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Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Vergaberecht und Vergabemanagement Praxisseminare Juni 2016 www.fuehrungskraefte-forum.de

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Aus der Praxis für die PraxisKompetenz für Fach- und Führungskräfte

Vergaberecht undVergabemanagement

Praxisseminare Juni 2016

www.fuehrungskraefte-forum.de

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Kompetenz für Fach- und Führungskräfte2

Praxisseminare des Behörden Spiegel

Die Nutzung neuer Lernwege in der Fortbildung innerhalb der öffentli-

chen Verwaltung gewinnt immer stärker an Bedeutung.

Die Seminare und Workshops des Behörden Spiegel dienen insbesonde-

re durch ihre Praxisorientierung dem Ziel, das Leistungspotenzial der

Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienstliche

Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der

Verwaltung zu erhöhen. Auf der Grundlage der verschiedenen Diszipli-

nen der Verwaltungspraxis wird modernes Führungswissen vermittelt

und das Fachwissen an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.

Gleichzeitig sind die Seminare eine Plattform des Erfahrungsaustauschs

der Teilnehmer untereinander und ein Forum, in dem praktische

Erkenntnisse aufeinander treffen und sich wechselseitig bereichern.

Neue Lernwege nutzen und Erfahrungenaustauschen in den Praxisseminaren desBehörden Spiegel:

� Die Qualität und Flexibilität der Verwaltung wird erhöht.

� Das Leistungspotenzial wird erweitert.

� Modernes Führungswissen wird vermittelt und das Fachwissen an

den aktuellen Stand angepasst.

� Praktische Erkenntnisse treffen aufeinander und bereichern sich

wechselseitig.

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Inhaltsverzeichnis 3

Das Juni-Programm im Überblick

Der richtige Preistyp bei öffentlichen Aufträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Totalunternehmervergabe auf Grundlage

funktionaler Leistungsbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Vergaberecht und Fördermittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Erfolgreiche Ausschreibung von Lizenzmanagement-Tools . . . . . . . . . . 10

Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Bieterstrategien und Bieterfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Die öffentliche Hand als Kartellopfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Allgemeine Informationen, Organisatorisches, Ansprechpartner . . . . . 20

Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Bildnachweis Titelseite: Rainer Sturm, pixelio.de, Montage: BS

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Vergaberecht und Vergabemanagement4

Der richtige Preistyp bei öffentlichen Aufträgen

01. Juni 2016, Berlin

Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen

Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei

öffentlichen Aufträgen. Die Wahl des richtigen Preistyps ist entschei-

dend für die Art und den Umfang einer späteren Preisprüfung. Das

öffentliche Preisrecht unterscheidet generell zwischen Marktpreisen (§ 4

VO PR) und Selbstkostenpreisen (§§ 5 bis 7 VO PR). Dem Marktpreis

wird ein absoluter Vorrang eingeräumt. Sollten Marktpreise nicht

festgestellt werden können, so dürfen nur ausnahmsweise Selbstkosten-

preise in der Rangfolge der Preistreppe vereinbart werden. Abhängig

von der Überschaubarkeit der Kalkulationsgrundlagen muss zunächst

geprüft worden, ob Selbstkostenfestpreise (§ 5 VO PR) vereinbart

werden können – erst danach sind Selbstkostenrichtpreise (§ 6 VO PR)

und ausnahmsweise Selbstkostenerstattungspreise (§ 7 VO PR) möglich.

Obwohl die finale Entscheidung über den preisrechtlich zulässigen

Preistyp durch die Preisüberwachungsbehörden im Rahmen der

Preisprüfung erfolgt, entbindet das jedoch den öffentlichen Auftragge-

ber nicht, den richtigen Preistyp für seine öffentlichen Aufträge festzu-

stellen und zu vereinbaren. Aber auch der öffentliche Auftragnehmer

sollte die Anwendung und Abgrenzung der unterschiedlichen Preisty-

pen kennen und nachvollziehen können. Dieses Seminar stellt die

Preistreppe und die unterschiedlichen Preistypen vor. Es werden

Abgrenzungen und Besonderheiten von Markt- und Selbstkostenprei-

sen erörtert. Vor allem aber wird anhand von praxisnahen Beispielen

und Übungen eine Sicherheit bei der Beurteilung des richtigen Preistyps

aufgebaut.

