VO Politik und Recht - Persönliche...

155
POLITIK UND RECHT Dr. Gernot Stimmer http://homepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/ INHALTE Theorien über Recht und Staat Vergleich kontinentaleuropäischer vs. angloamerikanischer Rechtskreis Gegenüberstellung Zivilrecht-Strafrecht- Verfassungs- und Verwaltungsrecht Verfassungs- und Regierungssysteme Europäisches Recht

Transcript of VO Politik und Recht - Persönliche...

Page 1: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

POLITIK UND RECHT

Dr. Gernot Stimmer

http://homepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/

INHALTE

� Theorien über Recht und Staat

� Vergleich kontinentaleuropäischer vs. angloamerikanischer Rechtskreis

� Gegenüberstellung Zivilrecht-Strafrecht-Verfassungs- und Verwaltungsrecht

� Verfassungs- und Regierungssysteme

� Europäisches Recht

Page 2: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

PRÜFUNGSMODUS

� Schriftlicher Test an Hand von Fallbeispielen unter Verwendung von Skriptum, Mitschriften und Gesetzestexte• sechs Fragen (48 Punkte/16 Punkte Minimum)

• eigenes Papier erforderlich

� Anmeldung auf Homepage oder durch Eintragung in Prüfungsliste bei Fr. Graf (Inst. f. Politikwissenschaft, NIG, 2.Stock)

PRÜFUNGSTERMINE

� 1. Prüfung: Mittwoch, 31. Jänner, 2007 8:15-9:45 h, HS 7

� 2. Prüfung: Mittwoch, 28.Februar, 2007 8:15-9:45 h, HS 7

� 3. & 4. Prüfung: SS 2007

Page 3: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ÜBERBLICK1) Begriffsbestimmungen2) Rechtsbildungsquellen3) Zivilrecht – Zivilprozess4) Strafrecht – Strafprozess5) Staatstheorien und Verfassung 6) Grundrechte - Menschenrechte7) Zwischenstaatliches und

Supranationales Recht

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Page 4: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

POLITIK DEFINITIONENNormativ

� Politik =• Soll-Zielwert

• Rechte Ordnung

• Freiheit

� Vertreter:• Platon

• Aristoteles Aristoteles384 - 322 vuZ.

POLITIK DEFINITIONEN

� 4 Betrachtungsausrichtungen:• Normativ

• Deskriptiv

• Gouvernmental

• Emanzipatorisch

Page 5: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

POLITIK DEFINITIONEN

Deskriptiv

� Politik =• Autoritative Zuteilung von

Werten

• Interessensdurchsetzung

� Vertreter:• D. Easton

David Easton1917-

POLITIK DEFINITIONEN

Gouvernmental� Politik =

• Herrschaft

• Macht

• Führung

• Hierarchie

� Vertreter• A. Bergsträsser

• O. FlechtheimOssip Flechtheim

1909-1998

Page 6: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

POLITIK DEFINITIONEN

Emanzipatorisch

� Politik =• Machtbeschränkung

• Partizipation

• Herrschaftsauflösung

� Vertreter• J. Habermas

Jürgen Habermas1929-

DIFFERENZIERUNGENdes Österreichischen Rechts

� …nach der Durchsetzung

� …nach der Funktion

� …nach der Entstehungsform

� …nach dem Rechtsträger

� …nach dem Status der Akteure

Page 7: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

nach der Durchsetzung

z.B. gesellschaftliche, religiöse, sittliche Normen

d.h. Gesetze

Normen ohne Zwangs-durchsetzung mittels

Staatlicher gewalt

Rechtsnormen/

Zwangsnormen

DIFFERENZIERUNGEN

nach der Funktion

z.B. Steuerreformz.B. Strafvollzug Exekutionsrecht

z.B. Strafrecht, Zivilrecht

Zu- und Umverteilung von Gütern

Vollziehung von Rechtsakten

Regelung individueller Verhaltensweisen

ZuweisungsnormVollzugsnormVerhaltensnorm

Page 8: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

nach der Funktion

steigendgeringsteigendZuweisungsnormen

steigendsteigendsteigendVollzugsnormen

steigendsteigendgeringVerhaltensnormen

Verwaltungs/ Verfassungsrecht

StrafrechtPrivatrecht

DIFFERENZIERUNGEN

nach der Entstehungsform� Gesetz im formellen/materiellen Sinn

z.B. Verordnungz.B. Einzelfallgesetz

alle generell-abstrakte Normen ohne Unterscheidung des Entstehungsverfahrens

parlamentarische Gesetzgebung ohne Unterscheidung des Inhalts

Kriterium: Norminhalt

Kriterium: Entstehungsverfahren

Materielles GesetzFormelles Gesetz

Page 9: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

nach der Entstehungsform� Verfassung im formellen/materiellen Sinn

d.h. Wahlordnung, Geschäftsordnung des Parlaments

d.h. Gesetzesteile im Verfassungsrang

Gefahr: Missbrauch durch Gesetzgeber, Normen der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen

alle Normen die inhaltlich die Verfassung eines Staates betreffen

alle Normen die im förmlichen Verfahren der Verfassungsgesetzgebung entstehen, unabhängig vom Inhalt

Materielle VerfassungFormelle Verfassung

DIFFERENZIERUNGEN

nach dem Rechtsträger

zur Durchsetzung des eigenen Verhaltens oder Erzwingung fremden Verhaltens

z.B. ABGB

der Rechtsperson gegen andere zustehende Befugnisse

Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung

Subjektives RechtObjektives Recht

Page 10: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

nach dem Rechtsträger� Subjektives Recht

z.B.

�Schuldrecht

�Anspruch auf Erbschaft

z.B.

�Herrschaftsrecht (Eigentum, Sachenrecht)

�Immaterialgüterrecht (Patent, Urheberrecht)�Persönlichkeitsrecht (Recht auf Leben, Namen, Eigenes Bild)

�Familienrechte

Wirkung nur gegen bestimmte Personen

Wirkung gegen jeden

Relative RechteAbsolute Rechte

DIFFERENZIERUNGEN

nach dem Status der Akteure

Normen zwischen Rechtspersonen zur Regelung privater Rechtsverhältnisse

Normen der öffentlich-rechtlichen Körper-schaften (Behörden) gegenüber anderen Rechtspersonen

PrivatrechtÖffentliches Recht

Page 11: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

nach dem Status der Akteure� Abgrenzungstheorien

private Rechtsperson

Gleichordnung der Rechtsverhältnisse

Interessen des Einzelnen

Privatrecht

HoheitsgewaltUnter/ Überordnung der Rechtsverhältnisse

Interessen der Allgemeinheit

Öffentliches Recht

Subjekts-theorie

Subjektions-theorie

Interessens-theorie

DIFFERENZIERUNGENAllgemeine Bedeutung

� Erklärung…des Funktionierens der praktischen Normsetzung des Verwaltungsstaates

� Verständnis…für Normsetzung der EG/EU: Verordnung, Richtlinie, Empfehlung

� Vergleichbarkeit…mit anderen Rechtsetzungsquellen (CaseLaw-System)

Page 12: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONEN

� erfolgen nach…• Normativen Kriterien (Gerechtigkeit)

• Funktionalen Kriterien (Steuerung)

• Soziologischen Kriterien (soziale Gewohnheiten)

• Juristischen Kriterien (Zwangsdurchsetzung)

RECHTSDEFINITIONEN

wichtigste Beispiele

� Normativ• Naturrecht

� Göttlich� Rational (Vernunftsrecht)

� Modern (ab 1945)

� Funktional• Positivismus

• Reflexibles Recht

• Systemtheorie

� Soziologisch• Rechtssoziologie

� Juristisch• Rechtspositivismus

Page 13: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONEN

Normativ: Naturrecht

� Rechtsnormen unterliegen über-geordneten allgemeinen Rechtsprinzipien des• Göttlichen Naturrechts

• Modernen Vernunftrechts

� Hauptvertreter:• Gustav Radbruch

• Thomas v. AcquinThomas v. Acquin

1225-1274

RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht

Göttliches Naturrecht vs. Vernunftsrecht

• Recht in 3 Ebenen geteilt� lex aeterna

• ewiges Recht der göttlichen Weltregierung

� lex naturalis• ableitbare

Rechtsgrundsätze

� lex humana• daran gebundenes

menschliches Recht

• Aus der Natur des Menschen und der vernünftigen Weltordnung sind allgemeingültige Rechtsgrundsätze ableitbar

Page 14: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht

�Vernunftsrecht: Definition menschlicher Natur

Wiederherstellung durch Revolution und Abschaffung des Rechts

Freiheit im vorkapitalistischen UrzustandK. Marx

Weltrechtsordnung des Weltstaates

Vernunft und SittlichkeitI. Kant

Wiederherstellung der „zweiten Natur“ durch Volonté Générale

Freiheit und Gleichheit im UrzustandJ.J. Rousseau

civic governmentvorstaatliche GrundrechteJ. Locke

starker Staat ohne Grundfreiheiten

Gewalt, Angst vor TodT. Hobbes

Rechtsordnungmenschliche Natur

RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht

� Modernes Naturrecht� Wiederentdeckung des Naturrechts aufgrund

Erfahrungen bis 1955• Schwächen

� Relativierung durch Meinungspluralismus

� Konflikt: Universelle vs. regionale Menschenrechte

� Instrumentalisierung durch Ideologien

• Verdienste� Verknüpfung positiven Rechts mit Sittlichkeitsnormen

� Aufzeigen von neuen Rechtsproblemen (Sterbehilfe, Gentechnologie)

� Verankerung der Menschenrechte in staatliche und zwischenstaatliche Rechtsordnungen

Page 15: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONEN

Funktional: Positivismus

� Recht besteht aus exklusiv vom Staat gesetzte Normen mit Zwangsgewalt ohne

� religiöse

� metaphysische� moralische

� soziologische

Begründung

� Hauptvertreter:• Hans Kelsen Hans Kelsen

1881-1973

RECHTSDEFINITIONEN

Funktional: Reflexibles Recht

� Recht als Steuerungsmittel zur gesellschaftlichen Modernisierung

� Differenzierung des politischen Gesamtsystems in• Polity

� Ordnung des Systems, Verfassung

• Politics� Verfahrensregelungen zur Entscheidungsfindung,

Konfliktlösung

• Policy� Inhalte, Problemlösungen

Page 16: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENFunktional: Reflexibles Recht

� Instrumente der Steuerung� Regulierung

• Regelung Verhalten des und Anforderungen an Adressaten durch rechtliche Gebote, Verbote, Genehmigungen

� Finanzierung • Verhaltenseinwirkung durch positive (Subvention) bzw. negative

(Steuer) finanzielle Anreize

� Information• Steuerung durch Überzeugung

� Leistung• „Service“ durch staatliche Behörden (Sicherheit, Bildung)

� Strukturierung• Veränderung der Entscheidungsabläufe (Delegierung,

Regionalisierung, Autonomie)

RECHTSDEFINITIONEN

Funktional: Systemtheorie

� Aus dem funktionalen Verständnis von Politik und politischer Herrschaft ergibt sich für die Systemtheorien auch ein rein instrumenteller Bezug zu Recht und Verfassung

� Recht = Steuerung

Page 17: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENFunktional: Systemtheorie

� Hauptvertreter� D. Easton

• Normen als Output-Leistung des Politischen Systems� G. Almond

• Drei Output-Funktionen� Regelsetzung (Legislative)� Regelanwendung (Exekutive)� Regelauslegung (Judikative)

� N. Luhmann• Recht als Steuerungssprache von Macht des

politischen Systems gegenüber den Subsystemen

RECHTSDEFINITIONEN

Soziologisch: Rechtssoziologie� Recht als Regeln

bestimmter Bereiche des sozialen Lebens ableitbar aus

� dem sozialen Milieu� Gruppeninteressen� dem kulturellen Verhalten

� Hauptvertreter• Georges Gurvitch• Max Weber Max Weber

(1864-1920)

Page 18: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität

RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität

� Recht entsteht nach nicht vernünftig begründbaren Kriterien (Orakel, Duell, Gottesurteil, Jury)

� z.B. germanisches/ frühmittelalterliches Recht

• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität

Page 19: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität

� Recht entsteht durch willkürliche Fall-zu-FallEntscheidung nach dem Rechtsgefühl

� z.B: orientalischer Kadi

• Materiale Rationalität• Formale Rationalität

RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität

� Recht entsteht auf der Grundlage von klar vorformulierten materiellen Grundsätzen der Religion, Machtinteressen, usw.

