Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines...

96
---- _._ .. Vorbericht zum Haushalt 2015

Transcript of Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines...

Page 1: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

----_._ ..

Vorbericht

zum

Haushalt 2015

Page 2: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

52%

1%2%11%

34%

LandwirtschaftlicheFlächeFläche von Wald, Moorund HeideSiedlungs- undVerkehrsflächeWasserfläche

Sonstige Flächen

Vorbericht zum Haushalt 2015 des

Landkreises Regensburg

I. Allgemeines

Bevölkerung:

31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.1984 142.678 Einwohner (10. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.1990 153.293 Einwohner (10. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.1996 168.731 Einwohner ( 8. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2002 179.389 Einwohner ( 7. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2008 182.812 Einwohner ( 6. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2010 183.796 Einwohner ( 6. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2011 184.845 Einwohner ( 6. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2012 184.344 Einwohner ( 6. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

31.12.2013 185.980 Einwohner ( 5. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

30.06.2014 186.532 Einwohner ( 5. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

Kreisgebiet:

01.01.2014 1.391,90 qkm ( 10. Rang von 71 Landkreisen in Bayern)

Die Nutzung teilt sich wie folgt auf (Stand: 31.12.2013):

1. Landwirtschaftliche Fläche: 52,5 %

2. Fläche von Wald, Moor und Heide: 34,1 %

3. Siedlungs- und Verkehrsfläche: 10,6 %

4. Wasserfläche: 2,0 %

5. Sonstige Flächen: 0,8 %

Page 3: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 2 -

Straßen:

Das Kreisgebiet wird von folgenden Straßen erschlossen:

Kreisstraßen Stand: 01.01.2014 338,906 km

Gemeindestraßen Stand: 01.01.2011 2.179,992 km

Staatsstraßen Stand: 01.01.2014 274,820 km

Bundesstraßen Stand: 01.01.2014 116,620 km

Bundesautobahnen Stand: 01.01.2014 75,690 km

Einrichtungen des Landkreises (Stand 31.12.2014 bzw. 20.10.2014):

Landratsamt Dienstgebäude I, II, IV und V

Realschule Neutraubling 910 Schüler in 33 Klassen

Realschule Regenstauf 754 Schüler in 28 Klassen

Realschule Obertraubling 592 Schüler in 22 Klassen

Realschule Parsberg 374 Schüler von insgesamt 925 Schülern in 35 Klassen

Gymnasium Neutraubling 1.245 Schüler in 36 Klassen + Qualifi- zierungsstufe

Gymnasium Lappersdorf 501 Schüler in 20 Klassen

Gymnasium Parsberg 467 Schüler von insgesamt 919 Schülern in 26 Klassen + Qualifi- zierungsstufe

- Berufliches Schulzentrum Regensburger Land

- Berufsschule Regensburg 240 Schüler in 11 Klassen

- Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege 385 Schüler in 16 Klassen

Landwirtschaftsschule Regensburg 24 Schüler in 1 Klasse

Sonderpädagogisches Förderzentrum Hemau 91 Schüler in 7 Klassen

Sonderpädagogisches Förderzentrum Neutraubling 132 Schüler in 12 Klassen davon Schulvorbereitende Einrichtung 18 Kinder in 2 Gruppen

Sonderpädagogisches Förderzentrum Regenstauf 152 Schüler in 13 Klassen davon Schulvorbereitende Einrichtung 21 Kinder in 2 Gruppe

Page 4: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 3 -

Alten- und Pflegeheim Sünching 62 Pflegeplätze

Kreisklinik Wörth a. d. Donau 120 Betten

Personalwohnheim Wörth a. d. Donau 12 Wohnplätze

Kreisbauhof Neutraubling und Streuguthalle Oberpfraundorf

Grüngutlagerplatz Pollenried

Kompostplatz Beratzhausen

Kompostplatz Regenstauf

II. Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft

Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Kreishaushalts sind die Art. 55 - 64 der Landkreis-ordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke - Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV).

Der Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusam-menstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushalts-ausgaben der gesamten Landkreisverwaltung sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und De-ckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises im Bewilligungs-zeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises und ermächtigt die Kreisverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für die Kreisbürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprü-che oder Verbindlichkeiten.

Page 5: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 4 -

III. Haushaltsstruktur

Der Haushalt des Landkreises Regensburg für das Jahr 2015 ist ausgeglichen. Seine Abschlusszahlen lauten:

2015 2014

Verwaltungshaushalt 156.168.500 € 134.254.300 € Vermögenshaushalt 24.930.100 € 19.194.800 € Gesamthaushaltsvolumen 181.098.600 € 153.449.100 €

1. Rahmenbedingungen

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Stabilitätsrat, ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder, über-wacht gemäß Artikel 109 a GG regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Län-der. Er stellt fest, ob in einer Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht. Ist dies der Fall, vereinbart er mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungs-programm.

Am 19. Juli 2013 ist das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird - den Vorgaben des Fiskalvertrags und des Sta-bilitäts- und Wachstumspakts entsprechend - die Obergrenze für das strukturelle ge-samtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz auf 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben.

Gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz kontrolliert der Stabilitätsrat die Einhaltung dieser Grenze. Diese Prüfung erfolgt zweimal jährlich auf der Grundlage einer Schätzung des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits für das laufende und die vier folgenden Jahre. Hierdurch wird sichergestellt, dass Deutschland die entsprechenden Vorgaben des Fiskalvertrags und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts einhält. Falls die Obergrenze überschritten wird, empfiehlt der Stabilitätsrat den Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder geeignete Konsolidierungsmaßnahmen.

Der Stabilitätsrat ist zuletzt am 15.12.2014 zu einer Sitzung zusammengekommen und hat dabei insbesondere folgende Feststellungen getroffen:

• Die öffentlichen Haushalte in Deutschland befinden sich trotz der zuletzt weniger dynamischen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiterhin auf einem soliden Kurs. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wiesen 2013 bereits

Page 6: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 5 -

zum zweiten Mal in Folge einen strukturellen Finanzierungsüberschuss aus, für 2014 zeichnet sich ein Überschuss in Höhe von 1 % des Bruttoinlandsprodukts ab. Für die Jahre ab 2015 wird ein struktureller Finanzierungsüberschuss der staatli-chen Haushalte von jeweils ½ % des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Der Stabili-tätsrat hat vor diesem Hintergrund die Einhaltung der strukturellen gesamtstaatli-chen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. In Übereinstimmung mit dem Beirat hat er festgestellt, dass die zulässige Obergren-ze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten wird. Der Stabilitätsrat teilt die Auffassung des Beirats, dass ein mittelfristiger sparsamer Haushaltskurs aller Gebietskörperschaften auch in Zukunft notwendig ist, und für eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik keine dauerhaften staatlichen Defizite er-forderlich sind.

• Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung hat der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennziffernge-stützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, ergaben sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.

• Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanie-rungsverfahren für ihre Haushalte befinden, haben ihre Sanierungsberichte vorge-legt. In den Berichten stellen die Länder dar, wie sie in den Jahren 2015 und 2016 ihre Nettokreditaufnahme weiter zurückführen werden.

• Der Stabilitätsrat weist darauf hin, dass Berlin und Schleswig-Holstein nicht durch ihre günstige Haushaltsentwicklung zu einem Nachlassen in ihren Konsolidie-rungsanstrengungen verleitet werden dürfen. Bremen wird vor dem Hintergrund der unverändert notwendigen Verstärkung des Konsolidierungskurses aufgefor-dert, bei der Festlegung des Regierungsprogramms nach der Wahl im Mai 2015 der Haushaltskonsolidierung höchste Priorität einzuräumen. Das Saarland wird aufgefordert, angesichts des vergleichsweise geringen Abstands zur Obergrenze der Nettokreditaufnahme weiterhin alle Möglichkeiten zur dauerhaften Defizitredu-zierung zu nutzen und eine ungünstigere Einnahmeentwicklung nicht durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme aufzufangen.

• Der Stabilitätsrat hat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu beraten. Im Jahr 2013 erreichten alle ostdeutschen Länder wie im Vorjahr eine vollständig solidar-paktgerechte Verwendung der im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen Sonder-bedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Son-derlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie

Page 7: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 6 -

zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft (Korb I). Der Bund stellte im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rd. 4,4 Mrd. € an überproportio-nalen Leistungen für den Aufbau Ost im Jahr 2013 bereit. Damit hat der Bund rd. 87 % seiner Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II erbracht.

1.2 Finanzausgleichsverhandlungen

1.2.1 Die bayerischen Kommunalen Spitzenverbände haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 06.06.2014 ihre Forderungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2015 erhoben und traditionell dem Finanzminister übermittelt. Vorangestellt haben die Verbände insbesondere folgende Feststellungen:

Zunächst dürfen wir an dieser Stelle auf den Anspruch auf eine angemessene Fi-nanzausstattung der Kommunen hinweisen, dessen Aufnahme in die Bayerische Verfassung in Art. 83 bei den Bürgerinnen und Bürgern beim Volksentscheid im Sep-tember 2013 eine überwältigende Zustimmung fand. Die hohe Zustimmungsquote von über 90 % zeigt, welchen Stellenwert leistungsfähige Kommunen bei den bayeri-schen Bürgerinnen und Bürgern haben.

Wir stellen fest, dass die Entwicklung der finanziellen Situation in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich verläuft. Wie in den letzten Finanzausgleichsge-sprächen zugesagt, ist die Verbesserung der Situation der finanzschwachen Städte und Gemeinden ein wichtiges Anliegen. Wir bitten deshalb um Prüfung, ob in einem ersten Schritt Erkenntnisse aus dem Gutachten zur Überprüfung der Gemeinde-schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich 2015 im Konsens umgesetzt werden kön-nen, auch wenn dieses Gutachten noch nicht in abschließender Fassung vorliegt.

Aktuell ist festzuhalten, dass die Bezirke und Landkreise trotz gestiegener Umlage-kraftzahlen nicht in der Lage sind, ihre Umlagesätze zu reduzieren. Grund sind die weiterhin rasant steigenden Ausgaben im Sozialbereich. Von 2000 bis 2012 haben die Sozialausgaben der bayerischen Kommunen von 3,6 Mrd. € auf 5,9 Mrd. € zuge-nommen. Das ist ein Zuwachs von 2,3 Mrd. € bzw. 64 %! Insbesondere der Kosten-anstieg bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und den Ju-gendhilfeausgaben sind mehr als besorgniserregend. Die Rechtsbestimmungen des sozialen Leistungsrechts nahmen in den zurückliegenden Jahren auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der zur Ausführung verpflichteten Träger zu wenig Rücksicht. Der ständige Anstieg der Umlagen zur Finanzierung der Sozialausgaben führt bei den Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und Bezirken zu enormen Investitions-kürzungen. Die Folgen davon sind an den Unterhaltsrückständen bei Schulen, Ein-richtungen und Straßen sowie an nicht realisierten Infrastrukturmaßnamen abzulesen.

Page 8: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 7 -

Wie aktuell vom Bundesrat manifestiert, haben auch wir die Erwartung, dass die rechtlichen Grundlagen für ein Bundesleistungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. € in Kraft treten können. Wir halten es für wichtig, die Mittel zur Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe zu ver-wenden als Ausgleich für den fehlenden Rückgriff. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag erwarten wir ebenfalls, dass die auf Bundesebene gegenwärtig laufenden Reform-überlegungen zur Pflegeversicherung dazu führen, dass ab 2015 weniger Menschen, die auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind, in die Sozialhilfe gedrängt werden, als das bisher der Fall ist; dies jedenfalls muss das Ziel der Reform sein.

Die unendliche Entwicklung der Jugendhilfeausgaben erfordert, dass die politische Diskussion über die Weiterverfolgung der von den Kommunalen Spitzenverbänden in die Gemeindefinanzkommission 2010 eingebrachten 87 Vorschläge zur Überprüfung von Standards neu entfacht wird. An die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards“ vom 30. Juni 2011 der Kommission zur Neuordnung der Gemeindefi-nanzierung darf erinnert werden. Hierzu sind wir auf die entsprechende Gesetzge-bungsinitiative der Staatsregierung im Bundesrat angewiesen. Unser gemeinsames Ziel muss sein, auch die bayerischen Kommunen fit zu machen für den Fiskalvertrag, der ab 2020 die Handlungsspielräume der Kommunen bei der Kreditfinanzierung einschränkt.

Im Einzelnen wurden die Forderungen schwerpunktmäßig wie folgt zusammenge-fasst:

Deutliche Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund von derzeit 12,75 % schrittweise auf 15 %, verbunden mit einer kräftigen Er-höhung der Schlüsselzuweisungen für Landkreise und Gemeinden

Die Kommunen haben trotz der Verbesserung bei der Einnahmesituation erhebli-che Probleme, wegen der Entwicklung der Sozialleistungen, aber auch der enor-men Anstrengungen bei der Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen, dem Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Schulen und der permanenten finanziellen Belastung durch die notwendige Generalsanierung der vorhandenen Schulgebäu-de unter Berücksichtigung der energetischen und inklusionsbedingten Anforde-rungen. Die von den Kommunen zu lösenden Aufgaben erfordern erhebliche Geldmittel und gerade die finanzschwachen Kommunen sind auf steigende Schlüsselzuweisungen angewiesen. Nach der aktuellen Steuerschätzung (Mai 2014) können die Länder im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im laufenden Haushaltsjahr und in den Finanzplanungsjahren 2015 mit 2018 mit Mehreinnah-men von insgesamt 10,5 Mrd. € rechnen, während für die Gemeinden Einbußen zu erwarten sind. Auch die beachtlichen Einnahmesteigerungen bei der Grunder-werbsteuer verschaffen dem Freistaat Spielräume für eine Anhebung des Kom-munalanteils am allgemeinen Steuerverbund.

Page 9: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 8 -

Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund

2003/2004 wurde der kommunale Anteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund von 65 v. H. auf 42,83 v. H. reduziert. Nach der Anhebung auf 52,5 v. H. in 2014 wird weiterhin die Anhebung auf die ursprünglichen 65 v. H. gefordert. Durch die gegenüber 2003 noch immer fehlenden 12,5 %-Punkte gehen den Kommunen jährlich 194 Mio. € verloren.

Dieser Umstand führt in Zeiten erhöhter Verkehrsbelastungen, strenger Winter, stets zunehmender Fahrzeugzulassungen, steigender Fahrgastzahlen und ständig steigender Kosten zu einer erheblichen Vernachlässigung des Straßenbaus und der Einrichtungen des ÖPNV und damit der Pflege von öffentlichem Eigentum im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich.

Die Kommunen wollen durch die Anhebung der Beteiligung am Kraftfahrzeugsteu-erersatzverbund investieren, um die Rückstände im Bereich des kommunalen Straßenbaus und Straßenunterhalts und des ÖPNV abzubauen. Zusätzliche Ein-nahmen aus der Anhebung müssen daher vor allem für den Unterhalt, die Erneue-rung und Verbesserung der Straßen und Brücken verwendet werden, um die be-stehenden Rückstände abzubauen. Die Straßen sind das Rückgrat der Verkehrs-infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum. Es gilt einen noch kostspieligeren Substanzverlust bei den kommunalen Straßen zu verhindern. Die Kommunen sind insbesondere auf deutliche Verbesserungen bei den Pauschalen für Straßenbau und -unterhalt sowie Winterdienst angewiesen. Das Sonderprogramm „kommuna-le Entlastungsstraßen“, das nun seit 1999 läuft, sollte nach nunmehr 15 Jahren auf den Prüfstand.

Investitionsförderung

Die bayerischen Kommunen haben nach wie vor einen hohen Investitionsbedarf in ihre Infrastruktur. Insbesondere im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten können Maßnahmen nur schwer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel rea-lisiert werden. Hinzu kommen exorbitante Honorarkostensteigerungen aufgrund der am 17. Juli 2013 in Kraft getretenen HOAI. Diese Erhöhungen treffen gerade Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung Planungsar-beiten weitgehend an Ingenieurbüros vergeben müssen. Deshalb sind die För-dermittel nach Art. 10 FAG erneut aufzustocken, damit der durchschnittliche För-dersatz auf 50 % angehoben werden kann. Des Weiteren müssen kurzfristige Inte-rimsmaßnahmen (z. B. Anmietung von Containern) in die Förderung mit einbezo-gen werden.

An dieser Stelle möchten wir den Freistaat Bayern bitten, sich auf Bundesebene für eine schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten dritten Inves-titionsförderprogramms für den Bau von Kinderkrippen einzusetzen. Die Städte und Gemeinden müssen auch in den nächsten Jahren zusätzliche Krippenplätze

Page 10: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 9 -

schaffen und sind dringend auf die Fortführung der bislang guten Investitionskos-tenförderung angewiesen. Bis zur Umsetzung des dritten Investitionsförderpro-gramms sind Regelungen notwendig, damit die Städte und Gemeinden über eine finanzielle Planungssicherheit verfügen.

Zuweisung an die Bezirke nach Art. 15 FAG

Die Bezirke rechnen im Jahr 2015 bei der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege mit einem weiteren Ausgabenanstieg von knapp 5 %. Dies bedeutet eine Steigerung der Nettoausgaben in der Sozialhilfe von rd. 150 Mio. €. Eine entspre-chende Ausgabenentwicklung wird auch in den nächsten Jahren insbesondere durch die Folgen der Inklusion, aber auch durch höhere Entgelte der Einrichtun-gen und zudem höhere Fallzahlen erwartet. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer verstetigten Ausstattung der Finanzausgleichsleistungen an die Bezirke. Da-her fordern wir eine Anhebung der Zuweisungen nach Art. 15 FAG in 2015 um mindestens 32 Mio. € (5 % der Zuweisungen). Im Übrigen erheben die Bezirke weiterhin ihre Forderung nach einer prozentualen Beteiligung am Allgemeinen Steuerverbund.

Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG

Die letztmals zum 1. Januar 1999 aufgestockten Finanzzuweisungen decken in zunehmend geringerem Maß die entstehenden Kosten für die Erledigung der Auf-gaben im übertragenen Wirkungskreis. Aufgrund gestiegener Personal- und Sach-kosten können die Kommunen mit den Pro-Kopf-Zuweisungen nicht einmal die Hälfte ihrer Kosten decken. So haben sich die Personalvollkosten seit der letzten Aufstockung im Jahr 1999 um etwa 20 % erhöht. Deshalb ist eine Aufstockung in dieser Höhe gerechtfertigt. Ziel ist eine Kostendeckung von mindestens 80 %.

Anhebung der Erstattungsquote für die Schülerbeförderung auf 80 %

Durch die Schulreformen im Bereich der Mittelschulen, Realschulen und Gymna-sien ist ein weiterer Anstieg der Beförderungsleistungen zu beobachten. Hinzu kommen die ansteigenden Beförderungskosten, verursacht durch die höheren Treibstoffpreise und Personalkosten. Die bisherige Erstattungsquote von 60 % ist unzureichend, eine Anhebung auf 80 % notwendig. Dies umso mehr, als die Kos-tenfreiheit des Schulweges eine staatliche Entscheidung ist, die nicht auf dem Rü-cken der Kommunen ausgetragen werden darf.

Sonderstrukturhilfeprogramm

Mit den 2013 ausgereichten Stabilisierungshilfen in Höhe von 82 Mio. € wurde ein Schritt zur Hilfe von Kommunen mit besonderen strukturellen Härten getan. Wir weisen aber darauf hin, dass die in diesem Jahr um 74,4 Mio. € auf 100 Mio. € er-folgte Anhebung bei den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen allein von den Kommunen als Vorwegabzug aus dem kommunalen Anteil am allgemeinen

Page 11: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 10 -

Steuerverbund und damit zu Lasten der Schlüsselzuweisungen finanziert wurde. Eine dauerhafte Finanzierung über den Kommunalanteil am allgemeinen Steuer-verbund wird abgelehnt. Hier ist der Freistaat mit eigenen Mitteln gefordert.

Trotz intensiver Anstrengungen zur Bewältigung der Demografieprobleme und struktureller Härten, etwa der Ausdehnung des Demografiefaktors bei der Schlüs-selzuweisungsberechnung und dem Stabilisierungshilfeprogramm, kann mit her-kömmlichen Mitteln des Finanzausgleichs gerade im nordostbayerischen Raum eine dauerhafte Lösung der dortigen Probleme kaum erreichbar sein. Die Kom-munalen Spitzenverbände halten deshalb ein Sonderstrukturhilfeprogramm au-ßerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für unverzichtbar.

1.2.2 Die Kommunalen Spitzenverbände und der Bayerische Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat führten am 07.07.2014 ein erstes Spitzenge-spräch, das unter dem Vorbehalt des vom Ministerpräsidenten angekündigten Kommunalgipfels im Herbst 2014 stand. Nach den Berechnungen des Finanzministe-riums wird das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2015 bei einem unver-änderten Verbundsatz von 12,75 % um 6,5 % ansteigen.

1.2.3 Beim 2. Spitzengespräch über den kommunalen Finanzausgleich 2015 am 03.11.2014 wurden die Themenkomplexe Ganztagsschule, Barrierefreiheit, Inklusion und Asyl einschließlich der Kostentragung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die die bayerischen Bezirke gegenwärtig mit rd. 50 Mio. € belasten, eingehend erör-tert. Konkrete Ergebnisse dazu wurden nicht erzielt.

Mit einem Zuwachs von 248,5 Mio. € (= + 3,1 %) auf insgesamt 8,29 Mrd. € erreichen die Finanzausgleichsleistungen ein neues Rekordvolumen, das hauptsächlich auf den guten Steuereinnahmen des Freistaates beruht. Unter dem Vorbehalt des Kom-munalgipfels und der abschließenden Behandlung des Doppelhaushalts 2015/2016 durch den Ministerrat und dem Bayerischen Landtag werden sich gegenüber 2014 folgende Änderungen ergeben:

Verbesserungen im FAG 2015:

- Für die Landkreisschlüsselzuweisungen stehen 1.129 Mio. € und damit 56 Mio. € (+ 5,4 %) mehr als 2014 (1.073 Mio. €) zur Verfügung.

- Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund bleibt bei 52,5 %. Durch Umschichtungen um 15 Mio. € werden die Mittel auf 314,3 Mio. € erhöht. Damit wird zum einen die Revision der Festbeträge bei der Berechnung der Straßenunterhaltungspauschalen/Kreisstraßenpauschalen finanziert. Der Zu-wachs ermöglicht es ferner, die Kreisstraßenpauschalen und die Zuweisungen für den Winterdienst anzuheben.

Page 12: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 11 -

- Die Zuweisungen nach Art. 10 FAG für Schulen und Kindertageseinrichtungen werden um 37,2 Mio. € auf 429,8 Mio. € erhöht. Damit wird bei der Förderung von Schulen und Kindertagesstätten dem 2014 auf 40 Prozentpunkte angeho-benen Fördersatz-Orientierungswert für Kommunen mit durchschnittlicher Fi-nanzlage sowie der Erhöhung der Kostenrichtwerte um 6 Prozentpunkte (ein-schließlich der Erhöhung der Baunebenkostenpauschale um 4 Prozentpunkte) Rechnung getragen. Bereits im Vorfeld wurde die Bagatellgrenze für Baumaß-nahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit bzw. Inklusion von 100.000 € auf 25.000 € abgesenkt und die Förderung von Generalsanierungen sowie Teilsanierungen verbessert.

- Der Freistaat hebt die Mittel zu Gunsten der Schülerbeförderung gem. Art. 10 a FAG von 312 Mio. € auf 314 Mio. € (+ 0,6 %) an, um die zugesagte Erstat-tungsquote von 60 % halten zu können.

- Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2015 um 20 Mio. € auf 120 Mio. € aufgestockt, um insbesondere hoch verschuldeten Empfängerkommunen noch wirksamer helfen zu können sowie den gestiege-nen Antragszahlen Rechnung zu tragen.

- Die Investitionspauschale steigt um 11 Mio. € auf 376 Mio. € an. Die Erhöhung wird für die Mindestinvestitionspauschale für kleine Gemeinden verwendet.

- Für den Bau und die Ausstattung der Krankenhäuser stehen 2014 wieder 500 Mio. € zur Verfügung. Die Jahrespauschalen, mit denen die Krankenhaus-träger u. a. medizintechnische Geräte/Großgeräte finanzieren können, werden durch Umschichtungen aus der Bauförderung um 10 Mio. € erhöht.

- Die Zuweisungen an die Bezirke werden auf dem Niveau von 648,8 Mio. € fortgeführt.

- Der Belastungsausgleich zu Hartz IV sinkt abrechnungsbedingt durch die Um-schichtungen zu den Bezirken um 9,1 Mio. € auf 65,5 Mio. €.

Weitere Vereinbarungen:

Nach Vorlage des Gutachtens wird die Reform der Gemeindeschlüsselzuweisun-gen nun in der staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe weiter beraten, so dass Ände-rungen bei der Verteilung der Gemeindeschlüsselzuweisungen dann mit dem Fi-nanzausgleichsgesetz 2016 vorgenommen werden können.

Fazit:

Leider ist es 2014 nicht gelungen, eine neuerliche Erhöhung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund und am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund durch-zusetzen. Dennoch steigen die Schlüsselzuweisungen durch die erfreuliche Ent-

Page 13: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 12 -

wicklung des allgemeinen Steuerverbunds um 5,4 % an. Positiv hervorzuheben sind der leichte Anstieg der Kreisstraßenpauschalen sowie die Erhöhung der Hochbaufördermittel und der Stabilisierungshilfen.

1.2.3 Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände Bayerns haben sich am 06.11.2014 im Rahmen eines Kommunalgipfels über das weitere Vorgehen in den Bereichen Barrierefreiheit und Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler verständigt. Es bestand Einigkeit, dass es sich dabei um große Gemein-schaftsaufgaben handelt, die nur im gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss zu bewältigen sind. Im Einzelnen standen am Ende des Kommunalgipfels folgende Er-gebnisse:

Bayern barrierefrei 2023

Staatsregierung und Kommunale Spitzenverbände gründen eine Arbeitsgruppe, in der prioritäre Handlungsfelder für die Verwirklichung der Barrierefreiheit in den Kommunen vor Ort diskutiert und entwickelt werden sollen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen bereits im Frühjahr 2015 vorliegen.

