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Vereinbarung 1 zur bischöflichen Entscheidung über die Neuordnung der Katholischen Pfarreien des bisherigen Pastoralen Raumes Westerburg Gemäß den Vorgaben des Bistums und nach den Beratungen in den Arbeitsgruppen zur Pfarreiwerdung, dem Pastoralausschuss, den Pfarrgemeinderäten und den Verwaltungsräten wurde nachfolgende Gründungsvereinbarung erstellt und am 21. Mai 2015 nach Limburg gesandt. Nach der Rückmeldung durch das Bischöfliche Ordinariat vom Sommer 2015 haben dieselben Gremien in eigenen Sitzungen oder bei der gemeinsamen Sitzung zusammen mit dem neuen PGR Liebfrauen am 28.11.2015 wie folgt beschlossen und verabschiedet: Folgende Zahl der Mitglieder der unten aufgeführten Gremien haben angenommen nicht angenommen enthielten sich Pastoralausschuss 17 0 0 Guckheim PGR 1 0 0 Guckheim VRK 0 0 0 Hahn am See PGR 3 0 0 Hahn am See VRK 2 0 0 Herschbach PGR 9 1 0 Herschbach VRK 4 0 0 Kölbingen PGR 2 0 0 Kölbingen VRK 2 0 0 Langenhahn PGR 5 0 0 Langenhahn VRK 3 0 0 Pottum PGR 6 0 0 Pottum VRK 2 0 0 Rothenbach PGR 9 0 0 Rothenbach VRK 2 0 0 Rotenhain PGR 11 0 0 Rotenhain VRK 2 0 0 Salz PGR 9 0 0 Salz VRK 7 0 0 1 Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis genommene Übereinkunft der Gremien der an der Gründung der neuen Pfarrei beteiligten Pfarreien und sonstigen Beteiligten dar. Sie entfaltet keine Rechtsansprüche und erhält ihre Bedeutung nur in Bezug auf die bischöfliche Urkunde zur Zupfarrung bzw. zur Errichtung der neuen Pfarrei. Als derartige Übereinkunft wird sie als Anhang zur Urkunde mit zur Akte der in den Grenzen veränderten bzw. neu errichteten Pfarrei genommen. Geltende Rahmenbedingungen für den Pfarreiwerdungsprozess sind: „Statut für die Seelsorge in Pfarreien und Pastoralen Räumen des Bistums Limburg“ (Amtsblatt 5 [2012] 328), „Richtlinie für die Bemessung der Finanzzuweisung des Bistums zu den Haushalten der Kirchengemeinden im Bistum Limburg“ (SVR IX A1), „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Haushalts- und Kassenwesen der Kirchengemeinden“ (SVR IX A3) unter besonderer Berücksichtigung der Anlage 1.

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Vereinbarung1 zur bischöflichen Entscheidung

über die Neuordnung der Katholischen Pfarreien des bisherigen Pastoralen Raumes Westerburg

Gemäß den Vorgaben des Bistums und nach den Beratungen in den Arbeitsgruppen zur Pfarreiwerdung, dem Pastoralausschuss, den Pfarrgemeinderäten und den Verwaltungsräten wurde nachfolgende Gründungsvereinbarung erstellt und am 21. Mai 2015 nach Limburg gesandt. Nach der Rückmeldung durch das Bischöfliche Ordinariat vom Sommer 2015 haben dieselben Gremien in eigenen Sitzungen oder bei der gemeinsamen Sitzung zusammen mit dem neuen PGR Liebfrauen am 28.11.2015 wie folgt beschlossen und verabschiedet: Folgende Zahl der Mitglieder der unten aufgeführten Gremien

haben angenommen nicht angenommen enthielten sich

Pastoralausschuss 17 0 0

Guckheim PGR 1 0 0

Guckheim VRK 0 0 0

Hahn am See PGR 3 0 0

Hahn am See VRK 2 0 0

Herschbach PGR 9 1 0

Herschbach VRK 4 0 0

Kölbingen PGR 2 0 0

Kölbingen VRK 2 0 0

Langenhahn PGR 5 0 0

Langenhahn VRK 3 0 0

Pottum PGR 6 0 0

Pottum VRK 2 0 0

Rothenbach PGR 9 0 0

Rothenbach VRK 2 0 0

Rotenhain PGR 11 0 0

Rotenhain VRK 2 0 0

Salz PGR 9 0 0

Salz VRK 7 0 0

1 Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis genommene Übereinkunft der Gremien der an

der Gründung der neuen Pfarrei beteiligten Pfarreien und sonstigen Beteiligten dar. Sie entfaltet keine Rechtsansprüche und erhält ihre Bedeutung nur in Bezug auf die bischöfliche Urkunde zur Zupfarrung bzw. zur Errichtung der neuen Pfarrei. Als derartige Übereinkunft wird sie als Anhang zur Urkunde mit zur Akte der in den Grenzen veränderten bzw. neu errichteten Pfarrei genommen. Geltende Rahmenbedingungen für den Pfarreiwerdungsprozess sind: „Statut für die Seelsorge in Pfarreien und Pastoralen Räumen des Bistums Limburg“ (Amtsblatt 5 [2012] 328), „Richtlinie für die Bemessung der Finanzzuweisung des Bistums zu den Haushalten der Kirchengemeinden im Bistum Limburg“ (SVR IX A1), „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Haushalts- und Kassenwesen der Kirchengemeinden“ (SVR IX A3) unter besonderer Berücksichtigung der Anlage 1.

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Westerburg PGR 4 0 0

Westerburg VRK 3 0 0

Die Gründungsvereinbarung ist damit angenommenen und wird dem Bistum zur endgültigen Ge-nehmigung für die Pfarreigründung vorgelegt.

I. Die neue Pfarrei

1. Die neu gegründete Pfarrei und ihr Name

Die Katholischen Pfarreien Christkönig Westerburg mit der Kirchengemeinde St. Bartholomäus Pottum, Mariä Heimsuchung Kölbingen-Möllingen mit der Kirchengemeinde Herz Jesu Rothen-bach, St. Martin Rotenhain, Herz Jesu Langenhahn, St. Adelphus Salz mit der Kirchengemeinde St. Johannes Guckheim und St. Margaretha Hahn am See mit der Kirchengemeinde St. Margaretha Herschbach des Pastoralen Raumes Westerburg, die in Bezug auf die Rechtsfähigkeit im weltlichen Rechtsverkehr Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und diesbezüglich die Bezeichnung „Kir-chengemeinden“ (s. II.) tragen, sollen zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Der Apostolische Ad-ministrator wird mit Wirkung zum 01.01.2016 eine neue Pfarrei errichten.

Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde führt mit Rücksicht auf die überörtliche Bedeutung und Be-kanntheit der Wallfahrtskirche „Unsere Liebe Frau auf dem Reichenstein“ zu Westerburg den neu-en Namen 2

„Katholische Pfarrei Liebfrauen3 Westerburg“.

Die neue Pfarrei ist juristische Person nach weltlichem und kirchlichem Recht. Sie wird vom Pfar-rer4 im Zusammenwirken mit dem PGR und den Mitgliedern des Pastoralteams geleitet gemäß den rechtlichen Vorschriften des CIC5 und des Limburger Partikularrechts.

2. Pfarrgebiet

Das Gebiet der neuen Pfarrei Liebfrauen Westerburg umfasst das Gebiet der früheren sechs Pfar-reien bzw. zehn Kirchengemeinden des bisherigen Pastoralen Raumes Westerburg.

3. Kirchen

Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die Kirche Christkönig in Westerburg.

Die bisherigen Kirchen in Guckheim, Hahn am See, Herschbach, Kölbingen, Langenhahn, Pottum, Rotenhain, Rothenbach, Salz und Westerburg (Unsere Liebe Frau vom Reichenstein) sind somit weitere Kirchen der zehn Kirchorte der neuen Pfarrei; die alte Pfarrkirche auf dem Schönberg, die Kapellen in Weltersburg, Mähren, Guckheim (auf dem Rothenberg) und die St. Leonhardkapelle (Weltersburg) sollen erhalten bleiben6. Alle Kirchen und Kapellen sind und bleiben ordentliche Orte der Sakramentenspendung.