� z.B. islamisches Recht (Sharia), sozialistisches Recht der Sowjetunion

• Formale Rationalität

Page 20: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität

� Recht entsteht ausschließlich nach generellen inhaltlich oder formal rationalen Kriterien

� z.B. modernes positivistisches Recht

RECHTSDEFINITIONEN Soziologisch: Rechtssoziologie

� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung

� Kapitalismus und Recht nach Max Weber• modernes kapitalistisches Wirtschaftssystem

basiert auf Verbindung von� zweckrationalem Verhalten des Individuums

� formaler Rationalität des Rechts

Page 21: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSDEFINITIONEN

Juristisch: Rechtspositivismus

� Staat als Summe aller Normen

� Monopol des Gesetzesrechtes

� Logische Rangordnung vom Verfassungsprinzip zum individuellen Rechtsakt

� Hauptvertreter:• Hans Kelson

• Adolf J. Merkl Adolf Merkl(1890-1970)

RECHTSBILDUNGSQUELLEN

Page 22: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSQUELLEN 3 Grundtypen

� Gewohnheitsrecht• Rechtsbildung durch mündliche

Überlieferung

� Richterrecht• Rechtsschöpfung durch individuelle

Fallentscheidungen

� Gesetzesrecht• Rechtsbildung durch schriftliche

Rechtssetzung durch Gesetzgeber

HISTORISCHE RECHTSKREISE

� 2 westliche Rechtskulturen mit unterschiedlicher Geltung der drei Rechtsquellen• Kontinentaleuropäischer Rechtskreis

� West-, Süd- und Osteuropa

• Angloamerikanischer Rechtskreis� Großbritanien, USA, Australien, Südafrikanische

Republik

Page 23: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Grundmerkmale� Kontinentaleuropäisch

• Rezeption des Römischen Rechts

• Kodifizierungeinheitlicher staatlicher Rechtsordnungen

• Naturrecht vs. Rechtspositivismus

• Dominanz von Positivismus und Interessenjurisprudenz

� Angloamerikanisch• Common Law

(Gewohnheitsrecht)

• Case Law(Richterliches Fallrecht)

• Precedence (Bindung an frühere Urteile)

• Overruling (Abgehen von alten Urteilen)

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Entwicklung: Angloamerikanisch� Entstehung von Common Law

� Thomas Hobbes (1588-1679)• Auf Vernunft begründetes

Recht durch souveränen König als oberster Gesetzgeber und Richter

� Edward Coke (1552-1634)• Recht als weiterentwickeltes

Gewohnheitsrecht (kollektive historische Weisheit), über König und Parlament

versus

� Durchsetzung des Rechtsverständnisses von Coke

Page 24: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Entwicklung: Kontinentaleuropäisch� Rezeption des römischen Rechts

� Christian Thomasius (1655-1738)• Sozialliberaler Ansatz• Gegen die Rezeption des röm.

Rechts; Rückbezug zum alten deutschen Gewohnheitsrecht (Germanisten)

� Carl v. Savigny (1779-1861)• Wirtschaftsliberaler Ansatz• Recht der bürgerlichen

Gesellschaft basiert auf Begriffslogik des röm. Rechts (Romanisten)

� Sieg der Romanisten mit der Kodifizierung des BGB 19OO

versus

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Geltung der Rechtsquellen

ergänzende Rechtsquelle

heutige primäre Rechtsquelle

ursprüngliche Rechtsquelle

Anglo-amerikanischer

Rechtskreis

primäre Rechtsquelle

Gesetzesrecht

Gesetzesanwendung (nicht Quelle)

Richterrecht (Rechtsprechung)

subsidiäre Rechtsquelle

Gewohnheitsrecht

Kontinental-europäischer Rechtskreis

Page 25: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Geltung der Rechtsquellen� Gewohnheitsrecht

� Kontinentaleuropäisch• subsidiäre Rolle als

Rechtsquelle• Geltung abhängig von

� Dauer der Anwendung des Rechtsbrauchs

� Überzeugung der Rechtmäßigkeit

� Anerkennung durch Gesetzgeber

• Hauptanwendungsbereich: Wirtshafts-Handelsrecht

� Angloamerikanisch• traditionelle

Rechtsbildungsquelle • Weiterentwicklung

durch richterliches Case Law

• aktuelles Problem: Common Law vs. EU-Recht

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Geltung der Rechtsquellen� Richterrecht

� Kontinentaleuropäisch (Bsp. Österreich)• Freie Autorität vs.

Präjudizenvermutung: Richter ist nicht an Vorentscheidung gebunden, soll sie aber argumentativ berücksichtigen

� Angloamerikanisch (Bsp. England)• Bindungswirkung der Precedents• Stare Decidensis: jeder Richter

hat sich an Entscheidungen seines Vorgängers zu halten

• Distinguishing: Modifzierung durch Aufzeigen von Unterschied zwischen neuem und altem Fall

• Overruling: Begründete Aufhebung von� Holding (Kern des Urteils)� Dictum (Details des Urteils)

Page 26: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Geltung der Rechtsquellen� Gesetzesrecht

� Kontinentaleuropäisch • Rezeption des Römischen

Rechts• Kodifizierung der

Rechtsordnungen • Durchsetzung des

positivistischen Rechtsverständnisses� Gesetz im formellen und

materiellen Sinn wird alleinige Rechtsschöpfungsquelle

• Probleme� Überregulierung und

Unregierbarkeit

� Angloamerikanisch• Gesetzesrecht Zunahme

(Verwaltungs- u. Strafrecht)� GB: Statute law des

Parlaments� USA: Gesetze des

Kongresses, Bundes- und Gliedstaaten

• Probleme � GB: Richterrecht vs

Gesetzesrecht, letzte Instanz: House of Lords

� USA: Kontrolle durch “judicial review“ aller Gerichte

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Geltung der Rechtsquellen� Gesetzesrecht

� Höchste Ausformung: Moderner Verwaltungs-/Wohlfahrtstaat� Dadurch bewirkte Probleme:

• Verrechtlichung/Überregulierung• Bürokratisierung• Einzelfallgesetzgebung

� Nur für einzelne Personen oder Sachverhalte geltende Normen

� Gegentendenzen:• Differenzierung Gesetz im formellen vs. materiellen Recht• Entrechtlichung

� Rückzug des staatlichen Regelungsanspruchs (Wirtschaftsrecht)• Privatisierung

� Übertragung an andere Regelungskräfte (Markt, Gesellschaft)

Page 27: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE Geltung der Rechtsquellen� Richterrecht und Gesetzesrecht

Aktuelles Problem: EU-Recht� Kontinentaleuropäisch

• Rechtsakte der EU höherrangig als österreichisches (Verfasssungs-)Recht

• Entscheidungen des EuGH bindend für österreichischen Gesetzgeber und Judikative

� Angloamerikanisch• Rechtsakte der EU-

Organe höherrangig

• Entscheidungen des EuGH haben Präjudizwirkung

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Gesetzesrecht�Kontinentaleuropäische Rechtsauslegung

� Im Gegensatz zu angloamerikanischem Rechtskreis, Bindung der Judikative an das Gesetzesrecht (z.B. ABGB, Straf GB)

� Zwei Instrumente zum Verständnis der anzuwendenden Norm:• Interpretation• Analogie

Page 28: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE RECHTSKREISE

Gesetzesrecht�Kontinentaleuropäische Rechtsauslegung

� Interpretation (Österreich)• Subjektive Interpretation

(§6 ABGB)� Bedeutung der Worte� Absicht des historischen

Gesetzgebers

• Objektive Interpretation (moderne Tendenz)� aktueller Zweck des

Gesetzes

� Analogie• Rückschluss auf ähnliche

Rechtsfälle bei Gesetzeslücken� Gesetzesanalogie

• Übertragung eines gesetzlich geregelten Tatbestandes

� Rechtsanalogie• Übertragung von

allgemeinen Rechtsgrundsätzen

RECHTSGELTUNGGeltung vs. Wirkung

� Rechtsgeltung• Recht gilt, wenn es im rechtlichen Sinn als Norm existiert (normative

Geltung)• Begründung des Geltungsanspruchs durch formale Kriterien der

Rechtssetzung (z.B. parlamentarischer Gesetzesbeschluss)

� Rechtswirkung• nachweisliche Durchsetzbarkeit (faktische Geltung/ Effektivität)• normative Kraft des Faktischen

� Effektivitätsverlust• Bei dauerndem Verlust der Wirksamkeit, auch Ende der normativen

Geltung

Page 29: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Warum Gilt Recht?

� Aufgrund der • Durchsetzbarkeit

• logischen Ableitung der Rechtsnormen

• Anerkennung durch die Rechtsgemeinschaft

RECHTSGELTUNG

Warum Gilt Recht?� Aufgrund der Durchsetzbarkeit

� Grundlage der Geltung von politischer Macht mit Zwangsgewalt

� Vertreter• John Austin (1700-1859), GB

Page 30: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?

� Aufgrund der logischen Ableitung der Rechtsnormen

� Theorie der Grundnorm• Hypothetische Grundnorm als Ersatz für frühere

metaphysisch-religiöse Begründungen

• Stufenbau nach dem Erzeugungszusammenhang, bzw. Rang der Rechtsquellen

� Vertreter• H. Kelsen

• A.J. Merkl (Österr.)

RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?

� Aufgrund der logischen Ableitung der Rechtsnormen: Stufenbau der Rechtsordnung

Grundnorm

Bundesverfassung (B-VG) Bundesgesetze im Verfassungsrangeinfache

BundesgesetzeVerordnungen

individuelle Akte der Staatsgewalt:Urteile, Bescheide, unmittelbare Zwangs- und Befehlsgewalt

Landesverfassung Landesgesetze

Page 31: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?

� Aufgrund der Anerkennung durch die Rechtsgemeinschaft

� Übereinstimmung mit Prinzipien der Gerechtigkeit vs Rechtspositivismus und „Gesetzlichem Unrecht“

� Vertreter• G. Radbruch (1878-1949)

RECHTSGELTUNG

Widerstandsrecht� Historische Wurzeln

� Germanisches Feudalrecht• wechselseitige Verpflichtung Führer-

Gefolgschaft

� christlich-katholisches Naturrecht• Thomas v. Acquin: Recht zum

Tyrannenmord

Page 32: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Widerstandsrecht� Modernes Naturrecht der Aufklärung

� Volkssouveränität als Quelle aller Staatsgewalt

� Widerstand gegen Unterdrückung als Menschenrecht

� Reaktion auf Rechtspositivismus nach 1945• Bonner Grundgesetz 1949: individuelles

Widerstandsrecht gegen jeden, der die demokratische Ordnung beseitigt

RECHTSGELTUNG

Widerstandsrecht� Angloamerikanische Entwicklung

� Ziviler Ungehorsam• J. Rawls: öffentliche, gewaltlose,

gewissensbestimmte rechtswidrige Handlung gegen schwerwiegende staatliche Ungerechtigkeiten

• konkrete Beispiele: Mahatma Ghandi, Martin Luther King Jr.

