Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Nr. 8 - 70. Jahrgang Lenzkirch, Donnerstag, 25. Februar 2021 Öffentliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt für die Gemeinde Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lenzkirch“ Der Gemeinderat Lenzkirch hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwas- serbeseitigung Lenzkirch beschlossen. Nachfolgend wird die Sat- zung öffentlich bekannt gemacht: BETRIEBSSATZUNG für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lenzkirch“ Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lenzkirch am 21.01.2021 folgen- de Betriebssatzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lenzkirch wird ab dem 1. Januar 2019 unter der Bezeichnung „Abwasserbesei- tigung Lenzkirch“ als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu rei- nigen und schadlos abzuleiten. Der Eigenbetrieb kann sich verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindege- bietes gelegenen Grundstücken zu beseitigen. (3) Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördern- den oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. § 2 Stammkapital, Gewinnausschluss (1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen (§ 12 Abs. 2 EigBG). (2) Der Eigenbetrieb schließt die Absicht der Gewinnerzielung aus. § 3 Zuständigkeiten (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lenzkirch ge- bildete technische Ausschuss nimmt auch im Rahmen der dort jeweils gegebenen Zuständigkeiten die Aufgaben und Angelegenheiten des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ wahr. Ansonsten beschließt der Gemeinderat über alle An- gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat ent- scheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegen- den Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsfüh- rung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat oder der Ausschuss zuständig sind. Dazu gehören die Bewirtschaftung der im Er- gebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbe- sondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von In- standsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit des Bürgermeisters bei der laufenden Be- triebsführung gilt die Hauptsatzung der Gemeinde Lenzkirch in der jeweils geltenden Fassung. § 4 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbe- triebes erfolgen, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Ei- genbetriebsgesetzes sowie der Eigenbetriebsverordnung-Doppik, auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik. § 5 Inkrafttreten (1) Diese Betriebssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lenzkirch vom 01.01.2019. (2) Änderungen dieser Betriebssatzung bedürfen der Beschluss- fassung im Gemeinderat. Lenzkirch, den 18.02.2021 Andreas Graf, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Lenzkirch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung verletzt worden sind.

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Nr. 8 - 70. Jahrgang Lenzkirch, Donnerstag, 25. Februar 2021

Öffentliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt für die Gemeinde

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Betriebssatzungfür den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lenzkirch“Der Gemeinderat Lenzkirch hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwas-serbeseitigung Lenzkirch beschlossen. Nachfolgend wird die Sat-zung öffentlich bekannt gemacht:

BETRIEBSSATZUNGfür den Eigenbetrieb

„Abwasserbeseitigung Lenzkirch“

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lenzkirch am 21.01.2021 folgen-de Betriebssatzung beschlossen:

§ 1Gegenstand und Name des Eigenbetriebs

(1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lenzkirch wird ab dem 1. Januar 2019 unter der Bezeichnung „Abwasserbesei-tigung Lenzkirch“ als Eigenbetrieb geführt.

(2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu rei-nigen und schadlos abzuleiten. Der Eigenbetrieb kann sich verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindege-bietes gelegenen Grundstücken zu beseitigen.

(3) Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördern-den oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte.

§ 2Stammkapital, Gewinnausschluss

(1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen (§ 12 Abs. 2 EigBG).

(2) Der Eigenbetrieb schließt die Absicht der Gewinnerzielung aus.

§ 3Zuständigkeiten

(1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lenzkirch ge-bildete technische Ausschuss nimmt auch im Rahmen der dort jeweils gegebenen Zuständigkeiten die Aufgaben und Angelegenheiten des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ wahr. Ansonsten beschließt der Gemeinderat über alle An-gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat ent-scheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigen-

betriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen.

(2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegen-den Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsfüh-rung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat oder der Ausschuss zuständig sind. Dazu gehören die Bewirtschaftung der im Er-gebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbe-sondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von In-standsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit des Bürgermeisters bei der laufenden Be-triebsführung gilt die Hauptsatzung der Gemeinde Lenzkirch in der jeweils geltenden Fassung.

§ 4Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbe-triebes erfolgen, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Ei-genbetriebsgesetzes sowie der Eigenbetriebsverordnung-Doppik, auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik.

§ 5Inkrafttreten

(1) Diese Betriebssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lenzkirch vom 01.01.2019.

(2) Änderungen dieser Betriebssatzung bedürfen der Beschluss-fassung im Gemeinderat.

Lenzkirch, den 18.02.2021Andreas Graf, Bürgermeister

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Lenzkirch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich-nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind.

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Wichtige Rufnummern · Informationen · NotrufeGemeindeverwaltungund Bürgerbüro im Rathaus 07653/684-0Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 UhrDi. + Do., zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr(und nach Vereinbarung)

Bauhofleiter Hartwig Frank ....................... 684-51Wassermeister Thomas Raufer ................. 684-52

Tourist-Information im Kurhaus 07652/1206-8400

Postagentur ........................................... 960879Notruf ............................................................ 110Feuerwehr/Rettungsdienst ......................... 112Feuerwehr LenzkirchKommandant Jürgen Lindner ....... 0170/7300505Feuerwehr SaigKommandant Michael Birkenberger .............. 443Feuerwehr KappelKommandant Pirmin Winterhalder .......... 964333Feuerwehr RaitenbuchKommandant Ulrich Ruth ......................... 961645Polizeiposten Lenzkirch ....................... 96439-0Polizei Titisee-Neustadt .............. 07651/9336-0Sommerberg-Schule Lenzkirch ............ 9604-0Franz-Josef-Faller-Schule Lenzkirch ... 8593649Forstverwaltungen:Gemeindeförster Lenzkirch Schellbach ..... 464F.F. Forstrevier Mellert ............................ 961696Energiedienst ................................... 07623/92-0Störungsnummer für Kunden ...... 07623/92-1818 rund um die Uhr

PYUR ehem. Primacom (Störung) 03025777777täglich 8.00-22.00 Uhr

Herausgegeben durch die Gemeindeverwaltung Lenzkirch · Telefon 07653/684-0 · E-mail: [email protected] · Internet: www.lenzkirch.deVerantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Erscheint wöchentlich · Bezugspreis monatlich EUR 1,46 (bei Postversand erhöhte Kosten)Druck+Medien: Berenbold · 79822 Titisee-Neustadt · Telefon 07651/9102-0 · Fax 07651/9102-22 · E-mail: [email protected]

ÄRZTLICHER NOTDIENST

An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.montags, dienstags, donnerstags: 18.00-8.00 Uhrmittwochs: 13.00-8.00 Uhr, freitags: 16.00-8.00 UhrTelefon 116 117

Heliosklinik Neustadt: Sprechstunden: Samstag, Sonntag, Feiertagvon 10.00 bis 13.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr, Tel. 07651/29-0Krankentransporte: (sitzend) Tel. 07656/221Dorfhelferinnenstation: Einsatzleiter: Herr Vogelbacher, Tel. 07651/1464 (Büro)Sozialstation Hochschwarzwald: Leitung: Herr Felix Vogelbacher, Sozialstation Titisee-Neustadt, Tel. 07651/1464Integrationsfachdienst, Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrankte und hörbehinderte ArbeitnehmerInnen und deren Arbeitgeber: Telefon 0711/25 083 2800,E-mail: [email protected], www.ifd-be.de, Holzmarkt 8, Freiburg. Termine auf Anfrage.Hilfen für Menschen mit Behinderung und Familienentlastung für AngehörigeBeratungsstelle für ältere Menschen HochschwarzwaldW. Schuler, Titisee-Neustadt, Tel: 07651/911834Lebenshilfe Südschwarzwald e.V., Telefon 07651/936260.Essen auf Rädern Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald Tel. 07651/911843, [email protected] Werk Breisgau-Hochschwarzwald: Allg. Sozialberatung, Migrationsberatung, Schwangerschafts-/Familienberatung, Hirschenbuckel 3, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651/9399-0, www.onlineberatung-diakonie-baden.de, persönliche Beratungen nach Terminabsprache.Fachstelle Sucht, bwlvBeratung, Behandlung, Prävention. Adolf-Kolping-Str. 19, Titisee-Neustadt, Telefon 07651/2422, [email protected]. Hauptstelle Freiburg, Tel. 0761/56309-0Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.Wölflinstr. 13, 79104 Freiburg, Telefon 0761/36122, Fax 36123, [email protected], www.bsvsb.org

ZAHNÄRZTLICHE NOTRUFNR.