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Vergaberecht und Vergabemanagement

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Referent:

Michael Singer, Beratung und Seminare Öffentliches Preisrecht und

Preisprüfung

Ort:

Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Berlin

statt.

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

Themenüberblick, 10:00 – 17:00 Uhr:

Einführung und Grundlagen

• VO PR 30/53 und LSP: Überblick und Zusammenhang

• Statistiken zur Preisprüfung

Preistreppe und Preistypen

• Preistreppe: Rangfolge der Preistypen

• Marktpreise: Definition und Voraussetzung

• Selbstkostenpreise: Abgrenzung zu Marktpreisen

Selbstkostenpreise – Typen und Abgrenzung

• Selbstkostenfestpreis: Überschaubarkeit

• Selbstkostenrichtpreis: Umwandlung

• Selbstkostenerstattungspreis: Ausnahme und Nachkalkulation

Praktischer Teil und Übungen

• Richtiger Preistyp: Beispiele zur Gruppenarbeit und Diskussion

• Festgestellter Preistyp: Entscheidungen aus der Praxis

• Fragen und Antworten: Diskussion zu Fällen aus dem Teilnehmerkreis

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Vergaberecht und Vergabemanagement6

Totalunternehmervergabe auf Grundlagefunktionaler Leistungsbeschreibung

01. Juni 2016 , Hamburg

Kleine und mittlere Kommunen stoßen bei der Realisierung großer

Baumaßnahmen oftmals an die Grenzen ihrer personellen Kapazitäten.

Mit der Totalunternehmervergabe auf Grundlage einer funktionalen

Leistungsbeschreibung bietet sich die Chance, auch große Hochbaumaß-

nahmen effizient und wirtschaftlich zu organisieren. Es entstehen z.B.

folgende Vorteile:

• frühzeitige Termin- und Kostensicherheit

• geringste Risiken für die Kommune (Planungs-, Kosten-, Termin-,

Mängelhaftungsrisiken)

• geringstmögliche Belastung der kommunalen Verwaltung

• sehr wirtschaftliches Bauen durch Preis-Leistung-Wettbewerb auf

Grundlage von funktionalem Leistungsprogramm (ohne festgelegten

Entwurf)

• Steuerung städtebaulicher und architektonische Qualität durch

Teilnahmewettbewerb, integrierten Planungswettbewerb und

Gewichtung in der Bewertungsmatrix.

Im Praxisseminar wird zunächst die Vereinbarkeit der Totalunternehmer-

vergabe mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.

Sodann werden die Vor- und Nachteile der konventionellen Realisierung

und der Totalunternehmervergabe aus vergaberechtlicher sowie tech-

nisch-wirtschaftlicher Sicht vorgestellt. Im Weiteren werden die wesentli-

chen Verfahrensschritte einer Totalunternehmervergabe anhand von

Praxisbeispielen ausführlich erläutert sowie typische „Stolperfallen“

aufgezeigt.

Im zweiten Teil des Praxisseminars wird gemeinsam mit den Teilnehmern

ein detaillierter Terminplan des Vergabeverfahrens mit allen Einzelvorgän-

gen und praxisnahen Zeitdauern entwickelt.

Im Ergebnis werden die Seminarteilnehmer in ihrer eigenen Praxis

einschätzen können, in welchen Hochbauprojekten eine Totalunterneh-

mervergabe sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann und wie

dabei städtebauliche und architektonische Qualitätsanforderungen

abgesichert werden. Außerdem werden sie die für die Vorbereitung und

Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlichen Verfahrensschritte

kennen und wissen, welcher Zeitrahmen hierfür anzusetzen ist.

