Veröffentlichung Computational Science · Präsentation: In vielen Übungen, Seminaren und...
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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 1
Ordnung für den Masterstudiengang Computational Science der Johann Wolfgang
Goethe-Universität vom 22.06.2011
Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 02.08.2011.
Gliederung
Abschnitt I: Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Masterprüfung
§ 3 Akademische Grade
§ 4 Regelstudienzeit
Abschnitt II: Ziele des Studiengangs, Studienbeginn und Zugangsvoraussetzungen zum Studium
§ 5 Ziele des Studiengangs
§ 6 „Soft Skills
§ 7 Berufliche Perspektiven
§ 8 Studienbeginn
§ 9 Zulassung zum Masterstudiengang
Abschnitt III: Studienstruktur und –organisation
§ 10 Studien- und Prüfungsaufbau; Module und Credit Points
§ 11 Lehr- und Lernformen, Zugang zu Modulen, Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl
§ 12 Sprache
§ 13 Studienberatung; Orientierungsveranstaltung; Vorlesungsverzeichnis
§ 14 Akademische Leitung und Modulkoordination
Abschnitt IV: Prüfungsorganisation
§ 15 Prüfungsausschuss; Prüfungsamt
§ 16 Prüfungsbefugnis; Beisitz bei mündlichen Prüfungen
09. September 2011
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 2
Abschnitt V: Prüfungsvoraussetzungen und –verfahren
§ 17 Meldung und Zulassung zur Masterprüfung
§ 18 Prüfungstermine, Meldefristen und Meldeverfahren für die Modulprüfungen
§ 19 Versäumnis und Rücktritt
§ 20 Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheiten und Behinderungen
§ 21 Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 22 Anrechnung von Modulen und Leistungsnachweisen
Abschnitt VI: Durchführung der Modulprüfungen
§ 23 Modulprüfungen
§ 24 Mündliche Prüfungsleistungen
§ 25 Klausuren und Hausarbeiten
§ 27 Masterarbeit
Abschnitt VII: Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Gesamtnote
§ 28 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Modulnoten
§ 29 Bestehen und Nichtbestehen; Notenbekanntgabe
§ 30 Gesamtnote der Masterprüfung
Abschnitt VII: Wiederholung, Freiversuch sowie Befristung von Prüfungen, Nichtbe-stehen der Gesamtprüfung
§ 31 Wiederholung von Prüfungen
§ 32 Freiversuch
§ 33 Befristung der Prüfungen
§ 34 Endgültiges Nichtbestehen
Abschnitt IX: Prüfungszeugnis, Urkunde und Diploma-Supplement
§ 35 Prüfungszeugnis
§ 36 Masterurkunde
§ 37 Diploma-Supplement
Abschnitt X: Ungültigkeit der Masterprüfung, Prüfungsakten, Einsprüche und Wider-sprüche, Prüfungsgebühren
§ 38 Ungültigkeit von Prüfungen, Behebung von Prüfungsmängeln
§ 39 Prüfungsgebühren
§ 40 Einsicht in die Prüfungsunterlagen
§ 41 Einsprüche und Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen
Abschnitt XI: Schlussbestimmungen
§ 42 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Anhang 1: Pflichtmodule
Anhang 2: Vertiefungsfächer und Wahlpflichtmodule
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Abkürzungsverzeichnis
CP Credit Points
ECTS European Credit Transfer System
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
HHG „Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBI. I, S. 666)“
HimmaVO „Hessische Immatrikulationsverordnung vom 24. Februar 2010 (GVBI. I, S. 94)
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Abschnitt I: Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese vom Fachbereich Physik der J.W. Goethe-Universität gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 HHG am 22.06.2011 beschlossene
Ordnung regelt unter Berücksichtigung des European Credit Transfer Systems die Gestaltung des Studienverlaufs und be-
schreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Masterstudiengangs Computational Science. Sie nennt sämtliche zur
Erreichung des Masterabschlusses erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen.
(2) Für diejenigen Bestandteile des Masterstudiengangs, d.h. diejenigen Module gemäß 0 Abs.4, die nicht vom Fachbereich
Physik angeboten werden, gelten die Prüfungsverfahrensregelungen, d.h. die Melderegelungen, die Regelungen zu Prü-
fungsperioden und die Wiederholungsregelungen, der jeweiligen Ordnungen des die Module anbietenden Fachbereichs der
J.W. Goethe-Universität in der jeweils gültigen Fassung. Wird die Aktenführung der Studien- und Prüfungsleistungen von
Veranstaltungen und Modulen anderer Fachbereiche nicht im Prüfungsamt des Fachbereiches Physik durchgeführt, dann
hat der oder die Studierende die erforderlichen Nachweise vorzulegen.
§ 2 Zweck der Masterprüfung
(1) Die Masterprüfung bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Geowissenschaften, Infor-
matik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Meteorologie oder (Bio)Physik. Der Studiengang baut konsekutiv auf dem
Bachelorstudium in einer dieser Disziplinen auf.
(2) Die Masterprüfung erfolgt kumulativ. Sie besteht aus einer Reihe von Modulprüfungen und einer Masterarbeit.
(3) Durch die kumulative Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die oder der Studierende die vertieften Fachkenntnisse
erworben hat, die ihn oder sie befähigen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbstständig zu arbeiten und wissenschaft-
liche Erkenntnisse anzuwenden.
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums besteht die Möglichkeit zur Promotion. Für besonders geeignete
Bachelorabsolventen ist ein Einstieg in die Promotion auch ohne Masterabschluss möglich. Näheres regelt die Promotions-
ordnung.
§ 3 Akademische Grade
Nach bestandener Masterprüfung verleiht der Fachbereich Physik der Johann Wolfgang Goethe-Universität den akademi-
schen Grad „Master of Science“ in Computational Science, abgekürzt: M.Sc.
§ 4 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit bis zum Masterabschluss beträgt vier Semester. Die Fachbereiche Physik, Informatik und Mathematik
sowie Geowissenschaften/Geographie garantieren auf der Grundlage dieser Ordnung ein Lehrangebot, das es Studierenden
ermöglicht, die Regelstudienzeit einzuhalten.
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Abschnitt II: Ziele des Studiengangs, Studienbeginn und Zugangsvoraussetzungen
zum Studium
§ 5 Ziele des Studiengangs
(1) Für Forschung und Entwicklung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich, aber auch für die Finanzmathematik,
spielt die Bewältigung komplexer numerischer Aufgaben eine zunehmend wichtigere Rolle. Dazu sind, neben der Verfüg-
barkeit von leistungsfähigen Rechenanlagen, in aller Regel Kenntnisse und Fertigkeiten aus verschiedenen Disziplinen
gefordert: Für sich allein genommen reichen weder die Beherrschung des jeweiligen fachlichen Kontextes, noch die der
involvierten Mathematik oder die von effizienten Programmiertechniken aus. Erst das optimale Zusammenwirken dieser
Komponenten erlaubt die Bearbeitung vieler wissenschaftlich-technischer und finanzmathematischer Problemstellungen.
Computational Science ist daher im gegenwärtigen Rahmen als die Kombination von mathematischer Modellbildung in
einem naturwissenschaftlich-technischen oder finanzmathematischen Rahmen mit der computergestützten Simulation des
Modells zu verstehen. Daher wird auf die Vermittlung der Konzepte und Modelle, die wissenschaftlichem Rechnen voran-
gehen bzw. dieses erst möglich machen, ebenso viel Wert gelegt wie auf die von Kernkompetenzen in numerischer Ma-
thematik und Informatik.
(2) Ziel des Masterstudiengangs Computational Science ist es in erster Linie, Studierenden die Kompetenz für eine in ho-
hem Maße computergestützte Forschungs- oder Entwicklungstätigkeit zu vermitteln. Aufbauend auf dem gemeinsamen
Fundus an mathematisch-methodischem Wissen in den Grundausbildungen aller beteiligten Disziplinen sowie der fachspe-
zifischen Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudiums führt der Masterstudiengang sowohl in fachlicher als auch in me-
thodischer Hinsicht an den aktuellen Stand der Forschung heran. Der Masterstudiengang Computational Science stärkt
durch seinen interdisziplinären Charakter Forschung und Entwicklung an den Randgebieten der traditionellen Fächer und
trägt gleichzeitig den beachtlichen Gemeinsamkeiten in der Ausbildung von theoretisch arbeitenden Naturwissenschaftlern
und Naturwissenschaftlerinnen, angewandten Mathematikern und Mathematikerinnen sowie Informatikern und Informa-
tikerinnen Rechnung.
(3) Der Studiengang richtet sich insbesondere an Studierende, die sich im Anschluss an einen Bachelor in ihrem jeweiligen
Fach auf ein Promotionsstudium in den Naturwissenschaften (einschließlich der Life Sciences) oder den Fächern Wissen-
schaftliches Rechnen und Finanzmathematik vorbereiten wollen. Der Studiengang zielt auf hochqualifizierte in- und aus-
ländische Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen ab und entwickelt auch die Basis für ein Promotionsstudium
an der Goethe Graduate Academy.
(4) Im Masterstudiengang Computational Science werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die seine Absolventinnen
und Absolventen zu einer beruflichen Tätigkeit beispielsweise als theoretische Geowissenschaftler/innen, Neurowissen-
schaftler/innen oder Physiker/innen bzw. angewandte Mathematiker/innen oder Informatiker/innen in einem fachlich wie
personell heterogenen Umfeld befähigen. Das Studium ermöglicht das wissenschaftliche Arbeiten insbesondere auf allen
Feldern, in denen komplexe mathematische Modelle zur Simulation realer Strukturen oder Abläufe in Natur, Technik oder
Gesellschaft eingesetzt werden. Durch den Studiengang wird die Befähigung erworben, im Bereich des wissenschaftlichen
Rechnens selbstständig und verantwortlich beruflich tätig zu werden: Der Master in Computational Science ist nach selbst-
ständiger Einarbeitung in der Lage, zur naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklung auf seinem jeweiligen Fach-
gebiet beizutragen und den sich wandelnden Anforderungen von Beruf und Gesellschaft auch im internationalen Rahmen
gerecht zu werden.
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Der Studiengang Computational Science zielt auf ein aktuelles Berufsfeld von zunehmender Bedeutung und bereitet mit
einer geeigneten Kombination fachübergreifender Lehrinhalte auf dieses Berufsfeld vor.
Der Studiengang ergänzt auf der einen Seite die grundlagenorientierte und breit angelegte Ausbildung von natur-
wissenschaftlichen Bachelorabsolventen im Rahmen des vorangegangenen Bachelorstudiums, indem er die Stu-
dierenden über eine Schritt für Schritt zunehmende fachliche Spezialisierung an den aktuellen Stand der jeweili-
gen Wissenschaft heranführt. Er leistet diesbezüglich grundsätzlich die gleiche Fachausbildung wie ein entspre-
chendes Masterstudium in einem der beteiligten naturwissenschaftlichen Fächer, allerdings beschränkt auf den
theoretischen Zweig. Auf der anderen Seite vermittelt der Studiengang in strukturierter Weise ausgewähltes
Grundlagenwissen der numerischen Mathematik und Informatik und vertieft dieses speziell auf den Gebieten, die
in Naturwissenschaft und Technik von besonderem Interesse sind. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen,
dass die numerische Simulation mathematischer Modelle den Alltag von theoretisch arbeitenden Naturwissen-
schaftlern in Forschung und Praxis weitgehend dominiert. Dementsprechend wendet sich der Studiengang zum
einen an Naturwissenschaftler, die sich für eine anschließende Tätigkeit im Rahmen ihres Herkunftsfaches das
moderne und häufig unverzichtbare Handwerkszeug des Scientific Computing aneignen wollen.
Auf der anderen Seite erlaubt der Studiengang Bachelorabsolventen und –absolventinnen aller Herkunftsfächer,
insbesondere aber solchen der Mathematik und Informatik, eine ausgeprägte Fokussierung auf den Bereich Wis-
senschaftliches Rechnen, Algorithmenentwicklung und Hochleistungsrechnen. Dabei ist neben der reinen Metho-
denentwicklung auch die Bearbeitung eher angewandter Themen aus dem Bereich Finanzmathematik möglich.
Der Studiengang bietet Bachelorabsolventen und –absolventinnen der Mathematik und Informatik gleichzeitig die
Möglichkeit, sich tiefer in ein naturwissenschaftliches Fach einzuarbeiten und sich damit fachspezifische Kenntnis-
se in einem zusätzlichen potentiellen Berufsfeld zu erarbeiten.
Durch die relativ breite methodische Ausbildung in numerischer Mathematik und Informatik sowie das interdis-
ziplinäre Curriculum wird in jedem Fall ein hohes Maß an Flexibilität bei der Einsatzfähigkeit der Absolventinnen
und Absolventen sichergestellt. Der Master in Computational Science ist ein Generalist, was ihm den Quereinstieg
in fachferne Berufsfelder erlaubt. Er hat erlernt, sich in kurzer Zeit zielsicher in ganz unterschiedliche Gebiete ein-
zuarbeiten. Der Studiengang wendet sich daher auch an Personen, die primär eine methodische Ausbildung su-
chen, um sie anschließend in einem nicht-naturwissenschaftlich-technischen oder mathematisch-
informatorischen Umfeld zum Einsatz zu bringen.
Der modulare Aufbau ermöglicht es außerdem, einzelne Studienabschnitte im Rahmen von Weiterbildungsange-
boten zu nutzen.
(5) Der Studiengang wird partiell in englischer Sprache durchgeführt. Das englischsprachige Angebot erlaubt es Studieren-
den, ausgewählte Varianten des Studiengangs auch ohne Kenntnis der deutschen Sprache zu absolvieren. Der Studiengang
wendet sich daher auch an internationale Studierende.
§ 6 „Soft Skills“
Der Masterstudiengang Computational Science vermittelt den Studierenden nicht nur fachwissenschaftliche Kenntnisse
sondern auch Fähigkeiten, die für die heutige Berufswelt wichtig sind:
Teamarbeit: In allen Praktika, aber auch den meisten Übungen werden die Aufgabenstellungen jeweils von zwei Studie-
renden gemeinsam bearbeitet. Die Masterarbeiten werden in der Regel in einem Team aus Wissenschaftlern und Wissen-
schaftlerinnen durchgeführt. Kooperation und Kommunikation – oft auch über Landesgrenzen hinweg – sind dabei uner-
lässlich.
Präsentation: In vielen Übungen, Seminaren und Praktika müssen die Studierenden die erarbeiteten wissenschaftlichen
Inhalte vor einem Publikum darstellen und vertreten. Die wissenschaftlichen Resultate der Masterarbeiten werden häufig
auf nationalen und internationalen Konferenzen vorgetragen bzw. in Form von Postern präsentiert. Das Ausarbeiten von
multimedialen Präsentationen gehört ebenfalls zu der Ausbildung der Studierenden.
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Projektbetreuung: Zur Erstellung der Masterarbeit arbeiten die Studierenden in Forschungsprojekten mit, die häufig über
eingeworbene Drittmittel (DFG, EU, BMBF, Industrie) finanziert werden. Im Verlaufe der Vorbereitung und Durchführung
der Masterarbeit erlernen die Studierenden die gesamte Handhabung solcher Forschungsprojekte, angefangen mit der
Konkretisierung der Projektidee und der Abschätzung des Bearbeitungsaufwands als Basis der Antragstellung bis hin zur
Abfassung eines Abschlussberichts. Auch eine adäquate Verwendung der verfügbaren Ressourcen, wie Forschungsgelder,
Rechen- und Arbeitszeit, wird in diesem Rahmen eingeübt.
Fachübergreifende Sprachkompetenz: Durch ihre fachübergreifende Ausbildung verfügen die Absolventinnen und
Absolventen über ein breites Portfolio wissenschaftlicher Terminologien und können damit insbesondere auch in interdis-
ziplinären Forschungsgruppen schnell fachliche Kompetenz entwickeln.
§ 7 Berufliche Perspektiven
Für Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Computational Science eröffnen sich vielfältige Berufspers-
pektiven in einer ganzen Reihe unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Die Absolventinnen und Absolventen mit naturwis-
senschaftlichem Hintergrund bringen zum einen vertiefte Kenntnisse in ihrem jeweiligen Spezialfach mit, die in den me-
thodisch orientierten Disziplinen Mathematik und Informatik nicht oder nur in geringem Umfang angesprochen werden.
Gleichzeitig verfügen diese Absolventinnen und Absolventen über eine breitere Methodenausbildung als die Absolventin-
nen und Absolventen traditioneller naturwissenschaftlicher Studiengänge. Auf der anderen Seite machen die Absolventin-
nen und Absolventen mit mathematisch-informatorischem Hintergrund in Ihren Masterprojekten einen viel intensiveren
Kontakt mit Anwendungsproblemen als in einem üblichen Masterstudiengang dieser Fächer. Die resultierende Breite er-
höht nicht zuletzt die Flexibilität der Absolventinnen und Absolventen in der Auswahl ihrer Betätigungsfelder. Im Folgen-
den werden einige exemplarische Beispiele für diese Arbeitsfelder genannt:
Chemische und pharmazeutische Industrie: Die Synthese neuartiger Materialien und insbesondere pharmazeutischer Wirk-
stoffe (drug design) beginnt immer häufiger mit umfangreichen Computersimulationen, um die für die Zielsetzung geeignetsten
Klassen von Verbindungen zu identifizieren. Verglichen mit experimentellen Studien führt die Simulation von Verbindungen
und chemischen Prozessen zu einer Reduktion des finanziellen Aufwands, was wesentlich ausgiebigere Studien erlaubt.
Flugzeug- und Fahrzeugbau: Einer der aufwändigsten und kostenträchtigsten Schritte bei der Entwicklung neuer Fahr-
oder Flugzeuge ist die Untersuchung ihrer Aerodynamik und ihrer elastischen Eigenschaften. Mittlerweile werden an vie-
len Stellen dafür Simulationsprogramme eingesetzt.
Genforschung: Die Analyse des menschlichen Genoms ist ein herausragendes Beispiel für die massiv computergestützte
Forschung im privatwirtschaftlichen Sektor. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
lern in diesem Bereich in den kommenden Jahren noch ansteigt.
Grundlagenforschung: In der Grundlagenforschung kommen Computersimulationen und numerische Modellierungen
nicht nur in den offensichtlichen, im Studiengang vertretenen Bereichen der theoretischen (Bio)Physik, Hirnforschung,
Geowissenschaften und Finanzmathematik zur Anwendung, sondern werden zum Beispiel auch zum Design komplexer
Experimentaufbauten benötigt. Besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen wird nach dem Masterstudium
im Rahmen einer Promotion Gelegenheit zur grundlagenorientierten Forschung gegeben.
Versicherungswirtschaft, Banken, Investmentbanking: Sowohl im Bereich der Versicherungswirtschaft als auch in
Banken spielt die computergestützte Auswertung finanzmathematischer Modelle eine zunehmende Rolle. Dabei steht in
beiden Fällen die Simulation stochastischer Prozesse im Vordergrund, etwa zur Abschätzung von Schadenseintrittswahr-
scheinlichkeiten, bei der Erstellung von Risikoprofilen für Depots oder der Bewertung des Fair Value von Derivaten und
entsprechender Absicherungsstrategien durch geeignete Gegengeschäfte. Die numerischen Methoden, die dabei zur An-
wendung kommen, sind exakt die gleichen, die auch im naturwissenschaftlichen Forschungskontext benötigt werden.
Rückversicherungswirtschaft, öffentliche Verwaltung: Für die Rückversicherungswirtschaft, aber auch auf der politi-
schen Ebene, spielt die Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Katastrophen und deren Konsequenzen eine zu-
nehmende Rolle. Das Gleiche gilt für die Klimaentwicklung. In beiden Fällen kommt Computational Science zum Einsatz.
Wetterdienst: Eine anspruchsvolle und aktuelle Aufgabe im Bereich Computersimulation ist die Vorhersage der mittel- bis
langfristigen Wetterentwicklung, die Prognosezeiten von cirka 4 bis 12 Tagen umfasst. Die Absolventinnen und Absolven-
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ten des Studiengangs Computational Science können auch die erforderlichen Kenntnisse für eine berufliche Tätigkeit auf
dem Gebiet der numerischen Wettervorhersage erwerben, und zwar sowohl großskalige als auch mesoskalige Phänomene
betreffend.
Was die Absolventen von Computational Science für derartige Tätigkeiten qualifiziert, ist neben reinen Fachkenntnissen
und dem ausgeprägten Verständnis komplexer technischer wie organisatorischer Zusammenhänge insbesondere das durch
den Umgang mit den Fakten und Methoden einer „strengen Wissenschaft“ geschulte, weitgehend an sachlichen Erforder-
nissen orientierte Urteilsvermögen.
Hierbei ist im Besonderen auch an ein fundiertes Urteil über die Konsequenzen und Gesellschaftsverträglichkeit naturwis-
senschaftlich-technischer Innovationen zu denken. Die Entwicklung eines solchen Urteilsvermögens ist wichtiges didakti-
sches Ziel des Masterstudiums. Die konsequente Verfolgung der wissenschaftsorientierten Studienziele im Zusammenhang
mit einer bewussten Auswahl der verschiedenen möglichen Wahlpflichtmodule sollte zum Erwerb dieser Fähigkeiten bei-
tragen.
§ 8 Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 9 Zulassung zum Masterstudiengang
(1) Zum Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer
die Bachelorprüfung in einem der Fächer Chemie, Geowissenschaften, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Ma-
thematik, Meteorologie, Neurowissenschaften oder (Bio)Physik mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs
Semestern bestanden hat oder
einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule mit
einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern besitzt oder
einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Re-
gelstudienzeit von mindestens sechs Semestern besitzt.
Im Fall von Abschlüssen, die an einer anerkannten ausländischen Hochschule erworben wurden, sind die von der Kultus-
ministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im
Rahmen von Hochschulpartnerschaftsverträgen zu beachten. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entschei-
det der Prüfungsausschuss. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu
hören.
Weitere Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Computational Science sind:
a) der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Mathematik-Modulen zu den Themen Analysis, lineare Algebra
sowie gewöhnliche und partielle Differentialgleichungen im Umfang von mindestens 18 Credit Points (CP – ver-
gleiche 0) entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS).
Darüber hinausgehende, vertiefte Kenntnisse in Mathematik sind für den Besuch vieler Lehrveranstaltungen des
Masterprogramms erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass Studienbewerberinnen und Studienbewerber
sich diese Kenntnisse auf der Basis der für die einzelnen Veranstaltungen im Modulhandbuch ausgewiesenen An-
forderungen selbstständig vorab aneignen, sofern dies nicht bereits im vorangegangenen Bachelorstudium erfolgt
ist.
b) der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Mathematik-Modulen zum Thema Einführung in die numerische
Mathematik. Deren Umfang muss entweder mindestens 8 CP betragen oder es müssen in diesen Modulen mindes-
tens folgende Themen abgedeckt werden:
- Rechnen mit Gleitkommazahlen, Rundungsfehler
- Interpolation mit Polynomen und Splines
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- Quadratur
- Lösen linearer Gleichungssysteme: LU- und QR-Zerlegungen, Kondition, Ausgleichsprobleme
- Lösen nichtlinearer Gleichungen, Newton-Verfahren
c) der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Modulen zum Thema Grundlagen des objekt-orientierten Prog-
rammierens.
d) Kenntnisse der Grundlagen von Datenstrukturen und Algorithmen sowie Fertigkeiten im Umgang mit Unix-
basierten Betriebssystemen.
Diese Kenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass Studienbewerberinnen
und Studienbewerber sich diese Kenntnisse vorab entweder selbstständig oder durch Besuch von Lehrveranstal-
tungen außerhalb des Masterstudiengangs Computational Science aneignen, sofern dies nicht bereits im vorange-
gangenen Bachelorstudium erfolgt ist.
e) je nach der von dem Bewerber oder der Bewerberin bei der Bewerbung verbindlich gewählten Vertiefungsrich-
tung von Computational Science vertiefte Kenntnisse in der zugehörigen Disziplin. Die detaillierten Anforderun-
gen für das jeweilige Vertiefungsfach sind im Modulhandbuch ausgewiesen.
Diese Kenntnisse müssen nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass Studienbe-
werberinnen und Studienbewerber, die ein bestimmtes Vertiefungsfach wählen, diese Kenntnisse im vorangegan-
genen Bachelorstudium erworben haben. Es ist in der Regel jedoch nachzuweisen, dass in dem dem gewählten
Vertiefungsfach zugrunde liegenden Fachgebiet im weiteren Sinne (d.h. den Geowissenschaften, der Informatik,
der Mathematik, den Neurowissenschaften oder der Physik) im Rahmen des vorangegangen Studiums mindestens
12 CP erworben wurden, wobei die unter a) und b) verwendeten Module nicht mitzurechnen sind.
f) im Fall von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die weder deutsche noch englische Muttersprachler
sind:
(i) entweder der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse mittels des TOEFL oder des IELTS. Im Fall des
TOEFL-Tests wird ein score von mindestens 80 (ibt), 213 (cbt) bzw. 550 (pbt) als ausreichend betrachtet,
im Fall des IELTS wird ein score von mindestens 6.5 erwartet. Der Test darf nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen.
(ii) oder der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mittels des DSH entsprechend der „Ordnung der Jo-
hann Wolfgang Goethe-Universität über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ in ihrer
jeweils gültigen Fassung. In diesem Fall wird mindestens das Ergebnis DSH-2 erwartet.
Für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerbern: Grundkenntnisse der englischen Sprache. Ein Nachweis
dieser Grundkenntnisse ist jedoch nicht nötig.
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Um diesen anspruchsvollen und komplexen Zulassungsvoraussetzungen Rechnung zu tragen, wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens nach Abs.3 eine verpflichtende Studienberatung vorgesehen.
(3) Der Prüfungsausschuss (0) führt ein Zulassungsverfahren unter den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern auf
der Basis ihrer Leistungen im vorangegangenen Bachelorstudium durch. Er kann hierzu Richtlinien erlassen. Der Prü-
fungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Masterstudiengang. Seine Entscheidung beruht dabei auf folgenden
Kriterien:
der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (in der Regel der Bachelorabschluss) – sie geht mit
60% Gewicht in die Beurteilung ein
der Durchschnittsnote in den gemäß Abs.1 Punkt a),b) nachgewiesenen Mathematik-Modulen, wobei bei der Bil-
dung des Durchschnitts die Einzelnoten mit den jeweiligen CP gewichtet werden – sie geht mit 20% Gewicht ein
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der Durchschnittsnote in denjenigen Modulen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (in der Regel der Ba-
chelorabschluss), die fachlich dem vom Studienbewerber bzw. von der Studienbewerberin gewählten Vertiefungs-
fach zuzurechnen sind oder dieses fachlich unmittelbar vorbereiten (die für Abs.1 Punkt a),b) nachgewiesenen
Mathematik-Module bleiben dabei unberücksichtigt) – sie geht mit 20% Gewicht ein
Eine Eignung für das Masterstudium liegt vor, wenn die daraus resultierende Durchschnittsnote 2.5 („gut“) oder besser ist.
(4) Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem Bachelorstu-
diengang nach Abs.1 befinden, kann der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines vorläufigen Notenauszugs (Transcript
of Records) die vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Computational Science aussprechen, wenn mindestens 140
CP erreicht wurden und eine Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit vorliegt. Wird das Bachelorzeug-
nis nicht innerhalb von 12 Monaten nach der vorläufigen Zulassung dem Prüfungsausschuss vorgelegt, ist dies vom Prüfungsaus-
schuss dem Studierendensekretariat zwecks Widerruf der vorläufigen Zulassung zum Masterstudiengang mitzuteilen.
Abschnitt III: Studienstruktur und –organisation
§ 10 Studien- und Prüfungsaufbau; Module und Credit Points
(1) Das Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist eine inhaltlich zusammengehörende Lehr- und Lerneinheit.
Der Umfang an Semesterwochenstunden (SWS) der Module und ihre Studieninhalte sind im Modulhandbuch festgelegt.
