US-Streitkräfte in Deutschland

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US-Streitkräfte in Deutschland

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US-Streitkräftein Deutschland

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Herausgeber:

Paul SchäferVerteidigungs- und abrüstungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Obmann im Verteidigungsausschuss

Mitglied im Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungs-kontrolle und Nichtverbreitung

Platz der Republik 111011 [email protected]

Stand: April 2008

InhaltStatus Quo: US-amerikanische Truppen in Deutschland 3Rechtliche Grundlagen der US-Militärpräsenz 4 US-Stützpunkte und Einheiten in Deutschland 7Konsequenzen der US-Truppenstationierung für Deutschland 10Das Ziel: Abzug der US-Streitkräfte aus Deutschland 11

Infoboxen und Schaubilder:„Lily Pads“: Stationierungspolitik als Kriegsvorbereitung 3Nukleare Teilhabe: US-Atomwaffen in Deutschland 4US-Kommandoeinrichtungen, bedeutende Flughäfen und Stationierungsstärken in Deutschland 6Mobile Kriegführung: Stryker Brigades 7Verbände der US Army 8Verbände der US Air Force 9

Anhang: Übersicht der US-Stützpunkte in Deutschland 12

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Auch fast zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Kalten Krieges nimmt Deutschland eine Schlüsselposition in den macht- und militärpolitischen Planspielen der US-Regierung ein. Diese Schlüsselposition begründet sich nicht vorrangig in der wachsenden militärischen Un-terstützung der US-Politik durch die Bundeswehr son-dern in der über Jahrzehnte aufgebauten militärischen Infrastruktur der US-Streitkräfte in Deutschland, der rechtlichen Sonderstellung und der geographischen Lage als Drehscheibe für die US-Interventionen und Besatzungen im Nahen Osten, Zentralasien und Afrika. Mit der Schließung der bisherigen transatlantischen Drehscheibe des Flughafens Shannon (Irland) wird die Bedeutung Deutschlands noch wachsen. Im November 2007 hat US-Verteidigungsminister Robert Gates be-reits angekündigt, dass entgegen den ursprünglichen Planungen doch mehr US-Soldaten in Deutschland sta-tioniert bleiben sollen. Die Truppenstärke beträgt etwa 63.000 (plus etwa 10.000 zivile Unterstützungskräfte). In den nächsten Jahren soll die militärische Präsenz le-diglich auf etwa 43.000 Soldaten statt der ursprünglich geplanten 24.000 reduziert werden.

Diese dauerhafte Stationierung der US-Truppen in Deutschland ist aus friedenspolitischer Sicht kritisch zu bewerten – erst recht, solange die US-Regierung an ihrem „Krieg gegen den Terror“ festhält. Dieser schmutzige Krieg wird zwar vom Central Command in Tampa Bay, Florida koordiniert, aber auch das European Command (EUCOM) der US-Streitkräfte in Stuttgart spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die US-Streitkräfte und ihre Dienstleistungsunternehmen nutzen zivile deutsche Flughäfen für den Transport in

und aus ihren Kriegsgebieten, der deutsche Luftraum wird für Überflüge (u. a. verschleppter Menschen) genutzt, in Deutschland stationierte Einheiten werden in den Irak und nach Afghanistan verlegt. Seitens der Bundesregierung wurden und werden den USA unge-achtet der fehlenden völkerrechtlichen Grundlage für den Krieg gegen den Terror und den Angriff auf den Irak keine Steine in den Weg gelegt. Die Bundesregie-rung verzichtet weitestgehend darauf, die Erfüllung der minimalsten Konsultationspflichten einzufordern und steckt lieber den Kopf in den Sand. Eine Zeitlang hat die Bundeswehr sogar die Bewachung von US-Ka-sernen übernommen, damit das US-Personal in den Kriegsgebieten eingesetzt werden kann.

Aber auch unabhängig vom „Krieg gegen den Terror“ sind die US-Militärstandorte in Deutschland – und gleiches gilt im übrigen auch für die Bundes-wehr – friedenspolitisch bedenklich. Sie dienen in „Friedenszeiten“ dazu, das US-Militär zur Vorberei-tung und Führung von Kriegen zu befähigen. An we-nigstens einem Standort in Deutschland, in Büchel, werden nach wie vor US-Atomwaffen gelagert. Mit der Aufstellung von AFRICOM bei Stuttgart schaf-fen die USA die militärischen Voraussetzungen für militärische Interventionen auf dem afrikanischen Kontinent. Darüber hinaus ist das Militär auch ohne Krieg ein gesellschaftlicher Kostenfaktor und bin-det knappe finanzielle Mittel, z.B. in Bezug auf den Unterhalt und Erhalt der Infrastruktur, den Ener-gieverbrauch, die Umweltbelastung durch Manöver und der Einschränkung der Lebensbedingungen der Bevölkerung.

