Update Arbeitsrecht 2011 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick Unternehmergespräch am 24. März 2011...

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Update Arbeitsrecht 2011 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick Unternehmergespräch am 24. März 2011 RAin Hiltrud Kohnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht RAin Lisa Neugebauer RA Nicolas A. Knille www.hwhlaw.de

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Update Arbeitsrecht 2011 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Unternehmergespräch am 24. März 2011

RAin Hiltrud Kohnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht

RAin Lisa Neugebauer

RA Nicolas A. Knille

www.hwhlaw.de

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Aktuelle Rechtsprechung

RAin Hiltrud Kohnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht

www.hwhlaw.de

24.03.2011

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RÜCKBLICK 2010

• EuGH

• BGH

• BAG

• Instanzgerichte

24.03.20113

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EuGH

EuGH: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gemeinschaftsrechtswidrig

Urteil vom 19.01.2010 – Rs. C-555/07 –„Kücükdeveci“

BAG: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr anwendbar

Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 700/09

Altersdiskriminierung Bei der Bemessung von Kündigungsfristen sind Zeiten vor

dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen

24.03.20114

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EuGH

EuGH: Kündigungsschutz für schwangere Geschäfts-führerin einer GmbH

Urteil vom 11.11.2010 – Rs. C-232/09 – „Danosa“ (Lettland)

„Dem ersten Anschein nach“ AN gem. RL 92/85/EWG Einzelfallprüfung AGG (GF der Städtischen Kliniken Köln: OLG Köln, Urteil

vom 29.07.2010 – 18 U 196/09)

24.03.20115

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BGH

BGH: Zukünftige Auszahlungsansprüche aus betrieblicher Altersversorgung vor Eintritt des Versicherungsfalls pfändbar

Beschluss vom 11.11.2010 – VII ZB 87/09

anderer Auffassung bis jetzt u. a. OLG Köln Pfändung künftiger Forderungen trotz § 2 Abs. 2 S. 4 BetrAVG Praxistipp: Pfändbarkeit bedeutet auch Aufrechenbarkeit mit

SEA

24.03.20116

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BAG

BAG: Aufhebung Grundsatz der Tarifeinheit

Urteil vom 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

• Absage an den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“

• Auswirkungen für die Praxis:

- Parallele Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem

Betrieb möglich

- Stärkung von Spezialgewerkschaften (Cockpit, GDL)

- drohende Zersplitterung der Belegschaften?

24.03.20117

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BAG: Keine persönliche Haftung als GmbH-GF für unterbliebene Insolvenzsicherung von ATZ-Guthaben nach § 8a Abs. 1 ATZG a. F.

Urteil vom 23.02.2010 – 9 AZR 44/09

§ 8a Abs. 1 ATZG a. F.: keine Durchgriffshaftung der gesetzl. Vertreter

§ 7e Abs. 7 S. 2 SGB IV: Haftung gesamtschuldnerisch

§ 8a Abs. 1 S. 1 ATZG n. F.: § 7e SGB IV ausgeschlossen

???

24.03.20118

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I. BAG: „Fall Emmely“

Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09

•Verdacht der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 0,48 und 0,82 €•„an sich“ wichtiger Grund i. S. fristloser Kündigung•auch bei „Geringfügigkeit“, insbesondere in „Vertrauensstellung“•aber: Interessenabwägung•30 Jahre lang erworbenes Maß an Vertrauen•„Vertrauenskapital“

24.03.20119

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II. „Fall Emmely“ ff.

• ArbG Bonn (21.10.2010):

3 Schrauben (BR-Vorsitzender)

• LAG Hamm (04.11.2010):

Pommes u. Frikadellen

• LAG Berlin-Brandenburg (16.09.2010):

160,00 € Bewirtungskosten

24.03.201110

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II. „Fall Emmely“ ff.

• LAG Berlin-Brandenburg (26.11.2010):

eigenmächtiger Urlaubsantritt

• ArbG Berlin (28.09.2010):

Fristlose Kündigung wegen Verdachts des Pfandbonmissbrauchs rechtmäßig! (17 Jahre, 6,06 €)

• Beschlussempfehlung des Dt. Bundestages vom 15.12.2010:

Gesetzesentwürfe sollen abgelehnt werden(BT-Drucksache 17/4281 vom 17.12.2010)

24.03.201111

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LAG Hamm: Frage nach Bestehen oder Grad einer Schwerbehinderung kann im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig sein

(hier: vor Ausspruch einer Kündigung)

Urteil vom 30.06.2010 – 2 Sa 49/10

• Vermeidung von Fehlern bei Sozialauswahl: Fragebogen?