(2) Jedes Modul wird nach Maßgabe der Modulbeschreibung im Modulhandbuch durch eine Modulprüfung oder durch
eine oder mehrere Studienleistungen abgeschlossen. Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus einer Prüfungsleistung
zum Abschluss des Moduls, sie kann nach Maßgabe der Modulbeschreibung im Modulhandbuch auch aus einer Kumulati-
on mehrerer Modulteilprüfungen bestehen.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden unabhängig von der für das Modul erzielten Note CP auf der Basis
des ECTS vergeben. CP kennzeichnen den studentischen Arbeitsaufwand für ein Modul, der in der Regel tatsächlich not-
wendig ist, um die jeweiligen Anforderungen zu erfüllen und das Lernziel zu erreichen. Sie umfassen neben der Teilnahme
an den zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen auch die gesamte Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs, die
Vorbereitung und Ausarbeitung eigener Beiträge, die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Leistungskontrollen. Ein CP
entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für ein Vollzeitstudium sind pro Semester im Durch-
schnitt 30 CP vorgesehen. Die zu vergebenden CP sind in den Anhängen 1 und 2 sowie im Modulhandbuch angegeben.
(4) Das Masterstudium umfasst die folgenden Pflichtmodule:
Modellierung und Simulation I (8 CP)
Modellierung und Simulation II (8 CP)
Hochleistungsrechnerarchitektur (6 CP)
Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur (6 CP)
Informatik & Mathematik im MSc Computational Science (12 CP)
Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computational Science (15 CP)
Fachliche Spezialisierung 2 im MSc Computational Science (15 CP)
Die Module „Informatik & Mathematik im MSc Computational Science“ sowie „Fachliche Spezialisierung 1 und 2 im MSc
Computational Science“ lassen dabei eine Auswahl aus einem Katalog von Wahlpflichtveranstaltungen zu, im Fall der
letzteren beiden Module abhängig vom Vertiefungsfach. Die diesbezüglichen Wahloptionen sind in Anhang 1 und dem
Modulhandbuch aufgeführt, wobei die Wiederholung einer bereits im Rahmen des Bachelorstudiums angerechneten Lehr-
veranstaltung in der Regel ausgeschlossen ist.
Falls Studierende eines oder mehrere der Pflichtmodule „Modellierung und Simulation I“, „Modellierung und Simulation
II“, „Hochleistungsrechnerarchitektur“ oder „Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur“ bereits im vorangegangenen
Bachelorstudium absolviert haben, gilt dieses Modul bzw. gelten diese Module als erbracht. In diesem Fall muss der oder
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die Studierende zusätzliche CP im Umfang des erbrachten Pflichtmoduls bzw. der erbrachten Pflichtmodule entweder im
Modul „Informatik & Mathematik im MSc Computational Science“ oder in den unten aufgeführten Vertiefungsfächern
einbringen. Die Auswahl der Module bzw. Lehrveranstaltungen, die eingebracht werden, trifft der Prüfungsausschuss auf
Vorschlag des oder der Studierenden.
Darüber hinaus müssen Wahlpflichtmodule in einem von dem bzw. der Studierenden im Rahmen der Bewerbung zu wäh-
lenden Vertiefungsfach im Umfang von mindestens 20 CP absolviert werden. Mögliche Vertiefungsfächer sind:
Wissenschaftliches Rechnen
Algorithmen für große Datenmengen
Computer Engineering
Computergestützte Finanzmathematik
Neurowissenschaften
Meteorologie und Klimaforschung
Geophysik und Kristallographie
Gittereichtheorie
Festkörperphysik
Die Wahlpflichtmodule sind, für jedes Vertiefungsfach getrennt, aus einem Katalog frei wählbar, wobei die Wiederholung
eines bereits im Rahmen des Bachelorstudiums angerechneten Moduls in der Regel ausgeschlossen ist. Wahlpflichtmodule
können aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. In letzterem Fall kann das Absolvieren einer Lehrverans-
taltung innerhalb des Moduls entweder Pflicht oder Wahlpflicht sein. Wahlpflichtmodule sollen an die aktuelle Forschung
heranführen. Die Wahlpflichtmodule für die verschiedenen Vertiefungsfächer sind in Anhang 2 und dem Modulhandbuch
aufgeführt. Dabei stehen die Vertiefungsfächer
Algorithmen für große Datenmengen
Computer Engineering
Neurowissenschaften
Meteorologie und Klimaforschung
Geophysik und Kristallographie
Gittereichtheorie
Festkörperphysik
allen Studierenden offen, alle anderen nur Studierenden mit Deutschkenntnissen gemäß 0 Abs.1, Bedingung f) (ii) der
weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Studierende können im Laufe des Studiums einmal, auf Antrag an und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss, das
Vertiefungsfach wechseln. Dem Antrag auf Wechsel des Vertiefungsfachs muss stattgegeben werden, sofern der oder die
Studierende die Zulassungsbedingungen gemäß 0 Abs.1 auch für das neu gewählte Vertiefungsfach erfüllt, insbesondere die
Bedingung e) der weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Die Masterprüfung besteht zusätzlich aus der Masterarbeit, für die ein Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten vorgesehen
ist (entsprechend 30 CP).
(5) Ein im Anhang 2 nicht aufgeführtes Wahlpflichtmodul kann im Einzelfall vom Prüfungsausschuss als Wahlpflichtmodul
zugelassen werden, wenn es in Umfang und in Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Wahlpflichtmodu-
len vergleichbar ist. Für die Zulassung eines solchen ist rechtzeitig ein von einem Prüfenden oder einer Prüfenden dieses
Bereichs festgelegter Studienplan, dem der Studiendekan oder die Studiendekanin des zuständigen Fachbereichs zuges-
timmt hat, vorzulegen. Dieser muss entsprechend dem Modulhandbuch die für das Wahlpflichtmodul zu erbringenden
Prüfungsleistungen (und ggf. Studienleistungen) enthalten. Ein in Anhang 2 nicht aufgeführtes Wahlpflichtmodul kann nur
zugelassen werden, wenn es sich inhaltlich nicht nur geringfügig von den im Anhang geregelten Wahlpflichtmodulen unter-
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scheidet. Um dem Fortschritt der Wissenschaft Rechnung zu tragen, kann ein in Anhang 2 aufgeführtes Wahlpflichtmodul vom
Prüfungsausschuss inhaltlich angepasst werden, soweit sein Umfang und wesentlicher Inhalt nicht berührt werden.
(6) Die Wählbarkeit von Wahlpflichtmodulen nach Abs.4 kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Prüfungsausschusses
eingeschränkt werden. Die Einschränkung wird den Studierenden unverzüglich durch Aushang am Prüfungsamt bekannt gege-
ben.
Zusätzliche Vertiefungsfächer mit zugehörigen Wahlpflichtmodulen können durch Beschluss des Prüfungsausschusses im
Einvernehmen mit dem Fachbereichsrat Physik in das Curriculum aufgenommen werden. Die Wählbarkeit von unter
Abs.4 aufgeführten Vertiefungsfächern kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Prüfungsausschusses im Einver-
nehmen mit dem Fachbereichrat Physik eingeschränkt werden. Die Einschränkung wird den Studierenden unverzüglich
durch Aushang am Prüfungsamt bekannt gegeben. Dabei wird gewährleistet, dass Studierende, die das Studium eines von
der Einschränkung betroffenen Vertiefungsfachs bereits aufgenommen haben, ihr Studium ordnungsgemäß abschließen
können. Die Wählbarkeit von unter Abs.4 aufgeführten Vertiefungsfächern für Studierende, die keine Deutschkenntnisse
gemäß 0 Abs.1, Bedingung f) (ii) der weiteren Zulassungsvoraussetzungen besitzen, kann durch Beschluss des Prüfungs-
ausschusses im Einvernehmen mit dem Fachbereichrat Physik eingeschränkt oder erweitert werden.
(7) Für jede Studierende und jeden Studierenden des Studiengangs wird beim Prüfungsamt ein CP-Konto eingerichtet. Im Rah-
men der organisatorischen Möglichkeiten kann die oder der Studierende jederzeit in den Stand des Kontos Einblick nehmen.
(8) Es ist empfehlenswert, im Verlauf des Studiums für mindestens ein Semester an einer Universität im Ausland zu studie-
ren. Dafür können die Verbindungen der Goethe-Universität mit ausländischen Universitäten genutzt werden, über die in
den Studienfachberatungen Auskunft erteilt wird. Die Anerkennung von Studiensemestern an ausländischen Universitäten
und dabei erbrachte Leistungen erfolgt nach Maßgabe von 0.
(9) Die Masterprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in den Modulen gemäß Abs.4 einschließlich der Masterarbeit
insgesamt mindestens 120 CP nachgewiesen sind.
(10) Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich innerhalb des Studiengangs nach Maßgabe freier Plätze in weiteren als
den in der Ordnung des Studiengangs vorgeschriebenen Modulen einer Prüfung oder Leistungskontrolle zu unterziehen (Zu-
satzmodule). Das Ergebnis der Prüfung wird bei der Bildung der Gesamtnote für Masterprüfung jedoch nicht mit einbezogen.
§ 11 Lehr- und Lernformen, Zugang zu Modulen, Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl
(1) Lehrveranstaltungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
Vorlesung: Zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von Grund- und Spezialwissen sowie methodische
Kenntnisse durch Vortrag, gegebenenfalls in Verbindung mit Demonstrationen oder Experimenten. Die Lehrenden
entwickeln und vermitteln die Lehrinhalte unter Einbeziehung der Studierenden.
Übung: Durcharbeitung und Vertiefung von Lehrstoffen sowie Schulung in der Fachmethodik und Vermittlung
spezieller Fertigkeiten durch Bearbeitung und Besprechung exemplarischer Aufgaben.
Proseminar/Seminar: Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Bearbeitung aktueller Problemstellungen
mit wissenschaftlichen Methoden durch in der Regel von Studierenden vorbereitete Beiträge, Erlernen und Einü-
ben bzw. Vertiefen von Präsentations- und Diskussionstechniken.
Praktikum: Angeleitete Durchführung praktischer Aufgaben im experimentellen und apparativen Bereich
und/oder Computersimulationen; Schulung in der Anwendung wissenschaftlicher Untersuchungs- und Lösungs-
methoden; Vermittlung von fachtechnischen Fertigkeiten und Einsichten in Funktionsabläufe.
Projekt: Erarbeitung von Konzepten sowie Realisierung von Lösungen komplexer, praxisnaher Aufgabenstellun-
gen im Team, Vermittlung sozialer Kompetenz durch weitgehend selbstständige Bearbeitung der Aufgabe durch
die Gruppe bei gleichzeitiger fachlicher und arbeitsmethodischer Anleitung.
Exkursion: Vorbereitete Veranstaltung außerhalb der Hochschule.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 13
Berufspraktikum: Erfahrung berufspraktischen Arbeitens durch aktive Teilnahme, in der Regel außerhalb der
Hochschule (Praxisstelle) unter Anleitung vor Ort und in der Regel mit fachlicher und methodischer Begleitung
durch eine Lehrperson.
Diese Lehrformen können durch die Verwendung elektronischer Medien (E-Learning) ergänzt werden.
(2) Die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Module sind im Modulhandbuch angegeben.
(3) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die im Modulhandbuch im Rahmen mehrerer Module als mögliche Wahlpflichtop-
tionen aufgeführt sind, ist nur im Rahmen eines Moduls nach Wahl des oder der Studierenden möglich. Studien- und Prüfungs-
leistungen, die für eine solche Lehrveranstaltung erbracht wurden, können nur für ein Modul angerechnet werden.
(4) Die Aufnahmekapazität für Praktika, Seminare und Masterarbeiten ist durch die personelle, räumliche und sachliche
Ausstattung der anbietenden Lehreinheit begrenzt. Ist zu erwarten, dass die Zahl der teilnahmewilligen Studierenden die
Anzahl der vorhandenen Arbeits- und Teilnehmerplätze übersteigt, ist durch den jeweiligen verantwortlichen Veranstal-
tungsleiter oder die jeweilige verantwortliche Veranstaltungsleiterin ein Anmeldeverfahren durchzuführen. Die Notwen-
digkeit der Anmeldung und die Anmeldefrist werden durch entsprechende Veröffentlichung in den Kommunikationsme-
dien (Aushang, Internet etc.) des Fachbereichs bekannt gegeben. Übersteigt die Zahl der angemeldeten Studierenden die
Aufnahmekapazität der Lehrveranstaltung, prüft der Studiendekan oder die Studiendekanin auf Antrag des Lehrveranstal-
tungsleiters oder der Lehrveranstaltungsleiterin zunächst, ob eine zusätzliche Lehrveranstaltung oder ein Ferienkurs einge-
richtet werden kann. Ist dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich, ist es zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durch-
führung der Lehrveranstaltung zulässig, nur eine begrenzte Anzahl der angemeldeten Studierenden aufzunehmen. Hierfür
ist durch den Modulkoordinator oder die Modulkoordinatorin ein Auswahlverfahren durchzuführen. Die Auswahl erfolgt
nach der Notwendigkeit des Besuchs der Lehrveranstaltung im Hinblick auf den Studienfortschritt und, wenn in dieser
Hinsicht gleiche Voraussetzungen gegeben sind, nach der Reihenfolge der Anmeldung oder durch Losentscheid. Die genau-
en Vergabekriterien werden vom Fachbereichsrat festgelegt. Bei Pflichtveranstaltungen muss angemeldeten, aber trotz
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht in die Lehrveranstaltung aufgenommenen Studierenden auf Verlangen hierü-
ber eine Bescheinigung ausgestellt werden.
§ 12 Sprache
(1) Das Masterstudium erfordert grundsätzlich Kenntnisse der englischen Sprache, da ein Teil der Wahlpflichtmodule in
englischer Sprache abgehalten wird und die aktuelle Forschungsliteratur nahezu ausschließlich in Englisch vorliegt.
(2) Die Masterarbeit kann nach Wahl des oder der Studierenden ohne besondere Genehmigung entweder in Deutsch oder
in Englisch abgefasst werden.
(3) Studierenden mit geringen oder keinerlei Deutschkenntnissen wird ein Studium in englischer Sprache ermöglicht. Dazu
werden zu allen Pflichtmodulen, in deren Rahmen Vorlesungen in deutscher Sprache abgehalten werden, englischsprachi-
ge Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt, (auch) englischsprachige Tutorien bzw. Praktika angeboten und Prüfungen
(auch) in englischer Sprache durchgeführt. Der Inhalt der in deutscher Sprache angebotenen Vorlesungen muss von den
Studierenden dabei durch Selbststudium erarbeitet werden. Im Fall des Moduls Informatik & Mathematik im MSc Compu-
tational Science wird bei Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 CP im Wintersemester und mindestens
4 CP im Sommersemester ebenso vorgegangen. Im Fall der Vertiefungsfächer, die internationalen Studierenden offen ste-
hen, wird für eine ausreichende Zahl von Lehrveranstaltungen entweder ebenso vorgegangen oder aber die Veranstaltun-
gen des Fachs werden in Englisch durchgeführt. Die Handhabung der Sprache in den einzelnen Modulen ist im Modul-
handbuch ausgewiesen und wird den Studierenden im Rahmen der verpflichtenden Studienberatung vor Studienbeginn
gemäß 0 Abs.2 ausführlich dargelegt.
§ 13 Studienberatung; Orientierungsveranstaltung; Vorlesungsverzeichnis
(1) Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die Studienfachberatung des Fachbe-
reichs aufzusuchen. Die Studienfachberatung erfolgt durch von der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Fachbe-
reichs beauftragte Personen. Im Rahmen der Studienfachberatung erhalten die Studierenden Unterstützung insbesondere
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in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und der Wahl der Lehrveranstaltungen. Die Studienfachberatung
sollte insbesondere in Anspruch genommen werden:
- zu Beginn des ersten Studiensemesters
- bei Nichtbestehen von Prüfungen und bei gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben
- bei Schwierigkeiten in einzelnen Lehrveranstaltungen
- bei Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel
(2) Neben der Studienfachberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-
Universität zur Verfügung. Sie unterrichtet als allgemeine Studienberatung über Studiermöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und
Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.
(3) Zu Beginn der Vorlesungszeit eines jeden Semesters, in dem Studierende ihr Studium aufnehmen können, findet eine
Orientierungsveranstaltung statt, zu der die Studienanfängerinnen und Studienanfänger durch Aushang oder anderweitig
eingeladen werden. In dieser wird über die Struktur und den Gesamtaufbau des Studiengangs und über semesterspezifische
Besonderheiten informiert. Den Studierenden wird Gelegenheit gegeben, insbesondere die Studienorganisation betreffende
Fragen zu klären.
(4) Jedem und jeder Studierenden wird vor Studienbeginn ein Mentor zugeordnet, der in mindestens halbjährigem
Rhythmus mit dem oder der Studierenden den Fortschritt des Studiums und mögliche Optionen für das weitere Studium
bespricht.
(5) Die Institute der beteiligten Fachbereiche informieren regelmäßig über die möglichen Themengebiete für Masterarbeiten.
(6) Der Fachbereich Physik erstellt auf der Basis der Modulbeschreibungen und der Studienverlaufspläne für den Studien-
gang im Rahmen eines EDV-unterstützten Systems und/oder in Druckform ein kommentiertes Modul- und Veranstal-
tungsverzeichnis, das in der letzten Vorlesungswoche des vorangegangenen Semesters erscheinen soll. Es enthält insbeson-
dere auch Informationen zu den Modulverantwortlichen, Hinweise auf Termine und Fristen zu Prüfungen, gegebenenfalls
Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen, Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Module sowie zum Zugang
zu den Lehrveranstaltungen für Studierende anderer Studiengänge.
§ 14 Akademische Leitung und Modulkoordination
(1) Die Aufgabe der akademischen Leitung der Studiengänge im Fachbereich nimmt die Studiendekanin oder der Studien-
dekan wahr. Diese Funktion kann für einen oder mehrere Studiengänge auf ihren oder seinen Vorschlag vom Fachbe-
reichsrat auf ein dort prüfungsberechtigtes Mitglied der Professorengruppe für die Dauer von zwei Jahren übertragen wer-
den. Die akademische Leiterin oder der akademische Leiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordination des Lehr- und Prüfungsangebots des Fachbereichs im Zusammenwirken mit den Modulkoordinatoren
und Modulkoordinatorinnen;
- Erstellung und Aktualisierung von Prüferlisten;
- Evaluation des Studiengangs;
- Bestellung der Modulkoordinatorinnen und Modulkoordinatoren,
(2) Für jedes Modul ernennt die akademische Leitung des Studiengangs aus dem Kreis der Lehrenden des Moduls eine
Modulkoordinatorin oder einen Modulkoordinator. Für fachbereichsübergreifende Module wird die Modulkoordinatorin
oder der Modulkoordinator im Zusammenwirken mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan des anderen Fachbe-
reichs ernannt. Die Modulkoordinatorin oder der Modulkoordinator muss Professorin oder Professor oder ein auf Dauer
beschäftigtes wissenschaftliches Mitglied der entsprechenden Lehreinheit sein. Sie oder er ist für alle das Modul betreffen-
den inhaltlichen Abstimmungen und die ihr oder ihm durch die Ordnung des Studiengangs zugewiesenen organisatori-
schen Aufgaben zuständig. Die Modulkoordinatorin oder der Modulkoordinator wird durch die akademische Leitung des
Studiengangs vertreten.
Abschnitt IV: Prüfungsorganisation
§ 15 Prüfungsausschuss; Prüfungsamt
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(1) Für die Organisation der Masterprüfung und die durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben sowie für die Feststel-
lung der Zulassungsvoraussetzungen nach Maßgabe dieser Ordnung bildet der Fachbereichsrat des Fachbereichs Physik
einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen der Ordnung eingehalten werden.
Die Verantwortung des Dekanats des Fachbereichs für die Prüfungsorganisation nach § 45 Abs.1 HHG bleibt unberührt. Der
Prüfungsausschuss berichtet dem Fachbereichsrat aufgrund der erfassten Prüfungsdaten regelmäßig, mindestens einmal
jährlich, über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten, die Nachfrage nach Modulen, die Verteilung der Fach-
und Gesamtnoten. Er gibt dem Fachbereichsrat Anregungen zur Reform dieser Ordnung.
(2) Dem Prüfungsausschuss gehören sieben Mitglieder an und zwar vier Mitglieder der Gruppe der Professoren und Profes-
sorinnen, von denen zwei dem Fachbereich Physik angehören, je einer den Fachbereichen Informatik und Mathematik
sowie Geowissenschaften/Geographie, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des
Fachbereichs Physik sowie zwei Studierende, die im Masterstudiengang Computational Science eingeschrieben sind.
(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden nebst einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter auf Vorschlag der
jeweiligen Gruppen bzw. im Fall der Professoren und Professorinnen der Fachbereiche Informatik und Mathematik sowie
Geowissenschaften/Geographie auf Vorschlag des jeweiligen Fachbereiches vom Fachbereichsrat Physik gewählt. Näheres
regelt die Wahlordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und
sein oder ihr Stellvertreter oder seine oder ihre Stellvertreterin werden vom Prüfungsausschuss aus dem Kreis der ihm
angehörenden Mitglieder oder Stellvertreter der Professorengruppe gewählt.
(4) Die Amtszeit der Professoren und Professorinnen und des wissenschaftlichen Mitglieds des Prüfungsausschusses beträgt
zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder des Prüfungsausschusses ein Jahr. Wiederwahl der Mitglieder ist zulässig.
Scheiden Mitglieder während ihrer Amtszeit aus, so wird für die verbleibende Amtszeit nachgewählt.
(5) Der oder die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses ein und führt bei allen Beratungen und Be-
schlussfassungen den Vorsitz. In der Regel soll in jedem Semester mindestens eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt-
finden. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses fordern.
(6) Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter der oder
die Vorsitzende oder der oder die stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder der Professorengruppe anwe-
send sind. Für Beschlüsse ist die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden erforderlich. Bei Stimmengleichheit entschei-
det die Stimme des oder der Vorsitzenden. Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses sind zu protokollieren. Im Übrigen
richtet sich das Verfahren nach der Geschäftsordnung für die Gremien der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
(7) Bei Angelegenheiten, die die Prüfung eines Mitglieds des Prüfungsausschusses betreffen, ruht dessen Mitgliedschaft in
Bezug auf diese Angelegenheit und wird durch die Stellvertreterin oder den Stellvertreter wahrgenommen. Dies gilt nicht
bei rein organisatorischen Sachverhalten.
(8) Der Prüfungsausschuss kann dem oder der Vorsitzenden die Durchführung und Entscheidung einzelner Aufgaben über-
tragen. Bei Einspruch gegen Entscheidungen des oder der Vorsitzenden entscheidet der Prüfungsausschuss mit der Mehr-
heit seiner Mitglieder. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann einzelne Aufgaben der Prüfungsorganisation
an das Prüfungsamt delegieren.
(9) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beobachtend beizuwohnen.
(10) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen unterliegen der Amtsver-
schwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch den oder die Vorsitzende des Prüfungsaus-
schusses schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
(11) Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt Physik.
(12) Ablehnende Entscheidungen des Prüfungsausschusses und seines oder seiner Vorsitzenden sind dem oder der Studie-
renden schriftlich mit Begründung unter Angabe der Rechtsgrundlage mitzuteilen. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbe-
helfsbelehrung zu versehen.
(13) Der Prüfungsausschuss kann Anordnungen, Festsetzungen von Terminen und andere Entscheidungen, die nach dieser
Ordnung getroffen werden, insbesondere die Bekanntgabe der Zulassung zur Prüfung, Melde- und Prüfungstermine sowie
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Prüfungsergebnisse unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit rechtlich verbindlicher Wirkung öffentlich
bekannt machen.
§ 16 Prüfungsbefugnis; Beisitz bei mündlichen Prüfungen
(1) Zur Abnahme von Modulprüfungen sind befugt: Mitglieder der Professorengruppe, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die mit der selbständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind, sowie Lehrbeauftrag-
te und Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§ 18 Abs.2 HHG). Privatdozentinnen und Privatdozenten, außerplanmäßige
Professorinnen oder Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die jeweils in den Prüfungsfächern eine
Lehrtätigkeit ausüben, sowie entpflichtete und in Ruhestand getretene Professorinnen oder Professoren, die in den Prü-
fungsfächern eine Lehrtätigkeit ausüben, können mit ihrer Einwilligung als Prüferinnen oder Prüfer bestellt werden. Prü-
fungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende
oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
(2) In der Regel wird die zu einem Modul gehörende Prüfung von den in dem Modul Lehrenden ohne besondere Bestel-
lung durch den Prüfungsausschuss abgenommen. Sollte eine Lehrende oder ein Lehrender aus zwingenden Gründen Prü-
fungen nicht abnehmen können, kann der Prüfungsausschuss eine andere Prüferin oder einen anderen Prüfer benennen.
(3) Abschlussarbeiten, die nicht mehr wiederholt werden können, und schriftliche Prüfungsleistungen, die nicht mehr
wiederholt werden können, sind von zwei Prüfenden zu bewerten. Mündliche Prüfungen sind von mehreren Prüfenden
oder von einer oder einem Prüfenden in Gegenwart einer oder eines Beisitzenden abzunehmen.
(4) Zur Beisitzerin oder zum Beisitzer darf nur ein Mitglied oder eine Angehörige oder ein Angehöriger der Johann Wolf-
gang Goethe-Universität bestellt werden, das oder die oder der den Masterabschluss oder eine vergleichbare Prüfung abge-
legt hat. Die Bestellung der Beisitzerin oder des Beisitzers erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prü-
fungsausschusses. Sie oder er kann die Bestellung an die Prüferin oder den Prüfer delegieren.
(5) Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Abschnitt V: Prüfungsvoraussetzungen und –verfahren
§ 17 Meldung und Zulassung zur Masterprüfung
(1) Spätestens mit der Meldung zur ersten Prüfungsleistung eines Moduls an der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat
die oder der Studierende einen vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für die Zulassung zur Masterprüfung beim Prü-
fungsamt einzureichen. Sofern dies nicht bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium erfolgt, sind dem Antrag auf
Zulassung zur Masterprüfung insbesondere beizufügen:
a) eine Erklärung darüber, ob die oder der Studierende bereits eine Abschluss- oder Zwischenprüfung im Master-
studiengang oder in einem anderen vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule in Deutschland oder im Aus-
land endgültig nicht bestanden hat oder – ggf. unter Angabe von Fehlversuchen – ob sie oder er ein Prüfungsver-
fahren nicht abgeschlossen hat,
b) gegebenenfalls Nachweise über bereits erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen, die in den Studiengang ein-
gebracht werden sollen.
c) ein Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr. 0 bleibt unberührt.
(2) Zur Masterprüfung kann nur zugelassen werden, wer als Studierende oder Studierender an der Johann Wolfgang Goe-
the-Universität Frankfurt immatrikuliert ist.
(3) Über die Zulassung entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschuss. Die Zulassung zur Masterprüfung muss
versagt werden, wenn
a) die oder der Studierende die in Abs.1 genannten Nachweise nicht erbringt;
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b) die oder der Studierende die Masterprüfung in demselben oder in einem verwandten Studiengang beziehung-
sweise Studienfach an einer Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem solchen in einem noch
nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren oder in einer noch nicht abgeschlossenen Modulprüfung befindet.
c) die oder der Studierende wegen der Anrechnung von Fehlversuchen gemäß 0 Abs.4 keine Möglichkeit mehr
zur Erbringung von Prüfungsleistungen hat, die für das Bestehen der Masterprüfung erforderlich sind.
Als verwandte Studiengänge beziehungsweise Studienfächer gelten Studiengänge beziehungsweise Studienfächer, die in
einem wesentlichen Teil der geforderten Prüfungsleistungen der Module übereinstimmen.
(4) Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet auf Antrag der oder des Studierenden der zuständige Prüfungsausschuss.
(5) Eine Ablehnung der Zulassung wird dem oder der Studierenden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschus-
ses schriftlich mitgeteilt. Sie ist mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 18 Prüfungstermine, Meldefristen und Meldeverfahren für die Modulprüfungen
(1) Zu jeder Modulprüfung (Modulabschlussprüfung und Modulteilprüfung) hat sich die oder der Studierende innerhalb
der Meldefrist schriftlich anzumelden; andernfalls ist die Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen. Die Meldung
erfolgt beim Prüfer oder der Prüferin und ist dem Prüfungsamt des Fachbereichs Physik weiterzureichen. Für schriftliche
Prüfungen kann sie auch elektronisch über das Prüfungs-Softwareportal der Universität erfolgen. Im Fall der Meldung bei
der Prüferin oder dem Prüfer stellt dieser oder diese auch die Voraussetzungen zur Zulassung fest.
