach betrifft diesesEngagement auch Fragen der eigenen Würde, die man als abhängig Beschäftigteroft verteidigen oder erstreiten muss.

ZielZiel des Unterrichtsmoduls ist, die Schüler/-innen über ihre Rechte und Pflichte alsAuszubildende zu informieren und auf dieser Grundlage zu qualifiziertemEntscheiden und selbstbewusstem Handeln als Arbeitnehmer zu befähigen.

Inhalte Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten in der Ausbildung Arbeitszeit (Berufsschulzeit und Arbeitszeit) Schutzrechte für Jugendliche (Jugendarbeitsschutz) Ausbildungsvergütung Kündigung Ansprechpartner

DauerAusgelegt für einen 90-minütigen Unterrichtsblock

Page 3: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema „Deine Ausbildung“

Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und demAuszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden (§ 10Berufsbildungsgesetz – BBiG). Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche PunkteBestandteil dieses ersten wichtigen Vertrages sein müssen. Der Ausbildungsvertragwird schriftlich zwischen Auszubildendem und Ausbildendem vereinbart. AuchNichtvolljährige unterschreiben ihn, aber zusammen mit einem ihrerErziehungsberechtigten. Der Arbeitgeber muss jeden Ausbildungsvertrag bei derzuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer)eintragen und registrieren lassen. Wird die Anmeldung vom Arbeitgeber schuldhaftunterlassen, kann der Auszubildende trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassenwerden, wenn er die Unterlassung der Anmeldung nicht zu vertreten hat (§ 43 Abs. 2Nr. 3 Berufsbildungsgesetz).

TippDen eigenen Ausbildungsvertrag sollte unbedingt jede/r Auszubildende lesen, weil erdas Azubi-Leben in den nächsten Jahren mitbestimmt!In dem Ausbildungsvertrag sind nämlich die Rechte und die Pflichten beiderVertragspartner – Auszubildender und Ausbilder – schriftlich festgehalten, damit imStreitfall jeder zu seinem Recht kommt. Und wer seine/ihre Rechte nicht kennt, istselbst schuld.

Page 4: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chartkommentare

Chart 2 – Gute Ausbildung?

Der Comic zum Einstieg bietet die Möglichkeit, locker ins Gespräch zu kommen.Folgende Fragen sind sinnvoll, Kontakt zu knüpfen und erste Informationen über dieStimmungslage, Bedürfnisse und Interessen der Teilnehmenden zu erhalten:

Kommt euch diese Situation bekannt vor? Seid ihr mit eurer Ausbildung zufrieden? Was gefällt euch am meisten? Was stört euch am meisten?

Page 5: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 3 – Ausbildung nach Vertrag

Du hast Anspruch auf einen Ausbildungsvertrag. Er muss nach demBerufsbildungsgesetz (BBiG) enthalten:

Berufsbezeichnung Sachlicher und zeitlicher Aufbau der Ausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Anzahl der Urlaubstage Kündigungsmöglichkeiten Geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Unterschrift

Du musst eine schriftliche Kopie des Vertrages erhalten.

Sachlicher und zeitlicher Aufbau der AusbildungAusbildungsordnung: Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf – derzeit insgesamtetwa 360 – gilt eine verbindliche, bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. AufGrundlage dieses Rahmenplans muss vom Ausbildungsbetrieb für dieAuszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden, den jeder Azubierhalten muss. Gerade in Handwerksbetrieben hören wir jedoch häufig, dass dieserbetriebliche Plan den Auszubildenden nie ausgehändigt wird. Die Beschreibung desBerufsbildes und der Abteilungen oder Lehrwerkstätten, in denen die Ausbildungstattfindet, müssen im Ausbildungsplan enthalten sein. Auch außerbetrieblicheLehrgänge müssen aufgeführt werden.Nur so kann eine sinnvolle Gliederung der Ausbildung gewährleistet und einständiger Wechsel zwischen einzelnen Inhalten oder die Unterordnung derAusbildung unter die Tagesanforderungen im Betrieb vermieden werden. Es soll sich– beispielsweise – kein angehender Feinmechaniker plötzlich als Werkzeugmacher-Azubi wiederfinden, nur weil dies die momentane Situation der Firma so erfordert.

