VFR AIC Der Österreichische Luftraum wurde nach den...

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VFR‐AIC

Vorführender
Präsentationsnotizen
Der Österreichische Luftraum wurde nach den Richtlinien der ICAO klassifiziert. Damit soll den Piloten ein Überblick über die Einteilung des Luftraumes und den damit verbundenen Bedingungen für Ein- ,Aus- und Überflug sowie die zu erwartenden Dienste gegeben werden.

SRA´s

Innerhalb von TMA´s wurden SRA´szum Schutz des IFR‐Flugverkehrs vor dem VFR – Flugverkehr geschaffen.Die SRA´s sind entweder mit C oder D klassifiziert.Soweit sie mit D klassifiziert sind, wird zwischen VFR – Flüge und IFR – Flügen Trennung angewandt.                                                           Trennung: Abstandhaltung von VFR –Flügen zu IFR – Flügen unter Beachtung folgender Werte                                             a) Vertikale Trennung:                                                                     500 ftb) Laterale Trennung:                                                                 Die den VFR Flügen freigegebenen Flugwege müssen ausserhalb der Toleranz der IFR Flugwege liegen

Gliederung Lufträume FIR Wien

Überwachter Luftraum:                Luftraumklasse C, D, ENicht überwachter Luftraum:               Luftraumklasse GAusnahmebereiche: militärische Lufträume Luftraumklassen D oder G

Überwachter Luftraum

CTR ´s – KontrollzonenTMA ´s – NahkontrollbezirkeCTA ´s ‐ Kontrollbezirke

CTR ´s

Beginnen am Boden und reichen in die darüber liegenden TMA oder CTA hinein. Die Obergrenze in FT AMSL sowie die seitlichen Grenzen können aus der AIP oder der ICAO Karte entnommen werden.

TMA ´sBeginnen 1.000 FT GND und reichen bis FL245. Innerhalb der TMA ´s gibt es SRA ´s z.B. SRA I, II, III, IV der TMA Wien. Die seitlichen  und höhenmässigen Ausdehnungen entnehmen Sie der ICAO Karte oder der AIP RAC 3 – 1.

CTA ´sBeginnen in bestimmten Höhen AMSL oder GND und reichen bis FL245. Auch außerhalb von CTR´s und TMA´skönnen Sie sich daher im überwachten Luftraum – nämlich in CTA´s –befinden.

AchtungFlüge im überwachten Luftraum von FL 125 aufwärts sowie in CTR´s und SRA´s ( Luftraumklasse D bzw. C ) sind nur mit Sprechfunkverbindung und Freigabe zulässig. Ein Transponder kann Voraussetzung für eine Freigabeerteilung sein.Im überwachten Luftraum der Klasse C und D ist ständige Hörbereitschaft auf der Kontrollfrequenz verpflichtend. Strecken‐ und Höhenanweisungen sind exakt einzuhalten. Falls Sie eine Freigabe nicht einhalten können, haben Sie dies ATC unverzüglich zu melden.

Nicht überwachter Luftraum

Der Luftraum unterhalb der TMA ´s und CTA´s außerhalb der CTR ´s ist nicht überwachter Luftraum. 

Ausnahmebereiche

MATZ´s ‐ Militärische  FlugplatzverkehrszonenMCTR´s ‐ Militärische  KontrollzonenMTMA´s ‐ Militärische  Nahkontrollbezirke

Ausnahmebereiche

Klasse D:  Wenn sich die örtliche Militärflugleitung im Dienst befindet. Dienstzeiten siehe AIP RAC 3 – 3‐2B. Dienstzeitenverlängerungen sind möglich und bei FIC zu erfragen.Klasse G:Wenn sich die örtliche Militärflugleitung nicht im Dienst befindet.

Besondere Bedingungen für MATZ´s

Einflug und nachfolgende Landung ist nur mit Bewilligung des Bundesministerium für Landesverteidigung zulässig. Dies gilt auch außerhalb der Dienstzeit der örtlichen Militärflugleitung, obwohl Luftraumklasse G.Durchflug ist nur zulässig mit einer Freigabe der örtlichen MilitärflugleitungDurchflug außerhalb der Betriebszeit der örtlichen Militärflugleitung ist NICHTgestattet.

Änderungen der TMA KLAGENFURT:

Die SRA 2 Klagenfurt (7000ft MSL –F195) ändert sich von Luftraum Klasse C auf Klasse D.

Änderungen im Bereich INNSBRUCK:

Luftraumänderungen:CTA Innsbruck West: Neue Untergrenze 7000ft MSL/1000ft GND (statt 9000ft MSL/2000ft GND), darin die SRA 1: Neue Untergrenze 7000ft MSL/1000ft GND (statt 7000ft MSL/2000ft GND). 

Die SRA 5 wird verkleinert, der Bereich Kitzbüheler Horn‐GrosserRettenstein‐Galtenberg ist unterhalb von FL 125 ohne Freigabe befliegbar. 