(2) Die oder der Studierende kann sich zu einer Modulprüfung nur anmelden, soweit sie oder er an der Johann Wolfgang
Goethe-Universität immatrikuliert ist, zur Masterprüfung zugelassen ist und die entsprechende Modulprüfung noch nicht
endgültig nicht bestanden hat und sofern sie oder er die nach Maßgabe des Modulhandbuchs für das Modul erforderlichen
Leistungs- und Teilnahmenachweise erbracht hat. Die Leistungsnachweise können nachgereicht werden, müssen also bei
der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung noch nicht vorliegen, oder der Nachweis kann auf andere Art geführt werden.
Wenn zwischen der Erbringung der letzten Studienleistung des Moduls und der Modulprüfung mehr als 18 Monate liegen,
so muss die Studienleistung neu erbracht werden. In begründeten Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen
von dieser Regelung gewähren. Beurlaubte Studierende können keine Prüfungen ablegen. Zulässig ist aber die Wiederho-
lung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung. Studierende sind auch berechtigt, Studien- und Prüfungsleis-
tungen während einer Beurlaubung zu erbringen, wenn die Beurlaubung wegen Mutterschutz oder die Inanspruchnahme
von Elternzeit oder wegen Pflege von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen oder wegen der Erfüllung
einer Dienstpflicht nach Art. 12a des Grundgesetzes oder wegen Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder
ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen Selbstverwaltung oder wegen eines Auslandsstudiums erfolgt ist.
(3) Die Meldung zu einer Modulprüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht durch schriftliche Erklärung bis zum Rücktrittstermin
zurückgezogen wird. Meldetermine und Rücktrittstermine werden durch Aushang beim Prüfungsamt rechtzeitig, spätestens vier
Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Die Meldefrist endet frühestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungs-
termin. Die Rücktrittsfrist endet frühestens eine Woche nach dem Ende der Meldefrist. Über eine Nachfrist für die Meldung zu
einer Prüfung in begründeten Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Wird die Anmeldung bis zum festgelegten Rücktrittster-
min nicht zurückgenommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (0 Abs.1).
(4) Die Modulprüfungen werden im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu den Modulen angeboten. Die schriftli-
chen Prüfungen sollen in zwei Prüfungsperioden fallen. Die erste beginnt eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit des
Wintersemesters und erstreckt sich bis zum Ende des Wintersemesters. Die zweite Prüfungsperiode besteht aus zwei Pha-
sen: Deren erste beginnt eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters und dauert drei Wochen, wäh-
rend die zweite die letzten zwei Wochen des Sommersemesters umfasst. Über Ausnahmen von dieser Terminregelung ent-
scheidet der Prüfungsausschuss.
(5) Die Termine für die Modulprüfungen werden vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit den Prüferinnen und
Prüfern unter Berücksichtigung von Abs.4 festgelegt und dem Prüfungsamt gemeldet. Das Prüfungsamt gibt den Studieren-
den möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen nach Vorlesungsbeginn, in einem Prüfungsplan Zeit und Ort der
schriftlichen Prüfungen sowie die Namen der beteiligten Prüferinnen und Prüfer durch öffentlichen Aushang bekannt.
Muss aus zwingenden Gründen von diesem Prüfungsplan abgewichen werden, so ist die Neufestsetzung des Termins nur
mit Genehmigung des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit den Prüferinnen und Prüfern möglich. Ist für eine
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schriftliche Modulprüfung vier Wochen nach Vorlesungsbeginn noch kein Termin festgelegt, so kann der Prüfungsaus-
schuss ihn bestimmen.
(6) Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die Modulprüfung zu jedem Pflichtmodul mindestens zweimal pro Studienjahr
abgelegt werden kann.
§19 Versäumnis und Rücktritt
(1) Eine Modulabschluss- beziehungsweise Modulteilprüfung gilt als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die oder der
Studierende zu dem sie oder ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder von der angetrete-
nen Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt. Gleiches gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der
vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht oder als Prüfungsleistung in einer schriftlichen Aufsichtsarbeit ein leeres Blatt
abgegeben oder in einer mündlichen Prüfung geschwiegen wurde.
(2) Ein für den Rücktritt oder das Versäumnis gemäß Abs.1 geltend gemachter Grund muss der oder dem Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Erfolgen Versäumnis oder Rücktritt wegen Krankheit der
oder des Studierenden, so muss dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das ärztliche Attest ist unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, beim Prüfungsausschuss vorzulegen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage eines ärztlichen Attes-
tes eines Amtsarztes verlangt werden. Eine während der Erbringung einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähig-
keit muss unverzüglich bei der Prüferin oder dem Prüfer oder der Prüfungsaufsicht geltend gemacht werden. Die Verpflich-
tung zur Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe gegenüber dem Prüfungsausschuss bleibt unberührt. Ist die oder der
Studierende durch Krankheit eines von ihr oder ihm allein zu versorgenden Kindes oder einer oder eines von ihr oder ihm
notwendigerweise allein zu betreuenden pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspart-
ner) zum Rücktritt oder Versäumnis gezwungen, kann er oder sie bezüglich der Einhaltung von Fristen für die erstmalige
Meldung zur Prüfung, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhal-
tung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten dieselben Regelungen in Anspruch nehmen, die bei Krankheit einer
oder eines Studierenden selbst gelten. Ein wichtiger Hinderungsgrund ist auch gegeben, wenn eine Studierende durch
Nachweis Mutterschutz geltend macht. Wird der Grund anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.
(3) Bei anerkanntem Rücktritt oder Versäumnis werden die Prüfungsergebnisse in bereits abgelegten Teilmodulen ange-
rechnet.
§20 Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheiten und Behinderungen
(1) Im Prüfungsverfahren ist auf Art und Schwere einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Rücksicht zu nehmen.
Art und Schwere einer Behinderung oder Beeinträchtigung sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen; in Zweifelsfällen
kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Macht die oder der Studierende, gestützt auf das ärztliche Attest, glaubhaft,
dass sie oder er wegen ihrer oder seiner körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die
Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so ist dieser Nachteil durch entsprechende
Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfah-
rens, auszugleichen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. Der Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der
Antrag soll spätestens mit der Meldung zur Prüfung gestellt werden.
(2) Entscheidungen nach Abs.1 trifft die Prüferin oder der Prüfer, in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss im Einverneh-
men mit der Prüferin oder dem Prüfer.
§ 21 Täuschung und Ordnungsverstoß
(1) Versucht die oder der Studierende das Ergebnis ihrer oder seiner Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder
durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungs- oder Studienleistung mit „nicht ausrei-
chend“ (5,0) bewertet. Der Versuch einer Täuschung liegt insbesondere vor, wenn die oder der Studierende nicht zugelas-
sene Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitführt oder eine falsche Erklärung nach 0 Abs.7 oder 0 Abs.14 abgegeben worden
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ist. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung (z. B. im Wiederholungsfall oder einer Täuschung unter Beifü-
gung einer schriftlichen Erklärung der oder des Studierenden über die selbstständige Anfertigung einer Arbeit ohne uner-
laubte Hilfsmittel) muss der Prüfungsausschuss die oder den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen
oder Studienleistungen ausschließen, so dass der Prüfungsanspruch im Studiengang erlischt. Die Schwere der Täuschung ist
insbesondere anhand der hierfür aufgewendeten Energie, wie organisiertes Zusammenwirkungen und Verwendung techni-
scher Hilfsmittel, wie Funkgeräte und Handys zu werten.
(2) Eine Studierende oder ein Studierender, die oder der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der
jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder von der oder dem Aufsichtsführenden in der Regel nach einer Ab-
mahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleis-
tung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Abs.1 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.
(3) Hat eine Studierende oder ein Studierender durch schuldhaftes Verhalten die Teilnahme an einer Prüfung zu Unrecht
herbeigeführt, kann der Prüfungsausschuss entscheiden, dass die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden („nicht
ausreichend“ (5,0)) gilt.
(4) Die oder der Studierende kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich verlangen, dass die Entscheidungen nach
Abs.1 und Abs.2 vom Prüfungsausschuss überprüft werden.
(5) Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind der oder dem Studierenden unverzüglich schriftlich mitzutei-
len, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
(6) Bei der Abfassung von Hausarbeiten, Referaten und Masterarbeiten sind die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
(0 Abs.7) zu beachten. Bei Nichtbeachtung gilt Abs.1.
§ 22 Anrechnung von Modulen und Leistungsnachweisen
(1) Bei einem Wechsel von einem modularisierten Studiengang einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland wer-
den abgeschlossene Module angerechnet, soweit mindestens Gleichwertigkeit gegeben ist. Module sind gleichwertig, wenn
sie bezüglich der erworbenen Lernergebnisse oder Kompetenzen gleichwertig sind. Dabei ist kein schematischer Vergleich,
sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung von Inhalt, Umfang und Anforderungen vorzunehmen. Studien-
leistungen und Prüfungsleistungen aus nicht modularisierten Studiengängen an deutschen Hochschulen werden als Modu-
le des Studiengangs angerechnet, wenn eine Gleichwertigkeit zu diesen gegeben ist.
(2) Abs.1 findet entsprechende Anwendung auf die Anrechnung von Modulen aus modularisierten sowie einzelnen Leis-
tungsnachweisen aus nicht-modularisierten Studiengängen an ausländischen Hochschulen. Dabei sind die von der Kultus-
ministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im
Rahmen von Hochschulpartnerschaftsverträgen zu beachten. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entschei-
det der Prüfungsausschuss. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu
hören.
(3) Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes erworben wurden, kön-
nen auch dann angerechnet werden, wenn für den Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester gewährt worden ist.
(4) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können als praktische Ausbildung anerkannt werden.
(5) Als Voraussetzung für die Anrechnung kann eine ergänzende Leistung gefordert werden, insbesondere wenn die bisher
erworbenen Kompetenzen in wichtigen Teilbereichen unvollständig sind oder für das Modul im früheren Studiengang eine
geringere Anzahl von CP vergeben wurde als im Studiengang an der Johann Wolfgang Goethe-Universität anzurechnen
sind.
(6) Maximal 60 CP der nach 0 Abs.9 für den Masterabschluss geforderten CP können nach Abs.1 bis 3 angerechnet werden.
Die Module „Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computational Science“, „Fachliche Spezialisierung 2 im MSc Computa-
tional Science“ und „Masterarbeit“ können nicht angerechnet werden.
(7) Werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, sind die Noten und CP – soweit die Notensysteme vergleichbar
sind – zu übernehmen und nach Maßgabe dieser Ordnung in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unverg-
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 20
leichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Angerechnete Leistungen werden im Zeugnis mit
Nennung der Ursprungsinstitution gekennzeichnet. Der Prüfungsausschuss kann bei nicht vorhandener Note dem Studie-
renden die Gelegenheit zu einer Nachprüfung geben.
(8) Beim Wechsel des Studienfaches oder der Hochschule oder nach Studienaufenthalten im Ausland besteht ein Rechtsanspruch
auf Anrechnung, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die anzurechnende Leistung zum Zeitpunkt der Anerken-
nung nicht älter als fünf Jahre ist. Über die Anerkennung älterer Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss unter
Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes. Die oder der Studierende hat die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen
vorzulegen. Es besteht kein Anspruch auf die Anrechnung von Teilleistungen aus nicht abgeschlossenen Modulen. Bei den Aner-
kennungsverfahren werden sämtliche von der oder dem Studierenden abgelegten – sowohl die bestandenen als auch die nicht
bestandenen – Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen es gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen im Masterstudien-
gang der Johann Wolfgang Goethe-Universität gibt, berücksichtigt. 0 Abs.4 findet Anwendung.
(9) Bei Fach- oder Hochschulwechsel erfolgt auf der Grundlage der Anrechnung die Einstufung in das Fachsemester des
Studiengangs an der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
(10) Entscheidungen mit Allgemeingültigkeit zu Fragen der Anrechnung trifft der Prüfungsausschuss, die Anrechnung im
Einzelfall erfolgt durch dessen vorsitzendes Mitglied, falls erforderlich unter Heranziehung einer Fachprüferin oder eines
Fachprüfers. Sofern Anerkennungen vorgenommen werden, können diese mit der Auflage, bestimmte Studien- und/oder
Prüfungsleistungen nachzuholen, verbunden werden. Auflagen und evtl. Fristen, innerhalb der diese zu erfüllen sind, sind
der oder dem Studierenden schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Abschnitt VI: Durchführung der Modulprüfungen
§ 23 Modulprüfungen
(1) Die Prüfung zu einem Modul besteht aus einer Abschlussprüfung, sofern die Modulbeschreibung keine Modulteilprü-
fungen vorsieht. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Modulteilprüfungen, muss jede Modulteilprüfung für sich be-
standen sein (kumulative Modulprüfung).
(2) Die Abschlussprüfung zu einem Modul bezieht sich auf den gesamten Inhalt des Moduls. Bei kumulativen Modulprü-
fungen werden in den Modulteilprüfungen die Inhalte und Methoden der jeweiligen Lehrveranstaltung des Modulteils ge-
prüft. Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus den Modulbeschreibungen.
(3) Die Prüfungsleistungen werden durch Klausurarbeiten, mündliche Prüfungen oder sonstige Prüfungsformen erbracht.
Sonstige Prüfungsformen sind Referate mit oder ohne schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten oder vergleichbare Formen,
die eine Bewertung des individuellen Lernerfolges in einem Modul erlauben, z. B. computergestützte Prüfungen, die eine
individuelle Aufgabenstellung beinhalten.
(4) Die Formen, in denen die einzelnen Prüfungsleistungen zu erbringen sind, sind in den Modulbeschreibungen festgelegt.
Soweit die Modulbeschreibung eine Wahlmöglichkeit zulässt, muss der oder die Prüfende die erforderliche Festlegung tref-
fen. Die Prüfungsform ist den Studierenden spätestens zu Beginn des Moduls bzw. Modulteils verbindlich mitzuteilen.
(5) Im Fall aller Module, die internationalen Studierenden offen stehen, werden Prüfungen in der Regel in englischer Sprache
abgenommen. Mündliche Prüfungen können in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Prüfer oder Prüferin, Beisitzer oder
Beisitzerin und dem oder der Studierenden auch in Deutsch abgenommen werden. Schriftliche Prüfungen können in gegenseiti-
gem Einvernehmen zwischen Prüfer oder Prüferin und allen für die Prüfung gemeldeten Studierenden ebenfalls in Deutsch ab-
genommen werden. Die Masterarbeit kann nach Wahl der oder des Studierenden auf Deutsch oder Englisch abgefasst werden.
(6) Das Ergebnis einer schriftlichen Prüfungsleistung wird durch den Prüfer oder die Prüferin in einem Prüfungsprotokoll
festgehalten, das er oder sie zusammen mit der Prüfungsarbeit dem Prüfungsausschuss spätestens vier Wochen nach Able-
gung der Prüfung zuleitet. In das Prüfungsprotokoll sind die Modulbezeichnung bzw. der Modulteil, die Prüfungsform, das
Prüfungsdatum sowie die Bearbeitungszeit aufzunehmen. Weiterhin sind solche Vorkommnisse, insbesondere Vorkomm-
nisse nach 0 Abs.1 und 2 aufzunehmen, welche für die Feststellung des Prüfungsergebnisses von Belang sind.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 21
(7) Ohne Aufsicht angefertigte schriftliche Arbeiten (beispielsweise Hausarbeiten) sind von der oder dem Studierenden
nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis anzufertigen. Die oder der Studierende hat bei der Abgabe der Arbeit
schriftlich zu versichern, dass sie oder er diese selbstständig verfasst und alle von ihr oder ihm benutzten Quellen und
Hilfsmittel in der Arbeit angegeben hat. Ferner ist zu erklären, dass die Arbeit noch nicht – auch nicht auszugsweise – in
einem anderen Studiengang als Studien- oder Prüfungsleistung verwendet wurde.
(8) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Modulprüfungen müssen sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausweisen.
§ 24 Mündliche Prüfungsleistungen
(1) Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfer oder einer Prüferin in Gegenwart eines oder einer Beisitzenden als
Einzelprüfung oder mit Einverständnis der Prüflinge in einer Zweiergruppe durchgeführt.
(2) Die Dauer der mündlichen Prüfung je Prüfling soll cirka 30 Minuten betragen, sofern im Modulhandbuch keine davon
abweichende Regelung getroffen ist. Sie soll jedoch mindestens 20 Minuten und höchstens 40 Minuten betragen.
(3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfung sind von dem Beisitzer oder der Beisitzerin in einem
Protokoll festzuhalten. Das Prüfungsprotokoll ist von dem Prüfer oder der Prüferin und dem Beisitzer oder der Beisitzerin zu
unterzeichnen. Vor der Festsetzung der Note ist der Beisitzer oder die Beisitzerin unter Ausschluss des Prüflings zu hören.
(4) Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist dem oder der Studierenden im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben
und auf unverzüglich geäußerten Wunsch näher zu begründen; die gegebene Begründung ist in das Protokoll aufzunehmen.
(5) Mündliche Prüfungen sind für Studierende, die die gleiche Prüfung ablegen sollen, hochschulöffentlich. Die oder der zu
prüfende Studierende kann der Zulassung der Öffentlichkeit widersprechen. Die Zulassung der Öffentlichkeit erstreckt sich
nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an die oder den zu prüfenden Studierenden. Sie kann
darüber hinaus aus Kapazitätsgründen begrenzt werden. Zur Überprüfung der in Satz 1 genannten Voraussetzungen kann
die oder der Prüfende entsprechende Nachweise verlangen.
§ 25 Klausuren und Hausarbeiten
(1) Klausurarbeiten beinhalten die schriftliche Beantwortung einer Aufgabenstellung oder mehrerer Fragen. In einer Klau-
sur soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er eigenständig in begrenzter Zeit, mit begrenzten Hilfsmitteln
und unter Aufsicht mit den geläufigen Methoden des Faches Aufgaben lösen oder Themen bearbeiten kann.
(2) Den Studierenden sind die Bestehensvoraussetzungen für die Klausur spätestens bei der Aufgabenstellung bekannt zu geben.
(3) Die Klausurarbeiten können bis zu 50% aus Multiple-Choice-Fragen bestehen. Machen Multiple-Choice-Fragen mehr
als 25% der Aufgabenstellung aus, müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
- Die Prüfungsfragen müssen zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei
verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, den zu überprüfenden Kenntnis- und Wissensstand der
Studierenden eindeutig festzustellen. Insbesondere darf neben derjenigen Lösung, die in der Bewertung als richtig
vorgegeben worden ist, nicht auch eine andere Lösung vertretbar sein. Der Prüfungsausschuss hat dies durch ein ge-
eignetes Verfahren sicherzustellen.
- Erweisen sich die Aufgaben in diesem Sinne als ungeeignet, müssen sie von der Bewertung ausgenommen werden.
Entsprechen Antworten nicht dem vorgegebenen Lösungsmuster, sind aber dennoch vertretbar, werden sie zu
Gunsten der oder des Studierenden anerkannt.
- Der Fragen- und Antwortkatalog ist von mindestens zwei Prüfungsberechtigten zu entwerfen, wobei eine oder einer
der Gruppe der Professoren angehören muss.
- Den Studierenden sind die Bestehensvoraussetzungen und das Bewertungsschema für die Klausur spätestens mit
der Aufgabenstellung bekannt zu geben.
- Die Klausur ist bestanden, wenn die oder der Studierende mindestens 50 % (Bestehensgrenze) der gestellten Prü-
fungsfragen zutreffend beantwortet hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Klausur zutreffend beantworteter
Fragen unter 50 %, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Studierenden oder dem Studie-
renden zutreffend beantworteten Fragen die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmerinnen und
Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 22 % unterschreitet, die erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 22
(4) Die Bearbeitungszeit einer Klausurarbeit soll sich am Umfang des zu prüfenden Moduls bzw., im Fall von Modulteilprü-
fungen, am Umfang der zu prüfenden Lehrveranstaltung orientieren. Sie dauert 90 Minuten, sofern im Modulhandbuch
keine davon abweichende Regelung getroffen ist. Ausnahmen davon müssen vom Modulkoordinator oder von der Modul-
koordinatorin genehmigt werden. Eine Klausur darf 45 Minuten nicht unterschreiten, 180 Minuten nicht überschreiten.
(5) Hausarbeiten dienen dem Rekapitulieren und Vertiefen des gelernten Stoffes. In ihnen soll die oder der Studierende
nachweisen, dass sie oder er sich einen Gesamtüberblick über den Stoff erarbeitet hat und auf dieser Basis in der Lage ist,
sich eigenständig mit Hilfe fortgeschrittener Lehrbuchliteratur in Spezialgebiete einzuarbeiten. Die Bearbeitungszeiten für
Hausarbeiten sind für jede Lehrveranstaltung in den Modulbeschreibungen festgelegt. 0 Abs.5 Satz 4 gilt entsprechend. Die
Hausarbeit wird vom Prüfer ausgegeben, der das Ausgabedatum dem Prüfungsamt mitteilt.
(6) Die Hausarbeit ist innerhalb der Bearbeitungsfrist in einfacher Ausfertigung bei der Prüferin oder dem Prüfer einzurei-
chen; im Falle des Postwegs ist der Poststempel entscheidend. Die Abgabe der Hausarbeit ist durch die Prüferin oder den
Prüfer aktenkundig zu machen und der Verfasserin oder dem Verfasser der Hausarbeit zu bestätigen.
(7) Klausuren und Hausarbeiten werden von einer oder einem Prüfenden schriftlich bewertet. Das Bewertungsverfahren
der Klausuren und Hausarbeiten soll 4 Wochen nicht überschreiten.
(8) Klausuren und Hausarbeiten sind im Falle ihrer Wiederholung von einem oder einer weiteren Prüfenden zu bewerten,
wenn der oder die erste Prüfende sie mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei Abweichung der Noten errechnet sich die
Note der schriftlichen Prüfungsleistung aus dem Durchschnitt der beiden Noten.
(9) Zu einer nicht bestandenen Klausur kann der oder die Prüfende im Einzelfall eine mündliche Ergänzungsprüfung an-
bieten. Deren Bestehen ergibt eine Klausurnote von 4,0. Zu einer nicht bestandenen Hausarbeit kann im Einzelfall die
Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung eingeräumt werden. Eine solche mündliche Ergänzungsprüfung oder Nach-
besserung soll innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgen und gilt nicht als Wiederholung der
Prüfung.
(10) Im Fall von Modulteilprüfungen in Form von Klausuren können nach Wahl des oder der Prüfenden Leistungen aus
zum Modulteil angebotenen Übungen zur Verbesserung der Note verwendet werden. Hierbei dürfen die Leistungen aus
den Übungen nur in einem Umfang angerechnet werden, der 20% der zum Bestehen der Klausur notwendigen Leistungs-
punkte nicht übersteigt.
§ 26 Studienleistungen (Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise)
(1) Leistungsnachweise sind nach Maßgabe der Modulbeschreibung entweder Voraussetzung für die Zulassung zu Modul-
prüfungen oder für die Vergabe der für das Modul zu erwerbenden CP. Sie können benotet sein, die Noten für Studienleis-
tungen gehen aber nicht in die Modulnoten ein. Teilnahmenachweise können für die Zulassung zu Modulprüfungen vor-
ausgesetzt werden. Bei Vorlesungen gibt es keine Teilnahmepflicht.
(2) Teilnahmenachweise dokumentieren in der Regel die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung. Die regelmäßi-
ge Teilnahme ist gegeben, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungs-
leiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Die regelmäßige Teilnahme soll noch
attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen bzw. 20% der Veranstaltungszeit ver-
säumt hat, es sei denn, die oder der Lehrende legt etwas anderes fest. Im Übrigen kann die oder der Lehrende die Erteilung
des Teilnahmenachweises von der Erfüllung von Pflichten abhängig machen. Bei Versäumnis von bis zu vier Einzelverans-
taltungen wegen Krankheit oder der Betreuung eines Kindes oder einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen oder bei
Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder genannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder
studentischen Selbstverwaltung ist der oder dem Studierenden die Möglichkeit einzuräumen, den Teilnahmenachweis
durch Erfüllung von Pflichten zu erwerben. Teilnahmenachweise werden am Ende der Veranstaltungszeit durch die Leh-
rende oder den Lehrenden ausgestellt.
(3) Für ein Berufspraktikum ist der Nachweis der aktiven Teilnahme Voraussetzung für die Vergabe der CP. Die aktive
Teilnahme ist von der Ausbildungsstelle zu bescheinigen. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Bezeich-
nung der Einrichtung, Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum, Matrikelnummer der Praktikantin oder des Praktikanten
sowie die Art und Dauer der Tätigkeit. Über das Praktikum ist von der Praktikantin oder dem Praktikant ein Praktikumsbe-
richt zu erstellen.
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(4) Leistungsnachweise dokumentieren die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Sofern dies die oder der
Lehrende voraussetzt, ist für einen Leistungsnachweis auch die regelmäßige Teilnahme (Abs.2) an der Lehrveranstaltung
erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist gegeben, wenn eine durch die Lehrende oder den Lehrenden positiv bewertete
(nach der Modulbeschreibung benotete oder unbenotete) individuelle Studienleistung (Abs.5) erbracht wurde. Die oder der
Lehrende kann die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung auch von der erfolgreichen Erbrin-
gung mehrerer Studienleistungen abhängig machen. Werden Studienleistungen nach Maßgabe der Modulbeschreibung
benotet, gilt 0 Abs.2. Bei Gruppenarbeiten muss die individuelle Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar sein.
(5) Studienleistungen können insbesondere sein:
- Klausuren
- schriftliche Ausarbeitungen beziehungsweise Hausarbeiten
- Referate (mit oder ohne Ausarbeitung)
- Fachgespräche
- Arbeitsberichte, Protokolle
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben
- Durchführung von Versuchen
- Computersimulationen
- Tests
- Literaturberichte oder Dokumentationen
Die Anzahl der Leistungen, ihre Form sowie die Frist, in der die Leistungen zu erbringen sind, gibt die oder der Lehrende
den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. Die Vergabekriterien für den Leistungsnachweis dürfen wäh-
rend des laufenden Semesters nicht zum Nachteil der Studierenden geändert werden. Die oder der Lehrende kann den
Studierenden die Nachbesserung einer schriftlichen Leistung unter Setzung einer Frist ermöglichen. 0 Abs.1 gilt entspre-
chend.
(6) Klausuren sind als Studienleistung nur zulässig, wenn keine Modulabschlussprüfung für das Modul erfolgt.
(7) Werden Studienleistungen schriftlich, aber nicht als Aufsichtsarbeit erbracht, sind sie mit einer Erklärung gemäß 0
Abs.7 zu versehen.
(8) Bestandene Studienleistungen können nicht wiederholt werden. Nicht bestandene Studienleistungen sind unbe-
schränkt wiederholbar.
§ 27 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit dient der wissenschaftlichen Ausbildung. Mit ihr soll der oder die Studierende zeigen, dass er oder sie
in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema im Bereich Computational Science unter Anleitung selbst-
ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen.
(2) Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit beträgt 6 Monate, entsprechend 30 CP. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit
dem der Ausgabe des Themas folgenden Werktag.
(3) Der Masterarbeit geht eine fachliche Spezialisierung voraus, die die Masterarbeit vorbereitet. Den beiden Phasen der
fachlichen Spezialisierung entsprechen jeweils 15 CP.
(4) Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung zur Masterarbeit. Die Zulassung setzt
voraus, dass mindestens Prüfungsleistungen im Masterstudiengang im Umfang von 28 CP nachgewiesen werden und zu-
sätzlich die Module „Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computational Science“ und „Fachliche Spezialisierung 2 im MSc
Computational Science“ erfolgreich abgeschlossen wurden.
(5) Die Masterarbeit kann von Mitgliedern der Professorengruppe, Hochschuldozenten oder Hochschuldozentinnen, Privat-
dozenten oder Privatdozentinnen, Nachwuchsgruppenleitern oder Nachwuchsgruppenleiterinnen der Fachbereiche Geo-
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wissenschaften/Geographie, Informatik und Mathematik sowie Physik ausgegeben und betreut werden. Im Falle externer
Masterarbeiten nach Abs.8 kann der Prüfungsausschuss auch qualifizierte auswärtige Wissenschaftler mit der Betreuung
beauftragen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Mittel zur Durchführung der Arbeit vorhanden sind.
