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VON PROFIS FÜR PROFIS Expertinnen- und Expertenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt SEMINARE 2019

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VON PROFIS FÜR PROFIS Expertinnen- und Expertenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt

SEMINARE 2019

wie schon in den letzten Jahren greifen das DGB-Bildungswerk NRW und die TBS beim DGB NRW in ihrem gemeinsamen Bildungsprogramm „von profis für profis 2019“ Themen auf, die eine große Aktualität und Bedeutung für die Arbeit aller betrieblichen Interessenvertreter*innen haben.

Kein Bereich von Wirtschaft und Gesellschaft ist von der Digitalisierung ausgeschlossen. Die durch-greifenden Veränderungen sollen und müssen nicht nur technisch, sondern auch politisch und sozial gestaltet werden. Den Gremien der betrieblichen Interessenvertretungen fällt dabei eine entscheidende Aufgabe zu: Alle Aspekte der Arbeitsgestaltung müssen neu gedacht und im Sinne der Beschäftigten betrachtet und verantwortungsvoll im Rahmen des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsauftrags gestal-tet werden.

Es geht um die Zukunftsfähigkeit von Arbeit, um Bildung, Ausbildung und geförderter, selbstbestimm-ter beruflicher Weiterentwicklung der Menschen. Es gilt, ihre Rechte zu sichern und ihren Schutz zu gewährleisten.

Damit sind wir u. a. bei dem großen Thema Datenschutz. Ausgehend von der großen Nachfrage hierzu, haben wir bereits in 2018 flexibel reagiert und zusätzliche Seminare ermöglicht.

Und so halten wir es mit den vorgelegten Seminaren 2019 auch zu den weiteren betrieblichen The-menfeldern IT-Systeme, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation, Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung.

Wir freuen uns über das Interesse an unserem Bildungsprogramm. Im Sinne „von profis für profis“ unterstützen wir alle Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen bei der täglichen Arbeit und wüschen viel Erfolg!

Elke Hülsmann Dr. Jürgen GrumbachDGB-Bildungswerk NRW TBS beim DGB NRW

LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN,

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„Vor-Ort-Seminar“

BETRIEBLICHE ARBEITSORGANISATIONArbeit 4.0 und betriebliche Interessenvertretung – Auswirkung auf Beschäftigte und Mitbestimmung 34

Mobil Arbeiten – Überlastung und Überwachung vorbeugen 35

Neue Abläufe in der Verwaltung – Die eAkte verändert die Arbeitswelt 36

REFA, MTM und Co. – Betriebliche Verfahren zur Arbeitsvorgabenermittlung 37

Innovation und Ideenmanagement – Vorschlagswesen im Zeichen von Arbeit 4.0 38

Lean Management reloaded – Die neue Praxis von Lean Production, KVP und Co. 39

ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZWie können Interessenvertretungen betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten? 10

Demografischer Wandel im Betrieb 11

DGUV-Vorschrift 2 – Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz 12

In zehn Schritten zu einem effektiven BEM 13

Die geänderte Arbeitsstättenverordnung 14

Arbeitsschutz und Digitalisierung 15

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen 16

Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb 17

IT-SYSTEME IN DER ARBEITSWELT UND DATENSCHUTZSchlagkräftiger IT-Ausschuss 20

Datenschutz im Büro der Interessenvertretung 21

Das neue Datenschutzrecht für Betriebsräte 22

Workshop EDV-Vereinbarungen 23

Das neue Datenschutzrecht – was müssen Personalräte wissen? 24

Update Datenschutzrecht – Beschäftigtendatenschutz gestalten 25

Die EDV-Rahmenvereinbarung der Zukunft 26

Microsoft Office 365 und Co. – Moderne IT-Strukturen mitbestimmen 27

Die digitale Personalakte – Datenschutz vor Prozessoptimierung und Aufwand! 28

Personal 4.0 mit SAP SuccessFactors oder Workday HCM 29

Gut gerüstet für die Digitalisierung? Der TBS Basis-Check in der Praxis 30

ORGANISATORISCHESReferentinnen und Referenten 46

Informationen zur Seminardurchführung 48

Seminarhäuser 49

Anmeldung 50

Impressum 51

UNTERNEHMENS- UND BESCHÄFTIGUNGSENTWICKLUNGBeschäftigungssicherung – Belegschaft beteiligen 42

Tool-Box Wirtschaftsausschuss 43

Betriebliche Umstrukturierung 44

INHALT

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Qualität durch umfassende PraxiserfahrungUnsere Referent*innen kennen die aktuellen Herausforderungender betrieblichen Praxis. Sie sind nahezu täglich in den Betriebenund Dienststellen und stehen Interessenvertretungen bei ihrerverantwortungsvollen Arbeit mit Sachverstand und Tipps zur Seite.Die Erfahrungen der TBS NRW von über 300 Beratungen pro Jahrfl ießen somit in die Seminarangebote ein.

Mitbestimmung aktiv voranbringenUm als Interessenvertretung gute Arbeit gestalten zu können, be darf es guter Kenntnisse der aktuellen gesetzlichen Mitwir-kungs- und Mitbestimmungsrechte und der Rechtsprechung. Die Erörterung von Handlungsmöglichkeiten und Vorgehensempfeh-lungen zur optimalen Vertretung der Beschäftigteninteressen sind deshalb wichtiger und fester Bestandteil aller profi -Seminare.

Voneinander lernen/Netzwerke aufbauenDer Austausch von Erfahrungen der verschiedenen Interessen-vertretungen in der betrieblichen Durchsetzung ihrer Beteiligungs-rechte ist ein wichtiges Erfolgskriterium für alle Seminare und wird von den Teilnehmenden sehr geschätzt. Unsere Seminare erwei-tern den Horizont von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen! Auch planen wir ausreichendZeit für die Entwicklung von Netzwerken und Strategien in derGemeinschaft ein.

Seminare präzise durchdacht – kompakter Einstieg,strukturierter AufbauIm Mittelpunkt steht das praxisnahe und anwendungsorientierteVermitteln relevanter und insbesondere aktueller Inhalte. Natürlichist auch ein theoretisches Verständnis als Rüstzeug nötig. Dabeiarbeiten wir mit abwechslungsreichen Methoden der Erwachse-nenbildung, die genügend Raum für Fragen lassen. Damit „Bei-spiele guter Praxis“ leichter umzusetzen sind, erarbeiten wirChecklisten und Handreichungen zur betrieblichen Gestaltung.

Zentral gelegene Seminarorte – Räume mit guterLernatmosphäreAlle unsere Hotels und Tagungshäuser haben den anspruchsvollenTest unserer Seminare bestanden. Sie liegen in direkter Nähe der Hauptbahnhöfe von Dortmund, Essen, Duisburg und Düsseldorf oder sind mit dem ÖPNV sehr gut zu erreichen. Die InterCity Hotels bieten sogar für Übernachtungsgäste ein VRR-Ticket zum Erkun-den der Metropole und ggf. zur Heimfahrt. Die Räumlichkeiten sind lernförderlich gestaltet und eingerichtet und technisch bestens ausgestattet. Die Verpfl egung ist vielfältig und ausgewogen. Auf Sonderwünsche wird nach Möglichkeit eingegangen.

TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRWDie Technologieberatungsstelle wird von den DGB-Gewerkschaftenund dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales getragenund handelt im Rahmen eines Landesauftrags. Zentrales Ziel istdie Gestaltung und Förderung eines arbeitsorientierten und sozial-verträglichen Strukturwandels in NRW. Kerngeschäft der TBS istdie Beratungstätigkeit.

Für passende Bildungsangebote ist das DGB-Bildungswerk NRWzuständig. Es ist mit jährlich rund 2.500 Bildungsveranstaltungenund ca. 45.000 Teilnehmenden der größte Anbieter politischerBildung in NRW. Das Bildungswerk ist seit 30 Jahren Kooperati-onspartner der DGB-Gewerkschaften, gleichgesinnter Bildungsein-richtungen, der Landeszentrale für politische Bildung, Ministerien, Universitäten und Institutionen.

