Verdienstunterschiede Oeffentlicher Dienst

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8/16/2019 Verdienstunterschiede Oeffentlicher Dienst http://slidepdf.com/reader/full/verdienstunterschiede-oeffentlicher-dienst 1/20 Gleichstellung Ergebnisse des Projekts „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Statistischen Bundesamtes Der  Verdienstunterschied  von  Frauen und Männern im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft n  o m  a  t  o n

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Gleichstellung

Ergebnisse des Projekts „Verdienstunterschiede zwischenMännern und Frauen“ des Bundesministeriums für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend und des Statistischen

Bundesamtes

Der Verdienstunterschied von Frauen und Männern im 

öffentlichen Bereich und in der 

Privatwirtschaft

I   n

f    or m a t  i    on

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DerVerdienstunterschiedvonFrauenundMännernim

öffentlichenBereichundinder

Privatwirtschaft

Ergebnisse des Projekts „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des

Statistischen Bundesamtes.

Eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend auf Grundlage des Berichts des Statistischen Bundesamtes über den ersten

Teil des geförderten Projekts „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“.

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Inhalt

  Zusammenfassung–diezentralenProjektergebnisseimÜberblick.............................  4

I. Einleitung.................................................................................................................................  6

II. MethodischesVorgehen........................................................................................................  7

2.1 DieZusammenführungderDatenausPersonalstandstatistikund

VierteljährlicherVerdiensterhebung 

.................................................................................. 

7

2.2 DefinitiondesVerdienstunterschiedsvonFrauenundMännern...................................  8 

2.3 BerechnungsmethodedesdurchschnittlichenBruttostundenverdienstes.................  8 

III. DerVerdienstunterschiedvonFrauenundMännernimöffentlichenDienst

undinderPrivatwirtschaft 

.................................................................................................... 

11 

3.1 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstund

inderPrivatwirtschaftinsgesamt........................................................................................  11 

3.2 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstund

inderPrivatwirtschaftdifferenziertnachVollzeit-undTeilzeitbeschäftigten ............  13 

3.3  DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstund

inderPrivatwirtschaftindenaltenundneuenBundesländern .....................................  14 

3.4  DerVerdienstunterschiedindenverschiedenenWirtschaftsabschnitten

desöffentlichenDienstesundderPrivatwirtschaft..........................................................  15 

3.5  

DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstund

inderPrivatwirtschaftindenverschiedenenLeistungsgruppen.................................. 

16 

IV.  

SchlussfolgerungenausSichtdesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,

FrauenundJugend ..................................................................................................................  17 

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Zusammenfassung–diezentralenProjektergebnisseimÜberblick

BislangkonntederVerdienstabstandvonFrauenundMännernimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftinnerhalbderamtlichenStatistiknichtvergleichenduntersucht

werden.ImRahmeneinesvomBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauenund

JugendgefördertenProjektshatdasStatistischeBundesamtnuneineZusammenführung

verschiedenerDatenquellendurchgeführt,welchedieAnalysevergleichenderDaten

ermöglicht.ImfolgendenBerichtwerdendiegeschlechtsspezifischenVerdienstunter-

schiedeimöffentlichenundprivatenSektorimZeitraum2007bis2008diskutiert.

DiezentralenErgebnissesinddiefolgenden:

I DergeschlechtsspezifischeVerdienstabstandfälltinderPrivatwirtschaft(22,6Prozent1)

wesentlichhöherausalsimöffentlichenDienst(7,0Prozent)undinnerhalbdesöffentlichenSektorsbeidenTarifbeschäftigten(7,8Prozent)höheralsbeidenBeamten

(1,7Prozent).

I DifferenziertnachBeschäftigungsartzeigensichinderPrivatwirtschaftzwischenVoll-

undTeilzeitarbeitendendeutlicheUnterschiedeimHinblickaufdenLohnabstandvon

FrauenundMännern(Vollzeit:20,5Prozent;Teilzeit:3,8Prozent).Demgegenüberbewegt

sichderIndikatorimöffentlichenDienstfürbeideBeschäftigungsartenaufvergleich

baremNiveau(Vollzeit:7,2Prozent;Teilzeit:7,5Prozent).

I SowohlinWest-alsauchinOstdeutschlandliegtderVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstweitunterdemderprivatenWirtschaft.VergleichbarmitdenErgebnissenanderer

UntersuchungenergibtsichjeweilsfürdenOstenDeutschlandseingeringererVerdienst-

unterschiedalsfürdenWesten.

I EineUntergliederunginWirtschaftszweigeverdeutlichteineninderPrivatwirtschaft

besondersausgeprägtenLohnunterschiedinWirtschaftsabschnittenmitvergleichsweise

hohemFrauenanteil(zumBeispielindenWirtschaftsabschnitten„Kredit-undVersiche

rungsgewerbe“oder„ErbringungvonsonstigenöffentlichenundpersönlichenDienst

leistungen“).AuchimöffentlichenDienstergibtsichfürdenWirtschaftszweig„Erziehung

undUnterricht“(14,7Prozent,Frauenanteil:65,8Prozent)einimVergleichzumAbschnitt„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“(8,4Prozent,Frauenanteil:

44,6Prozent)höhererVerdienstunterschiedvonFrauenundMännern.

1 DieseundauchdiefolgendenProzentangaben,dieinderZusammenfassungaufgeführtwerden,beziehensichbeispielhaftaufdas4.Quartal2008.

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I SowohlimöffentlichenalsauchimprivatenSektorfälltdergeschlechtsspezifischeVer

dienstabstandunterdenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerninleitenderStellungim

VergleichzuallenübrigenLeistungsgruppen2amhöchstenaus.Beidenungelernten

ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmern,dieimöffentlichenDiensttätigsind,kannein

Verdienstunterschiedineineanderealsdiesonst„üblicheRichtung“festgestelltwerden:IndieserLeistungsgruppeliegtderVerdienstvonFrauenimDurchschnittüberdemder

männlichenKollegen.

I ImzeitlichenVerlauflassensichinsgesamtlediglichgeringfügigeVeränderungendes

geschlechtsspezifischenVerdienstunterschiedesausmachen.

2 DieamtlicheStatistikunterscheidetfünfLeistungsgruppen:ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerinleitenderStellung(1),herausgehobeneFachkräfte(2),Fachangestellte(3),angelernteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer(4)undungelernteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer(5).

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I.Einleitung

DerfortdauerndeVerdienstabstandzwischenFrauenundMännernisteinKernindikator

fortbestehendergesellschaftlicherUngleichbehandlungenvonFrauenimErwerbsleben.

GleichzeitigstelltdieLohnlückeselbsteinenfortbestehenden(Fehl-)AnreizfürdasErwerbs-

verhaltenvonFrauendar.UmdieDatenlagezugeschlechtsspezifischenVerdienstunter

schiedeninDeutschlandweiterzuverbessern,hatdasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendzusammenmitdemStatistischenBundesamteinProjekt

durchgeführt,dasdaraufabzielt,einevergleichendeAnalysederVerdienstabständeim

öffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftzuermöglichen.DamitleistetdasProjekt

einenwichtigenBeitragzurWeiterentwicklungursachengerechterStrategienzurHerstel

lungvonEntgeltgleichheitzwischenFrauenundMännern.

