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Zusammenfassung Bedingungslose Grundeinkommen wurden bisher hauptsächlich unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit beurteilt. Bisher gab es keine Veröffentlichungen über detail- lierte Untersuchungen der Wirkungen auf die Einkommensverteilung. In dieser Ar- beit konnte gezeigt werden, dass bedingungslose Grundeinkommen prinzipiell ge- eignet sind die Einkommensungleichheit zu reduzieren. Dies gelingt bemerkenswer- terweise auch mit einer kostendeckenden Flat Tax als Einkommensteuertarif mit einem Grundeinkommen als Freibetrag. Die Grundeinkommen wirken aber nicht so zielgenau wie die bestehenden Sozialsysteme in Deutschland. Grundeinkommen mit reduzierten Beträgen für Kinder sind dabei für eine gleichmäßigere Distribution bei gleichen Kosten sinnvoller als solche mit identischen Beträgen für Erwachsene und Kinder. Mit höheren Grundeinkommensbeträgen lassen sich gleichmäßigere Verteilungen erreichen, zu höheren Steuersätzen. Die Finanzierung eines Grundein- kommens durch eine höhere Mehrwertsteuer ist ohne mehrstufige Differenzierung der Steuersätze, zum Beispiel nach Warengruppen, weniger geeignet als über pro- gressive Einkommensteuern. Vom in dieser Arbeit auch untersuchten Grundeinkom- men mit Ehegattensplitting profitieren nur die mittleren Einkommen, das obere Fünftel wird dadurch sogar schlechter gestellt. Zur Finanzierung bedingungsloser Grundeinkommen sind deutlich erhöhte Einkommensteuersätze notwendig. Schlagworte Bedingungsloses Grundeinkommen, BGE, Personelle Einkommensverteilung, Haushaltseinkommen, SOEP * Basierend auf einer Masterthesis, betreut von Johannes Schmidt, Daten: Stand 12/2013 Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens Eine empirische mikroökonomische Analyse unter Berücksichtigung der Finanzierung 1 / 2015 Karlsruher Hochschulschriften für Wirtschaftsingenieurwesen und International Management ISSN 2198-2007 KAI MARKERT*

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Zusammenfassung

Bedingungslose Grundeinkommen wurden bisher hauptsächlich unter dem Aspektder Finanzierbarkeit beurteilt. Bisher gab es keine Veröffentlichungen über detail-lierte Untersuchungen der Wirkungen auf die Einkommensverteilung. In dieser Ar-beit konnte gezeigt werden, dass bedingungslose Grundeinkommen prinzipiell ge-eignet sind die Einkommensungleichheit zu reduzieren. Dies gelingt bemerkenswer-terweise auch mit einer kostendeckenden Flat Tax als Einkommensteuertarif miteinem Grundeinkommen als Freibetrag. Die Grundeinkommen wirken aber nicht sozielgenau wie die bestehenden Sozialsysteme in Deutschland. Grundeinkommenmit reduzierten Beträgen für Kinder sind dabei für eine gleichmäßigere Distributionbei gleichen Kosten sinnvoller als solche mit identischen Beträgen für Erwachseneund Kinder. Mit höheren Grundeinkommensbeträgen lassen sich gleichmäßigereVerteilungen erreichen, zu höheren Steuersätzen. Die Finanzierung eines Grundein-kommens durch eine höhere Mehrwertsteuer ist ohne mehrstufige Differenzierungder Steuersätze, zum Beispiel nach Warengruppen, weniger geeignet als über pro-gressive Einkommensteuern. Vom in dieser Arbeit auch untersuchten Grundeinkom-men mit Ehegattensplitting profitieren nur die mittleren Einkommen, das obereFünftel wird dadurch sogar schlechter gestellt. Zur Finanzierung bedingungsloserGrundeinkommen sind deutlich erhöhte Einkommensteuersätze notwendig.

Schlagworte

Bedingungsloses Grundeinkommen, BGE, Personelle Einkommensverteilung,Haushaltseinkommen, SOEP

* Basierend auf einer Masterthesis, betreut von Johannes Schmidt, Daten: Stand 12/2013Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe

Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen GrundeinkommensEine empirische mikroökonomische Analyse unter Berücksichtigung der Finanzierung

1 / 2015

Karlsruher Hochschulschriften

für Wirtschaftsingenieurwesen

und International Management

ISSN 2198-2007

KAI MARKERT*

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Impressum

Ausgabe: 1/2015

Herausgeber:

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft

Moltkestraße 3076133 Karlsruhe

https://www.hs-karlsruhe.de/fakultaeten/w/lehre-und-forschung.html

ISSN 2198-2007

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1 Einleitung 3

1 Einleitung

„Nie wieder arbeiten fürs Geld“ überschrieb die Süddeutsche Zeitung1 im Oktober eine ganzeSeite über das Grundeinkommen und fragte Experten: „Was wäre, wenn?“. Auslöser war dieEidgenössische Volksinitiative2 „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“,3 die am 4. Ok-tober in Bern 130.000 Unterschriften der Bundeskanzlei überreichte. Die Schweizer werdenwohl in Zukunft über ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) abstimmen.

„Nie wieder arbeiten fürs Geld“ – das ist zum einen treffend und zum anderen provokant undkann den Neid derer schüren, denen ein Grundeinkommen betragsmäßig nicht ausreichenwürde, die es aber mit ihren Einkommensteuerzahlungen finanzieren würden. Treffend isto.g. Aussage, weil eine der Kernforderungen bedingungsloser Grundeinkommen eben dieseBedingungslosigkeit ist, die keine Gegenleistung verlangt und daher auch keinen Zwang zurArbeit zulässt. Provokant ist sie deshalb, weil damit impliziert wird, dass Menschen dauerhaftnicht arbeiten wollen – wie auch immer Arbeit definiert sei. Provozierend mag für mancheauch die Aktion der Initiative gewesen sein, die am Tag der Übergabe der Unterschriften-listen auf dem Bundesplatz in Bern von einem Laster acht Millionen golden schimmernderFünfräppler ausschütten ließ (Holzki 2013) – sozusagen für jeden Schweizer Bürger einen.

Die Initiative der Schweizer wird nicht nur hierzulande wahrgenommen. So verfolgt man vorallem in den Vereinigten Staaten das Geschehen in der Schweiz mit deutlichem Interesse. Inden USA hat sich in den 1960er Jahren Erich Fromm mit dem Thema aus psychologischerSicht auseinandergesetzt, und Martin Luther King sowie der spätere Nobelpreisträger MiltonFriedman (1962)4 schlugen ein Grundeinkommen als Mittel gegen Armut vor. In der Online-Ausgabe des Magazins der New York Times überschreibt Lowrey (2013) einen ausführlichenArtikel hierzu mit: „Switzerland’s Proposal to Pay People for Being Alive“ und interviewteEnno Schmidt, einen der Initiatoren der Eidgenössischen Volksinitiative. Auch die Printaus-gabe des New York Times Magazine druckte eine Version des Artikels: „Take One Income,Please.“. Inzwischen ist das Thema in den USA im Fernsehen (FOX Business)5 ange-kommen, und es wurde auch gleich eine Petition gestartet: „Establish a basic income gua-rantee for all Americans, similar to what is being proposed in Switzerland.“.6

Dabei ist die Idee der Existenzsicherung aller Bürger nicht neu. Wagner (2009) schreibt,dass bereits etwa 700 v. Chr. die Verfassung des antiken Sparta eine Art Grundsicherungvorsah. Die zum Leben notwendigen Güter standen jedem Mitglied der Gesellschaft, unab-hängig von der erbrachten Arbeitsleistung, zu. Rund 500 Jahre bestand diese Verfassungunverändert.

Auch in Deutschland wurden und werden verschiedene Formen von Grundeinkommen undGrundsicherungen diskutiert. In den 1980er-Jahren begann hierzu eine öffentliche Debatte(Hohenleitner/Straubhaar 2008, S. 25). Mit einem Grundsicherungsmodell machte auch diePartei Die Grünen damals auf sich aufmerksam. Inzwischen wurden in den meisten Parteien

1 Süddeutsche Zeitung vom 5./6. Oktober 2013, S. 28.2 Stand und Wortlaut unter http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis423.html3 Siehe http://bedingungslos.ch [18.11.2013].4 Milton Friedman schlug die technische Umsetzung als negative Einkommensteuer vor, S. 191ff. und die

Übersetzung Friedman 2011, S. 227ff. Zur negativen Einkommensteuer und Grundeinkommen siehe auchEichhorn 2012, S. 331ff.

5 http://video.foxbusiness.com/v/2842657107001/should-the-government-give-you-a-basic-income-just-for-bein - g-alive/ [18.11.2013].

6 https://petitions.whitehouse.gov/petition/establish-basic-income-guarantee-all-americans-similar-what-bein - g-proposed-switzerland/jFbgDZ4h [18.11.2013] undhttp://petitions.moveon.org/sign/establish-a-basic-income [10.11.2014].

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ähnliche Konzepte zumindest diskutiert. Mit Götz W. Werner, Gründer und Aufsichtsratsmit-glied der dm Drogeriemärkte, fand das Thema Grundeinkommen auch einen Unternehmerals engagierten Verfechter der Idee und erhielt vermehrte öffentliche Aufmerksamkeit.

Heute existiert in Deutschland ein recht unübersichtliches Geflecht von Sicherungs- und För-dermaßnahmen7 wie Mindestsicherung, Hilfen und Freibeträge – von denen teilweise nur Be-zieher von Einkommen ab einer bestimmten Höhe profitieren. Diese Zahlungen sind nichtimmer existenzsichernd – nicht nur bezüglich ihrer absoluten Höhe, sondern auch, weil siedurch Sanktionen für Fehlverhalten gekürzt oder gestrichen werden können.8 Um welcheSysteme es sich dabei handelt, wird in Kapitel 2.1 angesprochen.

Die Varianten der Ideen, Modelle und Vorschläge sind vielfältig und teilweise recht unter-schiedlich in ihrer Motivation, Höhe und Ausgestaltung (Blaschke 2010, S. 317). Für die vor-liegende Arbeit sind davon hauptsächlich die bedingungslosen Grundeinkommen relevant. InKapitel 2.2 wird auf diese näher eingegangen. Aspekte der Finanzierung werden in Ka-pitel 2.3 erörtert.

Diskussionen um Grundeinkommen konzentrieren sich meist auf zwei Kernfragen: Werwürde noch arbeiten? und Ist ein Grundeinkommen bestimmter Höhe und Ausgestaltung be-zahlbar? Es geht also um das Arbeitsangebot und die Finanzierbarkeit nach Einführungeines Grundeinkommens. Zur Beantwortung der zweiten Frage kommen in der Praxis häufigÜberschlagsrechnungen mit teilweise wenig differenzierter Berücksichtigung makroökonomi-scher Größen zum Einsatz.9 Seltener werden, um beide Fragen zu beantworten, auch sehraufwändige dynamische mikro- und makroökonomische Modellrechnungen durchgeführt. Sohat der Sachverständigenrat10 in seinem Jahresgutachten 2007/08 das von Althaus11 propa-gierte Solidarische Bürgergeld mit einem aufwändigen Mikro-Makro-Simulationsmodelldurchgerechnet (Sachverständigenrat 2007, S. 17f., 222ff. und 228). Hierbei wird ein „mi-kroökonometrisches Arbeitsangebotsmodell mit einem makroökonomischen numerischenGleichgewichtsmodell kombiniert.“ (Tröger/Wiegard 2009, S. 477). Der Sachverständigenrathat dem Modell von Althaus eine deutliche Unterfinanzierung attestiert. Ein Streitpunkt beider Beurteilung der Ergebnisse ist, ob diese Modelle für so einschneidende Veränderungengeeignet sind, oder ob es überhaupt hierfür geeignete Modelle gibt (Tröger/Wiegard 2009S. 482, Straubhaar/Opielka 2007, S. 61).

Einige Befürworter erwarten sich von der Trennung von Arbeit und Einkommen gewaltigeVeränderungen im Denken und in der Einstellung der Menschen zur Arbeit. Durch die neuhinzugewonnene Freiheit sollen kreative Potentiale gehoben und dadurch letztendlich die

7 Laut Werner/Goehler 2011, S. 223 existieren 155 Sozialleistungen für Bedarfsberechtigte, die von 38 Behör-den verteilt werden.

8 Am 23.10.2013 wurde von der suspendierten Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann eine Petition an den Bun-destag gestartet: Petition 46483: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II undSGB XII) vom 23.10.2013Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetz-buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (So-zialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschrän-kungen beinhalten.Begründung: Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkun-gen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlichfestgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung ge-strichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html

9 Vgl. Tröger/Wiegard (2009), S. 483 über die Kritik an den statischen Überschlagsrechnungen vonStraubhaar/Opielka (2007) und Hohenleitner/Straubhaar (2007), wobei anzumerken ist, dass Wiegard demSachverständigenrat (2007) angehörte und auch Tröger am Jahresgutachten 2007/08 mitarbeitete.

10 Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.11 Dieter Althaus: damaliger Ministerpräsident des Landes Thüringen.

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Produktivität massiv gesteigert werden. Diesen Fragen geht Hans Lenk (2012) auf Basispsychologischer und anthropologischer Ansätze nach. In Zahlen und Formeln lassen sie sichaber wohl schwer fassen. In wieweit die Auswirkungen derartiger gesellschaftlicher Umwäl-zungen in den Modellen berücksichtigt sind, lässt sich ohne detaillierte Kenntnis der Modellenicht beantworten und muss zumindest kritisch hinterfragt werden. Wie damit für die Analyseder Einkommensverteilung durch bedingungslose Grundeinkommen in dieser Arbeit umge-gangen wird, ist in Kapitel 3.4 beschrieben.

Bisher gibt es keine detaillierten Ergebnisse zur Wirkung von bedingungslosen Grundein-kommen auf die Einkommensverteilung. Auch der oben erwähnte Sachverständigenrat be-schränkt sich leider bezüglich der Einkommensverteilung auf das Verteilungsmaß Gini-Koef-fizient und die Armutsquote. Die Motivation für die vorliegende Arbeit ist daher, genauereKenntnisse über die Einkommensverteilungswirkungen von Grundeinkommen zu erhalten.

Im nächsten Kapitel werden die in Deutschland bestehenden Sicherungssysteme aufgeführt.Nach einem Einstieg in die bedingungslosen Grundeinkommen werden noch grundsätzlicheAspekte der Finanzierung von Sicherungssystemen erläutert.

Um die personelle Einkommensverteilung einer Gesamtheit zu beurteilen, sind in der Wirt-schaftswissenschaft verschiedene Methoden und Kennzahlen gebräuchlich. Diese werden inKapitel 3 kurz vorgestellt.

Der konkrete Aufbau des Modells für die empirischen Analysen der Wirkungen bedingungs-loser Grundeinkommen ist in Kapitel 4 erklärt. Hier werden auch die zugrunde liegenden Da-tenquellen beschrieben.

In Kapitel 5 werden die empirischen Analysen der Einkommensdistribution mit und ohneGrundeinkommen ausgewertet und die Ergebnisse im Einzelnen besprochen.

Die Ergebnisbewertung und der Ausblick folgen in Kapitel 6.

Aus verschiedenen, vor allem Ressourcengründen ist eine Einkommensverteilungsanalysemit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführthat, in einer Masterthesis nicht zu bewerkstelligen. Schon die Einarbeitung in ein solchesModell sprengt den zeitlichen Rahmen. Die nötigen Anpassungen für ein entsprechendes Gr-undeinkommensmodell sind dann noch nicht implementiert. Daher und auch aus noch zuzeigenden anderen Gründen (siehe Kapitel 3.4) beschränkt sich die vorliegende Arbeit aufein statisches Modell. Die Einkommensverteilung wird mit makroökonomischen Daten undanhand der Surveys der 28. Welle des SOEP12 für das Jahr 2010 rückwirkend mikroökono-misch untersucht.

Die Forschungsfrage der vorliegenden Arbeit ist also retrospektiv – sie kann wie folgt formu-liert werden: Wie hätte sich ein steuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen auf dieEinkommensverteilung in Deutschland ausgewirkt, wenn dafür ausgewählte Sozialleistungengestrichen worden wären?13

12 Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) (2012), Daten der Jahre 1984-2011, doi: 10.5684/soep.v28. Siehe auchKapitel 4.1.1.

13 Für die statische Betrachtung muss vom gleichen geleisteten Arbeitsangebot und von gleicher Arbeitsnachfra-ge ausgegangen werden.

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2 Sicherungssysteme und Grundeinkommen

„Die Würde des Menschen in unantastbar.“ (Artikel 1, Abs. 1 Grundgesetz). Hieraus und ausder Verbindung mit Art. 20, Abs. 1 des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) hat das Bundes-verfassungsgericht (2010) in Karlsruhe am 9. Februar 2010 abgeleitet, dass „jedem Hilfebe-dürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen [...], die für seine physische Existenz undfür ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben un-erlässlich sind“, zugesichert werden müssen. Hierfür gibt es in Deutschland umfangreiche Si-cherungs- und Mindestsicherungssysteme, die mit unterschiedlichen Bedürftigkeits- und Be-rechtigungsprüfungen verbunden sind, um möglichst zielgenau zu wirken.

2.1 Sicherungssysteme in Deutschland

Die Mindestsicherung ist in Deutschland in den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB XII,dem Bundesversorgungs- und dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. 2012 waren übersieben Millionen Bürger Empfänger einer Mindestsicherung, weil sie ihren Lebensunterhaltnicht selbst bestreiten konnten (Statistisches Bundesamt 2013c, S. 1). Mit über sechs Mil-lionen Empfängern hat die Gruppe der Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchendenach dem zweiten Sozialgesetzbuch erhalten haben, hiervon den größten Anteil.

Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung umfassen:14

─ Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbu-ches (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),15

─ Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im Rahmen der „Sozial-hilfe“ nach dem SBG XII,

─ Laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmender „Sozialhilfe“ nach dem SBG XII,

─ Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und

─ Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Weitere Leistungen des Sozialbudgets in Deutschland sind (Statistisches Bundesamt 2011,S. 259ff.):

─ die Sozialversicherungssysteme (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenver-sicherung),

─ einige Sonder- und Entschädigungssysteme,

─ die Arbeitgebersysteme (Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversor-gung und weitere Arbeitgeberleistungen),

─ Förder- und Fürsorgesysteme für die Bereiche Kinder, Jugendliche, Familien, Wohngeldund die der o.g. Mindestsicherung, sowie

─ die steuerlichen Leistungen16 für weitere Förderungen und z. B. das Ehegattensplitting.

14 Vgl. Statistisches Bundesamt 2011, S. 263, sowie Statistisches Bundesamt 2013, S. 241.15 Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, besser be-

kannt unter dem Namen Harz IV.16 Die steuerlichen Leistungen waren bis zum Sozialbudget 2009 Teil des Sozialbudgets. Seit dem Sozialbudget

2010 sind sie nicht mehr enthalten. Seitdem ist das ausgewiesene Sozialbudget identisch mit dem europäi-schen Sozialbudget (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, S. 161). In der vorliegenden Arbeit wer-den die steuerlichen Leistungen daher separat aufgeführt.

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Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (2013c, S. 2) beliefen sich dieLeistungen der Mindestsicherung 2012 auf 39 Milliarden Euro, die Leistungen des gesamtenSozialbudgets auf 782 Milliarden Euro und die steuerlichen Leistungen auf knapp 29 Milli-arden Euro. Die Finanzierung des Sozialbudgets betrug 844 Milliarden Euro, womit sich einFinanzierungssaldo von knapp 62 Milliarden Euro ergibt. Die Verwaltungsausgaben ad-dierten sich auf über 28 Milliarden Euro. Für das untersuchte Jahr 2010 sind die Zahlen ähn-lich. Die Leistungen des Sozialbudgets kosteten 765 Milliarden Euro, die steuerliche Leis-tungen waren mit 30 Milliarden Euro etwas höher, finanziert wurden 810 Milliarden Euro, waszu einem Überschuss von knapp 46 Milliarden Euro führte.17

2.2 Bedingungslose Grundeinkommen

Der Begriff Grundeinkommen wird häufig unscharf für ganz verschiedene Einkommenssiche-rungen und -ergänzungen verwendet: Mindest- oder Grundsicherungen, (solidarisches oderliberales) Bürgergeld, Negative Einkommensteuer und Grundeinkommen. Letztere werdennach ihren Anspruchsbedingungen, aber auch nach ihrer Höhe unterschieden.

Partielle Grundeinkommen sichern auf Grund ihrer Höhe nicht die Existenz und gesellschaft-liche Teilhabe (Blaschke 2010, S. 320 und S. 341). Somit existiert also ein „stummer Arbeits-zwang“ (Blaschke 2010b, S. 22), weshalb sie keine bedingungslosen Grundeinkommen dar-stellen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit existenzsichernden, bedin-gungslosen Grundeinkommen, partielle Grundeinkommen werden nur am Rand behandelt.

Über die Kriterien für ein bedingungsloses Grundeinkommen besteht Konsens (Straubhaar2013, S. 584). Damit ein Grundeinkommen als bedingungslos gilt, muss es:

─ „existenzsichernd sein,

─ einen individuellen Rechtsanspruch begründen,

─ darf mit keiner Bedürftigkeitsprüfung einhergehen und

─ keinem Zwang zur Arbeit“ (Werner/Goehler 2011 S. 37f.).

