VersorgungsMagazin...Magazin KAMMERVERSAMMLUNG Dynamisierung der Anwartschaften und Renten ÄVWL...

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AUSGABE 32 2018 Versorgungs Magazin KAMMERVERSAMMLUNG Dynamisierung der Anwartschaften und Renten ÄVWL BIETET HOHE SERVICEQUALITÄT Rat in allen Lebenslagen INTERVIEW Die Zukunft klar im Visier RENTENRECHTLICHE ABSICHERUNG BEI DER KINDERERZIEHUNG Zwischen Kind und Karriere

Transcript of VersorgungsMagazin...Magazin KAMMERVERSAMMLUNG Dynamisierung der Anwartschaften und Renten ÄVWL...

  • AUSGABE 32

    2018

    VersorgungsMagazin

    KAMMERVERSAMMLUNG

    Dynamisierung der

    Anwartschaften und Renten

    ÄVWL BIETET HOHE SERVICEQUALITÄT

    Rat in allen Lebenslagen

    INTERVIEW

    Die Zukunft klar im Visier

    RENTENRECHTLICHE ABSICHERUNG

    BEI DER KINDERERZIEHUNG

    Zwischen Kind und Karriere

  • 2017 2016 VERÄNDERUNG(in %)

    Mitglieder zum 31.12. 42.748 41.933 + 1,9

    Mitgliederneuzugang 2.396 2.403 - 0,3

    Altersrenten zum 31.12. 11.744 11.271 + 4,2

    Berufsunfähigkeitsrenten zum 31.12. 483 481 + 0,4

    Hinterbliebenenrenten zum 31.12. 3.756 3.644 + 3,1

    Beitragseinnahmen (in Millionen Euro) 543,8 526,5 + 3,3

    Versorgungsleistungen (in Millionen Euro) 469,8 445,8 + 5,4

    Kosten für den Versicherungsbetrieb in Prozent der Beitragseinnahmen 1,32 1,32

    Kapitalanlagen (in Millionen Euro) 11.570,7 11.121,9 + 4,0

    Vermögenserträge (in Millionen Euro) 529,9 505,2 + 4,9

    Nettovermögensrendite (in %) 4,3 4,2

    Gesamtüberschuss vor Dotierung der Rücklagen (in Millionen Euro) 344,1 284,9 + 20,8

    Bilanzsumme (in Millionen Euro) 11.780,7 11.272,6 + 4,5

    DIE ÄVWL AUF EINEN BLICK

  • R AT I N A L L E N L E B E N S L A G E N

    Z W I S C H E N K I N D

    U N D K A R R I E R E

    im vergangenen Jahr stand unser VersorgungsMagazin unter dem Thema „Nachhaltigkeit“. Auch in diesem Jahr können wir die Inhalte unseres Magazins einem Oberbegriff zuordnen. Die-ser lautet: „Symbiose“. Warum ausgerechnet „Symbiose“? Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe hat im Geschäftsjahr 2017 ein außerordentliches Kapitalanlageergebnis erreicht, eine Nettokapitalrendite in Höhe von 4,3 Prozent. Zu verdanken ha-ben wir dies unserer ausgereiften Kapitalanlagestrategie. Das allein, liebe Leserinnen und Leser, macht ein Versorgungswerk aber nicht erfolgreich. Es braucht mehr. Und zwar das Vertrauen unserer Mitglieder und Rentner in die Leistungen der ÄVWL. Um dieses Vertrauen immer wieder aufs Neue zu gewinnen, steht der Versicherungsbetrieb der ÄVWL stets mit einem Höchstmaß an Beratungsqualität zur Verfügung. Genau diese „Symbiose“ – aus durchdachter Anlagestrategie und hoher Be-ratungsqualität – möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten des VersorgungsMagazins präsentieren.

    Selbstverständlich werfen wir auch wieder einen Blick auf die Kammerversammlung. Das Wichtigste vorweg: Die Delegierten der Kammerversammlung sind dem Vorschlag von Verwal-tungs- und Aufsichtsausschuss der ÄVWL gefolgt und haben beschlossen, die am 31. Dezember 2018 bestehenden Anwart-schaften und laufenden Renten aus der Grundversorgung zum 1. Januar 2019 um 1,6 Prozent zu erhöhen. Für die bestehenden Anwartschaften und laufenden Renten aus der vor drei Jahren

    eingeführten Höherversicherung wurde eine Dynamisierung in Höhe von 1,0 Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2019 beschlos-sen. Das erfreuliche Jahresergebnis des Jahres 2017 ermöglicht es gleichzeitig, die bilanziellen Rücklagen im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 18 Prozent der Deckungsrückstellung aufrechtzuerhalten. Damit ist nach wie vor für eine hohe Stabi-lität und Sicherheit des Versorgungswerkes gesorgt.

    Zu den weiteren Themen des VersorgungsMagazins gehören zum Beispiel die Absicherung von Ärztinnen und Ärzten wäh-rend der Kindererziehung sowie die Fort- und Weiterbildungs-woche auf Borkum.

    Übrigens: Möchten Sie das VersorgungsMagazin künftig lieber online abrufen, dann füllen Sie einfach den perforierten Bereich auf Seite 31 aus und senden diesen an uns zurück.

    Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

    Herzlichst, Ihr

    P R O F . D R . M E D . I N G O F L E N K E RVORSITZENDER DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES

    INHALT

    D I E Z U K U N F T K L A R I M V I S I E R

    16

    208

    1

    E D I TO R I A L

  • 4,3P R O Z E N TN E T TO K A P I TA L R E N D I T E

    „Vor dem Hintergrund des ökonomischen Umfeldes ist die erneute Erzielung

    einer Nettokapitalrendite oberhalb des Rechnungszinses eine herausragende

    Leistung.“ Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Vorsitzender des Verwaltungsaus-

    schusses der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL), präsentierte den

    Delegierten der Kammerversammlung am 30. Juni 2018 das positive Kapital-

    anlageergebnis der ÄVWL: eine Nettokapitalrendite in Höhe von 4,3 Prozent.

    Dynamisierung der Anwartschaften und

    laufenden Renten um 1,6 Prozent

    E R F R E U L I C H E S G E S C H Ä F T S J A H R 2 0 1 7 :

    N E T T O K A P I TA L R E N D I T E V O N 4 , 3 P R O Z E N T

    2

    R Ü C K B L I C K

  • ERFOLGSREZEPT:

    ZUKUNFT GESTALTEN

    Was ist das Erfolgsrezept der Ärzte- versorgung Westfalen-Lippe? Professor Flenkers Antwort auf diese Frage: Die ÄVWL könne die Zukunft zwar nicht vor-hersehen, aber sie setze alles daran, sie zu gestalten. Und genau das habe sie auch im Geschäftsjahr 2017 getan. Zum einen im Rahmen ihrer Kapitalanlagestrategie. Die ÄVWL bekenne sich entschieden zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Sie investiere weiterhin gezielt in nach-haltige Kapitalanlagen. Um den Rech-nungszins von 4 Prozent zu bedienen, reichten allerdings 08/15-Anlagen nicht aus. Ganz im Gegenteil: Kapitalanlage müsse aktiv gestaltet werden.

    Zum anderen gestalte die ÄVWL im Rah-men ihres Versicherungsbetriebes mit einem Höchstmaß an Beratungsqualität.

    Ziel sei es, das Vertrauen der Mitglieder und Rentner immer wieder aufs Neue zu gewinnen. „Das ist die Symbiose aus durchdachter Kapitalanlagestrategie und hoher Beratungsqualität. Und das macht die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe so erfolgreich“, so Professor Flenker.

    Der Vorsitzende des Verwaltungsaus-schusses führte weiter aus, dass es der ÄVWL mit einer Nettokapitalrendite in Höhe von 4,3 Prozent gelungen sei, das gute Ergebnis des vorherigen Geschäfts-jahres zu übertreffen, ebenso wie den Rechnungszins von 4 Prozent. Und das in einem ökonomischen Umfeld, das von historisch tiefen Zinsen und einem künstlich aufgeblähten, explosiven Ge-misch aus expansiver Notenbankpolitik und geopolitischen Krisenherden ge-kennzeichnet sei. Professor Flenker un-terstrich, dass solche Ergebnisse in derart herausfordernden Zeiten keines-falls einen Automatismus darstellen.

    ERGEBNISVERWENDUNG

    DES GESCHÄFTSJAHRES 2017

    Angesichts des positiven Geschäftser-gebnisses der ÄVWL im Jahr 2017 be-schlossen die Delegierten der Kammer- versammlung der Ärztekammer Westfa-len-Lippe eine Dynamisierung der An-wartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung um 1,6 Prozent zum 1. Januar 2019. Der Verwaltungsaus-

    schuss der ÄVWL habe sich insbesondere vor dem Hintergrund der konsequenten Stärkung der Rücklagen in der Vergan-genheit für diesen Vorschlag der Dynami-sierung ausgesprochen. Professor Flenker wies noch einmal darauf hin, dass die 1,6-prozentige Dynamisierung zusätzlich zu der in den Ansprüchen der Mitglieder und Rentner ohnehin enthaltenen Ver- zinsung von 4 Prozent zu sehen sei.

    Darüber hinaus würden die Anwartschaf-ten und die laufenden Renten aus der Höherversicherung um 1 Prozent zum 1. Januar 2019 erhöht. Zugleich könne die Ärzteversorgung ihre Eigenkapitalbasis auf einem hohen, angemessenen Niveau aufrechterhalten. Die Summe der bilan- ziellen Reserven betrage nach wie vor 18 Prozent der Deckungsrückstellung.

    ERFREULICHE

    BEITRAGSPRODUKTIVITÄT

    Im Folgenden widmete sich Professor Flenker den Ergebnissen des Versiche-rungsbetriebes. Auch hier könne die ÄVWL sehr stolz sein. Die Ärzteversor-gung konstatiere für das Geschäftsjahr 2017 einen Mitgliederneuzugang von 2.396 Mitgliedern. Die Beitragseinnah-men in der Grundversorgung betragen für das Geschäftsjahr 2017 493,0 Millio-nen Euro gegenüber 478,2 Millionen Euro im Jahr 2016. Dies sei ein Zuwachs von 3,1 Prozent.