Der Freistaat ist sich seiner Verantwortung bewusst und investiert selbst kräftig in Barrierefreiheit. Prioritär sind dabei die drei Handlungsfelder „Mobilität“, „Bildung“ und „staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind“. Für diese drei Hand-lungsfelder steht in den Jahren 2015/2016 allein von Seiten des Freistaats ein In-vestitionsvolumen von 192,6 Millionen € zur Verfügung. Realistisches Ziel ist, dass bereits bis 2018 nahezu alle staatlichen Gebäude mit Publikumsverkehr barriere-frei zugänglich sind.

Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesell-schaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Dank der Staatsregierung gilt Wirtschaft und Kommunen, die die Barrierefreiheit in ihren Verantwortungsbereichen ebenfalls bereits mit hohem In-vestitionsaufwand vorangetrieben haben.

Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler

Freistaat und kommunale Spitzenverbände werden auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen für den bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungsangebote für Schülerinnen und Schüler unternehmen, um durch qualität-volle Angebote für noch mehr Chancengerechtigkeit und eine bessere Vereinbar-keit von Familie und Beruf zu sorgen. Die beim Bildungsgipfel 2009 beschlossene

Page 14: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 13 -

Ganztagskonzeption ist weiterzuentwickeln. Folgende Eckpunkte legen die Struk-turen ab dem Schuljahr 2016/2017 fest, entsprechende Modellversuche werden bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 ermöglicht.

- Neu eingeführt wird die offene Ganztagsgrundschule, für die der Freistaat eine Finanzierung in dreistelliger Millionenhöhe bis zum Ende der Legislaturperiode einplant.

- Ganztägige schulische Angebote sind für die Eltern mit Ausnahme des Mittag-essens grundsätzlich kostenfrei. Die Kommunen können die Eltern an den Kos-ten außerschulischer Bildungs- und Betreuungsangebote sowie im Einzelfall notwendiger Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligen. Die Teilnahme an ganztägigen Angeboten ist freiwillig. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Halb-tags- und Ganztagsschule bleibt gewährleistet.

- Die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Verzahnung schulischer Ganz-tagsangebote mit Angeboten der Jugendhilfe (insbesondere Hort) sollten inten-siviert werden.

- Für die Umsetzung der Ganztagsgarantie stellt der Freistaat laut dem Haus-haltsentwurf 2015/2016 insgesamt rd. 410 Mio. € zur Verfügung.

Asyl: Kostenverteilung für unbegleitete Minderjährige

Der starke Anstieg des Zugangs unbegleiteter Minderjähriger stellt die Bezirke vor große Herausforderungen. Eine sinnvolle Lösung, auch der finanziellen Fragen, liegt in einer bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen nach ei-nem gerechten Verteilungsschlüssel, mit dem Ergebnis, dass jedes Land die Kos-ten für seine Jugendlichen trägt und eine bundesweite Kostenverteilung hinfällig wird.

Kommunaler Finanzausgleich 2015

Die Ergebnisse des 2. Spitzengesprächs zum Finanzausgleich wurden bestätigt.

1.3 Finanzplanung 2014 bis 2018 der kommunalen Körperschaften

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zuletzt mit der Bekanntmachung vom 03.03.2014 Hinweise zur Aufstellung und zum Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen gegeben und Aussagen zur Finanzplanung getroffen. Diese Werte be-ziehen sich im Wesentlichen auf Monatsberichte der Deutschen Bundesbank aus dem Jahre 2013 sowie auf die Steuerschätzung vom November 2013. Neue Er-

Page 15: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 14 -

kenntnisse für die Finanzplanung des Landkreises für die Jahre bis 2018 können da-raus nicht gezogen werden.

Die Deutsche Bundesbank kommt in ihrem Monatsbericht vom Januar 2015 zu fol-gender Einschätzung der Kommunalfinanzen:

„Das Defizit der Gemeinden lag im dritten Quartal 2014 mit ½ Mrd. € zwar etwas über dem des Sommervierteljahres 2013. Die in den Vorquartalen beobachtete Ver-schlechterung hat sich damit aber abgeschwächt. Die Einnahmen wuchsen insge-samt um 3 ½ % (bzw. knapp 2 Mrd. €), nicht zuletzt getragen von der starken Auf-wärtsentwicklung der empfangenen laufenden Zuweisungen (neben den durchgelei-teten Bundesmitteln insbesondere die Schlüsselzuweisungen der Länder mit + 7 %). Demgegenüber legte das Steueraufkommen bei kräftigem Zuwachs aus den Ein-kommensteueranteilen, jedoch etwas rückläufigen Einnahmen aus Grund- und Ge-werbesteuern nur noch moderat zu (+ 1 ½ % bzw. knapp ½ Mrd. €). Dabei fiel die Entwicklung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich aus. Die im ersten Halb-jahr zu beobachtende starke Ausgabendynamik schwächte sich zwar leicht ab, der Zuwachs betrug jedoch immer noch fast 4 % (bzw. 2 Mrd. €). Die erste Stufe der Ta-rifvereinbarung vom Frühjahr und möglicherweise auch ein Personalaufbau etwa in Kindertageseinrichtungen trieben die Personalausgaben weiter deutlich an (+ 5 % bzw. gut ½ Mrd. €). Die Wachstumsraten des laufenden Sachaufwands (+ 4 % bzw. ½ Mrd. €), der Sozialleistungen (+ 4 ½ % bzw. ½ Mrd. €, mit deutlichen Zuwächsen vor allem bei Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und für Asylbewerber) und insbesondere der Sachinvestitionen (+ 2 %) schwächten sich im Vergleich zu denen des Vorquartals ab. Die Zinsausgaben gingen weiter zurück (- 10 %).

Für die ersten drei Quartale zusammen steht bei den Gemeinden ein Defizit von 2 ½ Mrd. € zu Buche, das das Vorjahresniveau um 1 ½ Mrd. € übertrifft. Auch mit dem saisonüblichen Überschuss im Schlussquartal dürfte das Gesamtjahresergebnis 2014 nur in etwa ausgeglichen sein und damit schlechter als im Jahr 2013 (Über-schuss von 1 Mrd. €) ausfallen. Für die kommenden Jahre erwartete der Stabilitätsrat auf seiner Dezember-Sitzung bis 2017 für die kommunalen Kernhaushalte nunmehr nur noch kleine Überschüsse von jeweils ½ Mrd. €, die durch leichte Defizite der Ext-rahaushalte aufgezehrt werden dürften. Dabei werden die Gemeindehaushalte auf der einen Seite in den Jahren 2015 bis 2017 wie im Koalitionsvertrag der Bundesre-gierung vorgesehen um 1 Mrd. € pro Jahr entlastet (½ Mrd. € bei den Kosten der Un-terkunft für Langzeitarbeitslose und ½ Mrd. € aus einem höheren Umsatzsteueran-teil). Darüber hinaus sollen auch im Bereich des Kinderbetreuungsausbaus sowie zur Abfederung von Belastungen aus erhöhten Flüchtlingszahlen zusätzliche Bundesmit-tel zur Verfügung gestellt werden. In der Projektion wurden jedoch auf der anderen Seite die Steuereinnahmen etwas gesenkt und höhere Ausgaben nicht zuletzt für

Page 16: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 15 -

Sachinvestitionen angesetzt. Ab 2018 soll die angekündigte stärkere Bundesbeteili-gung bei den Kosten für die Eingliederungshilfe (5 Mrd. € jährlich) wieder zu einer deutlichen Haushaltsverbesserung führen.

Der Schuldenstand der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (einschl. Zweckver-bände) nahm bis Ende des dritten Quartals nur geringfügig gegenüber dem Vorquar-tal zu und erreichte ein Niveau von 143 ½ Mrd. € (darunter gut 88 ½ Mrd. € Kredit-marktschulden, 50 ½ Mrd. € Kassenkredite und 4 Mrd. € Schulden bei öffentlichen Haushalten). Während die Verschuldung am Kreditmarkt zurückging, setzte sich der trendmäßige Anstieg der – eigentlich nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditäts-engpässe vorgesehenen – Kassenkredite mit einer Bestandszunahme um fast 1 Mrd. € fort. Ausweislich der Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete das Saarland die höchste kommunale Gesamtverschuldung je Einwohner (fast 3.700 €), dicht gefolgt von Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit Be-trägen von über 3.000 €. Demgegenüber lagen die kommunalen Pro-Kopf-Schulden in Baden-Württemberg nur bei etwa 700 €. Unter den genannten vier am stärksten belasteten Ländern bauten lediglich die Gemeinden in Hessen – nach einem Anstieg im Vorquartal – ihren Kassenkreditbestand ab, während die Gemeinden im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen hier landesweit weitere Anstiege ver-zeichneten. Insbesondere in diesen Ländern bestehen ungeachtet teils beachtlicher bisheriger Bemühungen um Haushaltsentlastung weiter erhebliche Konsolidierungs-bedarfe zahlreicher Gemeinden, während auch hier andere Kommunen bereits eine solide Haushaltsposition erreicht haben.“

Auf der Basis der Steuerschätzung vom November 2014 und unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurde die Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 entwickelt.

2. Entwicklung des Haushaltsvolumens

Das Volumen des Verwaltungshaushalts des Landkreises Regensburg steigt im Ver-gleich zum Vorjahr um 21.914.200 € oder 16,32 % und liegt bei 156.168.500 €. Be-reinigt um innere Verrechnungen und innere Zinsen, Zuführungen zum Vermögens-haushalt und kalkulatorische Kosten ergibt sich ein Etat von 143.811.200 €. Das sind 23.334.000 € (+ 19,37 %) mehr als 2014. Damit hält der Landkreis auch in diesem Jahr die empfohlenen Stabilitätskriterien (= Begrenzung des Ausgabenzuwachses auf ca. 3 %) wiederum nicht ein. Diese Tatsache ist im Wesentlichen begründet durch die deutlichen höheren Personalkosten, die Ausgabenmehrungen bei den Leistungen für Asylbewerber und Jugendliche, die höheren Umsätze bei der Ab-fallentsorgung und die gestiegene Bezirksumlage. Nähere Ausführungen dazu kön-nen den Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt entnommen werden.

Page 17: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 16 -

Das Volumen des Vermögenshaushalts ist gegenüber 2014 um 5.735.300 € (= 29,88 %) gestiegen und beziffert sich auf 24.930.100 €. Davon entfallen 22.600.000 € auf Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

Der Gesamthaushalt erreicht mit 181.098.600 € abermals ein neues Rekordvolumen (+ 27.649.500 € oder + 18,02 %).

Im Verwaltungshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen folgende Ent-lastungen und zusätzliche Belastungen zu nennen. Die meisten Positionen sind seit Jahren bekannt und variieren lediglich bei den jährlich einzusetzenden Beträgen. Die einzelnen Punkte werden im Bericht zum Verwaltungshaushalt (ab Seite 30) näher erläutert.

Entlastungen:

• höhere Erstattungsleistung des Bundes für Grundsicherung für Arbeitssuchende (+ 476.000 €)

• höhere Einnahmen beim überlassenen Kostenaufkommen (+ 250.000 €) • erhöhte Schlüsselzuweisungen (+ 636.000 €) • höhere Einnahmen bei der Kreisumlage (+ 4.849.000 €) • niedrigere Krankenhausumlage (+ 184.000 €)

Belastungen:

• höherer Personalaufwand (+ 2.778.500 €) • höhere Gastschulbeiträge (+ 181.700 €) • Anstieg der Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitssuchende (+ 490.000 €) • Anstieg des Zuschussbedarfs bei der Jugendhilfe (+ 1.476.700 €) • Mehrausgaben für die Bezirksumlage (+ 2.240.400 €) • niedrigere Einnahmen für Belastungsausgleich „Hartz IV“ (- 180.000 €) • Erhöhung des Zuschussbedarfs für ÖPNV (+ 357.000 €) • höherer Ansatz für den Straßen- und Brückenunterhalt (+ 270.000 €)

Im Vermögenshaushalt liegen die Investitionsschwerpunkte seit Jahren im schuli-schen Bereich und im Straßenbau. Zusätzlich sind 2015 unter den großen Ausga-benposten auch die Baumaßnahmen für das Dienstgebäude Landratsamt. Im Mittel-punkt stehen heuer:

• Erweiterung des Gymnasiums Lappersdorf einschl. Grunderwerb (1.230.000 €) • Dachsanierung bei der Realschule Regenstauf (600.000 €) • Grunderwerb für einen neuen Kreisbauhof (600.000 €) • Straßen- und Radwegebau einschließlich Grunderwerb (5.615.000 €) • Kostenbeteiligungen - Ostumfahrung Niedertraubling und Oberflächenentwässe-

rungsanlagen (350.000 €)

Page 18: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 17 -

• Erweiterung Dienstgebäude I für Landratsamt (3.200.000 €)

• Sanierung Dienstgebäude I mit Erweiterung für Landratsamt (3.000.000 €) • Investitionskostenanteile für Maßnahmen bei der Kreisklinik Wörth a. d. Donau

(6.226.000 €).

Zusammengefasst nach Gruppierungen sieht der Vermögenshaushalt für 2015 vor:

• Erwerb von Grundstücken 1.584.400 € • Erwerb von beweglichen Sachen 1.175.600 €

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inkl. betriebstechnische Anlagen) 12.927.000 € • Investitionsförderungsmaßnahmen (Zuschüsse, Kostenbeteiligungen) 6.913.000 €

Zusammen 22.600.000 €

Weiter enthält der Vermögenshaushalt die Ansätze für:

• Zuführungen an den Verwaltungshaushalt (Abfallentsorgung) 759.600 € • Tilgung von Krediten 1.570.500 €

Summe 2.330.100 €

Folgende Finanzierung des Vermögenshaushalts 2015 ist vorgesehen:

• Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 9.443.400 € • Entnahmen aus Rücklagen 2.694.400 € • Darlehensrückflüsse 207.800 €

• Zuweisungen vom Land (ohne Investitionspauschale) 3.003.500 €

• Investitionspauschale 1.639.000 € • sonstige Zuweisungen und Kostenbeteiligungen 77.000 €

• Kreditaufnahmen (Förderkredite) 2.500.000 € - innere Darlehen 5.300.000 €

• Einnahmen aus Verkauf 65.000 €

Summe 24.930.100 €

3. Steuer- und Umlagekraft, Kreisumlage und Bezirksumlage

3.1 Steuer- und Umlagekraft

Die Veränderung der Steuer- und Umlagekraftsummen stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Page 19: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 18 -

Bezeichnung Hj. 2015 Hj. 2014 + / - + / -

Grundsteuer A 1.391.745 € 1.433.246 € - 41.501 € - 2,90 %

Grundsteuer B 15.048.306 € 14.558.585 € 489.721 € + 3,36 %

Gewerbesteuer 34.821.636 € 29.643.467 € 5.178.169 € +17,47 %

Einkommensteuerbeteiligung 82.033.517 € 75.699.745 € 6.333.772 € + 8,37 %

Umsatzsteuerbeteiligung 3.643.345 € 3.602.473 € 40.872 € + 1,13 %

Steuerkraftsumme: 136.938.549 € 124.937.516 € 12.001.033 € + 9,61 %

80 % der Schlüsselzuweisungen der Gemeinden

21.511.477 € 21.390.343 € 121.134 € + 0,57 %

Umlagekraft: zur Berechnung der Kreisumlage

158.450.026 € 146.327.859 € 12.122.167 € + 8,28 %

+ gemeindefreie Gebiete 14.868 € 26.798 € - 11.930 € - 44,52 % Umlagekraft: zur Berechnung der Bezirksumlage 158.464.894 € 146.354.657 € 12.110.237 € + 8,27 %

Die Werte aus den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer und den Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen basieren auf Einnahmen, die den kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2013 zugeflossen sind. Bei den Schlüsselzu-weisungen sind die Werte aus dem Jahr 2014 maßgebend.

Die Gewerbesteuer nimmt zum Dritten Mal in Folge zu. Sie gewinnt 5,18 Mio. € oder 17,47 %. Mit einem Volumen von 34,82 Mio. € macht sie gut 25 % der Steuerkraft des Landkreises aus.

Die Einkommensteuerbeteiligung ist nach dem absoluten Volumen der prägende Wert. Der Zuwachs beträgt 6,33 Mio. € (= 8,37 %). Mit über 82 Mio. € trägt sie knapp 60 % zur Steuerkraft bei.

Drittgrößter Posten bei der Steuerkraft ist die Grundsteuer B. Sie wächst um 3,37 % oder 0,5 Mio. €. Hier wirkt sich u. a. die fortschreitende Bebauung ehemals landwirt-schaftlich genutzter Flächen aus.

Die Umsatzsteuerbeteiligung hat sich zu einer zuverlässigen Einnahmequelle für die Gemeinden entwickelt. Sie weist in diesem Jahr einen leichten Zuwachs von 1,13 % auf.

Die Grundsteuer A hat für die Steuerkraft nur noch eine nachrangige Bedeutung. Wertsteigerungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einerseits und Flächenabgänge anderseits halten sich seit Jahren in etwa die Waage.

Insgesamt steigt die Steuerkraft um knapp 12,00 Mio. € oder 9,61 % auf rd. 136,94 Mio. €. Zur Steuerkraftsumme kommen noch die Schlüsselzuweisungen

Page 20: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 19 -

(80 % der Leistungen des Freistaates an die Gemeinden im Jahr 2014), die im Ge-gensatz zum deutlichen Zuwachs 2014 heuer nicht wesentlich (nur 121.134 € oder 0,57 %) zunehmen. So ergibt sich bei der Umlagekraft ein Anstieg von 12,12 Mio. € (+ 8,27 %) auf 158.464.894 €.

Nachfolgend die Veränderungen bei den Steuer- und Umlagekraftzahlen seit 2009:

Bezeichnung 2014 zu 2013 2013 zu 2012 2012 zu 2011 2011 zu 2010 2010 zu 2009

Grundsteuer A - 1,79 % + 2,59 % - 1,25 % - 0,63 % + 1,34 %

Grundsteuer B + 0,42 % + 3,41 % + 1,28 % + 1,04 % + 2,06 %

Gewerbesteuer + 6,71 % + 9,37 % + 9,40 % - 28,00 % - 7,17 %

Einkommensteuer-beteiligung

8,56 %

+ 4,54 %

- 2,75 %

- 2,88 %

+ 9,75 %

Umsatzsteuer-beteiligung

+ 9,63 %

+ 5,54 %

+ 1,72 %

+ 6,13 %

+ 3,33 %

Steuerkraft: + 7,01 % + 5,51 % + 0,46 % - 8.89 % + 3,57 % 80 % der Schlüsselzuwei-sungen der Gemeinden

31,69 %

- 2,30 %

- 5,75 %

- 12,88 %

+ 1,70 %

Umlagekraft: zur Berechnung der Kreisumlage

+ 10,03 %

+ 4,49 %

- 0,40 %

- 9,46 %

+ 3,30 %

gemeindefreie Gebiete + 59,84 % - 3,34 % + 7,12 % - 1,90 % - 2,00 % Umlagekraft: zur Berechnung der Bezirksumlage

+ 10,03 %

+ 4,49 %

- 0,40 %

- 9,46 %

+ 3,30 %

Auf Landesebene verbessert sich der Landkreis Regensburg bei der Steuerkraft von Rang 48 im Vorjahr auf Rang 40. Bei der Umlagekraft rückt er ebenfalls weiter nach vorne, von Rang 56 auf nunmehr Rang 48.

Im Vergleich der Pro-Kopf-Werte kann Regensburg zum bayerischen Durchschnitt deutlich an Boden gut machen. Bei der Umlagekraft liegt der Durchschnitt der bayeri-schen Landkreise bei 977,91 €. Hier kommt der Landkreis Regensburg auf einen Wert von 852,05 €. Bei einer Steigerung von 8,3 % gegenüber 4,7 % landesweit, ver-ringert sich in diesem Jahr der Unterschied von 144,67 € auf 125,86 €. Im oberpfäl-zer Vergleich nimmt der Landkreis Regensburg den 3. Rang ein (Vorjahr 4.). Lag der Einwohnerwert 2014 noch leicht unter dem Bezirksdurchschnitt (- 12,19 €), übersteigt er 2015 den Oberpfalzdurchschnitt um 5,92 €.

Bei der Steuerkraft nimmt die Differenz zum Landesdurchschnitt ebenfalls ab. Waren es im Vorjahr 152,05 €, sind es diesmal 129,08 €. Hier liegt der Landkreis Regens-burg bei 736,39 €, während alle bayerischen Landkreise auf einen Durchschnitt von 865,47 € kommen. Im überregionalen Vergleich zeigt sich, dass die Regierungsbe-

Page 21: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 20 -

zirke Oberpfalz und Oberfranken weiterhin die letzten Plätze einnehmen, danach folgt Unterfranken.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Steuerkraft (in €/Einwohner) seit 1995 dargestellt:

Jahr Lkrs. Regensburg Durchschnitt in Bayern

Rang in Bayern

Durchschnitt in Oberpfalz

Rang in Oberpfalz

1995 417,03 € 479,63 € 51 367,78 € 2 2000 435,02 € 526,93 € 56 414,22 € 3 2005 497,12 € 523,27 € 33 419,63 € 1 2010 661,43 € 770,20 € 40 622,90 € 2 2011 601,85 € 717,03 € 47 558,14 € 3 2012 602,15 € 717,04 € 49 561,49 € 2 2013 631,70 € 785,08 € 48 616,39 € 3 2014 677,89 € 829,94 € 48 650,25 € 2 2015 736,39 € 865,47 € 40 682,88 € 2

3.2 Kreisumlage

Den Landkreisen steht bei der Festsetzung der Kreisumlage ein Gestaltungsspiel-raum zu, der durch die beschlussmäßige Vorgabe eines Hebesatzes zum Ausdruck kommt und durch den Finanzbedarf und die Umlagekraft gesteuert wird.

Die Kreisumlage stellt für einen Landkreis die wichtigste Einnahmequelle dar. Sie al-leine ist zu einem gewissen Grad disponibel und bringt in der Summe eine ver-gleichsweise konstante Einnahme. Bei der Festsetzung des Hebesatzes ist aber zu beachten, dass die daraus resultierenden Belastungen für die Gemeinden kalkulier-bar bleiben.

Die Haushaltskonsolidierung, die auf Bundesebene vom Stabilitätsrat und auf Lan-desebene vom Bayer. Staatsministerium des Innern für die Kommunen verbindlich vorgegeben wird, genießt - auch mit Blick auf eine verlässliche Umlagepolitik - beim Landkreis einen hohen Stellenwert. Einerseits ist den ständig steigenden laufenden Ausgabenbelastungen, z. B. im Jugendhilfesektor Rechnung zu tragen, andererseits ist im Hinblick auf den hohen Investitionsbedarf der nächsten Jahre Vorsorge zu tref-fen. Nur durch eine ausgewogene Finanzausstattung ist es möglich, auch für künftige Haushalte die notwendigen Entscheidungsspielräume zu erhalten.

Das Kreisumlagesoll beträgt in diesem Haushaltsjahr 63.380.000 €. Der Hebesatz für die Kreisumlage bleibt damit auf dem Vorjahreswert von 40 % und ist seit 2009 stabil.

Page 22: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 21 -

Mit der erneuten Beibehaltung des Hebesatzes schont der Landkreis im Höchstmaß die Finanzen der Gemeinden. Auch in diesem Jahr wird dieses Ergebnis mit einer maßvollen Neuverschuldung von insgesamt 7.800.000 € erreicht. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zinsverbilligte Kredite für energetische Maßnahmen in Höhe von 2.500.000 € sowie um innere Kredite von 5.300.000 €. Diese dienen vorrangig der Finanzierung der Baumaßnahmen beim Dienstgebäude Landratsamt und der Kreisklinik Wörth a. d. Donau.

Aus der allgemeinen Rücklage sollen heuer 1.885.400 € entnommen werden. Damit ist nur noch die Mindestrücklage nach § 20 KommHV von rd. 1,25 Mio. € verfügbar.

Der Landkreis Regensburg erhebt mit einem Hebesatz von 40,0 v. H. weiterhin eine der niedrigsten Kreisumlagen aller Landkreise. Im Jahre 2014 war dieser Hebesatz mit großem Abstand zum Nächsthöheren (Landkreis Aschaffenburg: 42,5 %) der Zweitniedrigste in ganz Bayern. Lediglich der Landkreis Neumarkt lag mit 39,5 % noch unter der Festsetzung des Landkreises Regensburg.

Bei einem Vergleich der Kreisumlage nach der Umlagebelastung der Gemeinden je Einwohner ergibt sich folgendes Bild (Datengrundlage: Haushaltsjahr 2014):

Landkreis Regensburg 317,51 € niedrigster Wert Bayerns Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 334,60 € zweitniedrigster Wert Bayerns Landkreis Passau 335,62 € Durchschnitt Oberpfalz 353,27 € Durchschnitt Bayern 448,76 €

Die Einnahmen aus der Kreisumlage sind mit 63.380.000 € um 4.849.000 € höher als im Vorjahr. Damit decken die Gemeinden heuer 40,58 % des Verwaltungshaushaltes ab (2014: 43,60 %). Die Veränderung der Umlagekraft und des Umlagesolls der Kreisumlage sind nachfolgend aufgezeigt. Der Spitzenwert bei den Einnahmen aus der Kreisumlage vom letzten Jahr wird überschritten. Die Steuereinnahmen und da-mit die Umlagekraft liegen nunmehr deutlich über den Werten vor dem Konjunktur-einbruch 2009.

Page 23: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 22 -

Seit 1995 haben die Hebesätze für die Kreisumlage die nachfolgende Entwicklung genommen. Dargestellt ist der Landkreis Regensburg zum einen im Vergleich mit dem Durchschnitt aller oberpfälzer Landkreise und zum anderen mit dem Durch-schnitt aller bayerischen Landkreise.

