Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

11

Click here to load reader

description

DIese PPT setze ich bei der Lehrerausbildung ein.

Transcript of Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

Page 1: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 1

UrheberrechtUrheberrechtin der Schulein der Schule

Page 2: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 2

Urheberrecht

n Vorteil:Vorteil:Schutz eigener Materialien vor Verwendung durch Dritte

n Nachteil:Hindernis bei Übernahme von Inhalten in eigene Unterrichtsmaterialien

Page 3: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 3

Was ist geschützt?

n Urheberrecht schützt Werke Werke als persönliche geistige Schöpfungenpersönliche geistige Schöpfungen

n geringe Anforderungen an Schöpfungshöhe...� Entstehung durch Schaffung des Werkes,

ohne dass es einer Registrierung bedarf

� Kennzeichnung ist nicht erforderlichà aber u.U. sinnvoll:

© [Jahr d. Veröffentl.] [Name des Autors]

Page 4: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 4

Inhalte von Dritten

� Mögliche Rechtsgrundlagen für die Verwendung:� Lizenzerwerb beim Rechteinhaber� Gemeinfreie Inhalte� Schranken des Urheberrechts� Inhalte stehen unter �freier� Lizenz

Page 5: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 5

Gemeinfreie Inhalte

� Amtliche Werke (§ 5 UrhG)� Gesetze, Verordnungen, u.Ä.

� Alle Werke nach Ablauf der Schutzdauer� 70 Jahre nach dem Tod des Autors

�post mortem auctoris��post mortem auctoris� (§ 64 ff. UrhG)� abweichende Schutzdauer für verwandte

Schutzrechte (in den meisten Fällen: 50 Jahre)

Page 6: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 6

Schranken des Urheberrechts

§ Zitate (§ 51 UrhG)

§ Privater Gebrauch (§ 53 UrhG)

§ Vervielfältigung für den Schulunterricht (§ 53 UrhG)

§ Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)

§ ...

Page 7: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 7

Öffentliche Zugänglichmachung

§ Recht auf öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

§ 52a I Nr. 1 UrhG erlaubt ohne Zustimmung der Urheber:

"veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeit- schriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern ... öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist"

Page 8: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 8

Umfang

� Anhaltspunkt: Hilfestellung der VG Wort

� als kleine Teile eines Werkes gelten maximal 10% eines Werkes, als Teile eines Werkes maximal 25%; insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als 100 Seiten öffentlich zugänglich gemacht werden

� öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 52 a UrhG ist nicht zulässig, wenn das Werk oder der benötigte Werkteil vom jeweiligen Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung angeboten wird

Page 9: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 9

Freie Lizenzen

� Lizenzmodelle, die kostenlose Nutzung in gewissem Umfang erlauben� z.B. Creative Commons � Lizenzierung in der

Gemeinschaft der Werkschaffenden

Page 10: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 10

Creative Commons

Namensnennung

kommerzielle Nutzung

gestattet / nicht gestattet

Nur unveränderte Nutzung

gestattet

Veränderung zulässig;

Weitergabe nur unter den gleichen Bedingungen

Page 11: Urheberschutzgesetz und CreativeCommons

02.08.08 StS Gym Fulda - © 2008 mh 11

Schluss

n pixelio.de, aboutpixel.de, flickr.com, flickr.com/creativecommons, freephotobank.org, sxc.hu, Wikipedia, Wikimedia Commons, search.creativecommons.org...

Machen Sie sichMachen Sie sich

nicht strafbar!nicht strafbar!