In Pottum bestehen erste Verhandlungen mit der Ortsgemeinde wegen der Zukunft der Kirche (Ab-riss und verkleinerter Neubau) und einer eventuellen gemeinsamen Trägerschaft des Pfarrheims im Rahmen einer zu schaffenden „Dorfmitte“.

2 Für diese Variante stimmten 7 PGRs, 2 waren für den Namen und die Pfarrkirche Christkönig, ein PGR gab keine

Stellungnahme dazu ab. 3 Statt: „Unsere Liebe Frau vom Reichenstein“ 4 Ggf. auch nach can 517 § 1 von mehreren Priestern in solidum 5 Das Gesetzbuch der Weltkirche 6 Die Sebastianskapelle in Langenhahn wird gemeinsam mit der Ortsgemeinde unterhalten und dient derzeit als

Friedhofshalle. Dort ist keine Sakramentenspendung üblich.

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4. Räumlichkeiten für pastorale Arbeit

An allen Kirchorten sollen, soweit der laufende Betrieb und der Bauunterhalt gesichert sind, die bisherigen Gemeinderäume bestehen bleiben.

Dies ist nicht unmittelbar der Fall beim Pfarrsaal in Rotenhain (vollständige Streichung der Schlüs-selzuweisungen B und C).

In Hahn am See werden mit Hilfe von bewilligten SPEK-Mitteln in Kürze geeignete Räumlichkeiten geschaffen und die Kirche ertüchtigt.

Die bestehenden Kooperationen bezüglich der Gemeindehäuser mit den Ortsgemeinde Bilkheim, Girkenroth, Guckheim, Weltersburg und Salz sollen beibehalten und ähnliche Regelungen nach Möglichkeit auch in anderen Ortsgemeinden (z.B. Pottum) angestrebt werden.

5. Zentrales Pfarrbüro

Das zentrale Pfarrbüro wird in der Jahnstraße 3a, Westerburg eingerichtet. Die Postadresse der Pfarrei lautet dementsprechend: Jahnstr. 3a, 56457 Westerburg. Es umfasst das jetzige Pfarrbüro in der Jahnstraße mit der bisherigen Wohnung Pfr. Hufsky und die frühere Kaplanswohnung (mit Kel-lerräumen) gemäß folgendem Raumkonzept:

Im Erdgeschoß:

- Empfang und Auskunft: 1 Arbeitsplatz Sekretärin - Verwaltungsbereich 2 Arbeitsplätze Sekretärin - Navigator und Verfügungsbüro im ehemaligen Gästeappartement und Küche

(Umbauarbeiten nötig) - Damen-WC (jetziges WC renovieren) und Herren-WC (jetziges WC Gästeappartement) - Warteraum / kleiner Gesprächsraum (jetziges Büro PR D. Bausch) - Kopierraum im jetzigen Büro Frau Blumberg (mit einem Notarbeitsplatz) - aktuelle Registratur mit Miniküche an jetziger Stelle - Vergrößerung des Windfangs am Haupteingang - Stellplätze für Sekretärinnen und Pastorale Mitarbeiter in und vor der Garage

Oberer Stock:

- Pfarrerbüro mit Pfarrerbesprechungsraum (12 Personen) - Büro Priesterlicher Mitarbeiter - 2 Büros HPM (PR D. Bausch und P. Innocent) - Reservebüro mit 1 – 2 Arbeitsplätzen oder Raum für Finanz- und Personalverwaltung

(früheres Schlafzimmer Kaplanswohnung) - Je ein WC für Damen und Herren - Wartebereich im Flur - Sozialraum in der Küche der früheren Kaplanswohnung - Die jetzige Küche in der Pfarrerwohnung bleibt zunächst erhalten, wird aber von den Anschlüs-

sen her als Büro vorbereitet und kann bei Bedarf zu einem Büro für einen HPM umgewidmet werden

- Großer Archivraum und zwei kleine Räume für Kopierer oder Bibliothek Die Küsterwohnung mit ihren Nebenräumen bleibt als Dienstwohnung von der Nutzung des zen-tralen Pfarrbüros unberührt.

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Kontaktstellen:

Die übrigen bisherigen Pfarrbüros: Hahn, Kölbingen, Langenhahn, Rotenhain und Salz werden zu Kontaktstellen.

Die Räume sind vorhanden, es müssen nur Reparatur- und Malerarbeiten erfolgen und die nötige IT beschafft werden.

Dienstsitze (derzeitige Verteilung):

Pfr. Hufsky und Pfr. Hofacker im zentralen Pfarrbüro Westerburg, dazu PR D. Bausch und Pastoralpraktikant P. Innocent

Weitere Dienstsitze (wegen der Bedeutung der Orte bzw. Lage) in:

- Salz (derzeit Pfr. Jonietz),

- Kölbingen (derzeit PR M. Ruß)

diese beiden Orte sollen unbedingt als Dienstsitz erhalten bleiben

eventuell später wegfallen können die Dienstsitze:

- Hahn (derzeit GR B. Hübinger)

- Rotenhain (vormals Pfarrer Schneider)

Diese Orte sollen aber unbedingt als Kontaktstellen erhalten bleiben!

Stunden der Sekretärinnen

Der vom Bischöflichen Ordinariat dauerhaft genehmigte Stellenumfang beträgt für den Pastoralen Raum insgesamt 311, 9 % Stellenumfang (121,6 Wochenstunden)

Geplante Stundenverteilung:

Soll nach einem Jahr kontrolliert und eventuell geändert werden!

Je 2 mal 2 Stunden in den fünf Kontaktstellen =ca. 20 Stunden

100 % Empfang und Information (Frontoffice) = 39,0 Stunden

100 % Verwaltungsbereich (Backoffice) = 39,0 Stunden

Verfügungszeit für wöchentliches Dienstgespräch, Urlaub, Krankheit,

erweiterte Öffnungszeiten in den Kontaktstellen etc. = 35,6 Stunden

(entspricht 19,30 % der gesamten Arbeitszeit als Reserve)

Empfang und Information:

Montag – Freitag von 9 Uhr – 12 Uhr = 15 Stunden

dazu jeweils 45 Minuten Vor- und Nachbereitung = 3,75 Stunden

Mo, Di von 14 bis 16 Uhr & Do von 16 bis 18 Uhr = 6 Stunden

dazu jeweils 45 Minuten Vor- und Nachbereitung = 2,25 Stunden

INSGESAMT 27 Stunden

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Rest von 4,5 Stunden ist Reserve für Dienstgespräch (1 Stunde die Woche, 7 Sekretärinnen), dazu die restliche Zeit aus der Reserve bzw. den Stunden aus dem Stundenumfang des Verwaltungsbe-reichs.

Die zunächst geplanten Sprechzeiten der Kontaktstellen sind:

Hahn: Montag 8 - 10 Uhr und Mittwoch 15 - 17 Uhr

Langenhahn: Dienstag 10.30 Uhr – 12.30 Uhr und Mittwoch 17 – 19 Uhr

Kölbingen: Dienstag, 16 - 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 – 10.30 Uhr, Freitag 9 – 11 Uhr

Rotenhain: Donnerstag, 15 bis 19 Uhr

Salz7: Montag 10 – 12 Uhr, Mittwoch 8.30 Uhr – 10.30 und Donnerstag von 16 - 18 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden alle Anrufe auf das zentrale Pfarrbüro umgeleitet. Es exis-tiert ein zentrales Seelsorgenotfallhandy, das von Pfarrer und von Mitgliedern des Pastoralteams bedient wird.

Im Hinblick auf den erheblichen Mehraufwand bei der Einrichtung des zentralen Pfarrbüros gilt zu-nächst für ein Jahr8 folgende Regelung:

In der Zeit vom 23.12. bis zum 06.01. eines jeden Jahres und während der mittleren vier Sommer-ferienwochen bleiben die Kontaktstellen in der Regel geschlossen. Ebenso bei Urlaub und kurzfris-tigen Erkrankung der primär für die Kontaktstelle zuständigen Sekretärin. Bei längerfristiger Erkran-kung wird zumindest eine zeitweilige Vertretung über das zentrale Pfarrbüro organisiert.

