Vermittlung auf festen AP
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Transcript of Vermittlung auf festen AP
Vermittlung auf festen AP
BV 10.02.04 gültig für MA
ProjektarbeitPRA Schließung
ATZ
55 bis 61
Keine ATZ
SAG mussATZ Vertragerfüllen
Reintegriert
Bezahltfreistellen
Kündigen
Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit
Weniger wahrscheinlich
RAPID Kl. AP
KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGBV 10.02ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60
Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2002ca. 1 Jahresgehalt
DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)
Hauptforderungder BVEinklagbar(nicht Jubilare)*
< 55< 55
< 55
> 61
unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen
SAG hat bisjetzt nichtgekündigt
Kündigen
KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan
Rechtsstreit
Garantiert durch BV
BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)*
Jubilare (nicht garantiert)
PRA Schließung
Wahrscheinlich
Einklagbar aufvertragsgemäße Beschäftigungaber nicht auf Basis der BV *
*laut Auskunft BR hat dieBL rechtsverbindlichunterschrieben, dass die BV10.2. auch für Jubilare gilt
Vermittlung auf festen AP
BV 10.02.04 gültig für MA
ProjektarbeitPRA Schließung
ATZ
55 bis 60
Keine ATZ
SAG mussATZ Vertragerfüllen
Reintegriert
Bezahltfreistellen
Kündigen
Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit
Bestandteil BV
Wenig wahrscheinlich
RAPID Kl. AP
KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGBV 10.02ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60
Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003ca. 1 Jahresgehalt
DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)
Hauptforderungder BVEinklagbar
< 55< 55
< 55
> 60
unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen
SAG hat bisjetzt nichtgekündigt
Kündigen
KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan
Rechtsstreit
Garantiert durch BV
Vermittlung auf festen AP
BV 10.02.04 gilt nicht für MA
Projektarbeit, wie RAPIDev. RAPID BV würden nicht gelten
PRA Schließung
Potenzielle Möglichkeit
Weniger wahrscheinlich
RAPID Kl. AP
Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003ca. 1 JahresgehaltIrreführung der MAs durch FAQ
DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)
Einklagbar aufvertragsgemäße Beschäftigungaber nciht auf Basis der BV
< 55< 55
< 55
unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen
Kündigen
KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan
Rechtsstreit
Hohe Wahrscheinlichkeit
PRA ist keinTeilbetrieb
55 bis 60
PRA-Ablehnung
passiert nichts ÄnderungskündigungMch H
betriebsbedingteKündigung Mch H
Versetzung
Rintegration
Klage auf vertrags-gemäße Beschäftigung
MA
Erfolgsaussichten: gut, insbesonder >55SAG Argumentation:sie haben PRA abgelehnt.Chance auf festen Arbeitsplatzabgelehtnbei > 55: GegenargumentationBV sieht keine Reintegration vorbei < 55 ist das agumentieren schwieriger
BR Widerspruch nach §102klassische Gründe +PRA ist nur Aussicht auf festen AP
Annahme unterVorbehalt derrechtl. Prüfung
KSchutz-Prozess, gute Aussichten- WB 102 AN, EWB 102 SAG, wenn BR Widerspruch Kein ordernglicher BR Widerspruch bzw. Gericht lehnt ab (unwahrscheinlich), dann kein Gehalt, sondern Arbeitslosen- geld- KSchProzess 1. Instanz/2.InstanzSchutz- KSchSchutz gilt nach wie vor- Soziale Auswahl- Weiterbeschäftigung auf freien AP- nachweisbare Unternehmerische EntscheidungSAG Argumentation:- PRA Ablehnung = Ablehnung eines AP, um Jubilarschutz zu knacken. Tatsache ist, es ist für <55 ledigliche eine Aussicht auf AP, für > 55 ist die BV sogar ein Beleg, dass nicht reintegriert werden soll- Keine Vergleichbarkeit, da seit Nov. 2002 ohne Beschäftigung Gegenargument: MAs haben von SAG keine Arbeit bekommen, obwohl Arbeitskraft angeboten. SAG juristisch in Annahmeverzug; keine Schuld des MAs- Nicht Vermittelbar; siehe DP, PRA und Ablehnung von PRA
DeutschlandMünchen
Anderer Betrieb, der ev. vor Teilbetriebs-schließung steht, was aber nichtnachweisbar ist (AUB)
Widerspruch gegen Versetzung, MchH
Klage gegen VersetzungAusgang ungewiss, vergl. GreifswaldEinstweilige Verfügung wird nichtdurchgehen; man muss erst mal vor Ort
Versetzung per Direktionsrecht
Kündigung über Teilbetriebschließung- KSchutz hinfällig- keine Gültigkeit des Sozialplan 2003 ev. neuer Sozialplan- kein BR Widerspruch- NamenslistenErfolgsaussichten: eher schlecht
Betr.bed. Kündigungev. kein BRWiderspruchdes dortigen BR
hohe Gefahrvon Mobbing
NCI: Mai 2004