2.2.1 Motivation und Kritik

Wenn Grundeinkommen gefordert werden oder für sie geworben wird, stehen meist volks-wirtschaftliche oder humanitäre Gründe im Vordergrund. Die Rede ist von Menschenwürdebzw. den unwürdigen Bedingungen unserer Sozialsysteme, von einem Menschenrecht aufEinkommen, da das Recht auf Arbeit nicht durchgesetzt werden kann und der besseren undangenehmeren Arbeit, wenn jeder das arbeitet, was er aus intrinsischer Motivation heraustut. Auch die gesellschaftliche Gleichstellung von unbezahlter und bezahlter Arbeit gehört zuden Motiven für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Bei der Bemessung der Höhe gibt es unterschiedliche Meinungen und Vorschläge. EineFestlegung durch die Politik sehen viele als manipulierbar an, aber auch Bemessungen nachWarenkörben sind nicht wertfrei und unabhängig.

Gestritten wird vor allem, wie in der Einleitung schon erwähnt, um die Frage der Finanzier-barkeit und des Arbeitsangebotes. Die Meinungen hierzu gehen extrem auseinander. VonFördern der Eigenleistung (Lenk 2007) bis Abwürgen der Wirtschaft (Flassbeck et al. 2012)geht die Spannweite.

17 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013: Sozialbudget 2012, Tab. I-2 und II.

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2.2.2 Vorschläge von Werner und Hardorp

Götz W. Werner hat zu einem Grundeinkommen viele Ideen und Vorschläge, aber kein be-stimmtes eigenes Modell. Vielmehr möchte er zur Diskussion und zum Nachdenken über dasGrundeinkommen anregen. Wie auch Benediktus Hardorp plädiert er dafür, über die Auszah-lung eines Grundeinkommens hinaus, das Steuersystem hin zur reinen Konsumbesteuerungzu entwickeln.18 Beide argumentieren, dass die Preise hierdurch nicht steigen müssen, daauch heute schon alle Steuern in den Produktpreisen enthalten sind. Werner und Hardorpgehen von einem enormen Produktivitätsschub durch die Besteuerung erst am Ende derWertschöpfung und durch die neuen Freiheiten der Arbeitnehmer aus.

2.2.3 Modell nach Straubhaar

Straubhaar (2013, 583ff.) sieht im Kern des bedingungslosen Grundeinkommens eine „ganz-heitliche Steuerreform“, bei der es darum geht, „die komplexe Umverteilungsmaschinerie zuvereinfachen und zu verbessern.“ Bei der Höhe des Grundeinkommens ist er nicht festgelegtund sieht sie als „normative und damit politische Entscheidung“. Laut Hohenleitner undStraubhaar (2008, S. 22 und S. 26) müsste es aber auf Höhe des (soziokulturellen) Existenz-minimus liegen. „Alle steuer- und abgabefinanzierten Sozialleistungen“ möchte Straubhaar(2013, S. 586) abschaffen.19 Die Kranken- und die Unfallversicherung sollen über einen Gut-schein abgedeckt werden. Die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen würden ent-fallen und dadurch zu sinkenden Lohnnebenkosten führen. Das Grundeinkommen soll ausdem Staatshaushalt über Einkommens- und Konsumsteuern finanziert werden, wobei dasGrundeinkommen selbst steuerfrei bleibt und alle weiteren Einkommen mit einer einheitli-chen Flat Tax an der Quelle versteuert werden. Werbungskosten können geltend gemachtwerden, explizite Freibeträge sieht Straubhaar nicht vor.

Straubhaar macht auf den Zielkonflikt hohes Grundeinkommen – hohe Steuern – weniger Ar-beitsanreize – schwierigere Finanzierung aufmerksam (Straubhaar 2013, S. 586).

2.3 Finanzierung

Die Finanzierung der bestehenden Sicherungssysteme in Deutschland (siehe Kapitel 2.1)wird vorwiegend von den privaten Haushalten (235 Milliarden Euro), den Unternehmen (Ka-pitalgesellschaften) mit 212 Milliarden Euro und dem Bund (199 Milliarden) getragen.20 Aufdie Gemeinden und Länder entfallen 78 bzw. 70 Milliarden Euro. Private Organisationentragen knapp 12 Milliarden Euro, die Sozialversicherung 3 Milliarden Euro.21

Unabhängig vom Modell werden bei Zahlung eines Grundeinkommens die Sozialsystemeteilweise oder ganz ersetzt. Die dadurch frei werdenden Finanzmittel sind Teil der Fi-nanzierung für ein Grundeinkommen. Zur Deckung der Kosten des bestehenden Sozialsys-tems tragen auch die Beiträge der Arbeitgeber bei. Im Sozialbericht des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales (2013, S. 220ff.) werden hierzu nicht nur Zahlungsströme im engerenSinn, sondern auch unterstellte Beiträge der Arbeitgeber und Mindereinnahmen der öffentli-chen Hand durch Gewährung von Freibeträgen gezählt.

18 Vgl. König/Mansmann 2007, S. 10ff. Dies kann nach dem Prinzip der kleinen Schritte geschehen, wobei mit einem nicht existenzsichernden, durchMehrwertsteuer finanzierten Grundeinkommen begonnen werden kann. Werner/Goehler 2011, S. 230.

19 In Hohenleitner/Straubhaar 2008, S. 28ff. wurde noch eine zweite, mildere Variante durchgerechnet, die nochHilfe in besonderen Lebenslagen, Wohngeld und soziale Sachleistungen beibehielt und auch die Pflegeversi-cherung per Gutschein berücksichtigte.

20 Diese und die folgenden Beträge gelten für 2010. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, S. T6, Ta-belle II, siehe Anhang B.2 .

21 Die Beiträge der Sozialversicherungen sind bei den Unternehmen und den privaten Haushalten erfasst.

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Die Einsparungen reichen aber, je nach Grundeinkommenshöhe, nicht aus. Daher gibt eszur weiteren Finanzierung der Grundeinkommen unterschiedliche Vorschläge für zusätzlicheoder modifizierte Besteuerungen – zum Beispiel im Bereich der Einkommens-, Lohnsum-men- oder Konsumbesteuerung. Im Rahmen einer negativen Einkommensteuer wird nichtnur die Finanzierung, sondern auch der Auszahlungsmodus geändert, d. h. das Grundein-kommen wird nicht als Sozialdividende22 ausgezahlt.

2.3.1 Grundsätzliche Überlegungen

In der vorliegenden Arbeit soll die Frage nach der Einkommensverteilungswirkung eines be-dingungslosen Grundeinkommens beantwortet werden. Hierzu ein paar grundsätzliche Über-legungen:

Es ist davon auszugehen, dass ein zusätzlich zum Status quo ausgezahltes, gleiches Ein-kommen für alle, die Einkommensverteilung gleichmäßiger werden lässt. Dies erklärt sichdaraus, dass die unteren Einkommen von einem betragsmäßig gleichen Zusatzeinkommenrelativ stärker profitieren als der obere Teil der Distribution. Der Erkenntnisgewinn ist abervon geringer praktischer Relevanz, solange die Aufbringung der nötigen finanziellen Mittelnicht berücksichtigt ist. Wenn hierfür nicht zusätzliche Einnahmen, z. B. aus einer noch zuentdeckenden Diamantmine,23 zweckgebunden zur Verfügung stehen, müssen sie durch dieEinsparung der dafür entfallenden öffentlichen Transfers und von der Gesellschaft durchSteuern aufgebracht werden. Die quantitativen Verteilungswirkungen eines Grundeinkom-mens plus öffentlicher Transfers werden im Modell überprüft und in Kapitel Fehler: Referenznicht gefunden5.2.1 erläutert.

Es ist auch zu erwarten, dass ein mit der Gießkanne verteiltes Grundeinkommen nicht sozielgenau sein kann, wie die bestehenden sozialen Transfers, die es ersetzen soll, und diemit hohem Antrags- und Prüfungsaufwand betrieben werden.24 Somit käme der Besteuerung,außer der fiskalischen Mittelbeschaffung nun auch in höherem Maße als zuvor die Aufgabeder Umverteilung zu.

2.3.2 Einkommensbesteuerung

Die Einkommensbesteuerung verfolgt vier Hauptziele (Scherf 2011, S. 288ff.):

─ die fiskalische Ergiebigkeit (Mittelbeschaffung),

─ die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip,

─ steuerliche (sekundäre) Umverteilung und

─ konjunkturpolitische Ziele.

Die direkten Steuern aus Einkommen tragen mit gut 200 Milliarden Euro rund 40% zum ge-samten Steueraufkommen 2010 in Deutschland bei und können somit als ergiebig ange-sehen werden. Aus Gerechtigkeitsgründen soll jeder nach seiner persönlichen Leistungsfä-higkeit besteuert werden. Dies kann zum Beispiel durch Freibeträge erreicht werden, die

22 Eine Sozialdividende ist ein fester regelmäßig ausbezahlter Betrag. Im Unterschied zur negativen Einkom-mensteuer wird eine Sozialdividende auf jeden Fall ausbezahlt und nicht nur bei positivem Steuerschuldsaldoverrechnet. Opielka/Strengmann-Kuhn 2007, S. 44.

23 In Alaska gibt es seit 1976 den Alaska Permanent Fund, der sich ursächlich aus den Gewinnen der Ölförde-rung nährt und allen Bürgern eine jährliche Dividende zahlt. Die Höhe hängt von der Ertragslage ab, ist aberbei weitem nicht existenzsichernd und von daher ein partielles Grundeinkommen. http://www.apfc.org. Siehehierzu auch Blaschke 2010b, S. 158ff.

24 Dies gilt unter der Voraussetzung, dass in beiden Fällen die selbe Gesamtsumme verteilt wird und in Bezugauf die Einkommensverteilung. Vgl. hierzu die Ausführungen von Straubhaar (2013, S. 587) über die Zielge-nauigkeit des Grundeinkommens. Straubhaar betont, dass „niemand ohne Hilfe [und] unterhalb des Existenz-minimums“ bleibt.

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auch bei einem ansonsten proportionalen Steuertarif zu einer indirekten Progression führen25

(Scherf 2011, S. 289, S. 179). Scherf trennt die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit striktvon der Korrektur als ungerecht empfundener Primärverteilung. Hierfür ist ein progressiverTarif nötig. Ob die Progression gleichmäßig, verzögert oder beschleunigt sein soll ist einenormative Frage. Durch Gestaltung der Einkommensteuertarife lassen sich auch wirtschafts-politische Ziele umsetzten.

In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem Grenzsteuersatztarif mit fünf Zonenerhoben. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das nach § 2 EStG (Einkommensteuergesetz)zu berechnende zu versteuernde Einkommen (ZvE). Dessen Ermittlung ist derart kompliziertund fehlerträchtig, dass es hierzu vom Bundesfinanzministerium das jährlich erscheinendeamtliche Einkommensteuerhandbuch gibt, das für 2010 über 2270 Seiten hat.26 Die Steuer-formeln27 sind in § 32a EStG dabei so gestaltet, dass sich keine Sprünge beim Grenzsteuer-satz ergeben (mit Ausnahme der Reichensteuer) und dadurch die Steigung des Durch-schnittssteuersatzes mit zunehmendem Einkommen abnimmt. Die erste Zone beginnt nachdem Freibetrag von 8004 Euro28 mit einem niedrigen Steuersatz von 14%, um Geringverdie-nern Arbeitsanreize zu bieten.29 Der Steuersatz steigt in dieser Progressionszone bis zueinem ZvE von 13.469 Euro linear auf 23,97% an. Es schließt sich eine weitere Progressi-onszone bis 52.881 Euro an, wobei der Grenzsteuersatz wieder linear bis auf 42% ansteigt.Es folgt eine Proportionalzone, d. h. der Grenzsteuersatz bleibt konstant. Ab 250.731 €werden für jeden weiteren Euro noch einmal zusätzlich 3% verlangt. Die Grenzsteuersätzegeben jeweils an, mit welchem Prozentsatz eine weitere Geldeinheit zu versteuern ist. Dem-

25 Dies ist bei einer Flat Tax mit Freibetrag der Fall. 26 Für einen schnellen Überblick bietet sich die deutsche Wikipedia an: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen-

steuer_(Deutschland)#Rechenschema [25.11.2013].27 Die Steuerformeln sollen hier nicht gezeigt werden. Statt dessen wird hier der daraus resultierende Verlauf

beschrieben.28 Die folgenden Werte gelten für die Steuergesetzgebung des Jahres 2010.29 Die Armutsfalle entsteht, wenn soziale Leistungen um den gesamten Zuverdienst gekürzt werden. Somit wür-

de erst ein Zuverdienst in Höhe der sozialen Leistung eine wirtschaftliche Verbesserung des Beziehendendarstellen. Vgl. Scherf 2011, S. 153f.

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Abbildung 2.1: Einkommensteuertarif Deutschland 2010

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2 Sicherungssysteme und Grundeinkommen 11

gegenüber bezieht sich der Durchschnittssteuersatz auf das gesamte zu versteuernde Ein-kommen und nähert sich den Grenzsteuersätzen an. Dabei sind die vielen Freibeträge, Ent-lastungsbeiträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Leistungen und Steuerermäßigungenin diesem Durchschnittssteuersatz nicht enthalten, da sie nicht Teil der Bemessungsgrund-lage ZvE sind. Dies muss bei Vergleichen mit vereinfachten Steuermodellen, wie zum Bei-spiel einer an den Quellen erhobenen Flat Tax berücksichtigt werden.30 Als Zuschlag auf dieEinkommensbesteuerung werden die Ergänzungsabgabe Solidaritätszuschlag und evtl. dieKirchensteuer erhoben.

Neben aufwändigen Grenzsteuersatztarifen mit bis zur Proportionalzone kontinuierlich stei-genden Grenzsteuersätzen gibt es noch weitere Steuertarife. Der Stufensatztarif ist in derDefinition deutlich einfacher (nur Einkommensgrenzen und zugehörige Steuersätze), hataber den Nebeneffekt, dass der Durchschnittssteuersatz plötzlich sich ändernde Steigungenenthält. Die einfachste Form der Besteuerung ist die Flat Tax. Dieser reine Proportionaltarifenthält keine Progression und nur einen einzigen Steuerprozentsatz. Wird aber ein Freibe-trag gewährt, ergibt sich eine indirekte Progression. Der Durchschnittssteuersatz steigt nachdem Freibetrag steil an und nähert sich mit zunehmenden Einkommen dem Steuersatz derFlat Tax.

2.3.3 Konsumbesteuerung

Die indirekten Umsatz- und Verbrauchssteuern tragen in Deutschland im Jahr 2010 etwa ge-nauso viel zum Steueraufkommen bei wie die direkten Steuern,31 rund 270 Milliarden Euro.Mit ihnen werden hauptsächlich fiskalische Ziele, aber auch Lenkungsziele32 verfolgt (Scherf2011, S. 349ff.).

Die wichtigsten Verbrauchssteuern waren im Jahr 2010 laut Statistischem Jahrbuch 2013 dieEnergiesteuer (ehemals Mineralölsteuer, 39,8 Milliarden Euro), die Tabaksteuer (13,5 Milli-arden Euro), die Versicherungssteuer (10,3 Milliarden Euro), die Kraftfahrzeugsteuer(8,5 Milliarden Euro) und die Stromsteuer mit über 6,2 Milliarden Euro.

Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland eine Nettoumsatzsteuer, wodurch mehrstufige Pro-duktionsprozesse nicht zu einer höheren Besteuerung führen. Sie wird nur wirksam, wenndie Erzeugnisse beim privaten Konsumenten landen. Es gibt einen Regelsteuersatz von 19%und – hauptsächlich für Lebensmittel und Grundbedarfe – einen ermäßigten Satz von siebenProzent. Für Waren aus dem Ausland gilt die Einfuhrumsatzsteuer. Die Umsatzsteuerbrachte dem deutschen Staat 2010 Einnahmen von 136,5 Milliarden Euro, die Einfuhrum-satzsteuer über 43,6 Milliarden Euro. (Statistisches Bundesamt 2013b, S. 264).

Die Existenz des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von derzeit sieben Prozent auf Güterdes Grundbedarfs kann als Versuch einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit gesehenwerden. Auch, dass Mieten im Privatbereich mehrwertsteuerfrei sind, zielt in diese Richtung,verfehlt dieses Ziel aber bei teuren Villen genauso wie viele prominente Beispiele des ermä-ßigten Mehrwertsteuersatzes.33 Dass der ermäßigte Satz von sieben Prozent wirkt bzw. dassdessen Abschaffung Geringverdiener relativ stärker belasten würde, hat Bach (2011, S. 3ff.)anhand von Simulationsanalysen gezeigt.

30 Wobei derartige Steuermodelle nicht (nur) aus Gründen der Handhabbarkeit auf viele Abzüge verzichten. Dieerhöhte Transparenz ist durchaus gewollt.

31 Zu den direkten Steuern zählen außer den Einkommensteuern die Erbschafts- und Gewerbesteuer sowie dieGrundsteuern.

32 Lenkungsziele spielen bei den Verbrauchssteuern bestimmter Güter (Tabak, Mineralöl) eine Rolle.33 Wie zum Beispiel die Hotelsteuerermäßigung.

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2 Sicherungssysteme und Grundeinkommen 12

Eine Umstellung auf eine reine Konsumbesteuerung, wie Werner (2007, S. 212ff.) und Har-dorp (1991, S. 102ff. und 2007) sie fordern, müsste, um am Leistungsfähigkeitsprinzip derBesteuerung festzuhalten, mit deutlich differenzierten Steuersätzen ausgestattet werden.

Im internationalen Kontext gibt es eine Besonderheit der Mehrwertsteuer: Sie wird als Ein-fuhrumsatzsteuer auf importierte Waren erhoben. Im Gegenzug bleiben die Exporte von derMehrwertsteuer befreit.34

3 Methodische Vorbemerkungen

3.1 Personelle Einkommensverteilung

Die personelle Einkommensverteilung einer Gemeinschaft – meist der Bürger eines Staates– ist leichter gemessen als bewertet. Zur Messung und Darstellung von Verteilungen stehenverschiedene wissenschaftliche Methoden zur Verfügung. Für die Bewertung der Ergebnissefehlt dann aber die optimale Verteilung zum Vergleich, zumal diese von vielen Faktoren ab-hängt.35 Soll ein Erfüllungsgrad zu einer bestimmten sozialen Wohlfahrtsfunktion ablesbarsein, so muss man zu entsprechenden Verteilungsmaßen36 greifen. Diese haben normativenCharakter und ihre Anwendung ist nicht unumstritten, da die Ergebnisse von der Wahl derentsprechenden Wohlfahrtsfunktion abhängen (Rebeggiani 2007, S. 28). Aber auch in derAuswahl von nicht normativen Konzentrationsmaßen kann eine Wertung liegen, da sie fürunterschiedliche Bereiche der Verteilung sensitiv sind. In der vorliegenden Arbeit wurdendaher Indizes berechnet, die im unteren, im oberen und im mittleren Einkommensbereichempfindlich sind.

3.1.1 Äquivalenzeinkommen

Um mit Einkommensverteilungen die Lebensverhältnisse von Personen abzubilden, müssendie Skaleneffekte durch gemeinsame Haushaltsführung berücksichtigt werden. In der Ein-kommensverteilungsmessung ist es daher gängige Praxis, nicht Individualeinkommen, son-dern bedarfsgewichtete Einkommen zu untersuchen. Ein solches Äquivalenzeinkommen ent-spricht einem „unter Bedarfsgesichtspunkten modifizierte[n] Pro-Kopf-Einkommen“ (Grabkaet al. 2012, S. 5). In dieser Arbeit kommt die modifizierte OECD-Skala37 zum Einsatz, die denersten Erwachsenen im Haushalt mit 1,0, jeden weiteren Erwachsenen mit 0,5 und jedesKind (bis 14 Jahre) mit 0,3 gewichtet. Das Äquivalenzeinkommen jedes Mitgliedes einer Fa-milie mit zwei unter 14-jährigen Kindern berechnet sich somit zu: Haushaltseinkommen / 2,1(wegen: 1+0,5+0,3+0,3=2,1) und ist damit fast doppelt so hoch wie das Haushalts-Pro-Kopf-Einkommen, bei dem durch 4 zu teilen wäre. Zu beachten ist, dass die ermittelte Einkom-mensverteilung von der Wahl der Bedarfsskala abhängt (vgl. OECD 2013 und Grabka et al.2012, S. 4f.).

34 Auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Europäischen Union soll hier nicht eingegangen werden.35 Vor allem kulturelle Unterschiede und Fragen nach den Prioritäten/Zielparametern spielen eine Rolle.36 Z. B. das Atkinson-Maß, vgl. Rebeggiani 2007, S. 31f.37 OECD-modified equivalence scale (OECD: The Organisation for Economic Co-operation and Development).

Die ursprüngliche Skala, sie wird heute meist „alte“ OECD-Skala genannt, wurde vornehmlich in den 1980er-und frühen 1990er-Jahren verwendet und ging von geringeren Einspareffekten der Haushalte aus. Die ent-sprechenden Gewichte waren 1,0, 0,7 und 0,5.

