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Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

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Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz

Informationen für Firmenkunden

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1 EinheitbringtKlarheitundmehrEffizienz 4

2 Was verändert sich? 52.1 Überweisungen 52.2 Lastschriften 62.3 Einzahlungsscheine – QR-Rechnung 72.4 Avisierungen (Reporting) 10

3 DieelektronischeSchnittstellezurZürcherKantonalbankwirdmodernisiert 11

4 WassindIhrenächstenSchritte? 124.1 Kommunikationskanal für den elektronischen Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank 134.2 Überweisungen im ISO 20022 Meldungsstandard (pain.001 / pain.002) 144.3 Kontonummern im IBAN-Format 144.4 Avisierungen (Reporting) im ISO 20022 Meldungsstandard (camt.052 / camt.053 / camt.054) 154.5 Einzahlungsscheine 16

5 ZeitplanundUmstellungsdatenimÜberblick 17

6 Kontakt 18

Inhalt

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1 Einheit bringt Klarheit und mehr Effizienz

Europa hat mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA) die länderspezifischen Vorgaben für Überweisungen und Lastschriften in Euro auf Basis des ISO 20022 Meldungsstandards und mit Angabe der Kontonummer im IBAN-Format vereinheitlicht.

Der Schweizer Zahlungsverkehr kennt heute zwei Systeme (SIX Interbank Clearing und PostFinance AG), über zehn Standards und Formate im Überweisungs- und Lastschriftverfahren sowie sieben verschiedene Varianten von Einzahlungsscheinen. Diese Vielfalt will der Finanzplatz Schweiz reduzieren und nutzt die Gelegenheit, um den heutigen Zahlungsverkehr zu verändern. Das Ziel ist, die Zah-lungsverkehrsverfahren und -systeme der Banken und der PostFi-nance AG zu vereinfachen und sie weitgehend an die europäischen Standards anzugleichen. Der neue Zahlungsverkehr Schweiz bringt Klarheit und mehr Effizienz.

Die Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sollten bis 2022 abgeschlossen sein. Folgende Bereiche sind betroffen: Überweisungen Lastschriften Einzahlungsscheine Avisierungen (Reporting)

Die Zürcher Kantonalbank arbeitet zusammen mit anderen Banken aktiv an diesem Vorhaben mit.

Veränderungen im Zahlungs verkehr

Schweiz

Informationen finden Sie übersichtlich und

schnell auf folgenden Webseiten

zkb.ch/zv-migration

paymentstandards.ch

SEPA (Single Euro Payments Area)

Im Euro-Zahlungsraum werden seit Ende

2014 Überweisungen und Lastschriften

zu gleichen Bedingungen ausgeführt und

entgegengenommen, unabhängig davon,

ob diese innerhalb der Landesgrenzen

oder über diese hinaus abgewickelt

werden. SEPA umfasst alle EU- / EWR-Län-

der sowie die Schweiz, Monaco und San

Marino. Der Schweizer Finanzplatz wirkt

seit Beginn an der SEPA-Entwicklung mit

und befasst sich mit den Auswirkungen

auf die Schweiz.

sepa.ch

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2 Was verändert sich?

2.1Überweisungen

Allgemeine Veränderungen Zahlungsaufträge (z.B. Kreditoren- und Lohnzahlungen), die

mittels Filetransfer an Banken in der Schweiz übermittelt werden, werden spätestens ab Mitte 2018 nur noch mit der pain.001-Meldung (Customer Credit Transfer Initiation) im ISO 20022 Standard akzeptiert. Das heutige DTA-Format der Banken wird ab Mitte 2018, das EZAG-Format der PostFinance AG wird ab Ende 2017 nicht mehr unterstützt. Die pain.002 Meldung (Customer Payment Status Report) liefert

Informationen über den Status der übermittelten Zahlungs-aufträge und gibt Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Dank der neuen End-to-End-Identifikation im ISO 20022 Stan-

dard kann der Auftraggeber seine Zahlungsaufträge eindeutig kennzeichnen. Dadurch kann er z.B. Statusmeldungen oder Zahlungsrückleitungen automatisiert zuordnen. Ab 2020 gilt für inländische Zahlungen die ausschliessliche

Verwendung der Kontonummer im IBAN-Format. Durch die Überprüfung der IBAN auf ihre formelle Korrektheit (via Prüfzif-fer) werden Fehler minimiert und die «Straight-Through-Proces-sing-Rate (STP-Rate)» erhöht.

