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20 14 Jazzorchester / Solo NRW-LANDESWETTBEWERB JUGEND JAZZT mit dem ŠKODA-Jazzpreis AUSSCHREIBUNG VII. Leistungsbewertung und Preise 1. Der Vortrag der Wettbewerbsteilnehmer wird nach Punkten bewertet und in 5 Leistungsstufen eingeordnet: 1. Preis 23 bis 25 Punkte 2. Preis 20 bis 22 Punkte 3. Preis 17 bis 19 Punkte mit gutem Erfolg teilgenommen: 14 bis 16 Punkte mit Erfolg teilgenommen: 11 bis 13 Punkte 2. In der Solowertung werden folgende Preise vergeben: erste Preise in Höhe von bis zu 100 zweite Preise in Höhe von bis zu 75 dritte Preise in Höhe von bis zu 50 3. In der Orchesterwertung werden folgende Preise vergeben: Erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 90 bis zu 400 je Ensemble. Die besten Solisten der Orchester können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden. 4. Talentierte Jazzmusiker können die Möglichkeit er- halten, sich im Rahmen der jährlich stattfindenden fünf- tägigen Tournee der International ŠKODA Allstar Band zu präsentieren. Diese müssen aktives Mitglied eines Orchesters sein, das als Sieger aus dem Landes- oder Bundeswettbewerb hervorgegangen ist und aus der Stadt/ Region stammen, in der die International ŠKODA Allstar Band auftritt. 5. „Förderpreis der DEW21“ Die „DEW21“ stellt einen Förderpreis für den besten Solis- ten der jeweiligen Altersgruppe in Höhe von je 200 sowie einen Unterstützungsbetrag zur Anschaffung von Orchesterequipment in Höhe von je 400 für das beste Orchester der jeweiligen Altersgruppe, verbunden mit einem durch die „DEW21“ veranstalteten öffentlichen Auftritt. VIII. Fördermaßnahmen 1. Als Fördermaßnahmen können Workshops – in der Regel ein Wochenende – veranstaltet werden, bei denen namhafte Dozenten und Dozentinnen mit den Wettbewerbsteilnehmern arbeiten. Hierzu erfolgt eine schriftliche Einladung. 2. Preisträger können zur Teilnahme in das JugendJazzOrchester Nordrhein-Westfalen eingeladen werden. 3. Das Jazzorchester, das von der Jury als beste Formation des Wettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bundesbegegnung „Jugend jazzt mit ŠKODA Jazzpreis 2014“ in Stuttgart. IX. Konzerte der Preisträger 1. Preisträger der einzelnen Kategorien werden bei einem Konzert am 21. Februar 2014 im Dortmunder Jazzclub „domicil“, in der Hansastr. 7–11, vorgestellt. 2. Für die Teilnehmer dieses Abschlusskonzerts stehen Freikarten zur Verfügung. 3. Die honorarfreie Teilnahme an diesem Konzert ist für die Preisträger verbindlich. X. Übertragung und Mitschnitte Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie zu nicht kommerziellen Auf- zeichnungen, die im Zusammenhang mit Wettbewerbsver- anstaltungen gemacht werden. Er überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebe- dingungen auf den Veranstalter.

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2014

Jazzorchester / Solo

NRW-LANDESWETTBEWERB

JUGEND JAZZTmit dem ŠKODA-Jazzpreis

AUSSCHREIBUNG

Musikschule Dortmund_Jugend jazzt 2014_Flyer_RZ.indd 1 08.10.13 21:37

VII. Leistungsbewertung und Preise

1. Der Vortrag der Wettbewerbsteilnehmer wird nach Punkten bewertet und in 5 Leistungsstufen eingeordnet:

1. Preis 23 bis 25 Punkte 2. Preis 20 bis 22 Punkte 3. Preis 17 bis 19 Punkte

mit gutem Erfolg teilgenommen: 14 bis 16 Punkte mit Erfolg teilgenommen: 11 bis 13 Punkte

2. In der Solowertung werden folgende Preise vergeben:

erste Preise in Höhe von bis zu 100 €zweite Preise in Höhe von bis zu 75 €dritte Preise in Höhe von bis zu 50 €

3. In der Orchesterwertung werden folgende Preise vergeben:

Erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 90 € bis zu 400 € je Ensemble. Die besten Solisten der Orchester können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden.