UNSER LEISTUNGSPROFILSeminare für betriebliche Interessenvertretungen, Bildung und Beratung aus einem Guss

Hohe Qualitätsmaßstäbe sind uns sehr wichtig: 2017 wurden wir erneut mit dem Zertifi kat „Recognised for Excellence 4 star“ der European Foundation for Quality Management (EFQM) ausgezeichnet. Die Teil-nehmenden unserer Seminare „von profi s für profi s“ bestätigen dies im 1. Halbjahr 2018:

„Super Integration von Fragen aus der Runde und eine tolle Atmosphäre.“

„... angenehme Kursführung mit viel Raum für Fragen und Selbstbeteiligung. Fundiertes Wissen, verständliche Vermittlung und erklärende Beispiele!“

„Erwartungen wurden voll erfüllt, tolle Referenten und sehr angenehme Durchführung! Vielen Dank!“

Anfragen, Beratung und Planung:Jan Christoph GailT. 0211 17523-194F. 0211 [email protected]/profi s

QUALITÄT ENTSTEHT IN DER TÄGLICHEN ARBEIT

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JAHREJAHREJAHREJAHREJAHRE6

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ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

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Die Arbeitswelt befindet sich seit Jahren im Wandel. Technolo-gische Entwicklungen hin zur digitalen Transformation bei gleich-zeitig alternden Belegschaften und Fachkräftemangel könnten eine Ursache für die seit Jahren steigenden Krankenstände sein. Den-noch wird das Thema Gesundheitsschutz in vielen Betrieben noch nicht als strategisches Zukunftsthema gesehen. Dabei ist ein gut aufgestelltes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) das ideale Instrument, die Herausforderungen für die gesundheitliche Situation der Beschäftigen frühzeitig zu erkennen und Lösungsan-sätze zu entwickeln. Denn das BGM bindet vorhandene Strukturen und Einzelmaßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesund-heitsschutzes sinnvoll zu einem System zusammen. Die Interes-senvertretung hat hier vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung und sollte das vorhandene Instrumentarium kennen.

ZielDas Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen Gesund-heitsmanagement-Systems sowie Handlungsstrategien zur Ein- führung und effektiven Nutzung eines BGM.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

30.–31.01.2019, Essen, InterCity HotelReferentin: Stefani MehringSeminarnummer: D11-199507-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

WIE KÖNNEN INTERESSENVERTRETUNGEN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT MITGESTALTEN?Ein strategisches Instrument zur Gestaltung guter Arbeit

Der demografische Wandel ist mittlerweile in den meisten Betrie-ben angekommen. Sichtbar wird er u. a. in dem vielfach beklagten Fachkräftemangel und den steigenden Krankenständen. Ob dies jedoch ausschließlich an alternden Belegschaften liegt oder ob hier nicht noch weitere Faktoren, wie z. B. eine sich wandelnde Arbeitswelt, wirken, gilt es zu prüfen. Dabei sollte immer der gesamte Betrieb mit seiner vielfältigen Belegschaft in den Blick genommen werden.

Die Verfahrensweisen zur Gestaltung des demografischen Wandels können auch helfen, neue Herausforderungen durch die Digitalisie-rung aufzudecken und Handlungswege aufzuzeigen.

DEMOGRAFISCHER WANDEL IM BETRIEBMit Beschäftigten aller Altersstufen veränderte Arbeitswelten gestalten

ZielDie Teilnehmenden erfahren, wie sie diese Herausforderungen angehen können. Sie erwerben Kenntnisse über die Herausfor-derungen digitalisierter Arbeitswelten und über die Gestaltung alternsgerechter Arbeit. Sie sind danach in der Lage, Handlungs-bedarfe zur Gestaltung des demografischen Wandels im Betrieb zu erkennen, betriebliche Initiativen zu entwickeln und die Qualität betrieblicher Gestaltungsansätze einzuschätzen.

Inhalt Betriebliche Altersstrukturen und Handlungsbedarfe im

demografischen Wandel Herausforderungen digitalisierter Arbeitswelten Altersstrukturanalyse mit dem Demografie-Kompass der TBS Quick-Check „Demografie Aktiv“ zu betrieblichen Fallbeispielen

der Teilnehmenden Entwicklung betrieblicher Handlungsansätze zu ausgewählten

Themen aus den Bereichen: w Alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze w Wissen und Qualifikation (zukunftsorientierte Personal- entwicklung) w Personal und Recruiting w Unternehmens- und Führungskultur Rechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interes-

senvertretung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe-hindertenvertretungen

06.–07.02.2019, Dortmund, Steigenberger HotelReferentin: Stefani MehringSeminarnummer: D11-199508-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 285,– Euro (zzgl. USt)

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Inhalt Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen

Gesundheitsmanagements Erkennen und Nutzung der vorhandenen betrieblichen

Strukturen zur Unterstützung Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument Digitalisierung/Industrie 4.0 als Belastungsfaktor Beteiligungsmöglichkeiten und Strategien der Interessen-

vertretung bei der Einführung und Umsetzung des BGM

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwer-behindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte

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Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz

03.–05.07.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentinnen: Diana Reiter, Katja KöhlerSeminarnummer: D11-199501-133Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)

Seit 15 Jahren muss der Arbeitgeber initiativ werden und Beschäf-tigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Einglie-derungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX (seit 2018 § 167 Abs. 2 SGB IX) anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hän-gen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab.

Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte? Kennt die betriebliche Interessenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienst-vereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Maßnahmenge-staltung dar?

Praktische Anleitung für Interessenvertretungen

IN ZEHN SCHRITTEN ZU EINEM EFFEKTIVEN BEM

07.02.2019, Düsseldorf, DGB-Haus Referentin: Diana ReiterSeminarnummer: D11-199502-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

Seit 2011 gilt die neue DGUV-Vorschrift 2. Die Vorschrift regelt die Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung und die umfassenden Aufgaben von Betriebsärzt*innen und Fachkräf-ten für Arbeitssicherheit im Betrieb. Die Grundbetreuung der DGUV-Vorschrift 2 umfasst Aufgaben der menschengerechten Arbeitsgestaltung, wie z. B. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung und die Schaffung einer geeigne-ten Arbeitsorganisation. Für betriebliche Interessenvertretungen ergeben sich durch die Vorschrift erweiterte Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

ZielDie Teilnehmenden lernen die Grundlagen der DGUV-Vorschrift kennen. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgabenfelder von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, um die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Vorschrift wahrzunehmen. Darüber hinaus werden Strategien und Gestaltungshinweise für die betriebliche Praxis vermittelt.

Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

DGUV-VORSCHRIFT 2

Inhalt Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung der

Vorschrift Aufgabenfelder von Betriebsärzt*innen und Fachkräften

für Arbeitssicherheit Aufgaben im Arbeitsschutzausschuss (ASA) Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 im Betrieb Zusammenarbeit der einzelnen Akteur*innen mit dem

Betriebs- bzw. Personalrat Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Umgang mit Interessenkonflikten Umsetzung der Vorschrift in eine Betriebs- bzw. Dienst-

vereinbarung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehin-dertenvertretungen

ZielVermittelt werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen, die Aufgabe und die Rollen der gesetzlichen Akteur*innen.

Inhalt Von der Erhebung der Fehlzeiten bis zur erfolgreichen

Eingliederung Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-

Prozess Wer gehört ins BEM-Team? Vertrauen ist alles: Öffentlichkeitsarbeit im BEM mitgestalten Gesprächsprotokoll mit Maßnahmenfindung Schutz personenbezogener Daten: Was sagt das Gesetz? Rechte und Pflichten im BEM sowie aktuelle Rechtsprechung Leistungskatalog der Rehabilitationsträger: Strategien zur

Inanspruchnahme von externen Leistungen Konfliktlösungen im BEM Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehin-dertenvertretungen

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Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz

04.07.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferent: Max ThomsenSeminarnummer: D11-199505-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden erkennen, warum sich durch Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien neue Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen. Sie kennen die gesetz- lichen Grundlagen und Gestaltungsfelder, um den Arbeitschutz im Betrieb durchzusetzen und können die Seminarinhalte experimen-tell und mithilfe von TBS-Handlungshilfen in der eigenen betrieb- lichen Praxis erproben.

Inhalt Neue und alte Anforderungen der Digitalisierung an den

Arbeits- und Gesundheitsschutz Welche Gesundheitskompetenzen benötigen Beschäftigte in

digitalen Betrieben? Wie kann ein digitaler Betrieb auch ein gesunder und robuster

Betrieb sein? Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstätten-

verordnung, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen und Softwareergonomie (Usability)

Belastungen und Entlastungen für die Beschäftigten beim Einsatz von neuen Technologien Identifikation und Verringerung von Gefährdungen: Gefähr-

dungsbeurteilung, Risikoanalyse und Technologiefolgeab- schätzung Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und LPVG NRW Best-Practice-Beispiele und Digitalisierungsszenarien Zukunftsvereinbarung für eine gesunde Digitalisierung

Immer und überall erreichbar, jederzeit smart vernetzt und die Augen permanent auf einen oder gleich mehrere Bildschirme ge-richtet – alles geht so leicht und vollautomatisch. Der Kunde fragt und auf dem Bildschirm erscheint die passende Antwort. Ablesen genügt, selbst denken und entscheiden ist nicht notwendig – sieht sie so aus, die Arbeitswelt von morgen? Neue Technolgien drängen in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Big Data, Künstli-che Intelligenz, Datenbrillen, Tablets und Smartphones.

