usgabe KREIS WEIMARER LAND · Mauerfall“ nach Apolda in die Museumsba-racke „Olle DDR“. Was...

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15. Jahrgang 14. November 2009 Nummer 13/09 AMTS KREIS BLATT WEIMARER LAND Nächste Ausgabe 19. 12. 2009 Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden erhält Thüringer Kulturpreis 2009 Verleihung am 26. November 2009 in Erfurt Das Thüringer Freilichtmuseum erhält gemein- sam mit dem Technischen Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte Wurzbach den Thürin- ger Kulturpreis 2009 des Thüringer Kultusmi- nisteriums. An die Vergabe des Preises ist ein Preisgeld in Höhe von je 6.400 Euro gebunden. Die feier- liche Übergabe findet am 26. November 2009 um 16.00 Uhr in Erfurt statt. Das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden ist das einzige seiner Art in Zentralthüringen und erlaubt einen fantastischen Einblick in das Leben und Wirken unserer Vorfahren. Darüber hinaus leistet es einen hochzuschätzenden wissenschaftlichen Beitrag für ethnologische Forschungen. In 30 historischen Museums- gebäuden, darunter Bauernhöfe, Werkstätten, Bienenhäuser, eine Einklassenschule, ein Dorf- brauhaus und eine Museumsgaststätte, wird nachvollziehbar, wie in den Thüringer Dörfern früher gelebt, gebaut und gearbeitet wurde. Diese Gebäude wären abgerissen worden, dem Verfall preisgegeben und unrettbar verlo- ren gewesen. Allein der originalgetreue Wie- deraufbau ist eine erstaunliche Meisterleistung. Einmal wurde bei einem 400 Jahre alten Gebäude das gesamte Kellergewölbe durch die Hopfgartener Firma Bennert umgesetzt – eine ingenieurtechnische Leistung, die ihresglei- chen sucht und in der Fachwelt viel Aufsehen erregt hat. Neben der wissenschaftlichen Bedeutung hat sich das Museum durch seine unterschiedlich- sten Veranstaltungen zu einem wichtigen Begegnungsort für Jung und Alt und zu einem touristischen Markenzeichen ganz Thüringens entwickelt. Landrat Hans-Helmut Münchberg über die Auszeichnung: „Diese Ehrung macht Mut für die Zukunft. Ich freue mich für unser Weimarer Land und für die Mitarbeiter des Museums, ganz besonders für seinen Leiter Michael Happe. Für mich ist das Thüringer Freilichtmuseum Geschichte zum Anfassen, es bewahrt Zeugnisse des Lebens der Generationen vor uns, einmalige Kleinode unserer Thüringer Kulturlandschaft aus Jahrhunderten. Wir alle dürfen nie vergessen, wo wir herkom- men, das hat auch mit Bodenhaftung zu tun. Von hier gehen wichtige kulturelle Impulse für die Region und ganz Thüringen aus. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer guten Zusammen- arbeit. Aus diesem Anlass danke ich hier nochmals den Kreistagsmitgliedern für ihre Entscheidun- gen in der Vergangenheit, die den Fortbestand des Museums sicherten. Ich danke dem Team des Museums für ihre excellente Arbeit und ich danke den Förderern wie der Sparkassenkulturstiftung Weimar/Wei- marer Land, der Sparkasse Mittelthüringen, dem Freistaat Thüringen, privaten Mäzenen und Leihgebern und nicht zuletzt vor allen anderen dem Brauverein Hohenfelden.“ „Die Auszeichnung ist zum einen eine Würdi- gung der Arbeit der Mitarbeiter um Museums- direktor Michael Happe. Diese haben ein Museum zum Erleben geschaffen und dabei die kulturhistorisch-wissenschaftlich fundierten Aspekte stets berücksichtigt. Zum anderen ist es eine Anerkennung der Leis- tungen des Kreises Weimarer Land für den Auf- bau und die Erhaltung eines Kleinodes der Thüringer Museumslandschaft, welche von Tra- dition und Heimatpflege geprägt ist. Dabei gelang es besonders gut, vor allem junge Men- schen an diese Thematik heranzuführen. Dass dies dabei nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises und des gesamten Landes Thüringens erlebbar ist, sondern auch darüber hinaus für die vielen Besucher gilt.“ betont Hans-Jürgen Häfner, Vorsitzender des Aus- schusses Kultur, Bildung und Sport und bringt dabei seine Freude über diese Auszeichnung zum Ausdruck. Glückwunsch! In die politische Landschaft ist Ruhe einge- kehrt. Das Wahlgetümmel und die damit ver- bundenen Tage der Selbstdarstellung sind vorüber. Die Politik hat nun Kurs auf Alltag, Arbeiten und Problemlösungen zu steuern. Ein Fahr- wasser ohne Schaum und Gischt, aber auch mit zu erwartenden Stürmen und hohem Wel- lengang. Die Thüringer Politik hat sich neu konstituiert. CDU und SPD sind einen Koalitionsvertrag eingegangen, der, wie ich meine, von Augen- maß, von Kenntnis der Probleme unseres Lan- des geprägt ist und der Lösungen aufzeigt. Es ist an denen, die jetzt in Verantwortung sind, dies umzusetzen. Und das Landesschiff hat eine Kapitänin – ein ungewohnter Begriff unserer Sprache. Zum 2. Mal in Deutschlands Geschichte führt eine Frau eine Länderregierung: Christine Lieber- knecht. Dass sie Eine aus dem Weimarer Land ist, hier ihre Wurzeln hat, gibt natürlich ein bisschen landsmannschaftlichen Stolz. Lieberknecht war immer da, wenn man sie brauchte. Sie war selbst vier Wochen nach gewonnener Landtagswahl früh um 7.30 Uhr beim Wett- kampf einer Jugendfeuerwehr; kein Anlass war ihr zu klein, sie war immer mittendrin im Leben hier im Weimarer Land, sie förderte Vorhaben unseres Weimarer Landes, ermutig- te, putzte auch mal Klinken in Erfurt, für uns. Wir haben das nicht vergessen. Sie gilt nicht nur als politisch umsichtig, inte- grierend und moderat im Ton (trotzdem fest in der Sache), sondern auch als etwas, was wir viel mehr von Politikern abfordern sollten: Sie ist fleißig. Fleiß sollte für Politiker keine „Sekundär- tugend“ sein. Sich um die Belange an der Basis zu küm- mern, war eine ihrer Stärken. Wir wünschen ihr von Herzen viel Kraft für das Amt, das ihr Thüringen aufträgt und immer eine glückliche Hand. Christine Lieberknecht wird sich nun nicht mehr so intensiv um unsere Belange im Wei- marer Land kümmern können, wie sie das bis- her getan hat. Wer sie kennt, weiß ganz sicher, dass sie jemand ist, der das große Ganze, dass sie Thüringen im Auge hat. So, wie wir es von Politikern fordern: Erst kommt das Land, dann die Partei. Bei ihr wird sicherlich in Zukunft gelten: Erst kommt das Land und dann der Kreis. Das ist ein bisschen schade. Aber das ist gut für Thüringen und dann doch wieder gut auch für uns. Alles Gute und viel Erfolg, Christine Lieber- knecht! Fotos: Jan Bernert, Niederroßla

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15. Jahrgang 14. November 2009 Nummer 13/09

AMTSKREIS

BLATTWEIMARER LAND

Nächste Ausgabe

19.12.2009

Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden erhält Thüringer Kulturpreis 2009Verleihung am 26. November 2009 in Erfurt

Das Thüringer Freilichtmuseum erhält gemein-sam mit dem Technischen SchaudenkmalGießerei Heinrichshütte Wurzbach den Thürin-ger Kulturpreis 2009 des Thüringer Kultusmi-nisteriums. An die Vergabe des Preises ist ein Preisgeld inHöhe von je 6.400 Euro gebunden. Die feier-liche Übergabe findet am 26. November 2009um 16.00 Uhr in Erfurt statt.

Das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfeldenist das einzige seiner Art in Zentralthüringenund erlaubt einen fantastischen Einblick in dasLeben und Wirken unserer Vorfahren. Darüberhinaus leistet es einen hochzuschätzendenwissenschaftlichen Beitrag für ethnologischeForschungen. In 30 historischen Museums-gebäuden, darunter Bauernhöfe, Werkstätten,Bienenhäuser, eine Einklassenschule, ein Dorf-brauhaus und eine Museumsgaststätte, wirdnachvollziehbar, wie in den Thüringer Dörfernfrüher gelebt, gebaut und gearbeitet wurde.Diese Gebäude wären abgerissen worden,dem Verfall preisgegeben und unrettbar verlo-ren gewesen. Allein der originalgetreue Wie-deraufbau ist eine erstaunliche Meisterleistung.

Einmal wurde bei einem 400 Jahre altenGebäude das gesamte Kellergewölbe durch dieHopfgartener Firma Bennert umgesetzt – eineingenieurtechnische Leistung, die ihresglei-chen sucht und in der Fachwelt viel Aufsehenerregt hat.

Neben der wissenschaftlichen Bedeutung hatsich das Museum durch seine unterschiedlich-sten Veranstaltungen zu einem wichtigenBegegnungsort für Jung und Alt und zu einemtouristischen Markenzeichen ganz Thüringensentwickelt.

Landrat Hans-Helmut Münchberg über dieAuszeichnung:„Diese Ehrung macht Mut für die Zukunft. Ichfreue mich für unser Weimarer Land und fürdie Mitarbeiter des Museums, ganz besondersfür seinen Leiter Michael Happe. Für mich istdas Thüringer Freilichtmuseum Geschichtezum Anfassen, es bewahrt Zeugnisse desLebens der Generationen vor uns, einmaligeKleinode unserer Thüringer Kulturlandschaftaus Jahrhunderten. Wir alle dürfen nie vergessen, wo wir herkom-men, das hat auch mit Bodenhaftung zu tun.Von hier gehen wichtige kulturelle Impulse fürdie Region und ganz Thüringen aus. DieserErfolg ist das Ergebnis einer guten Zusammen-arbeit. Aus diesem Anlass danke ich hier nochmalsden Kreistagsmitgliedern für ihre Entscheidun-gen in der Vergangenheit, die den Fortbestanddes Museums sicherten. Ich danke dem Team des Museums für ihreexcellente Arbeit und ich danke den Förderernwie der Sparkassenkulturstiftung Weimar/Wei-

marer Land, der Sparkasse Mittelthüringen,dem Freistaat Thüringen, privaten Mäzenenund Leihgebern und nicht zuletzt vor allenanderen dem Brauverein Hohenfelden.“

„Die Auszeichnung ist zum einen eine Würdi-gung der Arbeit der Mitarbeiter um Museums-direktor Michael Happe. Diese haben einMuseum zum Erleben geschaffen und dabeidie kulturhistorisch-wissenschaftlich fundiertenAspekte stets berücksichtigt.Zum anderen ist es eine Anerkennung der Leis-tungen des Kreises Weimarer Land für den Auf-bau und die Erhaltung eines Kleinodes derThüringer Museumslandschaft, welche von Tra-dition und Heimatpflege geprägt ist. Dabeigelang es besonders gut, vor allem junge Men-schen an diese Thematik heranzuführen. Dassdies dabei nicht nur für die Bürgerinnen undBürger des Kreises und des gesamten LandesThüringens erlebbar ist, sondern auch darüberhinaus für die vielen Besucher gilt.“ betontHans-Jürgen Häfner, Vorsitzender des Aus-schusses Kultur, Bildung und Sport und bringtdabei seine Freude über diese Auszeichnungzum Ausdruck.

Glückwunsch!In die politische Landschaft ist Ruhe einge-kehrt. Das Wahlgetümmel und die damit ver-bundenen Tage der Selbstdarstellung sindvorüber.Die Politik hat nun Kurs auf Alltag, Arbeitenund Problemlösungen zu steuern. Ein Fahr-wasser ohne Schaum und Gischt, aber auchmit zu erwartenden Stürmen und hohem Wel-lengang.Die Thüringer Politik hat sich neu konstituiert.CDU und SPD sind einen Koalitionsvertrageingegangen, der, wie ich meine, von Augen-maß, von Kenntnis der Probleme unseres Lan-des geprägt ist und der Lösungen aufzeigt.

Es ist an denen, die jetzt in Verantwortungsind, dies umzusetzen.

Und das Landesschiff hat eine Kapitänin – einungewohnter Begriff unserer Sprache. Zum2. Mal in Deutschlands Geschichte führt eineFrau eine Länderregierung: Christine Lieber-knecht.

Dass sie Eine aus dem Weimarer Land ist, hierihre Wurzeln hat, gibt natürlich ein bisschenlandsmannschaftlichen Stolz.

Lieberknecht war immer da, wenn man siebrauchte.Sie war selbst vier Wochen nach gewonnenerLandtagswahl früh um 7.30 Uhr beim Wett-kampf einer Jugendfeuerwehr; kein Anlasswar ihr zu klein, sie war immer mittendrin imLeben hier im Weimarer Land, sie förderteVorhaben unseres Weimarer Landes, ermutig-te, putzte auch mal Klinken in Erfurt, für uns.Wir haben das nicht vergessen.

Sie gilt nicht nur als politisch umsichtig, inte-grierend und moderat im Ton (trotzdem fest inder Sache), sondern auch als etwas, was wirviel mehr von Politikern abfordern sollten:

Sie ist fleißig.Fleiß sollte für Politiker keine „Sekundär-tugend“ sein.Sich um die Belange an der Basis zu küm-mern, war eine ihrer Stärken.

Wir wünschen ihr von Herzen viel Kraft fürdas Amt, das ihr Thüringen aufträgt undimmer eine glückliche Hand.

Christine Lieberknecht wird sich nun nichtmehr so intensiv um unsere Belange im Wei-marer Land kümmern können, wie sie das bis-her getan hat. Wer sie kennt, weiß ganz sicher, dass siejemand ist, der das große Ganze, dass sieThüringen im Auge hat. So, wie wir es vonPolitikern fordern: Erst kommt das Land, danndie Partei. Bei ihr wird sicherlich in Zukunftgelten: Erst kommt das Land und dann derKreis.Das ist ein bisschen schade.Aber das ist gut für Thüringen und dann dochwieder gut auch für uns.

Alles Gute und viel Erfolg, Christine Lieber-knecht!

Fotos: Jan Bernert, Niederroßla

Seite 2 14. November 2009 – Nummer 13/09

Termine

120.000 Besucher begrüßt„Olle DDR“ als Besuchermagnet

SPLITTER

16.11.2009 Kreisausschuss18.11.2009 Finanzausschuss17.11.2009 Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr30.11.2009 Kreistag

Die Berg-, Wander- und Sportfreunde aller Abteilungen der Sektion Apolda des DeutschenAlpenvereins treffen sich am 25.11.2009 um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Poche“ ander B87 zur Jahreshauptversammlung.

Änderungen vorbehalten

Sie ist 14 Jahre, geht in die 8. Klasse der Regel-schule Buttstädt und war mit ihrer Schulklasseunterwegs. Ihr Weg führte sie anlässlich einesProjekttages zum Thema „20 Jahre nach demMauerfall“ nach Apolda in die Museumsba-racke „Olle DDR“.Was sie nicht wusste, dort wurde am05.11.2009 der 120.000ste Besucher begrüßtund das war sie: Stefanie Rose aus Rothenber-ga, einem Ortsteil von Rastenberg.Überrascht und sehr erfreut nahm sie dieGlückwünsche von Volker Heerdegen, demBeigeordneten der Stadt Apolda, Dr. JürgenKüster von Euratibor und Stefan Ganß, Mode-rator bei Antenne Thüringen (siehe Foto), ent-gegen. Stefan Ganß wohnte zufällig zu dieser Zeiteine Woche lang im „Selbstversuch“ unterDDR-Bedingungen in der Museumsbarackeund berichtete jeden Tag live über seine Erleb-nisse und Erfahrungen. Neben einem Blumenstrauß und einem Buchüber Apolda bekam Stefanie Rose ein Jahres-abo für das Jahr 2010 zum Eintritt in die Aus-stellung und einige Kleinigkeiten aus demDDR-Alltag.Die Museumsbaracke „Olle DDR“ in Apoldapräsentiert als Dauerausstellung in 17 Räumenüber 12.000 Exponate. Eine Zahnarztpraxis, ein Klassenzimmer odereine Garage mit Trabant lässt so manche ver-gessene Erinnerung wieder aufleben.