• Kläger hat Frage nach SB mit „nein“ beantwortet• LAG: keine Berufung auf SoKüSchutz nach § 85

SGB IX• Treuwidrig!• Revision zugelassen

24.03.201112

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Vorschau 2011

• Vorlagen an den EuGH

• Entscheidungen des BAG

• gesetzliche Regelungen

24.03.201113

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ArbG Siegburg: Altersgruppenbildung

Vorlagebeschluss vom 27.01.2010 – 2 Ca 2144/09

• BAG:

Altersgruppenbildung bei Massenentlassungen in Interessen-ausgleich mit Namensliste nicht AGG-widrig (Urteile vom 06.11.2008 – 2 AZR 523/07, 05.11.2009 – 2 AZR 676/08)

• ArbG Siegburg:

Ausnahmen vom Verbot Altersdiskriminierung nur aus sozial-politischen im Allgemeininteresse liegenden Gründen?

24.03.201114

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LAG Köln: Vereinbarkeit der Verlängerung befristeter Arbeits-verträge ohne Einbeziehung vorangegangener Be-fristungen, insbesondere Sachgrund „Haushaltsmittel“

Vorlagebeschluss vom 13.04.2010 – 7 Sa 1150/09

BAG: Vereinbarkeit der sog. Kettenbefristung und § 5 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der RL 1999/70/EG vom 28.06.1999), insbesondere Sachgrund „Vertretung“

Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 – 7 AZR 443/09

bisher: Verhältniss zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses

künftig: ??? (BEEG?)

24.03.201115

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BAG: Begründet die Gleichbehandlungsrichtlinie einen Auskunftsanspruch gegenüber AG auf Nichtein-stellungsgründe?

Vorlagebeschluss vom 20.05.2010 – 8 AZR 287/08

• Anspruch aufgrund Art. 19 Abs. 1 RL 2006/54/EG und Art. 8 Abs. 1 RL 2000/43/EG und Art. 10 Abs. 1 RL 2007/78/EG ob und warum Einstellung erfolgt ist?

• Diskriminierungsvermutung bei Auskunftsverweigerung?

24.03.201116

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BVerfG: Beachtung RL 98/59/EG und Rechtsprechung des EuGH bei Massenentlassung

Zurückverweisung an BAG, Vorlage wird von dort erwartet

Beschluss vom 25.02.2010 – 1 BVR 230/09

• Massenentlassungsanzeige vor Anhörung BR zu geplanten Entlassungen

• BAG Entscheidung vom 21.05.2008 – 8 AZR 84/07

• BVerfG: BAG hätte verlegen oder Stellung nehmen müssen

24.03.201117

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Entscheidungen BAG 1. HJ 2011

• 12.04.2011:

Haftung AG-Repräsentanten für fehlende Insolvenzsicherung Wertguthaben ATZ

• 14.04.2011:

Ehegatte als Empfangsbote einer Kündigung?

• 17.05.2011:

Erfüllung künftiger Urlaubsansprüche durch vor Beginn des Urlaubsjahres erfolgte Freistellungserklärung; Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 („Schultze-Hoff“)

24.03.201118

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Gesetzesvorhaben

• Familienpflegezeitgesetz, Kabinetts-Beschluss vom 23.03.2011

entspricht ATZ

ergänzt Pflegezeitgesetz

• Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zu Mindestlohngesetz

vollständige Freizügigkeit ab 01.05.2011

BAA rechnet mit 100 – 140 T „Hilfskräften“ aus Osteuropa

24.03.201119

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Gesetzesvorhaben

• Beschäftigtendatenschutzgesetz

Stellungnahme der BRAK zu BR-Drs. 535/10 Nr. 36/2010

unter: www.brak.de/Stellungnahmen/Archiv 2010

Stellungnahme des DAV Nr. 62/2010

unter: www.anwaltverein.de/Interessenvertretung/Stellung-nahmen/Archiv 2010

• Initiative von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit

• Leiharbeit ???

24.03.201120

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Urlaubsrechtsprechung und arbeitsvertragliche Klauselgestaltung

RAin Lisa Neugebauer

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24.03.2011

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1. Teil: Urlaubsrecht

Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltungsanspruch bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit

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Die neue Rechtsprechung

EUGH, Urteil v. 20.01.2009 – C – 350/06, RS „Schultz -Hoff /Stringer

BAG, Urteil v. 24.03.2009 – 9 AZR 983/07

BAG, Urteil v. 23.03.2010 – 9 AZR 128/09

24.03.201123

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§ 7 BUrlG

(3) …

Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. ….

