Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und...

16
Juni 2016 | Ausgabe 8 www.bpm-gmbh.de Das Kundenmagazin der BPM-Gruppe Wie die BPM GmbH uns als Projektsteuerer unterstützt Ein Bericht der Diözese Passau Ihr Spezialist im Gesundheitswesen 10 JAHRE PROGRAMED Foto: Hyrma/Fotolia Novellierung zum 18. April 2016 Alles, was Sie zum neuen Vergaberecht wissen müssen

Transcript of Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und...

Page 1: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

Juni 2016 | Ausgabe 8 www.bpm-gmbh.de

Das Kundenmagazin der BPM-Gruppe

Wie die BPM GmbH uns als Projektsteuerer unterstützt

Ein Bericht der Diözese Passau

Ihr Spezialist im Gesundheitswesen

10 JAHRE PROGRAMED

Foto

: Hyr

ma/

Foto

lia

Novellierung zum 18. April 2016

Alles, was Sie zum neuen Vergaberecht wissen müssen

Page 2: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

ImpressumDas BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose Publikation der BPM Bau- und Projektmanage-ment Hartl GmbH. Das BPM-Kundenmagazin berichtet über aktuelle Themen der BPM-Firmengruppe.

Herausgeber, Konzeption, Layout und Redaktion BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH Schellberg 1 • 84347 Pfarrkirchen Telefon 08561 92909-0 [email protected] • www.bpm-gmbh.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Marcus Hartl

Verantwortlich i. S. d. P.: Marcus Hartl

An dieser Ausgabe haben mitgewirkt: Marcus Hartl, Maximilian Knödlseder, Stefan Häringer, Gerhard Stoiber, Josef Schönhofer, Christian Aigner, Cornelia Fuchshuber, Ulrike Maier

Druck und Verarbeitung: Rothe Druck und Medien GmbH & Co. KG Max-Emanuel-Straße 8 • 94036 Passau [email protected] • www.rothe-druck.de

Heft 8, Juni 2016, Auflage: 3.400

Fotos: BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH, ansonsten Einzelbildnachweis.

Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch die elektronische Verwertung, sind nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig.

14 Hubschrauberlandestellen: infrastrukturelle Forderungen10 Parken als Profit-Center

4 Diözese Passau

6-9 | 10 JAHRE PROGRAMED - IHR SPEZIALIST IM GESUND-HEITSWESEN

Neuer Aufschwung im Jubiläums-jahr 2016. Seit der Firmengründung hat sich der Tätigkeitsbereich der PrograMed GmbH um Vieles erweitert.

THEMEN | Firmengruppe

11 BPM AKADEMIE

12 QM-REZERTIFIZIERUNG

THEMEN | PCG

10 PARKIERUNGSANLAGE ALS PRO-FITCENTER Ein Praxisbeispiel aus Kitzingen

THEMEN | BPM

4-5 DIÖZESE PASSAU

Wie die BPM GmbH uns als Pro-jektsteuerer bei der erfolgreichen Umsetzung unserer Baumaßnah-men unterstützt

12 DANK AN PROJEKTLEITERIN STEFANIE PLÖTZ

13 NOVELLIERUNG VERGABERECHT Alles, was Sie zum neuen Vergabe-recht wissen müssen

14-15 HUBSCHRAUBERLANDESTEL-LEN VON ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Foto

: Rei

ter

+ H

ahne

Arc

hite

kten

Foto

: PR

ILL

Med

iend

esig

n/ F

otol

ia

Foto

: Klin

ik K

itzin

ger

Land

Page 3: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

3

Bundestag und Bundesrat haben am 17. und 18. Dezember 2015 das Vergaberechtsmoder-nisierungsgesetz (VergRModG) beschlossen.

Ab Januar haben wir uns, wie alle Planer, die sich um öffentliche Planungsaufträge be-werben wollen oder Vergaberechtsverfahren und Ausschreibungen durchführen, mit dem VergRModG befasst. Die EU-Kommission hat der Bundesrepublik Deutschland eine Frist bis 18. April 2016 gesetzt, das nationale Vergaberecht an europäische Standards an-zupassen. Soweit so gut.

Das VergRModG geht zurück auf eine EU-Richtline. Die Bundesrepublik Deutschland wurde von der europäischen Kommission aufgefordert, das deutsche Vergaberecht eu-roparechtskonform auszugestalten.

Ziel sollte es sein, das Vergaberecht zu vereinfachen, es anwenderfreundlicher zu machen und die Rechtssicherheit zu erhö-hen. Nun trat mit dem 18. April 2016 das VergRModG in Kraft. Die Folge war, dass ab diesem Zeitpunkt alle eingeleiteten Vergabeverfahren diesen Vorschriften zu entsprechen hatten. Es hieß, das nationale Vergaberecht bekäme eine neue Struktur. Es gab auch die Informationen, wie das Vergaberecht bisher strukturiert war und künftig sturkturiert sein wird. Wir wussten, dass die VOF-Verfahren abgeschafft werden und durch Regelungen aus dem GWB und der VgV ersetzt werden. Schwellenwerte

sollten anders berechnet werden und die elektronische Vergabe würde Einzug halten. Sehr intensiv versuchten wir, uns auf den 18. April 2016, 0:00 Uhr vorzubereiten - stan-den die Vergabeprozesse und Vergabetermi-ne der laufenden Projekte, die bereits lang-fristig festgelegt und für den Planungs- und Bauablauf notwendig waren, in Abhängig-keit der neuen Verfahren.

Aber es kam, wie wir es vermutet hatten: Mit Änderung des Vergaberechts haben die verantwortlichen Stellen es leider nicht geschafft im Vorfeld die entsprechenden In-formationen in der Art publik zu machen, dass es uns zum Stichtag möglich war, eine rechtssichere Vergabe einzuleiten. Zwar hatten wir die neuen Verordnungen, jedoch fehlten uns konkrete und vollständige, ver-lässliche Unterlagen für die korrekte Durch-führung der neuen Verfahren. Zahlreiche von uns besuchte Seminare konnten uns lei-der nicht die entsprechenden Informationen liefern.

Wie immer - nach der Reform ist vor der Re-form.

Dipl.-Ing. (FH) Marcus HartlGeschäftsführerProjektmanager Professional (DVP)

P.S.: Exklusive Informationen zum neuen Verga-berecht von Dr. Stefan Höß lesen Sie auf S. 13.

Editorial

„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesus, etwa 540-480 v. Chr.)

Änderung des Vergaberechts zum 18. April 2016

Page 4: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

4

Diözese PassauWie die BPM GmbH uns als Projektsteuerer unterstützt

Seit mehr als zwei Jahren übernimmt die BPM GmbH in mehreren Projekten die Projektsteu-erungsleistung für die Diözese Passau. Mit über 26 Mio. € wurden in Passau vier Projekte realisiert. Mit fünf Ausbildungseinrichtungen wird am Mädchenwerk in Zwiesel das Kon-zept der katholischen Schulen in freier Träger-schaft verwirklicht.

HochwassersanierungDas Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 verur-sachte starke Schäden in ganz Passau. Hiervon betroffen waren auch einige Gebäude, die sich im Besitz der Diözese bzw. des bischöflichen Stuhls befinden. Aufgrund der zahlreichen sowie teilweise sehr schwerwiegenden Scha-densereignisse an den diözesaneigenen Gebäu-den wurde zur Unterstützung des Diözesan-bauamts BPM GmbH zur Abwicklung der drei größten Projekte hinzugezogen.

Gisela-Schulen im Kloster NiedernburgAn der Realschule und dem Gymnasium der Gi-sela-Schulen im Kloster Niedernburg verursach-te das Jahrhunderthochwasser starke Schäden. Unmittelbar nach Rückgang des Wasserstands und den Aufräumarbeiten wurden unverzüg-lich Sofortmaßnahmen durchgeführt, damit zumindest notdürftig der Betrieb wieder aufge-nommen werden konnte. Nach der Wiederher-stellung des Betriebs sowie den notwendigen VOF-Verfahren für das gesamte Planungsteam

konnte die eigentliche Planung der Sanierung beginnen. Stets im Fokus der Sanierungspla-nung stand der Denkmalschutz der gesamten Schul- bzw. Klosteranlage, da es sich hierbei um eines der ältesten Baudenkmäler (Klostergrün-dung 739 n. Chr.) der Stadt Passau handelt.