Status Quo: US-amerikanische Truppen in Deutschland

„Lily Pads“: Stationierungspolitik als KriegsvorbereitungDie 2004 veröffentlichte „National Military Strategy“ der USA steckt den Rahmen ab für die derzeitige Planung hinsichtlich von US-Militärstützpunkten im Ausland. US-Streitkräfte sollen in die Lage versetzt werden, im Nahen Osten, Südwestasien, Nordostasien und Ostasien militärische Operationen durchzu-führen bzw. aus diesen Regionen heraus in anderen Regionen zu intervenieren. Zu diesem Zweck sollen dort als Teil der globalen Projektion von Militärmacht statt größerer Divisionen kleinere, flexiblere Ein-heiten aufgestellt werden.

Die im gleichen Jahr vom US-Verteidigungsministerium vorgelegte „Integrated Global Presence and Basing Strategy“ umreißt die Konsequenzen für die Stationierungspolitik: Neben einigen größeren Mili-täreinrichtungen, wie z.B. Ramstein in Deutschland, sollen zunehmend kleine Stützpunkte genutzt wer-den, die Forward Operating Sites (FOS) bzw. „Lily Pads“ (Seerosen). Auf Ihnen lagert das notwendige Kriegsmaterial, und bei Bedarf können US-Einheiten kurzfristig auf Rotationsbasis stationiert werden. Hierzu zählen Stützpunkte wie Eagle Base in Tuzla (Bosnien-Herzegowina), Camp Bondsteel (Kosovo), Incirlik (Türkei) oder Thumrait und Masirah im Oman. Darüber hinaus werden sogenannte „Cooperative Security Locations“ (CSL) eingerichtet, die durch private Dienstleister betrieben werden sollen und nur bei Bedarf aktiviert werden. Die CSL sollen vor allem in Afrika aufgebaut werden, wie z.B. auf den Flug-häfen in Libreville (Gabun), Dakar (Senegal) und Entebbe (Uganda).

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Eine dringend notwendige kritische politische Ausei-nandersetzung mit der US-Militärpräsenz in Deutsch-land kommt allerdings nicht umhin, sich auch mit der juristischen Dimension bzw. den Rechtsgrundlagen für die Anwesenheit und den Aktionsradius der US-Streitkräfte in Deutschland zu beschäftigen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind der Auf-enthaltsvertrag von 1954, das NATO Truppenstatut (NTS) von 1951 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959. Alle drei Verträge können zwar theoretisch seitens Deutsch-lands gekündigt werden. In der Praxis scheint jedoch nicht klar, unter welchen Umständen dies erfolgen könnte. Aufgrund der Notenwechsel vom 25.9.1990 und 16.11.1990 kann Deutschland durch Anzeige den Aufenthaltsvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Die Kündigung des NTS ist sogar durch schriftliche Notifizierung innerhalb von nur einem Jahr möglich. Allerdings hat sich die Bundesregierung im ZA-NTS verpflichtet, das NTS nur aus dringenden Gründen zu kündigen. Das ZA-NTS wiederum kann nur mit einer Zwei-Jahres Frist beendet werden.

Diese Abkommen schränken in weiten Teilen de facto die Souveränität und Kontrolle der Bundesre-gierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein, auch wenn formal sämtliche Befugnisse von der Bun-desregierung freiwillig gewährt und wieder zurück-genommen werden können. Zu denen wichtigsten gewährten Vorrechten zählen:• die ungehinderte Bewegungsfreiheit der Soldaten

in und durch Deutschland, solange Herkunft und Ziel ein anderer NATO-Staat ist (Art.1 Abs. 4 Auf-enthaltsvertrag). Gleiches gilt auch für Kriegswaf-fen, solange das ordentliche Benachrichtigungs-verfahren der deutschen Behörden eingehalten wird;

• die Bereitstellung von Infrastruktur (Straßen, Ge-bäude, Übungsgelände) für den militärischen Be-trieb und der ungehinderte Betrieb der zugewie-senen Liegenschaften (Art. 46 Abs. 1 ZA-NTS) inklusive notwendiger Baumaßnahmen und bis hin zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Manöver- und Umweltschäden. Truppen und Ge-folge können die Liegenschaften nutzen wie sie wollen, sofern es der Erfüllung der Verteidigungs-pflichten dient (Art. 53 Abs. 1 ZA-NTS). Erst seit 1993 gibt es eine bilaterale Verwaltungsvereinba-rung zur Regelung wenigstens der laufenden Vor-sorge gegen Umweltbeeinträchtigungen;

• die Gewährung von Sonderrechten (Befreiung von Zöllen und andere Vergünstigungen) für zivile Fir-men und private Sicherheitsdiensleistungsunter-nehmen, die im Auftrag der Alliierten Streitkräfte in Deutschland tätig sind (ZA-NTS Art. 72, Abs.4). 2006 gab es etwa 90 laufende Verträge mit ins-gesamt 1.700 Arbeitnehmern, für die die US-Re-

Nukleare Teilhabe: US-Atomwaffen in

DeutschlandSeit den fünfziger Jahren lagern die USA in Deutschland Atomwaffen. Im Januar 1957 unterzeichneten die USA und Deutschland eine Grund-satzvereinbarung, dass Deutschland atomare Trägersysteme kaufen und bereitstellen wird und die USA die nukleare Munition dafür vorrätig hal-ten würden. Im Kriegsfall würden dann die Atomwaffen der Bundeswehr übergeben werden. In den 60er Jahren wurden die US-Atomwaffen mit elektromechanischen Sicherheitssystemen ausgestattet, um zu garan-tieren, dass diese Atomwaffen nur mit Autorisierung des US-Präsidenten eingesetzt werden konnten.