    P R O F. D R . M E D . I N G O F L E N K E R

    Die ÄVWL setzt alles daran, die Zukunft zu gestalten.

    P R O F. D R . M E D . I N G O F L E N K E RVORSITZENDER DES VERWALTUNGS- AUSSCHUSSES

    3

    R Ü C K B L I C K

  • Einen großen Vertrauensbeweis ihrer Mitglieder sehe die ÄVWL in der Bei-tragsproduktivität, die die Steigerung der durchschnittlich von den aktiven Mit-gliedern gezahlten Versorgungsabgabe abbilde. Sie betrage für das Jahr 2017 1,6 Prozent und sei zugleich ein wesent-licher Schlüssel für die Prosperität des Versorgungswerkes.

    STRATEGISCHE ERFOLGS-

    FAKTOREN DER ÄVWL

    Im Anschluss daran beleuchtete Christian Mosel, Hauptgeschäftsführer der ÄVWL, das ökonomische Marktumfeld. Er prä-sentierte zunächst eine Auswahl geopoli-tischer Risiken und ging dabei auf die politisch unsichere Lage Italiens, die un-berechenbare Außenpolitik der USA so-wie auf die Zukunft der Eurozone ein. Mosel zeigte auf, wie sich die Zinssätze für Staatsanleihen verändert haben, und wies in diesem Kontext auf die Interde-pendenzen zwischen Politik und Wirt-schaft hin. Eine bedeutende Rolle in diesem Geflecht spiele auch die Politik der Zentralbanken. Die Europäische Zen-tralbank stoße inzwischen mit ihrem Anteil an erworbenen Staatsanleihen an die Ankaufsobergrenze von 33 Prozent. Eine Fortführung beziehungsweise Er-weiterung des Ankaufsprogramms sei somit nicht mehr möglich. Im Anschluss daran warf Mosel gezielt einen Blick auf Amerika. Die Arbeitslosigkeit in den USA befinde sich auf dem Rückzug und die Inflation habe dort den höchsten Wert seit mehr als sechs Jahren erreicht. Dies seien, so Mosel, wichtige Entscheidungs-parameter für die Notenbankpolitik der Federal Reserve. Durch die Notenbank- politik getrieben werde auch der Rendi-teunterschied zwischen dem Euroraum und den USA. Dieser sei mit 2,5 Prozent erstaunlich, die Kosten der Absicherung gegen Währungsrisiken damit immens. Im Folgenden stellte Mosel dar, dass die ÄVWL in diesem wirtschaftlichen Umfeld gezwungen sei, mehr (unternehmerische)Risiken einzugehen. Nur so könne sie am Rechnungszins von 4 Prozent festhalten. Während es 2005 noch problemlos mög-lich war, mit Anleihen oder Pfandbriefen eine Rendite in Höhe von 4 Prozent zu

    und Managementprozessen verbunden, um die Risiken auf einem vertretbaren Niveau zu halten, und erfordere auch eine stetige Anpassung der Organisa- tionsstruktur.

    Mosel betonte, dass die ÄVWL vor allem durch den Rücklagenaufbau der vergan-genen Jahre Marktschwankungen abfe-dern und so den Rechnungszins sichern könne. So erscheine auch für das Jahr 2018 die Erreichung des Rechnungszin-ses realistisch. Abschließend erläuterte Mosel, wie es der ÄVWL gelinge, Rendi-ten oberhalb des Rechnungszinses zu ge-nerieren. Antizyklisches Handeln, ein langer Anlagehorizont, die Besetzung übergeordneter Anlagethemen und eine breite Streuung in Immobilien und alter-native Anlagen seien wesentliche Ele-mente der Kapitalanlagestrategie. Zu den weiteren strategischen Erfolgsfaktoren zählte Mosel die vertrauensvolle Zusam-menarbeit der Entscheidungsträger, den Zugang zu attraktiven Investmentprojek-ten sowie die aktive Risikoprävention der ÄVWL.

    erreichen, müsse die ÄVWL heutzutage viel komplexere und damit auch risiko-reichere Anlagen eingehen, wie zum Beispiel Mezzanine-Finanzierungen oder Projektentwicklungen. Dies wiederum sei mit einer deutlichen Verstärkung von internen und externen Due-Diligence-

    CHRISTIAN MOSELHAUPTGESCHÄFTSFÜHRER

    C H R I S T I A N M O S E L

    Wesentliche Erfolgsfaktoren der ÄVWL sind der lange Anlagehorizont und die

    aktive Risikoprävention.

    Dynamisierung

    Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat mit überwälti-gender Mehrheit eine Dynamisierung der Anwartschaften und der laufenden Ren-ten in der Grundversorgung um 1,6 Prozent beschlossen, die zum 1. Januar 2019 wirksam wird. Darüber hinaus werden die Anwartschaften und die laufenden Ren-ten aus der Höherversicherung um 1 Prozent zum 1. Januar 2019 erhöht.

    4

    R Ü C K B L I C K

  • WEITERENTWICKELTES

    RISIKOMANAGEMENT

    Karl-Heinz Müller, Vorsitzender des Auf-sichtsausschusses der ÄVWL, schloss sich seinen Vorrednern an und legte dar,

    dass in der heutigen Zeit Investitionen immer mit gewissen Risiken verbunden seien. Die Frage sei nur, welches Risiko müsse ein institutioneller Anleger in Kauf nehmen, um noch adäquate Rendi-ten zu erwirtschaften. Bei einem Rech-nungszins von 4 Prozent reiche eine Konzentration auf die sogenannten „si-cheren Häfen“, also zum Beispiel auf

    Bundesanleihen, bei Weitem nicht mehr aus. Aus diesem Grund stünden für die ÄVWL immer stärker Investitionen im Vordergrund, die von Standardanlagen abweichen und dennoch ein attraktives Rendite-/Risikoprofil aufweisen. Müller betonte, dass es vor diesem Hintergrund wichtig sei, die Reserven- und Rückla-genbildung nicht außer Acht zu lassen.

    KARL-HEINZ MÜLLERVORSITZENDER DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES

    K A R L - H E I N Z M Ü L L E R

    Die ÄVWL legt höchsten Wert auf angemessene bilanzielle

    Reserven.

    Kammerversammlung 2018: Die Delegierten der Kammerversammlung haben eine Dynamisierung der Anwartschaften und der laufenden Renten in der Grundversorgung und Höherversicherung beschlossen.

    5

    R Ü C K B L I C K

  • Die ÄVWL gehe nur vertretbare Risiken ein und lege höchsten Wert auf angemes-sene bilanzielle Rücklagen. Die Solvabili-tätsspanne, eine gängige Kennziffer zur Beurteilung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen von Versicherungs-unternehmen, betrage per Ende 2017 – selbst ohne Berücksichtigung von stil- len Bewertungsreserven – unverändert 18 Prozent.

    Müller führte weiter aus, dass sich die Veränderungen in der Kapitalanlageland-schaft beispielsweise auch in steigenden Anforderungen seitens der Aufsichtsbe-hörde, also des Ministeriums der Finan-zen des Landes Nordrhein-Westfalen, bemerkbar machten. Hierbei gehe es vor allem um das Risikomanagement und das Berichtswesen der Versorgungsein-richtungen. So habe die ÄVWL im Ge-schäftsjahr 2017 wichtige Projekte und Maßnahmen angestoßen, die dazu dienen sollen, das Versorgungswerk weiterhin vor Risiken abzuschirmen. Die ÄVWL habe ihre Prozesse zum Risikomanage-ment weiterentwickelt. Diese seien von der Aufsichtsbehörde abgenommen und für professionell erklärt worden. Zudem habe die Ärzteversorgung den neuen Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft be-rufsständischer Versorgungseinrichtun-gen e.V. (ABV) zum Risikomanagement in ihrem aktualisierten Risikohandbuch verankert.

    FLEXIBILISIERUNG

    DER INFRASTRUKTURQUOTE

    Im Folgenden widmete Müller sich der Infrastrukturquote der ÄVWL. Die im Jahr 2011 gesetzte interne Zielquote von 15 Prozent für Infrastrukturanlagen sei mittlerweile voll ausgeschöpft. Das Anla-geumfeld im klassischen Anlagespek- trum habe sich allerdings weiter ver-schärft, was eine Adjustierung der Infra-strukturstrategie erforderlich mache. Der Aufsichtsausschuss habe demnach be-schlossen, auf eine feste Infrastruktur-quote zugunsten höherer Flexibilität zu verzichten. Damit unterlägen die An- lagen aber unverändert den gesetzli- chen und aufsichtsrechtlichen Beschrän- kungen.

    Abschließend informierte Müller die De-legierten darüber, dass der Aufsichtsaus-schuss den Prüfbericht der Wirtschafts- prüfungsgesellschaft für das Geschäfts-jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis ge-nommen habe und dass der unein- geschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer über den Jahresab-schluss zum 31. Dezember 2017 vorliege. Auch die interne Revision habe zu keinen

    Hinweisen für das Vorliegen von Män-geln geführt. Der Geschäftsbericht mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech-nung fand die uneingeschränkte Billi-gung des Aufsichtsausschusses.

    Die Kammerversammlung erteilte dem Aufsichts- sowie dem Verwaltungsaus-schuss jeweils einstimmig die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.

    Anlagestrategie der ÄVWL überzeugt Fachjurys

    + Investment & Pensions Europe Awards 2017: Gewinnerin in der Kategorie „Germany – Versorgungswerk” sowie in der Kategorie „Real Assets and Infrastructure”

    + portfolio institutionell Awards 2018: Gewinnerin in den Kategorien „Beste Portfoliostruktur“ sowie „Bester Investor Fixed Income“

    + Institutional Assets Awards 2018: Gewinnerin in der Kategorie „Infrastructure / Real Assets Investment“

    1,6P R O Z E N T

    Geschäftszahlen 2017

    + Nettokapitalrendite: 4,3 %+ Beitragsproduktivität: 1,6 %+ Summe der bilanziellen Reserven: 18,0 % der Deckungsrückstellung

    P R O Z E N TB E I T R A G S P R O D U K T I V I TÄT

    6

    R Ü C K B L I C K

  • FÜR TEILNEHMER DER HÖHERVERSICHERUNG

    Mitglieder, die die Beitragsmöglichkeiten in der Grundversorgung voll ausschöpfen, sind berechtigt, darüber hinaus an der Höherversicherung teilzu-nehmen. Die Höherversicherung ist die optimale Ergänzung der Grundversorgung und verbessert entscheidend die Alters- und Hinterbliebenenver-sorgung sowie den Versicherungsschutz bei Berufs-unfähigkeit.