(6) Dem oder der Studierenden ist Gelegenheit zu geben, ein Thema vorzuschlagen.
(7) Für die Studierenden besteht die Möglichkeit, bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Vergabe
eines Themas für die Masterarbeit zu beantragen. Dieser oder diese sorgt innerhalb einer angemessenen Frist dafür, dass
der oder die Studierende ein Thema und die erforderliche Betreuung erhält.
(8) Die Masterarbeit darf mit Zustimmung des Prüfungsausschusses in einer Lehreinheit eines nicht am Masterprogramm
beteiligten Fachbereichs der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolf-
gang Goethe-Universität angefertigt werden. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Professor, einer Pro-
fessorin, einem Juniorprofessor oder einer Juniorprofessorin der Fachbereiche Physik, Informatik und Mathematik oder
Geowissenschaften/Geographie gestellt werden. Er oder sie ist einer der Gutachter oder Gutachterin der Arbeit. Der externe
Betreuer oder die externe Betreuerin ist der zweite Gutachter oder die zweite Gutachterin der Arbeit.
(9) Die Ausgabe des Themas erfolgt durch den Betreuer oder die Betreuerin über den Vorsitzenden oder die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses. Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sind beim Prüfungsamt aktenkundig zu machen.
(10) Das gestellte Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten beiden Monate der Bearbeitungszeit zurückgege-
ben werden. Das ersatzweise, neu gestellte Thema muss sich inhaltlich von dem zurückgegebenen Thema wesentlich unter-
scheiden. Die Rückgabe eines neu gestellten Themas ist ausgeschlossen.
(11) Die Abfassung der Masterarbeit kann nach Wahl des oder der Studierenden in Deutsch oder Englisch erfolgen.
(12) Weist ein Kandidat oder eine Kandidatin durch ärztliches Attest nach, dass er oder sie durch Krankheit an der Bearbei-
tung der Abschlussarbeit gehindert ist, so ruht die Bearbeitungsdauer während der Erkrankung. Der Prüfungsunfähigkeit
des oder der Studierenden steht die Krankheit einer von ihm oder ihr überwiegend allein zu versorgenden Person gleich.
Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt in diesem Falle den Abgabetermin neu fest. Kann der Abgabetermin
aus anderen von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, so verlängert die
oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einmal die Bearbeitungszeit, wenn die oder der Studierende dies vor dem
Ablieferungstermin beantragt. Maximal kann eine Verlängerung um 50 % der Bearbeitungszeit eingeräumt werden.
Dauert die Verhinderung länger, so kann die oder der Studierende von der Prüfungsleistung zurücktreten.
(13) Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben oder mittels Postweg beim Prü-
fungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen; im Falle des Postweges ist das Datum des Post-
stempels entscheidend.
(14) Die Masterarbeit ist nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu verfassen. Insbesondere sind alle Stellen,
Bilder und Zeichnungen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderen fremden Texten entnom-
men wurden, als solche kenntlich zu machen. Die Masterarbeit ist mit einer Erklärung der oder des Studierenden zu verse-
hen, dass sie oder er die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit sie ihre oder er seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der
Arbeit – selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst hat. Ferner ist zu
erklären, dass die Masterarbeit, auch nicht auszugsweise, für eine andere Prüfung oder Studienleistung außerhalb dieses
Studiengangs verwendet worden ist.
(15) Die Masterarbeit ist vom Betreuer oder der Betreuerin der Masterarbeit sowie einem weiteren Prüfer oder einer weite-
ren Prüferin schriftlich zu beurteilen. Der zweite Prüfer oder die zweite Prüferin wird auf Vorschlag des oder der Studieren-
den oder auf Vorschlag des Betreuers oder der Betreuerin von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt.
Einer oder eine der Prüfenden muss Mitglied der Professorengruppe der Johann Wolfgang Goethe-Universität sein. Dies gilt
auch, wenn die Arbeit an einer externen Einrichtung angefertigt wird und der Betreuer oder die Betreuerin nicht Mitglied
der Fachbereiche Physik, Informatik und Mathematik oder Geowissenschaften/Geographie ist.
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(16) Die Bewertung der Masterarbeit soll von beiden Prüfenden spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Das
Ergebnis ist dem oder der Studierenden durch das Prüfungsamt bekannt zu geben. Die Note der Masterarbeit ergibt sich aus
dem arithmetischen Mittel beider Beurteilungen.
(17) Wird die Masterarbeit von einem oder einer der beiden Prüfenden mit „nicht ausreichend“ (5,0) beurteilt, bestellt der
oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Prüfer oder eine dritte Prüferin. In diesem Fall ergibt sich die
Note der Masterarbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Beurteilungen. Sind zwei Beurteilungen „nicht ausreichend“
(5,0), ist die Note der Masterarbeit „nicht ausreichend“ (5,0).
(18) Die Masterarbeit kann gemäß 0 einmal wiederholt werden. Im Fall der Wiederholung kann das Thema nur dann zu-
rückgegeben werden, wenn dies beim ersten Versuch nicht der Fall war.
Abschnitt VII: Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Gesamtnote
§ 28 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Modulnoten
(1) Für die Benotung der Prüfungsleistungen zu den Modulen und der Masterarbeit und für die Benotung von Studienleis-
tungen sind folgende Noten zu verwenden:
1 = sehr gut, für eine hervorragende Leistung;
2 = gut, für eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend, für eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend, für eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend, für eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
(2) Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben
oder abgesenkt werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
(3) Setzt sich eine Prüfungsleistung zu einem Modul aus mehreren Teilleistungen zusammen, errechnet sich die Note des
Moduls aus dem mit den jeweiligen CP gewichteten Durchschnitt der Noten der einzelnen Teilleistungen. Dabei wird nur
die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Ent-
sprechendes gilt bei der Bewertung einer Prüfungsleistung durch mehrere Prüfende. Die Note lautet:
Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 sehr gut
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 gut
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 befriedigend
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 ausreichend
bei einem Durchschnitt ab 4,1 nicht ausreichend.
(4) Die Gesamtnote (siehe 0) wird ergänzt durch eine ECTS-Note, die in das Diploma-Supplement aufgenommen wird. Die
ECTS-Bewertungsskala berücksichtigt statistische Gesichtspunkte der Bewertung wie folgt:
A = die Note, die die besten 10% derjenigen erzielen, die die Masterprüfung bestanden haben
B = die Note, die die nächsten 25 % in der Vergleichsgruppe erzielen
C = die Note, die die nächsten 30 % in der Vergleichsgruppe erzielen
D = die Note, die die nächsten 25 % in der Vergleichsgruppe erzielen
E = die Note, die die nächsten 10 % in der Vergleichsgruppe erzielen
Die Berechnung erfolgt durch das Prüfungsamt aufgrund der statistischen Auswertung der Prüfungsergebnisse. Hierbei soll
ein Zeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt werden. Damit tragfähige Aussagen möglich sind, legt der Prüfungsausschuss
Mindestgrößen für die Bezugsgruppen fest und bestimmt, solange sich entsprechende Datenbanken noch im Aufbau befin-
den, ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der relativen Gesamtnoten.
§ 29 Bestehen und Nichtbestehen; Notenbekanntgabe
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 26
(1) Eine einzelne Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit der Note „ausreichend“ oder besser bewertet worden ist.
(2) Ein Modul ist bestanden, wenn die in der Modulbeschreibung der Ordnung für den Studiengang vorgeschriebenen
Leistungen erfolgreich erbracht wurden.
(3) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn sämtliche in der Ordnung für den Studiengang vorgeschriebenen Module be-
standen und die Masterarbeit mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
(4) Ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul kann ohne Nachteil durch ein alternatives Wahlpflichtmodul ersetzt werden.
(5) Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen werden unverzüglich unter Wahrung schutzwürdiger Interessen der Betroffenen
und allgemeiner datenschutzrechtlicher Regelungen durch studiengangsöffentlichen Aushang bekannt gegeben und/oder
durch das elektronische Prüfungssystem zur Einsicht für die Studierenden vorgehalten. Abs.6 bleibt unberührt.
(6) Über das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung oder das endgültige Nichtbestehen der Masterarbeit ist ein
schriftlicher Bescheid durch die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu erteilen, der mit einer Rechtsbehelfsbe-
lehrung zu versehen ist.
§ 29 Gesamtnote der Masterprüfung
Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Diese ergibt sich als mit den jeweiligen CP gewichtetes Mittel aller
im Rahmen des Studiengangs abgelegter benoteter Modulprüfungen. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem
Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Gesamtnote einer bestandenen Masterprüfung lautet:
Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 sehr gut
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 gut
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 befriedigend
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 ausreichend.
Abschnitt VII: Wiederholung, Freiversuch sowie Befristung von Prüfungen, Nichtbe-
stehen der Gesamtprüfung
§ 31 Wiederholung von Prüfungen
(1) Bestandene Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen können nicht wiederholt werden. Eine Ausnahme
stellt die Wiederholung zur Notenverbesserung nach 0 Abs.2 dar.
(2) Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.
Abweichungen davon gelten für den Freiversuch nach 0 Abs.1. Weichen die Bestimmungen zur Wiederholung von Mo-
dulprüfungen bei Modulen gemäß 0 Abs.2 von den Regelungen dieser Ordnung ab, so gilt die Ordnung des die Module
anbietenden Fachbereichs der J.W. Goethe-Universität in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Eine nicht bestandene Masterarbeit, gegebenenfalls einschließlich eines Kolloquiums, kann einmal wiederholt werden.
Dem oder der Studierenden wird dazu ein anderes Thema ausgegeben. Eine Rückgabe des Themas der Masterarbeit ist im
Rahmen einer Wiederholungsprüfung nur zulässig, wenn die oder der Studierende bei der Anfertigung der ersten Master-
arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.
(4) Fehlversuche in derselben Modulprüfung oder in inhaltlich äquivalenten Modulprüfungen eines anderen Studiengangs
der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder einer anderen Hochschule sind anzurechnen.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 27
(5) Die erste Wiederholungsprüfung muss spätestens in der nächsten möglichen Prüfungsperiode nach 0 Abs.4 erfolgen, die
zweite Wiederholung spätestens in der darauffolgenden.
(6) Wird die Wiederholungsfrist nicht eingehalten, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden, 0 Abs.2 bleibt unberührt.
Werden die Gründe für die Fristüberschreitung anerkannt, wird der oder dem Studierenden aufgegeben, sich zum nächsten
Prüfungstermin zur Prüfung zu melden.
(7) Für die Wiederholung von schriftlichen Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Masterarbeit kann der Prüfer eine
mündliche Prüfung ansetzen.
(8) Der Prüfungsausschuss kann vor der zweiten Wiederholung Auflagen erteilen, wie z. B. die Wiederholung der zugehö-
rigen Studienleistungen, und die Wiederholungsfrist entsprechend anpassen.
§ 32 Freiversuch
(1) Im Rahmen der Masterprüfung gelten mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfungsleistungen als nicht unternommen,
wenn sie studienbegleitend erstmals und spätestens zu dem im Studienplan vorgesehenen Semester abgelegt werden (Frei-
versuch). Satz 1 ist nicht auf Prüfungsleistungen anzuwenden, die gemäß 0 Abs.1 und 2 oder gemäß 0 Abs.1 als mit „nicht
ausreichend“ bewertet gelten. Die Masterarbeit ist davon ausgeschlossen.
(2) Bestandene Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen können einmal zur Notenverbesserung wiederholt
werden können, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung muss spätestens in der jeweils nächsten
Prüfungsperiode gemäß 0 Abs.4 stattfinden, wenn die Prüfung dann angeboten wird, und von dieser Regelung darf höch-
stens zweimal im Masterstudiengang Gebrauch gemacht werden.
§ 33 Befristung der Prüfungen
Hat ein Studierender oder eine Studierende sich im Masterstudiengang innerhalb von zwei, bei Studienaufnahme im
Sommersemester innerhalb von drei Semestern nicht 26 CP erworben, kann er oder sie zu einer verpflichtenden Studien-
beratung eingeladen werden. Handelt es sich um die ersten beiden Studiensemester, muss dazu eingeladen werden. Da-
nach kann der Prüfungsausschuss nach Anhörung Fristen für die weiteren Prüfungen setzen und Auflagen erteilen.
§ 34 Endgültiges Nichtbestehen
(1) Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
a) eine Prüfungsleistung auch in ihrer letztmaligen Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde
oder nach 0 als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet gilt;
b) die Masterarbeit zum zweiten Mal mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde oder gemäß 0 als mit „nicht
ausreichend“ (5,0) bewertet gilt;
c) der Prüfungsanspruch wegen Überschreiten der Wiederholungsfristen erloschen ist;
d) nach 0 Abs.1 festgesetzte Fristen abgelaufen oder ggf. erteilte Auflagen nicht erfüllt worden sind.
(2) Ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden, so stellt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Be-
scheid mit Angaben aller Prüfungsleistungen und den Gründen für das Nichtbestehen der Masterprüfung aus. Der Bescheid
ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und dem oder der Studierenden bekannt zu geben.
(3) Studierende, die die Johann Wolfgang Goethe-Universität ohne Abschluss verlassen oder ihr Studium an der Johann
Wolfgang Goethe-Universität in einem anderen Studiengang fortsetzen und nicht zu einer Modulprüfung im Masterstu-
diengang angemeldet sind oder die Masterarbeit begonnen haben, erhalten auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechen-
den Nachweise (Exmatrikulationsbescheinigung oder Nachweis des Studiengangswechsels) eine zusammenfassende Be-
scheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, deren Umfang in CP und deren Noten sowie die noch
fehlenden Prüfungsleistungen. Die Bescheinigung muss erkennen lassen, dass die Masterprüfung in Computational Science
noch nicht bestanden ist.
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Abschnitt IX: Prüfungszeugnis, Urkunde und Diploma-Supplement
§ 35 Prüfungszeugnis
(1) Über die bestandene Masterprüfung ist möglichst innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung ein
Zeugnis in deutscher Sprache, sowie, auf Antrag der oder des Studierenden, zusätzlich auch in englischer Sprache, auszus-
tellen. Das Zeugnis enthält die Angabe der Module mit den Modulnoten, das Thema und die Note der Masterarbeit, die
Gesamtnote und die insgesamt erreichten CP. Das Zeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu
unterzeichnen und mit dem Siegel der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu versehen. Das Zeugnis trägt das Datum des
Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde. Die Noten der Prüfungen nach 0 Abs.10 (Zusatzmodule) können
auf Antrag der oder des Studierenden zusätzlich aufgeführt werden, und zwar getrennt von den Ergebnissen der eigentli-
chen Masterprüfung. Benotete Studienleistungen und CP können auf Antrag in einer besonderen Rubrik in das Zeugnis
oder in eine dem Zeugnis beizufügende Anlage aufgenommen werden.
(2) Der Prüfungsausschuss stellt auf Antrag eine Bescheinigung darüber aus, dass der erworbene Masterabschluss inhaltlich
einem Diplomabschluss entspricht.
§ 36 Masterurkunde
(1) Gleichzeitig mit dem Zeugnis der Masterprüfung erhält die oder der Studierende eine Masterurkunde mit dem Datum
des Zeugnisses. Darin wird die Verleihung des akademischen Grades beurkundet. Auf Antrag wird die Urkunde zusätzlich
in Englisch ausgestellt.
(2) Die Urkunde wird von der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Fachbereichs sowie der oder dem Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit dem Siegel der Johann Wolfgang Goethe-Universität versehen.
(3) Der akademische Grad darf erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden.
§ 37 Diploma-Supplement
Mit dem Zeugnis und der Urkunde wird ein Diploma-Supplement in Deutsch und Englisch entsprechend den Regelungen
zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulkonferenz in der jeweils geltenden Fassung ausgestellt.
Abschnitt X: Ungültigkeit der Masterprüfung, Prüfungsakten, Einsprüche und Wider-
sprüche, Prüfungsgebühren
§ 38 Ungültigkeit von Prüfungen, Behebung von Prüfungsmängeln
(1) Hat die Absolventin oder der Absolvent bei einer Prüfung eine Täuschungshandlung begangen und wird diese Tatsache
erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, hat der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für diejenigen
Prüfungsleistungen, bei deren Erbringung die Absolventin oder der Absolvent getäuscht hat, entsprechend zu berichtigen
und die Prüfung ganz oder teilweise für ungültig zu erklären.
(2) Hat die Absolventin oder der Absolvent die Zulassung zu einer Prüfung durch eine Täuschungshandlung oder in ande-
rer Weise vorsätzlich zu Unrecht erwirkt und wird dieser Mangel erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt,
entscheidet der Prüfungsausschuss nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in
der jeweils gültigen Fassung über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte.
(3) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass die Absolventin oder der Absol-
vent hierüber täuschen wollte und wird dieser Mangel erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, wird er
durch das Bestehen der Prüfung geheilt.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 29
(4) Vor einer Entscheidung nach Abs.1 oder 2 ist der Absolventin oder dem Absolventen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(5) Die Berichtigung von Prüfungsnoten oder die Annullierung von Prüfungsleistungen ist der Absolventin oder dem Ab-
solventen unverzüglich schriftlich mit der Angabe der Gründe bekannt zu geben. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfs-
belehrung zu versehen. Das Prüfungsamt hat das unrichtige oder zu Unrecht erteilte Zeugnis sowie das Diploma-
Supplement und die Masterurkunde unverzüglich einzuziehen. Gegebenenfalls sind neue Urkunden auszustellen.
(6) Eine Entscheidung nach Abs.1 oder Abs.2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Zeugnisses ausgeschlossen.
§ 39 Prüfungsgebühren
(1) Sofern das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität die Erhebung von Prüfungsgebühren aussetzt, finden
die Absätze 2 und 3 keine Anwendung.
(2) Die Prüfungsgebühren für die Masterprüfung einschließlich der Masterarbeit betragen insgesamt 100,- Euro.
(3) Die Prüfungsgebühren werden in zwei hälftigen Raten fällig, und zwar die erste Rate bei der Beantragung der Zulassung
zur Masterprüfung, die zweite Rate bei der Zulassung der Masterarbeit. Die Entrichtung der Prüfungsgebühren ist beim
Prüfungsamt nachzuweisen.
(4) Durch Beschluss des Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden.
§ 40 Einsicht in die Prüfungsunterlagen
(1) Nach jeder Modulprüfung und nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens wird der oder dem Studierenden auf
Antrag Einsicht in ihre oder seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungspro-
tokolle gewährt. Der Antrag ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Die oder der Vorsitzende
bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.
(2) Die Prüfungsakten sind vom Prüfungsamt des Fachbereichs Physik zu führen. Maßgeblich für die Aufbewahrungsfristen
von Prüfungsunterlagen ist § 20 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (HimmaVO).
§ 41 Einsprüche und Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen
(1) Gegen Entscheidungen der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist Einspruch möglich. Er ist bei der oder
dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb von vier Wochen einzulegen. Über den Einspruch entscheidet der
Prüfungsausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Hilft er dem Einspruch nicht ab, erlässt er einen begründeten Ab-
lehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.
(2) Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind, sofern eine Rechtsbehelfsbeleh-
rung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe bei der oder dem Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses (Prüfungsamt) einzulegen und schriftlich zu begründen. Hilft der Prüfungsausschuss, nach Stel-
lungnahme der beteiligten Prüferinnen und Prüfer, dem Widerspruch nicht ab, erteilt die Präsidentin oder der Präsident der
Johann Wolfgang Goethe-Universität einen begründeten Widerspruchsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu
versehen ist.
Abschnitt XI: Schlussbestimmungen
§ 42 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport aktuell der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main (Satzungen und Ordnungen) in Kraft. Die Ordnung für den Masterstudiengang Computational Science
der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 25.09.2006 tritt gleichzeitig außer Kraft. Studierende, die unter Geltung der
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 30
Ordnung vom 25.09.2006 das Masterstudium aufgenommen haben und dieses bei Inkrafttreten der neuen Ordnung noch
nicht abschließen konnten, können das Masterstudium nach den Regelungen der Ordnung vom 25.09.2006 fortsetzen. Ein
Anspruch auf die Aufrechterhaltung des in der Ordnung vom 25.09.2006 vorgesehenen Curriculums besteht dabei nicht.
Vielmehr sind Studierende, die ihr Studium nach den Regelungen der Ordnung vom 25.09.2006 abschließen möchten, im
Fall von nicht fortgeführten Lehrveranstaltungen des in der Ordnung vom 25.09.2006 vorgesehenen Curriculums darauf
verwiesen, inhaltlich gleichwertige Lehrveranstaltungen in den beteiligten Fächern im Rahmen der Modulstruktur der
Ordnung vom 25.09.2006 zu absolvieren: Die inhaltlich gleichwertigen Lehrveranstaltungen ersetzen dabei lediglich die
nicht fortgeführten Lehrveranstaltungen der Ordnung vom 25.09.2006, die Leistungsanforderungen der Ordnung vom
25.09.2006 bleiben jedoch bestehen. Alternativ kann Studierenden, die unter Geltung der Ordnung vom 25.09.2006 das
Masterstudium aufgenommen haben und dieses bei Inkrafttreten der neuen Ordnung noch nicht abschließen konnten, auf
Antrag vom Prüfungsausschuss gestattet werden, ihr Studium nach den Regelungen der vorliegenden Ordnung fortzuset-
zen.
Frankfurt am Main, den 10. August 2011
Prof. Dr. Michael Huth
Dekan des Fachbereichs Physik
Impressum UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt. Herausgeber Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 31
Anhang 1: Pflichtmodule
Modul Veranstaltung SWS CP Benotet?
1. Fachsemester
B-SIM1 Modellierung und Simulation I V4+P2 8 Ja
M-HL Hochleistungsrechnerarchitektur V3+Ü1 6 Ja
I+M Nach Wahl aus Katalog (siehe unten) 6–10 Ja
2. Fachsemester
M-SIM2 Modellierung und Simulation II V4+P2 8 Ja
M-HL-PR Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur P4 6 Nein
I+M Nach Wahl aus Katalog (siehe unten) 2–6 Ja
3. Fachsemester
SPEZ1 Je nach Vertiefungsfach (siehe unten) 15 Nein
SPEZ2 Je nach Vertiefungsfach (siehe unten) 15 Nein
4. Fachsemester
MA Masterarbeit 30 Ja
Die Wahlpflichtalternativen des Moduls Informatik & Mathematik im MSc Computational Science (I+M) sind:
Veranstaltung SWS CP
Statistik V2+Ü1 4
Differentialgleichungen V4+Ü2 8
Lineare Partielle Differentialgleichungen V4+Ü2 8
Einführung in die lineare Funktionalanalysis V4+Ü2 8
Dynamische Systeme V2+Ü1 4
Numerik von Differentialgleichungen V4+Ü2 8
Numerik Partieller Differentialgleichungen V4+Ü2 8
Stochastische Numerik V2+Ü1 4
Monte-Carlo Methoden V2+Ü1 4
Semidefinite Optimierung V2+Ü1 4
Quadraturverfahren V2+Ü1 4
Non-autonomous Dynamical Systems V2+Ü1 4
Numerische Dynamik V4+Ü2 8
Symbolisches Rechnen mit Gröbnerbasen V4+Ü2 8
Human Computer Interaction V2+Ü2 6
Zusatzpraktikum Modellierung & Simulation I P2 4
Zusatzpraktikum Modellierung & Simulation II P2 4
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 32
Die Wahlpflichtalternativen des Moduls Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computational Science (SPEZ1) sind, abhängig
vom gewählten Vertiefungsfach:
Veranstaltung Vertiefungsfach SWS CP
Fachliche Spezialisierung sonst 3 Mon. 15
Modellierung & Simulation III Wissenschaftliches Rechnen V4+P4 15
Die Wahlpflichtalternativen des Moduls Fachliche Spezialisierung 2 im MSc Computational Science (SPEZ2) sind, abhängig
vom gewählten Vertiefungsfach:
Veranstaltung Vertiefungsfach SWS CP
Erarbeiten eines Projekts sonst 3 Mon. 15
Modellierung & Simulation in der Industrie Wissenschaftliches Rechnen V3+Ü1 6
Spezielle Themen des wissenschaftlichen Rechnens Wissenschaftliches Rechnen V2+Ü2 6
Projektpraktikum Modellierung und Simulation Wissenschaftliches Rechnen P6 15
Ausgewählte Themen der Modellierung und Simulati-
on
Wissenschaftliches Rechnen S2 5
Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen Wissenschaftliches Rechnen S2 5
Modellierung von Diffusion und Transport in Biogewe-
be
Wissenschaftliches Rechnen S2 5
Numerische Strömungsmechanik Wissenschaftliches Rechnen S2 5
Computational Finance I Wissenschaftliches Rechnen S2 5
Computational Finance II Wissenschaftliches Rechnen S2 5
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 33
Anhang 2: Vertiefungsfächer und Wahlpflichtmodule
1) Wissenschaftliches Rechnen
Modul/Veranstaltung SWS CP
Modellierung und Simulation in der Industrie V3+Ü1 6
Spezielle Themen des wissenschaftlichen Rechnens V2+Ü2 6
Projektpraktikum Modellierung und Simulation P6 15
Ausgewählte Themen der Modellierung und Simulation S2 5
Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen S2 5
Modellierung von Diffusion und Transport in Biogewebe S2 5
Numerische Strömungsmechanik S2 5
Computational Finance I S2 5
Computational Finance II S2 5
2) Algorithmen für große Datenmengen
Modul/Veranstaltung SWS CP
Parallel and Distributed Algorithms V3+Ü2 8
Effiziente Algorithmen V4+Ü2 9
Approximationsalgorithmen V3+Ü2 8
Algorithm Engineering 1 V3+Ü2 8
Algorithm Engineering 2 V3+Ü2 8
Visualisation V2+Ü2 6
Praktikum Experimentelle Algorithmen P4 8
Aktuelle Themen im Algorithm Engineering S2 5
Seminar Algorithmen und Komplexität S2 5
3) Computer Engineering
Modul/Veranstaltung SWS CP
Einführung in Verteilte Systeme V3+Ü2 8
Systemverifikation V3+Ü1 6
Rechnerarchitektur (Computer Architecture) V3+Ü1 6
Eingebettete Systeme V3+Ü1 6
Rechnergestützte Entwurfsverfahren in der Mikroelektronik (Electronic Design Automation) V3+Ü1 6
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 34
4) Rechnergestützte Finanzmathematik
Modul Veranstaltung SWS CP
RFM1 Numerik von Differentialgleichungen V4+Ü2 8
RFM1 Computational Finance V4+Ü2 8
RFM1 Quadraturverfahren V2+Ü1 4
RFM1 Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik I S2 4
RFM2 Einführung in die Stochastische Finanzmathematik V2+Ü1 4
RFM2 Inverse Probleme in der Finanzmathematik V2+Ü1 4
RFM2 Numerische Verfahren in der Finanzmathematik V2+Ü1 4
RFM2 Numerik Partieller Differentialgleichungen V2+Ü1 4
RFM2 Stochastische Numerik V2+Ü1 4
RFM2 Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik II S2 4
5) Neurowissenschaften
Modul Veranstaltung SWS CP
THNEU1 Theoretical Neuroscience V2 3
VMLEARN Machine Learning V2+Ü2 6
VCADS Complex Adaptive Dynamical Systems V4+Ü2 8
THNEU2 Methods for the Study of Complex Systems V2+Ü1 4
THNEU2 Reinforcement Learning V2 3
THNEU2 Unsupervised Learning V2 3
THNEU2 Visual System: Neural Structure, Dynamics and Function V2 3
THNEU2 Brain Dynamics V2 3
THNEU2 Nonlinear Dynamics and Complex Systems V2+Ü2 4
THNEU2 Systems Neuroscience S2 4
M-CONS Computational Neuroscience V4+Ü2 8
B-AS1 Adaptive Systeme I V2+Ü1 5
M-AS2 Adaptive Systeme II V2+Ü1 5
M-NEURO-S Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen S2 5
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 35
6) Meteorologie und Klimaforschung
6.a) Module für Studierende ohne BSc in Meteorologie oder äquivalentem Abschluss
Modul Veranstaltung SWS CP
EMETA Allgemeine Meteorologie V3+Ü2 6
EMETA Allgemeine Klimatologie V2+Ü1 4
EMETB Atmospheric Dynamics 1 V2+Ü2 5
EMETB Atmospheric Dynamics 2 V2+Ü2 5
6.b) Module für Studierende mit BSc in Meteorologie oder äquivalentem Abschluss
Modul Veranstaltung SWS CP
FATDYN Fortgeschrittene Theorie der Atmosphärendynamik und des Klimas 1 V2+Ü2 5
FATDYN Fortgeschrittene Theorie der Atmosphärendynamik und des Klimas 2 V2+Ü2 5
KLIMA Klimasystemmodellierung V2+Ü2 5
KLIMA Regionale Klimaprozesse V2+Ü2 5
7) Geophysik und Kristallographie
Die Module GEO1B/2A werden in geraden Jahren angeboten, die Module GEO1A/2B in ungeraden. Bei Studienbeginn in
ungeraden Jahren sind daher die Module GEO1A/1B zu durchlaufen, bei Studienbeginn in geraden Jahren die Module
GEO2A/2B.