(4)

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

24.03.201124

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Zusammenfassung

• Gesetzliche Urlaubs- wie auch Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht ausüben konnte.

• Dies gilt auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer gemäß § 125 SGB IX.

24.03.201125

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Beispiel

Der schwerbehinderte AN hat einen Gesamtjahresurlaub von 35 Tagen - Mindesturlaub: 20 Tage, übergesetzlicher Mehrurlaub 10 Tage und 5 Tage Schwerbehindertenzusatz-urlaub. Seit dem 1. Januar 2007 war der AN dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.03.2008.

Der AN verlangt vom AG Urlaubsabgeltung für die Jahre 2007 und 2008.

• Neue aktuelle Rechtslage

Anspruch (+)

„gemeinschaftskonforme Auslegung“ von §§ 7 Abs. 3,4 BUrlG

• Alte Rechtslage

Anspruch (-)

§§ 7 Abs. 3, 4 BUrlG

24.03.201126

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Verteidigungsstrategien und Vertragsgestaltung

24.03.201127

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1. Begrenzung / Befristung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen?

Vorlageschluss des LAG Hamm vom 15.04.2010

(Az.: 16 Sa 1176/09):

Können langjährig arbeitsunfähige AN ihre gesetzlichen Urlaubsansprüche über Jahre hinweg ansammeln oder sind diese zeitlich zu begrenzen?•Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88 EG)•IAO- Abkommen Nr. 132 vom 24.06.1970

24.03.201128

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Verjährung von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen?• LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.08.2010 – 12 Sa

650/10: „Urlaubsanspruch unterliegt der 3- jährigen Regelverjährungsfrist und beginnt mit dem Schluss des Urlaubsjahres.“

• LAG Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2010 – 7 Sa 1571/09: „Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit beginnt die Verjährungsfrist erst bei Beendigung

des Arbeitsverhältnisses.“

In beiden Fällen ist Revision eingelegt –

BAG-Entscheidungen stehen noch aus.

24.03.201129

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2. Kein Zuwachs von Urlaubsansprüchen bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses / Wirksamkeit tariflicher Kürzungsregeln?

(+) LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

(-) LAG Baden- Würtemberg vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

In beiden Fällen ist Revision eingelegt –

BAG-Entscheidungen stehen noch aus.

24.03.201130

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3. Anwendbarkeit von tarifvertraglichen arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen auf Urlaubsabgeltungsanspruch?

Zustimmend:• LAG Köln, Urteil v. 20.04.2010 – 12 Sa 1448/09• LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2010 – 10 Sa

203/10• LAG Hamm, Urteil v. 24.06.2010 – 16 Sa 371/10

In allen drei Fällen ist Revision eingelegt –

BAG-Entscheidungen stehen noch aus.

24.03.201131

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Vertragsgestaltung Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs

EUGH – Entscheidung / RiLi 2003/88 EG:

Mindesturlaub von 4 Wochen

BAG: (Tarif-)Vertragsparteien können daher übergesetzliche Urlaubs- und Urlausabgeltungsansprüche frei regeln!

24.03.201132

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„Koppelungstheorie“

Auslegung der tariflichen oder arbeitsvertraglichen Urlaubsregelungen:

Deutliche Unterscheidung zwischen gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaubsanspruch?

wenn (+): Verfall v. Mehrurlaub

wenn (-): bei bloßer „Anlehnung“ kein Verfall

24.03.201133

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Formulierungsvorschlag ( 5 Tage - Woche)(1)

Ausgehend von einer 5- Tage Woche hat der AN einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von 20 Tagen. Über diesen Anspruch hinaus hat der AN einen übergesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von weiteren …..Tagen.

24.03.201134

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(2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden; anderenfalls verfällt der Urlaub mit Ablauf des 31.03 des folgenden Kalenderjahres, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorgaben etwas anderes bestimmt wird.

24.03.201135

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(3)

Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. In Bezug auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch auch dann, wenn die Inanspruchnahme wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. für den Fall der Übertragung – bis zum 31.03 des folgenden Kalenderjahres erfolgt ist. Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs ist ausgeschlossen.