Beginn und Dauer der AusbildungDie jeweilige Ausbildungsordnung bestimmt die Dauer der Berufsausbildung:

nicht länger als dreieinhalb Jahre, nicht weniger als zwei Jahre (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Die IG Metall befürwortet eine 3,5-jährige Ausbildung, um eine möglichstumfassende, breit gefächerte Qualifikation der Auszubildenden zu erreichen.Zweijährige Ausbildungen führen meist zu einer stärkeren Festlegung auf einenbestimmten Berufszweig und zu geringeren Wahlmöglichkeiten beim zukünftigenArbeitsplatz.Das Ausbildungsverhältnis ist auf den Zeitraum der Berufsausbildung befristet unddementsprechend mit dem Ablauf der Ausbildungszeit beendet (§ 21 Abs. 1 BBiG).Allgemein: Keine eigenmächtige Änderung der Ausbildungszeit durch denArbeitgeber, Ausnahmen z.B.:

Verkürzung: Azubi besteht die Abschlussprüfung dank überragenderLeistungen vor Vertragsende, damit endet der Ausbildungsvertrag

Page 6: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

automatisch. Denn: Ist die Abschlussprüfung bestanden, so endet dasAusbildungsverhältnis, auch vor Ende der vertraglichen Laufzeit.

Verlängerung: Besteht der Auszubildende seine Abschlussprüfungzum vorgesehenen Termin nicht, dann verlängert sich der Vertrag bis zurWiederholung der Prüfung (längstens ein Jahr, die Prüfung kann dannzweimal wiederholt werden). Denn: Der Arbeitgeber muss einen zweitenAnlauf einräumen.

Sind auch die Prüfungswiederholungen erfolglos, ist die Fortsetzung desAusbildungsverhältnisses über das Verlängerungsjahr von der Zustimmung desAusbildenden abhängig. Die Vereinbarung über die Verlängerung muss durch denAusbildenden schriftlich festgehalten und der IHK oder Handwerkskammer vorgelegtwerden.

Dauer der regelmäßigen täglichen AusbildungszeitWird in Chart 7 und 8 ausführlich erklärt.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der AusbildungsstätteKönnen im Betrieb bestimmte notwendige Kenntnisse nicht vermittelt werden,müssen die Auszubildenden in einem anderen Betrieb oder überbetrieblichausgebildet werden.

Dauer der ProbezeitBeide Seiten (Azubi und Arbeitgeber) können in der Probezeit dasAusbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die zulässigeProbezeit beträgt nach § 20 BBiG:

mindestens einen Monat, höchstens vier Monate, bei „normalen“ Arbeitnehmer/-innen dauert sie sechs Monate.

Wichtig:Sowohl eine kürzere als auch eine längere Probezeitvereinbarung ist nichtig.

Höhe der AusbildungsvergütungWird in Chart 10 genauer erläutert.

Anzahl der UrlaubstageDauer des Urlaubs: Wer unter 18 Jahre alt ist, bekommt bezahlten Urlaub nach demJugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

für 15-jährige gibt es 30 Werktage (= 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche),

für 16-jährige gibt es 27 Werktage (= 23 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche),

für 17-jährige gibt es 25 Werktage (= 21 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche),

Wer über 18 Jahre ist, bekommt jährlich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)mindestens 24 Werktage Urlaub (= 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Hierkann man die positive Rolle der Gewerkschaften besonders leicht klar machen: Fallsein Tarifvertrag auf das Ausbildungsverhältnis anwendbar ist, gelten dessenUrlaubsregelungen. In den meisten Tarifverträgen ist ein höherer Urlaubsanspruchgeregelt, in Industriebetrieben sind das in der Regel 30 Arbeitstage.

Page 7: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

KündigungsmöglichkeitenWerden in Chart 11 genau erläutert.

Geltende Tarifverträge oder BetriebsvereinbarungenGilt nur, wenn es Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt, die auf dasAusbildungsverhältnis anwendbar sein können.

UnterschriftBei unter 18-jährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten denVertrag unterschreiben.

Wichtig zu wissen:Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag, die Azubis für die Zeit nach der Ausbildungeinschränken (z.B. Verbot, bei der Konkurrenz zu arbeiten), sind unzulässig.

Page 8: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 4 – Pflichten von Auszubildenden

Azubis haben einige Pflichten. Sie müssen … sich bemühen, die beruflichen Fähigkeiten zu erlernen. Verrichtungen sorgfältig ausführen. am Berufsschulunterricht teilnehmen. ihr Berichtsheft führen – regelmäßig und wahrheitsgemäß. Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen. die Ordnung der Ausbildungsstätte beachten. Werkzeuge, Maschinen etc. pfleglich behandeln. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren.

Berufliche Fertigkeiten erlernen und Verrichtungen sorgfältig ausführen.Die sog. „Lernpflicht“: Der Auszubildende muss an der eigenen Ausbildung aktivmitwirken und sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, dieerforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

BerufsschulunterrichtDer Auszubildende muss am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie anAusbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilnehmen, für die ernach § 15 BBiG freigestellt wird. Die Zeugnisse der Berufsschule sind unaufgefordertdem Ausbildenden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorzulegen.