Übergangsphase Während einer Übergangsfrist bis Mitte 2018 ist schweizweit

eine parallele Nutzung der bisherigen Formate und der neuen Meldungen im ISO 20022 Standard für Überweisungen möglich. Die genaue Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen. Während einer Übergangsfrist zwischen 2015 und 2020 ist

schweizweit eine parallele Nutzung von Kontonummern im bank-eigenen-Format und im IBAN-Format möglich. Seit der Einfüh-rung der IBAN im Jahr 2006 haben einige Banken in der Schweiz bereits ein IBAN-Obligatorium für Inlandzahlungen umgesetzt. Deshalb empfehlen wir einen konsequenten Wechsel auf die IBAN.

Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können der Zürcher Kantonalbank bereits heute Ihre

nationalen und internationalen Zahlungsaufträge mit der pain.001-Meldung im ISO 20022 Standard erteilen (siehe dazu Ziffer 4.1).

ISO 20022 (International Organization

for Standardization)

ISO hat sich zum Ziel gesetzt, in der

Finanz industrie eine weltweite Anglei-

chung bestehender und neuer Mel-

dungsstandards herbeizuführen. Im Kun-

den-Bank-Datenaustausch werden die

sogenannten pain- und camt-Meldungen

verwendet (pain steht für Payment Initi-

ation; camt für Cash Management). ISO

20022 umfasst auch weitere Bereiche

wie den Wertpapierhandel, die Aussen-

handelsfinanzierung oder das Treasury.

iso20022.org und

iso-payments.ch

IBAN (International Bank

Account Number)

IBAN ist die standardisierte Darstellung

einer Kontonummer und je nach Land

ist die Anzahl Stellen unterschiedlich

(Schweiz: 21 Stellen). Für Finanzinstitute

innerhalb der Europäischen Union (EU)

ist die Verwendung der IBAN seit Februar

2016 obligatorisch. In der Schweiz gilt ab

2020 ein IBAN-Obligatorium für Zahlun-

gen im Inland.

zkb.ch/iban

BIC (Business Identifier Code)

Der BIC ist ein internationaler Bankcode,

mit dem Finanzinstitute weltweit identi-

fiziert werden. Bei grenzüberschreitenden

SEPA-Überweisungen kann seit Oktober

2016 auf die Verwendung der BIC verzich-

tet werden (gilt nur für die Auftragser-

teilung mittels pain.001). Ausserhalb von

SEPA bleibt der BIC weiterhin notwendig.

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Zahlungsaufträge im DTA-Format werden noch bis Mitte 2018 angenommen. Zahlungsaufträge im SWIFT MT-Standard sind von den Verände-

rungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und werden weiterhin unterstützt. Zahlungsaufträge mit Angabe der Kontonummer in einem

bankeigenen Format werden noch bis 2020 angenommen. Wir empfehlen die konsequente Nutzung der IBAN. IBAN only: Wird das Begünstigten-Konto einer Inland- oder

SEPA-Zahlung als IBAN erfasst, kann auf die Angabe der BIC verzichtet werden (gilt für Erfassungen im eBanking und bei Filetransfer mittels pain.001).

2.2 Lastschriften

Der Finanzplatz Schweiz kennt heute sechs Lastschriftverfahren: LSV+ / BDD der Banken in CHF und EUR, Debit Direct bzw. CH-DD Lastschrift der PostFinance AG in CHF und EUR sowie die SEPA-Basis- und Firmenlastschrift in EUR.

Allgemeine VeränderungenDer Finanzplatz Schweiz hat entschieden, auf die Umsetzung der CH-LS Lösung zu verzichten und die unterschiedlichen Lastschrift-systeme der Banken und der PostFinance direkt in eine gemein-same Marktlösung für E-Rechnung zu überführen. Für CH-LS wur-den noch keine detaillierten Informationen oder Spezifikationen publiziert, die Marktteilnehmer arbeiten deshalb noch nicht an der Umsetzung. Die Grundlagen für die neue Lösung sind zurzeit in Erarbeitung.

