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Verfahren Transit & Transhipment Durchfuhr- und Lagerverfahren, Umladungen, Sendungen für Militärbasen und zur Schiffsausrüstung Neues Kontrollrecht bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs 22. November 2019; Handelskammer Hamburg

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Verfahren Transit & TranshipmentDurchfuhr- und Lagerverfahren, Umladungen,

Sendungen für Militärbasen und zur Schiffsausrüstung

Neues Kontrollrecht bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen

und Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs

22. November 2019; Handelskammer Hamburg

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Übersicht über die neuen Rechtsvorschriften

Durchfuhr (Transit)

Zulassung von speziell zugelassene Lagern

Ware zur Belieferung auf Schiffe und für Militärbasen

Transhipment

Inhalt

Verfahren Transit & Transhipment

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Verfahren Transit & Transhipment

OCR-Recht

Übersicht über die neuen Rechtsvorschriften bei der

Durchfuhr & Umladung von Sendungen

Kapitel V OCR:

Amtliche Kontrollen von Waren bei Eingang in die Union

→ alle allgemeinen Bestimmung (Anmeldung von Sendungen, GGED-

Verfahren, Maßnahmen der GKS) gelten wie bei der Einfuhr von

Sendungen

DuVO SANTE/7166/2018:

Verfahren für die Durchfuhr, die Lagerung von nicht EU-konformen

Sendungen, Lagerzulassungen, die Umladung, die Weiterreise von

Sendungen von lebenden Tieren

DuVO SANTE/2019/764:

Bescheinigungsmuster und Verfahren für das Ausstellen einer

Bescheinigung für Ware, die zur Belieferung auf Schiffe oder für

Militärbasen bestimmt sind

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Verfahren Transit & Transhipment

Durchfuhr (Transit)

Durchfuhr von Sendungen – neue Definitionen

Durchfuhr (Art. 3 Nr. 40 OCR):

Verbringung von Tieren und Waren unter zollamtlicher Kontrolle aus

einem Drittland in ein anderes Drittland durch das Gebiet der Union

→ externes Unionsversandverfahren (T1)

Verbringung von Tieren und Waren aus dem Gebiet der Union durch ein

Drittland in ein Gebiet der Union

→ internes Unionsversandverfahren

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Verfahren Transit & Transhipment

Durchfuhr (Transit)

Durchfuhr von Sendungen – Überblick

Wesentliche Bestimmungen der Richtlinie 97/78/EG et alt. werden fortgeführt.

Art. 18 – 38 SANTE/7166/2018

Dokumentenprüfung und Nämlichkeitskontrolle sowie Verplombung

des Transportmittels durch die GKS

Direkter Transport unter zollamtlicher Überwachung von der GKS zu

folgenden Destinationen:

Direkter Transit in Drittland über eine Ausgangs-GKS

Zu einem benannten Lager gemäß Art. 23 SANTE/7166/2018

Zu einer NATO oder US-Militärbase

Zu Belieferung auf ein Schiff

Meldung der Ankunft der Sendung durch die zuständige Behörde

(bzw. benannten Verantwortlichen) an die GKS / Lagerbehörde

Kontrollen beim internen Unionsversandverfahren

Regelung von im Drittland zurückgewiesenen Sendungen

Ausnahmen für Neum-Korridor (Kroatien /Bosnien-Herzegowina)

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Verfahren Transit & Transhipment

Durchfuhr (Transit)

Lagerung von nicht EU-konformen Sendungen

Definition für Lager für nicht EU-konforme Sendungen

gemäß Art. 2 Nr. 8 SANTE/7166/2018:

Zolllager

Lager in der Freizone

Verwahrlager

Spezielles Lager für NATO- oder

US-Militärbasen

Diese „speziellen“ Lager müssen von den zuständigen Behörden gemäß

Art. 23 SANTE/7166/2018 zugelassen werden

Neu: Lager sind für bestimmte Warenkategorien zuzulassen

Keine speziellen Regelungen mehr für Schiffsausrüster, die nunmehr den

allgemeinen Durchfuhrregelungen unterliegen

Bestehende Lagereinrichtungen werden von der BGV befristet im Vorgriff

auf das neue Recht zugelassen → Hamburger Lagerhalter werden in Kürze

von der BGV schriftlich informiert.

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Verfahren Transit & Transhipment

Durchfuhr (Transit)

Sendungen zur Schiffsbelieferung

und für NATO- oder US- Militärbasen

Einsatz eines speziellen Abfertigungsformulars gemäß DuVO

SANTE/7064/2019 für sogenannte Sammelsendungen (= aus verschiedenen

Waren neu zusammengesetzte Sendungen)

Spezielle Arten der Rückbestätigung der Sendungsankunft an die GKS

bzw. die zuständige Behörde der Lagereinrichtung:

NATO-/US-Lager:

Rückmeldung durch die zuständige US-/NATO-Behörde des Lagers,

die in TRACES-NT aufgeführt sind.

Schiffe:

Rückmeldung durch entweder

die zuständige Behörde im Bestimmungshafen oder

den Schiffsverantwortlichen

Übergangsregelungen erforderlich!

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Verfahren Transit & Transhipment

Transhipment

Verfahrensänderungen bei der Umladung von Sendungen

Neue Definitionen:

Eingang in die Union:

→ Verbringung von Tieren und Waren aus

einem Drittland in das Gebiet der Union

(Art. 3 Nr. 40 OCR)

Umgeladene Sendung

→ Sendungen, die die Union auf dem

See- oder Luftweg erreichen und unter zollamtlicher Kontrolle im selben

Hafen bzw. Flughafen auf ein anderes Schiff oder Flugzeug verladen

werden (Art. 3 Nr. 4 DuVO SANTE/7166/2018)

Grenzkontrollstelle der Einführung in die Union

→ GKS, an der die Sendung zur Abfertigung zum freien Verkehr bzw. zur

Durchfuhr durch die Union abgefertigt wird (Art. 3 Nr. 8 DuVO

SANTE/7166/2018)

Gebühren für die Kontrolle von Umladungen

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Verfahren Transit & Transhipment

Transhipment

Verfahrensänderungen bei der Umladung von Sendungen

Grundsatz (Art. 56 Abs. 4 OCR):

Die Ankunft aller GKS-kontrollpflichtigen Sendungen sind der zuständigen

GKS über TRACES-NT zu melden:

auch zur Umladung bestimmte Sendungen (Einfuhr /Transit)

Die GKS überprüft die Anmeldungen risikobasiert auf Einhaltung der

Umladefristen

Ausnahmeregelung (Art. 16 DuVO SANTE/7166/2018):

Die GKS kann für ihren Eingangsort ein anderes Informationssystem zur

Anmeldung benennen, sofern dieses die folgenden Daten bereit stellt:

Aufenthaltsort der Sendung am Eingangsort (z.B. Terminal)

Identifizierung der Transportmittel

Voraussichtliche Ankunft und Abgang der Sendung

Bestimmungsort der Sendung

Das VEA macht hiervon Gebrauch und nutzt IMP

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Verfahren Transit & Transhipment

Transhipment

Umladefristen

Zur Umladung bestimmte Sendungen von Waren unterliegen erst nach

Ablauf einer Umladefrist einer vollständigen Einfuhrkontrolle an der

erstberührten GKS:

Für Waren, die tiergesundheitlichen Bestimmungen unterliegen (Art. 1

(2) Buchstabe d und e OCR), z.B. Fleisch- oder Milcherzeugnisse

Flughafen: 3 Tage

Hafen: 30 Tage

Für andere Waren, wie z.B. Honig oder Seefisch:

Flughafen und Hafen: 90 Tage

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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