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3 Methodische Vorbemerkungen 13

3.1.2 Lorenzkurven

Zur Visualisierung von Einkommensverteilungen ist die Lorenzkurve eine einfache und gän-gige Darstellungsmethode. Trägt man den kumulierten Anteil der Einkommen über dem ku-mulierten Anteil der (aufsteigend sortierten) Einkommensbezieher38 auf, so erhält man dieLorenzkurve39 (vgl. Herlyn 2012, S. 35). Die Winkelhalbierende gibt dabei die absoluteGleichverteilung an, bei der jeder Einkommensbezieher über genau das gleiche Einkommenverfügt. Das andere Extrem wäre eine Kurve, die entlang der Abszisse bis unmittelbar vorden Punkt (1,0) verläuft und im Punkt (1,1) endet. Diese Ungleichheit wäre nur für unendlichviele Personen definiert.40 Je größer die Fläche zwischen der Winkelhalbierenden und derLorenzkurve ist, umso größer ist die Ungleichheit. Dies führt zum verbreitetsten Konzentrati-onsmaß, dem Gini-Koeffizienten.

3.1.3 Gini-Koeffizient

Möchte man die Einkommenssituation mehrerer Länder oder Modelle vergleichen, sind Dia-gramme oft ungeeignet. Man versucht daher geeignete Kennzahlen für den Vergleich zufinden, die die Verteilung in einer einzigen Zahl ausdrücken. Ein geeignetes und das bekann-teste aggregierte Verteilungsmaß ist der Gini-Koeffizient, der sich anschaulich an Lorenz-kurven (Abbildung A.1) erklären lässt (Herlyn 2012, S. 46). Er entspricht dem Verhältnis derFläche zwischen der Winkelhalbierenden und der Lorenzkurve zur gesamten Fläche desDreieckes unter der Winkelhalbierenden. Sein Wertebereich erstreckt sich von 0 (absoluteGleichverteilung) bis 1 (absolute Ungleichverteilung). Je größer die erstgenannte Flächewird, umso größer ist die Ungleichheit und somit auch das Gini-Maß. Dieses reagiert beson-ders stark auf Veränderungen in der Mitte der Distribution.

Der Gini-Index lässt sich als die durchschnittliche absolute Differenz zwischen allen Einkom-menspaaren geteilt durch das 2-fache des Mittelwertes errechnen (Kim/Sakamoto 2005,S. 16):

Gini = 1

2n2µ∑i=1

n

∑j=1

n

∣y i− y j∣ (1)

Hierbei ist n die Gesamtheit der Personen, yi das Einkommen der Person i und µ das Durch-schnittseinkommen (vgl. Kim/Sakamoto 2005, S. 15f. und Schwarze 1998, S. 20). Die hierfürnotwendige doppelte Summenbildung ist bei großen empirischen Berechnungen selbst rech-nergestützt sehr zeitaufwändig. Ein Sortierdurchgang mit anschließender einfacher Sum-menbildung ist deutlich vorteilhafter. Der Gini-Koeffizient errechnet sich laut Bilias et al.(2005, S. 5) zu:

Gini = 2n2 µ

∑i=1

n

(i−n+12

) y i , mit y i< y i+1 (2)

38 Einkommensbezieher sind alle Personen mit ihrem Äquivalenzeinkommen.39 Durch die beiden Achsen, mit jeweils kumulierten relativen Werten ergibt sich, dass Lorenzkurven immer im

Punkt (0,0) beginnen und im Punkt (1,1) enden (müssen). Die Anteile werden häufig auch in Prozent aufgetra-gen. Siehe Abbildung A.1.

40 Die maximale Ungleichheit für eine endliche Zahl von Personen, von denen nur einer ein Einkommen hat, re-sultiert immer in einer Kurve mit endlicher Steigung bei Trennung von der Abszisse am rechten Rand.

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3 Methodische Vorbemerkungen 14

3.1.4 MLD, Theil und HSCV

Die folgenden Verteilungsmaße zählen zu den so genanten generalisierten Entropie-Maßen.Sie sind mit zunehmenden Indizes x in Ix für höhere Einkommensbereiche sensitiv (Schwarze1998 S. 20 und Bilias et al. 2005, S. 4).

Die MLD (Mean Logarithmic Deviation = mittlere logarithmische Abweichung) reagiert beson-ders empfindlich auf Änderungen im unteren Einkommensbereich:

MLD ≡ I 0 = 1n∑i=1

n

lnµy i

(3)

Der Theil-Index ist über die gesamte Verteilung gleichmäßig sensitiv und wie folgt definiert:

Theil ≡ I 1 = 1n∑i=1

n y iµ

lnyiµ

(4)

Vor allem im oberen Einkommensbereich empfindlich ist der halbe, quadrierte Variationsko-effizient HSCV (Half of the Square of the Coefficient of Variation):

HSCV ≡ I 2 = 1

2 nµ2 ∑i=1

n

( y i−µ)2 (5)

Für alle drei genannten Maße ist auch hier n die Gesamtheit der Personen, yi das Ein-kommen der Person i und µ das Durchschnittseinkommen (Bilias et al. 2005, S. 4, Kim/Saka-moto 2005, S. 16, Schwarze 1998, S. 20). Auch diese Entropie-Maße ergeben für eineGleichverteilung den Wert Null, sie sind aber im Unterschied zum Gini-Index nicht auf 1 be-grenzt, sondern nach oben offen.

3.1.5 Quantilsbetrachtungen

Eine andere Methode die Einkommensverteilung zu messen ist die Einteilung in Quantile.Hierzu werden die Personen aufsteigend nach ihrem Einkommen41 zu einer sogenanntenPen's Parade (Pen 1971, S. 48ff.) sortiert und in n Gruppen gleicher Personenanzahl unter-teilt. Die häufigst verwendeten dieser Gruppen heißen Quartile (n = 4), Quintile (n = 5), De-zile (n = 10) und Perzentile (n = 100). In der vorliegenden Arbeit werden Dezile betrachtet.Setzt man die Einkommenssummen der Gruppen ins Verhältnis zur Gesamteinkommenss-umme so entstehen Quantilsanteile. Von Quantilsverhältnissen spricht man, wenn man be-stimmte Quantilsanteile oder -summen zueinander in Relation setzt (Grabka et al. 2008,S. 55f.). So erhält man z. B. das S80/20-Verhältnis, indem man die Quintilsumme derGruppe mit dem höchsten Einkommen durch die Summe des Fünftels mit den niedrigstenEinkommen teilt (Statistisches Bundesamt 2011, S. 152). Von Interesse sind auch die Quan-tilsgrenzen, da sie weitere Informationen über die Verteilung preisgeben. Eine besondershäufig verwendete Quantilsgrenze ist der Median oder Zentralwert einer Verteilung. Er ist dieDezilgrenze, die das 5. Dezil vom 6. Dezil trennt bzw. die unteren 50% von den oberen 50%.

41 In der vorliegenden Arbeit sind das immer Äquivalenzeinkommen.

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3 Methodische Vorbemerkungen 15

3.2 Mittelwerte

Zur Beurteilung der Werte verschiedener Armutsdefinitionen, ist das Verständnis über dieWirkung der unterschiedlichen Arten der Mittelwertbildung nötig. Die beiden hierfür notwen-digen Mittelwerte Median und arithmetisches Mittel werden daher kurz dargestellt.

3.2.1 Median

Der Median ist der Zentralwert und trennt die obere von der unteren Hälfte einer Verteilung.Er reagiert nicht auf die Änderung von Werten, solange diese den Medianwert nicht pas-sieren. Für Einkommensverteilungen bedeutet das, er reagiert nicht auf die absoluten Ein-kommenshöhen rechts und links von ihm, solange die zugehörigen Personen dadurch nichtdie ursprüngliche Hälfte wechseln. Er ist also robust gegenüber Ausreißern aber dadurchauch nicht sensitiv gegenüber Einkommensänderungen innerhalb einer der Hälften (Grabkaet al. 2008, S. 56). Der Median ist das Einkommen der „mittleren Person“, also das Ein-kommen der Person, die in Pen's Parade genau in der Mitte steht.42

Median = { y(n+1

2) n ungerade

12 ( y(

n2)+ y

(n2+1)) n gerade

(6)

3.2.2 Arithmetisches Mittel (Mean)

Das arithmetische Mittel (engl.: Mean) ist der Durchschnittswert. Für Einkommensvertei-lungen errechnet es sich durch die Division der Summe der Einkommen y durch die Anzahl nder Einkommensbezieher. Das arithmetische Mittel reagiert auf jede Änderung der Höhe ein-zelner Einkommen, nicht jedoch auf Umverteilungen – ist also völlig blind für Einkommen-stransfers innerhalb der Gesamtheit.

Mean = 1n∑i=1

n

y i (7)

3.3 Armut

Die Beseitigung von Armut ist ein wichtiges internationales Ziel. Die Definition von Armut istaber nicht trivial. Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Armut, wobei absoluteArmut praktisch nur noch im Kontext der Entwicklungsländer betrachtet wird. Hier gilt alsarm, wer weniger als 1,25 US-Dollar43 Kaufkraftparität44 pro Tag zur Verfügung hat. RelativeArmut bezieht die soziale Situation innerhalb der Gesellschaft, in der die Menschen leben,mit ein. Hierzu wird die Armutsdefinition an Mittelwerten ausgerichtet.

Die Armutsgrenze bzw. Armutsgefährdungsgrenze oder -schwelle ist dabei der Einkom-mensbetrag, bei dessen Unterschreitung jemand als arm bzw. armutsgefährdet gilt. DieseGrenzen werden als Prozentsatz (50% oder 60%) des arithmetischen Mittels oder des

42 Bei ungerader Personenanzahl n ist der Median der Mittelwert aus den Einkommen y der beiden Personenrechts und links der Mitte.

43 Früher lag diese Grenze bei 1 Dollar.44 Zur Kaufkraftparität siehe Blanchard/Illing 2010, S. 315.

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3 Methodische Vorbemerkungen 16

Medians definiert. Bezogen auf die Gesamtheit der Bevölkerung erhält man die Armutsge-fährdungsquote. Orientiert man sich am Vorgehen des Europäischen Rates auf seinemGipfel in Laeken, ist die Quote für die Armutsgefährdung der Anteil an Personen, der nachmodifizierter OECD-Skala weniger als 60% des nationalen medianen Äquivalenzeinkom-mens zur Verfügung hat (Eurostat 2005, S. 11). Vor 2001 galt als arm, wer über weniger als50 Prozent des arithmetischen Mittels des Äquivalenzeinkommen verfügen konnte.

Die erklärte Blindheit der Mittelwerte – gegenüber Umverteilungen beim arithmetischen Mittelund gegenüber Einkommensänderungen nur einer der beiden Seiten beim Median – hatauch Auswirkungen auf errechnete Armutswerte. Daher hat die Wahl des Mittelwertes auchdeutliche Auswirkungen auf die Aussage der Armutsmaße (siehe Kapitel 3.2). Dies muss beiAuswertungen und Vergleichen berücksichtig werden.

3.4 Statische Modelle

Auf die Problematik der Art der Berechnungen (Überschlagsrechnungen gegenüber aufwän-digen dynamischen Modellen) wurde schon in der Einleitung eingegangen. Die Auswir-kungen auf den Arbeitsmarkt werden von den Befürwortern eines bedingungslosen Grund-einkommens in Summe positiv gesehen, da die Menschen viel motivierter und besser ar-beiten würden, wenn sie einer Arbeit nachgingen, die sie wirklich machen möchten. Die Gr-undeinkommensgegner befürchten verminderte Arbeitsanreize durch wegfallende finanzielleNot oder neu hinzugekommene finanzielle Freiheiten (vgl. Flassbeck at al. 2012, S. 38). Da-durch würde das Arbeitsangebot deutlich geringer ausfallen, und zur Finanzierung wären hö-here Steuern nötig. Da sich also Befürworter und Gegner von Grundeinkommen bei der Ein-schätzung der Veränderung des Arbeitsangebotes nicht nur um die Größenordnung, sondernauch um das Vorzeichen streiten, wird offensichtlich, dass auch aufwändigste Simulations-modelle extrem von den getroffenen Annahmen über die Verhaltensanpassungen abhängigsind. Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen auch statische Modellrechnungen gerechtfer-tigt.

Straubhaar45 äußert sich diesbezüglich auf die Frage der Finanzierung: „Mehrere Studienhaben versucht, die fiskalischen Wirkungen eines BGE zu ermitteln. Letztlich vermögen diegewählten Ansätze die Dynamik nicht wirklich abzuschätzen, weil die durch ein BGE verur-sachten Verhaltensänderungen nur unzureichend vorhersehbar sind.“ (Straubhaar 2013,S. 586).

4 Modelldesign

Für die Durchführung empirischer mikroökonomischer Analysen sind spezielle Statistikpro-gramme wie SPSS, SAS und Stata oder statistische Programmiersprachen nötig, die mit dengroßen Mengen an Daten adäquat umgehen können. Eine freie und mächtige Sprachedieser Art für statistisches Rechnen und statistische Grafiken ist R. Das Modell in der vorlie-genden Arbeit wird durch entsprechende R-Programme realisiert.46 Hierbei wird mikroökono-misch auf Personen- bzw. Haushaltsebene gerechnet. Das Gegenstück zu den mikroökono-mischen Werten stellen makroökonomische Größen der volkswirtschaftlichen Statistik dar.Wichtig bei der Modellbildung ist die symmetrische Behandlung der mikro- und der makroö-konomischen Größen. Wird zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung abgeschafft,

45 Vgl. hierzu auch den Hinweis in der Einleitung auf die kritische Auseinandersetzung mit Tröger/Wiegard(2009).

46 Das Modell kann für diverse Grundeinkommenshöhen, Steuertarife, Besteuerungs- und Veranlagungsartenparametriert werden.

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4 Modelldesign 17

so müssen alle bezahlten Beiträge und empfangenen Leistungen hieraus den einzelnen Per-sonen individuell gutgeschrieben bzw. abgezogen werden. Im Idealfall sind dann die mikro-ökonomischen Summen gleich der makroökonomischen Zahlen. Dies kann im besten Fallnur bei monetären Leistungen gelingen. Sachleistungen sind nicht Teil der Einkommensdefi-nition und können aufgrund der Datenlage auch nicht mikroökonomisch berücksichtigtwerden.

Im Modell wird die Einkommensverteilung vor und nach Einführung eines Grundeinkommensretrospektiv berechnet. Es wird von konstantem Arbeitsangebot der Arbeitnehmer und kon-stanter Arbeitsnachfrage der Arbeitgeber, stabilen Preisen und gleichbleibenden Löhnenausgegangen. Die nötigen Umstellungen müssen daher so gewählt werden, dass sie mög-lichst nur kleine Änderungen dieser Parameter erwarten lassen. Daher werden z. B. die Ar-beitgeberbeiträge zu den wegfallenden Sozialversicherungen den Arbeitgebern nicht er-lassen, sondern sie fließen in die Finanzierung des Grundeinkommens.47

4.1 Datenquellen

Zur Durchführung der Berechnungen stehen hauptsächlich zwei Datenquellen zur Verfü-gung: das Sozio-oekonomische Panel des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung,Berlin) und der Sozialbericht mit dem Sozialbudget des Bundesministeriums für Arbeit undSoziales. Sie werden ergänzt durch Daten zur Mehrwertsteuersimulation.

4.1.1 Sozio-oekonomisches Panel

Das Sozio-oekonomische Panel, kurz SOEP, ist eine freiwillige, jährliche Wiederholungsbe-fragung der in Deutschland lebenden Wohnbevölkerung, wobei seit 1984 dieselben Per-sonen48 befragt werden. Dies macht das SOEP besonders für Längsschnittstudien, also Be-obachtungen im Zeitverlauf, interessant. Aber auch für Querschnittanalysen wie in der vorlie-genden Arbeit werden die Survey-Daten des SOEP häufig genutzt.

Die Umfragen werden im Auftrag des DIW Berlin von TNS Infratest Sozialforschung durchge-führt. Für die vorliegende Arbeit wurden im mikroökonomischen Bereich die Survey-Datender Welle 28 genutzt. Dabei beziehen sich die jahresbezogenen Einkommenswerte des Be-fragungsjahres 2011 auf das Einkommensjahr 2010. Für die Analyse wurden die Daten des$PEQUV-Files verwendet, die auf dem Cross-National Equivalent File (CNEF) mit erwei-terten Einkommensinformationen basieren. Es handelt sich um die 100%-Stichprobe desSOEP, die auch die 2002 eingeführte Teilstichprobe G („High Income“) für hohe Einkommenenthält. Insgesamt stehen damit detaillierte Einkommens- und weitere Daten von über20.000 Personen in über 11.000 Haushalten zur Verfügung.

Das Umfragekonzept stützt sich auf die deutsche Wohnbevölkerung. Bilden allerdings Per-sonen aus Haushalten, die an der Umfrage teilnehmen, neue Haushalte oder ziehen in Ge-meinschaftsunterkünfte, werden sie weiterhin befragt. Somit werden auch Personen in Alten-heimen u. ä. berücksichtigt, sie sind im SOEP aber stark unterrepräsentiert und werden überdie Gewichtungen angepasst.49

47 Andernfalls wäre zu vermuten, dass durch Entlastungen der Arbeitgeber die Preise sinken oder die Löhnesteigen würden.

48 Die Umfragebasis wurde zwischenzeitlich mehrfach erweitert.49 Zu Personen in Nicht-Haushalten siehe Grabka et al. 2008 S. 21.

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4 Modelldesign 18

4.1.2 Sozialbericht und Sozialbudget

Auf der makroökonomischen Seite werden hauptsächlich Daten aus dem Sozialbudget 2012und dem Sozialbericht 2013 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen.Diese Datenquellen bieten den großen Vorteil, dass die Daten in konsolidierter Form vor-liegen: „Wie auf der Leistungsseite sind auch auf der Finanzierungsseite bei Summenbil-dungen die Zahlungen der einzelnen Institutionen untereinander konsolidiert, um Mehrfach-zählungen zu vermeiden. So umfassen etwa die Ausgaben der Rentenversicherung einenAnteil, der als Beitrag der Rentnerinnen und Rentner an die Krankenversicherung weiter-fließt. Indem diese Zahlungsströme zwischen den Institutionen verrechnet werden, werdenDoppelerfassungen vermieden, die anderenfalls das Leistungs- und Finanzierungsvolumenirreführend aufblähen würden. Es gilt somit auch auf der Finanzierungsseite, dass dieSumme der Einnahmen im Sozialbudget geringer ausfällt als die Summe der Einnahmen dereinzelnen Institutionen. Die Differenz entspricht dabei den herausgerechneten Zahlungs-strömen der Institutionen untereinander.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013,S. 220).

4.1.3 Konsumsteuer-Mikrosimulationsmodell des DIW

Von Stefan Bach, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, wurden für dievorliegende Arbeit die Ergebniswerte einer Mehrwertsteuersimulation aus der Einkommens-und Verbrauchstichprobe (EVS) zur Verfügung gestellt (Tabelle B.3). Diese wurden für dieMehrwertsteuerkalkulation in das Modell integriert.

4.2 Verwendete Größen

Hinsichtlich der verwendeten Größen müssen für die Modellrechnungen begründete Festle-gungen getroffen und sinnvolle Annahmen gemacht werden. Bei den Annahmen handelt essich um möglichst wahrscheinliche Schätzungen für Parameter, die nicht mit Daten hinterlegtwerden können. Zu den Festlegungen gehören die Rahmenbedingungen des Modells – obzum Beispiel Wohngeld gezahlt werden soll oder nicht.

Bruttoeinkommen: Es ist definiert als Summe aus Arbeitseinkommen, Vermögensein-kommen, privaten Transfers und den privaten Renten.50

Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen setzt sich aus den Komponenten des Bruttoeinkom-mens zusammen. Zusätzlich enthält es die öffentlichen Transfers, die Sozialversicherungs-renten und den fiktiven Mietwert abzüglich der Einkommensteuerzahlungen und der Sozial-versicherungsbeiträge.

Haushaltseinkommen: Die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder ist das Haus-haltseinkommen.

Haushaltsäquivalenzeinkommen: Dieses Äquivalenzeinkommen ist das nach neuer OECD-Skala berechnete bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen (Grabka 2012, S. 37).

Vermögenseinkommen: Das Vermögenseinkommen steht im SOEP nur als Haushaltsein-kommen zur Verfügung und wird deshalb zur Besteuerung gleichmäßig auf die erwachsenenHaushaltsmitglieder verteilt. Daher wird es im Modell mit dem persönlichen Steuersatz ver-steuert.

50 Die Einkommensdefinitionen sind in Grabka 2012, S. 41ff. beschrieben.

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4 Modelldesign 19

Imputed Rent: Zu den Haushaltsnettoeinkommen wird für Einkommensverteilungen der fik-tive Mietwert hinzuaddiert (Frick/Grabka 2001, S. 285ff.).

Zu versteuerndes Einkommen (ZvE): Im Modell wird das ZvE aus der Summe der individu-ellen noch verbleibenden Einkommen und dem Grundeinkommen berechnet. Hinzu kommtfür alle Erwachsenen im Haushalt der Anteil am Vermögenseinkommen. Das Grundeinkom-men gilt dabei als Grundfreibetrag.

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Diese Abzugsmög-lichkeiten unseres aktuellen Steuersystems können auf Grund der Datenlage nicht berück-sichtigt werden. Auf Pauschalbeträge wird verzichtet.