    Die Teilnehmer der Höherversicherung können im Jahr 2019 einen Beitrag wählen, der zwischen der MINDESTABGABE (4.291,20 Euro/Jahr) und dem MAXIMALBEITRAG (circa 11.314 Euro/Jahr) liegt.

    Der exakte Maximalbeitrag zur Höherversicherung stand bei Redaktionsschluss des Versorgungs-Magazins noch nicht endgültig fest, da dieser vom Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abhängig ist.

    V E R S O R G U N G S A B G A B E N 2 0 1 9

    KURZ GESAGT

    HINWEIS FÜR UNSERE MITGLIEDER,

    DIE AM SEPA-LASTSCHRIFTEINZUGS-

    VERFAHREN TEILNEHMEN:

    Die ÄVWL zieht Ihre Beiträge, wie im vergan-genen Jahr, jeweils zur Monatsmitte ein. Die exakten Termine finden Sie unter:

    www.aevwl.de/mitgliederinfo/ sepa-lastschriftverfahren/

    Anfang Dezember wird jedem Mitglied in einem persönlichen Anschreiben

    seine Versorgungsabgabe für das Jahr 2019 mitgeteilt. Nachfolgend sind die

    wichtigsten Versorgungsabgaben aufgeführt:

    FÜR SELBSTSTÄNDIGE

    ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

    Selbstständig tätige Mitglieder leisten nach § 22 der Satzung im Jahr 2019 die Pflichtabgabe in Höhe des 1,3-Fachen der durchschnittlichen Versorgungs-abgabe des vorletzten Geschäftsjahres.

    Pflichtabgabe18.595,20 Euro/Jahr 1.549,60 Euro/Monat

    Auf formlosen Antrag hin kann der Beitrag auf das 1,2-Fache (1.430,40 Euro monatlich) oder 1,1-Fache (1.311,20 Euro monatlich) reduziert werden. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprü-fung.

    FÜR ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

    Auch wenn über die genaue Höhe des Bei-tragssatzes und damit des Höchstbeitrages zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht ent-schieden war, plant die Bundesregierung, den Bei-tragssatz in Höhe von 18,6 Prozent für das Jahr 2019 beizubehalten. Der Höchstbeitrag ist nur zu zahlen, wenn das rentenversicherungspflichtige Bruttoent-gelt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro monatlich erreicht beziehungsweise übersteigt.

    FÜR FREIWILLIGE MITGLIEDER

    Freiwillige Mitglieder können im Jahr 2019 einen Beitrag wählen, der zwischen derMINDESTABGABE

    (4.291,20 Euro /Jahr bzw. 357,60 Euro /Monat) und derPFLICHTABGABE

    (18.595,20 Euro /Jahr bzw. 1.549,60 Euro /Monat) liegt.

    7

    V E R S O R G U N G S A B G A B E N

  • Rat in allenLebenslagen

    ÄV W L B I E T E T H O H E S E R V I C E Q U A L I TÄT

    Die Lebensläufe unserer Mitglieder werden facetten-

    reicher und ebenso die Fragen, die sie bei persönli-

    chen Veränderungen an ihr Versorgungswerk richten.

    Vereinbarkeit von Beruf und Familie, optimale Nut-

    zung von Gestaltungsmöglichkeiten sowie langfristige

    Planung des Ruhestandes sind Themen, mit denen

    die Beschäftigten der Ärzteversorgung Westfalen-

    Lippe tagtäglich konfrontiert werden. Service- und

    Beratungsqualität wird deshalb bei der Ärzteversor-

    gung Westfalen-Lippe großgeschrieben.

    Doch genauso individuell wie die jeweilige Lebens-

    lage ist auch die Antwort auf die Frage: Was bedeutet

    das für meine Rente? Dabei zeigt sich: Je früher die

    Betroffenen das Gespräch mit ihrem Versorgungs-

    werk suchen, desto besser kann ihnen geholfen

    werden. Denn Lebensplanung hat meistens auch

    Auswirkungen auf Vorsorgeplanung. Und da gibt es

    einiges zu beachten, wie die aufgeführten fiktiven

    Beispiele veranschaulichen möchten.

    8

    L E B E N S L A G E N

  • ERSTER JOB?

    Heute schon an morgen denken

    Der erste Job im Krankenhaus, das erste Gehalt. Bei der Ärzte-versorgung Westfalen-Lippe sind Berufsstarter vom ersten Tag an voll versichert – und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Doch eines haben Berufsstarter unbedingt zu beach-ten: Die Befreiung von der ansonsten obligatorischen Rentenver-sicherungspflicht muss zeitnah beantragt werden. Sonst droht eine doppelte Mitgliedschaft bei Rentenversicherung und Versor-gungswerk mit doppelten Beiträgen. Den Befreiungsvordruck gibt es auf der Internetseite der Ärzteversorgung www.aevwl.de/downloadcenter/, ebenso Ausfüllhinweise hierzu – auch in englischer Sprache. Anschließend geht der Vordruck zum Versorgungswerk, ehe er von dort aus an die Deutsche Renten-versicherung weitergeleitet wird. Jetzt nur noch den Befreiungs-bescheid abwarten und beim Arbeitgeber vorlegen – dann kann dieser die Beiträge überweisen. Um den weiteren Vorsorgebedarf ermitteln zu können, empfiehlt sich eine Rentenberatung. Denn wer früh vorsorgt, profitiert später umso mehr!

    Mein Name ist Tobias, ich bin 28 Jahre alt. Nach meinem Medizinstudium und der Approbation arbeite ich seit

    Kurzem als Assistenzarzt im Krankenhaus. Ich strebe die chirurgische Laufbahn an. Daher absolviere ich die Weiterbil-dung zum Facharzt für Chirurgie. Meinen ersten Erfahrungen zufolge kann ich sagen: Chirurgen sind in der Tat die Hand- werker der Medizin.

    01

    TOBIAS

    28 JAHRE

    9

    L E B E N S L A G E N

  • Zusammen mit dem beruflichen Aufstieg steigen oft-mals die Verdienst- und damit auch die Vorsorgemög-lichkeiten. Dabei sollte stets auch die Rentabilität einer Einzahlung in die Grundversorgung und Höher-versicherung im Blick behalten werden. Beide Ein-zahlungen werden steuerlich gefördert und brauchen den Vergleich mit anderen Produkten zur Vermögens-bildung nicht zu scheuen. Die ÄVWL bleibt auch bei einem Jobwechsel der zuverlässige Partner – voraus-gesetzt, die ärztliche Tätigkeit wird weiterhin im Be-zirk der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgeübt. Sollte die Tätigkeit in einem anderen Kammerbezirk zur Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungs-werk führen, steht die Ärzteversorgung bereit, um die Sinnhaftigkeit einer Mitnahme der Beiträge zu prü-fen. Bei einem Wechsel in das europäische Ausland sorgen Bestimmungen des europäischen Gemein-schaftsrechtes dafür, dass die Zugehörigkeit zu einem ausländischen Rentensystem nicht zu Nachteilen bei den Ansprüchen gegenüber der ÄVWL führt. Und wer möchte und das zeitnah beantragt, kann auch aus der Ferne freiwillige Beiträge an die ÄVWL zahlen. Ob sich das lohnt? Fragen Sie Ihr Versorgungswerk.

    KARRIERE?

    Altersvorsorge aufstocken

    KATRIN

    37 JAHRE

    Ich bin Katrin, 37 Jahre alt und als Ober-ärztin für Innere Medizin im Krankenhaus

    tätig. Mein Ziel war es schon immer, Menschen zu helfen und dabei viel Verantwortung zu überneh-men. Ich möchte Karriere machen: Eines Tages Chef- ärztin zu sein, ist ein Traum von mir, für den ich hart arbeiten werde. Berufliche Mobilität, auch über Ländergrenzen hinweg, ist hierbei eine wichtige Voraussetzung.

    02

    10

    L E B E N S L A G E N

  • Sofern während der Babypause keine Beiträge an die Ärzteversorgung gezahlt werden, kann die Rente auch nicht steigen. Spezielle Satzungsbestimmungen bei der Rentenberechnung sorgen jedoch dafür, dass die Lücke in der Versicherungsbiografie nicht zu Kür-zungen bei der Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-rente oder Hinterbliebenenrente führt. Und beides ist sehr wichtig, denn im Falle eines Falles muss auch das Kind versorgt sein. Wie beispielsweise in Form einer Waisenrente oder durch einen Kinderzuschuss

    bei der Berufsunfähigkeitsrente. Der Ärzteversor-gung sollte diese Zeit deshalb unbedingt mitgeteilt werden. Parallel sollte auch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Renten-versicherung geprüft werden. Denn die Rentenversi-cherung erhält für neugeborene Kinder – auch von Eltern, die in einer berufsständischen Versorgungs-einrichtung versichert sind – Geld vom Bund und erklärt in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen, was zu tun ist, damit diese Zeiten später als sogenannte Mütterrente entschädigt werden. Eine Anrechnung auf die Rentenanwartschaften der Ärzteversorgung müssen die betroffenen Mütter und Eltern jedoch nicht befürchten. Beide Leistungen sind parallel möglich.

    Ich heiße Marlene, bin 38 Jahre alt und stolze Mutter einer einjährigen Tochter.

    Meine Facharztausbildung habe ich noch abgeschlos-sen, dann stand erst einmal die Familienplanung im Vordergrund. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit. Anschließend möchte ich ins Krankenhaus zurück-kehren, allerdings nur in Teilzeit. Für mich ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig.

    FAMILIE?