BerichtsheftDas darf während der Arbeitszeit gemacht werden. Das Berichtsheft ist ein wichtigesInstrument in der Hand von Auszubildenden zum Nachweis möglicher Mängel in derAusbildungsqualität. Eine wahrheitsgemäße Darstellung kann etwa beiNichtbestehen der Abschlussprüfung sehr hilfreich sein! Auch wenn der Ausbildendebei wahrheitsgemäßer Darstellung den Ausbildungsnachweis nicht unterschreibenwill, geht die wahrheitsgemäße Darstellung vor.

WeisungsgebundenheitDer oder die Auszubildende muss den Anordnungen des Arbeitgebers /Ausbildenden Folge leisten – im Rahmen der Ausbildung.

Hausordnung oder BetriebsordnungDie im Betrieb geltenden Regeln müssen auch von Auszubildenden beachtetwerden. Z.B. darf nur in dafür vorgesehenen Bereichen geraucht werden.

SorgfaltspflichtAuszubildende sind angehalten, mit Arbeitsmitteln und Werkzeugen sorgsamumzugehen. Das setzt aber auch eine entsprechende Anleitung durch denArbeitgeber zur Bedienung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinenvoraus. Maschinen wie zum Beispiel Schweißgeräte oder Fräsmaschinen etc. dürfenauch erst nach ordnungsgemäßer Einweisung in die Handhabung vonAuszubildenden benutzt werden.

Page 9: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseDer Auszubildende ist verpflichtet, Stillschweigen über Betriebs- undGeschäftsgeheimnisse zu bewahren, da der Ausbildungsbetrieb ein Interesse daranhat, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht der Konkurrenz bekanntwerden.

Page 10: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 5 – Azubis haben Rechte

Du hast Anspruch auf: systematische Unterweisungen, um das Ausbildungsziel in der

vorgesehenen Zeit zu erreichen. eine angemessene Ausbildungsvergütung. kostenlos zur Verfügung gestellte Ausbildungsmittel. Freistellungen für Berufsschule und Prüfungen – bei voller Fortzahlung der

Vergütung. Befreiung von allen Aufgaben, die nicht der Ausbildung dienen. am Berufsschulunterricht teilnehmen. Befreiung von allen Aufgaben, die deine körperlichen Kräfte übersteigen. ein Zeugnis nach dem Ende der Ausbildung. Natürlich sind Bestrafungen absolut tabu.

Gib dich nicht mit weniger zufrieden.

Systematische UnterweisungenRegelmäßige praktische Ausbildungsmaßnahmen als Ergänzung zum theoretischenBerufsschulunterricht sind Aufgabe des Betriebs.

Ausbildungsvergütung.Siehe Erläuterung auf Chart 10.

AusbildungsmittelNach § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, demAuszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zurVerfügung zu stellen. Ausbildungsmittel sind:

Werkzeuge Werkstoffe Berichtsheft Notwendige Arbeitskleidung

Nach Auffassung der Gewerkschaften gehören zu den Ausbildungsmitteln auchFachbücher, Ausbildungsnachweise, Zeichenmittel, Rechner usw.Azubis dürfen nicht dazu gezwungen werden, Werkzeuge, Messwerkzeuge,Berichtshefte, Computer, Taschenrechner und sonstige Ausbildungsmittel selbst zukaufen oder sich an den Kosten zu beteiligen.

Freistellung für BerufsschuleSiehe Erläuterung für Folie 14.

Ausbildungsbezogene MaßnahmenTätigkeiten, die nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben, sind nicht die Aufgabevon Auszubildenden. Die regelmäßige Autowäsche für den Chef oder das Brötchenund Bier holen am Morgen gehören z.B. nicht zur Ausbildung.

ZeugnisNach § 16 BBiG ist das Zeugnis unaufgefordert an Auszubildende auszuhändigen,auch bei Übernahme.

Page 11: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 6 – Schutzrechte für Jugendliche

Jugendliche müssen keine Arbeiten machen, die … ihre Leistungsfähigkeit überschreiten (physisch oder psychisch). sie sittlichen Gefahren aussetzen. mit Unfallgefahren verbunden sind, die Jugendliche nicht erkennen können. ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Kälte oder Nässe gefährden. im Akkord bezahlt werden. ihnen ständig ein bestimmtes Arbeitstempo aufzwingen. Sie schädlichen Einwirkungen aussetzen, wie:

o Lärmo Erschütterungeno Strahleno Gefährlichen Chemikalieno Biologische Arbeitsstoffe

Page 12: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 7 – Deine Arbeitszeit hat Grenzen