Kommen Sie mit zu einer Reise in die Vergan-genheit, in den DDR-Alltag der 50er bis 80erJahre, wie es Stefanie Rose getan hat.

Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 ApoldaTelefon: 03644/5400 (Zentrale)

Fax: 03644/540850

Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes:Mo: 9.00 Uhr–12.00 UhrDi: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 UhrDo: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mo: 8.30 Uhr–11.30 UhrDi: 8.30 Uhr–11.30 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 UhrMi: 8.30 Uhr–11.00 Uhr (außer Führerscheinstelle)Do: 8.30 Uhr–11.30 Uhr und 13.30 Uhr–18.00 UhrFr: 8.30 Uhr–11.00 Uhr

1. Samstag im Monat 9.00 Uhr–11.30 Uhr

Am Samstag, dem 24. Oktober 2009, habendie Kreisverbände und Fraktionen der Christ-lich Demokratischen Union (CDU) und derSozialdemokratischen Partei Deutschlands(SPD) in Anwesenheit des Landrates Hans-Helmut Münchberg ihre gemeinsame Koaliti-onsvereinbarung für das Weimarer Land unter-schrieben. Das Papier mit der Überschrift „Gemeinsam fürdas Weimarer Land“ spiegelt auf vier Seitendas wider, wofür sich beide Fraktionen in derkommenden Legislatur im Kreis einsetzen

möchten. CDU-Kreisvorsitzender MikeMohring und sein Stellvertreter Fred Mengeunterzeichneten die Vereinbarung im Namender CDU-Fraktion. Für die SPD waren Kreisvor-sitzender Hans-Jürgen Häfner und Fraktions-vorsitzender Jürgen Krämer gekommen. Die acht Punkte umfassende Vereinbarungreicht von der Stärkung der Gemeinden überden Kampf um eine moderate Kreisumlage biszum Bekenntnis zu wohnortnahen Schulensowie dem Streben nach dem weiteren Abbauvon bürokratischen Hürden.

Gemeinsam für das Weimarer Land –CDU und SPD unterzeichnen Koalitionsvertrag

Bau der Sporthalle Bad Berka beginnt

Es geht los.Mit einem symbolischen Spatenstich am 26.Oktober 2009 gaben der Schulleiter des Marie-Curie Gymnasiums Bad Berka, Andreas Hen-schel, der CDU-Fraktionsvorsitzende MikeMohring, Landrat Hans-Helmut Münchberg,der stellvertretende Schulleiter Andreas Striebeund der Bürgermeister der Stadt Bad Berka,Thomas Liebetrau, den Startschuss für den Bau

der neuen Zwei-Felder-Sporthalle. Landrat undSchulleiter betonten noch einmal die Wichtig-keit dieses Vorhabens für den Schulstandort inBad Berka, welches ohne die finanziellen Mit-tel des Landes Thüringen und der Stadt BadBerka nicht möglich gewesen wäre. DasGesamtprojekt, welches rund 5,4 MillionenEuro kosten wird, soll spätestens Mitte 2011fertiggestellt werden.

Foto

: TLZ

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 3

Beschlüsse

AMTLICHER TEIL

Fortsetzung auf Seite 4

Beschlüsse der II. und III. Sitzung des Kreistagesvom 17.09. und 19.10.2009Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlichder Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.

Beschluss-Nummer: 20-II/2009Der Kreistag beschließt die Besetzung der nachfolgend aufgeführten Auf-sichtsratsmandate:

PVG mbH Apolda

Herr Johannes HertwigHerr Jürgen VogelHerr Gerd WeigendHerr Dr. Wolfgang PrabelHerr Jörg HammerHerr Stefan ZimmermannFrau Hannelore VentFrau Gabriele Opitz

OVG Weimar mbH

Herr Jürgen VogelHerr Gerd WeigendHerr Lothar MöllerFrau Hannelore VentHerr Gerhard Müller

EGW mbH

Herr Jürgen VogelHerr Otto RitzelHerr Helmut ZenkerFrau Kathrin Hofmann

Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH

Herr Johannes HertwigHerr Klaus LutterbergHerr Thomas SchinzelHerr Wolfgang HoppeHerr Hans-Jürgen HäfnerFrau Constanze KubitzHerr Michael Gröber - externer Sachverständiger1 Personalratsmitglied

MVZ Apolda GmbH

Herr Dr. Christian BrändelHerr Hermann-Josef SchmittHerr Jörg HammerHerr Hans-Jürgen Häfner

Klinik-Servicegesellschaft Apolda mbH

Herr Dr. Christian BrändelHerr Hermann-Josef SchmittHerr Jens WernerHerr Dirk SchützeFrau Kerstin Törpel

* * *

Beschluss-Nummer: 21-II/2009Der Kreistag beschließt die Bestellung der folgenden Mitglieder in derBetriebskommission des Eigenbetriebes Seniorenheim Tannroda:

Herr Klaus LutterbergHerr Wolf-Ludger SchlotzhauerHerr Helmut ZenkerHerr Dirk Schütze Frau Constanze Kubitz1 Personalratsmitglied

* * *

Beschluss-Nummer: 22-II/2009Der Kreistag beschließt die Bestellung der nachfolgenden Mitglieder imWerksausschuss der Kreiswerke Weimarer Land:Herr Jürgen VogelFrau Christiane Schmidt-RoseHerr Thomas Gottweiss

Herr Otto RitzelHerr Lothar MöllerHerr Jürgen KrämerHerr Stefan Wogawa

* * *

Beschluss-Nummer: 23-II/2009Der Kreistag beschließt die Bestellung von 5 Verbandsräten und derenStellvertreter der Sparkasse Mittelthüringen:

Verbandsrat StellvertreterHerr Mike Mohring Herr Dr. Christian BrändelFrau Christiane Schmidt-Rose Herr Jürgen VogelFrau Hildrun Riske Herr Rüdiger EisenbrandHerr Jürgen Krämer Frau Kathrin HofmannHerr Klaus Dinor Herr Stefan Wogawa

* * *

Beschluss-Nummer: 24-II/2009Der Kreistag beschließt die Entsendung von

Herrn Andreas Schiller,Herrn Thomas Gottweiss undHerrn Rüdiger Eisenbrand

als Verbandsräte für die Musikschule „Ottmar Gerster“* * *

Beschluss-Nummer: 25-II/2009Der Kreistag bestellt auf Vorschlag der Fraktionen folgende Kreistagsmit-glieder für den Regionalbeirat der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft„Region Erfurt-Weimar-Jena“:

Frau Christiane Schmidt-RoseHerr Fred MengeHerr Johannes HertwigHerr Jörg HammerHerr Jürgen KrämerHerr Stefan Wogawa

* * *

Beschluss-Nummer: 26-II/2009Der Kreistag beschließt auf bindenden Vorschlag der SPD-Fraktion:

Herr Dirk Schütze wird für Frau Kathrin HofmannMitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

Herr Axel Mehle wird für Herrn Klaus-Dieter KellnerMitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.

Herr Klaus-Dieter Kellner wird Stellvertreter für Herrn Axel Mehleim Rechnungsprüfungsausschuss.

* * *

Beschluss-Nummer: 27-II/2009Der Kreistag wählt auf der Grundlage des § 3 der Satzung des Behinderten-beirates des Kreises Weimarer Land 10 Mitglieder und deren Stellvertreter:Mitglied Stellvertreter/in Besetzt durch:Herr Horst-Dieter Eckartsberg Herr Dr. Christian Brändel CDU-FraktionHerr Horst Uschmann Herr Klaus Lutterberg CDU-FraktionHerr Otto Ritzel Herr Ralf Lindner CDU-FraktionHerr Björn Duschek Frau Petra Hörig Fraktion FWWHerr Wolfgang Pawlitta Frau Monika Mittermeier SPD-FraktionFrau Kerstin Törpel Herr Klaus Dinor Fraktion

DIE LINKE.Frau Barbara Petsch Frau Evelin Both Selbsthilfe-(Selbsthilfegruppen) (LV f. Menschen m. gruppenbeirat/

Behinderung) Liga der freien Wohlfahrtspflege

Frau Regina Cheno- Frau Monika Richter Selbsthilfe-Eichentopf gruppenbeirat/(DRK Kreisverband) (Diakonie Apolda) Liga der freien

WohlfahrtspflegeFrau Anita Diener Herr Gerd Hartmann Selbsthilfe-(Selbsthilfegruppen) (Selbsthilfegruppen) gruppenbeirat/

Liga der freienWohlfahrtspflege

Frau Heike Buchhorn Frau Christel Heinki Selbsthilfe-(Kreisgruppe (Selbsthilfegruppen) gruppenbeirat/d. Paritätischen Thüringens) Liga der freien

Wohlfahrtspflege

Seite 4 14. November 2009 – Nummer 13/09

Fortsetzung auf Seite 5

Beschluss-Nummer: 28-II/2009Der Kreistag wählt auf der Grundlage des § 5 der Satzung für den Seni-orenbeirat nachstehende stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellver-treter:

Mitglied Stellvertreter/in Besetzt durch:Herr Helmut Köhler Herr Helmut Schwartze CDU-FraktionHerr Erich Schorcht Herr Heinrich Schleicher CDU-FraktionHerr Walter Götze Herr Bernd Schröder CDU-FraktionHerr Ehrhardt Blochberger Herr Bernd Unbescheid Fraktion FWWFrau Monika Mittermeier Herr Wolfgang Pawlitta SPD-FraktionHerr Klaus Dinor Frau Kerstin Törpel Fraktion

DIE LINKE.Herr Gerhard Rottleb Frau Rosemarie Wilhelm Träger der freien(Aktiver Senior) (Volkssolidarität) Wohlfahrtshilfe,

Ortschaftsräte, aktiven Senioren-gruppen

Frau Hilda Mai Herr Anton Liebsch Träger der freien(Aktive Seniorin) (Seniorenverband d. Wohlfahrtshilfe,

Behind./Ruhest./ Ortschaftsräte, Hinterbliebenen) aktiven Senioren-

gruppenHerr Georg Pfotenhauer Frau Evelin Both Träger der freien(Landsenioren (LV f. Menschen m. Wohlfahrtshilfe,Altkreis Apolda) Behinderung in Ortschaftsräte,

Thüringen e.V.) aktiven Senioren-gruppen

Frau Ute Pauly Frau Regina Cheno- Träger der freien(Diakonie Apolda) Eichentopf Wohlfahrtshilfe,

(DRK Kreisverband Apolda) Ortschaftsräte, aktiven Senioren-gruppen

* * *

Beschluss-Nummer: 29-II/2009Der Kreistag beschließtdie Satzung des Kreises Weimarer Land über Gründung, Aufgaben undArbeitsweise des Rettungsdienstbereichsbeirates.

* * *

Beschluss-Nummer: 30-II/2009Der Kreistag beschließt:Der Kreis Weimarer Land wird wieder Mitglied der KommunalenGemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

* * *

Beschluss-Nummer: 31-II/2009Der Kreistag beschließt die Änderungen und Aktualisierungen des Nahverkehrsplanes 2008 bis2013 (Kreistagsbeschluss Nr.: 341-XL/2009 vom 12.02.2009) in den fol-genden Punkten

– Pkt. 3.2 Seiten 8, 9– Pkt. 4.5.1 Seiten 38 bis 40– Pkt. 4.5.2 Seite 41– Pkt 5.9 Seite 49– Pkt. 6 Seite 50– Pkt. 7 Seiten 54 bis 56.

Beschluss-Nummer: 32-II/2009Der Kreistag beschließt:1. Der Jahresabschluss 2003 des Erdstofflagers Küchelgrube wird festge-

stellt.2. Die Betriebsleitung wird für 2003 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 33-II/2009Der Kreistag beschließt:1. Der Jahresabschluss 2004 des Erdstofflagers Küchelgrube wird festge-

stellt.2. Die Betriebsleitung wird für 2004 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 34-II/2009Der Kreistag beschließt:1. Der Jahresabschluss 2005 des Erdstofflagers Küchelgrube wird festge-

stellt.2. Die Betriebsleitung wird für 2005 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 35-II/2009Der Kreistag beschließt:1. Der Jahresabschluss 2006 des Erdstofflagers Küchelgrube wird festge-

stellt.2. Die Betriebsleitung wird für 2006 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 36-II/2009Der Kreistag wolle beschließen:1. Der Jahresabschluss 2007 des Erdstofflagers Küchelgrube wird festge-stellt.2. Die Betriebsleitung wird für 2007 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 37-II/2009Der Kreistag beschließt:1. Der Jahresabschluss zum 31.01.2008 des Erdstofflagers Küchelgrube

wird festgestellt.2. Die Betriebsleitung wird zum 31.01.2008 entlastet.

* * *

Beschluss-Nummer: 38-III/2009Der Kreistag beschließt:Für den Ersatzneubau Sporthalle Bad Berka wird das Los „Baufreima-chung und Baugrube/Bohrpfahlwand“ an die Bietergemeinschaft

Harald Gollwitzer GmbH und WBB Bau & Beton GmbHMatthessstraße 47 Safransgarten 309113 Chemnitz 99441 Umpferstedt

zum geprüften Angebotspreis von 895.638,47 € vergeben.

gez. Münchberg KSLandrat

Fortsetzung von Seite 3

Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom 29.07.,12.08., 09.09. und 23.09.2009Die Veröffentlichung der nachfolgenden Be-schlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Bau- undVergabeausschuss.

Beschluss-Nr.: 02-1/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Komplexmaßnahme Angergasse in Nieder-zimmern im Zuge der Kreisstraßen K 502 undK 312 – hier: Straßenbau wird an die Firma

Hiestro Bau GmbHPegauer Straße 50

06682 Nessazum geprüften Angebotspreis von 184.330,06 €

(Straße) sowie 2.873,86 € (Anteil des KreisesWeimarer Land für die Umleitungsstrecke) fürdie K 502 und 215.500,44 € (Straße) sowie3.359,83 € (Anteil des Kreises Weimarer Landfür die Umleitungsstrecke) für die K 312 inkl.Nachlass von jeweils 2% vergeben.

* * *

Beschluss-Nr.: 05-2/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Der Bau des Ilmradwanderweges Mellingen-Oettern wird an die Firma

thomas Bauunternehmung GmbHIndustriestraße 10

99425 Weimarzum Angebotspreis von 109.816,37 € verge-ben.

* * *

Beschluss-Nr.: 08-3/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Lieferungen von Lehrmitteln für die Schu-len des Kreises Weimarer Land werden an dieFirma

PHYWE Systeme GmbH & Co.KG.Robert-Bosch-Breite 10

37079 Göttingenzum geprüften Angebotspreis von 43.576,02 €vergeben.

* * *

Beschluss-Nr.: 09-3/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistungen „Tischler- und Einsetzarbei-ten/Fenster“ im Rahmen der energetischenSanierung der Regelschule Buttelstedt werdenan die Firma

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 5

Satzungen

Holzland Integral Fenster Türen RolladenStobraer Straße 111

99510 Apoldazum geprüften Angebotspreis von 122.299,79 €inkl. 1,5% Nachlass vergeben.

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Beschluss-Nr.: 10-3/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistungen „Dämm- und Putzarbeiten,Betoninstandsetzung“ im Rahmen der energe-tischen Sanierung der Regelschule Buttelstedtwerden an die Firma

Ersabau IngenieurbetriebAm Oberwege 1799610 Sömmerda

zum geprüften Angebotspreis von 111.024,14 €inkl. 4% Nachlass vergeben.