Vergünstigte Einnahmen: Es werden im Modell, über das bedingungslose Grundeinkommenhinaus, keine Einnahmen51 oder Lohnersatzleistungen steuerbefreit oder steuerbegünstigt.Daher gibt es auch keine Anwendung des Progressionsvorbehaltes.

Private Transfers: Die Herkunft und eine eventuelle Besteuerung der privaten Transfers gehtaus den SOEP-Daten nicht vollständig hervor.52 Es wird angenommen, dass diese Einkünftevom Empfänger nicht zu versteuern sind.

Private Renten: Sie sind steuerfrei,53 da davon ausgegangen wird, dass private Renten, die2010 ausbezahlt wurden, aus versteuertem Geld gebildet wurden.54

Vermögensänderungen: Im SOEP werden Änderungen der individuellen Vermögen (zumBeispiel Veräußerungsgewinne) nicht erfasst. Sie bleiben unberücksichtigt.

Wohngeld: Es wird argumentiert, dass das Wohngeld auch bei Einführung eines Grundein-kommens bestehen bleiben soll, um regionale Unterschiede auszugleichen. Hierdurch kannjedoch der falsche Anreiz entstehen, teurere Objekte zu mieten. Daher gehört im ModellWohngeld zu den wegfallenden Leistungen.

Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung wird als nicht entbehrlich angesehen und bleibterhalten (siehe Kapitel 4.3.3).

Verhaltensanpassungen: In der vorliegenden Arbeit bleiben Arbeitsangebot,55 Arbeitsnach-frage56 und Verbraucherpreise konstant.

Konsumverhalten: Das Konsumverhalten bleibt für die einzelnen Dezile unverändert. DieKonsumquote, bezogen auf das Haushaltsnettoeinkommen, bleibt in den Dezilen erhalten.Das bedeutet, dass ein zusätzliches Einkommen einer Person dazu führt, dass diese dasKaufverhalten der Personen annimmt, die dem gleichen Dezil zugerechnet werden.57 Anpas-sungen von Arbeitsmarkt und Verbraucherpreisen durch die geänderte Nachfrage unter-bleiben wegen der statischen Betrachtung in der vorliegenden Arbeit.

Mehrwertsteuer: Die Mehr- und Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Grund desangepassten Konsumverhaltens der Individuen reduzieren bzw. erhöhen den Finanzbedarfzur Finanzierung des Grundeinkommens.

51 Wie z.B. Überstunden, Sonntags- oder Nachtarbeit.52 Der Großteil der privaten Transfers dürfte aus Unterhaltszahlungen (Ehegatten- und Kinder-) bestehen. Vgl.

Grabka 2012, S. 46.53 Dies gilt aus Gründen der Vereinfachung auch für die noch verbliebenen Renten der Unfallversicherung. 54 Außerdem ist eine Rentenbesteuerungssimulation sehr kompliziert und auf Grund der Datenlage sehr fehler-

anfällig.55 Arbeitsangebot der Arbeitnehmer.56 Arbeitsnachfrage der Unternehmen.57 Das gilt entsprechend für Mindereinkommen.

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4 Modelldesign 20

Soziale Sachleistungen: Nicht-monetäre individuelle Leistungen verzerren die Einkommens-verteilungsmessung. Sie müssten, wie auch die fiktiven Mietwerte, zu den Einkommen ad-diert werden.58 Dies ist jedoch auf Grund der Datenlage nicht möglich.59

Grundeinkommenshöhe: Die meisten Vorschläge zur Höhe eines bedingungslosen Grund-einkommens gehen von einer Differenzierung nach dem Alter aus. Für Kinder wird meist eingeringerer Betrag veranschlagt. Im Modell werden verschiedene Grundeinkommenshöhenuntersucht, wobei Kinder den gleichen oder den halben Betrag Erwachsener erhalten.

4.3 Konkrete Modellbildung

Für die empirische Analyse der Einkommenswirkungen wird ein bedingungsloses Grundein-kommen modelliert, das sich grob an Modellen von Straubhaar orientiert.60 Die konkrete Aus-gestaltung des Grundeinkommens ist in diesem Kapitel und in Kapitel 4.2 dokumentiert.

Zur Überprüfung weiter oben angestellter Überlegungen (siehe Kapitel 2.3.1) wird die Höheeines partiellen Grundeinkommens so gestaltet, dass die Finanzierung einzig mit den Ein-sparungen aus dem Sozialbudget ohne weitere Finanzierung durch Steuern erfolgen kann.Die Einnahmen der Steuersimulation müssen dabei nur die bisherigen Einkommens- und Er-tragssteuern ersetzen. Hierdurch soll die Wirksamkeit der vorhandenen Sozialsysteme mitder des Grundeinkommens verglichen werden.

Ein weiteres Experiment (siehe Kapitel 2.3.1) besteht darin, ein Grundeinkommen zusätzlichzum bestehenden Zustand (Status quo) auszuzahlen, ohne es zu finanzieren. Es geht dabeinur darum zu überprüfen, ob dadurch die Einkommensungleichheit wie erwartet reduziertwird.

Bei den Modellrechnungen, die die Finanzierung berücksichtigen, wird das Grundeinkommenimmer vollständig finanziert.61 Es besteht somit in keinem Fall eine Finanzierungslücke.Hierzu werden die Steuertarife so ausgestaltet, dass sie das Grundeinkommen und die zuersetzenden bisherigen Einkommens- und Ertragssteuern komplett aufbringen. Die unter-schiedlichen Einkommensteuertarife werden in Kapitel 4.3.5 beschrieben.

Eine Hauptforderung bei der Anwendung statischer Modelle ohne Berücksichtigung von Ver-haltensanpassungen ist die, dass wichtige Kenngrößen gleich bleiben. Dadurch kann ge-rechtfertigt werden, dass finanzielle Aufwände trotz Wegfalls des ursprünglichen Erhebungs-grundes bestehen bleiben. Hier seien zum Beispiel die tatsächlichen und unterstellten Arbeit-geberbeiträge genannt. Es ist nicht Aufgabe der vorliegenden Arbeit, die entsprechendenGesetze so zu gestalten, dass diese Beträge auch in Zukunft zu Verfügung stehen. Es han-delt sich bei der vorliegenden Arbeit um eine rein retrospektive Betrachtung.

4.3.1 Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Bei der Gewährung eines Grundeinkommens würde die Arbeitslosenversicherung entfallen.Arbeitslosigkeit würde durch das Grundeinkommen nicht mehr zum Existenzproblem. AndereAufgaben, wie die der Arbeitsvermittlung, könnten von den privaten Anbietern oder vonstaatlichen Stellen gegen Gebühr übernommen werden. Auch die Rentenversicherung unddie Pensionen (mit Ausnahme der rein privaten, nicht betrieblichen Rentenversicherung)

58 Zu den fiktiven Mietwerten siehe Frick/Grabka 2001 S. 286ff.59 Es muss hingenommen werden, dass die sozialen Sachleistungen bei der etablierten Einkommensmessung

nicht berücksichtig werden.60 Es gibt nicht „das“ Modell von Straubhaar, da er über die Zeit verschiedene Modelle gerechnet hat. Vgl. Ho-

henleitner/Straubhaar 2008 und Straubhaar 2013.61 Die Optimierung der Steuertarife endet bei Abweichungen von unter ± 1 Milliarde Euro.

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würden mit einem Grundeinkommen abgeschafft. Dies ist nicht kurzfristig realisierbar, daRentenansprüche rechtlich Eigentumscharakter besitzen und es ein enormer Bruch für dieRentenbezieher wäre, der so in einem Rechtsstaat nicht vorstellbar ist. Daher gibt es ver-schiedene Vorschläge, z. B. dass die erworbenen Ansprüche in einer Übergangszeit auf dasGrundeinkommen angerechnet werden. Für diese Arbeit, die retrospektiv mit einem vergan-genen Jahr rechnet, bleiben diese Überlegungen jedoch unberücksichtigt. Das bedeutet,dass die Systeme als Ganzes abgeschafft werden und somit weder Beiträge zu zahlen sind,noch Leistungen erbracht werden.

4.3.2 Unfallversicherung

Beibehalten wird in der vorliegenden Arbeit die Unfallversicherung, da diese nicht nur derAbmilderung der Unfallfolgen von Unfallopfern und deren Hinterbliebenen dient, sondernauch erheblichen Anteil an der Unfallprävention hat. Hierzu tragen nicht nur die aktiven Bei-träge zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz bei, sondern auch die Finanzierung durch die Ar-beitgeber und im Besonderen die Beitragsstaffelung nach Gefährdungspotential. Da die Un-fallversicherung unverändert bestehen bleibt, werden auch die UV-Renten weiter bezahlt,was mit den Daten des SOEP abgebildet werden kann.

4.3.3 Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung in ihrer heutigen Form ist keine reine Versicherung vonRisiken, sondern nimmt durch die einkommensabhängige Bemessung der Beiträge Umver-teilungsaufgaben war. Allerdings beteiligen sich die Beamten und ein Großteil der Besserver-dienenden und Selbstständigen nicht daran – zumindest nicht direkt.62 Würde den Forde-rungen nachgekommen, die Versicherungsleistungen von der Umverteilung zu trennen,hätten dies eine größere Transparenz zur Folge.

Bei Zahlung eines Grundeinkommens soll es in allen bekannten Modellen weiterhin eineKrankenversicherung geben. Die Finanzierung kann mit einheitlichen Pro-Kopf-Beiträgen63

für die medizinische Grundversorgung erfolgen. Werden die Kosten vom Staat übernommen,so bietet es sich an, sogenannte Gesundheitsgutscheine auszugeben. Diese Basisleistungwäre für alle Bürger gleich. Der Bundeszuschuss64 zur Krankenversicherung ist in den staatli-chen Zuschüssen des Sozialbudgets enthalten und betrug 2010 rund 17 Milliarden Euro.Nach § 221 SGB V dient der Bundeszuschuss der pauschalen Abgeltung für die versiche-rungsfremden Leistungen, ohne diese im einzelnen nachzuweisen (Raffelhüschen et al.2011, S. 51 und Fichte 2009, S. 79ff.). Der Teil aus (dem inzwischen aufgehobenen) § 221aSGB V von 3,9 Milliarden Euro diente 2010 zum Ausgleich konjunkturbedingter Minderein-nahmen. Im Modell soll das Grundeinkommen netto zur Verfügung stehen, daher werden dieLeistungen der Krankenversicherung über Gutscheine vom Staat aus Steuermitteln und inunveränderter Höhe von den Arbeitgebern65 aufgebracht.66

62 Es kann argumentiert werden, dass sich auch die Privatversicherten indirekt über den steuerfinanzierten Bun-deszuschuss zur Krankenversicherung und über die höheren Sätze bei den Arzthonoraren an den Gesund-heitskosten und den versicherungsfremden Leistungen beteiligen.

63 Man kann hier von einer so genannten Kopfpauschale sprechen, da die Beiträge für jede Person identischsind. Gesundheitsprämien-Modelle weichen hiervon ab, da dort teilweise Kinder weniger zahlen und die Fami-lienmitversicherung bestehen bleibt. Mit der (kleinen) Kopfpauschale, über die in den Koalitionsverhandlungennach der deutschen Bundestagswahl 2013 gestritten wurde, sind pauschale, also für jeden Versichertengleich hohe, Zusatzbeiträge gemeint.

64 Bundeszuschuss nach § 221 SGB V und § 221a SGB V sowie Beteiligung des Bundes nach § 37 Abs. 2KVLG 1989 (Altenteiler).

65 Es ist für die Modellrechnung unerheblich, ob Teile der Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung des Grundein-kommens oder zu Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung verwendet werden.

66 Ursprünglich war für die vorliegende Arbeit angedacht, die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherungin der bestehenden Form zu belassen. Dies muss aber daran scheitern, dass die einzelnen individuellen Sozi-

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4 Modelldesign 22

Obwohl die Pflegeversicherung in manchen Grundeinkommensmodellen entfällt, soll sie inder vorliegenden Arbeit erhalten bleiben. Hierfür sprechen zwei Gründe. Zum einen zeigtsich schon heute, dass die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Kosten gerne auf diejeweils andere Institution abwälzen und deshalb die Patienten schnell abgeben möchten. Beieiner Abschaffung der Pflegeversicherung bestünde die Gefahr, dass die Krankenkassendurch noch weiter verkürzte Verweildauern Pflegebedürftiger hier in Zukunft zusätzlicheKosten einspaaren und auf die Pflegebedürftigen abwälzen würden.67 Zum anderen liegendie Kosten für Pflegeplätze teilweise deutlich über der Höhe der veranschlagten Grundein-kommen. Daher werden im Modell die Leistungen der Pflegeversicherung68 wie die Kranken-versicherung über einen Gutschein vom Staat getragen.

Für die Berechnung der Kosten wurden die Leistungen der privaten und der gesetzlichenKrankenversicherung von 190,9 Milliarden Euro und die der sozialen und der privaten Pfle-geversicherung von 22,3 Milliarden Euro summiert.

4.3.4 Finanzierung Teil 1: Sozialbudget

Zur Finanzierung des Grundeinkommens wird, wie bei vielen Überschlagsrechnungen zuden Modellen, erst einmal vom gesamten Sozialbudget in Deutschland ausgegangen – für2010 sind das 810 Milliarden Euro. Diese stehen aber nicht komplett für die Finanzierung zurVerfügung. Abgezogen werden müssen die von den Versicherten bezahlten Sozialbeiträgefür die Sozialsysteme, die entfallen (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Diegesamten Sozialbeiträge der Versicherten beliefen sich 2010 auf rund 230 Milliarden Euro.Da die Sozialleistungen entfallen, verbleiben die Beiträge bei den Versicherten. Die darinenthaltenen Eigenbeiträge von Empfängern sozialer Leistungen müssen hingegen wiederhinzuaddiert werden, da diese nicht von den Versicherten selbst getragen wurden. Auchmüssen alle Leistungen, die noch bezahlt werden sollen, abgezogen werden. Dies betrifft dieKranken-, die Pflege und die Unfallversicherung (Leistungen inkl. Verwaltungskosten), dieEntgeltfortzahlungen der Arbeitgeber69 für Mutterschutz, bei Krankheit und für Heilverfahren,für Entschädigungen und die Hilfe für besondere Lebenslagen.70 Auch die Eigenbeiträge fürdie private Altersvorsorge wurden abgezogen.71 In Tabelle 4.1 werden die Beträge be-rechnet. Die Zahlenspalte (2) zeigt eine alternative Berechnung auf, die aber zum selben Er-gebnis führen muss. Der Teil des Sozialbudgets, der zur Finanzierung zur Verfügung steht,beläuft sich für 2010 auf rund 374 Milliarden Euro.

albeiträge im SOEP nicht per Befragung erfasst, sondern in einer Mikrosimulation ermittelt werden (vgl.Schwarze 1995) und nur als Summe zur Verfügung stehen. Mit einer eigenen Simulation ist es mit geeignetenAnnahmen prinzipiell möglich, die Beiträge recht gut zu schätzen. Allerdings wäre für Empfänger von Sozial-leistungen nicht klar, wer letztendlich die Beiträge bezahlt hat.

67 Zudem muss man bei Erhalt der Pflegeversicherung nicht so dringlich eine Abgrenzung sozialversicherungs-zweigfremder Leistungen zwischen Pflege- und Krankenversicherung vornehmen, da beide aus gleicher Quel-le finanziert werden. Vgl. Raffelhüschen et al. 2011, S. 51.

68 Raffelhüschen et al. (2011, S. 51) weist versicherungsfremde Leistungen der sozialen Pflegeversicherung von0,5 Milliarden Euro aus.

69 Im Modell der vorliegenden Arbeit müssen Entgeltfortzahlungen der Arbeitgeber schon deshalb erhalten blei-ben, da sie in den Arbeitseinkommen enthalten sind und aus den SOEP-Daten nicht individuell zugeordnetwerden können.

70 Die Hilfe für besondere Lebenslagen wird im Sozialbudget nicht einzeln ausgewiesen, daher wurden die Sum-men aus dem SOEP gebildet. Allerdings ergeben sich für 2009 und 2010: 0 Euro, nach 200 Millionen Euro in2007 und 40 Millionen Euro in 2008. Sie werden daher in der vorliegenden Arbeit nicht weiter berücksichtigt.

71 Hierbei handelt es sich um rein private Verträge, inklusive Riester- und Rüruprenten. Die staatlichen Zuschüs-se hierzu entfallen im Modell.

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4 Modelldesign 23

Tabelle 4.1: Finanzierungsanteil aus Sozialbudget

2010(1)

Mrd.Euro

(2)Mrd.Euro

Art72

Sozialbudget, Finanzierung nach Art 810,4 FinanzierungSozialbeiträge der Versicherten -231,3 Finanzierung

davon: Eigenbeiträge von Empfängern sozialer Leistungen

32,3 32,3 Finanzierung

Sozialbeiträge Arbeitgeber73 267,6 FinanzierungZuschüsse des Staates 297,1 Finanzierung

Sonstige Einnahmen 14,4 FinanzierungSteuerliche Leistungen (nachrichtlich) 30,4 30,4

641,8 641,8

Unfallversicherung -12,2 LeistungKrankenversicherung -190,9 Leistung

Pflegeversicherung -22,3 LeistungEntgeltfortzahlung bei Mutterschaft, AG -1,5 Leistung

Entgeltfortzahlung bei Krankheit u. Heilverfahren -28,6 LeistungEntschädigungssysteme -3,2 Leistung

Private Altersvorsorge, Eigenbeiträge -8,9 Finanzierung-267,6 -267,6

Finanzierungsanteil aus Sozialbudget 374,2 374,2

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, eigene Berechnungen

Berechnung der aus dem Sozialbudget freiwerdenden Finanzmittel. Spalte (2) zeigt eine alternative Berechnung,die jedoch zum selben Ergebnis kommen muss.

Im Gegenzug werden in der mikroökonomischen Simulation die entsprechenden Einkom-mensbestandteile und Sozialrenten und -beträge korrigiert.

Somit entfallen:

─ die erhaltenen öffentlichen Transfers,74 mit Ausnahme des von der Krankenversicherungbezahlten Mutterschaftsgeldes und dem von der Pflegeversicherung bezahlten Pflege-geldes,

─ die Sozialversicherungsrenten, mit Ausnahme der Renten der weiterhin vorhandenen Un-fallversicherung und

─ die betrieblichen Renten und die Beamtenergänzung.

Erhalten bleiben die Leistungen der rein privaten Rentenversicherungen, deren Beiträgenicht zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Der staatliche Zuschuss für Teile dieserRenten (Riester und Rürup) wird hingegen nicht mehr ausbezahlt.75 Die Sozialversicherungs-beiträge bekommen die Haushalte wieder ausbezahlt. Weitere Anpassungen ergeben sichdurch die steuerlichen Betrachtungen im nächsten Kapitel.

72 Leistungen inklusive Verwaltungskosten.73 Tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber.74 Es entfallen auch die sozialen Sachleistungen, also die nicht monetären Transferleistungen. Diese verzerren

die Einkommensverteilung im Status quo und führen zu einer Überbewertung der Ungleichheit.75 Die dabei entstehenden rechtliche Probleme werden, wie bei den anderen Rentenanwartschaften, hier jedoch

ausgeblendet. Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit (2003), S. 113.

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Die steuerlichen Leistungen (rund 30 Milliarden Euro in 2010) sind nicht in der Summe desSozialbudgets enthalten76 und stehen zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkom-mens zusätzlich zur Verfügung, da die Förder- und Anreizsysteme im Modell keine Anwen-dung mehr finden. Der Großteil der steuerlichen Leistungen resultiert aus Steuerminderein-nahmen durch das Ehegattensplitting. Bach et al. (2011, S. 19) gehen von einer Größenord-nung von 27 Milliarden Euro inklusive Solidaritätszuschlag aus.77 Wo im Modell das Ehegat-tensplitting Anwendung findet, erhöhen sich dadurch die nötigen Steuersätze zur Erreichungdes Finanzierungsziels.

Die Einspaarung von Verwaltungskosten der wegfallenden Sozialsysteme stehen prinzipiellzur Finanzierung eines Grundeinkommens zur Verfügung. Betroffen wären die Rentenversi-cherung und die Arbeitslosenversicherung, insbesondere würde die Auszahlung eines Gr-undeinkommens viel einfacher ausfallen als beim bisherigen Sozialsystem mit entspre-chendem Prüfungsaufwand. Da die Bewertung der Einspaarungen mit einigen Unsicher-heiten behaftet ist, bleiben sie im Modell unberücksichtigt.

4.3.5 Finanzierung Teil 2: Steuern

Die veränderten Einkommensbestandteile aus den im vorigen Kapitel beschriebenen Modifi-kationen machen eine eigene Steuerkalkulation nötig. Eine Simulation nach aktueller Sozial-und Steuergesetzgebung, wie sie vom SOEP intern durchführt wird,78 würde den Rahmendieser Arbeit sprengen. Daher wird in der mikroökonomischen Simulation das zugrundelie-gende Einkommensteuersystem deutlich vereinfacht. Dies entspricht auch Denkansätzen,wie sie im Themenkomplex Grundeinkommen häufig anzutreffen sind.