41,0 41,4

45,5

43,9

42,1 43,0

44,2 44,0 43,8

34

36

38

40

42

44

46

48

50

%

Hebesätze

Lkr. Regensburg Bayern Oberpfalz

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

1995 2000 2005 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Umlagekraft und Kreisumlage in Mio.€

Umlagekraft Kreisumlage

Page 24: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 23 -

3.3 Bezirksumlage

Die Inanspruchnahme der Landkreise und kreisfreien Städte über die Bezirksumlage musste in den zurückliegenden 20 Jahren mehrmals angepasst werden. Als Folge aus den Verschiebungen durch Hartz IV seit 2005 und dem neuen AGSGB ab dem 01.01.2006 war der Bezirk Oberpfalz in der Lage, den Hebesatz deutlich zu senken. Damit gab der Bezirk Entlastungen im eigenen Bereich an die kreisfreien Städte und Landkreise weiter.

Im Jahr 2010 ist eine Trendwende eingetreten. Durch die gestiegenen Sozialhilfekos-ten sah sich der Bezirk gezwungen, den Hebesatz für die Bezirksumlage 2010 um 1,0 Prozentpunkte auf 15,0 %, 2011 um weitere 1,7 Prozentpunkte auf 16,7 % und 2012 um 1,9 Prozentpunkte auf 18,6 % anzuheben. 2013 erfolgte eine neuerliche Anpassung um 0,5 Prozentpunkte auf 19,1 %. Diese Anhebung beruhte hauptsäch-lich auf Ausgaben des Bezirkes im Zusammenhang mit der Unterbringung unbeglei-teter ausländischer Jugendlicher, die vom Bundesverwaltungsamt regional verteilt werden und für deren Verbleib die Bezirke Kostenersatz leisten müssen. Durch den Anstieg der Umlagekraft und durch die Entlastungen des Bundes durch die volle Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeit ab diesem Jahr konnte der Bezirk den Umlagesatz für 2014 auf 18,5 % senken. Die-sen Satz kann er auch für 2015 aufrechterhalten.

Der Landkreis Regensburg wird trotz unverändertem Hebesatz im Vergleich zum Vorjahr um 2.240.400 € höher belastet. Dies ist eine Folge der gestiegenen Umlage-kraft des Landkreises Regensburg. Seit dem Jahr 2009 ist die Umlagezahlung an den Bezirk um 10.184.700 € gestiegen. Das Umlagesoll für die Kreisumlage liegt im Jahr 2014 dagegen nur um 8.726.000 € über dem Vergleichswert von 2009.

Die Hebesätze für die Bezirksumlage und die Zahlbeträge haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr Hebesatz Bezirksumlage Jahr Hebesatz Bezirksumlage

1995 23,70 % 20.032.620 € 2011 16,70 % 21.343.000 € 2000 21,50 % 19.563.101 € 2012 18,60 % 23.678.000 € 2005 23,40 % 24.661.700 € 2013 19,10 % 25.405.000 € 2008 14,40 % 16.289.600 € 2014 18,50 % 27.075.600 € 2009 14,00 % 19.131.300 € 2015 18,50 % 29.316.000 € 2010 15,00 % 21.175.000 € --- --- ---

Page 25: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 24 -

4. Zuführung Verwaltungshaushalt - Vermögenshaushalt

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel aus laufenden Einnahmen für Ausgaben im Ver-mögenshaushalt erübrigt werden können. Seit Jahren ist zu beobachten, dass weni-ger als 20 % der erzielten Umlageeinnahmen zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts verwendet werden können. Dieser Trend setzt sich zumindest in den nächsten beiden Jahren fort.

Belastungsanteil Kreisumlage / Zuführung an Vermögenshaushalt

Im Haushaltsjahr 2015 beträgt die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV 1.570.500 €. Unter Beachtung der Abschreibung auf Investitionen im Ab-fallsektor und für das Behördennetz (244.000 €) liegt die „Soll-Zuführung“ bei 1.814.500 €. Mit einer veranschlagten Zuführung an den Vermögenshaushalt von 9.443.400 € erreicht der Landkreis Regensburg 2015 eine „freie Finanzspanne“ von weiterhin beachtlichen 7.628.900 € (im Vorjahr: 8.959.100 €). Trotzdem benötigt der Landkreis noch Kredite von 7.800.000 €.

5. Besondere Belastungen des Verwaltungshaushalts

Das Volumen des Verwaltungshaushalts wird durch Personalkosten, Sozial- und Ju-gendhilfeaufwendungen, Bezirksumlage und Schulaufwand im Jahr 2015 gut 63 % beansprucht. Diese Ausgaben haben sich, wie in der nachfolgenden Tabelle darge-stellt, tendenziell nach oben entwickelt. Ausgewiesen sind die absoluten Zahlen so-wie die Prozentanteile am Volumen des Verwaltungshaushalts:

Hj. Verwaltungs-haushalt

Kreisumlage (ungedeckter

Bedarf)

notwendiger Anteil der Kreisumlage für den

VerwHH

Zuführung VerwHH an

VermHH

a) Haushaltsdaten

2013 124.095.800 € 53.196.000 € 45.066.300 € 85 % 8.129.700 € 2014 134.254.300 € 58.531.000 € 47.766.500 € 82 % 10.764.500 € 2015 156.168.500 € 63.380.000 € 53.936.600 € 85 % 9.443.400 €

b) Daten der Finanzplanung

2016 158.796.900 € 66.250.000 € 57.584.700 € 87 % 8.665.300 € 2017 161.146.700 € 68.350.000 € 58.845.300 € 78 % 9.504.700 € 2018 164.668.900 € 70.865.000 € 59.943.300 € 85 % 10.921.700 €

Page 26: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 25 -

6. Kommunaler Finanzausgleich

Neben der Kreisumlage bilden die Einnahmen im Rahmen des kommunalen Finanz-ausgleiches die zweite große Säule bei der Finanzierung des Kreishaushalts. Die Leis-tungsbereiche des kommunalen Finanzausgleichs gliedern sich wie folgt:

2015 2014

a) Steuerverbundanteile

- Schlüsselzuweisungen 25.810.000 € 25.173.700 € - Kfz-Steueranteil 725.000 € 717.000 € - Grunderwerbsteueranteil 2.750.000 € 2.750.000 €

Zwischensumme 29.285.000 € 28.640.700 €

b) Finanzzuweisungen

- überlassenes Kostenaufkommen 4.500.000 € 4.250.000 € - pauschale Finanzzuweisung (Art. 7 FAG) 3.139.500 € 3.113.300 € - Verwarnungsgelder und Geldbußen 111.000 € 126.000 € - Bedarfszuweisungen 0 € 0 €

Zwischensumme 7.750.500 € 7.489.300 €

c) Investitionspauschale 1.639.000 € 1.634.000 €

Gesamtsumme Finanzausgleich 38.674.500 € 37.764.000 €

Die staatlichen Finanzausgleichsleistungen steigen 2015 um 910.500 € (+ 2,4 %) auf 38.674.500 € an.

Hj.

Volumen des Verwaltungs-

haushalts

Personalkosten

Schulaufwand einschl. Gastschulbeiträge und

Schülerbeförderung

Sozial- und Jugend-hilfeaufwendungen

Bezirksumlage

2002 98.511.200 € 12.259.700 € 12,44% 14.558.100 € 14,78% 14.796.129 € 15,02% 23.878.400 € 24,24%

2008 107.239.900 € 14.274.200 € 13,31% 17.810.000 € 16,61% 17.560.300 € 16,37% 16.286.700 € 15,19%

2010 117.625.600 € 15.644.300 € 13,30% 17.167.300 € 14,59% 20.261.600 € 17,23% 21.175.000 € 18,00%

2011 114.347.100 € 16.093.700 € 14,07% 17.320.300 € 15,15% 19.939.500 € 17,44% 21.343.500 € 18,67%

2012 116.471.300 € 17.084.300 € 14,67% 17.591.700 € 15,10% 21.220.400 € 18,22% 23.678.000 € 20,33%

2013 124.095.800 € 17.954.500 € 14,47% 17.803.600 € 14,35% 22.570.400 € 18,19% 25.405.000 € 20,47%

2014 134.254.300 € 18.811.000 € 14,01% 18.425.800 € 13,72% 24.118.900 € 17,97% 27.075.600 € 20,17%

2015 156.168.500 € 21.589.500 € 13,82% 18.583.800 € 11,90% 29.107.100 € 18,64% 29.316.000 € 18,77%

Page 27: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 26 -

Nach der komplizierten FAG-Arithmetik nehmen die Schlüsselzuweisungen um 636.300 € auf 25.810.000 € zu. Die Gesamtsumme der Schlüsselmasse ist durch die verbesserten Steuereinnahmen des Freistaates um 5,4 % gestiegen. Nachdem beim Landkreis Regensburg der Umlagekraftzuwachs weit über dem Durchschnitt liegt, nimmt der Zuweisungsbetrag nur um 2,5 % zu.

2015 werden bei der Verteilung der Kfz-Steuermittel die Veränderungen in der Länge der Kreisstraßennetze berücksichtigt. Aller Voraussicht nach erhält der Landkreis dadurch mit 8.000 € geringfügig mehr als im letzten Jahr.

Der Grunderwerbsteueranteil wird mangels anderer Datenquellen grundsätzlich je-weils nach den Vorjahresergebnissen veranschlagt. Der Ansatz wird daher wie im Vorjahr auf 2.750.000 € festgesetzt.

Der Ansatz 20154 für das überlassene Kostenaufkommen für die Amtshandlungen des Staatlichen Landratsamtes wurde entsprechend der Entwicklung im Jahr 2014 um 250.000 € auf 4,5 Mio. € angehoben. Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern wurde der Ansatz ebenfalls an den Ergebnissen des Haushaltsjahrs 2014 ausgerich-tet und mit 111.000 € gebildet (15.000 € weniger).

Die pauschalen Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG steigen wegen der Bevölke-rungskorrektur um 26.200 € auf 3.139.500 €. Eine von den Landkreisen seit Jahren geforderte Anpassung der Kopf-Beträge erfolgte nicht.

Bei der Investitionspauschale erhalten die Landkreise 35/45 der auf die kreisangehö-rigen Gemeinden entfallenden Finanzmasse, jedoch ohne Verstärkungsmittel. Für 2015 bekommt der Landkreis einen Betrag von 1.639.000 €.

7. Freiwillige Leistungen

Die freiwilligen Leistungen werden mit 362.400 € veranschlagt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt das eine Einsparung von 357.600 €. Diese wird dadurch erreicht, da in verschiedenen Bereichen eine Bezuschussung durch den Landkreis Regensburg nicht mehr erforderlich ist (siehe Zuschüsse, die mit * gekennzeichnet sind).

Aufgrund des Antrages vom Kreisjugendring wurde der Ansatz vorbehaltlich der Zu-stimmung durch den Kreistag um 5.000 € auf 73.000 € erhöht.

Page 28: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 27 -

Nachstehend die freiwilligen Leistungen des Haushaltsjahres 2015 im Überblick: Haushaltsansatz 2015

Bezeichnung Überörtliche Aufgaben

Örtliche Aufgaben

Gesamt Hh.-Ansatz

Hh.-Ansatz Hj. 2014

Zuschuss für Rettungsdienst BRK-Jugend-Rot-Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

* 0 €

* 0 €

* 0 €

5.500 €

Sonstige kulturelle Zwecke - Kultur- und Heimatpflege und Förderung von Schriften über den Landkreis - Denkmalschutzpreis - Kulturpreis - Zukunftspreis für Umwelt und Energie

4.000 € 6.000 € 5.000 € 10.000 €

0 € 0 € 0 € 0 €

4.000 € 6.000 € 5.000 € 10.000 €

4.000 € 6.000 € 5.000 € 10.000 €

Förderung der Musik Musikschulen im Landkreis

72.500 €

0 €

72.500 €

66.000 €

Zuwendungen an Volksbildungseinrichtungen Zuschüsse an Volkshochschule

145.000 €

0 €

145.000 €

146.000 €

Gartenkultur und Landespflege Sachpreise für Wettbewerbe und Abschlussfeiern

* 0 €

* 0 €

* 0 €

1.500 €

Zuschuss an KV für Gartenbau und Landespflege - laufender Zuschuss - Zuschuss für Geschäftsführung - Zuschuss für Kreislehrgarten

5.700 € * 0 € * 0 €

0 € * 0 € * 0 €

5.700 € * 0 € * 0 €

5.700 € 55.000 € 5.000 €

Förderung der Wohlfahrtspflege - Kontakt Regensburg e. V. (Straffällige)

2.700 €

0 €

2.700 €

2.700 €

- Kontakt Regensburg e. V. (Männer gegen Gewalt) * 0 € * 0 € * 0 € 1.300 €

- Notruf e. V. 38.500 € 0 € 38.500 € 28.000 €

- Retex * 0 € * 0 € * 0 € 6.500 €

- Diakonisches Werk Regensburg (IBW) * 0 € * 0 € * 0 € 3.000 €

- Telefonseelsorge Ostbayern * 0 € * 0 € * 0 € 800 € Förderung der Jugendhilfe (Kreisjugendring) laufende Förderung

73.000 €

0 €

73.000 €

68.000 €

Zuschüsse an Sport- und Schützenvereine * 0 € 0 € * 0 € 275.000 € Förderung Tierschutz Förderung des Tierheimes in Regensburg jährlicher Pauschalzuschuss

*0 €

* 0 €

* 0 €

20.000 €

Förderung der Landwirtschaft - Zuschuss an „Kath. Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern gGmbH“ - Zuschuss an Maschinen-/Betriebshilfsringe usw.

* 0 € * 0 €

* 0 € * 0 €

* 0 € * 0 €

0 € 5.000 €

Summe: 362.400 € 0 € 362.400 € 720.000 €

Page 29: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 28 -

1 0,5% 2

20,1%

3 2,2%

4 7,2%

5 1,5%

6 4,5%

7 5,6%

8 4,3% 9

0,2%

10 16,4%

11 2,6%

12 35,0%

Einnahmegruppen des Kreishaushalts 2015

1 = Zinsen, kalkulatorische Einnahmen, Schuldendiensthilfen 2 = Finanzausgleich 3 = Ersätze in den Bereichen Sozialhilfe und Jugendhilfe (incl. HartzIV) 4 = Gebühren, Mieten, Ersätze 5 = Entnahmen aus Rücklagen 6 = Zuweisungen für lfd. Zwecke (Schülerbeförderung, Gastschulbeiträge, Lernmittelfreiheit, Straßenunterhalt) 7 = Zuführungen vom Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 8 = Kreditaufnahme 9 = sonstige Einnahmen 10 = Erstattungen für Ausgaben (Wohngeld, Sozialhilfe, Jugendhilfe usw.) 11 = Zuschüsse für Investitionen 12 = Kreisumlage

Page 30: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 29 -

1 11,2%

2 16,2%

3 1,1%

4 23,3%

5 1,5% 6

5,6%

7 11,9%

8 3,9%

9 8,4%

10 1,4%

11 7,1%

12 8,2%

Ausgabegruppen des Kreishaushalts 2015

1 = Zuweisungen und Zuschüsse (Krankenhausumlage, freiwillige Leistungen, sonstige Zuwendungen) 2 = Bezirksumlage 3 = Schuldendienst incl. Umschuldungen und Darlehensgewährungen 4 = Sozialleistungen (Leistungen nach SGB II, SGB XII, Jugendhilfe, Kriegsopferfürsorge etc.) 5 = Steuern, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Kosten 6 = Zuführungen (an Rücklagen, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) 7 = Personalausgaben 8 = Grunderwerb, Unterhalt und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 9 = Sonstiger Sachaufwand (incl. Schülerbeförderung, Müllabfuhr, Lehr- und Lernmittel usw.) 10 = Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (incl. Geräte-, Fahrzeugunterhalt, Leasing und Mieten) 11 = Hochbau, Tiefbau und betriebstechnische Anlagen 12 = Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Gastschulbeiträge

Page 31: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 30 -

IV. Schwerpunkte und Besonderheiten des Kreishaushalts 2015

A. Verwaltungshaushalt

1. Personalausgaben (ohne Kreiskrankenhäuser)

Ansätze 2015 21.589.500 € Ansätze 2014 18.811.000 €

Erhöhung 2.778.500 € + 14,77 %

Diese Erhöhung errechnet sich im Wesentlichen durch folgende Veränderungen:

o 294.300 € für die tariflichen Erhöhungen von 2,4 % ab dem 01.03.2015,

o 141.800 € für die Erhöhung der Versorgungslasten, Entschädigungen der Kreisorga-ne und Beihilfeleistungen,

o Personalkosten für Stellen, die im Haushalt 2014 nur zum Teil angesetzt wurden und erst im Haushaltsjahr 2015 voll wirksam werden (151.500 €), davon − 4 Stellen für die Schulsozialarbeit (132.000 €), − 1 Planstelle für Verbesserung der Besucherbetreuung (19.500 €),

o Personalkosten für notwendige Arbeitszeiterhöhungen, Personalverstärkungen im Rahmen des bisherigen Stellenplans, Höhergruppierungen und Beförderungen sowie tarifliche Altersstufensteigerungen in Höhe von 515.500 €,

o 19 Stellen des Nachtragshaushalts 2014 mit einem Bruttobetrag von ca. 825.000 €,

o 37 Stellenmehrungen für den Stellenplan 2015 zuzüglich 7 Stellen für Nachwuchs-kräfte mit einem Gesamtvolumen von 850.400 €.

Vergleichswerte

Die Entwicklung der Personalkosten des Landkreises stellt sich in absoluten Zahlen wäh-rend der letzten fünf Jahre wie folgt dar:

Haushaltsjahr 2011 bis 2013 Rechnungsergebnis / Haushaltsjahr 2014 und 2015 Haushaltsansatz

15.

991.

141

16.

790.

022

17.

373.

691

18.

811.

000

21.

589.

500

- €

5.000.000 €

10.000.000 €

15.000.000 €

20.000.000 €

25.000.000 €

2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Personalkosten

Page 32: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 31 -

2011 2012 2013 2014 2015

Landkreis Regensburg absolut 15.991.141 € 16.790.022 € 17.373.692 € 18.811.000 € 21.589.500 € pro Einwohner 85,77 € 90,39 € 95,07 € 101,15 € 116,09 €

v. H. des VwHH 13,72% 14,49% 13,81% 14,01% 13,82%

pro Einwohner 115,40 € 120,26 € 126,91 * *

pro Einwohner 116,25 € 121,14 € 129,56 * *

Durchschnitt der Land-kreise in der Oberpfalz

Durchschnitt der Land-kreise in Bayern

Der prozentuale Anteil der Personalkosten am Verwaltungshaushalt beläuft sich beim Landkreis Regensburg im Haushaltsjahr 2015 auf 13,82 % (2014 betrug dieser Wert 14,01 %).

Der Personalaufwand des Landkreises Regensburg entwickelte sich in den letzten Jah-ren im Vergleich zu den anderen Landkreisen bezogen auf Einwohner und im Verhältnis zum Verwaltungshaushalt wie folgt:

Haushaltsjahr 2011 bis 2013 Rechnungsergebnis / Haushaltsjahr 2014 und 2015 Haushaltsansatz

Statistische Vergleichsdaten des Bayerischen Landkreistages liegen nur bis einschließ-lich 2013 vor. Danach wurden im Haushaltsjahr 2013 von den bayerischen Landkreisen im Landesdurchschnitt Personalkosten von 129,56 € je Einwohner aufgewendet. Der Landkreis Regensburg liegt mit einem Wert von 95,07 € je Einwohner bei diesem Ver-gleich sehr günstig und befindet sich auch mit den im Kreishaushalt 2015 vorgesehenen Personalausgaben von 116,09 €/Einwohner noch unter den statistischen Vergleichszah-len des Jahres 2013 sowohl für die Landkreise der Oberpfalz als auch aller Landkreise Bayerns.

Ein wesentlicher Teil der Erhöhung ist bedingt durch 17 Stellenmehrungen aufgrund ei-ner Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung (Peb) im Kreisjugendamt und notwendigen Personalverstärkungen im Bereich der Betreuung von Asylbewerbern sowie Personalverstärkungen in anderen Aufgabenbereichen aufgrund des Nachtragshaushalts 2014 und des Kreishaushalts 2015.

Stellenplan

Der Personalstellenplan für das Haushaltsjahr 2015 weist für das Landratsamt sowie in den übrigen Kreiseinrichtungen (jedoch ohne Kreisklinik Wörth a. d. Donau) 459 Stellen aus. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Mehrung um 44 Stellen.

Page 33: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 32 -

Folgende Veränderungen sind vorgesehen:

Stellenmehrungen

• 7 Planstellen für das Kreisjugendamt aufgrund der Ergebnisse der Personalbemes-sung

• 8 Planstellen für den Aufgabenbereich Asyl − 1 Planstelle für eine Integrationsbeauftragte − 4 Planstellen, deren Personalkosten vom Freistaat erstattet bzw. gefördert wer-

den − 3 Planstellen für die Verstärkung des Aufgabenbereichs Grundsicherung und

Asylbewerberleistung im Sozialamt

• 6 Planstellen für die Nachbesetzung von Mitarbeitern − 1 Planstelle als Ersatz für eine Beamtin, die zum Regelaufstieg in die

3. Qualifizierungsebene zugelassen wurde − 1 Planstelle mit kw-Vermerk für einen Arbeiter zur Nachfolge für einen Mitarbei-

ter, der in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintritt. Nachdem der bisherige Mitarbeiter die Arbeitsleistung im Blockmodell bisher in der Ansparphase in Voll-zeit erbracht hat, aber nur in Teilzeit entlohnt wurde, ist die zusätzliche Stelle kostenneutral.

− 1 Planstelle für einen Mitarbeiter im Sachgebiet Verkehrswesen als Ersatz für ei-nen ausgeschiedenen staatlichen Mitarbeiter

− 1 Planstelle für die Nachbesetzung des Aufgabenbereichs Wohnen im Alter. Hier war ein staatlicher Mitarbeiter in Vollzeit eingesetzt, der vom Freistaat nur in Teilzeit ersetzt wird.

− 2 Planstellen für je einen amtlichen Tierarzt und einen amtlichen Fachassisten-ten für die Fleischbeschau

• 3 Planstellen für die Personalgestellung an Dritte − 1 Stelle für den Landschaftspflegeverband gegen Kostenerstattung − 2 Planstellen für das Jobcenter zur Verstärkung des Leistungsbereichs auf Emp-

fehlung der Trägerversammlung

• 7 Stellen für Nachwuchskräfte

• 4 Planstellen für neue Projekte − 1 Planstelle für einen Klimaschutzmanager entsprechend dem Beschluss des

Umweltausschusses − 1 Planstelle für einen Regionalmanager (Förderung) − 1 Planstelle für einen Datenschutzbeauftragten zur Unterstützung der Gemein-

den, soweit von den Gemeinden ein entsprechender Auftrag erteilt wird. − 1 Planstelle für den Aufgabenbereich Bildungsregion, Schulen und Innovations-

ring

Page 34: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 33 -

• 9 Planstellen für die Verstärkung der Personalausstattung − 1 Planstelle zur Verstärkung der Haupt- und Personalverwaltung − 1 Planstelle für die Kreisfinanzverwaltung für den Aufgabenbereich Kosten- und

Leistungsrechnung − 1 Planstelle für einen Schulhausmeister wegen Stundenerhöhung − Je 1 Planstelle für eine Verstärkung des Assistenzbereichs im Aufgabengebiet

Wirtschaftsförderung und Tiefbauverwaltung. Nachdem diese Stellen mit Teil-zeitkräften besetzt sind, ist die Ausweisung notwendig, um eine Arbeitszeiterhö-hung im geringen Umfang zu ermöglichen.

− 1 Planstelle für die Betreuungsstelle − 1 Planstelle für den Aufgabenbereich Freiwilligenagentur, die bisher nur mit einer

Stelle besetzt ist. − 2 Planstellen für den Bereich Wasserrecht, nachdem die Regierung der Ober-

pfalz hier zusätzliches Personal fordert.

Nachwuchskräfte

Für das Haushaltsjahr 2015 sind insgesamt 18 Stellen für Nachwuchskräfte vorgesehen. Diese Zahl von Ausbildungsplätzen ist wie in den vergangenen Jahren auf den eigenen Nachwuchsbedarf abgestellt. Im Hinblick auf die Altersstruktur der Belegschaft und auch auf die prognostizierte Entwicklung des Ausbildungsmarktes wird es auch künftig not-wendig sein, die Anstrengungen bei der Ausbildung von Nachwuchskräften auf hohem Niveau zu halten.

Planstellen für die Kreisklinik Wörth a. d. Donau

Neben den 459 Stellen für das Landratsamt und für die übrigen Kreiseinrichtungen sind in diesem Haushaltsjahr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisklinik 200 Stellen (Vorjahr 190 = + 10 Stellen) erforderlich.

Aufteilung der Planstellen auf die einzelnen Dienststellen und Beschäftigtengruppen:

Beamte Arbeit-nehmer

Nachwuchs-kräfte

Summe Vorjahr

Landratsamt 65 293 18 376 335 Gartenpflegetrupp 6 6 5 Fleischbeschau 16 16 15 Kreisbauhof 1 33 34 34 Abfallentsorgung 3 9 12 12 Schulen 11 11 10 Medienzentrum Regensburger Land (Kreisbildstelle) 1 1 1 Volkshochschule, Musik, Naturschutz u.a. 3 3 3 Kreisklinik 200 200 190

Summe: 69 572 18 659 605

Page 35: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 34 -

Aufteilung der Personalausgaben (ohne Kreisklinik Wörth a. d. Donau) auf die einzelnen Dienststellen und Beschäftigtengruppen:

Beamte Arbeitnehmer Sonstige *) Summe

Landratsamt 2.397.400 € 13.652.200 € 2.208.300 € 18.257.900 € Gartenpflegetrupp 221.600 € 221.600 € Fleischbeschau 236.900 € 236.900 € Kreisbauhof 47.400 € 1.625.500 € 42.700 € 1.715.600 € Abfallentsorgung 148.800 € 406.800 € 83.500 € 639.100 € Schulen 348.300 € 5.800 € 354.100 € Medienzentrum Regensburger Land 18.200 € - € 18.200 € Volkshochschule, Musik, Naturschutz u. a. 127.200 € 18.900 € 146.100 €

Summe: 2.593.600 € 16.636.700 € 2.359.200 € 21.589.500 €

Kostenerstattungen und Zuschüsse zu den Personalaufwendungen:

Im Haushaltsjahr 2015 sind Einnahmen für Kostenerstattungen und Zuschüsse sind in Höhe von 2.972.600 € als Kostenersatz veranschlagt. Dies entspricht 13,77 % der ge-samten Personalkosten.