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Beschluss-Nr.: 13-4/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistung Umsetzung der Bockwind-mühle von Großmehlra nach Hohenfelden„Am Eichenberg“ wird an die Firma

Dreikant GmbHTrierer Str. 2899423 Weimar

zum Angebotspreis von 127.913,31 € ver-geben.

Beschluss-Nr.: 14-4/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die „Baumeisterarbeiten“ im Rahmen derenergetischen Sanierung am Berufsschulstand-ort Schwerstedt, Schloss werden an die Firma

Ma Lo-Bau GmbHHinter der Mühle 4099195 Stotternheim

zum geprüften Angebotspreis von 122.488,70 €vergeben.

* * *

Beschluss-Nr.: 15-4/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistungen „Fassade“ im Rahmen derenergetischen Sanierung am Berufsschulstand-ort Schwerstedt, Schloss werden an die

Malerfirma Peter Darnstedt GmbHZwischen den Wegen 8

99510 Wormstedtzum geprüften Angebotspreis von 132.530,05 €vergeben.

* * *

Beschluss-Nr.: 16-4/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Der Ersatzneubau der Brücke über den Pfiffel-bach im Zuge der K 111 in der OrtslageZottelstedt wird an die Firma

B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau GmbHContainerdienstBeim Weidige 21

99510 Apoldazum geprüften Angebotspreis von 253.886,35 €inkl. 2 % Nachlass und 2 Nebenangebotenvergeben.

* * *

Beschluss-Nr.: 17-4/2009Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Der Ersatzneubau der Brücke über den Lehn-stedter Bach im Zuge der K 306 in der OrtslageLehnstedt wird an die Firma

B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau GmbHContainerdienstBeim Weidige 21

99510 Apoldazum geprüften Angebotspreis von 198.516,89 €inkl. 2 % Nachlass und 2 Nebenangebotenvergeben.

gez. Schütze,Ausschussvorsitzender

Fortsetzung von Seite 4

Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 1-I/2009 und 19-II/2009 vom 09.07. und 17.09.2009 die Hauptsatzung des Kreises Weima-rer Land, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen hat und nachfolgend bekannt gemacht wird.

Kreis Weimarer Land

Hauptsatzung des LandkreisesAufgrund des § 99 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl.S. 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Hauptsatzung:

§ 1Bekanntmachung

(1) Bekanntmachungen des Landkreises, diedurch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,erfolgen im „Amtsblatt“ des Kreises WeimarerLand.(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Kreistagssit-zung sowie der Sitzungen der beschließendenAusschüsse werden in den im Landkreis er-scheinenden Tageszeitungen (TA, TLZ) mindes-tens vier Tage vorher veröffentlicht.(3) Kann die in der Hauptsatzung vorgeschrie-bene Bekanntmachungsform wegen einesNaturereignisses oder anderer unabwendbarerEreignisse nicht eingehalten werden, so genügtin dringenden Fällen als öffentliche Bekannt-machung jede andere geeignete Form derBekanntgabe, die eine ausreichende Unterrich-tung der Einwohner gewährleistet.Satzungen sind unverzüglich nach Wegfall desHindernisses in der Form, in der sie sonstöffentlich bekanntzumachen wären, zu veröf-fentlichen; auf die Form ihrer Bekanntmachungist dabei hinzuweisen.(4) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen unddamit verbundene Texte und Erläuterungenbekannt zu machen, so werden diese zur wirk-samen Verkündung während der Dauer voneinem Monat im Landratsamt, 99510 Apolda,Bahnhofstraße 28, Hauptamt, während derÖffnungszeiten ausgelegt. Auf die Auslegungbei Bekanntmachungen ist hinzuweisen.

§ 2Name und Sitz

(1) Der Landkreis führt den Namen „Kreis Wei-marer Land“.

(2) Der Landkreis hat seinen Sitz im Landrats-amt, 99510 Apolda, Bahnhofstraße 28.

§ 3Wappen, Flaggen und Dienstsiegel

(1) Der Kreis Weimarer Land führt ein eigenesWappen sowie eine eigene Flagge.

Wappen:

Beschreibung des Wappens:Das Wappen ist halbgeteilt und gespalten undzeigt oben vorn in Rot ein silbernes sechs-speichiges Rad; unten vorn in Silber drei roteÄpfel (2:1) und hinten in Gold einen schwarz-en aufrechten rechtssehenden Löwen mit roterausgeschlagener Zunge und Bewehrung.

Beschreibung der Flagge:

Flagge:

Die Flagge ist weiß/rot gespaltenund trägt das Kreiswappen.

(2) Der Landkreis führt ein eigenes Dienst-siegel.Die Durchmesser der Kreissiegel betragen 45mm, 30 mm, 20 mm bzw. 10 mm. Im oberenHalbbogen steht in großen lateinischen Buch-staben der Name des Freistaates „THÜRIN-GEN“ und im unteren Halbbogen steht derName des Kreises „KREIS WEIMARER LAND“.Im Siegel wird das Kreiswappen geführt. Überdem Kreiswappen erfolgt in arabischen Zahlendie Nummerierung.

§ 4Kreisorgane

Organe des Landkreises sind der KreistagWeimarer Land und der Landrat.

§ 5Aufgaben des Kreistages

(1) Der Kreistag Weimarer Land beschließtüber alle Angelegenheiten des Landkreises,soweit er nicht die Beschlussfassung über dieEntscheidung einem beschließenden Aus-schuss übertragen hat oder nicht der Landratdurch Gesetz zuständig ist oder ihm der Kreis-tag bestimmte Aufgaben zur eigenen Entschei-dung übertragen hat.

(2) Der Kreistag entscheidet zusätzlich zu denin § 26 ThürKO getroffenen Regelungen aus-schließlich über folgende Angelegenheiten:

1. die Zustimmung zu überplanmäßigenund außerplanmäßigen Ausgaben außer-halb des vom Kreistag beschlossenen

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Deckungskreises, welche die Ermächti-gung gemäß § 11 (4) 4. Anstrich der Ge-schäftsordnung des Kreistages übersteigen;

2. den Erwerb von Grundstücken und dieVerfügung über Vermögen des Landkreises;

3. die Errichtung, die Übernahme und Erwei-terung von öffentlichen Einrichtungensowie die Beteiligung an öffentlichen Ein-richtungen;

4. die Umwandlung der Rechtsform von Eigen-betrieben oder wirtschaftlichen Unterneh-men, an denen der Landkreis beteiligt ist;

5. die Einrichtung einer Stiftung, die Umwand-lung des Zwecks und die Aufhebung einerStiftung, einschließlich der Entscheidungüber den Verbleib des Stiftungsvermögens;

6. die Übernahme von Bürgschaften;7. die Beteiligung bei der Aufstellung und

Fortschreibung von Raumordnungsplänen;8. andere Angelegenheiten, die gemäß

Gesetz der Entscheidung durch den Kreis-tag unterliegen;

9. die Übernahme neuer Aufgaben, die zuerfüllen der Kreis nicht gesetzlich ver-pflichtet ist;

10. die Vergabe von Bauleistungen einschließ-lich Straßenbauleistungen, Lieferungenund Leistungen sowie über Leistungen imRahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ab500.000 Euro;

11. die Vergabe von Gutachten ab 25.000 Euro.

§ 6Entschädigungsordnung

1. Verdienstausfallersatz für Kreistagsmitglie-der und sachkundige Bürgera) Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürgerhaben Anspruch auf Ersatz des nachgewiese-nen Verdienstausfalls. Das gilt für die Teilnah-me an Kreistags-, Kreisausschuss-, weiterenAusschuss- und Fraktionssitzungen sowie fürSitzungen im Zusammenhang mit der Wahr-nehmung von Mitgliedschaftsrechten, wennnicht die Institution selbst die Kosten erstattet.Außerdem besteht der Anspruch für sonstigeTätigkeiten, die sich aus der Ausübung desEhrenamtes notwendig ergeben.b) Selbständige erhalten auf Antrag eine Ver-dienstausfallpauschale in Höhe von 15 Europro volle Stunde.c) Personen, die nicht erwerbstätig sind, erhal-ten auf Antrag, sofern sie einen Mehrpersonen-haushalt von mindestens drei Personen führen,einen Regelstundensatz von 7 Euro pro volleStunde.d) Der tägliche Höchstbetrag der Pauschalent-schädigung beträgt das Vierfache der Stunden-pauschale.

2. Entschädigung der Kreistagsmitglieder undsachkundiger Bürgera) Die Mitglieder des Kreistages erhalten zurAbgeltung des Aufwandes, der ihnen für dieTeilnahme an Sitzungen des Kreistages, desKreisausschusses, weiterer Ausschüsse, derFraktionen, an notwendigen Besprechungenoder anderen Veranstaltungen entsteht, einenmonatlichen pauschalen Sockelbetrag in Höhevon 150 Euro sowie für die Teilnahme an Sit-zungen der o. g. Gremien ein Sitzungsgeld jeSitzung in Höhe von 15 Euro. Die Vorschriftenfinden für den Landrat keine Anwendung.

Der stellvertretende Kreistagsvorsitzende sowiedie Stellvertreter der Ausschussvorsitzendenerhalten für jede Sitzung, die sie geleitethaben, ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhevon 15 Euro.Mitglieder des Kreistages, die zu zwei aufein-anderfolgenden Sitzungen unentschuldigt fern-geblieben sind, erhalten in dem darauffolgen-den Monat eine um 30% verminderte Pauscha-le des Sockelbetrages.

b) Sachkundige Bürger erhalten für die Teilnah-me an Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld jeSitzung in Höhe von 15 Euro.c) Die in den Absätzen 1 und 2 festgesetztenSitzungsgelder gelten für eine Sitzung. Beimehreren Sitzungen an einem Tag dürfen nichtmehr als zwei Sitzungsgelder gewährt werden.

3. Voraussetzungen für Entschädigungszahlun-gena) Voraussetzungen für Entschädigungszahlun-gen sind die ununterbrochene Teilnahme an– Kreistagssitzungen,– Sitzungen der Ausschüsse und– Fraktionssitzungen.b) Bei der Teilnahme unter 50% Anwesenheitwird anteilig Entschädigung (50 von 100)gewährt. c) Kein Anspruch besteht für Teilnahme an pro-tokollarischen Feierlichkeiten.

4. ReisekostenNeben den Beträgen nach Punkt 2 werden dietatsächlichen Fahrtkosten für Fahrten von derWohnung zum Sitzungsort und zurück, um anden Sitzungen des Kreistages, der Fraktionen,der Ausschüsse sowie an Veranstaltungen, dieim Zusammenhang mit der Mitgliedschaft imKreistag stehen, erstattet.Bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeu-ges für die Fahrten zwischen Wohnung und Sit-zungsort ist die Wegstreckenentschädigungnach dem Thüringer Reisekostengesetz in derjeweils gültigen Fassung maßgebend.

5. Zusätzliche pauschalisierte Aufwandsent-schädigunga) Außer der Entschädigung nach Punkt 2erhalten eine zusätzliche pauschalisierte Auf-wandsentschädigung je Monat– die/der Kreistagsvorsitzende 125 Euro– Vorsitzende der Ausschüsse 150 Euro– Vorsitzende der Fraktionen 150 Euro– ehrenamtliche Beigeordnete 150 Euro.b) Übt ein Kreistagsmitglied mehrere der inBuchstabe a) genannten Funktionen aus, so hates Anspruch auf alle seinen Funktionen ent-sprechenden zusätzlichen Monatspauschalen.

6. FraktionenDie Fraktionen erhalten pro Mitglied jährlicheinen Pauschalbetrag von 150 Euro.

7. Ehrenamtlich TätigeFür ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied desKreistages sind, gelten die Regelungen hin-sichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstaus-falls bzw. der Pauschalentschädigung und derReisekosten entsprechend. Die Mitglieder desWahlausschusses erhalten für die Teilnahme anSitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstan-des für die Durchführung der Wahlen amWahltag sowie erforderlichenfalls für den fol-genden Tag (§ 4 Abs. 4 ThürKWG i. V. m. § 3Abs. 1 ThürKWO) je eine Entschädigung von15 Euro.

§ 7Vorsitz des Kreistages

(1) Den Vorsitz im Kreistag führt ein gewähltesKreistagsmitglied, im Falle seiner Verhinderungdessen Stellvertreter.(2) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter kön-nen aus dieser Funktion vom Kreistag mitMehrheit aller Mitglieder abberufen werden.

§ 8Büro des Kreistages

Alle notwendigen organisatorisch-technischenAufgaben werden durch ein Büro des Kreista-ges wahrgenommen.

§ 9Einberufung und Öffentlichkeit der Sitzungen(1) Der Kreistag wird vom Landrat mindestensvierteljährlich einberufen. Der Kreistag mussunverzüglich einberufen werden, wenn mindes-tens ein Viertel der Mitglieder des Kreistagesbeim Landrat unter Bekanntgabe des Bera-tungsgegenstandes dies schriftlich beantragt.(2) Der Landrat lädt die Kreistagsmitglieder,den hauptamtlichen Beigeordneten und diesonstigen nach den Bestimmungen der ThürKOzu ladenden Personen schriftlich unter Mittei-lung der Tagesordnung ein. Zwischen dem Tagdes Zugangs der Einladung und dem Tag derSitzung müssen mindestens sieben volle Kalen-dertage liegen.Die Einladungsfrist kann in Dringlichkeitsfällenabgekürzt werden; muss jedoch spätestens amzweiten Tag vor der Sitzung zugegangen sein.Auf die Verkürzung der Frist ist in der Einla-dung hinzuweisen.

§ 10Ausschüsse

(1) Der Kreistag Weimarer Land bildet zurErfüllung seiner Aufgaben einen Kreisausschussund weitere Ausschüsse, welche die Beschlüs-se des Kreistages vorbereiten oder Angelegen-heiten abschließend als beschließende Aus-schüsse entscheiden.Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben derAusschüsse regelt die Geschäftsordnung.(2) Bei der Zusammensetzung der Ausschüssehat der Kreistag dem Stärkeverhältnis der inihm vertretenen Parteien, Wählergruppen undZusammenschlüsse Rechnung zu tragen;soweit Fraktionen bestehen, sind diese derBerechnung zugrunde zu legen. Die Ausschüs-se werden nach dem d’Hondtschen Höchst-zahlverfahren besetzt, dabei wird die Zahl derKreistagssitze jeder Partei, jeder Wählergruppe,jedes Zusammenschlusses nacheinander durch1, 2, 3, 4 usw. solange geteilt, bis alle zu verge-benden Ausschusssitze in der Rangfolge der soermittelten Höchstteilungszahlen besetzt sind.

§ 11Aufgaben des Landrates

(1) Der Landrat leitet das Landratsamt und voll-zieht die Beschlüsse des Kreistages und derAusschüsse.(2) Der Kreistag überträgt dem Landrat folgen-de Angelegenheiten zur selbstständigen Erledi-gung:a) Vergabe von– Lieferungen und Leistungen, insbesondere

aufgrund von Kauf-, Werk-, Miet- und Leasing-verträgen (Verdingungsordnung für Leis-tungen) bei einem Gesamtbetrag bis zu24.999,99 Euro,

– Bauleistungen einschließlich Straßenbauleis-tungen bis 24.999,99 Euro,Befristet bis zum 31. 12. 2010 vergibt derLandrat Bauleistungen einschließlich Straßen-bauleistungen bis 99.999,99 Euro auf derGrundlage der Vergabe nach der Mittel-standsrichtlinie vom 09.03.2009.