6. Kirchenbücher und Archiv

6.1 Kirchenbücher

Die Kirchenbücher der neuen Pfarrei werden im Zentralen Pfarrbüro geführt.

Alle Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien werden mit der Aufhebung der Pfarreien geschlossen und dann im Zentralen Pfarrbüro aufbewahrt. Abgeschlossene Matrikel, auf die kein Zugriff mehr notwendig ist, werden gemäß bischöflicher Empfehlung (vgl. Amtsblatt 6/2008, S. 49) dem Diöze-sanarchiv Limburg als Depositum übergeben.

6.2. Registratur

Zum 01.01.2016 wird eine neue Registratur eingerichtet und der verbindliche Rahmenaktenplan wird eingeführt.

6.3 Altregistratur

Im Zugriffsbereich des Zentralen Pfarrbüros wird eine Altregistratur eingerichtet, die das Schriftgut enthält, das für die aktuelle Arbeit nicht mehr benötigt wird, jedoch noch nicht durch das Diöze-sanarchiv bewertet wurde und ggf. Aufbewahrungsfristen unterliegt. Die Altregistraturen dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind voneinander abgegrenzt zu lagern.

7 Die Zeiten in Salz werden in Zusammenhang mit den Gottesdienstzeiten nach einer eventuellen Pensionierung von Pfr.

Jonietz gegebenenfalls noch angepasst! 8 Die Regelung wird dann im Dezember 2016 im Pastoralteam und im neuen Pfarrgemeinderat neu geprüft.

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6.4 Archive

Das Archiv der neuen Pfarrei wird vollständig im Zentralen Pfarrbüro aufbewahrt. Die Pfarrarchive der ehemaligen Pfarreien verbleiben am bisherigen Ort, solange dort Betreuung und Aufsicht ge-währleistet werden kann. Ansonsten werden sie als geschlossene Archivbestände im zentralen Pfarrarchiv (oder nach Absprache mit dem Diözesanarchiv an einem anderen Ort) aufbewahrt. Die Betreuung und der Zugang zu den Archiven wird nach Maßgabe der Kirchlichen Archivordnung (KAO: "Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche") festgelegt.

6.5 Chronik

Die neue Pfarrei legt eine neue Chronik an, in der der Verbleib der bisherigen Chroniken festgehal-ten wird.

Die vorhandenen Chroniken der Pfarreien werden mit Termin der Errichtung der neuen Pfarrei ge-schlossen und verbleiben in den Archiven der Ursprungspfarreien.

7. Siegel und Logo

Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiegel mit der Umschrift:

„Katholische Pfarrei Liebfrauen Westerburg“

Im Innenkreis ist das Logo der neuen Pfarrei dargestellt.

Das untenstehende Logo (Entwurf und erklärender Text: Anja Nilges) der neuen Pfarrei entspricht dem Siegel und wurde vom Pastoralausschuss am 8.10.2015 beschlossen:

Beschreibung zum Logo Die Farben: Das Siegel hat die Farben Weiß, Gelb / Gold, Blau und Schwarz. Weiß ist die Farbe der Gewänder der Heiligen; auch Jesus trägt auf vielen Darstellungen ein weißes Gewand. Gelb / Gold ist ein Sinnbild für den Himmel und die Ewigkeit. Die Farbe Blau ist in allen Wappen der ursprünglichen Kirchengemeinden zu finden, und die Muttergottes trägt einen blauen Mantel. Schwarz steht für Stabilität, Stärke, Nacht und Finsternis. In der Kirche steht diese Farbe unter anderem für den Tod.

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Die Symbole:

Die Kirche ist der Silhouette der Liebfrauenkirche nachempfunden.

Die zehn Strahlen stehen für die 10 Ursprungsgemeinden; sie laufen auf die

Kirche zu und vereinigen sich so zu der Pfarrei Liebfrauen

Das „M“ steht symbolisch für Maria und ist daher eng mit dem Namen der

Liebfrauenkirche verbunden: Liebfrauen = Unsere Liebe Frau = Maria, die

Mutter Jesu

Das Schwert verweist auf die Schmerzen Mariens. Diese werden in der

Liebfrauenkirche durch das Gnadenbild der schmerzhaften Muttergottes

thematisiert, aber auch auf dem zugeklappten Hochaltar finden sich die fünf

Gesätze des schmerzhaften Rosenkranzes. Die Motivfenster der Kirchen zeigen

ebenfalls die sieben Schmerzen Mariens.

Die Schriftart ist „Bell Gothic Standard-Bold“, eine serifenlose Linear-

Antiqua-Schrift, die durch ihre einfach geformte Art gut lesbar ist. Die

Anordnung des Schriftzuges im Kreis als Linie ohne Anfang und Ende

steht als Zeichen für die Ewigkeit und die unverbrüchliche Treue

(Adventskranz, Ehering, Rosenkranz, Dornenkrone).

8. Regelung für die erste Amtszeit der synodalen Gremien

Aus den bisherigen Kirchengemeinden sollen bis zu zwei VertreterInnen über eine Ortsliste in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt werden, der neue PGR soll insgesamt also 20 gewählte Mitglieder haben. Sollten für eine bisherige Kirchengemeinde nicht mindestens drei Personen kandidieren, verringert sich die Anzahl entsprechend.

Der Verwaltungsrat hat gemäß den Vorgaben des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes zehn ge-wählte Mitglieder und soll in der ersten Wahl nach Möglichkeit alle zehn früheren Kirchen-gemeinden abdecken. Die bisherigen VRKs können dem Pfarrer und den Mitgliedern des zukünftigen PGR Kandidaten zum Vorschlag für die Kandidatenliste benennen.

9. Gottesdienst/Gottesdienstordnung

Zurzeit haben drei Diözesanpriester und ein Priester aus der Weltkirche mit 100 % und ein Pallotti-ner mit 25 % priesterliche Dienste im Pastoralen Raum Westerburg. Dazu kommt als Pensionär Pfr. Kranz. Ab dem 1.1.2016 geht Pfr. Jonietz in Ruhestand. Er bleibt aber im Pfarrhaus Salz wohnen und ist ungefähr im bisherigen Umfang auch für priesterliche Dienste bereit. Von daher ist folgen-der Regeldienstplan für die Sonntagsgottesdienste möglich.

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Erste Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa He Lh Samstag 19.00 Uhr Rh Rb Ha Sonntag 09.00 Uhr Ch Gu Mä Sonntag 10.30 Uhr Kö Po Sa Sonntag 1830 Uhr Lf

Zweite Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa He Samstag 19.00 Uhr Rh Po Ha Sonntag 09.00 Uhr Ch Rb Gu Sonntag 10.30 Uhr Kö Sa Lh Sonntag 18.30 Uhr Lf Dritte Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa Lh Samstag 19.00 Uhr Rh Po Rb Sonntag 09.00 Uhr Ch Gu He Sonntag 10.30 Uhr Kö Ha Sa Sonntag 18.30 Uhr Lf

Vierte Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa Lh He Samstag 19.00 Uhr Rh Rb Ha Sonntag 09.00 Uhr Ch Mä Gu Sonntag 10.30 Uhr Kö Sa Po*9 Sonntag 18.30 Uhr Lf

Fünfte Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa He Samstag 19.00 Uhr Rh Ha Po Sonntag 09.00 Uhr Ch Gu Lh Sonntag 10.30 Uhr Kö Rb Sa Sonntag 18.30 Uhr Lf

Sechste Woche

Samstag 17.30 Uhr Sa Lh Samstag 19.00 Uhr Rh Po Rb Sonntag 09.00 Uhr Ch Ha Gu Sonntag 10.30 Uhr Kö Sa He Sonntag 18.30 Uhr Lf

Sondergottesdienste können in den Lücken samstags oder innerhalb der Jahresplanung auch nach mindestens halbjährlicher Anmeldung bzw. bei der Jahresplanung als 4. Gottesdienst am Sonntag-morgen erfolgen (solange genügend Priester zur Verfügung stehen).

