Verhandlungsschrift vom 26 05 11

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1 MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG 4784 Schardenberg, SchÄrdinger StraÅe 4 Tel.: 07713/7055 Fax.: 7055-8 [email protected] www.schardenberg.at Wahl – 201 – 2011 VERHANDLUNGSSCHRIFT ber die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g , 26. M a i 2011 . Anwesende: 1. Brgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, VP 2. Vizebrgermeisterin Rosa Hofmann, VP 3. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, VP 4. Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, VP 5. Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, VP 6. Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, VP 7. Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, VP 8. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, VP 9. Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, VP 10. Gemeinderatsmitglied Matthias Grnberger, VP 11. Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, VP 12. Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, VP 13. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, VP 14. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, VP 15. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SP 16. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SP 17. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FP 18. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FP 19. Ersatzmitglied Osterkorn Alois, VP 20. Ersatzmitglied Johann Mayerhofer, VP 21. Ersatzmitglied Rudolf Kohlbauer, SP 22. Ersatzmitglied Franz Eggertsberger, SP 23. Ersatzmitglied Andrea Leitner, FP 24. Ersatzmitglied Ludwig Drexler, FP Entschuldigt : Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Manfred Eymannsberger, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Gnther Eymannsberger, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Stefan Engertsberger, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Georg Engetsberger, entschuldigt.

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SPÖ Schardenberg

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MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG

4784 Schardenberg, SchÄrdinger StraÅe 4Tel.: 07713/7055 Fax.: [email protected] www.schardenberg.at

Wahl – 201 – 2011

VERHANDLUNGSSCHRIFT

�ber die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g , 26. M a i 2011 .

Anwesende:1. B�rgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, �VP2. Vizeb�rgermeisterin Rosa Hofmann, �VP3. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, �VP4. Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, �VP5. Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, �VP6. Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, �VP7. Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, �VP8. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, �VP9. Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, �VP10. Gemeinderatsmitglied Matthias Gr�nberger, �VP11. Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, �VP12. Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, �VP13. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, �VP14. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, �VP15. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SP�16. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SP�17. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FP� 18. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FP�19. Ersatzmitglied Osterkorn Alois, �VP20. Ersatzmitglied Johann Mayerhofer, �VP21. Ersatzmitglied Rudolf Kohlbauer, SP�22. Ersatzmitglied Franz Eggertsberger, SP�23. Ersatzmitglied Andrea Leitner, FP�24. Ersatzmitglied Ludwig Drexler, FP�

Entschuldigt: Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied Manfred Eymannsberger, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied G�nther Eymannsberger, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied Stefan Engertsberger, entschuldigt,Gemeinderatsmitglied Georg Engetsberger, entschuldigt.

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Beginn: 20.00 Uhr

Der B�rgermeister er�ffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dassa) die Sitzung von ihm einberufen wurde;b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (� 45 Abs. 1 0�. Gem0.) enthalten ist und

die Verst�ndigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlicham 17. Mai 2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel am gleichen Tage �ffentlich kundgemacht wurde;

d) die Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 24. M�rz 2011 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen;

e) die Beschlussf�higkeit gegeben ist.

Sodann bestimmt er GB Johann Scharnb�ck zum Schriftf�hrer dieser Sitzung und weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und Einwendungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden k�nnen.

TAGESORDNUNG und BESCHL�SSE

Punkt 1.

Pr�fungsberichte der BH Sch�rding

a) Voranschlag 2011

Der B�rgermeister berichtet, dass den Fraktionen die beiden Pr�fberichte – Voranschlag und Rechnungsabschluss - vorgelegen sind und verliest den Pr�fbericht �ber den Voranschlag f�r das Finanzjahr 2011 vollinhaltlich – Gem60-1-23-2011-SF vom 23.03.2011.

Darin wird bem�ngelt, dass der Voranschlag erst nach Beginn des Finanzjahres beschlossen wurde. In den Vorjahren war es durchaus die Regel, dass der Gemeinderat vor Beginn des Finanzjahres den Voranschlag beschlossen hat, seit aber Schardenberg als Abgangsgemeinde

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den Voranschlagsentwurf bei der Bezirkshauptmannschaft vorpr�fen lassen muss, hat sich der Zeitplan der Beschlussfassung in den letzten zwei Jahren auf J�nner verschoben.

Hingewiesen wird auch, dass VerkehrsflÄchen- und AufschlieÅungsbeitr�ge bei Stra�en einer ErneuerungsrÇcklage zuzuf�hren sind, falls im Jahr der Vereinnahmung keine entsprechende Verwendung aufgewiesen werden kann.

Zur Pr�fungsfeststellung SchÇlerausspeisung wird in einem eigenen Tagesordnungspunkt anschlie�end befunden.

Bei den KanalbenÇtzungsgebÇhren wird aufgezeigt, dass die aktuellen Mindestrichts�tze des Landes um € 0,08 / m� nicht erreicht werden, wobei als Berechnungsbasis eine j�hrliche Abwassermenge je Person von 40 m� herangezogen wurde. In einer bereits erfolgten Gegendarstellung wurde darauf hingewiesen, dass die Abrechnung mit der Stadt Passau mit 37 m� / Person und Jahr erfolgt, sodass sich eine Geb�hr errechnet, die �ber den aktuellen Mindestvorgaben des Landes liegt. Dies wurde von der Aufsichtsbeh�rde akzeptiert.

Der Mittelfristige Finanzplan prognostiziert zwar von 2012 bis 2014 eine sukzessive Verbesserung der Budgetspitze: - € 302.200,00 auf - € 248.500,00 – wobei diesem nur beschr�nkte Aussagekraft zugemessen wird, da sich der Umstand des derzeit �u�erst niedrigen Zinsniveaus jederzeit �ndern kann.

Besonderes Augenmerk hat die Marktgemeinde auch weiterhin auf die Konsolidierung des Haushaltes zu legen, was hei�t, dass Sparsamkeit in allen Bereichen des ordentlichen Haushaltes zu �ben ist bzw. nur die unbedingt notwendigen Aufwendungen get�tigt werden k�nnen.

Der au�erordentliche Voranschlag weist einen Gesamt�berschuss aus, der aus dem Verkaufserl�s der Volksschule Achleiten resultiert und es hei�t, dass vor Inangriffnahme neuer Vorhaben die Verwendung des aus dem Verkauf der Volksschule Achleiten lukrierten Erl�ses mit der Aufsichtsbeh�rde abzukl�ren sein wird.

Es erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb der B�rgermeister den Antrag stellt, den von ihm vollinhaltlich verlesenen Pr�fbericht der Bezirkshauptmannschaft Sch�rding �ber die aufsichtsbeh�rdliche �berpr�fung des Voranschlages f�r das Finanzjahr 2011, Gem60-1-23-2011-SF, vom 23. M�rz 2011, zur Kenntnis zu nehmen.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

b) Rechnungsabschluss 2010

Auch hier verliest der B�rgermeister den Pr�fbericht der BH Sch�rding vom 3. Mai 2011, Gem60-3-23-2011-SF �ber den Rechnungsabschluss 2010 vollinhaltlich. Auch dieser Bericht lag den Fraktionen zur Einsichtnahme vor.Der B�rgermeister hebt die Pr�fungsfeststellung im Feuerwehrbereich besonders hervor, in der es hei�t, dass der laufende Aufwand der Marktgemeinde mit rd. € 5,00 je Einwohner

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deutlich unter dem bezirksweiten Durchschnitt des Jahres 2009 mit rd. € 14,00 je Einwohner liegt.

Im Pr�fungsbericht wird wiederum in Erinnerung gerufen, dass Aufschlie�ungsbeitr�ge zweckgebundene Einnahmen darstellen, welche zu zweckgebundenen ErneuerungsrÇcklagenzu transferieren sind, falls sie im Jahr der Vereinnahmung keine entsprechende Verwendung aufweisen.

Bei der SchÇlerausspeisung wird gefordert, das Entgelt f�r eine Erwachsenenportion von bisher € 2,70 auf den aktuellen Mindestrichtsatz des Landes von € 3,00 anzupassen.

Bei der Abfallbeseitigung gibt es ein Minus von € 10.800,00. Es wird hingewiesen, dass 2009 noch ein �berschuss von € 400,00 erwirtschaftet wurde.Mit Wirkung Jahresbeginn 2011 wurden allerdings die Abfallgeb�hren angehoben. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass diese Einrichtung �ber einen l�ngeren Zeitraum betrachtet kostendeckend zu f�hren ist und weiters ein erwirtschaftetes Minus bei der Bedeckung des ordentlichen Haushaltsabganges durch BZ-Mittel nicht anerkannt wird.

Bei der Wasserversorgung ergibt sich ein negatives Betriebsergebnis von € 27.788,00, das sich um rd. € 3.400,00 gegen�ber dem Saldo 2009 verbesserte. Die Anschluss- als auch Bezugsgeb�hren entsprechen den Richts�tzen des Landes f�r Abgangsgemeinden.

Markus Kasbauer verwundert das Minus in der Abfallbeseitigung, da doch bei der Kalkulation eine Ausgabendeckung gegeben war.

Helmut Mager sieht eine m�gliche Ursache im Einbruch bei den Einnahmen der Altstoffe.

Der B�rgermeister wei�, dass diese Mindereinnahmen den Bezirksabfallverband trafen und der vom BAV in Rechnung gestellte Abfallwirtschaftsbeitrag unver�ndert blieb. Zwischenzeitig ist wieder eine gute Preislage in der Abfallwirtschaft eingetreten, sodass man k�nftig mit einer deutlichen Verminderung des Abfallwirtschaftsbeitrages rechnen kann. Er wird aber jedenfalls trachten, bei der Kalkulation zuk�nftig alle Umst�nde zu ber�cksichtigen, um eine Kostendeckung zu erlangen.

Der B�rgermeister stellt nun den Antrag, den Pr�fbericht der BH Sch�rding �ber den Rechnungsabschluss 2010 vom 3. Mai 2011, Gem60-3-23-2011-SF, wie von ihm vollinhaltlich vorgetragen, zur Kenntnis zu nehmen.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 2.

