Vergaberecht und Vergabemanagement · PDF file 2016-05-25 · 4 Vergaberecht und...
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Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte
Vergaberecht und Vergabemanagement
Praxisseminare Juni 2016
www.fuehrungskraefte-forum.de
Kompetenz für Fach- und Führungskräfte2
Praxisseminare des Behörden Spiegel
Die Nutzung neuer Lernwege in der Fortbildung innerhalb der öffentli-
chen Verwaltung gewinnt immer stärker an Bedeutung.
Die Seminare und Workshops des Behörden Spiegel dienen insbesonde-
re durch ihre Praxisorientierung dem Ziel, das Leistungspotenzial der
Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienstliche
Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der
Verwaltung zu erhöhen. Auf der Grundlage der verschiedenen Diszipli-
nen der Verwaltungspraxis wird modernes Führungswissen vermittelt
und das Fachwissen an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.
Gleichzeitig sind die Seminare eine Plattform des Erfahrungsaustauschs
der Teilnehmer untereinander und ein Forum, in dem praktische
Erkenntnisse aufeinander treffen und sich wechselseitig bereichern.
Neue Lernwege nutzen und Erfahrungen austauschen in den Praxisseminaren des Behörden Spiegel:
� Die Qualität und Flexibilität der Verwaltung wird erhöht.
� Das Leistungspotenzial wird erweitert.
� Modernes Führungswissen wird vermittelt und das Fachwissen an
den aktuellen Stand angepasst.
� Praktische Erkenntnisse treffen aufeinander und bereichern sich
wechselseitig.
Inhaltsverzeichnis 3
Das Juni-Programm im Überblick
Der richtige Preistyp bei öffentlichen Aufträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Totalunternehmervergabe auf Grundlage
funktionaler Leistungsbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Vergaberecht und Fördermittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Erfolgreiche Ausschreibung von Lizenzmanagement-Tools . . . . . . . . . . 10
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Bieterstrategien und Bieterfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Die öffentliche Hand als Kartellopfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Allgemeine Informationen, Organisatorisches, Ansprechpartner . . . . . 20
Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Bildnachweis Titelseite: Rainer Sturm, pixelio.de, Montage: BS
Vergaberecht und Vergabemanagement4
Der richtige Preistyp bei öffentlichen Aufträgen
01. Juni 2016, Berlin
Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen
Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen. Die Wahl des richtigen Preistyps ist entschei-
dend für die Art und den Umfang einer späteren Preisprüfung. Das
öffentliche Preisrecht unterscheidet generell zwischen Marktpreisen (§ 4
VO PR) und Selbstkostenpreisen (§§ 5 bis 7 VO PR). Dem Marktpreis
wird ein absoluter Vorrang eingeräumt. Sollten Marktpreise nicht
festgestellt werden können, so dürfen nur ausnahmsweise Selbstkosten-
preise in der Rangfolge der Preistreppe vereinbart werden. Abhängig
von der Überschaubarkeit der Kalkulationsgrundlagen muss zunächst
geprüft worden, ob Selbstkostenfestpreise (§ 5 VO PR) vereinbart
werden können – erst danach sind Selbstkostenrichtpreise (§ 6 VO PR)
und ausnahmsweise Selbstkostenerstattungspreise (§ 7 VO PR) möglich.
Obwohl die finale Entscheidung über den preisrechtlich zulässigen
Preistyp durch die Preisüberwachungsbehörden im Rahmen der
Preisprüfung erfolgt, entbindet das jedoch den öffentlichen Auftragge-
ber nicht, den richtigen Preistyp für seine öffentlichen Aufträge festzu-
stellen und zu vereinbaren. Aber auch der öffentliche Auftragnehmer
sollte die Anwendung und Abgrenzung der unterschiedlichen Preisty-
pen kennen und nachvollziehen können. Dieses Seminar stellt die
Preistreppe und die unterschiedlichen Preistypen vor. Es werden
Abgrenzungen und Besonderheiten von Markt- und Selbstkostenprei-
sen erörtert. Vor allem aber wird anhand von praxisnahen Beispielen
und Übungen eine Sicherheit bei der Beurteilung des richtigen Preistyps
aufgebaut.