7.1) Studienbeginn in ungeraden Jahren
Modul Veranstaltung SWS CP
GEO1A Seismologie und Struktur des Erdkörpers V3 4
GEO1A Kristallographie/Kristallchemie V3 4
GEO1A Geodynamik: Plattentektonik und Rheologie V2+Ü1 4
GEO1A Numerische Methoden in der Geodynamik V2+Ü1 4
GEO1B Kristallchemie V2 4
GEO1B Kristallphysik V2 4
GEO1B Moderne Methoden der Mineralphysik V2 4
GEO1B Figur und Schwerefeld der Erde V2+Ü1 4
GEO1B Inversion geophysikalischer Daten V3 4
GEO1B Modellieren aktueller geophysikalischer Probleme mit COMSOL Ü4 4
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 09. September 2011 36
7.2) Studienbeginn in geraden Jahren
Modul Veranstaltung SWS CP
GEO2A Kristallographie/Kristallchemie V3 4
GEO2A Statistische Methoden V2+Ü1 4
GEO2A Digitale Signalverarbeitung 1: Fourier Methoden V3 4
GEO2A Geodynamik: Fluidtransport und Wärmetransport V2+Ü1 4
GEO2A Numerische Methoden in der Geodynamik V2+Ü1 4
GEO2A Magnetotellurik V2+Ü1 4
GEO2B Kristallchemie V2 4
GEO2B Kristallphysik V2 4
GEO2B Moderne Methoden der Mineralphysik V2 4
GEO2B Digitale Signalverarbeitung 2: Filterverfahren V3 4
GEO2B Magnetismus der Erde V3 4
GEO2B Modellieren aktueller geophysikalischer Probleme mit COMSOL Ü4 4
8) Gittereichtheorie
Modul/Veranstaltung SWS CP
Einführung in die Quantenfeldtheorie und Standardmodell der Elementarteilchenphysik V8+Ü2 8
Fortgeschrittene Quantenfeldtheorie und Quantenchromodynamik V8+Ü2 8
Quantum Theory on the Lattice V2+Ü1 4
Statistische Physik und kritische Phänomene V3+Ü1 6
9) Festkörperphysik
Modul/Veranstaltung SWS CP
Einführung in die Theoretische Festkörperphysik V3+Ü2 6
Höhere Theoretische Festkörperphysik V3+Ü2 6
Statistische Physik und kritische Phänomene V3+Ü1 6
Ultrakalte Quantengase V4+Ü2 8
Theoretische Quantenoptik V4+Ü2 8
Vielteilchenphysik V4+Ü2 8
Introduction to Quantum Many-Particle Theory V2 3
Quantum Molecular Dynamics V3 5
Density Functional Theory V3 5
Der gleichzeitige Erwerb von CP in den Modulen Vielteilchenphysik und Introduction to Quantum Many-Particle Theory
ist ausgeschlossen. Letzteres Modul dient der Vorbereitung auf die Module Quantum Molecular Dynamics und Density
Functional Theory.
Modulhandbuch
M.Sc. Computational Science
22. Juni 2011
Erlauterungen zu den Eintragen:
• Unterscheidung Pflicht/Wahlpflichtmodul und Pflicht/Wahlpflichtveranstaltung: Es gibt Pflicht-und Wahlpflichtmodule, wobei erstere als Module absolviert werden mussen, auch wenn sie sich ih-rerseits aus Wahlpflichtveranstaltungen aufbauen. Innnerhalb eines Moduls kann es — unabhangigvom Charakter des Moduls selbst — Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen geben, wobei im Fallvon Modulen aus einer einzigen Veranstaltung diese notwendigerweise Pflicht sein muss.
• Prufungsmodalitaten: Im Falle von Modulabschlussprufungen wurden die Prufungsform und -bedingungen dem Modul zugeordnet, im Fall von Modulteilprufungen notwendigerweise der Ver-anstaltung.
• WS+SS = sowohl im WS als auch im SS
• WS/SS = im WS oder im SS
• Deutsch/Englisch = Vorlesung wird auf Deutsch angeboten, es wird aber englischsprachige Lite-ratur verwendet, Ubungen und Prufungen werden (auch) auf Englisch durchgefuhrt
1
1 Pflichtmodule
1.1 Kerncurriculum
Core Curriculum
Modul: B-SIM1 Modellierung und Simulation I
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Modellierung und numerischen Simulation.Dazu insbesondere das Aufstellen von Differentialgleichungen und dasDiskretisieren dieser.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Grundvorlesungen Mathematik.
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Modellierung und Simulation I V4 + P2 8 Pf WS
Lehrveranstaltung: Modellierung und Simulation I
Inhalt:1. Einfuhrung in die Vektoranalysis: Funktionen mehrerer
Veranderlicher, Ableitungen und Integrale, Integralsatze.
2. Modellierung: Modellierungsansatze, Erhaltungsgleichungen,konstitutive Beziehungen.
3. Simulationsmethoden:(a) Finite Differenzen fur gewohnliche Differentialgleichungen,Konsistenz, Konvergenz, Stabilitat.(b) Diskretisierungsverfahren fur partielle Differentialgleichungen:Finite Differenzen, Finite Elemente.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen sowie der LehrveranstaltungEinfuhrung in die Numerische Mathematik, Programmierkenntnisse
2
Modul: M-SIM2 Modellierung und Simulation II
Ziele: Verstehen von iterativen Verfahren fur große Gleichungssysteme und derenKomplexitat. Verstehen von Mehrgitterverfahren, deren Eigenschaften undKonvergenzproblematik.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Modellierung und Simulation I
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Modellierung und Simulation II V4 + P2 8 Pf SS
Lehrveranstaltung: Modellierung und Simulation II
Inhalt:1. Diskretisierungsverfahren: Finite-Volumen Methoden
2. Schnelle Loser fur große Gleichungssysteme: Iterationsverfahren,Mehrgitterverfahren
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen sowie derLehrveranstaltungen Einfuhrung in die Numerische Mathematik undModellierung und Simulation I, Programmierkenntnisse
3
Modul: M-HL Hochleistungsrechnerarchitektur
Ziele: Grundverstandnis aller Elemente eines Hochleistungsrechners und der sichergebenden verschiedenen Architekturen. Verstandnis des Wechselspielszwischen Hochleistungsrechner Architektur und Algorithmus und Fahigkeit,zur Entwicklung des optimalen Algorithmus auf modernen Architekturen.Programmierung mit Vektor Klassen, OpenMP, MPI.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Hochleistungsrechnerarchitektur V3 + U1 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Hochleistungsrechnerarchitektur
Inhalt: Die Vorlesung vermittelt einen Einblick in den Aufbau, die Technologie unddie Bewertung von modernen Hochleistungsrechnern. Sie beginnt mit einemUberblick uber das Gebiet mit Schwerpunkt auf den verschiedenenAnforderungen an die Architektur. Es werden grundlegende Themenerortert: wie HPC Netze, Synchronisation, Latenz, Overhead, Bandbreite,Cache Koharenz, Sequenzielle Konsistenz, Vektorisierung, Nebenlaufigkeitauf massiv parallelen Architekturen, etc. Das ganze Spektrum modernerMaschinen wird vorgestellt, unter anderem klein skalige SMP Systeme, großskalige massiv parallele Systeme, NUMA und CC- NUMA Systeme,Message Passing Architekturen und Cluster Systeme. Kleinskalige SMPSysteme werden als Grundlage fur das Verstandnis von großskaligenDesigns untersucht. Die Skalierbarkeit von Hochleistungsrechnern wirdausfuhrlich untersucht.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus den Bereichen Programmieren, Datenstrukturen
4
Modul: M-HL-PR Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur
Ziele: Praktische Erfahrung und Routine in der parallelen Programmierung.Verstandnis des Zusammenspiels von Algorithmus, Cache und Netzwerk.Praktische Erfahrung mit Nebenlaufigkeitsproblemen, Synchronisation undder Fehlersuche in parallelen Algorithmen.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Erbringen der Studienleistungen
Modulprufung: keine
Studienleistungen: Regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme; termingerechte Abgabe derPraktikumsaufgaben, Vorstellung und Demonstration der Ergebnisse
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur P4 6 Pf SS
Lehrveranstaltung: Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur
Inhalt: Programmierung von SMP Maschinen, MPP Clustern und GPGPUs.Praktischer Umgang mit verschiedenen Programmierbibliotheken wieVektor Klassen, OpenMP, MPI, CUA oder OpenCL. Entwicklung eigenerparalleler Algorithmen, und Untersuchung derer Skalierbarkeit. Fur diepraktischen Ubungen stehen verschiedene Parallelrechner des FrankfurterCSC, einschließlich der LOEWE-CSC Hochleistungsrechner fur ausgewahlteUbungen zur Verfugung.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus den Bereichen Programmieren, Datenstrukturen
5
1.2 Wahlmodul Informatik & Mathematik
Required Electives Informatics & Mathematics
Modul: I+M Wahlmodul Informatik & Mathematik
Ziele: Das Modul vermittelt vertiefte Kenntnisse in ausgewahlten Gebieten ausden Bereichen Informatik und Mathematik. Diese gewahrleisten einegewisse Breite der Ausbildung jenseits des vom Studierenden gewahltenSpezialfachs und bereiten damit auch auf eine berufliche Tatigkeitaußerhalb der Forschung vor. Das Modul stellt gleichzeitig dieLehrveranstaltung Einfuhrung in die Numerische Mathematik alsWahloption bereit, die Studierenden, die zu Studienbeginn noch nicht uberdieses Vorwissen verfugen, einen direkten Einstieg in das Curriculumermoglicht. Auf der anderen Seite erlauben die Zusatzpraktika Modellierungund Simulation I,II Studierenden, die bereits uber fundiertes Vorwissen innumerischer Mathematik verfugen, einen vertieften Einstieg in ein Themades Kerncurriculums.Die Wahlpflichtveranstaltungen dieses Moduls konnen beliebig kombiniertwerden, solange insgesamt mindestens 12 CP erreicht werden.Gemaß §12 (3) werden stets fur mindestens so viele Lehrveranstaltungendes Moduls englischsprachige Lehrmaterialien bereitgestellt, auchenglischsprachige Ubungen durchgefuhrt und Prufungen auch auf Englischabgenommen, dass im WS 8 CP und im SS 4 CP erreicht werden konnen.
Credit Points: 12 Prasenzstudium: 4.5CP Selbststudium: 7.5CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
6
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Statistik V2 + U1 4 WP WS
Differentialgleichungen V4 + U2 8 WP WS/SS
Lineare Partielle Differentialgleichungen V4 + U2 8 WP WS/SS
Einfuhrung in die lineare Funktionalanalysis V4 + U2 8 WP WS/SS
Dynamische Systeme V2 + U1 4 WP WS/SS
Numerik von Differentialgleichungen V4 + U2 8 WP WS/SS
Numerik partieller Differentialgleichungen V2 + U1 4 WP WS/SS
Stochastische Numerik V2 + U1 4 WP WS/SS
Monte Carlo-Methoden V2 + U1 4 WP WS/SS
Semidefinite Optimierung V2 + U1 4 WP WS/SS
Quadraturverfahren V2 + U1 4 WP WS/SS
Non-autonomous Dynamical Systems V2 + U1 4 WP WS/SS
Numerische Dynamik V4 + U2 8 WP WS/SS
Symbolisches Rechnen und Grobnerbasen V4 + U2 8 WP WS/SS
Human Computer Interaction V2 + U2 6 WP WS
Zusatzpraktikum Modellierung und Simulation I P2 4 WP WS
Zusatzpraktikum Modellierung und Simulation II P2 4 WP SS
Lehrveranstaltung: Statistik
Inhalt: Darstellen von Daten, Lage und Skala, Schatzen mit Konfidenz, Testen vonHypothesen (Permutationstest, t-Test, Chi-Quadrat-Test), Likelihood,Lineare Modelle, Varianzanalyse, Regression und Korrelation, Datenanalysemit dem statistischen Programmpaket R
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus elementarer Stochastik
Turnus: jedes Jahr, WS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Differentialgleichungen
7
Inhalt: Gewohnliche Differentialgleichungen, Separation der Variablen. Speziellegewohnliche Differentialgleichungen. Existenz und Eindeutigkeit derLosungen: Fixpunktiteration, Lipschitzbedingungen. Lineare Systeme:Exponential- und Fundamentalmatrizen, Resonanzstabilitat.Frobeniusmethode, spezielle Funktionen, Sturm-Liouville-Theorie.Nichtlineare Systeme: Equilibriumspunkte, periodische Losungen. PartielleDifferentialgleichungen: Klassifikation, Wohlgestelltheit, Losungsmethoden.Fourierreihen. Warmeleitungsgleichung, Wellengleichung undLaplacegleichung in polaren und kartesischen Koordinaten.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Analysis, Hohere Analysis, Lineare Algebra
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Lineare Partielle Differentialgleichungen
Inhalt: Darstellungsformeln fur Losungen grundlegender partiellerDifferentialgleichungen, Greenfunktionen, Sobolevraume,Randwertprobleme fur elliptische und parabolische Gleichungen zweiterOrdnung, Existenz und Regularitat schwacher Losungen,Maximumsprinzipien
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Analysis I, Analysis II, Hohere Analysis, Lineare Algebra undTopologie
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in die lineare Funktionalanalysis
Inhalt: Normierte Raume, Separabilitat und Vollstandigkeit, Satz von Baire,stetige lineare Operatoren, Hilbertraume, Orthonormalsysteme, Satz vonRiesz und adjungierte Operatoren, Satz von Hahn-Banach, Dualitat undschwache Konvergenz, Invertibilitat und Spektrum, Spektraltheoriekompakter Operatoren
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Analysis I, Analysis II, Hohere Analysis, Lineare Algebra undTopologie
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
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Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Dynamische Systeme
Inhalt: Die Theorie der dynamischen Systeme umfasst ein weit gefachertes Gebiet,in dem unterschiedliche mathematische Methoden und Ansatzebereitgestellt werden, um die Beschreibung dynamischer Ablaufe, wie sie inden Natur- und den Ingenieurwissenschaften und in neuerer Zeit auch denWirtschaftswissenschaften vorwiegend durch Differential- oderDifferenzengleichungen beschrieben wird, zu erfassen und zucharakterisieren. Einige Stichworte: Stabilitat, Omega-Grenzmengen,Attraktoren, invariante Maße, hyperbolisches Verhalten,Lyapunov-Exponenten, invariante Mannigfaltigkeiten, Bifurkation,Entropie. In dieser Vorlesung sollen einige dieser Ansatze vorgestellt unduntersucht werden.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Analysis I, Analysis II, Hohere Analysis, Topologie
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Numerik von Differentialgleichungen
Inhalt: Gewohnliche Differentialgleichungen: Einschrittverfahren,Differenzengleichungen, Mehrschrittverfahren, Runge-Kutta Methoden.Partielle Differentialgleichungen: Finite Differenzen,Zwei-Punkt-Randwertprobleme, Galerkin-Methoden, Numerische Losungder Warmeleitungs- und Wellengleichung. StochastischeDifferentialgleichungen: Euler- und Milstein-Verfahren.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Numerik partieller Differentialgleichungen
9
Inhalt: Diskretisierungsverfahren fur partielle Differentialgleichungen, FiniteElemente, Finite Differenzen, Finite Volumen, Fehlerabschatzungen, Losungvon dunn besiedelten linearen Gleichungssystemen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Stochastische Numerik
Inhalt: Systematische Herleitung konsistenter Methoden hoherer Ordnung furstochastische Differentialgleichungen mit Hilfe der stochastischenTaylor-Entwicklung sowie deren Implementierung.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik, ElementareStochastik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Monte Carlo-Methoden
Inhalt: Erzeugung von Zufallszahlen im Computer, Kongruenzgeneratoren,Quasi-Zufallszahlen, allgemeine Verteilungen, Inversionsmethode,Box-Muller-Methode, Acceptance-Rejection-Methode, Erzeugung vonZufallspfaden, Markovketten, Numerische Integration, Varianzreduktion.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Semidefinite Optimierung
10
Inhalt: Konische Optimierungsprobleme, semidefinite Optimierungsprobleme,SDP-basierte Approximationsalgorithmen, Innere Punkte-Verfahren,Summen von Quadraten, SDP und reelle algebraische Geometrie,Positivstellensatze, Relaxationen von Lasserre und Parrilo
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
allgemeine mathematische Reife auf beginnendem Master-Niveau,insbesondere nutzlich sind Vorkenntnisse in diskreter Mathematik undAlgebra
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 20-minutigemundliche Prufung oder eine 60-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Quadraturverfahren
Inhalt: 1. Grundlagen: Integrationsprobleme, Integrationsmethoden, Kondition derQuadratur, Unsicherheit der Quadratur2. Eindimensionale Quadraturverfahren: interpolatorische Verfahren,zusammengesetzte Verfahren, Extrapolationsverfahren, Transformationen3. Mehrdimensionale Verfahren: interpolatorische Verfahren, MonteCarlo-Verfahren, Niederdiskrepanzfolgen, Lattice-Regeln,Dunngitterverfahren4. Algorithmische Aspekte: Fehlerschatzung, Adaptivitat, Verlasslichkeitund Effizienz, Parallelitat5. Anwendungen: Rechnergestutzte Statistik, Integraltransformationen,Finite Elemente, Randelemente
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: zweijahrlich, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Non-autonomous Dynamical Systems
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Inhalt: 1. Autonomous dynamical systems: Review of definitions and basicproperties: semigroup formulation, invariant sets, omega limit sets,attractors, Lyapunov functions2. Nonautonomous dynamical systems: Process and skew product flowformulations, examples from difference and differential equations3. Attractors of nonautonomous dynamical systems: Invariant sets, forwardand pullback attractors, entire solutions, pullback absorbing sets, existenceof pullback attractors, comparision of nonautonomous attractor concepts4. Lyapunov functions for pullback attractors: Construction of invariantneghbourhoods and Lyapunov functions for pullback attractors5. Random dynamical systems: Brief comparison with skew products,random attractors
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
content of courses Analysis 1–3 (or equivalent), Differential Equations
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Numerische Dynamik
Inhalt: Numerische Simulationen eines durch gewohnliche Differentialgleichungenerzeugten dynamischen Systems machen Voraussagen uber das Verhaltendieses Systems. Um solche Simulationen zu rechtfertigen, muss dasVerhalten des durch die Differentialgleichungen erzeugtenzeitkontinuierlichen Systems mit dem des durch das numerische Verfahrenerzeugten zeitdiskreten Systems verglichen werden. In dieser Vorlesung wirdzunachst in die Theorie der zeitkontinuierlichen und zeitdiskretendynamischen Systeme und deren Verhalten eingefuhrt. Anschließend wirddie Wirkung von Zeitdiskretisierung durch Einschrittverfahren aufAttraktoren und Sattelpunkte untersucht.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Analysis, Hohere Analysis, Lineare Algebra, Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Symbolisches Rechnen und Grobnerbasen
Inhalt: Polynomiale Gleichungssysteme, kombinatorische kommutative Algebra,Grobnerbasen und Polytope, torische Ideale, reelle Nullstellen,Grobnerbasen und ganzzahlige Optimierung, Gitterpunkte in Polytopen,Ehrhart-Polynome
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Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
allgemeine mathematische Reife auf beginnendem Master-Niveau,insbesondere nutzlich sind Vorkenntnisse in diskreter Mathematik undAlgebra
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Human Computer Interaction
Inhalt: Human-Computer Interaction (Mensch-MaschineInteraktion/Kommunikation) ist die Disziplin, die sich mit der Gestaltung,der Evaluation und der Implementierung interaktiver Programme fur einenmenschlichen Benutzer beschaftigt. Bestandteil ist die Untersuchungbegleitender psychologischer, arbeitswissenschaftlicher und ergonomischerPhanomene. Einzelthemen dieses Moduls sind: GrundsatzlicheLeistungsfahigkeiten von Menschen und Maschinen; Struktur derKommunikation zwischen Menschen und Maschinen; MenschlicheFahigkeiten zur Benutzung von Maschinen (inklusive der Erlernbarkeit vonBenutzungsschnittstellen); Algorithmen fur und Programmierung vonBenutzungsschnittstellen; Engineering Aspekte zur Gestaltung undImplementierung von Benutzungsschnittstellen; Prozesse der Spezifikation,des Designs und der Implementierung; Gestalterische Ansatze undnotwendige Kompromisse; Usability (Benutzbarkeit oderBedienungsfreundlichkeit eines interaktiven Systems): Anforderungen, Ziele,Maße; User Interface Guidelines, Object-Action Interface Model; Managendes Design-Prozesses: Methodiken, Partizipatorisches Design;Szenariobasiertes Design; Evaluierung von Benutzungsschnittstellen;Software-Tools: Spezifikationsmethoden, User Interface Builder;Interaktionsformen: Direct Manipulation und Virtuelle Umgebungen,Menus, Formulare und Dialoge, Kommandoschnittstellen undnaturlichsprachliche Interaktion; Interaktionsgerate; ComputergestutzteZusammenarbeit.Die Studierenden lernen in diesem Modul, welche Prinzipien bei derGestaltung effektiver Benutzungsschnittstellen zu beachten sind und wiediese umgesetzt werden konnen. Im Einzelnen wird die Vermittlungfolgender Kompetenzen und Qualifikationen angestrebt:(1) Anwendungskompetenz im Bereich Mensch-Maschine-Interaktion.(2) Evaluationskompetenz im Bereich Benutzungsschnittstellen.(3) Theoretische Kompetenz in den Bereichen:Mensch-Maschine-Interaktion, Wahrnehmungs- und Kognitionspsychologie,Arbeitswissenschaften, Graphik- und Industriedesign.(4) Gestaltungskompetenz zu komplexenMensch-Maschine-Wechselwirkungen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Turnus: jedes Jahr, WS
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Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine mundlichePrufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Zusatzpraktikum Modellierung und Simulation I
Inhalt: erganzende Programmieraufgaben zur Lehrveranstaltung Modellierung undSimulation I
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik,Programmierkenntnisse
Turnus: jedes Jahr, WS
Prufungsform: Eine Beurteilung findet durch die praktische Arbeit und den anschließendenVortrag statt (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Zusatzpraktikum Modellierung und Simulation II
Inhalt: erganzende Programmieraufgaben zur Lehrveranstaltung Modellierung undSimulation II
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen und der Einfuhrung in dieNumerische Mathematik, Programmierkenntnisse.
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: Eine Beurteilung findet durch die praktische Arbeit und den anschließendenVortrag statt (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
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1.3 Fachliche Spezialisierung
Specialization
Modul: SPEZ1 Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computational Science
Ziele: Das Modul vermittelt die fachlichen und methodischen Grundlagen fur dieeigenstandige Bearbeitung eines Forschungsprojektes und fuhrt damitunmittelbar auf die Masterarbeit hin. Diese Hinfuhrung erfolgt, je nachVertiefungsfach, auf unterschiedliche Art und Weise. Mogliche Formen derfachlichen Hinfuhrung auf die Masterarbeit sind:
• Selbststandige Erarbeitung von Hintergrundwissen sowieselbststandige Einarbeitung in das Spezialgebiet, auf dem dieMasterarbeit geplant ist, angeleitet durch den vorgesehenen Betreueroder die vorgesehene Betreuerin der Masterarbeit. Durch dieEinbindung in eine Arbeitsgruppe wird gleichzeitig die Arbeit ineinem Forschungsteam und das optimale Nutzen informellen Wissensim Nahfeld gelernt.
• Besuch von Vorlesungen, Praktika und/oder Seminaren, die dasHintergrundwissen fur eine Masterarbeit bereitstellen.
Die im Modul zu absolvierende Lehrveranstaltung hangt vom gewahltenVertiefungsfach ab:
• Im Fall des Vertiefungsfachs Wissenschaftliches Rechnen ist dieLehrveranstaltung Modellierung & Simulation III zu besuchen.
• Im Fall aller anderen Vertiefungsfacher ist der Besuch derLehrveranstaltung Fachliche Spezialisierung Pflicht.In deren Rahmen kann der Betreuer oder die Betreuerin dergeplanten Masterarbeit zwecks Einarbeitung des oder derStudierenden in das Thema der Arbeit den Besuch von zusatzlichen,nicht zuvor absolvierten Lehrveranstaltungen einschließlich desErwerbs der zugehorigen CP vorsehen. Der Inhalt dieserLehrveranstaltungen orientiert sich unmittelbar am Thema derMasterarbeit, wobei der Besuch beliebiger Lehrveranstaltungen ausden Studiengangen der Fachbereiche Geowissenschaften/Geographie,Informatik und Mathematik und Physik vorgesehen werden kann. DerUmfang dieser zusatzlichen Lehrveranstaltungen uberschreitet dabei15 CP nicht. Der im Rahmen der Lehrveranstaltung FachlicheSpezialisierung zu erbringende Arbeitsumfang reduziert sichentsprechend um die Zahl die CP, die in diesen zusatzlichenLehrveranstaltungen erworben wurden.
Credit Points: 15 Prasenzstudium: 4–8CP Selbststudium: 7–11CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Erbringen der Studienleistungen
15
Modulprufung: grundsatzlich keine;Auf vorherigen Antrag des oder der Studierenden konnen anstelle derStudienleistungen auch form- und inhaltsgleiche Prufungsleistungenerbracht werden, deren Note entsprechend dem CP-Umfang der jeweiligenLehrveranstaltung in die Gesamtnote eingeht. An die Stelle einesFachgesprachs tritt hierbei eine mundliche Prufung. Die Vorschriften uberPrufungsleistungen, insbesondere uber deren beschrankte Wiederholbarkeit,finden Anwendung.
Studienleistungen: Form je nach gewahltem Vertiefungsfach:
• im Fall der Lehrveranstaltung Modellierung & Simulation III : je nachAnzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Fachgesprach odereine 180-minutige Klausur
• im Fall der Lehrveranstaltung Fachliche Spezialisierung: Vortrag uberdas fur die Masterarbeit ausgewahlte Spezialgebiet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Fachliche Spezialisierung 3 Mon. 15 WP WS+SS
Modellierung und Simulation III V4 + P4 15 WP WS
Lehrveranstaltung: Fachliche Spezialisierung
Inhalt: Einfuhrung in das wissenschaftliche Arbeiten und die fachlichen undmethodischen Grundlagen an einem Beispiel aus einem Forschungsgebiet.Eigenstandige Literaturrecherche zum Stand der Forschung.
Unterrichtssprache: Englisch oder Deutsch je nach gewahlter Arbeitsgruppe
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der im jeweiligen Spezialgebiet angebotenen, fortgeschrittenenLehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung: Modellierung und Simulation III
Inhalt:1. Schnelle Loser fur große Gleichungssysteme: Spezielle
Mehrgitterverfahren.
2. Anwendungen: Hier kommen Anwendungen aus Biologie, Medizin,Physik u.a. zur Diskussion.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen sowie der LehrveranstaltungEinfuhrung in die Numerische Mathematik, Programmierkenntnisse
16
Modul: SPEZ2 Fachliche Spezialisierung 2 im MSc Computational Science
Ziele: Das Modul fuhrt unmittelbar auf die Masterarbeit hin. Diese Hinfuhrungerfolgt, je nach Vertiefungsfach, auf unterschiedliche Art und Weise.Mogliche Formen der fachlichen Hinfuhrung auf die Masterarbeit sind:
• Selbststandiges Erarbeiten eines wissenschaftlichen Projekts, das alsAusgangspunkt fur die geplante Masterarbeit dienen kann, angeleitetdurch den Betreuer der Masterarbeit.
