Vermögensplanung in Thailand

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RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER MÄRZ 2012 1 VON 4 Für den eiligen Leser: Vermögensplanung ist in Thailand eine Notwendigkeit, um unkontrollierte Entwick- lungen im Todesfall auszu- schließen und steuerliche Be- lastungen zu vermeiden. Die Vermögensplanung in Thailand folgt typischerweise anderen Regeln und auch anderen Zielsetzungen, als dies in Deutschland, Öster- reich und der Schweiz der Fall ist. Der wichtigste Schritt der Vermögensplanung ist ein Testament, das thailändi- schen Regeln, aber auch den Vorschriften des al- ten Heimatlandes ent- spricht. Dies ist ein rich- tiger und wichtiger, aber nicht der einzige Bau- stein um den Vermö- gensübergang kontrollie- ren und steuergünstig auszu- gestalten. In Thailand lebt eine Vielzahl von sehr vermö- genden Ausländern, darunter viele Deutsche. Sie sind in vielen Fällen ohne eine starke An- bindung an die Ausländer-Communities und genießen stattdessen im selbst gewählten iso- lierten Paradies die thailändische Le- bensart, in aller Regel zusammen mit ihrem thailändischen Lebenspartner, häufig mit eigenen oder fremden Kindern. Das ruhige Leben ist jedoch von zwei Seiten bedroht. Zum einen ist dies das Steuerrecht, das sich häufig unerwartet mit Problemen und Forderun- gen meldet. Zum anderen ist es der Tod, der früher oder später zu einer Vermögensnach- folge führen wird. Vermögensplanung in Thailand - über den Tod hinaus PUGNATORI U S Copyright: PUGNATORIUS Ltd., Bangkok, Thailand PUGNATORIUS ist die deutsche Wirt- schafts- und Steuerkanzlei in Bangkok. Wir arbeiten nach deutschen Standards. Mit deutscher Zuverlässigkeit, deutscher Pünkt- lichkeit und deutscher Premiumqualität. Managing Director von PUGNATORIUS ist Dr. Ulrich Eder, ein erfahrener Wirtschafts- anwalt mit langjährigen Erfahrungen im thailändischen Zivil- undSteuerrecht und zudem der einzige deutsche Steuerberater in Thailand.

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RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER MÄRZ 2012

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Für den eiligen Leser:

Vermögensplanung ist in Thailand eine Notwendigkeit, um unkontrollierte Entwick-lungen im Todesfall auszu-schließen und steuerliche Be-lastungen zu vermeiden.

Die Vermögensplanung in Thailand folgt typischerweise anderen Regeln und auch anderen Zielsetzungen, als dies in Deutschland, Öster-reich und der Schweiz der Fall ist.

Der wichtigste Schritt der Vermögensplanung ist ein Testament, das thailändi-

schen Regeln, aber auch den Vorschriften des al-ten Heimatlandes ent-spricht. Dies ist ein rich-tiger und wichtiger, aber nicht der einzige Bau-

stein um den Vermö-gensübergang kontrollie-

ren und steuergünstig auszu-gestalten.

In Thailand lebt eine Vielzahl von sehr vermö-genden Ausländern, darunter viele Deutsche. Sie sind in vielen Fällen ohne eine starke An-bindung an die Ausländer-Communities und genießen stattdessen im selbst gewählten iso-lierten Paradies die thailändische Le-bensart, in aller Regel zusammen mit ihrem thailändischen Lebenspartner, häufig mit eigenen oder fremden Kindern.

Das ruhige Leben ist jedoch von zwei Seiten bedroht. Zum einen ist dies das Steuerrecht, das sich häufig unerwartet mit Problemen und Forderun-gen meldet. Zum anderen ist es der Tod, der früher oder später zu einer Vermögensnach-folge führen wird.

Vermögensplanung in Thailand - über den Tod hinaus

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Copyright: PUGNATORIUS Ltd., Bangkok, ThailandPUGNATORIUS ist die deutsche Wirt-schafts- und Steuerkanzlei in Bangkok. Wir arbeiten nach deutschen Standards. Mit deutscher Zuverlässigkeit, deutscher Pünkt-lichkeit und deutscher Premiumqualität.

Managing Director von PUGNATORIUS ist Dr. Ulrich Eder, ein erfahrener Wirtschafts-anwalt mit langjährigen Erfahrungen im thailändischen Zivil- undSteuerrecht und zudem der einzige deutsche Steuerberater in Thailand.