    Keine Risiken eingehen

    03

    MARLENE

    38 JAHRE

    11

    L E B E N S L A G E N

  • Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis ist es von Beginn an wichtig, dass sie ihre Absicherung klug und vorausschauend planen. Am sinnvollsten ist es, wenn direkt der Steuerberater in die Überlegungen mit einbezogen wird. Denn er hat die finanzielle Lage im Blick und weiß, was finanziell möglich ist. Damit junge Praxisinhaberinnen und -inhaber angesichts ihrer anfänglichen Investitionen nicht überfordert werden, gibt es im Jahr der Niederlassung und im darauffolgenden Geschäftsjahr die Möglichkeit, einen ermä-ßigten Beitrag zu zahlen. Da dem im Alter jedoch nur eine niedrige Altersrente gegenübersteht, will das gut überlegt sein. Denn nur „gute“ Beiträge bringen auch eine „gute“ Ren-te. Weil es ab jetzt keinen Arbeitgeber mehr gibt, der Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung zahlt, muss auch diese Lücke mit ausgeglichen werden. Beispielsweise durch eine Aufstockung der Beiträge in der Grundversorgung oder durch zusätzliche Zahlungen in die Höherversicherung. Das kann jährlich neu überlegt und beispielsweise vom Geschäftsverlauf der Praxis abhängig gemacht werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!

    Ich bin Thomas, 48 Jahre alt. Seit einigen Jahren habe ich meine eigene Praxis für Allgemeinmedizin.

    Das Angebot wird gut angenommen. Die Arbeit im Kranken-haus war zwar sehr vielseitig, ich wollte aber mein eigener Chef sein. Meine Frau unterstützt mich dabei sehr.

    NIEDERGELASSEN?

    Absicherung selbst in die Hand nehmen

    04

    THOMAS

    48 JAHRE

    MARIA

    67 JAHRE

    12

    L E B E N S L A G E N

  • Die Altersrente der Ärzteversorgung ist ab jetzt eine wichtige (vielleicht sogar die wichtigste) Einnahmequelle. Sie ist Spiegel-bild dessen, was zuvor während des Erwerbslebens an Beiträgen eingezahlt wurde. Eine Rentenanpassung ist möglich, jedoch ist diese maßgeblich davon abhängig, inwiefern es der Ärzteversor-gung bei ihrer Kapitalanlage gelingt, Überschüsse jenseits des Rechnungszinses von 4 Prozent in der Grundversorgung zu gene-rieren. Denn allein 4 Prozent sind erforderlich, um die Höhe der zugesagten Rente sicherstellen zu können. Rund um den Jahres-wechsel erfahren Rentnerinnen und Rentner, ob es zu einer An-passung ihrer Rente kommt und welche Bezüge sie bei ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben haben. Denn ab jetzt will auch das Finanzamt jährlich über die Rentenbezüge informiert bleiben.

    Jedes Jahr informiert die Ärzteversorgung ihre Mitglieder zusam-men mit der Anwartschaftsmitteilung über die Höhe ihrer mögli-chen Versorgungsbezüge. Ganz wichtig: Die dargestellten Werte für die Berufsunfähigkeitsrente und die Altersrenten erhöhen sich noch um einen Kinderzuschuss, der 10 Prozent der Rente für jedes Kind ausmacht, das bis zum 18. Lebensjahr erzogen wird oder sich bis zum 27. Lebensjahr in Ausbildung oder in einem Freiwilligendienst befindet. Bei ersten gesundheitlichen Ein-schränkungen ist zur Erhaltung der Berufsfähigkeit vielleicht auch eine Rehabilitationsmaßnahme empfehlenswert. Die ÄVWL bezuschusst diese, wenn kein anderer Leistungsträger zur Verfügung steht.

    KURZ VOR DER RENTE?

    Jetzt schon die Weichen stellen

    BEREITS IN RENTE?

    Informiert bleiben

    06 Ich heiße Maria, bin 67 Jahre alt und nun seit knapp zwei Jahren in Rente. Zuvor habe ich viele Jahre als Ärztin im Krankenhaus gearbeitet – mit Unterbrechungen, als meine beiden Kinder zur Welt kamen. Mein Mann und ich ge-nießen jetzt die viele Freizeit, die wir haben.

    Mein Name ist Heiner, ich bin 55 Jahre alt und be-treibe mit zwei weiteren Kollegen eine Gemeinschaft-

    spraxis. Da ich mich körperlich nicht mehr so fit fühle, plane ich, nach Möglichkeit etwas früher in Rente zu gehen. Wichtig ist mir aber, dass mein jüngster Sohn vorher noch seine Ausbil-dung beendet.

    05

    HEINER

    55 JAHRE

    13

    L E B E N S L A G E N

  • Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe errichtet gemeinsam mit Siemens

    Financial Services den Onshore-Windpark „Nordlicht“ in der Nähe von

    Tromsø (Nordnorwegen). Für die ÄVWL bedeutet „Nordlicht“ die erste direkte

    Eigenkapitalinvestition in Onshore-Windenergieanlagen.

    ÄVWL investiert in Onshore-Windenergieanlagen

    in NorwegenW I N D PA R K „ N O R D L I C H T “

    J Ä H R L I C H E G E S A M T L E I S T U N G „ N O R D L I C H T “

    281,4 MW

    14

    N O R D L I C H T

  • STANDORT ONSHORE-WINDPARK „NORDLICHT“

    KvitfjellRaudfjell

    F I N N L A N D

    N O R W E G E N

    S C H W E D E N

    Wer sich gerne eine Visuali-sierung des Standortes und der beiden Windparks an-schauen möchte, scannt mit seinem Smartphone einfach nebenstehenden QR-Code.

    Hier wird das Gelände eingeebnet und so für die weiteren Baumaßnahmen vorbereitet.

    tet optimale Voraussetzungen. In der Nähe der Küste profitiert „Nordlicht“ von ausgezeichneten Windbedingungen. Ge-legen auf einem Plateau, das sich zwi-schen 350 und 550 Metern über dem Meeresspiegel befindet, misst die durch-

    schnittliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe 7 bis 8 Meter pro Sekunde.

    „Nordlicht“ soll Mitte 2019 fertiggestellt werden, die Betriebszeit der Windparks mindestens 30 Jahre betragen. Struktu-riert hat das Projekt Prime Capital. Pri-me Capital wird das Projekt auch auf Basis einer langfristigen Asset-Manage-ment-Service-Vereinbarung begleiten.

    WARUM „NORDLICHT“?

    Für die ÄVWL ist die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Fak-toren bei der Kapitalanlage fester Be-standteil der Kapitalanlagestrategie. Mit dem Projekt „Nordlicht“ ist die ÄVWL eine Investition eingegangen, die sich optimal in das Portfolio der nachhaltigen Anlagen einreiht. Von der ersten Eigen-kapitalinvestition in Onshore-Windener-gieanlagen verspricht sich die ÄVWL sowohl eine angemessene Rendite als auch Wertstabilität und Sicherheit.

    ordlicht wartet mit insgesamt 67 Windturbinen und einer jähr-lichen Gesamtleistung von circa

    281 Megawatt auf. Dabei umfasst das Projekt die beiden Windparks Kvitfjell und Raudfjell. Kvitfjell verfügt über eine Kapazität von etwa 197 Megawatt, Raudfjell über rund 84 Megawatt. So kann der Strombedarf von rund 50.000 norwegischen Haushalten gedeckt wer-den. Die Windturbinen weisen eine Na- benhöhe von 85 Metern und einen Rotordurchmesser von 130 Metern auf. Sie sind mit einer neuen Enteisungstech-nologie und einem langjährigen War-tungsvertrag ausgestattet. Zudem hat „Nordlicht“ einen langfristigen Energie-abnahmevertrag mit einem weltweit führenden Aluminiumhersteller abge-schlossen.

    Der Standort der beiden Windparks 30 Kilometer westlich von Tromsø, einer Universitätsstadt in Nordnorwegen, bie-

    N

    15

    N O R D L I C H T

  • C H R I S T I A N M O S E LHAUPTGESCHÄFTSFÜHRER

    I N T E R V I E W M I T C H R I S T I A N M O S E L

    U N D M A R K U S A LT E N H O F F

    Die Zukunft klar im Visier

    Herr Mosel, Sie sind seit dem 1. April 2017 Hauptgeschäfts-führer der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Welche Themen stehen bei Ihnen ganz oben auf der Agenda?

    C H R I S T I A N M O S E L : Ganz oben auf der Agenda steht die nach-haltige Erfüllung unseres satzungsmäßigen Auftrages: den Angehörigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe und deren Hin-terbliebenen dauerhaft Versorgungsleistungen gewährleisten zu können. In diesem Kontext spielt der Versicherungsbetrieb der ÄVWL eine zentrale Rolle, der sich mit seinen 35 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern nicht nur um die Alters-, Hinterbliebe-nen- und Berufsunfähigkeitsrenten kümmert, sondern unseren Mitgliedern und Rentnern zu allen Versorgungsthemen stets beratend zur Seite steht.

    Um den satzungsmäßigen Auftrag erfüllen zu können, ist eine erfolgreiche Kapitalanlagestrategie unerlässlich. Auf der einen Seite gilt es also, Anlageformate zu finden, die ein adäquates Rendite-/Risikoprofil aufweisen, und auf der anderen Seite, die weitere Stärkung der Rücklagen und Reserven zu forcieren. Nur so ist es für uns möglich, als eines von wenigen Versorgungs-werken den Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversor-gung nach wie vor aufrechterhalten zu können – und das in einem wirtschaftlich kaum vorhersehbaren Kapitalmarkt. Was ich an dieser Stelle noch einmal betonen möchte: Ein Rech-nungszins von 4 Prozent bedeutet, dass in den Ansprüchen der Mitglieder und Rentner bereits eine Verzinsung von 4 Prozent, die die ÄVWL jährlich regelmäßig erzielen muss, enthalten ist. Dynamisierungen sind daher als eine zusätzliche Ausschüttung

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    I N T E R V I E W

  • Es ist kein hektischer Kurswechsel geplant. Es geht darum, das

    Versorgungswerk weiter zu modernisieren.

    M A R K U S A LT E N H O F FGESCHÄFTSFÜHRER KAPITALANLAGE

    von Erträgen zu verstehen, die den ohnehin einkalkulierten Rechnungszins übersteigen.