Unter 18? Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt deine Arbeitszeit Pro Tag höchstens 8 Stunden Pro Woche höchstens 40 Stunden Nur von Montag bis Freitag Pause frühestens 1 Stunde nach Beginn,

spätestens 1 Stunde vor Ende Maximal 4 Stunden Arbeitszeit ohne Pause Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 12 Stunden ununterbrochene

Freizeit

Über 18? Dann darfst du länger ausgebildet werden: Bis zu 10 Stunden pro Tag Bis zu 60 Stunden pro Woche Pause spätestens nach 6 Stunden Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden ununterbrochene

Freizeit

ArbeitszeitArbeitszeit ist definiert als die Zeit, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. Meistbezieht sich diese Bezeichnung auf eine entgeltliche Tätigkeit, die zur Sicherung desLebensunterhalts dient. Die Länge der Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag geregelt. DieRahmenbedingungen der erlaubten Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt.Zur Arbeitszeit gehört z.B. das Aufräumen des Arbeitsplatzes sowie fürAuszubildende das Führen des Berichtsheftes. Pausen und der Weg zurArbeitsstätte dagegen sind keine Arbeitszeit.

Arbeitszeit in der AusbildungDer Umfang der täglichen Ausbildungszeit gehört unbedingt in denAusbildungsvertrag. Dabei sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes(JArbSchG) einzuhalten, das gilt für alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik: Keinerdarf länger arbeiten, als es der Gesetzgeber zulässt – steht im Vertrag etwasanderes, dann ist das ungültig. Jeder Arbeitgeber, der Jugendliche beschäftigt, istverpflichtet, einen Abdruck des JArbSchG im Betrieb auszulegen. Das Gesetzschützt junge Menschen unter 18 Jahren, egal ob Auszubildende, Arbeiter oderAngestellte. Alle Auszubildenden und jungen Beschäftigten, die 15, aber noch nicht18 Jahre alt sind, sind Jugendliche im Sinne des JArbSchG. Verstöße gegen dieBestimmungen des JArbSCHG können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Das Mindestalter für reguläre Beschäftigung nach Entlassung aus der Schulpflichtbeträgt grundsätzlich 15 Jahre. Ist der Jugendliche bei der Schulentlassung nochnicht 15 Jahre alt, darf er im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses nachBBiG beschäftigt werden.

PausenregelungenPause ist die Zeit, in der die Arbeit ruht. Pausen werden nie bezahlt, weil sie keineArbeitszeit sind. Eine Arbeitsunterbrechung, die kürzer als 15 Minuten ist, darf nichtals Pause berechnet werden (Toilettengänge).

Page 13: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Regelungen des JArbSchGJugendliche dürfen pro Tag höchstens 8 Stunden arbeiten. Ausnahme: BeiVerkürzung der Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf wenigerals 8 Stunden, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche biszu 8,5 Stunden beschäftigt werden.

Beispiel: Am Freitag soll früher Schluss gemacht werden und deshalb wird ananderen Wochentagen vorgearbeitet. Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeitvon 40 Stunden ist trotzdem verbindlich! Vor- und Nacharbeiten in Verbindung mitFeiertagen sind zulässig und tarifvertragliche Anpassungen möglich.

Pro Woche dürfen Jugendliche höchstens 40 Stunden arbeiten. Gilt jedoch einTarifvertrag, gibt es meist auch besserer Regelungen für Azubis. Hier können undsollten die spezifischen Regelungen in den einzelnen Bezirken eingefügtwerden.

Jugendliche dürfen an Samstagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen: im Familienhaushalt bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in

Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr im Verkehrswesen in der Landwirtschaft und Tierhaltung im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bei Musik, Theater, Film, Fernsehen, Rundfunk beim Sport im ärztlichen Notdienst in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen

Exkurs: Generell gilt eigentlich, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhrbeschäftigt werden dürfen. Aber es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen(Bäckereien, Schichtbetriebe etc.).

Pause dürfen Jugendliche frühestens 1 Stunde nach Beginn und spätestens 1Stunde vor Ende machen. Sie dürfen maximal 4 Stunden am Stück arbeiten, dannmuss eine Pause von mindestens 15 Minuten stattfinden. Bei einer Arbeitszeit von 4bis 6 Stunden muss die Pausenzeit insgesamt mindestens 30 Minuten betragen. Beieiner Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hat man am Tag eine Pause vonmindestens 60 Minuten.

Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)Für Auszubildende über 18 Jahren gilt das JArbSchG nicht mehr. Die Regelungendes Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) finden nun Anwendung. Die zulässige Arbeitszeitbeträgt bis zu 10 Stunden pro Tag. Auch hier können tarifvertraglich besserBedingungen vereinbart werden.

Page 14: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Im äußersten Maximum dürfen 60 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.Dies ist aber eine Ausnahmeregelung und nur erlaubt, wenn innerhalb von sechsMonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschrittenwerden.