Das Temporäre Segelfluggebiet „Wilder Kaiser“ löst das bisher über Notam verlautbarte temporäre Segelfluggebiet Kitzbüheler Alpen ab.

TMA SalzburgÄnderungen im Bereich Salzburg:TMA SALZBURG:

Luftraumänderungen:TMA Salzburg:Die TMA Salzburg wird von 3500ft MSL/1000ft GND bis FL195 durchgehend Luftraum der Klasse D. Die bisherigen Bereiche mit Sonderregelungen (SRA 1 und 2 „alt“) werden damit gestrichen. 

Im Bereich des Salzachtales wird die TMA bis südlich Kuchl nach Süden erweitert. 

Der Eckpunkt TMA Salzburg / CTA Tauern West / CTA Linz wird nach Norden verschoben, um Segelflug im Bereich Mondsee so weit wie möglich im unkontrollierten Luftraum zu ermöglichen. 

CTA Hallein:

Die CTA Hallein wird nach Süden erweitert, und grundsätzlich als Luftraumklasse E, Untergrenze 4000ft MSL/1000ft GND verlautbart.Darin eingebettet: 

Eine SRA 1 NEU (LR Klasse D) erstreckt sich südlich der neuen „Schublade“ der TMA Salzburg. Untergrenze 6000 ft MSL/ 1000ft GND. 

Eine SRA 2 NEU (LR Klasse D) liegt östlich der SRA 1 NEU, Untergrenze 10000ft. 

Neue Meldepunkte: 

in CTA Hallein: PASS LUEG, VOGLAU In TMA LOWS: Pflichtmeldepunkte ADNET (statt „Sierra1“) und SIERRA (statt „Sierra2“).

Änderung TMA LINZ:Luftraumänderungen:Die CTR wird verkleinert, die Obergrenze auf 2500 ft MSL abgesenkt. Vertikal schließt die SRA1 (2500ft MSL ‐F195), lateral größer, unmittelbar an die CTR an.

Die SRA2 (3500 ft MSL ‐ F195) bildet eine Ost‐, Süd‐ und West‐Umrandung der SRA 1, die Außengrenze entspricht hier der der TMA. Die TMA Linz wird als Rechteck parallel auf die Anfluglinie der Piste 08/26 ausgerichtet. Der Bereich zwischen den Nordgrenzen der CTR und TMA wird durch die SRA3 (4500 ft MSL ‐ F195) geschlossen. 

Die Sichtflugsektoren ändern sich ebenfalls leicht: Es erfolgt eine Reduzierung auf die Sektoren „NORTH“ und „SOUTH“, mit etwas außerhalb liegenden Meldepunkten „Kilo“ (Kraftwerk Ottensheim), „Oscar“ und „Sierra“. Der Einflug in Lufträume der Klasse C und D ist meldepflichtig.

Wels: Details von Wels sind auf der LOWL‐Karte nicht mehr ersichtlich, sie werden als eigene Sichtflugkarte in der AIP Austria veröffentlicht. 

Segelfluggebiete: 

Die drei Segelfluggebiete LOLO, LOLW, LOLE werden in der Sichtflugkarte Linz eingezeichnet. Verlautbarung der Aktivierung erfolgt durch ATIS Linz.

Änderungen der TMA GRAZ:

Die TMA Graz wird von 7000ft MSL – F195 durchgehend Luftraum Klasse D. Daher entfällt die SRA 2. Die SRA 1 (4000ft MSL/1000ft GND – 7000ft MSL) nördlich der CTR Graz bleibt unverändert. 

Änderungen im Bereich der TMA WIEN:

TMA Wien: Die Westgrenze der TMA Wien wird entsprechend den SRA’s einem Arc‐Radial‐System angeglichen. Die NW‐Grenze entspricht der Außengrenze der SRA 7 (43NM DME FMD). Nördlich von St. Pölten zieht sich die Westgrenze, den FluplatzVöltendorf aussparend, in zwei Schritten nach Osten zurück und verläuft an der SW‐Grenze der SRA 5 und 4 (30 DME FMD) bis zur Staatsgrenze.

SRA 8 und 9: Die Westgrenze verläuft auf 40 DME FMD (statt 43 DME FMD) bis zur Staatsgrenze

TMA Wien

TMZ Wien: Zum Schutz der Anflugbereiche für die Piste 11 und 16 erfährt die TMZ eine Ausdehnung im Norden und Westen. Die Außengrenze verläuft im Wesentlichen entlang der Außengrenze der SRA 2 bzw. 3 und umschließt den Flugplatz Vöslau. Südlich von Vöslau verläuft die Außengrenze Richtung OSO zurück zum Radial 16 DME FMD. Im Bereich Hainburg bis östlich Strasshof wird die TMZ deutlich reduziert, damit öffnet sich ein Korridor zwischen TMZ und Staatsgrenze. 

MTMA Tulln: Dort gibt es gravierende Änderungen, die den Details der in Kürze veröffentlichten Luftfahrtpublikationen zu entnehmen sind.