Im Zuge der Planungsphase wurde gemein-sam mit dem Projektteam ein Förderantrag zur Einreichung bei der Regierung von Nie-derbayern erstellt. Die aktuell auszuführenden Bauarbeiten werden im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. Die Fertigstellung der Hochwas-sersanierung ist für Anfang 2017 mit einem Ge-samtkostenvolumen von ca. 10 Mio. € geplant.

Ersatzneubau 2-fach Schulturnhalle Gisela-SchulenEbenso wie die Hauptschulgebäude fiel die alte 1,5-fach Turnhalle am Römerplatz den Fluten zum Opfer. Nach ersten Untersuchungen des Bestands wurde sehr schnell deutlich, dass hier eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll darzustellen war.

Nach Untersuchung mehrerer Varianten für Ausweichgrundstücke fiel gemeinsam mit der Regierung von Niederbayern die Entscheidung, eine neue Turnhalle auf Oberhaus in unmittel-barer Nachbarschaft zum Haus der Jugend zu errichten. Die neue Turnhalle sollte auch gleich dem tatsächlichen Bedarf (2-fach Turnhalle) der beiden Schulen angepasst werden. Da jedoch nur ein Teil der neuen Turnhalle über die Scha-densersatzregulierung des Hochwasserpro-gramms anzusetzen war, wurde im Zuge der

Planung ein zweiter Antrag gemäß Schulfinan-zierungsgesetz erstellt.

Aufgrund der besonderen Anforderungen der beiden Mädchenschulen musste der Grundriss der Halle gegenüber einer Standardturnhal-le (40 m x 40 m anstatt 27 m x 30 m) verändert und vergrößert werden. Die hierzu notwendige schulaufsichtliche Genehmigung wurde nach langen Verhandlungen mit der Regierung von Niederbayern erteilt.

Nach der Grundsteinlegung im Oktober 2015 ist das 6,4 Mio. € teure Projekt absolut im Zeitplan und die rund 1.000 Schülerinnen können vor-aussichtlich zum Schuljahresbeginn 2016/17 ge-meinsam mit der Diözese, vertreten durch den Generalvikar Prälat Dr. Klaus Metzl die neue 2-fach Turnhalle feierlich einweihen.

Ersatzneubau Konradinum (Caritashaus)Ebenfalls nicht mehr wirtschaftlich darstellbar infolge der massiven Hochwasserschäden war eine Sanierung des Konradinums an der Oberen Donaulände in Passau. Da hier kein Ausweich-grundstück aufgrund der zwingend notwen-digen innerstädtischen Lage der Einrichtung, welche unseren Mitmenschen am Rande der Ge-sellschaft als Anlaufstelle dienen soll, in Frage kam, wurde gemeinsam mit der Regierung ein Neubau beschlossen.

Die regelmäßig wiederkehrenden, jedoch im Vergleich zu 2013 moderaten, Hochwasser im Bereich der Donaulände wurden bei der Pla-nung des Neubaus berücksichtigt, indem im

Foto

: Fei

gel-

Hub

er-D

umps

Arc

hite

kten

Foto

: Fri

edl u

nd P

artn

er A

rchi

tekt

en

Foto

: Rei

ter

+ H

ahne

Arc

hite

kten

Page 5: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

5

Untergeschoss eine flutbare Tiefgarage und der Erdgeschossboden über der 300-jährigen Hoch-wassermarke geplant wurden. Im November 2015 wurde der Grundstein für das neue Konra-dinum gelegt, das im Frühjahr 2017 fertiggestellt sein soll.

Das Bauvolumen geht deutlich über den bis-herigen Bestand hinaus, was der steigenden Anzahl an Hilfesuchenden geschuldet ist. In Folge dessen wird gleichwohl ein Eigenanteil an den Gesamtkosten von 6,3 Mio. € in Höhe von 4,2 Mio. € durch den bischöflichen Stuhl nötig. Diese durchaus beträchtliche Summe wurde seitens der Diözese aufgrund der enormen so-zialen Verantwortung der später darin tätigen Beratungsstellen nie in Frage gestellt.

Neubau des DiözesanarchivsDa das bisherige Depot für das Archiv der Di-özese Passau zu klein wurde bzw. auf mehrere Gebäude verteilt war, wurde der Neubau des Depots beschlossen. Der Einstieg in das Pro-jekt seitens der BPM GmbH fand im Oktober 2014 kurz vor Baubeginn statt, wobei sämtliche Leistungen der ersten Projektstufen sehr zügig nachgeholt wurden, um den weiteren Verlauf und sehr engen Zeitrahmen nicht zu gefährden.

Die Architekten hatten große Herausforderun-gen bei der Planung zu bewältigen: Stauraum für 7.000 Regalmeter Lagerfläche bei überschau-baren Gebäudemaßen schaffen, Einpassung in das bauliche Umfeld (moderner Wohnblock und Ensembleschutz bei benachbarten Gebäu-den der Brauerei Hacklberg), ästhetischer An-spruch als Ausdruck der Bedeutung des Baus,

Schutz vor Hochwasser, zu hoher Luftfeuchtig-keit und Temperaturausschlägen, Brandsicher-heit, Nachhaltigkeit und einfache logistische Ar-beitsprozesse zwischen den beiden Standorten.

Mädchenwerk ZwieselDas Mädchenwerk Zwiesel gibt es seit über 65 Jahren. Mit fünf Ausbildungseinrichtungen wird hier das Konzept der katholischen Schu-len in freier Trägerschaft verwirklicht. In einer Fachakademie, drei Berufsfachschulen und einem zusätzlichen Schülerwohnheim sollen die Schülerinnen und Studierenden ihre indivi-duellen Begabungen und einen Sinn für Werte entwickeln. Nicht nur Wissen, sondern auch was man sonst zum Leben braucht, soll hier vermittelt werden. Stark, verantwortungsbe-wusst, frei und entscheidungsfähig - das sind die Eigenschaften, die die katholische Schule ih-ren Schülerinnen und Studierenden mit auf den Weg geben möchte.

Im Zuge der Vorplanung bzw. Grundlage-nermittlung wurde festgestellt, dass sich der Maßnahmenumfang deutlich weiter als ange-nommen erstreckt, da sich die Substanz fast aller bestehenden Gebäude als nicht mehr er-haltenswert herausstellte. Gemeinsam mit dem gesamten Lehrerkollegium sowie zusätzlichen Fachplanern für neue schulische Raumkonzepte zur verstärkten Individualförderung wurde ein neues Gesamtkonzept von Schule und Internat entwickelt.

Die Fertigstellung des Internats ist für 2017, die der Schule inkl. Verwaltung für 2019 geplant. Durch die Neubauten ist der Standort Zwiesel wieder als zukunftsträchtige Ausbildungsein-richtung bestens aufgestellt.

Herr Jochen Jarzombek Diözesanbaumeister

Qualitätvolle Architektur, die nicht nur äs-thetische Ansprüche erfüllt, sondern die den Menschen als Nutzer in den Vordergrund stellt und zudem termingerecht und kosten-günstig errichtet worden ist, erfordert das Können von einem Team aus Spezialisten und Fachleuten. Dies garantiert dem Bau-herrn ein Gebäude, das seinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Architektur - „der Mutter aller Künste“ (Vitruv) - kommt eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft zu. Jeder, der qua-litätvoll baut, trägt einen kleinen Teil zum großen Mosaik Baukultur bei. Die Diözese Passau setzt dabei auf kompetente und leis-tungsfähige Partner und hat daher die BPM GmbH mit den Projektmanagementleistun-gen, der Projektsteuerung gemäß dem Leis-tungsbild nach AHO, beauftragt. Die Ein-schaltung eines Projektsteuerers hat sich bei den Projekten bestens bewährt und bezahlt gemacht. Alle Projektziele wurden erreicht und eingehalten.

Das Planen und Bauen für die Kirche und an Gotteshäusern hat einen tiefen Sinn und steht vor einem großen geschichtlichen und religiösen Hintergrund, den jedes ande-re Gebäude nicht bieten kann. Planen und Bauen von Sakralräumen ist eine sehr emo-tionale Sache, eine Auseinandersetzung mit sich und dem eigenen Glauben. Immer ist es auch eine Zeit- und Entdeckungsreise, die Rätsel der alten Baumeister zu lösen.