BislangbestandkeineMöglichkeiteinesvollständigenVergleichsdesgeschlechtsspezifi

schenVerdienstunterschiedsinderprivatenWirtschaftundimöffentlichenDienstaufder

BasisamtlicherStatistiken,dakeinegeeigneteDatenquelleexistierte.Sowirdsowohlinder

VerdienststrukturerhebungdesStatistischenBundesamtsalsauchindessenVierteljährlicherVerdiensterhebungderWirtschaftszweig„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,

Sozialversicherung“nichtberücksichtigt.DesWeiterenwerdeninbeidenErhebungendie

VerdienstevonBeamtinnenundBeamtennichtvollständigerfasst.

MitderPersonalstandstatistikexistierteineamtlicheDatengrundlage,dieBruttoverdienste

undverschiedenelohnbestimmendeMerkmaleimöffentlichenDienstermittelt.Allerdings

verhindernunterschiedlicheBerichtszeiträume,MerkmaleundAbgrenzungeneinedirekte

VerknüpfungderDatenderPersonalstandstatistikmitdenErgebnissenderVerdienster

hebungen.UmdennocheinenVergleichzwischenöffentlichemundprivatemSektorzu

ermöglichen,wurdendieDatenderPersonalstandstatistikmithilfeeinesSchätzmodellsaufdasKonzeptderVierteljährlichenVerdiensterhebungumgestellt.AlsErgebnisderIntegrati

onderDatenderPersonalstandstatistikindieVierteljährlicheVerdiensterhebungliegennun

vergleichbareVerdienstangabenfürdenöffentlichenDienstunddiePrivatwirtschaftvor.

ImFolgendenwerdendieaufBasisdieserneuenDatengrundlagegewonnenenErgebnisse

zumgeschlechtsspezifischenVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstundinderPrivat

wirtschaftvorgestelltunddiskutiert.NacheinemkurzenÜberblicküberdasmethodische

VorgehenwerdenzunächstdieVerdienstabständeimöffentlichenundprivatenSektor

insgesamtvergleichendanalysiert.EsfolgteinegenauereBetrachtungderSituationder

Vollzeit-undTeilzeitbeschäftigtenundderLageindenaltenundneuenBundesländern.SchließlichwidmetsichderBerichtdemVerdienstunterschiedindenverschiedenenWirt

schaftszweigensowieindenunterschiedlichenLeistungsgruppen.

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II.MethodischesVorgehen

2.1 DieZusammenführungderDatenausPersonalstandstatistikundVierteljährlicherVerdiensterhebung

BeiBetrachtungderamtlichenStatistiken,aufdenendievergleichendeAnalysederVerdienstabständeimöffentlichenundprivatenSektorbasiert,zeigtsich,dassbeideDaten

quelleninBezugaufihreErhebungsmethodik,-inhalteund-zeitpunktenichtüberein

stimmen.3ZudemwerdeninderPersonalstandstatistikeinigeMerkmalenichterfasst,die

inderVierteljährlichenVerdiensterhebungerfragtwerden.WegendieserUnterschiede

konntendieDatenderPersonalstandstatistiknichtdirektindieVierteljährlicheVerdienst

erhebungübernommenwerden,sondernmusstenzumTeilgeneriertbeziehungsweise

fortgeschriebenwerden.DabeiwurdeineinemerstenSchritteineAuswahlderBeschäftig

tenderPersonalstandstatistikvorgenommen,dadiePersonalstandstatistikArbeitnehmer

gruppenberücksichtigt,dieindieVierteljährlicheVerdiensterhebungnichteinbezogen

werden.AusgeschlossenwurdenbeispielsweiseAltersteilzeitbeschäftigte,AuszubildendesowieohneBezügebeurlaubteBeamtinnenundBeamte.DarüberhinauswurdenArbeit

nehmerinnenundArbeitnehmer,dienichtindenWirtschaftszweigen„Erziehungund

Unterricht“beziehungsweise„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“

tätigsind,ausdemDatenbestandentfernt.SchließlicherfolgteeineÜberprüfungderDaten

nachPlausibilitätskriterien.SowurdenbeispielsweiseFällemiteinersehrgeringen,unplau

siblenArbeitszeit(wenigeralseineStunde)aussortiert.

UmdasbereitsangeführteProblemderfehlendenMerkmalezubeheben,musstenimzwei

tenSchrittderDatenintegrationdieVariablenderVierteljährlichenVerdiensterhebung

generiertwerden.DazuwurdenzumeinendieinderPersonalstandstatistiknichtvorhandenenMerkmalegeschätzt(Wirtschaftszweig,Beschäftigungsart/Arbeitszeit,Leistungsgruppe,

Sonderzahlungen,UnterscheidungBeamte/Tarifbeschäftigte)undzumanderendievorhan

denenVariablenteilweisefortgeschrieben(Bruttomonatsverdienst,bezahlteArbeits

stunden).

3 DiePersonalstandstatistikisteinejährlichdurchgeführteVollerhebungderVerdienstederrundfünfMillionenBeschäftigtenimöffentlichenDienst.NebenpersönlichenMerkmalenwieGeschlechtundGeburtsjahrwerdenauchMerkmalewieUmfangundDauerdesDienst-oderArbeitsverhältnisses,AufgabenbereichundArbeitszeiterfasst.ZudenEinzelheitenderVierteljährlichenVerdiensterhebungvgl.denaktuellenQualitätsbericht(verfügbarunter:http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Qualitaetsberichte/VerdiensteArbeitskosten/VierteljaehrlicheVerdiensterhebung,property=file.pdf).

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ZukünftigkönnennunregelmäßigErgebnissezudenVerdienstenimöffentlichenDienst

undinderPrivatwirtschaftsowiezuBeamtenundTarifbeschäftigtenbereitgestelltwerden.

Biszum4.Quartal2009wirddieGrundlagediePersonalstandstatistik2007sein.Zum

1.Quartal2010erfolgteineUmstellungaufdiePersonalstandstatistik2008.Ab2010findet

schließlicheinjährlicherUmstiegaufdieumeinJahraktuellerenDatenderPersonalstandstatistikstatt,dasheißt,der„Timelag“zwischendenBerichtszeiträumenderPersonalstand

statistikundderVierteljährlichenVerdiensterhebungbeträgtzweiJahre.

2.2 DefinitiondesVerdienstunterschiedsvonFrauenundMännern

UnterdemVerdienstunterschiedvonFrauenundMännernwirdimvorliegendenBericht

derUnterschiedzwischendemdurchschnittlichenBruttostundenverdienstderFrauenund

demderMännerinProzentdesdurchschnittlichenBruttostundenverdienstesderMännerverstanden.