Die Landkreisverwaltung erbringt Dienstleistungen für Dritte (z. B. Personalverwaltung für die Musikakademie und GFN, den Verein für Naherholung usw.). Außerdem sind Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises anderen Institutionen zugewiesen (z. B. Jobcenter, VHS, Landschaftspflegeverband, Kreisverband OGV usw.). Hierzu hat der Landkreis eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erhalten.

Der Landkreis erhält hierfür eine Kostenerstattung von 2.232.500 €. Mit 1,45 Mio. € Er-stattungen entfällt der Großteil auf das Jobcenter.

Beamte 12,01%

Arbeitnehmer 77,06%

Sonstiges 10,93%

Aufteilung nach Beschäftigtengruppen

Page 36: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 35 -

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung dieser Kostenerstattungen:

Neben den Erstattungen erhält der Landkreis Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 740.100 € für folgende Aufgaben:

- Jugendsozialarbeit an Schulen (Fördersatz rd. 40 % aus pauschalierten Personalkos-ten) in Höhe von 281.000 €

- Projekt FreD für erstauffällige Drogensüchtige (Förderung 35.100 € für eine Halbtags-stelle) sowie Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg in Höhe von 3.000 €

- Koordinierende Kinderschutzstellen (Förderung 78.000 € für 2 Vollzeitstellen)

- Projekt Familienbildung (Förderung 45.000 €)

- Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Förderung ca. 200.000 €)

- Freiwilligenagentur (Förderung 8.000 €)

- Regionalmanagement (Förderung insgesamt 58.300 €)

- Klimaschutzmanager (Förderung 31.700 €)

Nettobelastung des Kreishaushalts für Personalausgaben

Nach Abzug der Kostenerstattungen und Zuschüsse beträgt die Nettobelastung des Kreishaushalts 2015 für Personalkosten (ohne Kreisklinik) 18.616.900 €.

2.0

50.8

00 €

2.1

81.2

00 €

1.9

61.5

00 €

2.0

93.4

00 €

2.2

32.5

00 €

1.1

86.7

00 €

1.2

13.5

00 €

1.1

92.5

00 €

1.2

89.9

00 €

1.4

50.0

00 €

- € 250.000 € 500.000 € 750.000 €

1.000.000 € 1.250.000 € 1.500.000 € 1.750.000 € 2.000.000 € 2.250.000 € 2.500.000 €

2011 2012 2013 2014 2015

Erstattungen für Dienstleistungen und Personalgestellung (ohne Erstattungen für Gemeinkosten)

Gesamterstattung

davon Hartz IV

Page 37: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 36 -

Die Belastung des Kreishaushalts durch Personalkosten hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt.

2. Schulen

Der Einzelplan 2 ”Schulen” stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr/weniger

Einnahmen 5.697.100 € 5.438.300 € + 258.800 € Ausgaben 18.583.800 € 18.425.800 € + 158.000 €

Zuschussbedarf 12.886.700 € 12.987.500 € - 100.800 €

Die Ausgabenschwerpunkte des Schulhaushalts verteilen sich auf folgende Bereiche:

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr/weniger

a) lfd. Aufwand der kreiseigenen Schulen 4.019.600 € 3.990.500 € + 29.100 €

b) Gastschulbeiträge 8.184.700 € 8.030.800 € + 153.900 €

c) Schülerbeförderung 6.018.300 € 6.055.600 € - 37.300 €

16.093.700 € 17.084.300 € 17.954.500 €

18.811.000 €

21.589.500 €

13.665.500 € 14.610.300 €

15.675.500 € 16.375.100 €

18.616.900 €

10.000.000 €

12.000.000 €

14.000.000 €

16.000.000 €

18.000.000 €

20.000.000 €

22.000.000 €

24.000.000 €

2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der veranschlagten Brutto- und Nettopersonalkosten

BruttopersonalkostenNettopersonalkosten

Page 38: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 37 -

a) Schulen des Landkreises

Der Landkreis Regensburg ist Schulaufwandsträger von zehn Schulen. Das sind

- die Realschule Neutraubling,

- die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf,

- die Realschule Obertraubling,

- das Gymnasium Neutraubling,

- das Gymnasium Lappersdorf,

- das Berufliche Schulzentrum Regensburger Land,

- die Landwirtschaftsschule Regensburg,

- das Sonderpädagogische Förderzentrum Hemau,

- das Sonderpädagogische Förderzentrum Neutraubling und

- das Sonderpädagogische Förderzentrum Regenstauf.

An die Förderzentren Neutraubling und Regenstauf sind schulvorbereitende Einrich-tungen angegliedert.

Schülerzahlen:

Im Schuljahr 2014/15 werden in den kreiseigenen Schulen 5.026 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, 19 weniger als ein Jahr zuvor. Bei den verschiedenen Schularten ergibt sich folgende Entwicklung:

• Bei den Realschulen sind die Schülerzahlen leicht fallend (- 70). Grundsätzlich ist festzustellen, dass die drei Realschulen überbelegt sind.

• Die Schülerzahl am Gymnasium Neutraubling nahm um 23 Schüler ab. Das neue Gymnasium Lappersdorf, das sich noch im Aufbau befindet, hat einen Schülerzu-wachs von 64 Schülern.

• Am Beruflichen Schulzentrum Regensburger Land sind die Schülerzahlen mit plus zwei nahezu gleich geblieben. Bei der Berufsschule ist ein Rückgang um 15 Schü-ler und bei der Berufsfachschule eine Zunahme von 17 Schülern festzustellen. Der Zuwachs erfolgte im Bereich der Kinderpflege.

• Bei der Landwirtschaftsschule fällt die Zahl der Studierenden von 26 auf 24 ab. Diese Schwankung ergibt sich, weil ein Kurs zwei Jahre läuft und im 1. Jahr die Schülerzahlen regelmäßig höher sind als im 2. Jahr. Da für die Kurse ca. 12 Teil-nehmer/-innen erforderlich sind, wird nur jedes 2. Jahr ein neuer Kurs begonnen.

• Am Sonderpädagogischen Förderzentrum Hemau nahm die Schülerzahl um drei Schüler ab. Beim Sonderpädagogischen Förderzentrum Neutraubling waren es um zehn und am Sonderpädagogischen Förderzentrum Regenstauf um drei Schü-ler mehr.

Page 39: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 38 -

Einnahmen/Ausgaben:

Für den laufenden Schulbetrieb der kreiseigenen Schulen sind 4.019.600 € veran-schlagt. Der Ansatz des Vorjahres von 3.990.500 € wird um 29.100 € überschritten. Die Einnahmen steigen von 853.700 € um 289.900 € auf 1.143.600 €.

Die Einnahmen und Ausgaben verteilen sich wie folgt auf die kreiseigenen Schulen:

Anmerkung:

RSN = Realschule Neutraubling BSZ = Berufliches Schulzentrum Regensburger Land RSR = Realschule Regenstauf LwSch = Landwirtschaftsschule Regensburg RSO = Realschule Obertraubling SFZ-H = Sonderpädagogisches Förderzentrum Hemau GN = Gymnasium Neutraubling SFZ-N = Sonderpädagogisches Förderzentrum Neutraubling GL = Gymnasium Lappersdorf SFZ-R = Sonderpädagogisches Förderzentrum Regenstauf

Der Bedarf fällt in der Hauptsache für folgende Ausgabeblöcke an:

Ausgabeart 2015 2014 mehr/weniger

Personalkosten 376.100 € 394.200 € - 18.100 € Bauunterhalt 666.600 € 626.100 € + 40.500 € Bewirtschaftungskosten 1.013.500 € 1.017.100 € - 3.600 € Reinigung 619.300 € 608.500 € + 10.800 € Mieten, Leasing, Wartung 48.900 € 47.600 € + 1.300 € Wartungen, Betriebsaufwendungen 139.700 € 139.100 € + 600 € Lehr- und Lernmittel 589.300 € 572.500 € + 16.800 € Kauf und Reparatur beweglicher Einrichtung 80.900 € 82.000 € - 1.100 € Geschäftsausgaben, Schulaufwendungen 196.300 € 208.900 € - 12.600 € Energiemonitoring 12.000 € 0 € + 12.000 € Innere Verrechnungen (Pflegetrupp, Bauhof) 117.000 € 134.500 € - 17.500 € Nachmittagsbetreuung 160.000 € 160.000 € 0 €

4.019.600 € 3.990.500 € + 29.100 €

RSN RSR RSO GN GL BSZ LwSch SFZ-H SFZ-N SFZ-R Summe € € € € € € € € € € €

Einnahmen 130.400 58.300 301.100 121.000 93.200 357.900 10.600 19.400 4.000 47.700 1.143.600

Ausgaben 494.400 598.000 345.900 863.700 431.400 516.500 7.600 180.200 310.200 271.700 4.019.600

Zuschussbedarf 364.000 539.700 44.800 742.700 338.200 158.600 -3.000 160.800 306.200 224.000 2.876.000

Schülerzahl Schj. 2014/15 910 754 592 1.245 501 625 24 91 132 152 5.026

Schülerzahl Schj. 2013/14 943 745 638 1.268 437 623 26 94 122 149 5.045

Ausgaben pro Schüler 2015 543,30 793,10 584,29 693,73 861,08 826,40 316,67 1.980,22 2.350,00 1.787,50 799,76

Hj. 2014 543,48 677,72 557,68 764,98 933,64 878,01 361,54 2.047,87 2.163,11 1.520,13 790,98

Page 40: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 39 -

Die Veränderungen der Ausgaben für den laufenden Schulbetrieb ergeben sich wie folgt:

• Die Personalkosten fallen, weil die Hausmeisterstelle am Sonderpädagogischen Förderzentrum Regenstauf nicht mehr ganztags besetzt wurde.

• Für den Bauunterhalt sind Mittel in Höhe von 666.600 € bereitgestellt. Diese wer-den für eine Vielzahl baulicher Reparaturen und Ertüchtigungen an den Schulge-bäuden eingesetzt (z. B. Erneuerung von Sanitäranlagen in der Realschule Re-genstauf oder Reparatur einer Teilfläche des Sporthallendaches beim Gymnasium Neutraubling).

• Die Bewirtschaftungskosten verringern sich um 3.600 €.

• Für die Gebäudereinigung werden Ausgaben von 619.300 € erwartet (+ 10.800 €). Hier schlagen die tarifliche Lohnerhöhung zu Buche und die Ausweitung der Rei-nigungsflächen am Gymnasium Lappersdorf.

• Für Wartung und verschiedene Betriebsaufwendungen bleiben die Ausgaben na-hezu gleich.

• Die Ausgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel steigen um 16.800 €. Während die Ausgaben an den drei Realschulen und dem Gymnasium Neutraubling wegen ge-ringerer Schülerzahlen fallen, erhöhen sie sich am Gymnasium Lappersdorf durch den Aufbau der Schule. An den drei Förderzentren steigen die Ausgaben eben-falls, weil die Ausstattung u. a. für die Ganztagsbeschulung der Kinder angepasst werden muss. Auch am Beruflichen Schulzentrum vermehren sich die Aufwen-dungen in diesem Bereich für zusätzliche Anschaffungen.

• Für den Bereich Kauf und Reparatur bleiben die Ausgaben fast unverändert.

• Die Geschäftsausgaben und die Schulaufwendungen fallen um 12.600 €. Im Jahr 2014 wurden verschiedene EDV-Programme neu angeschafft. Im Jahr 2015 sind dafür keine Lizenzgebühren mehr erforderlich. Zusätzlich wird am Beruflichen Schulzentrum Regensburger Land eine Berufsschulklasse für Flüchtlinge und Asylbewerber eingerichtet. Dafür entstehen Kosten in Höhe von ca. 35.700 €, die vom Freistaat Bayern wieder erstattet werden.

• In diesem Jahr wird an fünf Schulen (Gymnasium Neutraubling, Gymnasium Lap-persdorf, Realschule Obertraubling, Realschule Regenstauf und Sonderpädagogi-sches Förderzentrum Regenstauf) ein Energiemonitoring begonnen. Dabei wer-den die Verbräuche an den Schulen über einen Zeitraum von drei Jahren unter-sucht und Einsparpotentiale ermittelt. Beim Freistaat Bayern werden Fördergelder für das Monitoring beantragt.

• Der Freistaat Bayern ist seit dem Schuljahr 2009/10 Träger der offenen und ge-bundenen Ganztagsschule. Die Sachaufwandsträger finanzieren den zusätzlichen

Page 41: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 40 -

Sachbedarf und leisten zum Personalaufwand einen pauschalen Zuschuss von 5.000 € je Ganztagsklasse oder Ganztagsgruppe und Schuljahr. Für das Schuljahr 2012/13 bezahlte der Landkreis im Jahr 2012 für 24 Ganztags-gruppen 120.000 € an den Freistaat Bayern. 2014 waren für 32 Ganztagsgruppen bzw. -klassen 160.000 € vorgesehen. Im Jahre 2015 werden es für voraussichtlich 31 Gruppen 155.000 € sein. Am Sonderpädagogischen Förderzentrum Hemau wird im Jahr 2014/15 erstmals eine verlängerte Mittagsbetreuungsgruppe angebo-ten. Für diese gewährt der Landkreis einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von ebenfalls 5.000 €.

Schulen Verl. Mit-tagsbetreu-

ung

Offene Ganztagsgruppen Gebundene Ganztagsklassen Aufwand

2014/ 2015

2012/ 2013

2013/ 2014

2014/ 2015

2012/ 2013

2013/ 2014

2014/ 2015

2014/ 2015

RSN 0 2 2 2 1 1 0 10.000 €

RSR 0 2 3 4 0 0 0 20.000 €

RSO 0 3 3 3 0 0 0 15.000 €

GN 0 2 2 2 1 1 2 20.000 €

GL 0 3 3 4 1 1 0 20.000 €

SFZ-H 1 1 1 0 1 2 3 20.000 €

SFZ-N 0 1 0 1 4 4 5 30.000 €

SFZ-R 0 0 0 0 2 4 5 25.000 €

Gesamt 1 14 14 16 10 13 15 160.000 €

Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung gleich und somit die Ausgaben in diesem Bereich ebenfalls gleich bleiben werden.

Die Einnahmen gliedern sich im Wesentlichen auf die folgenden Arten auf:

2015 2014 mehr/weniger

Gastschulbeiträge 540.000 € 566.100 € - 26.100 € Mieten 28.900 € 24.800 € + 4.100 € Kostenbeteiligungen (Koch-/Papiergeld usw.) 66.700 € 66.100 € + 600 € Zuschüsse für lernmittelfreie Bücher 127.000 € 126.300 € + 700 € Ersätze und Erstattungen 381.000 € 70.400 € + 310.600 €

• Die Einnahmen bei den Gastschulbeiträgen fallen um 26.100 € auf 540.000 €. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Mindereinnahmen bei der Realschule Ober-traubling, dem Gymnasium Neutraubling, der Berufsschule am BSZ und der Be-rufsfachschule am BSZ aufgrund sinkender Schülerzahlen zurückzuführen. Einzig beim Förderzentrum und der Realschule Regenstauf sind wegen höheren Schü-lerzahlen Mehreinnahmen zu verzeichnen.

Page 42: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 41 -

Die Veränderungen bei den Gastschülerzahlen sind nachfolgend dargestellt:

Abzurechnende Gastschüler

2015 2014 2013 mehr/weniger 2015 zu 2014

SFZ Hemau 15 15 15 +/- 0 SFZ Neutraubling 1 1 1 +/- 0 SFZ Regenstauf 32 18 1 + 14 RS Neutraubling 33 38 33 - 5 RS Regenstauf 8 4 5 + 4 RS Obertraubling 179 199 196 - 20 Gymnasium Neutraubling 83 101 118 - 18 Gymnasium Lappersdorf 6 8 7 - 2 Berufliches Schulzentrum 387 431 436 - 44 Landwirtschaftsschule 10 11 5 - 1

• Der Landkreis erhält Zuschüsse vom Freistaat Bayern für lernmittelfreie Bücher. Diese betragen pro Schüler und Schuljahr - für die weiterführenden Schulen und in der Hauptschulstufe der Förderschulen

26,67 € und - für die Grundschulstufe der Förderschulen sowie bei Teilzeitschülern der Be-

rufsschule 12,00 €.

Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahr trotz Aufbau des Gymnasiums Lap-persdorf nahezu gleich hoch geblieben. Die geringe Veränderung ergibt sich durch den Schülerrückgang an den anderen Schulen.

• Die Einnahmen aus Ersätzen und Erstattungen steigen um 310.600 €. Im Jahr 2014 entstanden durch einen Brand am Gymnasium Lappersdorf und einen Was-serschaden an der Realschule Neutraubling größere Schäden. Diese Schäden sind durch Versicherungsleistungen gedeckt, die im Jahr 2015 bezahlt werden.

b) Gastschulbeiträge

Für 7.544 Gastschülerinnen und Gastschüler, die staatliche oder kommunale Schulen außerhalb des Landkreises besuchen, muss der Landkreis Regensburg voraussicht-lich rd. 8.272.600 € aufwenden. Die Veranschlagung liegt somit gegenüber dem Vorjahr um 181.700 € (2,25 %) höher. Die Zahl der Gastschüler nimmt von 8.024 auf 7.544 (- 5,98 %) ab. Davon besuchen 4.783 Gastschüler bzw. 63,40 % Schulen in der Stadt Regensburg. Der voraussichtliche Beitragsanteil an die Stadt Regensburg macht allerdings mit 5.892.650 € über 70 % aus. Durchschnittlich sind pro Gastschüler 2015 rd. 1.097 € aufzuwenden (Vorjahreswert: rd. 1.008 €).

Page 43: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 42 -

Die Ansätze weisen bei den Schularten folgende Abweichungen zum Vorjahr auf:

Schulart Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr/weniger

Realschulen 724.700 € 720.000 € + 4.700 € + 0,65 % Gymnasien 2.630.000 € 2.600.000 € + 30.000 € + 1,15 % Berufsschulen 4.205.000 € 4.000.000 € + 205.000 € + 5,12 % Berufsfachschulen 87.000 € 72.800 € + 14.200 € + 19,50 % Fachschulen 102.500 € 119.500 € - 17.000 € - 14,22 % Fachoberschulen 296.500 € 348.200 € - 51.700 € - 14,84 % Berufsoberschulen 85.700 € 86.200 € - 500 € - 0,58 % Wirtschaftsschulen 1.200 € 1.200 € +/- 0 € +/- 0,00 % Förderschulen 140.000 € 143.000 € - 3.000 € - 2,09 %

Summe 8.272.600 € 8.090.900 € + 181.700 € + 2,24 %

Für Realschüler und Gymnasiasten werden durch den Staat pauschale Gastschulbei-träge festgesetzt. Diese werden in Abständen von zwei Jahren überprüft und ggf. an-gepasst. Hierbei wird der Gesamtbetrag des laufenden Schulaufwands je Schulart durch die im Vorjahr vor dem Fortschreibungsjahr anzusetzenden Schülerzahlen nach der Schüler- und Absolventenprognose geteilt. Dieser Wert wird um den anhand der Orientierungsdaten für die kommunale Finanzplanung ermittelten Steigerungssatz er-höht. Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurden diese pauschalen Gastschulbeiträge nach oben angepasst. Die aktuelle Pauschale beläuft sich somit bei den Realschulen auf 700 € pro Realschüler/in und bei den Gymnasien auf 825 € pro Gymnasiast/in.

Bei den kommunalen Schulen (Realschulen, Abendrealschulen und Gymnasien) trägt der Sachaufwandsträger zusätzlich auch die Lehrpersonalkosten. Die hierbei zusätz-lich zu entrichtende Gastschulbeitragspauschale wurde ebenfalls erhöht und beläuft sich auf 625 €. Insgesamt beträgt der Gastschulbeitrag für Gymnasiasten damit 1.450 €.

Im Gegensatz zu den anderen Realschulen wird bei der Realschule Parsberg verein-barungsgemäß der Gastschulbeitrag nach den tatsächlichen Aufwendungen abge-rechnet. Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich trotz sinkender Gastschülerzahlen bei den Realschulen eine Mehrung im Vergleich zum Ansatz von 2014 in Höhe von 4.700 €. Die Gründe hierfür sind die Erhöhung der Pauschale und höhere Gastschul-beiträge für die Realschule Parsberg.

Bei den Gastschülerzahlen der Gymnasien hat sich im Vergleich zum Vorjahr eine Minderung ergeben. Trotzdem hat sich der Aufwand um 30.000 € erhöht. Grund hier-für ist hauptsächlich die Erhöhung der Gastschulbeitragspauschale sowie der Pau-schale für kommunale Schulen.

Page 44: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 43 -

Bei den Berufsschulen, den beruflichen Schulen sowie den Förderschulen wird der ungedeckte laufende Schulaufwand abgerechnet. Zu den Kostenersätzen für Spren-gel- und Gastschüler an Berufsschulen werden auch zusätzlich die kalkulatorischen Kosten für Investitionsmaßnahmen hinzugerechnet.

Der Ansatz bei den Berufsschulen ist um 205.000 € (+ 5,13 %) höher als im Vorjahr. Bei den Berufsschulen ist generell ein Sinken der Gastschülerzahlen zu verzeichnen. Der Mehraufwand bei den Berufsschulen ist hauptsächlich auf einen höheren Kosten-ansatz bei der Stadt Regensburg zurückzuführen. Bei den Berufsschulen erfolgt die Abrechnung dieser Kostenansätze zeitversetzt. Ein leichter Anstieg hat sich auch bei der gesonderten Umlegung der Restkosten für die auswärtige Unterbringung von Be-rufsschülern ergeben.

Bei den Berufsfachschulen ist die Schülerzahl leicht nach oben gestiegen. Die Meh-rung in Höhe von 14.200 € resultiert aus der angestiegenen Schülerzahl sowie einem höheren Ansatz beim Gastschulbeitrag bei den Schulen der Stadt Regensburg.

Bei den Fachschulen sind die Schülerzahlen in etwa gleich geblieben. Die Minderung von 17.000 € ergibt sich aus einem niedrigeren Ansatz bei den Gastschulbeiträgen sowie einem leichten Rückgang bei den Schülerzahlen.

Die Minderausgaben bei den Fachoberschulen um 51.700 € resultieren aus leicht zu-rückgegangenen Schülerzahlen und einem geringeren Ansatz bei der Höhe der Gast-schulbeiträge vor allem bei der Stadt Regensburg.

Bei den Berufsoberschulen haben sich die Veränderungen bei den Schülerzahlen und den Ansätzen bei den Gastschulbeiträgen gegenüber dem Vorjahr ausgeglichen.

Bei den Förderschulen ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 3.000 €. Der An-satz bei den Förderschulen (Stadt Regensburg und andere Kommunen) liegt aufgrund niedrigerer Schülerzahlen und sinkender Gastschulbeiträge unter dem Ansatz für 2014. Gleichzeitig musste jedoch der Ansatz bei der Förderschule Mallersdorf wegen einem höheren Gastschulbeitrag und einer gestiegenen Gastschülerzahl gegenüber dem Jahr 2014 angehoben werden.

Page 45: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 44 -

Die Zahl der Gastschüler sowie die daraus resultierenden Beitragszahlen haben sich in den zurückliegenden Jahren wie folgt entwickelt:

Kooperationen mit anderen Sachaufwandsträgern

Der Landkreis Regensburg ist zusammen mit dem Landkreis Neumarkt i. d. OPf. seit 1977 Sachaufwandsträger für die Edith-Stein-Realschule und für das Gymnasium in Parsberg. Den laufenden ungedeckten Schulaufwand rechnet der Landkreis Neu-markt in Form von Gastschulbeiträgen entsprechend dem Verhältnis der Schüler ab. Die anteiligen Kosten für Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nach Abzug der staatlichen Fördermittel in gleicher Weise zwischen den beiden Landkrei-sen aufgeteilt.

Im Vermögenshaushalt sind folgende Beträge vorgesehen:

Im Jahr 2015 wird mit Einnahmen aus einer Erstattung der Finanzausgleichsmitteln in Höhe von ca. 12.000 € für Brandschutzmaßnahmen an der Edith-Stein-Realschule ge-rechnet. Für die laufende Ergänzung der Ausstattung der Realschule und des Gymna-siums sind Ausgaben in Höhe von 27.000 € angesetzt. Für bauliche Maßnahmen an den beiden Schulen sind 55.000 € geplant.

6.500

7.000

7.500

8.000

8.500

9.000

9.500

5.000.000 €

5.500.000 €

6.000.000 €

6.500.000 €

7.000.000 €

7.500.000 €

8.000.000 €

8.500.000 €

2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013 2014 2015

Gastschüler

Gas

tsch

ulbe

iträg

e

Gastschülerbeiträge Gastschüler

Page 46: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 45 -

Der Sprengel der St.-Benedikt-Schule Mallersdorf mit Schulvorbereitender Einrich-tung umfasst auch das Gebiet des Marktes Schierling. Die Beziehungen bezüglich die-ser Förderschule mit dem Landkreis Straubing-Bogen sind durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt.