9 Tausch mit Mähren, das seine feste Zeit behält!

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Die Werktagsmessen sind nach folgendem Schema geplant:

Montag: 19.00 Weltersburg

Dienstag: 8.00 Uhr Salz / 08.30 Pottum / 18.30 Kölbingen

Mittwoch: 08.00 Salz / 09.00 Liebfrauen / 18.00 Herschbach / 19.00 Langenhahn

Donnerstag: 18.00 Hahn (ungerade Wo.) oder Mähren (gerade Wo.) / 19.00 Rotenhain

Freitag: (1. Freitag im Monat: 09.00 Langenhahn) 18.00 Guckheim / 19.00 Rothenbach

Sollte Pfarrer Jonietz nicht mehr aktiv sein, wird dieser Werktagsplan in Rücksprache mit dem neu-en PGR und dem Ortsausschuss Salz neu bearbeitet.

Die Ausbildung von Gottesdienstbeauftragten soll nach Notwendigkeit erfolgen.

10. Lektor/inn/en und Kommunionhelfer/innen

LektorInnen und KommunionhelferInnen leisten in der Regel in der Kirche des jeweiligen Kirchor-tes ihren Dienst, können aber auch an den anderen Kirchorten den Dienst verrichten.

11. Sakramentenpastoral

11.1 Taufe

Reguläre Tauftermine sind

1. Sonntag im Monat: Pottum oder Westerburg

2. Sonntag im Monat: Langenhahn oder Rotenhain

3. Sonntag im Monat: Kölbingen oder Rothenbach

4. und / oder letzter Sonntag: Guckheim, Hahn, Herschbach oder Salz (feste Monatszuordnung an die einzelnen Orte) jeweils um 14 Uhr 30

Abweichungen sind im Einzelfall und nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen Geistli-chen und Küstern möglich.

Erwachsenentaufen werden vom Pfarrer jeweils nach Einzelfall vorbereitet und nach Möglichkeit mit den Angeboten des Bistums koordiniert. Der Pfarrer kann diese Aufgabe an ein Mitglied des Pastoralteams delegieren.

11.2 Beichte

Die Beichtvorbereitung erfolgt im Rahmen der Vorbereitung auf die Erstkommunion. Es gibt zwei regelmäßige Beichttermine in Liebfrauen, weitere Termine nach Absprache.

Die bislang in Guckheim und Salz angebotenen Beichtgelegenheiten vor Ostern und vor Weihnach-ten sollten, solange Pfarrer Jonietz und Pfarrer Kranz aktiv sind, bestehen bleiben.

11.3 Erstkommunion:

Die Erstkommunion wird einheitlich in der Pfarrei nach dem Vorbild der Erstkommunionvorberei-tung 2014 / 2015 verantwortlich vom Pfarrer und zweier Pastoraler Mitarbeiter / innen organisiert und mit Hilfe von Katecheten durchgeführt. Weitere Einzelheiten hat der Pastoralausschuss gere-gelt. Diese Regelung der Orte soll am Ende der ersten Amtszeit des neuen PGR überprüft und ggf. neu geregelt werden.

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11.4 Firmung

Rahmenbedingungen

Alter zur Firmung: 8. Schuljahr Beginn (Frühjahr)

Häufigkeit der Firmfeiern und -vorbereitung: jährlich

Vorteile durch übersichtlichere Zahlen und Firmung im vertrauten „Klassenverband“ (Jahrgang) möglich. Die beiden (festen) Firmorte und Zeiten werden entsprechend dann durch den PGR und Pfarrer festgelegt.

Anmeldung und Nachweise

Ernsthaftigkeit der Entscheidungen sollte durch frühzeitige Klärung der notwendigen Unterlagen unterstrichen werden; nicht nur einzig und allein am Ende der Firmvorbereitung.

Einladung zur Firmvorbereitung: persönliche Anschreiben.

Einbezug von Eltern und Paten

Erwachsene können (außerhalb der besonderen Möglichkeiten vor der eigenen Eheschließung), in-nerhalb einer regulären Firmung oder durch das Angebot des Bezirks zum Sakrament der Firmung gelangen.

11.5 Beerdigungen und Hochzeiten / Goldhochzeiten

Es gelten die bisherigen unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Kirchorte weiter bis zu einer einheitlichen Neuregelung unter Mitwirkung des neuen Pfarrgemeinderates. Diese soll mög-lichst im ersten Jahr des neuen Pfarrgemeinderates erfolgen.

11.6. Weitere Gottesdienste

Die Feier der Heiligen Messen wird vom Pfarrer, dem Pastoralteam und dem Pfarrgemeinderat ge-plant. Zusätzliche Heilige Messen mit auswärtigen Priestern sind prinzipiell nach Absprache mit dem Pfarrer und den Küstern möglich. Samstags sollen gemäß den Beschlüssen keine eigenen Brautmessen und Requien gefeiert werden. Begründete Ausnahmen sind wie bisher nur mit aus-wärtigen Priestern möglich.

In den Pfarreien/Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Traditionen, was die Zahl, Anlässe, Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung der Andachten und der verschiedenen Gebetsformen betrifft. Diese Andachten werden in der Regel von ehrenamtlichen Vorbetern gestaltet und gehal-ten. Diese Traditionen sollen beibehalten werden, solange jemand bereit ist, diese Andachten zu halten und daran teilzunehmen.

Eine wohlwollende Unterstützung von den Seelsorgern ist erwünscht. Die Termine sollen im Pfarr-brief und in den VG-Mitteilungen veröffentlicht werden.

Für diesen Kreis der Kommunionhelfern, Lektoren und auch anderen Personen, die Andachten oder andere Gottesdienstformen vorbereiten und gestalten, soll jährlich ein besinnlicher Nachmit-tag stattfinden, der mit einem gemeinsamen Gottesdienst abschließt.

Eine detaillierte Aufstellung der derzeitigen Gottesdiensthelfer und der verschiedenen Andachten und Prozessionen in der jeweiligen Kirchengemeinde ist im Zentralbüro hinterlegt.

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Die Wallfahrten der einzelnen Kirchengemeinden sind:

Rothenbach an Pfingstmontag zu verschiedenen Zielen mit Ende in der Kirche und Pfarrfest

Langenhahn und Rotenhain: am 1. Sonntag im Mai in die Liebfrauenkirche in Westerburg

Langenhahn und Rotenhain: am Donnerstag nach Fronleichnam nach Marienstatt

Kölbingen am 1. Sonntag im September zur Kapelle auf dem Rothenberg in Guckheim

Salz/Guckheim am 2. Sonntag im September in die Liebfrauenkirche in Westerburg

Pottum (im Oktober nach Liebfrauen mit Hellenhahn)

12. Eine Welt-Arbeit

Die Pfarrei Westerburg ist ein Teil der Weltkirche.

Wir Christen in aller Welt glauben an einen liebenden Vater im Himmel.

Vieles unterscheidet uns, der Glaube aber eint uns.

Wir wollen uns bemühen, solidarisch mit den Schwestern und Brüdern im Glauben zu sein.

Vorbehaltlos soll in der neuen Pfarrei deswegen die Partnerinitiative der früheren Kirchengemein-de Rothenbach mit der St. Mary’s Mission im Bistum Ndola/ Sambia unterstützt werden.

Um diese Partnerschaft auch in den andern Kirchorten bekannt zu machen, schlagen wir vor, eine Veranstaltung pro Jahr (Spendenlauf, Flohmarkt, usw.) möglichst reihum in den jeweiligen Kirchor-ten stattfinden zu lassen.

Um den Gedanken der weltweiten Verantwortlichkeit zu unterstützen, soll darüber hinaus der Weltmissionssonntag überall themengleich und gut vorbereitet stattfinden. Dabei würde die Vor-bereitungsgruppe unterstützend tätig sein.

13. Kindertageseinrichtungen

Ein wichtiges Feld der Familienpastoral der neuen Pfarrei Liebfrauen Westerburg sind die beiden Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft (Christkönig / Westerburg und St. Bartholomäus / Pottum), sowie die pastorale Begleitung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft von Westerburg, Rothenbach, Kölbingen, Langenhahn, Stockum-Püschen, Herschbach, Salz, Girkenroth, Guckheim, Bellingen. Ein Mitglied aus dem Pastoralteam (zurzeit Pastoralreferent Matthias Ruß) ist Erstansprechpartner für die pastorale Begleitung der KITAs. Die Trägerschaftsaufgaben werden bis auf weiteres vom Pfarrer im Zusammenwirken mit dem VRK übernommen. Später kann ggf. die Hilfe eines Koordinators für KITA-Fragen beim Bischöflichen Ordinariat angefragt werden.