ÜbergangsphaseUngeachtet, welche Lösung für das neue Lastschriftverfahren realisiert wird, die bestehenden Belastungsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Lastschrifteinzüge (LSV+ / BDD) nehmen wir weiterhin im Format

TA875 entgegen. Wir informieren Sie aktiv und zeitgerecht über das weitere

Vorgehen im Zusammenhang mit der neuen Lösung.

Lastschrift

Bei der neuen Lastschrift wird der Zahler

durch den Zahlungsempfänger ana-

log dem heutigen LSV+ / BDD über den

geschuldeten Betrag, z.B. via Avisierung

oder Vertrag, informiert. Das Finanzinsti-

tut belastet den Betrag per Fälligkeitsda-

tum auf dem vom Zahler gemäss Belas-

tungsermächtigung definierten Konto. Es

gibt auch in Zukunft die Ausprägungen

mit Widerspruchsrecht von 30 Tagen nach

Avisierung der Belastung (z.B. Kontoaus-

zug) für Firmen- und Privatekunden (ana-

log LSV+) und ohne Widerspruchsrecht für

Firmenkunden (analog BDD)

lsv.ch

E-Rechnung

Die E-Rechnung wird vom Zahler im

eBanking empfangen, geprüft und mit

wenigen Mausklicks zur Bezahlung frei-

gegeben oder abgelehnt. Bei Bedarf kann

der Zahler die E-Rechnung im PDF-Format

speichern. Auf Wunsch kann der Zahler

die Freigabe der E-Rechnungen mittels

selbst definierten Kriterien pro Rech-

nungssteller automatisieren (Dauerfrei-

gabe).

e-rechnung.ch

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2.3Einzahlungsscheine–QR-Rechnung

Die neue QR-Rechnung, die alle heutigen Schweizer Einzahlungs-scheine ersetzt, macht Zahlungen künftig noch effizienter. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungs-verkehrs in einer digitalen Schweiz. Die QR-Rechnung eignet sich für die Rechnungsstellung in CHF und in EUR und erfüllt voll-umfänglich die regulatorischen Anforderungen im Zusammen -hang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung. Der Swiss QR Code bildet zusammen mit den aufgedruckten Informationen den Zahlteil der QR-Rechnung im Format A6.

Die abgeschlossene Kundenmigration auf ISO 20022 ist Voraus-setzung für die Einführung der QR-Rechnung.

WissenswertesNachfolgend werden die wichtigsten Elemente der QR-Rechnung erläutert.

IBAN/QR-IBAN Unter «Konto» wird die IBAN/QR-IBAN angedruckt. Dadurch ent-

fällt der Andruck der Postkonto- oder ESR-Teilnehmernummer. Die Erkennung des Verfahrens mit einer strukturierten Referenz

erfolgt mittels der QR-IID in der QR-IBAN. fiktiveMusterIBAN/QR-IBAN – IBAN des Zahlungsempfängers: CH5800791123000889012 – QR-IBAN des Zahlungsempfängers: CH1330700000000789012

QR-IIDDas Zahlverfahren mit Referenz wird über eine spezielle Identifi-kation des Finanzinstituts (QR-IID) erkannt. Für die QR-IID sind exklusiv Werte 30000 – 31999 reserviert. Jedem am Verfahren teil-nehmenden rechtlich selbständigen Finanzinstitut wird mindestens eine QR-IID zugeteilt. Die QR-IBAN enthält zur Kennzeichnung des Verfahrens die QR-IID des kontoführenden Instituts.

SwissQR-CodeAlle auf dem Zahlteil der QR-Rechnung angedruckten Informationen müssen im Swiss QR-Code enthalten sein. Details sind dem Dokument «Schweizer Implementation Guideline Zahlteil mit Swiss QR Code» (PaymentStandards.ch) zu entnehmen.

QR-ReferenzIm Feld Referenz kann die QR-Referenz (ehemals ESR-Referenz-nummer) verwendet werden.