Für das Haushaltsjahr 2015 werden Kostenbeteiligungen, die bei den Gastschulbei-trägen veranschlagt sind, von insgesamt 620.150 € (Ansatz Vorjahr: 570.500 €) erwar-tet. Die Beträge verteilen sich wie nachstehend dargestellt:

Schule Beteiligung des Landkreises

seit

Kosten-anteil

Schüler gesamt

01.10.2013

Schüleran-teil Lkrs.

01.10.2013

Anteil an Gesamt-

schülerzahl

Realschule Parsberg 01.01.1977 205.300 € 959 378 39,42 %

Gymnasium Parsberg 01.01.1977 326.900 € 953 488 51,21 %

SFZ Mallersdorf 01.01.1987 87.950 € 145 31 21,38 %

c) Schülerbeförderung

Beförderungsanspruch

Der Landkreis trägt die Kosten der Schülerbeförderung für Schüler der Klassen 5 bis 10 an Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Berufsschu-len in Vollzeit, und Förderschulen. Darüber hinaus ist er dazu auch für Schüler, die ei-ne Mittlere-Reife-Klasse („M-Zug-Schüler“) außerhalb ihres Heimat-Schulsprengels besuchen, verpflichtet.

Die Beförderungskosten sind für 2015 mit insgesamt 6.018.300 € veranschlagt. Das entspricht einem Rückgang gegenüber 2014 um 37.300 €.

In den Ansätzen sind 380.000 € für die Beförderung von Mittelschülern enthalten, die der Landkreis auf freiwilliger Basis übernimmt. Die Einführung der Schulverbünde an den Mittelschulen führte zu einer Veränderung der Schulsprengel und damit zu einer Kostenverlagerung dieser Beförderungskosten von den Landkreisen auf die Gemein-den. Die Schüler der Mittlere-Reife-Klassen sind weitgehend mit den Realschülern vergleichbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis für die Beförde-rung der Realschüler zuständig. Dementsprechend beschloss der Kreisausschuss am 24.11.2014, die notwendigen Beförderungskosten für alle Schüler der Mittleren-Reife-Klassen als Ausgleich zu tragen. Dies bedeutet einen Mehraufwand von rd. 380.000 € im Jahr 2015. Die Nettobelastung nach Abzug der staatlichen Förderung von ca. 260.000 € liegt bei ca. 120.000 €.

Page 47: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 46 -

Die Einnahmen des Landkreises für die Schülerbeförderung ergeben sich ausschließ-lich aus den Zuweisungen nach Art. 10 a FAG und werden im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 4.389.700 € (- 31.800 €) erwartet.

Die Anzahl der beförderungsberechtigten Schüler verringerte sich im Schuljahr 2014/15 gegenüber dem Vorjahr um 231 Schüler (= 2,69 %) auf insgesamt 8.356 Fahrschüler. Ein Anstieg ist zu verzeichnen bei den M-Zug-Schülern (+ 80 Schüler), bei den Berufs-schulen (+ 30) und bei den Förderschulen (+ 11). Dem gegenüber stehen rückläufige Zahlen bei den Gymnasien (- 186 Schüler), bei den Realschulen (- 115), bei den Wirt-schaftsschulen (- 51). Die Anzahl der beförderungspflichtigen Berufsfachschüler ist gleich geblieben.

Die Fahrschülerzahlen, gegliedert nach Förderschulen, weiterführenden Schulen und M-Klassen, haben sich seit dem Schuljahr 1999/2000 wie folgt entwickelt:

Schuljahr Förderschulen weiterführende Schulen

Mittlere-Reife-Zug

Fahrschüler insgesamt

S c h ü l e r

1999/00 471 6.530 46 7.880

2001/02 439 7.286 155 8.949

2003/04 443 7.879 214 9.157

2005/06 435 8.248 266 9.099

2007/08 377 8.486 215 8.711

2008/09 391 8.532 234 9.157

2009/10 374 8.525 247 9.146

2010/11 350 8.536 213 9.099

2011/12 330 8.344 243 8.917

2012/13 335 8.122 254 8.711

2013/14 308 7.922 357 8.587

2014/15 319 7.600 437 8.356

Die Fahrtkosten belaufen sich pro Fahrschüler im Jahr auf durchschnittlich 720 € (Vor-jahr: 705 €). Der Freistaat leistet hierzu einen Zuschuss von 528 € (Vorjahr: 515 €). Die Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern (ca. 4,4 Mio. €) an dem Aufwand im Jahr 2013 (ca. 5,8 Mio. €), der als Berechnungsbasis dient, beträgt ca. 76 %. Als Net-toaufwand des Landkreises pro Fahrschüler und Jahr verbleiben somit 192 € (Vorjahr: 190 €).

Page 48: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 47 -

Der Vergleich zum Vorjahr zeigt folgendes Bild:

Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf

Förderschulen 260.700 € 540.500 € + 279.800 € Weiterführende Schulen 4.129.000 € 5.477.800 € + 1.348.800 €

Ansatz 2015 (inkl. M-Schüler) 4.389.700 € 6.018.300 € + 1.628.600 € Ansatz 2014 4.421.500 € 6.055.600 € + 1.634.100 €

Veränderung zum Vorjahr - 31.800 € - 37.300 € - 5.500 €

Nachfolgend wird die Entwicklung der Fahrschülerzahlen und der Beförderungskosten dargestellt:

3. Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII)

Die Ausgaben und Einnahmen verteilen sich auf die Einzelbereiche:

Ausgaben Einnahmen Zuschussbedarf

Örtlicher Träger SGB XII 3.526.000 € 2.869.000 € 657.000 € Überörtlicher Träger SGB XII 70.000 € 70.000 € 0 €

3.596.000 € 2.939.000 € 657.000 €

7.000

7.500

8.000

8.500

9.000

9.500

2.500.000 €

3.000.000 €

3.500.000 €

4.000.000 €

4.500.000 €

5.000.000 €

5.500.000 €

6.000.000 €

2001 2003 2004 2007 2009 2010 2012 2013 2014 2015

2000/01 2002/03 2003/04 2006/07 2008/09 2009/10 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15

Fahrschüler

Bef

örde

rung

skos

tn

Beförderungskosten Fahrschüler

Page 49: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 48 -

Die Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet.

Örtlicher Träger SGB XII (Landkreis)

Landkreise und kreisfreie Städte sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe und erledigen diese Aufgabe in eigener Verantwortung. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Die Aufgaben gliedern sich in fünf Schwerpunkte:

- Hilfe zum Lebensunterhalt, - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, - Hilfe zur Pflege, - Krankenhilfe, - Hilfen in anderen Lebenslagen und bei besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Bei Ausgaben von 3.526.00 € beträgt der Zuschussbedarf heuer 657.000 €.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Sie umfasst sowohl laufende Leistungen als auch einmalige Beihilfen. Die Zahl der Fälle ist in den letzten 4 Jahren von 60 auf 97 gestiegen. Diese Zunahme schlägt sich auch im Aufwand nieder. Es wer-den Ausgaben von 425.000 € und Einnahmen von 17.000 € erwartet. Die Nettobelastung liegt also bei 408.000 € (Vorjahr 325.500 €).

Hilfe zur Pflege

Die Hilfen für die ambulante Pflege erfordern in den Pflegestufen I, II, III, den ergänzen-den Leistungen sowie für die sog. Bestandsfälle 35.000 €. Hinzu kommen Ausgaben für ambulant betreute Wohngemeinschaften und 24-Stunden-Betreuungen in Höhe von ca. 90.000 €. Einnahmen sind hier nicht zu erwarten. Leichte Entlastung könnten allen-falls Leistungen der Pflegekassen bei Patienten mit Bedarf unterhalb von Pflegestufe I bringen.

Ein großer finanzieller Unsicherheitsfaktor in diesem Bereich sind Schwerstpflegebedürf-tige, die in ambulanter 24-Stunden-Betreuung gepflegt werden. Hier können ungedeckte Kosten von 3.000 € pro Monat und mehr entstehen, die vom Landkreis als örtlichem Trä-ger zu übernehmen sind. Im Vergleich zur stationären Unterbringung in einem Pflege-heim (deren Kosten der Bezirk als überörtlicher Träger übernehmen würde) sind Ge-samtkosten dennoch niedriger.

Krankenhilfe, Hilfen für die Gesundheit

Bedürftige Personen, die weder über eine gesetzliche, noch eine freiwillige oder eine pri-vate Versicherung krankenversichert werden können, erhalten Krankenhilfe nach dem Kapitel 5 des SGB XII.

Page 50: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 49 -

Die Hilfe wird in der Regel über § 264 SGB V abgewickelt. D. h., dass die Hilfeberechtig-ten eine Krankenkasse wählen, die dann die Abrechnung übernimmt und die Aufwen-dungen vom Sozialamt ersetzt bekommt. Derzeit haben wir aktuell 26 Personen, die Krankenhilfe auf diese Weise erhalten. Wegen der allgemeinen Versicherungspflicht und der Pflichtversicherung bei ALG II-Bezug mit der Möglichkeit, sich anschließend freiwillig zu versichern, wird der anspruchsberechtigte Personenkreis zunehmend geringer.

Hinzu kommen Personen, die bei Notfallbehandlungen Anspruch auf Krankenhilfe haben. Der Bedarf für solche Fälle ist bei der Haushaltsplanung nicht absehbar. Meist sind es wenige Fälle pro Jahr. Allerdings kommen immer wieder sehr kostenintensive Fälle vor.

Insgesamt sind 2015 Ausgaben in Höhe von 141.000 € veranschlagt. 70.000 € entfallen auf delegierte Leistungen des überörtlichen Trägers (Bezirk), für die der Landkreis eine volle Erstattung erhält.

Sonstige Leistungen der Hilfen in besonderen Lebenslagen

Insgesamt sind Ausgaben von 55.000 € veranschlagt. Einnahmen sind hier nicht zu er-warten. Bei dieser Hilfeart sind vor allem die Bestattungskosten mit 35.000 € und die Hil-fe zur Weiterführung des Haushalts mit 15.000 € relevant.

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung nach Kapitel 4 des SGB XII wird auf Antrag gewährt. Nach dem finanziellen Umfang und nach den hilfebe-rechtigten Personen ist die Grundsicherung der wichtigste Einzelbereich der o. g. sozia-len Hilfen. Über die letzten 4 Jahre sind Fallzahlen um gut 30 % auf 630 Zahlfälle ange-stiegen. Bei den Ausgaben fiel der Anstieg mit mehr als 40 % naturgemäß noch höher aus, da sich hier die jährlichen Regelsatzerhöhungen und steigende Unterkunftskosten zusätzlich auswirken. Rentenerhöhungen fangen nur einen Teil davon auf.

Insgesamt sind 2015 für die Grundsicherung 2,85 Mio. € veranschlagt. Das sind 270.000 € mehr als noch 2014 geplant und rd. 135.000 € mehr als 2014 tatsächlich ver-braucht wurden.

Seit 2014 ersetzt der Bund die Aufwendungen für die Grundsicherung vollständig, so dass im Kreishaushalt keine Belastung verbleibt.

Überörtlicher Träger (Bezirk)

Die Bezirke als die sog. überörtlichen Träger der Sozialhilfe können einzelne Aufgaben per Verordnung auf Landkreise und Städte „delegieren“.

Als Delegationsaufgabe sind nur noch der Bereich der stationären Krankenhilfe und die begleitenden Hilfearten verblieben. Die dafür eingeplanten Aufwendungen von 70.000 € wird der Bezirk Oberpfalz in voller Höhe erstatten.

Page 51: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 50 -

4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr / weniger

Einnahmen 16.313.000 € 4.784.000 € + 11.529.000 €

Ausgaben 16.313.000 € 4.784.000 € + 11.529.000 €

Zuschussbedarf 0 € 0 € 0 €

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Hilfeberechtigte Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Bekleidung, Gesundheits- und Körper-pflege sowie Haushaltsgegenstände. Daneben werden die notwendigen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) und sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG), wenn diese im Einzelfall notwendig sind, gewährt. Die einzelnen Leistungen können als Geld-, als Sachleistung oder als Wertgutschein erbracht werden. Der Frei-staat ersetzt dem Landkreis die Aufwendungen im Rahmen des Asylbewerberleistungs-gesetzes vollständig.

Seit dem 01.04.2012 wurden dem Landkreis Regensburg wieder Asylbewerber zugewie-sen, nachdem vorher einige Jahre lang keine Fälle zu betreuen waren. Im vergangenen Haushaltsjahr stieg die Zahl der Personen, die über Asylbewerberleistungen zu versor-gen waren. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Stichtag Anzahl der Asylbewerber 01.01.2013 130 01.01.2014 315 01.01.2015 656 12.03.2015 840

2014 war die „Fluktuation“ mit 656 neu erfassten Personen sehr hoch. Da mit einer sol-chen Entwicklung im Vorfeld nicht zu rechnen war, reichten die Haushaltsansätze 2014 bei weitem nicht. Mit knapp. 9,1 Mio. € Einnahmen und Ausgaben, haben sich die tat-sächlich benötigten Mittel gegenüber der Haushaltsplanung fast verdoppelt.

Für das Jahr 2015 ist von einem Anstieg auf etwa 1.000 Personen bis zur Jahresmitte auszugehen. Außerdem werden ca. 90 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewie-sen, die im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden müssen. Nachdem derzeit die Ver-fahrensdauer bei Anträgen aus verschiedenen Herkunftsländern relativ kurz ist, kann weiterhin eine sehr hohe Fluktuation unterstellt werden. Dieser Entwicklung entspre-chend mussten auch die Ansätze deutlich erhöht werden. Insgesamt sind Ausgaben von rd. 16,3 Mio. € dafür eingeplant. Gut zwei Drittel der Mittel sind für die Unterbringung vorgesehen. Die Einnahmen sind wegen der Kostenerstattung des Freistaats ebenfalls mit 16,3 Mio. € veranschlagt.

Page 52: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 51 -

Ob die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz auch nennenswerte finanzielle Än-derungen im Rahmen dieses Etats mit sich bringen werden, ist derzeit nicht absehbar. Möglicherweise wird die Sachbearbeitung im Vollzug des Asylrechts aufwendiger.

5. Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr / weniger

Einnahmen 2.453.000 € 1.977.000 € + 476.000 €

Ausgaben 7.905.000 € 7.415.000 € + 490.000 €

Zuschussbedarf + 5.452.000 € + 5.438.000 € + 14.000 €

Der Landkreis hat zur Durchführung des SGB II mit der Agentur für Arbeit Regensburg eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter Landkreis Regensburg) gegründet. Das Job-center befindet sich seit September 2014 in den Räumen des Landratsamts Regensburg.

Der Landkreis ist nach dem SGB II zuständig für:

- Leistungen der Unterkunft einschl. Mietkautionen, Umzugskosten, Mietschulden - Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten für Auszubildende - Kinderbetreuung - Schuldnerberatung - Suchtberatung - psychosoziale Betreuung - Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung - Leistungen für Bildung und Teilhabe

An das Jobcenter wurden nur die Leistungen für Unterkunft (inkl. Mietkautionen, Um-zugskosten und Mietschulden), die Leistungen des Schulbedarfs für Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie der Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten für Auszu-bildende übertragen. Die Schuldnerberatung hat der Landkreis seit Jahren mit dem Dia-konischen Werk vertraglich geregelt. Alle anderen Aufgaben werden vom Landkreis selbst wahrgenommen.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich wie folgt entwickelt:

Stichtag Bedarfs-gemeinschaften

Personen Durchschnittliche Personen je Bedarfsgemeinschaft

31.12.2009 2.424 4.592 1,89

31.12.2010 2.172 3.929 1,81

31.12.2011 1.942 3.545 1,83

31.12.2012 1.950 3.465 1,78

31.12.2013 1.997 3.563 1,78

31.10.2014 ca. 1.995 ca. 3.629 1,82

Page 53: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 52 -

Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften sowie der hilfebedürftigen Leistungsemp-fänger ist auch im Jahr 2014 auf konstant niedrigem Niveau verblieben.

Für das Jahr 2015 wird mit einer stagnierenden Entwicklung des Arbeitsmarktes gerech-net. Ein Wachstum für das reale Bruttoinlandsprodukt wird für das Jahr 2014 in Höhe von 1,5 % und für das Jahr 2015 in Höhe von 1,4 % erwartet (Quelle: Institut für Arbeits-markt- und Berufsforschung).

Bei den Ausgaben für Unterkunft und Heizung ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Aufgrund des äußerst knappen Angebots an preiswertem Mietraum im Landkreis Re-gensburg, können Leistungsempfänger auf diesen Wohnraum nicht mehr verwiesen werden.

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 01.01.2011 hat der Landkreis die Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket (BTL) nach dem SGB II, dem SGB XII und nach dem Bundeskindergeldgesetz für Wohn-geld- und Kinderzuschlagsbezieher zu tragen. Die Mehrbelastungen dafür werden über die Belastungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten nach dem SGB II aus-geglichen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst:

- Hilfen für eintägige Klassenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,

- Hilfen für den Schulbedarf,

- Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Mittagsverpflegung,

- Hilfen für ergänzende Lernförderung,

- Übernahme von Kosten von Aufwendungen der Schülerbeförderung und

- Hilfen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Seit September 2011 werden - bis auf die Leistungen des „Schulbedarfspaketes“ für Be-zieher laufender Leistungen nach dem SGB II - alle Hilfen im Landratsamt vollzogen. Für 2015 sind Aufwendungen von insgesamt 284.000 € in den Haushalt eingestellt, die sich auf mehrere Unterabschnitte verteilen.

Kostenerstattung

Der Erstattungssatz für die Kosten der Unterkunft und Heizung betrug bisher 27,6 % und der Zuschlag für das Bildungs- und Teilhabepaket 3,2 % ebenfalls bezogen auf die Leis-tungen für Unterkunft und Heizung. Der Bundesrat hat am 19.12.2014 dem Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen zugestimmt. Damit steigt ab 01.01.2015 die Er-stattungsleistung gem. § 46 Abs. 6 und 7 SGB II um 3,7 %-Punkte an. Die Erstattungs-leistung inklusive Bildungs- und Teilhabepaket beträgt nunmehr 34,5 %. Für den Land-

Page 54: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 53 -

kreis Regensburg resultieren aus der neuerlichen Anpassung der Kostenerstattung 2015 Mehreinnahmen von knapp 265.000 €.

Entwicklung der Belastungen

Die Haushaltsbelastung für den Landkreis aufgrund Leistungen nach dem SGB II sowie (ab 2011) des „Bildungs- und Teilhabepakets“ hat sich wie folgt entwickelt:

Hj. 2011 Hj. 2012 Hj. 2013 Hj. 2014 Hj. 2015 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung € € € € €

Unterkunft und Heizung 6.743.022 6.393.902 6.955.885 7.000.000 7.100.000

Erstattung des Bundes: -2.414.002 -2.289.017 -2.326.417 -1.974.000 -2.453.000

Zwischensumme 4.329.020 4.104.885 4.629.4 5.026.000 4.647.000 Umzug, Kautionen u.dgl. 14.571 38.655 42.519 45.000 45.000 Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung 73.478 84.408 87.828 80.000 125.000

Zwischensumme 4.417.069 4.227.948 4.759.815 5.151.000 4.817.000

Kostenerstattungen 17.577 17.502 28.893 25.000 20.000

Bildungs- und Teilhabepaket 1) 139.707 228.998 250.250 230.000 284.000

Kinderbetreuungskosten 1) 49.932 150.414 133.188 150.000 400.000

Belastungsausgleich Freistaat -920.311 -381.150 -929.776 -800.000 -620.000

Zuschussbedarf 3.703.974 4.243.712 4.242.370 4.756.000 4.901.000

1) seit 2011 in Kraft, Zuordnungen im Laufe des Jahres geändert

15

20

25

30

35

40

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Proz

ent

Jahr

Entwicklung der Erstattungsprozentsätze

Page 55: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 54 -

6. Jugendhilfe

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr / weniger

Einnahmen 5.177.500 € 2.503.500 € + 2.674.000 € Ausgaben 17.606.100 € 13.455.400 € + 4.150.700 €

Zuschussbedarf + 12.428.600 € + 10.951.900 € 1.476.700 €

Für das Haushaltsjahr 2015 ergeben sich unter Berücksichtigung der im Vorjahr ab-zeichnenden Entwicklungen und Fallzahlen insgesamt höhere Ansätze. Es werden Mehrausgaben gegenüber 2014 in Höhe von insgesamt 4,15 Mio. € erwartet.

Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren wesentliche Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorgenommen und hierbei jeweils die Leistungspflicht der Jugendämter erhöht. Aus den Gesetzesänderungen ergeben sich höhere Beratungs-pflichten und im Ergebnis häufig auch Fallzahlensteigerungen für die Jugendhilfe. Sämt-liche Maßnahmen zum Kinderschutz haben unverkennbar auch zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung und staatlicher Einrichtungen hinsichtlich von Kindeswohlgefährdungen und somit zu einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Bei den überwiegend gemeldeten Gefährdungen bestand tatsächlich dringender Handlungs-bedarf und es konnten durch die Schutzmaßnahmen weitere Risiken ausgeschlossen werden. Dies zeigt seit Jahren Auswirkungen im Haushalt sowohl bei den familienstüt-zenden als auch bei den familienersetzenden Hilfen.

Bei der kostenintensiven stationären Heimerziehung von Kinder und minderjährigen Ju-gendlichen waren entgegen dem Trend der vergangenen Jahre in 2014 Minderausgaben gegenüber dem Vorjahr in Höhe von ca. 390.000 € zu verzeichnen. Nachdem jedoch un-begleitete minderjährige Flüchtlinge unterzubringen sind, musste der Ansatz um 2,25 Mio. € angehoben werden. Für das Jahr 2015 wird mit der Zuweisung von ca. 90 weiteren minderjährigen Flüchtlingen gerechnet.

Im Bereich der stationären Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Ju-gendliche hingegen hat sich auch im letzten Haushaltsjahr aufgrund gestiegener Fallzah-len wiederum eine Ausgabensteigerung ergeben, so dass der Ansatz in Höhe von 2,93 Mio. € um fast 850.000 € überschritten wurde. Für 2015 wird aufgrund der weiterhin steigenden Fallzahlen mit Ausgaben in Höhe von 3,9 Mio. € gerechnet.

Die Gesamtzahl der Unterbringungstage bei den stationären Erziehungs- und Eingliede-rungshilfen ist im Jahr 2014 zwischenzeitlich auf 41.459 Tage angestiegen (bedingt durch die Fallzahlensteigerung bei der Eingliederungshilfe). Dies stellt den bisherigen Höchststand seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) im Jahre 1991 dar.

Page 56: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 55 -

Die Schwerpunkte der Jugendhilfe und -pflege liegen in folgenden Bereichen:

Jugendarbeit / erzieherischer Jugendschutz

Im Jahr 2014 haben rd. 5.300 Kinder und Jugendliche in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Winterferien an den Angeboten des Jugendamtes teilgenommen. Dabei waren ins-gesamt 300 Betreuer beteiligt. Das Programm reicht jährlich von Ausflügen bis hin zu Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Schwerpunkt ist jährlich die Prävention gegen Sucht und Gewalt sowie der Umgang mit den neuen Medien, ins-besondere den sozialen Netzwerken. Die jeweiligen Maßnahmen werden in enger Zu-sammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit und den Integrationsfachkräften durchgeführt und mit den eigenen Ferienprogrammen der Gemeinden abgestimmt. Ferner wird bei den Hol- und Bringzeiten darauf geachtet, dass die Ferienangebote den Bedarf der Fami-lien hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen.

Jugendsozialarbeit

Im Rahmen der Jugendsozialarbeit wurden in den letzten Jahren vor allem die berufs-vorbereitenden Maßnahmen „Modul A“ und „ASP“ sowie seit 2012 auch das Schulver-meiderprojekt „Ich darf das“ bei der Lernwerkstatt in Anspruch genommen und gefördert.

Dieses ab 2012 neu geschaffene Projekt in Kooperation mit dem Schulamt, der Stadt Regensburg und der Kath. Jugendfürsorge richtet sich insbesondere an notorische Schulverweigerer der 8. und 9. Klassen im Übergang zu beruflichen Maßnahmen.

Der Landkreis bietet zwischenzeitlich an 17 Schulen Jugendsozialarbeit an. Ab 2015 kommen 3 Stellen an den Realschulen des Landkreises hinzu. Die für die Grundschule Hemau beantragte Förderung wurde abgelehnt, da nach einer Stichtagsprüfung des

22.495 21.158 23.023 24.091

21.769 19.939 21.110 22.074

28.587 29.014 31.211

37.541 40.299 40.359 41.459

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

45.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Entwicklung der Unterbringungstage von 2000 bis 2014 (stationäre Hilfen in Einrichtungen gem. §§ 34, 35a, 41 SGB VIII)

Page 57: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 56 -

Freistaates zu diesem Zeitpunkt der geforderte Migrationsanteil von 20 % nicht erreicht wurde. Aufgrund der aktuellen Migrationsanteile wurde für 2015 erneut Jugendsozialar-beit an Schulen (JAS) beantragt. Der Landkreis trägt bei sämtlichen staatlich geförderten Stellen die Kosten der JAS alleine. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden ist aufgrund eines Beschlusses des Kreistages nicht vorgesehen. Hierdurch soll sichergestellt wer-den, dass Jugendsozialarbeit ohne Berücksichtigung der Finanzkraft des jeweiligen Sachaufwandsträgers nach dem Bedarf an der Schule gewährt wird. Ferner werden dem Markt Regenstauf, der für sein Projekt an der Mittelschule selbst Anstellungsträger ist, die Personalaufwendungen ersetzt.

Der Freistaat beteiligt sich im Jahr 2015 an der Jugendsozialarbeit des Landkreises mit 281.000 €. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Abzug der staatlichen Förderung auf 786.100 €.