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Vergaberecht und Vergabemanagement

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Referenten:

Dr. Mathias Finke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kapellmann

und Partner Rechtsanwälte mbB

Henrik Vogt, Dipl.-Ing. Architekt, DU Diederichs Projektmanagement

AG & Co. KG

Ort:

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg

Gebühr:

300,- Euro zzgl. MwSt. .

Themenüberblick, 10:00 – 16:00 Uhr:

Rechtliche Grundlagen der Totalunternehmervergabe

• Einführung in das Verhandlungsverfahrens

• Voraussetzungen der Gesamtlosvergabe

• Grundlagen rechtssicherer Verfahrensgestaltung

Vor- und Nachteile der Totalunternehmervergabe

• aus vergaberechtlicher Sicht

• aus technisch-wirtschaftlicher Sicht

• aus verfahrensökonomischer Sicht

• aus architektonischer/städtebaulicher Sicht

• aus gesellschaftlicher/politischer Sicht

Durch Betrachtung dieser Beschaffungsvariante aus den vorstehenden

Blickwinkeln sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, konkrete

Beschaffungsvorgänge anzustoßen und insbesondere im politischen

Raum begründet erläutern zu können.

Praxisteil 1: Vorstellen der wesentlichen Bausteine

• des Teilnahmewettbewerbs

• des Bieterwettbewerbs

• der Vergabeunterlagen / Funktionale Leistungsbeschreibung

• der Angebotsauswertung inkl. Erstellen einer Wertungsmatrix

• der Verhandlung

anhand von Praxisbeispielen.

Praxisteil 2: Gemeinsames Erarbeiten eines detaillierten Terminplanes

zu einem Vergabeverfahren mit allen Einzelvorgängen und praxisnahen

Zeitdauern

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Vergaberecht und Vergabemanagement8

Vergaberecht und Fördermittel

03. Juni 2016, Düsseldorf

Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen,

Zweckverbände und Verei-nigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar

der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar

sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Subventionen möglich. So

werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre

Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes-

oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und

im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die

Bestimmungen des Vergaberechts beachten.

Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und

der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im

Fluss. Aktuell müssen beispielsweise die Bestimmungen des Tariftreue-

und Vergabegesetzes NRW in das nordrhein-westfälische Zuwendungs-

recht integriert werden. Landes- und Bundesrechnungshöfe und die EU

Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die

Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergabe-

rechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.

Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und

zugleich Spielräume ausleuchten. Neben den Vorgaben der EU-Struk-

turfondsregelungen und den aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilfe-

recht stellen die Referenten auch die Grundzüge des nationalen

Zuwendungsrechts mit seinen Schnittstellen zum Vergaberecht dar.

Weiter wird anhand von Praxisbeispielen auf die „Brennpunkte“ im

Zusammenspiel von Vergabe- und Zuwendungsrecht eingegangen. So

profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlun-

gen und aktuellen Informationen aus erster Hand.

Themenüberblick, 10:00 – 16:00 Uhr:

Nationales Vergaberecht und die Regelungen der Haushaltsord-

nung zur Beachtung von Vergaberecht für Zuwendungsempfänger

• Kurze Einführung in das Zuwendungsrecht

• Kurze Einführung in das nationale Vergaberecht

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Vergaberecht und Vergabemanagement

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Referentinnen:

Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin

der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Annette Schmidt, Ministerialrätin Annette Schmidt, Referatsleiterin im

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Hand-

werk des Landes Nordrhein-Westfalen

Ort:

Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: http://www.heuking.de

Gebühr:

300,- Euro zzgl. MwSt.