Ausspeisung in der Hauptschule; - Anhebung des Essenstarifes f�r Erwachsene und des Regiekostenbeitrages

an die Gemeinde;

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Der B�rgermeister erinnert an die Pr�fungsfeststellungen der Aufsichtsbeh�rde, den Essensbeitrag bei Erwachsenen von derzeit € 2,70 auf € 3,00 je Portion zu erh�hen und diese Erh�hung soll als Regiekostenbeitrag zur G�nze der Gemeinde zugute kommen. Der Essenspreis ist ja gesplittet in den Regiekostenbeitrag, der an die Gemeinde f�r Personalaufwendungen abzuf�hren ist und den Teil, der selber f�r Lebensmitteleinkauf usw. bewirtschaftet wird. Mit sparsamer Wirtschaftsf�hrung gelingt es der Schulk�che immer wieder, einen gewissen finanziellen Polster zu schaffen und da ein Dampfgarer angeschafft werden soll, soll entgegen urspr�nglicher Intention der Regiekostenbeitrag unver�ndert bleiben mit Ausnahme eben bei den Erwachsenenportionen.

Der B�rgermeister schl�gt deshalb vor, entsprechend den Pr�fungsfeststellungen den Preis f�r die Erwachsenenportion ab dem Schuljahr 2011/12 von € 2,70 auf € 3,00 anzuheben und damit zusammenh�ngend den Regiekostenbeitrag an die Gemeinde von bisher € 1,80 auf € 2,10 zu erh�hen.

Helmut Mager berichtet, dass die letzten Erh�hungen beim Essenspreis ohnehin der Schulk�che zugute gekommen sind, sodass die jetzige Erh�hung zu Gunsten der Gemeinde ausfallen soll. Die Erh�hung von € 2,70 auf € 3,00 erkennt er als gerechtfertigt.

Die Pr�fungsfeststellung ist umzusetzen, so Markus Kasbauer, wenngleich er darauf hinweist, dass voriges Jahr auch schon eine Erh�hung der Essenspreise stattgefunden hat.

Der B�rgermeister stellt nun den Antrag, entsprechend den Pr�fungsfeststellungen bei der Sch�lerausspeisung das Essensentgelt f�r die Erwachsenenportion von bisher € 2,70 auf € 3,00 ab dem Schuljahr 2011/12 anzuheben.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 3.

Schotteraktion 2011

Der B�rgermeister berichtet, dass sich der Stra�enausschuss mit der Schotteraktion 2011 befasst hat und zum Ergebnis kam, sie wie im Vorjahr durchzuf�hren. Beim Material ist zwar eine geringe Preiserh�hung eingetreten, der Gemeindezuschuss soll jedoch unver�ndert gegen�ber dem Vorjahr gew�hrt werden. Es ist auch der Gedanke aufgetaucht, hier einen generellen Beschluss herbeizuf�hren, um nicht jedes Jahr erneut die Schotteraktion beschlie�en zu m�ssen und den jeweiligen Zeitraum f�r den Bezug des Materials in Abstimmung mit dem Stra�enausschuss festzusetzen.

Der B�rgermeister legt eine Folie auf, in der sowohl der Materialpreis als auch der Gemeindezuschuss ersichtlich sind.

Stra�enausschussobmann Alois Kislinger erg�nzt noch, dass es nach Katastrophen Sonderma�nahmen geben soll, die aber dann ohnehin vom Gemeinderat abgesegnet werden m�ssen.

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Der B�rgermeister stellt nun den Antrag, die j�hrliche Schotteraktion wie folgt durchzuf�hren und den Durchf�hrungszeitraum jeweils in Abstimmung mit dem Stra�enausschuss festzusetzen:

Von der Sch�rdinger Granit Industrie folgendes Material bezogen werden, wof�r die Marktgemeinde folgende Zusch�sse gew�hrt:(F�r 2011: In der Zeit von Montag, 6. Juni 2011 bis einschlie�lich Freitag, 29. Juli 2011)

I. Vorabsiebmaterial: 0-30 (Werk Allerding) ( Preis inkl. 20 % MwSt)

Preis/Tonne ab Werk Allerding 2011 Zuschuss der Gemeinde(Menge unbegrenzt)

0-30 € 4,03 € 1,70/to

II. Mineralgemisch: 0–22 / 0-32 / 0-63 (Werk Allerding) ( Preis inkl. 20 % MwSt)

Preis/Tonne ab Werk Allerding 2011 Zuschuss der Gemeinde(Zuschuss f�r insges. max. 25 to pro Anwesen)

0-22 , 0-32 € 8,74 € 4,00/to0-63 € 8,06 € 4,00/to0-63 gemischt f�rbig € 6,55 € 4,00/to

Die Schotterbezieher haben bei Abholung der Materialien in Sch�rding beim zust�ndigen Wiegemeister auf diese Aktion hinzuweisen und die Verrechnung der Sonderkonditionen zu beantragen.Um die entsprechenden Zusch�sse zu erhalten, sind die Leistungen mit Rechnungen oder Lieferscheinen zu belegen. Durch die Marktgemeinde bezuschusster Schotter darf nur zum Eigenbedarf verwendet werden.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 4.

Baugrundst�cksangelegenheiten

a) Genehmigung des Kaufvertrages mit Monika und Reinhard Kothbauer, wh. in 4783 Wernstein am Inn, Sachsenberg 39, betr. Parz. 694/14, KG

Schardenberg (Bonauer-Gr�nde)

Die Reservierung dieses Grundst�ckes erfolgte in der letzten Gemeinderatssitzung, so der B�rgermeister, und zeigt anhand einer Overheadfolie das kaufgegenst�ndliche Grundst�ck. Erfreut zeigt er sich, dass nun alle f�nf Bonauer-Parzellen verkauft sind.

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Er verliest den vorliegenden Kaufvertrag vollinhaltlich und stellt, da keine Wortmeldungen erfolgen, den Antrag, den Kaufvertrag wie folgt zu beschlie�en:

K A U F V E R T R A G

abgeschlossen am heutigen Tage zwischen der

M a r k t g e m e i n d e S c h a r d e n b e r g , pol. Bezirk Sch�rding, vertreten durch Herrn B�rgermeister Josef Schachner, als Verk�uferin einerseits undFrau Monika K o t h b a u e r , geb. 20.07.1979 undHerrn Reinhard K o t h b a u e r , geb. 17.04.1971, beide wohnhaft in 4783 Wernstein am Inn, Sachsenberg 39, als K�ufer andererseits wie folgt:

ERSTENS

Die Marktgemeinde Schardenberg verkauft und �bergibt an Frau Monika Kothbauer und Herrn Reinhard Kothbauer von der Erstgenannten aus dem Gutsbestand der derselben allein geh�rigen Liegenschaft EZ 358, KG. 48236 Schardenberg, das Grundst�ck 694/14 laut Plan von Geometer Schachinger OEG, Sch�rding, vom 18.05.2010, GZ 10103a im Katasterausma� von 920 m� (neunhundertzwanzig) so wie dieses Grundst�ck derzeit liegt und steht, samt allen damit verbundenen Rechten und Grenzen sowie samt allen tats�chlichen und rechtlichen Zugeh�r, um den vereinbarten Kaufpreis von € 25,00/m�, sohin um den Gesamtkaufpreis von € 23.000,00 (Euro dreiundzwanzigtausend), welcher Kaufpreis nach Genehmigung dieses Vertrages durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Schardenberg und Unterfertigung durch den B�rgermeister, binnen vier Wochen von den K�ufern auf das Konto der Verk�uferin, Konto-Nr. 46.10.234 bei der Raiffeisenbank Region Sch�rding , BLZ. 34.455 spesenfrei zu �berweisen ist.

ZWEITENS

Die �bergabe und �bernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr erfolgt mit dem Tage der vollst�ndigen Kaufpreis�berweisung.

DRITTENS

Die Verk�uferin haftet f�r keine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes, wohl aber haftet sie f�r das verrechnete Fl�chenausma� und f�r die vollkommen lastenfreie �bergabe desselben.

VIERTENS

Dieser Kaufvertrag wird zur F�rderung der Siedlungst�tigkeit in der Marktgemeinde Schardenberg durch die Verk�uferin abgeschlossen.Die K�ufer verpflichten sich daher, innerhalb von f�nf Jahren ab Rechtswirksamkeit dieses Vertrages zumindest den Rohbau f�r ein Eigenheim zu errichten.

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Den K�ufern ist es nicht gestattet, das Vertragsgrundst�ck unbebaut weiterzuver�u�ern. Als bebaut gilt jedenfalls der Rohbau eines Eigenheimes. Zur Sicherstellung der in den vorigen beiden Abs�tzen eingegangenen Verpflichtungen der K�ufer r�umen die K�ufer der Verk�uferin hinsichtlich des vertragsgegenst�ndlichen Grundst�ckes das Wiederkaufsrecht gem. �� 1068 ff ABGB ein. F�r den Fall der Aus�bung des Wiederkaufsrechtes erfolgt der R�ckkauf zum selben Preis von € 23.000,00 ohne Wertsicherung.

Vor Errichtung eines Nebengeb�udes muss das Wohngeb�ude errichtet werden.

Das unbebaute Grundst�ck ist zweimal j�hrlich zu m�hen, ansonsten �bernimmt die Marktgemeinde Schardenberg diese T�tigkeit gegen Kostenersatz.

Sonstige Kosten, Geb�hren und sonstige Auslagen, die von den K�ufern zwischenzeitig get�tigt wurden, werden von der Marktgemeinde Schardenberg im Falle der Aus�bung des Wiederkaufsrechtes mit Ausnahme der geleisteten Aufschlie�ungsbeitr�ge nicht r�ckerstattet.

Die Verk�uferin nimmt hiemit das vorbezeichnete Wiederkaufsrecht vertraglich an.