GrundsätzlichsolltebeiderInterpretationdesverdienstbezogenenIndikatorsbeachtet

werden,dassessichumdenunbereinigtenVerdienstunterschiedvonFrauenundMännern

handelt.DemzufolgesinddiesemBerichtkeineAussagenzuderHöhedesUnterschiedsim

BruttostundenverdienstvonFrauenundMännernmitvergleichbarenMerkmalsaus

prägungen(gleichesAlter,vergleichbaresBildungsniveau,gleicheTätigkeitusw.)zu

entnehmen.

2.3 BerechnungsmethodedesdurchschnittlichenBruttostundenverdienstes

WährenddieDefinitiondesgeschlechtsspezifischenVerdienstabstandsnaheliegendistund

kaumAlternativenexistieren,gibteseineVielzahldurchaussinnvollerMethoden,wiedie

dabeiverwendetendurchschnittlichenBruttostundenverdiensteberechnetwerdenkönnen.

DieMethodenkönnensichinmehrerenAspektenunterscheiden,diewichtigstensind:

I obBrutto-oderNettoverdiensteundobdiesemitoderohneSonderzahlungenverwendet

werden,

I obnebenVollzeit-auchTeilzeitbeschäftigteeinbezogenwerdenundobdabeieinefestgelegteMindestzahlanArbeitsstundenberücksichtigtwerdensoll,

I welcheWirtschaftszweigeeinbezogenbeziehungsweiseexplizitausgeschlossenwerden

sollen,

I nachwelcherFormelderDurchschnittberechnetwerdensoll:alsarithmetischesMittel,

alsMedianoderdurchDivisionderSummederVerdienstedurchdieSummederArbeits

stunden.

JedeMethodelieferteinenanderenZahlenwertfürdenVerdienstabstand.Esistdeshalbvon

größterBedeutungfürinternationaleundintertemporaleVergleiche,stetseineeinheitli

cheMethodezuverwenden.AufeuropäischerEbeneeinigtensichdieDirektorenderSozialstatistik,hochrangigeVertreterinnenundVertreterderStatistischenÄmterallerMitglied

staaten,imSeptember2007aufdiefortanverbindlicheMethodezurBerechnungdes

europäischenStrukturindikators„GenderPayGap“.DieseMethodesiehtzumeinendie

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1 Bruttomonatsverdienst i Sonderzahlungen i  ⎞n 

  ⎞   ⎟  ⎠

  − 

bezahlte Stunden∑ 

 x  =(2)   GPG   ⎟⎠n  ii=1

n  n 

(3)VVE 

 x  = 

∑ 

=i  1 

Bruttomonatsverdiensti ∑ 

− 

i  1 

iSonderzahlungen

∑  ibezahlte Stunden

=i  1 

EsbestehtfolgenderZusammenhangzwischendenErgebnissenbeiderFormeln:

⎛ ⎛  Bruttomonatsverdienst −

  Sonderzahlungen⎜ 

i i 

(4) 1 

⎝  bezahlte Stunden x  =

   x  ⋅   ∑ 

G  PG  VV E   ⎜ ⎜

 

n  i = 1 

⎜ 

 xVVE  

⎝ 

  ⎛

 ⎜

 ⎜  ⎛ ⎜ ⎜  ⎝  ⎝

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europaweitharmonisierteVerdienststrukturerhebungalseinheitlicheDatenquellevor,

zumanderenwurdedieBerechnungsweisederdurchschnittlichenStundenverdienste

präzisefestgelegt.DasStatistischeBundesamtverwendetseitdemausschließlichdiese

MethodefürVeröffentlichungenüberdengeschlechtsspezifischenVerdienstabstand.

FürdiesenBerichtmussvondieserPraxisabgewichenwerden.DenndieBerechnungdes

durchschnittlichenBruttostundenverdienstesaufGrundlagederVierteljährlichen Ver

diensterhebungmusssichauszweiGründenvonderBerechnungdesGenderPayGapauf

BasisderVerdienststrukturerhebungunterscheiden:

1. AusderVierteljährlichenVerdiensterhebungliegenkeineindividuellenVerdienstdaten

vor,sondernnurzusammengefassteSummendaten.EsmusssomiteineandereBerech

nungsformeleingesetztwerden.

 

DieFormelbeimGenderPayGaplautet:

-

DabeiseiiderindividuelleIndexderninderErhebungerfasstenPersonen.

DasErgebnisistalsdurchschnittlicherStundenverdienstallerPersonenzuverstehen.Alle

Personen,obsienunvieleStundenarbeiten(Vollzeitbeschäftigte)oderwenige(geringfügigBeschäftigte),habendenselbenEinflussaufdasErgebnis.

DieFormelbeiderVierteljährlichenVerdiensterhebunglautet:

DasErgebnisistalsdurchschnittlicherVerdienstallerbezahltenStundenzuverstehen.

Personen,dievieleStundenarbeiten(Vollzeitbeschäftigte),beeinflussendasErgebnis

stärkeralsPersonenmitwenigenArbeitsstunden(geringfügigBeschäftigte).

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BeideDurchschnitteunterscheidensichumeinenFaktor,dersichausdermittleren

AbweichungdespersönlichenStundenverdienstesvomdurchschnittlichenVerdienstje

bezahlteStundeergibt.DerFaktoristvonderkonkretenVerteilungderVerdienste

abhängig.Empirischzeigtsich,dassderFaktorfürdenDurchschnittsverdienstderFrauen

niedrigerausfälltalsfürdieMänner,d.h.dassdieVerdienstederFrauenwenigerstarkvariierenalsdiederMänner.Dasbedeutet,dassdieFormel(3)zwangsläufigeinniedrigeres

ErgebnisfürdenVerdienstabstandliefernwirdalsdieFormel(2)fürdenGenderPayGap.

2. AuszubildendeundBeschäftigteinAltersteilzeitwerdeninderVierteljährlichenVer

diensterhebunggenerellnichterfasst,BeamtinnenundBeamtenurimWirtschaftszweig

„ErziehungundUnterricht“einbezogen.FürgeringfügigBeschäftigtewerdenkeine

Arbeitsstundenerhoben,sodassfürsiekeinBruttostundenverdienstberechnetwerden

kannundsieausderBerechnungausgeschlossenwerdenmüssen.4DieBerechnungmuss

somitaufBasiseinerwenigerumfassendenGruppevonBeschäftigtenerfolgen.Dainsbe

sonderegeringfügigBeschäftigteniedrigeStundenverdiensteaufweisenundfürdenDurchschnittsverdienstderFraueneinevielgrößereBedeutunghabenalsfürMänner,

führtdieseBeschränkungzwangsläufigdazu,dassderVerdienstabstandniedrigeraus

fälltalsderGenderPayGap.

BeideGründeführenzueinemniedrigerenVerdienstabstandalsbeimGenderPayGap.Das

istbeiderInterpretationderimfolgendenKapiteldiskutiertenDatenzuberücksichtigen.