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VERMÖGENSPLANUNG IN THAILAND - ÜBER DEN TOD HINAUS

Reiche Ausländer in Thailand – und dies gilt ähnlich für fast jeden ausländischen Alters-ruhesitz – werden von der Steuer und vom Tod häufig unvorbereitet überrascht. Die Ver-drängung der absehba-ren Probleme wird im Regelfall teuer erkauft. Die Denkweise „damit sollen sich meine Erben herumärgern“ ist aus offensichtlichen Grün-den nur eine Scheinlö-sung. Vermögen ver-pflichtet – zumindest dazu, selber die Ver-antwortung hierfür zu tragen.

Erfahrungen aus der Vermögensnachfolge-beratung in Deutschland lassen sich nur

begrenzt auf die Verhältnisse im Ausland ü-bertragen. Im Heimatland gibt es regelmäßig

bei größeren Vermögen eine „dynastische Denkweise“. Das Gründer-vermögen soll über viele Ge-nerationen in der Familie bleiben. Die Erben müssen sich durch ei-gene berufliche und menschli-che Qualifikati-on als erbwür-

dig erweisen und das Familienunternehmen oder –vermögen langfristig verwalten und mehren können.

RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER

EINIGE RECHTE VORBEHALTENDas thailändische Urheberrecht verbietet den Nachdruck dieses Beitrags gleichermaßen wie die Urheberrechte in deutschsprachigen Ländern. Die Weitergabe dieser pdf-Datei ist in unveränderter Fassung jedoch erlaubt. Der Beitrag wurde zuerst am 2. März 2012 im THAI FOKUS veröffentlicht.

In Thailand wird bei der Vermögensplanung häufig nicht über die erste Nachfolgegene-ration hinaus gedacht. Das gilt auch für den Expat. Seine Prioritäten mögen sich darin erschöpfen, wer das Vermögen gerade nicht erhalten soll. Dies sind neben unerwünsch-ten Einzelpersonen insbesondere das deut-sche Finanzamt.

Das Vermögen des Ausländers in Thailand

Der wohlhabende Ausländer verfügt regel-mäßig über drei verschiedene Vermögens-teile. Dies sind erstens das (Alt-)Vermögen im Heimatland, also aus Deutschland, Ös-terreich oder der Schweiz.. Dies ist zweitens das thailändische Vermögen – typischerwei-se Immobilien und Unternehmensbeteili-

gungen. Und drittens geht es um Vermö-genswerte, die nach Offshore verlagert wur-den, z.B. in Form eines Bankkontos in Singa-pur.

Anknüpfungspunkte für das anwendbare Recht der Versteuerung sowie der Vererbung sind einerseits Wohnsitz und Nationalität des Betroffenen, andererseits der Lageort des Vermögens. Das Steuer- und Erbrecht unter-scheidet zudem häufig in die Kategorien be-wegliches und unbewegliches Vermögen.

Während die Konkurrenz zwischen den un-terschiedlichen nationalen Steuergesetzge-bungen unter dem Begriff Doppelbesteue-rung umfassend geregelt ist, fehlt es für viele Sachverhaltsgestaltungen an einem gesetzli-chen Mechanismus, um das Erbrecht des

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einen Landes von den erbrechtlichen Rege-lungen des anderen Landes abzugrenzen.

In vielen Fällen unterliegen Vermögenswerte in Thailand aus deutschrechtlicher Sicht dem deutschen Erbrecht. Dies ist aber in der Praxis nicht durchsetzbar, da die thailändi-schen Gerichte ausschließlich das thailändi-sche Erbrecht für anwendbar erklären. Auch rechtskräftige deutsche Gerichtsurteile wer-den von den thailändischen Behörden nicht anerkannt und können daher nicht vollstreckt werden.

Die regelmä-ßige Folge ist, dass nichts pas-siert. Das Verfahren stockt für ei-nen ungewis-sen Zeitraum. Diejenige Partei, die den län-geren Atem hat, kann hiervon profitieren. Insbesondere die thailändische Seite, die auf laufende finanzielle Zuwendungen aus dem Vermögen angewiesen ist, kann dann gezwungen sein, einen nachteiligen Kom-promiss zu akzeptieren, der den Willen des Erblassers in das Gegenteil verkehrt.

Die Regelung der Vermögensnachfol-ge

Um eine langjährige Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen nationalen Erbrechten mit völlig ungewissem Ausgang zu vermeiden, gibt es allerdings ein ganz einfaches Patentrezept: Der Erblasser muss – selbstverständlich noch zu Lebzeiten – eine letztwillige Verfügung treffen, die im Einzelnen regelt, wer was wann und mit welchen Auflagen erhalten soll.