0180/ 3 222 555 45www.zahnforum.de

Bereitschaftsdienste

Apothekennotdienst

siehe Seite 15

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Lenzkircham Dienstag, den 2. März 2021

um 18.30 Uhr in der Festhalle in Lenzkirch

Hinweis: Es besteht Maskenpflicht, der Mindestabstand ist einzuhalten und die Hände sind zu desinfizieren.

Tagesordnung:

1. Frageviertelstunde für Einwohner2. Beratung über den Haushalt 20213. Bekanntgaben

Eine weitere öffentliche Sitzung mit derselben Tagesordnung findet

am Donnerstag, den 4. März 2021 um 18.30 Uhr in der Festhalle in Lenzkirch statt.

Lenzkirch, den 22.02.2021Andreas GrafBürgermeister

Landratsamt Breisgau-HochschwarzwaldAusschreibungNach dem Agrarstukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden.

Gemarkung: Lenzkirch, Gewann: Grünwald 8Flst.-Nr. 2223/6, Fläche: 6686 m2, Nutzung: Gebäude- und Freifläche, Grünland

Gemarkung: Lenzkirch, Gewann: KäppeleackerFlst.-Nr.: 2223/21, Fläche: 3561 m2,Nutzung: Grünland

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter An-gabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Breisgau-Hoch-warzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 4. März 2021 schriftlich mitteilen.

Es sind nur Meldungen auf das Gesamtobjekt möglich.

Bitte folgendes Aktenzeiten angeben: 580-3120 GV-2021-0141

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79853 Lenzkirch Nr. 46 Freiburg I

Wahlbekanntmachung1. Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Ba-

den-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Lenzkirch ist in folgende 5 allgemeine Wahlbe-zirke eingeteilt:

Nummer des Abgrenzung des WahlraumWahlbezirks Wahlbezirks

001-01 Lenzkirch 1 Kurhaus Lenzkirch, Kursaal, Am Kurpark 2, 79853 Lenzkirch -barrierefrei-

001-02 Lenzkirch 2 Kurhaus Lenzkirch, vor der Bücherei im Obergeschoss, Am Kurpark 2, 79853 Lenzkirch -barrierefrei-

002-03 Saig Haus des Gastes, Lesezimmer, Dorfplatz 4, 79853 Lenzkirch-Saig -barrierefrei-

003-04 Kappel Ehemalige Schule Kappel, Talweg 6, 79853 Lenzkirch-Kappel -barrierefrei-

004-05 Raitenbuch Kulturhaus Rathaus, Saal, Raitenbucher Str. 16, 79853 Lenzkirch-Raitenbuch -barrierefrei-

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahl-bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlbe-rechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-nisses um 16.00 Uhr in der Festhalle Lenzkirch, Schulstraße 7,

79853 Lenzkirch zusammen

Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO).

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl-bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetra-gen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per-sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausge-händigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlä-gen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels aufgebracht.

Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimm-zettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kenn-

zeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.

Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkenn-bar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, kön-nen an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl schein ausge-stellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeis-teramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm-zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem un-terschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-briefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabga-be ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält.

Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzette-lumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

6. Jeder/Jede Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur ein-mal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahl-rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes).

Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Per-son bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlbe-rechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentschei-dung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außer-dem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver-pflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei-ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger As-sistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberech-tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahler-gebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Lenzkirch, den 22.02.2021BürgermeisteramtIm Auftraggez. Winterhalder, Hauptamtsleiter

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Sanierung Kanal des Erlenbachs Am Kurgarten/Erlenbachweg in KappelDer bestehende Kanal des Erlenbachs „Am Kurgarten Kappel“ be-findet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Mit Planung und Durchführung der vorstehenden Maßnahme wurde Ingenieur-büro Riede aus Löffingen beauftragt. Gerne möchten wir Sie als Bewohner über die Baumaßnahme „Am Kurgarten/ Erlenbach-weg“ im Vorfeld benachrichtigen.

Beginn der Baumaßnahme ist auf den 1. März 2021 geplant. Hier soll der defekte Kanal aus dem Kurpark in die Straße verlegt wer-den. Eine Vollsperrung der Straße „Am Kurgarten“ wird über die gesamte Baumaßnahmendauer durch die ausführende Fa. Storz beantragt. Genauer Zeitplan liegt uns noch nicht vor. Die gesamte Baumaßnahme kann bis zu 8 Monaten in Anspruch nehmen.Die jeweiligen Zufahrten der einzelnen Anlieger werden nur für kurzfristige Bauzeiten im Vorfeld durch die ausführende Baufirma in Anspruch genommen, fußläufige Zugänglichkeit wird immer ge-währleistet sein.

Für in diesem Zeitraum erschwerte Verhältnisse bitten wir um Ver-ständnis.

Die organisatorischen Fragen (wie z.B. Abtransport von Müll, Ihre Versorgungen bzw. Anfahrten,...) werden selbstverständlich in den jeweiligen Zeiträumen in Absprache mit der ausführenden Firma und den Anliegern geklärt.

Ein Vertreter des ausführenden Bauunternehmens wird vor Ort für Auskünfte zum Bauablauf und zu möglichen Einschränkungen bei den Zufahrten der angrenzenden Grundstücke zur Verfügung ste-hen.

Sollten im Vorfeld noch Fragen anstehen, können Sie gerne direkt bei der Gemeinde Lenzkirch, Martin Schmitt unter 07653/684-29 oder bei Ing. Büro Riede Ing. (ag) Hebelstraße 22, 79843 Löffingen Tel. Nr. 07654/9001-0 anfragen.

Ausbesserung von Straßenschäden L156Sobald die Witterung es zulässt, werden auf der L156 zwischen Lenzkirch und Kappel Arbeiten zur Ausbesserung von Straßen-schäden von der Straßenmeisterei Titisee-Neustadt durchgeführt.Aufgrund der Schäden und um die Beeinträchtigungen während der Arbeiten so gering wie möglich zu halten, wurden Geschwin-digkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bzw. 50 km/h in diesem Straßenabschnitt veranlasst.Nach Ende der Arbeiten werden auch die Geschwindigkeitsbe-schränkungen wieder aufgehoben.

Umstellung auf elektronische Aktenführung im Bereich SchwerbehindertenangelegenheitenLandratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bittet um Verständnis für VerzögerungenAm 1. März stellt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald im Rahmen der Digitalisierung in den Bereichen „Schwerbehinder-tenrecht“ und Versorgungsmedizinischer Dienst“ auf die elektro-nische Aktenführung um.In diesem Zusammenhang kann es am Anfang vorübergehend zu Verzögerungen in der Fallbearbeitung bei Schwerbehindertenan-gelegenheiten kommen. Das Landratsamt bittet Betroffene um Verständnis.

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl Baden-Württemberg am 14.03.2021 kön-nen Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungs-arten persönlich (wegen der Corona Pandemie am 2. und 3. Fenster links neben der Haupteingangstüre möglich) oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentier-bare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 S. 2 LWO).Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung des Wahlscheines per Inter-net auf unserer Homepage www.lenzkirch.de =>Bürgerser-vice an. Wahlscheinanträge per Internet können bis Donners-tag 11.03.2021, 12.00 Uhr gestellt werden. Beim Aufruf des Antrags erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antrags-daten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (diese geht Ihnen bis spätestens 21.02.2021 per Post zu) müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter ande-rem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernum-mer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rück-seite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Die Wahlschei-ne und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns an-schließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [email protected] ei-nen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Bürgerbüro,Frau Ulrike Morath, Tel.: 07653/684-11, E-Mail: [email protected].