DieimFolgendengenanntenWertesinddeshalbkeinesfallsmitZahlenwertendesGender

PayGapzuvergleichen.Siesindzwangsläufig„zuniedrig“,fürdiePrivatwirtschaftumetwa

2,6Prozentpunkte.DamitdieNichtvergleichbarkeitauchbegrifflichstetssichtbarbleibt,

wirdindiesemBericht„GenderPayGap“nurverwendet,wenndabeidieinternationalfestgelegteBerechnungsweisezugrundeliegt;inallenanderenFällenwird„Verdienst

abstand“beziehungsweise„Verdienstunterschied“5verwendet.

4 DerAnteildergeringfügigBeschäftigtenanallenBeschäftigtenliegtimJahr2008inderPrivatwirtschaftbeirund14Prozent,imWirtschaftszweig„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“beiuntereinemProzentundimAbschnitt„ErziehungundUnterricht“beirundsechsProzent.

5 ZurVerbesserungdesLeseflusseswurdenzudemanstelledesBegriffes„Verdienst“dieBezeichnungen„Lohn“beziehungsweise„Entgelt“herangezogen.

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III.DerVerdienstunterschiedvonFrauenundMännernimöffentlichenDienst

undinderPrivatwirtschaft

ImfolgendenKapitelerfolgteinevergleichendeAnalysederVerdienstabständevonMännern

undFrauenimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaft.Unterdemöffentlichen

DienstwerdenimRahmendiesesBerichtsdieWirtschaftszweige„ÖffentlicheVerwaltung,

Verteidigung,Sozialversicherung“sowie„ErziehungundUnterricht“verstanden.Arbeit

nehmerinnenundArbeitnehmer,dieebenfallsimöffentlichenSektor,allerdingszumBeispielindenWirtschaftszweigen„Gesundheits-,Veterinär-undSozialwesen“oder„Erbrin

gungvonsonstigenöffentlichenundpersönlichenDienstleistungen“beschäftigtsind,

werdennichtberücksichtigt.InsgesamtwerdendamitindiesemBerichtetwa3,4Millionen

voninsgesamtca.4,5MillionenBeschäftigten(ca.75Prozent)imöffentlichenDiensterfasst.6

3.1 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftinsgesamt

WährenddergeschlechtsspezifischeVerdienstabstandim1.Quartal2007inderPrivatwirtschaftrund22,4Prozentbeträgt,liegtderWertimöffentlichenDienstmit7,5Prozent

wesentlichniedriger.ImzeitlichenVerlaufkönnenfürbeideSektorenjeweilsnurmarginale

Veränderungenfestgestelltwerden.SoliegtderUnterschiedimBruttostundenverdienst

vonFrauenundMännernim4.Quartal2008imöffentlichenDienstbei7,0Prozentundin

derPrivatwirtschaftbei22,6Prozent.BeiBetrachtungdesBruttostundenverdiensteswird

deutlich,dassderVerdienstderMännerimöffentlichenSektorgeringeralsinderPrivat

wirtschaftausfällt(Privatwirtschaft:19,50Euro;öffentlicherDienst:18,89Euro);weibliche

BeschäftigteerzielendagegenimöffentlichenDiensteinengegenüberderprivatenWirt

schafthöherenVerdienst(Privatwirtschaft:15,08Euro;öffentlicherDienst:17,57Euro)7.

6 DerAusschlussbestimmterBeschäftigterimöffentlichenDienstlässtsichfolgendermaßenbegründen:DieVerdienstevonArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernimöffentlichenDienstwerdenmithilfederPersonalstandstatistikerfasst.AufeinezusätzlicheErfassungderMerkmaleindenWirtschaftszweigen„ErziehungundUnterricht“sowie„ÖffentlicheVerwaltung,Sozialversicherung,Verteidigung“imRahmenderVierteljährlichenVerdiensterhebung(VVE)wirdverzichtet,umeineDoppelbelastungderBerichtspflichtigenzuverhindern.DaherwerdendieAngabenderbetroffenenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerausderPersonalstandstatistikundTarifangabengeschätzt.BeideWirtschaftszweigezählenzudenBereichen,diesichüberwiegendausBeschäftigtendesöffentlichenDiensteszusammensetzen.AuchweitereWirtschaftszweige,wieetwa„Gesundheits-,Veterinär-undSozialwesen“,beinhalten,wennauch

gegenüberdenobengenanntenBereicheninwesentlichgeringeremUmfang,ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerdesöffentlichenDienstes.DiesewerdeninderVVEerfasst,esistbisherjedochnichtmöglich,sievondenBeschäftigtenderPrivatwirtschaftzuunterscheiden.DieEinbeziehungderöffentlichBeschäftigtendurchRückgriffderDatenderPersonalstandstatistikwürdeindiesenWirtschaftsbereichenzuDoppelerfassungenführen.

7 DieAngabenzudenBruttostundenverdienstenweiblicherundmännlicherArbeitnehmerbeziehensichaufdas4.Quartal2008.FürdieübrigenQuartaleergebensichallerdingsvergleichbareRelationen.

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VerzichtetmanaufeineUnterscheidungzwischenöffentlichemDienstundPrivatwirtschaft

undbetrachtetbeideSektorengemeinsam,bewegtsichderVerdienstunterschiedentspre

chendderindiesemBerichtverwandtenDefinitionimbetrachtetenZeitraumzwischen

19,3und19,7Prozent.

MöglicheUrsachendesimVergleichzurPrivatwirtschaftrelativniedrigenVerdienstabstands

zwischenFrauenundMännernimöffentlichenDienstliegeninderstärkerenTarifbindung

undderdamitverbundenenstärkerenKomprimierungderVerdienststruktur.Einweiterer

wichtigerFaktoristdieunterschiedlicheVerteilungvonFrauenüberdieverschiedenen

Leistungsgruppen.WährendimöffentlichenDienstetwajedezweiteFrauineinerder

beidenoberenLeistungsgruppenbeschäftigtist,trifftdiesnuraufetwajedefünfteweibliche

BeschäftigteinderPrivatwirtschaftzu.AndersausgedrücktübenFrauenimöffentlichen

DienstehereinequalifizierteTätigkeitaus–mitentsprechendenAuswirkungenaufdas

Verdienstniveau.