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Beschreibung

FormatdesZahlteilsDer Zahlteil muss das A6-Format (148 mm × 105 mm / Querformat) aufweisen

Vorteile Freie Papierwahl, keine farbigen Zahlteile Rechnungsstellung in CHF und in EUR Vereinfachte Rechnungsstellung europaweit Der Swiss QR Code ersetzt die Codierzeile Nutzung der IBAN Erhalt des Namens des Zahlers

DerSwissQRCode… enthält alle notwendigen Daten für eine Zahlung Auslösung von Zahlungen mittels Scanning

DerZahlteil… besteht aus dem QR-Code zusammen mit den

aufgedruckten Informationen der QR-Rechnung hat das Format A6 ersetzt die heutigen Einzahlungsscheine

Hinweis zur Gutschriftdatei Zahlungseingänge aus QR-Rechnungen mit

Referenz werden ab deren Einführung explizit mittels der ISO 20022 Bank-an-Kunden-Meldung camt.054QR elektronisch avisiert. Optional ist zusätzlich eine Avisierung mittels camt.052 und camt.053 möglich. Eine Avisierung mittels ESR Typ 3 ist für Zahlungs-

eingänge aus QR-Rechnungen mit Referenz nicht möglich. Die papiergebundene Avisierung ist weiterhin

möglich. Die Zahlungseingänge aus orangen Einzahlungs-

scheinen bzw. Zahlungseingänge von Zahlteilen mit Referenz werden mit separaten Gutschriftan-zeigen avisiert.

 

Robert Schneider AG Rue du Lac 1268 2501 Biel 

Telefon  044 123 45 67  E‐Mail  r.schneider@schneider‐garten.ch Internet www.schneider‐garten.ch 

Datum: 01.10.2019  Frau   Pia Rutschmann   Marktgasse 28   9400 Rorschach 

 

 

Sehr geehrte Frau Rutschmann 

Für die Erledigung der von Ihnen beauftragen Tätigkeiten berechnen wir Ihnen wie folgt:  

Rechnung Nr. 3139 

Pos.  Bezeichnung  Menge  Einzelpreis/CHF  Gesamt/CHF 

1  Gartenarbeiten  32 Std.  120.00  3’840.00 

2  Entsorgung Schnittmaterial  1  109.75  109.75 

    Rechnungsbetrag (inkl. 8% MwSt.)  3’949.75 Vielen Dank für Ihren Auftrag Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen.  Freundliche Grüsse 

Robert Schneider 

Fiktives Beispiel zur Illustration

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Allgemeine Veränderungen Bei einem Zahlteil in Papierform muss ein naturweisses oder weisses Papier mit mindestens 80 und

maximal 100 g/m² verwendet werden. Es darf weder beschichtetes noch reflektierendes Standard-papier verwendet werden. Die Verwendung von geprüften Recycling-, FSC- und TCF-Papieren ist erlaubt. Auf dem Zahlteil darf mit Ausnahme des Betrages und des Zahlungspflichtigen (falls nicht bereits an-

gedruckt) keine handschriftliche Ergänzung resp. Korrektur angebracht werden. Die handschriftliche Angabe eines Zahlungszwecks auf dem Zahlteil ist nicht zugelassen. Die Verfahrensidentifikation auf den ersten 6 Positionen (BESR-Kundenidentifikation) in der Referenz

als Schlüssel zum Konto des Zahlungsempfängers entfällt. Die Referenz kann somit, mit Ausnahme der Prüfziffer, durch den Rechnungssteller vollständig belegt werden. Die 6-stellige VESR-ID kann weiter-hin verwendet werden. Im Feld Referenz kann die QR-Referenz (ehemals ESR-Referenznummer) verwendet werden. Neben dem Zahlungsempfänger ist auch ein endgültiger Zahlungsempfänger zulässig. Die Codierzeile entfällt. Der Zahlteil mit QR-Code unterstützt alternative Verfahren, wie bspw. TWINT. Der Swiss QR-Code ermöglicht ein effizientes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit Lesegeräten

oder Smartphones.

Übergangsphase Während einer Übergangsphase ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzah-

lungsscheine und des Zahlscheins der QR-Rechnung möglich. Rechnungssteller, welche orange Einzahlungsscheine einsetzen und eine elektronische Avisierung

wünschen, können den ESR-Gutschriftsrecord Typ 3 (V11-File) bis zur Einstellung der orangen Einzah-lungsscheine beziehen.

Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können die QR-Rechnung umgehend nach deren Markteinführung nutzen. Wenn Sie selber QR-Rechnungen mit Referenz erstellen möchten, berechnen wir für Sie die QR-IBAN

und teilen Ihnen diese termingerecht mit. Sie können analog den heutigen roten und orangen Einzahlungsscheinen neu Zahlteile mit Referenz

wie auch Zahlteile mit Mitteilung bei uns bestellen. Auf Konto von Kunden, welche heute schon die elektronische Avisierung von Zahlungseingängen nut-

zen, werden wird ein „camt.054-QR Profil“ hinterlegen. Die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine bis zu deren Einstellung durch den Finanzplatz

Schweiz eingesetzt werden. Wir teilen Ihnen frühzeitig mit, ab wann diese nicht mehr verwendet wer-den können.