14. Kirchenmusik

Derzeit bestehen folgende Gruppierungen, Chöre und Musikgruppen in kirchlicher Trägerschaft:

1. Salz: Kirchenchor, Jugendchor (ab 5. Schuljahr), Kinderchor (1.-4. Schuljahr) (Zusammenar-beit mit gemischtem Chor St. Barbara Bilkheim, Liederkranz 1886 Weltersburg, Musikverein Salz und Musikverein Weltersburg)

2. Guckheim: Zusammenarbeit mit Esperanza und Musikverein Guckheim

3. Herschbach: Kirchenchor

4. Hahn: Ensemble Laetare, evtl. Projektchor

5. Rothenbach: Frauenchor, Gitarrengruppe (Zusammenarbeit MGV Cäcilia)

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6. Kölbingen: Frauenchor, Crossroad (Jubiband), Chörchen, Kinderchorprojekt (Zusammenar-beit mit Musikverein, Männergesangvereinen, gemischtem Chor Sainscheid)

7. Langenhahn: Kirchenchor (gemischt), Musikgruppe Himmelwärts

8. Rotenhain: keine eigene Gruppierung (Zusammenarbeit mit Bellinger Musikverein)

9. Pottum: Weihnachtschörchen und Zusammenarbeit mit Pottumer Musikverein

10. Westerburg: Kirchenchor (gemischt), Liebfrauenchor, Jugendchor, Kinderchor (Zusammen-arbeit mit evangelischem Kirchenchor, Stadtkapelle und MGV)

Nicht alle Chöre sind wohl auf Dauer singfähig; es gilt darum, frühzeitig über Kooperationen und Zusammenschlüsse nachzudenken, damit keine SängerInnen verloren gehen.

Vorschläge für die künftige Pfarrei

Projektchor zur Gestaltung besonderer Gottesdienste nach dem Vorbild der ersten ge-meinsamen Maiandacht am 01.05.2013. Konkret: Pfarreiwerdungsgottesdienst / Instrumentalgruppe / Schola / On-Air-Gottesdienste / Pfarreisingen / Meilenstein-gottesdienste musikalisch mitgestalten / Einmalige Projekte für Gottesdienste z.B. mit Neuem Geistlichem Lied

Angemessenes Budget für Konzerte, Organisten etc. auf Ebene der Pfarrei

Regelmäßiger Austausch (Treffen einmal im Jahr) und gemeinsame Planung mit den einzel-nen Musikgruppierungen und den Organisten (Jahresplan) Ziel: Zusammenwachsen auf musikalischer Ebene

Klare Zuständigkeiten; eine Sekretärin für den Bereich Kirchenmusik als feste Ansprechpart-nerin und für Informationsweitergabe

Erstellung eines „Lenkungsausschusses“ zusammen mit dem Pastoralteam und dem neuen PGR aus 3-4 Leuten aus den Bereichen, die Informationen weitergeben und zentralisieren und die Mittel des VRK vergeben. Auch die Ortsausschüsse können und sollen die Kirchen-musik vor Ort unterstützen.

Weiterführung der On-Air-Gottesdienste in Salz

15. Öffentlichkeitsarbeit

Neben den bereits ortsüblichen Veröffentlichungen bzw. Veranstaltungshinweise auf ortsübliche Art und Weise (Schaukasten, Plakate, Vermeldungen, Pressearbeit, usw.) soll weiterhin zweimal jährlich der „AUGENBLICK“ an alle Haushalte verteilt werden. Der AUGENBLICK wird in Verantwor-tung des Pfarrers durch ein ehrenamtliches Redaktionsteam erstellt.

Im Pfarrbrief (einzelne Kirchortsteile im überörtlichen Pfarrbriefmantel) und auf der Homepage www.liebfrauen-westerburg.de sollen die Ortsausschüsse die Möglichkeit haben, Informationen auf eigenen Unterseiten zu veröffentlichen.

Die Homepage soll gemäß dem Angebot des Bistums erstellt und betrieben werden. Neben dem endverantwortlichen Pfarrer und dem Pfarrbüro haben auch das Familienzentrum Christkönig, Pfarrsekretärinnen und Ehrenamtliche die Möglichkeit, ihre jeweiligen Unterseiten selbstständig zu pflegen.

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16. Messdiener

Die Ausbildung der Messdiener soll unmittelbar nach der Erstkommunion beginnen. Die Ausbil-dung soll, wenn möglich, in den eigenen Kirchorten stattfinden. Der Messdienerdienst soll in den katechetischen Gottesdiensten bei den Kommunionkindern beworben werden.

Beim ersten Treffen der neuen Messdiener können die (neuen) Messdiener vom Vorjahr mit einge-laden werden (Erfahrungsaustausch). Die Ausbildung soll einen theoretischen und praktischen Teil besitzen.

Das Ausbildungskonzept soll vereinheitlicht werden, z. B: ein einheitliches Buch („Einführung in den Ministrantendienst“ von Dr. Elmar Nübold; Offsetdruck G. Nübold Verlag).

Es soll nach Möglichkeit jährlich ein gemeinsamer Messdienerausflug und / oder eine gemeinsame Aktion („Minimegaevent“) für alle Messdiener erfolgen. Das Minimegaevent soll von einer einheit-lichen Vorbereitungsgruppe in Rotation in den einzelnen Gemeinden erfolgen.

Außerdem soll es spezielle Veranstaltungen für Ministranten ab 14 Jahren geben (Leitung derzeit Pfr. Hofacker).

17. Aspekte der Familien, Kinder- und Jugendarbeit

17.1 Angebote für Familien

Alle Termine innerhalb der neuen Pfarrei sollen miteinander kommuniziert und koordiniert werden (eventuell ein Familienausschuss auf PGR - Ebene oder ein Koordinationstreffen).

Alle Kirchorte, alle katholischen Einrichtungen sollten es schaffen Termine so zu planen, dass keine konkurrierenden Dopplungen entstehen.

17.2 Angebote in Ferienzeiten

Die Angebote in den Ferienzeiten:

sollen nicht parallel stattfinden;

möglichst die 6 Sommerferienwochen abdecken;

sollen frühzeitig veröffentlicht werden, dass Familien planen können;

sollen für alle Kirchorte offen sein (Bsp. Langenhahner Kind kann sich in Westerburg anmel-den...);

verschiedener Art (Ferienfreizeit / Ferienspiele....) sein;

sollen durch mindestens einen Hauptamtlichen begleitet werden.

17.3 Kinderbibeltage / Bastelnachmittage / Werken / ähnliche Aktivitäten

Alle Altersstufen vom Kleinkind bis Senioren sollen berücksichtigt werden.

Die Kirchorte haben, vor allem wenn Angebote an kirchliche Hochfeste gebunden sind, wichti-ge eigene Traditionen (z. B: Palmsonntag) vor Ort, die berücksichtigt werden sollen; daher hier der Wunsch, dies möglichst dezentral zu belassen.

Der Wunsch nach 1- 2 Aktivitäten / Events pro Jahr die zentral gemeinsam stattfinden (Fest, Ausflug, Wallfahrt...) unter Berücksichtigung aller Altersgruppen.

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17.4 Familiengottesdienste / begleitende Kinderwortgottesdienste / Miniclub

Bewährte Angebote sollen bleiben.

Betreuung aller Familiengottesdienste durch einen Hauptamtlichen, damit keine Konkurrenz, keine Dopplungen entstehen, aber auch Traditionen berücksichtigt werden können.

Es soll regelmäßig ein Angebot stattfinden an den verschiedenen Kirchorten.

17.5 Angebote für Erwachsene mittleren Alters

Bestehende Angebote sollen erhalten bleiben.

Es besteht auch noch der Bedarf, Wunschangebote für diese Altersgruppe neu zu schaffen (kulturelle Veranstaltungen, religiöse Veranstaltungen, Erwachsenenbildung …).