• Darstellung der Regelungen in der Landeshaushaltsverordnung, der

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsverordnung sowie den

Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Beachtung von Vergaberecht

im Zuwendungsverhältnis

• Erläuterungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie der

aktuell laufenden Abstimmung zur Neufassung der Landeshaushalts-

ordnung in den relevanten Passagen

Förderungen, Beihilfen und Subventionen – Fehler und Fallen beim

Ausgeben von Fördermitteln

• Praxisbeispiele bzw. Brennpunkte im Zusammenspiel Vergabe- und

Zuwendungsrecht (Kommunalbürgschaft, Grundstücksverkauf,

Stadtwerkeverkauf, etc.)

Aktuelle Trends im EU-Beihilferecht

• Abgrenzung zum Vergaberecht und den EU-Förderprogrammen

• Erste Erfahrungen mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverord-

nung II

• Infrastrukturförderung

Summary, Feedback, offene Fragen

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Vergaberecht und Vergabemanagement10

Erfolgreiche Ausschreibung von Lizenzmanagement-Tools

09. Juni 2016, Berlin

Die hohe Komplexität des Lizenzmanagements stellt viele Unternehmen

und öffentliche Einrichtungen vor große Probleme. Rasch wird klar:

Ohne Tool stößt man schnell an die Grenzen des Machbaren.

Die Auswahl des richtigen Tools stellt sich dabei jedoch ebenfalls als

große Herausforderung heraus:

• Was muss ein solches Tool leisten? Was darf ich erwarten?

• Worauf muss ich bei der Auswahl achten?

• Wie identifiziere ich Stärken und Schwächen der verschiedenen

Tools?

Insbesondere öffentliche Einrichtungen, die an die strengen Vorgaben

des Vergaberechts gebunden sind, haben zudem mit weiteren Heraus-

forderungen zu kämpfen. Sie müssen eine produktneutrale Ausschrei-

bung durchführen, die oftmals europaweit zu erfolgen hat. Hierbei

muss dann ein transparentes, faires Verfahren gewählt werden, bei dem

die Anforderungen an das Tool abschließend und eindeutig beschrie-

ben werden müssen. Die Mechanismen der Vergabe können dabei

schnell dazu führen, dass durch Fehler, bei der Ausschreibung ein Tool

ausgewählt werden muss, was nicht den eigentlichen Vorstellungen

entspricht.

• Wie erstelle ich also die passenden, vergaberechtskonformen

Ausschreibungsunterlagen?

• Wie klassifiziere ich Anforderungen, ohne wichtige Anbieter auszu-

schließen?

• Wie gestalte ich die Bewertungsmatrix, und wie gewichte ich die

Anforderungen?

Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, das passende Tool für das Lizenz-

management zu finden und typische Fehler bei der Ausschreibung zu

vermeiden. Erfahren sie anhand von Praxisbeispielen, wie sie zur

passenden Toollösung für Ihr Lizenzmanagement gelangen.

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Vergaberecht und Vergabemanagement

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Referent:

Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Baumgartner, Managing Consultant

(Software Asset Management), HiSolutions AG

Ort:

Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Berlin statt.

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

Themenüberblick, 09:30 – 17:00 Uhr:

Einleitung

• Lizenzbilanzierung: Was ist zu tun?

• Was können Tools leisten? Wo sind ihre Grenzen?

Erarbeitung der Leistungsbeschreibung

• Definition der Systemgrenze

• Individuelle Anforderungen erheben

• Anforderungen formal-korrekt beschreiben

• Kriterientyp sinnvoll wählen

Erarbeitung der Bewertungsmatrix

• Kriteriengruppen und Kriterienhauptgruppen richtig gewichten

• Aufwand der Angebotsauswertung minimal halten

Gestaltung des Vergabeverfahrens

• Definition des Zuschlagskriteriums

• Gestaltung des Wertungsverfahrens

• Schätzung des Vergabevolumens

• Vergleichbarkeit der Angebote sicherstellen ◦Umgang mit optiona-

len Leistungen und Nebenangeboten

Planung der Implementierung und des weiteren Rollouts

• Was folgt auf die Toolauswahl?