KURZ BERICHTET

Grundriss: Brunner Architekten

Ihr Ansprechpartner:

Christian AignerProjektleiter

Telefon: 08561 92909-0E-Mail: [email protected]

Foto

: pbp

Foto

: pbp

Page 6: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

6

2006 / Mai: Gründung der Firma PrograMed Im Mai 2006 wird die PrograMed GmbH als Tochtergesellschaft der BPM GmbH gegründet. Aufgrund der veränderten Anforderungen an Klinik-bauten und Gesundheitszentren erlangen organisatorische und betriebswirtschaftliche Prozesse zunehmende Bedeutung. Im Fall von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bedeutet das eine hochkomplizierte Projektabwicklung, häufig bei laufendem Betrieb. PrograMed bietet mit der Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen für Einrichtungen im Gesundheitswesen die optimale Basis für den Neubau oder die Strukturoptimierung im Bestand. Ziel ist es von Beginn an, gemeinsam mit dem Träger und den Nutzern, die bestmöglichen Strukturen für die Zukunftsfähigkeit einer Einrich-tung zu entwickeln.Die PrograMed GmbH versteht sich als umfassender Berater von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Neben der Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen nach DIN 13080 werden auch Zielplanungen, Standortentwicklungspläne und Strukturanalysen entwickelt sowie Betriebs-/ Orga-nisationsabläufe und Prozessablaufplanungen erarbeitet.

2016: Praxisschulungen im Rahmen der BPM AkademieSeit 2016 bietet die PrograMed GmbH im Rah-men der BPM Akademie am Firmensitz in Pfarrkirchen Praxisschulungen für Hygiene und Qualitätsmanagement an. Die ersten für externe Teilnehmer angebotenen Seminare im November 2015 und Januar 2016 waren ausge-bucht. Hier referierte Josef Schönhofer über die Grundlagen der Praxishygiene. Für das laufen-de Jahr sind weitere Seminare zu den Themen Hygieneupdate für ambulante Pflegedienste und Arztpraxen sowie Qualitätsmanagement geplant (mehr dazu auf S. 11).

2006

2015

2006

20152015 / August: Verlegung des FirmensitzesZwölf Monate nach dem ersten Spatenstich zieht die PrograMed GmbH, gemeinsam mit allen in der BPM-Firmengruppe vertretenen Unternehmensbereichen, in das neue Verwaltungsgebäude in Pfarrkirchen ein. Das der Architektenplanung zugrunde gelegte Funk-tions- und Raumprogramm wurde von der PrograMed GmbH erstellt. Mit dem Neubau wurden ideale Ar-beitsbedingungen für alle Mitarbeiter geschaffen. Das neue Firmengebäude bildet einen ausgezeichneten Rahmen für die weiterhin prosperierende Entwicklung der gesamten Unternehmensgruppe.

PrograMed – 10 Jahre Beratungskompetenz im GesundheitswesenStabiles Wachstum und bedarfsorientierte Leistungserweiterung

2015 / Januar: Serviceleistung TrinkwasserbeprobungAls sinnvolle Ergänzung zur Hygieneberatung bietet PrograMed die Trinkwasserbeprobung an. Hier arbei-tet PrograMed eng mit einem nach DIN EN ISO 17025 zertifizierten Labor zusammen. Fünf Mitarbeiter der Firmengruppe wurden im Vorfeld durch die Deutsche Wasserakademie zu geprüften Probenehmern ausge-bildet. Im Rahmen dieser Dienstleistung werden auch Rahmenhygienepläne (Wasser) und Gefährdungsana-lysen erarbeitet.

20162016

Aufgaben der PrograMed GmbH• Hygiene- und QM-Beratungen• Soll-Ist-Vergleiche• förderrechtliche Beratungen• Machbarkeitsstudien, Struktur-

konzepte• medizinfachliche Beratungen• Schwachstellenanalysen• Funktions- und Raumprogramme

94

8349

43

201413 Auftraggeber der PrograMed GmbH

• Akutkrankenhäuser• Rehakliniken• Arztpraxen• Pflegeeinrichtungen• Sonstige

32

3

3

32

Foto

: sci

ence

pho

to/F

otol

ia

Page 7: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

7

2006 / 2007 : Die ersten PrograMed ProjekteAufgabe waren die Einrichtung einer zentralen Untersuchungs- und Behandlungseinheit mit zentraler Patientenaufnahme, Strukturoptimierungsmaßnahmen in der Notbehandlung und in den Allgemein-pflegebereichen, Erweiterung der Cardangiographie und Einrichtung einer Intermediate Care Einheit am Krankenhaus Landshut Achdorf. PrograMed unterstützte den Träger beim Planbettenfeststellungsver-fahren, erstellte ein Struktur- und Organisationskonzept sowie ein Funktions- und Raumprogramm nach DIN 13080. PrograMed gewährleistete zudem die förderrechtliche Begleitung und die Beratung während des gesamten Planungsprozesses.

Für die Kliniken des Landkreises Cham erstellte PrograMed eine prozessorientierte Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Intermediate Care Einheit mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten als Entschei-dungsgrundlage für den Träger. In Folge wurden ein Struktur- und Organisationskonzept sowie ein Funktions- und Raumprogramm erarbeitet und mit den Förderbehörden abgestimmt. Parallel wurden die organisatorischen Abläufe und räumlichen Bedingungen für das ambulante Operieren an den Kranken-häusern Cham und Roding analysiert und ein Konzept zur Neustrukturierung für das ambulante Ope-rieren erarbeitet.

2010: Übernahme der PrograMed durch Marcus HartlIm Januar 2010 übernimmt Marcus Hartl die BPM-Firmengruppe zu 100 Prozent und ist ab sofort auch alleiniger Gesellschafter der PrograMed GmbH.

2011: Erteilung der Prokura an Max KnödlsederAm 01.01.2011 wird Maximilian Knödlseder zum Geschäftsführer der BPM Bau- und Projektma-nagement Hartl GmbH berufen und erhält in diesem Zuge auch Prokura für die PrograMed.

2007 / 2008: Hilfe! Zusätzliche PrograMed Mitarbeiter benötigt!Aufgrund der zunehmenden Inanspruchnahme der PrograMed-Bera-tungsleistungen ist es erforderlich, die personellen Ressourcen konti-nuierlich aufzustocken. Mit dem erweiterten Personalstamm können weiterhin exzellente Ergebnisse für unsere Kunden erzielt werden.

2007 2008

2011

2012

2007 2008

20112012

20102010

2012: Beratung im QualitätsmanagementGerhard Stoiber schließt erfolgreich die Ausbildung zum QM-Auditor ab. Die PrograMed erweitert daraufhin ihr Portfolio und bietet zusätzlich die Beratungsleistung im Qualitätsmanagement für Einrichtungen im Gesundheitswesen an. Erstes Projekt ist die Vorbereitung der Klinik Fränkische Schweiz in Ebermannstadt auf die im weiteren Verlauf erfolgreich durchgeführte Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008.

20132013

2013: Neues Aufgabengebiet PflegedienstleitungAufgrund der umfassenden Expertise in pflegerischen Leitungsauf-gaben wird die externe Pflegedienstleitung für Einrichtungen im Ge-sundheitswesen in das Leistungsspektrum von PrograMed aufgenommen. Erstes Projekt ist die Interimspflege-dienstleitung am evangelischen Kran-kenhaus in Regensburg.

20142014

2014: Zusätzliche Kompetenz KrankenhaushygieneDie Berücksichtigung hygienischer Belange gewinnt bei Neubauten und Sanierungen im Krankenhausbereich seit Jahren zunehmende Bedeu-tung. PrograMed hat frühzeitig darauf reagiert und Josef Schönhofer die Weiterbildung zur staatlich geprüften Hygienefachkraft ermöglicht. Somit können unsere Kunden in Hygienefragen jetzt noch umfassender und fundierter beraten werden.

Foto

: sud

ok1/

Foto

lia

Foto

: Cou

lore

s-pi

c/Fo

tolia

Foto

: sch

ulzf

oto/

Foto

lia

Page 8: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

8

Um Krankenhäuser finanziell bei der Neuein-stellung oder der Aufstockung von Teilzeit-stellen, externen Beratungsleistungen durch Hygienefachärzte sowie der Fort- und Wei-terbildung von ärztlichem und pflegerischem Hygienefachpersonal unterstützen zu können, wurde für die Jahre 2013 bis 2016 ein Hygiene-Förderprogramm aufgelegt.

