Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung 2021 ... · Schaffen Sie sich die richtige...

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GFS STEUER- UND WIRTSCHAFTSFACHSCHULE GMBH Informationsmaterial Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung 2021 Leipzig

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GFS STEUER- UND WIRTSCHAFTSFACHSCHULE GMBH

Informationsmaterial

Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung 2021

Leipzig

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GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH ▪ Niederlassung Dresden ▪ Tel. 0351 4907190

Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung 2021 in Leipzig

Veranstalter GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel.: 0351 4907190 Niederlassung Dresden [email protected] Lindenaustraße 11, 01069 Dresden www.gfs.eu

Prüfung im Herbst 2021

Vorkurse

Schaffen Sie sich die richtige Ausgangsposition!

Der Vorkurs im Fernlehrgang ermöglicht Ihnen einen guten und sicheren Einstieg in die Hauptkurse. Weiteres unter www.gfs-fernkurse.de

Hauptlehrgänge Vermittlung des für die schriftliche StB-Prüfung notwendigen steuer- und bilanzrechtlichen

Wissens sowie der klausurtechnischen Fähigkeiten und Fertigkeiten jeweils inkl. 18 Klausuren (6-stündig)

Samstagskurs (berufsbegleitend)

Samstagskurs 10.10.2020 – 05.09.2021 Sa / zT So 09:00 – 15:30 Uhr

Vollzeitkurs 07.06.2021 – 03.09.2021 Mo – Fr / z.T. Sa 09:00 – 15:30 Uhr

Super-Crashkurs (2 Wochen)

9 Klausuren auf Examensniveau - Höhepunkt der Examensvorbereitung!

14.09.2021 – 25.09.2021 Mo – Fr 09:00 – 18:30 Uhr Klausuren 09:00 – 15:00 Uhr Besprechung 15:30 – 18:30 Uhr

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Vermittlung des notwendigen Wissens und der für die mündliche Prüfung erforderlichen Präsentationsfähigkeiten 13.11.2021 – 22.01.2022 – Wochenendlehrgang

Fernlehrgänge Die GFS bietet die Vorbereitung auf die StB-Prüfung auch in Form von Fernlehrgängen an. Alle nötigen Informationen finden Sie unter www.gfs-fernkurse.de.

Klausurenkurse Nutzen Sie die zusätzlichen Möglichkeiten zum Klausurentraining mit unserem Online- Klausurenangebot unter www.gfs-klausurenkurse.de

Infoveranstaltungen Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage unter www.gfs.eu

Probehören Nutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien Probehörens in unseren laufenden Lehrgängen. Melden Sie sich bitte unter unserer Service-Nummer 0351 4907190 an.

Fördermöglichkeiten / Bildungsurlaub

Für den Crashkurs kann Bildungsurlaubnach den Bildungsurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländer beantragt werden. Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Stellen.

Persönliche Beratung Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Beratung: Andrea Rösicke, StBin Tel.: 0351 4907190 Maria Reining, StBin Tel.: 0351 4907190 Lehrgangsbetreuung: Antje Vianden Tel.: 0351 4907190

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Lehrgangsorte Die Steuerberaterlehrgänge werden in Berlin, Dresden, Hamburg, Leipzig sowie als Kurs im virtuellen Klassenzimmer angeboten. Sie sind in Form und Inhalt gleich ausgerichtet.

Veranstaltungsort Leipzig: Damago GmbH Löhrstr. 17 04105 Leipzig

GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Niederlassung Dresden (am Hauptbahnhof) Lindenaustraße 11

01069 Dresden

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Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur StB-Prüfung sind in § 36 StBerG geregelt.

Zur StB-Prüfung ist zuzulassen, wer

ein wirtschafts- o. rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 bzw. 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens 3 bzw. 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist

oder

eine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter oder in einer gleichwertigen anderen kaufmännische Ausbildung bestanden hat und danach mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen ist; die praktische Tätigkeit verkürzt sich auf 7 Jahre im Falle einer erfolgreich abgelegten Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung;

oder

der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört (hat) und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Die jeweils geforderte praktische Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden und sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen. Achtung! Anmeldeschluss bei der zuständigen Steuerberaterkammer – 30. April des Prüfungsjahres

Die Prüfungsgebühr ist bei der zuständigen StBK zu erfragen. Sie beträgt mindestens 1.000 €.

