Versicherungen Berufsbildung - Rostock

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STÄDTISCHER ANZEIGER Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 4. Juni 2014 | 23. Jahrgang In dieser Ausgabe lesen Sie: z z Sprechtag des Bürgerbeauf- tragten M-V am 26. Juni - Seite 2 z z Hansestadt Rostock hat gewählt - Seite 3 z z Fragen und Antworten zu Demonstrationen und Kund- gebungen vor dem Hinter- grund der Diskussionen zum 1. Mai - Seite 5 Die nächste Ausgabe des Städti- schen Anzeigers erscheint am 18. Juni. Rostocker Feuerwehr erfolgreich Die Berufsfeuerwehr Rostock hat kürzlich bei den 14. Deutschen Feuerwehrmeisterschaften im Volleyball den 3. Platz belegt. 18 Feuerwehrmannschaften aus ganz Deutschland waren an den Start gegangen. Platz 1 ging nach Berlin, Zweiter wurde Hannover. Sportstadt Rostock lockte 3.000 Teilnehmer zum Citylauf Bei der größten Laufsportveranstaltung der Region - dem Rostocker E.ON Citylauf - gingen auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Begeisterung an den Start. Hier (v.r.) Robert Stach, Büroleiter des OB; Dr. Michael Schlemmer, Abteilungsleiter Grundsatzfragen Personalangelegenheiten; Nadja Seifert, Controlling; Heiko Tiburtius, Leiter Tief- und Hafenbauamt und Birger Schmeling, Protokollabteilung. Foto: Siegfried Schwatke Erstmalig wird am 3. Juli im Barocksaal ein Preis „Kulturpate der Hansestadt Rostock“ verlie- hen. Die Ehrung geht an ein loka- les Unternehmen, das sich in der jüngsten Vergangenheit um die Förderung einer lokalen Kultur- einrichtung verdient gemacht hat. Der Preis soll alternierend mit dem Kulturpreis der Hanse- stadt alle zwei Jahre vergeben werden. Entwickelt wurde die Idee im EU-Projekt „Business- Culture-Partnership (BCP)“in gemeinsamer Arbeit mit Partnern aus Rostock, Greifswald, Szczecin, Klaipeda, und Rietavas (Litauen). Die Auslobung des Rostocker Preises initiierte die Kulturstiftung Rostock e.V. mit dem Amt für Kultur, Denkmal- pflege und Museen. Nominiert sind Schilf/Bölck Projekthaus GmbH, Fries Holzsysteme GmbH, Blumenfachgeschäft Heinz Guhl GbR, Warnow- Querung GmbH & CO KG und die Altstadt-Druck GmbH. Kulturpate wird geehrt Das Logo des Internationalen Hansetages 2018 in Rostock wurde kürzlich auf dem Stagsegel der Schonerbrigg „Greif“ erst- mals öffentlich präsentiert. Die Hansestadt Rostock wird 2018 anlässlich des 800-jährigen Stadtjubiläums den 38. Interna- tionalen Hansetag ausrichten. Dabei wird sie Gastgeber für der- zeit 181 Hansestädte aus Europa sein, die sich 1980 in Zwolle im Hanse- bund der Neuzeit zusam- men-geschlossen hatten. Die Städte- gemeinschaft will den Geist der Hanse als Lebens- und Kultur- gemeinschaft verschie- dener Länder lebendig halten. Internationaler Hansestag zum Stadtjubiläum 2018 in Rostock Auch Oberbürgerneister Roland Methling begrüßte das schmucke Logo auf dem Segel. Foto: Joachim Kloock

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STÄDTISCHER ANZEIGERAmts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 4. Juni 2014 | 23. Jahrgang

In dieser Ausgabe lesen Sie:

Sprechtag des Bürgerbeauf-tragten M-V am 26. Juni

- Seite 2

Hansestadt Rostock hatgewählt

- Seite 3

Fragen und Antworten zuDemonstrationen und Kund-gebungen vor dem Hinter-grund der Diskussionen zum1. Mai

- Seite 5

Die nächste Ausgabe des Städti-schen Anzeigers erscheint am18. Juni.

RostockerFeuerwehrerfolgreich

Die Berufsfeuerwehr Rostock hatkürzlich bei den 14. DeutschenFeuerwehrmeisterschaften imVolleyball den 3. Platz belegt. 18 Feuerwehrmannschaften ausganz Deutschland waren an denStart gegangen. Platz 1 ging nachBerlin, Zweiter wurde Hannover.

Sportstadt Rostock lockte 3.000Teilnehmer zum Citylauf

Bei der größten Laufsportveranstaltung der Region - dem Rostocker E.ON Citylauf - gingen auch Mitarbeiter derStadtverwaltung mit Begeisterung an den Start. Hier (v.r.) Robert Stach, Büroleiter des OB; Dr. Michael Schlemmer,Abteilungsleiter Grundsatzfragen Personalangelegenheiten; Nadja Seifert, Controlling; Heiko Tiburtius, Leiter Tief-und Hafenbauamt und Birger Schmeling, Protokollabteilung. Foto: Siegfried Schwatke

Erstmalig wird am 3. Juli imBarocksaal ein Preis „Kulturpateder Hansestadt Rostock“ verlie-hen. Die Ehrung geht an ein loka-les Unternehmen, das sich in derjüngsten Vergangenheit um dieFörderung einer lokalen Kultur-einrichtung verdient gemachthat. Der Preis soll alternierendmit dem Kulturpreis der Hanse-stadt alle zwei Jahre vergebenwerden. Entwickelt wurde dieIdee im EU-Projekt „Business-Culture-Partnership (BCP)“ingemeinsamer Arbeit mit Partnernaus Rostock, Greifswald,Szczecin, Klaipeda, und Rietavas(Litauen). Die Auslobung desRostocker Preises initiierte dieKulturstiftung Rostock e.V. mitdem Amt für Kultur, Denkmal-pflege und Museen. Nominiertsind Schilf/Bölck ProjekthausGmbH, Fries HolzsystemeGmbH, BlumenfachgeschäftHeinz Guhl GbR, Warnow-Querung GmbH & CO KG unddie Altstadt-Druck GmbH.

Kulturpatewird geehrt

Das Logo des InternationalenHansetages 2018 in Rostockwurde kürzlich auf dem Stagsegelder Schonerbrigg „Greif“ erst-mals öffentlich präsentiert. DieHansestadt Rostock wird 2018anlässlich des 800-jährigenStadtjubiläums den 38. Interna-tionalen Hansetag ausrichten.Dabei wird sie Gastgeber für der-zeit 181 Hansestädte aus Europasein, die sich 1980 in Zwolle imHanse- bund der Neuzeit zusam-men-geschlossen hatten. DieStädte- gemeinschaft will denGeist der Hanse als Lebens- undKultur- gemeinschaft verschie-dener Länder lebendig halten.

Internationaler Hansestag zumStadtjubiläum 2018 in Rostock

Auch Oberbürgerneister RolandMethling begrüßte das schmuckeLogo auf dem Segel.

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Öffentliche Ausschreibung1. Vergabestelle: Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtent-

wicklung und Wohnungsbau mbH (RGS), als Beauftragte der Hanse-stadt Rostock, Am Vögenteich 26, 18055 Rostock, Tel. 0381 45607-0

2. Vergabe-Nr.: WE 700 123. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

4. Ausführungsort: 18106 Rostock, Spiel-, Sport- und Freizeitanlage St.-Jantzen-Ring

5. Ausführungszeit: August 2014 - Dezember 2014

6. Art und Umfang der Leistung: - Abbruch: Baumfällungen, Gehölz- und Rasenflächen, Wegebefestigungen, Einfriedungen, Ausstattung - Erdbau: für Sportflächen, Wegeflächen, Entwässerungsgräben, ca. 2.400 m³ - Landschaftsbau: 6.650 m² Gebrauchsrasen, 21 Baumpflanzungen - Wegebau: ca. 650 m² Betonsteinpflaster, 235 m² Asphalt - Sportflächen: 2.235 m² Kunststoffbelag, 1.155 m² Kunstrasen, 55 m² Weitsprunganlage, - Entwässerung: 850 m Dränageleitung, 165 m Regenentwässerungs- leitung, 120 m Muldenrinne, 135 m Schmutzwasserleitung, geschlossene Wasserhaltung - Ausstattung: 6 Bänke, 3 Papierkörbe, 9 Fahrradständer, 2 Basket- ballständer, 1 Volleyballanlage, 2 Kugelstoßanlagen, 2 Weitsprung- balken, 2 Tischtennisplatten, 2 Fitnessgeräte, 155 m Ballfangzaun, 220 m Stabgittermattenzaun umsetzen7. Die Vergabe- und Verdingungsunterlagen inkl. elektronischen Da-

tenträger können ab dem 04.06.2014 gegen eine Gebühr von 36,00 E + 2,40 E Porto = 38,40 E beim Büro Hannes Hamann Landschafts-architekt (BDLA), Lohgerberstr. 2, 18055 Rostock, Tel. 0381/8003331, abgefordert werden. Bei schriftlicher Anforderung ist ein Verrechnungs-scheck zuzüglich Porto beizufügen. Eine Versendung der Vergabe- und Verdingungsunterlagen auf elektronischem Weg erfolgt auf Anforde-rung kostenfrei. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich.

8. Submission: Die Angebotseröffnung ist am 26.06.2014, 10:00 Uhr, bei der RGS, Raum 206 (Anschrift siehe Vergabestelle). Zur Submissi-on sind nur Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen.

9. Voraussetzung für die Zuschlagserteilung und geforderte Sicher-heitsleistung: Anerkennung der Zusätzlichen und der Besonderen Vertragsbedingungen der Vergabestelle, die untrennbarer Bestandteil der Vergabe- und Verdingungsunterlagen sind, durch die Bewerberfir-ma. Angaben zur technischen Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen und Angaben über das für die Leitung und Auf-sicht vorgesehene technische Personal.

10. Zuschlags- und Bindefristende: 18.07.201411. Vergabeprüfstelle nach VOB/A § 31: Innenministerium des Landes

M-V, Kommunalabteilung II 33, Wismarsche Straße, 19053 Schwerin

Page 3: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

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4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 3

Immer wieder passiert es: DieKoffer sind gepackt, das Taxizum Flughafen bestellt, aber derReisepass oder Personalausweisist ungültig. Damit die Urlaubs-reise nicht mit Stress beginnt,sollte rechtzeitig vor Reisebeginndas Ausweisdokument auf ausrei-chende Gültigkeit geprüftwerden. Beachten Sie, dasseinige Staaten bei Einreise eineRestlaufzeit der Gültigkeit vonmindestens sechs Monatenfordern.Personalausweise und Reisepässewerden zentral in der Bundes-druckerei in Berlin gefertigt. DieBearbeitungszeiten liegen beirund vier Wochen für die Herstel-lung von Reisepässen, bei Perso-nalausweisen etwa zwei Wochen.Für die Beantragung eines Perso-nalausweises bzw. Reisepasses istein besonderes Augenmerk auf

die so genannte „Biometrietaug-lichkeit“ des Passbildes zu legen.Passbilder, die bestimmte Merk-male nicht aufweisen, könnendurch die Ortsämter - letztlich imInteresse der Antragstellerinnenund Antragsteller - nicht akzep-tiert werden. Die ortsansässigenFotostudios sind über die Erfor-dernisse informiert. Auch wer sich nicht mit Reise-absichten trägt, ist gut beraten,wenn er gelegentlich einen Blickauf sein Dokument wirft, daserspart unnötige Lauferei, Unan-nehmlichkeiten und zusätzlicheKosten. So kann das leichtfertigeVersäumnis der Frist bei derBeantragung eines Personalaus-weises mit Verwarngeld bzw.Bußgeld geahndet werden. VonGesetzes wegen muss nämlichjeder Bundesbürger entwedereinen gültigen Personalausweis

oder einen gültigen Reisepasshaben.

Hinweis:Aufgrund europäischer Vorgabenergibt sich im deutschen Pass-recht eine wichtige Änderung:Seit dem 26. Juni 2012 sindKindereinträge im Reisepass derEltern ungültig und berechtigendas Kind nicht mehr zum Grenz-übertritt. Somit müssen ab die-sem Tag alle Kinder (ab Geburt)bei Reisen ins Ausland über eineigenes Reisedokument verfü-gen. Für die Eltern als Passinha-ber bleibt das Dokument dagegenuneingeschränkt gültig.

Die Gebühr für die Ausstellungeines Personalausweises beträgt28,80 Euro, für einen Reisepass59,00 Euro und für einen

Kinderreisepass 13,00 Euro. Diekurzfristige Ausstellung einesvorläufigen Personalausweises istimmer möglich. Die Gebührhierfür beträgt 10,00 Euro.

Sie haben noch Fragen? DieMitarbeiter der Ortsämter stehenIhnen gern auch telefonisch zurVerfügung.

