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JANUAR 2013 VERHALTENSKODEX DER GRUPPE

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VERHALTENSKODEX DER GRUPPE

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VERPFLICHTUNG DER GRUPPE

VERHALTENSKODEX

Societe Generale beabsichtigt, mit dem Privatkundengeschäft, der Finanzierungs- und Investitionsbank und allen Versicherungstätigkeiten, Dienstleistungen für Investoren, Sonderfinanzierungen oder der Verwaltung der Anlagedienstleistungen ein nachhaltiges, auf Vertrauen aufbauendes Kundenverhältnis zu etablieren.

Im Sinne eines verantwortungsbewussten Verhaltens stützt die Gruppe ihre Entwicklung der Geschäftsbeziehungen auf gemeinsame Werte. Diese gründen sich auf ethische Anforderungen an Mitarbeiter, Kunden und Beteiligte.

Jeder Verantwortliche muss sie in seinem Wirkungsbereich umsetzen. Die Mitarbeiter der Gruppe sind durch einen Verhaltenskodex und die Einhaltung aller Weisungen und Richtlinien der Gruppe gebunden.

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VERPFLICHTUNG DER GRUPPE

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Allgemeine PrinzipienEINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE, SOZIALWIRTSCHAFTLICHER UND UMWELTBEZOGENER RECHTE

Die Einhaltung der Menschenrechte, der elementaren Sozialrechte und des Umweltschutzes gehört überall zu den Grundvoraussetzungen für die Tätigkeiten der Gruppe.

Sie handelt und kooperiert im Rahmen internationaler Initiativen, denen sie freiwillig beigetreten ist, wie beispielsweise:- Der „Global Compact“ der Vereinten Nationen;- Die Erklärung der Finanzinstitutionen zu Umwelt und

nachhaltiger Entwicklung (Umweltprogramm der Vereinten Nationen);

- Die Äquator-Prinzipien;- Die Wolfsberg-Prinzipien gegen die Geldwäsche.

Zusammen mit den Beteiligten ist die Gruppe bemüht, die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Gesellschaft und die Umwelt zu verbessern, wirtschaftlich mit natürlichen Ressourcen und Energievorkommen umzugehen und Umwelt- und Sozialbelange bei Finanzierungs- und Investitionsbeschlüssen wie auch bei Geschäftsabschlüssen zu berücksichtigen.

EINHALTUNG DER GESETZE, VORSCHRIFTEN UND BERUFSETHISCHEN NORMEN

Die Gruppe und ihre Mitarbeiter halten die geltenden Gesetze, Verordnungen und Abkommen, sowie die internationalen Vereinbarungen und Verpflichtungen, denen die Gruppe beigetreten ist, überall ein. Geschäfte werden gemeinsam unter Wahrung der Berufsregeln und der berufsethischen Regeln abgeschlossen. Es wird darauf geachtet, dass Informationen der Finanzwelt, den Aufsichtsbehörden, Aktionären, Kunden und der allgemeinen Öffentlichkeit in offener und transparenter Form weitergeleitet werden.

Die Geschäfte, die Organisation und die Verfahren müssen den berufsethischen Richtlinien und den von der Generaldirektion festgelegten Regeln entsprechen. Dies wird anhand der von der Gruppe eingeführten internen Kontrollmaßnahmen sichergestellt.

Zusammen mit den zuständigen Behörden nimmt Societe Generale aktiv an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus teil. Dazu hat die Gruppe Regeln aufgestellt, die weltweit angewandt werden, auch wenn sie strenger ausfallen können, als die vor Ort geltenden Gesetze.

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VIELFALT FÖRDERN UND DIE PRIVATSPHÄRE DES EINZELNEN RESPEKTIEREN

Wie in der französischen Charta der Vielfalt festgelegt, der die Gruppe 2004 beigetreten ist, fördert jede Einheit die Vielfalt und untersagt jegliche Diskriminierung des Personals und der Stellenbewerber, wie auch der Kunden, Geschäftspartner oder Zulieferer.

Jede Einheit achtet auf die Einhaltung der Regeln über Vereinsfreiheit und Arbeitsbedingungen und verzichtet auf Zwangsarbeit, Arbeitsdienst oder Kinderarbeit im Sinne der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, auch wenn die vor Ort geltenden Gesetze derartiges zulassen.