Inhalt und Ablauf der Steuerberaterprüfung

Prüfungsgebiete gemäß § 37 Abs. 3 StBerG:

Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer

Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts

Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts,

des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Volkswirtschaft

Berufsrecht

Ablauf der StB-Prüfung:

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 37 (2) StBerG i.V.m. §§ 16 – 30 DVStB).

Schriftlicher Teil der Prüfung:

3 Aufsichtsarbeiten 1. Tag: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete 2. Tag: Ertragsteuern 3. Tag: Buchführung und Bilanzwesen Zeitdauer: jeweils 6 Zeitstunden Mündlicher Teil der Prüfung:

Fachvortrag (einzeln), 6 Prüfungsgesprächsrunden (Gruppenprüfung)

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Vorbereitung

auf die Steuerberaterprüfung

Vorkurse

Vermittlung des Basiswissens für den Einstieg in die Hauptlehrgänge

Abend- oder Samstagskurs, 4 Monate (Februar – Mai)

Hauptlehrgänge

Vermittlung des spezifischen Wissens und der klausurtechnischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Samstagskurs, 11 Monate (Oktober – Anf. September)

Vollzeitkurs, 13 Wochen (Juni – Anf. September)

Super-Crashkurs

Klausuren-Intensivtraining

9 Klausuren mit Besprechung und Techniktraining (Mitte September)

Schriftliche Steuerberaterprüfung Anfang Oktober

Vorbereitung auf die mündliche StB-Prüfung

Vermittlung des spezifischen Wissens und der Präsentationsfähigkeiten

Lehrveranstaltungen, Vortragstraining, Prüfungssimulation Wochenendlehrgang (Beginn Dezember / Januar)

Mündliche Steuerberaterprüfung Februar – April

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Aufteilung der Inhalte

Angabe in Blöcken: 1 Block = 3 Zeitstunden = 4 Unterrichtsstunden (45 Minuten)

Jeder Block Unterricht und die Klausurbesprechung umfassen jeweils 4 Unterrichtsstunden.

Jede Klausur umfasst 6 Zeitstunden, das entspricht 8 Unterrichtsstunden.

Gebiet Hauptlehrgänge

Samstag- und Vollzeitkurs

Super-Crashkurs

Kurs für die mündliche Prüfung

Samstag- und Vollzeitkurs

Recht-Kurs

AO 14

FGO 2

USt 16

BewR/SonSt 8

ESt 16

IStR 4

GewSt 2

KSt 8

BiWe 14

BilGes 12

UmwStR 6

Unterricht gesamt 100

Klausuren 36 18

Klausurdidaktik Klausurbesprechung

7 9

BerufsR..., Vorträge, Prüfungssim., Video,

20

BGB, HGB, GesR, InsO 6

Gesamt Blöcke 145 27 20 6

Gesamt U-Stunden 580 108 80 24

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Prüfungsvorbereitung im virtuellen Unterrichtsraum

Alle Kurse der GFS bieten wir nicht nur als Präsenzunterricht an, sondern auch in unserem virtuellen

Unterrichtsraum.

Die Teilnehmer nehmen dabei live am Unterricht teil, können direkt Fragen stellen und sich einbringen. Für

die Benutzung benötigt man nur einen internetfähigen Browser und wahlweise Lautsprecher oder Headset

an dem Rechner. Mit der einfachen Einwahl in den virtuellen Klassenraum startet der Unterricht. Unser

virtuelles Klassenzimmer ist auf einem deutschen Server abgelegt und ein erprobtes Konzept in unserem

Haus.

Wir garantieren dabei:

Wie gewohnt: Unterricht durch bekannte GFS-Dozenten mit langjähriger Erfahrung

Verbindlicher Start zeitgleich mit dem Präsenzunterricht ohne Verzug durch regionale

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit/Reisemöglichkeit etc.

Austausch mit anderen TeilnehmerInnen und Dozenten über Video, Audio, Chat und Forum

Alle Termine sind live! Wir zeigen keine veralteten „Konserven“ wie andere Anbieter

Ein langjährig erprobtes Kurskonzept, das funktioniert

18 sechsstündige Klausuren auf Original-Prüfungsniveau mit Live-Besprechungen im virtuellen

Unterrichtszimmer und individueller Korrektur

Eine stabile, in Deutschland gehostete, eigene Plattform

Benötigt wird ein Internetanschluss, ein zeitgemäßer Rechner und Google Chrome, mehr nicht.