In Reaktion auf die Verhandlungen zum nuklearen Nichtverbreitungsver-trag (NVV) drängten die nicht-nuklearen NATO-Staaten auf einen neuen Modus, um dauerhaft an der Entwicklung und Planung der Nuklearstra-tegie beteiligt zu bleiben. 1966 wurde zu diesem Zweck die Nukleare Planungsgruppe für die politische nukleare Teilhabe eingerichtet, die sowohl über die Nuklearstrategie als auch die nukleare Rüstungskontrolle beraten sollte. Bei der Unterzeichnung des NVV erklärten die NATO-Staa-ten zudem, dass im Kriegsfall die atomaren Trägersysteme nicht-nuklea-rer Staaten für den Einsatz von US-Atomwaffen genutzt werden dürfen. Diese technische nukleare Teilhabe stand im kompletten Widerspruch zu den ersten beiden Artikeln des NVV, die vorsahen, dass ein Kernwaffen-staat niemanden die Verfügungsgewalt über Atomwaffen übertragen darf und kein Nichtkernwaffenstaat eine solche Verfügungsgewalt anstreben darf. Außer Deutschland sind heute noch Belgien, Italien, die Niederlan-de und möglicherweise noch die Türkei zum Einsatz von US-Atomwaffen befähigt.

Deutschland bringt derzeit das Jagdbombergeschwader 33 in Büchel in das System der nuklearen Teilhabe ein. Die dort stationierten 45 Torna-do-Kampfflugzeuge sind in einer Doppelrolle für den Abwurf von Atom-waffen des Typs B-61 ausgerüstet. In Büchel selber können bis zu 44 die-ser Atomwaffen in Erdschächten für den Einsatz gelagert werden. Für die Wartung und Instandhaltung ist eine Spezialeinheit zuständig, das 702. Munitions Special Support Squadron. Eine ähnliche Anlage wurde in Nör-venich gebaut, wo das Jagdbombergeschwader 31 stationiert ist. 1997 wurde diese Atomwaffenlagerstätte allerdings vorläufig außer Dienst ge-stellt. Derzeit hat der Fliegerhorst einen Caretaker-Status.

Wie viele US-Atomwaffen tatsächlich in Europa gelagert werden, ist nicht bekannt. Maximal können in den fünf Staaten 480 Atomwaffen gelagert werden. Schätzungen nach sollen es etwa 350 Atomwaffen der Typs B-61-3 (maximale Sprengkraft von 45 Kilotonnen) und B-61-4 (Sprengkraft von 170 Kilotonnen – in etwa die 14-fache der Hiroshima-Bombe) sein. Neben etwa 20 Atomwaffen in Büchel wurden bis 2004 auch etwa 130 Atomwaffen auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein gelagert.

Nach: Otfried Nassauer: US – Atomwaffen in Deutschland und Europa,BITS-Stichwort August 2007

Rechtliche Grundlagen der US-Militärpräsenz

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gierung die Anwendung dieses Artikels beantragt hat;

• die weitgehende Gewährleistung der Zuständig-keit der US-Rechtssprechung für die Truppen und das zivile Gefolge inkl. Familien der US-Streitkräfte (Art. VII NTS). Aufnahmestaat (Deutschland) und Entsendestaat (USA) teilen sich zwar formal die materielle Strafgewalt, die USA haben aber das Vorrecht bei strafbaren Handlungen von Soldaten und zivilem Gefolge, die gegen Personen und Din-ge des Entsendestaates gerichtet sind oder sich aus Unterlassung ergeben. In diesen Fällen kann die Bundesregierung – anders als bei Straftätern aller anderen Nationalitäten – im Wesentlichen nur noch Straftaten, die zur Verhängung der To-desstrafe führen können, nach deutschem Gesetz verfolgen.

Darüber hinaus beeinflussen auch einige andere in-ternationale Vereinbarungen den Aufenthalt der US-Streitkräfte in Deutschland. Mit dem „Zwei-plus-Vier Vertrag“ von 1990 wurde zum Beispiel seitens der Bundesregierung und der Westalliierten zugesichert, dass die NATO-Staaten keine Soldaten in den neuen Bundesländern dauerhaft stationieren werden. Wich-tig sind in dieser Hinsicht auch der Nordatlantikver-trag von 1949 und die darauf aufbauenden weiteren NATO-Vereinbarungen. Deutschland verpflichtet sich zur Bereitstellung von Infrastruktur auch für US-Trup-pen und gestattet den USA, im Rahmen der „nuklea-ren Teilhabe“ Atomwaffen zu stationieren und nach eigenen Sicherheitsvorschriften zu unterhalten (vgl. Infobox auf S. 4).