Societe Generale und ihre Mitarbeiter achten die Privatsphäre des Einzelnen, ganz gleich, ob es sich um Kunden, Partner oder Mitarbeiter handelt. Sie bitten nur um und verarbeiten nur solche Informationen, die dem Interesse der Kunden und Partner dienen, um die Dienstleistungsqualität zu verbessern, rechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen oder zum Unternehmensmanagement beizutragen.

Die Gruppe ist politisch neutral und unterstützt auch dann keine politischen Organisationen oder Aktivitäten durch Spenden oder Subventionen, wenn die Gesetzgebung vor Ort dies zulässt. Sie respektiert den Einsatz der Mitarbeiter, die sich als Bürger aktiv in das öffentliche Leben einzubringen wünschen.

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Verpflichtungen…DEN KUNDEN GEGENÜBER

Die Gruppe Societe Generale blickt auf eine lange Tradition im Dienst von Privatpersonen und Unternehmen zurück und setzt alle Kompetenzen und Bemühungen ein, um ihre wichtigste Aufgabe, die Kundenzufriedenheit, zu erfüllen.

„Teamgeist“ steht im Alltag an zentraler Stelle und die Gruppe unterhält mit ihren Kunden nachhaltige Beziehungen, die sich auf Vertrauen, Sachverstand und der Beachtung der legitimen Kundeninteressen gründen.

Als Bank möchte die Gruppe sich als Bezugsgröße für Kundenbeziehungen behaupten, für die man sich aufgrund der Qualität und des Engagements ihrer Teams für die Finanzierung der Wirtschaft und der Projekte der Kunden entscheidet. Das zeigt sich in vielen „Baustellen“ mit dem gemeinsamen Ziel einer ständigen Verbesserung der Servicequalität.

Societe Generale stützt sich auf eingehende Kenntnisse ihrer Kunden, um:- ihnen die für ihre Situation und Bedürfnisse geeigneten Produkte

und Leistungen anzubieten, ihre Projekte umzusetzen oder der Finanzierung dieser Projekte vorzugreifen;

- sie zu beraten und zu informieren und dabei deren Fachwissen, Bedingungen oder Risiken in Verbindung mit gewissen Vorgängen berücksichtigen.

Die Gruppe schließt nur mit solchen Kunden Verträge ab, deren Praxis ihren allgemeinen Prinzipen entspricht oder beabsichtigt, diesen zu entsprechen.

Dank unterschiedlicher Strukturen und strenger Verfahren beugt sie Interessenkonflikten zwischen ihren Berufsgruppen und Kunden vor. Sie verzichtet auf Mandate, die zu einem Interessenskonflikt mit ihren Mandanten führen können, es sei denn, deren Zustimmung liegt vor.

Sie gewährleistet jederzeit die Vertraulichkeit der privilegierten Informationen, die ihr über eine Gesellschaft oder ein Finanzinstrument vorliegen und verzichtet darauf, diese zu anderen Zwecken als zu denen zu verwenden oder zu verbreiten, zu denen sie von ihnen Kenntnis erlangt hat. Ihre Mitarbeiter halten sich an die strengen Regeln, die den Umlauf privilegierter Informationen einschränken. Sie halten sich im persönlichen Umgang mit Finanzinstrumenten an die Börsenregeln (Melde- und/oder Unterlassungspflicht werden jedem Mitarbeiter, für den sie gelten, mitgeteilt). Societe Generale achtet darauf, dass Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Stellung im Besitz privilegierter Informationen sein können, die von der Gruppe festgelegten berufsethischen Regeln einhalten.

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DEN MITARBEITERN GEGENÜBER

Die Societe Generale-Gruppe hat Vertrauen in die Kompetenzen, Loyalität, Integrität und das Engagement ihrer Mitarbeiter, die das wichtigste Gut des Unternehmens sind. Sie weiß, dass sie sich auf deren Verantwortungsbewusstsein im Berufsleben verlassen kann und erwartet, dass diese Interessenkonflikten aus dem Wege gehen.

Ganz besonders achtet sie auf die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter, insbesondere auf deren Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Sie bezieht ihre Mitarbeiter in das Leben der Gruppe ein und fördert den Dialog, den Informationsaustausch und Diskussionen. Sie respektiert ihr Privatleben.