• Was ist bei der Implementierung zu beachten?

• Kommt nach der Implementierung auf mich zu?

Ein Marktüberblick

• Welche Tools gibt es?

Weitere Empfehlungen

• Wann brauche ich ein Tool?

• Was sollte ich vor der Toolauswahl tun?

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Vergaberecht und Vergabemanagement12

Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

15. Juni 2016 , Berlin

Versicherungen sind bei den Gemeinden, Landkreisen oder Städten

immer noch viel zu teuer abgeschlossen. Seit Jahren herrscht ein reger

Wettbewerb der Versicherer um die Versicherungen von Kommunen.

Gleichwohl werden diese Möglichkeiten der Kommunen, zugleich

besseren und günstigeren Versicherungsschutz zu erhalten, kaum

genutzt. Die Gebäude- und Inhaltsversicherungen bestehen überwie-

gend bei den öffentlich-rechtlichen Versicherern oder seit Jahrzehnten

beim gleichen Versicherungsvermittler. Für Glas- und Elektronikversiche-

rungen werden hohe Beiträge entrichtet, obwohl das finanzielle

Gefährdungspotential oft nur sehr niedrig ist. Beitragssenkungen und

Verbesserungen der Versicherungssituation sind ohne Ausschreibung

nur sehr begrenzt zu erzielen. Wer seine Versicherungen ausschreibt,

kann die Beiträge – teils sehr stark – senken. Und das dann oft beim

gleichen Versicherer.

Nicht jede Ausschreibung ist sinnvoll. Deshalb werden die Entschei-

dungskriterien für und gegen eine Ausschreibung der Versicherungen

besprochen. Es wird aufgezeigt, welche Änderungen auch ohne

Ausschreibung vergabekonform möglich sind. Ist dann die Entscheidung

für die Ausschreibung getroffen, ist zu prüfen, welche Versicherungen

überhaupt sinnvoll und notwendig sind. Danach werden die speziellen

Grundlagen für die Ausschreibung von Versicherungen vermittelt sowie

die Schritte für die Durchführung einer erfolgreichen Ausschreibung.

Die Darstellung erfolgt nicht abstrakt, sondern anhand von konkreten

Beispielen, wobei die Teilnehmer Fragen und Probleme einbringen

sollen. So lassen sich Inhalte des Seminars gleich in die Praxis umsetzen.

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Teilnehmer aus Behörden

und öffentlichen Institutionen (Dienstlicher Nachweis erforderlich).

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Referenten:

Jörg Deppner, Versicherungsberater,

Falken Sammer Deppner GmbH & Co. KG

Rüdiger Falken, Versicherungsberater,

Falken Sammer Deppner GmbH & Co. KG

Ort:

InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof

Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:

http://www.berlin-hauptbahnhof.intercityhotel.com

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:

• Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronik- und Glasversiche-

rung: welcher Versicherungsschutz ist sinnvoll?

• Nicht jede Ausschreibung ist sinnvoll. Wir vermitteln die Entschei-

dungskriterien für und gegen eine Ausschreibung der Versicherun-

gen.

• Allgemeine Rechtsgrundlagen der Ausschreibung (Ausschreibungs-

pflicht, Schwellenwerte, Wahl des Verfahrens, Veröffentlichung).

• Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere zu Vergabeverfahren im

Zusammenhang mit Versicherungen, soweit diese für die Ausschrei-

bung relevant ist.

• Darstellung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Durch-

führung einer erfolgreichen Ausschreibung (Objektlisten, Schaden-

statistiken etc.).

• Inhalte des Leistungsverzeichnisses.

• Welche Formulare sind zu verwenden und was muss eingetragen

sein.

• Fragestellungen während der Veröffentlichung.

• Die Bewertung der Angebote.

• Der Zuschlag.