Franz-Josef-Faller-Schule

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Sprechzeiten Ortsvorsteher Saig Mathias BruggerSie können mich telefonisch erreichen unter der Telefonnum-mer 07653/9515 oder per Email [email protected]. Wir küm-mern uns gemeinsam um Ihr Anliegen, nehmen Ihre Ideen ger-ne auf und entwickeln diese gegebenfalls weiter - auf eine gute Zusammenarbeit. Ihr Ortsvorsteher Mathias Brugger

Verkauf von Lebensmitteln aus der Region am Rathaus in SaigDer Verkauf findet freitags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen!

Ortsteil SaigOrtsteil Kappel

Sprechzeiten Ortsvorsteher Kappel Roland BerrLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,wegen meiner Reservedienstleistung im Zeitraum vom 4.1. bis 26.2.2021 erreichen Sie mich in der Regel immer Mittwochs von 18:00 – 19:00 Uhr persönlich im Büro des Ortsvorstehers im Rathaus Kappel oder unter Tel.07653/962061 bzw. über [email protected]

Meine Sprechzeiten im obengenannten Zeitraum am Mittwoch von 09:30 – 11:30 Uhr entfallen!

Solange die Corona-Pandemie anhält und eine flächende-ckende Impfversorgung für alle nicht sichergestellt ist, müs-sen wir leider die immer noch notwendigen Einschränkungen hinnehmen, auch wenn es schwerfällt. Halten Sie durch und befolgen Sie auch weiterhin die aktuellen Verordnungen.

Bitte bleiben Sie gesund. Ihr Roland Berr, Ortsvorsteher Kappel

Verkauf von Lebensmitteln aus der Region in KappelVon 9:30 bis 10:45 Uhr jeden Freitag in Kappel.Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen!

Zeugenaufruf Sportschützen KappelAm Schützenhaus Kappel wurde übers vergangene Wochenende mutwillig Schaden an der Holzverkleidung verursacht. Wir bitten um Hinweise bei der Suche nach den Verursachern! Informationen bitte an Michael Feser Tel 07653/318 oder die örtlichen Polizeidienststellen.

Orts- und Waldputzete Kappel vom 6. bis 10. AprilIn der Woche nach Ostern und am Wochenende danach würden wir diese gerne wieder durchführen. Leider wird sie, nach derzei-tigem Sachstand genau wie im letzten Jahr, wegen der Corona Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden können. Das heißt im Fa-milienverbund oder wenn die maximal zulässige Personenanzahl nicht überschritten wird im Rahmen der aktuellen Verordnungen, ist eine eingeschränkte Orts- und Waldputzete möglich. Wer jetzt schon weiß, dass er gerne helfen möchte bitte bei mir melden dann besprechen wir das Wann und Wo. Die HTG stellt uns wie-der für jeden Helfer Handschuhe, Warnwesten, Müllzangen und Sammeleimer zur Verfügung. Diese können nach Absprache mit mir am Rathaus in Kappel empfangen werden.Den eingesammelten Müll dann am Rathaus Kappel vorbei brin-gen und diesen, bitte verpackt in Müllsäcke, zwischen dem Rat-haus und den Garagen ablegen. Sollte dies aufgrund der Menge nicht möglich sein, mir oder dem Bauhof Lenzkirch Bescheid ge-ben, dass wir eine Abholung organisieren können, Dankeschön.

Bücherei im KurhausLiebe Leser*innen

da in der Bücherei Lenzkirch kein „Auswählen und Abholen“ möglich ist, möchte ich Ihnen auf anderem Wege anbieten Bücher auszuleihen.Ich werde immer wieder Termine anbieten, an denen Sie, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, in der Bücherei vorbeikommen können und dort dann ca. 15 Minuten Zeit haben, um Bücher auszuleihen und zurückzubringen. Der Aufenthalt pro Slot ist immer nur für max. einen Haushalt ge-stattet unter Einhaltung der Maskenpflicht.

Nächster Termin: Donnerstag, 4.3.2021 von 14.00 bis 17.00 UhrTelefonische Anmeldung unter 07653/1760 bis 3. März

Ihre Bücherei

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mit uns feiern können, liegen vorab Gebetsordnungen zum Mit-nehmen in der den Kirchen aus.Spendentütchen können schon am Sonntag zuvor oder danach (28.02. & 07.03.) bei der Kollekte abgegeben werden. Eine herzliche Einladung an alle. (Bitte beachten Sie die Maskenpflicht).

Wir werden für diese Menschen im Gottesdienst beten und die Kollekte sammeln. Wenn Sie vorher schon spenden möchten: Un-sere Bankverbindung:Weltgebetstag der Frauen e.V., Evangelische Bank EG, KasselIBAN: DE60 5206 0410 0004 0045 40BIC/SWIFT: GENODEF1EK1

Außerdem gibt es die Möglichkeit, auch einen Online-Gottesdienst mitzufeiern: Sie laden ein, den in WGT-live-Stream- Gottesdienst aus der Erlöserkirche in Bayreuth unter http://www.weltgebetstag.de/ oder in Bibel-TV anzuschauen.

Fastenzeit „7 Wochen ohne…“ Impulse für VeränderungenZweite Woche: Eine Woche Zeit für sparsames Heizen…. In dieser Woche mache ich einen Rundgang durch meine Woh-nung und suche nach Schwachstellen. Sind alle Fenster dicht? Stehen alle Heizkörper frei? Achte ich auf mein Lüftungsverhalten: durch Kippfenster entweicht besonders viel Wärme. Weiteres fin-den Sie unter www.klimafasten.de7 Wochen ohne Blockaden: Welche Dinge wollten Sie schon im-mer mal tun und haben Sie bisher vor sich hergeschoben, weil Sie sich zu jung, zu alt oder sonst wie nicht in der Lage fühlten? Und wenn Sie doch einfach mal ein Vorhaben davon angehen würden?

Gebet: Herr schenke mir den Mut, nicht immer zu sagen „Das bringt doch nichts, auf mich kommt es nicht an, es ist wie es ist…“. Schenke mir vielmehr neue Sichtweisen und den Mut, auch Neues zu wagen. Brich die Blockaden in mir auf und zeig mir die ersten Schritte zur Veränderung - für mich und meine Mitmenschen zum Segen und Dir zur Ehre. Amen

Kirchliche Nachrichten

Evang. Pfarramt, 79853 Lenzkirch, Schlossschachen 2 Tel.: 0 76 53 / 16 60 Fax: 0 76 53 / 96 24 94Mail: [email protected], Homepage: www.ev-kirche-lenzkirch.de

Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag: 14.00 – 16.30 Uhr, Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr Telefon 07653-1660

Die Pfarramtssekretärin ist zu den angegebenen Zeiten erreichbar. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Mundschutz mitzunehmen, wenn Sie ins Pfarrbüro kommen.

„Gott erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren.“ Römer 5,8

Gottesdienste und TermineWer kann, melde sich bitte zu den Gottesdiensten im Pfarramt an!

Sonntag, 28. Februar10.30 Gottesdienst in Schluchsee17.30 ökumenisches Abendgebet „Schweige und höre, neige Deines Herzens Ohr….“

Sonntag, 7. März10.30 Gottesdienst in Lenzkirch17.30 ökumenisches Abendgebet „Schweige und höre, neige Deines Herzens Ohr.“

Ökumenischer Weltgebetstag der Frauenin Schluchsee In diesem Jahr kann der ök.Weltgebetstag leider nicht wie ge-wohnt stattfinden. Damit er nicht in Vergessenheit gerät und wir in Solidarität mit den Menschen dort beten und auch eine Kollekte sammeln, werden wir im Gottesdienst am 28. Februar um 10.30 in der Petruskirche Schluchsee an das Anliegen des Weltge-betstags erinnern. Das Motto passt ja nun auch zu unserer Lage: „Worauf bauen wir“, so wird Pfarrerin Heuß über den Bibeltext aus Matthäus 7,24-27 predigen.