Die Länge der Ruhepausen ist auch hier von der Dauer der Arbeitszeit abhängig.Die Arbeit muss bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und weniger als 9 Stundendurch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Beträgt dieArbeitszeit mehr als 9 Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen(§4 Satz 1 ArbZG).

Page 15: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 8 – Berufsschulzeit ist Arbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt auch fest, wie Berufsschulzeiten aufArbeitszeiten angerechnet werden:

Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstundenentspricht 8 Arbeitsstunden.

Eine Berufsschulwoche von mindestens 25 Stunden anmindestens 5 Tagen entspricht 40 Arbeitsstunden.

Eine Berufsschulwoche mit Blockunterricht entspricht40 Arbeitstunden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt auch fest, wann du nicht in den Betriebmusst:

Vor dem Unterricht, wenn die Schule vor 9 Uhr beginnt(gilt auch für Volljährige).

An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstundenvon mindestens 45 Minuten einmal pro Woche.

In Berufsschulwochen mit mindestens 25 Stunden anmindestens 5 Tagen.

Grundsätzlich gilt:Der Arbeitgeber muss Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterrichtund an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen (BBiG).Der Zeitraum dieser Freistellung umfasst den Unterricht, Unterrichtspausen und dieWegstrecke. Durch den Besuch der Berufsschule darf den Auszubildenden keinEntgeltausfall entstehen..

Page 16: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 9 – Herzlichen Glückwunsch zum 18.!

Du darfst jetzt wählen. Du darfst eigene Entscheidungen verantworten. Aber dumusst leider auch länger arbeiten:

Azubi unter 18: Nach der Berufsschule frei. Azubi über 18: Nach der Berufsschule zurück in den Betrieb.

Die IG Metall Jugend will Gleichberechtigung für alle Auszubildenden

Diese Folie knüpft an einen Konflikt an, bei dem es für die Azubis direkteHandlungsmöglichkeiten gibt. An dieser Stelle kann klar gemacht werden kann,warum und wie Gewerkschaften für Jugendliche wichtig sind.

Entweder an dieser Stelle eine kurze Diskussion zulassen oder am Ende desVortrags auf diese Folie zurückkommen und eine ausführlichere Diskussionermöglichen

Hintergrund:1997: Bundesregierung unter Helmut Kohl novelliert das Jugendarbeitsschutzgesetz(Eine Novellierung ist ein Vorgang, in dem ein Gesetz ein anderes, bereitsbestehendes Gesetz in einzelnen Teilen abändert.) und streicht dabei den Paragraf9, der gewisse Bestimmungen regelte: Die Freistellung zum Besuch desBerufsschulunterrichts und die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit.Dieser Paragraf galt für jugendliche Azubis und auch für erwachsene Azubis. Als derParagraf wegfiel, verloren damit über 18-jährige Azubis ihren Anspruch auf:

ganztägige Freistellung bei einem Berufsschultag mit mehr als 5Unterrichtsstunden

entsprechende Anrechnung eines Berufsschultages mit 8 Stunden auf dieArbeitszeit

Wer 18 geworden ist, konnte nach der neuen Gesetzeslage jetzt anBerufsschultagen wieder im Betrieb beschäftigt werden. Das galt auch für denBlockunterricht.

FolgenDie Unternehmen gingen mit den neuen Möglichkeiten unterschiedlich um: Imgünstigsten Fall behandelten sie erwachsene und jugendliche Azubis weiterhingleich. Aber viele Ausbilder verlangten seitdem von volljährigen Azubis die Rückkehrin den Betrieb nach der Berufsschule!

Nur die tatsächliche Unterrichtszeit ohne Pausen und Wegezeiten wurde von derwöchentlichen Arbeitszeit abgezogen, wenn die Berufsschulzeit auf die betrieblicheAusbildungs- bzw. Arbeitszeit angerechnet wurde. Im ungünstigsten Fall wurde dieUnterrichtszeit nun auf die gesetzliche 48-Stunden-Woche angerechnet.

Einige betroffene Azubis ließen sich das nicht gefallen und zogen vors Arbeitsgericht.Das Bundesarbeitsgericht beschloss 2001, dass die Vorschriften desBerufsbildungsgesetzes weiterhin gelten. Nach diesem Gesetz ist der Azubi für dieTeilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Für die Zeitdieser Freistellung muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden. Aus diesen

Page 17: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Grundsätzen folgt bei Überschneidungen von Zeiten der Teilnahme amBerufsschulunterricht und der betrieblichen Ausbildung, dass die Teilnahme amUnterricht vorgeht.

