VORABZUG - architekturwettbewerb.at · Gemeinde Inzersdorf Vizebuergermeisterin Adelheid Kronegger...

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VEREIN ZUR FOERDERUNG DER INFRASTRUKTUR DER GEMEINDE INZERSDORF IM KREMSTAL & CO KG NICHT OFFENER ARCHITEKTURWETTBEWERB ZENTRUM INZERSDORF IM KREMSTAL WICHTIGE TERMINE: SCHRIFTLICHE FRAGEN BIS FREITAG, 16 09 2011 KOLLOQUIUM DONNERSTAG, 22 09 2011, 15:00 ABGABE DER PLAENE DONNERSTAG, 03 11 2011, 12:00 ABGABE DES MODELLS DONNERSTAG, 10 11 2011, 12:00 INZERSDORF IM KREMSTAL IM JULI 2011 1 VORABZUG

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VEREIN ZUR FOERDERUNG DER INFRASTRUKTUR DERGEMEINDE INZERSDORF IM KREMSTAL & CO KG

NICHT OFFENER ARCHITEKTURWETTBEWERB

ZENTRUM INZERSDORF IM KREMSTAL

WICHTIGE TERMINE:

SCHRIFTLICHE FRAGEN BIS FREITAG, 16 09 2011KOLLOQUIUM DONNERSTAG, 22 09 2011, 15:00

ABGABE DER PLAENE DONNERSTAG, 03 11 2011, 12:00ABGABE DES MODELLS DONNERSTAG, 10 11 2011, 12:00

INZERSDORF IM KREMSTALIM JULI 2011

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VORABZUG

INHALTSVERZEICHNIS (Die Seitenzahlen werden erst bei der endgueltigen Version der Ausschreibung dazugefuegt)

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A.1 AUSLOBER …………………………………………………………………

A.2 GEGENSTAND DES WETTBEWERBS ………………………………………

A.3 ART DES VERFAHRENS ………………………………………………………

A.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG ………………………….……………………

A.4.1 Eingeladene Teilnehmer ………………….……………………A.4.2 Teilnahmeberechtigung ………………….……………………A.4.3 Mitarbeiter ………………………………………..………………A.4.4 Ausschließungsgruende ..………………………………………

A.5 RECHTSGRUNDLAGEN ………………………………………………………

A.6 TERMINE ………………………………………………...………….…………

A.6.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ………………..……A.6.2 Kolloquium und Rueckfragen …………………….…………A.6.3 Abgabe der Wettbewerbsprojekte …..………………………A.6.4 Vorpruefung ……….………………………………………………A.6.5 Tagung des Preisgerichtes …………….….……………………A.6.6 Oeffentliche Ausstellung der Arbeiten ……..….…………….A.6.7 Zusammenstellung der Termine ………………....……………

A.7 AUFWANDSENTSCHAEDIGUNG, PREISGELDER …………………….……

A.8 PREISGERICHT, ORGANISATION, VORPRUEFUNG …………………..…

A.8.1 Preisrichter ……………………….……………………..…………A.8.2 Ersatzpreisrichter …………………..………………….…………A.8.3 Beratende Mitglieder …………………………………..………..A.8.4 Organisation des Wettbewerbes …………………………..….A.8.5 Vorpruefung …………..…….……………….…………………….

A.9 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT ………………….……………………

A.10 PUBLIKATION DER WETTBEWERBSARBEITEN …........................................

A.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES …….………………….

A.12 VERHANDLUNGSVERFAHREN …………………….………..……………….

A.13 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG …….……………..

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN

B.1 AUSLOBUNGSUNTERLAGEN ..…………………………………………….…

B.1.1 Textliche Unterlagen ..………………………………………..….B.1.2 Weitere zur Verfuegung gestellte Unterlagen ………………

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B.2 EINZUREICHENDE ARBEITEN ...……………………..……………….………

B.2.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ………….B.2.2 Ausfuehrung der einzureichenden Arbeiten ………………

B.3 MINDESTANFORDERUNGEN, GESETZE, BEURTEILUNGSKRITERIEN …….

B.3.1 Mindestanforderungen an das Projekt, Kosten …………….B.3.2 Gesetze und Verordnungen ……………………………………B.3.3 Beurteilungskriterien …………………….………………………

C. AUFGABENSTELLUNG

C.1 DIE ORTSENTWICKLUNG VON INZERSDORF ….......................................

C.2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS ..………….…..….

C.3 LAGE UND ERSCHLIESSUNG ...………………………………….……..……

C.4 RUHENDER VERKEHR …………………………………………………………

C.5 HAUSTECHNIK …………………………………………………………………

C.6 GEBNAEUDEPLANERISCHE GESICHTSPUNKTE …....................................

C.7 RAUMPROGRAMM ………………………………………………………….

C.8 FUNKTIONSPROGRAMM ….......................................................................