    Ein anderer wichtiger Themenkomplex ist die Regulatorik. Die regulatorischen Anforderungen steigen stetig und erhöhen da-mit den Druck auf Anleger. Die Ärzteversorgung muss sich bei-spielsweise an die Quoten der Anlageverordnung halten, das heißt eine angemessene Mischung und Streuung der verschie-denen Anlageklassen sicherstellen. In sehr vielen Asset-Klas-sen haben wir die Quoten allerdings nahezu ausgeschöpft. Aus diesem Grund optimieren wir verstärkt innerhalb der vorgege-benen Grenzen. Wir bewirtschaften die einzelnen Quoten also aktiv, um sie nicht nur in der Größenordnung, sondern auch in der Struktur zu optimieren.

    Einen weiteren Schwerpunkt setze ich bei der Weiterentwick-lung des Compliance-Managements. Zukunftsfähigkeit, Risiko-management und Effizienzsteigerung sind hierbei die übergeordneten Ziele.

    Ändert sich damit die Ausrichtung der ÄVWL, Herr Mosel?

    C H R I S T I A N M O S E L : Es ist sicherlich kein hektischer Kurs-wechsel geplant. Im Wesentlichen geht es darum, das Versor-gungswerk kontinuierlich weiter zu modernisieren – damit meine ich, an die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Strukturen und Erfordernisse anzupassen. Da mir Governance- Themen, wie Regulierung und Compliance, sowie Risikothemen sehr vertraut sind, haben wir zum Beispiel die Unternehmens-führung und die IT-Sicherheitsrichtlinien an solchen Themen ausgerichtet.

    Die Kapitalanlagelandschaft hat sich gravierend verändert. Das Thema „Risiko“ steht mehr und mehr im Vordergrund. Warum? Und wie geht die ÄVWL damit um, Herr Altenhoff?

    M A R K U S A LT E N H O F F : Anfang des Jahrtausends war es im klassischen Anlagegeschäft relativ einfach, mit „risikolosen“ Anleihen, Pfandbriefen und Immobilien den Rechnungszins zu bedecken und darüber hinaus noch Zusatzerträge (Überzins) generieren zu können. Vor dem Hintergrund der zurückliegen-den Staatsschulden- und Bankenkrise hat die Interventions- und Liquiditätspolitik der Notenbanken dazu geführt, dass die Verzinsung dieser Anlagen inzwischen auf ein Niveau gedrückt wurde, das weder dem des Rechnungszinses entspricht noch in der Lage ist, das spezifische Anlagerisiko ausreichend zu kom-pensieren. Wir befinden uns seit Langem in der Ära des „zins-losen“ Risikos. Durch diese gravierenden Veränderungen der Kapitalmärkte und den unveränderten Rechnungszins sind wir gefordert, uns in vertretbarem Maß neue Anlagewege mit höhe-ren Ertrags- und damit auch höheren oder anderen Risikopoten-zialen zu erschließen.

    Dabei ist es allerdings wichtig, den Risikobegriff aus zwei Blickwinkeln zu erfassen: einerseits (finale) Ausfallrisiken und

    17

    I N T E R V I E W

  • Unsere Strategie sieht eine besonders gründliche

    Analyse der Investments vor, insbesondere mit Blick auf die politische und

    wirtschaftliche Situation.

    andererseits (vorübergehende) Bewertungsrisiken. Seit jeher war es für die Kapitalanlage der ÄVWL essenziell, Ausfallrisi-ken auszuschließen beziehungsweise auf ein Minimum zu reduzieren. Dies ist uns auch gelungen, da wir überwiegend in Bundesanleihen, Pfandbriefen, Hypothekendarlehen und eigenen Immobilienanlagen investiert waren. Heute stehen An-lageformen, wie beispielsweise Gewerbeimmobilien oder inter-nationale Infrastrukturprojekte, im Vordergrund. Da diese im Vergleich zu verzinslichen Anlagen höhere Risiken aufweisen, insbesondere auf unternehmerischer Ebene, legen wir besonde-ren Wert auf Zusatzsicherheiten, wie etwa Grundpfandrechte oder staatliche Ausfallbürgschaften.

    Kommen wir nun zu den vorübergehenden Bewertungsrisiken, wie zum Beispiel denen von Aktien oder Anleihen. Angesichts der vorhandenen offenen und stillen Reserven und unseres langfristigen Anlagehorizontes können wir kurz- und mittelfris-tige Marktschwankungen gut überbrücken und sind nicht zu Notverkäufen gezwungen. Im Gegenteil: Wir können in diesen Marktsituationen antizyklisch handeln und günstig bewertete Investments tätigen.

    Was die Angelegenheit allerdings kompliziert macht, ist die Tat-sache, dass selbst risikoreichere Anlagen oftmals nicht mehr genug Erträge erwirtschaften, um nach Bedienung des Rech-nungszinses weitere Reserven aufbauen zu können. Unsere Strategie sieht daher primär eine besonders gründliche Analyse der Investments vor, insbesondere mit Blick auf die politische und wirtschaftliche Stabilität. Wichtig ist darüber hinaus eine ausreichend breite Streuung der Anlagen, um Klumpenrisiken zu vermeiden. In den vergangenen 15 Jahren sind wir so gut durch verschiedene Krisen gekommen, ohne dass es wirklich spürbare Blessuren gegeben hat.

    18

    I N T E R V I E W

  • Die ÄVWL legt großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität.

    Welche Anlageformate werden Ihrer Meinung nach, Herr Altenhoff, zukünftig vorherrschend sein? Warum?

    M A R K U S A LT E N H O F F : Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe investiert in Nischenmärkte. Wir setzen zunehmend auf Anla-geformen, die höhere Ertrags-/Risikopotenziale aufweisen, wie beispielweise langfristige Finanzierungen oder Windkraft- projekte in Nordnorwegen. Dabei stellen wir über mehrere Kon-junkturzyklen hinweg speziell auf Investments ab, die eine hohe Stabilität im Geschäftsmodell aufweisen. In der Vergan-genheit sind wir verstärkt unternehmerische Engagements ein-gegangen.

    Den seit Jahrzehnten breit ausgebauten Immobilienbereich ha-ben wir um eigene Projektentwicklungen ergänzt. Die ÄVWL besetzt hierbei die gesamte Wertschöpfungskette – von der Finanzierung und Entwicklung über das Refurbishment und Umnutzungsmaßnahmen bis hin zum Bestandsmanagement. Dadurch ist es möglich, bei gleichbleibendem Ertragsziel keinerlei Abstriche, zum Beispiel in der Objektlage, in Kauf nehmen zu müssen. Damit verbunden ist allerdings ein verstärkter Auf- und Ausbau von internem Know-how in fast al-len Anlagebereichen. Dies ist uns offensichtlich bislang gut ge-lungen. Das zeigen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die internationale Akzeptanz der ÄVWL sowohl auf Finanzierungs- als auch auf der Eigenkapitalinvestorenseite.

    Kommen wir von der Kapitalanlage zum Versicherungsbe-trieb. Herr Mosel, was tut die ÄVWL, um ihren Mitgliedern und Rentnern einen professionellen Service zu bieten?

    C H R I S T I A N M O S E L : Unsere Mitglieder und Rentner begegnen uns mit vielschichtigen Anliegen. Unser oberstes Ziel ist es, sie in jeglicher Hinsicht zu unterstützen. Die ÄVWL legt deshalb großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität. Die Kolleginnen und Kollegen in unserer Mitglieder- und Rentenabteilung sind unter der Woche in der Regel von 8 Uhr bis 17 Uhr erreichbar. Der ÄVWL ist es dabei besonders wichtig, dass unsere Versor-gungsberechtigten einen persönlichen Ansprechpartner haben, sodass individuelle Anliegen und Fragen zu vollster Zufrieden-heit geklärt werden können – und das im direkten Gespräch.

    Zudem bieten wir unseren Mitgliedern und Rentnern ein Höchstmaß an Information und Transparenz. Dazu hat die Ärz-teversorgung Westfalen-Lippe in den vergangenen Jahren den Einsatz und die Nutzung verschiedener Medienkanäle weiter ausgebaut. Neben dem VersorgungsMagazin, der Homepage und dem Newsletter können sich Interessierte nun auch über den WhatsApp-Kanal Informationen zu aktuellen Themen direkt auf das Smartphone schicken lassen.

    Nicht zu vergessen unser Mitgliederportal. Damit stellen wir einen zusätzlichen Service zur Verfügung, der die Kommunika-tion zwischen den Mitgliedern und Rentnern sowie der ÄVWL erleichtern soll. Das Mitgliederportal ist Beleg dafür, dass die ÄVWL ihre Systeme und Angebote stetig weiterentwickelt. Seit Kurzem ist hier die Anmeldung nicht nur mit Benutzername und Kennwort möglich, sondern auch mit dem elektronischen Arztausweis.

    Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Ärz-teversorgung immer stärker Präsenz auf ärztlichen Fortbil-dungsveranstaltungen, wie zum Beispiel der Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbil-dung auf Borkum, zeigt.

    Herr Altenhoff, aus der Perspektive eines Arztes, warum wären Sie gerne Mitglied bei der ÄVWL?

    M A R K U S A LT E N H O F F : Für mich stehen Transparenz und Kon-tinuität im Vordergrund. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe unterliegt der Selbstverwaltung des Berufsstandes. Kurz ge-sagt: Die Ärztinnen und Ärzte nehmen ihre Alters- und Hinter-bliebenenversorgung selbst in die Hand – getreu dem Motto: „Ärzte verstehen Ärzte am besten.“ Das sehe ich als großen Vorteil an. Zumal abzuwarten bleibt, ob die staatliche Altersver-sorgung in Zukunft noch ausreichen wird, um Grundbedürfnis-se decken zu können.

    Es müssen auch keine versicherungsfremden Leistungen finan-ziert werden, anders als bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei privaten Versicherungsträgern der kostenintensive Au-ßendienst.

    Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen wir keine überzogene Gewinnmaximierungsstrategie und können daher langfristig planen. Das heißt, die ÄVWL nimmt bei ihren Kapi-talanlagen auch nur so viel Risiko in Kauf, wie sie tatsächlich muss. Zudem sorgt die schlanke Verwaltung ohne teuren Ver-triebsapparat für eine hohe Kosteneffizienz.