Mitarbeiter werden nur bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Eigenschaften der jeweiligen Kandidaten eingestellt. Die Gruppe sorgt für die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen und Verantwortung ihrer Mitarbeiter, ohne jegliche Art der Diskriminierung, einschließlich religiöser Überzeugung, Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer politischen, religiösen, gewerkschaftlichen Gruppe oder Minorität.

Im Rahmen der Gesetze und Vorschriften jedes Landes schützt sie ihre Mitarbeiter vor jeder Form des Mobbing am Arbeitsplatz.

Jeder Mitarbeiter führt regelmäßig ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten, in dem Ziele gesetzt und ein Entwicklungsplan erarbeitet werden.

DEN AKTIONÄREN GEGENÜBER

Societe Generale und ihre börsennotierten Filialen sind bestrebt, sich des Vertrauens ihrer Aktionäre würdig zu zeigen und sind um die Rentabilität ihrer Investitionen und das Fortbestehen des Unternehmens bemüht.

Die Gruppe gibt regelmäßig präzise, vollständige und transparente Informationen an ihre Aktionäre aus.

Die Gruppe verpflichtet sich zu einem anhaltenden Dialog insbesondere zwischen dem Aktionärsbeirat und den Mitarbeitern.

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GEGENÜBER ZULIEFERERN UND DIENSTLEISTERN

Societe Generale verpflichtet sich, den Zulieferern und Dienstleistern gegenüber die oben aufgeführten, allgemeinen Prinzipien zu beachten. Im Gegenzug erwartet die Gruppe von diesen die Einhaltung der ihrem Verhaltenskodex entsprechenden Prinzipien.

Societe Generale achtet darauf, die Interessen des Einzelnen klar und unter Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

GEGENÜBER DEM LAND, IN DEM DIE GRUPPE TÄTIG IST

Die Gruppe respektiert die Kultur und das Umfeld der Länder, in denen sie Niederlassungen hat. Durch ihre Aktivitäten trägt sie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Länder bei.

Da sie in einem reglementierten Bereich arbeitet, verpflichtet die Gruppe sich zu umfassender Zusammenarbeit mit den öffentlichen und fachlichen Gremien, die mit ihrer Aufsicht oder

der Gesetzmäßigkeit der Vorgänge in den Hoheitsgebieten beauftragt sind, für die sie zuständig sind und in denen die Gruppe ihre Aktivitäten ausübt.

Sie achtet auf die Einhaltung der Transparenz und Wahrhaftigkeit der Informationen für die Aufsichtsbehörden, die Finanzwelt, die Aktionäre, Kunden und Öffentlichkeit der Länder, in denen sie ihre Aktivitäten ausübt.

PRINZIPIEN FÜR DAS VERHALTEN DES EINZELNEN UND DAS KOLLEKTIVVERHALTEN

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Die harmonische Entwicklung von Societe Generale basiert auf Vertrauen unter den Mitarbeitern und zwischen ihnen und der Gruppe. Die Erhaltung dieses Vertrauens setzt auf allen Ebenen die Beachtung einer Reihe von Verhaltensregeln voraus.

Einige klare und eindeutige Prinzipien bilden einen nützlichen Bezugsrahmen. Sie decken nicht alle ethischen Aspekte ab, dienen jedoch als Leitlinien, wenn Zweifel über das richtige Verhalten aufkommen.

Alle Mitarbeiter halten sich jederzeit an die Abkommen, Richtlinien und Anweisungen der Gruppe.

PRINZIPIEN FÜR DAS VERHALTEN DES EINZELNEN

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PRINZIPIEN FÜR DAS VERHALTEN DES EINZELNEN UND DAS KOLLEKTIVVERHALTEN

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Alle Mitarbeiter verhalten sich loyal und bemühen sich um ein gutes Verhältnis zu den Kollegen. Sie verpflichten sich zu Teamgeist, Verantwortung, Zivilcourage, Stringenz und Disziplin.

Sie stellen sicher, dass die von ihnen abhängigen Tätigkeiten der Gruppe entsprechend den in der Gruppe geltenden Regeln für Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umwelt ausgeführt werden. Sie berücksichtigen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Auswirkungen ihrer Entscheidungen.