Der Einsatz dieser und anderer Technologien stellt den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor neue Herausforderungen. Dabei geht es nicht nur um die ergonomische Anwendung der technischen Arbeitsmittel, sondern zunehmend um die menschengerechte Gestaltung von IT-gestützten Arbeitsprozessen. Denn was anfangs komfortabel wirkt, entpuppt sich vielleicht als digitale Fließband-arbeit. Vor allem die Zunahme von psychischen Belastungen spielt dabei eine große Rolle.

Datenbrillen, Tablets und Smartphones brauchen gute Regelungen

ARBEITSSCHUTZ UND DIGITALISIERUNG

09.05.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferenten: Karsten Lessing, Hannes PankratzSeminarnummer: D11-199506-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden des Seminars bekommen einen Überblick über die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung und erfahren, welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Betrieb haben können.

Inhalt Die ArbStättV: Ihr Stellenwert im betrieblichen Arbeits- und

Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb, zuhause und auch

unterwegs Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Ausblick: Wie soll es bei uns weitergehen?

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehin-dertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte

Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung aus dem November 2016 schafft auch neue Möglichkeiten für die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir werfen einen Blick auf die Änderungen, erklären, was neu ist, und erkunden, welche betrieblichen Auswirkungen die Veränderungen haben. Außerdem schauen wir uns an, welche (neuen) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten die Neufassung der Arbeitsstätten-verordnung bringt und wie man sie betrieblich nutzen kann.

Was bedeutet sie für die Arbeit der Interessenvertretung?

DIE GEÄNDERTE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

ZielgruppenBetriebsräte und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Arbeits- und GesundheitsschutzArbeits- und Gesundheitsschutz

04.–05.12.2018, Duisburg, InterCity HotelReferentin: Diana ReiterSeminarnummer: D11-189536-133Seminarkostenpauschale: 444,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

13.–14.11.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentin: Diana ReiterSeminarnummer: D11-199503-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

Inhalt Strategische Tipps für die betriebliche Interessenvertretung

und ihre Aufgaben im ASA Wiederbelebung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch

den ASA Durchsetzung verbindlicher Entscheidungen im ASA Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belas-

tungen im ASA Hilfreiche Instrumente für eine effektive Arbeit für den ASA

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe- hindertenvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) ist ein wichtiges Gremium im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine gesetzliche Bestimmung findet er im Arbeitssicherheitsgesetz § 11. Doch wie arbeitet der ASA eigentlich und wie wird das Thema Gefährdungsbeurteilung im ASA behandelt? Was dem ASA in der Praxis vielfach fehlt, ist eine verbindliche Arbeitsweise, bei der jede*r der Akteur*innen seine Rolle und Aufgabe kennt. Hier könnte eine Geschäftsord-nung, die die Zusammenarbeit verbindlich regelt, dem Gremium wieder Leben einhauchen. Eine weitere Schwachstelle ist die Zusammenarbeit mit der betrieblichen Interessenvertretung. Wie finden gute Vorschläge der betrieblichen Interessenvertretung den direkten Weg in den ASA?

ZielDie Teilnehmenden erhalten theoretisches und praxisorientiertes Wissen. Sie lernen Handlungsstrategien für eine verbesserte Zusammenarbeit im ASA kennen, sowie Strategien, wie sie in Konfliktsituationen zu guten Arbeitsergebnissen kommen. Die Mitbestimmungsrechte für die betriebliche Interessenvertretung sind ein weiteres zentrales Thema im Seminar.

Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren

AKTUELLE AUFGABEN DES ARBEITSSICHER-HEITSAUSSCHUSSES (ASA) IM BETRIEB

18.–20.09.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentinnen: Katja Köhler, Kathrin Drews Seminarnummer: D11-199504-133Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung 335,– Euro (zzgl. USt)

ZielVermittlung von Grundlagen zu den Themen Psychische Belastung und Beanspruchung. Kennenlernen der Methoden und Verfahren zur Messung von psychischen Belastungen und ihrer praktischen Anwendung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Zudem Kennenlernen erfolgreicher Vorgehensmodelle für die be- triebliche Praxis. Das Seminar eignet sich auch speziell für Mit-glieder in den Interessenvertretungen, die neu in das Thema der psychischen Belastungen einsteigen wollen.

Inhalt Begriffsklärungen: Psychische Beanspruchung, psychische

Belastung Ursachen für psychische Belastungen im Betrieb Messmethoden und Beurteilungsinstrumente Psychische Belastungen im Zusammenhang mit der

Gefährdungsbeurteilung Best Practice: Gute Beispiele betrieblichen Handelns Handlungsmöglichkeiten im Betrieb Aufgaben und Rolle der Interessenvertretung Rechtliche Möglichkeiten der Interessenvertretung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe- hindertenvertretungen

Quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen nehmen Arbeits-verdichtung, ungünstige Arbeitszeiten und Stress zu. Dies bleibt für die Betroffenen nicht ohne Folgen. Die Ermittlung psychischer Belastungen scheint vielfach schwierig und weniger „objektiv“ zu sein, als etwa die Messung von Lärm oder Gefahrstoffen. Trotz-dem gibt es hier gute Hilfsmittel und Beurteilungsinstrumente, um Belastungen zu erkennen. Zudem gibt es fundierte Erfahrungen mit betrieblich erfolgreichen Vorgehensweisen, wie Verbesse-rungsmaßnahmen gefunden werden können.

Handlungsempfehlungen für die Interessenvertretung

MIT DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHE BELASTUNGEN ANGEHEN

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IT-SYSTEME IN DER ARBEITSWELT UND DATENSCHUTZ

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31.01.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferentinnen: Katja Köhler, Astrite SutajSeminarnummer: D11-199509-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

12.09.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferent*innen: Astrite Sutaj, Nils NoltingSeminarnummer: D11-199533-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Interessenvertretungen sollen die neuen Anforderungen der DSGVO und ihre Auswirkungen auf ihre Tätigkeit als Interessen- vertretung kennen lernen.

Inhalt Rechtliche Grundlagen, Beschäftigtendatenschutz (DSGVO,

BDSG, LDSG) Prüfung des Umgangs mit Daten anhand von Beispielen Zusammenarbeit mit dem/der Datenschutzbeauftragten Technisch-organisatorische Maßnahmen Datenschutz in der Geschäftsordnung der Interessenvertretung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen

Betriebs- und Personalräte kontrollieren auf der einen Seite den Beschäftigtendatenschutz, auf der anderen Seite verarbeiten sie in hohem Maße Beschäftigtendaten. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Rechtsgrundlagen für die Offenlegung personenbezo-gener Daten. Von Bewerbungsunterlagen über Gehaltslisten bis hin zu Kündigungsvorlagen sind sie in der täglichen Arbeit nahezu immer mit personenbezogenen Daten konfrontiert. Sie sind auch Ansprechpartner, wenn sich Beschäftigte ratsuchend an den Betriebsrat wenden.

Wo zahlreiche personenbezogene Daten erhoben und verarbei-tet werden, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz und der Datensicherheit. Der Umgang mit sensiblen Daten ist durch die DSGVO und das BDSG bzw. LDSG geregelt. Die darin formulierten Anforderungen an den Datenschutz sind dabei auch durch den Betriebsrat zu erfüllen. Zu welchem Zweck dürfen welche Daten wann und wo abgelegt werden? Wie sind Daten zu sichern? Wer hat Zugriffsrechte? Wann müssen Daten vernichtet werden? Wer kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes im Betriebs-rats-, Personalrats- und MAV-Büro?

Was müssen Interessenvertretungen beachten?

DATENSCHUTZ IM BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG

23.–24.01.2019, Dortmund, Steigenberger HotelReferent: Michael GenslerSeminarnummer: D11-199515-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 285,– Euro (zzgl. USt)

11.–12.09.2019, Dortmund, Steigenberger HotelReferent: Michael GenslerSeminarnummer: D11-199530-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 285,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden lernen Wege und Werkzeuge kennen, mit denen sie in den Mitbestimmungsprozessen den steigenden Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung aktiv begegnen können. Dabei werden praxiserprobte Methoden und Vorgehens-weisen vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden haben die Chance zum intensiven Austausch untereinander und können für sich und ihren IT-Ausschuss unmittelbar umsetzbare, konkrete Maßnahmen ableiten.

Inhalt Bestandsaufnahme: Mitbestimmungsprozess bei der Ein-

führung neuer IT-Systeme Optimierung des Informationsprozesses mit dem Arbeitgeber Konstruktive Zusammenarbeit mit betrieblichen Datenschutz -

beauftragten Effiziente Organisation eines schlagkräftigen IT-Ausschusses Best practice-Austausch „Was hat sich bei anderen bewährt?“ Aufstellen eines Maßnahmenplanes zur optimalen Ausgestal-

tung des eigenen IT-Ausschusses

ZielgruppenBetriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen, die einen IT-Ausschuss aufbauen wollen oder in einem IT-Ausschuss mitarbeiten (werden).