Weltgebetstag der Frauen aus Vanuatuin LenzkirchLeider können wir den Weltgebetstag der Frauen nicht im ge-wohnten Rahmen feiern. Das gemeinsame Singen, Musizieren und Beten ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebetsordnung. Trotzdem möchten wir mit einem verkürzten Gebetstext und et-was Musik von der CD, am Freitag, den 5. März 2021 um 16:00 Uhr in der katholischen Nikolauskirche in Lenzkirch, solida-risch mit den Frauen weltweit einen Gottesdienst feiern. „Worauf bauen wir“ fragen die Frauen, „Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät?“ Müssen wir nicht am Althergebrachten rütteln und uns vergewissern, ob das Haus unseres Lebens auf siche-rem Grund steht oder ob wir nur auf Sand gebaut haben. Das Südseeparadies Vanuatu mit Traumstränden, blauem Meer, exo-tischen Fischen und Korallen ist weltweit am stärksten, Gefähr-dungen durch Naturgewalten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt. Für alle die am Freitag nicht in der Kirche gemeinsam

Weltgebetstag der Frauen aus Vanuatu

Leider können wir den Weltgebetstag der Frauen nicht im ge-wohnten Rahmen feiern.Das gemeinsame Singen, Musizieren und Beten ist ein we-sentlicher Bestandteil der Gebetsordnung. Trotzdem möchten wir mit einem verkürzten Gebetstext und etwas Musik von der CD, am Freitag, den 5. März 2021 um 16:00 Uhr in der katholischen Nikolauskirche in Lenzkirch, solidarisch mit den Frauen weltweit einen Gottesdienst feiern.

„Worauf bauen wir“ fragen die Frauen, „Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät?“ Müssen wir nicht am Althergebrachten rütteln und uns vergewissern, ob das Haus unseres Lebens auf sicherem Grund steht oder ob wir nur auf Sand gebaut haben.Das Südseeparadies Vanuatu mit Traumstränden, blauem Meer, exotischen Fischen und Korallen ist weltweit am stärks-ten, Gefährdungen durch Naturgewalten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt.

Für alle die am Freitag nicht in der Kirche gemeinsam mit uns feiern können, liegen vorab Gebetsordnungen zum Mitneh-men in der den Kirchen aus.Spendentütchen können schon am Sonntag zuvor oder da-nach (28.02. & 07.03.) bei der Kollekte abgegeben werden.

Eine herzliche Einladung an alle. (Bitte beachten Sie die Maskenpflicht).

Page 7: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Kath. Kirchengemeinden Lenzkirch – Kappel - SaigKath. Pfarramt LenzkirchÖffnungszeiten: Mo+Di 09-11 Uhr, Do 14-16 UhrKontakt: 07653- 208, [email protected] Informationen siehe www.kath-hochschwarzwald.deDas Pfarrbüro ist unter Beachtung der allgemeinen Regelungen zum Infektionsschutz - wenn möglich nach Terminabsprache - ge-öffnet. Mundschutz bitte mitbringen.

Donnerstag, 25.02.2021Saig 18:00 Uhr hl. Messe

Freitag, 26.02.2021Lenzkirch 18:00 Uhr hl. Messe

Samstag, 27.02.2021Kappel 16:30 Uhr Beichte 17:30 Uhr hl. Messe

Sonntag, 28.02.2021Saig 09:00 Uhr hl. MesseLenzkirch 10:30 Uhr hl. Messe 17:30 Uhr Ökumenisches Abendgebet in der ev. Kirche

Dienstag, 02.03.2021Kappel 18:00 Uhr hl. Messe

Mittwoch, 03.03.2021Lenzkirch 17:30 Uhr Rosenkranz 18:00 Uhr hl. Messe

ChristusGemeinde HochschwarzwaldMitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R.Gutachstraße 46, 79822 Neustadt, Tel. 07654/8081759www.christusgemeinde-hochschwarzwald.de

Angesichts der aktuellen Situation bieten wir derzeit unsere Gottesdienste ausschließlich als Livekonferenz über Skype an.Sonntags um 10.15 Uhr, außer am letzen Sonntag im Monat, da findet ein Heilungs- und Segnungsgottesdienst um 18.00 Uhr statt.Bitte melden Sie sich für die digitale Teilnahme an unsere Got-tesdienste bis 22.00 Uhr am Tag vor der Veranstaltung an unter [email protected] oder 07654/8081759.Gerne beten wir auch für Sie. Sie können uns vertraulich über die oben genannte Email oder die Telefonnummer erreichen.Wir freuen uns auf Sie - Pastor Markus Jerominski

Adventgemeinde Titisee-NeustadtBahnhofstraße 12Die Gottesdienste in der Adventgemeinde Neustadt finden wieder statt. Sie werden wegen der Corona Pandemie aber nur in begrenztem Rahmen und mit einer begrenzten Teilneh-merzahl und den dazugehörigen von der Landesregierung verordneten Schutzmaßnahmen abgehalten. Gottesdienst:Samstags: 9:30 Uhr Bibelgespräch, 10:30 Uhr Predigt Weitere Info: Achim Richter, Mobil: +49 (0)172 1357050Sigrid Fürderer, Mobil: +49 (0)174 8175456

Die Bibelschule und auch die Predigt kann man online miter-leben. Bibelschule und Predigten samstags ab 9:30 und auch zu anderen Zeiten unter der Woche: https://www.bogenhofen.at/de/multimedia/livestream/https://www.hopechannel.dehttps://www.joelmedia.dehttps://www.amazingfacts.org (Englisch)

Aktion Kinder helfen KindernWir wollen uns bei allen Spendern die auch in diesem Jahr für Ihre vielen Spenden bedanken im Namen von Adra Deutschland.

Im Hochschwarzwald79822 Titisee-Neustadt · Scheuerlenstr. 19

Telefon 07651/1524 · Fax 3999Agentur für Naturbestattungen

Trauerbegleitung

BESTATTUNGEN

Jehovas Zeugen„Ich, Jehova, bin dein Gott,der dich zu deinem Nutzen lehrt...“ (Jesaja 48:17)Ein Tipp zum Thema Homeschooling„Für alles gibt es eine Zeit…“ (Prediger 3:1-8)Mach PausenTanke neue Kraft, indem du ab und zu eine Pause einlegst. Tu etwas, das dir Spaß macht: Sport oder ein Hobby.Zum Nachdenken: Durch welche Art Pausen bekommst du wieder einen klaren Kopf zum Lernen?Weitere Tipps zum Thema Schule, Freunde, Du als Mensch findest du auf unserer Website www.jw.org (Biblische Lehren > Teenager).

FeG - Freie evangelische Gemeinde Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt. Pastor: Matthias Dobutowitsch, Tel.: 07651-2753. www.feg-tn.de / [email protected]. Welche Gottesdienste und Veranstaltungen aktuell stattfinden, ist auf unserer Homepage vermerkt. Da sich die Umstände derzeit zu schnell ändern, ist das der beste Weg. Für Informationen und Gebetsanliegen können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden. Gerade in einer Zeit wie dieser wollen wir auf jeden Fall ansprechbar bleiben. Seien Sie ermutigt, in irgend-einer Form mit uns in Kontakt zu treten. Wir wollen weiterhin eine Botschaft der Hoffnung, der Orientierung und der Zurüstung teilen. Das ist neben Veranstaltungen auch über einen persönlichen Kontakt möglich. Ihre FeG Titisee-Neustadt

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Page 8: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Page 9: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Page 10: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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VerschiedenesTeilhabeberatung für Menschen mit BehinderungDie Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie für Menschen mit (drohender) Be-hinderung, chronischer Erkrankung oder Angehörige da. Wir bera-ten Sie telefonisch oder persönlich rund um die Themen Teilhabe und Rehabilitation, Schwerbehinderung und Inklusion.Die persönliche Beratung findet 2 x monatlich donnerstags, natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregen, statt. Bitte melden Sie sich bei Silvia Geisslreither, Tel. 0761/7699162-2 oder per E-Mail: [email protected] an.Ort: in den Räumen der Diakonie Titisee-Neustadt,Hirschenbuckel. Termine: 11. und 25.3.2021.