Hilfen in Mutter-Kind-Einrichtungen

Junge Mütter ohne familiäre Einbindung werden in Krisensituationen in einer Einrichtung unterstützt. In den letzten Jahren hatte der Landkreis regelmäßig ein bis zwei Fälle zu betreuen. Im Jahr 2013 haben sich aktuell fünf Fälle ergeben, die erst in 2014 wieder be-endet werden konnten. Der Ansatz von 170.000 € wurde deshalb um 67.000 € über-schritten. Aufgrund der derzeitigen Situation werden für 2015 bei dieser Hilfeart 200.000 € angesetzt. Die monatlichen Kosten betragen pro Fall zwischen 2.500 € und 4.000 €.

Kinder in Tageseinrichtungen

Das Angebot der Tagesbetreuung wurde in den letzten Jahren durch die Gemeinden, bedingt durch staatliche Förderprogramme im Krippenbereich überdurchschnittlich aus-gebaut. Diese Entwicklung entspricht dem vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Programm der Familienförderung und trägt deutlich zu den positiven Standortfaktoren im Landkreis Regensburg bei.

Die Kosten der Tagesbetreuung für Familien mit geringen Einkommen werden zum Teil aus dem Jugendhilfehaushalt und zum Teil über kommunale Eingliederungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II getragen. Im Rahmen der Jugendhilfe wurde für 2015 aufgrund der Fallzahlenentwicklung ein Betrag in Höhe von 290.000 € veranschlagt und im Rahmen des SGB II ein weiterer Ansatz von 400.000 € berücksichtigt. In diesen Beträgen sind die staatlichen Elternbeitragszuschüsse und die Auswirkungen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz beachtet. Im Rahmen dieser Leistungen werden die Kosten für Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhorte und Mittags- und Nachmittagsbetreuung übernommen.

Page 58: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 57 -

Förderung von Kindern in Tagespflege

Die qualifizierte Tagespflege im Landkreis Regensburg ist nach wie vor ein Bestandteil des Betreuungsangebotes. Viele Mütter steigen bereits nach einem Jahr Erziehungsur-laub wieder in den Beruf ein. Ca. 90 % der Tagespflegekinder sind unter drei Jahre alt. Im Schnitt werden ca. 80 bis 90 Kinder in Tagespflege betreut.

Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer und soziale Trainingskurse

Die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes, Honorarkräfte und freie Träger führen Betreu-ungsweisungen und Erziehungsbeistandschaften durch. Aufgrund der aktuellen Fallzah-len, gestiegener Entgelte und Honorare sowie der Anforderungen durch das Jugendge-richt werden derzeit ca. 50 laufende Fälle geführt, so dass der Ausgabedarf bei den am-bulanten Erziehungshilfemaßnahmen unverändert bei 300.000 € liegt.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist die Hilfeform, die es dem Jugendamt ermög-licht, die Eltern individuell in ihren erzieherischen Kompetenzen zu stärken und so Fami-lien ersetzende Hilfen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Im Jahr 2014 wur-den 109 Familien mit insgesamt nahezu 300 Kindern betreut. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist es notwendig, den Ansatz von 740.000 € auf 900.000 € zu erhöhen.

Vollzeitpflege

Im Rahmen der Vollzeitpflege werden sowohl Pflegegelder für Fälle in eigener Zustän-digkeit als auch Pflegefälle mit Kostenerstattung (§ 86 Abs. 6 SGB VIII) gewährt. Bei den Einnahmen aus der Kostenerstattung und den Kostenbeiträgen der Eltern wurden die Ansätze um 50.000 € erhöht, da noch Beträge für 2014 ausstehen. Die Ausgaben für die Pflegegeldaufwendungen steigen durch die höheren Fallzahlen ebenfalls. Ursächlich hierfür sind vor allem Fallübernahmen von anderen Jugendämtern. Insgesamt wird sich der Zuschussbetrag von 590.000 € auf 670.000 € erhöhen.

Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung

Bei den stationären Hilfen waren in den Jahren 2008 bis 2012 kontinuierlich Fallzahlen-steigerungen zu verzeichnen. Die Maßnahmen zur Früherkennung von Kindeswohlge-fährdungen zeigten hier Wirkung und ein Eingreifen war zwingend erforderlich. In den Jahren 2013 und 2014 war u. a. durch den Wegzug zweier Großfamilien aus dem Land-kreis ein deutlicher Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen

Zum 31.12.2014 waren insgesamt 52 Kinder und Jugendliche vollstationär unterge-bracht. Die Ausgaben bei der Heimerziehung haben sich dadurch von 2,94 Mio. € auf 2,34 Mio. € im Jahre 2014 (Rechnungsergebnis) reduziert.

Die Einnahmen aus der Kostenbeteiligung des Freistaates und der Bezirke an den stati-onären Heimkosten betragen aufgrund der gesetzlichen Festbetragsregelung seit 2009

Page 59: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 58 -

unverändert 315.000 €; eine Anpassung der Erstattungsleistungen an die seit Jahren kontinuierlich gestiegenen stationären Jugendhilfeaufwendungen erfolgte jedoch nicht.

Aufgrund der aktuellen Informationen der Regierung der Oberpfalz und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie der Planungen des Kreisjugend-amtes ist davon auszugehen, dass im Jahre 2015 zwischen 40 und 80 unbegleitete Min-derjährige in stationären Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Regensburg zu betreuen und zu versorgen sind. Bei der stationären Erziehungshilfe ist deshalb mit Aufwendungen in Höhe von bis zu 2.500.000 € und im Bereich der vorläufigen Inobhutnahme mit Aus-gaben in Höhe von bis zu 100.000 € zu rechnen.

Die Ausgaben für die unbegleiteten Minderjährigen werden in der Regel durch die vom Bundesverwaltungsamt zu bestimmenden erstattungspflichtigen Träger ersetzt.

Ambulante, teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

Wie in den letzten Jahren gab es auch 2014 einen weiteren Anstieg der Jugendhilfekos-ten bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII auf inzwischen fast 2,6 Mio. €. Hierbei wurde der Ansatz um rd. 0,63 Mio. € überschritten. Aufgrund der aktuellen Kenntnisse muss eine Anpassung auf 2,7 Mio. € vorgenommen werden. Derzeit befinden sich 54 (Vorjahr: 44) Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen mit Tagessätzen zwischen 150,00 € und 250,00 €.

Der Ansatz bei den HPT-Unterbringungen beträgt nunmehr 420.000 € (Vorjahr 410.000 €). Die Fallzahlen sind hier - entgegen dem Trend bei den stationären Hilfen - erstmals seit drei Jahren wieder rückläufig.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass durch die Anforderungen der Inklusion das Kreisju-gendamt vermehrt Schulbegleiter für seelisch behinderte Kinder zu bewilligen hat. 2014 wurden rd. 630.000 € ausgegeben. Die Tendenz ist auch hier weiterhin steigend, so dass 650.000 € (Vorjahr: 450.000 €) veranschlagt werden mussten.

Hilfen für junge Volljährige

Bei den Hilfen für junge Volljährige hat nach einem kontinuierlichen Anstieg der Fallzah-len bis zum Jahre 2013 mittlerweile ein Rückgang stattgefunden. Zum 31.12.2014 waren „nur“ noch 18 (Vorjahr: 23) stationäre Fälle zu verzeichnen. Die Ausgaben werden sich dennoch von 1.088.000 € auf 1.163.000 € erhöhen.

Zuschüsse für sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe

Der Landkreis fördert auch 2015 Projekte zur schulischen und beruflichen Integration Ju-gendlicher. Mit diesen Maßnahmen, die seit Jahren durch den Freistaat und dem Euro-päischen Sozialfonds zum Teil erheblich unterstützt werden, wird erfolgreich der Jugend-arbeitslosigkeit begegnet. Es wird hierfür ein Ansatz in Höhe von 155.000 € eingeplant.

Page 60: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 59 -

Förderung der Schwangerenberatung

Der Landkreis fördert die beiden Schwangerenberatungsstellen in Regensburg. Für 2015 sind für Donum Vitae und Pro Familia insgesamt 78.000 € vorgesehen.

7. Kreisklinik Wörth a. d. Donau

Für das Wirtschaftsjahr 2015 schließt der Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg mit einem Überschuss von 45.000 € ab.

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr / weniger

Erträge 32.702.900 € 25.129.900 € + 7.573.000 € Aufwendungen 32.657.900 € 25.083.900 € + 7.574.000 €

Ergebnis + 45.000 € + 46.000 € - 1.000 €

Für die Jahre 2011 bis 2014 wurden folgende Betriebsergebnisse ermittelt:

Schätzung für 2015 GuV-Rechnung 2014

GuV-Rechnung 2013

GuV-Rechnung 2012

+ 45.000 € ca. - 450.000 € + 14.445 € + 5.011 €

Bei der Kreisklinik Wörth a. d. Donau wird 2015 ein Überschuss von rd. 45.000 € erwar-tet, der in die Rücklagen eingestellt werden soll. 2014 wird mit einem Fehlbetrag von rd. 450.000 € abschließen, der aus Rücklagen gedeckt wird.

DKLR Dienstleistungsgesellschaft der Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg mbH

Mit Beschluss vom 24.10.2003 gründete der Landkreis die DKLR Dienstleistungsgesell-schaft. Ziel des Unternehmens ist es, durch flexiblere, auf krankenhausspezifische Erfor-dernisse zugeschnittene Leistungserbringung die Wirtschaftlichkeit der Kreiskrankenhäu-ser zu verbessern und die Wettbewerbsbedingungen denen der privaten Krankenhaus-träger anzugleichen. Der Gesellschaftsvertrag der DKLR wurde am 18.12.2003 notariell beurkundet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 15.06.2004.

Die Gesellschaft beschäftigt rechnerisch 55,788 Vollzeitkräfte (VK). Davon werden 55,452 VK bei der Kreisklinik Wörth a. d. Donau, 0,210 VK beim Krankenhaus Eichstätt und 0,126 VK beim Landratsamt (Reinigung) eingesetzt. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Krankenhausdirektor.

Page 61: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 60 -

Wirtschaftsplan der DKLR

Erfolgsplan 2015 2014

1. Umsatzerlöse 1.986.800 € 2.078.400 €

2. Sonstige betriebliche Erträge (Erstattung U1, BfA) 5.000 € 2.400 €

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100 € 100 €

4. Personalaufwand 1.887.200 € 1.965.800 €

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.200 € 3.500 €

6. Andere betriebliche Aufwendungen 81.100 € 67.200 €

7. Steuern 6.500 € 11.900 €

8. Jahresüberschuss 15.900 € 32.500 €

Im Investitionsprogramm sind für die Beschaffung beweglicher Anlagegüter 1.000 € vor-gesehen. Die Finanzierung erfolgt mit Eigenmitteln.

Medizinisches Versorgungszentrum gemeinnützige GmbH der Kreisklinik Wörth/Donau

Mit Beschluss vom 29.07.2013 gründete der Landkreis die Medizinisches Versorgungs-zentrum gemeinnützige GmbH der Kreisklinik Wörth a. d. Donau. Gegenstand des Un-ternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Erbringung ambulanter, fachübergreifender vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Der Gesellschaftsvertrag des MVZ wurde am 06.08.2013 notariell beurkundet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 09.08.2013.

Derzeit verfügt das MVZ über einen halben fachärztlich-internistischen Vertragssitz für Lungen- und Bronchialheilkunde sowie einen halben Anästhesiesitz. Dieser halbe Anäs-thesiesitz ist wiederum aufgeteilt auf Anästhesie und Schmerztherapie. Die Geschäfts-führung erfolgt durch den Krankenhausdirektor.

Wirtschaftsplan des MVZ

Erfolgsplan 2015 2014

1. Umsatzerlöse 321.000 € 316.800 €

2. Sonstige betriebliche Erträge (Erstattung U1, BfA) 0 € 0 €

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100 € 100 €

4. Personalaufwand 179.800 € 143.300 €

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

31.500 € 27.500 €

6. Andere betriebliche Aufwendungen 92.300 € 79.200 €

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.100 € 5.900 €

8. Steuern 3.000 € 3.000 €

9. Jahresüberschuss 7.400 € 58.000 €

Page 62: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 61 -

Im Vermögensplan sind für die Beschaffung von Anlagegüter 3.000 €, für den Kauf eines halben chirurgischen Vertragssitzes 100.000 € und für Tilgungen 29.000 € vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mit Eigenmitteln in Höhe von 32.000 € und einem Darlehen von 100.000 €.

8. Krankenhausumlage

Ansatz 2014 3.244.000 € Ansatz 2015 3.060.000 € Erhöhung - 184.000 €

Der Freistaat belässt die Mittel der Krankenhausförderung weiterhin bei 500 Mio. €. Im Unterschied zu früher wird seit 2014 der Kommunalanteil von 250 Mio. € in voller Höhe über die Krankenhausumlage erhoben. Die örtliche Beteiligung zu eigenen Investitionen entfällt seit 2014. Diese Regelung führt bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erhöhten Umlagezahlungen. Entlastet werden die Kommunen, die viele Investitionen bei eigenen Krankenhäusern durchführen müssen.

Die Krankenhausumlage wird zu 50 % nach der Umlagekraft und zu 50 % nach der Ein-wohnerzahl auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden verteilt. 2015 sind 0,845988049 % der Umlagekraft und 9,246355342 € je Einwohner zu zahlen. 2014 wa-ren von den Kommunen höhere Beträge aufzubringen, da noch eine Abrechnungsdiffe-renz aus Vorjahren bei der „örtlichen Beteiligung“ auszugleichen war.

9. Verein für Naherholung im Raum Regensburg e. V.

Der Naherholungsverein, dem neben dem Landkreis und der Stadt Regensburg 32 Ge-meinden und weitere 16 fördernde Mitglieder angehören, hat sich zum Ziel gesetzt, die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Regensburg zu verbessern und dabei die steigenden Anforderungen an eine aktive Freizeitgestaltung in der wirt-schaftlich starken und dynamischen Region Regensburg zu berücksichtigen. In diesem Sinne wurden und werden vom Verein Erholungsgebiete erworben, erschlossen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und betreut. In den vergangenen Jahren wurde mit dem Erweiterungsbau des Jugendzeltplatzes in Kallmünz begonnen. Die Fer-tigstellung der Baumaßnahme erfolgt im Jahr 2015.

Weiterhin wurde ein Erholungskonzept für das Naherholungsgebiet „Guggenberger See“ in Auftrag gegeben und Instandsetzungsarbeiten am Naabtalradweg, am Trimmpfad und Waldspielplatz Keilberg sowie am Bootswanderweg Regen getätigt. Im Rahmen des Er-holungskonzeptes „Guggenberger See“ werden Maßnahmen für die künftige naturnahe Nutzung des Hauptsees und der Nebenseen sowie die Möglichkeiten und der Umfang der infrastrukturellen Erschließung betrachtet und konkrete Lösungsansätze für eine

Page 63: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 62 -

mögliche erweiterte Nutzung erarbeitet. Das Erholungskonzept wird im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen und bildet die Grundlage für die Entscheidungsträger des „Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e. V.“ zur Weiterentwicklung des Naherholungs-gebiets und damit verbundenen Planungsaufträgen.

Die weitere Entwicklung des Vereins für Naherholung und die künftigen Projekte werden in der Sitzung der Vorstandschaft und in der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2015 diskutiert.

Der Beitrag des Landkreises zum Verein für Naherholung beziffert sich auf 97.800 €.

10. Regionalentwicklung

Regionalmarketing

Der Landkreis ist Mitglied beim Regionalmarketing Oberpfalz e. V. Die Geschäftsführung liegt bei der Regierung der Oberpfalz. Der Verein hat das Ziel, die Oberpfalz als attrakti-ve Region zu präsentieren, zu vermarkten und ihr Image zu verbessern.

Regionalentwicklung

Die Regionalentwicklung des Landkreises Regensburg initiiert und organisiert unter-schiedliche Maßnahmen zur regionalen Entwicklung des Landkreises mit dem Ziel, die Lebensqualität in der Region zu erhöhen, das Profil des Landkreises Regensburg mit ge-zielten Projekten zu schärfen und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Dazu werden die Gemeinden, Vereine, Verbände und weitere landkreisweite Organisationen konzepti-onell beraten und bei der Durchführung begleitet. Darüber hinaus unterstützt die Regio-nalentwicklung die Projektträger bei der Erstellung der Finanzierungspläne und der För-dermittelrecherche.

Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für den Bereich Leader in ELER und Fördermittelberatung für Projekte

Im Landkreis Regensburg wurde der Teilraum nördlich der Donau als LEADER-Region für den Förderzeitraum 2007 - 2013 ausgewählt. Die bewilligten Projekte der Förderperi-ode werden bis spätestens 30.06.2015 abgeschlossen und abgerechnet. Dabei werden Gemeinden und Projektträger bei der Abrechnung und der Erstellung der Verwendungs-nachweise unterstützt.

Für die neue Förderperiode 2014 - 2020 hat der Landkreis beantragt, das gesamte Landkreisgebiet als Förderregion anzuerkennen. Dazu wurde beim Ministerium für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten ein umfassendes regionales Entwicklungskonzept eingereicht. Dem Antrag wurde inzwischen entsprochen.

Page 64: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 63 -

Das regionale Entwicklungskonzept ist Fördervoraussetzung für den Zugang zum ELER-Fonds und entspricht den neuen EU-Zielsetzungen. Damit können Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums in Kooperation mit den Gemeinden, Vereinen, Verbänden oder weiteren Investoren umgesetzt werden.

Im Rahmen der Regionalentwicklung werden im Jahr 2015 Projekte sowohl von Gemein-den als auch weiteren Projektträgern bei der konzeptionellen Entwicklung, bei der Um-setzung und der Erschließung von Fördermitteln beraten und unterstützt. Insbesondere werden Einzelvorhaben vernetzt und in die regionale Gesamtstrategie des Landkreises eingebunden. Die Projektauswahl im Landkreis erfolgt durch ein eigens gegründetes Entscheidungsgremium, die „Lokale Aktionsgruppe“, unter dem Dach des Vereins „Regi-onalentwicklung Landkreis Regensburg e. V.“, dem Vertreter von Kommunen, Wirt-schafts- und Sozialpartnern angehören. Die Projekte werden bis zu 50 % gefördert, bei Kooperationsprojekten ist ein Fördersatz bis zu 60 % möglich.

Weiterhin werden Gemeinden, Vereine und weitere Projektträger von der Regionalent-wicklung zu weiteren Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten beraten bzw. zu den zuständigen Fachstellen begleitet.

Im Rahmen der „Offensive Bayern Regional“ des Ministeriums der Finanzen, für Landes-entwicklung und Heimat, sollen die Regionen durch ein Regionalmanagement und Regi-onalmarketing unterstützt werden. Dazu wird gemäß des bayerischen Programms zur Umsetzung von Projekten durch das Regionalmanagement in Zukunftsthemen der Lan-desentwicklung (Förderrichtlinie Regionalmanagement vom 09.12.2014, Inkrafttreten 01.01.2015) ein Antrag in Form eines Handlungskonzeptes an das StMFLH gestellt.

11. Unterhalt der Kreisstraßen

Ansatz 2015 Ansatz 2014 mehr/weniger

Einnahmen 913.000 € 939.100 € -26.100 € Ausgaben 4.233.200 € 3.681.100 € +552.100 €

Zuschussbedarf 3.320.200 € 2.742.000 € +578.200 €

Der Freistaat Bayern hat den Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund bei 52,5 % belassen. Der Landkreis erhält für 2015 eine Zuweisung für den Straßenunterhalt von 725.000 € (+ 8.000 €).

Neben den Personalkosten (1.715.600 €) bildet das Deckenbauprogramm den größten Ausgabenblock. Hierfür sind 870.000 € (2014: 700.000 €) eingeplant.

Page 65: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 64 -

Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

Kreisstraße R 4 Kreisverkehr OD Hohengebraching 205.000 € Kreisstraße 32/39 Wolfsegg – R 22 135.000 € Kreisstraße R 13 St 2235 – Bergstetten und BAB Brücke 80.000 € Kreisstraße R 18 Benhof bis R 26 bei Hainsacker 200.000 € Kreisstraße R 35 Birnbach – Landkreisgrenze + OD Schierling 250.000 €

Gesamt: 870.000 €

Der Aufwand für den Unterhalt der Brückenbauwerke wird auf 350.000 € geschätzt (Vor-jahr 250.000 €). Es ist die Sanierung der Brücke bei Schafbruckmühle geplant. Für den Winterdienst werden - wie 2014 - 350.000 € veranschlagt.

12. Abfallentsorgung im Landkreis

Ansatz 2015 Ansatz 2014 Ergebnis 2013

Einnahmen 14.791.800 € 14.218.600 € 13.824.488,20 € Ausgaben 14.791.800 € 14.218.600 € 13.824.488,20 €

Abgleich 0 € 0 € 0 €

Die Abfallentsorgung des Landkreises Regensburg gliedert sich in folgende Bereiche:

- Haus- und Sperrmüllabfuhr, - Kommunale Wertstoffhöfe, - Wertstofferfassung im Rahmen der dualen Systeme, - Mülldeponie Posthof, - Kompostierung.

Mit gut 14,8 Mio. € liegen die Ansätze für die Abfallentsorgung über dem Vorjahresni-veau.

a) Haus- und Sperrmüllentsorgung

Die Einnahmen und Ausgaben für die Haus- und Sperrmüllentsorgung sind mit 11.279.700 € veranschlagt. Zur vollständigen Deckung der Ausgaben ist es 2015 not-wendig, höhere Mittel aus der Sonderrücklage in Höhe von 257.200 € zu entnehmen. Die Gebühren für die Haus- und Sperrmüllentsorgung sind noch kostendeckend und bleiben weiterhin unverändert.

Die Einnahmen aus der Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier können aufgrund steigender Preise mit 1.380.000 € geringfügig höher als im Vorjahr angesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass sich der Altpapierpreis voraussichtlich während des Haushaltsjahres auf diesem Niveau hält. Die Ausgaben für die Altpapiersammlung be-tragen rd. 1,25 Mio. €, was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht.

Page 66: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 65 -

Das Entsorgungsentgelt an den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) muss in diesem Jahr mit ca. 3.485.000 € (+ 576.000 €) angesetzt worden. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Gebühren durch ZMS von 96,00 €/t auf 115,00 €/t. Die Kosten für das Einsammeln und Transportieren des Rest- und Sperrmülls sind ge-genüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben.

Die Gemeinden entlasten den Landkreis bei der Erfassung und Verwaltung der an-schlusspflichtigen Grundstücke. Der Aufwand für diese Tätigkeiten wird erstattet. Die Gemeinden erhalten hierfür ca. 745.000 €.

Bei der Verwertung von Grüngut aus privaten Grundstücken durch Vertragsunterneh-men wird mit keinem größeren Anstieg der Mengen gerechnet. Mit 712.000 € liegen die Ansätze etwas unter denen des Vorjahres.

Bei den übrigen Ausgaben sind Abweichungen im üblichen Rahmen zu erwarten, die vorrangig auf Einwohner- und Mengenveränderungen zurückzuführen sind.

b) Kommunale Wertstoffhöfe

Bei den kommunalen Wertstoffhöfen bewegen sich die Ausgaben für das Jahr 2015 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Einnahmen aller vermarktungsfähigen Wert-stoffe lag 2014 um ca. 25 % über der Veranschlagung; für 2015 werden diese Erhö-hungen nicht berücksichtigt, da mit einer Fortführung dieser Ergebnisse nicht gerech-net wird.

Die anderweitig nicht gedeckten Kosten der kommunalen Wertstoffhöfe werden über die Restmüllgebühren ausgeglichen. Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen reduzieren die Müllmengen, die ansonsten beim ZMS entsorgt werden müssten. Es ist ein Aus-gleichsbetrag von 1.184.500 € erforderlich, das sind ca. 24.000 € weniger als im Vor-jahr.

c) Wertstofferfassung im Rahmen der dualen Systeme

Der Landkreis ist nicht mehr Leistungsvertragspartner der dualen Systeme und erhält nur noch Entgelte für die Mitbenutzung der vorhandenen Sammelsysteme auf den Wertstoffhöfen sowie der Altpapiertonnen von zusammen ca. 1.005.600 €. Die Erstat-tungen für die Mitbenutzung des Papiersammelsystems müssen auch für 2015 wieder neu verhandelt werden; es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Höhe des Ent-gelts wie im Vorjahr ausfällt. Voraussichtlich wird aber eine höhere Entnahme aus der Sonderrücklage von 78.100 € (+ 25.200 €) zum Ausgleich des Defizits notwendig, da die Ausgaben leicht ansteigen.

d) Mülldeponie Posthof

Die Deponie Posthof ist seit dem 25.06.2009 endgültig für Anlieferungen geschlossen. Es werden seither die erforderlichen Nachsorge- und Rekultivierungsmaßnahmen ent-

Page 67: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 66 -

sprechend dem Nachsorgeplan durchgeführt. Der Betriebsaufwand liegt 2015 bei 392.400 € und damit um ca. 8.700 € niedriger als im Vorjahr.

Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt einerseits durch Zinserträge aus der Sonder-rücklage für die Nachsorge und Rekultivierung sowie andererseits durch Entnahmen aus dieser Sonderrücklage.

e) Kompostplätze

Die Ansätze für die Grüngutverwertung fallen mit 712.000 € um ca. 14.700 € geringer als im Vorjahr aus. Die Erträge für gebührenpflichtige Anlieferungen sowie die Ein-nahmen aus dem Verkauf von Kompost können auf Vorjahresniveau angesetzt wer-den. Die Verrechnungsleistungen für die Verarbeitung von Grüngut und sonstiger kompostierbarer Abfälle aus gebührenfreien privaten Anlieferungen aus privaten Grundstücken, die an die öffentliche Abfallbeseitigung des Landkreises angeschlossen sind, betragen 550.000 €. Über eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 85.000 € wird die Deckungslücke geschlossen.

13. Tourismus, Naherholung

Qualitätssicherung, Serviceorientierung und Steigerung der Übernachtungszahlen sind langfristig die wichtigsten Ziele in der Tourismusarbeit des Landkreises, um den Ansprü-chen heutiger Gäste zu genügen und Wertschöpfung in die Region zu bringen. Dabei müssen bestehende Projekte nachhaltig weitergeführt, Netzwerke gepflegt und Chancen für neue Ansätze in der Tourismusarbeit ausgelotet werden.