• Besuch von Vorlesungen, Praktika und/oder Seminaren, die dasHintergrundwissen fur eine Masterarbeit bereitstellen.
Die im Modul zu absolvierende(n) Lehrveranstaltung(en) hangen vomgewahlten Vertiefungsfach ab:
• Fur alle Vertiefungsfacher außer dem Wissenschaftlichen Rechnen istder Besuch der Veranstaltung Erarbeiten eines Projekts Pflicht.
• Im Fall des Vertiefungsfachs Wissenschaftliches Rechnen besteht eineWahlpflicht zwischen den ubrigen, unten aufgefuhrtenLehrveranstaltungen. Insgesamt mussen dabei 15 CP erworbenwerden. In diesem Fall erfolgt die Modulprufung kumulativ.Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die in diesem Modulhandbuchim Rahmen mehrerer Module als mogliche Wahlpflichtoptionenaufgefuhrt sind, ist nur im Rahmen eines Moduls nach Wahl des oderder Studierenden moglich. Studien- und Prufungsleistungen, die fureine solche Lehrveranstaltung erbracht wurden, konnen nur fur einModul angerechnet werden.
Credit Points: 15 Prasenzstudium: 4–8CP Selbststudium: 7–11CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Erbringen der Studienleistungen
Modulprufung: grundsatzlich keine;Auf vorherigen Antrag des oder der Studierenden konnen anstelle derStudienleistungen auch form- und inhaltsgleiche Prufungsleistungenerbracht werden, deren Note entsprechend dem CP-Umfang der jeweiligenLehrveranstaltung in die Gesamtnote eingeht. An die Stelle einesFachgesprachs tritt hierbei eine mundliche Prufung. Die Vorschriften uberPrufungsleistungen, insbesondere uber deren beschrankte Wiederholbarkeit,finden Anwendung.
17
Studienleistungen: Form je nach gewahltem Vertiefungsfach:
• im Fall des Vertiefungsfachs Wissenschaftliches Rechnen:Studienleistungen je nach gewahlter Veranstaltung
– Modellierung und Simulation in der Industrie, Spezielle Themendes Wissenschaftlichen Rechnens : Je nach Anzahl derTeilnehmer und Teilnehmerinnen ein Fachgesprach oder eine180-minutige Klausur
– Projektpraktikum Modellierung und Simulation: Eine Beurteilungfindet durch die praktische Arbeit und den anschließendenVortrag statt
– im Fall aller Seminare: Vortrag mit anschließender Diskussion
• im Fall aller anderen Vertiefungsfacher, d.h. der LehrveranstaltungErarbeiten eines Projekts : schriftliche Ausarbeitung einerProjektskizze
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Erarbeiten eines Projektes 3 Mon. 15 WP WS+SS
Modellierung und Simulation in der Industrie V3 + U1 6 WP WS
Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens V2 + U2 6 WP WS
Projektpraktikum Modellierung und Simulation P6 15 WP WS
Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung undSimulation
S2 5 WP WS+SS
Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen S2 5 WP WS+SS
Seminar Numerische Stromungsmechanik S2 5 WP WS+SS
Seminar Modellierung von Diffusion und Transport inBiogewebe
S2 5 WP WS+SS
Seminar Computational Finance 1 S2 5 WP WS+SS
Seminar Computational Finance 2 S2 5 WP WS+SS
Lehrveranstaltung: Erarbeiten eines Projektes
Inhalt: Schriftliche Ausarbeitung einer Projektskizze auf einem aktuellen Gebietder Forschung.
Unterrichtssprache: Englisch oder Deutsch je nach gewahlter Arbeitsgruppe
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der im jeweiligen Spezialgebiet angebotenen, fortgeschrittenenLehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung: Modellierung und Simulation in der Industrie
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Inhalt: Es wird die Modellierung und Simulation von Problemen aus der Industriebeschrieben. Typische Vorgehensweisen werden dargestellt. Vertreter ausForschung und Industrie stellen diese selbst vor.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen, der Einfuhrung in dieNumerische Mathematik sowie der Modellierung und Simulation I-III,Programmierkenntnisse.
Lehrveranstaltung: Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens
Inhalt: Es werden spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens behandelt.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Lehrveranstaltung: Projektpraktikum Modellierung und Simulation
Inhalt: Das Projektpraktikum fuhrt in die Projektarbeit ein. Die zu losendeAufgabe ist Teil eines interdisziplinaren Forschungsprojekts. IhreBearbeitung erfordert die Einarbeitung in das Projekt und die kooperativeBearbeitung in einer Gruppe. Typische Themenbereiche sind: Umwelt,Energie, Biologie, Medizin, Stromungen, Mechanik, Kraftfahrzeuge, Finanzund Akustik.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerik und mathematischenGrundvorlesungen, Programmierkenntnisse
Lehrveranstaltung: Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung und Simulation
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Methoden und Anwendungen derModellierung und Simulation. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Lehrveranstaltung: Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung der Signalverarbeitung inNeuronen. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Lehrveranstaltung: Seminar Numerische Stromungsmechanik
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung von Problemen aus demBereich der nuermischen Stromungsmechanik. Es werden Originalarbeitenbesprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Lehrveranstaltung: Seminar Modellierung von Diffusion und Transport in Biogewebe
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung von Diffusion und Transportin Biogewebe. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Lehrveranstaltung: Seminar Computational Finance 1
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Lehrveranstaltung: Seminar Computational Finance 2
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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1.4 Masterarbeit
Master Thesis
Modul: MACS Masterarbeit
Ziele: Die Masterarbeit dient der wissenschaftlichen Ausbildung. In ihr soll dieoder der Studierende zeigen, dass sie oder er in der Lage ist, eine definiertewissenschaftliche Aufgabenstellung aus einem Fachgebiet selbststandig nachwissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. In der fur das Masterprojektgewahlten Fachrichtung muss jede bzw. jeder Studierende unter Anleitungeiner wissenschaftlichen Betreuerin oder eines wissenschaftlichen Betreuerseine aktuelle wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten.
Credit Points: 30 Prasenzstudium: 20.0CP Selbststudium: 10.0CP
Angebotsturnus: permanent Dauer: einsemestrig Beginn: jederzeit
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: ausfuhrliche, schriftliche Darstellung desMasterprojekts und seiner Ergebnisse in Form einer Masterarbeit, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Masterarbeit 6 Mon. 30 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Masterarbeit
Inhalt: Eigenstandige wissenschaftliche Arbeit zu einem mit dem Betreuer bzw derBetreuerin vereinbarten aktuellen Problem der Forschung, unter Anleitungdurch den Betreuer bzw die Betreuerin
Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch je nach gewahlter Arbeitsgruppe
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
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2 Wahlpflichtmodule
2.1 Vertiefungsfach Wissenschaftliches Rechnen
Specialization Scientific Computing
Modul: M-SIMI Modellierung und Simulation in der Industrie
Ziele: Verstehen der Umsetzung der Modellierungs- und Simulationsmethoden aufkonkrete Anwendungsprobleme.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Modellierung und Simulation in der Industrie V3 + U1 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Modellierung und Simulation in der Industrie
Inhalt: Es wird die Modellierung und Simulation von Problemen aus der Industriebeschrieben. Typische Vorgehensweisen werden dargestellt. Vertreter ausForschung und Industrie stellen diese selbst vor.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen, der Einfuhrung in dieNumerische Mathematik sowie der Modellierung und Simulation I-III,Programmierkenntnisse.
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Modul: M-STWR Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens
Ziele: Anwendung von numerischen Methoden bei speziellen Problemen.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder 180-minutige Klausur jenach Teilnehmerzahl, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens V2 + U2 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens
Inhalt: Es werden spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rechnens behandelt.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Modul: M-SIMP-PR Projektpraktikum Modellierung und Simulation
Ziele: Erlernen von Projektarbeit
Credit Points: 15 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 12.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Modellierung und Simulation I,II
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Eine Beurteilung findet durch die praktischeArbeit und den anschließenden Vortrag statt, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Projektpraktikum Modellierung und Simulation P6 15 Pf WS
Lehrveranstaltung: Projektpraktikum Modellierung und Simulation
Inhalt: Das Projektpraktikum fuhrt in die Projektarbeit ein. Die zu losendeAufgabe ist Teil eines interdisziplinaren Forschungsprojekts. IhreBearbeitung erfordert die Einarbeitung in das Projekt und die kooperativeBearbeitung in einer Gruppe. Typische Themenbereiche sind: Umwelt,Energie, Biologie, Medizin, Stromungen, Mechanik, Kraftfahrzeuge, Finanzund Akustik.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerik und mathematischenGrundvorlesungen, Programmierkenntnisse
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Modul: M-SIM-S Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung und Simulation
Ziele: Herangehensweise an Problemen zur Modellierung und Simulation.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung undSimulation
S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung und Simulation
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Methoden und Anwendungen derModellierung und Simulation. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
25
Modul:M-NEURO-S
Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen
Ziele: Vermittlung der physikalisch/mathematischen Herangehensweise anProblemen der Neurosimulation.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung der Signalverarbeitung inNeuronen. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Modul: M-NUMS-S Seminar Numerische Stromungsmechanik
Ziele: Heranfuhrung in die Problemstellungen aus dem Bereich derStromungsmechanik.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Numerische Stromungsmechanik S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Numerische Stromungsmechanik
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung von Problemen aus demBereich der nuermischen Stromungsmechanik. Es werden Originalarbeitenbesprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Modul:M-TRANS-S Seminar Modellierung von Diffusion und Transport in Biogewebe
Ziele: Vermittlung der physikalisch/mathematischen Herangehensweise anTransportproblemen in Biogewebe.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Modellierung von Diffusion und Transport inBiogewebe
S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Modellierung von Diffusion und Transport in Biogewebe
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung von Diffusion und Transportin Biogewebe. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Modul: M-COFI-S Seminar Computational Finance 1
Ziele: Mathematische Behandlung von Fragestellungen aus dem Bereich Finance.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Computational Finance 1 S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Computational Finance 1
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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Modul: M-COFI2-S Seminar Computational Finance 2
Ziele: Mathematische Behandlung von Fragestellungen aus dem Bereich Finance.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Computational Finance 2 S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Computational Finance 2
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
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2.2 Vertiefungsfach Algorithmen fur große Datenmengen
Specialization Algorithms for Large Data Sets
Modul: M-PDA Parallel and Distributed Algorithms
Ziele:- Grundverstandnis paralleler Paradigmen und Techniken.
- Kennenlernen der inharenden Parallelisierungs-Probleme und Grenzen
- Erlangen von Basiswissen, welches in spateren Vorlesungenarchitekturspezifisch erweitert wird.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 5.5CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
Keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Parallel and Distributed Algorithms V3 + U2 8 Pf WS
Lehrveranstaltung: Parallel and Distributed Algorithms
Inhalt: Die Vorlesung vermittelt einen ersten Einblick in Design und Analyseparalleler Algorithmen. Die wichtigsten Techniken und Paradigmen desEntwurfs paralleler Algorithmen werden vorgestellt. Es werdeninsbesondere parallele Ansatze zu folgenden Themenkreisen behandelt:Fragestellungen der linearen Algebra, Listen und Baume, Suchen undSortieren, Graphen, Geometrie, sowie Randomisierung. Weiterhin wird kurzauf die Grenzen der Parallelisierbarkeit eingegangen.Das in der Vorlesung benutzte formale Berechnungsmodell ist dasPRAM/shared memory Modell. Die Algorithmen werden jedoch im sog.Work-Time Framework prasentiert, welches architektur-unabhangig ist.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus den Bereichen Algorithmen und Datenstrukturen
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Modul: M-EAL Effiziente Algorithmen
Ziele: Die Vermittlung wichtiger Entwurfs- und Analyseprinzipien, bzw. dieBeschreibung und Analyse fun- damentaler Algorithmen furdeterministische, randomisierte oder Online-Berechnungen soll deneigenstandigen Entwurf von effizienten Algorithmen ermoglichen. Einweiteres Ziel ist die Fahigkeit, eine algorithmische Losung im Hinblick aufihre Effizienz fundiert beurteilen zu konnen.
Credit Points: 9 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 6.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Effiziente Algorithmen V4 + U2 9 Pf SS
Lehrveranstaltung: Effiziente Algorithmen
Inhalt: Ein zentrales Problem der Informatik ist der Entwurf vonressourcenschonenden Algorithmen. In der Veranstaltung werden deshalbfundamentale Fragestellungen im Entwurf und in der Analyse effizientersequentieller Algorithmen und Datenstrukturen besprochen. Eine Auswahlder folgenden Themengebiete wird behandelt:
• Entwurfsmethoden fur randomisierte Algorithmen wie etwaStichproben, Fingerprinting und Random Walks.
• Der Entwurf und die Analyse von Online-Algorithmen mit kleinemWettbewerbsfaktor.
• Die algorithmische Losung wichtiger Probleme wie etwa Matching,Flusse in Netzwerken, lineare Programmierung, String Matching oderalgorithmische Probleme der Zahlentheorie.
• Methoden des Algorithm Engineering.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Die Veranstaltung Elementare Stochastik M2b im Modul B-M2b.
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Modul: M-APA Approximationsalgorithmen
Ziele: Die Vermittlung wichtiger Entwurfsprinzipien fur Heuristiken soll deneigenstandigen Entwurf von Optimierungs- oderApproximationsalgorithmen ermoglichen. Des Weiteren werdenAnalysemethoden bereitgestellt, um die Approximationsgutevorgeschlagener Algorithmen beurteilen zu konnen. LuckenbewahrendeReduktionen im Zusammenspiel mit dem PCP Theorem zeigen die Grenzeneffizienter Approximierbarkeit auf und vervollstandigen somit denEntwurfsprozess.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 5.5CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Approximationsalgorithmen V3 + U2 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Approximationsalgorithmen
Inhalt: Der erste Teil der Veranstaltung behandelt effizienteOptimierungsalgorithmen. Insbesondere werden Greedy-Algorithmen undMatroide, dynamische Programmierung und die lineare Programmierung(Simplex und Interior Point Verfahren) beschrieben und im Detailanalysiert. Der zweite Teil ist der Approximation von NP-hartenOptimierungsproblemen gewidmet, wobei auf der linearen Programmierungaufbauende Heuristiken eine wichtige Rolle spielen. Desweiteren werdenneben maßgeschneiderten Heuristiken fur fundamentaleOptimierungsprobleme (wie etwa das Travelling Salesman Problem, BinPacking Scheduling und Clustering Probleme) auch allgemeineEntwurfsprinzipien (lokale Suchverfahren, Branch & Bound, genetischeAlgorithmen, Lin-Kernighan und Kernighan-Lin) vorgestellt. Der dritte Teilder Vorlesung befasst sich mit der Frage, welche Approximationsgute miteffizienten Algorithmen uberhaupt erreicht werden kann. Dazu wird dasKonzept der PCP Komplexitatsklassen (Probabilistically CheckableProofs), das PCP Theorem und luckenbewahrende Reduktionen zwischenOptimierungsproblemen eingefuhrt.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
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ErforderlicheVorkenntnisse:
Veranstaltungen aus dem Modul B-GL sind hilfreich.
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Modul: M-AE1 Algorithm Engineering 1
Ziele: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen die Fahigkeit zur Anwendungder Methoden des Algorithm Engineering erwerben. Weiterhin sollen sie dieFahigkeit zum Entwurf und zur Durchfuhrung von Computerexperimentenzur Algorithmenanalyse erlangen.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 5.5CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Algorithm Engineering 1 V3 + U2 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Algorithm Engineering 1
Inhalt: Ziel des Algorithm Engineering ist es, durch die enge Kopplung vonEntwurf, Analyse, Implementierung und Experimenten die oft vorhandeneKluft zwischen Theorie und Praxis des Algorithmenentwurfs zuuberbrucken. Eine Auswahl der folgenden Themengebiete wird behandelt:
• Realistische Eingabemodelle einschließlich Average-Case Komplexitatund Smoothed Analysis.
• Realistische Computermodelle (z.B. Speicherhierarchien).
• Heuristiken und experimentelle Evaluierung.
• Robustheit, z.B. zertifizierende Algorithmen, exakte Arithmetik.
• Fallstudien und Algorithmen-Bibliotheken.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Keine.
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Modul: M-AE2 Algorithm Engineering 2
Ziele: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen die Fahigkeit erwerben, dieMoglichkeiten und Beschrankungen moderner Hardware zu erkennen unddiese algorithmisch auszunutzen.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 5.5CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 180-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Algorithm Engineering 2 V3 + U2 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Algorithm Engineering 2
Inhalt: Die Vorlesung liefert einen vertieften Einblick bzgl. der Verarbeitung großerDatenmengen auf fortgeschrittenen Rechnermodellen. U.a. werdenAlgorithmen und Datenstrukturen fur folgende Themengebiete behandelt:
• External-Memory & Cache-Oblivious Algorithms.
• Streaming Algorithms.
• Resilient Algorithms & Wear-Leveling.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Algorithm Engineering 1 und der Effiziente Algorithmen
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Modul: M-VIS Visualisation
Ziele: Understand the principles of visualisation; knowledge of methods andalgorithms for different types of data and visualisation goals, competencesin the use of visualisation systems, theoretical competences of the principlesand the background, design competences, auto-didactic competences
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Visualisation V2 + U2 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Visualisation
Inhalt: Principles of visualization, goals, processes, visualization variables,visualization of multidimensional data sets, volume visualization, flowvisualization, information visualisation
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Programming skills in C and/or C++ and/or Java
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Modul: M-EXA-PR Praktikum Experimentelle Algorithmen
Ziele: Anwendungskompetenz in der Entwicklung, Programmierung undAuswertung/Dokumentation effizienter Heuristiken. Erfahrung mit demGebrauch von Software-Bibliotheken. Teamkompetenz.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 6.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Erbringen der Studienleistungen
Modulprufung: keine
Studienleistungen: regelmaßige Teilnahme an den Besprechungen sowie termingerechteImplementierung der Aufgaben, inkl. Vorfuhrung und angemessenerDokumentation
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Praktikum Experimentelle Algorithmik P4 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Praktikum Experimentelle Algorithmik
Inhalt: Das Praktikum soll in Entwurf, Implementierung und experimentelleAnalyse von Algorithmen und Datenstrukturen mit heuristischenKomponenten einfuhren. Dabei konnen Methoden des AlgorithmEngineering an konkreten Fallbeispielen erprobt werden. Insbesondere kannRapid Prototyping durch den Einsatz von Software-Bibliotheken vermitteltwerden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Robustheit vonImplementierungen (z.B. Ergebnisverifikation durch Zertifikate oder exakteArithmetik).
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse in imperativ objektorientierten Programmiersprachen wieC++. Kenntnisse aus Algorithm Engineering 1 und Algorithm Engineering2 sind hilfreich.
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Modul: M-AE-S Aktuelle Themen im Algorithm Engineering
Ziele: Lernziele: Das Kennenlernen neuester Forschungsergebnisse im GebietAlgorithm Engineering, das Verstehen wissenschaftlicher Originaltexte, dieFahigkeit zur Einordnung der Inhalte und Aussagen, sowie derenWiedergabe in eigener Darstellung in einem begrenztem Zeitrahmen.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Schriftliche Ausarbeitung und Vortrag, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Aktuelle Themen im Algorithm Engineering S2 5 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Aktuelle Themen im Algorithm Engineering
Inhalt: Aktuelle Themen im Algorithm Engineering sind anhand vonOriginalarbeiten und erganzender Literatur vorzustellen.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus den Lehrveranstaltungen Algorithm Engineering 1 undAlgorithm Engineering 2 sind hilfreich.
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Modul: M-AK-S Seminar Algorithmen und Komplexitat
Ziele: Das Kennenlernen neuester Forschungsergebnisse auf dem Gebiet derAlgorithmen und Komplexitat, das Verstehen wissenschaftlicherOriginaltexte, die Fahigkeit zur Einordnung der Inhalte und Aussagen sowiederen Wiedergabe in eigener Darstellung in einem begrenztem Zeitrahmen.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Schriftliche Ausarbeitung und Vortrag, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Algorithmen und Komplexitat S2 5 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Seminar Algorithmen und Komplexitat
Inhalt: Aktuelle Themen im Entwurf und in der Analyse von Algorithmen sowieFragestellungen aus der Komplexitatstheorie sind anhand vonOriginalarbeiten und erganzender Literatur schriftlich und mundlichvorzustellen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Keine.
40
2.3 Vertiefungsfach Computer Engineering
Specialization Computer Engineering
Modul: B-VS Einfuhrung in Verteilte Systeme
Ziele: Die grundlegenden Architekturen und Protokolle verteilter Systeme sollenverstanden werden und Evolutionsperspektiven verteilter Systemeeingeschatzt werden konnen.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 5.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Einfuhrung in Verteilte Systeme V3 + U2 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in Verteilte Systeme
Inhalt: Die Vorlesung fuhrt in die technischen Grundlagen und in dieStrukturierung von Kommunkationssystemen und Protokollen ein, unterBerucksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen von Daten-, Audio-,Video- und Multimediakommunikation an die Ubertragungsqualitat. Eswerden allgemeine Prinzipien der Verteilung von Daten, Funktionen,Berechnungen und deren Kontrolle behandelt. Daruberhinaus wird aufAspekte der Hochgeschwindigkeitsubertragung und derMobilkommunikation eingegangen. Verdeutlicht werden dieThemenkomplexe an modernen Technologien des Internet, World WideWeb und Grid Computing.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
41
Modul: M-SV Systemverifikation
Ziele: Es soll ein Verstandnis zur effektiven automatischen Validierung vonSchaltungen entwickeln werden. Durch Rechnerubungen wird der praktischeUmgang und die dabei auftretenden Schwierigkeiten von automatischerVerifikation erlernt. Schließlich sollen die Studierenden in der Lage sein,Verifikationsmethoden beurteilen und fur den richtigen Einsatz auswahlenzu konnen.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Systemverifikation V3 + U1 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Systemverifikation
Inhalt: Die Vorlesung behandelt Verfahren zur formalen Verifikation von digitalenund analogen Schaltungen. Es werden Grundlagen, Algorithmen und derenRealisierung, sowohl im Rahmen der Aquivalenzbeweise als auch derEigenschhaftsbeweise behandelt. Als Spezifikationsbeschreibungen werdenausgehend von Boolescher Logik, uber Linear Time Logic (LTL), auchComputation Tree Logic (CTL) entwickelt. Neben den eigentlichenVerfahren und Algorithmen, werden Modellierungsmoglichkeiten undmethodisches Vorgehen bei der Hardwarevalidierung erlautert. Inhalte sindu.a.: Formale Verifikation; Spezifikationsbeschreibungen;Schaltungsdarstellung und Modellierung; Aquivalenzbeweise;Eigenschaftsbeweise.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse aus dem Bereich des rechnergestutzten Entwurfsmikroelektronischer Schaltungen sind wunschenswert.
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Modul: B-RA Rechnerarchitektur (Computer Architecture)
Ziele: Verstandnis der Funktionsweise moderner operationsparalleler Prozessoren(VLIW, Superskalar, EPIC) und Kenntnisse der grundlegenden Konzepteder Instruktionsparallelitat. Vertiefte Kenntnisse der wichtigstenKomponenten der Hardware-System-Architektur auf Makro- undMikroebene. Dieses Lernziel ist von besonderer Bedeutung, da Prozessorenheute in Systeme aller Lebensbereiche vordringen. Sie werden dann alsEingebettete Systeme bezeichnet und meist als “System on chip” entworfen.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Rechnerarchitektur (Computer Architecture) V3 + U1 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Rechnerarchitektur (Computer Architecture)
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Inhalt: Die Vorlesung behandelt die architekturellen undimplementierungstechnischen Aspekte moderner Mikroprozessoren. Imersten Teil der Vorlesung wird kurz in die grundlegenden technologischenund entwurfstechnischen Voraussetzungen eingefuhrt. Nach dieserEinfuhrung in die Mikroelektronik wird das sog. von-Neumann resp.Harvard-Ausfuhrungsmodell behandelt. Es bildet nach wie vor dieGrundlage moderner sequentieller Mikroprozessoren. Als Einstieg in dieWelt der Mikroprozessoren eignet sich das Register-Transfer-Modell und dieMethodik des Register-Transfer-Entwurfs. Von besonderer Bedeutung istdabei die Instruktionssatzarchitektur (ISA), da sie die Basis fur dasProgrammiermodell ist. Im Fortgang der Vorlesung werden dann nur nochPrinzipien behandelt, die ausschließlich der Durchsatzerhohung dienen.Hierzu wird aufbauend auf den Grundlagen rein sequentieller skalarerArchitekturen in die Instruktionsparallelitat (ILP) eingefuhrt. Die ILP istdie Grundlage operationsparalleler Architekturen und damit dieVoraussetzung fur die Leistungsfahigkeit moderner Mikroprozessoren. Eswird davon ausgegangen, dass einige wenige grundlegende Technikenzusammen mit den spekulativen Ausfuhrungsprinzipien, den ILP tragen.Die Implementierung dieser Techniken erfolgt entweder statisch zurCompilezeit (VLIW) oder dynamisch zur Laufzeit mittels Hardware(Superskalaritat). Heutige Prozessoren schopfen aus der Vermischung derILP-Techniken und ihrer Implementierungsvarianten ihre Synergieeffekte,wobei insbesondere auch die “virtuellen” Prozessoren zu erwahnen sind.Letztere werden am Beispiel des Code morphing eingefuhrt. DieBehandlung der Datenabhangigkeiten, der Kontroll- undRessourcenkonflikte sowie der Moglichkeit einer spekulativenProgrammausfuhrung wird am Beispiel des Pipeling durchgefuhrt. Derzweite Teil der Vorlesung beschaftigt sich mit Speicherstrukturen,Bussystemen der E/A-Organisation und Interrupts sowie dengrundlegenden Controllerkonzepten. Der dritte Teil der Veranstaltung gibteinen Uberblick uber parallele Architekturen, insbesondere eineKlassifikation paralleler Prozessoren, ihrer Programmiermodelle und derVerbindungsnetzwerke.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse uber den Entwurf digitaler Systeme sind wunschenswert.
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Modul: B-ES Eingebettete Systeme
Ziele: Lernziele der Vorlesung sind das Verstandnis fur die Besonderheiten desEntwurfs und der Implementierung eingebetteter Systeme.Zielarchitekturen in Hard- und Software sollen grundlegend und inVertiefung erarbeitet werden. Dabei wird insbesondere auch auf wichtigeAspekte wie Echtzeitverhalten, Ressourcenschonung sowie Verteilung undderen Wechselwirkung eingegangen. Anhand neuester Forschungstrendssollen aktuelle Probleme und deren kunftige Losungsmoglichkeitenvermittelt werden.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Eingebettete Systeme V3 + U1 6 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Eingebettete Systeme
45
Inhalt: Als eingebettete Systeme (embedded systems) werdenDatenverarbeitungssysteme bezeichnet, die in ein technisches Umfeldeingebettet sind. Sie interagieren mit diesem Umfeld und stellen ihreDatenverarbeitungsleistung zur Steuerung und Uberwachung zurVerfugung. Ihre Bedeutung hat in den letzten Jahren stark zugenommen.Dieser Trend wird sich noch verstarkt in der Zukunft fortsetzen.Anwendungsfelder reichen von einfachsten lokalen Steuerungen (wie z.B. dieSteuerung einer Kaffeemaschine) bis hin zu komplexen, verteilten undheterogenen Strukturen (z.B. zur Kontrolle eines autonom agierendenFahrzeuges). Hierbei wird oft digitale in Kombination mit analogerHardware benutzt. Nach einer Einfuhrung in die Grundprinzipien befasstsich die Vorlesung im ersten Teil daher ausfuhrlich mit den bevorzugtenHardware-Plattformen fur eingebettete Systeme wie Mikrocontrollern undSignalprozessoren. Auch wird auf die Verbindung zum Umfeld mittelsBussen (z.B. Feld- und Peripheriebusse) eingegangen. Da eingebetteteSysteme in den meisten Fallen von ihrem Umfeld diktierte Zeitbedingungeneinhalten mussen, widmet sich ein weiterer Teil der Vorlesung denEchtzeitaspekten. Hier werden verschiedene Techniken und Prinzipienvorgestellt und diskutiert, die ein Einhalten solcher Zeitbedingungen ineingebetteten Systemen ermoglichen. Der Entwurf heterogener undverteilter eingebetteter Systeme ist ein weiterer Schwerpunkt der Vorlesung.Insbesondere in Kombination mit Echtzeitaspekten und den beieingebetteten Systemen oft beschrankten Ressourcen (z.B. inRechenleistung, Speicher- und Energiebedarf) ergeben sich interessanteHerausforderungen, die untersucht und fur die Losungen vorgestellt werden.Verschiedene Middlewarekonzepte sowie Methodiken zum zielgerichtetenSoftware-Entwurf werden behandelt. Neueste Forschungstrends zielen aufdie Selbstorganisation und Nutzung emergenter Effekte bei komplexeneingebetteten Systemen. Die Vorlesung stellt im letzten Teil diese Trendsvor, die im Rahmen des so genannten Organic Computing eingebettetenSystemen Eigenschaften von lebenden Organismen (z.B.Selbstkonfiguration, Selbstoptimierung, Selbstheilung, Selbstschutz, etc.)verleihen wollen. Zusammengefasst lauten die Themenbereiche derVorlesung:• Hardware-Plattformen• Busse zum Umfeld• Echtzeitaspekte• Verteilte eingebettete Systeme• Organic Computing
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse uber die Grundlagen der Technischen Informatik und denEntwurf digitaler Systeme sind wunschenswert.