    19

    I N T E R V I E W

  • amilienplanung ist für junge Ärztinnen und Ärzte nicht im-mer ganz einfach. Einerseits gilt

    es, im Job Fuß zu fassen und die Fach- arztweiterbildung anzugehen. Und ande- rerseits drängen sich in puncto Kinder-wunsch Fragen auf, die keinen allzu lan-gen Aufschub dulden. Doch wie wirken sich eine Babypause und ein Teilzeitjob auf die Rente aus? Und gibt es Möglich-keiten, dass sich beide Elternteile die da-mit einhergehenden rentenrechtlichen Folgen partnerschaftlich teilen? Kinder sind unbestritten ein Gewinn. Jedoch gibt es bei der Alterssicherung einiges

    zu beachten, damit sie nicht zu Nachtei-len im Alter führen. Ganz wichtig dabei: Den Überblick behalten und rechtzeitig die richtigen Weichen stellen.

    Grundsätzlich gilt für Frauen und Män-ner: Wer im Alter finanziell unabhängig sein will, muss während des Berufsle-bens die Grundlage dafür schaffen. Am besten gelingt dies mit einer guten Aus-bildung und einem gut bezahlten Job. Kündigt sich Nachwuchs an, sollte man rechtzeitig das Gespräch mit dem Arbeit-geber suchen und ihn auch in die weite-ren Überlegungen mit einbeziehen. Auch

    in den Personalabteilungen der Kranken-häuser hat sich herumgesprochen, dass nach einer Auszeit oftmals die unter- brochene Facharztweiterbildung wieder fortgesetzt werden soll. Und davon profi-tieren letzten Endes Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

    KOMPLEXE GEMENGELAGE

    Doch wie verhält es sich jetzt mit der rentenrechtlichen Absicherung? Wäh-rend der Schwangerschaft sorgen die Be-stimmungen des Mutterschutzgesetzes dafür, dass – insbesondere bei Vorliegen eines individuellen Beschäftigungsver-

    F

    Zwischen Kind und Karriere

    S O S I N D Ä R Z T I N N E N U N D Ä R Z T E B E I D E R K I N D E R E R Z I E H U N G

    R E N T E N R E C H T L I C H A B G E S I C H E R T.

    20

    K I N D U N D K A R R I E R E

  • botes – das Gehalt weitergezahlt wird. Das schließt auch die Beiträge zu den verschiedenen Alterssicherungssystemen mit ein. Komplizierter wird es während der Mutterschutzfristen. In dieser Zeit stellt der Arbeitgeber die normale Ge-haltszahlung ein und die werdenden Mütter im Angestelltenverhältnis erhal-ten stattdessen ein Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers, der die Differenz zum letzten Nettoent-gelt ausgleichen soll. Beiträge werden bei angestellten Ärztinnen während der Schutzfrist lediglich an die Betriebs- renteneinrichtung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes (VBL, KZVK etc.) gezahlt, nicht jedoch an die Ärzteversor-gung.

    Bei der Ärzteversorgung sorgen die satzungsmäßigen Bestimmungen dafür, dass sich Zeiten eines schwangerschafts-bedingten Beschäftigungsverbotes und einer sich eventuell anschließenden Babypause bis zur Dauer von drei Jahren nicht nachteilig auf die Höhe ihrer Berufsunfähigkeitsrente auswirken. Un-

    mittelbar rentensteigernd – beispielswei-se für die spätere Altersrente – sind diese Zeiten jedoch nicht, denn das Ver-sorgungswerk erhält für diese Zeiten keine Beiträge. Beiträge vom Bund erhält hingegen die Deutsche Rentenversi- cherung, die die Zeiten der Kinderer- ziehung – auch bei Ärztinnen und Ärz-ten, die ansonsten keinen Bezug zur Rentenversicherung haben – bis zur Dauer von drei Jahren je Kind als Beitragszeiten (sogenannte Kinderer- ziehungszeiten) anrechnet. Damit die Betroffenen um ihre diesbezüglichen Ge-

    staltungsmöglichkeiten wissen, schreibt die Deutsche Rentenversicherung die Kindeseltern an, denn sie wird unmittel-bar nach der Geburt von den Einwohner-meldeämtern auf den Nachwuchs auf- merksam gemacht.

    NUR EINER KANN PROFITIEREN

    Grundsätzlich gilt bei Kindererziehungs-zeiten in der Rentenversicherung: Es be-kommt immer nur ein Elternteil diese Zeit angerechnet, wobei vorrangig der Elternteil profitiert, der das Kind über-wiegend erzogen hat. Indiz hierfür ist

    Zeit mit der Familie verbringen und trotzdem gut abge-sichert sein.

    Kündigt sich Nachwuchs an – rechtzeitig das Gespräch mit dem

    Arbeitgeber suchen.

    21

    K I N D U N D K A R R I E R E

  • in den meisten Fällen, wer das Elterngeld und die Elternzeit in Anspruch genom-men hat. Da aber immer mehr Mütter und Väter parallel Elterngeld und Eltern-zeit beanspruchen, ist diese Prüfung nicht immer ganz einfach. Deshalb sehen die Rentengesetze vor, dass die Eltern durch eine gemeinsame Erklärung diese Aufteilung – gegebenenfalls monatswei-se – untereinander regeln können. Hier ist eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Renten-versicherung empfehlenswert; vor allem dann, wenn die Betroffenen außer den Kindererziehungszeiten aktuell keine weiteren Zeiten in der Rentenversiche-rung vorweisen (und dies voraussichtlich auch künftig nicht können). Denn das ist bei Ärztinnen und Ärzten nicht un-

    typisch. Um später überhaupt in den Genuss einer Rentenleistung aus Kinder-erziehungszeiten zu kommen (sogenann-te Mütterrente), bedarf es nämlich nach den Rentengesetzen einer Mindestver- sicherungszeit von fünf Jahren bei der Rentenversicherung!

    Übrigens, in den Tarifverträgen des öf-fentlichen und kirchlichen Dienstes ist bei angestellten Ärztinnen und Ärzten geregelt, dass Zeiten einer Elternzeit mit einem fiktiven monatlichen Gehalt von 500 Euro bei der Betriebsrente berück-sichtigt werden. Dieser Bonus gilt aber nur dann, wenn parallel keine (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt wird. Wird hin-gegen eine (Teilzeit-)Beschäftigung aus-geübt, wird der individuell erzielte

    (Teilzeit-)Verdienst beitragspflichtig. Und zwar sowohl bei der Betriebsrente als auch beim Versorgungswerk! Mit Blick auf die Ärzteversorgung teilen sich dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer – so wie vor der Niederkunft – wieder die Beiträ-ge. Ob sie jedoch wieder das alte (Voll-zeit-)Niveau erreichen, dürfte fraglich sein. Um Nachteile bei der späteren Al-tersrente zu vermeiden, besteht bei der Ärzteversorgung die Möglichkeit, inner-halb der satzungsmäßigen Grenzen die Beiträge aufzustocken. Welcher Beitrags-aufwand hierfür erforderlich ist, erfahren Interessierte durch Rücksprache beim Versorgungswerk.

    FAZIT

    Finanzielle Unabhängigkeit im Alter be-ginnt mit finanzieller Unabhängigkeit im Berufsleben. Erziehungsbedingte Lücken im Erwerbsleben oder ein niedrigeres Beitragsniveau bei Teilzeitbeschäftigung lassen sich bei der Ärzteversorgung mit freiwilligen Mehrzahlungen ausgleichen. Dabei gilt: In partnerschaftlichen Bezie-hungen dürfen sich beide Elternteile nicht nur die Erziehungsarbeit teilen; sie dürfen sich gerne gemeinsam auch die finanziellen Belastungen teilen, die er-forderlich sind, um Nachteile bei der Rente wieder auszugleichen.

    Fehlende Monate für die Mütter-rente können in der Rentenver- sicherung mit freiwilligen Bei-trägen aufgefüllt werden! Le- sen Sie hierzu unser Merkblatt „Anerkennung von Kindererzie-hungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“.

    www.aevwl.de

    Tipp

    Ein niedrigeres Beitragsniveau bei Teilzeitbeschäftigung lässt

    sich bei der ÄVWL mit freiwilligen Mehrzahlungen ausgleichen.

    22

    K I N D U N D K A R R I E R E

  • Die ÄVWL vor Ort (v.l.n.r.): Birgit Breul, Andrea Bögel, Christian Koopmann, Diana Noll und Gabriela Fehlandt.

    ÄVWL auf der 72. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum vertreten

    In diesem Jahr fand bereits die 72. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie

    für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie der Kassenärztlichen

    Vereinigung Westfalen-Lippe auf der Nordseeinsel Borkum statt. Selbstverständlich war auch

    die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe mit von der Partie.

    Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe in-formiert ihre Mitglieder und Rentner seit einiger Zeit auch über den Instant-Mes-saging-Dienst WhatsApp. Sie möchten ebenfalls kostenlos Neuigkeiten rund um das Versorgungswerk direkt auf Ihr Smartphone erhalten? Dann melden Sie sich noch heute an.

    Über die Startseite der ÄVWL-Homepage www.aevwl.de gelangen Sie zu einer

    detaillierten Beschreibung, wie Sie den WhatsApp-Nachrichtendienst schnell und unkompliziert einrichten können.

    Wir freuen uns über zahlreiche An-meldungen!

    Abonnieren Sie jetzt unsere WhatsApp-News

    eues aus der Medizin erfahren und den eigenen Wis-sensstand vertiefen – darum geht es auf der Fort- und Weiterbildungswoche. Vom 26. Mai bis zum 3. Juni

    2018 konnten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psy-chotherapeutinnen und -therapeuten an verschiedensten Up-date-Schulungen, wie zum Beispiel Neurologie oder Nephrologie, teilnehmen, Ultraschallkurse besuchen oder auch Fortbildun-gen zum Thema Hals-, Nasen- Ohrenheilkunde absolvieren.