Ortsamt Nordwest 1A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 3812862

Ortsamt Nordwest 2Warnowallee 30, Tel. 381-3102

Ortsamt WestGoerdelerstr. 53, Tel. 381-2801Ortsamt MitteNeuer Markt 1a, Tel. 381-2243

Ortsamt OstJ.-Nehru-Str. 33, Tel. 381-5201

Öffnungszeiten:

Montag9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag9.00 - 12.00 Uhr und

13.30 - 18.00 UhrDonnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.00 UhrFreitag

9.00 - 12.00 UhrMittwochgeschlossen

Sprechtag in Warnemünde jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Ausweis und Pass vor der Reise aufGültigkeit überprüfen

Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente

Mit Spannung wurden die Ergebnisse der Bürgerschafts- und der Europawahl am 25. Mai im Rathaus verfolgt. Die endgültigen Ergebnisse der Bürgerschafts- und der Europawahl werden in dernächsten Ausgabe des Städtischen Anzeigers am 18. Juni veröffentlicht. Der stellvertretende Oberbürgermeister Holger Matthäus dankte den rund 1.600 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen undWahlhelfern, die am Sonntag bis tief in die Nacht in verantwortlicher Position Stimmen ausgezählt und ihren Beitrag dazu geleistet hatten, dass die Wahlen rechtskonform durchgeführt werden konn-ten. Auch Oberbürgermeister Roland Methling (r.) verfolgte die Stimmenauszählung im Rathaus, hier mit Wahlleiter Robert Stach (Foto links). Blick in eine Sitzung der Bürgerschaft. (Foto rechts)

Fotos (2). K.Kanaa

Hansestadt Rostock hat gewählt Endgültige Wahlergebnisse im kommenden Städtischen Anzeiger am 18. Juni

Am Donnerstag, 12. Juni, bestim-men Schülerinnen und Schüleraus der Hansestadt sowie demLandkreis Rostock am Vormittagdas Geschehen im Rathaus-Foyer. Der Minister für Landwirt-schaft, Umwelt und Verbraucher-

schutz M-V, Dr. Till Backhaus,sowie alle Ausschreibungspartnerzeichnen die Preisträger des 15.Schülerprojektwettbewerbes„Schüler StAUNen …“ 2012 -2014 des Staatlichen Amtes fürLandwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg (StALUMM) aus. Insgesamt 25 Preisewerden übergeben. Im Beiseinvon Oberbürgermeister RolandMethling, der Präsidentin derBürgerschaft, Karina Jens, unddes Senators für Bau und

Umwelt, Holger Matthäus, wirddie Veranstaltung mit der traditio-nellen Schüleraktionsmeile um9.30 Uhr eröffnet. Die Auszeich-nung der Preisträger erfolgt ab 11Uhr. Im Anschluss laden dieWettbewerbspartner ab 12.30 Uhr

die Preisträger zu einer Auszeich-nungsexkursion in das Darwi-neum des Rostocker Zoos ein. Zur Auszeichnungsveranstaltungmit Schüleraktionsmeile sind alleInteressenten recht herzlicheingeladen.

„Schüler StAUNen …“ am 12. Juni im Rathaus-Foyer

Page 4: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

Seite 4 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Lütten Klein5. Juni, 18.00 UhrMehrgenerationenhaus Stadtteil-und Begegnungszentrum, Danzi-ger Straße 45dTagesordnung:- Anträge, Beschlussvorlagen

Gartenstadt-Stadtweide5. Juni, 18.00 UhrAWO Seniorenheim, Am Richt-funkturm 1Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes

Reutershagen10. Juni, 18.00 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,Goerdelerstr. 53Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes.

Dierkow Neu10. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum des Stadtteil- undBegegnungszentrums, Lorenz-str. 66Tagesordnung:- Auswertung der Wahlen

Evershagen10. Juni, 18.30 UhrMehrgenerationenhaus, Maxim-Gorki-Str. 52Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes.

Warnemünde, Diedrichshagen10. Juni, 19.00 Uhr

Cafeteria im Bildungs- und Kon-ferenzzentrum, Friedrich-Barne-witz-Straße 5Tagesordnung:- Warnemünder Unternehmen

stellen sich vor: WarnemünderBau GmbH

- Vorstellung des Projektessüdlicher Ortseingang Warne-münde „An der Stadtauto-bahn“

Biestow11. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum im Stadtamt, Ch.-Darwin-Ring 6Tagesordnung:- Berichte der Ausschüsse

Kröpeliner-Tor-Vorstadt11. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum 3.11, Eigenbe-trieb KOE, Ulmenstr. 44Tagesordnung:- Einvernehmen der Gemeinde

nach § 36 BauGB für dasBauvorhaben „Neubau einesBürogebäudes“, Konrad-Zuse-Str. 2

- Nutzungsänderung einerSpielhalle zu einem Wettbüro,Wismarsche Str. 28

Südstadt12. Juni, 18.30 UhrEv.-Luth. Kirchengemeinde,Beim Pulverturm 4Tagesordnung:- Bauanträge

Erweiterung vorhandenerLIDL-Markt einschl. Neubaueiner Einkaufsanlage, Anpas-sung Werbeanlagen und Än-derung/Ergänzung der Stell-

plätze, Satower Str. 7d

Hansaviertel17. Juni, 18.00 UhrClub der Volkssolidarität, BremerStr. 24Tagesordnung:- Informationen zu Planungen

für den Dürerplatz und Spiel-platz Laurembergstraße durchdas Amt für Stadtgrün, Natur-schutz und Landschaftspflege

- Anträge, Beschlussvorlagen

Groß Klein17. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum im Stadtteil- undBegegnungszentrum Börgerhus,Gerüstbauerring 28Tagesordnung:- Vorstellung des neuen Stadt-

teilmanagers- soziale Situation in Groß

Klein- Beschlussvorlagen

Stadtmitte18. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum 1b, Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1Tagesordnung:- Berichte aus den Ausschüssen

Toitenwinkel19. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum Ortsamt, J,-Nehru-Str. 33Tagesordnung:- Diskussion über das Konzept

„Etablierung einer Wagen-platzkultur im Stadtteil

- Berichte der Ausschüsse

Sitzungen der Ortsbeiräte Die aktuellen Tagesordnungen bzw. Nachtragstagesord- nungen finden Sie etwa fünf Tagevor der Sitzung im Internet unter www.rostock.de/ksd und auch als Aushang im jeweiligenOrtsamt.

Aufgrund einer Fortbildung fürdie Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter des Bereiches Beistand-schaften/Unterhaltsrecht im Amt

für Jugend und Soziales findet inden Regionalbüros am Donners-tag, 12. Juni, keine Sprechstundestatt.

Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3in Verbindung mit § 20 Abs. 3 desSicherheits- und Ordnungsge-setz - SOG M-V in der Fassungder Bekanntmachung vom 9. Mai2011 (GVOBl. M-V S. 246),zuletzt geändert durch Artikel 2des Gesetzes vom 2. Juli 2013(GVOBl. M-V S. 434), verordnetder Oberbürgermeister der Han-sestadt Rostock mit Genehmi-gung des Ministerium für Inneresund Sport vom 28. April 2014,Az. II 230a-210-54213-2012/004-003:

Artikel 1 Änderung

§ 5 Satz 2 der Stadtverordnungder Hansestadt Rostock zumMöwenfütterungsverbot vom 22.Juli 2009, veröffentlicht imStädtischen Anzeiger „Amts- undMitteilungsblatt der HansestadtRostock“ Nr. 16 vom 29. Juli2009, Seite 6, wird wie folgt neugefasst:

„Sie tritt am 30. Juli 2019 außerKraft.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Erste Stadtverordnung zurÄnderung der Stadtverordnungder Hansestadt Rostock zumMöwenfütterungsverbot tritt amTage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.

Rostock, 15. Mai 2014

Roland MethlingOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Erste Stadtverordnung zur Änderungder Stadtverordnung der HansestadtRostock zum Möwenfütterungsverbot

vom 15. Mai 2014

Keine Sprechstunde am 12. Juni

Am Dienstag, 17. Juni und amDonnerstag, 26. Juni, bleibt dieAuskunft des Kataster-, Vermes-sungs- und Liegenschaftsamtes,

Holbeimplatz 14, aufgrund einerFortbildung der Mitarbeiterinnengeschlossen.

Katasterauskunft am 17. und 26. Juni geschlossen

4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 9

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am14.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.09.SO.156.1 Erweiterung „Landhotel Rittmeister“aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Nordosten:durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:durch Freiflächen eines Reiterhofes

im Südosten:durch den Biestower Damm

im Südwesten:durch den Damerower Weg

(siehe Übersichtsplan)

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Ralph MüllerLeiter des Amtes für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft

Öffentliche Bekanntmachung der Neuaufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans

Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“

Das im gezeigten Flurkartenausschnitt abgebildeteGrundstück, Flur 14 mit der Flurstücksbezeichnung 92/6im Flurbezirk Rostocker Heide, belegen hinter der Max-Reichpietsch-Straße steht im Eigentum der HansestadtRostock und ist mit vier Garagen bebaut. Das Anliegen derHansestadt Rostock ist es, die Eigentümer von dreiGaragen, die auf dem gezeigten Flurkartenausschnitt miteinem Kreuz gekennzeichnet sind, zu finden.Da die Eigentümer der Hansestadt Rostock unbekanntsind, wendet sie sich im Wege der öffentlichen Bekannt-machung an sie mit der Aufforderung, sich bis zum15.07.2014 im Haus des Bauens und der Umwelt, Katas-ter-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegen-schaften, Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung, Holbein-platz 14, 18069 Rostock bei Frau Rehberg zu melden -auch telefonisch unter der Nummer 381-6481, um ihrGebäudeeigentum bekannt zu geben.Setzen sich die Eigentümer der Garagen mit derHansestadt Rostock bis zum oben genannten Termin nichtin Verbindung, wird vermutet, dass sie ihr Eigentum anden Baulichkeiten aufgegeben haben. Die Garagen sinddann als herrenlose Sache zu betrachten. Die Eigentümerkönnen danach weder die Herausgabe ihres Eigentumsnoch einen Anspruch auf Schadensersatz mit Erfolggeltend machen.

Öffentliche BekanntmachungErmittlung unbekannter Eigentümer von drei Garagen

im Flurbezirk 2238 - Rostocker Heide, Flur 14, Flurstück 92/6, hinter der Max-Reichpietsch-Straße

Wohnen in Rostock WIRO.de

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG1. Vergabestelle WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Lange Straße 38, 18055 Rostock Tel. 0381.4567-0 Fax: 0381.4567-2300 E-Mail: [email protected]. Vergabe - Nr.: TP-050-94503. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A4. Ort der Ausführung: Rostock-Warnemünde5. Art u. Umfang der Leistung: Fährbeckenrückbau und -verfüllung6. Aufteilung in Lose: Los 1 Abbruch Kaikante Los 2 Fährbeckenverfüllung ja, Angebote sind möglich für ein oder

beide Lose7. Ausführungsfristen: 01.08.2014 bis 21.11.20148. Nebenangebote: zugelassen9. Anforderung der Vergabeunterlagen bei: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungs-

gesellschaft mbH Lange Straße 38, 18055 Rostock Tel. 0381.4567-2350 Fax: 0381.4567-2300 E-Mail:[email protected]. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: 25,00 E Die Gebührenzahlung erfolgt mit Verrechnungsscheck bzw. per

Banküberweisung. Empfänger WIRO Wohnen in Rostock Wohnungs-

gesellschaft mbH IBAN DE06 1304 0000 0103 7191 00 BIC COBADEFFXXX Verwendungszweck TP-050-9450

Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis überdie Zahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11. Das Angebot ist zu senden an: siehe 1. Vergabestelle

12. Angebotseröffnung: am 01.07.2014, 10.30 Uhr bei WIRO, Lange Straße 38 18055 Rostock, Zimmer 204Beim Eröffnungstermin dürfen nur Bieter und deren bevollmächtigtVertreter anwesend sein.

13. geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen14. Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter15. Nachweise zur Eignung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-

fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung -

Vordruck zu finden auf der WIRO Hompage unter www.wiro.aus-schreibungen.TP-050-9450) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6

Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf Fähigkeiten

anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikations-verzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen ge-mäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise dürfen nicht älter als ein halbes Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum, sein.

Darüber hinaus sind bereits mit dem Angebot vorzulegen: - Die Verfügbarkeit schwimmender Geräteeinheiten zum Arbeiten auf

der Warnow.

16. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.07.201417. Die Nachprüfstelle ist das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Referat II 340, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin.

Page 5: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 5

Rostock als die größte StadtMecklenburg-Vorpommerns istauch eine begehrte Kulisse fürKundgebungen und Demons-trationen. Im Jahr 2013 gingenzum Beispiel 108 Anmeldun-gen von Kundgebungen undAufzügen sowie 168 Anzeigenpolitischer Info-Stände in derStadtverwaltung ein. Für den1. Mai 2014 lagen 25 Anmel-dungen vor. Doch welcheRechte haben Anmelder undwie viele Einschränkungenmüssen von Anderen dabei inKauf genommen werden? Diese und andere Fragenbeantwortete Klaus-DieterLange, Leiter der AbteilungOrdnungs- und Verwaltungs-angelegenheiten des Stadtamtesim Gespräch mit demSTÄDTISCHEN ANZEIGER.

Darf jeder Mensch eine Kund-gebung oder Demonstrationendurchführen?Vom Grundsatz her ja. DieVersammlungsfreiheit ist einGrundrecht, das im Artikel 8 desGrundgesetztes festgeschriebenist. Es ist damit eines der höchs-ten Rechte, die in Deutschlandvom Grundgesetz gewährt wer-den. Näheres regelt dasVersammlungsgesetz. Mit Aus-nahme von so genannten Eil-oder Spontandemos, für diebesondere Voraussetzungenerfüllt sein müssen, sind Ver-sammlungen und Aufzüge unterfreiem Himmel, so der offizielleSprachgebrauch, spätestens 48Stunden vorher bei der Versamm-lungsbehörde anzumelden. InRostock ist das das Stadtamt.

