Unterweisungsmodul · Exkurs –Meldung an das BfArM Meldung der Feststellung eines Vorkommnisses...
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Unterweisungsmodul
Medizinprodukte
Unterweisungsinhalte - Beispiele
▪ Rechtliche Grundlagen
▪ Was ist in der Praxis wichtig?
▪ Was heißt „aktives“ Medizinprodukt?
▪ Aufgaben
▪ Prüfpflichten
▪ Bestandsverzeichnis
▪ Medizinproduktebuch
▪ …
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Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW
unter https://lzk-bw.de/ → PRAXIS-Handbuch
PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Rechtliche Grundlagen
Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-
Betreiberverordnung (MPBetreibV)
▪ Grundlegende Anforderungen
▪ Betrieb
▪ CE-Kennzeichnung
▪ Klassifizierung von Medizinprodukten
▪ …
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Medizinprodukte – Was ist in der Praxis
wichtig?
▪ Sofortige Meldung von festgestellten Schäden (wenn gefahrlos
möglich → Gerät außer Betrieb setzen → Gerät als „defekt“
kennzeichnen) → Fachgerechte Instandsetzung bzw. Entsorgung
▪ Bedienungs-/Betriebsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung
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Was heißt „aktives“ Medizinprodukt?
▪ „Aktives Medizinprodukt“ bezeichnet ein Produkt, dessen Betrieb
von einer Energiequelle mit Ausnahme der für diesen Zweck
durch den menschlichen Körper oder durch die Schwerkraft
erzeugten Energie abhängig ist und das mittels Änderung der
Dichte oder Umwandlung dieser Energie wirkt.
▪ Ein HF-Chirurgiegerät/Elektrotom oder eine Behandlungseinheit
ist z. B. ein aktives Medizinprodukt.
▪ Eine Sonde oder eine Spiegel sind auch Medizinprodukte, abernicht-aktive Medizinprodukte, da nicht elektrisch betrieben.
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Aktive Medizinprodukte – Aufgaben?
▪ Ein-/Unterweisung an den Medizinprodukten:
Einweisung: Vor Inbetriebnahme!
Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr!
Hilfsmittel: Betriebsanweisung + Betriebsanleitung.
▪ Prüfpflichten:
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß MPBetreibV.
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Aktive Medizinprodukte – Weitere
Verpflichtungen?
▪ Dokumentation:
Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar)
Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV)
▪ CE-Kennzeichen:
Zentrale Voraussetzung für die Verkehrs-
fähigkeit eines Medizinproduktes.
▪ Persönliche Schutzausrüstung:
Gemäß den Angaben in der Gebrauchsanweisung des
Geräteherstellers.
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Aktive Medizinprodukte
Exkurs – Bestandsverzeichnis▪ Dokumentation aller aktiven
(d.h. elektrisch betriebener)
und nicht-implantierbaren
Medizinprodukte.
▪ Beispiele: Lasergerät, HF-Chirurgie-
gerät/Elektrotom, Air Flow, ZEG,
Behandlungseinheit, Behandlungs-
leuchte, …
Aufbewahrung: Für die Dauer
des Gerätebetriebs!
Bitte keine Elektrogeräte (wie
z. B. Kühlschrank) eintragen!
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Aktive Medizinprodukte
Exkurs – Medizinproduktebuch▪ Dokumentation aller aktiven
(d.h. elektrisch betriebener)
und nicht-implantierbaren
Medizinprodukte aus den
Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV.
▪ Beispiele für Anlage 1-Medizinprodukte:
HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo),
Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4,
Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer,
TENS), Defibrillator und Anästhesie-
gerät.
Aufbewahrung: Bis 5 Jahre
nach Außerbetriebnahme
des Medizinproduktes
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▪ Dokumentation aller aktiven
(d.h. elektrisch betriebenen)
und nicht-implantierbaren
Medizinprodukte aus den
Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV.
▪ Beispiele: HF-Chirurgiegeräte
(Elektrotom, Piezo), Lasergerät
der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nerven-
funktionsgerät (Pulpenprüfer,
TENS), Defibrillator und
Anästhesiegerät.
Prüfpflichten – Aktive Medizinprodukte?
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STK bei Anlage 1-Geräten?
Wie oft ist eine Sicherheitstechnische Kontrolle
(STK) erforderlich?
Der Praxisinhaber hat für die STK‘en solche
Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel,
mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt werden
können.
Die STK‘en sind jedoch spätestens alle zwei
Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in
dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes
erfolgte oder die letzte STK durchgeführt wurde.
Achtung: Der Hersteller eines Anlage-1-Gerätes
legt einen Prüffrist < 2 Jahre fest (z.B. bei einem
HF-Chirurgiegerät).
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Aktive Medizinprodukte – STK und
Wartung?
▪ Wer? → STK durch z.B. Medizintechniker (§ 5 MPBetreibV).
▪ Dokumentation: Ja, in Form eines Protokolls (Datum, Messwerte,
Messverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse).
▪ Aufbewahrung der Doku? → Mindestens bis zur nächsten STK!
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Exkurs – Meldung an das BfArM
▪ Meldung der Feststellung eines Vorkommnisses an einem
Medizinprodukt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) durch den Praxisinhaber.
▪ Vorkommnis: „Eine Funktionsstörung, ein Ausfall oder eine
Änderung der Merkmale oder der Leistung oder eine Unsach-
gemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung
eines Medizinprodukts, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod
oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des
Gesundheitszustandes des Patienten, eines Anwenders oder
einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder
führen könnte; als Funktionsstörung gilt auch ein Mangel der
Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht“.
▪ Muster-Verfahrensanweisung im PRAXIS-Handbuch!
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Beauftragter für Medizinprodukte-
sicherheit (§ 6 MPBetreibV)▪ Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen,
dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer,
naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder
technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
(z.B. angestellte/r Zahnärztin/Zahnarzt) bestimmt ist.
▪ Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinprodukte-
sicherheit auf der Internetseite der Praxis.
▪ Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle
in der Praxis z.B. folgende Aufgaben für den Betreiber/Inhaber wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammen-
hang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten,
- Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur
Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und
Betreiber und
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der
Rückrufmaßnahmen durch den z.B. Gerätehersteller in der Praxis.© LZK BW 04/2019
BMG - Fragen und Antworten zur
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Medizinprodukte“ in der
Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der
Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).
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