Inzwischen gibt es kaum eine Veränderung im Unternehmen, die nicht auch zu Veränderungen in der IT-Landschaft des Betriebes führt. So halten nicht nur immer mehr EDV-Systeme Einzug in die Betriebe, es handelt sich hierbei auch um immer komplexere Systeme mit immer kürzeren Veränderungszyklen. Wird dies für die Interessenvertretungen, die die Mitbestimmungsrechte zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrnehmen wollen, ein (un-)lösbarer Vollzeitjob? Interessenvertretungen setzen in dieser Situation zunehmend auf den Aufbau eines schlagkräftigen IT- Ausschusses.

Methoden kennenlernen und erproben

SCHLAGKRÄFTIGER IT-AUSSCHUSS

IT-Systeme in der Arbeitswelt und DatenschutzIT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

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Mit anderen lernen

25.–27.02.2019, Duisburg, Intercity Hotel Referent: Matthias SanderSeminarnummer: D11-199511-133Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)

ZielEs erfolgt die Klärung des eigenen Anliegens im Bereich EDV. Es wird eine individuelle Lösung für das eigene Anliegen entwickelt. Alle Teilnehmenden profitieren vom Wissenstransfer in der Gruppe.

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Viele Interes-senvertretungen stellen sich der Herausforderung und regeln die immer komplexeren IT-Systeme ihrer Unternehmen. Dabei sind viele Probleme ähnlich und nicht jede Lösung muss neu erfunden werden. Unser offener Workshop bietet in erster Linie die Mög-lichkeit, von den Erfahrungen anderer zu lernen. Dabei nutzen wir die Gruppe nach dem Motto: Das Ganze ist mehr als die Summe der einzelnen Teile. Jede*r Teilnehmende hat die Möglichkeit, die eigene Fragestellung in den Workshop einzubringen und gemein-sam mit den anderen einer Lösung zuzuführen.

WORKSHOP EDV-VEREINBARUNGEN

05.–06.02.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentinnen: Gaby Dietsch, Katja Köhler, Seminarnummer: D11-199510-133 Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

29.–30.10.2019, Duisburg, InterCity HotelReferent*innen: Hannes Pankratz, Sigrid Rose Seminarnummer: D11-199534-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden lernen die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes BDSG kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.

InhaltGrundprinzipien der DSGVOBestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und

BDSG)Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter,

AufsichtsbehördeBesondere Verarbeitungssituationen (zum Beispiel Video-

überwachung)

Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestim-mung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Unternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzu-wenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeu-tung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Betriebsvereinbarungen an?

Grundlagenseminar DSGVO

DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE

IT-Systeme in der Arbeitswelt und DatenschutzIT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

InhaltThematisch behandeln wir alle Fragen rund um das Thema Verhaltens- und Leistungskontrolle durch IT gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG:w Datenschutz gem. DSGVOw Personalmanagementsysteme SAP SuccessFactors und

Workday HCMw Mobiles Arbeitenw Mitbestimmung bei Einführung und Erweiterung von IT-

Systemenw IT-Ausschuss und Betriebsvereinbarung

ZielgruppeBetriebsräte

Die Teilnahmemöglichkeit ist auf 12 Betriebsrät*innen beschränkt.

Pflichten des UnternehmensRechte der betroffenen PersonenBedeutung für den Datenschutz des BetriebsratsVerhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema DatenschutzBedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige

Regelungsbereiche

ZielgruppeBetriebsräte (auch für Neueinsteiger*innen geeignet)

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11.04.2019, Duisburg, InterCity HotelReferent*innen: Jürgen Fickert, Astrite SutajSeminarnummer: D11-199516-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 55,– Euro (zzgl. USt)

28.11.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentin: Astrite SutajSeminarnummer: D11-199531-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 55,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über moderne IT-Landschaften im Betrieb und diskutieren die Herausforderun-gen, die an einen modernen betrieblichen Datenschutz gestellt werden.

InhaltGrundlagen Datenschutz und Update Datenschutzrecht Aktuelle Rechtsprechung zur DSGVODigitalisierung der ArbeitsweltUmgang mit Leistungs- und VerhaltenskontrolleMitbestimmungsrelevante TatbeständeErarbeitung von Eckpunkten einer modernen, flexiblen IT- Regelung

Die Digitalisierung ist im „Alltag“ d. h. am Arbeitsplatz angekom-men und in vollem Gange. Neue Technologien, innovative Kommu-nikationsplattformen, ständige Erreichbarkeit: Vieles ist nicht mehr so, wie es war, und die rasanten Veränderungen erfordern von den Interessenvertretungen, dass sie sich mit neuesten Technologien, modernem betrieblichen Datenschutz und flexiblen IT-Regelungen auseinandersetzen.

Beschäftigtendatenschutz gestalten

UPDATE DATENSCHUTZRECHT

27.–28.03.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentin: Gaby DietschSeminarnummer: D11-199519-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

09.–10.10.2019 Duisburg, InterCity HotelReferentin: Gaby DietschSeminarnummer: D11-199532-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden lernen die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Bestimmungen der DSGVO sowie des neuen Landes- datenschutzgesetzes von NRW kennen. Zudem werden Handlungs-ansätze für Personalräte und Regelungsbereiche von Dienstver- einbarungen erläutert.

InhaltGrundprinzipien der DSGVO Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und DSG NRW)Stellung und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter,

AufsichtsbehördeBesondere Verarbeitungssituationen (u. a. Videoüberwachung, sensible Daten)Pflichten der DienststelleRechte der betroffenen PersonenBedeutung für den Datenschutz des PersonalratsVerhältnis von Mitbestimmung (LPVG NRW) und Datenschutz Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats beim Thema DatenschutzBedeutung für Dienstvereinbarungen und notwendige

Regelungsbereiche

ZielgruppePersonalräte von Einrichtungen und Dienststellen, für die das neue Datenschutzgesetz NRW gilt

Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestim-mung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in Deutsch-land ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Beschäftigten-datenschutz in Landes- und Kommunalbehörden von NRW ist seitdem ergänzend das neue Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Dienstvereinba-rungen an?

Grundlagenseminar DSGVO und neues Datenschutzgesetz NRW

DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT – WAS MÜSSEN PERSONALRÄTE WISSEN?

IT-Systeme in der Arbeitswelt und DatenschutzIT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe- hindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

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05.09.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferent: Matthias SanderSeminarnummer: D11-199518-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

ZielTeilnehmende erhalten Grundlagenwissen über moderne IT-Struk-turen: Vom statischen Produkt zur fließenden Lösung aus der Cloud. Zugleich vermittelt das Seminar die erforderlichen Grund- lagen der Informations- und Mitbestimmungsrechte.

Inhalt Überblick über moderne IT-Strukturen am Beispiel „Microsoft

Office 365“ Gestaltungsansätze Grundlagen der Informations- und Mitbestimmungsrechte

(u. a. BetrVG, BDSG, EU-DSGVO) Regelungsbedarfe auf betrieblicher und überbetrieblicher

Ebene

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen

Die Auswirkungen von IT-Systemen sind mittlerweile für (fast) alle Beschäftigte in der täglichen Arbeit spürbar. Gerade mit Microsoft Office 365 hat einer der größten Anbieter von Software große Teile seines Angebots auf Cloud-Lösungen umgestellt. Dies gilt für das bekannte Office-Paket, aber auch für weitere bekannte und weniger bekannte Anwendungen wie Sharepoint oder das E-Mail-Programm Exchange oder Delve. Welche Chancen und Ri-siken bedeutet dies für Beschäftigte und Interessenvertretungen? Worauf müssen sie achten, um die Kolleg*innen gut zu schützen und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Erleichterung der Arbeit zu nutzen? Wir versuchen die wichtigsten Fragen in diesem Seminar zu beantworten.

Moderne IT-Strukturen mitbestimmen

MICROSOFT OFFICE 365 UND CO.

05.–06.06.2019, Dortmund, Steigenberger HotelReferentinnen: Astrite Sutaj, Sigrid RoseSeminarnummer: D11-199517-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 285,– Euro (zzgl. USt)

ZielDas Seminar gibt einen kompakten Überblick über Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenvereinbarung, ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen. Dabei stehen Praxiserfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.

Inhalt IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung und

Auswirkungen auf die Beschäftigten Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung Gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das Bundesdatenschutz-

gesetz (BDSG) und das europäische Datenschutzrecht (DSGVO) Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebs-/

dienstvereinbarung Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe- hindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

Die IT-Anwendungen in Unternehmen und Dienststellen werden immer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten Betriebs- und Personalräte den Weg, eine EDV-Rahmenvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Be- teiligung der Interessenvertretung enthält.