    In allen Fragen rund um die Altersversorgung stand die ÄVWL an ihrem Informationsstand den Ärztinnen und Ärzten Rede und Antwort. Für eine angenehme und räumlich abgegrenzte Beratungssituation verfügte der Informationsstand in diesem Jahr zum ersten Mal über eine im Design der ÄVWL gestaltete Messewand. Die Besucher sprach es an und die ÄVWL freute sich über die zahlreichen Beratungsgespräche vor Ort. Darüber hinaus nutzte die ÄVWL ihre Anwesenheit, um im Rahmen ei-nes zweistündigen Seminars noch mehr Aufklärung zu leisten. Eine rundum gelungene Veranstaltung.

    N

    23

    A K T U E L L E S

  • 2017Das Kapitalanlageergebnis der ÄVWL übertraf mit einer Netto-kapitalrendite von 4,3 Prozent (2016: 4,2 Prozent) erneut den Rechnungszins von 4 Prozent.

    Trotz des nach wie vor volatilen Kapital-marktumfeldes und der langanhalten-den Niedrigzinsphase behält die ÄVWL den Rechnungszins in der Grundversor-gung in Höhe von 4 Prozent weiterhin bei.

    An Versorgungsleistungen wurden 2017 insgesamt 469,8 Millionen Euro (2016: 445,8 Millionen Euro) aus- gezahlt, wobei die Auszah-

    lungen für die Altersrenten rund 80,9 Prozent der Gesamtaufwendun-gen ausmachten. Die Gesamtzahl der am 31. Dezember 2017 registrierten und anerkannten Berufsunfähigkeits-renten ist gegenüber dem Vorjahr mar-ginal gestiegen (483 Ärztinnen und Ärzte).

    Stabilität und Sicherheit der ÄVWL: Die Sicherheitsrücklage der ÄVWL wurde um 13,9 Millionen Euro auf nun 775,1 Millionen Euro erhöht und ent-spricht der in der Satzung festgelegten Zielgröße in Höhe von 8 Prozent der

    Deckungsrückstellung. Die im Jahr 2015 erstmals gebildete satzungsmäßige sonstige Rücklage wurde um 12,1 Millionen Euro auf nun 678,2 Millionen Euro aufgestockt und entspricht 7 Prozent der Deckungsrückstellung. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt somit in Summe 1.453,3 Millionen Euro (2016: 1.427,3 Millionen Euro). Unter Berücksichtigung freier Mittel der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunab-hängige Beitragsrückerstattung (RfB) beträgt die Summe der bilanziellen Reserven somit zum 31. Dezember 2017 – genau wie zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 – unverändert circa 18,0 Prozent der Deckungsrückstellung. Mit diesen Zahlen werden die vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen Solva-bilitätsvorschriften zur Eigenmittelausstattung selbst ohne Anrechnung von stillen Reserven deutlich übertroffen. Die ÄVWL liegt mit ihrer Eigenkapitalausstattung damit höher als die meisten Banken oder privaten Versicherungsunternehmen.

    Die Mitglieder der Ärz-teversorgung nutzten im Jahr 2017 intensiv die Möglichkeiten zur E inzahlung in d ie

    Höherversicherung. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 von 2.574 Mitgliedern (2016: 2.554) 23,2 Millionen Euro ein- gezahlt. Die Beitragssumme des Vorjahres wurde damit um 0,8 Millionen Euro beziehungs-weise um 3,6 Prozent übertroffen.

    KOMPAKT & TRANSPARENT

    1. 2.

    4.

    3.

    An Beiträgen wurden insgesamt 543,8 Mil-lionen Euro (2016:

    526,5 Millionen Euro) eingezahlt. Dies ist ein Zuwachs in Höhe von 3,3 Prozent.

    Die Beitragsprodukti-vität, gemessen als Steigerung der durch-

    schnittlich gezahlten Versorgungs-abgabe, betrug rund 1,6 Prozent.

    5.

    6.

    24

    2 0 1 7 I M Ü B E R B L I C K

  • NETTOKAPITALRENDITE SUMME DER BILANZIELLEN RESERVEN (IN BEZUG AUF DIE DECKUNGSRÜCKSTELLUNG)

    4,3 % 18,0 %

    BEITRAGSEINNAHMEN

    543,8 Mio. €

    VERSORGUNGSLEISTUNGEN

    469,8 Mio. €

    TEILNEHMER DER HÖHERVERSICHERUNG BEITRAGSPRODUKTIVITÄT

    2.574 1,6 %

    25

    2 0 1 7 I M Ü B E R B L I C K

  • ZUSAMMENSETZUNG DES BEITRAGSZAHLENDEN MITGLIEDERBESTANDES

    in Prozent

    Angestellte Mitglieder 61,6

    Selbstständige Mitglieder 27,7

    Mehrfach beschäftigte Mitglieder 3,3

    Freiwillige Mitglieder 2,9

    Sonstige 4,5

    GESAMTMITGLIEDERZAHL

    20162015 20172013 20140

    10.000

    20.000

    30.000

    40.000

    50.000

    39.597 40.44641.123 41.933

    42.748

    MITGLIEDER

    Zum 31. Dezember 2017 sind 61,6 Pro-zent der beitragszahlenden Mitglieder im Angestelltenverhältnis tätig, zum 31. Dezember 2016 waren es 60,5 Pro-zent. Der Anteil der Gruppe der selbst-ständigen Mitglieder ist von 28,9 Prozent auf 27,7 Prozent gesunken. Gesondert ausgewiesen sind die mehrfach beschäf-

    tigten Mitglieder mit einem Anteil von 3,3 Prozent (Vorjahr: 3,1 Prozent). Bei den mehrfach beschäftigten Mitgliedern handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die neben ihrer Angestelltentätigkeit noch eine selbstständige Tätigkeit aus-üben oder umgekehrt. Der Anteil der frei-willigen Mitglieder beträgt 2,9 Prozent und hat sich im Vergleich zum Vorjahr

    nicht verändert. Unter „Sonstige“ sind zusammengefasst: die arbeitslosen Mit-glieder (Anteil 0,5 Prozent; Vorjahr: 0,5 Prozent), Mitglieder im Mutterschutz beziehungsweise in Elternzeit, diejeni-gen Mitglieder, die kurzfristig keine ärzt-liche Tätigkeit ausüben, sowie weitere Sonderfälle (Anteil 4,0 Prozent; Vorjahr: 4,1 Prozent).

    D A S G E S C H Ä F T S J A H R 2 0 1 7

    Konstante Steigerung der Gesamtmitgliederzahl

    Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe verzeichnet zum Ende des Geschäftsjahres 2017

    eine Gesamtmitgliederzahl (Anwärter) von 42.748 und damit einen Zuwachs von

    rund 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    26

    2 0 1 7 I M D E TA I L

  • MITGLIEDERNEUZUGANG

    Ärztinnen Ärzte

    0

    500

    1.000

    1.500

    2.000

    2.500

    2015 20172013 2014 2016

    ENTWICKLUNG DER BEITRAGSEINNAHMEN

    in Millionen Euro

    Andere Beiträge Grundversorgung

    2015 2016 20172013 2014

    455,2426,9 442,2

    478,2

    44,8

    50,8

    43,8 41,1

    48,3

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    600

    HÖHERVERSICHERUNG

    Teilnehmer

    0

    500

    1.000

    2.000

    1.500

    2.500

    0

    500

    1000

    1500

    2000

    2500

    20172013 2014 2015 2016

    3.000

    493,0

    MITGLIEDERNEUZUGANG

    IM JAHR 2017 ERNEUT HOCH

    Im Jahr 2017 wurden 1.093 Ärztinnen und 1.303 Ärzte neu in das Versorgungs-werk aufgenommen (Brutto-Neuzugang). Wie im Vorjahr liegt der Netto-Mitglie-derneuzugang oberhalb der versiche-rungstechnischen Annahmen für den ewigen Neuzugang, was eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität des Ver-sorgungswerkes ist. Weitere Zugänge ergeben sich durch die Gruppe der „Re-aktivierten“. Hierbei handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die aus der Gruppe der Empfänger von Berufsunfähigkeits-renten in den aktiven Mitglieder- bestand zurückgekehrt sind.

    POSITIVE ENTWICKLUNG

    DER BEITRAGSEINNAHMEN

    Im Geschäftsjahr 2017 leisteten die Mit- glieder der Ärzteversorgung Westfalen- Lippe Versorgungsabgaben zur Grund- versorgung in Höhe von 493,0 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr (478,2 Mil-lionen Euro) bedeutet dies eine Steige-rung von rund 3,1 Prozent.

    Im Jahr 2017 nutzten die Mitglieder der Ärzteversorgung intensiv die Möglich-keiten zur Einzahlung in die Höherver- sicherung. In die Höherversicherung dürfen diejenigen Mitglieder einzahlen, die bereits in der Grundversorgung die höchstmögliche Versorgungsabgabe ge-leistet haben. Von 2.574 Mitgliedern wur-den insgesamt 23,2 Millionen Euro eingezahlt. Die Beitragssumme des Vor-jahres wurde damit um 0,8 Millionen Euro beziehungsweise um 3,6 Prozent übertroffen. Daneben gingen noch Bei-träge aus Nachversicherungen für aus dem Beamtenstatus ausgeschiedene Ärz-

    tinnen und Ärzte sowie Beiträge aus Überleitungen anderer ärztlicher Versor-gungswerke in Höhe von 27,6 Millionen Euro (Vorjahr: 25,6 Millionen Euro) ein.

    Die gesamten Beitragseinnahmen betru-gen somit 543,8 Millionen Euro, nach 526,5 Millionen Euro im Jahr 2016. Dies ist ein Zuwachs von 3,3 Prozent. Mit die-sem Ergebnis setzt sich die positive Ent-wicklung der Beitragseinnahmen fort. Gründe für die Steigerung der Bei-tragseinnahmen dürften nach wie vor das Niedrigzinsumfeld und die daraus resultierende relative Attraktivität des Versorgungswerkes im Vergleich zu an-deren Altersvorsorgemöglichkeiten sein. Gemäß § 26 der Satzung ergibt sich aus dem Beitragseingang in der Grundver-sorgung eine durchschnittliche Versor-gungsabgabe in Höhe von 14.304 Euro. Gegenüber dem Vorjahr (14.076 Euro) bedeutet dies eine Steigerung um rund 1,6 Prozent. Diese Steigerung wird auch als Beitragsproduktivität bezeichnet.