– Leistungen im Rahmen einer freiberuflichenTätigkeit außer der Vergabe von Gutachtenbis 4.999,99 Euro.

b) Klageerhebungen ausschließlich der Einle-gung von Berufungen und Revisionen bis zueinem Streitwert von 24.999,99 Euroc) Abschluss von gerichtlichen und außerge-richtlichen Vergleichen über Forderungen bis24.999,99 Euro; bei Rechtsstreitigkeiten vorArbeitsgerichten, gerichtlichen und außerge-richtlichen Vergleichen in Höhe bis 24.999,99Eurod) Entscheidungen über überplanmäßige undaußerplanmäßige Ausgaben je Haushaltsstelleaußerhalb des vom Kreistag beschlossenen

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Deckungskreises bis 24.999,99 Euro im Ver-mögenshaushalt und bis 24.999,99 Euro imVerwaltungshaushalte) der Erlass der dem Landkreis zustehendenForderungen und öffentlichen Abgaben bis24.999,99 Eurof) die Aufnahme von Krediten innerhalb desvon der Aufsichtsbehörde genehmigten Rah-mens.(3) Über Entscheidungen in laufenden Ange-legenheiten nach Abs. 2, die eine Höhe von10.000 Euro übersteigen, informiert der Land-rat den Finanzausschuss.

(4) Der Landrat hat den Kreistag und die Aus-schüsse halbjährlich über den Vollzug ihrerBeschlüsse zu informieren.

§ 12Beigeordnete

Der Kreistag Weimarer Land wählt einenhauptamtlichen Beigeordneten und zweiehrenamtliche Beigeordnete. Der hauptamt-liche Beigeordnete ist Stellvertreter des Land-rates bei dessen Verhinderung. Der Landrat hatdie Reihenfolge der Stellvertretung durch dieweiteren Beigeordneten vor der Wahl zubestimmen. Der hauptamtliche Beigeordnete

geht den ehrenamtlichen in der Reihenfolgeder Stellvertretung vor.

§ 13Inkrafttreten

Die Hauptsatzung des Kreises Weimarer Landtritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung inKraft.Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom08. April 2005 außer Kraft.

Apolda, den 01. Oktober 2009

gez. Münchberg KSLandrat

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Amtliche Bekanntmachung der „1. Satzung des Ab-wasserzweckverbandes „Nordkreis Weimar“ zurÄnderung der Verbandssatzung des Abwasserzweck-verbandes „Nordkreis Weimar“ vom 23.07.2008“

Der Abwasserzweckverband „Nordkreis Weimar“ hat dem Landrats-amt des Landkreises Weimarer Land die am 01.10.2009 beschlosse-ne „1. Satzung des Abwasserzweckverbandes „Nordkreis Weimar“zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

„Nordkreis Weimar“ vom 23.07.2008“ angezeigt. Nachfolgend wirddiese Satzung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kom-munale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bekannt gemacht.

Apolda, den 22.10.2009

gez. HellnerAmtsleiter Kommunalaufsicht

Amtliche Bekanntmachungen

Durchführung eines Verfahrens zur Bescheini-gung des Bestehens einer beschränkten persön-lichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Abwasser-zweckverbandes Finne nach § 9 Grundbuch-bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993(BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1der Verordnung zur Durchführung des Grund-buchbereinigungsgesetzes und anderer Vor-schriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die in derAnlage aufgeführten Flurstücke in den Gemar-kungen

Oberreißen und Niederreißen

Der Abwasserzweckverband Finne hat einenAntrag auf Erteilung der Bescheinigung derDienstbarkeit für die in der Anlage aufgeführ-ten Flurstücke, auf denen sich Anlagen deröffentlichen Abwasserbeseitigung einschließ-lich Schutzstreifen befinden, bei der für diesesVerfahren zuständigen Unteren Wasserbehördegestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgeleg-ten Rechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt.

Dem Antragsteller werden mit der beschränk-ten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirt-schaftlich genutzte Anlagen und Leitungennachträglich per Gesetz verschiedene Rechteeingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauungfreizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechtewerden in das Grundbuch eingetragen.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unter-lagen können zu den amtlichen Sprechzeitenoder nach Vereinbarung bei der UnterenWasserbehörde des Landratsamtes WeimarerLand, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon03644/540644, innerhalb von vier Wochennach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungeingesehen werden.

Eventuelle Widersprüche der betroffenenGrundstückseigentümer sind schriftlich bzw.mündlich zur Niederschrift beim LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt – Untere Wasser-behörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein-zulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG istvon Gesetzes wegen eine beschränkte per-sönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober

1990 bestehenden wasserwirtschaftlich ge-nutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Dadie Dienstbarkeit für diese Anlagen bereitsdurch Gesetz entstanden ist, kann ein Wider-spruch nicht damit begründet werden, dasskein Einverständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird. Ein zulässigerWiderspruch kann nur darauf gerichtet sein,falsche Angaben in Bezug auf die Lage derAnlagen zu korrigieren.Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zurBehandlung von Widersprüchen sind, wieoben angeführt, das Grundbuchbereinigungs-gesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durch-führungs-Verordnung (SachenR-DV).

Apolda, den 19.10.2009

Im Auftrag

E x n e rAmtsleiter Umweltamt

Fortsetzung von Seite 6

1. Satzung des Abwasserzweckver-bandes „Nordkreis Weimar“ zurÄnderung der Verbandssatzung desAbwasserzweckverbandes „Nord-kreis Weimar“ vom 23.07.2008

Die Verbandssatzung des Abwasserzweckver-bandes „Nordkreis Weimar“, beschlossen vonder Verbandsversammlung am 10. 07. 2008,veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/08 des Land-kreises Weimarer Land am 23.08.2008, erhältfolgende Fassung:

§ 1§ 6 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

Die Verbandsversammlung besteht aus demVerbandsvorsitzenden und den übrigen Ver-bandsräten. Die gesetzlichen Vertreter der Ver-bandsmitglieder gehören kraft Amtes als Ver-bandsräte der Verbandsversammlung an. Im

Falle ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Ver-hinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter anihre Stelle. Die weiteren Verbandsräte undderen Stellvertreter werden durch das Be-schlussorgan der Mitgliedsgemeinde bestellt.Die Stimmen mehrerer Vertreter eines Ver-bandsmitgliedes können nur einheitlich abge-geben werden. Die Verbandsräte können sichnicht untereinander vertreten.

§ 6 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

Jedes Verbandsmitglied bestellt weitere Ver-bandsräte nach der Einwohnerzahl des Ver-bandsmitgliedes.Bei einer Einwohnerzahl< bis 1.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied einen weiteren Verbandsrat,< bis 2.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied zwei weitere Verbandsräte,< bis 3.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied drei weitere Verbandsräte.

Der Berechnung der Einwohnerzahlen werdenbei der Bestellung der weiteren Verbandsrätedie vom Thüringer Landesamt für Statistikveröffentlichten amtlichen Angaben zum31. Dezember des vorvergangenen Jahresmaßgeblich zu Grunde gelegt.

Im Jahr 2010 ist von der amtlichen Einwohner-statistik per 31.12.2008 auszugehen.

§ 2Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Neumark, den 21.10.2009

Abwasserzweckverband„Nordkreis Weimar“

gez. ScheideVerbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde

Seite 8 14. November 2009 – Nummer 13/09

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Fortsetzung von Seite 7Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke

Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt

Abwasserleitung + Oberreißen 1 67/4 10180Anlagenteile einschl. Oberreißen 1 65 10182Schutzstreifen(Regenwasserkanal)

Abwasserleitung + Oberreißen 1 80/1 10180Anlagenteile einschl. Oberreißen 1 19/2 10180Schutzstreifen Oberreißen 1 75/1 10039(Mischwasserkanal) Oberreißen 1 54/18 10056

Oberreißen 1 79/3 10056Oberreißen 1 23/10 10202Oberreißen 1 54/7 10202Oberreißen 1 104 10012Oberreißen 1 102 10192Oberreißen 1 101 10192Oberreißen 1 99 10223Oberreißen 1 98 10223Oberreißen 1 97 10008Oberreißen 1 95 10217Oberreißen 1 94 10217Oberreißen 1 166 10180Oberreißen 1 165 10024

Niederreißen 3 222/7 159Niederreißen 3 222/26 182Niederreißen 3 222/4 228Niederreißen 3 222/3 85Niederreißen 3 225 180Niederreißen 3 282 58Niederreißen 4 230/3 202Niederreißen 4 231/1 202Niederreißen 1 65 213Niederreißen 1 64 213Niederreißen 1 63/2 175Niederreißen 1 63/1 175Niederreißen 1 62 40Niederreißen 1 61 180Niederreißen 1 4 180Niederreißen 1 5 162Niederreißen 1 51 52Niederreißen 1 54/8 180Niederreißen 1 54/1 22Niederreißen 3 171 19Niederreißen 2 155/3 180

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde

Durchführung eines Verfahrens zur Bescheini-gung des Bestehens einer beschränkten persön-lichen Dienstbarkeit zu Gunsten der ApoldaerWasser GmbH nach § 9 Grundbuchbereini-gungsgesetz (GBBerG) vom 20. 12. 1993(BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1der Verordnung zur Durchführung des Grund-buchbereinigungsgesetzes und anderer Vor-schriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgendin der Anlage aufgeführte Flurstücke in denGemarkungen

Nirmsdorf, Bergsulza, Utenbach,Schmiedehausen und Kapellendorf

Die Apoldaer Wasser GmbH hat einen Antragauf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbar-keit für die in der Anlage aufgeführten Flur-stücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichenAbwasserbeseitigung einschließlich Schutz-streifen befinden, bei der für dieses Verfahrenzuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt.Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rech-

te sind im § 4 der Sachenrechts-Durch-führungs-Verordnung geregelt.Dem Antragsteller werden mit der beschränk-ten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirt-schaftlich genutzte Anlagen und Leitungennachträglich per Gesetz verschiedene Rechteeingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauungfreizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechtewerden in das Grundbuch eingetragen.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unter-lagen können zu den amtlichen Sprechzeitenoder nach Vereinbarung bei der UnterenWasserbehörde des Landratsamtes WeimarerLand, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon03644/54 06 44 innerhalb von vier Wochennach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungeingesehen werden.

Eventuelle Widersprüche der betroffenenGrundstückseigentümer sind schriftlich bzw.mündlich zur Niederschrift beim LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt – Untere Wasser-behörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein-

zulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG istvon Gesetzes wegen eine beschränkte persön-liche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober1990 bestehenden wasserwirtschaftlichgenutzten Anlagen und Leitungen entstanden.Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereitsdurch Gesetz entstanden ist, kann ein Wider-spruch nicht damit begründet werden, dasskein Einverständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, falsche Angaben in Bezug aufdie Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetz-liche Grundlage für das Verfahren zur Behand-lung von Widersprüchen sind wie oben ange-führt das Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG) und die Sachenrechts-Durch-führungs-Verordnung (SachenR-DV).

Apolda, den 19.10.2009

Im Auftrag

E x n e rAmtsleiter Umweltamt

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 9

Fortsetzung von Seite 8Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke

Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt

Trinkwasserleitung + Nirmsdorf 2 84/2 137Anlagenteile einschl. Nirmsdorf 2 85 11Schutzstreifen Nirmsdorf 2 82 140

Nirmsdorf 2 74 41

Bergsulza 3 330 10234Bergsulza 3 329 10008Bergsulza 3 324/2 10304Bergsulza 3 324/3 10303Bergsulza 3 316 10032Bergsulza 3 317/2 10209Bergsulza 3 285/1 10281Bergsulza 3 284 10238Bergsulza 3 283 10015Bergsulza 3 282 10015Bergsulza 3 281 10015Bergsulza 3 280 10320Bergsulza 3 279 10036Bergsulza 3 278 10036Bergsulza 3 277 10036Bergsulza 3 276 10235Bergsulza 3 275 10235Bergsulza 3 274/1 10337Bergsulza 3 274/2 10337Bergsulza 3 274/3 10220Bergsulza 3 274/4 10346Bergsulza 3 274/6 10337Bergsulza 3 274/7 10337Bergsulza 3 274/8 10337Bergsulza 3 274/9 10337

Utenbach 8 810 452Utenbach 8 809/3 559Utenbach 8 832 559Utenbach 8 833 536Utenbach 8 809/2 534Utenbach 8 809/1 559Utenbach 8 779 138Utenbach 8 780 538Utenbach 8 786 280

Abwasserleitung + Utenbach 2 219/1 456Anlagenteile einschl. Utenbach 2 218 456Schutzstreifen Utenbach 2 217 291

Utenbach 2 216/1 190Utenbach 2 215/4 534Utenbach 2 215/5 536

Schmiedehausen 1 5/4 57Schmiedehausen 1 825/6 96Schmiedehausen 1 824/4 581Schmiedehausen 1 823/2 345

Kapellendorf 1 209/2 201Kapellendorf 1 204/2 390Kapellendorf 1 204/1 390Kapellendorf 1 203 390Kapellendorf 1 193/2 390Kapellendorf 1 194/5 227Kapellendorf 1 1 396Kapellendorf 1 48 32Kapellendorf 1 37/1 4Kapellendorf 5 463/17 423Kapellendorf 5 463/74 390Kapellendorf 5 463/77 474

Trinkwasserleitung + Kapellendorf 6 680/4 63Anlagenteile einschl. Kapellendorf 6 681/1 494Schutzstreifen Kapellendorf 6 681/2 494

Kapellendorf 6 683/1 423Kapellendorf 6 683/2 477Kapellendorf 6 684 390Kapellendorf 6 685/1 461Kapellendorf 6 685/2 90

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Seite 10 14. November 2009 – Nummer 13/09

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Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde

Durchführung eines Verfahrens zur Bescheini-gung des Bestehens einer beschränkten persön-lichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Wasser-versorgungszweckverbandes Weimar nach § 9Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom20.12.1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindungmit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durch-führung des Grundbuchbereinigungsgesetzesund anderer Vorschriften auf dem Gebietder Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung(SachenR-DV) vom 20. 12. 1994 (BGBl. I S.3900) für nachfolgend in der Anlage aufgeführ-te Flurstücke in den Gemarkungen

Loßnitz, Obersynderstedt, Lotschenund Keßlar

Der Wasserversorgungszweckverband Weimarhat einen Antrag auf Erteilung der Bescheini-gung der Dienstbarkeit für die in der Anlageaufgeführten Flurstücke, auf denen sich An-lagen der öffentlichen Wasserversorgungeinschließlich Schutzstreifen befinden, bei derfür dieses Verfahren zuständigen UnterenWasserbehörde gestellt. Die durch die Dienst-barkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der

Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung gere-gelt.Dem Antragsteller werden mit der beschränk-ten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirt-schaftlich genutzte Anlagen und Leitungennachträglich per Gesetz verschiedene Rechteeingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauungfreizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechtewerden in das Grundbuch eingetragen.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unter-lagen können zu den amtlichen Sprechzeitenoder nach Vereinbarung bei der UnterenWasserbehörde des Landratsamtes WeimarerLand, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Telefon03644/540644, innerhalb von vier Wochennach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungeingesehen werden.

Eventuelle Widersprüche der betroffenenGrundstückseigentümer sind schriftlich bzw.mündlich zur Niederschrift beim LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt – Untere Wasser-behörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein-zulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist

von Gesetzes wegen eine beschränkte persön-liche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober1990 bestehenden wasserwirtschaftlichgenutzten Anlagen und Leitungen entstanden.Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereitsdurch Gesetz entstanden ist, kann ein Wider-spruch nicht damit begründet werden, dasskein Einverständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, falsche Angaben in Bezug aufdie Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetz-liche Grundlage für das Verfahren zur Behand-lung von Widersprüchen sind, wie oben ange-führt, das Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG) und die Sachenrechts-Durchfüh-rungsverordnung (SachenR-DV).