Stabile Regelungen für dynamische IT-Systeme

DIE EDV-RAHMENVEREINBARUNG DER ZUKUNFT

IT-Systeme in der Arbeitswelt und DatenschutzIT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

26 27

19.09.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferent: Max ThomsenSeminarnummer: D11-199512-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

Die Einführung einer digitalen Personalakte wirft aus Sicht des Datenschutzes zahlreiche Fragen auf: Wie kann ein zweckgebun-dener, differenzierter und zeitlich begrenzter Zugriff auf Inhalte der Akte gewährleistet werden? Wie ist sicherzustellen und zu kontrollieren, dass nur berechtigte Personen auf die Personalak-te zugreifen, welche Schwierigkeiten ergeben sich bei mobilen Zugriffsmöglichkeiten? Wer digitalisiert die analogen Papierakten? Wie lassen sich Fehler im Scanvorgang vermeiden und im System beheben? Von Beginn an kann die Interessenvertretung die tech-nischen und organisatorischen Regelungen beeinflussen, damit die Beschäftigten nicht zu gläsernen Mitarbeitern werden.

ZielDie Interessenvertretungen sollen Vorteile und Risiken der elektro-nischen Verwaltung von Beschäftigtendaten kennen, insbesondere aus Sicht des Datenschutzes. In der Praxis sollen sie durchsetzen, dass Kostenersparnisse und Prozessoptimierungen nicht zu Mög-lichkeiten des Missbrauchs von Beschäftigtendaten führen.

Datenschutz vor Prozessoptimierung und Aufwand!

DIE DIGITALE PERSONALAKTE

IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

07.11.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferent: Max ThomsenSeminarnummer: D11-199514-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

Die Landschaft der Personalinformationssysteme verändert sich massiv. Bisher hat der Personalbereich EDV-Systeme mit den Schwerpunkten Personaladministration, Gehaltsabrechnung und Zeitwirtschaft genutzt. Neuere Softwarelösungen bilden nun auch verstärkt die für die Beschäftigten wichtigen Personalprozesse rund um Zielvereinbarung und Leistungsbewertung, Entlohnungs-planung, Recruiting, Talent Review, Entwicklungs- und Nachfol-geplanung ab. Zwei der in Deutschland am meisten verbreiteten Systeme sind die Personal- und Talentmanagement-Systeme SAP SuccessFactors und Workday HCM. Was zunächst aussieht wie die Einführung nur einer weiteren Software, entpuppt sich in den Betrieben als Einstieg in eine ganz neue Personalplanungs- und -steuerungsphilosophie.

ZielDieses Tagesseminar gibt einen kompakten Überblick über die beiden Systeme SAP SuccessFactors und Workday HCM. Aufge-zeigt werden der Funktionsumfang, die Nutzungsmöglichkeiten von Seiten des Managements sowie die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die betriebliche Personalsteuerung insgesamt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung und auf dem gegenseitigen Erfahrungs-austausch.

Inhalt SAP SuccessFactors und Workday HCM – Wie sehen die

Systeme aus? Was können sie? Wie arbeitet das Management mit den Systemen? Ein Blick

hinter die „Kulissen“ Welche Auswirkungen, welche Chancen und Risiken haben die

Systeme für die Beschäftigten? Rechtlicher Rahmen – Welche Mitbestimmungsrechte hat die

Interessenvertretung? Welche Anforderungen zum Datenschutz bestehen bei diesen

Cloudlösungen? Was sollte die Interessenvertretung bei der Ausgestaltung der

Systeme unbedingt beachten? Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe- hindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

Risiken und Nebenwirkungen bei der Digitalisierung von HR-Abteilungen

PERSONAL 4.0 MIT SAP SUCCESSFACTORS ODER WORKDAY HCM

IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

Inhalt Funktionsweisen einer digitalen Personalakte Regelungsbedarfe einer digitalen Personalakte Vorteile und Risiken für die Beschäftigten Möglichkeiten der Mitbestimmung von der Anbieterwahl bis

zur Einführung Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und LPVG NRW Instrumente zur Durchsetzung und Kontrolle des Datenschutzes Eckpunkte für Betriebs- und Dienstvereinbarungen

ZielgruppenBetriebs- und Personalräte besonders aus Verwaltungen, Daten-schutzbeauftragte

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27.–28.11.2019, Duisburg, InterCity HotelReferent: Michael Gensler Seminarnummer: D11-199520-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Komponenten von Arbeit 4.0 und können anhand des Leitfadens den betriebli-chen Status der Umsetzung selbst definieren. Weiterhin werden Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Inhalt Bausteine und Komponenten von Arbeit 4.0 Vernetzung und Digitalisierung von Mensch, Maschinen,

Werkzeugen und Dienstleistungen Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen

und Qualifizierung Bewertung der eigenen betrieblichen Position zu Arbeit 4.0 Erarbeitung von betrieblichen Handlungs- und Regelungs-

möglichkeiten Aufzeigen von Mitbestimmungsrechten

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe-hindertenvertretungen

Das Thema Arbeit 4.0 ist in aller Munde, aber trotzdem für Be-triebs- und Personalräte schwer zu fassen. Der Begriff Arbeit 4.0 beschreibt grundlegende Veränderungen durch Digitalisierung und Vernetzung in der Produktion, aber auch bei Dienstleistungen. Der Blick richtet sich dabei in die nähere bzw. weitere Zukunft. Wenn aber die Digitalisierung auf dem Sprung in die Betriebe/Dienststellen ist, woran können Interessenvertretungen erkennen, ob die Veränderungen bereits Einzug in ihren Betrieb oder ihre Dienststelle gehalten haben? Was gehört zu Arbeit 4.0? Welche Anzeichen gibt es dafür? Das Seminar will zunächst klären, was unter Digitalisierung zu verstehen ist. In einem zweiten Schritt wird anhand eines von TBS und Hans-Böckler-Stiftung entwickelten Interviewleitfadens ermittelt, inwieweit diese bereits Realität in den jeweiligen Betrieben und Dienststellen ist. In einem weiteren Schritt werden Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkei-ten für die Interessenvertretung aufgezeigt.

Der TBS Basis-Check in der Praxis

GUT GERÜSTET FÜR DIE DIGITALISIERUNG?

IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz

Veränderungsprozesse sind in der Arbeitswelt allge-genwärtig. Aus diesem Grund werden Beratungen für

Interessenvertretungen immer wichtiger. Nah am be-trieblichen Problem, fachlich aktuell und vertrauensvoll

in der Zusammenarbeit erarbeiten wir gemeinsam mit der Interessenvertretung Strategien und stärken deren Position.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist dabei unverzichtbar für die Entwicklung von erfolgreichen Lösungen. Hierfür stellt die

TBS NRW Expert*innenwissen und praktische Erfahrungen zur Verfügung: Ob Ökonomie, EDV, Organisation oder Gesundheit –

unsere Spezialist*innen unter stützen bei der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze. Alle Beratungen wer den gemäß § 80 (3) BetrVG bzw.

§ 40 LPVG durchgeführt.

Mitbestimmung vor Ort erfolgreich umsetzenTBS-Beraterinnen und Berater stehen Interessenvertretungen täglich mit

Sachverstand und Handlungsempfehlungen bei der Durchsetzung von Mit-bestimmungsrechten zur Seite. In betrieblichen Einzelberatungen sind unsere

Expert*innen aus Informatik, Arbeitswissenschaft, Psychologie, Ingenieurwis-senschaft und anderen Disziplinen für den Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss,

Gesundheitszirkel oder IT-Ausschuss die erste Anlaufstelle. All diese Erfahrungen fließen in die Seminar- und Weiterbildungsangebote ein, die wir gemeinsam mit dem

DGB-Bildungswerk NRW durchführen.

Regionalstelle DortmundWestenhellweg 92 - 9444137 DortmundT. 0231 249698-0F. 0231 [email protected]

Regionalstelle DüsseldorfHarkortstraße 15 40210 DüsseldorfT. 0211 179310-0F. 0211 [email protected]

Regionalstelle BielefeldStapenhorststraße 42b33615 BielefeldT. 0521 96635-0F. 0521 [email protected]

Weitere Informationen: www.tbs-nrw.de

IMMER AUF DER SEITE DER INTERESSENVERTRETUNG

Beratung – Weiterbildung – Information

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33

BETRIEBLICHE ARBEITSORGANISATION

32 3332

14.03.2019, Essen, InterCity HotelReferentin: Stefani MehringSeminarnummer: D11-199525-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 59,– Euro (zzgl. USt)

ZielDas Seminar bietet einen Überblick über aktuelle Trends und Herausforderungen, die mobile Arbeit an Beschäftigte stellt. Zudem sollen betriebliche Gestaltungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung erarbeitet werden.

Ständige Erreichbarkeit und die Möglichkeit, mit Smartphone, Tablet und Notebook jederzeit und überall zu arbeiten, sind für viele Beschäftigte bereits Alltag. Mit dem kurzen abendlichen Blick auf aktuelle E-Mails und Co. wird die Arbeit zuhause und in der Freizeit zu einem ständigen Begleiter. Die Grenzen zwischen Privatleben und Arbeit verschwimmen. Den Vorteilen der flexiblen Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit stehen Nachteile wie Infor-mationsüberflutung und neue Überwachungsmöglichkeiten gegen-über. Für mobile Arbeit sind Regelungen erforderlich, die sowohl Belastungen als auch Überwachungspotenziale begrenzen und die Beschäftigten befähigen, ihre mobile Arbeit gut zu gestalten.