FÄNFTENS

Zur grundb�cherlichen Durchf�hrung dieses Vertrages erteilen die Vertragsteile ihre ausdr�ckliche Einwilligung, dass im Grundbuch der Katastralgemeinde 48236 Schardenberg nachstehende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden k�nnen und zwar:

a) Abschreibung des Grundst�ckes 694/14 von der Liegenschaft EZ. 358, dieEr�ffnung einer neuen Grundbuchseinlage hief�r und Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur H�lfte f�r

Monika K o t h b a u e r , geb. am 20.07.1979 undReinhard K o t h b a u e r , geb. 17.04.1971, beide wohnhaft in 4783 Wernstein am Inn, Sachsenberg 39

ob dieser neu er�ffneten Grundbuchseinlage;

b) Einverleibung des Wiederkaufsrechtes hinsichtlich Grundst�ck 694/14 gem�� Punkt„Viertens“ dieses Vertrages f�r die Marktgemeinde Schardenberg.

SECHSTENS

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtswirksamkeit abh�ngig von der Erkl�rung des vertragsgegenst�ndlichen Grundst�ckes zum Bauplatz nach den Bestimmungen der 0�. Bauordnung und entsprechend dem geltenden Fl�chenwidmungsplan.

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SIEBTENS

Die K�ufer erkl�ren, dass der vertragsgegenst�ndliche Rechtserwerb nach den Bestimmungen des O�. Grundverkehrsgesetzes 1994 keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbeh�rde bedarf.Den K�ufern sind im vollen Umfang die Strafbestimmungen des � 35 O�. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allf�llige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erkl�rung (Nichtigkeit des Rechtsgesch�ftes, R�ckabwicklung) bekannt.

ACHTENS

Die mit der Errichtung und grundb�cherlichen Durchf�hrung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Geb�hren einschlie�lich der Genehmigungs- und Vermessungskosten tragen die K�ufer zur ungeteilten Hand.Anfallende Kosten im Zuge des R�ckkaufes wie z.B. Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgeb�hr zahlen die Verk�ufer Monika und Reinhard Kothbauer.

NEUNTENS

Die Vertragsparteien sind in Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt seiner Rechtswirksamkeit und nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verb�chert werden kann.

ZEHNTENS

Die K�ufer nehmen zur Kenntnis, dass f�r das kaufgegenst�ndliche Grundst�ck Anschlusszwang an die gemeindeeigene Abwasserbeseitigungsanlage sowie Wasserversorgungsanlage besteht. Den im Anlassfall geltenden Verkehrsfl�chenbeitrag sowie die zum Zeitpunkt des Anschlusses an die Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage g�ltigen Anschlussgeb�hren tragen zur G�nze die K�ufer.

ELFTENS

Dieses Rechtsgesch�ft wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Schardenberg am 26. Mai 2011 genehmigt und bedarf nicht der aufsichtsbeh�rdlichen Genehmigung, da der Wert des Kaufobjektes 20 v.H. der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres nicht �bersteigt.

ZWÅLFTENS

Die Vertragsteile erkl�ren, dass sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages �ber den wahren Wert des Kaufobjektes Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung f�r angemessen halten.

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Dieser Vertrag wird in einer einzigen f�r die K�ufer bestimmten Urschrift ausgefertigt. Die Verk�uferin erh�lt auf Wunsch eine beglaubigte Abschrift.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

b) Zuteilung der Bauparzelle 694/5, KG Schardenberg (Lechner-Grund) an Frau Eva Mayr, Esternberg und Festlegung des Kaufpreises;

Es soll eine geringf�gige �nderung erfolgen und zwar soll anstatt der Zuteilung gleich der Kaufvertrag beschlossen werden, da Frau Mayr diesen Wunsch ge�u�ert hat, um ohne Zeitverlust gleich alle Ma�nahmen f�r den Neubau treffen zu k�nnen. Der vom Gemeinderat festgesetzte Kaufpreis betr�gt in diesem Bereich € 20,00 / m� und somit w�rde der Gesamtkaufpreis f�r die 940 m� € 18.800,00 ausmachen. Der Kaufvertragsentwurf liegt nun zur Beschlussfassung vor. Der B�rgermeister legt eine Folie auf und weist darauf hin, dass �ber diese Parzelle eine Hochspannungsleitung f�hrt und im Grundst�cksbereich ein Strommast situiert ist und diese Belastung immer wieder potenzielle K�ufer vom Kauf abgeschreckt hat. Frau Mayr hat das Grundst�ck besichtigt und ihr damaliger Wunsch war eine Preisreduktion auf pauschal € 18.000,00. Nachdem sie aber Kontakt mit der Energie AG aufgenommen hat und ihr erkl�rt wurde beiderseitig des Leiterseils einen 6-m-Abstand von jeglicher Bebauung freihalten zu m�ssen, hat sie eine gr��ere Wertminderung gesehen und um eine h�here Preisreduzierung ersucht. Diese Einschr�nkung w�rde die Bebauung auf die westliche Grundgrenze dr�cken, was nat�rlich eine Qualit�tsminderung zur Folge hat. Eine R�cksprache des B�rgermeisters bei der Energie AG best�tigte diese eingeschr�nkte Bebaubarkeit, obwohl es doch eine gewisse Abfederung gibt, als es hei�t, dass vom ausgeschwungenen Leiterseil der Abstand zur Geb�udekante nur 5 m betragen muss. Da dort ohnehin eine Garage geplant ist, ist sie in der Bebaubarkeit dann doch nicht so eingeschr�nkt und man kam �berein, den Pauschalkaufpreis mit € 17.000,00 festzusetzen, was einen m�-Preis von € 18,00 ergibt. Der Vorschlag des B�rgermeisters geht deshalb dahin, diese Parzelle zum Pauschalkaufpreis von € 17.000,00 an Frau Eva Mayr zu verkaufen.

Es erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb der B�rgermeister den Antrag stellt, den Kaufvertrag wie folgt zu beschlie�en:

K A U F V E R T R A G

abgeschlossen am heutigen Tage zwischen der

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Marktgemeinde S c h a r d e n b e r g , pol. Bezirk Sch�rding, vertreten durch Herrn B�rgermeister Josef Schachner, als Verk�uferin einerseits undFrau Eva Mayr, geb. 31.07.1981, wohnhaft in 4092 Esternberg, Pyrawanger Stra�e 3,als K�uferin andererseits wie folgt:

ERSTENS

Die Marktgemeinde Schardenberg verkauft und �bergibt an Frau Eva Mayr von der Erstgenannten aus dem Gutsbestand der derselben allein geh�rigen Liegenschaft EZ 358, KG 48236 Schardenberg, das Grundst�ck 694/5 laut Plan von Geometer Schachinger OEG, Sch�rding, vom 14.08.2003, GZ 987a im Katasterausma� von 940 m� (neunhundertvierzig) so wie dieses Grundst�ck derzeit liegt und steht, samt allen damit verbundenen Rechten und Grenzen sowie samt allen tats�chlichen und rechtlichen Zugeh�r, um den vereinbarten Pauschalkaufpreis von € 17.000,00 (Euro siebzehntausend), welcher Kaufpreis nach Genehmigung dieses Vertrages durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Schardenberg und Unterfertigung durch den B�rgermeister binnen vier Wochen von der K�uferin auf das Konto der Verk�uferin, Konto-Nr. 46.10.234 bei der Raiffeisenbank Region Sch�rding, BLZ. 34.455 spesenfrei zu �berweisen ist.

ZWEITENS

Die �bergabe und �bernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr erfolgt mit dem Tage der vollst�ndigen Kaufpreis�berweisung.

DRITTENS

Die Verk�uferin haftet f�r keine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes, wohl aber haftet sie f�r das verrechnete Fl�chenausma� und von nachstehenden Ausnahmen abgesehen f�r die vollkommen lastenfreie �bergabe desselben. �ber das Grundst�ck 694/5 verl�uft der Kanalstrang des Wasserverbandes „Inn-Haibachtal“.Eine diesbez�gliche Dienstbarkeit ist im Grundbuch nicht einverleibt. Im Falle erforderlicher Grabungsarbeiten ist der urspr�ngliche Zustand wieder herzustellen.Frau Eva Mayr erkl�rt in genauer Kenntnis dieser Belastung zu sein und �bernimmt diese ohne Anrechnung auf den Kaufpreis in ihre weitere Duldungspflicht.Ob der Vertragsliegenschaft ist eine Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung hinsichtlich Grundst�ck 694/5 f�r die Ober�sterreichische Kraftwerke Aktiengesellschaft einverleibt und ist die K�uferin in Kenntnis dieser Belastung und �bernimmt diese in ihre eigene weitere Duldungs- und Unterlassungspflicht. Diese Belastung ist im Pauschalkaufpreis ber�cksichtigt.

VIERTENS

Dieser Kaufvertrag wird zur F�rderung der Siedlungst�tigkeit in der Marktgemeinde Schardenberg durch die Verk�uferin abgeschlossen.Die K�uferin verpflichtet sich daher, innerhalb von f�nf Jahren ab Rechtswirksamkeit dieses Vertrages zumindest den Rohbau f�r ein Eigenheim zu errichten.Der K�uferin ist es nicht gestattet, das Vertragsgrundst�ck unbebaut weiterzuver�u�ern. Als bebaut gilt jedenfalls der Rohbau eines Eigenheimes. Zur Sicherstellung der in den vorigen beiden Abs�tzen eingegangenen Verpflichtungen der K�uferin r�umt die K�uferin der Verk�uferin hinsichtlich des vertragsgegenst�ndlichen Grundst�ckes das Wiederkaufsrecht gem. �� 1068 ff ABGB ein.

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F�r den Fall der Aus�bung des Wiederkaufsrechtes erfolgt der R�ckkauf zum selben Preis von € 17.000,00 ohne Wertsicherung.

Vor Errichtung eines Nebengeb�udes muss das Wohngeb�ude errichtet werden.

Das unbebaute Grundst�ck ist zweimal j�hrlich zu m�hen, ansonsten �bernimmt die Marktgemeinde Schardenberg diese T�tigkeit gegen Kostenersatz.

Sonstige Kosten, Geb�hren und sonstige Auslagen, die von der K�uferin zwischenzeitig get�tigt wurden, werden von der Marktgemeinde Schardenberg im Falle der Aus�bung des Wiederkaufsrechtes mit Ausnahme der geleisteten Aufschlie�ungsbeitr�ge nicht r�ckerstattet.