NochentscheidenderfürdenrelativniedrigenVerdienstabstandzwischenFrauenund

MännernistjedochdasausgeglicheneVerhältniszwischendenGeschlechterninnerhalb

derverschiedenenLeistungsgruppen:SoarbeitenimöffentlichenDienstjeweilsetwadie

HälftederweiblichenundmännlichenBeschäftigtenindenLeistungsgruppen1und2

(51,9beziehungsweise54,9Prozent).AmanderenEndederSkala(Leistungsgruppen4und5)

arbeiten8,4ProzentderFrauenund9,9ProzentderMänner.InderPrivatwirtschaftist

diesesVerhältnisdeutlichwenigerausgewogen–zumNachteilderweiblichenBeschäftig

ten:HierarbeitetetwajededritteFrau(32,2Prozent)indenunterenbeidenLeistungsgrup

pen,abernurjedervierteMann(24,6Prozent).Beidenhöherqualifiziertenundbesser

bezahltenTätigkeitenzeigtsicheinumgekehrtesBild:HiersindnuretwaeinFünftelderweiblichenBeschäftigten(22,6Prozent),abereinDritteldermännlichenBeschäftigten

(33,3Prozent)indenoberenbeidenLeistungsgruppentätig.

InnerhalbdesöffentlichenDienstesistderVerdienstabstandzwischendenBeamtinnenund

BeamtendeutlichniedrigeralszwischendenweiblichenundmännlichenTarifbeschäftig

ten:InallenQuartalenin2007und2008bewegtsichderLohnabstandinnerhalbderersten

GruppezwischeneinemundzweiProzent,währendinderzweitenGruppeinallenQuarta

leneinWertvonetwaachtProzentkonstatiertwerdenkann.DeutlicheUnterschiedebeste

henweiterhinzwischendenverschiedenenEbenendesöffentlichenDienstes:Währendder

geschlechtsspezifischeVerdienstabstandbeidenBeschäftigtendesBundeslediglich1,0Prozentbeträgt,sindesindenLändernbereits8,2ProzentundaufkommunalerEbenesogar

11,3Prozent.DieseWertesteheninZusammenhangmitdemFrauenanteilderBeschäftigten.

DieserliegtimöffentlichenDienstdesBundesbei37,8Prozent,indenLändernbei53,5Pro

zentundindenKommunenbei59,8Prozent.

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3.2 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftdifferenziertnachVollzeit-undTeilzeitbeschäftigten

DergeschlechtsspezifischeEntgeltabstandinderPrivatwirtschaftfälltbeidenVollzeitbeschäftigtenüberalleQuartalederJahre2007und2008hinwegwesentlichhöherausalsbei

denTeilzeitbeschäftigten.WährenderbeidenvollzeitbeschäftigtenArbeitnehmerinnenund

Arbeitnehmernjeweilsumdie20,5Prozentliegt,nimmterbeidenTeilzeitarbeitenden–

etwasüberraschend–sehrniedrigeWertezwischen2,5und4,2Prozentan. 8

ImGegensatzzurSituationimprivatenSektorkonntenimöffentlichenDienstkeinenen

nenswertenUnterschiedehinsichtlichdesLohnabstandsbeibeidenBeschäftigtengruppen

festgestelltwerden.SoliegtdieDifferenzzwischendemVerdienstabstandvonteilzeit-und

vollzeitbeschäftigtenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernimöffentlichenSektorin

allenQuartalenjeweilsuntereinemProzentpunkt(Vollzeit:7,2Prozent;Teilzeit:7,5Prozent).DieslässtsichmöglicherweisemitdertarifgebundenenBezahlungderArbeitnehmerinnen

undArbeitnehmerbeziehungsweisemitderBesoldungderBeamtinnenundBeamten

erklären,diedazubeiträgt,dass–andersalshäufiginderPrivatwirtschaftbeobachtetwer

denkann–TeilzeitarbeitendeeinengegenüberVollzeitbeschäftigtenvergleichbaren

BruttostundenverdiensterzielenundkeineAbschlägehinnehmenmüssen.

BetrachtetmanbeispielsweisedieBruttostundenverdiensteimöffentlichenDienstim

4.Quartal2008,sozeigtsich,dassweiblicheVollzeitarbeitendeBeschäftigtedurchschnitt

lich17,51Euroverdienen,währenddieteilzeitbeschäftigteVergleichsgruppeeinen

unwesentlichhöherenBruttostundenverdienstvon17,69Euroerzielt.BeidenmännlichenBeschäftigtendesöffentlichenDienstesstelltsichdieSituationähnlichdar(MännerTeilzeit:

19,13Euro;MännerVollzeit:18,88Euro).ImKontrastdazuunterscheidensichdiedurch

schnittlichenBruttostundenverdienstevonTeilzeit-undVollzeitbeschäftigteninderPrivat

wirtschafterheblich(FrauenTeilzeit:13,96Euro;FrauenVollzeit:15,62Euro,MännerTeil

zeit:14,51;MännerVollzeit:19,66Euro).DaFrauensowohlimöffentlichenDienstalsauchin

derPrivatwirtschaftdieüberwiegendeMehrheitderTeilzeitbeschäftigtenausmachen9,sind

sievonbeidenBefunden–demhöherenDurchschnittsverdienstderTeilzeitkräfteimöffent

lichenDienstundderniedrigerenVergütunginderPrivatwirtschaft–überproportional

betroffen.DiesisteinweitererErklärungsansatzfürdendeutlichenUnterschiedzwischen

dengeschlechtsspezifischenVerdienstabständenallerBeschäftigtenimöffentlichenundprivatenSektor.

8 DieAnalysenderVerdienststrukturerhebung2006deutendaraufhin,dassunterdenmännlichenArbeitnehmern,dieeinerTeilzeitbeschäftigungnachgehen,eingegenüberTeilzeitarbeitendenFrauenhoherAnteilvonjungen(Beschäftigteunter35Jahren)undan-beziehungsweiseungelerntenArbeitnehmernanzutreffenist.WährendunterdenteilzeitbeschäftigtenFrauenlediglichetwa37Prozentan-beziehungsweiseungelerntsind,machtdieseehergeringqualifizierteGruppebeidenteilzeitbeschäftigtenmännlichenArbeitnehmernrund

48Prozentaus.DerAnteilderBeschäftigtenunter35JahrenliegtbeidenTeilzeitarbeitendenMännernmit41ProzentetwadoppeltsohochwiebeiderweiblichenVergleichsgruppe(18Prozent).DerartigeUnterschiedeinderBeschäftigungsstrukturbeiderArbeitnehmergruppenkönnteneineErklärungfürdieAnnäherungdesinderRegelhöherenVerdienstesderMännerandasLohnniveauderFrauensein.

9 ImöffentlichenDienstsind 47,1ProzentderFrauenund7ProzentderMännerteilzeitbeschäftigt;inderPrivatwirtschaftarbeiten43,3ProzentderFrauenund4,7ProzentderMännerTeilzeit.