Und warum genehmigt die

Stadt dann Demonstrationenund verbietet andere?Die Stadtverwaltung erteilt keineGenehmigungen für Versamm-lungen. Sie nimmt die Versamm-lungsanmeldung entgegen undhat „in unparteiischer Weisedaraufhin zu wirken, dass Anmel-der ihr grundgesetzlich geschütz-tes Anliegen der Meinungskund-gabe auch in Anspruch“ nehmenkönnen. Dazu stimmt sie sich mitallen relevanten Behörden ab, obdie Versammlung wie von derAnmelderin oder dem Anmeldergewünscht ablaufen kann oder obzur Abwendung von Gefahren fürdie öffentliche Sicherheit eventu-ell Veränderungen des beabsich-tigten Ortes und/oder der geplan-ten Zeit vereinbart werden müs-sen. Notwendige Veränderungenwerden innerhalb eines sog.Kooperationsgespräches mit denAnmeldern erörtert und wennmöglich, einvernehmlich ent-schieden. Gelingt dies nicht,müssen eventuell Auflagen erteiltwerden. Nur sehr selten, wennandere und sehr gewichtigeGründe (zum Beispiel wenn essich beim Anmelder um einerechtskräftig verbotene Parteioder Verein handelt, es konkreteHinweise gibt, dass ein unfried-licher Verlauf angestrebt wird, eskonkrete Hinweise gibt, dass ausder Versammlung heraus Strafta-ten verübt werden sollen) demRecht auf Versammlungsfreiheitentgegen stehen, ist ein Verbotzulässig. Allerdings gilt auch der Grund-satz des so genannten Erstanmel-derprivilegs. Wer also für einenbestimmten Ort und einebestimmte Zeit eine Versamm-lung anmeldet, genießt damitgrundsätzlich den Vorzug vor

später eingehenden Anmeldun-gen von Versammlungen, diezeit- und ortsgleich stattfindensollen. Auch mit den Anmeldernspäter eingehender Anmeldungenwerden innerhalb von Koopera-tionsgesprächen Lösungsansätzeerörtert, dass auch dieseVersammlungen stattfinden kön-nen, ggf. an einem anderen Ortund/oder zu einer anderen Zeit.

Wie kann die Sicherheit beiVersammlungen gewährleistetwerden?Die Stadtverwaltung prüft allemit der Anmeldung verbundenenUmstände sehr genau und istauch verpflichtet, dabei dasWissen und die Einschätzungenanderer Behörden, insbesondereder Polizei, zu berücksichtigen.Letztlich muss - nach mensch-lichem Ermessen - gewährleistetwerden, dass für alle an derVersammlung Teilnehmenden,aber auch für Dritte keine Gefahrvon der Veranstaltung ausgeht.

Ist nicht die Bewegungsfreiheitfür unbeteiligte Dritte genausohoch zu bewerten wie dieVersammlungsfreiheit?Diese Frage zu beantwortenerfordert letztlich eine Abwägungim konkreten Einzelfall. Aber essind zum Beispiel eine zeitwei-lige Straßensperrungen oderVerspätungen bei der Straßen-bahn auch von Unbeteiligten hin-zunehmen. Andererseits darf voneiner Versammlung keine Gefahrfür Dritte ausgehen.

Kann die Stadt nicht Versamm-lungen bestimmter Anmelder,die offensichtlich dem Gemein-wohl der übergroßen Mehrheitder Menschen in der Stadt ent-

gegenstehen, zurückweisen?Nein. Das Recht, eine Versamm-lung durchzuführen, gilt unab-hängig vom Anmelder und sei-nem möglichen Rückhalt in derEinwohnerschaft. Das Grundge-setz spricht hier eine sehr klareSprache und auch das höchstedeutsche Gericht, das Bundesver-fassungsgericht, hat in derVergangenheit solcherart Bestre-bungen eine deutliche Abfuhrerteilt. Auch wenn im Einzelfallpolitische Anschauungen desAnmelders nicht geteilt werden,sind alle Maßnahmen zurGewährleistung der Ausübungder Meinungs- und Versamm-lungsfreiheit einzuleiten.

Welchen Einfluss hat dieStadtverwaltung als Versamm-lungsbehörde auf den Verlaufeiner Demonstration?Die Versammlungsbehörde prüft,ob die Rahmenbedingungen derAnmeldung bzw. die möglicher-weise erteilten Auflagen einge-halten werden. Dies geschieht inenger Abstimmung mit der Poli-zei, die die Verantwortung für dieSicherheit und alle damit imZusammenhang stehenden Maß-nahmen trägt.

Einige Anmelder von denVersammlungen am 1. Maifühlten sich kriminalisiert.Kann die Verwaltung das nach-vollziehen?Neben dem schon erwähntenErstanmelderprivileg ist dieGefahrenprognose der Polizeiund und ihre darauf fußendenSicherheitserwägungen einewichtige Entscheidungsgrund-lage für die Versammlungs-behörde. Darin ist zum einen auf-geführt, welche Sicherheitsmaß-

nahmen logistisch überhaupt zubewältigen sind. Zum anderengeht es auch darum, das Potenzialmöglicher Störer, die durch dieVersammlung quasi angelocktwerden, zu berücksichtigen. DieEinschätzung der Polizei ist vonder Stadtverwaltung in jedemFall zu berücksichtigen. Dazu istsie nach Erlass der Landesregie-rung zwingend verpflichtet,zumal die Stadtverwaltung garnicht das Wissen und die Kom-petenz hat, polizeiliche Belangesachkundig einzuschätzen.

Wäre es eine Lösung, wenn dieAnmelder die Kosten, diedurch ihre Versammlungenerzeugt werden, alle selbsttragen müssten?Das lässt das Gesetz mit gutemGrund nicht zu. Die Versamm-lungsfreiheit soll allen ein Rechtauf freie Meinungsäußerungermöglichen, also auch denen,die ggf. über keine bzw. sehrgeringe finanzielle Mittel verfü-gen.

Wer kontrolliert die Versamm-lungsbehörde?Wir leben in einem Rechtsstaat,in dem die Entscheidungen derBehörden juristisch überprüfbarsind. Gerade im Versammlungs-recht wird nicht so selten davonGebrauch gemacht. Es hat immerwieder Verfahren gegeben.Bezüglich von Verfahren die imZusammenhang mit dem 1. Mai2014 anhängig wurden, ist dieRechtsauffassung der HansestadtRostock vom VerwaltungsgerichtSchwerin und Oberverwaltungs-gericht Mecklenburg-Vorpom-mern bestätigt worden.

(Das Gespräch führte Ulrich Kunze)

Fragen und Antworten zu Demonstrationenund Kundgebungen vor dem Hintergrund der

Diskussionen zum 1. Mai 2014

Sehr geehrte Hundehalterinnenund Hundehalter, wir möchtenSie an dieser Stelle daran erin-nern, dass am 1. Juli dieHundesteuer für das Jahr 2014fällig wird. Die zu entrichtendeSumme entnehmen Sie bitteIhrem letzten Hundesteuer-bescheid. Sollten Sie eine viertel-jährliche Zahlweise vereinbarthaben, bleiben die Fälligkeiten15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.des Jahres bestehen. Hiermitmöchten wir nochmals alle Hun-dehalter auf diese Möglichkeitder Zahlung der Jahressteuer invier Ratenbeträgen aufmerksammachen. Wünschen Sie künftigdiese Art der Zahlung, könnenSie diese schriftlich beantragen.Bitte versäumen Sie nicht, dieSteuer zum Fälligkeitstermin zuentrichten. Dadurch vermeiden

Sie unnötige Säumniszuschlägeund Mahngebühren. Ihre Einzah-lungen können Sie auf folgendeKonten der Hansestadt Rostock,unter Angabe Ihres Kassenzei-chens, vornehmen:

Bankverbindungen:Deutsche Kreditbank RostockIBAN: DE60 1203 0000 0000 100321 BIC: BYLADEM1001

OstseeSparkasse RostockIBAN: DE27 1305 0000 0205 600000BIC: NOLADE21ROS

Deutsche Bank RostockIBAN:DE79 1307 0000 0116 803800 BIC: DEUTDEBRXXX

Hypo Vereinsbank RostockIBAN:DE22 2003 0000 0019 565499BIC: HYVEDEMM300

Bei Steuerzahlern, die der Hanse-stadt Rostock ein SEPA-Last-schriftmandat für die Hunde-steuer erteilt haben, wird dieSteuer von der Stadtkasse auto-matisch eingezogen.Leider ist noch nicht jeder Hun-dehalter der Hansestadt Rostockim Besitz einer gültigen Hunde-marke und entrichtet die Hunde-steuer. Deshalb werden in dennächsten Wochen wieder ver-stärkt Kontrollen in den Wohn-gebieten der Hansestadt Rostockstattfinden, die Kontrollkräfteweisen sich dabei unaufgefordertmit Ihrem Dienstausweis aus.Bitte achten Sie darauf, dass Ihr

Hund außerhalb des Hauses oderGrundstückes die Hundemarkesichtbar tragen muss. Sie ist denbeauftragten Mitarbeitern derHansestadt Rostock bei den statt-findenden Kontrollen auf Verlan-gen vorzuzeigen.Auch das Ende der Hundehaltungsollten Sie, im eigenen Interesse,unverzüglich anzeigen. DieSteuerberechnung erfolgt dannnur für den anteiligen Zeitraumdes Kalenderjahres und endet mitAblauf des Monats, in dem dieHundehaltung endete. VersäumenSie es in diesem Fall bitte nicht,die Hundemarke zurückzugeben.Sollten Sie bislang versäumthaben, Ihren Hund anzumeldenoder haben darüber hinausFragen zur Erhebung der Hunde-steuer, stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen der Abteilung Steuern

des Finanzverwaltungsamtesgern zur Verfügung.Sie Erreichen uns während derSprechzeiten:

Di 9.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Do 9.00 - 12.00 und13.30 - 16.00Uhr

sowie nach Vereinbarung

in der St.-Georg-Str. 109, Haus I,Zimmer 107 (Straßenbahnhal-testelle Leibnitzplatz) bzw. tele-fonisch unter den Nummern 381-2046 und 381-2065.Darüber hinaus nehmen auch dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Ortsämtern Ihre Anliegenentgegen.

Corina KamkeLeiterin des

Finanzverwaltungsamtes

Hundesteuer wird am 1. Juli fällig

Seite 8 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden und Osten:durch die Unterwarnow - Mittel-wasserlinie,im Süden:durch die Straße mit der Straßen-bahntrasse „Am Petridamm“, dieL22, Vorpommernbrücke/„Rö-vershäger Chaussee“, „Am Stran-de“im Westen:durch das „Ludewigbecken“ alsBestandteil der Unterwarnow,begradigte Mittelwasserlinie (anden Geltungsbereich grenztunmittelbar der B-Plan Nr.11.MK.113 „Silohalbinsel“ an)

(siehe Übersichtsplan)

Die Bürgerschaft der HansestadtRostock hat in ihrer Sitzung am14.05.2014 die Satzung über denBebauungsplan Nr. 11.MI.114„Holzhalbinsel“, bestehend ausder Planzeichnung (Teil A) unddem Text (Teil B), als Satzungbeschlossen. Der Beschluss wirdhiermit bekannt gemacht. DerBebauungsplan tritt mit dieserBekanntmachung in Kraft.Jedermann kann den Bebau-ungsplan und die Begründungdazu, sowie die DIN 4109,„Schallschutz im Hochbau“, absofort im Amt für Stadtentwick-lung, Stadtplanung und Wirt-schaft sowie im Bauamt, Abtei-lung Bauordnung (hier nurBebauungsplan und Begründung)im Haus des Bauens und derUmwelt, Holbeinplatz 14, diens-

tags von 9.00 bis 12.00 Uhr und13.30 bis 18.00 Uhr einsehen undüber den Inhalt Auskunft verlan-gen. Eine Einsichtnahme zuanderen Zeiten ist nur nach vor-heriger Absprache möglich.

Eine beachtliche Verletzung derin § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3des Baugesetzbuchs (BauGB) inder Fassung der Bekannt-machung vom 23. September2004 (BGBl. I S. 2414), dasdurch Artikel 1 des Gesetzes vom11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)geändert wurde, bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschrif-ten, eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 beachtlicheVerletzung der Vorschriften überdas Verhältnis des Bebauungs-plans und des Flächennutzungs-plans sowie nach § 214 Abs. 3Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs werdenunbeachtlich, wenn sie nichtinnerhalb von einem Jahr seitdieser Bekanntmachung schrift-lich gegenüber der HansestadtRostock geltend gemacht wordensind. Dabei ist der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, darzulegen.Auf die Vorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die fristgemäßeGeltendmachung etwaiger Ent-schädigungsansprüche für Ein-griffe in eine bisher zulässigeNutzung durch diesen Bebau-ungsplan und über das Erlöschenvon Entschädigungsansprüchenwird hingewiesen.Verstöße gegen Verfahrens- und

Formvorschriften, die in derKommunalverfassung für dasLand Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V) vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V. S. 777), enthaltenoder aufgrund der KV M-V erlas-sen worden sind, können nachAblauf eines Jahres seit dieserBekanntmachung nicht mehr

geltend gemacht werden. DieseFolge tritt nicht ein, wenn derVerstoß innerhalb der Jahresfristschriftlich unter Bezeichnung derverletzten Vorschrift und derTatsache, aus der sich der Verstoßergibt, gegenüber der HansestadtRostock geltend gemacht wird.Eine Verletzung von Anzeige-,

Genehmigungs- oder Bekannt-machungsvorschriften kannabweichend davon stets geltendgemacht werden.

Rostock, 23. Mai 2014

Roland MethlingOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlussesder Satzung über den Bebauungsplan Nr.