Die Verk�uferin nimmt hiermit das vorbezeichnete Wiederkaufsrecht vertraglich an.

FÄNFTENS

Zur grundb�cherlichen Durchf�hrung dieses Vertrages erteilen die Vertragsteile ihre ausdr�ckliche Einwilligung, dass im Grundbuch der Katastralgemeinde Schardenberg nachstehende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden k�nnen und zwar:

a) Abschreibung des Grundst�ckes 694/5 von der Liegenschaft EZ. 358, dieEr�ffnung einer neuen Grundbuchseinlage hief�r und Einverleibung des Eigentumsrechtes f�r

Eva M a y r , geb. 31.07.1981, wohnhaft in 4092 Esternberg, Pyrawanger Stra�e 3

ob dieser neu er�ffneten Grundbuchseinlage;

c) Einverleibung des Wiederkaufsrechtes hinsichtlich Grundst�ck 694/5 gem�� Punkt„Viertens“ dieses Vertrages f�r die Marktgemeinde Schardenberg.

SECHSTENS

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtswirksamkeit abh�ngig von der Erkl�rung des vertragsgegenst�ndlichen Grundst�ckes zum Bauplatz nach den Bestimmungen der 0�. Bauordnung und entsprechend dem geltenden Fl�chenwidmungsplan.

SIEBTENS

Die K�uferin erkl�rt, dass der vertragsgegenst�ndliche Rechtserwerb nach den Bestimmungen des O�. Grundverkehrsgesetzes 1994 keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbeh�rde bedarf.Der K�uferin sind im vollen Umfang die Strafbestimmungen des � 35 O�. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allf�llige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erkl�rung (Nichtigkeit des Rechtsgesch�ftes, R�ckabwicklung) bekannt.

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ACHTENS

Die mit der Errichtung und grundb�cherlichen Durchf�hrung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Geb�hren einschlie�lich der Genehmigungs- und Vermessungskosten tr�gt die K�uferin zur ungeteilten Hand.Anfallende Kosten im Zuge des R�ckkaufes wie z.B. Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgeb�hr zahlt die Verk�uferin Eva Mayr.

NEUNTENS

Die Vertragsparteien sind in Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt seiner Rechtswirksamkeit und nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verb�chert werden kann.

ZEHNTENS

Die K�uferin nimmt zur Kenntnis, dass f�r das kaufgegenst�ndliche Grundst�ck Anschlusszwang an die gemeindeeigene Abwasserbeseitigungsanlage sowie Wasserversorgungsanlage besteht. Den im Anlassfall geltenden Verkehrsfl�chenbeitrag sowie die zum Zeitpunkt des Anschlusses an die Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage g�ltigen Anschlussgeb�hren tr�gt zur G�nze die K�uferin.

ELFTENS

Dieses Rechtsgesch�ft wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Schardenberg am 26. Mai 2011 genehmigt und bedarf nicht der aufsichtsbeh�rdlichen Genehmigung, da der Wert des Kaufobjektes 20 v.H. der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres nicht �bersteigt.

ZWÅLFTENS

Die Vertragsteile erkl�ren, dass sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages �ber den wahren Wert des Kaufobjektes Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung f�r angemessen halten.

Dieser Vertrag wird in einer einzigen f�r die K�uferin bestimmten Urschrift ausgefertigt. Die Verk�uferin erh�lt auf Wunsch eine beglaubigte Abschrift.

Punkt 5.

Ankauf von Siedlungsgrund in Kubing (Josef Kohlbauer); -

a) Genehmigung des Vorvertrages;

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Der B�rgermeister f�hrt aus, dass der Gemeinderat ja laufend �ber den Entwicklungsstand informiert wurde und legt nun eine Folie auf. Es liegt ein ausverhandelter Vorvertrag zur Genehmigung vor. In weiterer Folge ist auch gedacht, angrenzende Fl�chen von Haas und Maier in Kubing zu erwerben, die Bereitschaft zum Verkauf ist bei beiden gegeben, beim weiteren angrenzenden Grundst�ck von Luger ist es momentan noch ungewiss, soll aber in die Gesamtplanung miteinbezogen werden. Er muss sich aber deklarieren und dann auch Grund f�r die zu errichtende Stra�e abtreten, ansonsten wird eine andere Planung weiterverfolgt. Anhand einer Overheadfolie zeigt der B�rgermeister einen Parzellierungsentwurf mit Parzellengr��en durchwegs �ber 1000 m�, die aber gr��enm��ig noch reduziert werden sollen. Da sich Josef Kohlbauer drei Parzellen zur Eigenverwertung zur�ckbehalten m�chte, geht es im heutigen Vorvertrag nur um rd. 25.500 m�. Neben den drei Parzellen im Gesamtausma� von 3.866 m� soll auch noch eine Restfl�che mit 450 m� in seinem Eigentum verbleiben, um einen gewissen Abstand zum Wald zu wahren. Die Gesamtparzelle macht 30.316 m� aus, davon fallen 550 m� f�r die B�schung im Zuge des Stra�enausbaues weg, 3.866 m� f�r die erw�hnten drei Parzellen und 450 m� f�r die Restfl�che zum Wald hin, sodass kaufrelevant 25.500 m� verbleiben. Es ist eine aufw�ndige Infrastruktur mit Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und ganz wichtig auch Regenwasserableitung sowie Stra�e zu errichten und all diese Ma�nahmen sind neben den Anschlussgeb�hren �ber den Erl�s aus dem Grundverkauf abzudecken. Mindestens € 10,00 / m� m�ssen nach �berschl�gigen Berechnungen daf�r aufgewendet werden, zus�tzlich kommen noch Nebenkosten f�r die Gemeinde f�r Grunderwerbskosten, Eintragungsgeb�hren und Fl�chenverluste dazu. Die Bruttofl�che wird angekauft und die Nettofl�che dann verkauft.

Der B�rgermeister hat eine Kalkulation f�r die Gesamtgrundfl�che von rd. 45.500 m�(Kohlbauer, Maier, Haas) angestellt und einen Ankaufspreis mit € 22,00 festgelegt, der sich aber in den Verhandlungen auf € 22,50 ge�ndert hat.

Die Kalkulation sieht folgenderma�en aus:

Ankauf 45.500 m� � € 22,00 ca. € 1,000.000,00

Nebenkosten ca. 5 % € 50.000,00

7000 m� Stra�e � € 40,00 + 20 % MWSt. € 336.000,00

Aufwendungen f�r Kanal/Wasser/Regenwasser € 500.000,00

sodass die Gesamtausgaben bei € 1,887.000,00 liegen.

Einnahmen stehen gegen�ber

aus Grundverkauf ca. 39.000 m� � € 37,00 € 1,443.000,00

Anschlussgeb�hren Wasser / Kanal ca.43 Parzellen � € 6.000,00 € 258.000,00

Verkehrsfl�chenbeitrag ca. 43 Parzellen� € 2.000,00 € 86.000,00

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F�rdermittel Kanal / Wasser ca. 20 % von € 500.000,00 € 100.000,00

sodass einnahmenseitig ebenfalls € 1, 887.000,00 herauskommen.

Bei Anwendung dieser Kalkulationsparameter w�rde man halbwegs finanziell �ber die Runden kommen. Eine Darlehensaufnahme f�r den Grundankauf kommt nicht in Frage, mit Ausnahme f�r den Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung. Zur Finanzierung: Bei den Mesnergr�nden wurde eine Darlehensaufnahme in H�he von € 300.000,00 genehmigt, wovon erst € 100.000,00 zur�ckgezahlt wurden und die restlichen € 200.000,00 k�nnen nun nach Absprache mit der Aufsichtsbeh�rde f�r diesen Grundankauf verwendet werden. Die Verkaufserl�se bei den Mesnergr�nden wurden schon vereinnahmt, die R�ckzahlung des Darlehens kann jedoch bis 2015 hinausgeschoben werden und deshalb stehen die € 200.000,00 zur Verf�gung. Au�erdem gibt es schon eine lange Interessentenliste, sodass auch bald Verkaufserl�se erwartet werden d�rfen. Zum Zeitpunkt der F�lligwerdung der ersten Rate kann man davon ausgehen, dass schon ein Teil der Parzellen verkauft sein wird. Der Vorvertrag ist f�r beide Seiten bindend und der B�rgermeister verliest ihn vollinhaltlich.

Josef Bauer gibt zu verstehen, dass das zur Sprache gekommene Regenr�ckhaltebecken voraussichtlich im �stlichen Bereich auf Haas oder Maier-Grund situiert werden muss und erst in vier bis f�nf Jahren realisiert wird.

Der B�rgermeister deutet an, dass nat�rlich nicht sehr wertvolles Baugebiet daf�r verwendet werden soll und auch Versickerungsgruben bei den einzelnen Geb�uden zweckm��igerweise verlangt werden sollen. Insgesamt merkt der B�rgermeister zur Gemeindebodenpolitik an, dass sie sich seit Jahren bew�hrt hat und neue Fl�chenwidmungen eigentlich nur �ber dieses Modell erfolgen sollen, denn dadurch k�nnen Grundst�cksspekulationen vermieden werden.

Im Sinne des Gesamtprojektes soll auch mit den anderen Grundeigent�mern geredet werden, w�nscht sich Josef Bauer.

Der B�rgermeister stellt sich folgenden zeitlichen Ablauf vor: 2011 Projektierung der gesamten Infrastruktureinrichtungen,2012 Umsetzung der Infrastrukturprojekte und Verkauf der Grundst�cke,2013 Bebaubarkeit der Grundst�cke;

Josef Hamedinger sieht durch diesen Siedlungsgrundankauf eine Superentwicklung f�r Schardenberg und auch ein faires Ergebnis in den Verhandlungen.

F�r Markus Kasbauer liegt es klar auf der Hand, dass zur Errichtung einesRegenr�ckhaltebeckens nur Maier-Grund in Kubing bleibt und es w�re deshalb wichtig, vorweg die Modalit�ten abzukl�ren, damit das ganze Projekt nicht an diesem Punkt scheitert. Weiters spricht Markus Kasbauer die Gelbe Linie und die Tatsache an, dass sich dieses neue Baugebiet nicht innerhalb befindet.