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Vergaberecht und Vergabemanagement14

Bieterstrategien und Bieterfragen

21. – 22. Juni 2016, Bonn

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche

Bedeutung. Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei

öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Um als Bieter

erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man

die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem

zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg

verhindern.

Das Seminar Bieterstrategien und Bieterfragen zeigt, wie man formale

Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei

Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine

Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und

Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften

ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatri-

zen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische

Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifi-

kation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren

kann.

Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen

und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden.

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Themenüberblick 1. und 2.Tag, 9:30 – 17:30 Uhr:

• Überblick über das deutsche Vergaberecht

• Besonderheiten der verschiedenen Vergabeverfahren

• Besonderheiten der Landesvergabegesetze

• Termine und Fristen

• Vermeiden von Formfehlern

• Strategien für Bieterfragen

• Nachunternehmen und Bietergemeinschaften

• Anforderungen an Nebenangebote

• Eignungskriterien und Präqualifikation

• Analyse von Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen

• Analyse von Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen

• Optimierung des Angebots gemäß Zuschlagskriterien und Bewer-

tungsmatrizen

• elektronische Vergabe und elektronische Signatur

• Rügen und Nachprüfungsverfahren

• Verwenden von Checklisten

• Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie

Referent:

Thomas Ferber, Dipl.-Math., Fachverlag Thomas Ferber

Ort:

Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn

statt.

Gebühr:

750,- Euro zzgl. MwSt.

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Vergaberecht und Vergabemanagement16

Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis

21. Juni 2016, Bonn

Für den öffentlichen Auftraggeber ergeben sich zahlreiche Möglichkei-

ten, seine Bedarfsdeckung unter Einbeziehung von Umwelteigenschaf-

ten zu realisieren. Beispielhaft bietet sich die gezielte Beschaffung

umweltfreundlicher Produkte an, d.h. der öffentliche Auftraggeber

steuert seine Nachfrage gezielt auf Produkte mit positiven Umwelteigen-

schaften und schließt dabei Produkte ohne besondere Umweltvorteile

von vornherein aus. Ein eventueller “Mehrpreis” dieser Produkte ist dem

“Mehr” an Umweltvorteilen entgegenzustellen. Alternativ kann der

öffentliche Auftraggeber umweltfreundlichen Produkten bei der

Wertung der Angebote eine Präferenz einräumen. In diesem Fall werden

herkömmliche und umweltfreundliche Produkte miteinander vergli-

chen. Der Vergleich kann sowohl unter monetären als auch unter

ökologischen Gesichtspunkten erfolgen.

Die Einbeziehung von Umweltkriterien in den Beschaffungsprozess

orientiert sich nicht mehr an der Frage nach dem “Ob” sondern nach

dem “Wie”. Zudem geben die Novellierungen und Ergänzungen der

europäischen und nationalen Vergabevorschriften der Implementierung

von Umweltschutzkriterien in Vergabeverfahren einen breiten Raum.

Dieses Seminar gibt daher Anregungen, wie Umweltkriterien in den

Beschaffungsprozess integriert werden können. Die Teilnehmer vertiefen

Ihr Fachwissen durch die selbständige Bearbeitung von Fallbeispielen

und werden mit den aktuellen Vergabevorschriften vertraut gemacht.

Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:

1. Teil: Einführung in die umweltfreundliche Beschaffung

• Bedeutung und Wirkung einer umweltfreundlichen Beschaffung,

• Die umweltfreundliche Beschaffung in der politischen Entwicklung,

• Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung.

2. Teil: Berücksichtigung von Umweltaspekten im Beschaffungspro-

zess

Der 2. Teil beleuchtet die Möglichkeit der Einbeziehung von Umweltkri-

terien in den einzelnen Phasen eines Beschaffungsprozesses. Fallbeispie-

le, die selbständig bearbeiten verdeutlichen die Auswirkungen der

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Referent:

Dietmar Altus, Vergabestelle, Bundesministerium für Umwelt, Natur-

schutz, Bau und Reaktorsicherheit

Ort:

Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn

statt.