17.6 Angebote für Jugendliche

In den bestehenden Kirchorten gibt es wenige gut angenommene Angebote für Jugendliche. Wich-tig ist es aber, das Gemeinschaftsgefühl der Jugendlichen in der neuen Pfarrei zu fördern und zu stärken, wobei die Vernetzung mit den Schulen und die jugendgemäßen Kommunikationsmittel be-sonders in den Blick genommen werden müssen.

18. Seniorenarbeit und Caritas

18.1. Präambel

Eine der Grundaufgaben einer jeden Pfarrgemeinde ist die Caritasarbeit. Sie ist ein Ausdruck geleb-ten Glaubens. Es ist wichtig, dass wir als Pfarrgemeinde für Menschen da sind, vor allem für Men-schen, die Hilfe benötigen. Die Seniorenarbeit ist ein Teil dieser Caritasarbeit.

18.2. Caritas- und Seniorenarbeit in der Pfarrei neuen Typs Westerburg

Es gibt sehr vielfältige Angebote im Bereich der Caritas- und Seniorenarbeit in den verschiedenen Orten bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen Pfarreien. Diese Angebote vor Ort sollen erhalten und weiterhin gefördert werden. Dabei ist es wichtig, möglichst in jedem Kirchort einen Ansprechpart-ner zu haben. Bei größeren Veranstaltungen, wie z.B. Ausflügen, ist eine Vernetzung sinnvoll und gewünscht.

Auf Dauer ist es wichtig, Kräfte zu bündeln und Ehrenamtliche dadurch zu entlasten. Z.B. können, wo es möglich ist, Seniorennachmittage im Wechsel zwischen verschiedenen Orten stattfinden.

Die Ehrenamtlichen, die in der Caritas- und Seniorenarbeit tätig sind, sollen durch einen Hauptamt-lichen begleitet und unterstützt werden. Außerdem stehen ihnen Ressourcen des Pfarrbüros (Ko-pierer) zur Verfügung.

Die bereits bestehende gute Verzahnung mit der Caritas auf Bezirks- und Diözesanebene soll be-stehen bleiben und weiter ausgebaut werden.

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18.3. Caritassammlungen und Stiftungen

In den Kirchorten Guckheim, Herschbach, Kölbingen, Rothenbach und Salz finden Caritassamm-lungen statt. Das Geld dieser Caritassammlungen wird zuerst für die Caritasarbeit in diesen Orten eingesetzt. Über dessen Verwendung entscheidet vor Ort der jeweilige Caritasbeauftragte in Ab-sprache mit dem zuständigen Erstansprechpartner des Seelsorgeteams. Das Geld aus diesen Sammlungen, das im Laufe eines Jahres nicht verwendet wird, kann bis zur jetzigen Höhe der je-weiligen Spareinlagen10 angespart werden und fließt ansonsten in die allgemeine Caritasarbeit in der Pfarrei neuen Typs.

Gelder und Stiftungen, die im Rahmen der Verbandsarbeit für caritative Zwecke gesammelt und angelegt werden, wie z.B. die Stella-Stiftung der Kolpingfamilie Langenhahn, verwalten die ent-sprechenden Verbände, d.h. die Stella-Stiftung wird betreut durch die Kolpingfamilie Langenhahn.

Ansonsten sind die im „Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 3 vom 15. März 1999 (Nr. 31 Verwen-dung und Verwaltung von Caritasgeldern und zweckgebundenen Spenden für caritative Zwecke in den Kirchengemeinden des Bistums Limburg zu beachten.

18.4. Die Caritaswerkstatt in Rotenhain

Eine besondere Einrichtung ist die Caritaswerkstatt in Rotenhain. Hier arbeiten über hundert Men-schen mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung. Sie werden im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Werkstatt seelsorglich von einem hauptamtlichen Seelsorger (zurzeit PR M. Ruß) betreut, und es finden regelmäßig Gottesdienste statt.

19. Erwachsenenbildung, Büchereien und Glaubenskurse

Die Bildungsbeauftragten bleiben bei den Ortsausschüssen verankert. Einmal im Jahr soll ein ge-meinsames Angebot von allen Bildungsbeauftragten für die ganze Pfarrei erfolgen.

Ähnlich wird die Arbeit der selbstständig bleibenden Katholischen Öffentlichen Büchereien organi-siert (finanziert über die Ortsausschüsse und eigene Aktionen) und koordiniert (gemeinsame Aktio-nen nach Absprachen).

Um die Inhalte und Praxis des Glaubens zu vertiefen, werden schon seit vielen Jahren Glaubenskur-se zum unterschiedlichen Themen (z.B. Eucharistie, den Glauben neu entfachen...) angeboten. Die-ser Glaubenskurs beinhaltet Lobpreis, geistlichen Impuls, Gruppengespräch und Gebet in wöchent-lichen Treffen während der Fastenzeit. Ein Team von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sorgt für Planung und Durchführung.

20. Ökumene

Die katholische Pfarrei Liebfrauen Westerburg steht mit mehreren evangelischen Pfarreien im Dia-log. Die Kirchengemeinden der EKHN sind ebenso vertreten wie Gemeinden der SELK und evange-lisch-freikirchliche Gemeinden. Bisher gestaltet sich die Zusammenarbeit sehr unterschiedlich. Wichtig ist den Vertretern aller Kirchorte, das Bewusstsein zu schärfen, dass Christen trotz aller Un-terschiede gemeinsam in der Nachfolge Jesu Christi stehen.

Dem werden die bestehenden Ökumene-Kreise in unterschiedlicher Form und Intensität gerecht.

10 Siehe Anlage Verwaltung!

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Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Über eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit (Spalte im Pfarr-briefmantel, Vorankündigungen und Berichte der einzelnen Veranstaltungen) sollen die Gemein-samkeiten als evangelische und katholische Christen auf dem Weg der Nachfolge Jesu Christi im Vordergrund stehen.

Gemeinsam als Christen auf dem Weg der Nachfolge sein, das soll auch deutlich werden in den verschiedenen Gottesdiensten: Weltgebetstag, Früh- und Spätschichten, Andachten, Schulgottes-dienste, Begegnungsgottesdienste, …

Der Bereich Ökumene wurde von Pfarrer und Pastoralteam PR D. Bausch übertragen.

21. Weitere Gruppen und Kreise

Bestehende Gruppen und Kreise tragen in ihrer je eigenen Weise zur Bereicherung des Gemeinde-lebens bei. Sie sollen überlegen, wie sie sich in die neue Pfarrei oder den Kirchort einbringen kön-nen.

22. Feste und Feiern

Die örtlichen Feste und Feiern sollen in der Verantwortung der Ortsausschüsse weiter erfolgen; neue Initiativen werden begrüßt.

Als gemeinsames Fest hat sich die wechselnde Straußwirtschaft bewährt und soll weitergeführt werden.

23. Ortsausschüsse (Kirchturmteams, Kopfteams, etc.)

Die Ortsausschüsse und eventuell zu gründende Kirchturmteams sollen keinesfalls getrennt, sondern in einem Gremium organisiert werden. Vorhandene oder zu gründende „Freunde und Förderer“ sollen als eigene eingetragene Vereine getrennt arbeiten.

Dieses Gremium, dessen Namen noch gefunden werden müsste, ist synodalrechtlich als Ortsaus-schuss in den zehn ehemaligen Kirchengemeinden der neuen Pfarrei einzurichten. Als Namensvor-schlag gab es folgende Ideen: „Kirchturm-Team“, „Leitungsteam“, „Kopf-Team“. Die konkrete, nach außen wirksame Benennung wird vor Ort entschieden

Wichtigstes Ergebnis der Beratungen war, dass dieses Gremium strukturiert arbeiten soll. Das heißt, dass es sowohl regelmäßige Sitzungen als auch Einladungen mit Tagesordnungen und Proto-kollen geben soll. Es soll mindestens fünf Funktionen gewährleisten:

Mitverantwortung Finanzen (ideal VRK-Mitglied) und durch den „Planungsrahmen“ Mitverantwortung Pastoral (ideal PGR-Mitglied) Mitverantwortung Koordination vor Ort Schriftführendes Mitglied HPM als Erstansprechpartner und Kontakt zum Pastoralteam Diese fünf Funktionen sollten mit entsprechend fachkompetenten Personen besetzt sein. Hinzu kommen noch – auf Vorschlag durch den Ortsausschuss und Ernennung durch den PGR – in dieses Gremium diejenigen, die einen Teilbereich der Arbeit vor Ort koordinieren (z.B.: Vertreter der Ver-eine der Freunde und Förderer, Vertreter Kindergarten, Büchereien, Sozialstation, etc).