Das Grundeinkommen wird steuerfrei ausbezahlt und gilt als Grundfreibetrag. Alle Ein-kommen darüber hinaus werden besteuert.79 Es sei erwähnt, dass sich im Gegensatz zuEmpfängern von ALG II im heutigen System das Aufnehmen einer Arbeit auch bei hohenEingangssteuersätzen schon ab dem ersten Euro lohnt. Das Problem der von Scherf (2011,S. 153f.) beschriebenen steuerlichen Armutsfalle wird somit vermieden. Weitere individuelleFreibeträge, anrechenbare außergewöhnliche Belastungen oder nichtpauschale Werbungs-kosten können auf Grund der Datenlage nicht berücksichtigt werden.80

Die Vermögenseinkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividendenstehen im SOEP nur auf Haushaltsebene zur Verfügung. Bei progressiven Steuertarifenmüssen sie aber individuell Personen zugerechnet werden. Sie werden um die jeweiligenAufwände und Verluste gekürzt und – um die Steuerberechnung nicht zu sehr zu verkompli-zieren – gleichmäßig auf alle erwachsenen Mitglieder eines Haushalts verteilt.81

Der Finanzbedarf entsteht zum einen aus einer Unterdeckung, da die Kosten für ein bedin-gungsloses Grundeinkommen über den Einsparungen durch die wegfallenden Sozialleis-tungen liegen. Hinzu kommt, dass die bisherige Besteuerung nach Einkommen durch eineneu zu berechnende Besteuerung zu ersetzten ist. Bei den Einkommen ist die Summe ausLohnsteuer, veranlagter und nicht veranlagter Einkommensteuer, aus Abgeltungssteuer und

76 Bis zum Sozialbudget 2009 wurden die steuerlichen Leistungen dem Sozialbudget zugerechnet. Zur bessereninternationalen Vergleichbarkeit wurde darauf seit dem Sozialbudget 2010 verzichtet. Bundesministerium fürArbeit und Soziales 2013, S. 160.

77 Vielfach wird von 20 Milliarden Euro Kosten für das Ehegattensplitting gesprochen, jedoch ohne nachprüfbareQuellenangabe.

78 Vgl. die Dokumentation hierzu: Schwarze 1995.79 Ausnahmen siehe Kapitel 4.2.80 Dabei muss in Kauf genommen werden, dass das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit darunter

leidet.81 Somit ergeben sich keine Probleme mit Günstigerprüfungen bei Kapitaleinkünften und unterschiedlichen Steu-

ersätzen bei Einkünften aus Unternehmen, abhängig von dem Grad der Beteiligung.

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Körperschaftssteuer in der Statistik des Statistischen Bundesamtes (2013, S. 264) unterbe-wertet, da hier schon Positionen wie das Kindergeld abgezogen sind. Daher wurde als Basisfür den Finanzbedarf aus dem bestehenden Einkommensteuersystem die Summe der Ein-kommensteuerzahlungen aus den SOEP-Daten errechnet. In den Steuermodellen der Simu-lation sind somit auch die Beträge des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer erfasst.Ob diese Einkommensteuersumme zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist, hängt davon ab,ob die Personen außerhalb von Haushalten im Schnitt mehr oder weniger Steuern bezahlenals die im SOEP erfassten Personen nach Anwendung der Gewichtung. Dieses Steuervo-lumen beläuft sich auf 234,5 Milliarden Euro und erscheint sehr hoch. Scherf (2011, S. 20)gibt die Summe der Einkommensteuern mit 201,9 Milliarden Euro an. Die Kirchensteuer fürdie katholische und die evangelische Kirche belief sich 2010 auf knapp 10 Milliarden Euro.Ein weiterer Teil kann durch die von Grabka et al. (2012, S. 4) beschriebenen Unzulänglich-keiten in der Steuersimulation erklärt werden. Für die Vergleichbarkeit ist es jedoch in jedemFall sinnvoll, die in der Modellbevölkerung vorher bezahlte Steuersumme wieder zu er-zielen.82

4.3.5.1 Anforderungen an die Besteuerung

In der vorliegenden Arbeit werden keine Verteilungsmaße verwendet, die auf Wohlfahrts-funktionen basieren. Es soll auch nicht geklärt werden, was gerecht oder sozial ungerechtist. Es wird aber für die Beurteilung von Grundeinkommenswirkungen davon ausgegangen,dass eine homogenere Verteilung als die des Status quo in Deutschland wünschenswert ist.Dies wurde bei der Ausgestaltung der Steuertarife berücksichtigt.

Für die Steuermodelle, die in dieser Arbeit Verwendung finden, können drei Ziele formuliertwerden. Die Besteuerung:

─ muss das Grundeinkommen finanzieren (fiskalisches Ziel),

─ darf die Einkommensungleichheit zumindest nicht vergrößern (distributives Ziel) und

─ soll die Rahmenbedingungen möglichst wenig ändern.

Der letzte Punkt ergibt sich daraus, dass die mikroökonomische Analyse ohne Verhaltensan-passungen der Arbeits- und Gütermärkte auskommen muss. Somit sollen die Arbeitsanreizealler Einkommensgruppen möglichst gleich bleiben, und die Steuerbelastung der Bürger solldie Wirtschaft nicht belasten, den Konsum also insgesamt nicht einschränken.

Aufgrund der Daten der SOEP-Wellen bietet es sich an, die Einkommen zu besteuern. DieDatenlage hierfür ist sehr detailliert. Individuelle Konsumwerte liegen hingegen nicht vor. Davon Hardorp (1991, S. 102ff. und 2007), Werner (2007, S. 212ff.) und anderen eine Verbin-dung von Grundeinkommen und Konsumbesteuerung favorisiert wird, sollen zumindest inkleinem Umfang auch die Auswirkungen einer Regelsatzerhöhung der Mehrwertsteuer imModell untersucht werden.83 Eine durch die Auszahlung des Grundeinkommens und durchdie geänderte Besteuerung resultierende Minder- oder Mehreinnahme aus der Mehrwert-steuer wird bei der Finanzierung berücksichtigt.

Die Steuertarife werden dabei immer unter möglichst guter Berücksichtigung der oben aufge-führten drei Ziele gestaltet. Beim fiskalischen Ziel endet die Optimierung der Steuertarife beieiner Finanzierungsdifferenz von ± 1 Milliarde Euro.

82 Zuzüglich des Finanzbedarfs für das auszuzahlende Grundeinkommen.83 Zur hierzu nötigen Imputation von Mehrwertsteuerdaten aus der EVS, siehe Kapitel 4.3.5.5.

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4.3.5.2 Proportionaltarif: Flat Tax

Die Basic Income Flat Tax, wie sie von Strengmann-Kuhn (2007, S. 142) beschrieben wurdeund mit der sich Atkinson (1995, S. 2ff.) zu Illustrationszwecken ausführlich beschäftigt hat,wurde auch im Modell realisiert (vgl. Vanderborght/Van Parijs 2010, S. 348). Da das Grund-einkommen, wie bei allen Steuertarifen in der vorliegenden Arbeit, steuerfrei bleibt, musssich der Steuertarif indirekt progressiv verhalten.84 Bei einer Flat Tax kann das Ehegatten-splitting keine Auswirkung haben, da der Steuertarif selbst nicht progressiv ist.

4.3.5.3 Stufentarif: Steuertarif 1

Über die Flat Tax hinaus wurden für die Modellrechnungen zwei weitere Steuertarife entwi-ckelt. Der erste ist ein Stufentarif mit Eingangssteuersatz, Endsteuersatz und einer Stufe da-zwischen. Steuertarif 1 wird gegenüber dem Steuertarif 2 mit höheren Sätzen für Besserver-dienende belegt.

4.3.5.4 Stufengrenzsatztarif: Steuertarif 2

Der zweite Tarif ist ein Stufengrenzsatztarif,85 ähnlich dem deutschen Einkommensteuertarif,aber mit 3 progressiven und nur einer Proportionalzone (vgl. Kapitel 2.3.2). Er wird so ge-staltet, dass der Großteil der Steuereinnahmen bei mittleren Einkommen erzielt wird.86

4.3.5.5 Mehrwertsteuer

Mit den in Kapitel 4.1 beschriebenen Daten zur Mehrwertsteuerbelastung der Haushaltewerden im Modell zwei Berechnungen durchgeführt. Bei allen Berechnungen wird das Kon-sumverhalten der Personen derart angepasst, dass es ihrem Umfeld (Haushaltsnettoäquiva-lenzeinkommen) und ihrem Haushaltsnettoeinkommen entspricht. Daraus resultierendeMehrwertsteuermehr- oder -mindereinnahmen werden beim Finanzbedarf berücksichtigt.

Ein Modell nach den Vorschlägen von Werner und Hardorp mit auf Konsumbesteuerung um-gestelltem Steuersystem lässt sich mit einen statischen Modell nicht sinnvoll rechnen. DieUmwälzungen sind nicht vorherzusagen, vor allem da nicht nur die Einkommensteuer, son-dern sämtliche Steuern durch die Mehrwertsteuer ersetzt werden sollen.

Der Verzicht auf Verhaltensänderungen in dieser Arbeit verbietet auch die Simulation großerMehrwertsteueränderungen. Zur Untersuchung der Wirkungen der Mehrwertsteuer wirddiese nur um fünf Prozentpunkte von 19% auf 24% angehoben und der Steuersatz der FlatTax soweit gesenkt, dass das Steueraufkommen gleich bleibt. Danach sollten Tendenzenüber die Wirkungen der Mehrwertsteuer auf die Distribution sichtbar werden.

5 Empirische Analyse

Um die Ergebnisse aus den Modellrechnungen richtig einschätzen zu können, muss auf zweiUnzulänglichkeiten bezüglich der Einkommensmessung hingewiesen werden.

84 Diese Aussage bezieht sich auf die gesamten Einkünfte inklusive dem Grundeinkommen.85 Zum Stufengrenzsatztarif siehe Scherf 2011, S. 185.86 Es hätten genauso gut zwei Stufentarife oder zwei Stufengrenzsatztarife sein können. Die Unterschiede sind

eher optischer Natur bezüglich des Durchschnittssteuersatzes.

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5 Empirische Analyse 27

Auf der einen Seite werden die sozialen Sachleistungen, die ja Transferleistungen sind, nichtals Einkommen erfasst. Dadurch ist die ermittelte Einkommensverteilung des Status quoderart verzerrt, dass eine Überbewertung der Ungleichheit entsteht.87

Auf der anderen Seite ergibt sich aus den Daten des SOEP eine Unterschätzung der Un-gleichheit. Diese resultiert aus Unzulänglichkeiten der Mikrosimulation88 der Sozialabgabenund der steuerlichen Veranlagung: „Da aufgrund der Komplexität des deutschen Steuer-rechts nicht alle steuerlichen Sonderregelungen mit Hilfe dieses Modells simuliert werdenkönnen, ist von einer Unterschätzung der tatsächlichen Einkommensungleichheit auf Basisder mit dem SOEP berechneten Nettoeinkommen auszugehen.“ (Grabka et al. 2012, S. 4).

5.1 Einkommensverteilung im Status quo

Die korrekte Handhabung von großen Mengen von Survey-Daten ist auch mit geeignetenWerkzeugen komplex und fehlerträchtig.89 Daher soll die Richtigkeit der Anwendung von For-meln und Daten zuerst überprüft und sollen die Ergebnisse gegen andere, verfügbare Zahlengeprüft werden. Die Einkommensverteilung in Deutschland für das Jahr 2010 ergibt nach ei-genen Berechnungen mit den SOEP-Survey-Daten einen Gini-Koeffizienten von 0,28 gegen-über einem im Datenreport 2013 (Statisches Bundesamt 2013, S. 161ff.) ausgewiesenenWert von 0,29. Die Abweichung von 3,4 Prozent (Tabelle 5.1) kann für Survey-Daten als ge-ring betrachten werden. Auch beim Medianeinkommen ergibt sich eine geringe Abweichung(4,1 Prozent). Mittelwert (Mean) und Quintilsverhältnis S80/20 weichen mit 4,8 Prozent und6,7 Prozent etwas stärker ab. Die Abweichungen bei der auf dem Medianwert basierendenArmutsgefährdungsquote, lassen sich ohne detaillierte Einkommensverteilungen für dieDaten des Statischen Bundesamtes nicht erklären. Dass geringe Abweichungen desMedians hohe Schwankungen in der Armutsgefährdungsquote bewirken können, lässt sichanhand von Verteilungskurven zeigen. Wenn man die der Höhe nach sortierten Einkommenauf der Abszisse und die Einkommenshöhe auf der Ordinate aufträgt und die Steigung derKurve im Armutsgefährdungsbereich flach ist, tritt dieser Effekt auf. Daher ist die Armutsge-fährdungsquote zumindest eine fragwürdige Größe.90

Stichprobenstatistiken weisen auch bei größter Sorgfalt immer Unschärfebereiche auf. Wei-tere Differenzen resultieren aus abweichenden Bewertungen. So sind Unterschiede bei denDezilgrenzen (und somit auch bei Median, AGQ (Armutsgefährdungsquote) und S80/20) zwi-schen der EVS und dem SOEP bekannt und resultieren zum Teil aus unterschiedlich bewer-teten fiktiven Mietwerten.91 Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Datenlageund -bearbeitung der vorliegenden Arbeit geeignet ist, Auswirkungen auf die Verteilungdurch Änderungen der Einkommensbestandteile und der Sozialbeiträge und -leistungensinnvoll abzubilden, zumal den Vergleichsrechnungen jeweils dieselbe Datenbasis zuGrunde liegt.

87 Die in der Modellrechnung mit Grundeinkommen und ohne weggefallene Sozialleistungen (somit auch ohneeinen Teil der Sachleistungen) ermittelte Einkommensdistribution weist diese Überbewertung weniger starkaus.

88 Die Mikrosimulation des SOEP wird in Schwarze 1995 beschrieben.89 Vor allem der Umgang mit den Haushalts- und Personengewichten, mit denen auf repräsentative Daten hoch-

gerechnet werden kann, erfordert einen präzisen Umgang.90 Vgl. hierzu die Aussagen in Kapitel 3.2 und 3.3.91 Diese und andere wertvolle Informationen resultieren aus diversen Schriftwechseln und Telefonaten mit Mar-

kus M. Grabka und Stefan Bach vom DIW in Berlin.

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5 Empirische Analyse 28

Tabelle 5.1: Kennzahlenvergleich: Destatis und SOEP

Gini Mean

Euro

Median

Euro

AGQ60%

Median%

S80/20

Destatis 0,29 21.549 19.043 15,8 4,5

SOEP 0,28 22.580 19.820 14,0 4,1

Abw. (%) -3,4 4,8 4,1 -11,4 -6,7

Quelle: Destatis,92 SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich einiger Kennzahlen der Verteilung für Deutschland im Status quo nach Datenherkunft und Berechnungfür das Jahr 2010.

92 Statistisches Bundesamt (2012): Wirtschaftsrechnungen 2011: Leben in Europa (EU-SILC) – Einkommen undLebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. Fachserie 15 Reihe 3. S. 23 und S. 25. Ein-kommens-Referenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Einkommenswerte gelten für 2010.

Abbildung 5.1: Dezile: Status quo Deutschland 2010

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Haushaltsäquivalenzein-kommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 29

Die Lorenzkurve zur Einkommensverteilung des Jahres 2010 ist in Abbildung A.1 zu sehen(Status quo, rote Linie). Daneben ist auch das Haushaltsbruttoäquivalenzeinkommen(schwarze Linie) dargestellt. Es ist ersichtlich, dass die Umverteilung durch das Sozial- undSteuersystem eine deutliche Wirkung hat. Während brutto etwa die Hälfte der Bevölkerungnur 14% des erwirtschafteten Einkommens erhält, so sind es netto mehr als doppelt so viele.Die starke Ungleichverteilung, vor allem der Bruttoeinkommen, wird auch in der Darstellungder Dezile und Dezilanteile in Abbildung 5.1/A.2 deutlich. Basis sind auch hier Haushaltsä-quivalenzeinkommen.

5.2 Überprüfung der grundsätzlichen Überlegungen

Die folgenden beiden Modellrechnungen sollen die in Kapitel 2.3.1 gemachten grundsätzli-chen Überlegungen überprüfen.

5.2.1 Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Die grundlegende Überlegung aus Kapitel 2.3.1, dass durch ein zusätzlich93 gezahltesGrundeinkommen die Einkommensdistribution gleichmäßiger wird, soll empirisch gezeigtwerden. Hierzu wird zum Haushaltsnettoeinkommen94 aus den SOEP-Daten ein Grundein-kommen von monatlich 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder addiert. Da diesesnicht gegenfinanziert wird, profitieren absolut alle Haushalte in ähnlicher Höhe, siehe Abbil-dung 5.2/A.5. Relativ profitieren von dem Geldregen die ersten sechs Dezile, ab dem siebtenDezil gibt es relative Verlierer. Die Lorenzkurve (Abbildung A.4) zeigt einen deutlich gleich-mäßigeren Verlauf und nähert sich der Winkelhalbierenden an.

Durch das große zusätzliche Finanzvolumen von rund 720 Milliarden Euro steigen in der Mo-dellrechnung die Mehrwertsteuereinnahmen durch verstärkten, aber deziltypischen Konsumum über 41 Milliarden an (Tabelle A.4). Das Finanzierungsdefizit sinkt dadurch auf 679 Milli-arden. Die Konzentrationsmaße sinken enorm, der Gini fällt um ein Drittel auf etwa 0,19, diefür einzelne Bereiche sensitiven generalisierten Entropiemaße MLD und HSCV, sowie derTheil-Index fallen alle um über die Hälfte (Tabelle A.5). Obwohl die beiden Mittelwerte umgrob 60 Prozent steigen, fallen die hieraus errechneten Armutsquoten um etwa 10 Prozent-punkte auf einen niedrigen einstelligen Wert. Die Dezilgrenze zum zweiten Dezil (Wert 10%)wird mehr als verdoppelt und selbst beim Übergang zum zehnten Dezil (Wert 90%) ergibtsich noch eine Erhöhung von einem guten Drittel (siehe Tabelle A.6).

93 Bedeutet: zusätzlich zum Status quo, also ohne Verzicht auf Sozialleistungen.94 Der fiktive Mietwert wird bei allen Haushaltsnettoeinkommen hinzugerechnet.

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5 Empirische Analyse 30

So paradiesisch diese Zahlen und Grafiken auch aussehen, so wären die Zustände nicht vonDauer, selbst wenn das Grundeinkommen aus oben angedachter Diamantmine kommt. Dasviele Geld im Markt würde die Preise massiv antreiben.

5.2.2 Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Es soll der Unterschied in der Einkommensdistribution untersucht werden, wenn statt der öf-fentlichen Transfers und Renten ein Grundeinkommen ausbezahlt wird (siehe Kapitel 2.3.1).Die Höhe des Grundeinkommens richtet sich alleine nach dem Saldo der eingesparten öf-fentlichen Transfers und Renten, wie in Kapitel 4.3.4 beschrieben. Diese Untersuchungkönnte man als Systemvergleich Gießkanne statt Spritze beschreiben, und es muss ablesbarsein, ob das bestehende Sozialsystem zielgenauer wirkt als ein (partielles) Grundeinkom-men. Die Renten haben auf zwei Arten Einfluss auf die Auswertung: Einerseits leben inDeutschland auch Personen deren Renten deutlich über einem Grundeinkommen liegen.Zum anderen muss auch für diese Modellrechnung die Besteuerung mit eigenen Tarifen be-rechnet werden. Dadurch spiegeln sich im Ergebnis nicht nur die direkten Unterschiede zwi-

Abbildung 5.2: Dezile: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Vergleich Status quo und nach Auszahlung eines mo-natlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder zusätzlich zuden gegenwärtigen Sozialleistungen. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile undDezilanteile.

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5 Empirische Analyse 31

schen den Wirkungen der Sozialsysteme und denen eines kleinen Grundeinkommens wider,sondern auch die durch die unterschiedliche Besteuerung.

Die zur Finanzierung zur Verfügung stehenden Mittel aus dem einen Teil des Sozialbudgetsvon 374,2 Milliarden (siehe Kapitel 4.3.4, Tabelle 4.1) Euro erlauben ein monatliches Grund-einkommen in Höhe von 416 Euro für Erwachsene und 208 Euro für Kinder. Somit müssendurch die neue Besteuerung nur die 234,5 Milliarden (siehe Kapitel 4.3.5) der zu ersetzendenEinkommens- und Ertragssteuern eingenommen werden. Wie am Verlauf der Lorenzkurven(Abbildung A.6) deutlich zu erkennen ist, fallen die Verteilungen besonders im unteren Be-reich deutlich ungleicher aus. Die Lorenzkurven für alle drei Steuertarife nähern sich derKurve der Bruttoverteilung an. Absolut gesehen (Abbildung 5.3/A.7), gehören die Personenab dem vierten Dezil zu den Gewinnern. Sie profitierten weit weniger von den Sozialleis-tungen als von den gesparten gehaltsabhängigen Sozialbeiträgen und der Auszahlung desGrundeinkommens. Bei relativer Betrachtung gilt das Gesagte ab dem sechsten Dezil.

Abbildung 5.3: Dezile: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo. Nach Auszahlung eines monatlichen Gr-undeinkommens von 416 Euro für Erwachsene und 208 Euro für Kinder statt Sozialleistungen:Steuertarif 1, Steuertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile undDezilanteile.