11.MI.114 „Holzhalbinsel“

Das im gezeigten Flurkartenaus-schnitt abgebildete Grundstück,Flur 1 mit der Flurstücksbe-zeichnung 1067/95 in der Gemar-kung Warnemünde, belegen imWiesenweg steht im Eigentumder Hansestadt Rostock und istmit einer Garage bebaut. DasAnliegen der Hansestadt Rostockist es, den Eigentümer der Gara-ge, der auf dem gezeigten Flur-kartenausschnitt mit einem Kreuzgekennzeichnet ist, zu finden.Da der Eigentümer der Hanse-stadt Rostock unbekannt ist, wen-det sie sich im Wege der öffent-lichen Bekanntmachung an ihn

mit der Aufforderung, sich biszum 2. Juli 2014 im Haus desBauens, Kataster-, Vermessungs-und Liegenschaftsamt, Abt.Liegenschaften, SachgebietLiegenschaftsverwaltung, Hol-beinplatz 14, 18069 Rostock beiHerrn Köhn zu melden - auchtelefonisch unter der Nummer381-6484, um sein Eigentumbekannt zu geben.

Setzt sich der Eigentümer derGarage mit der HansestadtRostock bis zum oben genanntenTermin nicht in Verbindung, wirdvermutet, dass er sein Eigentum

an der Baulichkeit aufgegebenhat. Die Garage ist dann alsherrenlose Sache zu betrachten.

Der Eigentümer kann danachweder die Herausgabe seinesEigentums noch einen Anspruch

auf Schadensersatz mit Erfolggeltend machen.

Öffentliche BekanntmachungErmittlung des unbekannten

Eigentümers einer Garage in derGemarkung Warnemünde, Flur 1, Flurstück 1067/95,

Wiesenweg

Page 6: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

Seite 6 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Masterplan 100 Prozent Klimaschutz fürdie Hansestadt Rostock - das Konzept

liegt vor - Start zur UmsetzungSeit 2012 wurde für dieHansestadt im Rahmen einesvierjährigen Fördermittelprojek-tes des BMUB der Masterplan100 Prozent Klimaschutz erarbei-

tet. Für das jetzt vorliegendeKonzept wurde von der Bürger-schaft seine Umsetzung beschlos-sen. Die erste Phase des Projektesist damit abgeschlossen. Mit der

beginnenden Umsetzung desKonzeptes werden in einemkontinuierlichen Kontrollprozeßjeweils der erreichte Stand beur-teilt und das Konzept mit ange-

passten Maßnahmeplänen für dieunmittelbare Zukunft fortge-schrieben. Zieltermin für 100Prozent Klimaschutz ist das Jahr2050, dann soll der Energie-

verbrauch der Hansestadt nurnoch 50 Prozent des Wertes von1990 betragen, der Emissionswertfür Kohlendioxid nur noch fünfProzent.

Warum ist es nötig und wichtig, bei allen Unwägbar-keiten, die für diesen langen Zeitraum bestehen, jetztso einen Masterplan zu erstellen?

Regelmäßig liest und hört man von lokalen Naturkatas-trophen: Hurricanes in Mittelamerika, Buschbrände inAustralien, Erdrutsche in Asien, Überschwemmungen inSüdengland, Serbien, Deutschland…. Mag man diese unddas Abschmelzen der Gletscher und Polkappen als Anzei-chen des Klimawandels deuten oder nicht - die Ressourcender Erde an Rohstoffen und fossilen Energiequellennehmen drastisch ab. Die Erschließung der verbliebenenReserven wird zunehmend kostenaufwendiger und bewirktunabsehbare Folgen für die Umwelt.In jedem Fall ist es unausweichlich, alternative, umwelt-freundliche, dauerhaft verfügbare Energiequellen zuerschließen, denn ein Leben ohne zuverlässige Energie-versorgung ist für uns nicht vorstellbar und auch kein Ziel.Schon realisierte Ansätze zum Ersatz fossiler Energie-quellen durch regenerative wie Windkraft, Solarthermie,Photovoltaik, Biomasse zeigen, dass dies sowohl kosten-intensiv als auch teilweise problematisch ist aufgrund desdiskontinuierlichen Angebotes der Regenerativenergien.Neben der Erschließung der neuen Energiequellen müssenauch intelligente, effiziente Speichermöglichkeiten ent-wickelt werden. Es wird also einen längeren Zeitraum inAnspruch nehmen, diese Energiewende umzusetzen und esist auch ein genauer Plan notwendig, um immer am rich-tigen Ort zur richtigen Zeit die benötigte Energiemengezur Verfügung zu haben.

Für die Hansestadt Rostock ist der Grundstein für den Planzur Energiewende im Masterplankonzept gelegt:Hier wurde ermittelt, wie hoch der Energiebedarf dereinzelnen Verbrauchergruppen Privathaushalte, Industrie,Handel und Gewerbe sowie Verkehr aktuell ist, je nachEnergieart Wärme, Strom und Treibstoff und wie sich die-ser bei Betrachtung verschiedener Entwicklungsszenarienin Zukunft gestalten wird. Darauf basierend wurdenZwischenziele und Maßnahmen abgeleitet, die in unmittel-barer Zukunft Beiträge auf dem Weg zur Energiewendeleisten können.Wichtig ist auch, dass die künftige Energiegewinnunglokal bzw. regional erfolgen muss. Erstens schafft diesArbeitsplätze und die von den Abnehmern zu zahlendenEnergiekosten bleiben im Wirtschaftskreislauf der Region.Angebot und Nachfrage von Energie sind zukünftig inÜbereinstimmung zu bringen. Kapazitätsprobleme sindvorprogrammiert, wenn sich jeder auf Energiequellenanderer verlässt.Aber auch die örtlichen Regenerativenergiequellen habenein begrenztes Potential:Geeignete Dächer für PV-Anlagen sind in Anzahl undGröße begrenzt. Geothermiebohrungen sind wohlüberlegtzu verteilen, um sich nicht gegenseitig zu beeinflussen, dielandwirtschaftlichen Anbauflächen können nicht nur für

Energiepflanzen genutzt werden und ein dichter Wald ausWindrädern kann auch nicht das Ziel sein.Daher ist die erste Maßnahme zur Energiewende das Ener-giesparen, um den Energiebedarf dem Erzeugungspoten-tial anzupassen. Möglichkeiten gibt es dazu viele, ange-fangen beim aufmerksamen Umgang mit Energie imAlltag über Dämmung der Häuser, effiziente Haushalts-geräte und Autos sowie die Nutzung anderer Fortbewe-gungsmittel wie Fahrrad oder ÖPNV.Sparen muss dabei nicht gleichbedeutend sein mitKomfortverlust und Verzicht. Vielmehr hat es mit Umden-ken zu tun, mit einem Wandel in der Lebenskultur zu mehrNachhaltigkeit. Energiewende hat viel mit Bewusstsein und bewusstemHandeln zu tun. In Rostock haben sich in den letztenJahren mehrere verschiedene, von Bürgern ins Leben geru-fene Initiativen gegründet, die sich mit nachhaltiger regio-naler Versorgung, Abfallvermeidung und zukunftsfähigenLebensweisen befassen und damit auch einen Beitrag zurEnergiewende leisten. Die Anschaffung eines hocheffi-zienten Kühlschrankes nutzt sehr wenig, wenn mit dereingesparten Energie zum Beispiel ein zusätzlichesFernsehgerät betrieben wird (rebound-Effekt), wobei dieGesamtenergiekosten für den Verbraucher gleich bleiben.Auch der Konsum regionaler Produkte trägt wesentlich zuEnergieeinsparungen bei - Transport- und Kühlaufwandwerden erheblich reduziert. Die Summe der kleinstenBeiträge führt zu Erfolgen und jeder kann einen Beitragleisten.

Die Grafik zeigt, dass zur Erreichung des Masterplanzielesder Energiebedarf des Jahres 2010 bis 2050 noch um 27Prozent gesenkt werden muss. Die angegebenen Zahlensind Absolutwerte, die Wirtschafts- und Bevölkerungs-entwicklung nicht betrachten.

Das vorliegende Konzept zum Masterplan ist unserFahrplan zur Energiewende.Die Aufgabe der Klimaschutzleitstelle besteht in derAnregung und Koordinierung von Beiträgen der Akteurein der Hansestadt sowie in der regelmäßigen Auswertungder Ergebnisse. Dazu wird eine Steuerungsgruppe gebil-

det, die sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, desEnergiebündnisses und des Agenda21-Rates zusammen-setzt und den Prozess kontrolliert, dokumentiert und abge-stimmt fortschreibt. Der Masterplan ist im Internet nach-zulesen unter www.rostock.de/umweltamt Energie-bündnis Rostock aktuelle Meldungen.

Wie geht es weiter ?

Im Bereich der Stadtverwaltung werden in diesem Jahr elfUmsetzungsmaßnahmen begonnen oder weitergeführt.Darunter die Erstellung von Energiekonzepten im Zusam-menhang mit Sanierungsmaßnahmen für große kommu-nale Energieverbraucher, die Erarbeitung eines Planungs-leitfadens für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im kom-munalen Bereich, der ökologische und energetischeMindestanforderungen dafür festschreibt, Kampagnen zurMotivation für Energiespar- und Klimaschutzaktivitäten,der Energiesparwettbewerb der Schulen, die Vervollstän-digung der Informationsplattform zu Energieversorgungs-möglichkeiten in Rostock:www.rostock.de Rathaus Rostock direkt Stadt-plan Themen zuschalten Energieversorgung

Tourbeispiele ObjektWattmanufactur PV-Anlage auf DeponieRSAG Energiekonzept StraßenbahnBürgersolar- BürgersolaranlageInitiative LichtenhagenWIRO PV-Anlage zur EigennutzungVattenfall Ersatzbrennstoff-KraftwerkUniversität Intelligente Wärmelenkung im Rostock Rechenzentrum und der Bibliothek

Auszug GeoPort, Thema Energieversorgung

und viele öffentliche Veranstaltungen, die in Zusammen-arbeit mit aktiven Partnern organisiert werden und zudenen Sie alle herzlich eingeladen sind. Ilona Hartmann

Umweltamt

4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 7

Masterplan 100 Prozent Klimaschutz für dieHansestadt Rostock - das Konzept liegt vor -

Start zur UmsetzungDie Mitglieder des Energiebünd-nisses setzen in ihren eigenenBereichen ebenfalls Maßnahmenum, die die Energiewende inRostock unterstützen und imMasterplankonzept festgehaltenwurden. Darüber hinaus werdensie im Herbst 2014 für die inter-essierte Öffentlichkeit „Energie-touren“ anbieten. Vor Ort in denUnternehmen kann man sichdann selbst überzeugen, welcheAktivitäten zum Energiesparenund im Klimaschutz ergriffen

werden und welche ersten Erfol-ge zu verzeichnen sind. Die An-kündigung der Termine wird überdie Volkshochschule mit demProgrammheft für das nächsteSemester erfolgen.

Stadtradeln11. Juni bis 1. Juli

Auftaktfahrt am 11. Juni, 17 UhrStart vor dem Rathaus

Klimaaktionswoche15. bis 21. Spetember

unter anderem mit- Filmreihe im LiWu - Auftakt der Energietour des

Energiebündnis Rostock- dem Klimaaktionstag am

Kröpeliner Tor

Seit Oktober 2013 gibt es dasKlimasparbuch für Rostock mitvielen nützlichen Alltagstips zuKlimaschutz und Nachhaltigkeitsowie 41 Gutscheinen von loka-len, regionalen und überregiona-len Anbietern vom Gratiskaffeeüber Rabattprozente auf Warenund Dienstleistungen bis zumkostenlosen Energiecheck für dieHaussanierung.

Alle Gutscheine gelten bis zum31. Dezember 2014, erhältlich istdas Klimasparbuch in Buchhand-lungen für 4,95 Euro.

Am 15. Mai 2014 war die Hansestadt Rostock Gastgeber für das 6. Arbeitstreffen der 19 Kommunen aus dem gesam-ten Bundesgebiet, die einen geförderten Masterplan 100 Prozent Klimaschutz erarbeiten.Das Treffen fand in den Räumen des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung in Warnemünde statt. Es wurden insbe-sondere die Erfahrungen aus den 10 Kommunen, deren Konzepte schon vorliegen, ausgewertet und diskutiert.

Foto: Umweltamt Rostock

1. Testvorbereitungskurs aufdie Berufsreife (Schuljahresstart1. September 2014)Dauer: 11. bis 21. AugustZeit: montags, dienstags,

mittwochs und donnerstags, 7.30 bis 12.30 Uhr

Ort: Am Kabutzenhof 20a 48 Kursstunden = 48,00 EUR

2. Erste Schritte der Bildbear-beitung mit Photoshop Dauer: 16. Juni bis 9. JuliZeit: montags, mittwochs,

17.00 bis 20.15 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a32 Kursstunden = 128,00 EUR

3. Spanisch für TouristenNiveaustufe A1.1 am Vormittagbzw. am AbendDauer: 30. Juni bis 4. JuliZeit: Montag - Freitag,

9.00 bis 12.15 Uhr bzw. 17.00 bis 20.15 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a20 Kursstunden = 70,00 EUR

4. Thaiküche Kochkurs mit Originalrezeptendes Samui Institute of ThaiCulinary Arts (SITCA)Dauer: 4. bis 11. Juni Zeit: mittwochs,

18.30 bis 20.45 UhrOrt: EWS-Lehrküche,

Werftstr. 56 Kursstunden = 24,00 EUR

5. Plattdeutsche Lesung mitWerner Völschowein Hörgenuss nicht nur fürPlattsnackers „Dat Brüden geihtüm“ sowie heitere GedichtenTermin: 5. Juni, 17.00 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a,

AulaEntgelt: 5,00 EUR

Anmeldung und Infos: Am Kabutzenhof 20a, Telefon0381 381-4300 oder im Internetunter www.vhs-hro.de

Angebote der Volkshochschule

Am 20. Juni 2014 wird sich derPlanungs- und Gestaltungsbeiratder Hansestadt Rostock zu seiner8. öffentlichen Sitzung zusam-menfinden. Diese wird am Freitag, 20. Juni2014 von 14.00 bis 16.30 Uhr, inder Kunsthalle, HamburgerStraße 40, stattfinden.