D. BEILAGEN

D.1 LAGE DES WETTBEWERBSAREALS IM ORTSGEBIET VON INZERSDORF

D.2 KATASTERPLAN MIT ABGRENZUNG DES WETTBEWERBSAREALS

D.3 SCHWARZPLAN DES INZERSDORFER ORTSGEBIETES

D.4 ORTHOFOTO

D.5 LAGEPLAN MIT HOEHENSCHICHTLINIEN

D.6 AUSSCHNITT AUS DEM FLAECHENWIDMUNGSPLAN

D.7 AUSSCHNITT AUS DEM FRANZISCEISCHER KATASTER

D.8 FOTODOKUMENTATION

D.9 FLAECHEN- UND KUBATURNACHWEISE

D.10 KOSTENDATENBLATT

D.11 VERFASSERBRIEF

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A. ALLGEMEINER TEIL

A.1. AUSLOBER

Verein zur Foerderung der Infrastruktur der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal & CO KG.

A.2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukuenstlerischen Vorentwuerfen fuer die Errichtung eines Amtsgebaeudes fuer die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal, fuer ein Musikvereinslokal, fuer eine Ordination einer praktischen Aerztin und fuer ein oeffentliches WC.

A.3. ART DES VERFAHRENS

Geladener, anonymer, einstufiger Wettbewerb im Unterschwellenbereich mit anschließendem Verhandlungsverfahren fuer die Vergabe von Planungsleistungen gemaeß Bundesvergabegesetz (BVergG).

A.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

A.4.1 EINGELADENE TEILNEHMER

Folgende Architekturbueros wurden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen:

Arch. Florentine Helmcke und Julia Zeleny, WienArch. Dipl.Ing. Anne Mautner-Markhof, LinzArch. Dipl.Ing. Andreas Motz, MarchtrenkArch. Dipl.Ing. Dr. Hans Scheutz, LinzArch. Dipl.Ing. Kurt Vierthaler, SchlierbachArch. Dipl.Ing. Manfred Waldhoer, Linz

A.4.2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Jeder Teilnehmer ist (gleichgueltig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft) nur einmal teilnahmeberechtigt. Varianten sind nicht zugelassen. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss saemtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muessen alle Teilnehmer die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen.

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A.4.3 MITARBEITER

Die Wettbewerbsteilnehmer duerfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkraefte, die ueber keine aufrechte Befugnis als Architekten oder Zivilingenieurs fuer Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechniker-gesetzes verfuegen, bedienen. Diese Mitarbeiter duerfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

A.4.4 AUSSCHEIDUNGSGRUENDE

Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:■ Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt.■ Die Vorpruefer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehoerige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwae-gerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad oder im 2. Grad Verschwaegerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief,- Wahl- und Pflege-kinder sowie Muendel und Pflegebefohlene), deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemein-schaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden).■ Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufs-rechtlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis stehen (z.B. Angestellte bei Uni-versitaetsprofessoren) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhaengigkeitsverhaeltnis steht.■ Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen laesst.Ausschließungsgruende, die erst waehrend des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Aus-schließungsgruende werden auch dann fuer den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen.

A.5. RECHTSGRUNDLAGEN

Dieser Wettbewerb unterliegt den Bestimmungen des Bundesvergabe-gesetzes 2002 (BVergG). Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusam-men aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie der Wettbe-werbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Inge-nieurkonsulenten (WOA), Stand 16 10 2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergaenzt oder abgeaendert wird. Im Fall von Widerspruechen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen und die Ergebnisse des Hearings; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung und Ergebnis des Hearings den oben genannten Be-

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stimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt je-der Teilnehmer alle in vorliegender Wettbewerbsauslobung erhaltenen Bestimmungen an.

Gerichtsstand: Kirchdorf an der Krems. Es gilt oesterreichisches Recht.

Der „Allgemeine Teil“ der Ausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fuer Oberoesterreich und Salzburg ueberprueft und mit Schreiben vom …............................ bestaetigt.

A.6 TERMINE

A.6.1 AUSGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN

Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern in der 36. Woche 2011 zugesandt.

A.6.2 RUECKFRAGEN UND KOLLOQUIUM

Anfragen zur Wettbewerbsausschreibung sind bis spaetestens Freitag, 16 09 2011, 17:00 Uhr, an das Organisationsbuero Pitschmann, Museumstraße 20, A-4643 Pettenbach, Tel. 07586.8001, E-mail: [email protected] zu richten. Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht einlangen, schriftlich beantwortet. Spaeter einlangende Anfragen koennen nicht mehr behandelt werden.Am Donnerstag, 22 09 2011, findet um 15:00 Uhr im Gemeindeamt Inzersdorf ein Kolloquium statt. Ueber dieses Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfaengern der Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird.

A.6.3 ABGABE DER WETTBEWERBSPROJEKTE

Die Projekte (Plaene) muessen - entsprechend verpackt - bis spaetestens Donnerstag, 3. November 2011, 12:00 Uhr im Gemeindeamt Inzersdorf im Kremstal 116 eingegangen sein. Der Eingang der Modelle an der selben Adresse muss bis spaetestens Donnerstag, 10. November 2011, 12:00 Uhr, erfolgen. Bei nicht persoenlich abgegebenen Arbeiten ist als Absender die zustaendige Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben. Fuer das rechtzeitige Einlangen der Unterlagen an der angegebenen Adresse ist (auch bei postalischen Sendungen und Sendungen durch Paketdienste) der Teilnehmer verantwortlich. Zu spaet eintreffende Projekte werden vom Preisgericht nicht beurteilt. Auch ein zu spaet eingelangtes Modell zieht den Ausschluss des gesamten Projektes vom Wettbewerb nach sich. Zusaetzliche Unterlagen, die zu spaet nachgereicht werden, sind aus-nahmslos durch die Vorpruefung auszuscheiden.