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5 Empirische Analyse 32

Die zur Finanzierung der bisher eingenommenen Einkommensteuern nötigen Steuersätzeliegen für alle drei Steuertarife unter denen des heutigen Steuersystems in Deutschland (Ta-belle A.3). Für den Vergleich muss zu den in Tabelle 5.2/A.10 aufgeführten Einkommens-grenzen (Zonen) noch das Grundeinkommen als Grundfreibetrag hinzugerechnet werden.Die Steuersätze können niedriger sein, da die Bemessungsgrundlage durch den Wegfallvieler steuerlicher Vergünstigungen und Ermäßigungen höher ausfällt.

Tabelle 5.2: Steuertarife: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Flat Tax 0 17,8

Steuertarif 1 0 10,0 10.000 17,2 50.000 40,0

Steuertarif 2 0 10,0 10.000 15,7 50.000 25,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für Auszahlung eines Grundeinkommens statt Sozialleistungen. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sindAnfangssteuersätze. Die Zonengrenzen in Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkom-men.

Die Unterschiede in der Verteilungswirkung der einzelnen Steuertarife sind im Vergleich derLorenzkurven in Abbildung A.6 nur schwer zu erkennen. Die Aussagen der Dezile und De-zilanteile (Abbildung 5.3/A.7), aber auch der Konzentrationsmaße in Tabelle A.8 sind da ein-deutiger: Erwartungsgemäß sind die Zuwächse am oberen Ende der Verteilung beim fürdiese Einkommensklassen günstigen Steuertarif 2 stärker als beim Steuertarif 1. Nochbesser schneiden diese Einkommensbezieher bei der Flat Tax ab, deren indirekte Progres-sion vor allem am Anfang und in der Mitte wirkt. Besonders die am unteren Rand sensitiveMLD steigt mit 67-72 Prozent massiv an – bei der Flat Tax sogar um 77 Prozent. Das Gi-ni-Maß erhöht sich um ein Viertel bis ein Drittel.

Es bleibt festzustellen, dass ein partielles Grundeinkommen ohne zusätzliche Finanzierungdie Sozialsysteme bei weitem nicht ersetzen kann.

5.3 Bedingungslose Grundeinkommen

Nach den Betrachtungen der vorangegangenen Kapitel sollen die Verteilungswirkungen desbedingungslosen Grundeinkommens mit kostendeckender Finanzierung untersucht werden.Es wird von einem einfachen monatlichen Grundeinkommen in Höhe von 800 Euro für Er-wachsene und 400 Euro für Kinder ausgegangen. Zusätzlich bekommt jeder einen Gesund-heitsgutschein für die Kranken- und Pflegeversicherung, der einen Wert von etwa 200 Euromonatlich darstellt.95 Die Ermittlung der Steuertarife Flat Tax, Steuertarif 1 und Steuertarif 2geschieht iterativ durch wiederholte Modellrechnungen. Wo es nicht explizit erwähnt ist, wirdohne die Anwendung des Ehegattensplitting gerechnet. Die Tarife sind wie in Kapitel 4.3.5beschrieben aufgebaut und werden entsprechend parametriert. Mit Steuertarif 1 wird ver-sucht, die oberen Einkommen stärker zu belasten, Steuertarif 2 geht eher zu Lasten der mitt-leren Einkommen. Die Iteration wird bei Erreichen einer Finanzierungsabweichung von

95 Zugrunde liegen die Leistungen für die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von213,1 Milliarden Euro in 2010. Hieraus ergibt sich ein Pro-Kopf-Betrag für die Haushaltsbevölkerung im SOEPvon ca. 218 Euro/Monat. Wird, um in einer Überschlagsrechnung die versicherungsfremden Leistungen her-auszurechnen, von einem um den Bundeszuschuss für die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) reduzier-ten Betrag ausgegangen, entspricht der Gutschein einem Wert von 202 Euro.

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5 Empirische Analyse 33

± 1 Milliarde Euro abgebrochen. Für alle Modellrechnungen ergab sich eine Mehreinnahmebei der Mehrwertsteuer, wodurch sich die Steuersätze etwas reduzierten.96

Zwei Analysen wurden mit geänderten Grundeinkommenshöhen durchgeführt: Ein Grundein-kommen ohne Altersdifferenzierung, also mit identischer Auszahlung für Erwachsene undKinder und eine Analyse eines höheren bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Höhevon 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder – immer zuzüglich des Gesund-heitsgutscheines.

In weiteren Modellrechnungen sollen die Auswirkungen einer Konsumbesteuerung und desEhegattensplittings untersucht werden.

5.3.1 Einfaches BGE – 800/400 Euro

Mit einem monatlichen Grundeinkommen von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro fürKinder wird ein Finanzvolumen von 720 Milliarden Euro umverteilt. Nach Abzug der Einspa-rungen beim Sozialsystem sind zusätzlich zu den Einkommen- und Ertragssteuern etwa346 Milliarden Euro aufzubringen (Tabelle A.11). Die hierzu nötigen Steuersätze betragenbei der Flat Tax 44,5 Prozent, Steuertarif 1 beginnt nach dem Grundeinkommen mit einemSatz von 20 Prozent und reicht bis 61 Prozent für die dritte Stufe. Der Steuertarif 2 startet bei30 Prozent und hat eine Proportionalzone von 50 Prozent am oberen Ende. Die Steuertarifesind in Tabelle A.14 aufgeführt und werden in den Abbildungen 5.4/A.12 und A.13 auch mitdem 2010 gültigen Steuertarif verglichen. Dabei muss allerdings erwähnt werden, dass die

96 Dies liegt zum einen daran, dass die unteren Einkommensbezieher prozentual höhere Konsumausgaben auf-weisen und von daher mehr Geld vom bedingungslosen Grundeinkommen ausgeben. Zum anderen liegt esan den nicht mehr gewährten sozialen Sachleistungen, die über die Finanzierung des Grundeinkommens nunals Einkommen in der Verteilung sichtbar werden.

Abbildung 5.4: Steuertarife: Grundeinkommen 800/400 Euro, bis 80.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

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5 Empirische Analyse 34

Grundlage der Besteuerung, das zu versteuernde Einkommen, im Status quo eine andere istals im Modell. Hier gibt es ausser dem Grundeinkommen keine weiteren Vergünstigungenoder Freibeträge. Auch wird Einkommen aus Vermögen im Modell immer mit dem persönli-chen Steuersatz und nicht pauschal besteuert. Das steuerfreie Grundeinkommen für Er-wachsene ist als Freibetrag in den Darstellungen enthalten.

Die Einkommensverteilung wird durch das Grundeinkommen und die Finanzierung bei allendrei Steuertarifen gleichmäßiger. Da sich die Lorenzkurven in Abbildung A.10 nichtschneiden, müssen die Gini-Koeffizienten aussagekräftig sein. Hier zeigt der Gini-Koeffizienterwartungsgemäß, dass der für Hocheinkommen teurere Steuertarif 1 die stärkste Wirkungbesitzt (er sinkt auf 0,236) und die Flat Tax am wenigsten Umverteilung (Gini=0,258) bewirkt(Tabelle A.12). Auch die generalisierten Entropiemaße reagieren entsprechend, wobei derHSCV mit einer knappen Halbierung bei Steuersatz 1 am stärksten reagiert. Absolut ge-sehen profitieren außer bei Steuertarif 1 alle Dezile, auch das zehnte (Abbildung 5.5/A.11).Dies lässt sich nur durch zusätzliche monetäre Einkommensteile erklären. Tatsächlichwerden nicht mehr erbrachte Sachleistungen der Sozialsysteme nun als zusätzliche Ein-kommen erfasst. Hierauf wird in Kapitel 5.6 noch ausführlich eingegangen. Relativ sind die

Abbildung 5.5: Dezile: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Fi-nanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro fürKinder: Steuertarif 1, Steuertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. De-zile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 35

Dezile 1 und 4 bis 8 im Plus, wobei das dritte Dezil je nach Steuertarif unterschiedlich rea-giert.

Tabelle 5.3: Kennzahlen: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,258 0,110 0,114 0,143 26.680 25.020 12,5 18,8 3,72

Abw. (%) -7,9 -19,1 -20,3 -28,5 18,2 26,2 0,5 4,8 -9,9

Steuertarif 1 0,236 0,095 0,094 0,108 26.670 26.080 11,8 19,7 3,45

Abw. (%) -15,7 -30,5 -34,6 -46,0 18,1 31,6 -0,2 5,7 -16,5

Steuertarif 2 0,249 0,104 0,106 0,129 26.670 25.400 12,2 19,1 3,61

Abw. (%) -11,1 -23,5 -25,9 -35,5 18,1 28,2 0,2 5,1 -12,6

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Eurofür Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter(50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

Die Armutsgefährdungsquoten nach alter Messart reagieren kaum (11,8-12,5 Prozent,Status quo: 12,0 Prozent), obwohl der ihnen zugrundeliegende Mittelwert (Mean) bei allenTarifen deutlich ansteigt. Das bedeutet, dass die Einkommensgruppen, die vorher wenigerals die Hälfte des Mittelwerts zur Verfügung hatten, relativ stärker von der Verteilung profi-tieren als die Armutsschwelle ansteigt. Dass allerdings der für Umverteilungen blinde arith-metische Mittelwert überhaupt ansteigt, muss verwundern (vgl. Kapitel 3.2 und 3.3). Auchhier ist das zusätzliche Einkommen aus den Sachleistungen die Ursache. Die Armutsgefähr-dungsquoten nach aktueller Definition steigen hingegen signifikant, was an den Median-werten liegen mag, die um bis zu 30 Prozent steigen. Hierdurch wird die Armutsgefährdungs-schwelle von 991 Euro auf 1251 - 1304 Euro angehoben, wodurch mehr Personen per Defi-nition armutsgefährdet sind. Auf die Unzulänglichkeiten dieser Kennzahl wurde schon in Ka-pitel 5.1 eingegangen.

5.3.2 BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Es soll untersucht werden, wie sich die Einkommensverteilungen bedingungsloser Grundein-kommen mit und ohne Altersdifferenzierung unterscheiden. Dabei soll von gleichen Kostenfür das bedingungslose Grundeinkommen ausgegangen werden, um Einflüsse unterschiedli-cher Besteuerung auf die Verteilung zu vermeiden. Mit den gleichen finanziellen Mitteln, mitdenen ein Grundeinkommen von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder fi-nanzierbar ist, lässt sich auch ein Grundeinkommen von 737 Euro für alle realisieren.97 Wiebeim Vergleichsgrundeinkommen (800/400 Euro) können auch hier gegenüber dem Statusquo absolut die Dezile eins bis neun deutlich zulegen, das zehnte Dezil profitiert nur bei derFlat Tax und dem Steuertarif 2 (Abbildung 5.6/A.15). Im Vergleich zum altersabhängigenGrundeinkommen profitieren aber nur die Dezile Drei bis Neun. In der relativen Betrachtung

97 Die Finanzierung (Tabellen A.11 und A.15) und daraus folgend auch die Steuertarife (Tabellen A.14 undA.18), sind mit denen aus Kapitel 5.3.1 identisch.

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5 Empirische Analyse 36

fallen vor allem die beiden unteren Dezile durch eine Schlechterstellung gegenüber dem al-tersdifferenzierten BGE auf. Das neunte Dezil bleibt praktisch gleich und das zehnte Dezilverliert – allerdings nicht in dem Maße wie die Dezile eins und zwei zusammen. Daher ergibtsich ein höheres S80/20-Verhältnis. Die Gewinner der einheitlichen Grundeinkommenshöhevon 737 Euro gegenüber 800/400 Euro sind die Dezile vier bis acht.98 Insgesamt lassen dieim unteren, mittleren und gesamten Bereich sensitiven Konzentrationsmaße MLD, Gini undTheil eine ungleichere Einkommensverteilung erkennen (Tabelle A.12 und A.16). Da zudemnoch die Mittelwerte (Mean und Median) der Äquivalenzeinkommen bei allen Steuertarifenansteigen, erhöhen sich (durch den Verzicht auf eine Unterscheidung der Grundeinkom-menshöhe nach Alter) auch die entsprechenden Armutsquoten, um etwa 2%. Profiteureeiner Altersdifferenzierung bei identischen Grundeinkommenskosten sind somit vor allem dieunteren zwei Dezile. Diese Ergebnisse lassen den Verzicht auf eine Altersdifferenzierung der

98 Ein Teil der Änderungen ist in der Anwendung der OECD-Skala begründet, um Haushaltsäquivalenzeinkom-men zu berechnen. Kinder werden dabei nur mit einem Faktor von 0,3 bei der Berechnung dieser Größe be-rücksichtigt.

Abbildung 5.6: Dezile: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status Quo brutto und netto. Nach Auszahlung undFinanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 737 Euro für Erwachsene und 737 Euro fürKinder: Steuertarif 1, Steuertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. De-zile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 37

Grundeinkommenshöhe mit Fokus auf Armutsvermeidung und eine gleichmäßigere Vertei-lung nicht sinnvoll erscheinen.

5.3.3 Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Bei einem Grundeinkommen von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinderwerden 900 Milliarden Euro ausgezahlt, und es sind nach den Einsparungen beim Sozial-budget noch 526 Milliarden Euro nicht finanziert (Tabelle A.19). Die nötigen Spitzensteuer-steuersätze zur Finanzierung reichen von 58,5 Prozent bei der Flat Tax bis zu 70 Prozentbeim Steuertarif 1. Die Einkommensdistribution ist noch deutlich gleichmäßiger als bei denzuvor betrachteten Grundeinkommensbeträgen und auch die bei der relativen Dezilbetrach-tung sonst kritischen Dezile 2 und 3 gehören bei dieser Grundeinkommenshöhe eindeutig zuden Gewinnern. Der Gini-Koeffizient nährt sich dem Wert 0,18 und MLD, Theil und HSCVliegen bei jedem Steuertarif meist deutlich unter 50 Prozent ihres Wertes im Status quo. Beidiesen Auszahlungsbeträgen sind auch erstmals die Armutsgefährdungsquoten mit 8,4 –8,8 Prozent unter dem Wert von 14,0 Prozent des Jahres 2010.

Abbildung 5.7: Dezile: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status Quo brutto und netto. Nach Auszahlung undFinanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Eurofür Kinder: Steuertarif 1, Steuertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr.Dezile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 38

5.4 Einfluss einer Mehrwertsteuerfinanzierung

Im Modell darf die Mehrwertsteuer nur in geringem Umfang angehoben werden. Denn beihohen Mehrwertsteuersätzen wäre das statische Modell ungeeignet, da deutliche Ände-rungen im Kaufverhalten bei steigenden Preisen zu erwarten wären. Aber es würde auch dieGefahr bestehen, dass im Modell Personen am unteren Rand der Verteilung, die eine Kon-sumquote nahe 100% aufweisen, bei starken Erhöhungen der Mehrwertsteuer rechnerischmehr ausgeben als ihnen zur Verfügung steht. Als Vergleichsbasis wird das bedingungsloseGrundeinkommen mit einer Höhe von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder mitder Finanzierung durch die Flat Tax genommen (siehe Kapitel 5.3.1). Der Regelsatz derMehrwertsteuer wird um fünf Prozentpunkte von 19% auf 24% angehoben99 und im Ge-genzug der Steuersatz der Flat Tax soweit abgesenkt, dass das Steueraufkommen identischist.100 Die Flat Tax konnte durch die Mehrwertsteuererhöhung um 2,5 Prozentpunkte von44,5% auf 42,0% abgesenkt werden. Der Vergleich der Verteilungskennzahlen in Ta-belle 5.4/A.24 führt zum erwarteten Ergebnis, dass die Ungleichheit im Falle mit Mehrwert-steuererhöhung und dafür reduziertem Einkommensteuersatz zunimmt. Dies gilt auch schonbei der nur indirekt progressiven Flat Tax.

Tabelle 5.4: Kennzahlen: Mehrwertsteuer-Vergleich

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Flat Tax 0,258 0,110 0,114 0,143 26.680 25.020 12,5 18,8 3,72

F.Tax + MwSt 0,265 0,116 0,120 0,150 26.720 24.960 13,2 20,0 3,86

Abw. (%) 2,7 5,5 5,3 4,9 0,1 -0,2 0,7 1,2 3,8

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Kennzahlen der Verteilung mit und ohne Mehrwertsteuererhöhung nach Auszahlung und Fi-nanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Steuer-satz für Flat Tax ohne Mehrwertsteuererhöhung: 44,5%. Steuersatz für Flat Tax mit 5% Mehrwertsteuererhöhung(Regelsatz): 42,0%. Veränderungen in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ). Mittelwerte der jährlichen Haus-haltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter (50% des Mean) und neuer (60% desMedians) Berechnungsmethode.

An der Lorenzkurve in Abbildung A.22 ist die Verteilungsänderung nur minimal zu sehen. DieDezilplots in Abbildung 5.8/A.23 liefern aber bei genauer Betrachtung eindeutige Ergebnisse:Absolut wie relativ wären die Nutznießer einer Mehrwertsteuererhöhung mit Einkommensteu-ersenkung die Dezile ab dem siebenten Dezil. Vom fünften Dezil abwärts müssen zuneh-mend Verluste in Kauf genommen werden.

99 Bei einer Simulation mit einer Erhöhung um nur einen Prozentpunkt waren die Auswirkungen in den Abbildun-gen nur sehr schwer zu erkennen.

100 Die Optimierung wurde bei einer Differenz von 0,6 Milliarden Finanzierungssaldo beendet.

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5 Empirische Analyse 39

Das Resümee ist wie erwartet, dass die Mehrwertsteuer ohne eingearbeitete Progression,wie zum Beispiel durch verschieden besteuerte Warengruppen, nicht geeignet ist, progres-sive Einkommensteuertarife zu ersetzen. Die Konsumbesteuerung gewinnt in den letztenJahrzehnten nicht nur in Deutschland gegenüber den Einkommens- und Ertragssteuern zu-nehmend an Gewicht. Da aber keine zusätzliche Differenzierung von Warengruppen nachGrund- und Luxusgütern für die Mehrwertbesteuerung stattfindet, kann die sich weiter öff-nende Einkommensschere auch von der Verlagerung zur Konsumbesteuerung herrühren.

Abbildung 5.8: Dezile: Mehrwertsteuer-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Mehrwertsteuererhöhung nach Auszahlung undFinanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro fürKinder. Steuersatz für Flat Tax ohne Mehrwertsteuererhöhung: 46,3%. Steuersatz für Flat Tax mit5% Mehrwertsteuererhöhung (Regelsatz): 43,7%. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr.Dezile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 40

5.5 Einfluss des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting ist keine Besonderheit eines Grundeinkommens, wäre aber bei einerBIFT101 (Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax) wirkungslos.102 Daher soll der Ein-fluss auf die Einkommensdistribution des Ehegattensplittings anhand der Steuertarife 1 und2 untersucht werden. Der Finanzbedarf ist identisch, da auch die Grundeinkommenshöhe inbeiden Fällen gleich ist: 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Da manche Per-sonen durch die Anwendung des Splittings weniger Steuern zahlen, müssen zwangsläufigandere mehr bezahlen. Daher sind die Steuertarife 1 und 2 bei den Modellrechnungen mitEhegattensplitting etwas höher:

Tabelle 5.5: Steuertarife: Ehegattensplitting-Vergleich

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Ohne Ehegattensplitting

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 61,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 42,0 20.000 50,0

Mit Ehegattensplitting

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 66,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 44,0 20.000 50,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Er-wachsene und 400 Euro für Kinder. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sind Anfangssteuersätze. Die Zonengrenzenin Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkommen.

Die aggregierten Verteilungsmaße (Tabelle A.30) zeigen alle für die Tarife mit Ehegatten-splitting eine gleichmäßigere Verteilung. Die Armutsgefährdungsquoten nach Median undMean nehmen mit Splitting leicht zu. Ob die ausgeglichenere Einkommensverteilung ausdem Splitting oder den erhöhten Steuersätzen resultiert, lässt sich nicht eindeutig beant-worten. Die Frage ist aber auch von untergeordneter Bedeutung, da die gemeinsame Veran-lagung nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Aus dem vergleichenden Dezilplot (Abbildung 5.9/A.25) lassen sich aber interessante Er-kenntnisse gewinnen. Demnach spielt das Splitting für die unteren drei Dezile praktisch keineRolle. Die mittleren Dezile vier bis sieben haben vor allem bei Steuertarif 1 deutliche Vorteilevom Ehegattensplitting. Die beiden Top-Dezile neun und zehn hingegen leiden unter dendurch das Splitting angehobenen Steuersätzen mehr als sie durch die gemeinsame Veranla-gung sparen können. Zudem lässt die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings beisehr hohen Einkommen nach, nämlich dann, wenn schon das Einkommen eines Partners sohoch ist, dass auch die Hälfte davon schon den Großteil der Progressionszonen der Tarifehinter sich gelassen hat.

101 Basic Income Flat Tax. Strengmann-Kuhn (2007), S. 142, Vanderborght/Van Parijs (2010), S. 348, Atkinson(1995), S. 2ff.

