Vollversammlung 19.03.2014 Abiturprüfung. Tagesordnung: 1.Anwesenheit, Unterschrift –...

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Vollversammlung 19.03.2014 Abiturprüfung

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Vollversammlung

19.03.2014

Abiturprüfung

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Tagesordnung:

1. Anwesenheit, Unterschrift – Kenntnisnahme

2. Abiturplan

3. Bestimmungen zur Abiturprüfung

4. Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern

5. Verschiedenes

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bis Fr 28.3 Abgabe der Kolloq.-zettel beim Kursleiter !

ABITERMINE:

03.04 und 10.04: Fachprüfungen Sport

28.04 - 2.05. : mdl. Prüfung Fremdsprache (genauer Zeitplan folgt)

Di. 06.05: 8:00 -13:00 Uhr TH1/TH2 Abitur – Deutsch

Fr 09.05 Prüfung im 3. Abiturfach

Achtung: unterschiedliche Anfangszeiten:

mod. Fremdsprachen 8:15 – 8:45 Uhr

Hörverstehensprüfung:

Allg. Beginn für alle 9:00 Uhr

Di. 13.05: 9:00 – 13:00 Uhr TH1/TH2 Mathematik

9:00 – 13:45 Uhr M2 Variante Zi 208

Zeitplan

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A) ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG (vgl Merkblatt)

Alle 101 Schülerinnen und Schüler sind aktuell vorläufig zur Abiturprüfung zugelassen.

Was kann noch ausbremsen?

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Bei den HJL mindestens Bemerkung

48 Punkte aus D, M, Fs Ø 4 Punkte

200 Punkte aus den 40 einzubringenden HJL Ø 5 Punkte

5 Punkte in mind. 32 HJL

(Seminararbeit und P-Seminar gelten

hier als je 2 HJL)

8 x unterpunkten erlaubt

1 Punkt in allen HJL der Seminararbeit, der Präsentation und im P-Seminar Alle erfüllt

24 Punkte in beiden Seminaren (incl. Seminararbeit und P-Seminar) Alle erfüllt

Wer in 12/2 eine der oberen 3 Hürden noch reißt, ist nicht zur Abiturprüfung 2012 zugelassen und einmal durchgefallen.

• Punktehürden:

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B) RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG

Jeder Schüler des Ausbildungsabschnittes 12/2 gilt als zur Abiturprüfung angemeldet, es sei denn, dass er bis

Dienstag, 06.05.2014, 7:30 Uhr schriftlich erklärt, er werde an der Prüfung nicht teilnehmen.

Dieser Rücktritt ist jedoch nicht möglich, wenn durch Rücktritt und Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (10 Jahre im

Gymnasium, 4 Jahre in der Oberstufe) überschritten würde .

Die Abiturprüfung gilt dann als abgelegt und nicht bestanden.

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C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS

Erkrankung am Prüfungstag:

Schule sofort informieren

Ärztliches Attest am gleichen

Tag der Schule vorlegen

Erkrankung während der Prüfung:

Sofort einen Arzt aufsuchen …

Die Schulleitung behält sich vor gegebenenfalls ein amtsärtzliches Attest zu verlangen.

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C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS

Zu spät kommen geht zu eigenen Lasten

Keine Verlängerung der Prüfungszeit!

Bei Unfall etc. Bestätigungen (z.B. Polizei)

mitbringen Tel. Schule 474919-0

Eine „vergessene“ Prüfung, d.h. nicht angetreten, wird mit 0 Punkten bewertet.

Ausnahme: in die mdl. Zusatzprüfung verwiesen und nicht angetreten -> Abiturprüfung nicht bestanden

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C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS

Unverschuldet versäumte Teile der Abiturprüfung können und müssen bis 31.12.2014 nachgeholt werden.

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D) ABLAUF DER PRÜFUNG

Unterschiedliche Anfangszeiten beachten!

ca. 10-15 Minuten VOR Prüfungsbeginn anwesend sein.

Am Freitag 09.05

! Zugang zur Turnhalle nur über den Altbauzugang möglich!!!

Mobiltelefone(etc) zu Prüfungsbeginn abgeben-> UNTERSCHLEIF

Toilettengang:

nicht während der Hörverstehensprüfung

möglichst nicht in der 1. Stunde

nur einzeln,

sämtliche Unterlagen bei der Aufsicht vorher abgeben

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D) ABLAUF DER PRÜFUNG

Vorzeitiges Verlassen der Prüfung:

frühestens 45 min, spätestens 15 min vor Prüfungsende

Schüler, die die Prüfung beendet haben, haben das Schulgelände ebenfalls umgehend zu verlassen.

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D) ABLAUF DER PRÜFUNG

Modus der Aufgabenstellung unterschiedlich ( Kursleiter fragen!)

Auswahlmöglichkeit durch Schüler:

Deutsch; Englisch; Französisch, Italienisch, Geographie, Wirtschaft-Recht, Religion/Ethik, Sport,

Keine Auswahlmöglichkeit durch Schüler:

Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik,

Hilfsmittel:

wie in Klausuren -> Info durch Kursleiter

Hervorhebungen erlaubt, keine Eintragungen!!

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UNTERSCHLEIF:

§58 GSO: Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.