Fazit:Die Ausbildungspflicht wird also ersetzt. Nachsitzen der ausfallenden betrieblichenAusbildungszeiten ist also ausgeschlossen! Die Freistellung von der betrieblichenAusbildung umfasst auch jene Zeiten, in denen Azubis notwendigerweise in derBerufsschule bleiben müssen, z. B. unterrichtsfreie Zeiten oder Pausen sowie dieWegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Das Bundesarbeitsgericht wies ausdrücklich darauf hin:Seit der Novellierung fehlt eine Anrechnungsregelung für volljährige Azubis.Daher kann die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichenAusbildungszeiten kalenderwöchentlich im Einzelfall größer sein als die regelmäßigetarifliche wöchentliche Ausbildungszeit.

Reaktion der Gewerkschaften:Gewerkschaften verlangten seit der Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vonder Bundesregierung Klarstellungen! Kernforderung: Festschreibung derGleichwertigkeit der Ausbildung in der Berufsschule und der Ausbildung im Betrieb.

Gleichzeitig mit den politischen Bemühungen arbeitet die IG Metall Jugend an derMöglichkeit, dass Betriebsräte mit entsprechenden Betriebsvereinbarungenversuchen, die Mängel auszugleichen. Die JAV muss den Belegschaftsvertretungenübrigens oft den Fall erst mal klar machen.

Page 18: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 10 – Angemessen vergütet?

Laut Gesetz steht Auszubildenden eine „angemessene Vergütung“ zu: Spätestens am letzten Arbeitstag des Monats muss die Vergütung da sein. Wenn du krank bist, wird die Vergütung sechs Wochen lang weitergezahlt. Deine Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr.

Mit Tarifvertrag steht dir mehr zu: Urlaub, Arbeitszeit, Ausbildungsvergütung: Wenn für dich ein Tarifvertrag

gilt, sind dessen Regelungen bindend. Sie sind meist besser als diegesetzlichen: Mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten, höhereAusbildungsvergütung.

Wenn kein Tarifvertrag gilt, darf der Arbeitgeber bis zu 20 Prozent wenigerals Tarif zahlen.

Wichtig: Tarifverträge gelten nur für Gewerkschaftsmitglieder.

Allgemeine InformationenDie Festlegung der Ausbildungsvergütung muss immer Bestandteil desAusbildungsvertrages sein (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BBiG).

In den alten Ländern lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2008 imDurchschnitt der Berufe und Ausbildungsjahre bei 657 Euro pro Monat. In den neuenLändern betrugen die tariflichen Vergütungen 2008 im Gesamtdurchschnitt 567 Europro Monat. (Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB)

Zwischen den einzelnen Berufen bestehen auch erhebliche Vergütungsunterschiede!Insgesamt betrachtet ist die Vergütungssituation noch weit differenzierter, als esdurch die berufsspezifischen Durchschnitte deutlich wird: Selbst innerhalb der Berufevariieren die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region zumTeil relativ stark. Hinzu kommen die Unterschiede zwischen den Ausbildungsjahren.Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden in 2008 folgende monatlicheVergütungsbeträge ermittelt:

Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in den alten Bundesländern: im 1. Ausbildungsjahr 584 Euro im 2. Ausbildungsjahr 652 Euro im 3. Ausbildungsjahr 728 Euro

Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in den neuen Bundesländern: im 1. Ausbildungsjahr 503 Euro im 2. Ausbildungsjahr 570 Euro im 3. Ausbildungsjahr 630 Euro

Das Gesetz fordert „angemessene Vergütung“. Wie viel ist das? ImBerufsbildungsgesetz (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG) heißt es: „Der Ausbildende hat demAuszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren“. Aber was heißt„angemessen“? Das Gesetz sagt dazu nichts.

Page 19: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Mehr mit TarifvertragUrlaub, Arbeitszeit, Ausbildungsvergütung: Wenn für dich ein Tarifvertrag gilt, sinddessen Regelungen bindend. Sie sind meist besser als die gesetzlichen.

Wenn kein Tarifvertrag gilt, darf der Arbeitgeber bis zu 20 Prozent weniger zahlen.Die hier enormen Unterschiede in der Vergütung liegen daran, wie gut dieBelegschaften in der jeweiligen Branche organisiert sind. Denn davon hängt die Kraftab, welche die Lohnabhängigen durch Streikdrohung oder Streik in die Waagschalewerfen können. Einige Beispiele:

Metallindustrie: ab 766 Euro in NRW Holz- und Kunststoffindustrie: ab 528 Euro in Bayern Kfz-Handwerk: ab 405 Euro in Mecklenburg-Vorpommern

[jeweils 1. Ausbildungsjahr; Stand Mai 2009]

Da mehr als der tarifliche Satz gezahlt werden darf, kann der Arbeitgeber übrigensunbesorgt noch was drauflegen. In vielen Tarifverträgen werden Zusatzvergütungenwie Weihnachts- und Urlaubsgeld geregelt: So sieht der Tarifvertrag für dieMetallindustrie NRW bis zu 55 Prozent (gestaffelt nach Beschäftigungszeit) von derAusbildungsvergütung als Weihnachtsgratifikation vor. Beim Urlaubsgeld gibt es inder Metallindustrie 50 Prozent der Ausbildungsvergütung.