4. Talentierte Jazzmusiker können die Möglichkeit er-halten, sich im Rahmen der jährlich stattfindenden fünf-tägigen Tournee der International ŠKODA Allstar Band zu präsentieren. Diese müssen aktives Mitglied eines Orchesters sein, das als Sieger aus dem Landes- oder Bundeswettbewerb hervorgegangen ist und aus der Stadt/Region stammen, in der die International ŠKODA Allstar Band auftritt.

5. „Förderpreis der DEW21“Die „DEW21“ stellt einen Förderpreis für den besten Solis-ten der jeweiligen Altersgruppe in Höhe von je 200 € sowie einen Unterstützungsbetrag zur Anschaffung von Orchesterequipment in Höhe von je 400 € für das beste Orchester der jeweiligen Altersgruppe, verbunden mit einem durch die „DEW21“ veranstalteten öffentlichen Auftritt.

VIII. Fördermaßnahmen

1. Als Fördermaßnahmen können Workshops – in der Regel ein Wochenende – veranstaltet werden, bei denen namhafte Dozenten und Dozentinnen mit den Wettbewerbsteilnehmern arbeiten. Hierzu erfolgt eine schriftliche Einladung.

2. Preisträger können zur Teilnahme in das JugendJazzOrchester Nordrhein-Westfalen eingeladen werden.

3. Das Jazzorchester, das von der Jury als beste Formation des Wettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bundesbegegnung „Jugend jazzt mit ŠKODA Jazzpreis 2014“ in Stuttgart.

IX. Konzerte der Preisträger

1. Preisträger der einzelnen Kategorien werden bei einem Konzert am 21. Februar 2014 im Dortmunder Jazzclub „domicil“, in der Hansastr. 7–11, vorgestellt.

2. Für die Teilnehmer dieses Abschlusskonzerts stehen Freikarten zur Verfügung.

3. Die honorarfreie Teilnahme an diesem Konzert ist für die Preisträger verbindlich.

X. Übertragung und Mitschnitte

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie zu nicht kommerziellen Auf-zeichnungen, die im Zusammenhang mit Wettbewerbsver-anstaltungen gemacht werden. Er überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebe-dingungen auf den Veranstalter.

2012

JUGEND JAZZT

AUSSCHREIBUNGNRW-Landeswettbewerb 2012

SolowertungJazzorchester mit „Škoda Jazzpreis“

2. Da dem Wettbewerb durch finanzielle und räumliche Gege-benheiten Grenzen gesetzt sind, können nur bis zu 70 Kandi-daten für die Solowertung und max. 20 Jazzorchester zuge-lassen werden. Anmeldungen, die nach dem Erreichen dieserHöchstgrenzen eingehen, können nicht mehr berücksichtigtwerden. Sollten die genannten Zahlen vorher nicht erreichtwerden, so ist der Anmeldeschluss der 15. Dezember 2011.

3. Angemeldete Bewerber/innen, die nicht am Wettbewerb teil-nehmen können, sind verpflichtet, dies unverzüglich der Musikschule Dortmund mitzuteilen.

VI. Die JuryDie Jury des Wettbewerbs setzt sich zusammen aus namhaften Jazzdozenten (-dozentinnen) und -professoren der zum Wettbe-werb ausgeschriebenen Kategorien und Instrumente.

VII. Leistungsbewertung und Preise1. Der Vortrag der Wettbewerbsteilnehmer wird nach Punkten

bewertet und in 5 Leistungsstufen eingeordnet:

1. Preis 23 bis 25 Punkte2. Preis 20 bis 22 Punkte3. Preis 17 bis 19 Punktemit gutem Erfolg teilgenommen 14 bis 16 Punktemit Erfolg teilgenommen 11 bis 13 Punkte

2. In der Solowertung werden folgende Preise vergeben:

erste Preise in Höhe von bis zu 100 €

zweite Preise in Höhe von bis zu 75 €

dritte Preise in Höhe von bis zu 50 €

3. In der Orchesterwertung werden folgende Preise vergeben:

erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 150 € bis zu 400 €je Ensemble

4. Die besten Solisten der Orchester können mit Sonderpreisenausgezeichnet werden.

5. „Förderpreis der DEW 21“Die „DEW21“ stellt einen Förderpreis für den besten Solistender jeweiligen Altersgruppe in Höhe von je 200 € sowie einenUnterstützungsbetrag zur Anschaffung von Orchester-Equip-ment in Höhe von je 400 € für das beste Orchester der jewei-ligen Altersgruppe verbunden mit einem Auftritt im DEW21-Kundenzentrum.