Im Rahmen der 8. Sitzung desPlanungs- und Gestaltungsbei-rates der Hansestadt Rostock

stehen folgende Vorhaben auf dervorläufigen Tagesordnung.

1. 14.00 - 14.30 UhrErweiterungsbau Chemie,Südcampus

2. 14.30 - 15.00 UhrOrtseingang Warnemünde,Aufgabenstellung zur Mehrfach-beauftragung

3. 15.00 - 15.30 UhrGesundheitszentrum Südringnicht öffentlich

4. 15.30 - 16.00 UhrUmbau des Eingangs- und Erd-geschossbereiches des Hauptge-bäudes der WIRO Wohnungs-gesellschaftnicht öffentlich

5. 16.00 - 16.30 uHR„Telegraphenamt“, Wallstraße 1anicht öffentlich

Der Planungs- und Gestaltungs-beirat tagt vierteljährlich, umPlanungen und Bauvorhaben inder Hansestadt frühzeitig zubeurteilen. Ziel der stattfinden-den Diskussion und Urteilsfin-dung ist es, Empfehlungen als

Entscheidungsgrundlage für dieBürgerschaft und ihre Gremiensowie für die Verwaltung derHansestadt Rostock zu erarbeitenund gleichzeitig private Bauher-ren bei der Gestaltung städtebau-lich bedeutsamer Vorhaben zuberaten.

Interessierte Bürgerinnen undBürger können den öffentlichenTeil der Diskussion als Zuhörerverfolgen.

Sitzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Rostock am 20. Juni

Page 7: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

Seite 6 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Masterplan 100 Prozent Klimaschutz fürdie Hansestadt Rostock - das Konzept

liegt vor - Start zur UmsetzungSeit 2012 wurde für dieHansestadt im Rahmen einesvierjährigen Fördermittelprojek-tes des BMUB der Masterplan100 Prozent Klimaschutz erarbei-

tet. Für das jetzt vorliegendeKonzept wurde von der Bürger-schaft seine Umsetzung beschlos-sen. Die erste Phase des Projektesist damit abgeschlossen. Mit der

beginnenden Umsetzung desKonzeptes werden in einemkontinuierlichen Kontrollprozeßjeweils der erreichte Stand beur-teilt und das Konzept mit ange-

passten Maßnahmeplänen für dieunmittelbare Zukunft fortge-schrieben. Zieltermin für 100Prozent Klimaschutz ist das Jahr2050, dann soll der Energie-

verbrauch der Hansestadt nurnoch 50 Prozent des Wertes von1990 betragen, der Emissionswertfür Kohlendioxid nur noch fünfProzent.

Warum ist es nötig und wichtig, bei allen Unwägbar-keiten, die für diesen langen Zeitraum bestehen, jetztso einen Masterplan zu erstellen?

Regelmäßig liest und hört man von lokalen Naturkatas-trophen: Hurricanes in Mittelamerika, Buschbrände inAustralien, Erdrutsche in Asien, Überschwemmungen inSüdengland, Serbien, Deutschland…. Mag man diese unddas Abschmelzen der Gletscher und Polkappen als Anzei-chen des Klimawandels deuten oder nicht - die Ressourcender Erde an Rohstoffen und fossilen Energiequellennehmen drastisch ab. Die Erschließung der verbliebenenReserven wird zunehmend kostenaufwendiger und bewirktunabsehbare Folgen für die Umwelt.In jedem Fall ist es unausweichlich, alternative, umwelt-freundliche, dauerhaft verfügbare Energiequellen zuerschließen, denn ein Leben ohne zuverlässige Energie-versorgung ist für uns nicht vorstellbar und auch kein Ziel.Schon realisierte Ansätze zum Ersatz fossiler Energie-quellen durch regenerative wie Windkraft, Solarthermie,Photovoltaik, Biomasse zeigen, dass dies sowohl kosten-intensiv als auch teilweise problematisch ist aufgrund desdiskontinuierlichen Angebotes der Regenerativenergien.Neben der Erschließung der neuen Energiequellen müssenauch intelligente, effiziente Speichermöglichkeiten ent-wickelt werden. Es wird also einen längeren Zeitraum inAnspruch nehmen, diese Energiewende umzusetzen und esist auch ein genauer Plan notwendig, um immer am rich-tigen Ort zur richtigen Zeit die benötigte Energiemengezur Verfügung zu haben.

Für die Hansestadt Rostock ist der Grundstein für den Planzur Energiewende im Masterplankonzept gelegt:Hier wurde ermittelt, wie hoch der Energiebedarf dereinzelnen Verbrauchergruppen Privathaushalte, Industrie,Handel und Gewerbe sowie Verkehr aktuell ist, je nachEnergieart Wärme, Strom und Treibstoff und wie sich die-ser bei Betrachtung verschiedener Entwicklungsszenarienin Zukunft gestalten wird. Darauf basierend wurdenZwischenziele und Maßnahmen abgeleitet, die in unmittel-barer Zukunft Beiträge auf dem Weg zur Energiewendeleisten können.Wichtig ist auch, dass die künftige Energiegewinnunglokal bzw. regional erfolgen muss. Erstens schafft diesArbeitsplätze und die von den Abnehmern zu zahlendenEnergiekosten bleiben im Wirtschaftskreislauf der Region.Angebot und Nachfrage von Energie sind zukünftig inÜbereinstimmung zu bringen. Kapazitätsprobleme sindvorprogrammiert, wenn sich jeder auf Energiequellenanderer verlässt.Aber auch die örtlichen Regenerativenergiequellen habenein begrenztes Potential:Geeignete Dächer für PV-Anlagen sind in Anzahl undGröße begrenzt. Geothermiebohrungen sind wohlüberlegtzu verteilen, um sich nicht gegenseitig zu beeinflussen, dielandwirtschaftlichen Anbauflächen können nicht nur für

Energiepflanzen genutzt werden und ein dichter Wald ausWindrädern kann auch nicht das Ziel sein.Daher ist die erste Maßnahme zur Energiewende das Ener-giesparen, um den Energiebedarf dem Erzeugungspoten-tial anzupassen. Möglichkeiten gibt es dazu viele, ange-fangen beim aufmerksamen Umgang mit Energie imAlltag über Dämmung der Häuser, effiziente Haushalts-geräte und Autos sowie die Nutzung anderer Fortbewe-gungsmittel wie Fahrrad oder ÖPNV.Sparen muss dabei nicht gleichbedeutend sein mitKomfortverlust und Verzicht. Vielmehr hat es mit Umden-ken zu tun, mit einem Wandel in der Lebenskultur zu mehrNachhaltigkeit. Energiewende hat viel mit Bewusstsein und bewusstemHandeln zu tun. In Rostock haben sich in den letztenJahren mehrere verschiedene, von Bürgern ins Leben geru-fene Initiativen gegründet, die sich mit nachhaltiger regio-naler Versorgung, Abfallvermeidung und zukunftsfähigenLebensweisen befassen und damit auch einen Beitrag zurEnergiewende leisten. Die Anschaffung eines hocheffi-zienten Kühlschrankes nutzt sehr wenig, wenn mit dereingesparten Energie zum Beispiel ein zusätzlichesFernsehgerät betrieben wird (rebound-Effekt), wobei dieGesamtenergiekosten für den Verbraucher gleich bleiben.Auch der Konsum regionaler Produkte trägt wesentlich zuEnergieeinsparungen bei - Transport- und Kühlaufwandwerden erheblich reduziert. Die Summe der kleinstenBeiträge führt zu Erfolgen und jeder kann einen Beitragleisten.

Die Grafik zeigt, dass zur Erreichung des Masterplanzielesder Energiebedarf des Jahres 2010 bis 2050 noch um 27Prozent gesenkt werden muss. Die angegebenen Zahlensind Absolutwerte, die Wirtschafts- und Bevölkerungs-entwicklung nicht betrachten.

Das vorliegende Konzept zum Masterplan ist unserFahrplan zur Energiewende.Die Aufgabe der Klimaschutzleitstelle besteht in derAnregung und Koordinierung von Beiträgen der Akteurein der Hansestadt sowie in der regelmäßigen Auswertungder Ergebnisse. Dazu wird eine Steuerungsgruppe gebil-

det, die sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, desEnergiebündnisses und des Agenda21-Rates zusammen-setzt und den Prozess kontrolliert, dokumentiert und abge-stimmt fortschreibt. Der Masterplan ist im Internet nach-zulesen unter www.rostock.de/umweltamt Energie-bündnis Rostock aktuelle Meldungen.

Wie geht es weiter ?

Im Bereich der Stadtverwaltung werden in diesem Jahr elfUmsetzungsmaßnahmen begonnen oder weitergeführt.Darunter die Erstellung von Energiekonzepten im Zusam-menhang mit Sanierungsmaßnahmen für große kommu-nale Energieverbraucher, die Erarbeitung eines Planungs-leitfadens für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im kom-munalen Bereich, der ökologische und energetischeMindestanforderungen dafür festschreibt, Kampagnen zurMotivation für Energiespar- und Klimaschutzaktivitäten,der Energiesparwettbewerb der Schulen, die Vervollstän-digung der Informationsplattform zu Energieversorgungs-möglichkeiten in Rostock:www.rostock.de Rathaus Rostock direkt Stadt-plan Themen zuschalten Energieversorgung

Tourbeispiele ObjektWattmanufactur PV-Anlage auf DeponieRSAG Energiekonzept StraßenbahnBürgersolar- BürgersolaranlageInitiative LichtenhagenWIRO PV-Anlage zur EigennutzungVattenfall Ersatzbrennstoff-KraftwerkUniversität Intelligente Wärmelenkung im Rostock Rechenzentrum und der Bibliothek

Auszug GeoPort, Thema Energieversorgung

und viele öffentliche Veranstaltungen, die in Zusammen-arbeit mit aktiven Partnern organisiert werden und zudenen Sie alle herzlich eingeladen sind. Ilona Hartmann

Umweltamt

4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 7

Masterplan 100 Prozent Klimaschutz für dieHansestadt Rostock - das Konzept liegt vor -

Start zur UmsetzungDie Mitglieder des Energiebünd-nisses setzen in ihren eigenenBereichen ebenfalls Maßnahmenum, die die Energiewende inRostock unterstützen und imMasterplankonzept festgehaltenwurden. Darüber hinaus werdensie im Herbst 2014 für die inter-essierte Öffentlichkeit „Energie-touren“ anbieten. Vor Ort in denUnternehmen kann man sichdann selbst überzeugen, welcheAktivitäten zum Energiesparenund im Klimaschutz ergriffen

werden und welche ersten Erfol-ge zu verzeichnen sind. Die An-kündigung der Termine wird überdie Volkshochschule mit demProgrammheft für das nächsteSemester erfolgen.

Stadtradeln11. Juni bis 1. Juli

Auftaktfahrt am 11. Juni, 17 UhrStart vor dem Rathaus

Klimaaktionswoche15. bis 21. Spetember

unter anderem mit- Filmreihe im LiWu - Auftakt der Energietour des

Energiebündnis Rostock- dem Klimaaktionstag am

Kröpeliner Tor

Seit Oktober 2013 gibt es dasKlimasparbuch für Rostock mitvielen nützlichen Alltagstips zuKlimaschutz und Nachhaltigkeitsowie 41 Gutscheinen von loka-len, regionalen und überregiona-len Anbietern vom Gratiskaffeeüber Rabattprozente auf Warenund Dienstleistungen bis zumkostenlosen Energiecheck für dieHaussanierung.

Alle Gutscheine gelten bis zum31. Dezember 2014, erhältlich istdas Klimasparbuch in Buchhand-lungen für 4,95 Euro.

Am 15. Mai 2014 war die Hansestadt Rostock Gastgeber für das 6. Arbeitstreffen der 19 Kommunen aus dem gesam-ten Bundesgebiet, die einen geförderten Masterplan 100 Prozent Klimaschutz erarbeiten.Das Treffen fand in den Räumen des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung in Warnemünde statt. Es wurden insbe-sondere die Erfahrungen aus den 10 Kommunen, deren Konzepte schon vorliegen, ausgewertet und diskutiert.

Foto: Umweltamt Rostock

1. Testvorbereitungskurs aufdie Berufsreife (Schuljahresstart1. September 2014)Dauer: 11. bis 21. AugustZeit: montags, dienstags,

mittwochs und donnerstags, 7.30 bis 12.30 Uhr

Ort: Am Kabutzenhof 20a 48 Kursstunden = 48,00 EUR

2. Erste Schritte der Bildbear-beitung mit Photoshop Dauer: 16. Juni bis 9. JuliZeit: montags, mittwochs,

17.00 bis 20.15 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a32 Kursstunden = 128,00 EUR

3. Spanisch für TouristenNiveaustufe A1.1 am Vormittagbzw. am AbendDauer: 30. Juni bis 4. JuliZeit: Montag - Freitag,

9.00 bis 12.15 Uhr bzw. 17.00 bis 20.15 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a20 Kursstunden = 70,00 EUR

4. Thaiküche Kochkurs mit Originalrezeptendes Samui Institute of ThaiCulinary Arts (SITCA)Dauer: 4. bis 11. Juni Zeit: mittwochs,

18.30 bis 20.45 UhrOrt: EWS-Lehrküche,

Werftstr. 56 Kursstunden = 24,00 EUR

5. Plattdeutsche Lesung mitWerner Völschowein Hörgenuss nicht nur fürPlattsnackers „Dat Brüden geihtüm“ sowie heitere GedichtenTermin: 5. Juni, 17.00 UhrOrt: Am Kabutzenhof 20a,

AulaEntgelt: 5,00 EUR

Anmeldung und Infos: Am Kabutzenhof 20a, Telefon0381 381-4300 oder im Internetunter www.vhs-hro.de

Angebote der Volkshochschule

Am 20. Juni 2014 wird sich derPlanungs- und Gestaltungsbeiratder Hansestadt Rostock zu seiner8. öffentlichen Sitzung zusam-menfinden. Diese wird am Freitag, 20. Juni2014 von 14.00 bis 16.30 Uhr, inder Kunsthalle, HamburgerStraße 40, stattfinden.