Weitergehende Informationen stehen Ihnen unter paymentstandards.ch zur Verfügung.

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2.4Avisierungen(Reporting)

Im ISO 20022 Standard werden für elektronische Konto- bzw. Buchungsinformationen die sogenann-ten camt-Meldungen verwendet («camt» steht für Cash Management). Um die Durchgängigkeit der Daten zu gewährleisten empfehlen wir bei einer Umstellung auf pain-Meldungen im ISO 20022 Stan-dard, auch die Avisierungen (Reporting) umzustellen.

Allgemeine Veränderungen Kontoauszüge werden als camt.053-Meldung ausgeliefert, auf Wunsch mit oder ohne Details. Der Intraday-Auszug (Kontoumsätze, Vormerkposten) wird mit einer camt.052-Meldung ausgeliefert. Die Gutschriften und Belastungen werden in einer camt.054-Meldung zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung der Zahlungseingänge aus Fakturierung mittels neuer «QR-Rechnung» und aus Last-

schrifteinzügen (LSV+ / BDD) erfolgt im ISO 20022 Standard (camt.053 mit Details / camt.054 ESR / LSV). Zusätzlich zur ESR-Referenznummer oder zur Mitteilung erhält der Begünstigte in der camt- Meldung den Namen des Zahlers mitgeteilt. Die Identifikation und Zuordnung in der Buchhaltung wird dadurch im Vergleich zur heutigen ESR-Gutschriftsdatei optimiert. Zahlungseingänge aus roten Einzahlungsscheinen (ES), z.B. aus Bareinzahlungen am Postschalter,

werden im ISO 20022 Standard (camt.053 mit Details / camt.054) avisiert. Damit werden die heutigen Avisierungen mit Belegbildern durch strukturierte Angaben abgelöst.

Übergangsphase Der Finanzplatz Schweiz gibt für camt-Meldungen keine Einführungsdaten vor. Der Bezug von

camt-Meldungen ist mit der jeweiligen Hausbank zu klären.

Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Ab November 2017 können Sie Ihre Avisierungen mittels camt-Meldungen beziehen. Sie können den Kontoauszug (camt.053) oder den Intraday-Auszug (camt.052) wahlweise mit oder

ohne Detailangaben von Sammelaufträgen (ESR- oder LSV-Eingänge, Zahlungsaufträge) beziehen.– Wird z.B. der «Kontoauszug mit ESR-Details» gewählt, dann sind sämtliche Detailangaben der ESR-Ein-

gänge in der camt.053 Meldung enthalten. Damit erübrigt sich ein separates Herunterladen einer camt.054 Meldung bzw. ESR-Gutschriftsdatei.

– Wird der «Kontoauszug ohne ESR-Details» gewählt, müssen die Detailangaben der ESR-Eingänge zusätzlich über eine camt.054-Meldung bezogen werden, sofern ein automatisierter Abgleich in der Buchhaltung erfolgen soll. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine camt.054 ESR / LSV Meldung mit nur ESR- / LSV-Buchungen zur Verfügung.

Der SWIFT MT940-Kontoauszug, der SWIFT MT942-Intraday-Auszug, die elektronischen Bankbelege im PDF-Format sowie die Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen. Zahlungseingänge aus orangen Einzahlungsscheinen (ESR) und aus Lastschrifteinzügen (LSV+ / BDD)

mittels «ESR-Gutschriftsdatei Typ 3» werden bis zur Einstellung der entsprechenden Verfahren unter-stützt.

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3 Die elektronische Schnittstelle zur Zürcher Kantonalbank wird modernisiert

KommunikationskanälefürdenDatenaustauschmitderZürcherKantonalbankDie Zürcher Kantonalbank bietet im elektronischen Datenaustausch neben dem eBanking auch professionelle Lösungen für die direkte Anbindung Ihrer Finanzsoftware an die Zürcher Kantonalbank an. So wurde im 2015 EBICS eingeführt, der die Datalink-Dienstleistung um eine moderne Schnittstelle erweitert.