Page 33: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Antike, Mittelalter: Einheit von Recht + Moral

• Recht ein Teil der göttlichen Ordnung zur Erreichung des Gemeinwohls:

� Neuzeit: völlige Trennung• Rechtspositivismus, Interessenjurisprudenz

� Verbindung der 2 Sichtweisen• I. Kant (1724-1804)

� Legalität impliziert vernunftsmäßige Übereinstimmung von Gesetz + Moralität (kategorischer Imperativ)

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin

� Probleme: • Eingriffsintensität der modernen Medizin in menschliche

Rechtsgüter� Leben

� körperliche Unversehrtheit� individuelle Selbstbestimmung

• Recht als Ersatz für moralischen Konsens

Page 34: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin

� Verhältnis Arzt – Patient:• Paternalismus

� Fürsorgeprinzip

� Hippokratischer Eid

• Autonomie des Patienten� Anerkennungsverhältnis

� Prinzip des „informierten Konsenses“

� Verbot der eigenmächtigen Heilbehandlung

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin

� Vorraussetzungen des „informierten Konsenses“• Information

� „verständlich und schonungsvoll“

� therapeutisches Prinzip: Grenzen der Aufklärungspflicht bei Schadenserwartung durch Prognose

• Urteilsfähigkeit� auch bei geschäftsunfähigen Personen

Page 35: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin

� Problem des „informierten Konsenses“ bei einwilligungsunfähigen Personen:• Patientenverfügung

� Vorausverfügung über Erhalt bzw. Ablehnung medizinischer Maßnahmen

� Grundsätzliche Verbindlichkeit

• vermuteter Patientenwille, z.B.� frühere Aussagen

� religiöse Überzeugungen

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Konkrete Fälle

� Transplantation

� Euthanasie

� Humangenetik

� Klonen

� Embryonenforschung

� Somatische Gentherapie

Page 36: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation

� Art der Organspende• Lebendspende

• Organentnahme von Toten� irreversibler Herz-Atemstillstand� Irreversibler Hirntod

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation

� Spenderegelungen• Zustimmungsregelung

� eng: ausdrückliche Zustimmung

� erweitert (D): Zustimmung durch Angehörige

• Widerspruchsregelung� eng (Ö): ausdrücklicher Widerspruch, Widerspruchsregister

� erweitert: Untersagung durch Angehörige

Page 37: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation

� Empfängerregelung• Gewebeverträglichkeit

• Dringlichkeit

• Chancengleichheit (Warteliste)

Page 38: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Euthanasie

� direkte, aktive Sterbehilfe (in Ö verboten)• gezielte Tötungshandlung durch andere Person ohne

ausdrücklichen Wunsch des Kranken• „Tötung auf Verlangen“

� indirekte, aktive Sterbehilfe (in Ö straffrei)• Schmerzbekämpfung mit Beschleunigung des

Sterbeprozesses

� passive Sterbehilfe (in Ö straffrei)• Verzicht auf/Abbruch von lebenserhaltenden

medizinischen Maßnahmen

Page 39: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Euthanasie

� Rechtliche Probleme• Selbstbestimmungsrecht

• Behandlungspflicht des Arztes

• Grenzen der Solidarität

Page 40: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives
Page 41: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives
Page 42: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Humangenetik

� Probleme• Manipulativer Zugriff auf menschliches Erbgut

• Recht auf informationelle Selbstbestimmung (der „gläserne Mensch“)

� Konkrete Fälle• Genanalysen bei Arbeitnehmern/Versicherten (in Ö verboten)

• pränatale Diagnostik: Früherkennung genetischer Defekte des Embryos

• Präimplantationsdiagnostik: genetische Analyse befruchteter Eizellen („in-vitro-fertilisation“)

RECHTSGELTUNGMoral

� Anwendungsfall Medizin: Klonen, Embryonenforschung, Gentherapie

� Klonen• Reproduktion eines Individuums mit gleichem

genetischen Code (weltweit verboten)

� Embryonenforschung (rechtliche Uneinheitlichkeit)• Forschung mit überzähligen Embryonen• Gewinnung von Stammzellen

� Gentherapie• Somatisch: nur therapierte Person betroffen (straffrei)• Keimbahn: Nachwuchs auch betroffen (weltweit

verboten)

Page 43: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives
Page 44: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moral� Anwendungsfall Medizin: Prinzipien Medizinischer Verteilungsgerechtigkeit

� gerechter Anteil an• Makroallokation (Gesamtgesundheitsausgaben)

• Mikroallokation (individuelle Zuteilung)

� Anspruch auf angemessene Versorgung

� Vermeidung von Diskriminierung

� Recht auf selbstverantwortliche Lebensführung

� gesellschaftliche Gesamtverantwortung

Page 45: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Gerechtigkeit – Gleichheit

� Gerechtigkeit• subjektiv (Tugend)/ objektiv (normatives Prinzip)• austeilend-geometrisch/ ausgleichend-arithmetisch

� Gleichmäßigkeit und Sachgemäßheit (Rechsstatus) vs. Gleichwertigkeit (Schadenersatz)

� Gleichheit• Formal (Gleiche Rechtsfolgen für gleichen Tatbestand)• Materiell (Inhaltliche Gleichheit - Diskriminierungsverbot)

� Billigkeit• Korrektur der ausgleichenden Gerechtigkeit (Einzelfall) gegen die

formale Gleichheit (Gesetz)

RECHTSGELTUNG

Moderne Gerechtigkeitstheorien� John Rawls

� Theorie der Gerechtigkeit (1971)• Gerechtigkeit als

Überlegungsgleichgewicht zwischen Gerechtigkeitsprinzipien und praktischer Erfahrung

• Ungleichheit nur legitim bei maximalen Vorteil für die Ärmsten und Partizipation aller

John Rawls1921-2002

Page 46: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

RECHTSGELTUNG

Moderne Gerechtigkeitstheorien� Michael Waltzer

� Sphären der Gerechtigkeit (1992)• Gegen politischen Liberalismus

von Rawls

• Kommunitarismus� Gerechtigkeit bedarf unterschiedliche

Kriterien (Verdienst, Leistung, Bedürfnis) bei der Verteilung sozialer Güter

• Neuer Liberalismus� Kunst der Trennung

Michael Waltzer

ZIVILRECHT - STRAFRECHT

Page 47: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

GLIEDERUNG

� materielles Zivil-bzw. Strafrecht• Begriffe

• Definitionen

• Rechtsinstituten

� formelles Zivil-bzw. Strafrecht• Verfahren

• Organisation

• Instanzen

ZIVILRECHTBedeutung

� Römisches Zivilrecht ist Rechtsgrundlage für • Modernes Zivilrecht in Europa (ABGB)

• Ausdifferenzierung des „Öffentlichen Rechts“ (Strafrecht, Staatsrecht)

• Entwicklung der wichtigsten Rechtsbegriffedes modernen Rechtsordnung

Page 48: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe� Rechtsperson

• physische Person

• juristische Person

� Rechtsfähigkeit• Geschäftsfähigkeit

• Deliktsfähigkeit

� Rechtsgeschäft

� Sache

� Verschulden

� Haftung

� Schadenersatz

� Prozess

� Urteil

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson

� physische Person

� Träger von individuellen Rechten und Pflichten

� Römisches Recht: Gebunden an den Status des römischen Bürgers (civis romanus) durch

• Geburt• Verleihung

� Modernes Naturrecht: Ableitung aus der Natur des Menschen als vernünftiges Wesen (angeborene Rechte jedes Menschen)

Page 49: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson

� juristische Person

� Übertragung der Rechtspersönlichkeit auf• Mehrzahl von Individuen (Personengesellschaft)• private und öffentliche Einrichtungen (Anstalten,

Stiftungen)

� Rechtsgrundlage für • modernes Wirtschaftsrecht (Aktien-

Handelsgesellschaft)• Staats und Verwaltungsrecht (Körperschaften

öffentlichen Rechts)

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson

� juristische Person� Entstehung

• Privatrecht� privatrechtlicher Gründungsakt (Satzung, Vertrag) + öffentlich-

rechtlicher Akt (Anerkennung – Nichtuntersagung, Konzession, Staatlicher Gründungsakt (Rechtsanspruch, zB GmbH))

• Öffentliches Recht� staatlicher Gründungsakt (Gesetz, Verfassung)

� Arten von Gesellschaften• Körperschaften

� Personenvereinigungen mit festen Mitgliedschaften, Satzungen und Vertretungsorganen (Vereine, Genossenschaften bzw. Gemeinden, Länder)

• Vermögensgesamtheiten� auf Dauer oder auf bestimmte Zeit errichtete Vermögen zur

Erreichung bestimmter Ziele (Stiftungen, Anstalten, Fonds)

Page 50: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe: Rechtsfähigkeit� Rechtsfähigkeit = Handlungsfähigkeit

• Fähigkeit zu Handlungen und Unterlassungen, die Rechtsfolgen auslösen

• daraus entstehen weitere Fähigkeiten

RECHTSFRECHTSFRECHTSFRECHTSFÄÄÄÄHIGKEIT HIGKEIT HIGKEIT HIGKEIT –––– HANDLUNGSFHANDLUNGSFHANDLUNGSFHANDLUNGSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT

GESCHGESCHGESCHGESCHÄÄÄÄFTSFFTSFFTSFFTSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT DELIKTSFDELIKTSFDELIKTSFDELIKTSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe: Rechtsfähigkeit� Geschäftsfähigkeit

• Fähigkeit durch eigenes Handeln rechtsgeschäftlich tätig zu werden (Rechte/ Pflichten)

� Beschränkungen• Verschulden• Geistige Behinderung

• Altersgrenzen (minderjährig/ volljährig)

� Deliktsfähigkeit• Verantwortlichkeit für

eigenes rechtswidriges Verhalten

� Beschränkungen:• Verschulden• Geistige Behinderung

• Altersgrenzen

• Bei juristischen Personen: Organhaftung physischer Personen

Page 51: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe: Rechtsgeschäft� Durchsetzbare private Willenserklärung

(=rechtsgestaltender Tatbestand- Rechtsfolge)

� Differenzierungen• Einseitig/ zwei- oder mehrseitig

• einseitig verpflichtend/ zweiseitig verpflichtend

• entgeltlich / unentgeltlich

• unter Lebenden/ von Todes wegen

• Verpflichtungs-/ Verfügungsgeschäfte

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe: Sache� alle Dinge, die Gegenstand von

subjektiven Rechten und Rechtsgeschäften zwischen Rechtspersonen sein können

� Differenzierungen• …nach der Natur der Sachen

• …nach der Art der Rechtsausübung

Page 52: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache

� Differenzierung nach Natur der Sache

� beweglich/ unbeweglich

� vertretbar/ unvertretbar (Kunstwerk)

� verbrauchbar/ unverbrauchbar

� trennbar/ untrennbar

� Gesamtsache (Bibliothek)/ Zubehör oder Nebensache

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache

� Differenzierung nach Art der Rechsausübung

� 2 Grundtypen von Rechtsausübung:• Besitz

� tatsächliche Verfügung über die Sache

• Eigentum� Umfassendes Recht mit einer Sache nach

Belieben umzugehen und jeden anderen davon auszuschließen

Page 53: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache

� Differenzierung nach Art der Rechsausübung

Unechter Besitz durch „List, Gewalt oder Bittleihe“ erschlichen

Echter Besitz ohne „List, Gewalt oder Bittleihe“ erlangt

Unredlicher Besitz in dem Wissen, dass die Sache wem anderen gehört

Redlicher Besitz in dem Glauben, gültigen Rechtstitel zu besitzen

Unrechtmäßiger Besitz ohne rechtsgültigem Titel

Rechtmäßiger Besitz mit gültigem Rechtstitel

Mitbesitz mit mehreren Personen an einer Sache

Teilbesitz an selbstständigem Teil einer Sache

Rechtsbesitz einer unkörperlichen Sache

Sachbesitz einer körperlichen Sache

Arten des Besitzes

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache

� Differenzierung nach Art der Rechsausübung

Gesamthandeigentum wobei alle Miteigentümer gemeinschaftlich handeln müssen

Miteigentummehrerer Personen mit quotenmäßigem Eigentumsrecht

Alleineigentum von einer verfügungsberechtigten Person

Arten des Eigentums

Page 54: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache

� Differenzierung nach Art der Rechsausübung

•Belastungs- und Veräußerungsverbote

Richterlich

•Sicherungsübereignung•Eigentumsvorbehalt

•Interesse der Allgemeinheit•Nachbarschaft

FreiwilligGesetzlich

Beschränkungen des Eigentums

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung

� Wer • bei voller Deliktsfähigkeit

• vorsätzlich oder fahrlässig(Voraussehbarkeit des Schadens)

• eine Rechtsverletzung begeht

handelt schuldhaft und ist schadenersatzpflichtig

Page 55: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung � Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung � Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden

• Nachweislicher Tatbestand der Schadenszufügung

2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

Page 56: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung

• Vom Beschuldigten gesetzte Tätigkeit oder Unterlassung

3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität

• Logischer Zusammenhang zwischen 1. und 2.