Page 20: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 11 – Thema Kündigung

Dein Chef will dir kündigen? In der Probezeit darf er jederzeit. Ohne Angabe von Gründen. Danach bist du im Prinzip unkündbar – bis zum Ende der Ausbildung. Ausnahme: „wichtiger Grund“ (Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung)

o fristlose Kündigungo schriftlich unter Angabe des Grundeso höchstens 14 Tage nach dem Vorfall

Du willst selbst kündigen? In der Probezeit jederzeit. Danach gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Du musst einen „wichtigen Grund“ angeben.

o Das gilt nicht, wenn du den Ausbildungsberuf aufgibst. Wenn du dich mit dem Chef einigst, kannst du die Ausbildung jederzeit per

Aufhebungsvertrag beenden.o Aber Achtung: Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit.

ProbezeitDie Möglichkeit der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in derProbezeit soll beiden Vertragspartnern erlauben, sich kurzfristig voneinander zulösen, wenn entweder festgestellt wird, dass der gewählte Ausbildungsgang nicht derrichtige ist oder der Ausbildende meint, der Auszubildende eigne sich für deneingeschlagenen Berufsweg nicht.

Der AufhebungsvertragWenn man sich mit dem Chef einigt, kann man jederzeit die Ausbildung beenden.Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht die Beendigung desAusbildungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, der nur in gegenseitigemEinvernehmen geschlossen werden kann. Bei minderjährigen Auszubildenden bedarfder Abschluss dieses Vertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit möglich, jedoch sorgfältig zu bedenken, z.B.wegen einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Betriebsrat und JAV müssen beiKündigungen gehört werden – wenn es sie gibt.

Page 21: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 12 – Kompetente Unterstützung

Wenn Du Fragen stellst und Probleme offen ansprichst, wird vieles einfacher. Und oftauch besser:

Deine ersten Ansprechpartner im Betrieb sind JAV und Betriebsrat. Kompetente und tatkräftige Unterstützung findest du bei den

Gewerkschaften.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte undMitgestaltungsrechte bei Maßnahmen des Arbeitgebers zur Berufsausbildung. DieJugend- und Auszubildendenvertretung ist dafür zuständig, die Einhaltung der fürAzubis geltenden Gesetze und Vereinbarungen zu kontrollieren, dieAusbildungsqualität zu prüfen und ggf. über den Betriebsrat Einfluss zu nehmen.

Es schadet auch nichts, sich bei deinen gewählten Vertretern zu erkundigen, welcheTarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. in der Ausbildungsstätte über diegesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten.

Und auf jeden Fall gibt es im Ort oder in der Region ein Büro der IG Metall.Die hilft weiter!

Page 22: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Chart 13 – 16 – Zitatediskussion

Auf den letzten Charts der Präsentation finden sich unterschiedliche Zitate zumThema der Unterrichtseinheit. Die Auszubildenden sollen sich eine Meinung zu denAussagen bilden. Ziel ist es, im Rahmen einer Diskussion die Relevanz der Thematikim Bewusstsein der Schüler/-innen zu verankern, ihnen gute Argumente an die Handzu geben und aufzuzeigen, dass die erfolgreiche Durchsetzung der eigenenInteressen, Mitbestimmung, Demokratie und die Achtung der Menschenwürde keineSelbstverständlichkeiten sind, sondern immer wieder neu verhandelt und verteidigtwerden müssen.

Wichtig: Es kann die schwierige Situation eintreten, dass die Auszubildenden eineneoliberale oder anti-gewerkschaftliche Position unterstützen. Dies sollte jedoch alsHerausforderung und nicht als Problem angenommen werden. Offenheit, Ehrlichkeitund die Akzeptanz durchaus auch unterschiedlicher Positionen sind wichtigeVoraussetzungen für Diskussion und vor allem für Meinungsbildungsprozesse.Oftmals kennen Auszubildenden die neoliberalen Positionen besser als andere. Weiles die Positionen sind, die ihnen tagtäglich im Alltag begegnen. Nicht selten werdensie im Rahmen von Projekttagen erstmals mit anderen Meinungen und Faktenkonfrontiert.