Das Regensburger Land muss sich insgesamt und stetig als lebenswerte Naherholungs- und Urlaubsregion profilieren und dabei auch die Chancen gemeinsamer Marketingmaß-nahmen mit der Stadt Regensburg ausloten.

Online-Marketing ist im Rahmen der künftigen Maßnahmen eine maßgebliche Säule um sich in „Szene“ zu setzen und den heutigen Gast zu erreichen. Dabei richtet sich der Fo-kus auch auf das umfassende touristische Informationssystem etourist.net4, das nun nach einer durch Schulungen der Gemeinden (und weiterer Nutzer) geprägten Einfüh-rungsphase in den Jahren 2013/2014 auch in sämtliche Webauftritte aller Nutzer imple-mentiert werden muss.

Die Betreuung von neuen Wanderwegen wie auch die zielgerichtete Vermarktung beste-hender Rad-Wander-Wegenetze sowie die konzeptionelle Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen des Bayerischen Jura stellen ebenfalls aktuelle Schwerpunkte dar.

Page 68: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 67 -

Die wichtigsten Handlungsfelder sind:

Online-Marketing

Das datenbankbasierte „Informationssystem“ etouristnet 4 (et4), das z. B. Veranstaltun-gen, Gastgeber , Sehenswertes und Touren online darstellen kann, muss durch Gemein-den und Landkreis regelmäßig inhaltlich be- bzw. überarbeitet werden. Dazu sind regel-mäßige Hilfestellungen und Schulungen von Anwendern wie Gemeinden oder Vereinen nötig. Über neue zeitgemäße Ausgabemodule sollen die eingepflegten Informationen im Laufe des Jahres 2015 in sämtliche Internetseiten der Gemeinden integriert und auch über die Website des Landkreises in professioneller Form „ausgegeben“ werden. Das Tourenportal stellt dabei einen besonderen Schwerpunkt der Dateneinpflege dar, das 2015 angegangen werden soll.

Im Rahmen der neuen EU-Förderphase von „Leader“ ist über das Leaderprogramm ein Online-Marketingprojekt geplant, das 2015 konzeptionell entwickelt und beantragt wer-den soll. In einer serviceorientierten Vertriebs- und Online-Marketing-Offensive sind auf Grundlage einer begleitenden Beratungsoffensive verschiedenste innovative Maßnah-men im Online- und Zielgruppenmarketing vorgesehen.

Netzwerkarbeit

Intensive Netzwerkarbeit mit Gemeinden, Verbänden und Partnern aus Freizeit und Tou-rismus sind wichtige Grundlage erfolgreicher Tourismusarbeit. Da Stadt und Landkreis im touristischen Bereich aufeinander angewiesen sind und über nicht ausgeschöpfte Potenziale verfügen, ist eine engere Zusammenarbeit in ausgewähl-ten Bereichen wichtig. Die Herausarbeitung verstärkter Kooperationsmöglichkeiten mit der Stadt Regensburg ist dabei nach wie vor von Bedeutung und muss weiterhin disku-tiert werden.

Sicherung und Vermarktung der Freizeitwege

Im Rahmen des EU-Förderprogrammes Leader plant der Bayerische Jura ein Aufwer-tungsprojekt zum bedeutenden überregionalen Fünf-Flüsse-Radweg, das 2015 konzepti-onell entwickelt und eingereicht werden soll. Hierbei geht es um die Profilierung des Fünf-Flüsse-Radweges als radtouristisches Leuchtturmprojekt in Ostbayern mittels einer Qualitäts- und Marketingoffensive, bei welchem fünf Landkreise kooperieren. Auch der Jurasteig im Bayerischen Jura, der neue 2014 eröffnete Donaupanoramaweg wie auch die Via Nova im südlichen Landkreis bleiben im Bereich Wandern sowie das Radwegenetz mit einer Vielzahl an markierten Touren Kernpunkte der Arbeit. Ebenso bedarf das Burgensteigprojekt einer nachhaltigen Betreuung - so müssen die Burgen-steige samt neuen Burgenführerangeboten regional und überregional vermarktet und das schulpädagogische Konzept stärker bei den Schulen aufgegriffen werden.

Page 69: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 68 -

Messen, Internet und Werbung

Eine Fülle an Maßnahmen steht jährlich wiederkehrend an, um den Landkreis nach au-ßen und innen hin zu präsentieren und zu bewerben. Der Besuch ausgewählter Tourismusmessen - auch in Kooperation mit der Regensburg Tourismus GmbH oder Alpentouristik Schäfer -, Internetauftritte (Landkreis, Burgenstei-ge, Jurasteig, Fünf-Flüsse-Radweg) wie auch neue Publikationen (z. B. Freizeitmagazin Bayerischer Jura, Flyer Via Nova, Etappenführer Donaupanoramaweg, Burgenführerbro-schüre usw.) sowie eine Vielzahl an Insertionen in Zeitungen und Magazinen sind dabei vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt 2015/2016 wird deutschlandweit und international das Donaumarketing sein, das gemeinsam mit der Deutschen Zentrale für Tourismus und den Landestourismusverbänden umgesetzt wird. Auch der etablierte Tourismustag Bayerischer Jura wird jährlich fortgeführt und 2015 in Kallmünz stattfinden.

14. Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis Regensburg

Am 9. Juli 2014 ist die neue Breitbandrichtlinie des Freistaates Bayern in Kraft getreten, die Klarheit über die Rahmenbedingungen, für alle Gemeinden des Landkreises um 20 % höhere Fördersätze (jetzt 60 und 70 %), eine Verdoppelung des Förderhöchstbetrages und eine deutliche Vereinfachung des Verfahren von 19 auf nur mehr 9 Schritte brachte. Die Grundausrichtung des Förderprogramms, wie etwa die anbieter- und technologie-neutrale Ausschreibung, blieb unverändert.

Das vom Landkreis beauftragte Büro Ledermann hat für alle am Projekt beteiligten Ge-meinden zügig die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet. Zwischenzeitlich sind prak-tisch alle Gemeinden im Förderverfahren. In einigen sehr erfreulichen Fällen werden Teil-bereiche eines Gemeindegebiets eigenwirtschaftlich von einem Telekommunikationsbe-treiber, also ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde ausgebaut.

Seit Februar 2015 gehen nach und nach die konkreten Angebote ein. Dann besteht Klar-heit, wie hoch die Deckungslücken in den Gemeinden sein werden und welcher Anbieter zum Zuge kommen wird. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie, die um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wurde, wird im Landkreis gewiss nicht ausschöpft werden müssen.

Der Ausbau des Breitbandnetzes ist aktuell eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnah-men. Diese kann nur im solidarischen Zusammenwirken von den Gemeinden und dem Landkreis bewältigt werden. Für die weitere Betreuung der Gemeinden wurden daher Ausgabereste gebildet und für das Jahr 2015 zusätzlich 96.000 € in den Haushalt einge-stellt.

Um die bei den Gemeinden verbleibenden Deckungslücken möglichst gering zu halten, hat der Kreistag in seiner Haushaltssitzung am 22. März 2013 beschlossen, sich an den

Page 70: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 69 -

Kosten des Breitbandausbaus zu beteiligen und für die Jahre 2014, 2015 und 2016 je-weils 500.000 € an Erstattungen für die Gemeinden vorzusehen. Es darf darauf hinge-wiesen werden, dass dieser Beschluss zu einem Zeitpunkt gefasst wurde, als für alle Gemeinden noch ein um 20 % geringerer Fördersatz (nur 40 und 50 %) galt.

Es handelt sich hier um freiwillige Leistungen, über deren konkrete Verwendung bzw. Verteilung der für die Begleitung des Breitbandprozesses gebildete Lenkungsausschuss, dem unter anderem alle Fraktionssprecher des Kreistags angehören, noch zu beraten hat. Nach intensiver Diskussion dieser Verteilungsfrage in der Bürgermeisterkonferenz am 03./04. September 2014 in Beilngries bestand Konsens, die für das Jahr 2014 vorge-sehenen 500.000 € auf das Jahr 2015 zu übertragen. Der Kreisausschuss hat dieses Be-ratungsergebnis an der Sitzung am 15.09.2014 bestätigt. Einigkeit bestand auch darin, dass es sinnvoller ist, die Landkreismittel den Gemeinden zu geben, die sie wirklich brauchen als geringe Beträge an alle zu verteilen.

Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung des gesamten Landkreisgebietes mit schnellen Internetverbindungen ist eine vordringliche gesamtpolitische Aufgabe, an der weiterhin intensiv gearbeitet wird. Der Landkreis Regensburg ist auf einem guten Weg um das Ziel schneller Internetverbindungen rasch zu verwirklichen.

15. Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz

Im Jahr 2015 sind Schwerpunkte die Bereiche

- Existenzgründerberatung

- Unternehmenskontakte, -information und -vernetzung/Fachkräftegewinnung

- Ausbildungsoffensive

- Standortmarketing/Leerstandsmanagement

- Energie und Klimaschutz

- E-Mobilität

Existenzgründerberatung:

2015 führt die Wirtschaftsförderung des Landkreises eine Informationsveranstaltung mit dem Themenschwerpunkt Nebenerwerbsgründungen durch. Außerdem betreut sie einen Existenzgründerstammtisch und berät Existenzgründer und Unternehmensnachfolger beim Start in die Selbstständigkeit im Rahmen von Einzelgesprächen. Zusätzlich wird ein Grundlagenworkshop „Buchführung für Existenzgründer“ durchgeführt.

Unternehmenskontakte, -information und -vernetzung/Fachkräftegewinnung:

Betriebsbesuche, zusammen mit dem Jobcenter, Netzwerkveranstaltungen und enge Kooperation mit Gewerbeverbänden und Innungen sind auch 2015 vorgesehen. Zusam-men mit der Agentur für Arbeit und der Stadt Regensburg sollen Fachkräfte für die Regi-

Page 71: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 70 -

on durch verschiedene Aktionen gewonnen werden. Auch das Thema Qualifizierung von Fachkräften wird im Rahmen einer Fort- und Weiterbildungsmesse im April 2015 zum zweiten Mal aufgegriffen.

Ausbildungsoffensive:

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive 2015 werden drei „Aktionstage für Ausbildung“ im Januar bzw. Februar an den Mittelschulen Alteglofsheim, Wörth und Regenstauf und ei-ne Berufsinformationsmesse am Gymnasium Neutraubling für alle Schülerinnen und Schüler der Region organisiert. Eine Ausbildungs- und Praktikumsstellenbörse im Inter-net auf der Homepage des Landkreises bietet rd. 1000 Stellen an. Im Rahmen des Schü-lerpatenprojekts an der Mittelschule Hemau werden weiterhin Jugendliche durch ehren-amtliche Paten auf ihrem Weg zur beruflichen Ausbildung begleitet.

Darüber hinaus wird durch verschiedene Veranstaltungen (z. B. Betriebsbesuche ganzer Schulklassen) die Kooperation der Sonderpädagogischen Förderzentren mit Betrieben im Hinblick auf die berufliche Zukunft der Absolventen unterstützt.

Standortmarketing/Leerstandsmanagement:

Gemeinden werden bei Gewerbeansiedlungen unterstützt. Auf der Homepage gibt es über eine Gewerbeimmobilienbörse Angebote an freien Gewerbeflächen und Gewerbe-immobilien. Darüber hinaus ist die Erstellung einer Standortmappe in Kooperation mit Gemeinden geplant, die an Personen und Unternehmen verteilt werden soll, die Gewer-beflächen und Gewerbeimmobilien in der Region suchen. Im Rahmen des Projekts „Leerstandsmanagement zur lebendigen Orts- und nachhaltigen Landkreisentwicklung“ werden 17 Landkreisgemeinden bei ihrem Bestreben nach Erhalt lebendiger Ortskerne unterstützt. Vorhandene Potenziale werden erfasst und Lösungsansätze aufgezeigt.

Energie und Klimaschutz:

Die Einstellung eines geförderten Klimaschutzmanagers ist geplant. Eine „Arbeitsgruppe Energienutzungsplan Landkreis Regensburg“ wird sich ab Februar 2015 intensiv mit dem Maßnahmenkatalog des Energieentwicklungsplans des Landkreises Regensburg be-schäftigen. Für 2015 ist erneut die Durchführung einer Klimaschutzwoche und die Auslo-bung des „Zukunftspreises für Energie, Umwelt und Klimaschutz“ vorgesehen. In enger Zusammenarbeit mit der Energieagentur Regensburg e.V. werden hier Energieeinspa-rung, Energieeffizienzsteigerung und erneuerbare Energien sowohl bei Unternehmen und Kommunen, als auch bei Schulen und Bürgerinnen und Bürgern der Region themati-siert.

Der Landkreis unterstützt die Kommunale Energie Regensburger Land eG -KERLeG- bei ihren Steuerungs- und Planungsaufgaben im Rahmen der Energiewende im Regensbur-ger Land.

Page 72: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 71 -

E-Mobilität:

Im Rahmen des Ausbaues der E-Mobilität werden mehrere Ladesäulen für E-Fahrzeuge auf Parkplätzen von landkreiseigenen Liegenschaften installiert.

16. GSR Gemeinnützige Gesellschaft zur Stärkung des Regionalbewusstseins im Landkreis Regensburg mbH

Die gemeinnützige Gesellschaft zur Stärkung des Regionalbewusstseins im Landkreis Regensburg hat den Geschäftsbetrieb am 04.12.2003 aufgenommen. Zwecke der GSR sind die Erarbeitung und der Aufbau verschiedener Projekte zur Verbesserung und Stär-kung der Wertschöpfung der Region sowie der Bewusstseinsbildung für die Region, die Förderung der Wertschätzung der Menschen zu ihrer Heimat und die Stärkung der regi-onalen Identität. Zwecke sind ferner die Förderung der Erhaltung der regionalen Kultur-landschaft, die Weiterentwicklung intensiver Lösungswege für eine nachhaltige, ideelle Förderung der Region und die dauerhafte Sensibilisierung der Verbraucher für heimische Produkte, regionale Wirtschaftskreisläufe und ökologische Zusammenhänge.

Weitere Zwecke des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspfle-ge, die Förderung der Jungen- und Altenhilfe, die Förderung kultureller Zwecke, die Förde-rung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Naturschutzes und der Landespflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung der Zwecke der anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Förderung des Sports, der kulturellen Betätigung, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, der Heimatpfle-ge und Heimatkunde und der Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Die Ge-sellschaft ist selbstlos und nicht in erster Linie für eigenwirtschaftliche Zwecke tätig. Ge-genstand des Unternehmens ist nicht die finanzielle und die unmittelbare wirtschaftliche Förderung der Unternehmen in der Region, sondern die Realisierung der o. g. Zwecke. Dies geschieht u. a. durch Organisation von Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit für die Idee, Verantwortung für das Regionalbewusstsein zu übernehmen.

Page 73: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 72 -

Wirtschaftsplan 2015 der GSR

Erfolgsplan 2015 2014

1. Erträge aus Spenden 700.000 € 720.400 € 2. Umsatzerlöse (Annoncen in „Unser Land“) 5.500 € 0,00 € 3. Materialaufwand 15.400 € 0,00 € 4. Sonstige betriebliche Erträge 4.000 € 6.128 € 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Unterstützung von Maßnahmen nach

§ 2 des Gesellschaftsvertrages

850.000 €

789.334 € - Verschiedenes 7.500 € 7.812 €

6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) - 163.400 € - 70.618 €

Die Gesellschaft tätigt 2015 keine Investitionen und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Ge-schäftsführer der GSR ist Leitender Rechtsdirektor Robert Kellner.

17. RLR Gesellschaft für Regionalmarketing im Landkreis Regensburg mbH

Die Gesellschaft für Regionalmarketing im Landkreis Regensburg mbH hat den Ge-schäftsbetrieb am 20.08.2004 aufgenommen. Gegenstand der RLR ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises Regensburg auf dem Gebiet der Regional-vermarktung, insbesondere der Koordination der Aktivitäten von Handel, Handwerk, In-dustrie, Tourismus und anderen Dienstleistern, die Vorbereitung zum Aufbau eines Regi-onalvermarktungsnetzwerkes im Landkreis Regensburg sowie die Durchführung entspre-chender Veranstaltungen und Projekte.

Dazu gehören insbesondere:

- Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe und der regionalen Wirtschaftskraft durch Erstellen eines Regionalkatalogs,

- Eintreten für eine ökonomische Steuerungsabsicht des Landkreises Regensburg auf dem Gebiet der Regionalvermarktung durch Bewirtschaftung des Herkunftszeichens: „Regensburger Land - Nimm’s regional“,

- Aufbau von Regionaltheken und deren Institutionalisierung im Landkreis, - Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Anbieter regionaler Produk-

te im Landkreis Regensburg, - Maßnahmen zur Stärkung und Bündelung regionaler Kräfte.

Die Gesellschaft tritt dabei nicht selbst als Marktteilnehmer auf und betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen.

Page 74: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 73 -

Wirtschaftsplan 2015 der RLR

Erfolgsplan 2015 2014

1. Rohertrag aus Warenumsatz 126.295 € 122.616 € 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 123.190 € 119.801 €

3. Gewinn vor Steuern 3.105 € 2.815 €

Die Gesellschaft tätigt 2015 keine Investitionen. Sie beschäftigt zwei freie Mitarbeiter. Ge-schäftsführer ist Leitender Rechtsdirektor Robert Kellner.

18. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der Landkreis Regensburg ist nach Art. 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahver-kehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personen-nahverkehr. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend der Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN). Die GFN plant, organisiert und finanziert den Regionalbusverkehr für den Land-kreis Regensburg. Den Kern seiner Aufgaben erledigt der Landkreis selbst.

Bereits zum 31.05.1983 - lange vor dem Inkrafttreten des BayÖPNVG im Jahr 1993 - ha-ben sich Stadt und Landkreis Regensburg mit der Gründung der besonderen öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsverbund Regensburg (VVR) verpflichtet, den ÖPNV im Verkehrsraum Regensburg zu fördern, zu unterstützen, Hemmnisse abzubau-en und seine Wirtschaftlichkeit zu stärken. Im Herbst 1984 nahm der Regensburger Ver-kehrsverbund seine Arbeit auf. Seither kann mit einem Ticket, einem Fahrschein und ei-nem Fahrplan das gesamte Angebot genutzt werden.

Die GFN übernimmt den Verlustanteil, der im RVV aus dem Regionalverkehr im Land-kreis Regensburg entsteht. Der Handelsbilanzverlust der GFN wird gemäß Vereinbarung vom 28.02.2011 vom Landkreis Regensburg getragen. Die durch Kreistagsbeschluss vom 11.07.1994 geltende Obergrenze von zwei Prozentpunkten der Kreisumlage ist durch Kreistagsbeschluss vom 17.12.2012 ersatzlos aufgehoben.

Ziel der GFN ist es auch künftig, den Regionalbusverkehr attraktiv zu halten und als Al-ternative zum motorisierten Individualverkehr weiter zu stärken. Dazu sollen u. a. der Regionalbusverkehr in der Öffentlichkeit besser platziert und die neuen technischen Möglichkeiten genutzt werden, wie die Einführung eines rechnergestützten Betriebsleit-systems (RBL), mit dem die Qualität des Regionalbusverkehrs wesentlich verbessert werden kann. Es ermöglicht insbesondere eine bessere Planung und Steuerung des Busverkehrs und eine stets aktuelle Information der Fahrgäste. Die Regierung der Ober-pfalz hat zur Förderung der Investition Ende 2011 den Zuwendungsbescheid erlassen. Daraufhin hat die GFN die Verträge mit den Lieferanten/Anbietern unterzeichnet und ist

Page 75: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 74 -

in die Realisierungsphase eingetreten. Eine Inbetriebnahme des RBL noch in 2015 wird angestrebt.

Wichtig ist besonders ein Busbahnhof als zentraler Verknüpfungspunkt einheitlicher Qua-lität am Hauptbahnhof Regensburg, der den Fahrgästen die Orientierung erleichtert und eine bessere Aufenthaltsqualität bietet. Hier hat die Stadt Regensburg die Planungen aufgenommen.

Der Wegfall der Steinernen Brücke zum 01.08.2008 hat die kurze und direkte Verbindung des nördlichen Landkreises in die Altstadt von Regensburg unterbrochen. Seither müs-sen erhebliche Umwege über die Nibelungenbrücke in Kauf genommen werden, was zum einen die Attraktivität des Busverkehrs beeinträchtigt, zum anderen aber auch zu höheren Betriebskosten führt. Besonders im Interesse der Fahrgäste, die durch die Um-wegfahrten betroffen sind, ist der rasche Bau einer Ersatzbrücke zu fordern.

Im Jahr 2015 soll die Umsetzung des Regionalen Nahverkehrsplans gemeinsam mit den angrenzenden Gebietskörperschaften weitergeführt werden. Dazu gehören die Überar-beitung der Linien 29 und 34 sowie die bedarfsgerechte Erweiterung des Fahrplanange-botes an Sonn- und Feiertagen auf einzelnen Linien (z. B. 12, 28, 21/24). Für Fahrplan-maßnahmen hat die GFN Aufwendungen in Höhe von 120.000 € eingeplant, wobei dem auch Fahrgeldmehreinnahmen entgegenstehen, die aber schwer abzuschätzen sind. In Umsetzung des Nahverkehrsplans hat die GFN bereits vor einigen Jahren das Nacht-bussystem erweitert und Schnellbusse auf einigen Linien eingerichtet.

Der Wirtschaftsplan der GFN für das Jahr 2015 schließt mit einem Fehlbetrag von 4.656.000 €, der durch den Landkreis auszugleichen ist. Zur teilweisen Deckung dieses Defizits wird eine Zuweisung des Freistaates von rd. 1 Mio. € erwartet.

Wirtschaftsplan 2015 der GFN

Erfolgsplan 2015 Plan

2014 Prognose

1. Umsatzerlöse Entgelte aus Verkehrsbedienungsvertrag und Erlöse 17.746.000 € 17.152.000 €

2. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.645.000 € 16.238.000 €

3. Personalaufwand Löhne und Gehälter 462.000 € 451.000 €

4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 69.000 € 39.000 €

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 349.000 € 267.000 € 6. Zuschussvereinbarung RVV 4.877.000 € 4.381.000 €

7. Jahresfehlbetrag 4.656.000 € 4.224.000 €

Page 76: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 75 -

19. Kostenaufkommen des Staatlichen Landratsamtes

Da das Landratsamt Regensburg zum einen Verwaltungsbehörde des Landkreises und zum anderen eine untere staatliche Verwaltungsbehörde ist, spricht man von einer Be-hörde mit Doppelcharakter. Als staatliche Verwaltungsbehörde obliegt dem Landratsamt der Vollzug staatlicher Aufgaben, wie z. B. das Gesundheits- und Veterinärwesen, das Führerschein-, Straßenverkehrs- und Zulassungswesen und auch die Bauaufsicht. Die Ausgaben für die Juristen und Sachbearbeiter werden vom Freistaat Bayern getragen; die Kosten für den Sachbedarf und für das nachgeordnete Personal müssen im Rahmen des Vollzuges staatlicher Aufgaben die Landkreise übernehmen.

Die Landkreise erhalten zur Finanzierung nach Art. 7 FAG pauschale Zuweisungen, die sich an den jeweiligen Einwohnerzahlen orientieren (2015: 3.139.500 €). Eine Spitzab-rechnung findet nicht statt. Weiterhin verbleiben die Einnahmen aus der staatlichen Tä-tigkeit (überlassenes Kostenaufkommen) sowie das Aufkommen an Buß- und Verwar-nungsgeldern.

Im Haushaltsjahr 2014 ist das Kostenaufkommen um insgesamt 285.393,34 € (= 6,47 %) auf 4.698.748,94 € gestiegen.

Mehreinnahmen: - Erteilung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Erlaubnisse nach StVO und Güterkraftverkehrsgesetz - Baugenehmigungen im vereinfachten und normalen Verfahren, techn. Bauaufsicht

Mindereinnahmen: - Wasserrechtliche und naturschutzrechtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Ge-

nehmigungen - Sachverständigenkosten Naturschutzrecht und Bundesimmissionsschutzgesetz so-

wie Wasserrecht - Fleischbeschaugebühren

Nachfolgend wird die Entwicklung des überlassenen Kostenaufkommens sowie der Ver-warnungs- und Bußgelder aufgezeigt:

Kostenaufkommen Verwarnungs- und Bußgelder Ist-Ergebnis Hh.-Ansatz Ist-Ergebnis Hh.-Ansatz

Hj. 2009 3.490.882 € 3.500.000 € 91.390 € 105.000 € Hj. 2010 3.519.857 € 3.150.000 € 96.993 € 95.000 €

Hj. 2011 4.135.288 € 3.700.000 € 180.287 € 105.000 €

Hj. 2012 3.940.219 € 4.300.000 € 128.467 € 130.000 €

Hj. 2013 4.413.355 € 4.000.000 € 127.895 € 126.000 €

Hj. 2014 4.698.749 € 4.250.000 € 116.537 € 126.000 €

Hj. 2015 4.500.000 € 125.000 €

Page 77: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 76 -

B) Vermögenshaushalt

1. Investitionsförderungsmaßnahmen

Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und den übrigen Bereich

Schulzentrum Parsberg - Kostenanteil Beschaffungen Realschule - Kostenanteil Beschaffungen Gymnasium - Kostenanteil Generalsanierung Sporthalle Gymnasium - Kostenanteil Ertüchtigung Brandschutz Gymnasium - Umbau Hausmeisterwohnung Realschule

14.000 € 13.000 € 1.000 € 6.000 €

48.000 €

Investitionskostenzuschuss für die Errichtung einer Solaran-lage für Jugendzeltplatz Zaar 5.000 €

Investitionszuschüsse für Kreisklinik Wörth a. d. Donau 6.226.000 € Investitionszuschüsse zur Errichtung von Sozialwohnungen 250.000 € Kostenbeteiligung Ostumfahrung Niedertraubling 300.000 € Kostenbeteiligung für Oberflächenentwässerungsanlagen 50.000 €

Summe Investitionsförderungsmaßnahmen 6.913.000 €

2. Investitionsmaßnahmen

2.1 Erwerb von Grundstücken Gymnasium Lappersdorf 230.000 € Kreisstraßen 525.000 €

Radwege 180.000 €

Kreisbauhof 600.000 € Ablösung für Deponiegrundstück 49.400 € 1.584.400 €

2.2 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

Dienstgebäude Landratsamt 244.000 € Brand- und Katastrophenschutz 316.000 € Schulamt 3.000 € Realschule Neutraubling 29.000 € Realschule Regenstauf 48.000 € Realschule Obertraubling 6.000 € Gymnasium Neutraubling 124.000 € Berufliches Schulzentrum Regensburger Land 33.000 € Sonderpädagogisches Förderzentrum Hemau 36.000 € Sonderpädagogisches Förderzentrum Neutraubling 38.000 € Sonderpädagogisches Förderzentrum Regenstauf 50.000 € Medienzentrum Regensburger Land 2.000 € Kunstgegenstände 2.000 € Sonstige Jugendarbeit 10.000 € Jugendzeltplatz Zaar / Kallmünz 8.000 €

Page 78: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 77 -

Kreisbauhof Neutraubling 160.000 € Wertstoffhöfe 3.000 € Mülldeponie Posthof 2.600 € Kompostplätze 61.000 € 1.175.600 €

Erläuterungen zu verschiedenen Ausgabepositionen des Vermögenshaushalts:

Schulzentrum Parsberg (Ansatz: 82.000 €)

Mittel in Höhe von 27.000 € sind notwendig für die anteilige Mitfinanzierung der laufenden Beschaffungen für das Gymnasium und die Realschule Parsberg. Kostenanteile für Bau-maßnahmen fallen in diesem Haushaltsjahr an für die Generalsanierung der Sporthalle der Realschule (1.000 €), Brandschutzmaßnahmen am Gymnasium (6.000 €) und den Umbau der Hausmeisterwohnung der Realschule (48.000 €).