Über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen hinaus ist das Handeln aller Mitarbeiter innerhalb und außerhalb des Unternehmens, wenn sie dieses repräsentieren, von Integrität geprägt. Außerhalb des Unternehmens halten sie sich in ihren Aussagen zu unternehmensrelevanten Themen zurück, sofern sie nicht bevollmächtigt sind, sich im Namen des Unternehmens zu äußern.

Sie tragen zur Umsetzung der besten Praxis der Societe Generale bei. Interne Kontroll- und Prüfverfahren werden durch sorgfältige und transparente Arbeit unterstützt.

PRINZIPIEN FÜR DAS VERHALTEN DES EINZELNEN UND DAS KOLLEKTIVVERHALTEN

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Vertraulichkeit der InformationenDas Berufsgeheimnis gehört zu den Grundlagen der Bankenberufe. Es gilt immer und für alle Medien, einschließlich der neuen Kommunikation über die sozialen Netzwerke. Jeder verwahrt die vertraulichen Informationen, die er erhält und ist dafür verantwortlich, dass diese intern nur genutzt werden, wenn es geschäftlich erforderlich ist und dass sie außerhalb des Unternehmens nur dann verbreitet werden, wenn dazu eine Bevollmächtigung vorliegt oder ein gesetzlich geregelter Fall bei Anfragen der Justizbehörden oder der Bankenaufsicht gegeben ist.

Gewisse vertrauliche Informationen können im Sinne der für Banken und die Finanzwelt geltenden Regelungen als privilegiert eingestuft werden. Für Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Aufgaben oder zufällig über derartige Informationen verfügen, gelten die Geheimhaltungspflicht, Meldepflicht oder bestimmte Unterlassungspflichten.

E-Mails sind je nach Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen abzulegen. Es dürfen keine vertraulichen Informationen an eine private E-Mail-Adresse versandt werden. Im Falle eines Versandes derartiger Informationen an externe gewerbliche E-Mail-Adressen ist im Vorfeld eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.

Verhältnis zu Kunden und ZulieferernJeder Mitarbeiter hält sich in seinem Verhältnis zu Kunden, Partnern und Zulieferern der Gruppe an die eingegangenen Verpflichtungen. Er handelt ihnen gegenüber angemessen und trifft seine Entscheidungen auf objektiver Grundlage.

Korruption jeglicher Art ist untersagt. Mitarbeiter, die von Dritten Druck oder Versuchungen ausgesetzt werden, müssen sich diesbezüglich an ihre Vorgesetzten wenden.

Geschenke für Kunden oder deren Vertreter sind zu begrenzen und müssen den von den Einheiten der Gruppe festgelegten Regeln entsprechen. Gleiches gilt gegenüber Amtspersonen, Beamten oder Personen mit ähnlichem Status.

Im Zweifelsfall beraten sich die Mitarbeiter mit ihrem Vorgesetzten über die richtige Vorgehensweise.

Außerdem halten sich die Mitarbeiter streng an die in ihrer Einheit geltenden Obergrenzen für den Wert von Geschenken oder Einladungen von Kunden oder anderen Geschäftsbeziehungen. Um missverständliche Situationen zu vermeiden, lassen sie sich ggf. von ihrem Vorgesetzten bezüglich des richtigen Verhaltens beraten.

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche zeigen alle Mitarbeiter sich jederzeit wachsam und halten die Identifizierungs- und Erkennungsverfahren für Kunden oder Aufraggeber und wie auch für die Überprüfung der Vorgänge ein.

PRINZIPIEN FÜR DAS VERHALTEN DES EINZELNEN UND DAS KOLLEKTIVVERHALTEN

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RessourceneinsatzJeder Mitarbeiter trägt zum Erhalt der materiellen und immateriellen finanziellen oder materiellen Vermögenswerte des Unternehmens bei.

Er nutzt sie angemessen unter Einhaltung der ihm mitgeteilten Verhaltens- oder nutzungsbedingten Regeln.

Er darf die ihm zur Verfügung gestellten Güter oder Dienste nicht übermäßig zu privaten Zwecken nutzen.

Er ist darum bemüht, Ressourcen sparsam einzusetzen und berücksichtigt die Umweltauswirkungen seiner Entscheidungen.

