Verwaltungsdirektion Abteilung Rechnungswesen und Einkauf Problematik des Personalverleihs gemäss...
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VerwaltungsdirektionAbteilung Rechnungswesen und Einkauf
Problematik des Personalverleihs gemäss Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per
01.01.2001
L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG 7.11.2001
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Rechtsgrundlagen
Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) (Art. 14. 3. g und Art. 18.12)
Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz
Wegleitung 2001 (Randziffer (RZ) 128 / 607-613)
Branchenbroschüren (BB)
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Pauschalsteuersätze (BB 19 Art. 2.11.3.2) Die Universität rechnet mit Pauschalsteuersätzen ab und kann somit keine Vorsteuern geltend machen.
Steuersätze für die Fakturierung (MWSTG Art. 36)
Normalsatz 7.6 %
Reduzierter Satz 2.4 % (Drucksachen, Medikamente, Vieh etc.)
Sondersatz 3.6 % (Beherbergung)
Personalverleih
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Als steuerbare Dienstleistung gilt grundsätzlich jedes entgeltliche Verleihen von Arbeitskräften, ungeachtet der Tätigkeiten, die sie ausführen. (Wegleitung 2001 RZ 128)
Beispiele ‚steuerbarer Personalverleih‘ (Wegleitung 2001 RZ 609)
Einsatz für administrative Zwecke- Finanzchef, Buchhalter, - Sekretärin, Sekretariatsführung- Beratung- Handwerker für Bauleistungen- Hauswirtschaftliche Leistungen- Gewerbsmässiger Personalverleih- etc.
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Ausnahme: Zwei zwingende Voraussetzungen, damit der
Personalverleih nicht steuerbar ist.
Nicht gewinnstrebigeInstitutionen
Personaleinsatz für bestimmte Zwecke
Wegleitung 2001 RZ 607 Wegleitung 2001 RZ 608ff
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih
Nicht gewinnstrebige Institutionen wie:(Wegleitung 2001 RZ 607)
- Öffentliche Spitäler- Altersheime- Spitex-Organisationen- Privat-Spitäler (im Sinne der Gleichbehandlung zu den öffentlichen Spitälern)- Öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Universitäten etc.
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Personal darf ausschliesslich für bestimmte Zwecke eingesetzt werden (Wegleitung 2001 RZ 608ff):
1. Heilbehandlung in Spitälern im Bereich der Humanmedizin2. Andere Heilbehandlungen z.B. Grund- und Krankenpflege, jedoch ohne hauswirtschaftliche Leistungen3. betreuerische und pflegerische Leistungen im Rahmen der Sozialfürsorge4. Betreuung von Kindern 5. Erziehung von Kindern und Jugendlichen6. Erteilen von Unterricht, Kursen, Seminaren7. Kirchliche Zwecke8. Karitative oder gemeinnützige Zwecke
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung des Vertrages unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen:(Wegleitung 2001 RZ 610):
Ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personal wird nur dann angenommen, wenn zu diesem Zweck ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem Einsatzbetrieb (Leiher) abgeschlossen wurde, der mindestens die folgenden Angaben enthält:
1. Name und Adresse des Verleihers2. Berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers und Art der Arbeit3. Arbeitsort und Beginn des Einsatzes4. Dauer des Einsatzes oder Kündigungsfristen5. Kosten des Verleihs, einschliesslich aller Sozialleistungen, Zulagen, Spesen etc.
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih
Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung der Rechnung unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen:(Wegleitung 2001 RZ 612)
Wird ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personalgeltend gemacht, muss die Rechnung
1. den Namen 2. die Berufsbezeichnung (Qualifikation)
der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft sowie
3. einen Hinweis auf den schriftlichen Vertrag gemäss RZ 610
enthalten.
Abteilung Rechnungswesen + EinkaufH
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Zahlungen an Universität Berndamit die Gehälter bezahlt werden können.
Universität BernEigene Rechtspersönlichkeit
Eigenes Steuersubjekt
Unternehmung xyEigene Rechtspersönlichkeit
Eigenes Steuersubjekt
Anstellungsvertag / AHV-Abrechnung / Pensionskasse /
Gehaltszahlungen
mit /für Person xy welche bei derUnternehmung xa das Sekretariat
führt.
Drittkreditxx -xxx
Geschäftsstelle:
Führung derselben,Sekretariatsarbeiten
Gegenleistung der Universität Bernerfolgt durch den Personalverleih.
Personalverleih
MWST-relevante Geschäftsvorgänge
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Lösu
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orsc
hlag
Personalverleih
TreuhandvertragUniversität Bern mit Unternehmung xy
Universität BernEigene Rechtspersönlichkeit
Eigenes Steuersubjekt
Unternehmung xyEigene Rechtspersönlichkeit
Eigenes Steuersubjekt
Gehaltszahlungen / AHV- undPensionskassenabrechnung erfolgt
an ArbeitnehmerIn wie bis anhin,jedoch im Auftrag der
Unternehmung xy.
Treuhand - Drittkreditxx- xxx
Volle finanzielleVerantwortung undEigentum bei derUnternehmung xy
Geschäftsstelle:
führen der Geschaftsstelle,Sekretariasarbeiten etc.
Anstellungsvertag
Person xy
Geldtransfer
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Homepage der
Eidgenössischen Steuerverwaltung, HA-MWST
www.estv.admin.ch/data/mwst/index.htm Mit Informationen zu Gesetz, Verordnung, Telefonnummern, Download verschiedener Formulare, Bestellformulare für Broschüren und Merkblätter;
Abteilung Rechnungswesen und Einkauf, Mehrwertsteuer
www.advd.unibe.ch/fin_uni/MWST/Mehrwertsteuerseite.htm Mit Informationen zu Publikationen, Links, Mustervorlagen, Entscheiden der HA-MWST etc.