Neben der Förderung der Neueinstellung trägt die Förderung externer Beratungsleistungen und der Fort- und Weiterbildung von Hygie-nefachpersonal der Situation Rechnung, dass der nach dem Infektionsschutzgesetz bis 2016 zu realisierende zusätzliche Bedarf an Hy-gienefachpersonal derzeit am Arbeitsmarkt nur begrenzt zur Verfügung steht. Durch die Qualifizierung entsprechenden Fachpersonals wird daher ein wesentlicher Beitrag zur Um-setzung der mit dem Infektionsschutzgesetz verbindlich gemachten Hygienestandards ge-leistet.

Dies kommt nicht nur den Krankenhäusern, sondern insbesondere auch den Patientinnen und Patienten zugute, da die Voraussetzungen zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen deutlich verbessert werden.

Gleichzeitig können durch die Verbesserung der Krankenhaushygiene in erheblichem Um-fang Krankenhausfälle, Arzneimittelausgaben und Ausgaben für Lohnfortzahlung und Kran-kengeld vermieden und die Kostenträger ent-lastet werden. Um die Krankenhäuser nicht zu benachteiligen, die bereits seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Infektionsschutzgeset-zes Einstellungen, externe Beratungen oder Weiterbildungen von Hygienefachpersonal vorgenommen haben, werden in die Zukunft gewandt auch die Kosten der entsprechenden, seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes erfolgten Maßnahmen finanziert.

Die Förderung des mit dem Hygiene-Förder-programm verbunden Aufwands erfolgt als Zuschlag auf die von DRG-Krankenhäusern abgerechneten Entgelte. Die bis 2016 im jewei-ligen Land für Neueinstellungen und Aufsto-ckungen von Teilzeitstellen für Hygieneper-sonal abgerechneten Fördermittel verbleiben auch danach dauerhaft dem Krankenhausbe-reich. Ab 2017 werden die Mittel den Kliniken über eine Einrechnung in den Landesbasisfall-wert dauerhaft zur Verfügung stehen.

Mit dem Hygiene-Förderprogramm sind für die Kostenträger bis zum Jahr 2020 insgesamt Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich rund 365 Mio. € verbunden. Davon entfallen auf Neueinstellungen und Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von Hygiene-personal bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 270 Mio. €, auf Fort- und Weiterbildungen rund 80 Mio. € und auf die Förderung der externen Beratungsleistungen rund 15 Mio. €.

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und des Hygiene-Förderprogramms im KHEntG infolge des KHSGInfolge des am 01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der Strukturen der Kran-kenhausreform (KHSG) gibt es Änderungen im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) sowie im Kran-kenhausentgeltgesetz (KHEntG) zu den finan-ziellen Fördermöglichkeiten im Bereich der Krankenhaushygiene.

InfektionsschutzgesetzIn § 23 Abs. 8 S. 2 Nr. 3 wurde die Angabe „31.12.2016“ durch die Angabe „31.12.2019“ ersetzt (siehe Internethinweis): „Die Landesregierungen haben bis zum 31. März 2012 durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes

Hygiene-Förderprogramm für KlinikenFinanzielle Unterstützung gemäß KHSG

Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationsein-richtungen, in denen eine den Krankenhäu-sern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken die jeweils erforderlichen Maß-nahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfas-sung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Re-sistenzen zu regeln. Dabei sind insbesondere Regelungen zu treffen über … 3. die erforder-liche personelle Ausstattung mit Hygienefach-kräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten einschließlich bis längstens zum 31.12.2019 befristeter Übergangsvorschriften zur Quali-fikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals …“.

MedHygVAufgrund der Änderung des Infektionsschutz-gesetzes ist jetzt zeitnah eine Anpassung der Bayerischen Verordnung zur Hygiene und In-fektionsprävention in medizinischen Einrich-tungen (MedHygV, zuletzt geänderte Fassung vom 01.09.2012) zu erwarten.

KrankenhausentgeltgesetzIn § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets wird in Abs. 9 u. a. die Angabe „31.12.2016“ eben-falls durch die Angabe „31.12.2019“ ersetzt (siehe Internethinweis): „Die zur Erfüllung der Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes

Die finanziellen Fördermöglichkeiten für das Hygienepersonal sind nach dem KHEntG inhaltlich und zeitlich so festgelegt (KHSG):

• Neueinstellungen, interne Besetzung neu geschaffener Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von Hygienefachkräften in Höhe von 90 % der zusätzlich entstehenden Personalkosten bis einschließlich 2019.

• KrankenhaushygienikerInnen mit abgeschlossener Weiterbildung zur/m FachärztIn für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie in Höhe von 75 % der zusätzlich entstehenden Personalkosten bis einschließlich 2019.

• KrankenhaushygienikerInnen mit strukturierter curricularer Fortbildung Krankenhaushygiene und mit Fortbildung im Bereich der rationalen Antibiotika-therapieberatung in Anlehnung an die Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie in Höhe von 50 % der zusätzlich entstehenden Personal-kosten bis einschließlich 2019.

• Hygienebeauftragte ÄrztInnen in Höhe von 10 % der zusätzlich entstehenden Personalkosten bis einschließlich 2016.

Foto

: fre

epeo

plea

/Fot

olia

Page 9: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

9

Leistungen der PrograMedDie PrograMed GmbH bietet eine umfassende hygienische Betreuung von Einrichtun-gen des Gesundheitswesens an. Unsere Berater für Hygiene im Gesundheitswesen sind Krankenhaushygieniker und Hygienefachkräfte. Sie stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Hygiene im Gesundheitswesen zur Verfügung. Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen im Krankenhauswesen sowie durch einen stän-digen Dialog mit den Gesundheitsbehörden und Hygieneverbänden ist es unseren Beratern möglich, Sie individuell und konzeptionell in allen Fragen der Hygiene im Gesundheitswesen zu unterstützen.

HYGIENE-BERATUNGSLEISTUNGEN• Hygienische Soll-Ist Analysen in Gesundheitseinrichtungen und Kranken-

häusern

• Erstellung von Hygieneplänen und -standards

• Hygienische Begutachtungen und Stellungnahmen zu Bauplanungen im Gesundheitswesen

• Hygienische Betreuung aller Einrichtungen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner

• Hygieneschulungen

• Ansprechpartner bei speziellen Fragen und Maßnahmen zur Krankenhaus-hygiene

• Hygienische Begleitung von Baumaßnahmen in Einrichtungen des Gesund-heitswesens

erforderliche personelle Ausstattung wird bei Einhaltung der Anforderungen zur Qualifika-tion und zum Bedarf, die in der Empfehlung zu personellen und organisatorischen Voraus-setzungen zur Prävention nosokomialer In-fektionen der Kommission für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention benannt werden, in den Jahren 2013 bis 2019 finanziell gefördert, soweit Satz 2 nicht Abweichendes bestimmt …“.

Aufgrund des immer noch erheblichen Fach-kräftemangels machen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens von externen Beratungs-leistungen für den Bereich Hygiene Gebrauch. Gerade im Hinblick auf die vorgenannten För-dermöglichkeiten für externe Hygieneleistun-gen sind diese für die Einrichtungen mit gerin-gen Kosten verbunden.

DONAUISAR Klinikum DeggendorfAm Beispiel des DONAUISAR Klinikums Deggendorf wird deutlich, dass sich die kon-tinuierliche hygienische Begleitung einer über einen längeren Zeitraum dauernden Bau-maßnahme positiv auswirkt. Die PrograMed GmbH ist hier vertraglich als externer Hygi-enepartner tätig und betreut derzeit den Bau von 12 OP-Sälen. Die regelmäßige Teilnahme an Bausitzungen sowie eine enge Abstimmung mit dem Träger und den Planungsbeteiligten ermöglichen es jederzeit, hygienische Frage-stellungen schnell klären zu können. Die vom Gesetzgeber bei den Krankenhausträgern ein-geforderte Beteiligung der Hygiene bei jegli-

Finanzielle Fördermöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen (KHSG)

• zur/m FachärztIn für Hygiene und Umweltmedizin für die Dauer von max. fünf Jahren durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 € bis einschließlich 2019. Sie werden aber auch über das Jahr 2019 hinaus gefördert, wenn sie spätestens im Jahr 2019 beginnen.