Unter dem Strich ist die Mehrzahl der Vereinbarungen mit den USA darauf ausgerichtet, den US-Streitkräften in Deutschland Sonderrechte einzuräumen. Gepaart mit der fehlenden Bereitschaft der Bundesregierung, die wenigen verbleibenden Kontrollmöglichkeiten zu nutzten, bedeutet dies in der Praxis einen Freibrief für das US-Militär. Von ihrem Zugangsrecht zu den meisten US-Liegenschaften – mit Ausnahme von Gebäuden und Einrichtungen zu dessen Betrieb sie nicht befugt sind, wie z.B. Atomwaffenlagern – das sie nutzen könnte, um sich u.a. über die Haftbedingungen in den US-Militärge-fängnissen zu informieren, macht die Bundesregierung beispielsweise keinen Gebrauch.

Außerdem findet de facto keine Erfassung und Kontrolle der US-Flugbewegungen über Deutschland statt. Die USA verfügen für ihre Militärluftfahrzeuge über eine Dauergenehmigung (Military Diplomatic Clearance / MDC), die zur Landung in den alten Bun-desländern berechtigt. Eine Überprüfung, ob es sich bei einem Flug eigentlich um einen genehmigungs-pflichtigen Transport von Truppenteilen außerhalb des NATO-Rahmens handelt, die den deutschen Luftraum benutzen um anschließend ohne „NATO-Auftrag“ in einen nicht-NATO-Staat zu fliegen, findet nicht statt. Für den Einflug in den Luftraum der neuen Bundeslän-der und nach Berlin ist dagegen immer eine Einzelge-nehmigung zu beantragen. Die Unterstützungsflüge für die US-Streitkräfte unter Nutzung ziviler Flughäfen und ziviler Firmen werden dagegen gar nicht regist-riert. Die Bundesregierung vertritt hier die Auffassung, dass Truppentransporte und Transporte militärischen Geräts nicht automatisch als militärische Nutzung gelten und damit nicht anzeigepflichtig sind.

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Legende

Bedeutende Militärflughäfen der US-Truppen

Von US-Truppen in bedeutendem Maß genutzte Zivilflug-häfen

Kommandoeinrichtungen der US-Truppen

Stationierte Soldaten der US Army

Stationierte Soldaten der US Air Force

US-Kommandoeinrichtungen, bedeutende Flughäfen und Stationierungsstärken in Deutschland

Spangdahlem Hahn

RamsteinUSAFE,Air Base

Büchel

Bayern

18.993Baden-Württemberg

8.248

Hessen

11.293

Rheinland-Pfalz

8.985

14.831

Nordrhein-Westfalen

543

Geilenkirchen

Leipzig

Nürnberg

Wiesbadenzukünftig:HQ Task Force

HeidelbergUSAREUR,HQ V. Corps

StuttgartEUCOM,AFRICOM,Airport

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Der Stellenwert Deutschlands als wichtige Stationie-rungsregion für die USA wird durch einen Vergleich der Angaben in der Base Structure Review 2007 des US-Verteidigungsministeriums deutlich:

• Von den 823 größeren Liegenschaften außerhalb der USA befinden sich 287 in Deutschland – mit weitem Abstand folgen Japan (130) und Südkorea (106). Die Liegenschaften in Deutschland umfas-sen eine Fläche von etwa 74.700 Hektar.

• Von den etwa 175.000 dauerhaft im Ausland stati-onierten US-Truppen befindet sich das größte Kon-tingent mit knapp 64.000 US-Soldaten in Deutsch-land. Hinzu kommt noch das zivile Gefolge mit einem Personalbestand von etwa 9.000.

Mit Ausnahme der zwei Standorte Bremerhaven und Geilenkirchen verteilen sich sämtliche US-Stütz-punkte in Deutschland auf die Bundesländern Ba-den-Württemberg (mit etwa 8.200 Soldaten), Bayern (19.000 Soldaten), Hessen (11.200 Soldaten) und Rheinland-Pfalz (23.800). Den größten Truppenteil stellt mit etwa 49.100 die US Army, 14.800 gehören zur US Air Force.

Die wichtigsten Einrichtungen der US-Streitkräfte in Deutschland sind die Hauptquartiere der US Army

US-Stützpunkte und Einheiten in DeutschlandEurope (Heidelberg) und der US Air Force Europe (Ramstein) sowie das European Command der US-Streitkräfte (EUCOM) in Stuttgart. Wenigstens vorü-bergehend wird in Stuttgart auch der Stab des African Command aufgebaut. Von strategischer Bedeutung sind darüber hinaus die Luftwaffenstützpunkte in Büchel und Ramstein, da an beiden Standorten auch Atomwaffen gelagert werden können. Als gesichert gilt, dass derzeit noch in Büchel Atomwaffen gelagert sind. Maximal können dort 44 A-Waffen gelagert wer-den, derzeit sollen sich 20 dort befinden.

Im Wesentlichen gehören die in Deutschland sta-tionierten Truppen der US Army zum V. Corps / 7th Army. Dieser Militärverband setzt sich zusammen aus der 1st Armored Division (bei Wiesbaden), dem 2nd Stryker Cavalry Regiment (bei Vilseck/Grafenwöhr), der 12th Combat Aviation Brigade (bei Ansbach), der 18th Engineer Brigade (bei Heidelberg), und der 69th Air Defense Brigade (bei Würzburg) (vgl. Infobox auf S. 8). Das V. Corps untersteht dem EUCOM und ist bislang das einzige US-Hauptquartier auf Korpsebene der USA im Ausland.