Ehrenamtliche HospizarbeitUnsere Begleitung ist eine Ergänzung zu pflegerischen Diensten, die andere leisten.Für uns stehen die Bedürfnisse und Wünsche von schwerstkran-ken und sterbenden Menschen im Vordergrund. Das Lebensende möglichst gut zu gestalten, dafür setzt sich die Hospizbewegung ein. Wir begleiten Betroffene zu Hause, in Einrichtungen oder Krankenhäusern. Auch die Angehörige liegen uns am Herzen. Entscheiden Sie nach einem ersten Gespräch, ob Sie eine Beglei-tung mituns wünschen. Gerne hören wir Ihnen zu.„Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen.“ Sie erreichen uns unter 07651/911869.

Neu: Ausbildung zum/r Erzieher/in an der Hans-Thoma-SchuleAb September 2021 werden an der Hans-Thoma-Schule in Titi-see-Neustadt Erzieher*innen ausgebildet. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die 3-jährige Ausbildung verknüpft Theorie und Praxis. 3 Tage die Woche finden daher an der Schule statt, 2 Tage in einer Ein-richtung wie z. B. Kindertagesstätten. Da es sich um eine duale Ausbildung handelt, erhalten die Auszubildenden auch eine Aus-bildungsvergütung.Staatlich anerkannte Erzieher*innen arbeiten in Kindertagesstät-ten, Horten, Jugendhäusern, in der Kinder- und Jugendpflege, in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen, Kinderstationen in Kliniken oder Erholungs- und Kinderkurheimen. Alle diese Einrich-tungen suchen derzeit Fachkräfte und bilden auch in Zusammen-arbeit mit der Schule aus.Voraussetzung für die Ausbildung ist i. d. R. ein mittlerer Bildungs-abschluss und der Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für So-zialpädagogik oder die Fachhochschulreife.Viele andere Zugangsmöglichkeiten, Inhalte der Ausbildung, In-formationen zum Bewerberverfahren usw. finden Sie auf die der Homepage der Schule www.hans-thoma-schule.de.

Anmeldetermine für die neuen Fünftklässler*innenim Schuljahr 2021/2022Weiterführende Schulen in Titisee-NeustadtHebelschule- Lernen Sie uns online kennenBesuchen Sie uns unter www.hebelschule.titisee-neustadt.de, auf Instagram unter hebelschule.titisee.neustadt oder rufen Sie uns gerne unter 07651-918130 an.Kommende 5 - Klässler_innen:Wir würden uns freuen, Sie und Ihr Kind persönlich unter Einhal-tung der geltenden Hygienemaßnahmen zur Anmeldung begrü-ßen zu können.Montag, 8. März 2021 von 13.00-15.00 UhrDienstag, 9. März 2021 von 8.00-13.00 UhrMittwoch, 10. März 2021 von 8.00-16.00 UhrDonnerstag, 11. März 2021 von 8.00-16.00 Uhr

Gerne können Sie auch das Anmeldeformular auf unserer Home-page nutzen und alle nötigen Unterlagen uns auf dem Postweg oder per Mail zukommen lassen.Eingang spätestens Donnerstag, 11. März 2021telefonisch: Jederzeit, bis spätestens Donnerstag, 11. März 2021

Tel.-Nr. 07651/91813-0, Fax-Nr. 07651/91813-18E-mail: [email protected] 10 - Klässler_innen: Anmeldung jederzeit bis 31. März 2021Kommende 1 - Klässler_innen: Es werden individuelle Termine vereinbart

Realschule Titisee-NeustadtIn diesem Schuljahr findet unsere Anmeldung nicht persönlich statt. Die Eltern der neuen Fünftklässler*innen können den Anmel-debogen und die Information zum Verfahren auf der Homepage www.realschule-titisee-neustadt.de herunterladen.Außerdem können Anmeldebogen auch im Eingangsbereich der Realschule abgeholt werden.Der ausgefüllte Anmeldebogen muss zusammen mit den genann-ten Anlagen bis spätestens 11. März 2020 um 18:00 Uhr im Briefkasten der Realschule Titisee-Neustadt, Friedhofstraße 18, 79822 Titisee-Neustadt abgegeben werden.Eine Anmeldung online ist nicht möglich.Bitte fügen Sie dem Anmeldebogen folgende Anlagen bei:1. Grundschulempfehlung Seiten 3 und 4 im Original2. Datenschutzblatt ausgefüllt (Formular siehe Homepage)3. Bei Interesse an der Aufnahme in die bilinguale Klasse: Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 44. Kopie des Stammbuches bzw. der Geburtsurkunde zum

Nachweis.Weitere Informationen für die neuen Fünftklässler*innen finden Sie auf unserer Homepage. Wir bieten telefonische Beratungstermine an am 26.2., 10.3. und 11.3. am Nachmittag. Wenn Sie persön-liche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin im Sekretariat unter 0 76 51/42 32.

Kreisgymnasium Hochschwarzwald Ti.-NeustadtLeider kann unser jährlicher „Tag der offenen Türe“ nicht statt-finden. Stattdessen bieten wir am Freitag, den 26. Februar 2021 eine „Digitale Informationsveranstaltung“ an (Anmeldung über die Homepage). Nähere Informationen für die neuen Fünftklässler zum schulischen Profil können Sie unserer Homepage entnehmen unter www.kgtn.de. Gerne können Sie auch das interaktive An-meldeformular auf unserer Homepage nutzen.Unten genannte Unterlagen sind zur Anmeldung bis spätestens Donnerstag, den 11. März um 13.00 Uhr der Schule vorzulegen. Die Unterlagen können Sie uns auf dem Postweg, per Mail bzw. auch persönlich zukommen lassen. Bei einer nicht persönlichen Anmeldung benötigen wir das Blatt 3 und 4 der Grundschulemp-fehlung im Original per Post oder per Briefkasteneinwurf:Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im OriginalKopie der GeburtsurkundePersönliche Anmeldetermine unter Einhaltung der Hygienemaß-nahmen sind:

Montag, 8. März 2021, von 8.00 bis 13:00 UhrDienstag, 9. März 2021, von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 UhrMittwoch, 10. März 2021, von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 UhrDonnerstag, 11. März 2021, von 8:00 bis 13:00 UhrEin individuelles Beratungsangebot mit der Schulleitung kön-nen Sie ab sofort über das Sekretariat unter der Telefonnummer 07651-93350 vereinbaren. Per E-Mail steht Ihnen das Sekretariat unter folgender Adresse zur Verfügung: [email protected] - Kreisgymnasium Hochschwarzwald

Wiesenmeisterschaft 2021 im Naturpark Südschwarzwald für Landwirtinnen und Landwirteim Schwarzwald-Baar-KreisFeldberg – In diesem Jahr richtet der Naturpark Südschwarzwald in Kooperation mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Haupt-verband e. V. und dem Landschaftserhaltungsverband Schwarz-wald-Baar-Kreis e. V. wieder eine Wiesenmeisterschaft aus. Die Anmeldefrist für interessierte Landwirtinnen und Landwirte läuft bis zum 7. Mai 2021– mitmachen lohnt sich!Mit der Wiesenmeisterschaft sollen die Leistungen der bäuerli-chen Betriebe gewürdigt werden, die es verstehen, ihre Wiesen und Weiden so zu bewirtschaften, dass diese bei einer akzeptab-len Futterleistung zugleich eine hohe Artenvielfalt aufweisen.