Kein Risiko durch irgendwelche Wechseloptionen in weit entfernte Städte, unklare Kurskonzeption

und weitere Unsicherheiten. Sondern:

Ein fester und durchgeplanter Kurs mit Sicherheit für den Erfolg.

Sie können wie bisher das Anmeldeformular am Ende des Prospektes nutzen.

Soweit gesetzlich erlaubt, wird es für Teilnehmer des Abend- und Samstagskurses im virtuellen Unterrichtsraum zwei einwöchige Präsenzphasen im Frühjahr 2021 in unseren Ausbildungszentren Berlin, Hamburg und Dresden geben.

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Vorkurse als Fernlehrgang

Zielgruppe

Die Erfahrung zeigt uns, dass nicht wenige Kandidaten ihre Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen - die doch sehr zeit-, arbeits- und auch geldintensiv ist - angehen, ohne im Vorfeld eine Analyse des Ist-Zustandes ihrer steuerrechtlichen und bilanzrechtlichen Kenntnisse durchgeführt zu haben. Unterschätzen Sie nicht die vor Ihnen liegenden Herausforderungen!

Bedenken Sie, dass beim Einstieg in die StB-Vorbereitungslehrgänge ein solides Grundlagenwissen vorausgesetzt wird, auf das sehr zügig aufbauend dann die Vermittlung der Prüfungsinhalte erfolgen soll. Gerade durch den zunehmend spezialisierten Einsatz in der steuerberatenden Praxis oder durch eine Tätigkeit im wirtschaftsprüfenden Bereich fehlt häufig die Breite des erforderlichen Grundlagenwissens.

Fragen, die Sie sich daher vorab stellen und ehrlich beantworten sollten:

Wie ist der Stand meiner theoretischen Vorbildung?

Wann habe ich zum letzten Mal eine Fortbildung absolviert?

Wie lange liegt meine letzte fachliche Prüfung zurück?

Je nachdem, wie Sie diese Fragen beantworten, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob zunächst eine Wiederholungs- und Auffrischungsphase bis zum Beginn des „großen“ Lehrgangs eingeplant werden sollte.

Informationen zum Kurs

Ziel dieses Lehrgangs Vermittlung des notwendigen Basiswissens für die Hauptlehrgänge (Samstagkurs, Vollzeitkurs)

Zu vermittelnde Fachgebiete Abgaben-/Finanzgerichtsordnung, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht, Einkommen-,

Körperschaft- und Gewerbesteuer, Bilanzwesen/Jahresabschluss, Bilanzierung und Besteuerung von Gesellschaften

Lehrmaterial Die Teilnehmer erhalten zu jedem Fachgebiet ausführliche Lehrmaterialien mit der Darstellung der

theoretischen Grundlagen und Übungsaufgaben einschließlich Musterlösungen

Informationen unter www.gfs-fernkurse.de

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Hauptlehrgänge

Berufsbegleitende Samstags- und Vollzeitkurse

Zielgruppe

Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen für das StB-Examen gemäß § 36 StBerG erfüllen.

Informationen zu den Lehrgängen

Ziel der Lehrgänge ist es, die Teilnehmer in berufsbegleitender Form fachlich und klausurtechnisch auf das schriftliche

StB-Examen vorzubereiten.

Lehrgangszeiten Samstagskurs: am Samstag / z.T. am Sonntag jeweils von 09:00 – 15:00 Uhr Vollzeitkurs: von Montag bis Freitag /z.T. am Samstag jeweils von 09:00 – 15:30 Uhr

Zu vermittelnde Fachgebiete Abgaben- /Finanzgerichtsordnung, Umsatzsteuer, Sonstige Steuern, Bewertungsrecht, Einkommen-

steuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Internationales Steuerrecht, Bilanzwesen/Jahres-abschluss, Bilanzierung und Besteuerung von Gesellschaften, Umwandlungssteuerrecht

Lehrmaterial Die Teilnehmer erhalten das GFS-Lehrwerk „Weiße Reihe – Die Steuerberater“, siehe dazu die

nachfolgenden ausführlichen Informationen unter dem Punkt „Lehrwerk“.

Klausuren Durch Erfolgskontrollen in Form von 18 sechsstündigen Klausuren mit dem Schwierigkeitsgrad von

Originalklausuren, die unter Prüfungsbedingungen jeweils von 09:00 – 15:00 Uhr geschrieben werden, ist selbständiges Arbeiten gefordert.

Im Anschluss an die Klausur erhalten die Teilnehmer die ausführliche Musterlösung und ausgewählte Klausuren werden schwerpunktmäßig besprochen.

Klausurtechnik In separaten Veranstaltungen wird die spezifische Klausurtechnik und -taktik zum Schreiben der StB-

Klausuren vermittelt.

Klausurenkorrektur Die eingereichten Klausuren werden vom Dozenten oder von erfahrenen Korrekturassistenten

zeitgerecht und individuell nach Examensmaßstäben korrigiert und benotet. Zusammen mit der korrigierten Klausur erhalten die Teilnehmer einen ausführlichen Bewertungsbogen. Die Korrektoren erstellen eine zusammenfassende Klausurauswertung für den gesamten Kurs.

Weiterführende Empfehlungen

Die berufsbegleitenden Abend- und Samstagskurse können auch mit dem Examenskurs kombiniert werden.

Besuchen Sie im Anschluss unseren Super-Crashkurs. www.gfs-klausurenkurse.de

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Super-Crashkurs

Zielgruppe

Teilnehmer, die im Oktober in das schriftliche StB-Examen gehen und vorab einen Hauptlehrgang absolviert haben.

Informationen zum Kurs

Ziel des Kurses Der Lehrgang zielt auf die Selbstüberprüfung Ihres Wissenstandes sowie des Ausprägungsgrades Ihrer klausurtechnischen Fähigkeiten ab und ist Höhepunkt der Vorbereitung auf das schriftliche StB-Examen.

Ablauf Von Montag bis Freitag werden täglich von 09:00 – 15:00 Uhr unter Prüfungsbedingungen 9 Klausuren mit Originalschwierigkeitsgrad geschrieben – 3 Klausuren Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht und Bewertungsrecht/Sonstige Steuern, 3 Klausuren Ertragsteuerrecht und 3 Klausuren Buchführung und Bilanzwesen.

Ab 15:30 Uhr findet eine Klausurbesprechung inkl. klausurtypischer Wiederholung, Vertiefung des Prüfungsstoffes und der Klausurtechnik statt. Ausführliche Musterlösungen werden ausgegeben. Es besteht die Möglichkeit der individuellen Konsultation des Dozenten.

Klausurenkorrektur Die eingereichten Klausuren werden vom Dozenten oder von erfahrenen Korrekturassistenten zeitgerecht individuell nach Examensmaßstäben korrigiert und benotet. Zusammen mit der korrigierten Klausur erhalten die Teilnehmer einen ausführlichen Bewertungsbogen. Die Korrektoren erstellen eine zusammenfassende Klausurauswertung für die gesamte Gruppe.

Bildungsurlaub Für den Crashkurs kann Bildungsurlaub nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder beantragt werden.

Weiterführende Empfehlungen

GFS-Vorbereitungslehrgang für die mündliche Prüfung www.gfs-klausurenkurse.de

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Vorbereitung auf die mündliche StB-Prüfung

Ziel

Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen der mündlichen StB-Prüfung

Informationen zum Kurs

Inhaltliche Ausgestaltung

- Fachveranstaltungen zu den Prüfungsgebieten, die insbesondere für die mündliche Prüfung von Bedeutung sind, wie

Recht, Zollrecht, Berufsrecht sowie Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. zu den Prüfungsgebieten, die bereits für die schriftliche Prüfung relevant waren (AO/FGO, USt,

sonstige Steuern/BewR, Ertragsteuern und Bilanzwesen) mit Schwerpunkt der Vermittlung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

- Vortragstraining und Prüfungsgesprächssimulation

Ablauf

- Fachveranstaltungen – Wochenendlehrgang /Sa, zT So) von 09:00 – 15:30 Uhr - Vortragstraining / Prüfungssimulationen in Kleingruppen, Termine in Abhängigkeit von den

konkreten Prüfungsterminen

Lehrgangsmaterialien

- Skripte Die Teilnehmer erhalten umfassende Lehrmaterialien zu den Fächern

Recht (HGB, BGB, GesR, Insolvenzrecht, Recht der EG), Berufsrecht, BWL, VWL, zu den aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Fachgebieten

AO/FGO, USt, Ertragsteuern, IStR, Bilanzwesen, Sonstige Steuern, Aktuelle Rechtsprechungsübersicht als Download.

- Bücher Okraß/Kispert „Berufsrecht in der mündlichen Steuerberaterprüfung“, 6. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag Radeisen u.a. „Die mündliche Steuerberaterprüfung 2020/2021“, HDS-Verlag

- Gedächtnisprotokolle

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Die Methode der GFS-Vorbereitungslehrgänge

Die GFS ist bestrebt, die Unterrichtsziele mit geeigneten Lehrmethoden und Lehrmitteln in möglichst

kurzer, angemessener Zeit zu erreichen. Dies geschieht in 11-monatigen berufsbegleitenden Samstag-

und Abendkursen bzw. in 14-wöchigen Vollzeitkursen (Hauptlehrgänge) sowie dem 6-wöchigen

Examenskurs. In jedem Fall werden von den Teilnehmern ein hohes Engagement und je nach Lehrgang

ausreichende bis gute Vorkenntnisse gefordert. Bei nur geringen fachspezifischen Vorkenntnissen sollte

dem Hauptlehrgang die Absolvierung eines Vorkurses (auch als Fernlehrgang möglich) vorgeschaltet

werden.

1. Fallorientiert

Die im Vortrag darzustellenden Grundlagen und systematischen Zusammenhänge werden in ihrer

praktischen Anwendung an klausurmäßig aufbereiteten Fallstudien, ergänzt durch Schaubilder und

Grafiken, verdeutlicht.

Aktive Teilnahme in Form von Fragen und Diskussionen ergänzt die Vortragsweise.

Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen zur Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden

Veranstaltungen zur spezifischen Klausurtechnik und -taktik angeboten.

2. Lern- und Erfolgskontrollen

a) Ein Mitschreiben während der Lehrveranstaltungen ist nicht zwingend erforderlich, da zu allen

Stoffgebieten schriftliches Unterrichtsmaterial ausgegeben wird. Neben unserem umfassenden

Lehrwerk gibt es eine Vielzahl von Übungsklausuren.

b) Durch Erfolgskontrollen in Form von sechsstündigen Klausuren mit dem Schwierigkeitsgrad von

Originalklausuren, die unter Prüfungsbedingungen geschrieben werden, ist selbständiges Arbeiten

gefordert. So erfährt der Teilnehmer am besten, wie schwierig und wichtig es ist, innerhalb einer

vorgegebenen Zeit eine Klausur zu bearbeiten.

Die eingereichten Klausuren werden individuell korrigiert, benotet und sind mit ausführlicher

Musterlösung und mit Bewertungsschema versehen.

3. Fachliche Begleitung

a) Die geschriebenen Prüfungsklausuren werden schwerpunktmäßig besprochen.

b) Im Bedarfsfalle erfolgt eine Aufgabenwiederholung in Kleingruppen (Tutorien).

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Dozenten

Die Dozenten der GFS zeichnen sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der Steuerberatung bzw. der

Finanzverwaltung und ihrer langjährigen Lehrerfahrungen in der Steuerberater-, Steuerfachwirt- und

Bilanzbuchhalterausbildung durch eine hohe fachliche Kompetenz und eine spezifische didaktisch-

methodische Befähigung zur Durchführung der Lehrveranstaltungen aus.

Die GFS-Dozenten sind es gewohnt, die Lehrinhalte überwiegend fallorientiert zu vermitteln.

Ein Auszug unserer langjährig erfahrenen GFS-Dozenten (diese unterrichten je nach Standort in Präsenzunterricht und/oder im virtuellen Klassenzimmer):

Arndt, Thomas Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Fachberater für IStR

Fischer, Marko Bachelor of Arts, Betriebswirt, Steuerberater

Haugke, Rainer Dr., MBA, MSc

Kispert, Oliver LLM., Rechtsanwalt, FA für StR, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht

Krohne, Ronny Dipl.-Finanzwirt, LLM., exam. Steuerberater

Lath, Jens Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater

Lehmann, Elke Dr., Dipl.-oec.-paed., Steuerberaterin

Lindner, Thomas Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater

Radeisen, Rolf-Rüdiger Prof., Dipl.-Kfm., Steuerberater

Reinheldt, Giorgio Dr., Rechtsanwalt, Fachanwalt für StR

Richter, Martin Dipl.-Finanzwirt, LLM, Steuerberater, Fachberater für IStR

Schröder, Heiko Dipl.-Finanzwirt, exam. Steuerberater

Schuster, Hansjürgen Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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GFS-Lehrwerk – „Weiße Reihe - Die Steuerberater“

Die Teilnehmer der Hauptlehrgänge (Abend-, Samstag- und Vollzeitkurs) erhalten das GFS-Lehrwerk zur Vorbereitung für die Steuerberaterprüfung, das in der 43. Auflage erscheint und die für die Steuerberaterprüfung 2021 relevanten Rechtsstände berücksichtigt.

Das GFS-Lehrwerk ist inhaltlich wie folgt aufgebaut:

Abgabenordnung (AO)

Bilanzierung und Besteuerung von Gesellschaften (BilGes)

Bewertungsrecht (BewR)

Bilanzwesen - Jahresabschluss (BiWe)

Einkommensteuer (ESt)

Erbschaftsteuer (ErbSt)

Finanzgerichtsordnung (FGO)

Gewerbesteuer (GewSt)

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Internationales Steuerrecht (IStR)

Körperschaftsteuer (KSt)

Umsatzsteuer (USt)

Umwandlungssteuerrecht (UmwStR) Das GFS-Lehrwerk umfasst:

Fallsammlung (Aufgaben und Lösungen) zu jedem Fachgebiet, anhand derer die prüfungs-relevanten Themen entsprechend der Anforderungen der Steuerberaterprüfung interaktiv erarbeitet werden.

Konzentrierte Darstellung des prüfungsrelevanten Lehrstoffs in Form von Schaubildern und Übersichten mit Ablaufstrukturen und Prüfungsschemata zur visuellen Unterstützung der zu vermittelnden Lehrinhalte und Veranschaulichung der systematischen Zusammenhänge.

Arbeitsmaterialien und Musterklausuren für das Klausurenstrategietraining

Für die aktive Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen werden diese Materialien in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht jederzeit der Onlinezugriff darauf über die GFS-Lernplattform „OnlineCampus“.

18 Klausuren (6 x Gemischte Steuern, 6 x Ertragsteuern, 6 x Bilanzwesen) mit Musterlösung und

einem Bewertungsbogen nach Prüfungsmaßstäben, der der Korrektur zugrunde liegt. Zusätzlich erhalten Sie

das Fernlehrgangswerk mit der umfassenden Darstellung der theoretischen Grundlagen - unter-setzt mit Prüfungstipps und weiteren Beispielsfällen - zur Vertiefung und zielgerichteten Vor- und Nacharbeit der Lehrveranstaltungen

die Fallsammlung für den Fernlehrgang als zusätzliche Trainingsmöglichkeit

Diese Materialien werden zur jederzeitigen Nutzung auf der GFS-Lernplattform „OnlineCampus“ zur Verfügung gestellt.

Die Teilnehmer des Examenskurses erhalten pro Veranstaltungstag ein speziell zusammengestelltes Arbeitspapier mit klausurrelevanten Fällen, Übersichten, Hinweisen zu den aktuellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und ausgewählten Originalaufgaben.

Gern stellen wir Ihnen eine Leseprobe zur Verfügung.

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Erforderliche Arbeitsmittel

(Kosten hierfür sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten und sind vom Teilnehmer zu tragen.)

Für die Lehrveranstaltungen, die häusliche Vor- und Nacharbeit sowie für die Bearbeitung der Klausuren benötigen Sie die in der Steuerberaterprüfung zugelassenen Hilfsmittel.

Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung werden unkommentierte Textaus-gaben

beliebiger Verlage (z.B. Loseblattsammlung des Verlages C. H. Beck) zugelassen, wobei mindestens die

Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. dazu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien

mit Rechtsstand des Prüfungsjahres und des Vorjahres benötigt werden:

Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz

Umsatzsteuergesetz

Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz

Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz

Außensteuergesetz

Grunderwerbsteuergesetz und Grundsteuergesetz

Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz

Steuerberatungsgesetz

Die jeweiligen Textausgaben sind von den Examenskandidaten selbst zu beschaffen und zur Prüfung

mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden

der Vorschriften (sog. Griffregister – max. mit Hinweis auf Paragrafen und Stichworte aus der Überschrift)

keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten.

Nicht programmierbarer Taschenrechner

Ergänzende Arbeitsmittel

Mit dem GFS-Lehrwerk erhalten Sie eine umfassende Darstellung des gesamten Prüfungsstoffes, sodass die Anschaffung von Zusatzliteratur nicht erforderlich ist.

Zur Lösung von Einzelproblemen und Spezialfragen stellt Ihnen die GFS kostenfrei den Onlinezugriff auf folgende Kommentare des Verlages Dr. Otto Schmidt zur Verfügung:

Lippross/Seibel: Basiskommentar Steuerrecht

Hachmeister/Kahle/Mock: Rechnungslegungsrecht

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Lehrgangsgebühren

Samstagskurs (SK) oder Vollzeitkurs (VK) 3.700 € statt 4.800,00 € (Zurverfügungstellung der Fernlehrgangsgrundlagen als Download)

Wiederholergebühr für den SK bzw. VK 2.200,00 € (nur bei vorheriger Entrichtung einer kompletten Lehrgangsgebühr für einen

GFS-Hauptlehrgang SK, VK innerhalb von 5 Jahren seit erstem Kursstart; nicht bei Teilbelegung)

Wechslergebühr 1.600,00 € Beim Wechsel vom SK in den VK (nur bei vorheriger Entrichtung einer kompletten

Lehrgangsgebühr im SK; nicht bei Teilbelegung)

Super-Crashkurs (CK) 980,00 €

GFS-Teilnehmer 880,00 €

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (MüEx) 980,00 €

GFS-Teilnehmer 880,00 €

Rabatte

Treuerabatt Ehemalige GFS-Teilnehmern, die bereits einen Hauptlehrgang (SK) zur Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung absolviert und komplett bezahlt haben, erhalten einen Treuerabatt von 2 % auf die Lehrgangsgebühr des Hauptlehrganges (SK, VK).

Gruppen-/Firmenrabatte Bei Anmeldung ab 5 Personen aus einem Unternehmen innerhalb eines Prüfungsjahrganges gewähren wir bei Belegung kompletter Hauptlehrgängen (SK; VK) 5 % Rabatt, ab 10 Personen 10 % Rabatt (nicht bei Teilbelegung).

Unberührt davon bleiben Rahmenvereinbarungen, die mit einzelnen Firmen bzw. Institutionen geschlossen wurden.

Bei vorzeitiger Kündigung entfallen die gewährten Rabatte!

Besondere Zahlungsbedingungen Dem Teilnehmer wird ein Nachlass von den Lehrgangsgebühren des Hauptlehrganges (SK, VK) von 3 % gewährt, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr vor dem Tag des Lehrgangsbeginns bei dem Veranstalter eingegangen ist.

Die Lehrgangsgebühren für den Samstag- oder Vollzeitkurs können auch – ohne Aufpreis – in Raten gezahlt werden.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, wenn eine Teilbelegung für ausgewählte Lehrveranstaltungen bzw. ausgewählte Fachgebiete oder Klausuren gewünscht wird.

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Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung 2021 in Leipzig Anmeldung

per Post an die GFS Lindenaustr. 11 01069 Dresden

per E-Mail an: [email protected]

per Fax an: 0351 4907191

Vorkurs Fernkurs 1.200,00 €

Hauptlehrgänge

Samstagskurs (10.10.2020 - 05.09.2021)

oder

Vollzeitkurs über 13 Wochen (07.06.2021 - 05.09.2021)

3.700 € statt 4.800,00 € €

Super-Crashkurs 13.09.2021 - 24.09.2021

für GFS – Teilnehmer nur

980,00 €

880,00 €

Mündliche Vorbereitung 13.11.2021 – 22.01.2022

für GFS – Teilnehmer nur

980,00 €

880,00 €

*Ich wünsche die Zurverfügungstellung der Lehrgangsunterlagen in gedruckter Form statt zum Download

gegen einen Aufschlag von 100,00 €.

Name, Vorname

Geburtsdatum /-ort

Privatanschrift Str./Nr.: PLZ/Ort:

Telefon dienstlich: privat:

E-Mail-Adresse dienstlich: privat:

Ausbildung / Tätigkeit

Rechnung bitte an:

(Unterschrift bitte bei Mitverpflichteter)

Ich beantrage Ratenzahlung: ja nein

Für die Berufsgenossenschaft: Besuchen Sie unseren Lehrgang auf Veranlassung/Anregung Ihres Arbeitgebers?

ja nein

Die umseitig abgedruckten besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Lehrgangs von uns erfasst, gespeichert und automatisiert verarbeitet. Ihre Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

_________ _ _________________________ _______________________ (Ort, Datum) (Unterschrift Teilnehmer) (Unterschrift + Stempel Mitverpflichteter)

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GFS

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Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH, Niederlassung Dresden , Lindenausstr. 11, 01069 Dresden Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ich habe von meinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen: ____________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift Teilnehmer)

Besondere Vertragsbedingungen Mindestteilnehmerzahl: Die von der GFS angebotenen Lehrgänge werden durchgeführt, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer

für den Lehrgang angemeldet haben. Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch die GFS oder der Zusendung einer Rechnung an den

Teilnehmer/Mitverpflichteten. Die GFS behält sich die Absage eines Kurses aus wichtigem Grund vor. Grundsätzlich gelten als „GFS-Teilnehmer“ nur diejenigen, die bereits einen GFS-Hauptlehrgang (AK, SK, VK) komplett bezahlt

haben. Die Kündigung des Lehrgangs ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung aus

wichtigem Grund (Nichtzulassung zur Prüfung unter Vorlage der Bestätigung der zulassenden Behörde oder Stelle und/oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests) ist jederzeit möglich. Im Fall der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der der Leistung der GFS während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Rücktrittsrecht: Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erstattet die GFS die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren. Das Kündigungsrecht und das Widerrufsrecht bleiben vom Rücktrittsrecht unberührt.

Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Besondere Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten:

Die Lehrgangsgebühr ist spätestens am 10. Tag nach Lehrgangsbeginn vollständig zahlbar und fällig.

1) Der Teilnehmer kann die Lehrgangsgebühren für den Hauptlehrgang (AK, SK, VK) in Raten zahlen, wenn er dies beantragt

hat. Die Höhe der Raten und deren Fälligkeit werden auf der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate den Fälligkeitstermin um mehr als fünf Banktage, gilt die Ratenbewilligung als widerrufen und die gesamte noch offene Lehrgangsgebühr ist sofort fällig.

Verzug: Die GFS ist berechtigt, ab Fälligkeit Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Daneben ist der Teilnehmer verpflichtet, Verzugszinsen seit dem Verzugsbeginn zu bezahlen. Diese betragen 10 % pro Jahr.

Nachlass: Dem Teilnehmer wird ein Nachlass von den Lehrgangsgebühren des Hauptlehrganges (AK, SK, VK) in Höhe von 3 % des Zahlungsbetrages gewährt, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr vor dem Tag des Lehrgangsbeginns bei dem Veranstalter eingegangen ist.

Sonderrabatte: Bei Anmeldung ab 5 Personen aus einem Unternehmen innerhalb eines Prüfungsjahrganges gewähren wir bei Belegung kompletter Kurse 5 % Rabatt, ab 10 Personen 10 % Rabatt (nicht bei Teilbelegung!). Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z. B. Visitenkarte). Weiterhin gewähren wir ehemaligen GFS-Teilnehmern, die bereits einen Hauptlehrgang (AK, SK, VK) zur Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung bzw. zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert und komplett bezahlt haben, einen Treuerabatt. Dies gilt bei bei Treuepreisen.

Bei vorzeitiger Kündigung entfallen die gewährten Rabatte. Wiederholung: Bei vorheriger Entrichtung der kompletten Lehrgangsgebühr in einem GFS-Hauptkurs (AK, SK, VK; innerhalb

von 5 Jahren seit erstem Kursstart; nicht bei Teilbelegung), (Teilnehmer eines GFS-Vorkurses nicht) ist nur eine Wiederholungs-Gebühr von 2.200,00 € zu entrichten.

Wechsel: Bei einem Wechsel vom AK bzw. SK in den VK ist nur eine Wechsler-Gebühr in Höhe von 1.600,00 € zu entrichten, wenn vorher die komplette Gebühr des AK bzw. SK entrichtet wurde.

Einzelveranstaltung (AK, SK): Bei Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen berechnen wir - pro Einzelveranstaltung im AK: 45,00 €, im SK: 90,00 €, - pro Klausur inkl. Korrektur und Musterlösung 65,00 €.

Teilbelegung (nur CK oder MK): Bei einer Teilbelegung erheben wir eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr vom Teilbelegungspreis, mindestens jedoch 30,00 €. Eine Ratenzahlung und auch ein Rabatt sind bei einer Teilbelegung nicht möglich.