Inzwischen rückt die US-Regierung immer deut-licher von den ursprünglichen Plänen ab, die Trup-penstärke in Deutschland auf 24.000 zu reduzieren. Allerdings planen die USA weiterhin, die Gesamtzahl

Mobile Kriegführung: Stryker Brigades„Deployable, mobile, survivable, lethal“ – so wirbt die US-Waffenfabrik General Dynamics für ihre Stryker-Pan-zer, und lässt die Betonung von Einsetzbarkeit, Mobilität, Überlebensfähigkeit und Tödlichkeit vorsichtshalber noch im Slogan „Good to Go“ gerinnen.

In diesem Sinne stellt die US Army seit 2002 sogenann-te „Stryker Brigades“ auf. Insgesamt sollen sechs dieser Kampfbrigaden geschaffen werden. Die hochmobilen Ver-bände sind als schnelle Einsatzkräfte konzipiert, und kön-nen mit C-17, C-5 und C-130 Transportflugzeugen welt-weit verlegt werden. 2006 wurde in Vilseck/Grafenwöhr die zweite Stryker Brigade, das 2nd Stryker Cavalry Regi-ment (ehemals die 1st Brigade der 25. Infanteriedivision) aufgestellt. Derzeit werden die Stryker Brigades vor allem im Irak eingesetzt.

Die Stryker Brigades verfügen über verschiedene Varianten der gepanzerten Kampffahrzeuge des Typs Stry-ker, die von reinen Truppentransportern bis hin zu Radpanzern mit 105mm-Kanonenrohren reichen. Eine Stryker Brigade verfügt im Wesentlichen über drei Infanteriebataillone, ein Aufklärungs-Bataillon, ein Feld-artillerie-Bataillon, ein Logistik Battalion sowie jeweils eine Pionier-, Panzerjäger- und Fernmeldekompanie, eine Fernmeldeeinheit und Fernmeldekräfte.

Insgesamt umfasst ein Stryker Brigade Combat Team etwa 3.900 Soldaten, 250 Stryker Radpanzer in den verschiedenen Versionen und 36 155mm-Haubitzen.

Stryker auf Patrouille im Irak Foto: DOD/Foster

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der in Europa stationierten US Soldaten von 95.000 auf 60.000 zu reduzieren.

Gemäß den Vorgaben der US-Regierung geht es vor allem darum, in Europa schnell verlegbare, leichter bewaffnete Einheiten zu stationieren (vgl. Infobox auf S. 3). Im Zuge dieses Umstrukturierungsprozesses wird es auch in Deutschland zu Veränderungen kom-men. Allerdings wird Deutschland weiter eine wichtige Rolle in den US-Planungen spielen, da es die äußerst wichtigen folgenden Bedingungen erfüllt: Gewährleis-tung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit der US-Truppen, gemeinsame Transformation / Interope-rabilität der Streitkräfte, gute Infrastruktur, adäquate rechtliche Regelungen (z.B. keine Auslieferung von US-Soldaten an den Internationelen Strafgerichtshof) und gute Lebensqualität.

Auch wenn die endgültige Entscheidung über die Standorte in Deutschland wohl erst nach der US-Präsidentschaftswahl 2008 getroffen werden wird, ist bereits heute abzusehen, dass ein Konzentrationspro-zess stattfinden wird, der sich primär an folgenden Kri-terien orientieren wird: günstige Verkehrsanbindung (Flugplätze), Liegenschaften mit größeren Material-depots und freistehenden Wohnflächen, Infrastruktur für die Zusammenführung von Einsatzbrigaden. Die Liegenschaften der US Army Europe in Deutschland sollen auf 65 Liegenschaften an fünf Standorten (Ansbach, Grafenwöhr / Hohenfels, Kaiserslautern, Stuttgart, Wiesbaden) konzentriert werden.

Kernstück der neuen Machtprojektionsstrategie ist die Ablösung der schweren mechanisierten Verbände durch die Stationierung sogenannter Stryker Brigades (oder Brigade Combat Teams) und entsprechender Unterstützungskräfte. Diese Stryker-Brigaden soll innerhalb von 24 Stunden im Krisengebiet im Einsatz sein können (vgl. Infobox auf S. 7). Die 1st Armored Division und die 1st Infantry Division werden bis 2011 in die USA zurückverlegt und im Gegenzug werden 2 Brigade Combat Teams nach Deutschland verlegt. Der Anfang wurde 2006 mit der Verlegung der Stryker Bri-gades nach Vilseck gemacht. Das 2. Stryker Cavalry Regiment umfasst 3.600 Soldaten, 1.200 Fahrzeuge, davon 337 Stryker-Panzer.