Apolda, den 26.10.2009

Im Auftrag

E x n e rAmtsleiter Umweltamt

Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke

Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt

Trinkwasserleitung + Loßnitz 2 21 38Anlagenteile einschl. Loßnitz 2 17/13 29Schutzstreifen Loßnitz 2 17/12 29

Loßnitz 2 17/2 48Loßnitz 2 17/17 46Loßnitz 2 17/24 48Loßnitz 2 17/22 48Loßnitz 2 17/5 29Loßnitz 2 17/26 48Loßnitz 2 17/1 47Loßnitz 2 35 38Loßnitz 2 33/1 31Loßnitz 2 16/1 35Loßnitz 2 17/20 46

Obersynderstedt 3 125 110Obersynderstedt 3 127 93Obersynderstedt 3 124/1 81Obersynderstedt 3 124/2 246Obersynderstedt 3 108 76Obersynderstedt 4 142 76Obersynderstedt 4 174 93Obersynderstedt 4 140/1 107Obersynderstedt 4 141 83

Lotschen 1 31 112Lotschen 1 50 80Lotschen 2 62 137Lotschen 2 63 97Lotschen 4 201/2 105Lotschen 4 201/1 101Lotschen 4 200/1 77Lotschen 4 221 136Lotschen 4 220 104Lotschen 4 219 148Lotschen 4 202 104Lotschen 4 207 104Lotschen 5 272 97Lotschen 5 269/3 95Lotschen 5 269/2 135Lotschen 5 269/1 136Lotschen 5 269/4 104Lotschen 5 263 97

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 11

Fortsetzung von Seite 10

Anlage: Liste der betroffenen Grundstücke

Art der Anlage Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt

Keßlar 2 46 134Keßlar 2 44 134Keßlar 2 43 124Keßlar 2 41 132Keßlar 2 42 56

Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Az. N0097/2009-1121-09

Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Az. N0113/2009-2122-09

Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwer-borner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antragauf Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung für die bestehendeMittelspannungsleitung (Freileitung undKabel) Transformatorenstation Niederzim-mern Trockenwerk - TransformatorenstationGroßmölsen Mühle mit Abzweig Transforma-torenstation Ollendorfer Straßemit einer Schutzstreifenbreite von 15,00 m bis24,00 m für die Freileitung und 1,00 m für dieKabelleitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbe-reinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.Die von der Anlage betroffenen Grundstücks-eigentümer der GemarkungNiederzimmern, Flur 3, Flurstück 524, 541, 549/1, 550, 560,562/1, 563, 564, 565, 566, 568, 569/3, 2190,2191, 2209,Flur 5, Flurstück 627/2, Flur 12, Flurstück 1717/1, 1717/3, 1730,2230,Flur 15, Flurstück 1927, 1928, 1929, 1930,1931, 1932, 1933, 1934/1, 1934/2, 1935/1,1957/3, 2193, 2370, Flur 16, Flurstück 2140, 2141, 2142, 2143,2391können den eingereichten Antrag sowie diebeigefügten Unterlagen innerhalb von vierWochen vom Tag dieser Bekanntmachung an

beim Landesamt für Bau und Verkehr, Beschei-nigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen-stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,Am Petersenschacht 3, Telefon 03632/654-311,dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhrsowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags undfreitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw.nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfristgem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsver-ordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990bestehenden Energiefortleitungen einschließ-lich der dazugehörigen Anlagen entstanden.Die durch Gesetz entstandene beschränktepersönliche Dienstbarkeit dokumentiert nurden Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danacheingetretenen Veränderungen müssen durcheinen zivilrechtlichen Vertrag zwischen denVersorgungsunternehmen und dem Grund-stückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Widerspruch nicht damitbegründet werden, dass kein Einverständnismit der Belastung des Grundbuches erteiltwird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, dass die von dem antragstellen-den Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dassein Widerspruch sich nur dagegen richtenkann, dass das Grundstück gar nicht von einerLeitung betroffen ist oder in anderer Weise, alsvon dem Unternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün-deten Fällen von Ihrem WiderspruchsrechtGebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt fürBau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Ver-sorgungsleitungen, Außenstelle Sondershau-sen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sonders-hausen schriftlich oder zur Niederschrift biszum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.Entsprechende Formulare liegen in derBescheinigungsstelle bereit.

Sondershausen, den 06.10.2009

Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle Sondershausen

Im Auftrag

gez. LampeAußenstellenleiterin

Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwer-borner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antragauf Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung für die bestehendeGasmitteldruckleitung in der Gemarkung BadBerka, Parkstraße mit einer Schutzstreifenbreite von 1,00 m bei-derseits der Leitungsachse gemäß § 9 Abs. 4Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellthat.Die von der Anlage betroffenen Grundstücks-eigentümer der GemarkungBad Berka, Flur 9, Flurstück 1333/2können den eingereichten Antrag sowie die

beigefügten Unterlagen innerhalb von vierWochen vom Tag dieser Bekanntmachung anbeim Landesamt für Bau und Verkehr, Beschei-nigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen-stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,Am Petersenschacht 3, Telefon 03632/654-311,dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhrsowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstagsund freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhrbzw. nach vorheriger Terminvereinbarung ein-sehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfristgem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsver-ordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990bestehenden Energiefortleitungen einschließ-lich der dazugehörigen Anlagen entstanden.Die durch Gesetz entstandene beschränktepersönliche Dienstbarkeit dokumentiert nurden Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danacheingetretenen Veränderungen müssen durcheinen zivilrechtlichen Vertrag zwischen denVersorgungsunternehmen und dem Grund-stückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Widerspruch nicht damitbegründet werden, dass kein Einverständnismit der Belastung des Grundbuches erteiltwird.

Fortsetzung auf Seite 12

Seite 12 14. November 2009 – Nummer 13/09

Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, dass die von dem antragstellen-den Unternehmen dargestellte Leitungsführungnicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wider-spruch sich nur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitung betrof-fen ist oder in anderer Weise, als von demUnternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün-

deten Fällen von Ihrem WiderspruchsrechtGebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt fürBau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Ver-sorgungsleitungen, Außenstelle Sondershau-sen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sonders-hausen schriftlich oder zur Niederschrift biszum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.Entsprechende Formulare liegen in derBescheinigungsstelle bereit.

Sondershausen, den 12.10.2009

Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle Sondershausen

Im Auftraggez. LampeAußenstellenleiterin

Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Az. N0098/2009-1121-09

Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Az. N0104/2009-2122-02

Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwer-borner Straße, 99087 Erfurt einen Antrag aufErteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbe-scheinigung für die bestehendeMittelspannungsfreileitung Transformatoren-station Sulzbach Schule, Transformatorensta-tion Hermstedt Gewerbegebietmit einer Schutzstreifenbreite von 15,00 mgemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungs-gesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993(BGBl. S. 2182) gestellt hat.Die von der Anlage betroffenen Grundstücks-eigentümer der GemarkungenApolda,Flur 15, Flurstück 2130/11,Hermstedt,Flur 3, Flurstücke 310, 312, 313, 315, 316/1,316/2, 316/3, 317/1, 317/2, 318/1, 318/2,319/2, 319/3, 320/1, 471, 472, 473, 517, 523,524, 536, Herressen,Flur 3, Flurstücke 321, 329, 330, 331, 336,337, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345,345/2, 345/4, 367, 368/1, 368/4, 368/5,368/6, 368/7, 368/8, 368/9, 368/10, 368/11,368/12, 368/13, 368/14, 368/15, Schöten,Flur 2, Flurstücke 125/2, 168, 169, 170,175/2, 176, 177, 179/2, 180, 181,Sulzbach,Flur 2, Flurstücke 241, 242, 243können den eingereichten Antrag sowie die

beigefügten Unterlagen innerhalb von vierWochen vom Tag dieser Bekanntmachung anbeim Landesamt für Bau und Verkehr, Beschei-nigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen-stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,Am Petersenschacht 3, Telefon 03632/654-311,dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhrsowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstagsund freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhrbzw. nach vorheriger Terminvereinbarung ein-sehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfristgem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsver-ordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990bestehenden Energiefortleitungen einschließ-lich der dazugehörigen Anlagen entstanden.Die durch Gesetz entstandene beschränktepersönliche Dienstbarkeit dokumentiert nurden Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danacheingetretenen Veränderungen müssen durcheinen zivilrechtlichen Vertrag zwischen denVersorgungsunternehmen und dem Grund-stückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Widerspruch nicht damitbegründet werden, dass kein Einverständnis

mit der Belastung des Grundbuches erteiltwird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, dass die von dem antragstellen-den Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dassein Widerspruch sich nur dagegen richtenkann, dass das Grundstück gar nicht von einerLeitung betroffen ist oder in anderer Weise, alsvon dem Unternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün-deten Fällen von Ihrem WiderspruchsrechtGebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt fürBau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Ver-sorgungsleitungen, Außenstelle Sondershau-sen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sonders-hausen schriftlich oder zur Niederschrift biszum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.Entsprechende Formulare liegen in derBescheinigungsstelle bereit.

Sondershausen, den 25.09.2009

Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle Sondershausen

Im Auftraggez. LampeAußenstellenleiterin

Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-tungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,dass die Energieversorgung Apolda GmbH,Heidenberg 52 in 99510 Apolda einen Antragauf Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung für die bestehendenGasmitteldruckleitungen in der GemarkungApoldamit einer Schutzstreifenbreite von 2,06 m bis2,30 m gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereini-gungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.Die von der Anlage betroffenen Grundstücks-eigentümer der Gemarkung Apolda,Flur 4, Flurstücke 1153/5, 1153/6, 1153/7, Flur 7, Flurstücke 4855, 4856, 4859, 4860,

4865, 4866, 4867, Flur 9, Flurstück 1670, Flur 16 , Flurstücke 2134/20, 2134/25,2134/27, 2134/44, Flur 17, Flurstücke 2237/9, 2237/30können den eingereichten Antrag sowie diebeigefügten Unterlagen innerhalb von vierWochen vom Tag dieser Bekanntmachung anbeim Landesamt für Bau und Verkehr, Beschei-nigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außen-stelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,Am Petersenschacht 3, Telefon 0 36 32/654-311, dienstags zwischen 8.30 Uhr und12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr,donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhrund 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Termin-vereinbarung einsehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungslei-

tungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfristgem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsver-ordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember1994 (BGBl. I S. 3900).Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990bestehenden Energiefortleitungen einschließ-lich der dazugehörigen Anlagen entstanden.Die durch Gesetz entstandene beschränktepersönliche Dienstbarkeit dokumentiert nurden Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danacheingetretenen Veränderungen müssen durch

Fortsetzung von Seite 11

Fortsetzung auf Seite 13

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 13

einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen denVersorgungsunternehmen und dem Grund-stückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Widerspruch nicht damitbegründet werden, dass kein Einverständnismit der Belastung des Grundbuches erteiltwird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, dass die von dem antragstellen-den Unternehmen dargestellte Leitungsführungnicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wider-

spruch sich nur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitung betrof-fen ist oder in anderer Weise, als von demUnternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün-deten Fällen von Ihrem WiderspruchsrechtGebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt fürBau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Ver-sorgungsleitungen, Außenstelle Sondershau-sen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sonders-hausen schriftlich oder zur Niederschrift biszum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.

Entsprechende Formulare liegen in der Be-scheinigungsstelle bereit.

Sondershausen, den 15.09.2009

Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle Sondershausen

Im Auftraggez. LampeAußenstellenleiterin

Fortsetzung von Seite 12

Landratsamt Weimarer Land– Kommunalaufsicht –

Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Selbstverwaltungs-aufgabe der Wirtschaftsförderung an die Verwaltungsgemein-schaft Grammetal durch deren Mitgliedschaft im „Zweckver-band Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen Landkrei-ses Weimarer Land“ zwischen der VerwaltungsgemeinschaftGrammetal und den Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a.B.,Hopfgarten, Isseroda und Ottstedt a. B. vom 23.02.2009 wurde

mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom22. 10. 2009 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 ThürKGGgenehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung amtlichbekannt gemacht.

Apolda, 22.10.2009

Im AuftragHellnerAmtsleiter

Zwischen1. der Gemeinde Bechstedtstraß, vertretendurch den Bürgermeister Herrn L. Möller,2. der Gemeinde Daasdorf a. B., vertretendurch den Bürgermeister Herrn M. Scheit,3. der Gemeinde Hopfgarten, vertreten durchdie Bürgermeisterin Frau H. Vent,4. der Gemeinde Isseroda, vertreten durch denBürgermeister Herrn R. Lober,5. der Gemeinde Ottstedt a. B., vertreten durchden Bürgermeister Herrn H.-W. Fleischhauer,im Folgenden „übertragende Gemeinde“genannt

u n dder Verwaltungsgemeinschaft Grammetal, ver-treten durch den Vorsitzenden Uwe Sennewald,im Folgenden „VGem“ genannt,

wird nach § 47 Abs. 3 ThürKO in Verbindungmit § 7 Abs. 2 ThürKGG folgende

Übertragungszweckvereinbarung

geschlossen:

§ 1Aufgabenübertragung undAufgabenwahrnehmung

(1) Die übertragende Gemeinde überträgt dieAufgabe des eigenen Wirkungskreises „Wirt-schaftsförderung“ (§ 2 Abs. 2 der ThüringerKommunalordnung) auf die VGem mit folgen-der Aufgabenstellung:„Förderung und Neuansiedlung der gewerb-lichen Wirtschaft sowie Verbesserung der wirt-schaftlichen Infrastruktur zur Schaffung undSicherung von wettbewerbsfähigen Dauerar-beitsplätzen und der Verbesserung der erwerbs-tätigen Struktur und Einkommenssituation“.(2) Zur Wahrnehmung der Aufgabe stellt dieVGem den Antrag auf Mitgliedschaft im„Zweckverband Wirtschaftsförderung der Re-gion des nördlichen Landkreises WeimarerLand“.

§ 2Kosten der Mitgliedschaft

Die Verteilung der Kosten der Mitgliedschaft aufdie übertragende Gemeinde erfolgt nach Maß-gabe der Einwohnerzahl. Grundlage bildet derUmlagesatz des Zweckverbandes Wirtschafts-förderung der Region des nördlichen Landkrei-ses Weimarer Land. Der Kostensatz wird jähr-lich von der Gemeinde als Umlage erhobenund in der Haushaltssatzung festgesetzt. Sofernalle Mitgliedsgemeinden der VGem die Aufga-benübertragung vornehmen, entfällt die geson-derte Ausweisung der Umlage.

§ 3Vertragsdauer und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbefristeteZeit abgeschlossen.(2) Unabhängig von § 60 ThürVwVfG ist eineKündigung zum Ende eines Kalenderjahres miteiner Frist von sechs Monaten möglich.(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4Sonstige Vereinbarungen

(1) Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichtender beteiligten Gemeinde aus dieser Verein-barung soll die Rechtsaufsichtsbehörde zurSchlichtung angerufen werden.(2) Im Fall der Aufhebung der Vereinbarungwickelt die VGem vorbehaltlich einer ander-weitigen gesetzlichen Regelung die Geschäfteeinschließlich der Rechnungslegung ab. ImFalle des Ausscheidens einer beteiligtenGemeinde findet eine Auseinandersetzunginsoweit zwischen der ausscheidendenGemeinde und der VGem statt.(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungendes Vertrages rechtsunwirksam sein sollten,wird dadurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt. Die unwirksameBestimmung ist in eine gesetzlich wirksame sozu ändern, wie es dem Sinn und Zweck desVertrages entspricht.

§ 5Bekanntmachung

Die VGem macht die Zweckvereinbarung inihrem Amtsblatt bekannt.

§ 6Inkrafttreten

Die Vereinbarung tritt zum 01. 01. 2009 inKraft.

Isseroda, 23.02.2009

1. Gemeinde Bechstedtstraßgez. L. Möller, Bürgermeister (Beschluss vom 04.12.2008)

2. Gemeinde Daasdorf a. B. gez. M. Scheit, Bürgermeister (Beschluss vom 09.10.2008)

3. Gemeinde Hopfgartengez. H. Vent, Bürgermeisterin (Beschluss vom 28.10.2008)

4. Gemeinde Isserodagez. R. Lober, Bürgermeister (Beschluss vom 07.10.2008)

5. Gemeinde Ottstedt a. B.gez. H.-W. Fleischhauer, Bürgermeister(Beschluss vom 02.12.2008)

VGem Grammetalgez. Sennewald, Vorsitzender(Beschluss vom 04.09.2008)

Seite 14 14. November 2009 – Nummer 13/09

Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbHWallendorfer Straße 2799423 Weimar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2008

Die Gesellschaft hat

– die Bilanz– die Gewinn- und Verlustrechnung– den Anhang– den Betätigungsvermerk

beim elektronischen Bundesanzeiger unterder Nummer HRB 102626 eingereicht.