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A.6.4 VORPRUEFUNG

Die Vorpruefung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durch-gefuehrt. Es wird ein schriftlicher Vorpruefungsbericht fuer das Preisgericht verfasst.

A.6.5 TAGUNG DES PREISGERICHTES

Die Tagung des Preisgerichtes findet voraussichtlich Ende November 2011 statt.

A.6.6 OEFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER ARBEITEN

Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Ab-schluss des Preisgerichtes ca. zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden bei dieser Ausstellung angegeben. Zeitpunkt und der Ort der Ausstellung werden im Zuge der Jurysitzung festgelegt.

A.6.7 ZUSAMMENSTELLUNG DER TERMINE

Ausgabe der Unterlagen: 36. Woche 2011

Schriftliche Rueckfragen (ausschließlich per E-Mail oder Fax an das Wettbewerbsbuero) einlangend bis 16 09 2011, 17:00 Uhr

Konstituierende Sitzung: 22 09 2011, 14:00 Uhr

Oertliche Begehung und Kolloquium 22 09 2011, 15:00 UhrTreffpunkt: Gemeindeamt Inzersdorf imKremstal.

Schriftliche Fragebeantwortung (incl. Kolloquium) 39. Woche 2011

Abgabe: 03 11 2011, 12:00 UhrAbgabeort: Gemeindeamt Inzersdorf im Kremstal

Modellabgabe: 10 11 2011, 12:00 UhrAbgabeort: Gemeindeamt Inzersdorf im Kremstal

Die Plaene und Modelle koennen zu folgendenZeiten im Gemeindeamt Inzersdorf im Kremstal abgegeben werden: Montag – Freitag, 8:00 – 12:00

Tagung des Preisgerichtes: voraussichtlich Ende November 2011

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A.7. AUFWANDSENTSCHAEDIGUNG, PREISGELDER

Jeder geladene Teilnehmer, der Art und Umfang der geforderten Leistungen rechtzeitig erbringt, erhaelt als Aufwandsentschaedigung einen Betrag von € 3.000,-- zusaetzlich Ust. Die Summe der Auf-wandsentschaedigungen betraegt somit € 18.000,-- (zusaetzl. Ust.).

Werden weniger als 6 Projekte abgegeben, erfolgt eine gleichmaeßige Aufteilung der gesamten Aufwandsentschaedigung auf jene Teilnehmer, die ihren Beitrag ordnungsgemaeß abgeliefert haben. Die Gesamtsumme der Aufwandsentschaedigungen ist in jedem Fall zu vergeben.

Zusaetzlich zu den Aufwandsentschaedigungen werden folgende Preis-gelder (jeweils zuzuegl. Ust.) ausbezahlt:

1. Preis € 2.5002. Preis € 1.5003. Preis € 1.000

Die Gesamtdotation (Aufwandsentschaedigungen plus Preisgelder) betraegt somit € 23.000,-- (zuzuegl. Ust).

Wird der Preistraeger mit der weiteren Planungsleistung beauftragt, erfolgt die Anrechnung der Aufwandsentschaedigung auf das Honorar.

Stellt sich beim Oeffnen der Verfasserkuverts heraus, dass ein Verfasser der Preisraenge nicht teilnahmeberchtigt war, so ruecken die in der Reihung nachfolgenden Projekte auf. Zu diesem Zweck hat das Preisgericht auch einen Nachruecker fuer die Preisraenge zu nominieren.

Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.

A.8. PREISGERICHT, ORGANISATION, VORPRUEFUNG

Das Preisgericht ist verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundlegung des Wettbewerbs-ergebnisses zu geben. Die Ersatzpreisrichter koennen an den Sitzungen auch bei Anwesenheit der Hauptpreisrichter teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Vor Durchfuehrung des Kolloquiums hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu muessen mindestens drei Viertel aller stimm-berechtigten Preisrichter und mindestens die Haelfte der stimm-berechtigten Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers und dessen Vertreters ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schriftfuehrer zu bestellen. Zum

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Vorsitzenden des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter der Architekten-kammer zu bestellen; dieser hat ein Dirimierungsrecht.