Ein Testament, welches in Form und Inhalt ordnungsgemäß ist, wird sowohl vom deut-schen wie auch vom thailändischer Erbrecht anerkannt. Dies gilt auch für die letztwillige

Verfügung, welches nationale Erbrecht für welche Vermögensteile gelten soll. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt wich-tig, dass das deutsche „Pflichtteilsrecht“ dem thailändischen Erbrecht unbekannt ist.

Die „internationale Erbfolgeregelung“ ist ein komplexes Projekt, das man nicht nebenbei erledigen sondern sorgfältig vorbereiten soll-te. Schließlich geht es um nicht weniger als alle Vermögenswerte, über die der Erblasser

verfügen kann. Aus aktuel-len Erbfolgeberatungen lassen sich erfahrungsge-mäß die folgenden vier Aufgabenschwerpunkte skizzieren:

1. Wie kann das Vermö-gen vor dem Zugriff Au-ßenstehender effektiv ge-schützt werden?

2. Wie kann das Vermö-gen davor geschützt wer-

den, durch die Begünstigten verschleudert und fehlinvestiert zu werden?

3. Wie kann verhindert werden, dass die Be-günstigten mit dem neuen Reichtum emotio-nal nicht zurecht kommen und dadurch Schaden erleiden?

4. Wie können absehbare (thailändische oder deutsche) Familienstreitigkeiten konkret ver-hindert werden?

Die wunschgemäße Zuwendung der Vermö-genswerte ist somit nicht das Ende sondern erst der Anfang vom Ende. Die Bewährungs-probe zeigt sich erst nach dem Tod. Die Er-ben sind dann allein, aber sie sollten nicht schutzlos zurück gelassen werden.

Die steuerliche Seite der Vermögens-nachfolge

Der Tod des reichen Deutschen in Thailand ist auch das Startsignal für ein Tätigwerden der Finanzbehörden. Jetzt zeigt sich, ob das Vermögen steueroptimal strukturiert war. Eine

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auf den Erbfall ausgerichtete Steuerplanung kann viele Millionen wert sein. Es geht hierbei in der Praxis um die folgenden Punkte:

1. In welchem Land sollen die Steuern anfallen? Was ist erforderlich, um dies mit hinreichender Sicherheit zu errei-

chen? Dies betrifft die traditionelle Erbschafts-teuer aber auch ver-schiedene andere Steuerarten.

2. Wie kann die Steuer-belastung minimiert o-der aufgeschoben wer-den? Welche Übertra-gungen sind zu Lebzei-

ten sinnvoll, welche Freibeträge können genutzt werden, welche Umstrukturierung spart Steuern?

3. Welche Vermögenswerte und Erträge der Vergangen-heit sind bisher unversteuert? Welche steuerlichen Pflich-ten kommen auf die Erben zu und wie kann verhindert werden, dass der Erbe unfreiwillig zum Steuerhinterzieher wird?

Die kombinierte Erbfolge- und Steuerplanung ist eine schwierige aber lohnende Aufgabenstellung. Man kann hierauf jedoch mit gutem Gewissen verzichten – wenn man über keinerlei nennenswertes Vermögen verfügt.

PUGNATORIUS Ltd.International Lawyers29th Floor, Central World Tower999/9 Rama I Road, PathumwanBangkok 10330, Thailand

Telefon: +66 2 2072647Telefax: +66 2 2072657Telefax: +49 211 2049211

Internet: www.pugnatorius.comeMail: [email protected]

Wir sprechen englisch, thailändisch und spanisch. Besonders gerne aber deutsch.

Der VerfasserManaging Director Dr. Ulrich Eder berät und vertritt seit 1989 Unternehmen und Per-sonen bei der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftli-chen Ausgestaltung komple-xer Rechtsverhältnisse.

Dr. Ulrich Eder ist seit 1989 bzw. 1993 Rechtsanwalt und Steuerberater, mit Auszeich-nung promoviert in Münster/Westfalen, zugelassen am Oberlandesgericht Düssel-dorf und ordentliches Mit-glied der dortigen Rechtsan-waltskammer und Steuerbe-raterkammer.

„Stellen Sie an Ihren Berater im Ausland mindestens die-selben Qualitätsanforderun-gen wie an Ihren Hausanwalt im Heimatland. Wer sich mit Glücksrittern einlässt, darf sich über Überraschungen nicht wundern.“

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