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ViDistA Nov. 2 004 Klaus-G. Westphal von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik 38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050 Studium der Elektrotechnik an der TU Braunschweig ab 1974 wiss. Mitarb. an der TUBS und Sachverständigentätigkeit seit 1990 selbständig als Sachverständiger Lehrbeauftragter an der FH Wolfenbüttel- Braunschweig Arbeitsgebiete: Meßverfahren zur Überwachung des Verkehrs Lichtsignalanlagen Technik zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration Auftraggeber: überwiegend Amtsgerichte

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ViDistA Nov. 2004

Klaus-G. Westphalvon der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik

38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050

Studium der Elektrotechnik an der TU Braunschweigab 1974 wiss. Mitarb. an der TUBS und Sachverständigentätigkeitseit 1990 selbständig als Sachverständiger Lehrbeauftragter an der FH Wolfenbüttel-Braunschweig

Arbeitsgebiete:Meßverfahren zur Überwachung des VerkehrsLichtsignalanlagenTechnik zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration

Auftraggeber: überwiegend Amtsgerichte

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ViDistA Nov. 2004

Klaus-G. Westphalvon der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik

38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050

neues Arbeitsgebiet:Beratung bei der Zulassung von Geräten zur Überwachung des Verkehrs

Auftraggeber: Hersteller

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Ansprüche an die Länge der Nachfahrstrecke bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

mit ViDistA

SeminarMobile Verkehrsüberwachung mit ViDistA – Verfahren

2004in Würzburg

08.11. - 10.11.2004

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Gliederung

1 Vorgaben in der Literatur

2 Besonderheit bei Videonachfahrsystemen

3 Technische Gegebenheiten

Abhängigkeiten, Definitionen

4 Vorschlag für eine Faustregel

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Länge der Nachfahrstrecke in der Literatur

Geschwindigkeit (km/h)

max. Abstand (m)

Nachfahrlänge (m)

50 ... 60 30 300 ... 400

61 ... 70 50 300 ... 400

71 ... 90 50 400 ... 600

91 ... 120 100 > 500

PP Berlin

Geschwindigkeit (km/h)

max. Abstand (m)

Nachfahrlänge (m)

bis 30 - = 150

bis 90 - = 300

über 90 - = 500

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deshalb ...

z.B.:

Nachfahrabstand zu kurz: Sicherheitsabstand unterschritten

Nachfahrabstand zu lang: Einhaltung eines gleich bleibenden Abstandes schwierig

Nachfahrstrecke zu kurz: Herstellung eines gleichbleibenden Abstandesinnerhalb kurzer Zeit schwierig

Nachfahrstrecke zu lang: Gefahr des Pendelns, „Gewöhnung“ an einen langsam sich ändernden Abstand

Probleme

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Faustregel

Nachfahrabstand = ½ Tachowert (max. ganzer Tachowert)

Nachfahrlänge = 6- bis 10-facher Nachfahrabstand

aber ...

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Nachfahrt mit Bilddokumentation

Nachfahrabstand = ½ Tachowert (max. ganzer Tachowert)

Nachfahrlänge = 6- bis 10-facher Nachfahrabstand

Die bisherigen Werte und die (Faust-)Regel

sind entwickelt und gelten nur für

Nachfahrt ohne Bilddokumentation.

Für

müssen eigene Überlegungen angestellt werden.

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Nachfahrt mit Videonachfahrsystemen

Literatur: Wird die Nachfahrt durch Fotos belegt und sind diese in kurzem Abstand (ca. 1-2 Sekunden) ausgelöst,kommt man mit „erheblich“ geringeren Nachfahrstrecken aus.

Das kann verallgemeinert werden zu:

Wird die Nachfahrt durch Bilder belegt ...

und betrifft dann auch Nachfahrten, die durch Videobilder dokumentiert sind.

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Technische Gegebenheiten

Für die folgenden Überlegungen ist davon ausgegangen, daß

die Auflösung des Wegstreckenzählers: 1 munddie Auflösung der Zeitmessung: 0,02 s

beträgt.