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

Energieeffizienz sowie anderer Umweltkriterien im Rahmen der

Wertung der Angebote.

• Umweltschutz als Staatsziel in der Europäischen Union und der

Bundesrepublik Deutschland

• Regelungen zur umweltfreundlichen Beschaffung auf Bundesebene

• Vorbereitung des Beschaffungsverfahrens

• Erstellung der Leistungsbeschreibung

• Umfang der Leistungsbeschreibung

• Bedeutung der Leistungsbeschreibung

• Berücksichtigung von Umwelteigenschaften / Umweltzeichen

• Festlegung der Bewertungskriterien und deren Gewichtung

• Nutzung von Rahmenvereinbarungen

• Fristen im Rahmen einer Ausschreibung

• Vergabe nach Losen

• Prüfung und Wertung der Angebote

• formale Prüfung

• Feststellung der Bietereignung

• Prüfung der Angemessenheit des Preises

• Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

• Aufhebung eines Vergabeverfahrens

• Ausführung der Leistung

• Aktuelle Entwicklung im EU-Vergaberecht

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Vergaberecht und Vergabemanagement18

Die öffentliche Hand als Kartellopfer Schadensersatz, Vergaberecht und Strategien

22. Juni 2016, Berlin

Kartellabsprachen führen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden.

Dabei gehört die öffentliche Hand immer wieder und immer häufiger zu

den Opfern von Kartellabsprachen, v.a. wegen ihrer umfassenden

Beschaffungstätigkeit. Hier sind die unterschiedlichsten Bereiche

betroffen und von den deutschen und europäischen Kartellbehörden

bebußt worden, z.B. Aufzüge und Fahrtreppen, Fensterbeschläge,

Auftausalz, Feuerwehrfahr-zeuge und -drehleitern, Schienen für den

ÖPNV und Bergbauspezialarbeiten.

Geschädigte setzen dabei zunehmend ihre Schadensersatzansprüche

durch, wobei ihnen die aktuelle Entwicklung von Rechtsprechung und

Rechtsetzung hilft. Bei öffentlichen Unternehmen gehören die Prüfung

der eigenen Betroffenheit und die Durchsetzung realistischer Ansprüche

zu-dem zum Pflichtenkatalog. Häufig sind Beschaffungen auch geför-

dert und der Fördermittelgeber, insoweit mit im Boot der Kartellgeschä-

digten, macht Rückforderungsansprüche geltend. Schließlich stellt sich

für künftige Vergabeverfahren die Frage, wie mit den entdeckten und

bebußten Kartellunternehmen umzugehen ist.

Das Praxisseminar vermittelt die rechtlichen und strategischen Grundla-

gen. Es zeigt die Chancen und Risiken der Geltendmachung kartell-

rechtlicher Schadensersatzansprüche und die Verbindungen zum

Vergabeverfahren auf. Ganz aktuell werden die in 2016 stattfindende 9.

Novelle des Kartellrechts (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

sowie aktuelle Rechtsprechung erläutert.

Das Seminar richtet sich an die Leitungsebene, insbesondere die

rechtlich und wirtschaftlich verantwortlichen Mitarbeiter, öffentlicher

Unternehmen sowie die Mitglieder der Aufsichts- und Kontrollgremien.

Kartellrechtliches Vorwissen wird nicht vorausgesetzt.