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Modul: M-REM Rechnergestutzte Entwurfsverfahren fur die Mikroelektronik(Electronic Design Automation)
Ziele: Fahigkeit, einen Entwurfsablauf aus Automatisierungssicht beurteilen zukonnen. Verstandnis der einzelnen rechnergestutzten Methoden undFahigkeit diese in ihrer Komplexitat und Verwendbarkeit einordnen zukonnen. Verstandnis des Zusammenhangs zwischen informatischenFragestellungen und ihrer vielfaltigen Anwendung in der Schaltungstechnik.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 120-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Rechnergestutzte Entwurfsverfahren fur dieMikroelektronik (Electronic Design Automation)
V3 + U1 6 Pf SS
Lehrveranstaltung: Rechnergestutzte Entwurfsverfahren fur die Mikroelektronik (ElectronicDesign Automation)
Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Uberblick uber die Algorithmen und Verfahren furden rechnergestutzten Entwurf integrierter Schaltungen und Systeme (EDA,Electronic Design Automation). Dabei stehen nicht die Entwurfsobjekte(Schaltungen), sondern die Entwurfsmittel (Werkzeuge) im Vordergrund.Inhalte sind: Uberblick uber den System- und IC-Entwurf, Entwurfsebenen,Entwurfsstile, Entwurfswerkzeuge und Entwurfseingabe, Werkzeuge fur denfunktionellen und physikalischen Entwurf von digitalen und analogenSchaltungen. Die Inhalte umfassen u.a. folgende Themen: Digitale Synthese,Verifikation, Digitale Simulation/Emulation, Timinganalysen, FormaleVerifikation, Testmusterberechnung, Analoge Synthese, Analog Simulation,Mixed Signal Simulation, Zellerzeugung, Floorplanning, Platzierung,Verdrahtung, Design Rule Check, Extraktion, Layout versus Schematic.
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundlegende Kenntnisse in der Mikroelektronik sind wunschenswert.
47
2.4 Vertiefungsfach Rechnergestutzte Finanzmathematik
Specialization Computational Math Finance
Modul: RFM1 Computational Math Finance 1
Ziele: Kennenlernen von mathematischen Modellen fur Finanzderivate,stochastischen Modellen zur Modellierung von Wertpapierkursen,numerischen Methoden zur Bewertung von Finanzderivaten und Umsetzungder Methoden auf dem Computer.
Credit Points: 12 Prasenzstudium: 4.0CP Selbststudium: 8.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Numerik von Differentialgleichungen V4 + U2 8 WP WS/SS
Computational Finance V4 + U2 8 WP WS/SS
Quadraturverfahren V2 + U1 4 WP WS/SS
Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik I S2 4 WP WS/SS
Lehrveranstaltung: Numerik von Differentialgleichungen
Inhalt: Gewohnliche Differentialgleichungen: Einschrittverfahren,Differenzengleichungen, Mehrschrittverfahren, Runge-Kutta Methoden.Partielle Differentialgleichungen: Finite Differenzen,Zwei-Punkt-Randwertprobleme, Galerkin-Methoden, Numerische Losungder Warmeleitungs- und Wellengleichung. StochastischeDifferentialgleichungen: Euler- und Milstein-Verfahren.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Computational Finance
48
Inhalt: Finanzderivate, Marktmodelle, grundlegende Bewertungsverfahren,geschlossene Bewertungsformeln, Baumverfahren, Simulationsverfahren,PDE-basierte Verfahren.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Quadraturverfahren
Inhalt: 1. Grundlagen: Integrationsprobleme, Integrationsmethoden, Kondition derQuadratur, Unsicherheit der Quadratur2. Eindimensionale Quadraturverfahren: interpolatorische Verfahren,zusammengesetzte Verfahren, Extrapolationsverfahren, Transformationen3. Mehrdimensionale Verfahren: interpolatorische Verfahren, MonteCarlo-Verfahren, Niederdiskrepanzfolgen, Lattice-Regeln,Dunngitterverfahren4. Algorithmische Aspekte: Fehlerschatzung, Adaptivitat, Verlasslichkeitund Effizienz, Parallelitat5. Anwendungen: Rechnergestutzte Statistik, Integraltransformationen,Finite Elemente, Randelemente
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: zweijahrlich, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik I
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Turnus: jedes Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Vortrag mit anschließender Diskussion (als Modulteilprufung)
49
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
50
Modul: RFM2 Computational Math Finance 2
Ziele: Kennenlernen ausgewahlter numerischer Verfahren zur Behandlungfinanzmathematischer Probleme und Umsetzung der Verfahren auf demComputer.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Einfuhrung in die stochastische Finanzmathematik V2 + U1 4 WP WS/SS
Inverse Probleme in der Finanzmathematik V2 + U1 4 WP WS/SS
Numerische Verfahren in der Finanzmathematik V2 + U1 4 WP WS/SS
Numerik partieller Differentialgleichungen V2 + U1 4 WP WS/SS
Stochastische Numerik V2 + U1 4 WP WS/SS
Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik II S2 4 WP WS/SS
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in die stochastische Finanzmathematik
Inhalt: Mathematische Modellierung komplexer Finanzprodukte (z.B: Optionen,Forwards oder Futures), zeitdiskrete Modelle, No-Arbitrage-Prinzip,Martingalmaße, vollstandige und unvollstandige Markte,Nutzenoptimierung, zwischenzeitlicher Konsum, koharente Risikomaße.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Vorlesungen Elementare Stochastik und Stochastische Prozesse
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Inverse Probleme in der Finanzmathematik
Inhalt: Parameterschatzung bei stochastischen Modellen,Maximum-Likelihood-Verfahren, Parameter-Kalibrierung, Optimierung.
Unterrichtssprache: Deutsch
51
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik, Statistik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Numerische Verfahren in der Finanzmathematik
Inhalt: Numerische Behandlung von Modellen der Finanzmathematik, MonteCarlo-Verfahren, Simulation von Verteilungen, numerische Losung derBlack-Scholes Gleichung, Schatzung von Volatilitaten.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Numerik partieller Differentialgleichungen
Inhalt: Diskretisierungsverfahren fur partielle Differentialgleichungen, FiniteElemente, Finite Differenzen, Finite Volumen, Fehlerabschatzungen, Losungvon dunn besiedelten linearen Gleichungssystemen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Stochastische Numerik
Inhalt: Systematische Herleitung konsistenter Methoden hoherer Ordnung furstochastische Differentialgleichungen mit Hilfe der stochastischenTaylor-Entwicklung sowie deren Implementierung.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Einfuhrung in die Numerische Mathematik, ElementareStochastik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
52
Prufungsform: Je nach Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine 30-minutigemundliche Prufung oder eine 90-minutige Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Seminar Numerische Verfahren in der Finanzmathematik II
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit Problemen aus dem Bereich ComputationalFinance. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
Turnus: jedes 2. Jahr, WS oder SS
Prufungsform: Vortrag mit anschließender Diskussion (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
53
2.5 Vertiefungsfach Neurowissenschaften
Specialization Neuroscience
Modul: VTHNEU1 Theoretical Neuroscience I
Ziele: Das Modul vermittelt die grundlegenden Konzepte des VertiefungsfachsNeuroscience. Es erlaubt insbesondere auch Studierenden ohneumfangreiche Vorkenntnisse den Einstieg in das Vertiefungsfach. Es fuhrtdabei insbesondere in Methoden zur Modellierung von Neuronen undneuronalen Netzen sowie zur Analyse neuronaler Daten ein. Das Modul gibtgleichzeitig einen Uberblick uber das breite Angebot anWahlpflichtveranstaltungen im Bereich Neuroscience, um den Studierendendie weitere Orientierung im Vertiefungsfach zu erleichtern.
Credit Points: 3 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 2.0CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Theoretical Neuroscience V2 3 Pf WS
Lehrveranstaltung: Theoretical Neuroscience
Inhalt: Neuronale Kodierung und Dekodierung, Aktionspotenziale, RezeptiveFelder und Tuningkurven, Modelle von Nervenzellen mit unterschiedlichenAbstraktionsgraden, Netzwerkmodelle und Netzwerkdynamik, Plastizitatund Lernen
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der mathematischen Grundvorlesungen, elementare Kenntnisse vonMatlab
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Modul: VMLEARN Machine Learning
Ziele: Das Modul behandelt die Grundlagen lernender Systeme.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Grundvorlesungen der Mathematik (Lineare Algebra, Analysis, Stochastik)
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Machine Learning V2 + U2 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Machine Learning
Inhalt: Probabilistic Modeling (Latent variables, Mixture Models, Markov Models,Hidden Markov Models, Graphical Models, Belief Propagation, the EMalgorithm, Bayesian Inference, Variational Methods, Sampling), SupervisedLearning (Classification, Regression, Structured Prediction, NeuralNetworks, Kernel Methods), Unsupervised Learning (DimensionalityReduction, Clustering, Energy-based Models).
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Lineare Algebra, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten
55
Modul: VCADS Complex Adaptive Dynamical Systems
Ziele: The course aims to convey the basics of modern dynamical systems theorywith special emphasis on network theory in biological contexts.Diese Lehrveranstaltung wird je nach Wunsch der Studierenden aufEnglisch oder Deutsch angeboten.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, Bsc Biophysik, MSc Biophysik, MScComputational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Complex Adaptive Dynamical Systems V4 + U2 8 Pf WS
Lehrveranstaltung: Complex Adaptive Dynamical Systems
Inhalt: Graph Theory and Small-World Networks, Random Boolean Networks,Neural Networks, Cellular Automata and Self-Organized Criticality,Statistical Modelling of Darwinian Evolution, Chaos, Bifurcations andDiffusion, Synchronization phenomena, Cognitive System Theory
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Einfuhrende Vorlesungen in die Mathematik
56
Modul: THNEU2 Theoretical Neuroscience II
Ziele: Das Modul vertieft die Kenntnisse zur theoretischen Beschreibung undModellierung von Nervensystemen. Zum einen werden Vorlesungen zurVertiefung methodischer Grundlagen angeboten (Nonlinear Dynamics andComplex Systems, Methods for the Study of Complex Systems). Desweiteren enthalt das Modul Optionen zur Vertiefung der neurobiologischenGrundlagen und ihrer theoretischen Beschreibung (Visual System, SystemsNeurosciene). Schließlich vermittelt es weiterfuhrende Kenntnisse zurtheoretischen Beschreibung und Modellierung von neuronalen Netzwerkenund Lernprozessen (Brain Dynamics, Reinforcement Learning,Unsupervised Learning).
Credit Points: 12 Prasenzstudium: 4.0CP Selbststudium: 8.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Methods for the Study of Complex Systems V2 + U1 4 WP SS
Reinforcement Learning V2 3 WP SS
Unsupervised Learning V2 3 WP SS
Visual System: Neural Structure, Dynamics, and Function V2 3 WP SS
Brain Dynamics V2 3 WP SS
Nonlinear Dynamics and Complex Systems V2 + U2 4 WP SS
Systems Neuroscience S2 4 WP SS
Lehrveranstaltung: Methods for the Study of Complex Systems
Inhalt: Iterative Maps, Chaos and Fractals, Nonlinear Stability Analysis,Synchronization, Cellular Automata, Markov Processes, StochasticResonance, Information theory, Network theory
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Kenntnisse in Analysis, Linearer Algebra, Statistik
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung und/oder Ubungsaufgaben und/oder Hausarbeit (alsModulteilprufung)
57
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Reinforcement Learning
Inhalt: Markov Decision Processes, Dynamic Programming, Monte Carlo Methods,Temporal Difference Learning, Value Functions, Bellman Equations,Function Approximation, Partially Observable Markov Decision Processes,Hierarchical Reinforcement Learning
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik.
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Unsupervised Learning
Inhalt: Density Estimation, Clustering, Self-organizing Maps, DimensionalityReduction, Mixture Models, PCA, ICA, Expectation MaximizationAlgorithmus
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Visual System: Neural Structure, Dynamics, and Function
Inhalt: The course gives an introduction to structure, dynamics and function of thevisual system. It aims at connecting the physiological level of corticalmicrocircuits and anatomy with the psychological level of visual cognition.Without going into mathematical details itself, the course is meant toprovide a useful basis for knowledgeable mathematical and computationalmodelling of visual processing.
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
58
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Lehrveranstaltung: Brain Dynamics
Inhalt: Dynamical systems theory is central for understanding brain processes.This lecture introduces topics that range from modelling the firing andbursting of single neurons up to collective neural dynamics occurring duringcognitive processes.
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
The participants should have a basic knowledge of dynamical systemsconcepts (such as fixed points, limit cycles, bifurcations) as they arepresented in courses like Complex and Adaptive Dynamical Systems,Nonlinear Systems and Complex Systems, or Methods for the Study ofComplex Systems.
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
none
Lehrveranstaltung: Nonlinear Dynamics and Complex Systems
Inhalt:1. introduction to the concepts of nonlinear science and the modeling of
complex systems: competition phenomena, nonlinear oscillations,pattern formation (selforganization, fractal structures) chaos;
2. mathematical background: topological analysis of ordinary differentialequations, Poincare sections, nonlinear maps, chaos in hamiltoniansystems;
3. modeling of complex systems with cellular automata
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
classical mechanics, analysis, ordinary differential equations, MAPLE(basics)
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: Klausur oder mundliche Prufung (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Systems Neuroscience
Inhalt: Functional characterization of different brain systems and their interactionsincluding cerebral cortex, cerebellum, basal ganglia, thalamus, hippocampalformation. Characterization and models of connectivity patterns and theircomputational implications as well as theoretical models of functionalinteractions especially of basal ganglia and frontal cortex and possiblyinvertebrate systems will be discussed.
59
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
grundlegende Kenntnisse in den Neurowissenschaften
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: Seminarvortrag (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme am Seminar
60
Modul: M-CONS Computational Neuroscience
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Modellierung in den Neurowissenschaften.Aufbauend auf den gangigen Modellierungsansatzen werden Methoden zurdetaillierten Modellierung neuronaler Prozesse behandelt.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
Modellierung und Simulation I
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer/innen einemundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Bioinformatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Computational Neuroscience V4 + U2 8 Pf WS
Lehrveranstaltung: Computational Neuroscience
Inhalt:1. Grundlagen der rechnergestutzten Neurowissenschaften.
2. Gangige Modellierungsansatze.
3. Detaillierte Modellierung von biophysikalischen Prozessen.a. Methoden zu Geometrierekonstruktion,b. Grundlagen partieller Differentialgleichungen,c. Modellentwicklung,d. Softwarelosungen.
4. Anwendungen aus aktueller Forschung.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Modellierung und Simulation I
61
Modul: B-AS1 Einfuhrung in Adaptive Systeme
Ziele: Konzeptuelles Verstandnis von Fakten, Methoden und ImplementierungAdaptiver Systeme: Muster, Klassifikation, Approximation, stochast.Mustererkennung, Diagnosesysteme, PCA,ICA, Fuzzy-Systeme,Evolutionare Algorithmen. Dabei soll auch die Fahigkeit erworben werden,die Methoden sachgerecht anzuwenden.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 80-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Einfuhrung in Adaptive Systeme V2 + U1 5 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in Adaptive Systeme
Inhalt: Die Veranstaltung bietet eine Einfuhrung in Grundmechanismen undArchitekturen Adaptiver Systeme.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundwissen Lineare Algebra, Stochastik
62
Modul: M-AS2 Adaptive Systeme
Ziele: Das konzeptuelle Verstandnis von Fakten, Methoden und ImplementierungAdaptiver Systeme der Veranstaltung AS1 wird hier vertieft und dieFahigkeit erarbeitet, die Methoden zu beurteilen und selbst weiter zuentwickeln.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Je nach Anzahl der Teilnehmer undTeilnehmerinnen eine mundliche Prufung oder eine 100-minutige Klausur,benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Adaptive Systeme V2 + U1 5 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Adaptive Systeme
Inhalt: Die Veranstaltung bietet eine Vertiefung in Grundmechanismen undArchitekturen Adaptiver Systeme.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundwissen Lineare Algebra, Stochastik
63
Modul:M-NEURO-S
Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen
Ziele: Vermittlung der physikalisch/mathematischen Herangehensweise anProblemen der Neurosimulation.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jedes Semester Dauer: einsemestrig Beginn: im WS und SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: Vortrag mit anschließender Diskussion, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Informatik
Verwendbarkeit: BSc Informatik, MSc Informatik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen S2 5 Pf WS+SS
Lehrveranstaltung: Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in Neuronen
Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Modellierung der Signalverarbeitung inNeuronen. Es werden Originalarbeiten besprochen.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Mathematische Grundvorlesungen
64
2.6 Vertiefungsfach Meteorologie & Klimaforschung
Specialization Meteorology & Climate Modelling
2.6.1 Module fur Studierende ohne BSc in Meteorologie oder aquivalentem AbschlussModules for students without BSc in Meteorology or equivalent degree
Modul: EMETA Allgemeine Meteorologie und Klimatologie
Ziele: Das Modul vermittelt in zwei Vorlesungen mit begleitenden Ubungen einenUberblick uber das Gesamtgebiet der Meteorologie und grundlegendeArbeitsweisen des Faches, sowie das Gebiet der allgemeinen Klimatologie.Die wichtigsten Elemente des physikalischen Hintergrundes des Klimaswerden behandelt.Durch Besuch der Vorlesung Allgemeine Meteorologie gewinnen dieStudierenden einen breiten Uberblick uber das Gesamtgebiet, sie konnendann einzelne Fragestellungen in die verschiedenen Teilgebiete einordnenund sie sind in der Lage, weiterfuhrende Vorlesungen der Meteorologie zuhoren und zu verstehen. In der Vorlesung Allgemeine Klimatologie lernendie Studierenden die Grundlagen der allgemeinen Klimatologie verstehenund anwenden. In den Ubungen werden das Lernen in der Gruppe und dieVermittlung eigenen Wissens erlernt.
Credit Points: 10 Prasenzstudium: 4.0CP Selbststudium: 6.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ubungen des Moduls
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
BSc Meteorologie
Verwendbarkeit: BSc Meteorologie, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Allgemeine Meteorologie V3 + U2 6 Pf WS
Allgemeine Klimatologie V2 + U1 4 Pf SS
Lehrveranstaltung: Allgemeine Meteorologie
Inhalt: Meteorologische Grundgroßen, Struktur der Atmosphare,Zustandsgleichung fur trockene und feuchte Luft, Strahlungsgesetze,Strahlungsbilanz, Treibhauseffekt, chemische Zusammensetzung derAtmosphare, Spurengaskreislaufe, adiabatische Prozesse, Labilitat undStabilitat, synoptische Beobachtungen, Wetterschlussel, meteorologischeKarten, globale Zirkulation, Entstehung und Eigenschaften von Fronten,allgemeine Bewegungsgleichung, Windgesetze, barokline Bedingungen,Aerosol und Wolken.
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Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Lehrveranstaltung: Allgemeine Klimatologie
Inhalt: Klimasystem, Großenordnungen, Klimaelemente, globalesBeobachtungssystem, elementare statistische Methoden der Datenanalyse,beobachtete Feldverteilungen der Klimaelemente, Klimadiagramme,Klimaklassifikationen, physikalische Grundlagen der Klimaprozesse,Energie- und Wasserkreislauf, globale und regionale Zirkulation derAtmosphare, Zirkulation des Ozeans, Charakteristika der Kryosphare,Klimavariabilitat und anthropogene Klimabeeinflussung.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
66
Modul: EMETB Atmospheric Dynamics
Ziele: Das Modul bietet eine Einfuhrung in die Theorie der großskaligenatmospharischen Dynamik. Es werden Grundlagen fur alle weiterenVorlesungen in theoretischer Meteorologie gelegt. In Ubungen wird der Stoffselbststandig vertieft.Die Studierenden lernen theoretische Modellbildung in der Meteorologie.Die Studierenden lernen die wissenschaftliche Diskussion komplexertheoretischer Zusammenhange. In den Ubungen werden das Lernen in derGruppe und die Vermittlung eigenen Wissens erlernt.
Credit Points: 10 Prasenzstudium: 4.0CP Selbststudium: 6.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ubungen des Moduls
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
BSc Meteorologie
Verwendbarkeit: BSc Meteorologie, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Atmospheric Dynamics 1 V2 + U2 5 Pf WS
Atmospheric Dynamics 2 V2 + U2 5 Pf SS
Lehrveranstaltung: Atmospheric Dynamics 1
Inhalt: Kontinuitatsgleichung, Impulssatz, Wirbeldynamik 1, Flachwassertheorie 1
Unterrichtssprache: Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Mathematik fur Studierende der Physik 1 sowie der Mathematikfur Studierende der Physik 2 oder der Mathematik fur Studierende derMeteorologie 2
Lehrveranstaltung: Atmospheric Dynamics 2
Inhalt: Flachwassertheorie 2, Grundzuge der Thermodynamik, Wirbeldynamik 2,Elementare Eigenschaften und Anwendungen der Grundgleichungen derAtmospharendynamik
Unterrichtssprache: Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Atmospheric Dynamics 1, der Mathematik fur Studierende derPhysik 1 sowie der Mathematik fur Studierende der Physik 2 oder derMathematik fur Studierende der Meteorologie 2,
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2.6.2 Module fur Studierende mit BSc in Meteorologie oder aquivalentem AbschlussModules for students with BSc in Meteorology or equivalent degree
Modul: FATDYN Fortgeschrittene Atmospharendynamik
Ziele: Das Modul behandelt fortgeschrittene Themen in der Theorie deratmospharischen Dynamik und des Klimas. Dabei wird gezielt an aktuelleForschungsthemen in der Arbeitsgruppe ”Theorie der atmospharischenDynamik und des Klimas” herangefuhrt.Die Studierenden erweitern ihre Fahigkeiten in theoretischer Modellbildungin der Meteorologie, sowie in der wissenschaftlichen Diskussion komplexertheoretischer Zusammenhange. In den Ubungen werden das Lernen in derGruppe und die Vermittlung eigenen Wissens geubt, sowie der praktischeUmgang mit dem Stoff der Vorlesungen. Dies umfasst auch das Erlernenvon Programmiertechniken.
Credit Points: 10 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 7.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ubungen des Moduls
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Meteorologie
Verwendbarkeit: MSc Meteorologie, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Fortgeschrittene Theorie der Atmospharendynamik und desKlimas 1
V2 + U2 5 Pf WS
Fortgeschrittene Theorie der Atmospharendynamik und desKlimas 2
V2 + U2 5 Pf SS
Lehrveranstaltung: Fortgeschrittene Theorie der Atmospharendynamik und des Klimas 1
Inhalt: Einfuhrung in Methodik und Inhalte eines Themas der aktuellen Forschungin der Theorie der Grundlagen der atmospharischen Dynamik und desKlimas. Mogliche Vorlesungsinhalte sind z.B.
• Numerik der geophysikalischen Stromungsmechanik
• Stochastische Ansatze zur Beschreibung atmospharischer Prozesse
• Die Theorie dynamischer Systeme in Anwendung auf die Atmosphare
Unterrichtssprache: Deutsch
68
ErforderlicheVorkenntnisse:
EMetB und MTheoA aus dem Studiengang BSc Meteorologie
Lehrveranstaltung: Fortgeschrittene Theorie der Atmospharendynamik und des Klimas 2
Inhalt: Fortgeschrittene Behandlung eines Themas der aktuellen Forschung in derTheorie der Grundlagen der atmospharischen Dynamik und des Klimas.Mogliche Vorlesungsinhalte sind z.B.
• Dynamik der mittleren Atmosphare
• Schwerewellen
• Turbulenz
• Klimavariabilitat
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
EMetB und MTheoA aus dem Studiengang BSc Meteorologie
69
Modul: KLIMA Klimasystem und -prozesse
Ziele: Das Modul behandelt fortgeschrittene Themen in der Beschreibung undModellierung des globalen und regionalen Klimasystems. Dabei wird gezieltan aktuelle Forschungsthemen in der Arbeitsgruppe ”MesoskaligeMeteorologie und Klima” herangefuhrt.Die Studierenden erweitern ihr Wissen uber das globale Klimasystem undregionaler Prozesse, ihre Fahigkeiten in der konzeptionellen undnumerischen Modellbildung in der Meteorologie, sowie in derwissenschaftlichen Diskussion komplexer Zusammenhange. In den Ubungenwerden das Lernen in der Gruppe und die Vermittlung eigenen Wissensgeubt, sowie der praktische Umgang mit dem Stoff der Vorlesungen. Diesumfasst auch das Erlernen von Programmiertechniken.
Credit Points: 10 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 7.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: zweisemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
entweder Modul Allgemeine Meteorologie und Klimatologie oder ModulAtmospheric Dynamics
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ubungen des Moduls
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Meteorologie
Verwendbarkeit: MSc Meteorologie, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Klimasystemmodellierung V2 + U2 5 Pf WS
Regionale Klimaprozesse V2 + U2 5 Pf SS
Lehrveranstaltung: Klimasystemmodellierung
Inhalt: Vertiefte Einfuhrung in das globale Klimasystem, in dessen Komponentenund in dessen Modellierung. Einfachste bis zu sehr komplexenForschungsmodellen werden besprochen und bearbeitet, mit denen Themenwie Daisyworld, El Nino, und globale Erwarmung erforscht werden.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Lehrveranstaltung: Regionale Klimaprozesse
Inhalt: Diese Veranstaltung fuhrt ein in spezielle regionale Prozesse desKlimasystems und deren Modellierung. Beispiele solcher Prozesse sindKonvektion, Land-Atmosphare Wechselwirkung, orographischerNiederschlag, Fohn-Phanomene. Neben der Modellierung bzw. derParametrisierung dieser Prozesse werden auch relevanteBeobachtungssysteme und Skalenfragen diskutiert.
70
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
71
2.7 Vertiefungsfach Geophysik & Kristallographie
Specialization Geophysics & Crystallography
2.7.1 Studienbeginn in ungeraden JahrenEntrance into program in odd years
Modul: GEO1A Geophysik/Kristallographie 1a
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Allgemeinen Geophysik und Kristallographiemit den Fachgebieten Geodynamik und Seismologie. Dabei werdengeophysikalische und kristallographische Ansatze und Methoden behandelt,die eine Untersuchung geophysikalischer und kristallographischerStrukturen und Prozesse im Erdinnern bis hin zu Mineralen ermoglichen.Verschiedene Kombinationen der Lehrveranstaltungen sind je nachInteressenlage moglich und erwunscht.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: zweijahrlich(ungerade Jahre)
Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Seismologie und Struktur des Erdkorpers V3 4 WP WS
Kristallographie/Kristallchemie V3 4 WP WS
Geodynamik: Plattentektonik und Rheologie V2 + U1 4 WP WS
Numerische Methoden in der Geodynamik V2 + U1 4 WP WS
Lehrveranstaltung: Seismologie und Struktur des Erdkorpers
Inhalt: Grundlagen der Seismologie: Seismizitat, Strahlentheorie, SeismischeTomographie, Wellengleichung, Effekte an Grenzflachen, Raumwellen,Oberflachenwellen, Eigenschwingungen, Herdmechanismen
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse der klassischen Mechanik
Turnus: jedes Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
72
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Kristallographie/Kristallchemie
Inhalt: Aufbau von Kristallen, Einfuhrung in die Kristallchemie, Symmetrie vonKristallen, Rontgenbeugung
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundlagen der linearen Algebra
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: schriftliche Prufung (120 Minuten) (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
Losung von mindestens 50% aller Ubungsaufgaben
Lehrveranstaltung: Geodynamik: Plattentektonik und Rheologie
Inhalt: Plattentektonik, geophysikalische Nachweismethoden,Antriebsmechanismen, mechanische Spannungen, Elastizitat,Plattenbiegungen, Viskositat, Viskoelastizitat, Plastizitat
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse der klassischen Mechanik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Ubung
Lehrveranstaltung: Numerische Methoden in der Geodynamik
Inhalt: Finite Differenzenmethoden mit Anwendungen (Diffusion, Advektion,thermische Konvektion), Tracer Methoden, Finite Element Methoden mitAnwendungen (Warme, elastische und Stromungsprobleme)
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse partieller Differentialgleichungen
Turnus: jedes Jahr, WS
Prufungsform: Bericht uber programmierte Anwendungsbeispiele (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
73
Modul: GEO1B Geophysik/Kristallographie 1b
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Kristallchemie, Kristallphysik und derallgemeinen und numerischen Geophysik. Verschiedene Kombinationen derLehrveranstaltungen sind je nach Interessenlage moglich und erwunscht.