• zur/m FachärztIn für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zur Befähigung und zum Einsatz in der klinisch-mikrobiologischen Beratung im Krankenhaus für die Dauer von max. fünf Jahren durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 15.000 € bis 31.12.2019. Sie werden aber auch über das Jahr 2019 hinaus gefördert, wenn sie spätestens im Jahr 2019 beginnen.

• zur/m KrankenhaushygienikerIn mit strukturierter curricularer Fortbildung Krankenhaushygiene für die Dauer von max. zwei Jahren durch einen pau-schalen Zuschuss in Höhe von jährlich 5.000 € bis einschließlich 2019. Sie werden aber auch über das Jahr 2019 hinaus gefördert, wenn sie spätestens im Jahr 2019 beginnen.

• zur ÄrztIn und zur KrankenhausapothekerIn mit Fortbildung im Bereich der rationalen Antibiotikatherapieberatung in Anlehnung an die Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis einschließlich 2019.

• zur/m hygienebeauftragten ÄrztIn durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis einschließlich 2016.

• zur Hygienefachkraft durch einen pauschalen Zuschuss von 10.000 € bis einschließlich 2019.

• zur/m FachärztIn für Innere Medizin und Infektiologie sowie Zusatzweiterbildung Infektiologie für FachärztInnen durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30.000 € von 2016 bis 2019 (gefördert wird in diesem Zeitraum die „begonnene“ Weiterbildung bzw. Zusatzweiterbildung).

Finanzielle Fördermöglichkeiten für vertraglich vereinbarte externe Beratungsleistungen (KHSG)

• durch KrankenhaushygienikerInnen mit abgeschlossener Weiterbil-dung zur/m FachärztIn für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie pauschal in Höhe von 400 € je Beratungstag bis einschließlich 2023.

• durch FachärztInnen für innere Medizin und Infektiologie oder mit abgeschlossener Zusatzweiterbildung Infektiologie pauschal in Höhe von 400 € je Beratungstag in den Jahren 2016 bis 2019.

chen Baumaßnahmen ist somit erfüllt und es ist gewährleistet, dass hygienisch prozessori-entierte Lösungen entstehen.

Kreisklinik EbersbergAm Beispiel der Kreisklinik Ebersberg zeigt

sich, dass längerfristige Krankheitsausfälle im Hygieneteam nicht zwangsläufig zu personel-len Engpässen führen müssen. Die PrograMed GmbH stellt hier für einen längerfristigen Zeit-raum externe Hygieneleistungen (Hygiene-fachkraft) zur Verfügung.

Foto

: And

rey

Pop

ov/F

otol

ia

Page 10: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

10

Auf die Geschäftsführungen von Kliniken, aber auch von Kommunen und Gemeinden wird meist enormer Druck ausgeübt, das Prob-lem, keinen Parkplatz zu bekommen, zu lösen. Jeder Autofahrer will vorzugsweise möglichst nah und kostenfrei an seinem Zielort parken.

An einem Krankenhaus treffen die unter-schiedlichsten Interessengruppen aufeinander. Mitarbeiter möchten schnell einen Parkplatz finden, um pünktlich zum Schichtbeginn an ihrem Arbeitsplatz zu sein; Patienten können oft keine langen Fußwege auf sich nehmen, um sich behandeln zu lassen; Angehörige und Besucher sind oft emotional gestresst und würden gerne direkt am Haupteingang ihr Fahrzeug abstellen. Hinzu kommt, dass Kran-kenhäuser meist innerstädtisch liegen und die Parkplätze des Klinikums von Fremdnutzern, wie Nachbarn oder Passanten, beansprucht werden. Die vorhandenen Parkplätze reichen oft nicht mehr aus. Dies führt zu Parksuchver-kehr, Attraktivitätsverlust und im schlimms-ten Fall entscheidet der Patient sich für eine andere Klinik.

„Denn Parken ist ein Qualitätsmerkmal.“Meist müssen, um diese Probleme lösen zu können, hohe Investitionen in Schranken oder sogar in ein Parkhaus getätigt werden.

Hier unterstützt die PCG GmbH ihre Kunden von der ersten Idee über Bedarfsermittlung, Ausschreibung und den Bau bis hin zur Inbe-triebnahme der Parkierungsanlage und Über-nahme der ersten Wochen des Startbetriebs.

Auch der Start an der Klinik Kitzinger Land war nicht leichtIm Jahr 2013 wand-te sich der stellver-tretende Vorstand der Klinik Kitzin-ger Land, Hr. Dr. Uwe Pfeiffle, mit ähnlichen Proble-men an die PCG GmbH. Aufgaben-stellung war es, dieFremdparker von den vorhandenen Freistell-flächen fernzuhalten, um den eigenen Bedarf decken zu können. Es wurde schnell klar, dass in eine Parkierungsanlage investiert werden musste und diese Investition sich durch Park-gebühren refinanzieren sollte. Wie an den meisten Kliniken gab es auch in Kitzingen nicht einen zentralen Parkplatz, sondern meh-rere Parkbereiche.

Hier entwickelte Stefan Häringer von der PCG GmbH zusammen mit der Klinikleitung ein Parkkonzept für sämtliche Stellplätze inkl. der nicht bewirtschafteten Flächen. Nach gründli-cher Analyse des Standorts wurde der genaue Bedarf für die Klinik an Parktechnik ausge-schrieben. Hierbei wurde besonders auf die Bedürfnisse der Parker und auf eine möglichst wartungsfreie Technik, die aber den speziellen Anforderungen eines Klinikums entspricht, geachtet, um möglichst wenig Unterhalts-kosten, wie Personalkosten, zu verursachen. Die Parkierungsanlage wurde schließlich im November 2013 installiert und am 02.12.2013

in Betrieb genommen. Durch die gewählte Konfiguration wurde nicht nur das Fremd-parkerproblem gelöst. Eine nahe am Klinikum gelegene Parkfläche wurde beispielsweise nur für Patienten reserviert, somit werden die ver-schiedenen Parkergruppen in unterschiedliche Parkbereiche einsortiert. Das gewählte Gebüh-renmodell wurde von Patienten, Besuchern so-wie von Mitarbeitern gut angenommen. Dafür wurde im Vorfeld eine Analyse der umliegen-den Parkgebühren durchgeführt und mit den verschiedenen Benutzergruppen, wie u.a. dem Betriebsrat, gesprochen und dadurch von Be-ginn an für die nötige Transparenz gesorgt.

Mittlerweile parken ca. 65.000 Kurzzeitparker, wie Patienten und Besucher, im Jahr auf den Parkflächen des Klinikums Kitzinger Land. Weitere rund 100.000 Parkbewegungen pro Jahr verursachen die 630 Mitarbeiter. „Nach ca. 2,5 Jahren in Betrieb hat sich die Parkierungs-anlage nicht nur refinanziert und unsere Park-probleme gelöst, sondern sich zu einem rich-tigen Profitcenter des Klinikums entwickelt“, sagt Dr. Pfeiffle.

„Das Parken hat sich am Klinikum Kitzingen vom Sorgenkind zum Qualitätsmerkmal für Patienten, Besucher und auch für Mitarbeiter entwickelt.“

Vom lästigen Übel zum ProfitcenterEin Praxisbeispiel aus Kitzingen

Ihr Ansprechpartner:

Stefan HäringerGeschäftsführer P.R.M.C.

Telefon: 08561 92909-0E-Mail: [email protected]

Foto

: Klin

ik K

itzin

ger

Land

Foto

: Klin

ik K

itzin

ger

Land

Page 11: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

11

Ihre Ansprechpartnerin:

Cornelia FuchshuberLeitung BPM Akademie

Telefon: 08561 92909-11E-Mail: [email protected]

Im Veranstaltungsraum des neuen Verwal-tungsgebäudes der BPM GmbH finden seit November 2015 Schulungen, Seminare, Work-shops u.v.m. im Rahmen der BPM Akademie statt. Es sollte ein bisschen Leben neben dem Arbeitsalltag in das neue Bürogebäude einzie-hen. Dass der große, neue Besprechungsraum für interne Schulungen genutzt werden kann, steht schon lange fest.