Die bisherige bankeigene Datalink Schnittstelle wird nicht mehr weiterentwickelt und ca. Ende 2018 eingestellt (ISO 20022 Mel-dungen werden nicht umgesetzt).

Was ändert sich mit dem ISO 20022 Standard Sie können bereits heute der Zürcher Kantonalbank Ihre Kredito-

ren-, Lohn- und Treasury-Zahlungen über Datalink EBICS mit der pain.001 Meldung (Customer Credit Transfer Initiation) übermit-teln. Die pain.002-Meldung (Customer Payment Status Report) informiert Sie über den Status der übermittelten Zahlungsauf-träge und gibt Auskunft über all fällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Camt-Meldungen können Sie seit November 2017 beziehen. Wenn Sie den Datenaustausch im eBanking durchführen, können

Sie die ISO 20022 Meldung (pain.001) schon heute manuell hochladen. Der Status der übermittelten Zahlungsaufträge wird Ihnen direkt im eBanking angezeigt. Camt-Meldungen können Sie seit November 2017 beziehen. Alternativ können Sie über Ihre Finanzsoftware mit integrierter eBanking-Schnittstelle ab März 2018 pain.001-Meldungen senden sowie camt-Meldungen empfangen. Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen ist von

den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO 20022 Standard migrieren möchten, unterstützen wir die pain.001 / pain.002 Meldungen seit März 2017, camt-Meldungen seit November 2017 über SWIFT FileAct.

EBICS (Electronic Banking Internet

Communication Standard)

EBICS hat sich in verschiedenen SEPA-

Ländern als multibankfähiger Kunde- Bank-

Kommunikationsstandard durchgesetzt,

mit dem sich Daten im Zahlungsverkehr

verschlüsselt und sicher im Internet über-

mitteln lassen.

ebics.de

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12 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

4 Was sind Ihre nächsten Schritte?

Wählen Sie das Ihrer Situation entsprechende Profil (A, B, C, D) aus und lesen Sie in den folgenden Kapiteln Ihren Handlungsbedarf.

A EingesetztesSystemSie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr ein Standard ERP- / Buchhaltungssystem1.Datenaustausch(Filetransfer)mitderZürcherKantonalbankSie setzen eine Software mit automatischer Schnittstelle2 zu Datalink / eBanking ein oder nutzen den manuellen File Up- / Download im eBanking.

B EingesetztesSystemSie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr eine individuelle Finanzlösung oder ein modifiziertes ERP- / Buchhaltungssystem1.Datenaustausch(Filetransfer)mitderZürcherKantonalbankAnalog A.

C EingesetztesSystemSie erledigen Ihren Zahlungsverkehr online im eBanking der Zürcher Kantonalbank.Datenaustausch(Filetransfer)mitderZürcherKantonalbankEs findet kein Datenaustausch (Filetransfer) statt.

D EingesetztesSystemAnalog A oder B.Datenaustausch(Filetransfer)mitderZürcherKantonalbankSie erledigen Ihren Zahlungsverkehr über das weltweite Netzwerk von SWIFT und nutzen die SWIFTNet-Services der Zürcher Kantonalbank «SWIFT FIN» oder «SWIFT FileAct» für die Daten-übermittlung.

1 z.B. SAP, ABACUS, Microsoft Dynamics NAV, Oracle, Sage, BusPro2 z.B. Abacus EB, mammut, CLX.PayMaker CLX.NetBanking ZKB, CLX.OfficeWings, Bellin, Hanse Orga, Reval, IT2, SunGard

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13Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

4.1KommunikationskanalfürdenelektronischenDatenaustauschmitderZürcherKantonalbank

Was ändert sich?

Die Datenübertragung im ISO 20022 Meldungsstandard (pain- und camt-Meldungen) wird von der Zürcher Kantonalbank wie folgt unterstützt:

Vertrag Schnittstelle pain-Meldungen camt-Meldungen

Datalink Finanzsoftware mit EBICS bereits möglich ab Nov. 2017

eBanking Finanzsoftware mit eBanking-Schnittstelle März 2018 März 2018

eBanking manueller File Up-/Download bereits möglich ab Nov. 2017

SWIFTNet Services Finanzsoftware mit SWIFT FileAct bereits möglich ab Nov. 2017

Die bisherige bankeigene Datalink Schnittstelle wird noch bis Ende 2018 unterstützt und durch Datalink EBICS abgelöst.