Mit der Truppenneuordnung in Europa ist auch eine Restrukturierung der Kommandostrukturen verbun-den. Das HQ der US Army Europe (USAREUR) und das HQ des V. US Corps sollen zum verlegbaren Task Force HQ in Wiesbaden zusammengelegt werden. Die logistischen Kommandos sollen in einem Theater Support Command und einem US Medical Command bei Kaiserslautern/Landstuhl zusammengefasst wer-den.

USAREUR – US Army EuropeV. CorpsHQ: Heidelberg

Dem V.Corps der US Army unterstehen etwa 25.000 Soldaten (nicht nur in Deutschland). Es ist das einzige US-Hauptquartier auf Korpsebene im Ausland.

Der Verband setzt sich zusammen aus der 1st Armored Division (Wiesba-den), dem 2nd Stryker Cavalry Regiment (bei Vilseck/Grafenwöhr), der 12th Combat Aviation Brigade (bei Ansbach), der 18th Engineer Brigade (bei Heidelberg) und der 69th Air Defense Brigade (bei Würzburg).Beim Angriff auf den Irak wurden u.a. in Deutschland stationierte Heeres-fliegerbrigaden (Illesheim & Giebelstadt), Artillerieeinheiten (Schwetzin-gen, Babenhausen) sowie Spezialeinheiten (Pioniere, Spezialkräfte, Feldjä-ger) eingesetzt. Das V.Corps soll im Zuge des Umstrukturierungsprozesses der US-Trup-pen mit USAREUR zu einem Task Force Hauptquartier in Wiesbaden zu-sammengelegt werden.

1st Armored DivisionHQ: Wiesbaden

Die 1st Armored Division steht als schwerer Kampfverband für das gesamte Spektrum militärischer Operationen zur Verfü-gung. Dazu gehören die 1. und 2. Brigade Combat Teams, das

2. Stryker Cavalry Regiment und das Special Troops Battalion,. dessen Einheiten wiederholt im Irak eingesetzt wurden.Die 1st Armored Division wird in die USA nach Fort Bliss in Texas zurück-verlegt, Die 2nd Stryker Brigade wird in Vilseck bleiben

12th Combat Aviation BrigadeHQ: Ansbach

Die 12th Combat Aviation Brigade ist für offensive Kampfopera-tionen vorgesehen. Einheiten wurden in allen Kriegen der USA gegen den Irak eingesetzt.

18th Engineer BrigadeHQ: Heidelberg

Der Brigade sind das 15th Engineer Battalion (Schweinfurt) und das 54th Engineer Battalion (Bamberg) unterstellt. Das Pionier-Bataillon plant, integriert und regelt die Ausführung von Pionier-

Aufträgen für zugeteilte Pionier-Kompanien. Die Brigade soll in Zukunft als modulares Engineer Brigade Headquarter und Theater Enabling Command eingesetzt werden

69th Air Defense Artillery BrigadeHQ Würzburg

Artillerieeinheiten

5th Signal CommandHQ: Mannheim

Das 5th Signal Command ist verantwortlich für die Bereitstellung von Führungs- und Kommunikationsstrukturen bei Auslandsein-sätzen.

7th Army Reserve Command (ARCOM)HQ: Schwetzingen

ARCOM unterstehen 22 Reserveeinheiten. Als 21. Theatre Sus-tainment Command der USA für Europa hat ARCOM die Aufgabe, für die personelle Auffüllung der Einheiten zu sorgen. Das AR-

COM Expeditionary Corps koordiniert die Personalangelegenheiten bei militärischen Operationen im Ausland, u.a. im Irak.

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Schon heute steht dort mit dem Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) das größte US-Militärhospital außerhalb der USA, und es leistet einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Einsatzfähigkeit der US-Streit-kräfte: Für den gesamten Bereich des Central Com-mand – 25 Staaten vom Horn von Afrika bis Zentrala-sien, inclusive Irak und Afghanistan – ist es die erste medizinische Anlaufstelle auf befriedetem Gebiet. Nach der Notversorgung vor Ort landen alle verwun-deten US-Soldaten aus diesen Kriegsgebieten auf der Air Base Ramstein und werden im wenige Kilometer entfernten Landstuhl (intensiv-)medizinisch betreut, bis ein Weitertransport in die USA möglich ist. Das LRMC ist damit Teil einer ausgefeilten Rettungskette

USAFE – US Air Force Europe3rd Air ForceHQ: Ramstein

Oberkommando der US Luftwaffe in Europa. Ihm unterstehen das 603rd Air and Space Operations Cen-ter, das 4th Air Operations Center, die 603rd Support

Group und neun Geschwader.

435th Air Base Wing(Ramstein)

Das 435th Air Base Wing stellt militärische Unter-stützungsleistungen für den Luftwaffenstützpunkt Ramstein und Umgebung bereit.

86th Airlift Wing(Ramstein)

Das 86th Airlift Wing ist verantwortlich für die Instand-haltung der Flugzeuge und den Einsatz von Transport-flugzeugen der Typen C-130, C-20, C-21, C-37 und

C-40 in ganz Europa, Afrika und dem Nahen Osten, inklusive der Atomwaffentransporte.

