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Vermieten Sie Wohnungen an Flüchtlinge! Informationen zum integrativen Wohnen

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Vermieten Sie Wohnungen an Flüchtlinge!Informationen zumintegrativen Wohnen

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Wollen Sie Flüchtlingen helfen?

Viele Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten erhalten zunächst ein befristetes Bleiberecht in Deutschland. Nach ihrer Ankunft in Düssel-dorf werden sie in Gemeinschaftsunterkünften der Landeshauptstadt untergebracht. Sie dür-fen aber auch eine eigene Wohnung anmieten. Der Bezug einer eigenen Wohnung bedeutet für die Flüchtlinge eine deutliche Verbesse-rung ihrer Lebenssituation. So können sie sich in einem stabilen Wohnumfeld beispielsweise besser in Deutschland integrieren. Da sich die Wohnungssuche oft schwierig gestaltet, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf das Projekt „Integratives Wohnen für Geflüchtete“ ins Leben gerufen. Das Projekt richtet sich an Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, geflüchteten Menschen Wohnraum zur Ver- fügung zu stellen.

Unterstützen Sie

dieses Projekt, indem

Sie Wohnungen an

Flüchtlinge vermieten!

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Was sichert Ihnen die Verwaltung zu?

n Die Verwaltung mietet den angebotenen Wohnraum zunächst selbst an und über- nimmt damit das Mieterrisiko.

n Die Verwaltung schlägt mindestens drei Familien oder Einzelpersonen für die Belegung der Wohnung vor. Sie können aus den Vorschlägen der Verwaltung wählen oder selbst mögliche Mieterinnen und Mieter vorschlagen, die derzeit in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.

n Sollten sich die Mieterinnen und Mieter wider Erwarten nicht für die Wohnung eignen, kann die Verwaltung sie zeitnah anderweitig unterbringen und neue Mieterinnen und Mieter vorschlagen. Dies ist möglich, da kein privatrechtlicher Vertrag mit den Mieterinnen und Mietern geschlossen wird, sondern eine öffentlich- rechtliche Zuweisung durch die Verwaltung erfolgt.

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Was wird von Ihnen als Vermieter erwartet?

n Sie sind bereit, nach sechs Monaten einen Mietvertrag mit den Flüchtlingen abzu- schließen, wenn während dieser Zeit kein mietwidriges Verhalten vorlag. Gleichzeitig entlassen Sie die Landeshauptstadt Düssel- dorf aus dem Mietvertrag. Im begründeten Einzelfall kann die Erprobungszeit einmalig verlängert werden.

n Sie unterstützen die Flüchtlinge bei der Integration im Wohnumfeld. Dazu gehört in erster Linie, dass Sie oder die andere Mieterinnen und Mieter ihnen die einfachen Regeln des Zusammenlebens erklären, wie zum Beispiel die Hausordnung oder die Mülltrennung. Außerdem sollen die Flüchtlinge den eigenen Stadtteil kennen- lernen und in ihrem Alltag unterstützt werden, zum Beispiel beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei der Freizeit- gestaltung.

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Was ist beim Mietvertrag zu beachten?

n Viele Flüchtlinge leben zunächst von staat- lichen Leistungen, wie zum Beispiel von der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Um auch für die Zukunft eine Übernahme der Miete durch den jeweiligen Leistungsträger sicherzustellen, darf die Miete eine ange- messene Höhe nicht übersteigen. Die der- zeit gültigen Miethöhen sowie die Größe der Wohnung sind in der Tabelle zusam- mengefasst.

n Die Verwaltung stellt einen Standardmiet- vertrag für das „Integrative Wohnen für Geflüchtete“ zur Verfügung. Dieser kann bei Bedarf um weitere mietvertragliche Regelungen ergänzt werden.

Anzahl der Personen

Wohnraum- Mietrichtwertbedarf bis zu (inklusive Neben-einer Größe kosten zuzüglich von Heizung)

1 Person 50 m² 415,00 Euro

2 Personen 65 m² 515,00 Euro

3 Personen 80 m² 652,00 Euro

4 Personen 95 m² 805,00 Euro

5 Personen 110 m² 1.061,00 Euro

mehr als 5 Personen

+ 15 m² je Person

+ 145,00 Euro

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Kontakt

Zentrale Fachstelle für WohnungsnotfälleAmt für soziale Sicherung und IntegrationVogelsanger Weg 4940470 Düsseldorf

Ansprechpartnerin Betina RollbergTelefon 0211.89-9 39 [email protected]

ZugänglichkeitHaupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, Behinderten-WC

Herausgegeben von der Landeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterAmt für soziale Sicherung und Integration

VerantwortlichRoland Buschhausen

RedaktionUschi Kieninger

FotosFotolia, iStock

Layout & DruckbetreuungMedienservice, Stadtbetrieb Zentrale Dienste

III/17-1.www.duesseldorf.de