Aufsichtsrat der OmnibusverkehrsgesellschaftWeimar mbH

Mit Beschluss des Kreistages vom 17. Septem-ber 2009 gehören dem Aufsichtsrat der Omni-busverkehrsgesellschaft Weimar mbH folgendeMitglieder an:Herr Jürgen Vogel, Umpferstedt;Herr Gerd Weigend, Eberstedt;

Herr Lothar Möller, Bechstedtstraß;Herr Gerhard Müller, Nohra/OT Ulla;Frau Hannelore Vent, Hopfgarten.Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Landratdes Kreises Weimarer Land, Herr Hans-HelmutMünchberg.

Weimar, 9. Oktober 2009

GunstheimerGeschäftsführer

Amtliche Bekanntmachungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

An alle PferdehalterÄnderung der Verfahrensweiseder Anmeldungvon Pferden

Ab Januar 2010ändert sich die Ver-fahrensweise bezüg-lich der gesetzlichgeforderten Anmel-dung von Equiden(Pferde, Esel).

Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung mussprinzipiell jede Haltung von Equiden beimVeterinäramt angemeldet sein. Bisher war es allerdings möglich, dass bei Pfer-den, welche dauerhaft in einer Pferdepensiono.Ä. eingestellt waren, die Anmeldung der Tiereüber den Betreiber der Pension erfolgen konn-te. Es musste sich also nicht jeder Pferdebesit-zer einzeln beim Veterinäramt anmelden.

Ab Januar 2010 ist diese Verfahrensweise auf-grund von Gesetzesänderungen jedoch nichtmehr möglich.

Ab dem 01.01.2010 ist jeder Halter von Pfer-den und Eseln gesetzlich verpflichtet, sichselbst als Pferdehalter beim Veterinäramtanzumelden.

Sollten Sie Ihre Pferdehaltung noch nicht per-sönlich angemeldet haben und noch nicht imBesitz einer amtlichen Registriernummer sein,melden Sie sich bitte umgehend beim

Veterinäramt Weimarer LandBahnhofstraße 28

99510 Apolda (Telefon 03644/540301).

Den für die Anmeldung erforderlichen Melde-bogen bekommen Sie dann direkt vom Vete-rinäramt oder im Internet unterhttp://www.land.de/soziales/veterinaeramt/meldebogen_tierhalter.pdf.Der Meldebogen ist vollständig auszufüllen, zu

unterschreiben und an das Veterinäramt zusenden. Ihre Registriernummer erhalten Siedaraufhin vom Landwirtschaftsamt Sömmerda.

Informationen der Thüringer Tierseuchen-kasse zu dieser ProblematikDie Neuanmeldung der von der Änderungbetroffenen Pferdehalter bei der Thüringer Tier-seuchenkasse zum Stichtag 03. 01. 2010 hatunter Angabe der Postanschrift des Tierbesit-zers, des Standortes und der Registriernummerder Pferdehaltung bis spätestens 17.01.2010zu erfolgen. Sie kann formlos vorgenommenwerden, ist aber auch auf der Internetseitewww.thueringertierseuchenkasse.de möglich.Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass einVerstoß gegen die Meldepflicht zum Versagenvon Entschädigungszahlungen im Tierseuchen-fall und von Beihilfen der Tierseuchenkasseführt.

Dr. HoffmannAmtstierarzt

Achtung Schlachtsaison!I. Informationen zum Inverkehrbringen vonFleisch und Fleischerzeugnissen

Aus gegebenem Anlass weist das Veterinär- undLebensmittelüberwachungsamt auf die not-wendige Einhaltung der fleischhygienerecht-lichen Bestimmungen hin.

1. Jede Schlachtung von zum menschlichenVerzehr bestimmten Haustieren (einschließlichSchafe und Gehegewild, jedoch ausgenommenGeflügel und Kaninchen in kleinen Mengen)unterliegt der amtlichen Schlachttier- undFleischuntersuchungspflicht und muss beimzuständigen Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsamt (VLÜA) angemeldet werden.2. Fleisch aus Hausschlachtungen sowie dar-aus hergestellte Wurst darf nur im eigenenHaushalt verzehrt und weder gegen Entgeltnoch kostenlos an Dritte abgegeben werden.3. Das Verbot der Abgabe betrifft auch Wurst,die aus Fleisch hergestellt wurde, das ausgewerblichen Schlachtstätten oder dem Han-del stammt, jedoch nicht aus einer vom VLÜAüberwachten Produktionsstätte.4. Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen vonFleisch- und Wurstwaren aus eigener Produk-tion ist an die Einhaltung bestimmter fleisch-und lebensmittelrechtlicher Bedingungengebunden und wird auf Antrag durch das Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsamt desKreises Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510Apolda ([email protected]),geprüft und genehmigt.

II. Trichinellose - eine gefährliche Parasitose fürden Menschen

Die Trichinellose ist eine mild bis tödlich ver-laufende Erkrankung infolge einer Infektion mitTrichinen. Träger von Trichinen können allefleischfressenden Haus- und Wildtiere sein,vorrangig Schwein (einschließlich Wild-schwein), Hund, Katze, Fuchs, Dachs, Luchs,Sumpfbiber, Bär, Ratte. Der Mensch erkranktan Trichinellose, wenn er infiziertes Muskel-fleisch verzehrt.Durch konsequente fleischhygienische Maß-nahmen sind die Trichinellose-Fälle inDeutschland deutlich zurückgegangen. Trotzder sinkenden Befallsraten in den letzten Jah-ren ist dem Trichinenträger „Wildschwein“weiterhin Aufmerksamkeit zu schenken.Vollständiges Durcherhitzen des Fleisches tötetTrichinella-Larven ab. Vorsicht aber beim Pökeln und Räuchern! BeiRohwürsten und Schinken werden Trichinennur abgetötet, wenn ein bestimmter Salz- undWassergehalt erreicht wird. Bei Reisen in südliche Länder und Nicht-EG-Staaten sollten nur erhitzte Fleischerzeugnissekonsumiert werden! Die Verfütterung vonFleischabfällen von Tieren, die Trichinenträgersein könnten, an Schweine, Hunde, Katzeno.Ä. sollte nur in gekochtem Zustand erfolgen.Tierkörper und ihre Teile, vor allem von Wild,sind sachgerecht zu beseitigen. In Tierbestän-den ist eine konsequente Schadnagerbekämp-fung erforderlich. Im Kreis Weimarer Land wirdfür die amtliche Trichinenuntersuchung beiHausschlachtungen von Schweinen die

Quetschmethode und bei gewerblichen Schlach-tungen sowie Wildschweinen die Verdauungs-methode angewandt.Die Verdauungsmethode darf nur in nach EU-Recht akkreditierten Trichinenuntersuchungs-stellen durchgeführt werden.

Amtliche Trichinenuntersuchungsstellen imLandkreis Weimarer Land

1. Sachgebiet Fleischhygiene, 99428 NohraTel.: 03643/563401(8.00 Uhr–15.30 Uhr, freitags bis 13.00 Uhr)

2. neu!!! VLÜA/ LRA, ApoldaTel.: 03644/ 540301/305(Annahmezeiten: Mo–Do 8 Uhr–13 Uhrund nach telef. Vereinbarung)

3. Dr. Andrea SchmidtTel.: 03643/904692 (nach Absprache)

4. DVM H. SchönherrTel.: 036461/20850

5. DVM R. SchmidtTel.: 036454/50258

Die Trichinenproben sind mit den erforderli-chen Begleitdokumenten (Wildursprungs-schein bzw. Trichinenproben-Begleitschein)abzugeben. Trichinenbefallene Tierkörper wer-den als untauglich für den menschlichen Ver-zehr beurteilt. Deshalb ist unbedingt dasUntersuchungsergebnis vor dem Verzehr abzu-warten!

Amtliche Bekanntmachung der Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbH

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 15

Verordnung

Stellenausschreibung

Verordnungüber die Aufhebung der „Verordnung zurAnpassung des Wochenmarktes an die wirt-schaftliche Entwicklung und die örtlichenBedürfnisse der Verbraucher (Wochenmarkt-Verordnung)“des Landkreises WEIMARER LAND vom21.09.2009

Auf Grund § 67 Abs. 2 Gewerbeordnung inder Fassung der Bekanntmachung vom 22.Februar 1999 (BGBl. I S. 202), letzte Änderung28. März 2009 (BGBl. I S. 634), in Verbindung

mit § 11 Satz 1 Ziffer 1 Thüringer Verordnungzur Regelung von Zuständigkeiten und zurÜbertragung von Ermächtigungen im allgemei-nen Gewerberecht, Handwerksrecht, Schorn-steinfegerrecht, Blindenwarenrecht und demGesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeitvom 9. Januar 1992 (GVBl. S. 45), letzte Ände-rung 27. Februar 2009 (GVBl. S. 277) und § 1sowie § 2 Satz 1 der Verordnung zur Übertra-gung einer Ermächtigung nach der Gewerbe-ordnung und zur Aufhebung der ThüringerWochenmarkt-Verordnung vom 22. Januar1997 (GVBl. S. 83), wird für den Kreis Weima-rer Land verordnet:

§ 1Die „Verordnung zur Anpassung des Wochen-marktes an die wirtschaftliche Entwicklung unddie örtlichen Bedürfnisse der Verbraucher desKreises Weimarer Land (Wochenmarkt-Verord-nung)“ vom 01.10.1998 (Amtsblatt Nummer06/98 vom 10. Oktober 1998, Seite 3) tritt mitAblauf des 31.12.2009 außer Kraft.

Apolda, den 21.09.2009

M ü n c h b e r g - Siegel -LANDRAT

Seniorenbeirat wählteVorstand

In der Kreistagssitzung vom 17. September2009 wurde der neue Seniorenbeirat gewählt.Er besteht aus 10 Mitgliedern und deren Stell-vertreter.

Die konstituierende Sitzung des neuen Seni-orenbeirates fand heute im Beisein des Beige-odneten Wolf-Dietrich Schäddrich statt. Neben der Wahl des Vorsitzenden, des Stell-vertreters und weiterer Funktionen standen dieAbstimmung zur Bestätigung der Mitglied-schaft und die Wahl der Vertreter zur Landse-niorenvertretung sowie einige organisatorischeThemen auf der Tagesordnung.

Folgende Funktionen wurden besetzt:

Vorsitzende des SeniorenbeiratesMonika Mittermeier, Apoldastellvertretender VorsitzenderGeorg Pfotenhauer, NiederreißenSchriftführerinHilda Mai, NiederroßlaPressesprecherinUte Pauly, Apolda

Vertreter des Seniorenbeirates als ständigeTeilnehmer an der Mitgliederversammlung derLandseniorenMonika Mittermeier, ApoldaWalter Götze, Sachsenhausen

Sprecherrat des Behindertenbeirates einstimmig gewählt

In seiner konstituierenden Sitzung am 27.Oktober 2009 wählte der Behindertenbeiratdes Kreises Weimarer Land einstimmig seinenSprecherrat.Als Vorsitzende des Behindertenbeirates wurdeFrau Barbara Petsch in ihrem Amt bestätigt.

Des Weiteren wurden als Stellvertreterin FrauRegina Cheno-Eichentopf, als SchriftführerinFrau Heike Buchhorn und als PressesprecherinFrau Anita Diener (auf dem Foto von rechtsnach links) gewählt.Für die Arbeit in der neuen Legislaturperiode

wurde festgelegt, dass sich der Sprecherratmonatlich und der Behindertenbeirat einmalim Quartal zusammenfinden, um die weitereArbeit zu besprechen. Die Sprechstunde desBehindertenbeirates im Landratsamt an jedemersten Donnerstag im Monat wird weiter fort-geführt.Themenschwerpunkte waren auch die Vorstel-lung von Vereinen und Verbänden, die sich derArbeit mit Behinderten verschrieben haben,sowie die Durchführung von Sitzungen desBehindertenbeirates vor Ort in den Behinder-teneinrichtungen des Landkreises. Damit solldie Zusammenarbeit mit den Vereinen und Ver-bänden und den Behinderteneinrichtungenintensiviert werden.Auch die Fortführung der Ortsbegehungen imLandkreis zwecks Prüfung der Barrierefrei-heit ist ein Themenschwerpunkt für den neugewählten Sprecherrat.

Anita DienerPressesprecherin Behindertenbeiratdes Kreises Weimarer Land

LANDRATSAMT WEIMARER LAND

Ausschreibung von Ausbildungsplätzen

– Ausbildung zum/zur VerwaltungsfachangestelltenBeginn: 01.09.2010, Voraussetzung: Realschulabschluss/gleichwertiger Abschluss

– Verkürzte Ausbildung zum/zur VerwaltungsfachangestelltenBeginn: 01.09.2010, Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/gleichwertiger Abschluss

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum

08.01.2010

an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28,99510 Apolda, zu übergeben.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzu-reichen. Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt. NachAbschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber-/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankiertenRückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

gez. SchneiderAmtsleiter Haupt- und Personalamt

Seite 16 14. November 2009 – Nummer 13/09

Informationen

Mitglieder des Fachbeirats der Regionalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittel-thüringen e.V. informierten sich über ausgewählte Projekte

Im Rahmen einer Rundfahrt am 08.10.2009konnten sich die Mitglieder des Fachbeirats derRegionalen LEADER-Aktionsgruppe WeimarerLand-Mittelthüringen e.V. über ausgewählteProjekte informieren, für die für das Jahr 2010Fördermittel der Dorferneuerung beantragtwerden.

Im Vordergrund standen dabei Initiativen vonPrivaten und Vereinen, wie die Sanierung desals Einzeldenkmal ausgewiesenen Eulenstein-schen Hofs in Hohlstedt. Hier wurde bereitsmit großem Engagement des Vereins Eulen-steinscher Hof e.V. in den vergangenen Jahreneine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmendurchgeführt. In den Jahren von 2010 bis 2012soll der ehemalige Schweinestall zu dringendbenötigten Sanitäranlagen umgebaut werden.Für die zukünftige Wärme- und Energieversor-gung ist die Nutzung erneuerbarer Energienvorgesehen. Für letztgenanntes Vorhabenwurde ein Teilnahmeantrag für den durch dasThüringer Ministerium für Landwirtschaft,Naturschutz und Umwelt ausgelobten Wettbe-werb für innovative Vorhaben eingereicht. DerEulensteinsche Hof soll zukünftig als Referenz-objekt für die Nutzung erneuerbarer Energienim Denkmal fungieren.

In Kötschau soll eine denkmalgeschützte Hof-anlage besonderer Bedeutung schrittweisesaniert werden. Die frühere Fuhrmannschenkeund Ausspanne liegt an der B 7 zwischen Wei-mar und Jena. Zahlreiche Aufenthalte Goethes,seiner Frau Christiane Vulpius, der Frau von

Stein und anderer Persönlichkeiten des klassi-schen Weimar werden durch eine Vielzahl vonDokumenten belegt.