4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

Page 57: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz

• Ausmaß des Schadens entspricht der möglichen Tragweitedes Verhaltens

5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit

• Verletzung einer bestehenden Norm

6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung

Page 58: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang

• Schaden liegt im Rahmen des Schutzzweckes der Norm

7. Verschulden 8. Haftung

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang7. Verschulden

• Verantwortungsfähigkeit; bewusste oder fahrlässige Herbeiführung des Schadens

8. Haftung

Page 59: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:

Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden8. Haftung

• Einstehen für verursachten Schaden; erzwingbarer Schadenersatz

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung: Zivilrechtliche Schuldableitung

SCHADENSCHADENSCHADENSCHADEN HANDLUNGHANDLUNGHANDLUNGHANDLUNG

RECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANG

HAFTUNGHAFTUNGHAFTUNGHAFTUNG

KAUSALITKAUSALITKAUSALITKAUSALITÄÄÄÄTTTT

ÄÄÄÄDEQUANZDEQUANZDEQUANZDEQUANZ

VERSCHULDENVERSCHULDENVERSCHULDENVERSCHULDEN

Page 60: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen

� Haftung für eigenes Verschulden

� Haftung für eigenes schuldloses Verhalten

� Haftung für fremdes schuldhaftes Verhalten

� Haftung für gefährliche Sachen(Gefährdungshaftung)

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen

� Haftung für eigenes Verschulden• Körperverletzung

• Sachschäden

• Schaden durch Sachverständige

• Schaden durch Dienstgeber

Page 61: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen

� Haftung für eigenes schuldloses Verhalten• Notstand

• Deliktsunfähigkeit des Täters� Haftung der Eltern

� Haftung des Vormunds

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen

� Haftung für fremdes schuldhaftes Verhalten• Gehilfenhaftung

• Amtshaftung (des Staates für seine Organe)

• Haftung des Wohnungsinhabers

Page 62: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung

� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen

� Haftung für gefährliche Sachen(Gefährdungshaftung)• Tiere• Eisenbahnen, Kraft-, Luftfahrzeuge• Atomare Anlagen • Bergbau, Forstbetriebe• Produkthaftung

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Moderne Gefährdungshaftung

� Verdrängung des Verschuldens und Rechtswidrigkeitsprinzips durch • objektive Gefährlichkeit an rechtmäßigen Tätigkeiten • Schadensrisiko des Betreibers von gefährlichen

Anlagen� Ersetzung des individuellen Schadenersatzes

durch kollektive Haftpflichtversicherung� Beweislastumkehr vom Geschädigten zum

Verursacher, der seine völlige Schuldlosigkeit beweisen muss

Page 63: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHT

Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Moderne Gefährdungshaftung

SCHADENSCHADENSCHADENSCHADEN HANDLUNGHANDLUNGHANDLUNGHANDLUNG

RECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANG

HAFTUNGHAFTUNGHAFTUNGHAFTUNG

KAUSALITKAUSALITKAUSALITKAUSALITÄÄÄÄTTTT

ÄÄÄÄDEQUANZDEQUANZDEQUANZDEQUANZ

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Schadenersatz

� Bei erwiesener Haftung,Wiedergutmachung eines Schadens durch• adäquate Leistung in Geld

• Ersetzung des entgangenen Gewinns

• Schmerzensgeld

Page 64: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Prozess

� Institutionalisierung von Rechtsstreiten durch Festlegung von • Verfahren

• Entscheidungsorganen

• Entscheidungskriterien

� Ersetzung privater Rechtsaustragung

MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Urteil

� Erkenntnis eines unabhängigen Entscheidungsorgans (Richter)

� Begründung der Entscheidung

� Zwangsdurchsetzung

Page 65: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Streitiger Rechtsweg• Zivilprozess zwischen zwei Parteien

� Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren

Page 66: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Streitiger Rechtsweg� Außerstreitverfahren

• Regelungsverfahren der Zivilgerichtsbarkeit ohne Prozess

• z.B. Unterhaltsbemessung, Sorgerecht für Kinder

� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren

• Regelung der Durchsetzung von durch Zivilprozess entschiedenen Ansprüche mit Zwangsgewalt

� Insolvenzverfahren

Page 67: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren� Insolvenzverfahren

• Regelung zur Gleichbehandlung der Gläubiger bei Überschuldung des Beklagten� Ausgleich� Konkurs� Privatkonkurs

FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren außerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit

Grundbegriffe

� Schiedsgerichtsbarkeit• von den Parteien bestellte

Entscheidungsinstanz

� Außergerichtliche Streitbeilegung• von Interessenverbänden bestellte

Entscheidungsinstanz

Page 68: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Aspekte

� Historisch

� Systemtheoretisch

� Politisch-soziologisch

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Aspekte� Historisch

� Älteste Form der Streitaustragung zwischen 2 Parteien unter Einbeziehung eines Dritten(Schiedsrichter) � von der Zweiheit des Streites zur institutionalisierten Dreiheit

� Überwindung des archaischen Prinzips der privaten Rechtsverfolgung (Blutrache, Talionsprinzip)

� Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung von Strafverfolgung/Verwaltungsverfahren)

Page 69: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Aspekte � Systemtheoretisch

• Entscheidungsmodell bei einem konkreten Fall zwischen • Rechtsbeschaffungssystem• Informationsbeschaffungssystem

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Aspekte� Politisch-soziologisch

� Ausdruck der jeweils gesellschaftlich dominanten Maximen• Wettbewerb

� “Kampf ums Recht“ ohne staatliche Intervention

• Waffengleichheit der Parteien� staatlich geregelter Chancenausgleich zwischen

sozial ungleichen Parteien (Amtshilfe, Armutsrecht)

Page 70: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Grundmuster� Kontinentaleuropäischer

Rechtskreis• „court-centered“ Verfahren

• Distanz zwischen Richter (Obrigkeit) und Parteien

• Starke Interventionspositiondes Richters

• Stärkere Schutzfunktion des Staates (Pflichtverteidiger, Jugendgericht)

RICHTER

KLÄGER BEKLAGTER

FORMELLES ZIVILRECHT

Zivilprozess: Grundmuster� Angloamerikanischer

Rechtskreis• „client-centered“ Verfahren

• Richter und Parteien nahe(R. teilweise direkt gewählt)

• Geringe Interventionsmachtdes Richters (Friedens-richter auf lokaler Ebene)

• Starker Einfluß der Parteien(„Kampf ums Recht“)

RICHTER

KLÄGER BEKLAGTER

Page 71: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE

� Offizialgrundsatz / Dispositionsgrundsatz

� Untersuchungsgrundsatz / Verhandlungs-(Parteien)grundsatz

� Öffentlichkeit

� Mündlichkeit

� Offizialgrundsatz• Verfahren von Amts

wegen (ohne Antrag) eingeleitet und durchgeführt

• Überwiegend öffentlich-staatliches Interesse am Verfahren

• z.B. Strafrecht, Verwaltungsrecht

� Dispositionsgrundsatz• Verfahren nur auf Antrag

einer Partei eingeleitet• Parteien bestimmen

Gegenstand, Beweismaterial und Ausgang (Urteil, Verzicht, Vergleich) des Verfahrens

• Überwiegend Privatinteresse

• Zivilprozess Ausnahme: Außerstreit-Konkursverfahren

ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE

Page 72: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

� Untersuchungsgrundsatz• Verpflichtung des Gerichts

von Amts wegen die „materielle Wahrheit“ des Sachverhaltes zu klären und Beweise zu ermitteln

• z.B. Strafprozess, Verwaltungsverfahren

� Verhandlungs-(Parteien)grundsatz• Parteien bestimmen die

Beweismaterialien

• Richter an „Formelle Wahrheit“ gebunden

• Zivilprozess Ausnahme: Außerstreitverfahren, Vaterschaftsprozess, Exekutionsverfahren

ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE

ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE

� Öffentlichkeit• Ordentliche Gerichtsverfahren sind

grundsätzlich öffentlich

• Ausschließungsgründe:� Gefährdung der Sittlichkeit

� öffentlichen Ordnung

Page 73: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE

� Mündlichkeit• Mündliche Kommunikation zwischen Richter

und Parteien bzw. Angeklagten

• Mündliche Urteilsverkündung

SPEZIELLE PROZESSGRUNDSÄTZE

� Zivilprozess• Dispositionsgrundsatz

• Verhandlungsgrundsatz

• Formelle Wahrheit

• Öffentlichkeit

• Mündlichkeit

• Unmittelbarkeit

� Strafprozess• Offizialgrundsatz

• Untersuchungsgrundsatz

• Materielle Wahrheit

• Öffentlichkeit

• Mündlichkeit

• Unmittelbarkeit

• Richterliches Gehör

Page 74: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRAFRECHT

� Auf der Basis der Grundbegriffe und Verfahrenselemente des Zivilrechts entwickelt sich das europäische Strafrecht

� Grundgedanken:• Zurückdrängung bzw. Verbot der privaten

Rechtsverfolgung (Gewaltmonopol des Staates)

• Strafverfolgung im öffentlichen Interesse (Schutz der Gesellschaft)

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

Page 75: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt

• tatsächliches Geschehen� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand

• Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens

� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

Page 76: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt

• Gesetzliche Beschreibung und Strafandrohung� Vergehen� Verbrechen (ab 3 Jahre Freiheitsentzug)

� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut

• des Einzelnen (Leben, Freiheit, Eigentum)• der Allgemeinheit (Sicherheit, Rechtsinstitute)

� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

Page 77: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit

• Nicht durch Rechtfertigungsgründe legitimierter Tatbestand eines verbotenen Verhaltens

� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht

• Gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstoßende Handlung

� Schuld� Strafbarkeit

Page 78: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld

• Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Tatbestandesweil Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein bzw. keine Entschuldungsgründe gegeben sind

� Strafbarkeit

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit

• Bei schuldhaftem Verhalten ohne Strafaufhebungs-bzw. Ausschließungsgründe

Page 79: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit

• Strafbare Handlung kann sanktioniert werden:� durch Strafe� durch vorbeugende Maßnahmen

� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot

Page 80: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz

• Strafbarkeit einer Tat nur auf der Grundlage einer konkreten gesetzlichen Deliktsbestimmung� Vorteil: Schutz des Individuums vor polizeilicher Willkür

(Verhaftung ohne konkreten Verdacht)� Nachteil: Neue Delikte können erst nach

Beschlussfassung/Modifizierung vom Strafgesetz verfolgt werden (Kreditkartenfälschung, „Cyberkriminalität“)

� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot

• Keine Heranziehung eines Gesetzes über ähnliches Verhalten

� Rückwirkungsverbot

Page 81: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MATERIELLES STRAFRECHT

Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot

• Begangenes Delikt muss bereits zum Zeitpunkt der Tat mit Strafe bedroht sein� Problem: Rückwirkende Geltung des NS-Verbotsgesetzes,

Straflosigkeit unter Diktaturen

MATERIELLES STRAFRECHT

FallprüfungsfilterSachverhalt

0. Handlungsbegriff erfüllt?

I. Tatbestand des § X erfüllt?

II. Rechtswidrigkeit gegeben?

III. Schuld gegeben?

Tatbestand des § Y erfüllt?

Besondere Gefährlichkeit des Täters?

Vorbeugende Maßnahmen StrafeStraflosigkeit

JaJaJaJa

JaJaJaJa

JaJaJaJa

JaJaJaJa

NeinNeinNeinNein

NeinNeinNeinNein

NeinNeinNeinNein

NeinNeinNeinNein

NeinNeinNeinNein

NeinNeinNeinNein

JaJaJaJa

JaJaJaJa

Quelle: Kienapfel, S 16

Page 82: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahrensschritte1. Kenntnisnahme der Polizei (Anzeige, eigene

Beobachtung)2. Sachverhaltsfeststellung durch Staatsanwalt

(aufgrund der polizeilichen Erhebungen, Weiterleitung von Anzeigen)

3. Voruntersuchung durch Untersuchungsrichter (eventuelle Untersuchungshaft)

4. Anklageschrift5. Hauptverhandlung

FORMELLES STRAFRECHT

ProzessbesonderheitenLaienbeteiligung

� Grundgedanke: Beteiligung des Volkes an der Rechtssprechung (Einfluss des angloamerikanischen Rechtskreises)

� Arten• Schöffengericht (2 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Schöffen))

� gemeinsame Entscheidung über Schuld und Strafe bei Straftaten mit Strafrahmen unterhalb von 10 Jahren

• Geschworenengericht (3 Berufsrichter, 8 Geschworene)� Geschworene entscheiden allein über die Schuldfrage � Geschworene und Berufsrichter entscheiden gemeinsam über

Strafausma� Problematik: krasse Fehlurteile bei politischen Straftaten;

Überforderung bei komplizierten Straftaten (Wirtschaftskriminalität)

Page 83: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten

Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� angloamerikanischer Rechtskreis

� Tendenz• Kontinuität des Prinzips der Jury

� In GB nur für Strafsachen

� In USA auch für Zivilprozesse mit extremen Rechtsentscheidungen:

- Fall O.J. Simpson

- Fall au-pair Mädchen Woodward (Kindestötung)- Fall Oklahoma-Attentäter McVeigh/ Nichols

FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten

Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� Fall O.J. Simpson

� Strafgericht(Mord)• Nicht schuldig

� Zivilgericht(Schadenersatz)• Schuldig

Page 84: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Prozessbesonderheiten Laienbeteiligung: Geschworenengerichte

� Fall au-pair Mädchen Woodward� Geschworenengericht

• Lebenslange Haft wegen Mordes 2.Grades

� Richter• Reduzierung auf Totschlag

• Strafe: 279 Tage Haft (= Zeit der Untersuchungshaft) �sofortige Freilassung der Beschuldigten

FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten

Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� Fall Oklahoma-Attentäter McVeigh/Nichols

� McVeigh• Schuldspruch mit Todesstrafe• neuer Geschworenenprozess

wegen Mordes an Zivilisten• Exekution

� Nichols• Separater Prozess wegen

Mittäterschaft• Schuldspruch ohne

Todesstrafe• Strafausmaß durch Richter:

lebenslang oder weniger

Page 85: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten

Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� kontinentaleuropäischer Rechtskreis

� Tendenz• Abschaffung des Geschworenengerichts

(Deutschland 1924), Ersetzung durch Schöffen (Schweiz 1952)

• Modifizierung der Geschworenengerichtsbarkeit � Mitbeteiligung an Strafausmaß� Begründungspflicht des Urteils

• Bsp. Österreich:� Rechtsmeinung für Ersetzung durch „erweiterte

Schöffengerichte“ vs. Verfassungsproblematik

FORMELLES STRAFRECHT

Prozessbesonderheiten Jugendstrafgericht

� In Österreich eigenes Strafverfahren für jugendliche Straftäter (bis 18 Jahre)• speziell gebildete Jugendrichter• Geschworene aus der Jugendwohlfahrt• Strafe auf Bewährung

Page 86: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Prozessbesonderheiten Privatbeteiligter/Privatkläger

� Möglichkeit der aktiven Beteiligung des Geschädigten am Strafprozess• Recht auf Sach- und Beweisanträge• Abschließende Antragsstellung auf Schadenersatz

� Auswirkung auf Strafgericht• Direkte Mitentscheidung über

Schadenersatzansprüche• Verweis auf den Zivilrechtsweg (bei Freispruch)• Strafgerichtliche Entscheidung als bindende Vorfrage

für Zivilprozess

HINWEIS FÜR PRÜFUNG

� Vorlesung ab Jänner: Wiederholung mit Musterfragen

� Online abrufbar unter http://mailbox.univie.ac.at/~stimmeg9

Page 87: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug

� Grundgedanke• jedes richterliche Urteil muss korrigierbar sein

� daher Entwicklung eines 2 bzw. 3-stufigen Instanzenzuges

� Nicht jeder Instanzenweg führt bis zum OGH� Richterliche Urteile können nicht vor die

außerordentliche Höchstgerichtsbarkeit (Verwaltungs-Verfassungsgerichtshof) gebracht werden

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs

� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)

Page 88: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess

� Rechtsmittel• Berufung

� gegen Urteile der 1. Instanz• Bezirksgericht an Oberlandesgericht• Landesgericht an Oberlandesgericht

• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs

� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Revision

� gegen Urteile des Berufungsgerichts wenn• Urteil von Rechtsprechung des OGH abweicht• Entscheidung von allgemeiner rechtlicher Relevanz zur

Wahrung der Rechtssicherheit ist• Streitwert über € 36OO liegt

• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs

� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)

Page 89: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage

� bei schweren formalen Fehlern bei entscheidenden Gerichten

• Rekurs� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug

• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs

� gegen Beschlüsse und Bescheide (Prozesskosten, Zurückweisung der Berufung, usw.) der 1. bzw. 2. Instanz

� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)

Page 90: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Nichtigkeitsbeschwerde

� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess

� Rechtsmittel• Berufung

� gegen Urteile der 1. Instanz• Bezirksgericht (Einzelrichter bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)

an Landesgericht• Landesgericht (Einzelrichter bis 5 Jahre an

Oberlandesgericht)• Schöffen- bzw. Geschworenengericht: Berufung wegen

Strafausmaß an Oberlandesgericht

• Nichtigkeitsbeschwerde

� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug

Page 91: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

FORMELLES STRAFRECHT

Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess

� Rechtsmittel• Berufung• Nichtigkeitsbeschwerde

� gegen Urteil der 1. Instanz• Schöffen- bzw. Geschworenengericht an OGH• Bei Stattgebung: Rückverweisung an Schöffen- oder

Schwurgerichts

� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug

STAATSTHEORIENUND

VERFASSUNG

Page 92: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STAATSTHEORIENDifferenzierungen

� …nach der Perspektive

� …nach dem Staatszweck

� …nach dem Grad der Interessensneutralität

� …nach der Aufgabenstellung

STAATSTHEORIENDifferenzierungen

� …nach der Perspektive• Primat des Staates vs. der Gesellschaft

� …nach dem Staatszweck

� …nach dem Grad der Interessensneutralität

� …nach der Aufgabenstellung

Page 93: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STAATSTHEORIENDifferenzierungen

� …nach der Perspektive

� …nach dem Staatszweck• ideelle (Sittliche Idee)

• formal juristische (Recht)

• systemtheoretische (Steuerungsmittel des Gesamtsystems)

� …nach dem Grad der Interessensneutralität

� …nach der Aufgabenstellung

STAATSTHEORIENDifferenzierungen

� …nach der Perspektive

� …nach dem Staatszweck

� …nach dem Grad der Interessensneutralität• Pluralismus

• Autonomie der Akteure

• Interdependenz

� …nach der Aufgabenstellung

Page 94: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STAATSTHEORIENDifferenzierungen

� …nach der Perspektive

� …nach dem Staatszweck

� …nach dem Grad der Interessensneutralität

� …nach der Aufgabenstellung• liberaler Ordnungsstaat

• sozioökonomischer Interventionsstaat

• sozialer Wohlfahrtstaat

STAATSTHEORIENTheoretische Ansätze� nach Perspektive des Staats

� Max Weber• Gewaltmonopol

� Karl Loewenstein• Typisierung nach der Form der Machtausübung:

� Demokratie

� Diktatur

� Karl Marx• Überbau der Produktionsverhältnisse

Page 95: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STAATSTHEORIENTheoretische Ansätze

� nach Perspektive der Gesellschaft

� Systemtheorien (C. Offe 1967)• Staat als Teil (politisches Subsystem) des

gesamten sozialen Systems

• Machtverlust des Staates durch Funktionszuwachs � Unregierbarkeit

• funktionale Schwächung des Staates durch � Liberalisierung� Globalisierung

� supranationale Integration

STAATSTHEORIENRechtsstaat

� Traditionelle Definition• Staat als Teil der göttlichen kosmischen

Ordnung

� Moderne Definition• Rechtsgebundenheit des Staates

� Alles staatliche Handeln nur im Rahmen des Rechts

• Verfassungsstaat

Page 96: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGEntstehung

� durch...• Göttlich-Kosmische Macht

• Gemeinsames Menschliches Handeln

VERFASSUNGEntstehung

� durch Göttlich-Kosmische Macht� Gesellschafts- und Staatsordnung als Teil der

göttlichen Gesamtordnung� z.B.

• mesopotanische/persische/ägyptische Großreiche• Griechenland

� Polis als Teil des Kosmos• römisches Kaisertum• islamisches Khalifat• osmanisches Sultanat• mittelalterliches deutsches Reich (sacrum imperium)

� 2-Schwertertheorie

Page 97: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGEntstehung

� durch Göttlich-Kosmische MachtBsp: Heiliges Römisches Reich

VERFASSUNGEntstehung

� durch Göttlich-Kosmische MachtBsp: Osmanisches Reich

SULTAN UND HAUSVERWALTUNGValid Sultan: Das HaremSchwarzer Eunuch: KämmererWeißer Eunuch: Palais Schule

GRAND VEZIRStellvertreter und Hauptverwalter des Sultans

GRAND MUFTI (SEYH UL-ISLAM)prüft Gesetzlichkeit der Verordnungen

JANITSCHAREN AGA

Heerleiter

KAISERLICHER DIWANGerichts- und Verwaltungsüberprüfung Krieg und Frieden

KADI’ ASKERSLeitende Justizbeamte, unter Grand Mufti

HÄUPTE DER CHRISTLICHEN

UND JÜDISCHEN MILLETS

Diwan Mitglieder

BEYLERBEYSLeiter der Prov. Kavallerie und des Prov. Ordens

HERRSCHAFTSHEIRARCHIE

Page 98: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGEntstehung

� durch Gemeinsames Menschliches Handeln� Gesellschaftsvertrag

• Fiktive Annahme einer vertraglichen Übertragung der Herrschaftsausübung an einen dadurch legitimierten Herrscher (Monarch, Führer)

� Erklärung aus 2 Grundmustern der menschlichen Natur• negativ: „Der Mensch ist des Menschen Wolf“• positiv: aus der Natur des Menschen sind

Grundrechte ableitbar� Daraus entwickeln sich die drei wichtigsten

Staatsrechtstheorien

VERFASSUNGEntstehung

� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien

� Thomas Hobbes (1588-1679)

� John Locke (1639-1704)

� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)

Page 99: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGEntstehung

� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien

� Thomas Hobbes (1588-1679)• Der Leviathan

� John Locke (1639-1704)

� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)

VERFASSUNGEntstehung

� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien

� Thomas Hobbes (1588-1679)

� John Locke (1639-1704)• Civil Government und

Vorstaatliche Grundrechte

� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)

Page 100: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGEntstehung

� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien

� Thomas Hobbes (1588-1679)

� John Locke (1639-1704)

� Jean Jacques Rousseau(1712-1778)• Contract Social; Volonte

Generale

VERFASSUNGBegriffliche Differenzierung

� Verfassung im formellen vs. materiellen Sinn� Verfassung im juristischen Sinn vs. Realverfassung� Regel vs. Werteverfassung (Ö vs. D)� Starre vs. flexible Verfassung

• Verfahren der Verfassungsänderung (USA vs. Ö)• Ewigkeitsklausel (Unveränderbarkeit bestimmter

Verfassungsteile – D)

� Kontinuität vs. gesellschaftliche Anpassung� geschriebene Verfassung (ein einheitliches

Dokument) vs. nicht/ teilweise geschriebeneVerfassung (z.B. GB)

Page 101: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Grundfrage jeder Verfassung ist Art und Kontrolle der Herrschaftsausübung

� Europäische Verfassungsentwicklung: Unterschiedliche Relation zwischen den drei konkreten Formen politischer Herrschaft (drei Gewalten)• Legislative

• Exekutive

• Judikative

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen

� England / Großbritannien

� Frankreich

� Österreich

� USA

� Deutschland

� EG / EU

Page 102: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen:England/Großbritannien

� Vermischung (Fusion) der ursprünglich 4 Gewalten• Legislative• Exekutive (davon getrennt Judikative)• Föderative (Außenpolitik)• Prärogative des Königs

(Parlamentsauflösung, Staatsverträge)

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen: Frankreich

� Gewaltentrennung im Sinne von Charles de Montesquieu• Legislative• Exekutive

� An Legislative gebunden mit Ausnahme von Außenpolitik, Armee, Polizei

• Judikative

� gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten Charles de Montesquieu

(1689-1755)

Page 103: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen:Österreich

� Gewaltenteilung im Sinne des Stufenbaus des Rechts (Kelsen / Merkl)

� Jeder Gewalt entspricht eine bestimmte Rechtserzeugungsstufe• Legislative: Verfassung, Gesetze

• Exekutive: Verordnungen, Bescheide

• Judikative: Urteile

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen:USA

� Gewaltenverbindung im Sinne des ganzheitlichen Staats und Machtbegriffs von Karl Loewenstein

� Staatsgewalten keine trennbare Funktionen sondern Steuerungstechniken des Staates

� materielle Dreiteilung:• Policy determination

� Grundentscheidung über politisches System• Policy execution

� Ausführung durch Legislative, Exekutive und Judikative• Policy control

� politische Kontrolle (Congress, Supreme Court, Federal Reserve Bank)

Page 104: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen:Deutschland (nach Modell USA)

� Regierung• Kanzlerkabinett• Parlamentsmehrheit• Länderkammer• Sozialpartner

� Wirtschaftskontrolle• Bundesbank

� Verfassungsrechtlich-politische Kontrolle• Bundesverfassungsgericht

� Öffentliche Kontrolle• Medien, Bürgergesellschaft

VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung

� Reale Verfassungsentwicklungen:EG / EU (nach Modell USA)

� Dynamsiches mehrebenensystem• Legislative

� Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament, Eu GH

• Exekutive� Kommission, Komitologie (Ausschüsse), Bundes-Landes-

Selbstverwaltung der Mitgliedsstaaten

• Judikative� Eu GH

• Außen und Sicherheitspolitik� Europäischer Rat, KO, Ressortminister der MST

Page 105: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung� Juristisch-staatsrechtliche Sicht

• Gleichsetzung mit Exekutive• kein eigenständiger politischer Akteur

� Politikwissenschaftliche Sicht• Funktional-systemtheoretische Ansätze

� Government als Gesamtbegriff politsicher Herrschaft (unter Aufhebung der drei Gewalten)