Überlastung und Überwachung vorbeugen

MOBIL ARBEITEN

20.–21.02.2019, Dortmund, DASA (Arbeitsweltausstellung) und Steigenberger HotelReferentinnen: Stefani Mehring, Silke HoffmannSeminarnummer: D11-199526-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 225,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Auswirkun-gen neuer Technologien auf die Arbeit im Betrieb und die passende Organisation der Interessenvertretung.

Inhalt Neue Anforderungen an die Arbeit Digitale Betriebs- und Organisationsmittel: Automaten,

Roboter, 3D-Drucker, CNC-gesteuerte Logistik und Arbeits- maschinen, Vernetzung, Datenerfassung und -sammlung,

Kommunikation, Ortung und Identifizierung, smarte und mobile Geräte Veränderungen bei Arbeitsaufgaben, Aufgabenbereichen und

Arbeitsbedingungen Chancen und Risiken aus der Sicht der Interessenvertretung Handlungsmöglichkeiten, Beteiligungsrechte und -formen Prioritäten der Interessenvertretung und Betriebsverein-

barungen Begleiteter Besuch mind. einer themenspezifischen Ausstel-

lung der DASA

ZielgruppeBetriebsräte aus Fertigungsunternehmen

Maschinen und Anlagen, Roboter, selbstfahrende Logistik-Geräte, 3D-Drucker genauso wie Mess- und Laborgeräte werden durch Programme und Daten gesteuert. Sie sind vernetzt und können von vielen Orten aus gesteuert werden, Daten empfangen und senden. Sie sind teuer und verlangen gute Auslastung und Nutzung. Die Organisation der Betriebe wird verändert: Profitcenter, Betriebe im Betrieb, Betreibermodelle, markt- und kundenbezogene Produkte und Aufträge verlangen neue Organisationsformen für Betrieb und Montage, Wartung und Instandhaltung, Arbeitsvorbereitung und die Zusammenarbeit z. B. mit dem Vertrieb und Einkauf. Was ändert sich bei der Arbeit in den verschiedenen Bereichen, und wie kann gute Interessenvertretung hier erfolgreich agieren?

Auswirkungen auf Beschäftigte und Mitbestimmung

Betriebliche ArbeitsorganisationBetriebliche Arbeitsorganisation

Inhalt Mobile Arbeitsformen gestern, heute und morgen Der Einfluss von Technik auf den mobilen Arbeitsalltag Überwachungspotenziale Stressoren und gesundheitliche Ressourcen mobiler Arbeit Betriebliche und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für

gute mobile Arbeit

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbe-hindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

ARBEIT 4.0 UND BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG

„Vor-Ort-Seminar“

34 35

04.04.2019, Essen, Intercity HotelReferent: Nils NoltingSeminarnummer: D11-199523-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 59,– Euro (zzgl. USt)

ZielDie Interessenvertretungen sollen Vorteile und Risiken der eAkte erkennen, sich kompetent in die Systemeinführungsprozesse einbringen und wissen, welche Stellschrauben es gibt, um die Vorstellung der Beschäftigten von guter Arbeit durchsetzen zu können.

Inhalt Funktionsweise der eAkte inkl. Archivierung und Anbindung

externer Kommunikationspartner*innen Alternativen der Steuerung und Arbeitsverteilung Überwachungspotenziale (Bearbeitungsstatus, Durchlauf-

und Liegezeiten sowie Arbeitsgeschwindigkeiten) der Arbeits- vorgänge Vorteile und Risiken für die Beschäftigten Möglichkeiten der Nutzerbeteiligung in der Einführungsphase Kriterien Guter Arbeitsgestaltung Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und LPVG NRW Eckpunkte für Betriebs- und Dienstvereinbarungen

ZielgruppenBetriebs- und Personalräte besonders aus Verwaltungen, Daten-schutzbeauftragte

Derzeit zieht die elektronische Akte (kurz: eAkte) in die Verwaltun-gen ein. Als Workflow-System ist sie in der Privatwirtschaft, bei Versicherungen oder auch in den Arbeitsagenturen schon länger im Einsatz. Zurzeit wird ihre Einführung in vielen Kommunen und Landesbetrieben vorbereitet. Mit der eAkte werden sich Arbeits- prozesse entscheidend verändern. Wird sie zu mehr IT-Steuerung oder zu mehr Autonomie für die Mitarbeiter führen? Zieht sie Stan-dardisierung oder eine breitere Qualifizierung nach sich? Bereits bei der Ausschreibung und in der Einführungsphase kann die Inte-ressenvertretung Stellgrößen beeinflussen und ihre Vorstellungen von guter Arbeit einbringen.

Die eAkte verändert die Arbeit

NEUE ABLÄUFE IN DER VERWALTUNG

Betriebliche Arbeitsorganisation Betriebliche Arbeitsorganisation

07.–08.05.2019, Essen, InterCity HotelReferent: Jens GöckingSeminarnummer: D11-199521-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

Inhalt Arbeitswissenschaftliche Verfahren (insbesondere REFA, MTM) Bedeutung der Verfahren in der betrieblichen Arbeitsgestaltung Bedeutung der Verfahren in der Entgeltgestaltung Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der

Interessenvertretung beim Einsatz der Methoden Gestaltungspunkte für betriebliche Regelungen zum Einsatz der

Verfahren

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte

In vielen Betrieben spielen nach wie vor sogenannte arbeitswis-senschaftliche Verfahren zur Messung, Kontrolle und Bewertung von Arbeitsabläufen eine große Rolle. Zwei bekannte und in der Praxis weit verbreitete Methoden sind die „REFA-Methodenlehre“ und das sogenannte „Methods-Time-Measurement“, kurz „MTM“. Beide Verfahrenslehren spielen eine große Rolle z. B. bei der Aus-gestaltung leistungsbezogener Entgeltsysteme wie Akkord- und Prämienentgelt.

ZielDie Teilnehmenden erhalten einen Überblick über arbeitswissen-schaftliche Verfahren der Arbeitsablaufmessung, -kontrolle und -bewertung und ihre betriebliche Anwendung. Darüber hinaus werden die zentralen Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestim-mungsrechte zu deren Anwendung vermittelt.

Betriebliche Verfahren zur Arbeitsvorgabenermittlung

REFA, MTM UND CO.

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18.–19.09.2019, Essen, InterCity HotelReferent: Jens GöckingSeminarnummer: D11-199522-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

ZielDas Seminar gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang In-teressenvertretungen bei der Einführung von Lean Production und ganzheitlichen Produktionssystemen mitgestalten sollten, welche neuen Trends wichtig sind und welche betrieblichen Regelungsas-pekte auch hinsichtlich des Abschlusses von Betriebsvereinbarun-gen zu berücksichtigen sind.

Inhalt Was steckt hinter Lean Production, Lean Management,

Ganzheitlichen Produktionssystemen? Was steckt hinter den einzelnen Produktionsprinzipien und

-instrumenten, z. B. Just-in-Time, KVP, Kaizen, Wertstrom- analysen? Welche Folgen ergeben sich für Beschäftigungssicherheit,

Qualifizierungsbedarf, Arbeitsplatzgestaltung und Gesundheits- schutz? Wo bestehen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der

Interessenvertretung? Wie lassen sich Lean Management und Ganzheitliche

Produktionssysteme in Betriebsvereinbarungen regeln?

ZielgruppeBetriebsräte

Vor mehr als 25 Jahren hielt die sogenannte „schlanke Produk-tion“ Einzug in viele Betriebe. Mit Lean Production (schlanke Pro-duktion) versuchten seither betriebliche Planer das ursprünglich bei Toyota in Japan entwickelte Prinzip auch auf mitteleuropäi-sche Fabriken zu übertragen. Damit einher ging die Umgestaltung ganzer Betriebe, die Suche nach „Verschwendung“, die Etablierung eines Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, die Realisierung einer Just-in-Time-Logistik – und oft auch der Wegfall von Arbeits-plätzen. Auch heute beginnen viele Unternehmen (wieder) mit Methoden des Lean Managements, Betriebe „umzukrempeln“, oft in neuem Gewand z. B. als Lean Reise.

Schon wieder Verschlankung? Die neue Praxis von Lean Production, KVP und Co.

LEAN MANAGEMENT RELOADED

08.–09.05.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentin: Silke HoffmannSeminarnummer: D11-199524-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

ZielDas Seminar gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang Interessenvertretungen ein Ideenmanagement mitgestalten sollten und welche betrieblichen Regelungsaspekte auch hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu berück-sichtigen sind.