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Themenüberblick, 10:00 – 16:30 Uhr:

Begrüßung und Einführung in das Thema

• Aktualität und Relevanz

Aktuelle Rechtsentwicklungen

• Europäische Richtlinie zum kartellrechtlichen Schadensersatz

• Aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten Kartellgeschädigter

Rechtliche Grundlage des kartellrechtlichen Schadensersatzes

• Nachweis des Kartellrechtsverstoßes

• Nachweis der konkreten Betroffenheit

• Bestimmung der Anspruchshöhe

• Akteneinsicht zur Anspruchsbegründung

• Verjährungshemmende Maßnahmen

Strategische Überlegungen für Schadensersatzansprüche der

öffentlichen Hand

• Dokumentation der Beschaffungsvorgänge

• Bildung von Geschädigtengemeinschaften

• Ablauf von außergerichtlichen Vergleichsgesprächen

• Risiken und Kosten von Gerichtsverfahren

Vergaberechtliche Implikationen von Kartell- und Submissionsab-

sprachen

• Kartellrechtliche Anforderungen an die Vergabestelle

• Umgang mit Kartell- und Submissionsabsprachen während und nach

einem Vergabeverfahren

Referenten:

Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, Partner Counsel,

Kanzlei Becker Büttner Held

Rechtsanwältin Anna Lesinska, Kanzlei Becker Büttner Held

Ort:

Becker Büttner Held

Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater | PartGmbB

Magazinstraße 15-16 , 10179 Berlin

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

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Das Wichtigste auf einen Blick20

Allgemeine Informationen und Organisatorisches

Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich an, denn eine Anmeldung online unter

www.fuehrungskraefte-forum.de oder mit dem beigefügten Fax-For-

mular ist Voraussetzung zur Teilnahme. Alternativ besteht auch die

Möglichkeit, sich per E-Mail an [email protected]

oder per Post an Behörden Spiegel, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113

Bonn anzumelden.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach kurzer Eingangsprü-

fung eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit ausführlichen Informatio-

nen auch zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Zusagen erfolgen deswegen in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls

umgehend informiert.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-

steuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke

und umfangreiche Seminar-/Arbeitsunterlagen. Übernachtungen im

jeweiligen Tagungshotel sind in der Gebühr nicht enthalten. Die

Teilnahmegebühr stellen wir kurz vor Beginn des Seminars postalisch in

Rechnung.

Stornierung/Umbuchung/Vertretung

Bei Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung bis eine Woche vor

Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach

oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungs-

gebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemel-

deten Teilnehmers kostenfrei möglich.

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Das Wichtigste auf einen Blick

www.fuehrungskraefte-forum.de

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Hotelreservierung

In der Regel finden unsere Praxisseminare in einem Tagungshotel statt.

Falls Sie im Tagungshotel übernachten möchten, buchen Sie bitte selbst

ein Zimmer.

Inhouse-Seminare

Unsere Seminare und Konferenzen können auch als behörden- oder

firmeninterne Schulungen durchgeführt werden. Vorteile sind neben

einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiter und keinen

anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuel-

le, bedarfsorientierte Gestaltung der Seminarinhalte. Der Behörden

Spiegel unterstützt und berät Sie gerne bei der Konzeption maßge-

schneiderter Programme und bei der Planung von Inhouse- bzw.

geschlossenen Seminaren und Schulungen. Senden Sie Ihre Anfrage

bitte an: [email protected]

In der Teilnehmergebühr ist ein Abonnement der Fachzeitschrift

Behörden Spiegel sowie des Newsletters, die Sie über die Fortentwick-

lung der Tagungsinhalte kontinuierlich informieren, enthalten. Das

Jahresabonnement verlängert sich nicht kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen

Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement

Tel.: +49(0)228-97097-84

Fax: +49(0)228-97097-78

E-Mail: [email protected]

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22 Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

Anmeldung

per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78

Teilnehmer: Name, Vorname

Position

Behörde/Unternehmen

Straße/Postfach PLZ/Ort

Telefon/Fax

Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung)

Seminartitel, Datum, Ort

Rechnungsempfänger (falls abweichend):

Behörde/Unternehmen

Name, Vorname

Ihr Bestellzeichen

Straße/Postfach PLZ/Ort

Alternative E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung

Mit Absenden der Anmeldung erkläre ich mich mit den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden.

Datum/Unterschrift