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BeimVergleichderLeistungsgruppenstrukturimöffentlichenundprivatenSektorwird

wiederumdeutlich,dassderausgeglichenereDurchschnittsverdienstvonTeilzeit-und

VollzeitbeschäftigtenimöffentlichenSektormiteinerausgeglichenerenLeistungsgruppen

strukturinbeidenGruppenkorrespondiert.SoistderAnteilderineinerderbeidenoberen

LeistungsgruppenarbeitendenTeilzeitbeschäftigtenimöffentlichenDienstähnlichhochwiebeidenVollzeitbeschäftigten(51,2vs.54,2Prozent).InderPrivatwirtschafthingegen

sindTeilzeitkräftedeutlichseltenerinqualifiziertenPositionentätigalsVollzeitkräfte

(16,7vs.32,1Prozent).UmgekehrtsindTeilzeitkräfteinderPrivatwirtschaftsehrvielstärker

indenbeidenunterenLeistungsgruppenkonzentriertalsVollzeitkräfte(41,0vs.24,3Pro

zent).ImöffentlichenDiensthingegenistauchdiesesVerhältnisausgeglichener(7,7Pro

zentderTeilzeit-und12,9ProzentderVollzeitbeschäftigtenarbeitenindenLeistungs

gruppen4und5).

3.3 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftindenaltenundneuenBundesländern

EinVergleichdesLohnabstandesimprivatenundimöffentlichenSektorunterteiltnach

West-undOstdeutschlandzeigtdeutlicheUnterschiede.10Sokonnteinderostdeutschen

PrivatwirtschafteinUnterschiedimBruttostundenverdienstvonetwa13Prozentermittelt

werden.DemgegenüberliegtderVerdienstabstandinWestdeutschlandimselbenSektor

mitrund23Prozentfastdoppeltsohoch.ImöffentlichenDienstfälltderUnterschiedzwi

schenOstundWestnocheindeutigeraus.WährendfürWestdeutschlandeinegeschlechts

spezifischeEntgeltdifferenzvonetwaachtProzentausgemachtwerdenkonnte,lässtsich

dasPhänomendesVerdienstunterschiedsimöffentlichenSektorindenneuenLändernnichtbeobachten.

DieErgebnissestimmeninderTendenzmitdenBefundenbisherdurchgeführterUnter

suchungen,dieinallgemeinerFormdenVerdienstabstandimOstenundWestenanalysiert

haben,überein.11AuchdortzeigensichfürOstdeutschlandwesentlichgeringereLohn-

unterschiedezwischenMännernundFrauenalsimfrüherenBundesgebiet.AlsHaupt-

gründedafürsinddiebesserenstrukturellenMöglichkeitenderVereinbarkeitvonFamilie

undBeruf,kürzerefamilienbedingteErwerbsunterbrechungensowieeineallgemeinstärker

ausgeprägteErwerbsorientierunginsbesonderevonMütternindenneuenLändernzu

nennen.

10 DieZahlenbeziehensichaufdas4.Quartal2008.

11 VergleichebeispielsweisePressemitteilungdesStatistischenBundesamtesvom14.November2008,Droßard(2008):VerdienstabstandzwischenFrauenundMännern.In:STATmagazinvom24.August2008(imInternetunter:http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/STATmagazin/2008/Verdienste2008__8,templateId=renderPrint.psml__nnn=true)oderGiesecke/Verwiebe(2008):DieLohnentwicklunginDeutschlandzwischen1998und2005–WachsendeUngleichheit.In:WSI-Mitteilungen02/2008,85–91.

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3.4 DerVerdienstunterschiedindenverschiedenenWirtschaftsabschnittendesöffentlichenDienstesundderPrivatwirtschaft

DeröffentlicheDienstgliedertsichimvorliegendenBerichtindieWirtschaftsabschnitte„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“und„ErziehungundUnter

richt“auf.EinVergleichdesLohnabstandsinbeidenWirtschaftsbereichenzeigt,dassFrauen

imWirtschaftszweig„ErziehungundUnterricht“mitrund15Prozenteinedeutlichhöhere

VerdienstdifferenzhinnehmenmüssenalsimBereich„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidi

gung,Sozialversicherung“,indemderEntgeltunterschiednuretwaachtbisneunProzent

beträgt.12WiebereitsbeiderBetrachtungderBeschäftigtenimöffentlichenDienstauf

Bundes-,Landes- undKommunalebenekannauchhiereinZusammenhangzwischendem

geschlechtsspezifischenVerdienstabstandunddemFrauenanteilunterdenBeschäftigten

konstatiertwerden.DieserbeträgtimBereich„ErziehungundUnterricht“65,8Prozentund

imBereich„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“44,6Prozent.

BetrachtetmandieeinzelnenTeilbereichederbeidenWirtschaftsabschnitteimöffentlichen

Dienst,zeigtsichjedocheindifferenzierteresBild.WährendindenUnterabschnittendes

Bereichs„ÖffentlicheVerwaltung,VerteidigungSozialversicherung“ebenfallseinhoher

VerdienstabstandmiteinemhohenFrauenanteilinZusammenhangsteht,istdieSituation

imBereich„ErziehungundUnterricht“umgekehrt:HieristderVerdienstabstandindem

Bereichamhöchsten(21,0Prozent),indemderFrauenanteilmit43,1Prozentamniedrigsten

ist(tertiärerundpost-sekundärer,nichttertiärerUnterricht)undmit1,0ProzentinKinder

gärtenundVorschulenbeziehungsweise0,7ProzentinGrundschulengeradedasehrnied

rig,woderFrauenanteilextremhochist(97,6beziehungsweise87,2Prozent).

BeieinernachWirtschaftsabschnittendifferenziertenBetrachtungderPrivatwirtschaftlässt

sichinsgesamtfeststellen,dassdieSpannweitedesEntgeltabstandsrelativgroßist.Der

höchsteLohnabstandzwischenFrauenundMännernlässtsichfürdas„Kredit- undVersiche

rungsgewerbe“ermitteln(27,6Prozent),währendimBereich„VerkehrundNachrichten

übermittlung“kaumeinUnterschiedzwischendenGeschlechternbesteht(3,1Prozent).

InderTendenzzeigtsichauchfürdiePrivatwirtschaft,dassmitzunehmendemFrauenan

teildergeschlechtsspezifischeVerdienstunterschiedsteigt.Soliegtbeispielsweiseim

„Kredit-undVersicherungsgewerbe“derFrauenanteilbei54,4ProzentundimWirtschafts-abschnitt„VerkehrundNachrichtenübermittlung“bei27,3Prozent.

12 Andersalsvielleichtintuitivzuerwartenwäre,liegtderGesamtwertfürdenVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstmitrundsiebenProzent(vgl.Kapitel3.1)unterdenbeidenEinzelwertenderdenöffentlichenSektorbildendenWirtschaftszweige.Dieslässtsichfolgendermaßenerklären:ImWirtschaftsabschnitt„ErziehungundUnterricht“isteingegenüberdemAbschnitt„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,Sozialversicherung“höheresVerdienstniveauzubeobachten,wobeidiemännlichenBeschäftigtenjeweilseinenVerdienst

aufweisen,derdenderKolleginnenübersteigt.Entscheidendistnun,dassvondenFrauen,dieimöffentlichenDienstbeschäftigtsind,eingegenüberdenMännerngroßerAnteilimWirtschaftsabschnitt„ErziehungundUnterricht“tätigist(Frauen:46Prozent;Männer27Prozent).WirdnunderVerdienstabstandfürdengesamtenöffentlichenDienstberechnet,wirktsichderhoheVerdienstimWirtschaftszweig„ErziehungundUnterricht“beidenFrauenvielstärkeraufdenGesamtverdienstausalsbeidenMännern.DiesführtinsgesamtzueinemvergleichsweisegeringenVerdienstunterschiedimöffentlichenSektor.