102 Dies gilt unter der Annahme, dass das Grundeinkommen als Freibetrag nicht übertragbar ist.

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5 Empirische Analyse 41

5.6 Bewertung nicht-monetärer Leistungen

Das an mehreren Stellen in der vorliegenden Arbeit erwähnte Problem der nicht-monetärenLeistungen und die daraus folgende Verzerrung der Einkommensverteilung im Status quogegenüber den Verteilungsmessungen im Modell bedürfen noch einer näheren Betrachtung.Wie sich durch Summenbildung der Einkommen im Modell leicht überprüfen lässt, sind nachGewährung und Finanzierung der bedingungslosen Grundeinkommen rund 200 MilliardenEuro mehr im System. Die Ursachen hierfür sollen anhand der folgenden Überlegungen miteiner Überschlagsrechnung (Tabelle 5.6) untersucht werden: Die gesamten geleisteten so-zialen Sachleistungen beziffert Scherf (2011, S. 17) auf 204 Milliarden Euro und bezieht sichdabei auf die Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bun-desamtes. Der Sozialbericht, auf dessen makroökonomischer Zahlenbasis die vorliegendeArbeit aufbaut, weist für 2010 die Sachleistungen als Teil der Sozialschutzleistungen (1) mit266 Milliarden Euro aus (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, Tab. II, bzw. Ta-belle B.2 im Anhang). Die Leistungen des gesamten Gesundheitssystems (2) werden mit295 Milliarden angegeben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, Tabelle 3,

Abbildung 5.9: Dezile: Ehegattensplitting-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Berücksichtigung des Ehegattensplittings für dieSteuertarife 1 und 2. Nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommensvon 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen proJahr. Dezile und Dezilanteile.

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5 Empirische Analyse 42

S. 177). Hiervon wurden knapp zwei Drittel als Sachleistungen erbracht (Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales 2013, S. 176ff.). Der größte Anteil an den Gesundheitsleistungen ent-fällt dabei auf die gesetzliche Krankenversicherung (3) mit rund 55 Prozent,103 was Sachleis-tungen von ca. 108 Milliarden Euro entspricht. Die Gesundheitsleistungen der privaten Kran-kenversicherung, der privaten und der sozialen Pflegeversicherung sowie der Unfallversiche-rung addieren sich auf 51 Milliarden Euro (4). Geht man auch hierbei grob von einem Anteilvon zwei Dritteln für die Sachleistungen aus (34 Milliarden Euro), belaufen sich die Sachleis-tungen der vorgenannten fünf Versicherungen, die im Modell weiter bestehen und somit nichtfür die Zunahme der Einkommen verantwortlich sein können (5), auf 142 Milliarden Euro. DieDifferenz zu den oben genannten 266 Milliarden Euro Sachleistungen ergibt einen Betragvon 124 Milliarden Euro und stellt die Sachleistungen dar, di e außerhalb der Kranken-,Pflege- und Unfallversicherungen erbracht wurden (6).

Die Sozialversicherungsrenten der im Modell wegfallenden Systeme belaufen sich nach demSozialbudget auf 338 Milliarden Euro (7) und nach eigenen Berechnungen aus SOEP v28auf 277 Milliarden Euro (8). Addiert man die Differenz hieraus (9) zu den oben ermittelten124 Milliarden Euro (6), so ergibt sich eine Summe von 185 Milliarden Euro (10). DieseSumme stellt die Sachleistungen der wegfallenden Sozialsicherungssysteme dar und erklärtsomit etwa 93% der Unterschiede in den Einkommenssummen des Modells vor und nachEinführung eines Grundeinkommens. Der Großteil des Einkommensüberschusses ist zwardamit erklärt, er lässt sich aber für die Modellrechnungen nicht individuellen Personen oderHaushalten zuordnen.

Tabelle 5.6: Ermittlung der Sachleistungen wegfallender Sozialleistungen

2010Leistungen

Mrd. €

Sach-leistungen

Mrd. €

(1) Sachleistungen der Sozialschutzleistungen 266

(2) Sozialleistungen des Gesundheitssystems 295

(3) davon GKV 162 108 55% von (2)

(4) davon PKV, SPV, PPV, UV 51 34

(5)Sachleistungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung 142 (3) + (4)

(6)Sachleistungen außerhalb der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung 124 (1) - (5)

(7) Wegfall. Sozialversicherungsrenten (Sozialbudget) 338

(8) Wegfallende Sozialversicherungsrenten (SOEP) 277

(9) Abweichung wegfallender Sozialversicherungsrenten 61 (7) - (8)

(10) Sachleistungen wegfallender Sozialleistungen 185 (6) + (9)

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013, SOEP v28, eigene Berechnungen

Ermittlung der Sachleistungen wegfallender Sozialleistungen. Leistungen inklusive Sachleistungen. GVK: Gesetz-liche Krankenversicherung, PKV: Private Krankenversicherung, SPV: Solidarische Pflegeversicherung, PPV: Pri-vate Pflegeversicherung, UV: Unfallversicherung.

Bei der Analyse der Einkommensdistribution wird hierdurch zwar kein Fehler im eigentlichenSinn gemacht, da die Einkommen Sachleistungen nicht mit einschließen. Allerdings wird fürVergleiche, die den Lebensstandard beurteilen sollen, stets versucht, auch nicht-monetäreVorteile durch einen Einkommensaufschlag zu berücksichtigen, wie zum Beispiel den fiktivenMietwert.

103 Die für 2012 ermittelten Verhältnisse werden hierbei auch für 2010 angenommen. Bundesministerium für Ar-beit und Soziales 2013, S. 176ff.

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5 Empirische Analyse 43

Für die empirische Analyse von Einkommensverteilungen, bei denen Sachleistungen ent-fallen, muss daher berücksichtigt werden, dass die Ungleichheit im Status quo überschätztwird. Im Umkehrschluss steigen nach Wegfall der nicht-monetären Transfers die Anforde-rungen an eine gleichmäßigere Verteilung, vor allem im unteren Einkommensbereich, wo diemeisten Sachleistungsempfänger zu erwarten sind – sofern die Verringerung von Ungleich-heit ein erklärtes Ziel ist.

6 Ergebnisbewertung und Ausblick

Das Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Wirkungen verschiedener (bedingungsloser)Grundeinkommen auf die Einkommensverteilung. Dabei ging es in der vorliegenden Arbeitnicht um die Frage, ob ein Grundeinkommen finanzierbar ist oder nicht. Denn die Steuerta-rife wurden unter Annahme gleichen Arbeitsangebots und gleicher Arbeitsnachfrage so an-gepasst, dass das fiskalische Ziel der Finanzierung immer erfüllt wurde. Es ist offensichtlich,dass die daraus resultierenden, sehr hohen Steuersätze den Arbeitsmarkt deutlich beein-flussen würden. Andererseits wurden auch zu erwartende positive Arbeitsanreize im Modellnicht berücksichtigt. Die quantitative Beurteilung der möglichen Änderungen sollte in der vor-liegenden Arbeit durch den Verzicht auf die Berücksichtigung von Verhaltensänderungen ex-plizit ausgeklammert werden.

Untersucht werden sollten die Einkommensverteilungswirkungen, die sich ergeben, wennstatt ausgewählter Sozialleistungen verschieden hoher Grundeinkommen ausgezahlt werden– unter Berücksichtigung der Finanzierung. Hierbei wurden die mikro- und makroökonomi-schen Daten des Jahres 2010 für Deutschland herangezogen. Es ergab sich somit die For-schungsfrage der vorliegenden Arbeit: Wie hätte sich ein steuerfinanziertes bedingungslosesGrundeinkommen auf die Einkommensverteilung in Deutschland ausgewirkt, wenn dafürausgewählte Sozialleistungen gestrichen worden wären?104

Es konnte bestätigt werden, dass niedrige, also partielle Grundeinkommen nicht so ziel-genau wirken wie die bestehenden Sozialsysteme in Deutschland und diese deshalb beiweitem nicht ersetzen können. Untersuchungen eines Modells mit einem Grundeinkommen,dessen Höhe so bemessen ist, dass die eingesparten Kosten der entfallenden Sozialleis-tungen zur Finanzierung ausreichen, haben dies bestätigt. Sollen die Sozialsysteme, zumin-dest teilweise, ersetzt werden, so sind höhere Grundeinkommen nötig.

Die Simulationen von bedingungslosen Grundeinkommen, die per Definition existenzsi-chernd sein müssen, haben gezeigt, dass die Einkommensungleichheit reduziert würde. Diesgelingt nicht nur bei der Anwendung von direkt progressiven Einkommensteuern, sondernbemerkenswerter Weise auch mit einer kostendeckenden Flat Tax von 44,5 - 58,5%, wobeidie Dezilanteile des 2. und 3. Dezils indifferent ausfallen.105 Absolut profitieren alle Dezile.Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass beim Vergleich der Einkommensverteilungendes Status quo mit denen aus der mikroökonomischen Simulation, die bisherige Distributioneine Überbewertung der Ungleichheit durch im Einkommen nicht erfasster soziale Sachleis-tungen erfährt. Zur Überprüfung der Auswirkungen müssten diese nicht-monetären Leis-tungen den Personen zugeordnet werden, die sie erhalten haben. Dies ist auf Grund der Da-tenlage nicht möglich. Die Problematik der nicht-monetären Transfers wird ausführlich in Ka-pitel 5.6 besprochen. Dort findet sich auch eine quantitative Analyse des Problems.

104 Für die statische Betrachtung muss vom gleichem geleisteten Arbeitsangebot und von gleicher Arbeitsnach-frage ausgegangen werden.

105 Die Flat Tax wirkt durch das steuerfreie Grundeinkommen nur indirekt progressiv, siehe Kapitel 4.3.5.2.

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6 Ergebnisbewertung und Ausblick 44

Die Flat Tax wirkt bei allen durchgeführten Analysen deutlich weniger ausgleichend als diebeiden direkt progressiven Tarife – sie schneidet vor allem bei niedrigeren Grundeinkommenbei den kritischen Dezilen zwei und drei relativ schlecht ab. Die Armutsgefährdungsquotender verschiedenen Steuertarife ergeben aber ein uneinheitliches Bild. Es zeigt sich daher,dass gerade die Armutsmaße mit besonderer Vorsicht und nicht ohne weitere Konzentrati-onsmaße oder noch besser Lorenzkurven und Dezilplots zur Beurteilung zu verwenden sind.

Bei der iterativen Arbeit mit den Steuertarifen haben sich der Stufentarif und der Stufen-grenzsatztarif in der fiskalischen Ergiebigkeit kaum unterschieden. Beide können auf nahezuidentische Durchschnittssteuersatzverläufe eingestellt werden. Dass in Deutschland ein kom-plizierter Formeltarif Verwendung findet, ist wohl damit zu erklären, dass die Knicke im Ver-lauf psychologische Grenzen bei den Arbeitenden erzeugen könnten und dass bei gleicherErgiebigkeit die Sätze im Stufentarif etwas höher ausfallen, was politisch sicher als Nachteilgesehen wird.

Die empirische Analyse eines bedingungslosen Grundeinkommens ohne Altersdifferenzie-rung hat gezeigt, dass hiervon die Personen in der Mitte der Verteilung profitieren (Dezilevier bis acht). Die unteren beiden Dezile, aber auch das zehnte Dezil gehören zu den Ver-lieren – verglichen mit einem Grundeinkommen gleichen Gesamtvolumens und mit gleicherHöhe für Erwachsene und halbem Betrag für Kinder.

Die Analyse des zusätzlich zur leicht reduzierten Flat Tax durch Mehrwertsteuer finanziertenGrundeinkommens hat gezeigt, dass die Konsumsteuer in ihrer heutigen Form, mit nur zweiSteuersätzen, die Ungleichheit der Einkommen erhöht. Zur Finanzierung eines Grundein-kommens müsste eine weitere Differenzierung der Steuersätze z. B. nach Warengruppen er-folgen. Wäre das Grundeinkommen vom Betrag her sehr hoch, könnte dieses die Vertei-lungsangleichung übernehmen und die diesbezüglich schlecht abschneidende Konsumbe-steuerung trotzdem tolerierbar sein. In diesem Fall wird aber die Finanzierbarkeit eines sol-chen hohen Grundeinkommens sicherlich fraglich.

Durch die Anwendung des Ehegattensplitting im Modell profitieren vor allem Paare und Fa-milien mittlerer Einkommen, sofern sie gemeinsam veranlagt wurden. Für die unteren dreißigProzent der Einkommen spielt das Ehegattensplitting praktisch keine Rolle. Die Besser- undBestverdienenden leiden unter der durch das Ehegattensplitting notwendigen Steuererhö-hung mehr, als sie durch die gemeinsame Veranlagung sparen. Auch lässt die steuermin-dernde Wirkung des Splittings nach, wenn schon das halbe Einkommen eines Partners denGroßteil der Progressionszonen der Tarife hinter sich gelassen hat.

Die ermittelten Steuersätze liegen schon beim kleinsten hier betrachteten bedingungslosenGrundeinkommen deutlich über den heute üblichen. Ein Eingangssteuersatz von 20 Prozentstellt dabei vermutlich kein Problem dar. Die Arbeitsanreize für bisher Arbeitslose und für Be-zieher von Sozialleistungen dürften aber auch bei einer Flat Tax von knapp 45% noch höhersein als beim heutigen System, da jeder verdiente Euro das Einkommen sofort erhöht. Dieangesprochene Armutsfalle gibt es bei einem Grundeinkommen nicht.106 Bei den dochmassiv gestiegenen Steuersätzen in der Mitte und am oberen Rand der Einkommen sind al-lerdings Vermeidungsreaktionen zu erwarten. Die Wirkungen auf den Arbeitsmarkt konkur-rieren mit erhofften Besser- und Mehrleistungen durch die gewonnenen Freiheiten eines Gr-undeinkommens und der dadurch höheren, weil intrinsischen Arbeitsmotivation. Zur Frageder Arbeitsmarktreaktionen schreibt Strengmann-Kuhn: „Und tatsächlich lassen sich die Aus-wirkungen auf die Arbeitsanreize nicht eindeutig prognostizieren. Auf der einen Seite gibt esklar positive Arbeitsanreize, weil bei einem Grundeinkommen im Gegensatz zu einer Grund-

106 Zur Armutsfalle siehe Scherf 2011, S. 153f.

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6 Ergebnisbewertung und Ausblick 45

sicherung jeder selbst verdiente Euro automatisch zu einem höheren Einkommen führt. Aufder anderen Seite gibt es aber einen Anreiz, die Arbeitszeit zu reduzieren.“ (Strengmann-Kuhn 2012, S. 81). Ob reduzierte Arbeitszeit nach Einführung eines bedingungslosen Grund-einkommens nur eine spontane, temporäre Verhaltensänderung darstellt, lässt sich schwerbeurteilen. Denkbar ist, dass sich die finanziellen Ansprüche der Bezieher langfristig an denneuen Möglichkeiten ausrichten und das Arbeitsvolumen wieder zunimmt.

Die hohen Finanzbedarfe für die Grundeinkommen, nach Abzug der Einsparungen im Sozial-system, liegen in der vorliegenden Arbeit sicher auch an der vorsichtigen Reduzierung derSicherungsleistungen. Viele Grundeinkommensmodelle sind hier radikaler. So wird meist diePflegeversicherung als entbehrlich angesehen. Auch über die Entgeltfortzahlungen imKrankheitsfall kann sicher diskutiert werden.107 Es ist zu erwarten, dass bei deren Wegfall derKrankenstand sinken würde.

Die sicherlich interessanteste und schwierigste Frage, wie sich ein bedingungsloses Grund-einkommen auf den Arbeitsmarkt auswirken würde, kann die vorliegende Arbeit nicht beant-worten. Dies war auch nicht das Ziel. Die in den statischen Modellen gewonnenen Erkennt-nisse über die Einkommenswirkungen verschiedener bedingungsloser Grundeinkommen, beiunterschiedlichen Finanzierungen, können aber zur weiteren Diskussion um dieses gesell-schaftspolitisch interessante Thema genutzt werden.

107 Diese wurden in den Modellen auch wegen der fehlenden individuellen Zuordnungsmöglichkeit beibehalten.

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A1

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen

A.1 Einkommensverteilung im Status quo

Tabelle A.1: Kennzahlen: Status quo

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung im Status quo. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Ar-mutsgefährdungsquoten nach alter (50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

Tabelle A.2: Dezilgrenzen: Status quo

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo.

Anhang

Page 52: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A2

Abbildung A.1: Lorenzkurve: Status quo in Deutschland 2010

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Haushaltsäquivalenzeinkommen.

Page 53: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A3

Abbildung A.2: Dezile: Status quo Deutschland 2010

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Haushaltsäquivalenzeinkommen. Dezi-le und Dezilanteile.

Page 54: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A4

Tabelle A.3: Steuertarif: Deutschland 2010

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuer-satz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuer-satz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuer-satz %

Zone 4ab

Euro

Zone 4Steuer-satz %

Singletarif 8004 14,00 13.469 23,97 52.881 42,00 250.731 43,00

Quelle: EStG

Steuertarif für Deutschland 2010 nach Grundtabelle. Die Steuersätze 1-3 sind Anfangssteuersätze. Die Zonen-grenzen in Euro gelten für das jährliche ZvE.

Abbildung A.3: Einkommensteuertarif Deutschland 2010

Quelle: EstG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe in Deutschland 2010 nach Grund- und Splittingtabelle.

Page 55: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A5

A.2 Überprüfung der grundsätzlichen Überlegungen

A.2.1 Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Tabelle A.4: Finanzierung: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

BGE zusätzlich

Kosten BGE-Auszahlung 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -

Finanzbedarf I 720,1

Mindereinnahmen EE-Steuern -

Finanzbedarf II 720,1

Steueraufkommen vor MwSt -

Mehrwertsteuermehreinnahmen 41,2

Summe Steueraufkommen 41,2

Finanzierungssaldo -678,9

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.5: Kennzahlen: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

BGE zusätzlich 0,187 0,059 0,066 0,086 35.130 32.670 2,2 4,5 2,53

Abw. (%) -33,2 -56,5 -54,1 -57,2 55,6 64,8 -9,8 -9,5 -38,7

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Eurofür Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter(50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

Tabelle A.6: Dezilgrenzen: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Grundeinkommen zusätzlich

9.620 22.406 25.659 28.229 30.436 32.671 35.165 37.958 41.702 49.381 689.212

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro fürErwachsene und 400 Euro für Kinder zusätzlich zum Status quo.

Page 56: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A6

Abbildung A.4: Lorenzkurve: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Vergleich Status quo und nach Auszahlung eines monatlichen Gr-undeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder zusätzlich zu den gegenwärtigen Sozial-leistungen. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

Page 57: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A7

Abbildung A.5: Dezile: Grundeinkommen plus Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Vergleich Status quo und nach Auszahlung eines monatlichen Gr-undeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro zusätzlich zu den gegenwärtigen Sozialleistungen.Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

Page 58: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A8

A.2.2 Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Tabelle A.7: Finanzierung: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Flat Tax Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 374,5 374,5 374,5

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 0,3 0,3 0,3

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5 234,5

Finanzbedarf II 234,8 234,8 234,8

Steueraufkommen vor MwSt 227,0 226,6 227,1

Mehrwertsteuermehreinnahmen 7,9 7,9 8,0

Summe Steueraufkommen 234,9 234,5 235,1

Finanzierungssaldo 0,1 -0,3 0,3

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.8: Kennzahlen: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,365 0,241 0,227 0,286 26.630 23.820 28,5 30,3 7,57

Abw. (%) 30,4 77,2 58,7 43,0 17,9 20,2 16,5 16,3 83,3

Steuertarif 1 0,352 0,228 0,207 0,240 26.610 24.550 27,7 30,3 7,26

Abw. (%) 25,7 67,6 44,8 20,0 17,8 23,9 15,7 16,3 75,8

Steuertarif 2 0,358 0,234 0,217 0,265 26.620 24.200 27,8 30,0 7,39

Abw. (%) 27,9 72,1 51,7 32,5 17,9 22,1 15,8 16,0 78,9

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung eines monatlichen Grundeinkommens von 416 Euro für Erwachsene und 208 Euro für Kinder, fi-nanziert aus den Einsparungen bei den Sozialleistungen. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzein-kommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter (50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsme-thode.

Page 59: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A9

Tabelle A.9: Dezilgrenzen: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Flat Tax

4.992 7.232 9.956 14.119 19.786 23.823 27.715 32.349 37.804 48.138 680.376

Steuertarif 1

4.992 7.261 10.065 14.540 20.377 24.548 28.365 32.957 38.410 48.178 516.032

Steuertarif 2

4.992 7.256 10.055 14.467 20.179 24.199 28.054 32.499 38.024 47.822 625.934

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung eines monatlichen Grundeinkommens von 416 Euro fürErwachsene und 208 Euro für Kinder, finanziert aus den Einsparungen bei den Sozialleistungen.

Tabelle A.10: Steuertarife: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Flat Tax 0 17,8

Steuertarif 1 0 10,0 10.000 17,2 50.000 40,0

Steuertarif 2 0 10,0 10.000 15,7 50.000 25,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für Auszahlung eines Grundeinkommens statt Sozialleistungen. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sindAnfangssteuersätze. Die Zonengrenzen in Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkom-men.