Variante 1 – Offene PlenumsdiskussionAbhängig von Zeit und Klassen können entweder einzelne Zitate ausgewählt oderalle durchdiskutiert werden. Im offenen Plenum wird das Zitat vorgelesen undanschließend werden die Auszubildenden nach ihrer Meinung gefragt. DenTeamenden obliegt bei diskussionsstarken Klassen die Rolle der Moderation undRedeleitung. Bei eher zurückhaltenden Klassen hat das Team die Aufgabe, durchprovokante Nachfragen das Gespräch in Gang zu bringen.Die Zitate können einzeln nacheinander oder aber auch im Doppel gegeneinanderdiskutiert werden. Sie sind so sortiert, dass immer Pro- und Contra-Positionenabwechselnd aufeinander folgen.

Variante 2 – Drei-Ecken-DiskussionAbhängig von Zeit und Klasse wählen die Teamenden im Vorfeld einige Zitate aus.Nun wird drei Ecken des Klassenraums jeweils eine Funktion zugeteilt: Eine Eckeheißt „Dieser Meinung bin ich auch.“ Eine zweite Ecke heißt: „Da bin ich voll undganz dagegen.“ Und eine dritte Ecke heißt: „Ich bin unentschieden und würde sagenteils/teils.“Das Zitat wird eingeblendet und die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert,sich ihrer persönlichen Meinung entsprechend den Ecken zuzuordnen. Nun könnendurch das Team Begründungen oder Hintergründe für die eigene Meinung bei denAzubis abgefragt werden. Es geht hierbei nicht darum, Meinungen als „falsch“abzustempeln, sondern Lern- und Denkprozesse anzuregen. Sind die Argumenteausgetauscht, kann die Quelle angezeigt werden. Das geschieht per erneutenMausklick bzw. Weitertastedrücken.

Page 23: Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

Variante 3 – Interaktive DebatteDrei Stühle werden mit Blick auf die Klasse nebeneinander gestellt. Eine freiwilligePerson kommt als erstes nach vorn. Diese Person und eine/-r der Referent/-innenbeginnen die Diskussion über ein Zitat. Ein Stuhl bleibt frei. Die anderen Schüler/-innen verfolgen die Debatte. Fällt jemandem ein neues Argument oder eine nochnicht aufgemachte Perspektive ein, so kommt diese Person nach vorn, setzt sich aufden leeren Platz und greift in die Diskussion ein. Die Person der beidenVornsitzenden, die bis dahin am längsten geredet hatte, muss ihren Platz räumen.Nun ist wieder ein Stuhl leer. Und die nächste Person kann nach vorn kommen undmitdebattieren.Wichtig: Diese Methode eignet sich nur für diskussionsfreudige und aufgeweckteKlassen.

Zitate zum Themenkomplex „Deine Ausbildung“„Die Arbeitszeiten müssen den Bedürfnissen der Branchen besser angepasstwerden. Es macht doch keinen Sinn, dass eine 17-jährige Restaurantfachfrau um22.00 Uhr nach Hause gehen muss, wenn noch alle Tische besetzt sind.“Ludwig Georg Braun, Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

„Bei der Ausbildungsqualität fordert die IG Metall Jugend einen Stopp derzweijährigen Schmalspurberufe und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigenAusbildung. Azubis dürfen keine monotone Arbeit ableisten.“Eric Leiderer, Bundesjugendsekretär der IG Metall

„Mein Vorschlag ist, eine bundesweite Basisvergütung von 270 Euro (proAuszubildenden, d.V.) einzuführen.“Ludwig Georg Braun, Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

„Viele Jugendliche sparen an den Dingen, die sie für ihre Ausbildung brauchen, weilsie sonst nicht über die Runden kommen. Wir wollen, dass alle Azubis die gleichenChancen bekommen und dass sie von ihrer Ausbildungsvergütung leben können. “Marco Schmidt, GJAV-Vorsitzender von SMS DEMAG und IG Metall Mitglied

Biographische Hintergründe der Zitategeber/-innenLudwig Georg Braun (* 21. September 1943 in Kassel) ist der Ehrenpräsident desDeutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und als Nachfolger seinersVaters Otto Braun Vorstandsvorsitzender des Pharma- undMedizinbedarfsunternehmens B. Braun Melsungen AG. Er ist ausgebildeterBankkaufmann. Zwischenzeitlich war er auch Kommunalpolitiker für die FDP, späterin mehreren Interessenverbänden tätig. 2001 wurde er Präsident des DeutschenIndustrie- und Handelskammertages. Brauns Amtszeit endete 2009. Nachfolger istDIHK-Vizepräsident Hans Heinrich Driftmann. Braun forderte im Januar 2004 einedreijährige Nullrunde für Löhne und Gehälter. Wiederholt riet er deutschenUnternehmen, Teile ihrer Produktion ins Ausland zu verlagern, statt auf besserePolitik zu warten. Braun ist in mehreren Aufsichtsräten tätig.