Die Mitglieder der ersten Ortsausschüsse im Jahr 2016 sollen von den alten PGRs benannt und vom neuen PGR möglichst schon bei der konstituierenden Sitzung ernannt werden. Eine neue Me-thode zur Findung möglicher KandidatenInnen (2020) beschließt der neue PGR.

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Der Wunsch der Vernetzung der Ortsausschüsse wurde geäußert. Einerseits soll bewusst darauf geachtet werden, dass es in inhaltlichen Dingen Kooperationen gibt, andererseits soll es auch Tref-fen der Ortsausschüsse untereinander geben (zur Entlastung der PGR-Mitglieder).

II. Die neue Pfarrei als Kirchengemeinde nach weltlichem Recht

1. Name und Rechtscharakter

Die zehn katholischen Kirchengemeinden des pastoralen Raumes Westerburg (Christkönig Westerburg, St. Bartholomäus Pottum, Mariä Heimsuchung Kölbingen-Möllingen, Herz Jesu Rothenbach, St. Martin Rotenhain, Herz Jesu Langenhahn, St. Adelphus Salz, St. Johannes Guckheim, St. Margaretha Hahn am See und St. Margaretha Herschbach) werden zum 31.12.2015 aufgehoben. Mit Errichtung der neuen Pfarrei entsteht zum 1. Januar 2016 eine neue Kirchengemeinde.

Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde führt mit Rücksicht auf die überörtliche Bedeutung und Be-kanntheit dieser Wallfahrtskirche den Namen „Katholische Kirchengemeinde Liebfrauen Wester-burg“.

Die neue Kirchengemeinde wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit juristische Person nach weltlichem Recht. Sie wird vom VRK nach den Maßgaben des weltlichen und des kirchlichen Rechts (CIC und KVVG des Bistums Limburg) nach außen vertreten und geleitet. Vorsit-zender des VRK ist der Pfarrer, sofern er nicht nach Maßgabe des Rechtes auf den Vorsitz verzichtet hat. Der VRK wird in Abwesenheit des Pfarrers von seiner / seinem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

2. Gesamtrechtsnachfolge

Die neue Kirchengemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen zehn Kirchen-gemeinden. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Kirchengemeinden mit dem Inkrafttreten der Errichtungsurkunde des Apostolischen Administrators auf die neue Kirchengemeinde Liebfrauen Westerburg übergeht. Dabei bleiben die in der Anlage „Verwaltung“ und dem Rentamt bekannten aufgelisteten Zweckbindungen von Vermögensmassen bestehen.

Die Grundbücher sind zu berichtigen.

Bisher werden in sechs Kirchengemeinden Ortskirchensteuer in Höhe von 20 % des Messbetrages der Grundsteuer A und B durch die Verbandsgemeinde für die Kirchengemeinde erhoben. Da in der neuen Kirchengemeinde eine einheitliche Regelung notwendig ist, beschließt der neue VRK noch im Jahr 2015. Der VRK wird sich im Dezember 2015 konstituieren und mit Mehrheit über eine Erhebung oder Nichterhebung der Ortskirchensteuer für alle ehemaligen Kirchengemeinden ent-scheiden.

3. Verwaltungsrat der Kirchengemeinde und Zusammenarbeit mit den Ortsausschüssen

Der Verwaltungsrat muss durch den Pfarrgemeinderat gemäß dem KVVG neu gewählt werden. Da-bei soll nach Möglichkeit jede der bisherigen Kirchengemeinden ein gewähltes Mitglied stellen. Der Verwaltungsrat übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Aufgaben und Ausgaben der Kir-chengemeinde, sofern diese nicht mit einem „Planungsrahmen“ über eine gleichlautende Gat-tungsvollmacht an drei Mitglieder der jeweiligen Ortsausschüsse zur Planung und zur „sachlich richtig“ Zeichnung delegiert sind. Die Einzelheiten sind in der Anlage Verwaltung geregelt Die

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Höhe11 des Planungsrahmens (in der Anlage für 2016 aufgeführt) richtet sich nach einem einheitli-chen Sockelbetrag, dem örtlichen Ertrag der Ortskirchensteuer12, dem Gewinn / Verlust aus Ker-zenopferspenden, zwei Dritteln der Kosten für die jeweiligen Büchereien, Kapellen und weiterer benannter Objekte und (wo vorhanden: die Hälfte des in der Kirchengemeinde verbleibenden Drittels der Erträge der bisherigen Pfarrfonds) und ggf. eigenen Festen / Aktionen. Der jeweilige Planungsrahmen hat unter der jeweiligen Kirche „Sonstige Ausgaben“ eine eigene Kostenstelle im Haushalt. Es werden keine Barmittel aus dem Planungsrahmen ausbezahlt.

Sollten die Ortsausschüsse diese an sie delegierten Aufgaben nicht erfüllen, muss der VRK die Mit-tel und Aufgaben für den Rest der Amtszeit bzw. bis zu einer Aufhebung der Entscheidung wieder an sich ziehen.

Folgende Aufgaben planen und zeichnen die Ortsausschüsse:

Kirchenreinigung und Kirchenwäsche

Blumenschmuck

Pflege der Außenanlagen

Werktagsorganist

Kosten / Erlöse von Kerzen (Altar und Opferkerzen)

Zuschüsse an Musikvereine (z.B. für Fronleichnam oder Pfarrfest)

Erwachsenenbildung, Messdiener- und Seniorenarbeit vor Ort (es wird aber auch ein zentraler Haushaltsposten dafür eingerichtet)

Unterhalt der Büchereien & Kapellen und benannter Objekte

Unterstützung spezieller Aktionen und Einrichtungen der früheren Kirchengemeinde

Bis zur jährlichen Haushaltssitzung des VRK13 erklären die Ortsausschüsse in einer Sitzung per Be-schluss, welche der Personalkosten aus ihren Planungsmitteln gedeckt werden sollen bzw. welche Aufgaben ehrenamtlich erfüllt werden können. Weitere Ausgaben im Rahmen der verbleibenden Mittel des Planungsrahmens werden nach Entscheidung von den Ortsausschüssen bzw. den Perso-nen mit Zeichnungsvollmacht14 als „sachlich richtig“ gezeichnet und dem Vorsitzenden bzw. dem/der stellv. Vorsitzenden des VRK zur Kontrolle und zur Anweisung weitergeleitet. Zur Vermei-dung von Haftungsansprüchen müssen Ausgaben ab 1.500 Euro vorher mit dem Vorsitzenden / stellv. Vorsitzenden des VRK abgestimmt werden.

Nach Erfüllung der Aufgaben eventuell verbleibende Überschüsse aus den Mitteln des Planungsrahmens können bis zur Höhe des Planungsrahmens eines Kalenderjahres zur Deckung von möglichen Defiziten oder zur Finanzierung besonderer Aufgaben auf einem Konto beim Rentamt angespart werden. Darüber hinausgehende Mittel werden in die Allgemeinen Rücklagen der Kirchengemeinde überführt.

Frühere Sparbücher und Erlöse von Aktionen, die auf diesen Sparbüchern angelegt wurden bzw. werden, bleiben von dieser Regelung der Abgabe ausgenommen und bleiben in der Verwaltung der Ortsausschüsse. Die Ausgaben aus diesen Mitteln erfolgen ebenfalls in der oben beschriebe-nen Weise (eventuell Beschluss im Ortsausschuss, immer doppelte „Sachlich Richtig“-Zeichnung

11 Die Beträge je Kirchort für 2016 sind in der Anlage aufgeführt 12 Der Erlös der Ortskirchensteuer (falls für die neue Kirchengemeinde erhoben) wird nach den Ortsgemeinden der früheren

Kirchengemeinden auf den Planungsrahmen des jeweiligen Ortsausschusses angerechnet und von diesem verplant. Alle Gelder aus der Ortskirchensteuer verbleiben also vor Ort.