• Klassische politikwissenschaftlich-staatsrechticher Ansätze� Politische Führung und Vertretung eines Staates (Kanzler,

Kabinett, Präsident) zugleich Spitze der Exekutive (Verwaltung)� Differenzierung in verschiedene Regierungstypen

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen

� Unterscheidungskriterium: Macht- und Kontrollbeziehungen zwischen Regierung und Parlament:

� drei westliche Typen• Parlamentarische Regierung

� Direktorialsystem

• Präsidialregierung

Page 106: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch

� Regierung des vom Staatsoberhaupt designierten Premierministers (Kanzlers, Ministerpräsidenten) ist vom Parlament abhängig (Parlamentsmehrheit vs. Misstrauensvotum)

� Historisch unterschiedliche Ausprägungen der Beziehung Regierung – Parlament

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch

� 2 Modelle• Westminster-Parlamentarismus (GB)

• Konventsregierung (F)

Page 107: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch

� Westminster-Parlamentarismus (GB)• Regierung kommt aus dem Parlament• Waffengleichheit

� Parlamentsauflösung durch Premier vs. Misstrauensvotum und Sturz der Regierung durch Parlament

• Mehrheitswahlrecht� Sicherung stabiler Regierungsmehrheit

• Kontinuierlicher Regierungswechsel � zwischen 2 Großparteien

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch

� Konventsregierung (F)• Regierung wird aus und vom Parlament

bestellt und abberufen

• Kein Auflösungsrecht des Premierministers

• Instabilität der Regierung

• Parteienpluralimus durch Proportionwahlrecht

Page 108: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Direktorial

� Radikalste Ausformung des Parlamentarismus� Parlament (2 Kammern) ist alleiniger Repräsentant der

Volkssouveränität� Keine Regierung sondern nur auf eine

Legislaturperiode aus dem Nationalrat bestellte Vertreter mit Regierungsfunktionen (einschl. Bundespräsident)

� Einzig historisch existente Form: Schweizerische Eidgenossenschaft

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Präsidial

� strikte Trennung zwischen Parlament und Regierung unter einem vom Volk gewählten Präsidenten

� Modell: Checks and Balances System der USA• indirekt gewählter Präsident leitet Kabinett (Staatssekretäre) und

Bundesexekutive• direkt gewähltes Abgeordnetenhaus/Senat übt Legislativ- und

Kontrollfunktion aus• kein Misstrauensvotum des Abgeordnetenhauses (Absetzung nur

über Impeachment Verfahren möglich)• kein Auflösungsrecht des Präsidenten• enge Verbindung Präsident – Kongress bei Gesetzgebung und

Verwaltung• geringer Stellenwert der politischen Parteien

Page 109: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Mischformen

� In der politischen Praxis treten die drei Grundtypen von Regierung in unterschiedlichen Mischformen auf

� Beispiele• Frankreich V. Republik

� präsidialrepublik und Parlamentarische Regierung

• Deutschland nach 1949� wehrhafte Kanzlerdemokratie

• Österreich ab 1929� semipräsidentielle parlamentarische Demokratie

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� Wahlrechtssysteme� Effizienz der verschiedenen Regierungssysteme

beruht auch auf dem Wahlrechtssystem

� Wahlen als Ausdruck der Volkssouveränität

� Problem: Wer ist das Volk?

� Historische Entwicklung von einem ständisch -zensitär (aufgrund Steuerleistung) beschränkten Wahlrecht zum allgemeinen Wahlrecht aller Staatsbürger (europäisches Wahlrecht – EU)

Page 110: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� WahlrechtssystemeGrundprinzipien

� Die Wahl ist…• Allgemein

� alle Staatsbürger ab einem bestimmten Alter nehmen teil

• Gleich� jede Stimme wird gleich gewichtet

• Geheim� sie erfolgt ohne äußere Kontrolle

• Direkt� unmittelbare Wahl der Mandatsträger ohne

Zwischengremien (z.B. Wahlmänner)

VERFASSUNGGrundlage von Regierung

� WahlrechtssystemeGrundtypen

� Mehrheitswahl• Stabile

Regierungsmehrheit• Leichte

Regierungsbildung• Starker Regierungschef • Beschränkter

Parteienpluralismus • Ausschluss von

Minderheiten

� Verhältniswahl(Proportionalwahl)• Instabilität der Regierung • Langwierige

Koalitionsverhandlungen• Häufiger

Regierungswechsel• Parteienpluralismus• Berücksichtigung von

Minderheiten und Kleinparteien

Page 111: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ÖSTERREICHISCHES VERFASSUNGSSYSTEM

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� Revolutionsverfassung 1849

� Liberale Verfassung 1867

� Verfassung der Ersten Republik• B.VG 1920

• B.VG Novelle 1929

• Verfassung der Zweiten Republik

Page 112: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Revolutionsverfassung 1849� Kremsierer Verfassung

� Modell einer modernen Verfassung• Volkssouveränität

• direkte Wahl der Abgeordneten

• parlamentarische Regierung

• Grundrechte und Nationalitätenschutz

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Liberale Verfassung 1867� semikonstitutionelle Monarchie

• 2-Kammersystem des Reichsrates� Herrenhaus

• erbliche bzw. vom Kaiser ernannte Mitglieder

� Abgeordnetenhaus• ab 1873 direktes Kurienwahlrecht• ab 1907 allgemeines Wahlrecht für Männer

• Regierungskabinett� vom Kaiser berufen, nur rechtlich dem Reichsrat

verantwortlich

Page 113: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Verfassung der Ersten Republik� B.VG 1920

� Versammlungs(Konvents)regierung• radikale Form des parlamentarischen

Regierungssystems� Wahl der Regierung durch Nationalrat� Mistrauensvotum des Nationalrat ohne

Auflösungsrecht des Kanzlers� Bundespräsident als „ Staatsnotar“ von

Nationalrat gewählt� schwache Position des Bundesrates

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Verfassung der Ersten Republik� B.VG-Novelle 1929

� Semipräsidentielles parlamentarisches Regierungssystem• direkte Wahl des Bundespräsidenten

• Bestellung und Entlassung des Bundeskanzlers bzw. der Bundesregierung durch Bundespräsident

• Auflösung des Nationalrat durch den Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers

• Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten

Page 114: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Verfassung der Ersten Republik� Verfassung der Zweiten Republik

� Übernahme der 1929 Verfassung der Ersten Republik

GRUNDBEGRIFFE

� Baugesetze

� Staatsbestimmungen

Page 115: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

GRUNDBEGRIFFE

Baugesetze

� in der Verfassung formal nicht zitierte, jedoch aus ihrem Gesamtcharakter ableitbare Prinzipien der politischen Herrschaftsausübung

� Änderung/Aufhebung nur durch obligatorische Volksabstimmung

GRUNDBEGRIFFE

Baugesetze� Prinzipien

� unbestritten• demokratisches Prinzip• republikanisches Prinzip• rechtsstaatliches Prinzip• liberales Prinzip• Gewaltenteilungsprinzip

� seit EU Beitritt bestritten (aus Staatsvertrag 1955 abgeleitet)• Unabhängigkeit• Anschlussverbot• immerwährende Neutralität

Page 116: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

GRUNDBEGRIFFE

Staatsbestimmungen� Gesetzgebung; Vollziehung bindender politischer

Zielvorgaben auf der Basis spezieller Gesetze1. Wahrung der immerwährenden Neutralität2. umfassende Landesverteidigung3. Umweltschutz4. öffentlicher Rundfunk5. Verbot von NS-Tätigkeiten6. gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht der öffentlichen

Haushaltsführung

� Aktuelle Probleme• Vereinbarkeit mit Zielen und Normen der EU

PROBLEME UND REFORMENPlebiszitäre Demokratie

� Ideelle Entwicklung durch J.J. Rousseau(Volonté generale)

� Historische Entwicklung• Ablehnung der plebiszitären Demokratie als

Methode der antiparlamentarischen Rechtsparteien• beschränkte Aufnahme in österreichische

Verfassung (direkte Wahl des Bundespräsidenten/Nationalrats, Volksabstimmung, Volksbegehren)

• langsame Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie in Bundes- und Länderverfassungen nach 1945

Page 117: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

PROBLEME UND REFORMEN

Plebiszitäre Demokratie� Aktueller Stand

� derzeit 3 Möglichkeiten der Beteiligung• Volksabstimmung• Volksbegehren• Volksbefragung

� Tendenz steigend in allen europäischen Staaten • im Verfassungsentwurf der EU ist

Bürgerbegehren erstmalig vorgesehen

PROBLEME UND REFORMEN

Föderalismus� Begriffsbestimmung

� integraler Föderalismus• gesellschaftlich-politischer Zusammenschluss von

selbständigen Kleinordnungen zu größeren Einheiten mit gemeinsamen Zielen und Einrichtungen

• Gleichordnung statt Über/Unterordnung� juristisch staatsrechtlicher Föderalismus

• Form der Dezentralisierung des Einheitsstaates� politikwissenschaftlich-funktionaler Föderalismus

• Machtaufgliederung durch vertikale Gewaltenteilung und Minderheitenschutz

Page 118: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

PROBLEME UND REFORMEN

Föderalismus� Typen

� zentrifugal• oberste Ziele

� Eigenständigkeit

� Vielheit

• Ausformungen� Konföderaler

Bundesstaat / Staatenbund

� zentripetal• oberste Ziele

� Integration

� Gleichheit

• Ausformungen� Unitarischer vs.

dezentraler Bundesstaat

PROBLEME UND REFORMEN

Föderalismus� Grundsätze

� Kompetenztrennung bei Legislative und Exekutive

� Kumulationsprinzip (Querschnittsmaterien Bund-Länder)

� Kompetenz-Kompetenz beim Bundessstaat

� Kompetenzauslegung durch Verfassungsgerichtshof

Page 119: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

PROBLEME UND REFORMEN

Föderalismus� Historische Entwicklung

� Schwacher Föderalismus in der Monarchie

� Schleichende Kompetenzaushöhlung der Bundesländer 1919-1974

� Kooperativer Bundesstaat• Partielle Verstärkung der Länderrechte

• Höhepunkt Perchtoldsdorfer Abkommen 1992 (im Zuge des EU Beitritts)

� Konkurrenzföderalismus ab 1996

PROBLEME UND REFORMEN

Föderalismus� Tendenzen seit EU-Beitritt

� Bedeutungsverlust der Länder(Vollzugsföderalismus)

� Aufwertung durch Regional- und Strukturpolitik der EU

� stärkere Mitbestimmung auf EU-Ebene(Länderbeteiligungsverfahren auf Bundesebene 1991, Ausschuss der Regionen 1992)

� innerstaatlicher Reformdruck (Zusammenlegung auf 3 Bundesländer, Generallandtag, usw.)

Page 120: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNG Begriffsbestimmung

� …im staatsrechtlichen Sinn• zweite Gewalt unter der Kontrolle der Ersten (Legislative)• Ausübung nur auf Grund der Gesetze

� …im rechtlich-organisatorischen Sinn• Gerichte (unabhängige Beamte)• Verwaltungsbehörden (weisungsgebundene Beamte)

� …im politikwissenschaftlichen Sinn• Dominanz der Exekutive (Regierung + Verwaltung)

gegenüber der Legislative im gesamten politischen Entscheidungsprozess und in der Gesetzgebung

VERWALTUNG

Differenzierungen

� …nach der Entscheidungsebene

� …nach dem anzuwendenden Rechtsbereich

Page 121: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGDifferenzierungen

� nach der Entscheidungsebene

� Bundesverwaltung• unmittelbar• mittelbar

� Landesverwaltung� Selbstverwaltung

VERWALTUNGDifferenzierungen

� nach dem anzuwendenden Rechtsbereich

� Hoheitsverwaltung• Öffentliches Recht• Befehls und Zwangsgewalt• Verwaltungsverfahren• Subordinationsverhältnis Gebietskörperschaft – Bürger

� Privatwirtschaftsverwaltung• Zivilrecht• Gebietskörperschaft als Träger von Privatrechten• Gleichheitsverhältnis Gebietskörperschaft – Privatperson

Page 122: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNG

Struktur der Staatsverwaltung

unmittelbare Bundesverwaltung

mittelbare Bundes-

verwaltung

Landes-verwaltung

Landes-hauptmann

Landes-regierung

Selbstverwaltung

Bundesministerien

nachgeordneteBundesbehörden: z.B.