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3.5 DerVerdienstunterschiedimöffentlichenDienstundinderPrivatwirtschaftindenverschiedenenLeistungsgruppen

BeidemVergleichdesLohnunterschiedsvonFrauenundMännernuntergliedertnach

Leistungsgruppenlässtsichfeststellen,dassauchhierderVerdienstabstandimprivatenSektorinallenLeistungsgruppenerheblichhöheralsimöffentlichenDienstausfällt.Die

DifferenzzwischendenSektorenbeträgtjenachLeistungsgruppezwischenneunund

19Prozentpunkte.

InsgesamtkanninallenQuartalensowohlfürdenöffentlichenDienstalsauchfürdiePrivat

wirtschaftderhöchsteVerdienstabstandinLeistungsgruppe1,dasheißtunterdenArbeit

nehmerinnenundArbeitnehmerninleitenderStellung,festgestelltwerden(9,6beziehungs

weise22,4Prozent).DieskannmitdemUmstanderklärtwerden,dassdieSpannbreiteder

VerdiensteunddamitauchderpotentzielleVerdienstabstandzwischenFrauenundMän

nerninderLeistungsgruppe1amhöchstenist.EineBegründungkönntesein,dassdieVerdienstemitzunehmenderLeistungsgruppenichtnurlinear,sondernexponentiellanstei

gen,wasaberstatistischnichtbelegbarist.DieseVermutungkönnteaberzurErklärungder

größerenVerdienstabständeinderPrivatwirtschaftherangezogenwerden,daderAnstieg

inderPrivatwirtschaftwesentlichsteileristalsimöffentlichenDienst.

BesondersbemerkenswerterscheintderUmstand,dassderVerdienstabstandinnerhalbder

niedrigstenLeistungsgruppe5(ungelernteArbeiterinnenundArbeiter)imöffentlichen

Dienst–8,7Prozentbeträgt.Diesbedeutet,dassnicht,wieindenübrigenLeistungsgruppen

inderPrivatwirtschaftundimöffentlichenDienst,FrauenwenigeralsMännerverdienen,

sondernindiesemFallMännerimDurchschnitteinenimVergleichzuFrauengeringerenLohnbeziehen.DieseBesonderheitgiltnichtnurfürdashierdargestellte4.Quartal2008,

sondernlässtsichinvergleichbaremAusmaßüberalleQuartalehinwegbeobachten.13In

derPrivatwirtschaftkannfürLeistungsgruppe5einederartigeUmkehrungdersonst„übli

chenVerhältnisse“nichtbeobachtetwerden;hierbeträgtderVerdienstabstandzwischen

FrauenundMännern9,9Prozent.

13 ImöffentlichenDienstgehörenetwa139.000BeschäftigtederGruppederungelerntenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmeran(47.000Männer;92.000Frauen).InsgesamtentsprichtdieseinemAnteilvonrundvierProzentallerBeschäftigten.

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IV.SchlussfolgerungenausSichtdesBundesministeriumsfürFamilie,

Senioren,FrauenundJugend

ZieldesProjekts„VerdienstunterschiedezwischenMännernundFrauen“desBundesminis

teriumsfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendunddesStatistischenBundesamteswar

einevergleichendeAnalysedesgeschlechtsspezifischenVerdienstabstandsinderPrivat

wirtschaftundimöffentlichenDienst.DabislangkeinegeeigneteDatengrundlagefür

derartigestatistischeAuswertungenzurVerfügungstand,musstenimVorfeldderAnalysendieDatenderPersonalstandstatistikmithilfevonSchätzverfahrenindieVierteljährliche

Verdiensterhebungintegriertwerden.AlseinErgebnisdesProjektskönnendieentspre

chendenDateninZukunftlaufendausgewertetundveröffentlichtwerden.

DieaufderneugeschaffenenDatengrundlagebasierendenAnalysenfürdieJahre2007und

2008zeigen,dassdergeschlechtsspezifischeVerdienstabstandinderPrivatwirtschaft

innerhalbdesgesamtenZeitraumswesentlichhöheralsimöffentlichenDienstausfiel.Als

wesentlicheGründedafürkönnendiestärkereTarifbindungunddiedamitverbundene

komprimierteVerdienststrukturimöffentlichenDienstgelten.ZudemsindFrauenund

MännerimöffentlichenDienstgleichmäßigerüberdieverschiedenenLeistungsgruppenverteiltalsinderPrivatwirtschaft.Dieskönntezumeinendaraufhindeuten,dasssichgerade

gutqualifizierteFrauenhäufigeralsebensogutausgebildeteMännerfüreinenöffentlichen

Arbeitgeberentscheiden–etwawegenderoftbesserenMöglichkeitenderVereinbarkeit

vonFamilieundBeruf.14ZumanderenkanndievergleichsweiseausgewogeneRepräsenta

tionvonFrauenundMännernindenverschiedenenLeistungsgruppendesöffentlichen

DienstesauchalsIndizfürdenErfolgderaktivenFörderungderChancengleichheit,etwa

durchdasBundesgleichstellungsgesetz(BGleiG)unddieLandesgleichstellungsgesetze,

gewertetwerden.

InnerhalbdesöffentlichenSektorslassensichwiederumdeutlicheUnterschiedezwischenTarifbeschäftigtenundBeamtensowiezwischendenBeschäftigtendesBundes,derLänder

undderKommunenbeobachten.SoergibtsichfürBeamteeinerheblichgeringererEnt

geltabstandzwischenFrauenundMännernalsfürTarifbeschäftigte.BeidenBeschäftigten

derverschiedenenGebietskörperschaftenzeigtsicheindeutlicherZusammenhangzwischen

demVerdienstabstandunddemFrauenanteilunterdenBeschäftigten.DieDifferenzierung

derArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerinVollzeit-undTeilzeitbeschäftigteverdeutlicht

inderPrivatwirtschaftklareUnterschiedehinsichtlichdesgeschlechtsspezifischenVerdienst

abstandeszwischenbeidenBeschäftigungsarten.SonimmtderIndikatorbeidenVollzeitar

beitendenmitrund21ProzenteinenetwadreimalsohohenWertwiebeidenTeilzeitarbei

tendenan.ImöffentlichenDienstkonntedieseSpreizungdesVerdienstunterschiedesnicht

14 I.d.R.wirddieLeistungsgruppe1(HöhererDienstundEndstufendesgehobenenDienstes)nurmiteinerhöherenQualifizierung(Hochschulstudium)erreicht.