13 Für den ersten Planungsrahmen 2016 beschließen dies die bisherigen VRKs bei ihrer letzten Sitzung mit dem

Jahresabschluss 2014. 14 Die Zeichnungsberechtigten könnten z. B. sein: der / die Vorsitzende des Ortsausschuss, das Mitglied im VRK und der

Erstansprechpartner aus dem Pastoralteam. Bei Mittel für Personal müssen alle drei sachlich richtig zeichnen oder einen Mehrheitsbeschluss des Ortsausschuss haben, bei kleineren Sachausgaben bis 1500 Euro genügen zwei Unterschriften.

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und Anweisung durch den Vorsitzenden VRK bzw. im in Abwesenheit bzw. bei Verhinderung den/die Stellv. Vorsitzende/n). Diese Mittel werden aber jährlich dem Rentamt gemeldet und auf Verlangen dem Vorsitzenden des VRK erläutert.

Besonderheiten:

Aus den Erlösen der Kollekten und Kerzen in der Kirche „Unsere Liebe Frau vom Reichenstein“ sollen möglichst alle Kosten dieser bestritten werden. Dies war in der Vergangenheit möglich und deshalb ist keine interne Zwei-Drittel-Bezuschussung wie bei den andern Kapellen vorge-sehen. Eventuelle Überschüsse aus diesen Erträgen werden in einer eigenen Rücklage „Lieb-frauen“ angelegt und unterstehen der Verwaltung durch den VRK. Ansonsten steht die Kir-chengemeinde für die restlichen Kosten ein. Alle größeren Maßnahmen werden nach Möglich-keit mit dem Förderverein der Liebfrauenkirche abgestimmt.

Es besteht (nach dem Beschluss der AG Verwaltung) die Möglichkeit, bis zu sechs Kollekten jährlich an Sonntagen nach Maßgabe des Ortsausschusses anstelle der allgemeinen Kollekten abzuhalten. Auch für Werktagskollekten kann der Ortsausschuss einen konkreten Zweck dem VRK vorschlagen bzw. dem VRK empfehlen, ob Werktagskollekten gehalten werden sollen. Kol-lekten aus Beerdigungen und Trauungen und sonstigen Sondergottesdiensten gehen dagegen zur Hälfte als allgemeine Kollekten in den allgemeinen Haushalt. Die andere Hälfte dieser Kol-lekten kann der VRK nach Vorschlag durch den Ortsausschuss einem örtlichen Zweck zukom-men lassen (z.B. die Sebastianskapelle in Langenhahn). Dabei ist die Kollektenordnung des Bistums unbedingt zu beachten.

Wo Fördervereine bestehen, sucht der VRK oder der Ortsausschuss Kontakt mit ihnen und ko-ordiniert Aktionen.

Die bisherigen Baurücklagen bleiben in ihrer Zweckbindung bestehen. Die Schlüsselzuweisung C wird aber zur Erleichterung von größeren Maßnahmen ab 2016 für alle Gebäude zusammen angewiesen und Überschüsse auf eine gemeinsame Rücklage angelegt.

Für die Bereiche Jugend / Ministranten / Senioren und Kirchenmusik gibt es je eine gemeinsa-me Kostenstelle, die in einer Vergabekonferenz der Beteiligten für bestimmte Aktionen dem VRK zur Anweisung vorgeschlagen wird. Daneben können die Ortsausschüsse im Rahmen ihrer Mittel diese Bereiche unterstützen.

4. Verwaltungsratssiegel

Die neue Kirchengemeinde führt ihr Verwaltungsratssiegel mit der Umschrift:

„Katholische Kirchengemeinde Liebfrauen Westerburg“,

im Innenkreis: „Der Verwaltungsrat“.

5. Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen

Für die beiden Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der bisherigen Kirchengemeinden Christ-könig und Pottum wird rechtzeitig vor der Errichtung der neuen Pfarrei zum 01.01.2016 aufgrund des Trägerwechsels Sorge für eine neue Betriebserlaubnis getragen.

Es wird derzeit kein KITA-Koordinator beantragt.

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6. Mitarbeitervertretung

Die bestehenden Mitarbeitervertretungen sind am 01.12.2015 über die bevorstehende Aufhebung der bestehenden Kirchengemeinden zum 31.12.2015 informiert worden. Übergangslösungen und die Bildung der Mitarbeitervertretung der neuen (bzw. der erweiterten) Kirchengemeinde erfolgen gemäß der Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Limburg (MAVO).

7. Hausmeister

Auf der Basis des aus den Ergebnissen von „Sparen und Erneuern in den Kirchengemeinden“ resul-tierenden Stellenplans ist davon auszugehen, dass die Kirchengemeinde künftig die Möglichkeit haben wird, Hausmeistertätigkeiten mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang von bis zu 70,4 % zu vergeben.

Dieser Beschäftigungsumfang soll aber aufgrund der Vielzahl der Immobilien nicht von einer Per-son wahrgenommen, sondern mit den bisherigen Hausmeistertätigkeiten verrechnet und dafür eine Kostenpauschale von 40 Tsd. Euro plus jährlichem Lohnsteigerungsausgleich erbeten werden.

8. Dringende Aufgaben im Bereich Gebäudeerhalt und laufende Baumaßnahmen

Als vordringlich anstehende Aufgaben im Bezug auf den Erhalt und die Nutzung der vorhandenen Gebäude werden dem neuen Verwaltungsrat benannt:

In Pottum soll die bisherige Kirche rückgebaut, ein angemessener Gebetsraum gebaut und in Zu-sammenarbeit mit der Ortsgemeinde Pottum eine gemeinsame Nutzung und eine gemeinsamer Unterhalt des Gemeindezentrums angestrebt werden. Dafür sind von Seiten des Bistums 425 Tsd. Euro an SPEK-Mitteln eingeplant.

In Hahn läuft bereits die Planung für eine barrierefreie Umrüstung der Kirche und einen Ausbau des Pfarrhauses oder eines Häuschen an der Kirche als Gemeindehaus. Dafür wurden vom Bistum 280 Tsd. Euro aus SPEK-Mitteln zur Verfügung gestellt.

Weiterhin sind genehmigt die Renovierung der Kirche in Guckheim und der Kapelle in Weltersburg, das Pfarrhausdach in Rotenhain und die Heizung im Gemeindezentrum in Westerburg

In Planung ist: Die Orgeln in Salz, Guckheim, Herschbach und Christkönig bedürfen der Erneuerung. Für Salz und Guckheim sind entsprechende Beschlüsse bereits gefasst. Auch an die Innenrenovie-rungen der Kirchen in Salz, Hahn, Herschbach und Christkönig ist zu denken. Die Rotenhainer Kir-che hat große Risse. Eine erste statische Untersuchung ist erfolgt.

Alle diese Maßnahmen unterliegen den üblichen Genehmigungswegen und -vorbehalten durch das B.O Limburg

9. Veräußerung von Gebäuden

Über die Veräußerung nicht mehr benötigter Gebäude und Grundstücke entscheidet der neue VRK nach den Richtlinien des Bistums. Zurzeit besteht in diesem Punkt kein unmittelbarer Handlungs-bedarf (außer bei einem Neubau ggf. der Verkauf des Pfarrhauses in Hahn und der Ortsmitte in Pottum)

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Wie zu Beginn bereits erwähnt, wurde diese Gründungsvereinbarung im Frühjahr 2015 in allen Gremien der Kirchengemeinde intensiv beraten und am 21. Mai nach dem Beschluss des Pastoralausschuss zur Prüfung an das Bischöfliche Ordinariat gesandt. Nach der Rücksendung des Entwurfes der Gründungsvereinbarung durch das Bischöfliche Ordinariat erfolgte nach ausführlicher Beratung bis zum und am 28.11.2015 die Anhörung aller beteiligter Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte gemäß § 13 Synodalordnung.

Herschbach, den 28.11.2015

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Unterschriften der Kirchengemeinden und Pastoralteam

Bistum: Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Ordinariates nehme ich diese Vereinbarung zur Kenntnis und empfehle auf dieser Grundlage dem Herrn Bischof die beabsichtigte die Errichtung der neuen Pfarrei.