Gartenkultur an der Via Regia ist das Mottounter dem die geplante Sanierung einer Hofan-lage in Nermsdorf steht. Ziel des Projektes istes, inmitten der Thüringer Kulturlandschafteinen Ort zu schaffen, der das Wort Gartenkul-tur neu definiert. Es soll ein Garten entstehen,der Mittelpunkt ist für alles, was auf diesemHof entstehen wird. Ein Ort für Begegnungen,für generationsübergreifendes Lernen. Dasheißt, die Erfahrungen und Kenntnisse der älte-ren Menschen sollen weitergegeben werden andie, die die Bedeutung dieses Wissens erkannthaben.Die Projekte auf dem Hof sollen bei den Kleins-ten beginnen. Ein Garten für Kinder, Kochkursefür Kinder, Weiterbildung für Schulgartenlehre-rinnen, Seminare über gesunde Ernährung,über die Wichtigkeit, regionale und saisonaleProdukte zu nutzen – all das ist Bestandteil desBildungsprojektes.Wechselnde Ausstellungen zur Geschichte undzur Gartenkultur, Lesungen, Konzerte, Theater,bildende Kunst etc. sollen die „klassischen“Kulturformen aufs Land bringen und eine schö-ne Liaison mit der Gartenkultur eingehen. Fürdie Pilger auf dem an der Hofanlage vorbei-führenden Jacobsweg sollen einfache Über-nachtungsmöglichkeiten angeboten werden.

Eine private Sammlung von ca. 30 Traktoren(hauptsächlich aus der Vorkriegszeit und aus

der DDR-Zeit) sowie verschiedenster landwirt-schaftlicher Geräte und Motorräder in Possen-dorf soll in den kommenden Jahren als Trak-toren- und Gerätemuseum öffentlich zugäng-lich gemacht werden.Zunächst ist die Erneuerung der Dachdeckungan der Traktorenhalle erforderlich. Für dieMaßnahme werden Fördermittel der Dorfer-neuerung beantragt.

Besichtigt wurde außerdem ein geplantes kom-munales Vorhaben in Mönchenholzhausen.Nachdem im Rahmen der Dorferneuerungbereits der Kindergarten der Gemeinde saniertwurde, ist nun der Umbau des noch unsanier-ten Gebäudeteils zur Nutzung als Kinderkrippebeabsichtigt.

Bei der RAG sind außerdem u.a. Fördermittel-anträge für die Weiterführung der Sanierungdes Bürgerhauses Süßenborn, einen Bauab-schnitt der Sanierung des Kulturhauses Kroms-dorf, eine Freiflächengestaltung am KlosterhofBergsulza, weitere Arbeiten an der Friedhofs-kapelle in Ehringsdorf und für den Ausbau ver-schiedener landwirtschaftlicher Wege, wie z.B.dem Fischteichweg in Niederroßla, dem länd-lichen Weg zwischen Eberstedt und Auerstedt,dem Radweg zwischen Bad Berka und Blan-kenhain und dem Feininger Radweg zwischenGelmeroda und Niedergrunstedt eingegangen.

Angela GraupeLEADER Management

Der Thüringer Verband der Jagdgenossen-schaften und Eigenjagdbezirksinhaber (TVJE)e.V. lädt im Rahmen seiner Winterschulung zueiner Fortbildungsveranstaltung für die Jagd-genossenschaften und ihrer Jagdvorsteher ein.Die Teilnahme mindestens eines Vertreters jeJagdgenossenschaft ist wünschenswert.

Termin:1. Dezember 2009, 17.00 UhrKultur- und Kongresshotel, Kleiner SaalApoldaer Straße 499510 Pfiffelbch

Themen:– Grundlagen der Jagdverpachtung– verschiedene Pachtbedingungen, Vor- und

Nachteile– allgemeine Rechtsfragen

Der Unkostenbeitrag beträgt 41,00 Euro jeJagdgenossenschaft, unabhängig von derAnzahl der Teilnehmer. Bei Mitgliedschaft imTVJE e.V. entfallen die Kosten. Für Jäger, derenJagdgenossenschaft nicht Mitglied im TVJE e.V.ist, beträgt der Unkostenbeitrag 20,00 Euro.

Kontakt:TVJE, Frau Dr. SielerTelefon: 0361/ 26253-250

Kreisvolkshochschule Weimarer Land informiert …

Erfolgreiche QualitätsretestierungThüringer Verband der Jagdgenossen-schaften und Eigenjagdbezirksinhabere.V. lädt zur …

Winterschulung

Mit einem Abschlussworkshop und der Über-reichung des Qualitätstestats am 14. Oktober2009 ist an der Kreisvolkshochschule Weima-rer Land der Prozess der Qualitätsretestierungzu Ende gegangen, der einige Monate dauerte.Die Bildungseinrichtung des Kreises WeimarerLand hat sich der Prüfung der unabhängigenTestierungsstelle ArtSet nach dem Qualitätsmo-dell LQW 3 (Lernorientierte Qualitätstestierungin der Weiterbildung) unterzogen, die alleLehr- und Lernprozesse an der Kreisvolkshoch-schule begutachtet hat.

Das Ergebnis lässt sich zeigen:

Die Gutachterin, Frau Heidi Ellner, bescheinig-te dem Team der KVHS eine beeindruckendeKontinuität der Qualitätsbemühungen und eindurchdachtes, auf den Lernenden ausgerichte-tes Qualitätsmanagement, das sich bewährthat.Ausgerüstet mit neuen strategischen Zielenwird die KVHS Weimarer Land die nächstenvier Jahre das Qualitätssiegel der Testierungs-stelle führen können.

Auf dem Foto von links nach rechts: Sabine Liebeskind (Verwaltungsleiterin der KVHS), Arnold Speiser (Fachbe-reichsleiter der KVHS), Olga Vitzthum (Leiterin der KVHS), Hans Jürgen Giese (Leiter Amt für Wirtschaftsförderungund Kulturpflege), Elke Schneider (Sekretärin der KVHS) und Tanja Molnar (Fachbereichsleiterin der KVHS).

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 17

Ehrenamtsgala 2009Verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger des Weimarer Landes geehrt

Schiedsstelle ApoldaSprechzeiten Januar bis Dezember 2010

Wir haben ihn, den Familien-Pass des Kreises Weimarer LandEr bietet Kindern und Eltern Vergünstigun-gen bei gemeinsamen Aktivitäten.

Ansprechpartner:

Frau DienerTel.: 03644/540215

Frau WiedemannTel.: 03644/540413

Unsere Partner sind:

Apoldaer Stadthallen GmbHKunsthaus ApoldaMuseumsbaracke „Olle DDR“

„Städtisches Kulturzentrum Schloss“Internet-Jobbörse ApoldaSTUDIENKREIS ApoldaSchloss Auerstedt, Museum 1806Traditioneller BogenbauThüringer Kloßmuseum HeichelheimWindmühle HeichelheimThüringer Freilichtmuseum HohenfeldenCAMPERS Gaststätte HohenfeldenMuseumsgaststätte „Einkehr zur alten Pfarre“Oberschloss KranichfeldBaumbachhaus KranichfeldKulturlandschaftsführerSchloss Kromsdorf

Ordensburg-Gilde e.V.Freibad Oßmannstedt„Thüringer Korbmachermuseum Tannroda“Erlebniswelt „tirica“ e.V.

Weitere Ermäßigungen werden gewährtbei:

Stadtbad ApoldaStadtbad Bad SulzaToskana Therme Bad SulzaErlebnisbad BlankenhainAvenida-ThermeFreibad OttmannshausenSportvereine des Kreises im Kreissportbund

Am 9. Oktober 2009 wurden folgende Bürge-rinnen und Bürger des Weimarer Landes fürihre ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Ehren-brief des Ministerpräsidenten des LandesThüringen, mit dem Ehrenamtszertifikat derThüringer Ehrenamtsstiftung oder mit derEhrenurkunde des Kreises Weimarer Landgeehrt:

Ehrenbrief des Ministerpräsidenten des LandesThüringenHelke Henkel, Kranichfeld

Ehrenamtszertifikat der Thüringer Ehrenamts-stiftungDonald Axthelm, Mellingen; Gudrun Bojarra,Apolda; Sylvia Branstner, Eberstedt; UrsulaBüttner, Apolda; Regina Cheno-Eichentopf,Apolda; Doreen Klein, Blankenhain/OTNeckeroda; Wolfgang Knaut, Kromsdorf; Dr.med. Helmut Köhler, Bad Berka; Hilda Mai,Niederroßla; Hagen Müller, Großschwabhau-sen; Marianne Nix, Apolda; Andreas Richter,Bad Sulza; Frank Seiler, Weimar; SiegfriedUlrich, Apolda; Anita Diener, Oßmannstedt

Ehrenurkunde des Kreises Weimarer LandKlaus-Dieter Klemin, Vippachedelhausen;Margitta Langhammer, Neumark; HelgaNähter, Schwerstedt; Uwe Becker, Kleinob-ringen; Udo Kistritz, Sachsenhausen; Evelyn Vent, Hopfgarten; Ronny Hänsgen,Oßmannstedt; Antje Schmidt, Oßmann-stedt; Sybille Zorn-Möller, Oßmannstedt;Veronika Dulla, Mellingen; Heiko Holl-mach, Großschwabhausen/OT Hohlstedt;Werner Hüttenrauch, Großschwabhau-sen/OT Hohlstedt;Helmut Nebling, Kleinschwabhausen; IrisReuter, Hammerstedt; Joachim Szosta, Mag-dala; Björn Teichmann, Magdala; ThomasAßmann, Apolda; Helga Bauer, Apolda/OTZottelstedt; Kathrin Beier, Apolda;Margarete Bergmann, Apolda; Martin Eck-ardt, Apolda/OT Herressen; Karin Edel,Apolda; Thomas Franke, Apolda/OT Herres-sen; Christine Fuchs, Apolda; Andreas Füll-sack, Apolda/OT Oberndorf; Wolfgang Gau-ger, Apolda; Dr. Joachim Gemeinhardt,Apolda/OT Herressen-Sulzbach; MichaelaHartmann, Apolda; Christel Heinki, Apolda;

Wolfgang Kirchner, Apolda; Carmen Krau-se, Apolda; Manfred Lüttig, Apolda; Angeli-ka Lützkendorf, Apolda; Andree Machts,Apolda;Andreas Mül le r, Apolda ; Ot to R i tze l ,Apolda/OT Zottelstedt; Cordula Schlink,Apolda; Gertraud Schoß, Apolda; WolfgangSchüler, Apolda; Antje Steinkraus, Apolda;Werner Sterz, Apolda; Sylvia Wille, Apolda;Inge Henselin, Bad Berka/OT Tannroda;Sigrid Koch, Bad Berka; Annemarie Grau,Blankenhain/OT Neckeroda; Ilse Hecht vander Korten, Blankenhain; Egon Hölbing,Blankenhain/OT Lotschen; Sabine Jer i ,Blankenhain; Heinz Napiralski, Blanken-hain/OT Lengefeld; Dagmar Sternberg,Blankenhain/OT Schwarza; Rudolf Taubner,Blankenhain; Dieter Becker, Großheringen;Marian Eichler, Eberstedt; Ingrid Kirsch,Flurstedt; Edeltraud Riedel, Flurstedt; Rein-hard Tänzer, Auerstedt; Klaus Trillhose,Auerstedt; Lutz Schmerbauch, Saaleplat-te/OT Wormstedt; Anke Steinhäuser, Saale-platte/OT Wormstedt; Martin Sturm, Saale-platte/OT Eckolstädt

12.01.2010 Schiedsstelle Süd26.01.2010 Schiedsstelle Nord09.02.2010 Schiedsstelle Süd23.02.2010 Schiedsstelle Nord09.03.2010 Schiedsstelle Süd23.03.2010 Schiedsstelle Nord06.04.2010 Schiedsstelle Süd20.04.2010 Schiedsstelle Nord04.05.2010 Schiedsstelle Süd18.05.2010 Schiedsstelle Nord01.06.2010 Schiedsstelle Süd15.06.2010 Schiedsstelle Nord29.06.2010 Schiedsstelle Süd13.07.2010 Schiedsstelle Nord27.07.2010 Schiedsstelle Süd10.08.2010 Schiedsstelle Nord

24.08.2010 Schiedsstelle Süd07.09.2010 Schiedsstelle Nord21.09.2010 Schiedsstelle Süd05.10.2010 Schiedsstelle Nord19.10.2010 Schiedsstelle Süd02.11.2010 Schiedsstelle Nord16.11.2010 Schiedsstelle Süd30.11.2010 Schiedsstelle Nord14.12.2010 Schiedsstelle Süd

Die Sprechstunden finden jeweils dienstags von 17.00 Uhr bis 18.00Uhr im Rathaus, Zimmer 7, statt.

Kontakt: Schiedsstelle ApoldaMarkt 1, Rathaus, Zimmer 799510 ApoldaTel.: 650 177

Seite 18 14. November 2009 – Nummer 13/09

Landratsamt Weimarer Land, Schulverwaltungsamt

AnkündigungAnmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2010/11

Grundschule Tag der Anmeldung Uhrzeit

Bad Sulza 14.12.2009 15.30 Uhr–18.00 Uhr15.12.2009 15.30 Uhr–18.00 Uhr

jeweils im Lehrerzimmer, Raum 16Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist erwünscht.

Bad Berka 10.12.2009 13.00 Uhr–17.00 Uhr14.12.2009 8.00 Uhr–12.00 Uhr15.12.2009 8.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.00 Uhr

jeweils im Sekretariat der SchuleDie Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler ist nicht erforder-lich. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen.

Blankenhain 14.12.2009 15.00 Uhr–17.00 Uhr15.12.2009 16.00 Uhr–18.00 Uhr

1. Etage der Grundschule BlankenhainDie Vorstellung der Schüler ist erwünscht.

Berlstedt 14.12.2009 13.00 Uhr–17.00 Uhr15.12.2009 10.00 Uhr–16.00 Uhr

Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht erforderlich.

Buttelstedt 16.12.2009 15.00 Uhr–18.00 Uhr in der Grundschule ButtelstedtDie Vorstellung der Schüler ist erwünscht.

Großschwabhausen/ 14.12.2009 13.00 Uhr–18.00 Uhr im Schulteil Großschwabhausen Magdala Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht erforderlich.

Kranichfeld 10.12.2009 16.00 Uhr–18.00 Uhr 11.12.2009 16.00 Uhr–18.00 Uhr

Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht erforderlich.

Mellingen 10.12.2009 15.00 Uhr–18.00 Uhr 1. Etage der Grundschule Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger wird erwünscht.

Niederzimmern 14.12.2009 14.00 Uhr–17.00 Uhr in den Räumen der GS NiederzimmernDie Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger wird erwünscht.

Kromsdorf/ 14.12.2009 13.30 Uhr–17.00 Uhr im Schulteil OßmannstedtOßmannstedt Die Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler ist nicht erforder-

lich.

Pfiffelbach 14.12.2009 14.00 Uhr–18.00 Uhr in der Grundschule stattDie Vorstellung der zukünftigen Schüler ist nicht erforderlich.

Tannroda 10.12.2009 17.00 Uhr–18.00 Uhr16.12.2009 17.00 Uhr–18.00 Uhr

jeweils im Sekretariat d. SchuleDie Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler ist nicht erforder-lich.

Wormstedt 10.12.2009 13.30 Uhr–18.00 Uhr Sekretariat der SchuleDie Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler wird erwünscht.

Wickerstedt 15.12.2009 16.00 Uhr–19.00 Uhr im Sekretariat der GrundschuleDie Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler ist nicht erforder-lich.

Isseroda 14.12.2009 13.00 Uhr–17.00 Uhr im Sekretariat der SchuleDie Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler wird erwünscht.

Förderschule 15.12.2009 13.00 Uhr–15.00 UhrBlankenhain Die Vorstellung der zukünftigen Schüler ist nicht erforderlich.Christian- Speck- Str. 4

Förderzentrum 14.12.2009 15.00 Uhr–18.00 Uhr Sekretariat der SchuleApolda Die Vorstellung der betreffenden zukünftigen Schüler wird erwünscht.

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch des Schulanfängersmitzubringen.

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 19

Die neuen Schüler der Schule begannen ihreAusbildung am 14.09.09 in Apolda in der Les-singstraße 38.