Inhalt Was steckt hinter den Managementkonzepten Ideenmanage-

ment, Vorschlagswesen und Kontinuierlicher Verbesserungs- prozess? Wo bestehen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der

Interessenvertretung? Welche gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitnehmererfindungs-

gesetz) sind zu berücksichtigen? Welche Prämierungsmöglichkeiten gibt es für Ideen und

Verbesserungsvorschläge? Welche Rolle spielt die Interessenvertretung innerhalb der

Abläufe eines Ideenmanagements? Wie lassen sich die Konzepte in Betriebs- und Dienstverein-

barungen regeln?

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen

Wissen über Produkte und Prozesse sowie Ideen für Neuerungen und Verbesserungen finden sich insbesondere bei den Beschäf-tigten. Seit Jahrzehnten gibt es deswegen schon das betriebliche Vorschlagswesen. In den 1990er Jahren wurde es ergänzt oder verdrängt mit der Einführung der Managementmethode Kaizen, dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess KVP. Die Arbeitgeber wollen damit an das „Gold aus den Köpfen der Arbeitnehmer“, so der damalige Vorstandsvorsitzende von VW Ferdinand Piëch. Im Zusammenhang von Digitalisierungsstrategien spielt das Ideen- management wieder eine besondere Rolle in den Betrieben.

Vorschlagswesen im Zeichen von Arbeit 4.0

INNOVATION UND IDEENMANAGEMENT

Betriebliche ArbeitsorganisationBetriebliche Arbeitsorganisation

38 39

UNTERNEHMENS- UND BESCHÄFTIGUNGS- ENTWICKLUNG

4140

Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung

Wer Mitglied im Wirtschaftsausschuss (WA) wird, leistet Detek-tivarbeit für die Interessenvertretung und filtert wichtige Infor-mationen zur wirtschaftlichen Lage heraus. Oftmals sieht sich das Mitglied mit einer wahren Flut an Informationen konfrontiert, manchmal müssen diese erst mühsam erkämpft werden. Doch nicht jede Information ist wirklich interessant und oft müssen erst die richtigen Fragen gestellt werden, um die wirklich wesentli-chen Informationen zu erhalten. Der Wirtschaftsausschuss leistet dazu Schnittstellenarbeit für die Interessentretung, indem er die gewonnenen Informationen aufbereitet und weiterleitet. Die „Tool-Box Wirtschaftsausschuss“ knüpft hier an und vermittelt das dazu notwendige „Handwerkszeug“ für WA-Mitglieder.

TOOL-BOX WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Rechtsgrundlagen – Analyseinstrumente – Informationsmanagement

ZielDas Seminar vermittelt die wichtigsten wirtschaftlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Arbeit im Wirtschaftsausschuss. Daneben werden Methoden und Anregungen für eine professionelle Vor- und Nachbereitung der WA-Sitzung sowie zur Wissensübertragung erarbeitet.

Das Betriebsverfassungsgesetz bietet mit dem § 92a Betriebs-räten eine gute Grundlage, um eigene Vorschläge zur Sicherung von Beschäftigung zu machen. Auf diese Weise kann das Gremium initiativ tätig werden. Der Vorteil: Es wird nicht vom Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen und Maßnahmenkataloge gestellt, die oftmals ohne die Belegschaft erarbeitet wurden und in die falsche Richtung laufen oder kurzfristig gedacht sind. Damit der Betriebs-rat mit seinen Vorschlägen beim Arbeitgeber durchdringt, ist es gut, die Belegschaft möglichst geschlossen hinter sich zu wissen. Der wirksamste Weg hierzu ist, die Kolleginnen und Kollegen an der Meinungs- und Ideenbildung zu beteiligen.

Selbst in Situationen, in denen der Betriebsrat schnell reagieren muss, kann und sollte er sich die Zeit für Ideenworkshops mit der Belegschaft nehmen. Denn diese hat oft die besten (alternativen) Ideen, wie Prozesse im Betrieb verbessert werden können. Damit kann der Betriebsrat sich eine gute Grundlage erarbeiten, um ge-stärkt in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber etwa über Betriebs-vereinbarungen, Interessenausgleich o. ä. einzusteigen und im besten Fall Arbeitsplatzabbau zu verhindern.

ZielDas Seminar vermittelt Kenntnisse für die Organisation einer er-folgreichen Beteiligung der Belegschaft und zeigt praxisbezogene Möglichkeiten zur Anwendung des § 92a BetrVG auf.

Inhalt Historie des § 92a BetrVG Betriebliche Situationen, die Beschäftigungssicherung

und -förderung erfordern Erfolgreiche Anwendungsbeispiele aus der Praxis Methoden zur Beteiligung der Belegschaft Organisation eines „92a-Projektes“

ZielgruppenBetriebsräte, Mitglieder im Wirtschaftsausschuss, Gremien der Interessenvertretung, deren Betriebe in Krisen stecken oder vor Umstrukturierungen/einer Betriebsänderung stehen

Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung

06.06.2019, Essen, InterCity HotelReferent*innen: Kathrin Drews, Christoph GrüningerSeminarnummer: D11-199529-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 59,– Euro (zzgl. USt)

Die Möglichkeiten des § 92a BetrVG

BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG – BELEGSCHAFT BETEILIGEN

30.–31.10.2019, Duisburg, InterCity HotelReferentinnen: Katja Köhler, Kathrin DrewsSeminarnummer: D11-199528-133Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,– Euro (zzgl. USt)

Inhalt Tool-Box Rechtsgrundlagen Tool-Box Betriebswirtschaft w Neue Ideen zur Jahresabschlussanalyse w Analyse unterjähriger Geschäftszahlen w Verstehen und Entwickeln von Kennzahlensystemen Tool-Box Informationsmanagement w Effiziente Sitzungsvor- und -nachbereitung w Datenaufbereitung und Interpretation w Der Bericht der WA-Mitglieder an die Interessenvertretung

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitglieder im Wirtschaftsausschuss

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04.12.2019, Düsseldorf, DGB-HausReferentinnen: Katja Köhler, Kathrin DrewsSeminarnummer: D11-199527-133Seminarkostenpauschale: 245,– Euro (USt-frei)zzgl. Verpflegung: ca. 45,– Euro (zzgl. USt)

ZielDas Seminar soll Teilnehmende in die Lage versetzen, Umstruk-turierungsprozesse ganzheitlich zu erfassen, um frühzeitig Stra-tegien zu entwickeln und mögliche Gestaltungsspielräume für die Interessen der Beschäftigten zu erkennen und zu nutzen.

Inhalt Früherkennung von Umstrukturierungen Formen der Umstrukturierung Auswirkungen auf die Beschäftigten Informations- und Mitbestimmungsrechte Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan Strategien und Handlungsmöglichkeiten

ZielgruppenBetriebsräte, Personalräte, Mitglieder im Wirtschaftsausschuss

Aufkauf durch einen Konzern, Fusionen, Auslagerung oder Zusam-menlegung von Abteilungen – allen Aktivitäten ist gemein, dass sich in ihrer Folge bisher gültige Prozesse ändern werden. Arbeits- und Organisationsstrukturen stehen auf dem Prüfstand. Daraus entstehende Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertre-tung reichen von Versetzungen, Qualifikationsverlusten, Entlassun-gen bis hin zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Wie stellt sich der Betriebs- und Personalrat bei einer solchen Umstrukturierung auf – gerade, wenn noch nicht klar ist, womit er in Zukunft konfrontiert wird? Eine Analyse der Situation – Ist-Zustand, Auswirkungen der Umstrukturierung auf Beschäftigte, wirtschaftliche Folgen – ist essentiell für die wirksame Nutzung der Mitbestimmungsrechte und Entwicklung von Alternativen.

Früh erkennen, richtig handeln!

BETRIEBLICHE UMSTRUKTURIERUNG

Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung

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ORGANISATORISCHES

Gaby DietschDipl.-Mathematikerin,TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte:Internet, E-Mail,Personaldatenverarbeitung,Datenschutz (zertifizierte Datenschutzbeauftragte),Telefonanlagen, Voice over IP, Mobiltelefon, Ergonomische Bildschirmarbeit

Jens GöckingDipl.-Sozialwissenschaftler,Dipl.-Arbeitswissenschaftler,TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:Digitalisierung und Industrie 4.0, EDV und Datenschutz,Produktionssysteme, Arbeitszeitgestaltung,Qualifizierung und Personal-entwicklung, KVP und BVW

Jürgen FickertDipl.-Mathematiker, Dipl. Arbeitswissenschaftler,TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:alle Fragen des EDV-Einsatzes,Datenschutz, betriebswirt-schaftliche Fragestellungen

Dr. Christoph GrüningerDipl.-Anglist, TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte: Betriebswirtschaftliche Prüfungen, Potenzialanalysen, Sanierungsvereinbarungen,Arbeitszeitregelungen,Informations- und Kommu-nikationstechnik, Entgeltrah-menabkommen der Metall und Elektroindustrie NRW

Silke HoffmannDipl.-Ingenieurin, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte: Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Schichtplangestaltung, Arbeit 4.0, Leiharbeit, Werk-vertrag, Mitarbeiter*innenge-spräche, Leistungsbeurteilung, Entgeltsysteme

Dr. Kathrin DrewsDipl.-Politologin,TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte: Beteiligungsorientierte Ar-beitsgestaltung, Beschäfti-gungssicherung, Umstruktu-rierungen, Potenzialanalysen,Gute Arbeit 4.0, Mitarbei-ter*innenbefragungen,Strategieentwicklung für die Interessenvertretung, Pro-duktions- und Management-systeme, Fremdfirmeneinsatz bewerten und regeln

Michael Gensler Dipl.-Kaufmann (FH)Master of Engineering, TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:Arbeitsorganisation, KVP und BVW,IT-Systeme und Datenschutz,Entgeltsysteme,Arbeitszeitgestaltung

Katja KöhlerM.A. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte:Fremdfirmeneinsatz, Leih-arbeit, Werkvertrag, Betriebs-wirtschaftliche Prüfungen, Arbeit im Wirtschaftsaus-schuss, Reorganisation im öffentlichen Dienst,eGovernment und LPVG,Arbeitnehmer*innendaten-schutz

Stefani MehringDipl.- Pädagogin, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte:Personalentwicklung, Organisationsentwicklung,Betriebliches Gesundheits- management, Demografischer Wandel, Psychische Belas- tungen und Burnout, Arbeits-zeitberatung, Schicht- und Dienstplangestaltung, Ver- einbarkeit von Familie/Pflege und Beruf

Sigrid RoseB.A. Sozialwissenschaften/Erziehungswissenschaften, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte: IT-Regelungen,Vereinbarungen zum Arbeit-nehmer*innendatenschutz,Arbeits- und Gesundheits-schutz

Matthias SanderDipl.-Wirtschaftsingenieur (Fachhochschule), TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte: Gestaltung von SAP-Program-men, Überwachung bei Internet/E-Mail/VoIP, EDV- Rahmenbetriebsvereinbarung, Betriebsdatenerfassung (BDE), Produktionsplanungs-/-steue-rungssysteme

Nils NoltingDipl.-Soziologe, TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:IT-Regelungen und Verein- barungen zum Arbeitneh-mer*innendatenschutz, Mobile Device Management, Begleitung von Betriebs- und Personalräten bei ökonomi-schen Fragestellungen

REFERENTINNEN UND REFERENTEN

Hannes PankratzDipl.-Logistiker, TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:Beschäftigtendatenschutz, IT-Regelungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Astrite Sutaj Dipl.-Wirtschaftsinforma- tikerin, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte:Betriebliches Gesundheitsma-nagement (BGM), Psychische Belastungen, Gefährdungsbe-urteilung, Arbeitsplatzgestal-tung/Ergonomie, Datenschutz und Datensicherheit, IT-Rah-menbetriebsvereinbarung,Cloud Computing

Diana ReiterM.A. Sozialwissenschaften, TBS-Beraterin

Arbeitsschwerpunkte:Arbeits- und Gesundheits-schutz, BEM, Arbeitszeitge-staltung, Schichtarbeit, Arbeit 4.0, Demografie, eGovernment, Organisations-entwicklung

Maximilian ThomsenM.A. Sozialwissenschaften, TBS-Berater

Arbeitsschwerpunkte:eGovernment und LPVG, ERP-Systeme, Personal- und Organisationsentwicklung, Veränderungsmanagement, Betriebliches Gesundheits-management, Gute Arbeit und digitaler Wandel

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INFORMATIONEN ZUR SEMINARDURCHFÜHRUNG

ProgrammleitungDie Verantwortung für die Organisation der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Händen von Jan Christoph Gail. Sollte der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreiten oder bezüg-lich der zeitlichen Lage die betrieblichen Notwendigkeiten nicht genügend berücksichtigt sehen – wir finden eine Lösung.

AnmeldungDie Anmeldung erfolgt am besten online. Aber auch gerne per Telefon, Fax oder Post an Michael Czogalla.

FreistellungenAlle Seminare werden je nach Zielgruppe(n) nach § 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX, § 42 (5) LPVG, § 46 (6) BPersVG, § 19 (3) MVG bzw. § 16 MAVO durchgeführt.

AusfallkostenKönnen Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminar-beginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 bis 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarpau-schale berechnet. Absagen, die 1 bis 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung.

Werden unserer Einrichtung wegen der Nichtteilnahme am Se-minar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.

Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab 6 Tagen vor Semi-narbeginn behalten wir uns vor, 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung zu berechnen.

SeminarabsageDas DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-grund zu geringer Zahl von Teilnehmer*innen oder Verhinderung der Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.

Jan Christoph GailBildungsreferent beimDGB-Bildungswerk NRW e. V.Seminarorganisation

T. 0211 17523-194F. 0211 [email protected]

Michael CzogallaVerwaltungsangestellter beimDGB-Bildungswerk NRW e. V.

T. 0211 17523-199F. 0211 [email protected]

Martina Rieck Verwaltungsangestellte bei der TBS NRW e. V.

Qualifizierungsberatungund Seminarinhalte Infoline: 0211 179310-17F. 0211 [email protected]

Claudia Hägele Koordination Seminarbereich/Profiprogrammbei der TBS NRW e. V.

T. 0211 179310-22 F. 0211 [email protected]

SEMINARHÄUSER

InterCity Hotel Duisburg Mercatorstraße 5747051 Duisburg

T. 0203 60716-0 [email protected]

InterCity Hotel EssenHachestraße 10 45127 Essen

T. 0201 821841-0F. 0201 821841-200 [email protected]

Steigenberger Hotel DortmundBerswordtstraße 2444139 Dortmund

T. 0231 9021-0F. 0231 9021-999 [email protected]

DGB-HausFriedrich-Ebert-Straße 34-38 40210 Düsseldorf

Clowns & Helden Catering-Service:T. 0211 1711833F. 0211 17129668www.clowns-und-helden-catering-service.deinfo@clownsundhelden.net

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Impressum

Herausgegeben von:DGB-Bildungswerk NRW e. V.,Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Verantwortlich: Elke Hülsmann

CD-Vorgaben: die Guerillas, WuppertalUmsetzung und Druckvorlage: sylvester I design + kommunikation, Düsseldorf

DruckV+V Sofortdruck GmbH, Essen

Bildnachweis:Titel: © Thomas Range, Bochum Seite 8/9: © industrieblick, fotolia Seite 10: © milanvirijevic, iStockSeite 11: © Thomas Range, Bochum Seite 12: ©alvarez, iStockSeite 13: © jacoblund, iStockSeite 14: © Monkey Business, fotolia Seite 15: © metamorworks, iStock Seite 16: © kupicoo, iStockSeite 17: © stocknroll, iStockSeite 18/19: © bernardbodo, iStockSeite 20: © scyther5, iStockSeite 21: © contrastwerkstatt, fotoliaSeite 22: © Rawpixel, shutterstock Seite 23: © Morsa Images, iStock Seite 24: © nd3000, fotoliaSeite 25: © Rawpixel, shutterstock Seite 26: © alvarez, iStock Seite 27: © scyther5, iStock Seite 28: © Thomas Range, Bochum Seite 29: © TommL, iStockSeite 30: © Wavebreakmedia, iStockSeite 32/33: © alvarez, iStockSeite 34: © milanvirijevic, iStockSeite 35: © sanjeri_iStockSeite 36: © PeopleImages, iStockSeite 37: © industrieblick, fotoliaSeite 38: © Jacob Lund, fotoliaSeite 39: © Benis Arapovic, Panther MediaSeite 40/41: © alvarez, iStockSeite 42: © Thomas Range, Bochum Seite 43: © Monkey Business, fotoliaSeite 44: © Thomas Range, Bochum

Wir danken den Seminarhäusern für die zur Verfügung gestellten Fotos.

Freistellung bitte ankreuzen: § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 179 (4) SGB IX § 16 MAVO

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Bearbeitung der Seminarorganisation durch das DGB-Bildungswerk NRW e. V. elektronisch gespeichert und genutzt werden. Ich habe die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e. V. gelesen und erkläre mich damit einverstanden (zu finden unter https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/service). Ich kann die Einwilligung jederzeit per E-Mail an [email protected] oder per Brief an: DGB-Bildungswerk NRW e. V., Bereich Datenschutz, Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf widerrufen.

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Freiwillige AngabeMit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine Funktion und die Gewerkschaftszugehörigkeit für eine zielgruppenspezifische Seminarorganisation elektronisch gespeichert und genutzt werden. Ein Widerruf dieser Angaben ist unabhängig zu der Einwilligungserklärung der anderen Daten jeder Zeit möglich.

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Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM:Recognised for Excellence 4 star