Page 60: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A10

Abbildung A.6: Lorenzkurve: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo. Nach Auszahlung eines monatlichen Grundeinkommensvon 416 Euro für Erwachsene und 208 Euro für Kinder statt Sozialleistungen: Steuertarif 1, Steuertarif 2 und FlatTax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

Page 61: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A11

Abbildung A.7: Dezile: Grundeinkommen statt Sozialleistungen

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo. Nach Auszahlung eines monatlichen Grundeinkommensvon 416 Euro für Erwachsene und 208 Euro für Kinder statt Sozialleistungen: Steuertarif 1, Steuertarif 2 und FlatTax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

Page 62: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A12

Abbildung A.8: Steuertarife: Grundeinkommen statt Sozialleistungen, bis 80.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung des Steueraufkommens. Darstellungder Singletarife inklusive steuerfreiem Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Abbildung A.9: Steuertarife: Grundeinkommen statt Sozialleistungen, bis 275.000 Euro

Quelle :EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung des Steueraufkommens. Darstellungder Singletarife inklusive steuerfreiem Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Page 63: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A13

A.3 Bedingungsloses Grundeinkommen

A.3.1 Einfaches BGE – 800/400 Euro

Tabelle A.11: Finanzierung: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Flat Tax Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 720,1 720,1 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 345,9 345,9 345,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5 234,5

Finanzbedarf II 580,4 580,4 580,4

Steueraufkommen vor MwSt 567,6 567,1 567,8

Mehrwertsteuermehreinnahmen 12,2 12,6 12,4

Summe Steueraufkommen 579,8 579,7 580,2

Finanzierungssaldo -0,6 -0,7 -0,2

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.12: Kennzahlen: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,258 0,110 0,114 0,143 26.680 25.020 12,5 18,8 3,72

Abw. (%) -7,9 -19,1 -20,3 -28,5 18,2 26,2 0,5 4,8 -9,9

Steuertarif 1 0,236 0,095 0,094 0,108 26.670 26.080 11,8 19,7 3,45

Abw. (%) -15,7 -30,5 -34,6 -46,0 18,1 31,6 -0,2 5,7 -16,5

Steuertarif 2 0,249 0,104 0,106 0,129 26.670 25.400 12,2 19,1 3,61

Abw. (%) -11,1 -23,5 -25,9 -35,5 18,1 28,2 0,2 5,1 -12,6

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Eurofür Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter(50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

Page 64: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A14

Tabelle A.13: Dezilgrenzen: Einfaches BGE – 800/400 Euro

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Flat Tax

9.600 12.850 15.271 18.372 22.232 25.016 27.711 30.828 34.408 41.780 469.427

Steuertarif 1

9.600 12.909 15.740 19.466 23.443 26.076 28.538 31.171 34.480 40.348 347.176

Steuertarif 2

9.600 12.878 15.483 18.803 22.646 25.404 27.997 30.918 34.390 41.076 427.108

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkom-mens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder.

Tabelle A.14: Steuertarife: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Flat Tax 0 44,5

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 61,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 42,0 20.000 50,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Er-wachsene und 400 Euro für Kinder. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sind Anfangssteuersätze. Die Zonengrenzenin Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkommen.

Page 65: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A15

Abbildung A.10: Lorenzkurve: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

Page 66: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A16

Abbildung A.11: Dezile: Einfaches BGE – 800/400 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A17

Abbildung A.12: Steuertarife: Grundeinkommen 800/400 Euro, bis 80.000 Euro

Quelle :EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Abbildung A.13: Steuertarife: Grundeinkommen 800/400 Euro, bis 275.000 Euro

Quelle :EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Page 68: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A18

A.3.2 BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Tabelle A.15: Finanzierung: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Flat Tax Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 720,1 720,1 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 345,9 345,9 345,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5 234,5

Finanzbedarf II 580,4 580,4 580,4

Steueraufkommen vor MwSt 567,6 567,1 567,8

Mehrwertsteuermehreinnahmen 12,2 12,6 12,4

Summe Steueraufkommen 579,8 579,7 580,2

Finanzierungssaldo -0,6 -0,7 -0,2

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen.hnungen

Die Finanzierung ist mit der aus Kapitel 5.3.1 ( A.3.1 ) Einfaches BGE – 800/400 Euro identisch. Siehe Tabel-le A.11.

Tabelle A.16: Kennzahlen: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,261 0,116 0,117 0,143 26.960 25.820 14,5 21,4 3,94

Abw. (%) -6,8 -14,7 -18,2 -28,5 19,4 30,3 2,5 7,4 -4,6

Steuertarif 1 0,238 0,100 0,096 0,108 26.950 26.900 13,6 21,6 3,63

Abw. (%) -15,0 -26,5 -32,9 -46,0 19,4 35,7 1,6 7,6 -12,1

Steuertarif 2 0,253 0,110 0,109 0,130 26.950 26.190 13,9 21,4 3,81

Abw. (%) -9,6 -19,1 -23,8 -35,0 19,4 32,1 1,9 7,4 -7,7

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 737 Euro für Erwachsene und 737 Eurofür Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter(50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A19

Tabelle A.17: Dezilgrenzen: Grundeinkommenshöhe 737/737 Euro

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Flat Tax

8.848 11940 14.991 18.743 22.614 25.818 28.445 31.394 35.250 41.657 468.425

Steuertarif 1

8.848 12.091 15.518 20.110 24.129 26.898 29.352 31.931 34.962 40.291 346.425

Steuertarif 2

8.848 12.020 15.224 19.275 23.110 26.190 28.780 31.536 35.064 41.091 426.106

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkom-mens von 737 Euro für Erwachsene und 737 Euro für Kinder.

Tabelle A.18: Steuertarife: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Flat Tax 0 44,5

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 61,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 42,0 20.000 50,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 737 Euro für Er-wachsene und 737 Euro für Kinder. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sind Anfangssteuersätze. Die Zonengrenzenin Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkommen. Die Steuertarife sind mit denen ausKapitel 5.3.1 ( A.3.1 ) Einfaches BGE – 800/400 Euro identisch. Siehe Tabelle A.14.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A20

Abbildung A.14: Lorenzkurve: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 737 Euro für Erwachsene und 737 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A21

Abbildung A.15: Dezile: BGE ohne Altersdifferenzierung – 737/737 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 737 Euro für Erwachsene und 737 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A22

Abbildung A.16: Steuertarife: Grundeinkommen 737/737 Euro, bis 80.000 Euro

Quelle:EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von737 Euro für Erwachsene und 737 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Abbildung A.17: Steuertarife: Grundeinkommen 737/737 Euro, bis 275.000 Euro

Quelle :EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von737 Euro für Erwachsene und 737 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Page 73: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A23

A.3.3 Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Tabelle A.19: Finanzierung: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Flat Tax Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 900,1 900,1 900,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 525,9 525,9 525,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5 234,5

Finanzbedarf II 760,4 760,4 760,4

Steueraufkommen vor MwSt 746,2 746,6 747,6

Mehrwertsteuermehreinnahmen 13,8 14,3 13,8

Summe Steueraufkommen 760,0 760,9 761,4

Finanzierungssaldo -0,4 0,5 1,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.20: Kennzahlen: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,204 0,069 0,073 0,090 26.690 25.510 5,6 8,8 2,79

Abw. (%) -27,1 -49,5 -49,2 -55,1 18,2 28,7 -6,4 -5,2 -32,4

Steuertarif 1 0,185 0,058 0,059 0,069 26.670 26.270 5,2 8,4 2,58

Abw. (%) -33,9 -57,7 -58,9 -65,5 18,1 32,5 -6,8 -5,6 -37,5

Steuertarif 2 0,195 0,064 0,066 0,081 26.660 25.830 5,2 8,5 2,69

Abw. (%) -30,4 -53,3 -53,6 -59,7 18,1 30,3 -6,8 -5,5 -34,9

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ)nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 1.000 Euro für Erwachsene und500 Euro für Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquotennach alter (50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A24

Tabelle A.21: Dezilgrenzen: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Flat Tax

12.000 16.000 18.051 20.559 23.324 25.514 27.612 29.993 32.715 38.387 358.796

Steuertarif 1

12.000 16.042 18.598 21.552 24.120 26.271 28.196 30.296 32.607 36.932 338.066

Steuertarif 2

12.000 16.000 18.286 20.953 23.643 25.832 27.789 30.165 32.570 37.761 343.082

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkom-mens von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder.

Tabelle A.22: Steuertarife: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Flat Tax 0 58,5

Steuertarif 1 0 20,0 5.000 50,0 10.000 70,0

Steuertarif 2 0 30,0 5.000 54,0 10.000 63,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 1.000 Euro für Er-wachsene und 500 Euro für Kinder. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sind Anfangssteuersätze. Die Zonengrenzenin Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkommen.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A25

Abbildung A.18: Lorenzkurve: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steu-ertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A26

Abbildung A.19: Dezile: Höheres BGE – 1.000/500 Euro

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steu-ertarif 2 und Flat Tax. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A27

Abbildung A.20: Steuertarife: Grundeinkommen 1.000/500 Euro, bis 80.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuer-freiem Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Abbildung A.21: Steuertarife: Grundeinkommen 1.000/500 Euro, bis 275.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuer-freiem Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A28

A.4 Einfluss einer Mehrwertsteuerfinanzierung

Tabelle A.23: Finanzierung: Mehrwertsteuer-Vergleich

Flat Tax

Kosten BGE-Auszahlung 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2

Finanzbedarf I 345,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5

Finanzbedarf II 580,4

Steueraufkommen vor MwSt 535,7

MwSt-Mehreinnahmen aus Erhöhung 30,8

MwSt-Mehreinnahmen aus zusätzlichem Konsum 13,9

Summe Steueraufkommen 580,4

Finanzierungssaldo 0,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.24: Kennzahlen: Mehrwertsteuer-Vergleich

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Flat Tax 0,258 0,110 0,114 0,143 26.680 25.020 12,5 18,8 3,72

Flat Tax+ MwSt

0,265 0,116 0,120 0,150 26.720 24.960 13,2 20,0 3,86

Abw. (%) 2,7 5,5 5,3 4,9 0,1 -0,2 0,7 1,2 3,8

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Kennzahlen der Verteilung mit und ohne Mehrwertsteuererhöhung nach Auszahlung und Fi-nanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Steuer-satz für Flat Tax ohne Mehrwertsteuererhöhung: 46,3%. Steuersatz für Flat Tax mit 5% Mehrwertsteuererhöhung(Regelsatz): 43,7%. Veränderungen in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ). Mittelwerte der jährlichen Haus-haltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter (50% des Mean) und neuer (60% desMedians) Berechnungsmethode.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A29

Tabelle A.25: Dezilgrenzen: Mehrwertsteuer-Vergleich

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Flat Tax

9.600 12.850 15.271 18.372 22.232 25.016 27.711 30.828 34.408 41.780 469.427

Flat Tax mit Mehrwertsteuererhöhung

9.332 12.537 14.970 18.093 22.071 24.955 27.764 30.902 34.693 42.288 483.375

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Gr-undeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Steuersatz für Flat Tax ohne Mehrwert-steuererhöhung: 46,3%. Steuersatz für Flat Tax mit 5% Mehrwertsteuererhöhung (Regelsatz): 43,7%.

Tabelle A.26: Steuertarife: Mehrwertsteuer-Vergleich

Steuerab

Euro

Steuersatz

%

MehrwertsteuerRegelsatz

%

Flat Tax 0 44,5 19,0

Flat Tax mit Mehrwertsteuererhöhung 0 42,0 24,0

Abweichung (Prozentpunkte) -2,5 5,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Veränderungen in Prozentpunkten. Das jährliche Grundein-kommen für Erwachsene von 9.600 Euro ist steuerfrei.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A30

Abbildung A.22: Lorenzkurve: Mehrwertsteuer-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Mehrwertsteuererhöhung nach Auszahlung und Finanzierungeines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Steuersatz für FlatTax ohne Mehrwertsteuererhöhung: 46,3%. Steuersatz für Flat Tax mit 5% Mehrwertsteuererhöhung (Regelsatz):43,7%. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

Page 81: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A31

Abbildung A.23: Dezile: Mehrwertsteuer-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Mehrwertsteuererhöhung nach Auszahlung und Finanzierungeines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Steuersatz für FlatTax ohne Mehrwertsteuererhöhung: 46,3%. Steuersatz für Flat Tax mit 5% Mehrwertsteuererhöhung (Regelsatz):43,7%. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A32

A.5 Einfluss des Ehegattensplittings

A.5.1 Einfaches BGE mit Ehegattensplitting

Tabelle A.27: Finanzierung: Ehegattensplitting

Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 720,1 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 345,9 345,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5

Finanzbedarf II 580,4 580,4

Steueraufkommen vor MwSt 567,2 567,7

Mehrwertsteuermehreinnahmen 12,9 12,4

Summe Steueraufkommen 580,1 580,1

Finanzierungssaldo -0,3 -0,3

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Tabelle A.28: Kennzahlen: Ehegattensplitting

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Status quo 0,280 0,136 0,143 0,200 22.580 19.820 12,0 14,0 4,13

Flat Tax 0,258 0,110 0,114 0,143 26.680 25.020 12,5 18,8 3,72

Abw. (%) -7,9 -19,1 -20,3 -28,5 18,2 26,2 0,5 4,8 -9,9

Steuertarif 1 0,228 0,090 0,087 0,098 26.730 26.940 12,0 21,2 3,36

Abw. (%) -18,6 -33,6 -38,9 -51,1 18,4 35,9 0,0 7,2 -18,6

Steuertarif 2 0,248 0,103 0,105 0,128 26.690 25.580 12,2 19,6 3,60

Abw. (%) -11,4 -24,3 -26,6 -36,0 18,2 29,1 0,2 5,6 -12,8

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Kennzahlen der Verteilung und Veränderungen zum Status quo in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ) nachAuszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Eurofür Kinder. Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter(50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsmethode.

Page 83: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A33

Abbildung A.24: Lorenzkurve: Ehegattensplitting

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Anwendung des Ehegattensplittings. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

Page 84: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A34

Abbildung A.25: Dezile: Ehegattensplitting

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Einkommensverteilung in Deutschland 2010: Status quo brutto und netto. Nach Auszahlung und Finanzierung ei-nes monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder: Steuertarif 1, Steuer-tarif 2 und Flat Tax. Anwendung des Ehegattensplittings. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezileund Dezilanteile.

Page 85: Verteilungswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens · mit einem Mikro-Makro-Simulationsmodell, wie sie der Sachverständigenrat durchgeführt hat, in einer Masterthesis nicht

A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A35

Abbildung A.26: Steuertarife bei Ehegattensplitting, bis 80.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

Abbildung A.27: Steuertarife bei Ehegattensplitting, bis 2750.000 Euro

Quelle: EStG, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Grenz- und Durchschnittssteuersatzverläufe zur Finanzierung eines Grundeinkommens von800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Darstellung der Singletarife inklusive steuerfrei-em Grundeinkommen für Erwachsene als Freibetrag.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A36

A.5.2 Ehegattensplitting-Vergleich

Tabelle A.29: Finanzierung: Ehegattensplitting-Vergleich

ohne Splt. mit Splt. ohne Splt. mit Splt.

Steuertarif 1 Steuertarif 2

Kosten BGE-Auszahlung 720,1 720,1 720,1 720,1

Finanzierung aus Sozialbudget -374,2 -374,2 -374,2 -374,2

Finanzbedarf I 345,9 345,9 345,9 345,9

Mindereinnahmen EE-Steuern 234,5 234,5 234,5 234,5

Finanzbedarf II 580,4 580,4 580,4 580,4

Steueraufkommen vor MwSt 567,1 567,2 567,8 567,7

MwSt-Mehreinnahmen 12,6 12,9 12,4 12,4

Summe Steueraufkommen 579,7 580,1 580,2 580,1

Finanzierungssaldo -0,7 -0,3 -0,2 -0,3

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Es ist zu beachten, dass Steuertarif 1 mit Ehegattensplitting andere Werte enthält, als Steuertarif 1 ohne Ehegat-tensplitting. Gleiches gilt für Steuertarif 2. Siehe Tabelle A.32.

Tabelle A.30: Kennzahlen: Ehegattensplitting-Vergleich

Steuertarife mitund ohne

Ehegatten-splitting

Gini MLD Theil HSCV Mean

Euro

Median

Euro

AGQ50%Mean

%

AGQ60%

Median%

S80/20

Steuertarif 1 0,236 0,095 0,094 0,108 26.670 26.080 11,8 19,7 3,45

mit Splitting 0,228 0,090 0,087 0,098 26.730 26.940 12,0 21,2 3,36

Abw. (%) -3,4 -4,4 -6,5 -9,4 0,2 3,3 0,2 1,5 -2,6

Steuertarif 2 0,249 0,104 0,106 0,129 26.670 25.400 12,2 19,1 3,61

mit Splitting 0,248 0,103 0,105 0,128 26.690 25.580 12,2 19,6 3,60

Abw. (%) -0,4 -1,0 -0,9 -0,8 0,1 0,7 0,0 0,5 -0,3

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Kennzahlen der Verteilung mit und ohne Anwendung des Ehegattensplittings nach Auszahlung undFinanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder. Ver-änderungen in Prozent bzw. in Prozentpunkten (AGQ). Mittelwerte der jährlichen Haushaltsnettoäquivalenzein-kommen. Armutsgefährdungsquoten nach alter (50% des Mean) und neuer (60% des Medians) Berechnungsme-thode.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A37

Tabelle A.31: Dezilgrenzen: Ehegattensplitting-Vergleich

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Status quo

20 10.634 13.536 15.688 17.717 19.816 22.160 24.906 28.955 36.373 676.412

Steuertarif 1

9.600 12.909 15.740 19.466 23.443 26.076 28.538 31.171 34.480 40.348 347.176

Steuertarif 1 mit Ehegattensplitting

9.600 12.909 15.740 19.720 24.099 26.941 29.088 31.665 34.421 39.530 343.004

Steuertarif 2

9.600 12.878 15.483 18.803 22.646 25.404 27.997 30.918 34.390 41.076 427.108

Steuertarif 2 mit Ehegattensplitting

9.600 12.878 15.482 18.831 22.812 25.578 28.093 30.983 34.276 41.072 426.841

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Vergleich der Dezilgrenzen in Euro im Status quo und nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Gr-undeinkommens von 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder mit und ohne Anwendung des Ehegatten-splittings.

Tabelle A.32: Steuertarife: Ehegattensplitting-Vergleich

Zone 1ab

Euro

Zone 1Steuersatz %

Zone 2ab

Euro

Zone 2Steuersatz %

Zone 3ab

Euro

Zone 3Steuersatz %

Ohne Ehegattensplitting

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 61,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 42,0 20.000 50,0

Mit Ehegattensplitting

Steuertarif 1 0 20,0 10.000 45,0 20.000 66,0

Steuertarif 2 0 30,0 10.000 44,0 20.000 50,0

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen

Steuertarife für die Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Er-wachsene und 400 Euro für Kinder. Die Steuersätze für Steuertarif 2 sind Anfangssteuersätze. Die Zonengrenzenin Euro gelten für das jährliche ZvE ohne das steuerfreie Grundeinkommen.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A38

Abbildung A.28: Lorenzkurve: Ehegattensplitting-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Berücksichtigung des Ehegattensplittings für die Steuertarife 1und 2. Nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachseneund 400 Euro für Kinder. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.

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A Tabellen und Grafiken der Modellrechnungen A39

Abbildung A.29: Dezile: Ehegattensplitting-Vergleich

Quelle: SOEP v28, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Vergleich der Einkommensverteilung mit und ohne Berücksichtigung des Ehegattensplittings für die Steuertarife 1und 2. Nach Auszahlung und Finanzierung eines monatlichen Grundeinkommens von 800 Euro für Erwachseneund 400 Euro für Kinder. Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen pro Jahr. Dezile und Dezilanteile.

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A40

B Datenquellen

B.1 Sozio-oekonomisches Panel

Wichtige und verwendete Variablen aus dem SOEP v28 (Grabka 2012):

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B Datenquellen A41

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B Datenquellen A42

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B Datenquellen A43

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B Datenquellen A44

B.2 Sozialbudget

Tabelle B.1: Sozialbudget 2012 – Leistungen nach Institutionen

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013

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B Datenquellen A45

Tabelle B.2: Sozialbudget 2012 – Leistungen und Finanzierung

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013

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B Datenquellen A46

B.3 Konsumsteuer-Mikrosimulationsmodell des DIW

Tabelle B.3: Mehrwertsteuerbelastung der privaten Haushalte

DezileHaushaltsnetto-

äquivalenz-einkommen2

Haushaltsnetto-äquivalenzeinkommen

Mehrwertsteuerbelastung1 in Relation zumHaushaltsnettoeinkommen

Höchstes EinkommenDezil

Regelsatz19%

Ermäßigter Satz7%

Euro %

1. Dezil 903 10,6 1,5

2. Dezil 1151 9,3 1,23. Dezil 1359 9,1 1,1

4. Dezil 1557 8,8 1,05. Dezil 1753 8,5 0,9

6. Dezil 1978 8,2 0,97. Dezil 2253 7,9 0,8

8. Dezil 2649 7,5 0,89. Dezil 3350 7,2 0,7

10. Dezil 5,9 0,51 Annahme: vollständige Überwälzung auf Nachfrager.2 Äquivalenzgewichtet mit der neuen OECD-Skala.

Quelle: Bach, Stefan, DIW Berlin; Konsumsteuer-Mikrosimulationsmodell des DIW Berlin auf Grundlage der Ein-kommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 (scientific use file des FDZ der statistischen Ämter des Bundesund der Länder). Tabelle: eigene Darstellung