(F) Fachpreisrichter/in, (S) Sachpreisrichter/in

A.8.1 PREISRICHTER

Gemeinde Inzersdorf Buergermeisater Franz Gegenleitner (S)Gemeinde Inzersdorf Vizebuergermeisterin Adelheid Kronegger (S)Gemeinde Inzersdorf GV Rudolf Diensthuber, Obmann Bauausschuss (S)Amt der ooe. Landesregierung: Oberbaurat DI Manfred Szabo (F)Architektenkammer: …................................. (F)Architektenkammer: …................................. (F)

A.8.2 ERSATZPREISRICHTER

Gemeinde Inzersdorf GV Herbert Leitner (S)Gemeinde Inzersdorf GR Johann Seebacher(S)Gemeinde Inzersdorf GV Friedrich Zecher (S)Amt der ooe. Landesregierung: DI Hashim Ademi (F)Architektenkammer: …................................. (F)Architektenkammer: …................................. (F)

A.8.3 BERATENDE MITGLIEDER

Gemeinde Inzersdorf: AL Elfriede ZeintlMusikverein Inzersdorf: wird von Hr. Th. Poellhuber geklaert (0664.1419504)Betreiberin der Ordination: Dr. Claudia Hellinger

A.8.4 ORGANISATION DES WETTBEWERBES

Architekturbuero PitschmannMuseumstraße 20, A-4643 PettenbachTel: 07586.8001, Mail: [email protected]

A.8.5 VORPRUEFUNG

Arch. Dipl.-Ing. Ernst Pitschmann, Museumstraße, A- 4643 Pettenbach.

A.9 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plaenen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschaedigung an den Auslober ueber. Der Projektverfasser behaelt das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.

Der Auslober hat das Recht, die Arbeit des Teilnehmers, dem die weiteren planerischen Leistungen uebertragen werden, unter Namensnennung des Teilnehmers zu veroeffentlichen und fuer den vorgesehenen Zweck zu

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nutzen. Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Ab-weichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch fuer das ausgefuehrte Werk.

A.10 PUBLIKATION DER WETTBEWERBSARBEITEN

Fuer die Internetpublikation der Wettbwerbsbeitraege (z.B. im Portal www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) ist es erforderlich, den geforderten Plan (siehe B.2) als publikationsfaehige Datei zu liefern. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veroeffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:

Publikationsdatei im pdf-Format fuer den eingereichten Plan bei 300 dpi Aufloesung in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM, DVD oder USB-Stick (lesbar unter Microsoft oder Mac-Betriebssystemen).

A.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES

Das Ergebnis des Wettbewerbes wird umgehend den TeilnehmerInnen sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fuer Ober-oesterreich und Salzburg mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden oeffentlich ausgestellt und mit den Namen der VerfasserInnen und deren MitarbeiterInnen gekennzeichnet. Eine Liste der Namen der VerfasserInnen aller zugelassenen Arbeiten und deren MitarbeiterInnen und das Protokoll des Preisgerichtes werden aufgelegt.

Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. Diesem Personenkreis und der Kammer werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Wettbewerbs-arbeiten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

A.12 VERHANDLUNGSVERFAHREN

Der Auslober wird mit dem/der an die erste Stelle gereihten Gewinner/in ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchfuehren, wobei er die Uebertragung folgender Leistungen beabsichtigt: Planungsleistungen Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausfuehrungsplanung, Kostenermittlungsgrundlagen, kuenstlerische, technische und geschaeftliche Oberleitung sowie die oertliche Bauaufsicht. Sollte dieses Verhandlungsgespraech ergebnislos bleiben, weil der Gewinner einen Planungsvertrag auf der Basis des „Mustervertrages betreffend Planung, Oberleitung und oertliche Bauaufsicht (Version 2005)“ oder sachlich begruendete Aenderungen des Entwurfes ablehnt, wird der an die 2. Stelle Gereihte zu Verhandlungsgespraechen eingeladen. Sollten diese aus den bereits genannten Gruenden ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungsgespraeche gefuehrt. Hierbei behaelt sich

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der Auslober das Recht, auffaellige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Ruecksichten erforderlichen Aenderungen durch den (die) Entwurfverfasser zu verlangen.

Die Entscheidung, welcher Wettbewerbsgewinner zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wird, ist vom Auslober allen Wett-bewerbsteilnehmern binnen 8 Tagen nach seiner Entscheidung bekannt zu geben.

Die Aufwandsentschaedigung wird vom Vorentwurfshonorar in Abzug gebracht.

A.13 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeich-nen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Groesse von ca. 1cm Hoehe und ca. 6 cm Laenge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstueck der Arbeit rechts oben anzubringen ist.

Alle Einzelstuecke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift zu erhalten: „Zentrum Inzersdorf“.

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl traegt und ein Verfasserblatt mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anfuehrung der Mitarbeiter enthaelt. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszu-weisen. Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

Die Entwuerfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die aeußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „Zentrum Inzersdorf“ zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.

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B. BESONDERE BESTIMMUNGEN

B.1. AUSLOBUNGSUNTERLAGEN

B.1.1 TEXTLICHE UNTERLAGEN

Als textliche Unterlagen gelten:Teil A: Allgemeine Bestimmungen;Teil B: Besondere Bestimmungen;Teil C: Aufgabenstellung.

B.1.2 WEITERE ZUR VERFUEGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN

Lage des WB-Areals im Ortsgebiet von Inzersdorf;Katasterplan 1:1000;Orthofoto; Lageplan mit 1m-Hoehenschichtlinien; Ausschnitt aus dem Flaechenwidmungsplan;Ausschnitt aus dem franzisceischen Kataster;Fotodokumentation;Einsatzmodellplatte;Formulare:

Flaechen- und Kubaturnachweise Kostendatenblatt Verfasserbrief

B.2. EINZUREICHENDE ARBEITEN

B.2.1 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN

■ Lageplan M 1:500Fuer das gesamte engere und erweiterte Planungsgebiet mit Darstellung der bestehenden und geplanten Gebaeude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung. Der Lageplan ist genordet darzustellen.