Der B�rgermeister best�tigt dies aus dem einfachen Grund, weil bei der damaligen Erstellung vor Jahren diesbez�glich �berhaupt kein Gedanke an ein Baugebiet dort verwendet wurde.

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Markus Kasbauer bef�rchtet, ob der dort befindliche Kanal ausreichend dimensioniert ist, wenn nun eine Siedlung mit bis 40 Parzellen hinzukommt.

Der B�rgermeister teilt diese Bef�rchtung nicht, ein gro�es Thema ist jedoch die Ableitung des Regenwassers.

Josef Bauer spricht die in letzter Zeit gef�hrte Diskussion an, wonach gewidmeter Baugrund zu versteuern w�re. Der B�rgermeister wei� davon. LR Kepplinger hat die Diskussion ins Rollen gebracht mit dem Gedanken, f�r das Land Einnahmen zu lukrieren, die f�r den Verkehr verwendet werden k�nnen, diesbez�glich aber von Gemeindebundpr�sident Bgm. Hingsamer eine klare Absage erhalten. Es w�re fatal f�r die Gemeinden, wenn derartige Einnahmen an das Land flie�en w�rden.

Der B�rgermeister erw�hnt diverse Baulandsicherungsvertr�ge, von denen Baulandwidmungen abh�ngig gemacht werden. Diese Vertr�ge stehen aber eher auf t�nernen F��en, w�hrend hier, wie bei uns praktiziert, ein fairer Handel stattfindet.

Helmut Mager sieht in diesem Projekt eine Supersache f�r die Entwicklung der Gemeinde Schardenberg und auch die Preisgestaltung und Zahlungsmodalit�ten als faires Ergebnis f�r beide Vertragsseiten.

Markus Kasbauer �berlegt als Alternative bei der Regenwasserableitung die Leitungsf�hrungin s�dwestlicher Richtung zum bestehenden Weiher. Man wird diese �berlegung auch bei der Projekterstellung mit einflie�en lassen, so der B�rgermeister.

Wesentlich in den Verhandlungen war auch die Forderung, einen Anschlusszwang an das Fernw�rmenetz von den zuk�nftigen Hausbesitzern zu verlangen. Diese Ansinnen wurde dann aber doch nicht in den Vorvertrag aufgenommen.

Josef Kohlbauer hat als Mitglied der Nahw�rmegenossenschaft gro�es Interesse, dass alle Hausbesitzer an das Fernw�rmenetz anschlie�en und hat jedenfalls vor, seine drei eigenen Parzellen an die Nahw�rme anzuschlie�en, aber eine Aufnahme in den Vorvertrag w�re ausjuristischer Sicht sicherlich auf wackeligen Beinen gestanden, zumal das 0�. Luftreinhaltegesetz diesbez�glich eine klare Aussage trifft, unter welchen Bedingungen ein Anschlusszwang ausgesprochen werden kann. Das Thema soll aber doch weiterbehandelt werden, zumal Schardenberg als Klimab�ndnisgemeinde auch gewisse Verpflichtungen hat und der B�rgermeister hofft, mit �berzeugungsarbeit alle zum Anschluss bewegen zu k�nnen. Die Nahw�rmegenossenschaft hat deutlich klargelegt, dass das Verteilernetz dort nur unter der Bedingung gegraben werden kann, dass alle anschlie�en, ansonsten ist es f�r sie wirtschaftlich nicht vertretbar.

Alois Kislinger als Mitglied der Nahw�rmegenossenschaft stellt die Sicht so dar, dass eine Leitungserweiterung in diesem Siedlungsbereich rd. € 400.000,00 Kosten verursachen w�rde.

Bis 700 KW Anschlussleistung m�sste gegeben sein, um f�rderungsw�rdig zu werden. Die Anschlussleistung der gesamten Siedlung w�rde – bei 100% Anschluss, nur um die 400 KW ausmachen. Das hei�t, die Genossenschaft h�tte keinerlei F�rderung zu erwarten und w�rde auf rd. € 100.000,00 selbst bei 100 %-igem Anschluss, sitzen bleiben.

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Deshalb seine entschiedene Aussage, dass die Nahw�rmegenossenschaft das Versorgungsnetz nur dann ausbaut, wenn sich alle bereiterkl�ren, anzuschlie�en. Schardenberg ist ja Mitglied der Klimab�ndnisregion Sauwald und deshalb sollen schon Anstrengungen unternommen werden, die erneuerbare Energie vor Ort auch hier einzusetzen.

F�r Josef Bauer ist ein Zwang in dieser Sache seitens der Gemeinde nicht vorstellbar, viel mehr sollen den H�uslbauern lukrative Angebote unterbreitet werden und entsprechende �berzeugungsarbeit geleistet werden.

Der B�rgermeister dazu, dass auch bei lukrativen Angeboten Grenzen vorhanden sind. Man solle aber dieses Thema zu gegebener Zeit diskutieren und wiederholt, dass die Gemeinde nach dem 0�. Luftreinhaltegesetz hier keine M�glichkeiten hat, Zwangsma�nahmen auszu�ben.

Zum Verkaufspreis der einzelnen Parzellen wird man sich auch zu gegebener Zeit unterhalten m�ssen, der B�rgermeister tendiert auf € 35,00 bis eher € 37,00 / m�, und eine Preisdifferenzierung angebracht scheint, da die auf der �stlichen Seite gelegenen Parzellen doch nicht ganz die Qualit�t der �brigen aufweisen.

Der B�rgermeister stellt nun den Antrag, den Vorvertrag wie folgt zu beschlie�en:

KAUFVORVERTRAG

geschlossen am heutigen Tage zwischenHerrn Josef Kohlbauer, geboren am 13.03.1968, SV-Nr. 2867 130368, KubingerStra�e 6, 4784 Schardenberg, als VerkÄufer einerseits undund der Marktgemeinde Schardenberg, politischer Bezirk Sch�rding, vertretendurch Herrn B�rgermeister Josef Schachner, geboren am 21.09.1955, Fraunhof 15,4784 Schardenberg, als KÄuferin andererseits, wie folgt:

ERSTENS: KaufvereinbarungHerr Josef Kohlbauer verpflichtet sich aus dem Gutsbestand der ihm allein geh�rigenLiegenschaft EZ 6 GB 48236 Schardenberg „Wastlbauerngut Nr. 3 inSchardenberg“ jenes Grundst�ck im ungef�hren Ausma� von 25.500 m� aus Grundst�ck207, welches in der diesem Vorvertrag beigehefteten Planskizze schraffiert dargestelltist, an die Marktgemeinde Schardenberg zu verkaufen und letztere verpflichtetsich, dieses Grundst�ck zu kaufen.

Nicht Gegenstand des Kaufvertrages sinda) jene Teilfl�che im Ausma� von rund 550 m�, welche vom Land Ober�sterreich(Stra�enverwaltung) bereits eingel�st wurde und welches Trennst�ck erst nochzu vermessen sein wird,b) jene Teilfl�che bzw. jene Grundst�cke aus Grundst�ck 207 GB 48236Schardenberg, welche in der diesem Vertrag angeschlossenen Planskizze mitroter Farbe umrandet sind und mit A), B) und C) bezeichnet sind sowiec) jene Teilfl�che aus Grundst�ck 207 GB 48236 Schardenberg, welche in derdiesem Vertrag angeschlossenen Planskizze gleichfalls mit roter Farbe umrandet

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ist und mit D) bezeichnet ist.

Als Kaufpreis ist ein Betrag von € 22,50/m� zu vereinbaren, sodass sich ein Gesamtkaufpreisvon rund ……………………………..………………………………….€ 573.750,--(f�nfhundertdreiundsiebzigtausendsiebenhundertf�nfzig Euro) ergibt.Der vereinbarte Gesamtkaufpreis per rund € 573.750,-- ist in drei Raten zu entrichten,wobeia) die 1. Kaufpreisrate per ……………………………………………… € 200.000,--(zweihunderttausend Euro) bis l�ngstens 31.03.2012,b) die 2. Kaufpreisrate per gleichfalls …………………………………. € 200.000,--(zwanzigtausend Euro) bis l�ngstens 31.03.2013 undc) die 3. Kaufpreisrate per …………………………………………….. .€ 173.750,--(hundertdreiundsiebzigtausendsiebenhundertf�nfzig Euro) mehr oder weniger,bis l�ngstens 31.03.2014zur Zahlung f�llig und von der K�uferin auf das vom Verk�ufer noch namhaft zumachende Konto spesenfrei zu �berweisen sind.Im Verzugsfalle mit der Bezahlung einer Kaufpreisrate w�ren, abgesehen von densonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen, 8 % Verzugszinsen per anno zu entrichten.Eine sonstige Verzinsung wird ausdr�cklich nicht vereinbart.Es wird allerdings ausdr�cklich die Wertbest�ndigkeit der 2. und 3. Kaufpreisrate(nicht jedoch der 1. Kaufpreisrate) vereinbart.

Als Ma� zur Berechnung der Wertbest�ndigkeit dient der von der Bundesanstalt Statistik�sterreich monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein anseine Stelle tretender Index oder der mangels Verlautbarung von Sachverst�ndigenerrechnete Index gleicher oder vergleichbarer Art. Als Bezugsgr��e f�r diesen Vertragbzw. den abzuschlie�enden Hauptvertrag hat die f�r den Monat M�rz 2012noch zu errechnende Indexzahl zu dienen.

ZWEITENS: �bergabe und �bernahmeDie �bergabe und �bernahme des Vertragsobjektes hat mit dem Tag der Aberntungder auf dem Vertragsobjekt derzeit noch befindlichen Feldfrucht, l�ngstens bis31.10.2011 zu erfolgen.Mit dem Tag der �bergabe und �bernahme werden auch die Einnahmen und Ausgabenverrechnet.