Vergaberecht und Vergabemanagement
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Referent:
Michael Singer, Beratung und Seminare Öffentliches Preisrecht und
Preisprüfung
Ort:
Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Berlin
statt.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
Themenüberblick, 10:00 – 17:00 Uhr:
Einführung und Grundlagen
• VO PR 30/53 und LSP: Überblick und Zusammenhang
• Statistiken zur Preisprüfung
Preistreppe und Preistypen
• Preistreppe: Rangfolge der Preistypen
• Marktpreise: Definition und Voraussetzung
• Selbstkostenpreise: Abgrenzung zu Marktpreisen
Selbstkostenpreise – Typen und Abgrenzung
• Selbstkostenfestpreis: Überschaubarkeit
• Selbstkostenrichtpreis: Umwandlung
• Selbstkostenerstattungspreis: Ausnahme und Nachkalkulation
Praktischer Teil und Übungen
• Richtiger Preistyp: Beispiele zur Gruppenarbeit und Diskussion
• Festgestellter Preistyp: Entscheidungen aus der Praxis
• Fragen und Antworten: Diskussion zu Fällen aus dem Teilnehmerkreis
Vergaberecht und Vergabemanagement6
Totalunternehmervergabe auf Grundlage funktionaler Leistungsbeschreibung
01. Juni 2016 , Hamburg
Kleine und mittlere Kommunen stoßen bei der Realisierung großer
Baumaßnahmen oftmals an die Grenzen ihrer personellen Kapazitäten.
Mit der Totalunternehmervergabe auf Grundlage einer funktionalen
Leistungsbeschreibung bietet sich die Chance, auch große Hochbaumaß-
nahmen effizient und wirtschaftlich zu organisieren. Es entstehen z.B.
folgende Vorteile:
• frühzeitige Termin- und Kostensicherheit
• geringste Risiken für die Kommune (Planungs-, Kosten-, Termin-,
Mängelhaftungsrisiken)
• geringstmögliche Belastung der kommunalen Verwaltung
• sehr wirtschaftliches Bauen durch Preis-Leistung-Wettbewerb auf
Grundlage von funktionalem Leistungsprogramm (ohne festgelegten
Entwurf)
• Steuerung städtebaulicher und architektonische Qualität durch
Teilnahmewettbewerb, integrierten Planungswettbewerb und
Gewichtung in der Bewertungsmatrix.
Im Praxisseminar wird zunächst die Vereinbarkeit der Totalunternehmer-
vergabe mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.
Sodann werden die Vor- und Nachteile der konventionellen Realisierung
und der Totalunternehmervergabe aus vergaberechtlicher sowie tech-
nisch-wirtschaftlicher Sicht vorgestellt. Im Weiteren werden die wesentli-
chen Verfahrensschritte einer Totalunternehmervergabe anhand von
Praxisbeispielen ausführlich erläutert sowie typische „Stolperfallen“
aufgezeigt.
Im zweiten Teil des Praxisseminars wird gemeinsam mit den Teilnehmern
ein detaillierter Terminplan des Vergabeverfahrens mit allen Einzelvorgän-
gen und praxisnahen Zeitdauern entwickelt.
Im Ergebnis werden die Seminarteilnehmer in ihrer eigenen Praxis
einschätzen können, in welchen Hochbauprojekten eine Totalunterneh-
mervergabe sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann und wie
dabei städtebauliche und architektonische Qualitätsanforderungen
abgesichert werden. Außerdem werden sie die für die Vorbereitung und
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlichen Verfahrensschritte
kennen und wissen, welcher Zeitrahmen hierfür anzusetzen ist.
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Referenten:
Dr. Mathias Finke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kapellmann
und Partner Rechtsanwälte mbB
Henrik Vogt, Dipl.-Ing. Architekt, DU Diederichs Projektmanagement
AG & Co. KG
Ort:
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt. .
Themenüberblick, 10:00 – 16:00 Uhr:
Rechtliche Grundlagen der Totalunternehmervergabe
• Einführung in das Verhandlungsverfahrens
• Voraussetzungen der Gesamtlosvergabe
• Grundlagen rechtssicherer Verfahrensgestaltung
Vor- und Nachteile der Totalunternehmervergabe
• aus vergaberechtlicher Sicht
• aus technisch-wirtschaftlicher Sicht
• aus verfahrensökonomischer Sicht
• aus architektonischer/städtebaulicher Sicht
• aus gesellschaftlicher/politischer Sicht
Durch Betrachtung dieser Beschaffungsvariante aus den vorstehenden
Blickwinkeln sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, konkrete
Beschaffungsvorgänge anzustoßen und insbes