Unter dem Motto „Ideen, Lösungen und gute Gespräche benötigen den richtigen Rahmen“ sind auch externe Veranstalter, die auf der Suche nach dem passenden Veranstaltungs-ort sind, herzlich eingeladen, ihre Fortbildun-gen, Seminare usw. im Veranstaltungsraum der BPM GmbH durchzuführen. Der durch Aufzug und behindertengerechtes WC barri-erefreie Konferenzraum bietet Platz für bis zu 50 Personen und trägt zum problemlosen und professionellen Ablauf jeder Veranstaltung bei. Nach erfolgtem Wissensaustausch kann auf der Dachterrasse bei herrlichem Ausblick

Die BPM AkademieDer Besprechungsraum wird für interne und externe Fortbildungen genutzt

auf Pfarrkirchen neue Energie getankt wer-den. Zeitgemäße Tagungstechnik wie Bea-mer, Leinwand, Flipchart und Audioanlage gehören zur Grundausstattung.

Bisher haben bereits zwei Veranstalter den Raum jeweils einmal wöchentlich angemietet. So findet seit Februar regelmäßig ein Yoga-Kurs statt, der auch den Mitarbeitern der Firmengruppe Zeit für Entspannung bietet. Das Seminarangebot im Rahmen der BPM Akademie wird stetig erweitert und die Re-sonanz wächst. Die PrograMed GmbH bietet Hygieneschulungen und Qualitätsmanage-mentseminare für Arztpraxen und ambulante Pflegedienste an. Zudem wird im November erstmals ein Assistenzseminar veranstaltet.

Veranstaltungstermine der BPM Akademie 2016:

21.09.2016Grundlagen Qualitätsmanagement

für Arztpraxen

28.09.2016Hygieneupdate für ambulante Pflegedienste und Arztpraxen

12.10.2016Revision der DIN EN ISO 9001:2015 -

Änderungen und Auswirkungen

10.11.2016Teamassistenz: Arbeiten für mehrere

Chefs und / oder Kollegen

30.11.2016Hygieneupdate für Arztpraxen

94 % Weiterempfehlungsrate

„freundliche Atmosphäre“ *

„Lernen anhand praktischer Beispiele“ *

„angenehme Teilnehmeranzahl“ ** Rückmeldungen unserer Seminarteilnehmer

FaktenDer Tagungsraum mit 63 m2 bietet beiBankett, Parlament oder U-Form Platz für bis zu 24 Personenund bei Kinobestuhlung für bis zu 50 Personen.

• moderner Tagungsraum mit Tageslicht und Zugang über das Foyer auf die Dachterrasse

• ruhige, aber zentrale Lage in Pfarrkirchen direkt an der B388

• Parkplätze direkt am Haus• barrierefrei

Technik• Beamer mit Leinwand• Flipchart• DVD, Audioeingang, z.B. USB für iPhone/iPad• Mikrofonanlage• Telefon, kostenfreies W-Lan

Page 12: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

12

Ebermannstadt. Landrat Hermann Ulm hat sich in der jüngsten Sitzung des Bauaus-schusses des Kreistages bei der Projektlei-terin Stefanie Plötz für ihre Arbeit bedankt.

B a u i n g e n i e u r i n Plötz arbeitet bei der Firma Bau- und P r o j e k t m a n a g e -ment Hartl GmbH in Pfarrkirchen. Das Unternehmen wur-de vom Landkreis vor Beginn der Schulsanierung (Volumen: rund 40 Millionen Euro) damit beauftragt, die Kosten im Blick zu behalten. Offenbar mit großem Erfolg.

Diese ständige Verbesserung schlägt sich auch im steigenden Vertrauen der Kunden in die geleistete Dienstleistungsqualität nie-der. Die stetige Optimierung und Anpassung der Unternehmensprozesse sind zentraler Be-standteil bei uns. Wir arbeiten stetig daran, al-len unseren Kunden sowie Mitarbeitern eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienst-leistungen zu bieten. Anregungen und Ver-besserungsvorschläge aus dem Audit wurden genutzt, um die Prozesse zu optimieren und damit die Kundenzufriedenheit weiter zu steigern“, sagen die Geschäftsführer Marcus Hartl und Max Knödlseder.

QM-RezertifizierungPartnerschaft als Qualitätsgarantie

Im November 2015 hat die BPM Bau- und Pro-jektmanagement Hartl GmbH erfolgreich die Rezertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bestanden. Der Auditor des QZV e.V., Prof. Dr. Franz Weber, hat dazu die Funktionalität des gesamten Managementsystems überprüft und mit der Zertifikatsverleihung ein gut funktionierendes Qualitätsmanagementsys-tem, das sich seit der letzten Rezertifizierung positiv weiterentwickelt hat, bestätigt. Dies gilt insbesondere für die Konformität der Ar-beitsabläufe mit den Normforderungen und den Beschreibungen in der Managementdo-kumentation. Ebenso wurden die Besonder-heiten der unternehmerischen Tätigkeiten be-wertet, wie Mitarbeiterweiterbildungen oder die zutreffenden Forderungen von Gesetzen und behördlichen Vorschriften.

Um eine hohe Qualität für die Kunden zu garantieren, sind standardisierte betriebliche Abläufe notwendig. Bereits 2003 hat die Fir-ma bewiesen, dass sie durch ihr Qualitätsma-nagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 die Ansprüche der Kunden erfüllt.

Mit einer neutralen und unabhängigen Prü-fung der Anwendung dieser Norm profitie-ren unsere Kunden von einem hohen Maß an Zuverlässigkeit bzw. Vertrauen in die Dienstleistungen. Ein weiteres Plus: Zertifi-zierungen nach den Vorgaben der ISO 9001 sind international anerkannt. „Damit geben wir unseren Kunden die Gewähr, dass unsere Abläufe und die Organisation dem interna-tionalen Qualitätsstandard entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

„Damit Sie sicher sein können, dass Sie sich auf uns verlassen und uns und der Qualität unserer Organisation und Arbeitsabläufe vertrauen können.“

Ihr Ansprechpartner:

Gerhard StoiberQM-Auditor

Telefon: 08561 92909-0E-Mail: [email protected]

Hermann Ulm sagt einfach mal „danke“Projektleiterin Stefanie Plötz aus Pfarrkirchen half Kosten zu sparen

Immer wieder meldete Plötz in den vergange-nen Jahren, dass die prognostizierten Kosten einzelner Gewerke, aber auch die errechneten Gesamtsummen unterschritten werden konn-ten. Meistens machte sie dafür den Zeitpunkt der Ausschreibungen verantwortlich: Im Winter, wenn die Auftragsbücher der Hand-werker noch leer sind, lassen sich bessere Preise herausholen.

Eine Million günstigerJüngst wohnte der Landrat als Hausherr der Wiederinbetriebnahme des Realschulgebäu-des in Forchheim bei. Dessen Generalsanie-rung geriet nicht zuletzt aufgrund des Wir-kens von Stefanie Plötz mit rund 13 Millionen Euro um etwa eine Million günstiger als ver-anschlagt. Dafür sagte Ulm „Danke“.

Und Plötz machte so weiter wie bisher. Sie stellte die Vergaben von Gewerken bei der Sanierung des Ehrenbürg-Gymnasiums, der Sporthalle der Realschule Ebermannstadt, des Berufsschulzentrums Forchheim und einiger Restarbeiten in der Realschule vor. Insgesamt bleiben die Ausgaben erneut deutlich unter dem Ansatz. Die Kreisräte sagten freudig „Ja“ zu allen Vorschlägen.

Quelle: Nordbayerische Nachrichten Forch-heim vom 22.04.2016, Herr Ulrich Graser

Page 13: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

13

Vergaberechtsreform 2016Dr. Stefan Höß über die Änderungen im Vergaberecht

Dr. Stefan HößRechtsanwalt

CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Nymphenburger Str. 12 80335 MünchenTel.: 089 23807161

Foto

: Dr.

Stef

an H

öß

Am 18. April 2016 traten für europaweit durchzuführende Vergabeverfahren in Deutschland neue Regelungen in Kraft. Be-troffen sind grundsätzlich alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 5.225.000 € netto und alle Liefer- und Dienstleistungen einschließ-lich freiberuflicher Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 209.000 € netto.