DRITTENS: Lastenfreiheit – Gew�hrleistungDie K�uferin hat den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt und sich �ber Ausma�und Zustand sowie Fl�chenwidmung informiert.Der Verk�ufer haftet f�r keine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes, wohlaber hat er f�r das verrechnete Fl�chenausma� und f�r die vollkommen lasten- undbestandrechtsfreie �bergabe desselben zu haften.Der Verk�ufer hat auch daf�r einzustehen, dass keine au�erb�cherlichen Lasten, wiez.B. Geh- oder Fahrtrechte, Wasser-, Abwasser-, Strom- oder Telefonleitungsrechteoder sonstige nicht verb�cherte Dienstbarkeiten auf dem Vertragsobjekt vorhandensind. Er hat auch daf�r zu haften, dass alle Grundbesitzabgaben ordnungsgem�� entrichtetwurden.

VIERTENS: Kosten und Geb�hrenDie mit der Errichtung dieses Vorvertrages sowie des abzuschlie�enden Hauptvertragesund der grundb�cherlichen Durchf�hrung desselben verbundenen Kosten,

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Verkehrssteuern und Geb�hren einschlie�lich der Umwidmungskosten und allf�lligenGenehmigungskosten hat die K�uferin zu tragen.Die Vermessungs- und Lastenfreistellungskosten sind allerdings vom Verk�ufer zutragen.

F�NFTENS: HauptvertragsabschlussDer Hauptvertrag ist bis l�ngstens 31.10.2011 abzuschlie�en.

SECHSTENS: RechtswirksamkeitUngeachtet der sofortigen vertraglichen Bindung der Vertragsteile im Innenverh�ltnisist der abzuschlie�ende Hauptvertrag in seiner Rechtswirksamkeit abh�ngiga) von der planungsbeh�rdlichen Genehmigung der dem Hauptvertrag zugrundeliegenden Vermessungsurkunde,b) von der Umwidmung des Vertragsobjektes von Gr�nland in Bauland imFl�chenwidmungsplan der Marktgemeinde Schardenberg undc) von der vollkommenen Lastenfreistellung des Vertragsobjektes.

Dieser Kaufvorvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates der MarktgemeindeSchardenberg vom 26.05.2011 genehmigt und bedarfkeiner aufsichtsbeh�rdlichen Genehmigung.

SIEBENTENS: VertragsausfertigungenDieser Vorvertrag wird in einer einzigen f�r die K�uferin bestimmten Urschrift ausgefertigt.Der Verk�ufer erh�lt eine - �ber Wunsch auch beglaubigte - Abschrift.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

b) Einleitung des Fl�chenwidmungsplan-�nderungsverfahrens und des �rtlichen Entwicklungskonzeptes

Der B�rgermeister f�hrt aus, dass es sich hier um die gesamte Parzelle 207, KG Schardenberg, im Ausma� von rd. 30.000 m� handelt und von diesem �nderungsverfahren die Gr�nde von Maier und Haas in Kubing nicht betroffen sind. Diese gesamte Parzelle soll von Gr�nland in Bauland/Wohngebiet umgewidmet werden und die Genehmigung der Umwidmung die Voraussetzung f�r das Zustandekommen des Kaufvertrages ist. Wie weit die beiden anderen Parzellen von Maier und Haas in Kubing bereits im �EK Ber�cksichtigung finden sollen, wird noch mit dem Ortsplaner abgekl�rt.

Der B�rgermeister stellt den Antrag, das Verfahren zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes 4 Nr. 34 betreffend die Parzelle 207, KG Schardenberg, im Ausma� von ca. 30.000 m�, von Gr�nland in Bauland/Wohngebiet und damit zusammenh�ngend die �nderung des �EK Nr. 1 einzuleiten.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

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Punkt 6.

Gemeindebrunnen in der Huber-Siedlung; -Festlegung der weiteren Vorgangsweise

Der B�rgermeister f�hrt aus, dass die Gemeinde in der Huber-Siedlung an der R�merstra�e einen Brunnen hat, der derzeit nicht genutzt ist und damals diese Siedlung versorgt hat bzw. auch zum Start der zentralen Wasserversorgung in der Gemeinde gedient hat. Derzeit wird zu 100 % Passauer Wasser verwendet und es gibt gr��ere technische Schwierigkeiten, dieses Brunnenwasser mitzuverwenden und ein passendes Mischverh�ltnis zu erreichen. Eine Vertr�glichkeitspr�fung hat ergeben, dass der ph-Wert des Brunnenwassers angehoben werden m�sste, d.h. eine Ents�uerungsanlage w�re von N�ten. Trotz allem w�re es kaum zu bewerkstelligen, ein passendes Mischverh�ltnis mit Passauer Wasser zu erzielen. Die Verwendung zweier Hochbeh�lter, einen mit Passauer, den anderen mit Brunnenwasser bef�llt, w�rde f�r die Abnehmer gro�e Schwierigkeiten bereiten, da sie dann Wasser von verschiedener Qualit�t in unbekannten Abst�nden erhalten w�rden.Bei der letzten wasserrechtlichen Verhandlung f�r den BA 4 Kubing kam auch der Brunnen in der Huber-Siedlung zur Sprache und die Verhandlungsleiterin hat angek�ndigt, eine fachliche Stellungnahme eines Amtssachverst�ndigen f�r den Fachbereich Hydrogeologie einzuholen.

Diese Stellungnahme liegt nun vor und es wird eine Auskunft von der Marktgemeinde verlangt, ob eine weitere Nutzung dieser Wasserversorgungsanlage beabsichtigt ist oder auf das Wasserbenutzungsrecht verzichtet wird. Gleichzeitig wird verlangt, anzugeben, ob Wohnobjekte, die in der Schutzzone 2 liegen, derzeit energetisch mit Heiz�l versorgt werden.

Der B�rgermeister verliest sowohl die fachliche Stellungnahme des Amtssachverst�ndigen f�r Hydrogeologie vom 18.3.2011 als auch das Besprechungsprotokoll vom 3.3.2011vollinhaltlich.

In der Stellungnahme des Amtssachverst�ndigen hei�t es zusammengefasst, dass die wasserrechtliche Bewilligung f�r die Errichtung und Betrieb eines Brunnens in der Huber-Siedlung erteilt wurde und zum Schutz dieser Wasserversorgungsanlage ein Schutzgebiet festgesetzt sowie gewisse Anordnungen getroffen wurden. Die r�umliche Festsetzung des Schutzgebietes entspricht nach wie vor dem Stand der Technik und muss daher nicht abge�ndert werden. Die inhaltlichen Vorschreibungen entsprechen dagegen nicht mehr in allen Punkten den derzeit geltenden Anforderungen. Insbesondere w�re zumindest in der Schutzzone 2 das Verbot der Lagerung und Durchleitung wassergef�hrdender Stoffe aufzunehmen. Konkret w�ren davon jedenfalls Heiz�llagerungen betroffen. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Wohnh�user innerhalb der Schutzzone 2 energetisch mit Heiz�l versorgt werden, m�ssten diese entweder auf eine andere Heizungsart umgestellt werden, andernfalls die Standorteignung nicht mehr gegeben w�re.

Im Besprechungsprotokoll vom 3. M�rz 2011 hei�t es unter anderem, dass die Ausf�hrung des Brunnens im Wesentlichen dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Hinsichtlich Mischbarkeit der Brunnenw�sser mit den von den Stadtwerken Passau gelieferten W�ssern w�ren weitere Erhebungen erforderlich. Erhebungen von unserem Bauamt haben ergeben, dass in diesem Bereich f�nf H�user mit �lheizungen vorhanden sind, was einerseits bedeutet, dass entweder die Heizungen auf

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andere Energiequellen umgestellt werden m�ssen oder auf das Wasserbenutzungsrecht verzichtet wird.

Der B�rgermeister hat heute noch mit der damaligen Verhandlungsleiterin Mag. Wagner telefoniert und die Auskunft erhalten, die wasserrechtliche Bewilligung w�re sowieso schonverfallen, weil wesentliche Punkte der damaligen Genehmigung nicht mehr gegeben sind,nachdem der Brunnen ja nicht mehr an das zentrale Wasserleitungsnetz gebunden ist. Um das Wasserrecht weiterhin zu gew�hrleisten, w�ren umfangreiche Ma�nahmen notwendig, um f�r den Abnehmer eine kontrollierte Wasserqualit�t zu erhalten.Selbst bei einer optimalen Mischung mit dem Passauer Wasser oder sogar bei eigenen Leitungen existiert der Umstand von f�nf �lheizungen im Wasserschutzgebiet.

Andrea Leitner m�chte wissen, ob das Faktum der H�user in der Schutzzone gepr�ft wurde.

Der B�rgermeister erkl�rt, dass die Schutzzone 1 den engen Kreis des eingez�unten Areals umfasst und die Schutzzone 2 innerhalb der herumf�hrenden R�merstra�e liegt und der B�rgermeister best�tigt, dass, wie vom Bauamt erhoben, sich innerhalb des Schutzgebietes 2 f�nf Geb�ude mit �lheizungen befinden.

Gerhard Kosch sieht das Dilemma in dem Umstand, dass sich vom zeitlichen her die Vorschreibungen f�r die Schutzgebiets-Festlegung und die �lfeuerungsgenehmigungen �berschnitten haben.

Dem B�rgermeister ist noch in Erinnerung, dass bei der damaligen Genehmigung des Brunnens darauf hingewiesen wurde, dass auf �lfeuerungen im Schutzgebiet erh�htes Augenmerk zu legen ist und sich eben diese Bestimmung dahingehend versch�rft hat. Dies istaber nur das eine Problem, das andere, das einer weiteren wasserrechtlichen Genehmigung entgegensteht ist die Tatsache, dass dieses Wasser eigentlich nicht genutzt werden kann.

Andrea Leitner stellt weiters in den Raum, den Brunnen zumindest f�r die Huber-Siedlung alleine zu n�tzen.

Der B�rgermeister sieht dies als v�llig unwirtschaftlich an, beide Anlagen m�ssten erhalten werden, wobei es neben der Qualit�t auch offen ist, ob die Quantit�t reichen w�rde.

Ohne Beschluss, so der B�rgermeister, verf�llt die Bewilligung ohnehin.

Auch Josef Hamedinger sieht es so, lediglich bauliche Ma�nahmen w�rden einen Beschluss erforderlich machen.