24.03.201136

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2. Teil: Arbeitsrecht und AGB

Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte

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Flexibilisierungsinstrumente

Widerrufsklauseln

Freiwilligkeitsklauseln

Anrechnungsklauseln

24.03.201138

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Widerrufsvorbehalte §§ 308 Nr. 4, 307 BGB

• Widerrufsvorbehalt muss klar verständlich sein• Eine im Gegenseitverhältnis stehende Leistung

kann bis zu 25% und eine nicht unmittelbare Gegenleistung bis zu 30 % des Gesamt-verdienstes gekürzt werden („kein Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses“)

• (konkrete) Bezeichnung der sachlichen Widerrufsgründe (Verschärfung der Rechtsprechung – BAG, Urteil v. 13.04.2010 – 9 AZR 113/09)

24.03.201139

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Freiwilligkeitsvorbehalte

• Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar verständlich sein

• (-) bei „laufendem Arbeitsentgelt“

(+) bei Sonderzahlungen (wie z.B. Weihnachtsgeld), unregelmäßigen jährlichen Prämien und Zulagen

• unabhängig von der Höhe der Leistung zulässig – Keine Begrenzung wie beim Widerrufs-vorbehalt (BAG, Urteil v. 13.03.2009 – 10 AZR 289/08)

24.03.201140

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Keine Kombination von Freiwilligkeits- und WiderrufsvorbehaltBsp.:

„Es handelt sich hierbei um eine freiwillige jederzeit widerrufliche Leistung “ (z.B. BAG, Urteil 30.7.2008, 10 AZR 606/07)

„Soweit der AG gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“ (BAG, Urteil v. 08.12.2010 – 10 AZR 671/09)

24.03.201141

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Keine Kombination von „Anspruchsbegründung“ und FreiwilligkeitsvorbehaltBsp.:  

„Als Sonderleistung zahlt die Unternehmung als Urlaubsgeld zum 1. Juli und als Weihnachtsgeld zum 1. Dezember eines jeden Jahres jeweils 50 % des vereinbarten Brutto-Monatsverdienstes, ohne Berücksichtigung eines etwaigen Entgeltes für zusätzliche Arbeitsleistungen.         

Die Zahlung von Sonderleistungen, Gratifikationen, Prämien und ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Unternehmens und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.“ (BAG, Urteil v. 10.12.2008 - 10 AZR 1/08)

24.03.201142

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Formulierungsvorschlag

Werden dem AN Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld gewährt, wird hierdurch ein Rechtsanspruch auf Weitergewährung in den folgenden Kalenderjahren nicht begründet. Der Arbeitgeber behält sich vor, jedes (Jahr) neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Sonderzahlung gewährt wird.“

24.03.201143

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Geplante Gesetzesvorhaben

RA Nicolas A. Knille

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24.03.2011

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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24.03.201146

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

• Zweck: Schutz von Leiharbeitnehmern• regelt die gewerbsmäßige Überlassung von

Arbeitnehmern• grds. Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

erforderlich

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24.03.201147

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Eckpunkte)• Gleichstellung mit Stammarbeitnehmern

– bzgl. der wesentlichen Arbeitsbedingungen– sog. equal pay / equal treatment– abweichende Vereinbarungen grds. unwirksam– Ausnahmen:

• abweichende Regelung in Tarifvertrag

• abweichendes Entgelt bei zuvor arbeitslosen Leih-AN

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24.03.201148

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Änderungen)• Anlass: Umsetzung EU-Leiharbeitsrichtlinie

(2008/104/EG)• Ziel:

– Missbrauchsbekämpfung / Schutz der Leih-AN– Stärkung der Leiharbeit

• In Kraft treten: voraussichtlich am 01.12.2011– Ausnahme „Drehtürklausel“ am Tag nach Verkündung

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24.03.201149

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Änderungen)„Drehtürklausel“• Ziel: Verhinderung, dass AN entlassen und

anschl. als Leih-AN mit schlechteren Bedingungen wieder eingesetzt werden

Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz in einem Tarifvertrag weiterhin möglich, aber diese finden keine Anwendung, wenn Leih-AN in den letzten 6 Monaten beim Entleiher (Konzern) ausgeschieden ist

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Änderungen)• Ausweitung des Anwendungsbereichs:

„im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit“• Streichung der Ausnahme vom Gleichstellungs-

grundsatz bei zuvor arbeitslosen Leih-AN• Neuer Privilegierungstatbestand:

– AÜG grds. nicht anwendbar auf gelegentliche Überlassung zwischen Arbeitgebern sofern Einstellung/Beschäftigung nicht zum Zwecke der Überlassung erfolgt