-> Handy etc. bei Betreten des Prüfungsraumes abgeben.-> keine Last-Minute-Zettel mit zur Prüfung mitnehmen

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D) ABLAUF DER PRÜFUNG

Jeder Schüler kann nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Abiturfächern noch eine mündliche Zusatzprüfung ablegen ( zum Bestehen des Abiturs oder Verbessern der Note)

Erläuterung bei Berechnung der Abiturnote.

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D) ABLAUF DER PRÜFUNG

Kolloquium:

Je 2 Kolloqiumsfächer mit jeweils einer 30 minütigen Prüfung.

Die Kursleiter haben für jedes Halbjahr jeweils mindestens drei Themenbereiche vorgestellt.

Der Prüfling streicht das Halbjahr 11/1 oder 11/2 und

wählt aus einem der drei verbliebenen Halbjahre einen Themenbereich als seinen Schwerpunkt.

G+Sk Sonderregelung mit 2 Semestern

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D) KOLLOQUIUM

Die Schülerin oder der Schüler darf sich auf das Kolloquium etwa 30 Minuten vorbereiten und dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen. In den modernen Fremdsprachen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Textvorlage und/oder einen Hörtext; die Prüfungen finden in der jeweiligen Fremdsprache statt.

Das Kolloquium in der Regel 30 Minuten.Es gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15

Minuten Dauer:Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten

Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt sowie ein Gespräch über das Kurzreferat;

Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.

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D) mdl. ZUSATZPRÜFUNG

In allen drei schriftlichen Abiturfächern möglich.

Ziel : - Bestehen der Abiturprüfung

- Notenverbesserung

Schriftlicher Antrag:

Die Schülerin oder der Schüler hat eine Zusatzprüfung spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung beim Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen; ein Rücktritt ist spätestens an dem der mündlichen Prüfung vorangehenden Schultag dem Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen

Durchführung: Wie beim Kolloquium,

- ein Semester streichen, aber keine Schwerpunktsbildung

( d.h. 3 Semester Stoff)

- Prüfungszeit ca 20 min + Vorbereitung

Ausnahme Mathematik

- Stochastik oder Geometrie kann gestrichen werden

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E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN ABITURPRÜFUNGSFÄCHER

Die Punktzahl der Abiturprüfung in den einzelnen Fächern wird vervierfacht. ( Maximum 4x15P = 60 P)

mdl. Zusatzprüfung in den schriftlichen Abiturfächern:

Prüfungsergebnis: 2 x s + m ----------- x 4 3  Das Prüfungsergebnis wird gerundet. Bei einem Ergebnis (vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.

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Nach § 85 GSO Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife (1) Die allgemeine Hochschulreife wird der Schülerin oder dem Schüler zuerkannt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 75 erfüllt sind, alle verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt wurden,- keines der fünf Prüfungsergebnisse weniger als 4 Punkte

(vierfache Wertung) beträgt,-die Punktsumme der Abiturprüfung mindestens 100 beträgt,- in mindestens drei der fünf Abiturprüfungsfächer, darunter zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache, mindestens jeweils 20 Punkte erreicht wurden.

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Gesamtqualifikation(insgesamt 900 Punkte)

Abiturprüfung:

5 (Prüfungen) x60 Punkte =300 Punkte

Qualifikationsphase (11/1 – 12/2):

40 x15 Punkte =600 Punkte

ABITUR IN BAYERN

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E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN ABITURPRÜFUNGSFÄCHER

Die Endpunktzahl der Abiturprüfung wird in eine eindezimalige Notenzahl

umgerechnet.

Punkte

900 - 823 1,0

822 - 805 1,1

804 - 787 1,2

786 - 769 1,3

768 - 751 1,4

750 - 733 1,5

732 - 715 1,6

714 - 697 1,7

696 - 679 1,8

678 - 661 1,9

660 - 643 2,0

642 - 625 2,1

624 - 607 2,2

606 - 589 2,3

588 - 571 2,4

570 - 553 2,5

552 - 535 2,6

534 - 517 2,7

516 - 499 2,8

498 - 481 2,9

480 - 463 3,0

462 - 445 3,1

444 - 427 3,2

426 - 409 3,3

408 - 391 3,4

390 - 373 3,5

372 - 355 3,6

354 - 337 3,7

336 - 319 3,8

318 - 301 3,9

300 4,0

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Weiter Infos:

HP – des MBG > Kollegstufe – die neue GSO / GSO-Abitur

HP – ISB – GSO

Kollegstufenbüro

Aushänge am Informationsbrett der Q12

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Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern

Bemerkungen über die Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers werden in das Abiturzeugnis nicht aufgenommen. Auf Antrag der Schülerin oder des Schülers sind herausragende Leistungen in Chor oder Orchester sowie die Tätigkeit in der Schülermitverantwortung oder ähnliche Tätigkeiten zu vermerken.

Termin: Di 29.04.14

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Verschiedenes

- Abiturfeier: Fr. 27.06.14 18:00

Kl. Meistersingerhalle

Planung ? Organisation ? Begrenzte Sitzplatzzahl

- Abischerz? ! Stresszeit Schulaufgaben, Prüfungen etc…!

Absprache wünschenswert.

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NOCH FRAGEN?

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VIEL ERFOLG IM ABI 2014