Andrea Leitner kann sich jedenfalls nicht mit dem Gedanken anfreunden, f�r eine Brunnenauflassung zu stimmen.

Wie schaut es mit einer privaten Nutzung des Brunnens aus, m�chte Matthias Gr�nberger wissen.

Der B�rgermeister sieht �berhaupt keinen Sinn darin, einen Brunnen nur f�r die Bew�sserung zu erhalten, wenn die Gemeinde einen Anschlusszwang ausspricht.

Alois Kislinger ist auch nicht positiv zur �berlegung eingestellt, diesen Brunnen zuzusch�tten. F�r ihn ist es zwar verst�ndlich, dass das Wasser aus Mischbarkeitsgr�nden

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nicht verwendet werden kann, aber f�r Notf�lle sollte der Brunnen weiterhin Bestand haben, eventuell mit einer Versiegelung.

Der B�rgermeister h�lt entgegen, dass der Brunnen sowieso ordnungsgem�� abgedichtet ist, es geht nur darum, die Verbindung mit wasserf�hrenden Schichten zu unterbinden.

Auch Roswitha Hell kann sich mit einem Zusch�tten des Brunnens nicht anfreunden, f�r Notf�lle sollte er bereitgehalten werden. Vielleicht kann es gelingen, bei den letztmaligen Verf�gungen zu erreichen, dass der Brunnen f�r Notf�lle gesichert wird.

F�r Markus Kasbauer liegt es auf der Hand, dass einerseits die wasserrechtliche Genehmigung existent ist und auch die Gegebenheit der �lfeuerungen akzeptiert werden muss.

Der B�rgermeister wiederholt, dass diese Bewilligung eigentlich gar nicht mehr besteht, weil das Kriterium der Wassernutzung fehlt.

Johann Mayrhofer m�chte wissen, ob die Bewilligung f�r jegliche Nutzung oder nur zu Trinkwasserzwecken ausgestellt wurde, unter Umst�nden w�re dann die Verwendung f�r W�rmepumpen in der N�he denkbar.

Helmut Mager glaubt auch, dass die Verwendung des Brunnenwassers zum Ortswasser hinzuaus technischen und wirtschaftlichen Gr�nden nicht machbar ist. Der Brunnen sollte dennoch nicht zugesch�ttet sondern eben lediglich verschlossen werden.

Josef Bauer sieht keine wesentlichen Abweichungen zur Bewilligung. Die Leitungen sind alle die gleichen, Qualit�t und Quantit�t passte und deshalb ist f�r ihn nicht einsehbar, dass die Genehmigung erl�schen sollte.

Der B�rgermeister konstatiert, dass aus den Wortmeldungen heraus eigentlich nur festzustellen ist, dass man sich gewissen Tatsachen einfach verschlie�t. Die Beh�rde stellt eben Forderungen und dass das Wasser dort nichts kostet, ist nat�rlich auch nicht richtig.

Michael Weitzhofer teilt mit, dass eine wasserrechtliche Genehmigung nicht auf unbeschr�nkte Zeit ausgestellt wird und an gewisse Kriterien gekn�pft ist, die gesamten Umst�nde wie �lheizungen, eigene Leitungen, eigener Hochbeh�lter nat�rlich aus wirtschaftlichen Gr�nden nicht weiterverfolgt werden brauchen. Auch um das Brunnenwasser als Brauchwasser zu verwenden sind Vorkehrungen notwendig, die auch die Sinnhaftigkeit dann in Frage stellen.

Der B�rgermeister schl�gt nun folgende Vorgangsweise vor:

In dieser Sache wird von Gemeindeseite her nichts unternommen. Sollte die Wasserrechtsbeh�rde die Sache weiter betreiben, so wird man versuchen, darauf einzuwirken, dass nur solche Vorkehrungen getroffen werden, die eine Wiederinfunktionssetzung des Brunnens erm�glichen.

Es wird kein Beschluss gefasst.

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Punkt 7.

Gehwegerrichtung in Kubing, Baulos GS Kubing 2, Finanzierungsbest�tigung;

Der B�rgermeister berichtet, dass im Vorjahr auf Verlangen des Landes Ober�sterreich eine Finanzierungsbest�tigung f�r das Baulos 1 des Gehweges Kubing mit Kosten in H�he von € 167.500,00 und einem 50 % Finanzierungsanteil der Gemeinde beschlossen wurde. Die Aufbringung dieser Eigenmittel wurde wie folgt dargestellt:

€ 80.000,00 Darlehen aus dem Stra�enbauprogramm 2004 – 2009, das genehmigt, aber bisher nicht beansprucht wurde;

€ 20.000,00 BZ-Mittel aus dem Stra�enbauprogramm 2004 – 2009, die noch erwartet werden d�rfen und

€ 27.000,00 Verkehrssicherheitsmittel, die aus dem Gehweg Gattern tranferiert werdenk�nnen.

Man war der Meinung, dass die Kostensch�tzung die wesentlichen Kosten des Gesamtbauvorhabens beinhaltet, jedoch ohne Grundeinl�sekosten. Man war dann einigerma�en erstaunt, als f�r das Baulos 2 eine weitere Kostensch�tzung mit € 195.000,00 einlangte, wovon wieder ein 50 %iger Anteil der Gemeinde verbleiben w�rde.

Unabh�ngig von dieser zweiten Kostensch�tzung wurde das Gesamtbauvorhaben von Stra�enmeister Bauer nochmals �berrechnet und er ist auf eine Gesamtbaukostensumme von € 131.500,00 f�r die Gemeinde Schardenberg gekommen.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus€ 28.500,00 Kosten, die von der Gemeinde alleine zu tragen sind wie Grundeinl�se, Planungskosten.€ 89.000,00 fielen f�r das mittlerweile beendete Baulos 1 an und€ 14.000,00 werden noch die Ausgaben f�r das Baulos 2 (Richtung Edtholz) gesch�tzt.

Die Gemeinde hat f�r dieses Bauvorhaben rd. € 135.000,00 unter Einbeziehung der vorher erw�hnten Finanzierungsdarstellung zur Verf�gung.

Rund € 20.000,00 an Kosten m�ssen aber noch f�r die Asphaltierung des Gehweges von der Hauptschule nach Kubing und diverse Materialkosten f�r die Weiterf�hrung nach Edtholzerwartet werden. Die Stra�enbeleuchtung nach Kubing kann zum gegenw�rtigen Zeitpunkt nicht installiert werden, der Fahrbahnteiler jedoch muss aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen beleuchtet werden.

Die Gesamtausgaben von rd. € 151.000,00 werden bedeckt durch Mittel von € 35.000,00 im Jahr 2010 und veranschlagten € 100.000,00 im Jahr 2011, sodass ein Finanzierungsloch von € - 16.000,00 verbleiben. w�rde. Das w�rde bedeuten, die Ausgaben zu reduzieren, indem der Gehweg nach Edtholz heuer nicht asphaltiert wird und auch die Gehsteigf�hrung entlang des Gasthauses Maier vom Fahrbahnteiler weg in Richtung Buchet heuer nicht zur Realisierung gelangen kann.

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Stra�enmeister Bauer hat zwischenzeitig zugesagt, die Kosten des Fahrbahnteilers zu �bernehmen, die ja urspr�nglich auch f�r die Gemeinde angedacht waren.

Zur Abdeckung des Fehlbetrages von € 16.000,00 k�nnen Verkehrssicherheitsmittel herangezogen werden und zwar hat eine Auskunft beim Amt der o�. Landesregierung ergeben, dass die Verkehrssicherheitsmittel zwar drastisch von bisher 35% auf 10 % gesenkt wurden, dennoch darf die Gemeinde von den € 151.000,00 gesch�tzten Ausgaben 10 %, das sind € 15.000,00 erwarten, sodass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. W�hrend der gesamten Bauzeit gibt es harte Verhandlungen mit dem Land Ober�sterreich hinsichtlich Kostenzuordnung, informiert der B�rgermeister.Ausgehend von den bereits get�tigten und �berarbeiteten Kostensch�tzung f�r das Baulos 2 ergibt sich f�r die Gemeinde eine Gesamtausgabensumme – Baulos 1 und Baulos 2 – in H�he von € 151.000,00 und der B�rgermeister stellt den Antrag, dem Land Ober�sterreich zu best�tigen, dass die Finanzierung f�r die Errichtung des Gehweges Kubing an der L 1152 Schardenberger und L 515 Eisenbirner Stra�e in der Form gesichert ist, dass 2010 € 35.200,00 laut Rechnungsabschluss bereits ausgegeben wurden, im Voranschlag 2011 € 100.200,00 veranschlagt und genehmigt sind und f�r die Differenz Verkehrssicherheitsmittel in H�he von 10 % der Gesamtausgabensumme der Gemeinde, das sind rd. € 15.000,00, zugesagt sind.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 8.

Staubfreimachung Laurentiusweg; - Ansuchen Frau Dr. Csilla Gotthard

Der B�rgermeister erinnert daran, dass die Gemeinde an Frau Dr. Gotthard ein Grundst�ck zur Errichtung einer Zahnarztpraxis verkauft hat, die Arbeiten momentan im Gange sind und es ihr Wunsch w�re, bei Fertigstellung der Zahnarztpraxis auch �ber eine staubfreie Stra�e erreichbar zu sein. Es fand eine Begehung mit dem Bauleiter der Firma Alpine statt und er war dann in Kontakt mit der Zahn�rztin, die daraufhin ein schriftliches Ansuchen an den Gemeinderat gerichtet hat. Sie ersucht, nicht die Minimalvariante zu w�hlen – die Staubfreimachung der Zufahrt - sondern die Staubfreimachung in der gesamten L�nge um ihr Grundst�ck herum vorzunehmen, da auf der n�rdlichen Seite Parkpl�tze geschaffen werden. Die w�rden dann auch der �ffentlichkeit zur Verf�gung stehen. In ihrem Schreiben erkl�rt sie, dass sie die Einfahrt in die Personalparkpl�tze bzw. Garage nicht fertigstellen kann, sollte dort keine Asphaltierung erfolgen und es w�rde eine „ewige“ Baustelle bleiben.