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Änderungen)• Festlegung, dass Arbeitnehmerüberlassung nur

vorübergehend erfolgt – allerdings keine Höchstbeschränkung geregelt

• Vereinbarung, wonach Leih-AN Vermittlungs-gebühr an Verleiher zu zahlen hat, ist unwirksam

Entleiher muss Leih-AN• über freie Arbeitsplätze informieren• Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen/

-diensten gewähren

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (neue Bußgelder)• Bußgeld bis 25.000 € bei Missachtung der

Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen• Bußgeld bis 2.500 € bei Verstoß gegen

– Informationspflicht über freie Arbeitsplätze – Zugangsgewährung zu Gemeinschaftseinrichtungen

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Einschub: BAG Urteil vom 23.03.2011, Az. 20/11Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen auf „equal pay“

•Kann der Leih-AN von seinem Vertragsarbeitgeber (=Verleiher) nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen AN gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten

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Beschäftigtendatenschutz(Bundesdatenschutzgesetz, BDSG)

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Beschäftigtendatenschutz (Eckpunkte)

§ 32 BDSG (aktuelle Fassung) betrifft• personenbezogene Daten • für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses• erhoben, verarbeitet oder genutzt• für Begründung, Durchführung oder Beendigung

des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich• oder zur Aufdeckung von Straftaten• Einwilligung umfangreich möglich

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

• Anlass: Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Umgang mit Daten der Beschäftigten

• Ziel: – Besserer Schutz der Beschäftigten vor unrechtmäßiger

Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten– Es sollen nur solche Daten verarbeitet werden dürfen,

die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind – Rechtssicherheit

• In Kraft treten: 6 Monate nach Verkündung

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Bewerbungsphase• zulässige Datenerhebung

– Name, Anschrift, Telefon, E-Mail– weitere nur, soweit f. Eignungsfeststellung erforderlich

• unzulässige Datenerhebung– bzgl. Schwerbehinderung und deren Gleichstellung (§

68 SGB IX)

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Bewerbungsphase• nur unter Voraussetzungen des § 8 AGG

zulässige Datenerhebung– z.B. Herkunft, Religion, sexuelle Identität, Gesundheit,

Vermögensverhältnisse, Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren

• Beschäftigter kann Auskunft über erhobene Daten verlangen

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

• „Bewerber-Screening“ im Internet– Hinweis vor Erhebung erforderlich

Erhebung allgemein zugänglicher Daten grds. zulässig– Daten aus „Sozialen Netzwerken“

• schutzwürdiges Interesse d. Beschäftigten überwiegt

• unzulässig: Datenerhebung bei privaten Netzwerken (z.B. Facebook, StudiVZ)

• zulässig: bei Netzwerken die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen (z.B. XING)

– Datenerhebung bei Dritten nur mit Einwilligung!

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Bewerbungsphase• Ärztliche Untersuchung

– soweit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

– Aufklärung (Art/Umfang) und Einwilligung des Bewerbers erforderlich

– entsprechendes gilt auch für sonstige Eignungstests

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Bewerbungsphase• Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten

zulässig, soweit erforderlich zur…– Feststellung der Eignung oder– Entscheidung über Begründung d. Arbeitsverhältnisses

• Steht fest, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet wird, sind Daten zu löschen

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Während des Arbeitsverhältnisses• Voraussetzung der Datenerhebung ist grds. die

Verhältnismäßigkeit• zulässig, soweit für Durchführung, Beendigung

oder Abwicklung erforderlich (§ 32c BDSG-E)– z.B. für Melde-, Auskunfts-, Zahlungspflichten oder um

Rechte der Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrzunehmen

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

Während des Arbeitsverhältnisses• weitere neue Regelungen

– Videoüberwachung (§ 32f)– Ortungssysteme (§ 32g) – biometrische Verfahren (§ 32h)– E-Mail, Internet, Telefon (§ 32i)– Verbot der automatisierten Zusammenführung zu

einem Personenprofil (§ 32d Abs. 5)– Informationspflichten

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Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)

• Einwilligung des Beschäftigten zur Erhebung / Verarbeitung / Nutzung von Beschäftigtendaten ist nur noch möglich, soweit ausdrücklich im Gesetz vorgesehen! (§ 32l BDSG-E)

• Beschwerderecht des AN bei Verdacht auf unbefugte Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Beschäftigtendaten bei zuständiger Behörde– aber: vorherige erfolglose Beschwerde beim

Arbeitgeber erforderlich

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