■ Grundriss aller Geschoße M 1:200mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummerierungen gemaeß Raumprogramm sowie Raumflaechen und Hauptmaßen der Gebaeudeteile. Alle Grundrissplaene annaehernd genordet.

■ alle Ansichten und Schnitte 1:200 die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind. Die architektonische Gestaltung und die gewaehlte Konstruktion, insbesondere bezueglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, muessen aus den Plaenen klar ersichtlich sein.

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■ Baumassenmodell M 1:500Das Modell ist auf der beigestellten Einsatzplatte in weiß auszufuehren. Eine Aenderung der Hoehenschichten innerhalb des Planungsgebietes ist erlaubt; an den Anschlusspunkten zum Umgebungsmodell duerfen aller-dings die Hoehenschichten nicht geaendert werden.

■ Erlaeuterungsbericht:Kurz gefasster Bericht mit Beruecksichtigung der oekologischen und energetischen Planungsvorhaben. Der Bericht hat Angaben ueber die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktion zu enthalten.

■ Flaechen- und Kubaturberechnungen lt. Oe-Norm B 1800. Entsprechend der beigelegten Tabelle D.9 sind die Nettonutzflaechen fuer die einzelnen Raeume neben den Vorgaben des Raumprogramms anzugeben. Zur Ueberpruefung der Flaechen- ud Kubaturberechnungen ist eine Parie des Praesentationsplanes auf nicht glaenzendem 80-Gramm-Papier beizu-geben.

B.2.2 AUSFUEHRUNG DER EINZUREICHENDEN ARBEITEN

Die unter B.2.1 geforderten planlichen Leistungen sind verbindlich auf einem einzigen Plan im Querformat A1 (also ca. 84 cm breit und 60 cm hoch) darzustellen. Dass auf diesem Planformat die geforderten Dar-stellungen ausreichend Platz finden, wurde entsprechend ueberprueft. Der Plan ist in gerollter Form nicht kaschiert abzugeben. Farbige Dar-stellungen sind erlaubt. Bei der Darstellung des Lageplanes sind zur besseren Vergleichbarkeit folgende Farben zu verwenden:

KFZ- Verkehr: grauFußgaengerverkehr: gelbRadwege: dunkelgelbGruenflaechen: hellgruenRaumbildende Bepflanzungen: dunkelgruenWasserflaechen: hellblauBestehende Gebaeude: hellrotNeue Gebaeude: dunkelrotSchatten der Gebaeude (Hoehenwirkung): dunkelgrau

Eine Plankopie des Praesentationsplanes ist fuer die Vorpruefung auf nicht glaenzendem 80-Gramm-Papier abzugeben. Diese Plankopie hat ver-bindlich jener Plan zu sein, der auch fuer die Praesentation abgegeben wird.

B.3. MINDESTANFORDERUNGEN, GESETZE, BEURTEILUNGSKRITERIEN

B.3.1 MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS PROJEKT, KOSTEN

Das beschriebene Raumprogramm ist einzuhalten. Der Kostenrahmen fuer das Amtsgebaeude, das Musikheim und die oeffentliche WC-Anlage wurde mit € 1,780.000 netto fest gelegt und umfasst die Errichtungskosten

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gem. Ö-Norm B 1808-1 (Kostenbereiche 2-9: 2/Bauwerk-Rohbau, 3 / Bauwerk-Technik, 4 / Bauwerk-Ausbau, 5 / Einrichtung, 6 / Außenanlagen, 7 / Honorare, 8 / Nebenkosten und 9 / Reserve), Preisbasis Mai 2008, ohne Fundierungserschwernisse, Anschlussgebuehren, eventueller Ortsplatzge-staltung, Wettbewerb und Ordination.

Der Kostenrahmen fuer die Ordination wird mit ca. € 175.000 netto geschaetzt (Errichtungskosten).

Im Kostendatenblatt D.10 sind nur die Werte fuer die Kostenbereiche 2-4 fuer das Amtsgebaeude, das Musikheim und die oeffentliche WC- Anlage, nicht aber fuer die Ordination, einzutragen.

Kann nach Ansicht des Teilnehmers mit dem angegebenen Kosten-rahmen fuer die Ordination nicht das Auslangen gefunden werden, so ist dies im Erlaeuterungsbericht anzufuehren.

B.3.2 GESETZE UND VERORDNUNGEN

Die einschlaegigen Gesetze und Verordnungen in der gueltigen Fassung sind einzuhalten, insbesonders folgende:

■ Ooe Bauordnung 1994;■ Ooe Bautechnikgesetz 1994;■ Ooe Bautechnikverordnung 1994; ■ Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994;■ Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, ueber die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980;■ OE-NORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen);■ Bundesvergabegesetz 2002.