    Die gesamten Beitragseinnahmen betrugen 543,8 Millionen Euro, nach 526,5 Millionen Euro im Jahr 2016. Dies ist ein Zuwachs

    von 3,3 Prozent.

    1.1921.125 1.188 1.303 1.303

    2.574

    1.997

    2.238

    2.4561.042 1.068 1.063

    1.100 2.5541.093

    27

    2 0 1 7 I M D E TA I L

  • ANTEIL DER HÖCHST- ABGABENZAHLER

    in Prozent der selbstständigen

    Mitglieder

    AUFWAND FÜR VERSOR- GUNGSLEISTUNGEN*

    in Millionen Euro

    * Grundversorgung

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    2015 2016 20172013 2014

    436,9460,4

    402,8

    2015 20172013 2014 2016

    35,9

    62,5

    33,6 35,2

    63,1

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    ANTEIL DER VORGEZOGENEN ALTERSRENTEN AN DEN RENTENNEUZUGÄNGEN

    in Prozent

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    2015 2016 20172013 2014

    37,940,3

    37,735,7 35,8

    417,5384,1

    62,5 PROZENT DER SELBSTSTÄNDIGEN

    MITGLIEDER ZAHLTEN DAS 1,3-FACHE

    Im Geschäftsjahr 2017 zahlten von den selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärz-ten der ÄVWL inklusive der Mehrfach- beschäftigten 7.021 Mitglieder (62,5 Pro-zent; Vorjahr: 63,1 Prozent) das 1,3-Fache der durchschnittlichen Versorgungsab-gabe des vorletzten Geschäftsjahres und schöpften damit die Beitragsmöglich- keiten in der Grundversorgung vollstän-dig aus.

    WEITERE ZUNAHME DER

    VERSORGUNGSLEISTUNGEN

    Im Jahr 2017 betrug der Aufwand für Ver-sorgungsleistungen aus der Grundver-sorgung 460,4 Millionen Euro, nach 436,9 Millionen Euro im Jahr 2016. Dies ist eine Erhöhung um 5,4 Prozent. Der Zuwachs resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Rentenleistungen für die Altersrente.

    ALTERSRENTEN

    Der Bestand an gezahlten Altersrenten hat sich zum 31. Dezember 2017 von 11.271 auf 11.744 erhöht. 751 (Vorjahr: 777) Mitglieder bekamen erstmals eine Altersrente ausgezahlt. 278 (Vorjahr: 218) Altersrentner sind im Geschäftsjahr 2017 verstorben. Von den Rentenzugän-gen des Jahres 2017 waren 40,3 Prozent vorgezogene Altersrenten, 49,3 Prozent Altersrenten mit Vollendung der Regelal-tersgrenze, 4,0 Prozent der Altersrenten waren über das 65. Lebensjahr hinausge-schobene Altersrenten, 4,0 Prozent der Renten gingen von der Berufsunfähig-keitsrente in die Altersrente über, weil die Regelaltersrente vollendet wurde.1

    Der deutliche Rückgang der vorgezoge-nen Altersrenten deutet im langfristigen Trend auf veränderte Lebensumstände und Vorstellungen unserer Mitglieder hinsichtlich der Beschäftigung im Alter hin. Dieser Trend scheint sich jedoch seit einigen Jahren in einer engen Bandbreite zu konsolidieren.

    ¹ Die Differenz zu 100 Prozent in Höhe von 2,4 Prozent resultiert aus Fällen des Ver- sorgungsausgleiches, aus interner Teilung sowie aus Altersrentnern, die im selben Jahr verstorben sind.

    Weitere Zunahme der Versorgungsleistungen.

    28

    2 0 1 7 I M D E TA I L

  • GRÖSSENGLIEDERUNG DER MONATLICHEN ALTERS- UND WITWEN(R)-RENTEN

    Anzahl

    Anzahl Altersrenten 2 Anzahl Witwen(r)-Renten

    262140

    383 335

    641 664

    950

    1.171

    1.821

    2.364

    2.644

    1.649

    632

    305

    18129

    697

    0

    500

    1.000

    1.500

    2.000

    2.500

    3.000

    0 - 499 €

    500 - 999 €

    1.000 - 1.499 €

    2.500 - 2.999 €

    3.000 - 3.499 €

    3.500 - 3.999 €

    4.000 - 4.499 €

    2.000 - 2.499 €

    1.500 - 1.999 €

    ab 4.500 €

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    23

    19 1722

    17

    MONATLICHE ALTERS- UND

    WITWEN(R)-RENTEN2

    Eine Größengliederung der monatlichen Alters- und Witwen(r)-Renten ist dem oben stehenden Diagramm zu entnehmen.

    BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTEN

    Im Jahr 2017 gab es 68 Zugänge zur Berufsunfähigkeitsrente, wovon an 60 Mitglieder erstmalig eine Berufs-unfähigkeitsrente gezahlt wurde. Von den 60 Erstanträgen wiederum wurden 17 Renten befristet und 36 unbefristet genehmigt. Ferner sind im Jahr 2017 7 neu zugegangene Berufsunfähigkeits-rentner verstorben. Die Gesamtzahl der am 31. Dezember 2017 registrierten und anerkannten Berufsunfähigkeitsrenten ist gegenüber dem Vorjahr marginal von 481 Ärztinnen und Ärzte auf 483 ge- stiegen.

    ² In der Anzahl der Altersrenten sind Fälle aus Versorgungsausgleich (interne Teilung) sowie Kinderzuschüsse nicht berücksichtigt. Da- raus resultiert auch die Differenz in Höhe von 78 im Vergleich zum Bestand der gezahlten Altersrenten. In die Größengliederung einge-flossen sind die Zahlungen aus der freiwilli-gen Zusatzversorgung.

    44

    34 3637 36

    ANZAHL DER RENTENZUGÄNGE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

    Befristet Unbefristet

    2015 2016 20172013 2014

    29

    2 0 1 7 I M D E TA I L

  • portfolio institutionell Awards 2018

    Bei den Investment and Pensions Europe Awards 2017 (IPE Awards) gewann die ÄVWL zwei Preise. Die Auszeichnung in der Kate-gorie „Germany – Versorgungs-werk“ begründete die Jury unter anderem mit der diversifizierten Portfoliostruktur der ÄVWL, die weit über dem Durchschnitt lie-ge. In der Kategorie „Real Assets and Infrastructure“ wurde die ÄVWL unter anderem aufgrund der interessanten und vielfälti-gen Mischung aus direkten und indirekten Anlagen gekürt.

    Christian Mosel, Hauptgeschäfts-führer der ÄVWL (rechts), und Lutz Horstick, Leiter Kapitalanlage Wertpapiere und Darlehen (links), nahmen die Preise entgegen.

    Investment & Pensions Europe Awards 2017

    3

    In diesem Jahr fanden zum ersten Mal die Institutional Assets Awards in München statt, eine Awardveran-staltung für Kapitalanleger, initiiert vom Fachverlag der Frankfurter All-gemeinen Zeitung. Die Ärzteversor-gung Westfalen-Lippe war mit von der Partie – und sie gewann in der Kate-gorie „Infrastructure / Real Assets In-vestment“. Prämiert wurden bei den Institutional Assets Awards vor allem Kapitalanleger, die mit innovativen und wegweisenden Investmentstrate-gien herausstechen und ein zeit- gemäßes, hochprofessionelles Asset- Management aufweisen.

    Institutional Assets Awards 2018

    Verleihung der Institutional Assets Awards in München: Lutz Horstick, Leiter Kapitalanlage Wertpapiere und Darlehen (Mitte), hält den Preis in seinen Händen.

    2

    1Strahlende Gesichter bei den renommier-ten portfolio institutionell Awards 2018. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe durfte sich über gleich zwei Auszeichnun-gen freuen. In der Kategorie „Beste Port-foliostruktur“ stellte die Fachjury den roten Faden im Anlageprozess heraus, bei dem nicht nur Standardszenarien, son-dern auch Eventualitäten berücksichtigt würden. In der Kategorie „Bester Investor Fixed Income“ ging der Award an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, weil ihr der Spagat zwischen den restriktiven auf-sichtsrechtlichen Anforderungen und der Erzielung des Rechnungszinses von 4 Prozent gelungen sei.

    Christian Mosel, Hauptgeschäftsführer der ÄVWL (rechts), und Markus Altenhoff, Geschäftsführer Kapitalanlage (links), kurz nach der Preisverleihung.

    30

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    Ende Dezember erhalten unsere Rentnerinnen und Rent-ner, wie in jedem Jahr, die Mitteilung über die Höhe der Rente ab dem 1. Januar 2019. Gleichzeitig mit dieser Mit-teilung wird eine Rentenjahresbescheinigung übersandt, auf der durch Unterschrift bestätigt werden muss, dass die Voraussetzungen für die Rentenzahlungen nach wie vor bestehen. Die Unterschrift muss nicht beglau-bigt sein, sodass um eine schnelle Rücksendung bis zum 11. Februar 2019 gebeten wird.

    Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe hat sich nachhaltiges Handeln auf die Fahnen geschrieben. Aus diesem Grund möch-ten wir unseren Mitgliedern und Rentnern die Möglichkeit geben, den Versand des gedruckten VersorgungsMagazins ab-zubestellen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, alle unten stehenden Felder leserlich und in Druckbuchstaben aus- zufüllen und die Postkarte an uns zurückzusenden. Dies kann selbstverständlich auch in einem verschlossenen Umschlag erfolgen.

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    REDAKTIONDr. Ulrich Sonnemann, ÄVWLSarah Schmitz, ÄVWLSimone Gosing, ÄVWLChristian Koopmann, ÄVWL

    LAYOUTwirDesign Berlin Braunschweig

    BILDERS. 1, 16 bis 18: Thomas Gasparini;S. 3 bis 5: Klaus Dercks (ÄKWL);S. 14 bis 15: RISA;S. 1, 9 bis 11, 20 bis 22: Getty Images;S. 30: Lars Franzen;S. 8, 12, 13, 26 bis 29, Umschlag: iStockphoto

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  • ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN-L IPPE

    E INRICHTUNG DER ÄRZTEKAMMER WESTFALEN-L IPPE

    KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTL ICHEN RECHTS

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