Neue Struktur des VergaberechtsNeben einer annähernden Verdoppelung der Anzahl der Normen ändert sich auch die Struktur des Vergaberechts. Zahlreiche Re-gelungen werden nun auf Gesetzesebene im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) getroffen. Die Vorschriften zur Durch-führung von Liefer- und Dienstleistungsver-gaben im Oberschwellenbereich werden in der Vergabeverordnung (VgV) gebündelt; VOL/A-EG und VOF entfallen. Neu hinzu kommt die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Geändert wurde auch die VOB/A. Anders als bei den grundlegend überarbeiteten Regelungen zu Liefer- und Dienstleistungsvergaben bleibt die Grobstruktur der VOB/A erhalten. Es wurden lediglich Unterparagraphen einge-führt, um die sehr langen Vorschriften der VOB/A besser lesbar zu machen.

Einführung der e-Vergabe im Oberschwel-lenbereichDas neue Recht sieht vor, dass alle Vergabe-verfahren im Oberschwellenbereich grund-sätzlich als e-Vergabe-Verfahren durchzu-führen sind. Die Pflicht zur elektronischen Versendung der Bekanntmachung und zur offenen und kostenlosen Veröffentlichung der Vergabeunterlagen mit Bekanntmachung trat unmittelbar am 18. April 2016 in Kraft. Ab 18. April 2017 müssen sodann alle zentralen Beschaffungsstellen, ab 18. Oktober 2018 alle Auftraggeber für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in Ver-gabeverfahren elektronische Mittel verwen-den.

Änderungen bei den VerfahrensartenDas offene und das nicht offene Verfahren werden im Oberschwellenbereich gleichge-stellt. Öffentliche Auftraggeber haben danach immer die Möglichkeit, eine Vorauswahl

unter den Bietern zu treffen und nur die am besten geeigneten aufzufordern, ein Angebot abzugeben. Für die Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen wird das neue Vergabeverfahren der Innovationspartner-schaft eingeführt.

EignungsprüfungDie Systematik der Eignungskriterien und der Eignungsprüfung wird vereinfacht, für die Bieter aber auch teilweise verschärft. So ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass eine er-hebliche oder fortdauernde mangelhafte Er-füllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags zum Ausschluss eines Bieters füh-ren kann. Auch der Versuch der unzulässigen Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist jetzt ein gesetzlich geregelter Ausschlussgrund. Davon betroffene Bieter haben allerdings die Möglichkeit, ihre Eignung durch eine Selbst-reinigung wieder herzustellen.

Personenbezogene ZuschlagskriterienAuftraggeber sind berechtigt, auch Organisa-tion, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags befassten Personals als Zuschlagskriterium zu werten, wenn die Qualität dieses Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung ha-ben kann. Diese Neuerung erweitert die Spiel-räume der Auftraggeber beachtlich und führt z. B. in Bereichen wie Architekten-, Ingenieur- und Bewachungsdienstleistungen dazu, dass der Auftraggeber die Qualität des eingesetz-ten Personals in ganz anderem Ausmaß als bisher zur Grundlage seiner Zuschlagsent-scheidung machen kann.

FristenDie Mindestfristen für Angebote und Teil-nahmeanträge werden verkürzt. Bei offenen Verfahren gilt zukünftig eine Mindestfrist von grundsätzlich 35 Tagen (bisher: 52 Tage), die bis auf 15 Tage verkürzt werden kann. Die Teilnahmefrist bei nicht offenen Verfah-ren und Verhandlungsverfahren wird von 37 auf 30 Tage verkürzt und kann bis auf 15 Tage verkürzt werden. Ausbalanciert werden die-se kürzeren Mindestfristen durch eine neue gesetzliche Pflicht, eine im Hinblick auf die

Komplexität der Leistung und der Besonder-heiten des Vergabeverfahrens angemessene Frist festzusetzen.

SubmissionDie VOB/A übernimmt die wesentlichen Neuerungen der VgV. Hinsichtlich der bis-her für Bieter zugänglichen Öffnung der An-gebote fällt auf, dass sich - anders als bei der Unterschwellenvergabe - in § 14 EU VOB/A kein Hinweis mehr findet, dass Bieter bei der Submission anwesend sein dürfen. Erhalten geblieben ist aber der Anspruch der Bieter bei Bauvergaben auf Information über die wesentlichen Inhalte der konkurrierenden Angebote.

Auftragsänderungen während der Vertrags-laufzeitÖffentliche Aufträge konnten bislang nur dann geändert werden, wenn die Änderung als Option mit ausgeschrieben war oder Auf-tragsänderungen von nicht mehr als 10 % betrafen. Hier verbessert sich die Situation zugunsten des Auftraggebers. Vertragsände-rungen sind zukünftig für alle Auftraggeber zulässig bei Zusatzleistungen bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswerts, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten oder Mehrkosten für den Auftraggeber verbunden ist oder es sich um unvorhersehbare Leistun-gen handelt. Mehrere aufeinanderfolgende Änderungen mit einer Auftragserweiterung von 50 % sind möglich. Ohne jede Begrün-dung können zusätzliche Liefer- und Dienst-leistungen bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswerts und zusätzliche Bauleistungen bis zu 15 % des ursprünglichen Auftragswerts vergeben werden, sofern ihre Auftragswerte unter dem jeweils einschlägigen Schwellen-wert liegen.

Page 14: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

14

Public Interest Sites - Landestellen von öffentlichem InteresseNotwendige infrastrukturelle Forderungen

Zum Oktober 2014 trat die VO (EU) Nr. 965/2012 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwal-tungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb in Deutschland in Kraft. Damit einher geht die infrastrukturelle und organisatorische Anpas-sung von ca. 1.400 Hubschrauber-Landestellen an Krankenhäusern, die keine Zulassung nach § 6 LuftVG besitzen.

Warum ist das notwendig?Grundsätzlich sind Starts und Landungen von Luftfahrzeugen in Deutschland ausschließlich an Flugplätzen (Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen) gestattet. Eine Ausnahme erlaubt § 25 Absatz 2 Nr. 2 LuftVG nur dann, wenn „…die Landung aus Gründen der Si-cherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist...“ erfolgt. Landungen von Rettungshub-schraubern an Krankenhäusern erfolgen seit Jahren auf der Grundlage des § 25 Absatz 2

Nr. 2 LuftVG. Diese Praxis wurde bisher unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Luftrettung für die Gesellschaft weitgehend geduldet. Da die Landestellen an Krankenhäu-sern in aller Regel nicht einer luftrechtlichen Genehmigung oder einer Begutachtung eines Sachverständigen unterliegen, verfügen die Gelände meist nicht über die für einen sicheren Flugbetrieb erforderlichen Hindernisfreihei-ten, eine zwingend notwendige Einfriedung/Absicherung gegen Zutritt Unbefugter, Brand-schutz, Markierungen sowie Beleuchtung und Befeuerungen. Die Unterschreitung der Min-dest-Hindernisabstände stellt dabei ein zent-rales Problem bei An- und Abflügen an Kran-kenhäusern dar. Vielfach herrscht die Meinung vor, dass der Abstand ausreicht, wenn die Ro-torspitzen gerade eben nicht ein Hindernis be-rühren. Zum einen stellt sich niemals die Frage, was der Hubschrauber bzw. der Flugkapitän zu leisten fähig ist – sondern was er darf! Zum an-deren sollten neben dem „gerade eben Notwen-digsten“ immer noch etwas Luft für weitere zu-sätzliche Sicherheitsreserven vorhanden sein.

Was ist infrastrukturell zu tun?Die VO (EU) Nr. 965 legt infrastrukturell nur wenige Forderungen fest. Der jährlich neu festgelegte Bescheid der Bundesoberbehör-de für Luftfahrt an die Luftfahrtunternehmen regelte bis einschließlich Oktober 2015 infra-strukturelle Anforderungen an Public Interest Sites. Inzwischen müssen wir einen Blick in den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes werfen, um infrastrukturelle Anforderungen an Public Interest Sites zu finden. Diese unterscheiden sich aber kaum von früheren Forderungen des Luftfahrtbundesamts.