52nd Fighter WingHQ: Spangdahlem

Dieses Geschwader steht für das ganze Spektrum von Kampfeinsätzen zur Verfügung – von Luftnahunter-stützung über Luftraumkontrolle bis hin zu strategi-

schen Bombardierungen. Das Geschwader verfügt über 42 F-16 C/D Kampfflugzeuge und 18 A-10 II sowie über 2 TPS-75 Rada-re. Es wurde wiederholt in Irak und Afghanistan eingesetzt.

und trägt entscheidend dazu bei, das Verhältnis von „gefallen“ zu „verwundet“ – und damit auch die für die öffentliche Meinung in den USA nicht unwichtige Opferstatistik – zu beeinflussen.

Insbesondere um das Horn von Afrika, aber auch um weitere Staaten des Kontinents, geht es auch in Stuttgart: Dort wird derzeit das African Command aufgebaut, eine Schaltzentrale für Militäreinsätze und Stationierungen in Afrika. Der bereits eingerichtete vorläufige Stab in Stuttgart sollte näher nach Afrika verlegt werden, aber ungelöste Probleme, wie z.B. die Suche nach einer geeigneten Host Nation vor Ort und die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur, lassen einen Verbleib in Stuttgart wahrscheinlicher werden.

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Allem voran bedeutet die Stationierung von US-Trup-pen in Deutschland natürlich eine Mitverantwortung der Bundesregierung für die Konsequenzen der mili-tärischen Machtpolitik der USA. Am deutlichsten ist dies beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak erkennbar geworden. Bis heute werden in Deutschland stationierte US-Einheiten in den Irak verlegt, bis heute werden US-Truppen und Kriegsge-rät aus den USA via Deutschland in den Irak transpor-tiert, bis heute ist Deutschland ein wichtiges Glied in der Kette medizinischer Versorgung für im Irak ver-wundete US-Soldaten. Hierfür dürfen die USA auch zivile deutsche Flughä-fen nutzen. Auf dem Flughafen Leipzig konnte zum Beispiel ein dramatischer Anstieg der der Flüge nach Oman, Kuwait, Saudi Arabien, Usbekistan, Afghanis-tan und Irak (von 0 auf 39 im Juli und im Oktober so-gar weiter auf 78) beobachtet werden. Über Leipzig sollen im Frühjahr 2007 wenigstens 400 US-Soldaten in den Irak und nach Afghanistan transportiert wor-den sein. Darüber hinaus nutzen auch einschlägige Partnerfirmen der US-Streitkräfte wie World Airways Leipzig als Drehplatz. Ähnliches wird für den Flughafen Hahn bei Frankfurt berichtet. Hier sollen zivile Fluggesellschaften US-Sol-daten im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums in die Einsatzgebiete oder in die Heimat gebracht ha-ben. Mit einer ähnlichen Entwicklung ist für den Flug-hafen Nürnberg zu rechnen, wenn die Stryker-Verbän-de des in der Nähe gelegenen Standortes Vilseck in die Einsatzgebiete verlegt werden.

Diese Mitverantwortung erstreckt sich auch auf die Menschenrechtsverletzungen, die die USA im Rahmen des „Krieg gegen den Terror“ begangen ha-ben. Die Bundesregierung hatte frühzeitig Kenntnis von Verschleppungen mutmaßlicher Terroristen und sogenannten „Rendition-flights“. Gleichwohl hat sie nichts unternommen, um solche Verschleppungen und Menschentransporte über Deutschland zu unter-binden. Das European Command in Stuttgart konnte ungehindert diese Flüge koordinieren – trotz deut-schem Verbindungsoffizier dort. Über die Flughäfen Frankfurt und Ramstein konnten „Rendition-flights“ stattfinden.

Die negativen Implikationen der militärischen Prä-senz der USA in Deutschland erstrecken sich auch auf den Bereich der Rüstungskontrolle. Durch das bedingungslose Festhalten an dem Prinzip der nukle-aren Teilhabe in der NATO und der daran gekoppelten Lagerung von US Atomwaffen auf US-Stützpunkten in Deutschland trägt die Bundesregierung erheblich dazu bei, den Nichtverbreitungsvertrag zu schwächen. Das System der nuklearen Teilhabe konterkariert die im Nichtverbreitungsvertrag festgelegten Verpflichtun-gen zur Reduzierung der Atomwaffenarsenale und zur Verhinderung des Zugriffs von Nicht-Atomwaffenstaa-ten auf Atomwaffen. Das unterminiert nicht nur das für weitere Anrüstung notwendige Vertrauen, sondern liefert auch (noch) nicht nuklear bewaffneten Staaten Argumente gegen die faktische Verbindlichkeit beste-hender Rüstungskontrollmechanismen.

Die ökonomischen und gesellschaftlichen Kosten der militärischen Präsenz der USA in Deutschland sind nur schwer zu beziffern. Die Bundesregierung ist aufgrund der verschiedenen Abkommen verpflichtet, „bestimmte Verteidigungsfolgekosten“ zu tragen, wie z.B. Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestreitkräfte, die Re-gulierung von Manöverschäden und den Unterhalt der genutzten Liegenschaften. Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwischen 2001 und 2006 etwa 460 Mio. Euro hierfür ausgegeben.