Im Rahmen der 8. Sitzung desPlanungs- und Gestaltungsbei-rates der Hansestadt Rostock

stehen folgende Vorhaben auf dervorläufigen Tagesordnung.

1. 14.00 - 14.30 UhrErweiterungsbau Chemie,Südcampus

2. 14.30 - 15.00 UhrOrtseingang Warnemünde,Aufgabenstellung zur Mehrfach-beauftragung

3. 15.00 - 15.30 UhrGesundheitszentrum Südringnicht öffentlich

4. 15.30 - 16.00 UhrUmbau des Eingangs- und Erd-geschossbereiches des Hauptge-bäudes der WIRO Wohnungs-gesellschaftnicht öffentlich

5. 16.00 - 16.30 uHR„Telegraphenamt“, Wallstraße 1anicht öffentlich

Der Planungs- und Gestaltungs-beirat tagt vierteljährlich, umPlanungen und Bauvorhaben inder Hansestadt frühzeitig zubeurteilen. Ziel der stattfinden-den Diskussion und Urteilsfin-dung ist es, Empfehlungen als

Entscheidungsgrundlage für dieBürgerschaft und ihre Gremiensowie für die Verwaltung derHansestadt Rostock zu erarbeitenund gleichzeitig private Bauher-ren bei der Gestaltung städtebau-lich bedeutsamer Vorhaben zuberaten.

Interessierte Bürgerinnen undBürger können den öffentlichenTeil der Diskussion als Zuhörerverfolgen.

Sitzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Rostock am 20. Juni

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4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 5

Rostock als die größte StadtMecklenburg-Vorpommerns istauch eine begehrte Kulisse fürKundgebungen und Demons-trationen. Im Jahr 2013 gingenzum Beispiel 108 Anmeldun-gen von Kundgebungen undAufzügen sowie 168 Anzeigenpolitischer Info-Stände in derStadtverwaltung ein. Für den1. Mai 2014 lagen 25 Anmel-dungen vor. Doch welcheRechte haben Anmelder undwie viele Einschränkungenmüssen von Anderen dabei inKauf genommen werden? Diese und andere Fragenbeantwortete Klaus-DieterLange, Leiter der AbteilungOrdnungs- und Verwaltungs-angelegenheiten des Stadtamtesim Gespräch mit demSTÄDTISCHEN ANZEIGER.

Darf jeder Mensch eine Kund-gebung oder Demonstrationendurchführen?Vom Grundsatz her ja. DieVersammlungsfreiheit ist einGrundrecht, das im Artikel 8 desGrundgesetztes festgeschriebenist. Es ist damit eines der höchs-ten Rechte, die in Deutschlandvom Grundgesetz gewährt wer-den. Näheres regelt dasVersammlungsgesetz. Mit Aus-nahme von so genannten Eil-oder Spontandemos, für diebesondere Voraussetzungenerfüllt sein müssen, sind Ver-sammlungen und Aufzüge unterfreiem Himmel, so der offizielleSprachgebrauch, spätestens 48Stunden vorher bei der Versamm-lungsbehörde anzumelden. InRostock ist das das Stadtamt.

Und warum genehmigt die

Stadt dann Demonstrationenund verbietet andere?Die Stadtverwaltung erteilt keineGenehmigungen für Versamm-lungen. Sie nimmt die Versamm-lungsanmeldung entgegen undhat „in unparteiischer Weisedaraufhin zu wirken, dass Anmel-der ihr grundgesetzlich geschütz-tes Anliegen der Meinungskund-gabe auch in Anspruch“ nehmenkönnen. Dazu stimmt sie sich mitallen relevanten Behörden ab, obdie Versammlung wie von derAnmelderin oder dem Anmeldergewünscht ablaufen kann oder obzur Abwendung von Gefahren fürdie öffentliche Sicherheit eventu-ell Veränderungen des beabsich-tigten Ortes und/oder der geplan-ten Zeit vereinbart werden müs-sen. Notwendige Veränderungenwerden innerhalb eines sog.Kooperationsgespräches mit denAnmeldern erörtert und wennmöglich, einvernehmlich ent-schieden. Gelingt dies nicht,müssen eventuell Auflagen erteiltwerden. Nur sehr selten, wennandere und sehr gewichtigeGründe (zum Beispiel wenn essich beim Anmelder um einerechtskräftig verbotene Parteioder Verein handelt, es konkreteHinweise gibt, dass ein unfried-licher Verlauf angestrebt wird, eskonkrete Hinweise gibt, dass ausder Versammlung heraus Strafta-ten verübt werden sollen) demRecht auf Versammlungsfreiheitentgegen stehen, ist ein Verbotzulässig. Allerdings gilt auch der Grund-satz des so genannten Erstanmel-derprivilegs. Wer also für einenbestimmten Ort und einebestimmte Zeit eine Versamm-lung anmeldet, genießt damitgrundsätzlich den Vorzug vor

später eingehenden Anmeldun-gen von Versammlungen, diezeit- und ortsgleich stattfindensollen. Auch mit den Anmeldernspäter eingehender Anmeldungenwerden innerhalb von Koopera-tionsgesprächen Lösungsansätzeerörtert, dass auch dieseVersammlungen stattfinden kön-nen, ggf. an einem anderen Ortund/oder zu einer anderen Zeit.

Wie kann die Sicherheit beiVersammlungen gewährleistetwerden?Die Stadtverwaltung prüft allemit der Anmeldung verbundenenUmstände sehr genau und istauch verpflichtet, dabei dasWissen und die Einschätzungenanderer Behörden, insbesondereder Polizei, zu berücksichtigen.Letztlich muss - nach mensch-lichem Ermessen - gewährleistetwerden, dass für alle an derVersammlung Teilnehmenden,aber auch für Dritte keine Gefahrvon der Veranstaltung ausgeht.

Ist nicht die Bewegungsfreiheitfür unbeteiligte Dritte genausohoch zu bewerten wie dieVersammlungsfreiheit?Diese Frage zu beantwortenerfordert letztlich eine Abwägungim konkreten Einzelfall. Aber essind zum Beispiel eine zeitwei-lige Straßensperrungen oderVerspätungen bei der Straßen-bahn auch von Unbeteiligten hin-zunehmen. Andererseits darf voneiner Versammlung keine Gefahrfür Dritte ausgehen.

Kann die Stadt nicht Versamm-lungen bestimmter Anmelder,die offensichtlich dem Gemein-wohl der übergroßen Mehrheitder Menschen in der Stadt ent-

gegenstehen, zurückweisen?Nein. Das Recht, eine Versamm-lung durchzuführen, gilt unab-hängig vom Anmelder und sei-nem möglichen Rückhalt in derEinwohnerschaft. Das Grundge-setz spricht hier eine sehr klareSprache und auch das höchstedeutsche Gericht, das Bundesver-fassungsgericht, hat in derVergangenheit solcherart Bestre-bungen eine deutliche Abfuhrerteilt. Auch wenn im Einzelfallpolitische Anschauungen desAnmelders nicht geteilt werden,sind alle Maßnahmen zurGewährleistung der Ausübungder Meinungs- und Versamm-lungsfreiheit einzuleiten.

Welchen Einfluss hat dieStadtverwaltung als Versamm-lungsbehörde auf den Verlaufeiner Demonstration?Die Versammlungsbehörde prüft,ob die Rahmenbedingungen derAnmeldung bzw. die möglicher-weise erteilten Auflagen einge-halten werden. Dies geschieht inenger Abstimmung mit der Poli-zei, die die Verantwortung für dieSicherheit und alle damit imZusammenhang stehenden Maß-nahmen trägt.

Einige Anmelder von denVersammlungen am 1. Maifühlten sich kriminalisiert.Kann die Verwaltung das nach-vollziehen?Neben dem schon erwähntenErstanmelderprivileg ist dieGefahrenprognose der Polizeiund und ihre darauf fußendenSicherheitserwägungen einewichtige Entscheidungsgrund-lage für die Versammlungs-behörde. Darin ist zum einen auf-geführt, welche Sicherheitsmaß-

nahmen logistisch überhaupt zubewältigen sind. Zum anderengeht es auch darum, das Potenzialmöglicher Störer, die durch dieVersammlung quasi angelocktwerden, zu berücksichtigen. DieEinschätzung der Polizei ist vonder Stadtverwaltung in jedemFall zu berücksichtigen. Dazu istsie nach Erlass der Landesregie-rung zwingend verpflichtet,zumal die Stadtverwaltung garnicht das Wissen und die Kom-petenz hat, polizeiliche Belangesachkundig einzuschätzen.

Wäre es eine Lösung, wenn dieAnmelder die Kosten, diedurch ihre Versammlungenerzeugt werden, alle selbsttragen müssten?Das lässt das Gesetz mit gutemGrund nicht zu. Die Versamm-lungsfreiheit soll allen ein Rechtauf freie Meinungsäußerungermöglichen, also auch denen,die ggf. über keine bzw. sehrgeringe finanzielle Mittel verfü-gen.

Wer kontrolliert die Versamm-lungsbehörde?Wir leben in einem Rechtsstaat,in dem die Entscheidungen derBehörden juristisch überprüfbarsind. Gerade im Versammlungs-recht wird nicht so selten davonGebrauch gemacht. Es hat immerwieder Verfahren gegeben.Bezüglich von Verfahren die imZusammenhang mit dem 1. Mai2014 anhängig wurden, ist dieRechtsauffassung der HansestadtRostock vom VerwaltungsgerichtSchwerin und Oberverwaltungs-gericht Mecklenburg-Vorpom-mern bestätigt worden.

(Das Gespräch führte Ulrich Kunze)

Fragen und Antworten zu Demonstrationenund Kundgebungen vor dem Hintergrund der

Diskussionen zum 1. Mai 2014

Sehr geehrte Hundehalterinnenund Hundehalter, wir möchtenSie an dieser Stelle daran erin-nern, dass am 1. Juli dieHundesteuer für das Jahr 2014fällig wird. Die zu entrichtendeSumme entnehmen Sie bitteIhrem letzten Hundesteuer-bescheid. Sollten Sie eine viertel-jährliche Zahlweise vereinbarthaben, bleiben die Fälligkeiten15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.des Jahres bestehen. Hiermitmöchten wir nochmals alle Hun-dehalter auf diese Möglichkeitder Zahlung der Jahressteuer invier Ratenbeträgen aufmerksammachen. Wünschen Sie künftigdiese Art der Zahlung, könnenSie diese schriftlich beantragen.Bitte versäumen Sie nicht, dieSteuer zum Fälligkeitstermin zuentrichten. Dadurch vermeiden

Sie unnötige Säumniszuschlägeund Mahngebühren. Ihre Einzah-lungen können Sie auf folgendeKonten der Hansestadt Rostock,unter Angabe Ihres Kassenzei-chens, vornehmen:

Bankverbindungen:Deutsche Kreditbank RostockIBAN: DE60 1203 0000 0000 100321 BIC: BYLADEM1001

OstseeSparkasse RostockIBAN: DE27 1305 0000 0205 600000BIC: NOLADE21ROS

Deutsche Bank RostockIBAN:DE79 1307 0000 0116 803800 BIC: DEUTDEBRXXX

Hypo Vereinsbank RostockIBAN:DE22 2003 0000 0019 565499BIC: HYVEDEMM300

Bei Steuerzahlern, die der Hanse-stadt Rostock ein SEPA-Last-schriftmandat für die Hunde-steuer erteilt haben, wird dieSteuer von der Stadtkasse auto-matisch eingezogen.Leider ist noch nicht jeder Hun-dehalter der Hansestadt Rostockim Besitz einer gültigen Hunde-marke und entrichtet die Hunde-steuer. Deshalb werden in dennächsten Wochen wieder ver-stärkt Kontrollen in den Wohn-gebieten der Hansestadt Rostockstattfinden, die Kontrollkräfteweisen sich dabei unaufgefordertmit Ihrem Dienstausweis aus.Bitte achten Sie darauf, dass Ihr

Hund außerhalb des Hauses oderGrundstückes die Hundemarkesichtbar tragen muss. Sie ist denbeauftragten Mitarbeitern derHansestadt Rostock bei den statt-findenden Kontrollen auf Verlan-gen vorzuzeigen.Auch das Ende der Hundehaltungsollten Sie, im eigenen Interesse,unverzüglich anzeigen. DieSteuerberechnung erfolgt dannnur für den anteiligen Zeitraumdes Kalenderjahres und endet mitAblauf des Monats, in dem dieHundehaltung endete. VersäumenSie es in diesem Fall bitte nicht,die Hundemarke zurückzugeben.Sollten Sie bislang versäumthaben, Ihren Hund anzumeldenoder haben darüber hinausFragen zur Erhebung der Hunde-steuer, stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen der Abteilung Steuern

des Finanzverwaltungsamtesgern zur Verfügung.Sie Erreichen uns während derSprechzeiten:

Di 9.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Do 9.00 - 12.00 und13.30 - 16.00Uhr

sowie nach Vereinbarung

in der St.-Georg-Str. 109, Haus I,Zimmer 107 (Straßenbahnhal-testelle Leibnitzplatz) bzw. tele-fonisch unter den Nummern 381-2046 und 381-2065.Darüber hinaus nehmen auch dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Ortsämtern Ihre Anliegenentgegen.