Die Ausbildung ist handlungs- und praxisorien-tiert, siehe Foto. Viele Unterrichtsinhalte wer-den methodisch anhand von Projekten gelehrtund gelernt. In diesem Zusammenhang ist dieVermittlung von Schlüsselkompetenzen einwichtiger Unterrichtsbestandteil.

Bereits in den Ferien haben sich die Schülerauf ihre neuen Aufgaben vorbereitet, so dasseine erste kleine Präsentation auf dem Zwie-belmarkt in Apolda stattfinden konnte. Alsnächstes Projekt wird eine Kollektion zumThema „Süße Weihnacht“ erstellt.

Interessenten für die Ausbildung zum Modege-stalter können sich ganzjährig bewerben, dasgilt auch für künftige Ausbildungsjahre.

Für persönliche Gespräche steht die Schulemontags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr offenoder nach telefonischer Terminvereinbarung.Kinder und Jugendliche, die Interesse an derMode haben, können an den von der Mode-schule betreuten Mode-AGs

1. Modeln– im Gymnasium Apolda jeweils donnerstags

um 14.30 Uhr,– am Goethe Gymnasium in Weimar jeweils

dienstags um 15.30 Uhr,

2. Textilgestaltung– in der Modeschule jeweils montags um

15.00 Uhrteilnehmen.

Kontakt:03644-605039 oder0172-9575459 oder [email protected]

Modegestalterausbildung an der Schule für Mode und Design Thüringen in Apolda hat begonnen

Betriebe der Region vorgestellt …

INNOTEC-TETKOV GmbH, Oßmannstedt

INNOTEC-TETKOV GmbHEmmerich Tetkov und Elke Foltys

Wielandstr. 499510 Oßmannstedt

Tel.: 036463/929933

E-Mail: [email protected]

Unser Unternehmen beschäftigt sich vorwie-gend mit der Entwicklung und Produktion vonSystemen, Maschinen und Geräten der Nach-erntetechnologie insbesondere für den Arznei-,Gewürz- und Aromapflanzen-Bereich.

Gründungsjahr: 2004Beschäftigte: sechsFür die Errichtung (Baumaßnahmen) wurden400 T€ und für den Kauf von Maschinen,Geräten und Einrichtung ca. 1,4 Mio € inves-tiert.

Im Frühjahr 2009 wurde ein weiteres Unter-nehmen gegründet – FLORADEX GmbH.

Dieser Bereich beschäftigt sich mit der Be- undVerarbeitung natürlicher Ausgangsmaterialienzur Verwendung als Ausgangsstoff in derLebensmittel-, Kosmetik- oder Pharmaindustriesowie der Entwicklung von Verfahren.

Beispiele hierfür sind u.a.:Destillation von RosmarinölErzeugung von VanilleextraktEntwicklung von Pflegecremes und Naturheil-mitteln

Absatzgebiete:– Europa– Afrika (z.B. Mayotte, Ghana …)– Lateinamerika (z.B. Argentinien, Brasilien,

Guatemala …)– Asien (z.B. China …)

Neu- und Weiterentwicklungen:– Pflanzenschneidemaschinen– Kombination Destillations- und Extraktions-

maschinen (Reihe GABI)– Vakuumtechnik für Destillation

TrocknungsanlageFeldnahe autarke Anlage zum Trocknen wär-meempfindlicher Güter – kürzere Trocknungszeiten bis zu einem Drit-

tel der bisher bekannten Trocknungsver-fahren,

– verschiedene Güter können mit unterschied-lichen Zeiten gleichzeitig getrocknet werden,

– Geruchsminderung und Geruchsbeseiti-gung, unterschreitet die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL),

– thermische und elektrische Energieerzeu-gung mit BHKW, Diesel- oder Pflanzenöl-motor möglich und Luftkollektoren,

– thermische Energiespeicher, Latentspeicher(Naturstein),

– Wärmerückgewinnung,– keine herkömmliche Luftentfeuchtung,– Energieeinsparung bis zu ca. 40% möglich

Kombinationsanlage „GABI“für Wasserdampf- und Lösungsmittel-Extrak-tionMit der zugeschalteten Lösungsmittel-Extrakti-onsanlage besteht die Möglichkeit, mit unserenbisherigen Extraktionssystemen weitere Pflan-zeninhaltsstoffe aus bereits mit Wasserdampfextrahiertem bzw. frischem Pflanzenmaterialzu gewinnen.

Es können verschiedene Lösungsmittel bzw.Lösungsmittelgemische in variablen Zeit- undTemperaturregimen zur Anwendung kommen.Bereits vorhandene Lösungsmittel-Extraktions-

anlagen können zu Wasserdampf-Extraktions-anlagen umgebaut werden.

Pflanzen-Schneidemaschine „AKELEI“– zur exakten, drucklosen Zerkleinerung von

Pflanzenmaterial (Kraut, Wurzeln und holzigeGewächse) mittels eines zum Patent angemel-deten Systems gegenläufiger Scheibenmesser,

– höchste Schnittleistung bei gleichbleibenderSchnittqualität,

– stufenlose Drehzahleinstellung mit Polum-schaltung,

– lebensmittelgerecht durch V2A-Stahl,– Messerwellenlängen zwischen 480 – 780

mm Arbeitsbreite,– Anbau an bestehende Fördersysteme mög-

lich

Nutzen Sie unser Know-how auf den Gebieten: – Wasserdampf-ExtraktionHauptgeschäftsfeld

– Lösungsmittel-ExtraktionHauptgeschäftsfeld

– Mobile Trocknungsanlagen

– Pflanzenschneidetechnik

Seite 20 14. November 2009 – Nummer 13/09

Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land informiert …

BAUHAUS-Modenschau zum Apoldaer Zwiebelmarkt am 26. September 2009

Tag der offenen BetriebeStrahlender Sonnenschein zog zahlreiche Besucher am 19. September 2009 ins Gewerbegebiet U.N.O.

Auf der Bühne in der Bahnhofstraße wurdendieses Jahr Modelle und Bauhauskreationen inden Grundfarben rot, blau, gelb präsentiert.Die „Young Generation“ des Landratsamtesund andere Mitwirkende wurden von derGrundschule Bad Sulza, der KlosterbergschuleBad Berka und „Bauhaus im Grünen – MickyRemann“ künstlerisch unterstützt.Vor zahlreichen Zuschauern konnten dieModels ihr Können auf dem Laufsteg unterBeweis stellen. Sie wurden eingekleidet von den Firmen:

AWG, Modehaus Apolda Karin Zeitschel,TAKKO, KBK, Nadelöhr Gerlinde Burkhardt,Modepassage am Markt Weimar, ModeMacher

Bauhaus im Grünen von und mit Micky Remann

Eine Attraktion der diesjährigen Modenschaubildete das speziell für diesen Anlass entwor-fene „Bauhauskleid” von Gerlinde Burkhardt.Die Moderatoren Annette Projahn, Beate Wie-demann, Dirk Schütze und Micky Remann tru-gen ebenfalls Outfits in den Bauhausfarben.

Die Initiatoren danken:Romy Weller, Karina Fink, Sophie Bachor,Tanja Bunke, Anja Fischer, Romana Schwerz,Julia Güpner, Lisa Guthmann, Heike Helbig,Sandra John, Silke Milke, Kerstin Puzdrowski,Dr. Katja Sachs, Liliya Siebert, Antje Stephan,Marleen Stumpf, Sebastian Prang, Katja Wei-gend, Mario Haase, Thomas Haubold, HeikoKnobbe, Steffen Lemme, Peter Liebenthal, Phil-

lip Lommatzsch, Robert Nautsch, ChristianVopel, Christin Bosse, Michelle Wiedemann,Monique Bosse, Lina Rudolf, Josephine Titze,Sabine Schirmer, Silke Schmidt, Britta Rost,Marco Pickelmann, Tobias Winter, Dirk Geor-gy, Mareen Wiedemann, Katrin Müller, Chris-tine Blumstengel, Timo Dennstedt und JörgNeumann.Ganz herzlichen Dank auch an Lothar Burk-hard, der uns jedes Jahr genügend Platz zumUmkleiden zur Verfügung stellt.

Alle Beteiligten freuen sich auf das Jahr 2010zum nächsten Apoldaer Zwiebelmarkt.

Beate Wiedemann

Knapp 9.000 Besucher besuchten am 19. September 2009 die 17 Betriebe im Gewerbegebiet U.N.O., die an diesem Tag ihre Türen weit aufge-macht haben. Sie gestatteten nicht nur einen Blick in ihre Produktionsstätten, sondern informierten gezielt über Ausbildungsmöglichkeiten – einThema, dass nicht nur die Jugendlichen aus der Umgebung, sondern auch viele Gäste aus Erfurt, Sömmerda und Jena interessierte. Nach Einschätzung der Veranstalter Landratsamt Weimarer Land, weimar GmbH und Gemeinde Nohra sowie der beteiligten Unternehmen war derTag ein voller Erfolg und soll 2012 seine dritte Auflage finden.

Ziehung der Gewinneraus dem Stempelspiel

4. Preis: Tankgutschein im Wert von 50,00 €Gewinner: Ellen Reinhardt, Apoldaer Str. 9,

99510 Niederroßla

3. Preis: Essen für 2 Personen im ResortSchloss Auerstedt (75,00 €)

Gewinner: Grit Götzl, Am Brachberg 45,99428 Nohra/OT Ulla

2. Preis: Fahrsicherheitstraining beimADAC Fahrsicherheits-ZentrumThüringen im GewerbegebietU.N.O. (155,00 €)

Gewinner: Manfred Koessl, Schubertstr. 3, 99423 Weimar

1. Preis: Arrangement Klassik unter Wasser2 Übernachtungen für 2 Personen, Halbpension, im Hotel an derTherme in Bad Sulza (300,00 €)

Gewinner: Uljana Quitt, Am Kindergarten 2,99448 Kranichfeld

Lutz Märker von der DMF Werkzeugbau GmbHführte die Besucher durch Produktions- und Ver-triebsräume und erklärte ausführlich die Produkt-palette des Unternehmens.

Bei der Cseri GmbH (auf dem Bild 2. v. l. Ge-schäftsführer Bela Cseri) bekam der Gast Einblickein Abläufe und Verfahrenstechniken bei derProduktion von Baumaschinen und -geräten.

Union Druckerei-Chef Ernst-Ulrich Dill präsentier-te den Gästen einige Zeit später eine druckfrischeZeitung mit Bildmotiven von der Eröffnungsveran-staltung am Morgen.

Als Besuchermagnet entpuppte sich das ADAC-Fahrsicherheits-Zentrum. Hier wurden schon amfrühen Nachmittag fast 3.000 Besucher gezählt.

14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 21

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Termine für Faschingsveranstaltungen 2009/2010Faschings-Regionalverein ApoldaFRA 13.02.2010, 12.00 Uhr Faschingsumzug Stadthalle

14.02.2010, 14.00 Uhr Rentnerfasching Stadthalle

Apoldaer FaschingsclubAFC 11.02.2010 Weiberfasching Stadthalle

12.02.2010 Fasching Stadthalle13.02.2010 Großer Sauser Stadthalle15.02.2010 Rosenmontag Stadthalle16.02.2010 Kindersauser Stadthalle

Faschings Freunde GramontFFG 09.01.2010 Oberndorf

13.02.2010 Pfiffelbach

Faschingsclub TrampsFCT 13.02.2010 Bowlingbahn

Flurstedter FaschingsclubFFC 06.02.2010 Ilmschlößchen

07.02.2010 Frühschoppen Flurstedt

Lindwurm FaschingsclubLFC 12.02.2010 TiefgarageLFC 13.02.2010 Tiefgarage

Niederroßlaer CarnevalsclubNCC 06.02.2010, 20.00 Uhr Jubiläums- Festscheune

13.02.2010 veranstaltung in Niederroßla14.02.201015.02.2010 Rosenmontag

Kleinromstedter FaschingsclubKFC 05.02.2010, 20.00 Uhr Birkenhof

06.02.2010, 20.00 Uhr Kleinromstedt12.02.2010, 20.00 Uhr Birkenhof13.02.2010, 20.00 Uhr Kleinromstedt14.02.2010 Kinderfasching Birkenhof16.02.2010, 20.00 Uhr Kleinromstedt

Oßmannstedter CarnevalsvereinOCV 13.02.2010 Parkhalle

Mellinger FaschingsclubMFC 11.02.2010 Weiberfasching Burgberg

13.02.2010

Berkscher CarnevalsvereinBCV 11.02.2010 Weiberfasching Klinikum/

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Seite 22 14. November 2009 – Nummer 13/09

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14. November 2009 – Nummer 13/09 Seite 23

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Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt

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Vertrieb:Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt

Willy Kellner Tonndorfzum 101. Geburtstag

Dora Lehmann ApoldaHans Löhnert Heichelheim

zum 98. GeburtstagIrma Sonnekalb RödigsdorfHilda Arnold EttersburgGertrud Lahnor Ettersburg

zum 97. GeburtstagLiselotte Schaller ApoldaHildegard Turowski ApoldaLeni Lehmann OßmannstedtCharlotte Böhm Blankenhain

zum 96.GeburtstagKazimierz Milosz ApoldaElisabeth Nippert EttersburgMartha Edner GroßobringenMargarete Walther Bad BerkaGertrud Schmagold TannrodaElsa Reichardt LengefeldSelma Leppert NeckerodaElisabeth Dießner KranichfeldAnna Langguth Darnstedt

zum 95. GeburtstagMargareta Lauterfeld ApoldaGertrud Starke Blankenhain

zum 94.GeburtstagHermann Barth ApoldaAlice Petri ApoldaThusnelda Kreßmann Auerstedt

zum 93. GeburtstagHelene Bär RödigsdorfKatharina Krämer ApoldaAmalia Baier NiederzimmernMarianne Schmidt Bad Sulza

zum 92. Geburtstag

Marie Micheel ApoldaMargareta Lenk ApoldaAnneliese Gemeinhardt ApoldaGerhard Koch ApoldaHildegard Luft ApoldaIlse Lippe MönchenholzhausenGertrud Bergner Bad BerkaMarie Ruhlig TannrodaHeinz Simon Niederroßla

zum 91. GeburtstagLucie Krüger ApoldaMinna Thiel ApoldaElsbeth Brauner ApoldaAlfred Brauner ApoldaMartha Schenk ApoldaRuth Thomas ApoldaIlse Walther ApoldaElsa Kohlmann ApoldaRuth Lenkert ApoldaKäthe Tränkner ApoldaGustav Birke ApoldaRolf Trübner ApoldaIrmgard Jerke ApoldaRudolf Michel EttersburgHildegard Ohlhoff HermstedtErna Windrich MagdalaKarl Nietmann KapellendorfAnna Grün MechelrodaIrmgard Zeunert LehnstedtRosa Heyde LeutenthalGertrud Goering Bad BerkaHildegard Dittes TannrodaCharlotte Franke PfiffelbachKurt Lappius MattstedtHerbert Mogwitz MattstedtMartin Handwerk LiebstedtErika Faludi Oßmannstedt

Wir gratulieren nachträglichUrsula und Gerhard Türkis

aus Kranichfeld zurDiamantenen Hochzeit

die sie am 12. November 2009 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglichUrsula und Horst Braun

aus Apolda zurDiamantenen Hochzeit

die sie am 15. Oktober 2009 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglichElfriede und Rolf Schwarz

aus Großheringen zurDiamantenen Hochzeit

die sie am 8. Oktober 2009 gefeiert haben.

Annaliese Morgeneier OßmannstedtOtto Hoffmann BlankenhainSenta Hünger BlankenhainKurt Rabe ThangelstedtAnnemarie Franke KranichfeldMartha Licht KranichfeldEmma Horwarth Bad SulzaMarie Patzelt NiedertrebraDora Wölfel NiedertrebraRosa Pfister WickerstedtKurt Hubold Gebstedt

zum 90. Geburtstagim Oktober und November 2009

Seite 24 14. November 2009 – Nummer 13/09

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