VIII. Fördermaßnahmen1. Als Fördermaßnahmen können Workshops – in der Regel ein

Wochenende – veranstaltet werden, bei denen namhafte Dozenten und Dozentinnen mit den Wettbewerbsteilnehmernarbeiten. Hierzu erfolgt eine schriftliche Einladung.

2. Preisträger können zur Teilnahme in das JugendJazzOrchesterNordrhein-Westfalen eingeladen werden.

3. Das Jazzorchester, das von der Jury als beste Formation desWettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bun-desbegegnung „Jugend jazzt für Jazzorchester mit Skoda Jazzpreis 2012“ in Dresden.

IX. Konzerte der Preisträger1. Preisträger der einzelnen Kategorien werden bei einem

Konzert am Samstag, den 25. Februar 2012 im Dortmunder Jazzclub ’domicil’, Hansastr. 7-11, vorgestellt.

2. Für die Teilnehmer dieses Abschlusskonzerts stehen Freikartenzur Verfügung.

3. Die honorarfreie Teilnahme an diesem Konzert ist für diePreisträger verbindlich.

X. Übertragung und MitschnitteDer Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fern-sehaufnahmen sowie zu nicht kommerziellen Aufzeichnungen,die im Zusammenhang mit Wettbewerbsveranstaltungen gemachtwerden. Er überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit derAnerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.

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Förderung durch Jazz

Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und Persönlichkeit bildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt.

„Jugend jazzt“ ist wie „Jugend musiziert“ – nur anders

und dient dem besonders talentierten Jazznachwuchs. Junge Musikerinnen und Musiker mit ihren Bands und ganze Jazz-orchester haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum unter Beweis zu stellen.

Die Bundesbegegnung „Jugend jazzt mit dem ŠKODA-Jazzpreis“ des Deutschen Musikrates, zu der die besten Bands und Jazzorchester vorangegangener Landeswettbewerbe entsandt werden, findet jährlich in wechselnden Städten statt. Sie ist neben dem Wettbewerbsdurchgang eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt- und Informationsbörse, aber auch Workshop und Seminar und hat damit maßgeblich fördernde Wirkung für die Besten im Jazznachwuchs.

Die Bundesbegegnung wird in den „geraden“ Jahren für Jazzorchester abgehalten, in den „ungeraden“ für kleine Ensembles und Combos.

I. Trägerschaft

Träger ist der Landesmusikrat NRW in Kooperation mit der Musikschule Dortmund und dem Jazzclub „domicil“.

II. Zeitplan/Ort

Der Wettbewerb wird am 01./02. Februar 2014 in derMusikschule Dortmund, Steinstr. 35, durchgeführt.

IV. Teilnahmebedingungen für Jazzorchester

1. Zugelassen sind Mitwirkende mit Erstwohnsitz inNordrhein-Westfalen, die nach dem 01.02.1989 (bei der Bundesbegegnung 2014: nach dem 01.06.1989) geboren sind. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Da es sich um einen Jugendwettbewerb handelt, sind Nicht-Laien und Mitspieler, die vor dem 01.02.1989 (bei der Bundesbegegnung 2014: vor dem 01.06.1989) geboren sind, grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen – bei-spielsweise bei kurzfristigem Ausfall von Mitgliedern des Ju-gendjazzorchesters – können bis zu einem Anteil von 15 % an Aushilfen und erwachsenen Spielern der auf der Bühne befindlichen Spielstärke des Orchesters von der Wettbe-werbsleitung genehmigt werden.

2. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme bei den Bläsern darf in der klassischen Big Band-Literatur und -Stilistik nur einfach besetzt sein; der in der Partitur vorgegebenen Besetzung ist zu entsprechen. Zeitgenössische Kompositionen sind aus-drücklich erwünscht. Bei zeitgenössischen Originalwerken darf im Sinne der Komposition von der klassischen Big Band- Besetzung abgewichen werden, wenn das so vorgegeben ist.

3. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Kenntnisstand Jazz oder vorwiegend jazzgeprägt sein.

4. Jedes Orchester trägt drei Stücke unterschiedlichen Cha-rakters vor. Dabei sollte ein Titel aus der klassischen Swing- und Big Band-Ära entstammen.

5. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend und nicht allein die Leistung einzelner Solisten.

6. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss min-destens 15 Minuten betragen und darf maximal 20 Minuten nicht überschreiten.

7. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Orchesters entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten.

8. Die beteiligten Jazzorchester legen Partituren ihres Programms in zweifacher Ausfertigung beim Wettbewerb vor.

9. Ein Konzertflügel, Schlagzeug, Bass- und Gitarrenverstärker werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente sind von den Orchestern selbst mitzubringen.

III. Teilnahmebedingungen Solowertung

1. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 24 Jahre mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) stehen.

2. Ausgeschrieben sind folgende Kategorien:

Blasinstrumente - Trompete/Flügelhorn - Posaune/Ventilposaune - Sopran-, Alt-, Tenor-, Baritonsaxophon - Flöte - Klarinette

Instrumente der Rhythmusgruppe - Gitarre - Bass, E-Bass - Klavier, E-Piano, Orgel - Schlagzeug, Perkussion, Vibraphon

Diverse Instrumente - Violine, Cello, Oboe, Fagott etc.

Gesang

3. Spieldauer und Programm

3.1 Jeder Teilnehmer bereitet zwei Stücke unterschiedlichen Charakters vor, wobei eines der beiden mit der vom Veran-stalter gestellten Rhythmusgruppe gespielt werden muss. Das andere kann auch mit eigener Begleitung oder allein vorge-tragen werden. Der Einsatz eines Playbacks ist nicht gestattet. Eine Verständigungsprobe mit der Rhythmusgruppe ist möglich.

3.2 Die maximale Spieldauer des gesamten Wertungsvortrags beträgt 15 Minuten. Die Jury hat das Recht, ohne Angabe von Gründen vorzeitig abzubrechen.

3.3 Gespielt werden zwei Stücke, die auch Eigenkompositionen sein können. Hierbei gibt es keine stilistischen Beschränkungen. Jeder Teilnehmer sollte die Musik vortragen, die er mag. Unverzichtbarer Bestandteil des Vortrags ist die Improvisation. Die Jury freut sich auf kommunikative und originelle Beiträge.

3.4 Mit der Anmeldung hat der Wettbewerbsteilnehmer sein Programm schriftlich vorzulegen.

4. Altersgruppen

Die Solowertung erfolgt in folgenden Altersgruppen:

Altersgruppe I bis 14 JahreAltersgruppe II von 15 bis 18 JahreAltersgruppe III von 19 bis 24 Jahre

Stichtag ist der Wettbewerbstag.

NRW-Landeswettbewerb01./02. Februar 2014

Musikschule Dortmund

JUGEND JAZZTmit dem ŠKODA-Jazzpreis

10. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Jazzor-chestern die gleiche Mikrofonanlage zur Verfügung. Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ein Tontechniker bereit.

11. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

Die Wertung erfolgt in zwei Altersgruppen:(gilt nur für den NRW-Landeswettbewerb)

Altersgruppe I Durchschnittsalter bis 16 Jahre *)

Altersgruppe II Durchschnittsalter 17–24 Jahre

Stichtag ist der Wettbewerbstag.*) Sollte eine jüngere Gruppe als bestes Jazzorchester des Wettbewerbs nominiert wer-den, so wird dies durch die Einrichtung einer eigenen Altersgruppe bei der Bundesbe-gegnung, an der erfahrungsgemäß ältere Teilnehmer mitwirken, speziell berücksichtigt werden.

V. Anmeldungen

1. Anmeldungen sind schriftlich mit beiliegendem Vordruck zu richten an die

Musikschule Dortmund Steinstraße 35 · 44137 Dortmund Tel.: (0231) 50-27453 oder 50-23250 Fax: (0231) 5574483

Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen be-rücksichtigt werden.

2. Da dem Wettbewerb durch finanzielle und räumliche Gegebenheiten Grenzen gesetzt sind, können nur bis zu 70 Kandidaten für die Solowertung und max. 15 Jazzor-chester zugelassen werden. Anmeldungen, die nach dem Erreichen dieser Höchstgrenzen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten die genannten Zahlen vorher nicht erreicht werden, so ist der Anmeldeschluss der 19. Dezember 2013.

3. Angemeldete Bewerber/innen, die nicht am Wettbewerb teilnehmen können, sind verpflichtet, dies unverzüglich der Musikschule Dortmund mitzuteilen.

VI. Die Jury

Die Jury des Wettbewerbs setzt sich zusammen aus namhaften Jazzdozenten (-dozentinnen) und -professoren der zum Wettbewerb ausgeschriebenen Kategorien und Instrumente.