Corina KamkeLeiterin des

Finanzverwaltungsamtes

Hundesteuer wird am 1. Juli fällig

Seite 8 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden und Osten:durch die Unterwarnow - Mittel-wasserlinie,im Süden:durch die Straße mit der Straßen-bahntrasse „Am Petridamm“, dieL22, Vorpommernbrücke/„Rö-vershäger Chaussee“, „Am Stran-de“im Westen:durch das „Ludewigbecken“ alsBestandteil der Unterwarnow,begradigte Mittelwasserlinie (anden Geltungsbereich grenztunmittelbar der B-Plan Nr.11.MK.113 „Silohalbinsel“ an)

(siehe Übersichtsplan)

Die Bürgerschaft der HansestadtRostock hat in ihrer Sitzung am14.05.2014 die Satzung über denBebauungsplan Nr. 11.MI.114„Holzhalbinsel“, bestehend ausder Planzeichnung (Teil A) unddem Text (Teil B), als Satzungbeschlossen. Der Beschluss wirdhiermit bekannt gemacht. DerBebauungsplan tritt mit dieserBekanntmachung in Kraft.Jedermann kann den Bebau-ungsplan und die Begründungdazu, sowie die DIN 4109,„Schallschutz im Hochbau“, absofort im Amt für Stadtentwick-lung, Stadtplanung und Wirt-schaft sowie im Bauamt, Abtei-lung Bauordnung (hier nurBebauungsplan und Begründung)im Haus des Bauens und derUmwelt, Holbeinplatz 14, diens-

tags von 9.00 bis 12.00 Uhr und13.30 bis 18.00 Uhr einsehen undüber den Inhalt Auskunft verlan-gen. Eine Einsichtnahme zuanderen Zeiten ist nur nach vor-heriger Absprache möglich.

Eine beachtliche Verletzung derin § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3des Baugesetzbuchs (BauGB) inder Fassung der Bekannt-machung vom 23. September2004 (BGBl. I S. 2414), dasdurch Artikel 1 des Gesetzes vom11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)geändert wurde, bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschrif-ten, eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 beachtlicheVerletzung der Vorschriften überdas Verhältnis des Bebauungs-plans und des Flächennutzungs-plans sowie nach § 214 Abs. 3Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs werdenunbeachtlich, wenn sie nichtinnerhalb von einem Jahr seitdieser Bekanntmachung schrift-lich gegenüber der HansestadtRostock geltend gemacht wordensind. Dabei ist der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, darzulegen.Auf die Vorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die fristgemäßeGeltendmachung etwaiger Ent-schädigungsansprüche für Ein-griffe in eine bisher zulässigeNutzung durch diesen Bebau-ungsplan und über das Erlöschenvon Entschädigungsansprüchenwird hingewiesen.Verstöße gegen Verfahrens- und

Formvorschriften, die in derKommunalverfassung für dasLand Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V) vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V. S. 777), enthaltenoder aufgrund der KV M-V erlas-sen worden sind, können nachAblauf eines Jahres seit dieserBekanntmachung nicht mehr

geltend gemacht werden. DieseFolge tritt nicht ein, wenn derVerstoß innerhalb der Jahresfristschriftlich unter Bezeichnung derverletzten Vorschrift und derTatsache, aus der sich der Verstoßergibt, gegenüber der HansestadtRostock geltend gemacht wird.Eine Verletzung von Anzeige-,

Genehmigungs- oder Bekannt-machungsvorschriften kannabweichend davon stets geltendgemacht werden.

Rostock, 23. Mai 2014

Roland MethlingOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlussesder Satzung über den Bebauungsplan Nr.

11.MI.114 „Holzhalbinsel“

Das im gezeigten Flurkartenaus-schnitt abgebildete Grundstück,Flur 1 mit der Flurstücksbe-zeichnung 1067/95 in der Gemar-kung Warnemünde, belegen imWiesenweg steht im Eigentumder Hansestadt Rostock und istmit einer Garage bebaut. DasAnliegen der Hansestadt Rostockist es, den Eigentümer der Gara-ge, der auf dem gezeigten Flur-kartenausschnitt mit einem Kreuzgekennzeichnet ist, zu finden.Da der Eigentümer der Hanse-stadt Rostock unbekannt ist, wen-det sie sich im Wege der öffent-lichen Bekanntmachung an ihn

mit der Aufforderung, sich biszum 2. Juli 2014 im Haus desBauens, Kataster-, Vermessungs-und Liegenschaftsamt, Abt.Liegenschaften, SachgebietLiegenschaftsverwaltung, Hol-beinplatz 14, 18069 Rostock beiHerrn Köhn zu melden - auchtelefonisch unter der Nummer381-6484, um sein Eigentumbekannt zu geben.

Setzt sich der Eigentümer derGarage mit der HansestadtRostock bis zum oben genanntenTermin nicht in Verbindung, wirdvermutet, dass er sein Eigentum

an der Baulichkeit aufgegebenhat. Die Garage ist dann alsherrenlose Sache zu betrachten.

Der Eigentümer kann danachweder die Herausgabe seinesEigentums noch einen Anspruch

auf Schadensersatz mit Erfolggeltend machen.

Öffentliche BekanntmachungErmittlung des unbekannten

Eigentümers einer Garage in derGemarkung Warnemünde, Flur 1, Flurstück 1067/95,

Wiesenweg

Page 9: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

Seite 4 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 4. Juni 2014

Lütten Klein5. Juni, 18.00 UhrMehrgenerationenhaus Stadtteil-und Begegnungszentrum, Danzi-ger Straße 45dTagesordnung:- Anträge, Beschlussvorlagen

Gartenstadt-Stadtweide5. Juni, 18.00 UhrAWO Seniorenheim, Am Richt-funkturm 1Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes

Reutershagen10. Juni, 18.00 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,Goerdelerstr. 53Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes.

Dierkow Neu10. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum des Stadtteil- undBegegnungszentrums, Lorenz-str. 66Tagesordnung:- Auswertung der Wahlen

Evershagen10. Juni, 18.30 UhrMehrgenerationenhaus, Maxim-Gorki-Str. 52Die aktuelle Tagesordnung fin-den Sie im Aushang des Orts-amtes.

Warnemünde, Diedrichshagen10. Juni, 19.00 Uhr

Cafeteria im Bildungs- und Kon-ferenzzentrum, Friedrich-Barne-witz-Straße 5Tagesordnung:- Warnemünder Unternehmen

stellen sich vor: WarnemünderBau GmbH

- Vorstellung des Projektessüdlicher Ortseingang Warne-münde „An der Stadtauto-bahn“

Biestow11. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum im Stadtamt, Ch.-Darwin-Ring 6Tagesordnung:- Berichte der Ausschüsse

Kröpeliner-Tor-Vorstadt11. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum 3.11, Eigenbe-trieb KOE, Ulmenstr. 44Tagesordnung:- Einvernehmen der Gemeinde

nach § 36 BauGB für dasBauvorhaben „Neubau einesBürogebäudes“, Konrad-Zuse-Str. 2

- Nutzungsänderung einerSpielhalle zu einem Wettbüro,Wismarsche Str. 28

Südstadt12. Juni, 18.30 UhrEv.-Luth. Kirchengemeinde,Beim Pulverturm 4Tagesordnung:- Bauanträge

Erweiterung vorhandenerLIDL-Markt einschl. Neubaueiner Einkaufsanlage, Anpas-sung Werbeanlagen und Än-derung/Ergänzung der Stell-

plätze, Satower Str. 7d

Hansaviertel17. Juni, 18.00 UhrClub der Volkssolidarität, BremerStr. 24Tagesordnung:- Informationen zu Planungen

für den Dürerplatz und Spiel-platz Laurembergstraße durchdas Amt für Stadtgrün, Natur-schutz und Landschaftspflege

- Anträge, Beschlussvorlagen

Groß Klein17. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum im Stadtteil- undBegegnungszentrum Börgerhus,Gerüstbauerring 28Tagesordnung:- Vorstellung des neuen Stadt-

teilmanagers- soziale Situation in Groß

Klein- Beschlussvorlagen

Stadtmitte18. Juni, 19.00 UhrBeratungsraum 1b, Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1Tagesordnung:- Berichte aus den Ausschüssen

Toitenwinkel19. Juni, 18.30 UhrBeratungsraum Ortsamt, J,-Nehru-Str. 33Tagesordnung:- Diskussion über das Konzept

„Etablierung einer Wagen-platzkultur im Stadtteil

- Berichte der Ausschüsse

Sitzungen der Ortsbeiräte Die aktuellen Tagesordnungen bzw. Nachtragstagesord- nungen finden Sie etwa fünf Tagevor der Sitzung im Internet unter www.rostock.de/ksd und auch als Aushang im jeweiligenOrtsamt.

Aufgrund einer Fortbildung fürdie Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter des Bereiches Beistand-schaften/Unterhaltsrecht im Amt

für Jugend und Soziales findet inden Regionalbüros am Donners-tag, 12. Juni, keine Sprechstundestatt.

Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3in Verbindung mit § 20 Abs. 3 desSicherheits- und Ordnungsge-setz - SOG M-V in der Fassungder Bekanntmachung vom 9. Mai2011 (GVOBl. M-V S. 246),zuletzt geändert durch Artikel 2des Gesetzes vom 2. Juli 2013(GVOBl. M-V S. 434), verordnetder Oberbürgermeister der Han-sestadt Rostock mit Genehmi-gung des Ministerium für Inneresund Sport vom 28. April 2014,Az. II 230a-210-54213-2012/004-003:

Artikel 1 Änderung

§ 5 Satz 2 der Stadtverordnungder Hansestadt Rostock zumMöwenfütterungsverbot vom 22.Juli 2009, veröffentlicht imStädtischen Anzeiger „Amts- undMitteilungsblatt der HansestadtRostock“ Nr. 16 vom 29. Juli2009, Seite 6, wird wie folgt neugefasst:

„Sie tritt am 30. Juli 2019 außerKraft.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Erste Stadtverordnung zurÄnderung der Stadtverordnungder Hansestadt Rostock zumMöwenfütterungsverbot tritt amTage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.

Rostock, 15. Mai 2014

Roland MethlingOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Erste Stadtverordnung zur Änderungder Stadtverordnung der HansestadtRostock zum Möwenfütterungsverbot

vom 15. Mai 2014

Keine Sprechstunde am 12. Juni

Am Dienstag, 17. Juni und amDonnerstag, 26. Juni, bleibt dieAuskunft des Kataster-, Vermes-sungs- und Liegenschaftsamtes,

Holbeimplatz 14, aufgrund einerFortbildung der Mitarbeiterinnengeschlossen.

Katasterauskunft am 17. und 26. Juni geschlossen

4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 9

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am14.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.09.SO.156.1 Erweiterung „Landhotel Rittmeister“aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Nordosten:durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:durch Freiflächen eines Reiterhofes

im Südosten:durch den Biestower Damm

im Südwesten:durch den Damerower Weg

(siehe Übersichtsplan)

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Ralph MüllerLeiter des Amtes für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft

Öffentliche Bekanntmachung der Neuaufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans

Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“

Das im gezeigten Flurkartenausschnitt abgebildeteGrundstück, Flur 14 mit der Flurstücksbezeichnung 92/6im Flurbezirk Rostocker Heide, belegen hinter der Max-Reichpietsch-Straße steht im Eigentum der HansestadtRostock und ist mit vier Garagen bebaut. Das Anliegen derHansestadt Rostock ist es, die Eigentümer von dreiGaragen, die auf dem gezeigten Flurkartenausschnitt miteinem Kreuz gekennzeichnet sind, zu finden.Da die Eigentümer der Hansestadt Rostock unbekanntsind, wendet sie sich im Wege der öffentlichen Bekannt-machung an sie mit der Aufforderung, sich bis zum15.07.2014 im Haus des Bauens und der Umwelt, Katas-ter-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegen-schaften, Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung, Holbein-platz 14, 18069 Rostock bei Frau Rehberg zu melden -auch telefonisch unter der Nummer 381-6481, um ihrGebäudeeigentum bekannt zu geben.Setzen sich die Eigentümer der Garagen mit derHansestadt Rostock bis zum oben genannten Termin nichtin Verbindung, wird vermutet, dass sie ihr Eigentum anden Baulichkeiten aufgegeben haben. Die Garagen sinddann als herrenlose Sache zu betrachten. Die Eigentümerkönnen danach weder die Herausgabe ihres Eigentumsnoch einen Anspruch auf Schadensersatz mit Erfolggeltend machen.

Öffentliche BekanntmachungErmittlung unbekannter Eigentümer von drei Garagen

im Flurbezirk 2238 - Rostocker Heide, Flur 14, Flurstück 92/6, hinter der Max-Reichpietsch-Straße

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG1. Vergabestelle WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Lange Straße 38, 18055 Rostock Tel. 0381.4567-0 Fax: 0381.4567-2300 E-Mail: [email protected]. Vergabe - Nr.: TP-050-94503. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A4. Ort der Ausführung: Rostock-Warnemünde5. Art u. Umfang der Leistung: Fährbeckenrückbau und -verfüllung6. Aufteilung in Lose: Los 1 Abbruch Kaikante Los 2 Fährbeckenverfüllung ja, Angebote sind möglich für ein oder

beide Lose7. Ausführungsfristen: 01.08.2014 bis 21.11.20148. Nebenangebote: zugelassen9. Anforderung der Vergabeunterlagen bei: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungs-

gesellschaft mbH Lange Straße 38, 18055 Rostock Tel. 0381.4567-2350 Fax: 0381.4567-2300 E-Mail:[email protected]. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: 25,00 E Die Gebührenzahlung erfolgt mit Verrechnungsscheck bzw. per

Banküberweisung. Empfänger WIRO Wohnen in Rostock Wohnungs-

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Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis überdie Zahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11. Das Angebot ist zu senden an: siehe 1. Vergabestelle

12. Angebotseröffnung: am 01.07.2014, 10.30 Uhr bei WIRO, Lange Straße 38 18055 Rostock, Zimmer 204Beim Eröffnungstermin dürfen nur Bieter und deren bevollmächtigtVertreter anwesend sein.

13. geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen14. Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter15. Nachweise zur Eignung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-

fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung -

Vordruck zu finden auf der WIRO Hompage unter www.wiro.aus-schreibungen.TP-050-9450) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6

Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf Fähigkeiten

anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikations-verzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen ge-mäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise dürfen nicht älter als ein halbes Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum, sein.

Darüber hinaus sind bereits mit dem Angebot vorzulegen: - Die Verfügbarkeit schwimmender Geräteeinheiten zum Arbeiten auf

der Warnow.

16. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.07.201417. Die Nachprüfstelle ist das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Referat II 340, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin.

Page 10: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

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4. Juni 2014 STÄDTISCHER STÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 3

Immer wieder passiert es: DieKoffer sind gepackt, das Taxizum Flughafen bestellt, aber derReisepass oder Personalausweisist ungültig. Damit die Urlaubs-reise nicht mit Stress beginnt,sollte rechtzeitig vor Reisebeginndas Ausweisdokument auf ausrei-chende Gültigkeit geprüftwerden. Beachten Sie, dasseinige Staaten bei Einreise eineRestlaufzeit der Gültigkeit vonmindestens sechs Monatenfordern.Personalausweise und Reisepässewerden zentral in der Bundes-druckerei in Berlin gefertigt. DieBearbeitungszeiten liegen beirund vier Wochen für die Herstel-lung von Reisepässen, bei Perso-nalausweisen etwa zwei Wochen.Für die Beantragung eines Perso-nalausweises bzw. Reisepasses istein besonderes Augenmerk auf

die so genannte „Biometrietaug-lichkeit“ des Passbildes zu legen.Passbilder, die bestimmte Merk-male nicht aufweisen, könnendurch die Ortsämter - letztlich imInteresse der Antragstellerinnenund Antragsteller - nicht akzep-tiert werden. Die ortsansässigenFotostudios sind über die Erfor-dernisse informiert. Auch wer sich nicht mit Reise-absichten trägt, ist gut beraten,wenn er gelegentlich einen Blickauf sein Dokument wirft, daserspart unnötige Lauferei, Unan-nehmlichkeiten und zusätzlicheKosten. So kann das leichtfertigeVersäumnis der Frist bei derBeantragung eines Personalaus-weises mit Verwarngeld bzw.Bußgeld geahndet werden. VonGesetzes wegen muss nämlichjeder Bundesbürger entwedereinen gültigen Personalausweis

oder einen gültigen Reisepasshaben.

Hinweis:Aufgrund europäischer Vorgabenergibt sich im deutschen Pass-recht eine wichtige Änderung:Seit dem 26. Juni 2012 sindKindereinträge im Reisepass derEltern ungültig und berechtigendas Kind nicht mehr zum Grenz-übertritt. Somit müssen ab die-sem Tag alle Kinder (ab Geburt)bei Reisen ins Ausland über eineigenes Reisedokument verfü-gen. Für die Eltern als Passinha-ber bleibt das Dokument dagegenuneingeschränkt gültig.

Die Gebühr für die Ausstellungeines Personalausweises beträgt28,80 Euro, für einen Reisepass59,00 Euro und für einen

Kinderreisepass 13,00 Euro. Diekurzfristige Ausstellung einesvorläufigen Personalausweises istimmer möglich. Die Gebührhierfür beträgt 10,00 Euro.

Sie haben noch Fragen? DieMitarbeiter der Ortsämter stehenIhnen gern auch telefonisch zurVerfügung.

Ortsamt Nordwest 1A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 3812862

Ortsamt Nordwest 2Warnowallee 30, Tel. 381-3102

Ortsamt WestGoerdelerstr. 53, Tel. 381-2801Ortsamt MitteNeuer Markt 1a, Tel. 381-2243

Ortsamt OstJ.-Nehru-Str. 33, Tel. 381-5201

Öffnungszeiten:

Montag9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag9.00 - 12.00 Uhr und

13.30 - 18.00 UhrDonnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.00 UhrFreitag

9.00 - 12.00 UhrMittwochgeschlossen

Sprechtag in Warnemünde jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Ausweis und Pass vor der Reise aufGültigkeit überprüfen

Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente

Mit Spannung wurden die Ergebnisse der Bürgerschafts- und der Europawahl am 25. Mai im Rathaus verfolgt. Die endgültigen Ergebnisse der Bürgerschafts- und der Europawahl werden in dernächsten Ausgabe des Städtischen Anzeigers am 18. Juni veröffentlicht. Der stellvertretende Oberbürgermeister Holger Matthäus dankte den rund 1.600 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen undWahlhelfern, die am Sonntag bis tief in die Nacht in verantwortlicher Position Stimmen ausgezählt und ihren Beitrag dazu geleistet hatten, dass die Wahlen rechtskonform durchgeführt werden konn-ten. Auch Oberbürgermeister Roland Methling (r.) verfolgte die Stimmenauszählung im Rathaus, hier mit Wahlleiter Robert Stach (Foto links). Blick in eine Sitzung der Bürgerschaft. (Foto rechts)

Fotos (2). K.Kanaa

Hansestadt Rostock hat gewählt Endgültige Wahlergebnisse im kommenden Städtischen Anzeiger am 18. Juni

Am Donnerstag, 12. Juni, bestim-men Schülerinnen und Schüleraus der Hansestadt sowie demLandkreis Rostock am Vormittagdas Geschehen im Rathaus-Foyer. Der Minister für Landwirt-schaft, Umwelt und Verbraucher-

schutz M-V, Dr. Till Backhaus,sowie alle Ausschreibungspartnerzeichnen die Preisträger des 15.Schülerprojektwettbewerbes„Schüler StAUNen …“ 2012 -2014 des Staatlichen Amtes fürLandwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg (StALUMM) aus. Insgesamt 25 Preisewerden übergeben. Im Beiseinvon Oberbürgermeister RolandMethling, der Präsidentin derBürgerschaft, Karina Jens, unddes Senators für Bau und

Umwelt, Holger Matthäus, wirddie Veranstaltung mit der traditio-nellen Schüleraktionsmeile um9.30 Uhr eröffnet. Die Auszeich-nung der Preisträger erfolgt ab 11Uhr. Im Anschluss laden dieWettbewerbspartner ab 12.30 Uhr

die Preisträger zu einer Auszeich-nungsexkursion in das Darwi-neum des Rostocker Zoos ein. Zur Auszeichnungsveranstaltungmit Schüleraktionsmeile sind alleInteressenten recht herzlicheingeladen.

„Schüler StAUNen …“ am 12. Juni im Rathaus-Foyer

Page 11: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

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Ein Angebot der Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG, Richard-Wagner-Str. 1a, 18055 Rostock, HRA 438. Für die Veranstaltungen ist die OSTSEE-ZEITUNG nur Vermittler. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Öffentliche Ausschreibung1. Vergabestelle: Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtent-

wicklung und Wohnungsbau mbH (RGS), als Beauftragte der Hanse-stadt Rostock, Am Vögenteich 26, 18055 Rostock, Tel. 0381 45607-0

2. Vergabe-Nr.: WE 700 123. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

4. Ausführungsort: 18106 Rostock, Spiel-, Sport- und Freizeitanlage St.-Jantzen-Ring

5. Ausführungszeit: August 2014 - Dezember 2014

6. Art und Umfang der Leistung: - Abbruch: Baumfällungen, Gehölz- und Rasenflächen, Wegebefestigungen, Einfriedungen, Ausstattung - Erdbau: für Sportflächen, Wegeflächen, Entwässerungsgräben, ca. 2.400 m³ - Landschaftsbau: 6.650 m² Gebrauchsrasen, 21 Baumpflanzungen - Wegebau: ca. 650 m² Betonsteinpflaster, 235 m² Asphalt - Sportflächen: 2.235 m² Kunststoffbelag, 1.155 m² Kunstrasen, 55 m² Weitsprunganlage, - Entwässerung: 850 m Dränageleitung, 165 m Regenentwässerungs- leitung, 120 m Muldenrinne, 135 m Schmutzwasserleitung, geschlossene Wasserhaltung - Ausstattung: 6 Bänke, 3 Papierkörbe, 9 Fahrradständer, 2 Basket- ballständer, 1 Volleyballanlage, 2 Kugelstoßanlagen, 2 Weitsprung- balken, 2 Tischtennisplatten, 2 Fitnessgeräte, 155 m Ballfangzaun, 220 m Stabgittermattenzaun umsetzen7. Die Vergabe- und Verdingungsunterlagen inkl. elektronischen Da-

tenträger können ab dem 04.06.2014 gegen eine Gebühr von 36,00 E + 2,40 E Porto = 38,40 E beim Büro Hannes Hamann Landschafts-architekt (BDLA), Lohgerberstr. 2, 18055 Rostock, Tel. 0381/8003331, abgefordert werden. Bei schriftlicher Anforderung ist ein Verrechnungs-scheck zuzüglich Porto beizufügen. Eine Versendung der Vergabe- und Verdingungsunterlagen auf elektronischem Weg erfolgt auf Anforde-rung kostenfrei. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich.

8. Submission: Die Angebotseröffnung ist am 26.06.2014, 10:00 Uhr, bei der RGS, Raum 206 (Anschrift siehe Vergabestelle). Zur Submissi-on sind nur Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen.

9. Voraussetzung für die Zuschlagserteilung und geforderte Sicher-heitsleistung: Anerkennung der Zusätzlichen und der Besonderen Vertragsbedingungen der Vergabestelle, die untrennbarer Bestandteil der Vergabe- und Verdingungsunterlagen sind, durch die Bewerberfir-ma. Angaben zur technischen Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen und Angaben über das für die Leitung und Auf-sicht vorgesehene technische Personal.

10. Zuschlags- und Bindefristende: 18.07.201411. Vergabeprüfstelle nach VOB/A § 31: Innenministerium des Landes

M-V, Kommunalabteilung II 33, Wismarsche Straße, 19053 Schwerin

Page 12: Versicherungen Berufsbildung - Rostock

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STÄDTISCHER ANZEIGERAmts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 4. Juni 2014 | 23. Jahrgang

In dieser Ausgabe lesen Sie:

Sprechtag des Bürgerbeauf-tragten M-V am 26. Juni

- Seite 2

Hansestadt Rostock hatgewählt

- Seite 3

Fragen und Antworten zuDemonstrationen und Kund-gebungen vor dem Hinter-grund der Diskussionen zum1. Mai

- Seite 5

Die nächste Ausgabe des Städti-schen Anzeigers erscheint am18. Juni.

RostockerFeuerwehrerfolgreich

Die Berufsfeuerwehr Rostock hatkürzlich bei den 14. DeutschenFeuerwehrmeisterschaften imVolleyball den 3. Platz belegt. 18 Feuerwehrmannschaften ausganz Deutschland waren an denStart gegangen. Platz 1 ging nachBerlin, Zweiter wurde Hannover.

Sportstadt Rostock lockte 3.000Teilnehmer zum Citylauf

Bei der größten Laufsportveranstaltung der Region - dem Rostocker E.ON Citylauf - gingen auch Mitarbeiter derStadtverwaltung mit Begeisterung an den Start. Hier (v.r.) Robert Stach, Büroleiter des OB; Dr. Michael Schlemmer,Abteilungsleiter Grundsatzfragen Personalangelegenheiten; Nadja Seifert, Controlling; Heiko Tiburtius, Leiter Tief-und Hafenbauamt und Birger Schmeling, Protokollabteilung. Foto: Siegfried Schwatke

Erstmalig wird am 3. Juli imBarocksaal ein Preis „Kulturpateder Hansestadt Rostock“ verlie-hen. Die Ehrung geht an ein loka-les Unternehmen, das sich in derjüngsten Vergangenheit um dieFörderung einer lokalen Kultur-einrichtung verdient gemachthat. Der Preis soll alternierendmit dem Kulturpreis der Hanse-stadt alle zwei Jahre vergebenwerden. Entwickelt wurde dieIdee im EU-Projekt „Business-Culture-Partnership (BCP)“ingemeinsamer Arbeit mit Partnernaus Rostock, Greifswald,Szczecin, Klaipeda, und Rietavas(Litauen). Die Auslobung desRostocker Preises initiierte dieKulturstiftung Rostock e.V. mitdem Amt für Kultur, Denkmal-pflege und Museen. Nominiertsind Schilf/Bölck ProjekthausGmbH, Fries HolzsystemeGmbH, BlumenfachgeschäftHeinz Guhl GbR, Warnow-Querung GmbH & CO KG unddie Altstadt-Druck GmbH.

Kulturpatewird geehrt

Das Logo des InternationalenHansetages 2018 in Rostockwurde kürzlich auf dem Stagsegelder Schonerbrigg „Greif“ erst-mals öffentlich präsentiert. DieHansestadt Rostock wird 2018anlässlich des 800-jährigenStadtjubiläums den 38. Interna-tionalen Hansetag ausrichten.Dabei wird sie Gastgeber für der-zeit 181 Hansestädte aus Europasein, die sich 1980 in Zwolle imHanse- bund der Neuzeit zusam-men-geschlossen hatten. DieStädte- gemeinschaft will denGeist der Hanse als Lebens- undKultur- gemeinschaft verschie-dener Länder lebendig halten.

Internationaler Hansestag zumStadtjubiläum 2018 in Rostock

Auch Oberbürgerneister RolandMethling begrüßte das schmuckeLogo auf dem Segel.

Foto: Joachim Kloock

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