Page 11: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Eine solche Bewirtschaftung geht oft auf Jahrzehnte lange Erfah-rungen und Bewirtschaftungstraditionen zurück. Diese Leistungen – im Einzelnen die Erhaltung der Wiesen als Lebensräume von Pflanzen und Tieren, aber auch zum Schutz des Grundwassers sowie in ihrer Funktion für Tourismus und Heimatidentität – sol-len mit der Wiesenmeisterschaft stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Maßgeblich für die Bewertung der Wiesen sind gleicher-maßen ökologische und futterbauliche Kriterien.In diesem Jahr sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen im Schwarzwald-Baar-Kreis ab 500 m ü. NN, die auch im Naturpark Südschwarzwald liegen, zum Mitmachen aufgefordert. Wichtig ist, dass der Aufwuchs der Wie-sen als Winterfutter für das Vieh genutzt wird.Die gemeldeten Wiesen und Weiden werden von Fachleuten be-gutachtet. Auf Basis dieser Vorauswahl werden Anfang Juni die Siegerinnen und Sieger nach einer Begehung durch eine Jury er-mittelt. Preise werden in zwei Kategorien vergeben: 1. Wiesen und Weiden (sog. FAKT-Förderung möglich) sowie 2. sehr extensive Wiesen und Weiden (Förderung nach FAKT und Landschaftspfle-gerichtlinie möglich).Die jeweils drei Erstplatzierten in jeder Kategorie erhalten hoch-wertige Preise, unter anderem Gutscheine der Naturpark-Wirte. Alle, die mitmachen, erhalten von ihrer Fläche eine Kurzdokumen-tation mit Foto und Artenliste.Die Wiesenmeisterschaft im Naturpark Südschwarzwald findet in Kooperation mit dem Partner-Naturpark „Südvogesen“ und der elsässischen Landwirtschaftskammer statt. Dabei wird eine deutsch-französische Jury die schönsten Flächen auswählen.Ende der Anmeldefrist ist am 7. Mai 2021.Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle des Naturparks Südschwarzwald. Wir senden Ihnen gerne einen An-meldebogen zu.Naturpark Südschwarzwald; Holger Wegner, Tel. 07676 9336-15 oder E-Mail [email protected] Informationen finden Sie unter www.naturpark-wiesen-meisterschaft.de.Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Würt-tembergs und der Lotterie Glücksspirale.

www.co2challenge.netSeit Aschermittwoch gilt es auf www.co2challenge.net jeden Tag eine neue Herausforderung anzunehmen und deren Umsetzung im eigenen Tagesablauf zu verwirklichen. Die ganze Fastenzeit über werden insgesamt 40 Tages-Challenges jede Menge Anre-gungen liefern, die eigenen Gewohnheiten mit offenem Blick im neuen Licht zu sehen. In den Bereichen Konsum, Ernährung, Mo-bilität und Energie gibt es für den Klimaschutz mehr zu gewinnen, als gemeinhin angenommen wird. Die Ansatzpunkte finden sich überall in unserer unmittelbaren Umgebung, nicht nur in der Ga-rage, im Heizungskeller und unter der Dusche. Hebel dafür, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verringern, finden sich auch auf dem Sofa, im Kleiderschrank, im Einkaufskorb, im Kühlschrank oder im Kochtopf. Allein unsere Lebensmittel verursachen rund ein Drittel aller Treibhausgas-Emissionen. Entsprechend viel kann jede oder jeder auch über eine klimabewusste Ernährung erreichen.Die Sonntage sind ausgenommen, können aber mit klimafreundli-chen Rezepten von der Webseite emissionsarm gestaltet werden. Auf der Webseite der Challenge gibt es zudem reichlich Informati-onen und weiterführende Links: www.co2challenge.net.

Rehakliniken sind alle geöffnet und bieten sehrgute Hygiene-Konzepte:Reha-Behandlungen jetzt nicht aufschieben!(DRV BW) Viele Kundinnen und Kunden zögern im Moment damit, ihre notwendige medizinische Reha-Behandlung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Reha-Maßnahmen nicht aufzuschieben, sondern mög-lichst bald zu beantragen und die Reha nach einer Bewilligung auch zeitnah anzutreten. Eine zu lange hinausgezögerte Reha kann gesundheitliche Folgen haben. Die Rehakliniken, die von der DRV belegt werden, sind alle geöffnet und bieten maximale Si-cherheit durch umfangreiche Hygienekonzepte. Diese beinhalten in der Regel auch systematische Corona-Testungen. »Wir verzeichnen derzeit einen spürbaren Rückgang bei den An-tragszahlen«, sagt Saskia Wollny, Direktorin bei der DRV Baden-Württemberg.

Als zuständige Geschäftsführerin für den Bereich Reha-Manage-ment ist sie besorgt: »Die Menschen sind ja nicht plötzlich gesün-der geworden. Sie schieben aber ihren Reha-Start immer weiter hinaus, weil sie Angst haben sich während der Reha mit Covid-19 anzustecken.« Die Angst ist unbegründet. Wollny betont, dass es in den Kliniken ausgefeilte Hygienekon-zepte gibt und dass die reibungslose medizinische und thera-peutische Versorgung stets gewährleistet ist: »Es werden bei uns keine qualitativen Einschränkungen gemacht, wenn es um die Gesundheit von Menschen geht.« Eine optimale medizinische Re-habilitation ist ein zentraler Baustein, um wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Die langfristigen Folgen eines Verzichts auf eine Reha-Maßnahme nach einem operativen Eingriff oder bei einer chronischen Erkrankung können hingegen gravierend sein. Mit einer auf die individuellen Gesundheitsprobleme abgestimm-ten medizinischen Reha macht der Rentenversicherungsträger die Patientinnen und Patienten wieder fit fürs Berufsleben. Außerdem unterstützt die DRV Baden-Württemberg Modellprojekte in Re-hakliniken, die die Rehabilitanden mit spezifischen Therapiebau-steinen gezielt auf die Zeit nach der Reha unter Corona-Bedingun-gen vorbereiten. Wer sich rund um die Rehabilitation in Corona-Zeiten informieren möchte, findet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de einen Frage- und Antwort-Katalog. Über die Online-Dienste eben-falls auf der Homepage der DRV können Interessierte bequem von zu Hause aus auch einen Reha-Antrag stellen.

Volkshochschule HochschwarzwaldMo, 01.03.21 Faszien- Core & Rücken-Yoga - Online-Kurs (Martina Werner-Wolff), Associate Tao-Yoga-Instructor(WUTIF), NLP-Master, NLP-Practitioner), 19:00 Uhr, Digitales Klassenzimmer Core- und Rücken-Training - Online-Kurs (Martina Werner-Wolff), 17:30 Uhr, Digitales Klassenzimmer Online-Kurs: Italienisch A1-A2 (Barbara Gaffurini), 20:15 Uhr, Digi-tales Klassenzimmer Di, 02.03.21 Online-Kurs: Italienisch B1-B2 (Barbara Gaffurini), 16:00 Uhr, Digi-tales Klassenzimmer Kleiderschrank mit System - Online-Styling-Kurs (Jasmin Link), 19:00 Uhr, Digitales Klassenzimmer Web-Seminar: Xpert Business - Finanzbuchführung 1 18:30 Uhr, OnlineMi, 03.03.21 Online-Kurs: Italienisch Konversation (A2) (Barbara Gaffurini), 20:00 Uhr, OnlineDo, 04.03.21 Online-Kurs: Italienisch B1 (Barbara Gaffurini), 19:00 Uhr, Digitales Klassenzimmer Französisch - Mittelstufe + Wiedereinsteiger (A2) - Online-Kurs (Isabelle Medweth), 19:15 Uhr, Digitales Klassenzimmer Online-Kurs Deutsch für Fortgeschrittene - Ziel B2 - (Dr. Gabrie-le Olveira), 17:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum Do, 18.03.21 Conversation française en ligne (Zoom) (Sandra G. Reichner), 19:30 Uhr, OnlineFr, 19.03.21 Office-Manager/in (VHS) - digital Der Praxiskurs für‘s Büro (Andre-as Reinhardt), 18:30 Uhr, OnlineDo, 01.04.21 Online-Kochkurs: kreative Frühlingsgerichte (Philipp Scharf), 18:00 Uhr, Digitales Klassenzimmer Mi, 14.04.21 Zentangle® - Meditatives Zeichnen (Nikola Seeburger), 18:30 Uhr, Digitales Klassenzimmer Do, 22.04.21 Vegan - Geht? Klar! 20:00 Uhr, Digitales Klassenzimmer Weitere Online-Workshops rund um Gesundheit u.v.m. finden sich auf der VHS-Homepage.