InteressenkonflikteDie Mitarbeiter verzichten auf persönliche Beziehungen zu Kunden, Partnern und Zulieferern, die ihren beruflichen Pflichten widersprechen oder einen Interessenkonflikt herbeiführen könnten. Gegebenenfalls besprechen sie auftretende Interessenkonflikte mit den Vorgesetzten.

Die Mitarbeiter müssen Konflikte zwischen ihren persönlichen Interessen oder denen ihrer Angehörigen und denen der Gruppe vermeiden. Wenn in Verbindung mit Vorgängen oder besonderen Situationen Zweifel über diesen Verhaltenskodex oder Anweisungen auftreten, bittet der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten um Rat.

Sofern keine schriftliche Genehmigung des Vorgesetzten vorliegt, sind die Mitarbeiter gehalten, die Erlangung von Vorteilen durch Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu vermeiden.

Wenn ein Mitarbeiter als Vertreter der Gruppe betrachtet werden kann, verzichtet er darauf, diese oder eine ihrer Einheiten in öffentliche Aktivitäten oder Verantwortung einzubeziehen, die er außerhalb der Gruppe ausübt.

EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

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Alle fest oder befristet angestellten Mitarbeiter halten sich an den Verhaltenskodex.

Die Manager der Gruppe achten auf die Umsetzung dieses Kodex und dass die Tätigkeiten aller Mitarbeiter unabhängig von deren Verantwortungsgrad diesem entsprechen.

Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird insbesondere durch Umsetzung der intern in der Gruppe und ihren Einheiten geltenden Regeln gewährleistet.

In der Anlage liegt ein nicht erschöpfender Überblick über die normgebenden, den Kodex betreffenden Unterlagen der Gruppe mit Stand 1. September 2012 bei.

3 EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

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Recht auf WarnungUnter dem Recht auf Warnung versteht man die Möglichkeit aller Mitarbeiter der Gruppe, sich zu äußern, wenn sie berechtigterweise der Auffassung sind, dass eine Anweisung, ein projektierter Vorgang oder ganz allgemein eine besondere Situation nicht den für die Aktivitäten der Gruppe geltenden Regeln entspricht.

Dieses Recht ist auf die Bereiche beschränkt, die unter den Verhaltenskodex fallen und auf die externen und internen Texte, auf die dieser sich bezieht.

Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf WarnungDie Mitarbeiter der Gruppe können ihr Recht auf Warnung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Bezug auf Fakten geltend machen, von denen sie direkt oder indirekt Kenntnis erlangen. Dieses Recht muss in verantwortungsvoller, weder verleumderischer, noch missbräuchlicher Weise geltend gemacht werden.

Das Recht auf Warnung kann auf mehreren Ebenen geltend gemacht werden. Normalerweise wird bevorzugt, den Vorgesetzten einzuschalten, wobei auch höhere Ebenen der Hierarchie damit befasst werden können.

Es bestehen aber auch weitere Möglichkeiten: – direkte Einschaltung der Compliance Abteilung oder der Compliance Teams in den Filialen oder Zweigniederlassungen;

– sollte es in einer Geschäftsstelle keinen Compliance-Verantwortlichen geben, kann ein zu diesem Zweck betrauter leitender Angestellter eingeschaltet werden,

– Schließlich kann das Generalsekretariat der Gruppe (E-Mail: [email protected]) entweder direkt oder in letzter Instanz insbesondere dann eingeschaltet werden, wenn die Gründe für die Erstwarnung weiterhin bestehen.

Die die Warnung entgegennehmenden Personen entscheiden über die Maßnahmen im Zusammenhang mit den aufgezeigten Schwierigkeiten und gewährleisten den Schutz der Angestellten, die ihr Recht auf Warnung ausgeübt haben.

Entsprechend den Anforderungen der Untersuchung wird die Person, bei der die Warnung eingeht, die erforderlichen Untersuchungen in aller Vertraulichkeit durchführen.

Das Recht auf Warnung wird schriftlich (Vermerk oder E-Mail) unter Angabe der Identität des Verfassers ausgeübt. Vor einer schriftlichen Mitteilung kann die Warnung jedoch auch mündlich (telefonisch oder in einem Gespräch) ausgesprochen werden.

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