Finanzämter Bundespolizeibehörden

Bergbehörden Militärkommandos

Bezirks-verwaltungsbehörden

(Bezirks-hauptmannschaften)

z.B. Gemeinderat

Gemeindevorstand Bürgermeister

VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung

� Oberste Organe

� Bundespräsident

� Bundeskanzler-Bundesregierung

� Bundesminister-Ministerialverwaltung

� Präsident des Nationalrates (Parlamentsdirektion)

� Präsident des Rechnungshofes

� Vorsitzender der Volksanwaltschaft

Page 123: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung

� Landesverwaltung

� Landesregierung• Landeshauptmann

• Landesräte

VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung

� Selbstverwaltung: Merkmale

� juristische Person des öffentlichen Rechts� obligatorische Mitgliedschaft� Finanzielle Selbstständigkeit durch Eigenmittel� Wahl der Organe durch Mitglieder� zwei getrennte Funktionsbereiche

• Eigener Wirkungsbereich der weisungsfreien jedoch aufsichtsunterworfenen Organe

• Übertragener Wirkungsbereich höherer Verwaltungsebenen (Land, Bund)

• in beiden Bereichen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung gegeben

Page 124: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung

� Selbstverwaltung: Typen

� territorial (Gemeinde)

� beruflich (Kammern)

� sozial (Sozialversicherungsträger)

� kulturell (Österreichische Hochschülerschaft)

VERWALTUNG

Probleme der Gesamtverwaltung

� Verflechtung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung

� doppelte Funktion der Beamten als Hoheitsträger und als Vertreter des Staates als private Rechtsperson

� Fiktion der Gleichrangigkeit zwischen Staat und Bürger als private Rechtspersonen

� Ungleichheit von Kontrolle und Rechtsschutzin beiden Verwaltungsbereichen

Page 125: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung

� Verwaltungsbereiche

ziviler SchadenersatzAmtshaftungHaftung

ordentliche Zivil- bzw. Strafgerichtsbarkeit,

OGH, EuGH

Interner Instanzenzug, UVS, VerwGH, VerfGH,

EGfMR, EuGHRechtsschutz

Parlament, Rechnungshof, VolksanwaltschaftKontrolle

Privatwirtschafts-verwaltung

Hoheitsverwaltung

VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof� Volksanwaltschaft

Page 126: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament

• politisch-parlamentarische Kontrolle (Nationalrat, Landtag) der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung durch� Gesetzgebung� Budgethoheit� Untersuchungsausschuss, Misstrauensvotum gegen

Regierung� Berichte des Rechnungshofes� Berichte der Volksanwaltschaft

� Rechnungshof� Volksanwaltschaft

VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof

• Wirtschaftlich-rechtliche Kontrolle über Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung von� Haushalt und Gebarung aller öffentlich-rechtlicher

Körperschaften� Privaten Unternehmen mit mind. 25% Beteiligung einer

öffentlich-rechtlichen Körperschaft� Einkommen der Leiter von Unternehmen mit öffentlichen

Beteiligungen

� Volksanwaltschaft

Page 127: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof� Volksanwaltschaft

• Politisch-rechtliche Zusatzkontrolle� nur Hoheitsverwaltung nach Ausschöpfung aller anderen

Rechtswege� keine Gerichtsurteile� vorrangig unbürokratischer Schutz des Bürgers � Ansatz zu Gesetzesreformen bei Missständen in Verwaltung

JUSTIZBegriffsbestimmung

� Staatsrechtlich• Rechtsvollzug durch unabhängige Richter (dritte

Gewalt)� Historisch

• Funktional-organisatorische Trennung der Justiz von der allgemeinen staatlichen Verwaltung

• z.B.� 1749 oberste Justizstelle� 1848 Erstmalige Einführung von Geschworenengerichten� 1867 Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt:

Trennung Justiz-Verwaltung auf Bezirks- Landes- und Bundesebene

Page 128: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZ

Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit

JUSTIZ

Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit

• Zivilverfahren – Zivilgericht• Strafverfahren – Strafgericht

� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit

Page 129: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZ

Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit

• Verfolgung durch Verwaltungsbehörden ( Finanzamt) im Bereich des Verwaltungsstrafrechts

• Eigenes Verfahren: Verwaltungsprozess mit teilweise abweichenden Grundsätzen

• Durchbrechung des Prinzips der Trennung Justiz-Verwaltung

• damit zunehmende Probleme mit Europäischen Höchstgerichten (EuGH, EGfMR)

� Außerordentliche Gerichtsbarkeit

JUSTIZ

Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit

• Höchstgerichtsbarkeit für Streitfälle aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrechtsbereich� Verfassungsgerichtshof� Verwaltungsgerichtshof

Page 130: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZAußerordentliche Gerichtsbarkeit

Verfassungsgerichtshof� Entwicklung

• 1867 Reichsgericht• 1920 Verfassungsgerichtshof – Hüter der Verfassung

� Modell für die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit in vielen Staaten Europas nach 1945

� Prüfungsagenden• Kompetenzkonflikte• Gesetzwidrigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit von

Verordnungen und Gesetzen• Staatsverträge• Wahlen• Rechtliche Verantwortlichkeit von Amtsorganen• Verwaltungsbescheide wegen Verletzung der Grundrechte

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof:

Demokratiepolitisch relevanteste Kompetenzen� Negativer Gesetzgeber

• Überprüfung der Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen

• Normenkontrolle gegenüber der Verwaltung und Legislative (beschränkt durch Gegenmittel von Gesetze im Verfassungsrang)� abstrakt (Überprüfung ohne konkreten Fall): Waffe der

parlamentarischen Opposition� konkret (Überprüfung in Zusammenhang mit konkretem Fall)

� Wahrer der Grund- und Menschenrechte• Sonderverwaltungsgericht gegen Verwaltungsbescheide• Indiviudalbeschwerde

Page 131: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof: aktuelle Beschränkungen

� Vorrang des Gemeinschaftsrechts der EU� Ausschließliche Rechtskontrolle dieser

Normen durch EuGH� Bei Auslegungsproblemen, Pflicht sich an

EuGH zu wenden� Bei Entscheidungen über

Grundrechtsverletzungen, Möglichkeit einer Individualbeschwerde an EGfMR

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof: internationaler Vergleich

� Amerikanisches Einheitsmodell (Supreme Court)• Ein Höchstgericht für alle Rechts- und Verfassungsfragen• Einsatzraum: angloamerikanischer Rechtskreis, Skandinavien,

Schweiz• Sonderform GB: Verfassungskontrolle durch House of Lords

� Österreichisch-deutsches Trennungsmodell (Verfassungsgericht)• institutionell selbständiges Gericht• Einsatzraum: Kontinentaleuropa

� EU-Modell• Eu GH als Einheitsgerichtshof • Kooperation mit Höchstinstanzen der Mitgliedsstaaten

Page 132: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof: Historische Entwicklung

� Gegründet 1867 zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung• Zentralisierte, einstufige Gerichtsbarkeit• Kassatorische Wirkung (Aufhebung von Bescheiden ohne

Sachentscheidung)

� 1991 Entlastung durch Unabhängige Verwaltungssenate (UVS)• weisungsfreie Verwaltungsbehörden der Länder mit

gerichtsähnlichem Status bestehend aus von Landesregierungen bestellten Beamten

• gegen Entscheidungen des UVS Instanzenzug zu VerwGHbzw. VerfGh

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof:

Kompetenzen� UVS

• Beschwerden im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (Verwaltungsübertretungen, außer Finanzstrafsachen)

• Säumnisbeschwerde in bestimmten Fällen• Zuweisung weiterer Zuständigkeiten durch Bundes- oder

Landesgesetz

� VerwGH• Kontrolle der gesamten Hoheitsverwaltung von Bund, Ländern

und Selbstverwaltung • Entscheidung über Bescheids-, Säumnis- und

Weisungsbeschwerden (Ausnahme: Beschwerde wegen Grundrechtsverletzung)

Page 133: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

JUSTIZ

Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof:

Aktuelle Probleme� Zunehmende Kollision der Praxis des österreichischen

Verwaltungsstrafrechts mit Rechtsprinzipien von• Europarat

� EKMR: Anspruch auf richterliche Entscheidungsinstanz)• EU

� Charta der Europäischen Grundrechte Nizza 2000: Entwurf einer Europäischen Verfassung

� Reformdruck auf UVS in Richtung unabhängige Landesverwaltungsgerichte

� Zunehmende Ausrichtung auf Judikatur des EuGH(Verpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren)

VERFASSUNGSREFORM

� Aufgaben des Österreichkonvents (2002)• Zusammenfassung der

Verfassungsbestimmungen

• Anpassung an Entwurf einer Europäischen Verfassung

• Reformen der Mehrzahl der bestehenden Verfassungsinstitute

Page 134: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

GRUNDRECHTE –MENSCHENRECHTE

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Grundrechte• innerstaatlich für alle Bewohner oder nur die

Staatsbürger geltenden fundamentale Rechte und Freiheiten

� Menschenrechte• universal oder regionale geltende zwischenstaatlich

vereinbarte (Konvention) Rechte für alle Menschen� In der heutigen Praxis der westlichen

Rechtsstaaten verschmelzen beide Rechtstypendurch die Übernahme der zwischenstaatlich kodifizierten Menschenrechte in die nationalstaatliche Grundrechtskataloge

Page 135: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

DIFFERENZIERUNGEN

� …nach dem Inhalt• liberale Grundrechte gegen den Staat (Freiheit, Leben)• politische Grundrechte zur Mitgestaltung am Staat (Wahlrecht)• soziale Grundrechte als Ansprüche an den Staat (Bildung,

Arbeit)

� …nach den zu schützenden Grundwerten (mit entsprechendem Staatstypus):• Frieden (absolutistischer Staat mit Gewaltmonopol)• Freiheit (Verfassungsstaat)• Gleichheit (Rechtsstaat mit allgemeinem Wahlrecht)• Brüderlichkeit (Sozialstaat)• Umwelt (Rechtsstaat und internationale Abkommen über

Umwelt- und Lebensschutz)

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� England / Großbritannien

� USA

� Frankreich

� Kontinentaleuropa

Page 136: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� England / Großbritannien• Einzelrechte für bestimmte Gruppen bzw. alle

Staatsbürger (Magna Carta)

� USA

� Frankreich

� Kontinentaleuropa

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� England / Großbritannien

� USA• unveräußerliche Rechte aller als gleich

geschaffenen Menschen (ursprünglich „White men“)� 1788: 10 „Amendments“ zur Verfassung (Bill of Rights)

� 1868: auch auf nichtweiße Bevölkerung ausgedehnt

� Frankreich

� Kontinentaleuropa

Page 137: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� England / Großbritannien

� USA

� Frankreich• Aus angeborener Freiheit und Gleichheit aller

Menschen abgeleiteter universell geltender Rechtskatalog � 1789: Declaration de l´homme

� 1974: in Verfassung der V. Republik übernommen

� Kontinentaleuropa

HISTORISCHE ENTWICKLUNG

� England / Großbritannien

� USA

� Frankreich

� Kontinentaleuropa• Grundrechte durch nationalstaatliche Verfassungen

• Erweiterung durch internationale Konventionen� 1948: UNO Menschenrechtskonvention

� 1950: Europäische Menschenrechtskonvention (Europarat)

� 2000: Europäische Grundrechtscharta (EU)

Page 138: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

MINDERHEITENSCHUTZ� klassische Grund- und Menschenrechte gelten nur für

Individuen� Schutz von ethnisch, konfessionell, kulturell, usw.

determinierten Gruppen durch • Friedensverträgen nach 1918• KSZE/OSZE ab 1975 • Europarat

� 1990: Richtlinie über Grundprinzipien der Minderheitenrechte� 1992: Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen� 1993: Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten� 1996: Empfehlung Minderheitenschutz durch EKMR und EGfMR

� Aktueller Stand• Kontrollen (mit Sanktionen) durch OSZE, Europarat und EU

ÖSTERREICHHistorische Entwicklung

� erste Ansätze im ABGB• Verbot der Sklaverei, Freiheit auf Eigentum

� 1849: Kremsierer Verfassungsentwurf• Grundrechtskatalog

� 1867: Staatsgrundgesetze• Liberale Grundrechte in Verfassungsrang

� 1920: Verfassung der Ersten Republik• ohne Grundrechtskatalog• Übernahme der Staatsgrundgesetze

� 1945: Rekonstituierung der Verfassung von 1929� ab 1955: Rezeption völkerrechtlicher Konventionen

• UNO, Europarat, KSZE, EU

Page 139: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ÖSTERREICH

Geltung

� grundsätzlich Bindung des Staates und seiner Organe

� Tendenz zur Drittwirkung gegen Privatpersonen (Datenschutz)