B.3.3 BEURTEILUNGSKRITERIEN

■ Ortsplanerische Loesung:Erschließung, Gliederung und Gestaltung der Baukoerper und Außen-raeume, Beruecksichtigung der Umgebung, Verkehrsloesung, Aussagen zur landschaftsplanerischen und gaertnerischen Gestaltung.

■ Architektonische Loesung:Raeumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie formale Aspekte der gesamten Anlage.

■ Funktionelle Loesung:Erfuellung des Raumprogramms, Zuordnung der Bereiche, Orientierbar-keit, Wegefuehrung.

■ Konstruktiv- wirtschaftliche Loesung:Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes fuer die Gemeinden.

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C. AUFGABENSTELLUNG

C.1. DIE ORTSENTWICKLUNG VON INZERSDORF

Der franzisceische Kataster aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts zeigt eine lineare Ausdehnung des Ortes entlang eines Weges, dessen Verlauf in etwa von der heutigen Hauptstraße, der B 120, uebernommen wurde. Interessant ist, dass die Linienfuehrung der wichtigsten Erschließungsstraße des Kremstals, der B 138, bereits im franzisceischen Kataster exakt vorgegeben war. Die Trasse Richtung Magdalenaberg war allerdings noch nicht vorhanden.

Die Bebauungsstruktur wurde damals von Vierkanthoefen dominiert; allein um das – damals zentrale – Schloss mit umlaufendem Wassergraben gruppieren sich einige Objekte, die offensichtlich nicht landwirtschaftlich genutzt wurden. Dazu zaehlt auch das derzeitige Gemeindeamt, welches samt Nebengebaeude mit genauem Umriss im franzisceischen Kataster dargestellt ist. Eine Reihe von kleineren Objekten saeumen den Insling-bach Richtung Westen.

Darstellungen des Schlosses Inzersdorf, Blickrichtung jeweils von Sueden.

In der Folge kam es zu einer Verdichtung entlang der erwaehnten Hauptstraße, bis sich bis heute drei markante Entwicklungsschritte ab-zeichneten. Als Besonderheit sei die Schaffung eines voellig neuen Orts-zentrums im Jahre 1975 hervorgehoben, wenn auch die etwas isolierte Lage mitunter die Aufmerksamkeit daran vorbeilenkt. Durch den Bau der Marienkirche und eines Bankgebaeudes in einem expressiv-moder-nistischen Stil durch Architekt Karl Plötzl entstand zusammen mit der bestehenden Schule noerdlich der B 120 aber ein Ortszentrum, welches nicht nur baulich einen neuen Platzraum bildet, sondern – im Zusammenhang mit einem Nahversorgungsbetrieb – auch funktionell die Ortsstruktur weitgehend veraendert hat. Die Siedlungsentwicklung wiederum konzentrierte sich auf den Westteil des Ortsgefueges, einerseits auf die attraktiven Suedhaenge oberhalb des Inslingbaches, andererseits auf die ebenen Flaechen suedlich dieses Wasserlaufes. Die dritte Stufe betrifft schließlich den Osten des Ortes: durch den Bau eines Autobahn-anschlusses entstand ein Betriebsbaugebiet, dessen bauliche Dimension im beigegebenen Schwarzplan (D.3) gut erkennbar ist.

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Die Planung des „Zentrums Inzersdorf“ gibt nun Gelegenheit, nicht nur den bestehenden Kirchenplatz durch eine Vermehrung von Funktionen zu attraktivieren; es besteht auch die Chance, durch eine entsprechende Gestaltung der Freiraeume bis hin zur Hauptstraße das Ortszentrum praesenter zu machen.

C.2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS

Die geplante bauliche Anlage besteht aus einem Amtsgebaeude fuer die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal, einem Musikheim, einer oeffentlichen WC-Anlage sowie einer Ordination fuer eine praktische Aerztin. Die vier Einheiten sind so zu planen, dass sie voneinander unabhaengig ohne Be-eintraechtigung der anderen Einheit genutzt werden koennen. Gemein-sam ist die Nutzung der Heizanlage („Nahwaerme Inzersdorf“) sowie der Freianlagen, insbesonders jene der Stellpaletze. Trotz der knapp bemes-senen bebaubaren Flaeche wird besonderes Augenmerk auf die Gestal-tung der Freiflaechen im Zusammenhang mit der umgebenden Bebau-ung gerichtet sein.

C.3. LAGE UND ERSCHLIESSUNG

Das engere Wettbewerbsareal umfasst das Grundstueck 2152/5, KG 49124 Unterinzersdorf, und liegt im unmittelbaren Ortszentrum auf dem Grundstueck des ehemaligen, nunmehr abgebrochenen Kindergartens. Das annaehernd rechteckige Grundstueck mit durchschnittlichen Seitenlaengen von 37 Meter (O-W) bzw. 30 Meter (N-S) und folglich einer Groeße von 1104 m² wird im Osten und Norden von der Kirche bzw. dem daran anschließenden Friedhof, im Westen von einem gastronomischen Betrieb und im Sueden vom Gebaeude der Volksschule tangiert. Das ggst. Grundstueck ist im Flaechenwidmungsplan der Gemeinde Inzersdorf als Bauland/Kerngebiet ausgewiesen. Von der oestlichen zur westlichen Grundstuecksgrenze steigt das Areal um ca. 1,5 Meter an.