Das gesamte Ausmaß der Umweltbelastungen durch die militärischen Aktivitäten der US-Streitkräfte in Deutschland ist genauso wenig zu ermitteln wie die Umweltbelastungen durch die Bundeswehr. Klar ist nur, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch den Betrieb von Schießständen, die Nutzung von Luft-Boden-Schießplätzen und ausgewiesenen Luftkampf-zonen kommt. Mit dem Ausbau der US-Infrastruktur um Ramstein und Spangdahlem und der intensiveren militärischen Nutzung des Luftraums hat sich dort die Belastung der Bevölkerung erheblich erhöht. Durch den militärischen Betrieb auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein wurde das Grundwasser derart kontaminiert, das nun die Wasserversorgung durch die Technischen Werke Kaiserslautern sichergestellt werden muss.

Konsequenzen der US-Truppenstationierung für Deutschland

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Die Durchsetzung einer friedensorientierten Außen- und Sicherheitspolitik in Deutschland erfordert na-türlich in erster Linie eine Neugewichtung der ei-genen Instrumente. Das Hauptaugenmerk und der Schwerpunkt deutscher Friedenspolitik müssen des-wegen auf Abrüstung und der Verkleinerung der Bun-deswehr liegen. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Tragfähigkeit und Glaubwürdigkeit einer solchen Friedenspolitik auch maßgeblich von einer konsequenten und klaren Haltung gegenüber den Bündnispartnern abhängt. Hinsichtlich der Präsenz der US-Streitkräfte in Deutschland kann es deswe-gen friedens- und abrüstungspolitisch nur eine Ziel-vorgabe geben: Den Abzug der US-Streitkräfte und sämtlicher Atomwaffen aus Deutschland.

Daraus lässt sich eine Reihe von konkreten Forderun-gen ableiten:• Die Bundesregierung muss klar stellen, dass Maß-

nahmen zur Vorbereitung oder Führung von An-griffskriegen oder Durchführung völkerrechtswidri-ger militärischer Besatzungen aus dem deutschen Staatsgebiet heraus nicht geduldet werden.

• Deutschland muss die Beteiligung an der nuklea-ren Teilhabe beenden und künftig jegliche Statio-nierung von Atomwaffen auf deutschem Staatsge-biet untersagen.

• Die Bundesregierung muss konsequent die Kon-trollrechte nutzen, die ihr derzeit zur Verfügung stehen. Sie muss regelmäßige Inspektion und Überprüfungen der militärischen Liegenschaften, insbesondere der Gefängnisse und Übungsplätze, durchführen und auf eine bessere Erfassung des militärischen Luftverkehrs dringen.

• Die bislang gültigen Vereinbarungen über die Stationierung ausländischer Truppen in Deutsch-land müssen aufgekündigt werden. Eine mögli-che Neufassung entsprechender Vereinbarungen innerhalb der NATO oder bilateral sollte sich an folgenden Forderungen orientieren: Keine pau-schale Genehmigung für Überflüge, keine Nutzung ziviler Flugplätze oder Flugplätze der Bundeswehr, die Beschränkung von Rechten auf Einheiten, die nur für Aufgaben der NATO-Bündnisverteidigung in Europa stationiert sind, sowie keine Einschränkung der deutschen Zuständigkeit bei der Strafgerichts-barkeit.

Das Ziel: Abzug der US-Streitkräfte aus Deutschland

„Take me home, country road...“ – US-Soldat in Deutschland Foto: DOD/Ballenger

Page 12: US-Streitkräfte in Deutschland

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Bundesland Standort / nächste Ortschaft Stärke

BRE Bremerhaven 7BRE Gesamt 7

BY Ansbach 1821BY Aschaffenburg 1BY Bamberg 2481BY Garmisch 65BY Giebelstadt 202BY Grafenwöhr 604BY Hof 1806BY Hohenfels 1301BY Illesheim 1322BY Kitzingen 424BY Schweinfurt 4391BY Vilseck 3736BY Würzburg 839BY Gesamt 18.993

HE Babenhausen 298HE Büdingen 637HE Butzbach 23HE Darmstadt 2169HE Friedberg 2377HE Gießen 1321HE Groß Auheim 122HE Hanau 1224HE Wiesbaden 3122HE Gesamt 11.293

Bundesland Standort / nächste Ortschaft Stärke

NRW Geilenkirchen 543NRW Gesamt 543

RP Baumholder 4784RP Büchel 137RP Dexheim 904RP Einsiedlerhof 59RP Germersheim 10RP Kaiserslautern 2268RP Landstuhl 9720RP Mainz 490RP Miesau 523RP Pirmasens 37RP Spangdahlem 4350RP Wartenberg (Sembach) 534RP Gesamt 23.816

BW Heidelberg 3091BW Mannheim 3805BW Stuttgart 1352BW Gesamt 8.248

auf 72 weiteren Stützpunkten 745

Total: 63.958

Quelle: Department of Defense: Base Structure Report – Fiscal Year 2007 – Baseline

Anhang: US-Truppen in Deutschland –Stationierungsorte und -stärken