Es entspricht so nicht den Gegebenheiten, so der B�rgermeister. Die Parkpl�tze k�nnten ohne weiteres auch ohne Stra�enasphaltierung errichtet werden. Aufgrund der erw�hnten Begehung liegen zwei Angebote der Firma Alpine vor, einerseits die Minimalvariante (rot schraffierter Teil) bis Parkplatz Nr. 7 mit Kosten in H�he von € 19.500,00 und die Variante der Asphaltierung um das gesamte Grundst�ck bis Parkplatz Nr. 8 (blau schraffiert) mit € 33.500,00 jeweils inkl. MWSt.

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Stra�enausschussobmann Alois Kislinger berichtet, dass sich der Stra�enausschuss mit diesem Ansinnen besch�ftigt hat und zum Ergebnis gelangte, nur die Minimalvariante bis Parkplatz Nr. 7 – rot schraffiert – staubfrei zu machen.

Die Patienten werden in erster Linie die Hauptzufahrt nutzen und auf der unteren n�rdlichen Seite w�rde mit einer guten Einschotterung ein brauchbares Provisorium entstehen. Der B�rgermeister erg�nzt, dass aus finanziellen Erw�gungen nur die Variante 1 – rote Schraffierung – bis Parkplatz Nr. 7 in Frage kommt und auch hier die Finanzierung �ber die veranschlagten Instandhaltungsbetr�ge erfolgen muss. € 30.000,00 sind in dieser Position veranschlagt, der Rest muss dann ohnehin sparsam eingesetzt werden.

Josef Bauer m�chte wissen, ob dieses Vorhaben im Stra�envoranschlag bzw. Stra�enbauprogramm enthalten ist.

Der B�rgermeister verneint dies, es m�ssen Mittel aus dem Instandhaltungsbereich daf�r herangezogen werden.

Josef Hamedinger unterst�tzt den Vorschlag des Stra�enausschusses. Die Gesamtasphaltierung ist aus finanziellen Gr�nden nicht m�glich und muss auch so akzeptiert werden.

Roswitha Hell fragt nach der Anzahl der Parkpl�tze an. Der B�rgermeister erkl�rt, dass im oberen s�dlichen Bereich 7 Parkpl�tze vorgesehen sind, die in Zukunft mit der staubfreien Stra�e erreicht werden k�nnen. Zus�tzlich sind aber auch Parkm�glichkeiten entlang der Stra�e m�glich.

Der B�rgermeister stellt nun den Antrag, den n�rdlichen Teil des Laurentiusweges bis zur Liegenschaft Dr. Gotthard – Parkplatz Nr. 7 zu asphaltieren und mit diesen Arbeiten die Firma Alpine BauGmbH, Taufkirchen, zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 11. Mai 2011 zu beauftragen – Angebotssumme gesch�tzt € 19.574,52 inkl. MWSt.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 9.

L�rmschutzwand an der Bahn in Ingling; -Entscheidung �ber die Variante

Der B�rgermeister berichtet, dass die Beantragung von F�rderungen f�r L�rmschutzfensterschon in die Wege geleitet werden kann, die Errichtung der L�rmschutzwand in Ingling aber vom zeitlichen Horizont her noch ungewiss ist. Trotzdem sollte rechtzeitig die Entscheidung, welche Variante gesetzt werden soll, gef�llt werden. Laut Herrn DI Gabriel von den �BB wird auf der innseitigen Gleisseite – zum Schutz der bayerischen Bewohner – mit gr��ter Wahrscheinlichkeit eine Holzwand genommen. Diese ist deutlich g�nstiger. Die Gemeinde hat f�r diesen Bereich kaum Mitspracherecht, weil keine Mittel daf�r bereitgestellt werden m�ssen, sondern sich die Passauer hier finanziell beteiligen m�ssen.

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Nicht nur von der finanziellen Seite her scheint diese Variante dann auch f�r uns sehr praktikabel – siedlungsseitig, die in L�rche ausgef�hrt werden wird. Heute m�chte der B�rgermeister lediglich die Meinung des Gemeinderates ausloten bzw. nur eine Vorentscheidung treffen, bevor noch die betroffenen Inglinger Bewohner geh�rt werden. Gelegenheit bietet sich am 6. Juni 2011, an dem eine L�rmschutzveranstaltung im Gemeindeamt hinsichtlich Fensterf�rderungen stattfindet und dort hat er vor, die Bewohner �ber die Variante befinden zu lassen. Es liegt ein Muster einer Holzl�rmschutzwand zur Besichtigung vor. Die Erhaltungspflicht f�r die L�rmschutzwand m�ssen die �BB �bernehmen.

Der B�rgermeister wei�, dass sich die Nachbargemeinde Wernstein f�r eine Betonwand entschieden hat, diese Variante aber doch deutlich teurer kommt und aufgrund des Gewichtes bei Br�cken ohne Verst�rkung vermutlich Probleme bereiten w�rde.

Gegen die Variante, wie im beiliegenden Musterst�ck zu sehen, gibt es keine Einw�nde, so Helmut Mager. Er hat zwar Bedenken, was die Erhaltung anlangt, dass V�gel an die Isolierung herankommen, aber dies ist wie schon gesagt nicht das Problem der Gemeinde, obgleich es fraglich ist, ob die �BB ihren Erhaltungspflichten ordnungsgem�� nachkommen wird.

F�r Andrea Kasbauer ist klar: Es geht in erster Linie um die Bewohner von Ingling und die sollen sich ihre Variante w�hlen.

Alle Gemeinderatsmitglieder sprechen sich f�r diese Variante in Holz laut beiliegendem Muster aus und sollten sich die Bewohner von Ingling f�r eine andere Variante entscheiden, wird nochmals dar�ber befunden werden.

Punkt 10.

Allf�lliges

a) Krabbelstubengruppe

Der Bedarf daf�r wurde erhoben, das Mindesterfordernis von 6 Teilnehmern ist erf�llt. Insgesamt haben 15 Eltern ihr Interesse gemeldet, jedoch mit unterschiedlicher Besuchsdauer. Die Ehegatten Scherrer in Lindenberg planen schon den Umbau des Bauernhofes, der Sachverst�ndige vom Land Ober�sterreich kann aber noch nicht aktiv werden, er muss das Ergebnis der Bedarfspr�fung abwarten. Dem Ger�cht, dass der Umbau schon stattfindet und die Gemeinde daf�r Geld einsetzt, erteilt der B�rgermeister eine deutliche Absage und bezeichnet es als Unfug. Die Bedarfspr�fung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, an 71. Stelle ist Schardenberg gereiht, wie eine telefonische Auskunft ergab.

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b) Wasserversorgungsanlage – Bauabschnitt 4 (Kubing)

K�rzlich fand die Angebotser�ffnung f�r die Bauarbeiten statt und die Firma Braumann ging als Billigstbieterin hervor. Zur Zeit erfolgt die Pr�fung beim Amt der o�. Landesregierung und dann wird nach Kl�rung der Finanzierung der Gemeinderat den Beschluss zur Vergabe der Arbeiten zu fassen haben.

c) Konzert des Landespolizeiorchesters

Der B�rgermeister l�dt dazu alle ein und w�nscht sich, dass diese Veranstaltung noch beworben wird – Samstag, 28. Mai 2011.

d) Marktfest am 19. Juni 2011

Es gibt schon Ideen f�r dieses Fest, es muss aber noch ausformuliert werden und man wird sich nach der Konzertveranstaltung damit intensiver befassen.

e) Skaterplatz beim Sportplatz

Der B�rgermeister berichtet, dass die Ger�te dort h�chst sanierungsbed�rftig sind und aufgrund des jetzigen Zustandes die Gemeinde eigentlich angehalten w�re, die Anlage zu sperren. Aufgrund der jetzigen momentanen finanziellen Situation tendiert er eher, die Ger�te wegzur�umen als zu sanieren. Man machte in letzter Zeit die Erfahrung, dass die Anlage haupts�chlich von Ausw�rtigen genutzt wird und das eine oder andere Problem f�r die Anrainer damit verbunden ist. Man m�sste sich dann Gedanken �ber die Verwendung dieses Areals machen.

Helmut Mager hat die Ger�te besichtigt und er best�tigt die Gef�hrlichkeit und wei� auch davon, dass kaum Einheimische antreffen sind. Hinsichtlich zuk�nftiger Nutzung m�chte er diesen Asphaltplatz freilassen, er k�nnte unter Umst�nden als Inline-Skaterplatz f�r die Kleinen verwendet werden.

Auch Markus Kasbauer spricht sich f�r das Entfernen der Ger�te aus, auch die Idee einerInlineskater-Verwendung findet er gut und erg�nzt, dass im Winter darauf auch ein Eislaufplatz entstehen k�nnte.

Res�mee: Es sprechen sich alle einhellig daf�r aus, die Skateranlage aufzulassen und die Ger�te zu entfernen.

f) Diverses

Josef Hamedinger l�dt zum Tag der Einsatzkr�fte am 5. Juni 2011 ein.

Helmut Mager spricht die Wasserknappheit am Sportplatz an, die immer wieder Probleme bei der Bew�sserung verursacht und stellt die Frage, ob vielleicht der fr�here ISG-Brunnen als Abhilfe herangezogen werden k�nnte.

Der B�rgermeister wei�, dass diese Problematik schon einmal angesprochen wurde, L�sungen aber hinsichtlich ISG-Brunnen dann nicht weiterverfolgt wurden.

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Unterschrift des Schriftf�hrers: Unterschrift des Vorsitzenden:

Unterschrift eines Mitgliedesder �VP-Gemeinderatsfraktion:

Unterschrift eines Mitgliedesder SP�-Gemeinderatsfraktion:

Unterschrift eines Mitgliedesder FP�-Gemeinderatsfraktion:

Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung:

Der B�rgermeister weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegen ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden. Er erkl�rt sie daher f�r genehmigt und schlie�t die Sitzung.

Der B�rgermeister:Ende: 22.50 Uhr

Abschluss Gasthaus Bauer, Steinbrunn