Zusaetzlich zu diesem Grundstueck kann man ueber jene im Plan D.2 gekennzeichneten Teile der Grundstuecke 106/1 und 2152/3 verfuegen („engeres Planungsgebiet“).

Die Erschließung des Grundstueckes 2152/2 erfolgt fuer Kraftfahrzeuge ausschließlich ueber diese beiden Grundstuecksteile. Die entlang der Suedgrenze auf dem Gst. 66/2 gefuehrte Fußwegeverbindung kann auch zur fußlaeufigen Erschließung des Wettbewerbsgebietes heran gezogen werden. Die auf dem ggst. Grunstueck liegenden Fußwege an der Ostseite (zur Kirche hin) und an der Nordseite (zum Friedhof hin) sind zu erhalten.

Wichtig ist auch eine moeglichst kurze Fußwegeverbindung vom derzeitigen Gemeindeamt (Gst .5) zum kuenftigen Amtsgebaeude sowie vom neuen Zentrum zu den westseitige der Hauptstraße liegenden Ortsteilen, auch wenn dieser Weg ueber die im Privateigentum stehenden

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Grundstuecke 66/1 bzw. 67 fuehren sollten (siehe auch die unten folgenden Angaben zum „erweiterten Planungsgebiet“).

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Grundstuecke 2152/3 und 2152/5 unter einer gemeinsamen Einlagezahl angemerkt sein werden, so dass eine Ueberbauung der gemeinsamen Grundstuecksgrenze moeglich ist. Allerdings wird das Grundstueck 2152/3 in erster Linie zur Erschließung heranzuziehen sein, da ja zum westseitig anschließenden Gebaeude (Gst .244) ein entsprechender Abstand einzuhalten ist.

Das „erweiterte Planungsgebiet“ umfasst die westseitig zwischen engerem Planungsgebiet und der Hauptstraße liegende Flaechen (Gst 66/1, 67, 82/2, 308 und Teile von 66/2 und 2143). Auch der Weg entlang der Turnhalle (Teil des Gst .277) zaehlt zum „erweiterten Planungsgebiet“).

Die wesentlichen Flaechen dieses Areals (Gst 66/1, 67 und das westseitige Dreieck des Gst 66/2) stehen allerdings im Eigentum des Betreibers des hier befindlichen Gasthauses. Es liegt allerdings im allgemeinen Interesse (auch in dem des Gasthauseigentuemers), fuer diese Flaechen ein Freiflaechenkonzept zu erarbeiten. Dieses wird sich in erster Linie auf die Gestaltung der Parkplaetze fuer den gastronomischen Betrieb, auf die Fußwegefuehrung und auf die Gruenraumgestaltung der verbleibenden Flaechen beziehen. Anzumerken ist, dass die Ueberbauung des Inslingbaches (Gst 2143) fuer die Anlage von Stellplaetzen statisch nicht geeignet ist.

Die Darstellung dieser Planung beschraenkt sich auf den Lageplan (Maßstab 1:500). Eine finanzielle Moeglichkeit zur Realisierung der fuer das „erweiterte Planungsgebiet“ erarbeiteten Gestaltungsvorschlaege besteht derzeit nicht.

Die interne Erschließung hat so zu erfolgen, dass die 4 Funktionseinheiten voneinander unabhaengig erreicht werden koennen. Diese Erreichbarkeit muss auch außerhalb der Dienstzeiten des Gemeindeamtes barrierefrei gegeben sein.

Aufgrund der Topografie, der beengten Grundstuecksverhaeltnisse und unter dem Aspekt einer sparsamen Errichtung und eines oekonomischen Betriebes denkt der Auslober an eine Aufteilung der Funktionseinheiten auf zwei oder mehreren Ebenen, wobei das untere Niveau von Sued-osten, die erste obere Ebene von Westen betreten werden koennten. Letztlich verbleibt aber die Anordnung der Funktionseinheiten dem Teil-nehmer ueberlassen. Das relativ kleine Grundstueck bedingt auch, dass der vorhandene Baubestand nicht erhalten werden muss.

C.4. RUHENDER VERKEHR

Gemaeß § 45 O.oe. BauTV sind fuer das Verwaltungsgebaeude sieben Stellplaetze vorzusehen, fuer die Ordination deren drei (jeweils 1 Stellplatz fuer 35 m² Nutzflaeche). Es sind also insgesamt 10 Stellplaetze vorzusehen, wobei diese neben dem unmittelbaren Wettbewerbsareal (Gst 2152/5)

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auch auf den dem Planungsgebiet zugeordneten Grundstuecksteilen 106/1 und 2152/3 angeordnet werden koennen. Ueber diese Zahl hinaus sollen keine weiteren Stellplatze vorgesehen werden, um die zur Verfuegung stehende Flaeche nicht zu einem Großparkplatz verkommen zu lassen. Schließlich bestehen auch im Nahbereich des Wettbewerbs-areals, etwa beim derzeitigen Gemeindeamt oder auf dem Kirchenplatz, genuegend Parkplaetze, mit denen auch fuer die Belange des Musik-vereins das Auslangen gefunden werden kann.