� gesetzliche Einschränkung der Geltung(Gesetzesvorbehalt)

� Unterzeichnung der EKMR mit Vorbehalten (Verwaltungsstrafrecht)

� seit 1958, EKMR in Verfassungsrang

ÖSTERREICH

Wahrungsorgane

� VerfGH• Individualbeschwerde

� Volksanwaltschaft� EGfMR Straßburg

• Ständiger Gerichtshof• Individualbeschwerde

� EuGH Luxemburg• Grundrechtscharta

� 2000 unverbindliche Deklaration� 2004 Übernahme in Europäischen Verfassungsentwurf

• Individualbeschwerde noch nicht geklärt

Page 140: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ZWISCHENSTAATLICHES UND SUPRANATIONALES RECHT

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht

Page 141: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht• zwischenstaatliches Recht, „international law“• Summe der Normen, welche die Beziehungen

zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten regelt

� Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht � Fremdenrecht

• Völkerrecht zur Regelung der Rechtsstellung von Fremden in der jeweiligen nationalstaatlichen Rechtsordnung

� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht

Page 142: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht (Kollisionsrecht)

• Summe der Normen, die für privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zum Recht anderer Staaten bestimmen, welche der berührten Privatrechtsordnungen anzuwenden sind

� Internationales Strafrecht � Europarecht

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht

� Fremdenrecht

� Internationales Privatrecht

� Internationales Strafrecht • Verwaltungs- und Verfahrensrecht

• Zuständigkeitsnormen für die Anwendung einer der vom konkreten Fall berührten nationalen Straf-, Verwaltungs- bzw. Prozessrechtsordnungen

� Europarecht

Page 143: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

BEGRIFFSBESTIMMUNG

� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht

• im weiteren Sinne: Recht der europäischen internationalen Organisationen (EUROPARAT, KSZE/OSZE, OEEC, EFTA, EG/ EU)

• im engeren Sinn: Recht der seit 1951 entstandenen Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EWG, EG-EU)

EU RECHTDifferenzierungen

� Primäres Gemeinschaftsrecht• Gründungs- und Erweiterungsverträge der EG/EU

(Römer Verträge 1957 – Nizza 2000)

• einerseits zwischenstaatlich-völkerrechtlicher Vertrag, andererseits Verfassungsgrundlage für

� Sekundäres Gemeinschaftsrecht• Summe der von den Organen der EG/EU auf der

Ermächtigungsbasis der Verträge erlassenen Normen

Page 144: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

EU RECHT

DifferenzierungenKonsequenzen

� Trilemma der 1992 gegründeten EU• Drei-Säulenkonstruktion auf drei unterschiedlichen

Rechtsebenen� EG (Europäische Gemeinschaft): Supranationales

Gemeinschaftsrecht� GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik):

Zwischenstaatliches Recht� ZJIB (Zusammenarbeit in den Bereichen Innere Sicherheit

und Justiz): zwischenstaatlich-intergubernementalesRecht mit Tendenz der partiellen Übernahme in die EG

� EU noch kein Völkerrechtssubjekt (erst im Verfassungsentwurf vorgesehen)

EG GEMEINSCHAFTSRECHTRechtscharakter

� Supranationales Recht (Definition durch EuGH 1964)• eigene Rechtsordnung

• beschränkte Übertragung von Hoheitsrechten

• unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten

Page 145: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

EG GEMEINSCHAFTSRECHT

RechtscharakterKriterien der Supranationalität

1. Befugnis der Organisation, Mitgliedstaaten durchmehrheitlich gefasste Beschlüsse zu binden

2. Ausübung dieser Befugnis durch ein unabhängiges Organ3. Befugnis in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares

Recht zu schaffen (Grundsatz der direkten Anwendbarkeit)4. „Durchgriffswirkung“ solcher Normen auf die

innerstaatlichen Rechtssubjekte (Grundsatz der Direktwirkung)

5. Obligatorische Gerichtsbarkeit zur Beilegung von Konflikten zwischen Mitgliedstaaten, Organen, Organisationen und Einzelpersonen

6. Finanzierung aus eigenen Mitteln

EG GEMEINSCHAFTSRECHT

Rechtsquellen� Primärrecht

• Gründungs-, Änderungs- und Beitrittsverträge der EG

• allgemeine Rechtsgrundsätze der Verfassungen der Mitgliedsstaaten

• internationale Übereinkommen

� Sekundärrecht• Rechtsakte der EG

Page 146: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EUOrgane

� Europäische Kommission

� Ministerrat

� Europäisches Parlament

� Europäischer Gerichtshof (EuGH)

� Europäischer Rat

STRUKTUR DER EG/EU

Prinzip der Gewaltenverbindung� Rechtssetzung

� Umsetzung

� Verwaltung

� Budgetkompetenz

� Wahl und Bestellungsbefugnisse

� Außenvertretung

� (Politische und Rechtliche) Kontrolle

Page 147: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe

� Gesetzgebung

� Rechtsvollziehung

� Rechtssprechung

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung

� Kompetenzen eingeschränkt durch• Prinzip der „Begrenzten Ermächtigung“ durch die Verträge• Subsidiaritätsprinzip (Amsterdam 1997)

� Legislativakteure• KO, MR, EP, Eu GH und Mitgliedsstaaten

� Geltungsbereich• EU Mitglieder + Drittstaaten bei freiwilliger Übernahme

� Legislativverfahren• drei Hauptverfahren zwischen KO-Rat-EP: Konsultation, Kooperation, Kodezision

des EP• erschwerte Entscheidungsfindung im Rat durch Modus der dreifachen Mehrheit

seit Nizza 2000� Strategische Bedeutung der „Ausschüsse“ im Entscheidungsfindungsprozess

• WSA, AdR: Begutachtung von Initiativanträgen der KO• COREPER: Vorbereitung der Entscheidungen des Ministerrates• Comitologie: Umsetzung der beschlossenen Rechtsakte

Page 148: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung

RAT

COREPER

WSA

PARLAMENT

KOMMISSION

Ausschüsse

Fachgruppen

COREPER Arbeitsgruppen

KomissionArbeitsgruppen

Beginn

1

2 3

4

5 6

7

8 9

1011

12

1314

15

Der EG-Entscheidungsfindungsprozess (Grundstruktur)(nach T.C. Hartley, The Foundation of European Community Law, Oxford 1988)

Legende: COREPER…….Comité des Représentants Permanents (des Etats Membres)Ausschuß der ständigen Vertreter (der Mitgliedstaaten)

WSA……………Wirtschafts- und Sozialausschuß(engl. ECOSOC – Economic and Social Council)

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung

Quelle: BWK/Folienpaket EG

rechtlich unverbindlichUmsetzen in nationales

Recht

ersetztnationales

Recht

ersetztnationales

RechtWIRKUNG

unverbindlichhinsichtlichdes Zielesverbindlich

unmittelbarwirksam

unmittelbarwirksam

allgemein oder individuell gültigallgemein

gültigindividuell

gültigallgemein

gültig

GELTUNG

Empfehlung / StellungnahmeRichtlinieEntscheidungVerordnungEG

RAT / EUROPÄISCHES PARLAMENT / KOMMISSION

RECHTSAKTE DER EG

Page 149: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtsvollziehung

� erfolgt durch…• Gemeinschaftsorgane

� Ministerrat� Kommission

• Organe der Mitgliedssaaten� Regierung/Parlament

• Rechtssetzung zur Durchführung von Gemeinschaftsrecht

� Verwaltung (Bund, Länder, Selbstverwaltung)• Anwendung von Gemeinschaftsrecht

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtsvollziehung

� Probleme• Verschränkung von supranationalen, nationalen

und subnationalen Organen und Behörden (Politikverflechtungsfalle)

• keine allgemeine Zwangsdurchsetzung von Gemeinschaftsrecht außer� gegen private Rechtspersonen (Geldsanktionen bzw.

Zwangsvollstreckung)� gegen Behörden des betreffenden MST (Klage beim

EuGH durch MST bzw. KO); Bei Nichterfüllung des Urteils seit 1992 Strafzahlungen möglich

Page 150: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung

� Europäischer Gerichtshof• Entstehung

� 1952 EuGH in Luxemburg gegründet

� 1989 EuGeI Europäisches Gericht 1. Instanz

• Funktion� zentralisierte, unmittelbar wirkende

Rechtssprechung durch ein für alle Rechtsfragen zuständiges Einheitsgericht

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung

� Funktionen des EuGH• Entscheidung über Klagen• Rechtsmittelinstanz bei Entscheidungen des EuGeI• „Verfassungsgerichtshof “ bei Kompetenzkonflikten• Wahrung der Grundrechte• Authentische Interpretation des primären und

sekundären EG-Rechts• Vorentscheidung über Anwendung von EG-Recht in

Streitverfahren der MST• Überprüfung der internationalen Abkommen der EG

Page 151: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung

� Verfahrensarten• Vertragsverletzungsverfahren

• Nichtigkeitsklage

• Untätigkeitsklage

• Vorabentscheidungsverfahren

STRUKTUR DER EG/EU

Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung

� Probleme• Beschränkung auf Gemeinschaftsrecht der

EG (1.Säule)

• keine Jurisdiktion über Rechtsakte der 2. und 3. Säule

• Kompetenzkonflikte mit nationalstaatlichen Höchstgerichten

• Konkurrenz zum EGMR

Page 152: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ZUKUNFT DER EU

� Grundrechtscharta

� Europäische Verfassung

ZUKUNFT DER EU

Grundrechtscharta

� Vorformen• Grundrechte nach den

Gemeinschaftsverträgen (Wirtschaftsrechte)• Grundrechte nach allgemeinen

Rechtsgrundsätzen der MST• Soziale Grundrechte

� Europäische Sozialcharta der EWG 1961� Gemeinschafscharta der sozialen Grundrechte

der Arbeitnehmer 1989

Page 153: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ZUKUNFT DER EU

Grundrechtscharta

� Entwicklung• Erarbeitung durch speziellen Konvent• Deklaration der Charta beim Gipfel von Nizza Dezember 2000

als nicht bindendes aber politisch wirksames Dokument• 2004 Aufnahme in den Entwurf für eine Europäische

Verfassung• nach deren Annahme bindende und einklagbare Wirkung für

Rechtsakte der europäischen Organe

� Inhalt• Übernahme der früher deklarierten Grundrechte + EKMR des

Europarates + zusätzliche Bürgerrechte

ZUKUNFT DER EU

Europäische Verfassung

� Entstehung• Erarbeitung eines Entwurfes einer Europäischen

Verfassung durch Verfassungskonvent (2002-2003) mit den Zielen� Vereinfachung der bestehenden Verträge („Bürgernahe“

Verfassung)

� klare Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedsstaaten (Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit)

� transparentere Entscheidungsstrukturen (Demokratie, Effizienz)

Page 154: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ZUKUNFT DER EU

Europäische Verfassung

� Zusammensetzung des Konvents• 105 Vertreter

� der Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten

� der Beitrittsländer

� der Kommission und des Europäischen Parlaments

ZUKUNFT DER EU

Europäische VerfassungReformen des Entwurfes (Juni 2003)

� Allgemeine Reformen• Deklarierung von allgemeinen Werten und Zielen• Verbindlichkeit der Charta der Europäischen

Grundrechte• Verschmelzung der drei supranational –

zwischenstaatlichen Säulen• Europäischer Rat als Organ der EU• Verstärkung des EP und der nationalen Parlamente• Einführung eines „Bürgerbegehrens“• Neues Rechtssetzungsverfahren

Page 155: VO Politik und Recht - Persönliche Webseitenhomepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/php/PolitikundRecht.pdf · Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives

ZUKUNFT DER EU

Europäische VerfassungReformen des Entwurfes (Juni 2003)

� Spezielle Strukturreformen• KO-Präsident auf Vorschlag des ER vom EP bestellt• Schaffung eines „Europäischen Außenministers“• Reduzierung auf 13 Kommissare

(Rotationsverfahren)• Bestätigung der gesamten KO durch EP

(Misstrauensvotum)• Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens des EP• Abstimmungsverfahren von „dreifacher“ zur

„doppelten Mehrheit“

ZUKUNFT DER EU

Europäische VerfassungPerspektiven

� Genehmigung durch Regierungskonferenzen

� 2003-2004: Ratifizierung der Mitgliedsstaaten

� Problematik bei negativen Referendumsentscheidungen (GB, F)

� 2007 Früheste Inkraftsetzung der Verfassung

� Abstimmungsmodell Nizza bis Ende 2009 in Kraft