Was ist zu tun?

AB

Falls Sie für den Datenaustauch die bankeigene Datalink Schnittstelle nutzen, ist ein Wechsel auf Datalink EBICS nötig. Fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software die EBICS-Schnittstelle der Zürcher Kantonalbank unterstützt und planen Sie mit ihm die Umstellung. Informieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialis-ten, damit Ihnen die Datalink-Vereinbarung für EBICS zugestellt werden kann. Unsere Spezialisten sind gerne bereit, mit Ihnen die notwendigen Schritte und Details zu besprechen. Falls Sie für die Datenübermittlung das eBanking nutzen wollen, steht Ihnen für die

Übertragung der ISO 20022 Meldungen der manuelle File Up- / Download bereits jetzt zur Verfügung. Möchten Sie den Datenaustausch der ISO 20022 Meldungen über Ihre Finanzsoftware

mit integrierter eBanking Schnittstelle abwickeln, unterstützen wir diese ab März 2018.

C Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das eBanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen.

D Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen (z.B. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO 20022 Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen ebenfalls über SWIFT FileAct.

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4.2ÜberweisungenimISO20022Meldungsstandard(pain.001/pain.002)

Was ändert sich?

Die Datenübermittlung der Zahlungsaufträge erfolgt im ISO 20022 Meldungsstandard, anstatt im heutigen DTA-Format der Banken und EZAG-Format der PostFinance AG. Die Umstellung des DTA-Formats muss bis Mitte 2018, für das EZAG-Format bis Ende 2017 erfolgt sein.

Was ist zu tun?

A Fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software den ISO 20022 Standard (pain.001 / pain.002) unterstützt; planen Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der ISO 20022 Meldungen über die Kommuni-

kationskanäle der Zürcher Kantonalbank (siehe dazu Ziffer 4.1).

B Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO 20022 Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO 20022 Meldungen von der Zürcher

Kantonalbank über verschiedene Kommunikationskanäle unterstützt werden und beachten Sie deren Verfügbarkeit (siehe dazu Ziffer 4.1).

C Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das eBanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen.

D Die SWIFT MT-Meldungstypen (z.B. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO 20022 Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (Verfügbarkeit siehe Ziffer 4.1).

4.3KontonummernimIBAN-Format

Was ändert sich?

Die Verwendung der Kontonummer im einheitlichen IBAN-Format wird ab 2020 schweizweit obligatorisch. Die Zürcher Kantonalbank liefert Ihre Kontonummer in den Avisierungen (Reporting) nur noch im IBAN-Format aus.

Was ist zu tun?

A,B,C,D

Überprüfen Sie Ihre Stammdaten im Debitoren- und Kreditorenmanagement und ändern Sie schon heute konsequent die Kontonummer in das IBAN-Format, auch für Ihre Lohnzahlungen. Prüfen Sie Ihre Drucksachen und Geschäftsdokumente auf die ausschliessliche

Verwendung der IBAN. Prüfen Sie mit dem Softwarepartner Ihrer Finanzsoftware, ob Ihre Software die elektronischen Kontoreports (SWIFT MT940/MT942), bei Bereit-stellung der Kontonummer im IBAN-Format, korrekt verarbeitet.

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15Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

4.4Avisierungen(Reporting)imISO20022Meldungsstandard(camt.052/camt.053/camt.054)

Was ändert sich?

Die neuen Meldungen für die elektronischen Konto- und Buchungsinformationen im ISO 20022 Standard stehen Ihnen bei der Zürcher Kantonalbank wie folgt zur Verfügung: camt.052 Intraday-Auszug camt.053 Kontoauszug camt.054 Gutschrift / Belastung camt.054 ESR / LSV camt.054 ZA (Sammelauflösung Zahlungsauftrag)

Die folgenden Avisierungsarten bleiben weiter bestehen: SWIFT Meldungen: MT940-Kontoauszug, MT942-Intraday-Auszug Elektronische Bankbelege im PDF-Format Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen)

Was ist zu tun?

A Fragen Sie Ihren IT-Provider, ab wann Ihre Software den ISO 20022 Standard (camt- Meldungen) unterstützt; planen und budgetieren Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der ISO 20022 Meldungen über die Kommuni-

kationskanäle der Zürcher Kantonalbank (siehe dazu Ziffer 4.1). Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-Meldungen

freizuschalten.

B Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO 20022 Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO 20022 Meldungen von der

Zürcher Kantonalbank über verschiedene Kommunikationskanäle unterstützt werden und beachten Sie deren Verfügbarkeit (siehe dazu Ziffer 4.1). Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-Meldungen

freizuschalten.

C Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das eBanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen.

D Die Cash Management SWIFT MT-Meldungstypen (MT 940 / MT 942 / MT 900 / MT 910) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO 20022 Standard migrieren möchten, unterstützen wir die camt-Meldungen über SWIFT FileAct. Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-Meldungen

freizuschalten.

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16 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

4.5Einzahlungsscheine

Was ändert sich?

2019 wird die QR-Rechnung eingeführt. Sie ersetzt die orangen und roten Einzahlungs-scheine. Der Finanzplatz Schweiz hat noch kein Enddatum für die Nutzung der heutigen Einzahlungsscheine festgelegt.

Was ist zu tun?

A,B,C,D

Die Zürcher Kantonalbank wird die QR-Rechnung sobald wie möglich einführen. Sie erhalten recht zeitig die notwendigen Informationen (z.B. Ihre QR-IBAN). Die Schweizer Druckereien werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanz-

platzes Schweiz über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für die QR-Rechnung informiert. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, entnehmen Sie die Gestaltungs-

vorgaben für die QR-Rechnung bitte dem Dokument «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung», das auf paymentstandards.ch publiziert ist. Achten Sie beim Kauf eines Lesegeräts für Einzahlungsscheine darauf, dass der

Swiss QR Code unterstützt wird.

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17Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

5 Zeitplan und Umstellungsdaten im Überblick*

Datenaustausch 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Überweisungen

BisherDTA-Bankenformat

EZAG PostFinance-Format

NeuISO 20022 für (pain.001 / pain.002)2

UnverändertSWIFT MT-Format (z.B. MT101)

Last

sch

rift

en BisherLSV+ / BDD der Banken (TA8751)

Debit Direct CH der PostFinance

CH-DD-Lastschrift der PostFinance (pain.008/chdd)

Einzahlungs-

sch

ein

e

BisherOranger Einzahlungsschein (ESR)

Roter Einzahlungsschein (ES)

NeuQR-Rechnung

Avisierungen(Reporting)

BisherESR- / LSV-Gutschriftrecord Typ 3

Zahlungseingänge von PostFinance (EGA-B mit ES-Belegbild), z.B. aus Bareinzahlungen am Postschalter

Neu Kontoauszug (camt.053)

Intraday Auszug (camt.052)

Gutschriften / Belastungen (camt.054)

Gutschriften ESR / LSV (camt.054)

Unverändert SWIFT MT-Format (z.B. MT940 / MT942)

Elektronische Bankbelege (PDF)

Papier Kontoauszug & Anzeigen

Ko

mm

un

ikat

ion

skan

äle

Bisherbankeigene Datalink Schnittstelle

NeuDatalink EBICS2

Unverändert SWIFTNet-Services (FIN & FileAct)2

eBanking (manueller File-Up-/Download)2

Finanzsoftware mit eBanking Schnittstelle2

1 Das genaue End-Datum wurde noch nicht definiert.2 Meldungen im ISO 20022 Standard werden via Datalink EBICS, SWIFT FileAct und eBanking (manueller File-Up-/Download) bereits unterstützt und sind über die

eBanking Schnittstelle ab März 2018 verfügbar. pain.002 wird via Datalink EBICS und SWIFT FileAct bereitgestellt.

* Änderungen vorbehalten

Bereitstellung Spezi-fikation und Fahrplan

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18 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz | Informationen für Firmenkunden

Kontakt

Gerne sind wir für Ihre Anliegen da und unterstützen Sie bei der Umstellung von der alten in die neue Welt des Zahlungsverkehrs. Kontaktieren Sie bei Fragen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Ihren Kundenbetreuer oder direkt unsere Spezialisten unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten:

Telefon 044 292 81 51E-Mail [email protected] Montag – Freitag, 08.00 – 17.00 Uhr

Alle wichtigen und aktuellsten Informationen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sind auf unserer Webseite publiziert:

zkb.ch/zv-migration

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