C.5. HAUSTECHNIK

Die infrastrukturellen Anschluesse (Strom, Kanal, Wasser, Nahwaerme) sind auf dem Planungsareal vorhanden. Die Stromversorgung erfogt ueber Erdkabel. Als Uebergabestelle fuer die Nahwaerme ist ein 10 m² großer Haustechnikraum vorzusehen.

C.6. GEBAEUDEPLANERISCHE GESICHTSPUNKTE

Die Konzeption des Entwurfes ist so auszurichten, dass die Energiekennzahl in Anlehnung an den mehrgeschossigen Wohnbau unter Berueck-sichtigung der im folgenden beschriebenen Korrektur auf Grund der unterschiedlichen Brutto-Raumhoehen im Wohnbau und bei Amts-gebaeuden zumindest folgende Grenzwerte erreicht:

AB/VB Energiekennzahl<0,2 m-1 30 kWh/(m²a)>8,0 m-1 65 kWh/(m²a)0,2 – 0,8 m-1 linear ansteigend von 30 – 65 kWh/(m²a)

Den Anforderungen im Wohnbau liegt eine durchschnittliche Brutto-Raumhoehe hB von 3,0 Meter zu Grunde. Da Amtsgebaeude in der Regel eine groeßere durchschnittliche Brutto-Raumhoehe aufweisen, ist das Ergebnis der Berechnung gemaeß Ooe. Bautechnikverordnung mit dem Faktor (3,0/hB) zu korrigieren und mit dem Grenzwert zu vergleichen. Die durchschnittliche Brutto-Raumhoehe errechnet sich aus dem beheizten Brutto-Volumen dividiert durch die beheizte Brutto-Geschoßflaeche (VB/BGF). Die Einhaltung dieser Vorgaben ist vom beauftragten Planer spaetestens im Zuge der Einreichplanung nachzuweisen.

C.7. RAUMPROGRAMM

C.7.1 AMTSGEBAEUDE1.1 Buergermeisterzimmer 25 m²1.2 Amtsleitung 23 m²1.3 Allgemeine Kanzlei incl. Wartezone 45 m²1.4 Buchhaltung 26 m²1.5 Bauabteilung 26 m²1.6 Manipulationsraum 15 m²1.7 Besprechungsraum 25 m²

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1.8 Archiv 30 m²1.9 Sozialraum 18 m²1.10 Sitzungssaal 75 m²1.11 Sanitaeranlage Maenner (mit Vorraum) 6 m²1.12 Sanitaeranlage Frauen (barrierefrei) 6 m² 1.13 Foyer, Erschließung (incl. Windfang) (80 m²)1.14 Haustechnik 10 m²

Gesamt (410 m²) C.7.2 MUSIKHEIM

2.1 Proberaum 125 m²2.2 Vorraum, Garderobe 25 m²2.3 Aufenthaltsraum 25 m²2.4 Einzelproberaum 25 m²2.5 Notenarchiv 15 m²2.6 Sanitaeranlage Maenner 6 m²2.7 Sanitaeranlage Frauen (barrierefrei) 6 m²2.8 Erschließung. (43 m²)

Gesamt (275 m²)

C.7.3 ORDINATION3.1 Ordinationsraum 1 16 m²3.2 Ordinationsraum 2 15 m²3.3 Zentralraum 25 m²3.4 Therapieraum 18 m²3.5 Wartezimmer 16 m²3.6 Sanitaeranlage 6 m²3.7 Erschließung (10 m²)

Gesamt (100 m²)

C.7.4 OEFFENTLICHE WC-ANLAGE4.1 WC-Anlage Maenner 6 m²4.2 WC- Anlage Frauen (barrierefrei) 6 m²

Gesamt 12 m²

Die in Klammer angegebenen m²-Groeßen sind entwurfsabhaengig. Die Angaben koennen als Richtwerte gesehen werden.

C.8. FUNKTIONSPROGRAMM

Musikverein und Ordination sollen jeweils auf einer Ebene situiert werden. Fuer das Amtsgebaeude ist das nicht erforderlich. Da fuer das ggst. Areal kein Bebauungsplan vorliegt, gelten generell die Vorgaben der O.oe. Bauordnung. Es ist allerdings aufgrund der beschraenkten Grundstuecks-verhaeltnisse denkbar, auf der Grundlage des Wettbewerbsprojektes einen Bebauungsplan zu erstellen.

Zur Gebaeudehoehe und zur Geschoßzahl werden keine Angaben gemacht. Allerdings ist bei der Entwicklung der Bauvolumina auf die unmittelbar benachbarte Kirche Ruecksicht zu nehmen.

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Die Ordination soll stufenlos erreichbar sein. Eine Erschließung ueber einen Aufzug wird nicht gewuenscht, da dieser Aufzug zum Transport von Liegen eine besondere Große aufweisen muesste.

Ein gemeinsamer Windfang fuer Amtsgebaeude und Ordination ist moeg-lich.

Eine gemeinsame Nutzung der Sanitaerraeume von Musikheim und oeffentlichem WC ist denkbar.

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