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beobachtetwerden.Sowohluntervollzeit-alsauchunterteilzeitbeschäftigtenArbeitneh

merinnenundArbeitnehmernbeläuftsichderEntgeltabstandindiesemSektorinallen

betrachtetenQuartalenaufsiebenbisachtProzent.Gleichzeitigunterscheidensichdie

durchschnittlichenStundenverdienstevonTeilzeit-undVollzeitbeschäftigtenimöffent

lichenDienstkaum,währendsieinderPrivatwirtschaftbeidenTeilzeitbeschäftigtendeutlichniedrigerliegen.AngesichtsdermassivenÜberrepräsentationvonFrauenindieser

GruppeliegthierineinwichtigerErklärungsansatzfürdendeutlichenUnterschiedzwischen

denVerdienstabständenimöffentlichenundprivatenSektorinsgesamt.Offenbleibt,inwie

ferndieDifferenzzwischenbeidenSektorendaraufzurückzuführenist,dassimöffentlichen

DienstarbeitendeFrauentatsächlichhäufigbesserqualifiziertsindalsinderPrivatwirt

schaftbeschäftigteFrauenundwelcheRollediedirekteundindirekteDiskriminierungvon

TeilzeitkräfteninsbesondereinderPrivatwirtschaftspielt.

InnerhalbderGebietsständelassensichebenfallsklareUnterschiedezwischenbeiden

Wirtschaftsbereichenausmachen.InderPrivatwirtschaftnimmtderLohnunterschiedvonFrauenundMännerninWestdeutschlandeinengegenüberdemöffentlichenDienstetwa

dreimalsohohenWertan.AuchindenneuenLändernliegtderVerdienstabstandinder

privatenWirtschaftdeutlichüberdemdesöffentlichenSektors.Insgesamtlässtsichfür

OstdeutschlandgegenüberdemwestdeutschenVergleichsgebietfürbeideSektorenein

erheblichgeringererVerdienstunterschiederkennen.DieserUnterschiedweistaufdie

hoheBedeutungderstrukturellenBedingungenfürdieVereinbarkeitvonFamilieund

Beruf,derDauerderErwerbsunterbrechungenundderallgemeinenErwerbsorientierung

vonMütternhin.

DerVergleichdesAbstandsimBruttostundenverdienstvonFrauenundMännernuntergliedertnachWirtschaftsabschnittenzeigtfürdiebeidenWirtschaftszweige,dieimvorliegen

denBerichtdenöffentlichenSektorbilden,einenimBereich„ÖffentlicheVerwaltung,

Verteidigung,Sozialversicherung“geringerenEntgeltunterschiedalsimAbschnitt„Erzie

hungundUnterricht“.AuchhierbestehteinZusammenhangzwischendemVerdienst

abstandunddemFrauenanteilindemjeweiligenWirtschaftsabschnitt.SoliegtderVer

dienstabstandimBereich„ErziehungundUnterricht“(Frauenanteil:65,8Prozent)mit

14,7ProzentfastdoppeltsohochwieimBereich„ÖffentlicheVerwaltung,Verteidigung,

Sozialversicherung“(Frauenanteil:44,6Prozent).

DerZusammenhangzwischeneinemhohenFrauenanteilundeinemhohenVerdienstabstanderschließtsich,wenngleichzeitigderFaktorderErwerbsunterbrechungenbetrachtet

wird.DiesesindhäufigindenBereichenbesonderslang,indenenderFrauenanteilhochist.

SogehörenzumBeispieldieGymnasiallehrerinnen(FrauenanteilderBeschäftigtenan

weiterführendenSchulen:62,4Prozent)zudenBeschäftigtenmitdenlängstenErwerbs

unterbrechungenüberhaupt(imDurchschnitt157,4Monate)15.DadiesePausenhäufigin

derZeiterfolgen,indenendiemännlichenKollegendiefürdenVerdienstentscheidenden

Karrieresprüngemachen,stellensieeinenwichtigenErklärungsfaktorfüreinenhohen

geschlechtsspezifischenVerdienstabstanddar.

15 Vgl.WZB,DieBedeutungdesBerufsfürdieDauervonErwerbsunterbrechungen,unveröffentlichteExpertisefürdasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend.

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AuchinderPrivatwirtschaftwartendenzielleinhöhererVerdienstabstandindenjenigen

Wirtschaftszweigenzubeobachten,indenenderFrauenanteilunterdenBeschäftigten

hochist(zumBeispielimWirtschaftsabschnitt„Kredit-undVersicherungsgewerbe“).Insge

samtzeigendieAuswertungen,dassderVerdienstunterschiedvonFrauenundMännernin

denverschiedenenWirtschaftsabschnittendesprivatenSektorsrelativweitauseinanderliegt.

DieUnterscheidungdesVerdienstabstandesvonFrauenundMännernnachLeistungs

gruppenverdeutlichtschließlich,dasssowohlimöffentlichenDienstalsauchinderPrivat

wirtschaftderUnterschiedimBruttostundenverdienstvonFrauenundMännernunterden

ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerninleitenderStellung(Leistungsgruppe1)imVer

gleichzuallenanderenLeistungsgruppenamdeutlichstenausfällt.EinwichtigerGrund

dafürliegtindervergleichsweisegroßenSpannbreitederVerdiensteinLeistungsgruppe1.

Auffälligist,dassabweichendvondenübrigenErgebnissen,beidenungelerntenArbeitneh

merinnenundArbeitnehmern(Leistungsgruppe5)derVerdienstunterschiedimöffentlichenSektorineineanderealssonst„üblicheRichtung“zeigt.SoliegtbeidieserArbeitneh

mergruppederVerdienstderFrauenüberdemderMänner.

InsgesamtverdeutlichendieErgebnissedesProjekts„Verdienstunterschiedezwischen

MännernundFrauen“,dasstrotzdervergleichsweiseniedrigenLohnabständeimöffent

lichenDienstauchhiernocherheblicherHandlungsbedarfbesteht.Derrelativniedrige

VerdienstabstandimöffentlichenSektorinsgesamtdarfnichtdarüberhinwegtäuschen,

dassinsbesondereimTeilbereich„ErziehungundUnterricht“erheblicheUnterschiede

bestehenundgeschlechtsspezifischeUngleichheitenbeiderVerteilungvonunbezahlter

undbezahlterArbeitnachwievoreinernstesProblemkonstituieren.GleichwohlgebendieProjektergebnisseauchAnlass,positiveEntwicklungenzukonstatieren.Soistesimöffent

lichenSektormittlerweileinerheblichemMaßemöglich,qualifizierteTätigkeiteninTeilzeit

auszuüben–einFaktor,derimmernochzudenSchlüsselbedingungenfürdiegleichberech

tigteTeilhabevonFrauenimErwerbslebenzählt.

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DiesesPDFistTeilderÖffentlichkeitsarbeitderBundesregierung;eswirdkostenlosabgegebenundistnichtzumVerkaufbestimmt.

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Stand: September2009

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