Die Gebärdensprache für Gehörlose - VortragLeitung: Anita LübnitzTitisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum 2Donnerstag, 18.03.21, 19:30-21:00 Uhr

GebärdenspracheTitisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum 1Mittwoch, 14.04.21, 18:00-19:30 Uhr

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PilzCoachLeitung: Veronika WähnertWo: Titisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum 2Wann: Samstag, 27.03.21, 09:00-18:00 Uhr

Familienforschung als persönliches ErgebnisGenealogie (Ahnen- bzw. Familienforschung); Geschichte der eigenen VorfahrenEinführungsvortragLeitung: Prof. Edgar H. TritschlerTitisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum 2Donnerstag, 11.03.21, 19:30-21:00 UhrKursLeitung: Prof. Edgar H. TritschlerTitisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-Seminarraum 2Montag, 12.04.21, 19:30-22:00 Uhr

Weitere Informationen und Anmeldungen:VHS-Geschäftsstelle, Tel: 07651-1363, [email protected]

Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. sucht zupackende Verstärkung! Für unsere Geschäftsstelle in Lenzkirch suchen wir eine/n Allrounder/in (m/w/d), die/der sich um unsere Lagerverwaltung, um Anlieferungen und um unsere Fahrzeuge kümmert, Besorgungsfahrten übernimmt und einfach überall anpackt, wo wir Unterstützung brauchen. Ein Händchen für Handwerk und Technik ist genauso gefragt wie körperliche Belast-barkeit. Die geringfügige Beschäftigung hat den Umfang von acht Wochenstunden (täglich eine Stunde, Rest flexibel). Interessiert? Wir freuen uns auf ein Kennenlernen und Ihren Anruf: Bundesver-band Kinderhospiz e.V., Ulrike Steinhauser: Tel. 07653/82640-95, [email protected].

Tennisclub Lenzkirch e.V. - Terminverschiebung -Leider können wir auch dieses Jahr unsere Jahreshauptver-sammlung nicht wie geplant durchführen.Die für den 5. März 2021 vorgesehene Versammlung im Hotel Margaretenhof entfällt.Sobald es möglich ist, geben wir einen Ersatztermin bekannt.Gerti Belbl-Heiligenstetter, 1. Vorsitzende

Vereinsnachrichten

Stromspar-Check-Aktion am 5. März von 9 - 16 UhrAm Tag des Energiesparens klemmt sich das Stromspar-Team der Caritas Breisgau-Hochschwarzwald ans Telefon. In einer einmali-gen Aktion erhalten an diesem Tag Interessierte aus einkommens-schwachen Haushalten Beratung zum Energiesparen.Die jüngste Stromrechnung fiel ungewöhnlich hoch aus? Der in-ternationale Tag des Energiesparens am 5. März ist wichtiger denn je. Denn Lockdown und Homeschooling erhöhen den privaten Energieverbrauch und damit die Kosten – das belastet vor allem Haushalte mit geringen Einkommen.An der Telefon-Hotline bietet das Team vom Stromspar-Check am internationalen Tag des Energiesparens am 5. März den Extra-Service. „Wir freuen uns auf viele Anrufe und haben ein kompe-tentes Team am Start“, erläutert Projektleiter Joachim Laux. Die Hotline 0761/8965-459 ist von 9 bis 16 Uhr besetzt. „Wir hel-fen Ihnen weiter – mit einer ersten Telefonberatung oder einem kurzfristigen Termin für einen weitergehenden Check, online oder vor Ort im Haushalt.“Wer Sozialleistungen bezieht oder nur über eine geringe Ren-te verfügt, kann sich kostenlos und individuell beraten lassen. Wenn das zurzeit nicht in den Wohnungen möglich ist, beraten die Stromspar-Teams Caritasverband Breisgau-Hochschwarz-wald grundsätzlich auch gerne am Telefon oder im Video-Chat. Ob vor Ort, online oder am Telefon – die umfassend geschulten Stromspar-Teams geben praktische Tipps zum energieeffizien-teren Nutzungsverhalten. Mit Soforthilfen im Wert von bis zu 70 Euro wie LEDs, schaltbaren Steckerleisten und wassersparenden Duschköpfen, werden der Energieverbrauch und damit Kosten sofort reduziert.Die persönliche Beratung im Haushalt findet unter strengen Hygi-eneauflagen statt, um alle Beteiligten gleichermaßen zu schützen. Der Hygieneplan umfasst unter anderem Abstandsregelungen, Desinfektion, die Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, Lüftungshin-weise sowie die umfassende Vorbereitung der Vor-Ort-Termine.Zum Hintergrund:Seit 2008 gibt es den bundesweiten Stromspar-Check, in dem der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) die Bekämpfung von Energiearmut und die Erreichung von Klimaschutzzielen ver-knüpfen. Gefördert wird das erfolgreiche Projekt vom Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.Weitere Infos: www.stromspar-check.deTelefon 07667/832-340

Internetlotse werdenDie Seniorenakademie Hochrhein-Wiesental e.V. ist einer von 100 Standorten in Deutschland, die vom Verbraucherschutzministeri-um und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisati-onen in unserer Region möglichst vor Ort Senioren unterstützen digital fit zu werden. Dieses Angebot ist für die Ratsuchenden kostenfrei. Es sind hier bereits in verschiedenen Orten der Region Computertreffs initiiert, die jetzt noch weitere ehrenamtliche Inter-netlotsen suchen. Die Mitarbeit kann individuell eingebracht wer-den, in der Regel einmal in der Woche gibt es Treffs. Am 1.3.2021 um 17.00 Uhr gibt es für Interessenten dazu einen Informationsabend online. Hier erhalten gibt es Informationen zur Idee des Digital-Kompass und zu den Aufgaben, die die Internet-lotsen übernehmen können. Frau Katharina Braun von der Zent-rale des Digital-Kompass in Bonn wird ebenso zugeschaltet sein und für Fragen zur Verfügung stehen.Interessen an der unverbindlichen Infoveranstaltungen melden sich bitte unter [email protected] an und erhalten dann einen Zugangslink zur Veranstaltung. Infos unter www.digital-kompass.seniorenakademie-hw.de oder www.digital-kompass.de

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bis 700.000,- u. für Unternehmerin Villa/Landhaus mit FeWos

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Page 13: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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In der Preisliste finden Sie den Millimeterpreis (Anzeigenhöhe)für 1 Spalte (Anzeigenbreite). Eine Spalte ist 45 mm breit. Multiplizieren Sie: die Höhe der Anzeige x Spaltenbreite x mm-Preis des Ortsin dem die Anzeige geschaltet werden soll.

zum Beispiel: Anzeige im Lenzkircher VerkündungsblattMillimeterpreis: 0,40 EuroAnzeigenformat: 2-spaltig (Breite) x 130 mm (Höhe)Anzeigenpreis: 2 x 130 x 0,40 EUR = 104,00 EUR zzgl. MwSt.

zum Beispiel: Anzeige in der Schluchseer RundschauMillimeterpreis: 0,42 EuroAnzeigenformat: 2-spaltig (Breite) x 130 mm (Höhe)Anzeigenpreis: 2 x 130 x 0,42 EUR = 109,20 EUR zzgl. MwSt.