Credit Points: 12 Prasenzstudium: 4.5CP Selbststudium: 7.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich(gerade Jahre)
Dauer: zweisemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Kristallchemie V2 4 WP SS
Kristallphysik V2 4 WP SS
Moderne Methoden der Mineralphysik V2 4 WP SS
Figur und Schwerefeld der Erde V2 + U1 4 WP SS
Inversion geophysikalischer Daten V3 4 WP SS
Ubung Modellieren aktueller geophysikalischer Problememit COMSOL
U4 4 WP SS
Lehrveranstaltung: Kristallchemie
Inhalt: Beziehungen zwischen Chemismus, Struktur und Eigenschaften vonKristallen, Grundlagen der Thermodynamik von Kristallen, analytischeMethoden
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Kristallphysik
Inhalt: physikalische Eigenschaften von Kristallen, Anisotropie der physikalischenEigenschaften, Tensoren
74
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Moderne Methoden der Mineralphysik
Inhalt: Ultraschallspektroskopie, Schwingungsspektroskopie, inelastische Rontgen-und Neutronenstreuung
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Figur und Schwerefeld der Erde
Inhalt: Gravitationsbeschleunigung und Potenzial, Kugelfunktionen, Potenzial,Figur und Schwere der heterogenen rotierenden Erde, Geoid unddynamische Ursachen, Gezeiten, Love Zahlen der Erde
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse der klassischen Mechanik
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
erfolgreiche Teilnahme an Ubung
Lehrveranstaltung: Inversion geophysikalischer Daten
Inhalt: Grundlagen linearer und nicht-linearer Inversionsverfahren: GeneralisierteInverse, Regularisierung, Linearisierung, Zielfunktion, Abtastung,Genetische Algorithmen
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
75
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Ubung Modellieren aktueller geophysikalischer Probleme mit COMSOL
Inhalt: Numerisches Experimentieren mit dem Finite Elemente ProgrammCOMSOL, variierende Anwendungsprobleme wie Grundwasserstromungund hydrothermale Konvektion, Riftprozesse, Mantelkonvektion, Simulationgeoelektrischer und elektromagnetischer Messverfahren, effektivephysikalische Eigenschaften von Gesteinen etc.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse partieller Differentialgleichungen
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: Bericht uber programmierte Anwendungsbeispiele (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
76
2.7.2 Studienbeginn in geraden JahrenEntrance into program in even years
Modul: GEO2A Geophysik/Kristallographie 2a
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Allgemeinen und Angewandten Geophysikund Kristallographie mit den Fachgebieten Geodynamik, Seismologie undMagnetotellurik. Dabei werden geophysikalische und kristallographischeAnsatze und Methoden behandelt, die eine Untersuchung geophysikalischerund kristallographischer Strukturen und Prozesse im Erdinnern bis hin zuMineralen ermoglichen. Verschiedene Kombinationen derLehrveranstaltungen sind je nach Interessenlage moglich und erwunscht.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: zweijahrlich(gerade Jahre)
Dauer: zweisemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Kristallographie/Kristallchemie V3 4 WP WS
Statistische Methoden V2 + U1 4 WP WS
Digitale Signalverarbeitung 1: Fourier Methoden V3 4 WP WS
Geodynamik: Fluiddynamik und Warmetransport V2 + U1 4 WP WS
Numerische Methoden in der Geodynamik V2 + U1 4 WP WS
Magnetotellurik V2 + U1 4 WP WS
Lehrveranstaltung: Kristallographie/Kristallchemie
Inhalt: Aufbau von Kristallen, Einfuhrung in die Kristallchemie, Symmetrie vonKristallen, Rontgenbeugung
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundlagen der linearen Algebra
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: schriftliche Prufung (120 Minuten) (als Modulteilprufung)
77
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
Losung von mindestens 50% aller Ubungsaufgaben
Lehrveranstaltung: Statistische Methoden
Inhalt: Wahrscheinlichkeitstheorie, statistischeVerteilungen (Normal, Lognormal,χ2, Fisher, Student), Maximum-Likelihood, Vertrauensbereiche,Fehlerrechnung, Schatzverfahren fur Stichprobenparameter, Korrelations-und Regressionsanalyse, Vorhersagemodelle
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an Ubung
Lehrveranstaltung: Digitale Signalverarbeitung 1: Fourier Methoden
Inhalt: Fouriertransformation, diskrete Fouriertransformation, FFT,Abtasttheorem, Faltung, akausale/kausale Filter mit Anwendungen aus derGeophysik
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Programmierkenntnisse (z.B. MatLab) sind von Vorteil
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Geodynamik: Fluiddynamik und Warmetransport
Inhalt: Kontinuumsmechanik, Fluiddynamik, Stokes Stromung, Rayleigh-TaylorInstabilitat, Isostatische Ausgleichstromung, porose Transportgleichungen,Warmetransport, thermische Konvektion, hydrothermale Konvektion
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse der klassischen Mechanik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
erfolgreiche Teilnahme an Ubung
Lehrveranstaltung: Numerische Methoden in der Geodynamik
78
Inhalt: Finite Differenzenmethoden mit Anwendungen (Diffusion, Advektion,thermische Konvektion), Tracer Methoden, Finite Element Methoden mitAnwendungen (Warme, elastische und Stromungsprobleme)
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse partieller Differentialgleichungen
Turnus: jedes Jahr, WS
Prufungsform: Bericht uber programmierte Anwendungsbeispiele (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Magnetotellurik
Inhalt: Maxwellgleichungen, Helmholtzgleichung, Diffusion elektromagnetischerWellen, Ubertragungsfunktionen zwischen Feldkomponenten, Quellfeld,elektrische Leitfahigkeitsmechanismen, Modellierung und Inversionelektromagnetischer Felder zu 1D und 2D Leitfahigkeitsverteilungen,Messmethoden
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse der klassischen Elektrodynamik
Turnus: jedes 2. Jahr, WS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
erfolgreiche Teilnahme an Ubung
79
Modul: GEO2B Geophysik/Kristallographie 2b
Ziele: Erlernen von Grundlagen der Kristallchemie, Kristallphysik und derallgemeinen und numerischen Geophysik. Verschiedene Kombinationen derLehrveranstaltungen sind je nach Interessenlage moglich und erwunscht.
Credit Points: 12 Prasenzstudium: 4.5CP Selbststudium: 7.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich(ungerade Jahre)
Dauer: zweisemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der kumulativen Modulprufung
Modulprufung: kumulative Modulprufung uber Modulteilprufungen, benotet
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Kristallchemie V2 4 WP SS
Kristallphysik V2 4 WP SS
Moderne Methoden der Mineralphysik V2 4 WP SS
Digitale Signalverarbeitung 2: Filterverfahren V3 4 WP SS
Magnetismus der Erde V2 + U1 4 WP SS
Ubung Modellieren aktueller geophysikalischer Problememit COMSOL
U4 4 WP SS
Lehrveranstaltung: Kristallchemie
Inhalt: Beziehungen zwischen Chemismus, Struktur und Eigenschaften vonKristallen, Grundlagen der Thermodynamik von Kristallen, analytischeMethoden
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Kristallphysik
Inhalt: physikalische Eigenschaften von Kristallen, Anisotropie der physikalischenEigenschaften, Tensoren
80
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Moderne Methoden der Mineralphysik
Inhalt: Ultraschallspektroskopie, Schwingungsspektroskopie, inelastische Rontgen-und Neutronenstreuung
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Kristallographie/Kristallchemie
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche (30 Minuten) oder schriftliche (120 Minuten) Prufung (alsModulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung,erfolgreicher Vortrag mit Ausarbeitung im Rahmen der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltung: Digitale Signalverarbeitung 2: Filterverfahren
Inhalt: Auto- und Kreuzkorrelationsverfahren, z-Transformation, Rekursive Filtermit Anwendungen aus der Geophysik
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltung Digitale Signalverarbeitung I: Fourier Methoden
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Lehrveranstaltung: Magnetismus der Erde
Inhalt: Maxwellgleichungen, Materie im Magnetfeld, das geomagnetische Feld inKugelfunktionen, Sakularvatiationen, Gesteinsmagnetismus,Palaomagnetismus, Magnetohydrodynamik und der Geodynamo
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
keine
Turnus: jedes 2. Jahr, SS
Prufungsform: mundliche Prufung oder Klausur (als Modulteilprufung)
81
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
erfolgreiche Teilnahme an Ubung
Lehrveranstaltung: Ubung Modellieren aktueller geophysikalischer Probleme mit COMSOL
Inhalt: Numerisches Experimentieren mit dem Finite Elemente ProgrammCOMSOL, variierende Anwendungsprobleme wie Grundwasserstromungund hydrothermale Konvektion, Riftprozesse, Mantelkonvektion, Simulationgeoelektrischer und elektromagnetischer Messverfahren, effektivephysikalische Eigenschaften von Gesteinen etc.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Grundkenntnisse partieller Differentialgleichungen
Turnus: jedes Jahr, SS
Prufungsform: Bericht uber programmierte Anwendungsbeispiele (als Modulteilprufung)
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
82
2.8 Vertiefungsfach Gittereichtheorie
Specialization Lattice Gauge Theory
Modul: VQFT1 Einfuhrung in die Quantenfeldtheorie und das Standardmodellder Teilchenphysik
Ziele: Verstandnis des Ubergangs zur Behandlung von Systemen mit unendlichvielen Freiheitsgraden. Transfer zwischen mathematisch-theoretischenFormulierungen und experimentellen Befunden.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: BSc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Einfuhrung in die Quantenfeldtheorie und dasStandardmodell der Teilchenphysik
V4 + U2 8 Pf WS
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in die Quantenfeldtheorie und das Standardmodell derTeilchenphysik
Inhalt: Relativistische Wellengleichungen, klassische Feldtheorie imLagrangeformalismus, Symmetrien und Noethersches Theorem; EinfuhrungQuantenfeldtheorie: kanonische Quantisierung fur Skalar-, Spinor- undVektorfelder, Storungstheorie, Feynman-Diagramme; Abelsche undnichtabelsche Eichfelder, Quantenelektrodynamik undQuantenchromodynamik, Berechnung einfacher Prozesse, die schwacheWechselwirkung, vereinigte Beschreibung der Wechselwirkungen imStandardmodell.
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Theoretische Physik 1–4
83
Modul: VQFT2 Fortgeschrittene Quantenfeldtheorie und Quantenchromodynamik
Ziele: Ausbau abstrakter theoretischer Konzepte wie der Renormierungstheorieund ihrer Implikationen fur beobachtbare Systeme. Erkenntnis derAnalogien zwischen statistischen und quantenfeldtheoretischen Systemen.Erlernen nichtperturbativer Techniken zur Evaluation von Feldtheorien.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: BSc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Fortgeschrittene Quantenfeldtheorie undQuantenchromodynamik
V4 + U2 8 Pf SS
Lehrveranstaltung: Fortgeschrittene Quantenfeldtheorie und Quantenchromodynamik
Inhalt: Feldquantisierung im Pfadintegralformalismus, Feynmanregeln der QCDund perturbative Auswertung, Renormierung und Renormierungsgruppe,asymptotische Freiheit und nichtperturbative Physik, Einfuhrung in dieGittereichtheorie
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Theoretische Physik 1–4, Einfuhrung in dieQuantenfeldtheorie und Standardmodell der Teilchenphysik
84
Modul: VQTLAT Quantum Theory on the Lattice
Ziele: General understanding of the procedure of discretizing continuum theorieswith its related conceptual problems. Acquiring knowledge of basic methodsto evaluate numerically many-dimensional integral equations.Understanding rescaling methods and critical behavior of theories on thelattice.Diese Lehrveranstaltung wird je nach Wunsch der Studierenden aufEnglisch oder Deutsch angeboten.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Quantum Theory on the Lattice V3 + U1 6 Pf SS
Lehrveranstaltung: Quantum Theory on the Lattice
Inhalt: method of path integrals; Markov processes; numerical methods - MonteCarlo, microcanonical, Langevin algorithms; phase transitions; Ising andPotts spin models; field theories on the lattice; fermions on the lattice andthe sign problem; lattice gauge theories; expansion methods on the lattice -strong/weak coupling, molecular field approximation
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
basic knowledge of quantum mechanics and quantization; introductoryknowledge of statistical mechanics
85
Modul: VSTATP Statistische Physik und kritische Phanomene
Ziele: Aufbauend auf den Grundvorlesungen uber Theoretische Physik vermitteltdas Modul vertiefende Kenntnisse uber Phasenubergange. Am Ende desModuls konnen die Studierenden zur Beschreibung von kritischenPhanomenen geeignete Modelle heranziehen und das Konzept derUniversalitat auf kritische Phanomene in allen Bereichen der Physikanwenden.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Statistische Physik und kritische Phanomene V3 + U1 6 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Statistische Physik und kritische Phanomene
Inhalt:1. Phasenubergange und kritische Phanomene,
Ginzburg-Landau-Theorie fur Phasenubergange
2. Ising-Modell und andere einfache Spinmodelle
3. Renormierungsgruppe
4. Monte-Carlo-Methoden
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Theoretische Physik 1–5
86
2.9 Vertiefungsfach Festkorperphysik
Specialization Solid State Physics
Modul: VTHFP1 Einfuhrung in die Theoretische Festkorperphysik
Ziele: In diesem Modul erarbeiten sich Studierende einen Uberblick uber diegrundlegenden Konzepte der Festkorperphysik und die theoretischenBeschreibung von Festkorpern.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Einfuhrung in die Theoretische Festkorperphysik V3 + U2 6 Pf WS
Lehrveranstaltung: Einfuhrung in die Theoretische Festkorperphysik
Inhalt: Struktur von Festkorpern, Born-Oppenheimer Naherung,Gitterschwingungen, nichtwechselwirkende Elektronen, Bloch Theorem,Bandstruktur, Halbleiter, elektronischer Transport,Elektron-Elektron-Wechselwirkung, Modelle fur wechselwirkendeElektronen
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Experimentalphysik 1–4, Theoretische Physik1–5
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Modul: VTHFP2 Hohere Theoretische Festkorperphysik
Ziele: In diesem Modul werden fortgeschrittene Themen der theoretischenFestkorperphysik behandelt. Dabei wird uber die Beschreibung alswechselwirkende Vielteilchensysteme insbesondere ein tieferes Verstandnisfur fundamental nicht-klassische Phanomene in Festkorpern vermittelt.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: jahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Hohere Theoretische Festkorperphysik V3 + U2 6 Pf SS
Lehrveranstaltung: Hohere Theoretische Festkorperphysik
Inhalt: Wechselwirkende Elektronen, Hartree-Fock Theorie,Dichtefunktionaltheorie, Grundlagen der Vielteilchenphysik, elektronischerTransport, Magnetismus, Supraleitung, Fermi-Flussigkeitstheorie undQuasi-Teilchen-Konzept
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Experimentalphysik 1–4, Theoretische Physik1–5, Einfuhrung in die Theoretische Festkorperphysik
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Modul: VSTATP Statistische Physik und kritische Phanomene
Ziele: Aufbauend auf den Grundvorlesungen uber Theoretische Physik vermitteltdas Modul vertiefende Kenntnisse uber Phasenubergange. Am Ende desModuls konnen die Studierenden zur Beschreibung von kritischenPhanomenen geeignete Modelle heranziehen und das Konzept derUniversalitat auf kritische Phanomene in allen Bereichen der Physikanwenden.
Credit Points: 6 Prasenzstudium: 2.0CP Selbststudium: 4.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Statistische Physik und kritische Phanomene V3 + U1 6 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Statistische Physik und kritische Phanomene
Inhalt:1. Phasenubergange und kritische Phanomene,
Ginzburg-Landau-Theorie fur Phasenubergange
2. Ising-Modell und andere einfache Spinmodelle
3. Renormierungsgruppe
4. Monte-Carlo-Methoden
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Theoretische Physik 1–5
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Modul: VUKQG Ultrakalte Quantengase
Ziele: Das Modul gibt eine Einfuhrung in die Physik ultrakalter Quantengase,wechselwirkender Quanten-Vielteilchensysteme und die Grundlagen derQuanteninformationsverarbeitung.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Ultrakalte Quantengase V4 + U2 8 Pf SS
Lehrveranstaltung: Ultrakalte Quantengase
Inhalt: Suprafluiditat und Bose-Kondensation, Theorie wechselwirkender Bosonen(Bogoliubov, Gross-Pitaevskii), Quantenstatistik undHanbury-Brown-Twiss Experiment, optische Gitter, Mott-Ubergang,Bloch-Oszillationen, fermionische Kondensate und BCS-Theorie,Grundlagen der Quanteninformationstheorie, Bell’sche Ungleichung undQuantenteleportation, Verschrankung und Entropie,Schumacher-Codierungstheorem, Quantencomputing mit ultrakaltenAtomen
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Experimentalphysik 1–4, Theoretische Physik1–5
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Modul: VTHQO Theoretische Quantenoptik
Ziele: Das Modul vermittelt einen Uberblick uber moderne Konzepte derQuantenoptik und die Theorie offener Quantensysteme.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Theoretische Quantenoptik V4 + U2 8 Pf SS
Lehrveranstaltung: Theoretische Quantenoptik
Inhalt: Quantisierung und Koharenzeigenschaften des elektromagnetischen Feldes,squeezed States, Phasenraumdarstellungen, Wigner-Funktion,Quantenmechanik offener Systeme, Lindblad- und Fokker-Planck-Gleichung, Quantum Markov-Prozesse, Dekoharenz und Theorie derMessung, Quanteninformationsverarbeitung mit quantenoptischenSystemen, Cavity QED, Theorie des Lasers, Lichtkrafte, ultrakalteQuantengase
Unterrichtssprache: Deutsch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Experimentalphysik 1–4, Theoretische Physik1–5
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Modul: VQMPT Vielteilchenphysik (Many-body physics)
Ziele: Die Studierenden lernen die grundlegenden Methoden derVielteilchen-Theorie, um eigenstandig auf dem Gebiet derVielteilchenphysik arbeiten zu konnen.
Credit Points: 8 Prasenzstudium: 3.0CP Selbststudium: 5.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS oder SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
regelmaßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ubungen
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Vielteilchenphysik (Many-body physics) V4 + U2 8 Pf WS/SS
Lehrveranstaltung: Vielteilchenphysik (Many-body physics)
Inhalt: Zweite Quantisierung, Vielteilchen-Modellsysteme, Greensche Funktionen,Diagrammatische Storungstheorie fur T = 0 und T > 0, Random-PhaseApproximation, Leiter-Naherung
Unterrichtssprache: Deutsch/Englisch
ErforderlicheVorkenntnisse:
Inhalt der Veranstaltungen Theoretische Physik 1–5
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Modul: VIQMPT Introduction to Quantum Many-Particle Theory
Ziele: In this module students acquire a basic understanding of many-particlewave functions and operators, as well as of standard methods for studyingthe properties of many-particle systems. The module prepares students forattending one of the more advanced quantum many-body courses whichdirectly lead to research projects in this field.Diese Lehrveranstaltung wird je nach Wunsch der Studierenden aufEnglisch oder Deutsch angeboten.
Credit Points: 3 Prasenzstudium: 1.0CP Selbststudium: 2.0CP
Angebotsturnus: unregelmaßig Dauer: einsemestrig Beginn: im WS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Introduction to Quantum Many-Particle Theory V2 3 Pf WS
Lehrveranstaltung: Introduction to Quantum Many-Particle Theory
Inhalt: many-particle states and operators; Hartree-Fock approximation,correlation (Part I); 2nd quantization, Fock space; pictures in quantumtheory; linear response; Green’s functions, equations of motion for Green’sfunctions; perturbation theory; Dyson equation, irreducible functions;Hartree-Fock approximation, correlation (Part II).
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
elementary quantum mechanics; basic elements of functional analysis(concepts of Hilbert space, complete and orthonormal basis sets,...)
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Modul: VDFT Density Functional Theory
Ziele: In this module students are trained for doing research in the field ofcomputational electronic structure theory. Both the theoretical backgroundof one of the standard methods in this field, Density Functional Theory,and more practical aspects are covered. As a result, students understandthe significance and implications of various approximations and are able tooperate standard density functional codes.Diese Lehrveranstaltung wird je nach Wunsch der Studierenden aufEnglisch oder Deutsch angeboten.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Density Functional Theory V3 5 Pf SS
Lehrveranstaltung: Density Functional Theory
Inhalt: Hohenberg-Kohn theorem, interacting v-representability,spin/current-density functional theory, Kohn-Sham equations,noninteracting v-representability, exact exchange, virial theorems, adiabaticconnection, local density approximation (LDA), (meta) generalized gradientapproximation, LDA+U , orbital-dependent functionals, time-dependentdensity functional theory, relativistic density functional theory
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
content of course Introduction to Quantum Many-Particle Theory
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Modul: VQMD Quantum Molecular Dynamics
Ziele: In the first course of this module students acquire a basic understanding ofmany-particle wave functions and operators, as well as of standard methodsfor studying the properties of many-particle systems. The second coursethen trains students for a master’s project in one of the condensed matterresearch groups.Diese Lehrveranstaltung wird je nach Wunsch der Studierenden aufEnglisch oder Deutsch angeboten.
Credit Points: 5 Prasenzstudium: 1.5CP Selbststudium: 3.5CP
Angebotsturnus: zweijahrlich Dauer: einsemestrig Beginn: im SS
Voraussetzungen furdie Teilnahme:
keine
Voraussetzungen furdie Vergabe der CP:
Bestehen der Modulabschlussprufung
Modulprufung: Modulabschlussprufung: mundliche Prufung oder Klausur, benotet
Voraussetzungen furdie Zulassung zurPrufung:
keine
Prufungsverfahrens-regelungen gemaßStudienordnung:
MSc Computational Science
Verwendbarkeit: Bsc Physik, MSc Physik, MSc Computational Science
Lehrveranstaltungen des Moduls Art/SWS CP Pf/WP Sem.
Quantum Molecular Dynamics V3 5 Pf SS
Lehrveranstaltung: Quantum Molecular Dynamics
Inhalt: Born-Oppenheimer approximation; density functional theory(Hohenberg-Kohn theorem, Kohn-Sham equations, local densityapproximation, generalized gradient approximation, time-dependent densityfunctional theory); Born- Oppenheimer versus Car-Parrinello dynamics;iterative diagonalization; optimization techniques (steepest descent,conjugate gradient dynamics, variable metric method); global energyminimization (Metropolis algorithm, Markov chains, dynamical simulatedannealing); pseudopotentials; quantum molecular dynamics for periodicsystems; Kleinman-Bylander transformation; supercell concept
Unterrichtssprache: English
ErforderlicheVorkenntnisse:
basic understanding of (a) classical electrodynamics (Coulomb forces); (b)quantum mechanics of many-electron systems (Schrodinger equation, Pauliprinciple, second quantization)
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Index 1: Modulkuerzel
B-AS1, 62B-ES, 45B-RA, 43B-SIM1, 2B-VS, 41
EMETA, 65EMETB, 67
FATDYN, 68
GEO1A, 72GEO1B, 74GEO2A, 77GEO2B, 80
I+M, 6
KLIMA, 70
M-AE-S, 39M-AE1, 35M-AE2, 36M-AK-S, 40M-APA, 33M-AS2, 63M-COFI-S, 29M-COFI2-S, 30M-CONS, 61M-EAL, 32M-EXA-PR, 38M-HL, 4M-HL-PR, 5M-NEURO-S, 26, 64M-NUMS-S, 27M-PDA, 31M-REM, 47M-SIM-S, 25M-SIM2, 3M-SIMI, 22M-SIMP-PR, 24M-STWR, 23M-SV, 42M-TRANS-S, 28M-VIS, 37MACS, 21
RFM1, 48RFM2, 51
SPEZ1, 15SPEZ2, 17
THNEU2, 57
VCADS, 56VDFT, 94VIQMPT, 93VMLEARN, 55VQFT1, 83VQFT2, 84VQMD, 95VQMPT, 92VQTLAT, 85VSTATP, 86, 89VTHFP1, 87VTHFP2, 88VTHNEU1, 54VTHQO, 91VUKQG, 90
96
Index 2: Modultitel
Adaptive Systeme, 63Aktuelle Themen im Algorithm Engineering, 39Algorithm Engineering 1, 35Algorithm Engineering 2, 36Allgemeine Meteorologie und Klimatologie, 65Approximationsalgorithmen, 33Atmospheric Dynamics, 67
Complex Adaptive Dynamical Systems, 56Computational Math Finance 1, 48Computational Math Finance 2, 51Computational Neuroscience, 61
Density Functional Theory, 94
Effiziente Algorithmen, 32Einfuhrung in Adaptive Systeme, 62Einfuhrung in die Quantenfeldtheorie und das
Standardmodell der Teilchenphysik, 83Einfuhrung in die Theoretische Festkorperphysik,
87Einfuhrung in Verteilte Systeme, 41Eingebettete Systeme, 45
Fachliche Spezialisierung 1 im MSc Computa-tional Science, 15
Fachliche Spezialisierung 2 im MSc Computa-tional Science, 17
Fortgeschrittene Atmospharendynamik, 68Fortgeschrittene Quantenfeldtheorie und Quan-
tenchromodynamik, 84
Geophysik/Kristallographie 1a, 72Geophysik/Kristallographie 1b, 74Geophysik/Kristallographie 2a, 77Geophysik/Kristallographie 2b, 80
Hohere Theoretische Festkorperphysik, 88Hochleistungsrechnerarchitektur, 4
Introduction to Quantum Many-Particle Theo-ry, 93
Klimasystem und -prozesse, 70
Machine Learning, 55Masterarbeit, 21Modellierung und Simulation I , 2Modellierung und Simulation II, 3Modellierung und Simulation in der Industrie,
22
Parallel and Distributed Algorithms, 31Praktikum Experimentelle Algorithmen, 38
Praktikum Hochleistungsrechnerarchitektur, 5Projektpraktikum Modellierung und Simulati-
on, 24
Quantum Molecular Dynamics, 95Quantum Theory on the Lattice, 85
Rechnerarchitektur (Computer Architecture), 43Rechnergestutzte Entwurfsverfahren fur die Mi-
kroelektronik (Electronic Design Au-tomation), 47
Seminar Algorithmen und Komplexitat, 40Seminar Ausgewahlte Themen der Modellierung
und Simulation, 25Seminar Computational Finance 1, 29Seminar Computational Finance 2, 30Seminar Modellierung der Signalverarbeitung in
Neuronen, 26, 64Seminar Modellierung von Diffusion und Trans-
port in Biogewebe, 28Seminar Numerische Stromungsmechanik, 27Spezielle Themen des Wissenschaftlichen Rech-
nens, 23Statistische Physik und kritische Phanomene,
86, 89Systemverifikation, 42
Theoretical Neuroscience I, 54Theoretical Neuroscience II, 57Theoretische Quantenoptik, 91
Ultrakalte Quantengase, 90
Vielteilchenphysik (Many-body physics), 92Visualisation, 37
Wahlmodul Informatik & Mathematik, 6
97