Im Einzelnen:

Start-, Lande- und SicherheitsflächenVoraussetzung für Public Interest Sites ist zu-nächst einmal, dass diese sich am Boden be-finden. Das klingt selbstverständlich – ist aber nicht zwingend so. Es gäbe durchaus ausge-sprochen charmante Ansätze, bei denen sich Landestellen erhoben – also nicht am Boden befinden würden. Die so genannten elevated heliports bedürfen allerdings einer Zulassung nach § 6 LuftVG und kommen deshalb als Public Interest Site nicht in Frage. Die Größe der Start- und Landefläche wurde mit 15 m x 15 m festgelegt und richtet sich nach den übli-chen Größen der Rettungshubschrauber. Daran schließt sich die Sicherheitsfläche mit nochmals 3,5 m umlaufend um die Start- und Landefläche an. Insgesamt ergibt sich somit eine Fläche von 22 m x 22 m.

Berücksichtigung von HindernissenDie Berücksichtigung und anschließende Be-wertung von Hindernissen stellen einen zentra-len Aspekt bei der Bewertung sicherer An- und Abflüge an Public Interest Sites dar.

Was sind relevante Hindernisse für Hub-schrauberflüge an Public Interest Sites? Die Frage sollte vorzugsweise ein erfahrener Sachverständiger mit großer praktischer Flug-erfahrung beantworten, der durchaus beur-teilen muss, wie ein An-/Abflug nach FLK 2 (Flugleistungsklasse 2) der verschiedenen Hubschraubertypen erfolgt aber auch, wie ein mögliches „emergency procedure“ geflogen werden kann. Nirgendwo ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis größer als in der Praxis !

Foto

s: P

RIL

L M

edie

ndes

ign/

Foto

lia

Foto

: IB

F In

geni

eurb

üro

für

Hub

schr

aube

rlan

depl

ätze

Fül

ler

Page 15: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

15

Thomas FüllerDipl.-Bauing. (univ.)Flugkapitän CHR München

IBF - Ingenieurbüro für Hubschrauberalan-deplätze FüllerSachverständiger Hubschrauberlandeplätze

BayIngKammer Bau - BauvorlageberechtigtBayIngKammer Bau - Brandschutznachweis-berechtigt Feichtmeyrstraße 8a, 82405 WessobrunnTel.: 08809 9228446, E-Mail: [email protected]

Bis zu welcher Entfernung muss eine Berück-sichtigung erfolgen?Vorgaben dazu finden sich in der VO (EU) Nr. 965/2012. Dort finden sich Unterscheidungen der Hindernisberücksichtigung zwischen Sicht- und Instrumentenflügen sowie zwischen Tag- und Nachtflügen. Hindernisse können folglich unberücksichtigt bleiben, wenn sie 7 x Rotorra-dius (R) für Tagflüge bzw. 10 x Rotorradius (R) für Nachtflüge entfernt liegen.

Abschließend werden Möglichkeiten erarbei-tet, wie mit den relevanten Hindernissen um-gegangen werden kann : Erkennen - Markieren - Entfernen. Nicht immer besteht die Möglich-keit, ein Hindernis einfach zu entfernen. In der Fliegerei gilt jedoch mehr als vielleicht in anderen Bereichen: Gefahr (rechtzeitig) erkannt – Gefahr gebannt.

Absicherung gegen Zutritt UnbefugterVielfach wird der Hinweis „Landestelle – Un-befugtes Betreten verboten“ schlicht und ein-fach ignoriert. Teilweise ist aber auch die Kenn-zeichnung unzureichend oder fehlt. Folglich kommt es leider immer wieder zu Zwischen-fällen, bei denen Passanten über oder dicht

an Landestellen vorbei bei bereits drehenden Hubschrauberrotoren laufen. Die entstehende Situation mit dem eher unbekannten Verkehrs-mittel Hubschrauber wird völlig unterschätzt - die dabei auftretenden Windgeschwindigkei-ten ebenfalls. Letztlich kann zum Schutz von Besatzung, Maschiene und v.a. aber Dritten nur eine Einfriedung ausreichenden Schutz bieten.

MarkierungenDie Markierungen an Public Interest Sites sind klar festgelegt und bedürfen keiner Interpretati-on. Diese sind bezogen auf die Farbwahl invers zu denen von § 6-Landeplätzen ausgeführt, so dass bereits aus der Luft erkennbar wird, um welche Landemöglichkeit es sich handelt.

BrandschutzBrandschutz kommt auch bei Hubschrauber-landestellen eine immer größere Bedeutung zu. Zukünftig wird bei jedem Start und jeder Landung eine Aufsichtsperson vor Ort – an der Lan-destelle – anwesend sein müssen, die in den Umgang mit Löschmitteln eingewiesen ist. Sollte der Einsatz von Löschmitteln notwendig sein, so ist, im Gegensatz zu früher, nun a) der Zugang zu den Löschmitteln sicherge-stelltb) eine Person, die diese auch bedienen kann, an Ort und Stelle.

Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif Insgesamt muss ich nach vielen Jahren Erfah-rung als Flugkapitän in der Luftrettung und

so einigen Jahren als Sachverständiger für Hubschrauberlandestellen feststellen, dass in-frastrukturelle Anpassungen der vorhandenen Landestellen an Krankenhäusern zwingend notwendig und überfällig sind. Die Betreiber der Hubschrauberlandestellen sowie die Luft-fahrtunternehmen – allen voran die verant-wortlichen Flugkapitäne – verfolgen letztlich genau dasselbe Ziel: einen sicheren, zwischen-fall- und unfallfreien Flugbetrieb zum Wohle und Nutzen des Patienten zu ermöglichen. Dafür müssen nun dringend infrastrukturelle Bedingungen geschaffen werden, die dies er-möglichen.

Foto: IBF Ingenieurbüro für Hubschrauberlandeplätze Füller

Foto: IBF Ingenieurbüro für Hubschrauberlandeplätze Füller

Abb

ildun

gen:

IBF

Inge

nieu

rbür

o fü

r H

ubsc

hrau

berl

ande

plät

ze F

ülle

r

Page 16: Vergaberecht wissen müssen - BPM Bau- und Projektmanagementbest-practice-magazine.de/download/CYe64b82eX155987bd52cX76ee/BPM... · Impressum Das BPM-Kundenmagazin ist eine kostenlose

Zur weiteren Unterstützung unseres Teams stellen wir ein:

Wir sind eine mittelständische Unternehmensgruppe mit Sitz in Pfarrkirchen. Wir bieten unseren Auftraggebern eine komplette treuhänderische Abwicklung der uns anvertrauten Projekte an. Wir betreuen Bauprojekte von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme überwiegend für öffentliche Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen, Schul- und Hochschulbau sowie private Investoren im Hoch- und Gewerbebau. Dabei erbringen wir die Projektsteuerungsleistungen nach § 2 AHO.

Es erfolgt eine intensive Einarbeitung durch die Geschäftsführung bzw. begleitend durch unse-re Projektleiter bei der Abwicklung verschiedenster Projekte. Ziel ist es, mittelfristig Projekte selbstständig abwickeln zu können. Unsere Themenschwerpunkte liegen im Gesundheits- und Bildungswesen. Wir führen auch europaweite Ausschreibungen für Planungsleistungen durch.

Ihnen als Projektleiter(assistent)/in werden jeweils mehrere Projekte zugeteilt. Dabei stehen Ihnen die Abteilung Projektassistenz Kostenkontrolle / Ausschreibung / Vergabe sowie die Ab-teilung Projektassistenz allgemein zur Unterstützung zur Verfügung. Für die Kostenkontrolle/ -steuerung der Projekte haben wir eine Spezialsoftware im Hause.

Ihr Profil: • Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. technische Ausbildung (Studien- oder Techniker-

abschluss)• Einschlägige Berufserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse im Bereich GWB, VgV, VOB/A,

VOL/A, VOF und HOAI sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung• Sicheres Auftreten• Durchsetzungsvermögen• Verhandlungsgeschick• Gute Führungsqualitäten• Strukturiertes, konzeptionelles Denkvermögen • Teamorientierte, zielstrebige, genaue und eigenverantwortliche Arbeitsweise

Wir bieten:• Weiterbildungsmöglichkeiten• Für Assistent/innen Aufstiegsmöglichkeit zur Projektleitung • Leistungsgerechte Bezahlung• Eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten • Bestes Betriebsklima mit Teamgeist

Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellung und möglichem Eintrittsdatum.

Projektleiter/in(Ingenieur/in oder vergleichbarer Abschluss)

Projektleiterassistent/in

BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbHFrau Anita Hartl · PersonalstelleSchellberg 1 · 84347 PfarrkirchenTel.: 08561 92909-94 · E-Mail: [email protected] · Web: www.bpm-gmbh.de