Die Mindesthöhe beträgt 20 mm. Die kleinstmögliche Anzeigehat somit das Format 1-spaltig x 20 mm.

ANZEIGEN IN FARBESo ermitteln Sie den Preis

In der Preisliste finden Sie den Millimeterpreis (Anzeigenhöhe)für 1 Spalte (Anzeigenbreite). Eine Spalte ist 45 mm breit. Multiplizieren Sie: die Höhe der Anzeige x Spaltenbreite x mm-Preis des Ortsin dem die Anzeige geschaltet werden soll.

zum Beispiel: Anzeige im Lenzkircher VerkündungsblattMillimeterpreis: 0,60 EuroAnzeigenformat: 2-spaltig (Breite) x 130 mm (Höhe)Anzeigenpreis: 2 x 130 x 0,60 EUR = 156,00 EUR zzgl. MwSt.

Die Mindesthöhe beträgt 20 mm. Die kleinstmögliche Anzeigehat somit das Format 1-spaltig x 20 mm.

1-spaltig =45 mm breit

2-spaltig = 90 mm breit

3-spaltig = 135 mm breit

4-spaltig = 185 mm breit

Die Anzeigenvorlage!• Schicken Sie uns Ihre druckfähige Anzeigenvorlage

als pfd-Datei.• Die Schriften müssen eingebettet sein.• Legen Sie die Anzeige in Ihrer Datei in derselben Größe an,

wie sie gedruckt werden soll.

Sie haben keine druckfähigeAnzeige?Kein Problem: Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anzeigenschluss für Inserate• Lenzkirch und Schluchsee: immer dienstags, 12.00 Uhr• Breitnau: immer montags, 12.00 Uhr

mm-Preis 1-spaltig: sw FarbeBreitnauer Blättle 0,44 0,66Verkündungsblatt Lenzkirch 0,40 (Einh.) 0,60Verkündungsblatt Lenzkirch 0,41 (Ausw.) 0,61Schluchseer Rundschau 0,42 0,63

Chiffregebühr pro Erscheinung und Blatt: 6,50

Einlagen in die Gemeindeblätter (außer Schluchsee

mit Sonderregelung) pro Stück 0,12

Hiermit verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit!

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Bitte beachten!Ermäßigung für Anzeigenkombinationen:2 Gemeindeblätter 3%3 Gemeindeblätter 6%

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*Alle Preise in Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

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AbholserviceUnterstützen Sie mit einer

Bestellung die heimische Gastronomie!

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mit Blattspinat und Kartoffeln 16,90 3 (2 Pers. 33,00 3)

mit Rahmgemüsefüllung 9,90 3 (2 Personen 19,00 3)

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Unser Angebot am Sonntag, 28. Februar

Ragout vom Lenzkircher Reh mit Preiselbeerbirne

Lenzkircher Forelle „Müllerin Art“

Mousse au Chocolat

Pfannkuchen

SAMSTAG, 27. und SONNTAG, 28. FEBRUAR Spareribs mit Baguette

Kräuter- und Knoblauchsoße H 14,00 €H H H

Burger mit Rindfleisch, Käse, Salat, Tomate, GurkeRoastbeefscheiben, Kräutersoße und Pommes H 14,00 €

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Abholung Samstag/Sonntag ab 18.00 Uhr

SONNTAG, 28. FEBRUAR Geschmorte Rinderroulade mit Butternudeln

und Apfelrotkohl H 16,00 €H H H

Kartoffelrösti mit Rahmchampignons H 11,00 €H H H

Abholung Sonntag ab 12.00 Uhr

DONNERSTAG, ab 18.00 Uhr anrufenund 15 Minuten später abholen!

Wurstsalat mit Bratkartoffeln H 8,50 €H H H

Currywurst mit Pommes H 6,50 €

Wir bitten um telefonische Vorbestellungunter 0171/6922901

Unser Esse to go!• Samstag, 27. Februar von 18.00 bis 20.00 Uhr •

Penne Rigate mit Lachs und Gemüsedezu en Salat 12,00 €

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Kalbsrückensteak mit Kräuterkruste, Gemüse, Kräuterspätzle und Salat 20,00 €

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Salatteller mit Hähnchenbruststreifen 11,00 €

• Sonntag, 28. Februar von 12.00 bis 14.00 Uhr •Omas Schweinebraten mit Kartoffelklößen,

Gemüse und Salat 13,50 €NNN

Lasagne al‘forno mit Salat 11,00 €NNN

Salatteller mit Schinken und Käse 11,00 €

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Page 15: Verkündungsblatt für die Gemeinde

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Lie Gäste, lie Funde!Für Ihre Treue und die tolle Unterstützungmöchten wir uns recht herzlich bei Ihnen bedanken.Familie Brizzi und das Carpaccio-Team

Frische Fische - Frische Frische• Tartare di tonno, Thunfisch-Tartar 10,50• Muscheln gratiniert 9,50• Frische Muscheln 10,50 mit Weißwein- oder Tomatensoße• Garganelli al salmone 9,80 hausgem. Nudeln mit frischem Lachs, Tomatensahnesoße• Garganelli ai gamberoni della casa 11,50 hausgemachte Nudeln mit Riesengarnelen, Muscheln, Vongole, Knoblauch, Cocktailtomaten, Weißwein• Maccheroncini alle seppie 10,50 mit hausgemachten Nudeln mit seppie, Calamares, Knoblauch, Cocktailtomaten, Weißwein• Orata alla griglia 14,50 Frische Dorade vom Grill mit Gemüse und Salat• Pesce misto alla griglia 22,50 Gemischter Fisch vom Grill mit Gemüse• hausgemachtes Tiramisu 4,50

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Notdienstplan vom 01.01.2021 bis 31.12.2021für 228 - Titisee-Schluchsee

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart Stand: 03.12.2020 14:18 Uhr

Samstag, 13.02.2021:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 14.02.2021:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Dienstag, 16.02.2021:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 17.02.2021:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 18.02.2021:See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 19.02.2021:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 20.02.2021:Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 21.02.2021:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Montag, 22.02.2021:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

Dienstag, 23.02.2021:Apotheke Grafenhausen Tel.: 07748 - 2 94Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Hochschwarzwald Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 24.02.2021:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 25.02.2021:Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 26.02.2021:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 27.02.2021:See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Seite 4 von 27Diese tagesaktuellen Daten unterliegen einem ständigen Änderungsservice. https://www.lak-bw.de/notdienstportal

Apotheken-Notdienstplan

Notdienstplan vom 01.01.2021 bis 31.12.2021für 228 - Titisee-Schluchsee

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart Stand: 03.12.2020 14:18 Uhr

Sonntag, 28.02.2021:Apotheke Grafenhausen Tel.: 07748 - 2 94Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Hochschwarzwald So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Montag, 01.03.2021:Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

Dienstag, 02.03.2021:Schwarzwald-Apotheke Bonndorf Tel.: 07703 - 9 11 00Martinstr. 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 03.03.2021:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 04.03.2021:Apotheke Grafenhausen Tel.: 07748 - 2 94Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Hochschwarzwald Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Samstag, 06.03.2021:Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 07.03.2021:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Montag, 08.03.2021:See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

Dienstag, 09.03.2021:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 10.03.2021:Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 11.03.2021:Schwarzwald-Apotheke Bonndorf Tel.: 07703 - 9 11 00Martinstr. 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 12.03.2021:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 13.03.2021:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 14.03.2021:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Seite 5 von 27Diese tagesaktuellen Daten unterliegen einem ständigen Änderungsservice. https://www.lak-bw.de/notdienstportal

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