Dann würde man bei der Mindestweglänge von 1 m und der kleinsten Zeit von 0,02 sbereits eine Geschwindigkeit von 180 km/h erfassen können.

mit v in km/h s in m t in s

Geschwindigkeit = Weg / Zeit 63,tsv

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Minimale Nachfahrlänge

Nachfahrlänge: 1m

0

50

100

150

200

0 2 4 6 8 10 12

Zeitschritte (0,02 s)

erf

aßte

G

es

chw

ind

igk

eit

in

km

/h

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Nachfahrlänge 10 m (1)

Nachfahrlänge: 1m

0

50

100

150

200

0 2 4 6 8 10 12

Zeitschritte (0,02 s)

erfaß

te

Ge

sch

win

dig

ke

it in

km

/h

Nachfahrlänge: 10 m

0

50

100

150

200

0 20 40 60 80 100 120

Zeitschritte (0,02 s)

erf

te G

esch

win

dig

ke

it i

n

km

/h

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Nachfahrlänge 10 m (2)

Nachfahrlänge: 10 m

0

50

100

150

200

0 10 20 30 40 50 60 70

Zeitschritte (0,02 s)

erf

te G

esc

hw

ind

igke

it i

n

km/h

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Vorgabe Meßauflösung

Fazit:

Mit einer x-fachen Verlängerung der Nachfahrlänge ergibt sich auch die Anzahl der Zeitschritte x-fach.

Dann ergibt sich auch die Meßauflösung höher.

Je höher die gemessene Geschwindigkeit ist, desto geringer ist die Meßauflösung.Die Meßauflösung beschreibt den Geschwindigkeitsschritt, der mit einem einzigen Zeitschritt erzielt wird.

Es stellt sich daher die Frage, wie lang die Nachfahrstrecke sein muß, so daß auch bei höchster Meß- bzw. Auswertegeschwindigkeit die Meßauflösung noch einem vorgegebenen Wert entspricht.

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Meßauflösung bei 200 km/h

Im folgenden wird davon ausgegangen, daß die Meßauflösung

bei 200 km/h mindestens 1 km/h

betragen soll.

Mit :02063

,n,sv

020163

02063

,)n(,s

,n,sdv

180

2

1801 ndvnndvs

180

2

dvvs

ergibt sich die Meßauflösung zu:

aufgelöst nach s:

bzw. mit der Geschwindigkeit:

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Nachfahrlänge: Abhängigkeiten (1)

s = f (v)

0

100

200

300

400

500

0 50 100 150 200 250

Geschwindigkeit (km/h)

Nac

hfah

rlän

ge (m

)

dv = 0,5 km/h

dv=1 km/h

dv=2 km/h

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Nachfahrlänge: Abhängigkeiten (2)

s=f (dv)

0

100

200

300

400

500

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0

Meßauflösung dv (km/h)

Nac

hfah

rlän

ge (m

)

v=50 km/h

v=100 km/h

v=150 km/h

v=200 km/h

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (1)

Meßgeschwindigkeit über der Nachfahrlänge

0

50

100

150

200

250

300

350

400

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

erm

itte

lte

Ge

sch

win

dig

keit

(k

m/h

)

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (2)

Meßgeschwindigkeit über der Nachfahrlänge

180

185190

195200

205

210215

220

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

erm

itte

lte

Ge

sch

win

dig

keit

(k

m/h

)

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (3)

Meßgeschwindigkeit über der Nachfahrlänge, Parameter v

0,0050,00

100,00150,00200,00250,00300,00350,00400,00

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

erm

ittel

te

Ges

chw

indi

gkei

t (k

m)

200

150

100

50

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (4)

Abweichung über der Nachfahrlänge, Parameter: v

0,0020,0040,0060,0080,00

100,00120,00140,00160,00180,00

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

Ab

we

ich

un

g (

km/h

)

200

150

100

50

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (5)

Abweichung über der Nachfahrlänge, Parameter: v

0,00

2,00

4,00

6,00

8,00

10,00

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

Ab

wei

chu

ng

(km

/h)

200

150

100

50

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (6)

Abweichung über der Nachfahrlänge,v = 200 km/h, Parameter: Zeitschritt (s)

0,0020,0040,0060,0080,00

100,00120,00140,00160,00180,00

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

Abw

eich

ung

(km

/h)

0,02

0,04

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Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (7)

Abweichung über der Nachfahrlänge, v = 200 km/h, Parameter: Zeitschritt (s)

0,00

2,00

4,00

6,00

8,00

10,00

0 50 100 150 200 250

Nachfahrlänge (m)

erm

itte

lte G

esc

hwin

digk

eit

(km

/h) 0,02

0,04

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Fazit

Geschwindigkeit Nachfahrlänge, mindestens

bis 50 km/h 14 m

bis 100 km/h 56 m

bis 150 km/h 125 m

bis 200 km/h 225 m

Vorschlag für Faustregel, sofern mit 0,02-s-Zeitschritten (Halbbilder) gearbeitet wird:

Die Länge der Nachfahrstrecke muß größer als der gefahrene Geschwindigkeitswert (als Meter-Wert) sein.

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Ende

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit