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Vorbericht § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV

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Vorbericht

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und

§ 3 KommHV

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1. Allgemeines

1.1 Einwohnerzahl (Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung)

Zeitpunkt Einwohner

31.12.2008 15.013

31.12.2009 15.030

31.12.2010 15.124

31.12.2011 15.233

31.12.2012 15.393

31.12.2013 15.527

31.12.2014 15.772

31.12.2015 15.831

Diagramm 1 Entwicklung der Einwohnerzahl der Jahre 2008 – 2015

1.2 Gemeindegebiet Der Markt Regenstauf umfasst eine Fläche von 103,77 km³ (Stand: 01.01.2015).

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1.3 Einrichtungen des Marktes Regenstauf a) Gemeindestraßen 154 km

b) Schulen

- Grundschule Diesenbach - Grundschule Ramspau - Grundschule Steinsberg - Grundschule Regenstauf - Mittelschule Regenstauf

c) Kindergärten

- Kindergarten Diesenbach mit Kinderkrippe - Kindergarten Eitlbrunn - Kindergarten Grasiger Weg mit Kinderkrippe - zusätzlich zwei Kindergärten fremder Träger

d) Kulturhaus mit Mehrgenerationenhaus und Jugendtreff e) Wasserversorgung mit einer Jahresabnahmemenge rund 890.000 m³ (Jahr 2016) f) 75 Mietwohnungen g) 13 Feuerwehren h) Veranstaltungshalle (Jahnhalle) i) 4 verpachtete Gaststätten j) 2 Flussbäder k) 7 Sportplätze einschließlich Stadion an der Bayernstraße l) Kinderspielplätze m) Friedhof n) Beteiligung am Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental o) Beteiligung an der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft des Landkreises

Regensburg p) Beteiligung an der Genossenschaft des Landkreises zur Energie (KERL)

q) Beteiligung am Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

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2. Haushaltsjahr 2016 Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 08.03.2016 beschlossen. Gegen die Haushaltssatzung erhob das Landratsamt Regensburg mit Schreiben vom 15.04.2016 keine Einwendungen und erteilte die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 30.04.2016 bekannt gemacht. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war aufgrund eines Beschlusses des Marktgemeinderates in der Sitzung vom 12.04.2016 über die Beschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges für die Feuerwehr Regenstauf und der Entscheidung über die Erneuerung der Straße im Ortsteil Glapfenberg im Haushaltsjahr 2016 erforderlich. Darüber hinaus wurden einige bisher nicht im Haushaltsplan enthaltene Grundstücksgeschäfte getätigt. Für diese Vorhaben waren zusätzliche Ausgabeansätze bzw. eine Verpflichtungsermächtigung (Beschaffung Drehleiter) aufzunehmen. Das Landratsamt Regenburg hat den genehmigungspflichtigen Bestandteil der Nachtrags-haushaltssatzung mit Schreiben vom 14.11.2016 genehmigt. Die Nachtragshaus-haltssatzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 22.12.2016 bekannt gemacht. Die Haushaltsrechnung entwickelte sich gegenüber den Haushaltsansätzen sehr positiv. Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen summierten sich im abgelaufenen Haushaltsjahr auf insgesamt 19.931.895,21 €. Mit dem Nachtragshaushaltsplan konnte daher der Ansatz der Gewerbesteuer von 5,0 auf 6,2 Mio. € angehoben werden. Das Jahresergebnis der Gewerbesteuereinnahmen blieb allerdings um 63.990 € unter dem Ansatz. Durch Mehreinnahmen bei der Beteiligung an der Einkommensteuer (151.557 €) und bei den allgemeinen Zuweisungen (78.947,09 €) konnte dies allerdings wieder ausgeglichen werden. Die hohen Steuereinnahmen geben die allgemein gute volkswirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres bzw. der vergangenen Jahre wieder. Das Rekordergebnis des Jahres 2015 ist nochmal um 1,25 Mio. € übertroffen worden. Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts halten sich in der Summe im Wesentlichen innerhalb der Haushaltsansätze. Insgesamt wurden die Ansätze sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachausgaben unterschritten. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wird so voraussichtlich rund 4,3 Mio. € betragen. Dies ist gegenüber dem Ansatz von 3,4 Mio. € eine deutliche Verbesserung. Vergleicht man den Überschuss des Verwaltungshaushalt mit den Abschreibungen von rund 1,9 Mio. €, beträgt der Jahresüberschuss ca. 2,4 Mio. €. Die im Vermögenshaushalt veranschlagten Ansätze für die Baumaßnahmen mussten nicht vollständig in Anspruch genommen werden, da die Maßnahmen nicht, oder nicht vollständig im Haushaltsjahr zu kassenwirksamen Ausgaben führten. Insgesamt ergaben sich Minderausgaben in Höhe von rund 4,5 Mio. €. So lagen zum Rechnungsschluss z.B. für die Generalsanierung von Schule und Kindergarten Diesenbach, die Erneuerung der Ortsstraßen in Hirschling, die Erneuerung

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der Dechant-Wiser-Straße, die Errichtung eines Platzes beim Thomas-Wiser-Haus nicht alle Rechnungen der Bauunternehmen vor. Die dortigen Ansätze werden auf das neue Haushaltsjahr vorgetragen. Haushaltsreste werden nicht gebildet. Der Neubau von gemeindlichen Mietwohnungen oder die Erneuerungsarbeiten der alten Schule in Steinsberg ist dagegen nicht begonnen worden. Bei anderen Maßnahmen wie z.B. die Errichtung eines Platzes beim Kulturhaus oder bei Errichtung einer Rechtsabbiegespur in der Gutenbergstraße wurden die Ansätze dagegen überschritten. Die überplanmäßigen Ausgaben konnten über die Minderausgaben problemlos gedeckt werden. Hier war der Eingang einiger Unternehmerrechnungen für das Jahr 2016 geplant. Im Übrigen wurden alle bis zur Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes bekannt gewordenen Überschreitungen der Haushaltsansätze im Wesentlichen innerhalb des Nachtragshaushaltsplanes berücksichtigt. Aus der allgemeinen Rücklage müssen voraussichtlich lediglich rund 1,8 Mio. € anstatt der geplanten 3,5 Mio. € entnommen werden. Die verbleibende Rücklage steht zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 2.238.900 € zur Finanzierung der Investitionen wurde nicht benötigt.

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3. Haushaltsjahr 2017

3.1 Haushaltslage 3.1.1 Vorbemerkung Mehrausgaben beim Personal und der Kreisumlage sowie gegenüber dem Vorjahr um rund 400.000 € geringere Steuereinnahmen führen zu einer um 1,3 Mio. € reduzierten Zuführung an den Vermögenshaushalt. Der Überschuss des laufenden Haushaltsjahres reicht zusammen mit den vorhandenen Rücklagen nicht aus, um die hohen Investitionen des Haushaltsjahres ohne Kreditaufnahme finanzieren zu können. Deshalb sieht der Haushaltsplan zur Finanzierung eine Kreditaufnahme in Höhe von 808.900 Mio. € vor. Außerdem wird aus dem Eigenbetrieb Wasserwerk ein Darlehen über das Verrechnungskonto in Höhe von 1,1 Mio. € an den Gemeindehaushalt zurückgezahlt. Der Ersatzbau für das Sieglinde Eckert Kinderhaus steht im Haushaltsjahr 2017 erstmals mit einem Teilbetrag von 700.000 € zur Finanzierung an. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 13,05 Mio. € verdeutlicht, welch umfangreiche Investitionen der Markt Regenstauf geplant hat. Die Finanzierung dieser Vorhaben ist eine Herausforderung für die gesamte Haushaltsplanung. Die Finanzplanung kommt daher für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nicht ohne erhebliche Kreditaufnahmen aus. 3.1.2 Einnahmen Im Haushaltsplan 2017 sind Einnahmen im Verwaltungshaushalt von 31,2 Mio. € sowie im Vermögenshaushalt in Höhe von 10,1 Mio. € veranschlagt. Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts gliedern sich im Wesentlichen in Steuern und allgemeinen Zuweisungen, Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sowie sonstigen Finanzeinnahmen. Wichtigste Einnahmequelle ist die Beteiligung an der Einkommensteuer mit einem geschätzten Aufkommen von 8,448 Mio. €. Dieser Betrag orientiert sich an der Meldung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung und enthält gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2016 eine Steigerung von rund 300.000 €. Die Schätzungen des Landesamtes wurden in den letzten Jahren jeweils überschritten. Es handelt sich dennoch um eine Prognose, die unter Umständen auch nicht erreicht werden kann. Der Ansatz der Gewerbesteuer beträgt wie im Vorjahr 5,0 Mio. €. Dies ist ein vorsichtiger Ansatz. Er ist so ausgestaltet, dass er im Jahresverlauf übertroffen werden kann. Auf einen höheren Ansatz wurde allerdings verzichtet, um Risiken evtl. Mindereinnahmen kompensieren zu können. Die Ansätze für die Grundsteuern A und B summieren sich auf 1,962 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr ist eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Die Steuerhebesätze werden durch die Haushaltssatzung 2017 nicht verändert. Die Schlüsselzuweisung liegt mit 2,168 Mio. € über dem Wert aus der Finanzplanung. Sie stellt für den Markt Regenstauf eine wichtige Einnahmequelle dar. Ohne die Schlüsselzuweisung würde im Verwaltungshaushalt kein Überschuss erzielt werden.

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Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sind die Gebühreneinnahmen am Bedeutendsten. Die sonstigen Finanzeinnahmen enthalten neben den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe sowie den Zinsen im Wesentlichen haushaltstechnische Verrechnungsansätze, die zu einer besseren betriebswirtschaftlichen Darstellung beitragen sollen. Der Vermögenshaushalt finanziert sich durch den Überschuss des Verwaltungs-haushalts in Höhe von 2.068.000 €, einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,84 Mio. €, der Veräußerung von Grundstücken von 1.291.000 €, Investitionszuweisungen von 3,0 Mio. €, einer Darlehensrückzahlung vom Wasserwerk von 1,1 Mio. € und einer Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 808.900 €. 3.1.3 Ausgaben Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 30,3 Mio. €. Davon entfallen auf die Kreisumlage 6,245 Mio. € und die Gewerbesteuerumlage 1,1 Mio. €. Die Personalausgaben sind mit 8,9 Mio. € angesetzt. Sie sind gegenüber dem Vorjahresansatz um rund 0,5 Mio. € angewachsen. Verantwortlich hierfür ist im Wesentlichen die Integration des Sieglinde Eckert Kinderhauses. Mittel in Höhe von 220.000 € sind im Verwaltungshaushalt für einen städtebaulichen Wettbewerb zur Überplanung des Quartiers zwischen Rathaus und Kirche eingeplant. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen 10,56 Mio. €. Die Baumaßnahmen beanspruchen den größten Teil der veranschlagten Ausgaben. Es stehen rund 7,3 Mio. € für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Ein Teil der Ansätze entfällt auf bereits begonnene Maßnahmen. Dies sind z.B. die Generalsanierung von Schule und Kindergarten Diesenbach, die Erweiterung des Kindergartens Märchenbrunnen und die Erneuerung der Dechant-Wiser-Straße. Ein wichtiger Schwerpunkt bei den Investitionen bleiben die Kindertagesstätten. Mit dem Neubau des Eckert Kinderhauses steht die nächste Investition an. Hier hat der Markt Regenstauf den Kraftakt zu stemmen, eine bestehende Kindertageseinrichtung aufgrund der Betriebsaufgabe durch die Eckert Schulen zu übernehmen und neu errichten zu müssen. Die Erneuerung des Ortskerns im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes stellt weiterhin eine wichtige Aufgabe dar. Mit dem Umbau der Hauptstraße wird hier nach Bau der Plätze am Kulturhaus und beim Thomas-Wiser-Haus die nächste Maßnahme begonnen. Der städtebauliche Wettbewerb und der Bau einer Bücherei sollen weitere Schritte sein. Auch bei den Schulen muss weiterhin etwas getan werden. Die Räumlichkeiten der Grundschule Regenstauf sind wegen der Schülerzahlen und der Nachmittagsbetreuung an ihre Grenzen geraten. Der Haushalt 2017 begleitet die Planungen über eine Erweiterung des Schulgebäudes mit einem Ansatz. Großer Handlungsbedarf besteht darüber hinaus bei den gemeindlichen Wohnungen. Ansätze für die Erneuerung des Wohnungsbestandes waren bereits in den vergangenen Haushaltsjahren vorhanden. Insbesondere war ein Ersatzneubau in der Hans-Sachs-Straße (Innenhof) geplant. Im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms der Bayerischen Staatsregierung hat der Marktgemeinderat im vergangenen Jahr ein

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städtebauliches Konzept für das Areal zwischen Schwandorfer Straße und Hans-Sachs-Straße beschlossen. Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung des Auftrages für Übernahme von Planung und Bauleitung. Im Haushaltsjahr 2017 soll die Planung fertiggestellt werden, so dass im Jahr 2018 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Die Ansätze für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in der Summe von 1,3 Mio. €. Große Posten sind die Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr Regenstauf und der Kauf eines Unimogs für den Bauhof. Darüber hinaus wurde der Wiederkauf von Gewerbegrundstücken nach Ablauf der Wiederkaufsfrist berücksichtigt. 3.1.4 Ergebnis – Haushaltsausgleich Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 2.068.000 €. Damit wird die haushaltsrechtliche Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten von 22.100 € mehr als erreicht. Die nach dem Stand der Vermögenserfassung ermittelten und angesetzten Abschreibungen auf das Anlagevermögen (1.919.400 €) werden ebenfalls erwirtschaftet. 3.1.5 Rücklagen Die Rücklage wird während des Haushaltsjahres in Abhängigkeit von der Umsetzung der vorgesehenen Investitionen bis auf einen Betrag von 400.000 € abschmelzen. Die Mindestrücklage ist damit erfüllt. 3.1.6 Zusammenfassung Der Haushaltsplan des Jahres 2017 ist im Besonderen dadurch gekennzeichnet, dass in den kommenden Jahren außerordentlich hohe Investitionen anstehen. Die Haushaltswirtschaft des Marktes Regenstauf ist zu Beginn des Haushaltsjahres jedoch weiterhin gut aufgestellt. Bestehende Kredite sind soweit wie möglich abgebaut und in der allgemeinen Rücklage stehen noch freie Mittel in Höhe von rund 1,84 Mio. € vorhanden. Das noch vorhandene Darlehen in Höhe von rund 354.000 € wird ordentlich über die Restlaufzeit von noch 12 Jahren getilgt. Diese ausgezeichnete Finanzlage ist das Ergebnis der guten Einnahmesituation. Seit dem Jahr 2007 sind die Steuereinnahmen fortlaufend angestiegen und augenblicklich auf einem hohen Niveau. Angesichts der anstehenden hohen Investitionen werden Kreditaufnahmen notwendig. Die damit geschaffenen Einrichtungen stehen der Bevölkerung während ihrer gesamten Nutzungsdauer zur Verfügung. Eine angemessene Fremdfinanzierung ist daher akzeptabel. Im Wesentlichen enthält der Vermögenshaushalt nur Maßnahmen, die bereits lange geplant und vom Marktgemeinderat beschlossen wurden. Die derzeit niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt bieten eine günstige Gelegenheit zur Kreditaufnahme. Die Tilgung der Kredite sollte sich an der Nutzungsdauer der finanzierten Einrichtungen orientieren und ist in den nächsten Jahren leistbar. Sorge bereitet allerdings der Verwaltungshaushalt. Trotz hoher Einnahmen ist der Überschuss aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und der ansteigenden Kreisumlage relativ niedrig.

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3.2 Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 3.2.1 Steuern, allgemeine Zuweisungen 3.2.1.1 Grundsteuern Die Entwicklung bei der Grundsteuer B spiegelt die steigende Anzahl von bebauten Grundstücken innerhalb des Marktes Regenstauf wieder. Die Einnahmen der Grundsteuer B sind in den letzten Jahren um rund 178.000 € gestiegen. Der Hebesatz ist seit 2004 unverändert bei 275 v.H..

Jahr Grundsteuer A in € Grundsteuer B in € Gesamt in €

2009 82.925 1.602.066 1.684.991

2010 82.330 1.634.543 1.716.873

2011 91.961 1.654.162 1.746.123

2012 86.582 1.687.555 1.774.137

2013 82.859 1.722.285 1.805.144

2014 84.806 1.752.112 1.836.918

2015 84.405 1.837.984 1.922.389

2016 83.913 1.874.827 1.958.740

2017 82.000 1.880.000 1.962.000

Diagramm 2 Entwicklung der Grundsteuern A und B in den Jahren 2009 – 2017

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2.000.000

2.200.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

in €

Grundsteuer A

Grundsteuer B

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3.2.1.2 Gewerbesteuer Die Entwicklung der Gewerbesteuer unterliegt starken Schwankungen. Dies ist auf die konjunkturelle Entwicklung und auf die Lage bei einzelnen gewerbesteuerstarken Unternehmen innerhalb des Gemeindegebietes zurückzuführen. Rund zwei Drittel der Gewerbesteuereinnahmen werden durch zehn Unternehmen erbracht. In den Jahren 2013 – 2015 war das Aufkommen der Gewerbesteuer auf hohem Niveau leicht rückläufig. Im vergangenen Jahr konnte mit einem Ergebnis von 6,136 Mio. € wieder eine deutliche Steigerung verbucht werden. Für das Haushaltsjahr beträgt der Ansatz 5,0 Mio. €. Dieser Ansatz ist betont vorsichtig gewählt. Nach Veranlagungsjahren getrennt ermittelt beträgt das Jahresaufkommen etwa 5,4 – 5,6 Mio. €. Hinzu kommen Nachzahlungen und Rückzahlungen auf die Vorauszahlungen der vergangenen Jahre. Diese können nicht genau prognostiziert werden. Bei einem Ansatz von 5,0 Mio. € sind dem Grunde nach die wesentlichsten Risiken berücksichtigt. Der Hebesatz beträgt seit 2004 unverändert 305 v.H..

Jahr Betrag Veränderung zum Vorjahr

2009 3.327.141 -20%

2010 5.914.999 78%

2011 4.811.638 -19%

2012 6.617.509 38%

2013 5.995.286 -9%

2014 5.818.215 -3%

2015 5.569.955 -4%

2016 6.136.010 10%

2017 5.000.000 -10%

Diagramm 3 Entwicklung der Gewerbesteuer in den Jahren 2009 – 2017

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

4.000.000

5.000.000

6.000.000

7.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Ansatz

in €

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3.2.1.4 Beteiligung an der Umsatzsteuer Die Beteiligung an der Umsatzsteuer wurde als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eingeführt. Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sind für das Ansteigen des Aufkommens ab dem Jahre 2007 verantwortlich. Die gute Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre führte zu einer stetigen Steigerung des Aufkommens. Der Ansatz für das Jahr 2017 beruht auf der Meldung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Sie entspricht dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November vergangenen Jahres und ist mit Unsicherheiten behaftet. Der Ansatz für das Jahr 2017 enthält einen Festbetrag von rund 150.000 € aus Mitteln, die der Bund den Gemeinden überlässt.

Jahr Beteiligung in €

2009 318.753

2010 323.763

2011 345.619

2012 369.468

2013 371.605

2014 381.863

2015 482.256

2016 491.935

2017 614.000

Diagramm 4 Entwicklung der Beteiligung an der Umsatzsteuer der Jahre 2009 – 2017

3.2.1.5 Beteiligung an der Einkommensteuer Der Ansatz für die Beteiligung an der Einkommensteuer orientiert sich ebenso wie bei der Beteiligung an der Umsatzsteuer an der Meldung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2016 ergibt sich bei der Beteiligung an der Einkommensteuer ein Steigerung von rund 300.000 € Die Erhöhung beträgt gegenüber dem Vorjahresergebnis in etwa 3,5 %. Die relative Steigerung ist in etwa so hoch wie im Jahr 2016 zum Jahr 2015. Der Ansatz ist wie üblich mit Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlichen Beteiligungsbeträge werden quartalsweise ermittelt und ausbezahlt. Damit kann das

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

700.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Ansatz

in €

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Jahresergebnis höher oder niedriger ausfallen. Im vergangenen Jahr übertraf das Ergebnis den Ansatz um rund 140.000 €. Die Abrechnung des vierten Quartals 2016 im Jahr 2017 ergab eine Nachzahlung von rund 20.000 €, während 2016 noch eine Rückzahlung von rund 60.000 € erfolgte. Damit bestehen derzeit gute Voraussetzungen um den Haushaltsansatz zu erreichen. Seit dem Jahr 2009 ist eine Steigerung des Aufkommens um rund 2,7 Mio. € zu verzeichnen. Auf die Beteiligung an der Einkommensteuer entfällt damit der größte Anteil an den gestiegenen Steuereinnahmen

Jahr Einkommen-steueranteil

Einkommen- steuerersatz Gesamt

Veränderung zum Vorjahr

2009 5.919.576 519.329 6.438.905 0,5%

2010 5.725.450 569.666 6.295.116 -2,2%

2011 5.972.114 534.923 6.507.037 3,4%

2012 6.223.951 566.721 6.790.672 4,4%

2013 6.725.990 583.422 7.309.412 7,6%

2014 7.240.224 605.056 7.845.280 7,3%

2015 7.888.819 598.504 8.487.323 8,2%

2016 8.139.622 655.795 8.795.417 3,6%

2017 8.448.000 656.000 9.104.000 3,5%

Diagramm 5 Entwicklung der Beteiligung an der Einkommenssteuer in den Jahren 2009 - 2017

3.2.1.6 Schlüsselzuweisungen Ausgangsbasis für die Schlüsselzuweisungen sind die Steuerkraft einer Gemeinde und ein Anteil aus dem Allgemeinen Steuerverbund der Landessteuern (Schlüsselmasse). Zur Ermittlung der Steuerkraftzahlen werden die Isteinnahmen von Grund-, Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer (incl. Ersatzleistung) der jeweiligen Gemeinde aus dem vorletzten Jahr herangezogen und mit einem Schlüssel gewichtet. Die Entwicklung der Steuerkraft folgt der Steuerentwicklung im Abstand von zwei Jahren. Der Allgemeine Steuerverbund besteht aus den Landesanteilen der Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuerumlage. Das Volumen des Steuerverbunds ist im Verbundzeitraum gestiegen. Dies liegt an den allgemein hohen Steuereinnahmen. Der so errechnete Betrag wird nach einer nach Gemeindegrößenklassen gewichteten Ausgangsmesszahl verteilt. Dabei wird die Ausgangsmesszahl in der Weise festgelegt,

0

2.000.000

4.000.000

6.000.000

8.000.000

10.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Ansatz

in €

Einkommensteuerersatz

Einkommensteueranteil

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dass die gesamte Schlüsselmasse verteilt werden kann. Demzufolge steigt die Ausgangsmesszahl in Jahren mit allgemein hohen Steuereinnahmen zusätzlich an, da weniger Gemeinden auf die Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, während sie in Jahren, in denen allgemein weniger Steuereinnahmen eingehen und wieder mehr Gemeinden auf die Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, sinkt. Gemeinden, die in ihrer Steuerkraft unter der festgelegten Ausgangsmesszahl bleiben, erhalten allgemeine Steuerzuweisungen. Die Differenz zwischen Ausgangsmesszahl und Steuerkraftmesszahl wird mittels Schlüsselzuweisungen zu 55 v.H. ausgeglichen. Daneben erhalten Gemeinden, deren Steuerkraftzahl unter 75 v.H. des Landesdurchschnitts der vergleichbaren Gemeinden bleibt, 15 v.H. des Unterschieds als Sonderschlüsselzuweisung. Der Markt Regenstauf erhält aus der gegenüber dem Vorjahr um 72 Mio. € höheren Schlüsselmasse in diesem Jahr eine Schlüsselzuweisung von 2.168.000 €. Sie erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 82.000 €, da die Steuerkraft des Marktes Regenstauf entsprechend dem Landesdurchschnitt gestiegen ist.

Jahr Steuerkraft in €

Streukraft in €/Einwohner

Steuerkraft in €/Einwohner im

Landesdurchschnitt

2009 9.916.633 663,85 850,11

2010 10.453.491 696,30 861,41

2011 9.647.566 641,89 786,20

2012 11.167.087 738,37 793,33

2013 10.641.195 698,56 867,19

2014 12.454.043 809,08 920,66

2015 12.513.931 805,95 972,08

2016 13.423.777 851,11 1063,40

2017 13.942.841 880,73 1106,33

Diagramm 6 Entwicklung der Steuerkraftzahlen im Vergleich zum Landesdurchschnitt

400

500

600

700

800

900

1000

1100

1200

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

€/E

inw

oh

ner

Streukraft in €/Einwohner

Steuerkraft in €/Einwohner im Landesdurchschnitt

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Da die Steuerkraft und die Schlüsselmasse in hohem Maße von konjunkturabhängigen Steuern bestimmt werden, sind die Schlüsselzuweisungen starken Schwankungen unterworfen. Veränderungen bei den Steuereinnahmen wirken sich erst mit zweijähriger Verzögerung bei den Schlüsselzuweisungen aus. Neben der Betrachtung der eigenen Steuerkraft spielt, wie oben dargestellt, auch die landesweite Entwicklung der Steuereinnahmen eine entscheidende Rolle. Die Schlüsselzuweisungen sind daher im Finanzplanungszeitraum nur schwer kalkulierbar.

Jahr Schlüsselzuweisung

2009 1.682.684 €

2010 1.519.472 €

2011 1.554.588 €

2012 735.088 €

2013 1.701.628 €

2014 1.051.616 €

2015 1.755.732 €

2016 2.085.536 €

2017 2.168.000 €

Diagramm 7 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2009 – 2017

Die Schlüsselzuweisung gleicht Unterschiede der finanziellen Verhältnisse der Gemeinden innerhalb des Freistaates Bayern aus. Insgesamt profitieren die Gemeinden im Regierungsbezirk Oberpfalz vom System der Schlüsselzuweisungen, da die Steuerkraft je Einwohner in der Oberpfalz 930,79 € und in Bayern 1.106,33 € beträgt. Im Landkreis Regensburg erhält in diesem Jahr nur die Stadt Neutraubling keine Schlüsselzuweisung. Die Oberpfalz hat im Vergleich der Regierungsbezirke bei der Steuerkraft Schwaben überholt und belegt nun den vierten Platz. Über dem Landesdurchschnitt befindet sich allerdings auch nur Oberbayern mit einer Steuerkraft von 1.431,82 €/Einwohner.

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500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

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Der Markt Regenstauf hat im Landesdurchschnitt und insbesondere im Vergleich der Gemeinden der gleichen Gemeindegrößenklasse (10.000 – 20.000 Einw., 1.318,78 €) eine unterdurchschnittliche Steuerkraft. Die Steuerkraft ist im zweiten Jahr in Folge auch im Vergleich innerhalb des Regierungsbezirkes Oberpfalz unterdurchschnittlich. Im Landkreis Regensburg belegt Regenstauf die achte Rangstelle. Das unten stehende Diagramm vergleicht die Steuerkraft des Marktes Regenstauf mit ausgewählten Nachbargemeinden, dem Landkreis-, dem Bezirks- und dem Landesdurchschnitt. Diagramm 8 Vergleich der Steuerkraftzahlen

3.2.1.7 Gesamtübersicht über die Steuern und allgemeinen Zuweisungen

2017 2016 2015 2014 2013

Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis

Grundsteuer A 82.000 83.913 84.405 84.806 82.858

Grundsteuer B 1.880.000 1.874.827 1.837.984 1.752.112 1.722.285

Gewerbesteuer 5.000.000 6.136.010 5.569.955 5.818.215 5.995.286

Einkommensteuerbeteiligung 8.448.000 8.139.622 7.888.819 7.240.224 6.725.990

Umsatzsteuerbeteiligung 614.000 491.935 482.256 381.863 371.605

Hundesteuer 24.000 24.095 23.045 21.990 21.145

Schlüsselzuweisungen 2.168.000 2.085.536 1.755.732 1.051.616 1.701.628

Einkommensteuerersatzleistung 656.000 655.795 598.504 605.056 583.422

Pausch.Finanzzuw. Art. 7 FAG 257.000 263.443 259.351 257.130 254.407

Grunderwerbsteuer Art. 8 FAG 130.000 176.710 182.882 206.623 146.493

Geldbußen 2.000 10 30 60 110

Summe 19.261.000 19.931.895 18.682.963 17.419.694 17.605.229

880,73 €

771,95 €

1.537,77 €

830,37 €

730,69 € 746,49 €

930,79 €

1.106,33 €

0 €

200 €

400 €

600 €

800 €

1.000 €

1.200 €

1.400 €

1.600 €

1.800 €

Regenstauf Lappersdorf Neutraubling DurchschnittLandkreis R

Burglengenfeld Maxhütte-Haidhof DurchschnittOberpfalz

DurchschnittBayern

je E

inw

oh

ne

r

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2012 2011 2010 2009

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis

Grundsteuer A 86.582 91.961 82.330 82.925

Grundsteuer B 1.687.555 1.654.162 1.634.543 1.602.066

Gewerbesteuer 6.617.509 4.811.638 5.914.999 3.327.141

Einkommensteuerbeteiligung 6.223.951 5.972.114 5.725.450 5.919.576

Umsatzsteuerbeteiligung 369.468 345.619 323.763 318.753

Hundesteuer 19.975 18.940 18.985 18.728

Schlüsselzuweisungen 735.088 1.554.588 1.519.472 1.682.684

Einkommensteuerersatzleistung 566.721 534.923 569.666 519.329

Pausch.Finanzzuw. Art. 7 FAG 252.570 251.001 250.717 249.465

Grunderwerbsteuer Art. 8 FAG 135.344 185.657 129.652 101.752

Geldbußen 513 642 1.402 1.470

Summe 16.695.276 15.421.245 16.170.979 13.823.888

Diagramm 9 Entwicklung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen der Jahre 2009 – 2017

Die Steuereinnahmen sind während der letzten Jahre deutlich angestiegen. Im vergangenen Jahr war ein Rekordergebnis zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2009 sind die Einnahmen um rund 6,1 Mio. € gestiegen. Der Ansatz des Jahres 2017 entspricht in etwa dem hohen Niveau des Ergebnisses des Jahres 2016. Die Steigerungen bei der Beteiligung an der Einkommensteuer und der Schlüsselzuweisung gleichen den vorsichtigen Ansatz bei der Gewerbesteuer nicht aus.

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5.000.000

10.000.000

15.000.000

20.000.000

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

in €

Überlassg. d. Aufk. v. Geldbußen Grunderwerbsteuer Art. 8 FAG

Pausch.Finanzzuw. Art. 7 FAG Einkommensteuerersatzleistung

Schlüsselzuweisungen Hundesteuer

Umsatzsteuerbeteiligung Einkommensteuerbeteiligung

Gewerbesteuer Grundsteuer B

Grundsteuer A

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Diagramm 10 Verteilung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen

Die größte Einnahmequelle ist die Beteiligung an der Einkommensteuer. Sie beträgt ca. 44 % der gesamten Steuereinnahmen. 3.2.2 Umlagen (Hauptgruppe 8) 3.2.2.1 Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich nach den tatsächlichen Gewerbesteuer-zahlungen (Istaufkommen). Dabei wird das Istaufkommen durch den jeweiligen Hebesatz geteilt und mit einem Umlagesatz multipliziert. Dieser Umlagesatz gliedert sich in einen Bundesvervielfältiger (14,5 %), einem Landesvervielfältiger (49,5 %) und einen Vervielfältiger für den Fonds Deutsche Einheit (5 %). Der Umlagesatz beträgt insgesamt 69 %. Ab dem Jahr 2020 soll der Landesvervielfältiger gesenkt werden. Die gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres geringere Gewerbesteuerumlage ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ansatz der Gewerbesteuer und der Abrechnung für das Jahr 2016. Die tatsächlich zu zahlende Umlage wird während des Jahres aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen berechnet. Verändert sich das Gewerbesteueraufkommen um 1,0 Mio. € nach oben oder unten, verändert sich die zu zahlende Gewerbesteuer-umlage entsprechend um rund 226.000 €.

Jahr Gesamt

2009 653.293 €

2010 1.481.687 €

2011 1.082.645 €

2012 1.370.710 €

2013 1.304.799 €

2014 1.445.185 €

2015 1.251.992 €

2016 1.413.615 €

2017 1.057.000 €

Grundsteuer A + B;1.962.000 €; 10%

Gewerbesteuer; 5.000.000 €; 26%

Einkommensteueranteil; 8.448.000 €; 44%

Umsatzsteuerbeteiligung; 614.000 €; 3%

Schlüsselzuweisung; 2.168.000 €; 11%

sonstige Steuern und Zuweisungen;

1.069.000 €; 6%

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Diagramm 11 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage in den Jahren 2009 – 2017

3.2.2.2 Kreisumlage Die Kreisumlage wird aufgrund der vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgesetzten Umlagekraft berechnet, indem der jeweilige Umlagesatz des Landkreises mit der Umlagekraft multipliziert wird. Die Umlagekraft setzt sich zusammen aus der Steuerkraft des Vorvorjahres (siehe oben bei 3.1.2.6) und 80 % der Schlüsselzuweisung des Vorjahres. Für die Haushaltsplanung wurde ein unveränderter Umlagesatz von 40 % angenommen. Eine Veränderung des Umlagesatzes ist beim Landkreis für das Haushaltsjahr 2017 nicht vorgesehen. Aufgrund der Erhöhung der Nivellierungshebesätze bei Berechnung von Steuer- und Umlagekraft im Jahre 2016 auf 310 % der allgemeinen guten Entwicklung der Steuereinnahmen steigt die Kreisumlage auf einen Rekordstand von 6.245.000 €. Dies sind 313.655 € mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 2015 (vor Änderung der Nivellierungshebesätze) sind rund 0,9 Mio. € mehr an Kreisumlage an den Landkreis abzuführen. Ohne Anpassung der gemeindlichen Realsteuerhebesätze entsprechend der Nivellierungshebesätze wird der Haushalt des Marktes Regenstauf nicht dauerhaft auskommen, da derzeit Mehreinnahmen z.B. bei der Grundsteuer sofort in der Kreisumlage verschwinden.

Jahr Kreisumlage Umlagekraft

2008 3.504.783 € 8.445.260 €

2009 4.599.764 € 11.499.411 €

2010 4.719.855 € 11.799.638 €

2011 4.345.258 € 10.863.144 €

2012 2.964.302 € 12.410.757 €

2013 4.491.706 € 11.229.265 €

2014 5.526.210 € 13.815.524 €

2015 5.342.089 € 13.355.224 €

2016 5.931.345 € 14.828.363 €

2017 6.245.000 € 15.611.270 €

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

in €

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Diagramm 12 Entwicklung der Kreisumlage in den Jahren 2009 – 2017

3.2.2.3 Umlagen Gesamt Die Summe der Umlagen ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Dies liegt im Wesentlichen an der aufgrund des Gewerbesteueransatzes niedrigeren Gewerbesteuerumlage. Diese gleicht die Steigerung bei der Kreisumlage aus.

Jahr Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Gesamt

2009 4.599.764 € 653.293 € 5.253.057 €

2010 4.719.855 € 1.481.687 € 6.201.542 €

2011 4.345.258 € 1.082.645 € 5.427.903 €

2012 4.964.302 € 1.370.710 € 6.335.012 €

2013 4.491.706 € 1.304.799 € 5.796.505 €

2014 5.526.210 € 1.445.185 € 6.971.395 €

2015 5.342.089 € 1.251.992 € 6.594.081 €

2016 5.931.345 € 1.413.615 € 7.344.960 €

2017 6.245.000 € 1.057.000 € 7.302.000 €

Diagramm 13 Entwicklung der Umlagen in den Jahren 2009 - 2017

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1.000.000

2.000.000

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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

in €

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4.000.000

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7.000.000

8.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

in €

Kreisumlage

Gewerbesteuerumlage

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3.2.2.4 Anteil der Umlagen an den Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen Der Anteil der Umlagen an den Steuereinnahmen beträgt 38 %.

Jahr Steuereinnahmen Umlagen Anteil der Umlagen

2009 13.823.888 € 5.253.057 € 38%

2010 16.170.979 € 6.201.542 € 38%

2011 15.421.245 € 5.427.903 € 35%

2012 16.695.276 € 6.335.012 € 38%

2013 17.605.229 € 5.796.505 € 33%

2014 17.419.694 € 6.971.395 € 40%

2015 18.682.963 € 6.594.081 € 35%

2016 19.931.895 € 7.344.960 € 37%

2017 19.261.000 € 7.302.000 € 38%

Diagramm 14 Entwicklung der Umlagen im Vergleich zu den Steuereinnahmen in den Jahren 2009 - 2017

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5.000.000

10.000.000

15.000.000

20.000.000

25.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

in €

Summe Steuereinnahmen

Summe Umlagen

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3.2.3 Einnahmen des Verwaltungshaushalts – Aufteilung nach Einnahmearten 3.2.3.1 Hauptgruppen

Einnahmeart Betrag Anteil

Steuern und Zuweisungen 19.261.000 € 62%

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 8.455.400 € 27%

Sonstige Finanzeinnahmen 3.510.000 € 11%

Summe 31.226.400 € 100%

Diagramm 15 Aufteilung der Einnahmen des Verwaltungshaushalts

3.2.3.2 Steuern und allgemeinen Zuweisungen Die Zusammensetzung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen ist oben unter Gliederungsnummer 3.2.1.7 dargestellt. 3.2.3.3 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Erstattung und Zuweisungen

Einnahmeart Betrag Anteil

Gebühren und ähnliche Entgelte 1.230.200 € 15%

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten 510.700 € 6%

Erstattungen von Ausgaben 1.622.100 € 19%

Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.205.900 € 26%

Innere Verrechnungen 2.886.500 € 34%

Summe 8.455.400 € 100%

Steuern und Zuweisungen;

19.261.000 €; 62%

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen;

8.455.400 €; 27%

Sonstige Finanzeinnahmen; 3.510.000 €; 11%

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Diagramm 16 Aufteilung der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

3.2.3.4 Aufteilung der sonstigen Finanzeinnahmen

Einnahmeart Betrag Anteil

Zinseinnahmen 14.000 € 0,4%

Konzessionsabgaben 416.000 € 11,9%

weitere Finanzeinnahmen 21.200 € 0,6%

kalkulatorische Abschreibungen 1.919.400 € 54,7%

kalkulatorische Verzinsung 1.139.400 € 32,5%

Summe 3.510.000 € 100%

Diagramm 17 Aufteilung der sonstigen Finanzeinnahmen

Gebühren und ähnliche Entgelte; 1.230.200 €;

15%

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und

Pachten; 510.700 €; 6%

Erstattungen von Ausgaben ; 1.622.100 €; 19%

Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke; 2.205.900 €;

26%

Innere Verrechnungen; 2.886.500 €; 34%

Zinseinnahmen; 14.000 €; 0%

Konzessionsabgaben; 416.000 €; 12%

weitere Finanzeinnahmen;

21.200 €; 1%

kalkulatorische Abschreibungen; 1.919.400 €; 55%

kalkulatorische Verzinsung; 1.139.400

€; 32%

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3.2.4 Ausgaben des Verwaltungshaushalts – Aufteilung nach Ausgabearten 3.2.4.1 Sachausgaben

Ausgabeart Betrag Anteil

Unterhalt Grundstücke und bauliche Anlagen 1.064.000 € 10%

bewegliche Gegenstände 189.600 € 2%

Mieten, Pachten 69.900 € 1%

Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 756.500 € 7%

Haltung von Fahrzeugen 208.800 € 2%

Besondere Aufwendungen für Bedienstete 74.400 € 1%

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1.503.900 € 14%

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 292.200 € 3%

Geschäftsausgaben 654.200 € 6%

Sonstige Sachausgaben 87.600 € 1%

Erstattungen (ohne Innere Verrechnungen) 273.400 € 2%

Innere Verrechnungen 2.886.500 € 26%

Kalkulatorische Abschreibung 1.919.400 € 17%

Kalkulatorische Verzinsung 1.139.400 € 10%

Summe 11.119.800 € 100%

Diagramm 18 Aufteilung der Sachausgaben des Verwaltungshaushalts

Unterhalt Grundstücke und bauliche Anlagen

bewegliche Gegenstände

Mieten, Pachten Bewirtschaftung der Grundstücke und baul.

Anlagen

Haltung von Fahrzeugen

Besondere Aufwendungen für

Bedienstete

Weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

GeschäftsausgabenSonstige

SachausgabenErstattungen (ohne

Innere Verrechnungen)

Innere Verrechnungen

Kalkulatorische Abschreibung

Kalkulatorische Verzinsung

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3.2.4.2 Personalausgaben Die Summe der Personalausgaben erhöht sich gegenüber dem Vorjahresergebnis um rund 804.041 € oder um 9,3 %. Davon entfallen 421.454 € auf den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten und vor allem die Integration des Sieglinde Eckert Kinderhauses ab September 2017. Im Haushaltsjahr 2018 werden die Ausgaben für das Personal der Kindertagesstätten wohl in gleichem Umfang ansteigen, da dann das Eckert Kinderhaus über das komplette Haushaltsjahr in Trägerschaft des Marktes Regenstauf läuft. Mittelfristig verringern sich als Ausgleich die an den Träger der Kindertagesstätte zu zahlenden Zuschüsse. Darüber hinaus ergeben sich Personalmehrungen beim Zweckverband zur Abwasser-beseitigung im Regental. Die Ansätze beinhalten im Übrigen angemessene Steigerungen entsprechend den Tarif- und Besoldungssteigerungen im Rahmen der Ergebnisse der Tarifverhandlungen.

Jahr Gesamt

Veränderung gegenüber Vorjahr ohne AZV

ohne AZV und KiGa nur KiGa

2009 5.619.564 € 4,0% 5.203.292 € 4.195.175 € 1.008.117 €

2010 5.766.679 € 2,6% 5.300.835 € 4.259.496 € 1.041.339 €

2011 6.007.221 € 4,2% 5.539.813 € 4.420.967 € 1.118.846 €

2012 6.540.284 € 8,9% 6.065.114 € 4.737.394 € 1.327.720 €

2013 7.037.942 € 7,6% 6.565.517 € 5.024.017 € 1.541.500 €

2014 7.736.922 € 9,9% 7.206.239 € 5.308.348 € 1.897.891 €

2015 8.187.550 € 5,8% 8.106.856 € 5.682.010 € 2.223.051 €

2016 8.687.659 € 6,1% 8.106.856 € 5.682.010 € 2.424.846 €

2017 9.491.700 € 9,3% 8.779.300 € 5.933.000 € 2.846.300 €

Diagramm 19 Entwicklung der Personalausgaben in den Jahren 2009 - 2017

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

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10.000.000

11.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz

in €

Summe Personalkosten gesamt Markt ohne Zweckverband

Markt ohne Kinderg. u. Zweckverb. Personalkosten Kindergärten

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Diagramm 19a Verteilung der Personalausgaben innerhalb des Haushalts

Das oben stehende Diagramm zeigt auf, wie sich die Personalausgaben auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde verteilen. Das Personal des Abwasserzweckverbandes wird vom Markt Regenstauf verwaltet und bezahlt. Der Abwasserzweckverband ersetzt dem Markt Regenstauf die Ausgaben. Das Personal des Wasserwerks wird durch den Eigenbetrieb „Wasserwerk“ erstattet. Der größte Anteil der Personalausgaben entfällt mit 30 % auf die Kindertagesstätten. Die Verwaltung folgt mit 27 % der Personalausgaben. Drittgrößte Position ist der Bauhof mit einem Anteil von 15 %. 3.2.4.3 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Der Haushaltsplan enthält folgende Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke:

Haushaltsstelle Empfänger Betrag

1161.7098 Zuschüsse an Tierschutzvereine (Fundtiere) 1.800

1301.7022 Zuschüsse an Feuerwehrheime 900

1301.7180 Feuerwehren 3.500

1601.7020 BRK 6.600

1601.7081 Zuschuss an Rot-Kreuz-Museum 500

2110.7010 Zuschuss an das Land OGS Grundschule 37.000

2110.7080 Katholische Jugendfürsorge/Hausaufgabenbetreuung 15.000

2130.7010 Zuweisung an das Land für offene Ganztagesschule 22.000

2130.7081 Zuschuss an die EJSA/Ganztagesbetreuung 20.000

2130.7082 Zuschuss an die EJSA/Schulsozialarbeit 29.000

2130.7083 Zuschuss gebundene Ganztagesklasse 20.000

2952.7180 Zuschuss freiwilliges soziales Jahr 10.000

3330.7180 Musikschule 8.400

Gemeindeorgane;295.400 €; 3%

Verwaltung; 2.550.000 €; 27%

Feuerwehr; 97.300 €; 1%

Schulen;549.500 €; 6%

Kindertagesstätten; 2.846.300 €; 30%

Wasserversorgung; 300.100 €; 3%

Abwasserzweckverband; 712.400 €; 8%

Jugendpflege, MGH;170.500 €; 2%

Bauhof; 1.469.700 €; 15%

Hausmeister; 340.700 €; 4%

Wertstoffhof;40.400 €; 0%

Sonstiges;119.400 €;

1%

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30

3401.7091 Zuschüsse an kulturelle Vereine 3.000

3420.7180 Zuschüsse an Vereine der Heimatpflege 11.700

3500.7180 Zuschuss an die Volkshochschule des Landkreises Regensburg e.V. 2.000

3521.7180 Büchereien 20.000

3601.7099 Bund Naturschutz 100

3650.7110 Entschädigungsfonds Denkmalpflege 13.300

3700.7180 Kirchen 5.000

4648.7007 Sachkostenzuschuss Kindergarten Masurenweg 9.000

4648.7008 Zuschuss nach dem BayKiBiG Kindergarten Masurenweg 400.000

4648.7009 Zuschuss nach dem BayKiBiG Kindergarten Bayernstraße 234.000

4648.7011 Zuweisungen nach BayKiBiG an Kita außerhalb der Gemeinde 200.000

4648.7012 Defizitabdeckung Kindergarten Bayernstraße 10.000

4701.7000 Wohlfahrtsverbände 800

4900.7880 Weihnachtsunterstützung 10.000

4900.7883 Unterstützung Asylanten 1.000

5531.7093 Sportvereine und -verbände 51.000

5931.7180 Bergverein 800

7501.7180 Friedhöfe 800

7901.7180 Tourismusverein 400

7911.7170 Zuschuss Industriestammgleis 1.300

7912.7160 Zuschuss Citybus 70.000

Summe 1.218.400

3.2.4.4 Sonstige Finanzausgaben

Ausgabeart Betrag Anteil

Zinsausgaben 21.000 0%

Gewerbesteuerumlage 1.057.000 11%

Kreisumlage 6.245.000 66%

Weitere Finanzausgaben 5.500 0%

Zuführung an den VMH 2.068.000 22%

Summe 9.396.500 100%

Diagramm 20 Aufteilung der sonstigen Finanzausgaben

Zinsausgaben; 21.000; 0% Gewerbesteuerumlage;

1.057.000; 11%

Kreisumlage; 6.245.000; 67%

Weitere Finanzausgaben;

5.500; 0%

Zuführung an den VMH; 2.068.000;

22%

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3.2.4.5 Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

Einzelplan Bereich Betrag Anteil

0 Allgemeine Verwaltung 3.473.400 11%

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1.044.800 3%

2 Schulen 3.135.200 10%

3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege 448.400 1%

4 Soziale Sicherung 4.823.900 15%

5 Gesundheit, Sport, Erholung 854.500 3%

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 3.604.800 12%

7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 3.289.400 11%

8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Verm. 1.116.000 4%

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 9.436.000 30%

Summe 31.226.400 100%

3.3 Zuführung zum Vermögenshaushalt, Mindestzuführung und freie Finanzspanne Die freie Finanzspanne ergibt sich aus der Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt, vermindert um die ordentliche Tilgung von Krediten. In diesem Rahmen kann eine Gemeinde ohne Rückgriff auf staatliche Investitionszuweisungen, Beiträge, Darlehen oder Rücklagen Investitions-maßnahmen durchführen.

Jahr Zuführung zum

Vermögenshaushalt ordentliche

Tilgung freie

Finanzspanne

2009 3.322.972 € 458.993 € 2.863.979 €

2010 4.429.920 € 24.846 € 4.405.074 €

2011 4.031.758 € 15.463 € 4.016.295 €

2012 4.188.221 € 16.404 € 4.171.817 €

2013 4.884.595 € 17.402 € 4.867.193 €

2014 3.060.417 € 18.460 € 3.041.957 €

2015 4.547.993 € 19.584 € 4.528.409 €

2016 3.414.200 € 20.800 € 3.393.400 €

2017 2.068.000 € 22.100 € 2.045.900 €

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2.068.000 € und erfüllt die gesetzliche Vorgabe der Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite. Eine ordentliche oder planmäßige Tilgung der Kredite ist im Haushaltsjahr mit 22.100 € vorgesehen. Nachdem im Haushalt lediglich ein kleines Restdarlehen vorhanden ist, ist die gesetzliche Vorgabe der Mindestzuführung leicht zu erreichen.

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Diagramm 21 Zuführung zum Vermögenshaushalt und freie Finanzspanne in den Jahren 2009 - 2017

Ein Vergleich der freien Finanzspanne mit den Investitionen und insbesondere mit der Summe der im Haushaltsplan angesetzten Baumaßnahmen (7.333.000 €) zeigt auf, dass eine derartige Investitionssumme nicht dauerhaft ohne den Rückgriff auf die allgemeine Rücklage bzw. die Aufnahme von Krediten zu finanzieren ist. Dies gilt auch dann, wenn man den Durchschnitt der Zuführungen der Jahre 2009 – 2016 in Höhe von rund 4,0 Mio. € zum Vergleich heranzieht. Die Betrachtung der freien Finanzspanne und der Mindestzuführung entspricht einer Betrachtungsweise des kameralistischen Buchungssystems. Sie trägt der Überlegung Rechnung, dass der laufende Schuldendienst - bestehend aus den Zinsausgaben und den Tilgungsleistungen - aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften ist. Nachdem die Ausgaben für die Tilgungen von Krediten im Vermögenshaushalt veranschlagt werden, muss die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung erfolgen. Diese Betrachtungsweise genügt aber einer betriebswirtschaftlichen Analyse des Haushaltsplans nicht. Vielmehr ist entscheidend, dass die Zuführung zum Ver-mögenshaushalt mindestens die Höhe der jährlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen erreicht. Mit einer Zuführung in entsprechender Höhe würde der Werteverzehr des vorhandenen Anlagevermögens ausgeglichen und der buchmäßige Bestand des Vermögens konstant gehalten. Der Haushaltsplan 2017 enthält kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von 1.919.400 €. Dieser Wert wird durch die im Haushaltsplan veranschlagte Zuführung übertroffen. Dadurch ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein betriebswirtschaftlich positives Ergebnis. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die hohen Steuereinnahmen. Bei niedrigeren Einnahmen als im Haushaltsplan angesetzt, ist ein betriebswirtschaftlich positives Ergebnis gefährdet. Angesichts des oben beschriebenen hohen Einnahmeniveaus ist der Überschuss zu gering. Zum Zweck der Vorsorge für schlechtere Haushaltsjahre müsste dieser deutlich höher ausfallen. Insbesondere die Ansammlung von Rücklagen zum Zwecke der Deckung von Einnahmeausfällen ist bei den derzeitigen Ausgaben nicht möglich.

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

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5.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ansatz

in €

Zuführung

ordentl. Tilgung

freie Finanzspanne

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Diagramm 22 Zuführung zum Vermögenshaushalt in den Jahren 2009 - 2017

3.4 Kredite (Fremdkapital) Nachdem das Haushaltsjahr 2016 noch ohne Inanspruchnahme des Ansatzes für eine Kreditaufnahme ausgekommen ist, ist diese im Haushaltsjahr 2017 wiederum eingeplant. Unter Berücksichtigung der Rückzahlung eines an den Eigenbetrieb Wasserwerk ausgegebenen Darlehens in Höhe von 1.100.000 € verbleibt im Haushaltsplan 2017 noch ein Fremdfinanzierungsbedarf von 808.900 €. Er dient zur Finanzierung der zahlreichen Investitionen. Alleine an Baumaßnahmen stehen 7,3 Mio. € im Plan. Die Rückzahlung der Ausleihung an das Wasserwerk erfolgt aufgrund der Zinssituation. Die Ausleihungen an das Wasserwerk wurden über ein gemeinsames Verrechnungs-konto zum Liquiditätsausgleich vorgenommen. Bisher wurden die Ausleihungen vom Wasserwerk nach dem Durchschnitt des 12-Monats-Euribors verzinst. Daraus ergab sich jeweils für den Gemeindehaushalt eine adäquate Finanzierung. Im Jahr 2016 ist dieser in den negativen Bereich abgerutscht, so dass hieraus keine Zinsen für den Gemeindehaushalt gebucht werden können. Darüber hinaus sind die Mittel im Gemeindehaushalt in den vergangenen Jahren nicht benötigt worden. Dies hat sich nunmehr geändert. Es empfiehlt sich deshalb, das Verrechnungskonto auszugleichen und die Finanzierung beim Wasserwerk auf den Kreditmarkt überzuführen. Dies erfolgt über die Aufnahme eines Umschuldungs-darlehens. Nachdem ohnehin weitere Darlehen vom Kreditmarkt zur Umschuldung anstehen, kann dies bei dieser Gelegenheit mit erledigt werden. Für den Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgte bereits im vergangenen Jahr eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. € für die Erneuerung des Wasserwerkes in Grub. Der Gesamtfinanzierungsrahmen von 1,4 Mio. € musste damit aber nicht ausgeschöpft werden. Die unten stehende Aufstellung enthält die Schulden des Haushalts und des Eigenbetriebs am Kreditmarkt.

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

4.000.000

5.000.000

6.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ansatz

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Jahr Darlehen innerhalb

Haushalt Darlehen Eigenbetrieb

Wasserwerk Gesamtverschuldung

2009 13.500.247 0 13.500.247

2010 9.312.515 3.523.942 12.836.458

2011 3.947.053 3.087.077 7.034.130

2012 3.930.648 2.982.967 6.913.615

2013 3.913.247 2.878.255 6.791.502

2014 394.787 2.772.905 3.167.692

2015 375.203 2.282.755 2.657.958

2016 354.428 3.180.386 3.534.814

Abgang 2017 22.100 127.600 149.700

Zugang 2017 808.900 1.200.000 2.008.900

Ende 2017 1.141.228 4.252.786 5.394.014

Diagramm 23 Entwicklung des Schuldenstandes in den Jahren 2009 - 2017

Seit dem Jahr 2008 wurden bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2016 die Darlehensverbindlichkeiten um rund 11 Mio. € abgebaut. Auch mit der nun angesetzten Kreditaufnahme bleibt die Summe der Kredite noch deutlich unter dem Stand des Jahres 2008. Der Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt ohne Eigenbetrieb 354.428,41 € Dies entspricht bei 15.831 Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung von 22,39 €. Der Schuldenstand steigt während des Jahres voraussichtlich auf 1.141.228 € oder 72,09 € je Einwohner. Die Schulden des Eigenbetriebs Wasserwerk am Kapitalmarkt betrugen zum Ende des vergangenen Jahres 3.180.385,64 €. Die Gesamtverschuldung summiert sich damit auf 3.534.814 € oder 223,28 € je Einwohner. Die durchschnittliche Verschuldung der bayerischen Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern beträgt dagegen 703 € je Einwohner (Stand: 31.12.2015) bzw. bei Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe 981 € je Einwohner. Die Zahl der Schulden je Einwohner der Gemeinden ist aber keine nach betriebs-wirtschaftlichen Grundsätzen aussagekräftige Kennzahl, da die Schulden stets im

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

31.12.09 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17

Stand Stand Stand Stand Stand Stand Stand Stand Stand

in T

au

sen

d€

Schulden Eigenbetrieb Wasserw.

Schulden innerhalb Haushalt

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Vergleich zum Zustand des vorhandenen Anlagevermögens gesehen werden müssen. Auch die Finanzierung der leitungsgebundenen Einrichtungen z.B. über Herstellungs-beiträge wäre bei einer realistischen Betrachtung zu berücksichtigen.

Jahr Zins Tilgung Schuldendienst

2009 558.080 € 458.993 € 1.017.073 €

2010 353.382 € 24.846 € 378.228 €

2011 241.568 € 5.365.463 € 5.607.031 €

2012 104.288 € 16.403 € 120.691 €

2013 103.868 € 17.402 € 121.270 €

2014 30.686 € 3.518.460 € 3.549.146 €

2015 23.058 € 19.583 € 42.641 €

2016 21.867 € 20.775 € 42.642 €

2017 21.000 € 22.100 € 43.100 € Diagramm 24 Entwicklung des Schuldendienstes in den Jahren 2009 – 2017

In den Jahren 2011 und 2014 wurden größere Kredite in einer Summe getilgt.

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1.000.000

2.000.000

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4.000.000

5.000.000

6.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

in €

Zins

Tilgung (ohne Umschuldung)

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3.5 Bilanz Der nachfolgende Bilanzentwurf stellt den Stand des Vermögens des Marktes Regenstauf auf der Grundlage der bereits bekannten Ergebnisse der im Aufbau befindlichen Vermögensbuchhaltung nach dem Stand vom 31.12.2015 (ohne Wasserwerk) dar.

Aktiva Betrag in €

Anlagevermögen (nach Stand Vermögenserfassung) 80.064.563

noch nicht erfasstes Anlagevermögen (geschätzt), 1.000.000

Gewerbe- und Baugrundstücke 2.451.843

Finanzanlagen 654.000

Vorräte (geschätzt) 20.000

Forderungen 462.922

Forderungen aus Grundstücksverkäufen 3.399.333

Kredite an den Eigenbetrieb 2.729.879

Finanzmittel 1.902.214

Summe 92.684.753

Passiva Betrag in €

Eigenkapital (geschätzt) 68.541.451 Zuwendungen und Beiträge 22.768.099

Beiträge (noch nicht erfasst, geschätzt) 1.000.000

Fremdkapital (Schulden) 375.203

Summe 92.684.753

Er ist noch nicht abschließend und enthält Positionen, die lediglich geschätzt sind. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die unbebauten Grundstücke sowie zum Teil um die Gemeindestraßen. Ebenso fehlen bei den noch nicht erfassten Gemeindestraßen die zur Gegenfinanzierung erhobenen Erschließungs- und Ausbaubeiträge. Die Bewertung aller Positionen erfolgt nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Zu beachten ist die hohe Eigenkapitalquote von 74 %. Die Ausleihungen am Kreditmarkt sind in voller Höhe durch Finanzanlagen gedeckt. Im Vergleich mit dem Anlagevermögen von derzeit 80 Mio. € führt die vorgesehene Kreditaufnahme nur zu einer geringen Fremdkapitalquote. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Investitionen des Haushaltsjahres ja zu einer Steigerung des Wertes des Anlagevermögens führen. Das Anlagevermögen ist weiterhin im Wesentlichen mit Eigenkapital sowie Zuwendungen und Beiträge gedeckt.

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3.6 Rücklagen Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 beträgt die Rücklage 3.158.651 €. Hiervon sind 654.000 € für die Darlehenstilgung reserviert. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts ist im Haushaltsplan eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1,84 Mio. € angesetzt. Bei planmäßigem Vollzug des Haushaltsplans bleibt in der Rücklage ein Betrag von 664.651 € frei verfügbar. Die nach § 20 KommHV vorgeschriebene Mindestrücklage wird damit erfüllt. Sonderrücklagen sind nicht vorhanden. Jahr Allgemeine Rücklage Rücklage Darlehenstilgung Rücklage gesamt

2009 9.900.042 € 570.000 € 10.470.042 €

2010 8.981.202 € 2.570.000 € 11.551.202 €

2011 4.459.842 € 4.070.000 € 8.529.842 €

2012 4.175.368 € 4.070.000 € 8.245.368 €

2013 4.346.292 € 4.154.000 € 8.500.292 €

2014 4.203.995 € 654.000 € 4.857.995 €

2015 4.161.765 € 654.000 € 4.815.765 €

2016 2.504.651 € 654.000 € 3.158.651 €

2017 664.651 € 654.000 € 1.318.651 €

Diagramm 25 Entwicklung der Rücklagen in den Jahren 2009 – 2017

0

2.000.000

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6.000.000

8.000.000

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12.000.000

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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Rücklage Darlehenstilgung Rücklage

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3.7 Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts 3.7.1 Einnahmen des Vermögenshaushalts Der Vermögenshaushalt finanziert sich wie folgt:

Einnahmeart Betrag Anteil

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.068.000 € 20%

Entnahme Rücklagen 1.840.000 € 17%

Veräußerung Grundstücke 1.291.000 € 12%

Veräußerung sonstiges Anlagevermögen 130.000 € 1%

Beiträge 350.000 € 3%

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 2.972.500 € 28%

Kreditaufnahme 808.900 € 8%

Rückzahlung Darlehen 1.100.000 € 10%

Summe 10.560.400 € 100%

3.7.2 Ausgaben des Vermögenshaushalts Die Ausgaben des Vermögenshaushalts verteilen sich wie folgt:

Ausgabeart Betrag Anteil

Grunderwerb 799.000 € 8%

Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens 1.300.000 € 12%

Baumaßnahmen 7.333.000 € 69%

Tilgung von Darlehen 22.100 € 0%

Zuweisungen und Zuschüsse 1.106.300 € 10%

Summe 10.560.400 € 100%

Die Ausgaben für Baumaßnahmen umfassen 69 % des gesamten Vermögenshaushalts und verteilen sich auf folgende Maßnahmen: a) Hochbau

Hhst. Maßnahme Ansatz in €

0681.9401 Hochbaumaßnahme Rathaus 30.000

1301.9401 Hochbaumaßnahme Feuerwehrhaus Regenstauf 5.000

1301.9403 Hochbaumaßnahme Feuerwehrhaus Ramspau 5.000

1301.9404 Hochbaumaßnahme Feuerwehrhaus Eitlbrunn 50.000

1301.9412 Hochbaumaßnahme Feuerwehrhaus Schneitweg 5.000

2110.9401 Hochbaumaßnahme Grundschule Regenstauf 100.000

2113.9401 Hochbaumaßnahme Grundschule Ramspau Brandschutz 190.000

2114.9401 Hochbaumaßnahme Generalsanierung Schule Diesenbach 300.000

2114.9403 Garage Hausmeister 15.000

2901.9401 Hochbaumaßnahme Schulbuswartehäuschen 20.000

2952.9406 Errichtung einer Sporthalle 50.000

2952.9407 Errichtung einer Mensa Schulzentrum Regenstauf 20.000

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3400.9401 Hochbaumaßnahme Kulturhaus 50.000

3521.9401 Hochbaumaßnahme Bücherei 20.000

4640.9401 Hochbaumaßnahme Kindergarten 700.000

4641.9401 Generalsanierung Kindergarten Diesenbach 265.000

4642.9401 Hochbaumaßnahme Kindergarten 790.000

4646.9401 Errichtung einer Kinderkrippe 43.000

4647.9401 Errichtung einer Kinderkrippe 118.000

7621.9401 Hochbaumaßnahme Erneuerung Jahnhalle 169.000

7711.9402 Errichtung Garagen Bauhof 25.000

7912.9401 Hochbaumaßnahme Haltestellen Citybus 20.000

8410.9401 Hochbaumaßnahme Schloßberggaststätte 5.000

8410.9403 Hochbaumaßnahme Hofmark Steinsberg 20.000

8801.9405 Umbau Altes Schulhaus Steinsberg 180.000

8811.9401 Hochbaumaßnahme Sozialwohnungen 150.000

Summe 3.345.000

b) Tiefbau

Hhst. Maßnahme Ansatz in €

1301.9502 Außenanlagen FWGH Diesenbach 10.000

2114.9501 Außenanlagen Schule Diesenbach 40.000

3400.9501 Tiefbaumaßnahme Platz beim Kulturhaus 130.000

4642.9501 Außenanlagen Kindergarten Märchenbrunnen 35.000

4642.9502 Erneuerung Mitarbeiterparkplätze 40.000

4643.9501 Kindergarten - Außenanlagen 5.000

5801.9504 Allgemeine Ortsgestaltung 10.000

5931.9501 Tiefbau Schlossberganlagen 25.000

6100.9501 Ausgleichsflächen 50.000

6201.9501 Tiefbau ökologische Ausgleichsmaßnahmen 25.000

6201.9502 Lärmschutzwall Grasiger Weg 2.000

6300.9507 Tiefbaumaßnahme Straßenbau Dorfstraßen Hirschling 100.000

6300.9539 Tiefbaumaßnahme Straßenbau Geisberg 25.000

6300.9544 Anschluss Max-Reger-Str. Beethovenstr., Brahmsstr. 10.000

6300.9547 Tiefbaumaßnahme Gutenbergstraße 10.000

6300.9556 Tiefbaumaßnahme Pfalzgrafenstraße 25.000

6300.9560 Tiefbaumaßnahme Zufahrt Rappershof 50.000

6300.9564 Tiefbaumaßnahme Umbau Radweg OD Eldhausen 20.000

6300.9571 Tiefbaumaßnahme Straßenbau GVS Glapfenberg 50.000

6300.9575 Tiefbaumaßnahme Straßenbau Dechant-Wiser-Str. 240.000

6300.9577 Christoph-Vogel-Straße 20.000

6300.9585 GVS Ramspau - Leonberg 15.000

6300.9598 Straßenbau Querungshilfe Staatstraße 2149 Kleinramspau 110.000

6302.9500 Birkenweg 20.000

6302.9501 Querungshilfe Regendorfer Straße / Hasler Zell 100.000

6302.9502 Gehwege Diesenbach Süd 50.000

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6302.9510 Erneuerung Ortsstraße Fronau 60.000

6303.9501 Straßenbau Holz 15.000

6303.9502 GVS R 18 - Loch 15.000

6303.9503 Erneuerung Schwaighauser Weg 100.000

6303.9504 Gehwegerneuerung Kallmünzer Straße 15.000

6308.9500 Umgestaltung Bundesstraße 15 320.000

6308.9502 Erneuerung Ortsdurchfahrt B 15 850.000

6308.9503 Straßenbau GE Süd II. BA 65.000

6308.9506 Gehweg Am Spangl 10.000

6308.9510 Privatstraße GE Süd II.BA 5.000

6308.9512 Erneuerung Finkenschlag 50.000

6308.9517 Kreisverkehr Dr.-Robert-Eckert-Straße 20.000

6308.9519 Bahnweg Straßenentwässerung 30.000

6308.9520 Fahrbahnteiler Mozartstraße 50.000

6310.9505 Erschließung BG Hohenwarther Straße 30.000

6310.9506 Erneuerung Untere Weinbergstraße 60.000

6310.9509 Straßenerneuerung Forstberg 5.000

6901.9501 Wasserbau Oberflächenwasserkanal Geisberg 25.000

6901.9502 Oberflächenentwässerung Reiterberg - Pfalzgrafenstraße 10.000

6901.9503 Rückhaltung Moosbach Steinbach 200.000

6901.9505 Rückhaltung Kleeberg 20.000

6901.9513 Oberflächenwasserkanal Brennthal - Regenstauf 20.000

6901.9515 Oberflächenentwässerung Hirschling 145.000

7200.9501 Sanierung Müllplatz Karlstein 271.000

7501.9502 Tiefbaumaßnahme Neuer Friedhof 25.000

7912.9501 Tiefbaumaßnahme Haltestellen Citybus 10.000

8801.9501 Tiefbaumaßnahme Grundstücksstraße Bayernstraße 10 a 345.000

Summe 3.988.000

Die Investitionszuweisungen teilen sich wie folgt auf:

Hhst. Maßnahme Ansatz in €

1601.9880 Investitionszuschüsse BRK 1.300

3700.9880 Investitionszuschüsse Kirchen 20.000

5531.9880 Investitionszuschüsse Sportvereine 20.000

6100.9870 Investitionszuschüsse Fassadenprogramm 30.000

6701.9870 Investitionszuschüsse Straßenbeleuchtung 35.000

7610.9870 Investitionszuschüsse Breitbanderschließung 1.000.000

Summe 1.106.300

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3.8 Verpflichtungsermächtigungen Der Haushaltsplan sieht Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.050.000 € vor. Haushalts- stelle

Bezeichnung Ver- pflichtungs-

ermächtigung

voraussichtlich fällig werdende Ausgaben

2018 2019 2020

1301.9404 Hochbaumaßnahme FWGH Eitlbrunn-Loch

750.000 700.000 50.000

3400.9401 Hochbaumaßnahme Kulturhaus (Menath-Haus)

700.000 400.000 300.000

4640.9401 Hochbaumaßnahme Kindergarten Eckert 2.000.000 1.500.000 500.000

6201.9321 Erwerb unbebauter Grundstücke 3.500.000 3.500.000

6302.9501 Tiefbaumaßnahme Querungshilfe Regendorfer Straße

200.000 200.000

6303.9503 Erneuerung Schwaighauser Weg 100.000 100.000

6901.9503 Hochwasserrückhaltung Moosbach-Steinbach

1.500.000 600.000 800.000 100.000

7610.9810 Investitionszuschüsse Breitbandnetz 2.000.000 1.000.000 1.000.000

8811.9401 Hochbaumaßnahme Sozialwohnungen 2.300.000 2.300.000

Summe der Verpflichtungsermächtigungen

13.050.000 6.800.000 6.150.000 100.000

3.9 Gesamtvolumen des Haushaltsplans im Vergleich zu den Ergebnissen der Jahre 2009 – 2017

Jahr Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamtvolumen

2009 23.829.308 € 7.555.345 € 31.384.654 €

2010 20.627.100 € 9.963.146 € 30.590.246 €

2011 25.204.381 € 17.930.115 € 43.134.496 €

2012 26.450.715 € 6.673.450 € 33.124.165 €

2013 28.207.896 € 9.677.478 € 37.885.373 €

2014 28.491.284 € 13.593.074 € 42.084.359 €

2015 30.978.716 € 7.696.021 € 38.674.738 €

2016 31.572.200 € 14.716.500 € 46.288.700 €

2017 31.226.400 € 10.560.400 € 41.786.800 €

Diagramm 28 Entwicklung der Haushaltssummen in den Jahren 2009 - 2017

0

5.000.000

10.000.000

15.000.000

20.000.000

25.000.000

30.000.000

35.000.000

40.000.000

45.000.000

50.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ansatz

in €

Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt

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4. Finanzplanung Die Steuereinnahmen während des Finanzplanungszeitraums sind auf der Grundlage der aktuellen Ergebnisse geschätzt. Steigerungen der Steuereinnahmen sind entgegen den aktuellen Steuerschätzungen aus Gründen der vorsichtigen Haushaltsführung nicht eingeplant. Bei den Ausgaben ergibt sich die größte Steigerung bei den Personalausgaben. Nicht zuletzt der weitere Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung und insbesondere die Übernahme des Sieglinde Eckert Kinderhauses führt zu einem höheren Personalbedarf. Die gesetzliche Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird auf dieser Grundlage in den Jahren 2018 – 2020 erreicht. Insgesamt werden aber in den Jahren 2017 – 2019 die nicht ausgabewirksamen kalkulatorischen Abschreibungen auf das Anlagevermögen im laufenden Betrieb (Verwaltungshaushalt) nicht erwirtschaftet. Hierzu wären deutlich höhere Einnahmen notwendig. Gerade die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung müssen in den kommenden Jahren verstärkt auf den Prüfstand gestellt werden. Gute Kindertagesbetreuung ist eine wichtige Aufgabe. Dennoch wurde die Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren entsprechend den Bedürfnissen der Eltern stark ausgebaut. Die Kosten daraus werden den Verwaltungshaushalt einschränken. Ebenso stellt sich die Frage, ob nicht die Realsteuerhebesätze auf Dauer nach oben angepasst werden müssten. Gerade die bereits beschriebene Änderung der Nivellierungshebesätze und die damit verbundene höhere Kreisumlage gibt Anlass zur Sorge. Aufgrund der unterdurchschnittlichen Hebesätze bei den Grundsteuern wäre hier auch ohne weiteres noch Anpassungsspielraum gegeben. Dies würde dazu führen, das Ergebnis des Verwaltungshaushalts zu verbessern und würde etwas Spielraum für notwendige Investitionen schaffen. Im Vermögenshaushalt müssen die zahlreichen Positionen des Investitionsprogramms finanziert werden. Für Baumaßnahmen sind im kommenden Jahr voraussichtlich 9,8 Mio. €, im Jahr 2019 7,7 Mio. € und im Jahr 2020 7,1 Mio. € aufzubringen. Hierbei enthält das Investitionsprogramm ganz überwiegend Pflichtaufgaben der Gemeinde. Größere Positionen sind die Erweiterung der Grundschule Regenstauf für den Ausbau des Ganztagesangebotes, die Erneuerung der Sporthalle in Diesenbach, die Errichtung einer Gemeindebücherei, der Ersatzbau für die Kindertagesstätte Eckert, das integrierte Stadtentwicklungskonzept, der Hochwasserschutz Moosbach/Steinbach, der Erwerb und die Erschließung von Gewerbegrundstücken und die Erneuerung der gemeindlichen Wohnungen. Im Wesentlichen sind dies Maßnahmen, auf die sich der Marktgemeinderat bereits verständigt hat. Zur Finanzierung dieser Investitionen sind in den Jahren 2018 - 2020 weitere Kreditaufnahmen in Höhe von ca. 6,7; 5,9 und 1,4 Mio. € notwendig. Vor dem Hintergrund der geringen Verschuldung des Marktes Regenstauf und der aktuell niedrigen Kapitalmarktzinsen bereitet dies keinen Anlass zur Sorge. Zum Erhalt und weiteren vernünftigen Ausbau der Infrastruktur des Marktes Regenstauf sind die Fremdfinanzierungsbeträge angemessen.