2.3 Baumaßnahmen inkl. betriebstechnischer Einrichtungen

Landratsamt - Erweiterung Dienstgebäude I

3.200.000 €

- Sanierung Altbestand Dienstgebäude I (mit Erweiterung) 3.000.000 €

Aufrufanlage für Kfz-Zulassungsstelle 35.000 € Realschule Regenstauf

- Dachsanierung

600.000 €

Gymnasium Lappersdorf - Erweiterung des Gymnasiums

1.000.000 €

Jugendzeltplatz Zaar - Einrichtung einer Küche 12.000 €

Errichtung von E-Tankstellen 170.000 € Kreisstraßen (Bau- und Planungskosten) 4.560.000 € Radwege (Bau- und Planungskosten) 350.000€ 12.927.000 € Summe Investitionsmaßnahmen 15.687.000 €

Zusammenfassung

Summe Investitionsförderungsmaßnahmen 6.913.000 €

Summe Investitionsmaßnahmen 15.687.000 €

Gesamtsumme 22.600.000 €

Page 79: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 78 -

Kreisklinik Wörth a. d. Donau (Ansatz: 6.226.000 €)

Zu Einzelheiten hierzu wird auf die Ziffern 2 bis 5 der Erläuterung zum Vermögensplan der Kreisklinik Wörth a. d. Donau verwiesen (Seite 19 ff. Wirtschaftsplan für Geschäftsjahr 2015).

Investitionszuschüsse zur Errichtung von Sozialwohnungen (Ansatz: 250.000 €)

Der Wohnungsmarkt ist in der Wachstumsregion Regensburg angespannt. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit den Gemeinden Konzepte zu entwickeln, um bezahlbaren Wohn-raum zu schaffen und dem demografischen Wandel angepasste Wohnformen zu entwi-ckeln. Begrüßenswert wären auch Initiativen zum Aufbau alternativer Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, inklusive Wohnmodelle sowie genossenschaftliches Bauen und Bauherrengemeinschaften. Es wurde bereits Kontakt zu den Gemeinden und Woh-nungsbauunternehmen aufgenommen.

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Ansätze: 1.175.600 €)

Der Schwerpunkt der Geräte- und Möbelbeschaffung liegt mit 316.000 € beim überörtli-chen Brand- und Katastrophenschutz. Hier waren insbesondere die Generalüberholung der Atemschutzübungsstrecke mit 85.000 € und Investitionen im Zusammenhang mit dem Digitalfunk (147.000 €) zu berücksichtigen. Für die Büroausstattung des Landratsamtes sind 59.000 € und für die IT-Ausstattung 185.000 € erforderlich. Im Bildungsbereich sind Beschaffungen in Höhe von 367.000 € vorgesehen. Die Fahrzeug- und Geräteausstattung des Kreisbauhofes ist mit 160.000 € eingeplant.

Dienstgebäude I (Altmühlstraße 3) – Erweiterung (Ansatz: 3.200.000 €)

Die Erweiterung des Dienstgebäudes I verursacht Mehrkosten von 3.200.000 € (Gesamt-kosten: ca. 25.665.000 €). Der Neubau wurde im September 2014 bezogen.

Dienstgebäude I (Altmühlstraße 3) – Generalsanierung und Erweiterung (Ansatz: 3.000.000 €)

Für die Jahre 2014 bis 2016 ist die Generalsanierung des Bestandsgebäudes des DG I (inkl. Erweiterung) mit einem Kostenaufwand von insgesamt 10.000.000 € geplant. Im Haushalt 2015 sind hierfür 3.000.000 € angesetzt. Weitere Baukosten sind für 2016 (3.950.000 €) vorgesehen.

In den Kreishaushalt 2014 war zur teilweisen Finanzierung der Maßnahme ein zweckge-bundener zinsverbilligter Kredit für energetische Sanierungen in Höhe von 1.500.000 €

Page 80: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 79 -

eingestellt. Wie geplant soll 2015 eine weitere Kreditaufnahme aus diesem Förderpro-gramm in Höhe von 2.000.000 € erfolgen. Die Rückzahlung dieses Förderkredits ist in ei-nem Zeitraum von 10 Jahren geplant. Dabei kann voraussichtlich ein Tilgungszuschuss beansprucht werden.

Dachsanierung der Realschule Regenstauf (Ansatz: 600.000 €)

Das Dach auf dem Klassentrakt der Realschule muss erneuert werden. Die Kostenschät-zung dafür beträgt 600.000 €. Der Kreisausschuss hat der Durchführung dieser Maßnah-me am 02.03.2015 zugestimmt.

Erweiterung des Gymnasiums Lappersdorf (Ansatz: 1.230.000 €)

Das Schulgebäude wurde zum Schuljahr 2012/2013 in Betrieb genommen. Auf Grund der regen Schülernachfrage, soll das Gebäude erweitert werden. Es wird mit Kosten für die Baumaßnahme von insgesamt 3,73 Mio. € gerechnet. 2015 sind Grunderwerbskosten von 230.000 € und Planungs- und Baukosten von 1.000.000 € veranschlagt.

Errichtung eines neuen Kreisbauhofs (Ansatz: 600.000 €)

Der bestehende Kreisbauhof in Neutraubling wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb ist die Verlagerung des Kreisbauhofs notwendig. Die Gesamtkosten be-laufen sich auf geschätzt 5,6 Mio. €. 2015 fallen dafür Grunderwerbskosten von 600.000 € an. 2016 und 2017 ist die Errichtung des Gehöfts vorgesehen.

Straßen- und Radwegebauten einschließlich Grunderwerb und Kostenbeteiligungen (Gesamtkosten: 5.965.000 €)

Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Wirtschafts-standort und Motor wirtschaftlichen Wachstums. Gerade den Straßen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Über sie werden heute fast 90 % des Personenverkehrs und 70 % des Güterverkehrs abgewickelt.

Der Kreistag hat am 08.12.2014 das nachfolgende Straßenbauprogramm 2015 beschlos-sen. Es umfasst 10 Vorhaben mit Bau- und Planungskosten in Höhe von 4.530.000 € und Kostenbeteiligungen in Höhe von 350.000 €. An Grunderwerbskosten sind 520.000 € vor-gesehen, die sich aufteilen in 450.000 € für Straßen und 70.000 € für Radwege.

Page 81: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 80 -

Maßnahme Bau- Ansätze Ansatz Hj.

kosten Vorjahre Hj. 2015 2016 ff. - in € -

R 4 BA: R 20 - Seedorf - St. 2143 810.000 0 810.000 0

R 8 BA: Oberbauverstärkung Mötzing 2.400.000 0 1.100.000 1.300.000

R 9 BA: Ausbau der Kreisstraße Hellkofen - Taimering 860.000 0 860.000 0

R 18 BA: Eitlbrunn - R 21 900.000 0 450.000 450.000

R 22 BA: Ausbau der Kreisstraße Trischlberg - Kürnberg 1.100.000 0 1.100.000 0

R 30 BA: Ostumfahrung Niedertraubling 3.280.000 240.000 10.000 3.030.000

R 31 BA: Kreisverkehr bei Nittendorf 400.000 0 200.000 200.000

Gesamt 9.750.000 240.000 4.530.000 4.980.000

Die Kostenbeteiligungen betreffen die Ostumfahrung Niedertraubling mit 300.000 € (Aus-bau der Staatsstraße durch die Gemeinde Obertraubling in Sonderbaulast) sowie die Oberflächenentwässerung der R 6 im Bereich der Ortsdurchfahrt Bernhardswald (50.000 €).

Die Haushaltsplanung weicht auf Grund aktueller Erkenntnisse wie folgt vom Beschluss des Kreistages ab:

R 5 Der Radweg vom Abzweig der GVS Neutraubling bis Rosenhof mit Kosten in Höhe von 300.000 € soll bereits 2015 gebaut werden. Außerdem wurde es wegen höhe-rer Grundstückspreise notwendig, den Ansatz für Grunderwerb von 45.000 € auf 70.000 € anzuheben.

R 6 In Wenzenbach wird die Errichtung einer Fußgängerampel mit Kosten von 20.000 € erforderlich.

R 11 Der Bau eines Kreisverkehrs bei Hemau wird teurer. Es wurden zusätzlich 10.000 € in den Kreishaushalt aufgenommen (Kosten neu: 361.000 €).

R 12 Von Obertraubling bis Thalmassing soll ein Radweg gebaut werden. Für Planungen wurden 50.000 € und für den dazu benötigten Grunderwerb 110.000 € angesetzt.

R 45 Für den Neubau der Südumgehung Schierling liegt der größte Teil der Vermes-sungsergebnisse vor. Für die ausstehenden Beurkundungen und den restlichen Grunderwerb wurden 50.000 € veranschlagt.

Für den Straßenbau sind Fördermittel des Freistaates von insgesamt 2.312.000 € einge-plant.

Page 82: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 81 -

Maßnahmen bei der Deponie Posthof (Ansatz: 49.400 €)

Die Ablösung eines Deponiegrundstückes ist mit 49.400 € veranschlagt.

Errichtung von E-Tankstellen (Ansatz: 170.000 €)

Es ist geplant, bei folgenden Kreiseinrichtungen Schnellladetankstellen einzurichten. Fol-gende Standorte sind derzeit vorgesehen:

- Dienstgebäude Landratsamt - Parkplatz Kreisklinik Wörth a. d. Donau - Parkplatz der Realschule Neutraubling - Parkplatz des Gymnasiums Lappersdorf - Parkplatz bei der Realschule Regenstauf

Es wird erwartet, dass sich die künftigen Betreiber dieser Ladestationen an den Errich-tungskosten mit etwa 55.000 € beteiligen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts

Eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Gruppen enthält dieser Vorbericht auf Seite 17. Nachfolgend werden die Ausgabeblöcke des Vermögenshaushalts grafisch dargestellt:

1.175.600 €

7.982.000 €

1.584.400 € 4.890.000 €

55.000 €

6.913.000 €

1.570.500 € 759.600 €

0 €

bewegliches Anlagevermögen Hochbau

Grunderwerb Tiefbaumaßnahmen

betriebstechnische Anlagen Investitionsförderung

Tilgung Zuführung an Verwaltungshaushalt

Zuführung an Rücklagen

Page 83: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 82 -

V.

Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1. Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurden vom Kreistag am 22. März 2013 beschlossen und am 18. Juni 2013 von der Regierung rechtsaufsichtlich genehmigt. Das Gesamtvolumen war mit 147.476.400 € veranschlagt.

Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben von 149.824.967,14 €.

Bei der Haushaltsabwicklung sind folgende nennenswerte Veränderungen entstanden:

• Bei den Personalausgaben ergibt sich ein Minderaufwand von gut 580.000 €

• Die Zahlungen für Gastschulbeiträge liegen um 300.000 € über der Veranschlagung.

• Bei der Schülerbeförderung betragen die Minderausgaben ca. 283.000 €.

• Der laufende Schulaufwand liegt um ca. 550.000 € unter den Ansätzen.

• Bei der Jugendhilfe mussten ca. 290.000 € mehr als veranschlagt ausgegeben wer-den, gleichzeitig konnten aber Mehreinnahmen von rd. 675.000 € erzielt werden.

• Die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen von „Hartz IV“ erhöhten sich um gut 430.000 €. Die Ausgleichszahlung des Freistaates an den Landkreis liegt um 550.000 € über dem Ansatz.

• Das überlassene Kostenaufkommen aus Tätigkeiten des Staatlichen Landratsamtes ist um 370.000 € höher ausgefallen als erwartet, das überlassene Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer jedoch um rd. 200.000 € niedriger.

• Bei den Straßenbaumaßnahmen gibt es durch Restebereinigungen eine Verminde-rung des Zuschussbedarfs um ca. 600.000 €.

Die Jahresrechnung 2013 hat im Verwaltungshaushalt im Vergleich zur Haushaltspla-nung mit einem positiven Ergebnis von 3.611.178,19 € abgeschlossen. Der Gesamt-haushalt brachte einen Überschuss von 947.935,89 €, der mit 925.000,00 € zur Tilgung der Inneren Darlehen verwendet wurde. Der Restbetrag von 22.935,89 € wurde der all-gemeinen Rücklage zu geführt. Unter Berücksichtigung des Verzichts auf die geplante Aufnahme eines Inneren Darlehens aus den Sonderrücklagen in Höhe von 560.000 € sowie der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 2.539.800 € beziffert sich der Jah-resüberschuss auf 4.047.735,89 €.

Page 84: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 83 -

2. Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2014 wurden vom Kreistag am 7. April 2014 beschlossen und am 3. Juni 2014 von der Regierung rechtsaufsichtlich genehmigt. Das Gesamtvolumen war mit 153.449.100 € veranschlagt.

Zum jetzigen Zeitpunkt, die abschlusstechnischen Buchungen sind noch nicht durchge-führt, kann bereits festgestellt werden, dass die veranschlagte Zuführung vom Verwal-tungs- an den Vermögenshaushalt (10.764.500 €) in etwa erwirtschaftet werden kann. Im Vermögenshaushalt werden sich in der Summe ebenfalls nur unbedeutende Verän-derungen ergeben.

Es entstanden bei der Haushaltsabwicklung folgende nennenswerte Veränderungen:

• Bei den Personalausgaben ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 115.000 €

• Das Jobcenter ist später als geplant in das neue Dienstgebäude des Landratsamtes eingezogen als erwartet. Durch den verspäteten Mietbeginn entstanden Minderein-nahmen von rd. 110.000 €.

• Die Kosten für den Umzug in das neue Dienstgebäude fielen niedriger aus als ge-schätzt (ca. 75.000 €).

• Die Zahlungen für Gastschulbeiträge liegen um rd. 290.000 € über der Veranschla-gung.

• Bei der Schülerbeförderung betragen die Minderausgaben ca. 110.000 €.

• Bei der Jugendhilfe mussten ca. 640.000 € mehr als veranschlagt ausgegeben wer-den. Diese Überschreitungen können zu einem Teil durch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 90.000 € kompensiert werden, so dass in der Gesamtbetrachtung des Ju-gendhilfehaushalts von einer Erhöhung des Nettozuschusses von ca. 550.000 € aus-gegangen werden kann.

• Die Gutachterkosten in Zusammenhang mit Baugenehmigungen überschreiten den Ansatz um ca. 440.000 €.

• Das überlassene Kostenaufkommen aus Tätigkeiten des Staatlichen Landratsamtes liegt um 430.000 € höher als erwartet.

• Die Ausgleichszahlungen des Freistaates Bayern für Mehrbelastungen durch Miete und Heizkosten im Rahmen von Hartz IV gegenüber den früheren Regelungen des Bundessozialhilfegesetztes fallen um 90.000 € niedriger aus.

• Durch Restebereinigungen, insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen gibt es eine Verminderung des Zuschussbedarfs um ca. 550.000 €.

Page 85: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 84 -

3. Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten der Haushalte 2012 bis 2014

3.1 Einnahmen Ansatz 2015 €

Ansatz 2014 €

Ergebnis 2013 €

Verwaltungshaushalt

Allgemeine Deckungsmittel

Grundsteuer A und B 15.500 13.400 15.462,01 Schlüsselzuweisungen 25.810.000 25.173.700 25.131.272,00 Pauschale Finanzzuweisungen 3.139.500 3.113.300 3.120.819,72 Überlassenes Kostenaufkommen 4.500.000 4.250.000 4.377.746,87 Verwarnungsgelder und Geldbußen 111.000 126.000 120.215,84 Anteil an der Grunderwerbsteuer 2.750.000 2.750.000 2.547.884,49 Kreisumlage 63.380.000 58.531.000 53.196.694,00 Zuweisung „Hartz IV“ 620.000 800.000 929.776,00

Objektbezogene Einnahmen

Kommunalanteil an der Kfz-Steuer 725.000 717.000 662.400,00 Zuweisung Schülerbeförderung 4.389.700 4.421.500 4.157.159,00 Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 2.939.000 2.698.000 1.958.801,30 Leistungen der Jugendhilfe 5.177.500 2.503.500 3.023.106,34 Leistungen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (SGB II) 2.453.000 1.977.000 2.326.416,53 Benutzungsentgelte Abfallentsorgung 9.520.000 9.312.000 9.540.265,35 Erlöse des BgA im Zusammenhang mit Wertstofferfassung 1.087.200 1.065.600 1.041.111,09

Vermögenshaushalt

Entnahmen aus Rücklagen 2.694.400 462.100 418.247,69 Einnahmen aus Krediten 7.800.000 1.500.000 2.230.000,00 Einnahme aus inneren Krediten 0 0 0,00 Investitionszuweisungen von Bund und Land 4.642.500 5.800.000 5.923.311,00 Investitionszuweisungen von Ge-meinden und Zweckverbänden 77.000 32.000 729.817,64 Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen 65.000 148.400 1.609.372,78 Darlehensrückflüsse 207.800 487.800 734.516,22

3.2 Ausgaben

Verwaltungshaushalt

Personalausgaben 21.589.500 18.811.000 17.373.691,87 Betriebskosten für eigene Schulen 4.019.600 3.990.500 2.907.773,95 Kosten der Schülerbeförderung 6.018.300 6.055.600 5.797.096,12 Gastschülerbeiträge 8.184.700 8.030.800 8.281.056,36 Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 3.596.000 3.248.500 3.034.543,99 Leistungen der Jugendhilfe 17.606.100 13.455.400 12.707.174,96

Page 86: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 85 -

3.2 Ausgaben (Fortsetzung) Ansatz 2015 €

Ansatz 2014 €

Ergebnis 2013 €

Leistungen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (SGB II) 7.905.000 7.415.000 7.400.950,44 Krankenhausumlage 3.060.000 3.244.000 2.548.944,00 Unterhalt der Kreisstraßen 4.233.200 3.681.100 3.943.066,54 Abfallbeseitigung (Betriebskosten) a) Müllabfuhr 11.279.700 10.682.200 10.622.629,15 b) Wertstoffhöfe (kommunale Abfallbeseitigung) 1.320.500 1.343.000 1.231.174,24 c) Wertstoffhöfe (Wertstofferfassung - DSD) 1.087.200 1.065.600 1.041.111,09 d) Mülldeponie Posthof 392.400 401.100 304.721,13 e) Kompostplätze 712.000 726.700 624.852,59 Öffentlicher Personennahverkehr 4.656.000 4.299.000 4.208.750,00 Zinsausgaben 390.000 450.800 471.809,31 Bezirksumlage 29.316.000 27.075.600 25.404.624

Vermögenshaushalt

Tilgung von Krediten 1.570.500 2.216.400 2.735.332,81

Zuführung an Rücklagen 0 0 0 Zuweisungen an Land, Gemeinden, Zweckverbände und übrigen Bereich 6.913.000 1.284.000 607.164,26 Baumaßnahmen a) Hochbauten 7.982.000 9.060.000 15.035.625,41 b) Tiefbauten 4.890.000 3.065.000 2.040.902,87 Betriebstechnische Anlagen 55.000 102.000 21.926,41 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 1.175.600 1.226.000 1.095.500,49 Erwerb von Grundstücken 1.584.400 829.400 515.720,36

4. Entwicklung des Vermögens und der Schulden im Finanzplanungszeitraum

4.1 Vermögen

Nach den Bestimmungen der kommunalen Haushaltsverordnung (§§ 75, 76 KommHV) sind über Forderungen aus Geldanlagen und Darlehen sowie über Beteiligungen und Wertpapiere Nachweise zu führen. Aus diesen Unterlagen muss der jeweilige Stand des Vermögens ersichtlich sein. Das gleiche gilt für Grundstücke und grundstücksglei-che Rechte sowie für bewegliche Sachen, die kostenrechnenden Einrichtungen dienen. Für das übrige Vermögen ist es ausreichend, Bestandsverzeichnisse zu führen, aus denen Art und Menge sowie Lage oder Standort der Gegenstände ersichtlich sind.

Page 87: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 86 -

Nach der mittelfristigen Finanzplanung sind bei den Beteiligungen, den Forderungen aus Darlehen, den Rücklagen und den kostenrechnenden Einrichtungen folgende Verände-rungen zu erwarten:

Hj. Beginn Hj. Zugang Abgang Ende Hj.

2013 1) 27.215.219 € 1.546.824 € 1.369.999 € 27.392.044 €

2014 27.392.044 € 1.256.000 € 1.222.400 € 27.425.644 €

2015 27.425.644 € 66.600 € 3.160.200 € 24.332.044 €

2016 24.332.044 € 684.600 € 1.314.600 € 23.702.044 €

2017 23.702.044 € 13.800 € 1.331.300 € 22.384.544 €

2018 22.384.544 € 5.600 € 1.366.300 € 21.023.844 €

1) Bei den Werten für 2013 handelt es sich um „Ist-Werte“.

Die Vermögenszugänge beruhen vorrangig auf Darlehensgewährungen an die Kreiskli-nik Wörth a. d. Donau und Investitionen im Bereich der Abfallentsorgung. Die Abgänge entstehen durch die Rückzahlung der vom Landkreis ausgereichten Darlehen, Entnah-men aus den Rücklagen sowie Abschreibungen bei den Einrichtungen der Abfallentsor-gung.

4.2 Rücklagen

Hj. Beginn Hj. Zugang Abgang Ende Hj. je Einwohner 1)

2013 22.426.472 € 690.500 419.690 € 22.697.281 € 122,04 €

2014 22.697.281 € 0 € 462.100 € 22.235.181 € 119,56 €

2015 22.235.181 € 0 € 2.694.400 € 19.540.781 € 105,07 €

2016 19.540.781 € 0 € 879.500 € 18.661.281 € 100,34 €

2017 18.661.281 € 0 € 896.200 € 17.765.081 € 95,52 €

2018 17.765.081 € 0 € 931.100 € 16.833.981 € 90,52 €

1) Stand 31.12.2013: 185.980

Die Rücklagen des Landkreises haben mit Abschluss der Jahresrechnung 2013 einen Stand von zusammen 22.697.281,34 €. Sie gliedern sich wie folgt:

Allgemeine Rücklage 2.986.266,69 €

Sonderrücklage „Müllgebühren-Überdeckung“ 2.460.569,99 € Sonderrücklage „Überschüsse Betrieb gewerblicher Art“ 1.398.182,72 €

Sonderrücklage „Rekultivierung/Nachsorge Deponie Posthof“ 14.016.625,47 €

Sonderrücklage „Gebührenüberdeckung Kompostplätze“ 1.038.757,97 € Sonderrücklage „Rekultivierung Kompostplätze“ 796.878,50 €

22.697.281,34 €

Page 88: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 87 -

Bei der Bewertung des Bestandes der Sonderrücklagen ist zu berücksichtigen, dass diese Mittel teilweise als Innere Kredite bzw. zur kurzfristigen Liquiditätssicherung ein-gesetzt werden müssen.

4.3 Schulden

Hj. Beginn Hj. Zugang Abgang Ende Hj. 2) je Einwohner 1)

2013 17.441.984 € 1.500.000 € 2.735.333 € 16.206.651 € 87,14 €

2014 16.206.651 € 1.500.000 € 2.216.400 € 15.490.251 € 83,29 €

2015 15.490.251 € 7.800.000 € 1.570.500 € 21.719.751 € 116,79 €

2016 21.719.751 € 13.700.000 € 1.644.500 € 33.775.251 € 181,61 €

2017 33.775.251 € 0 € 4.186.000 € 29.589.251 € 159,10 €

2018 29.589.251 € 0 € 9.856.000 € 19.733.251 € 106,10 €

1) 31.12.2013: 185.980 2) Beim Ergebnis 2013 handelt es sich um „Ist-Werte“

Die Kreditaufnahmen in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgen bei der KfW im Rahmen von Förderprogrammen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie als sog. Innere Kredite. Die Mittel aus Inneren Krediten stammen aus den Sonderrücklagen bei der Abfallent-sorgung.

4.4 Schuldendienst

Hj. Zins Tilgung zusammen Anteil an Kreisumlage je Einwohner 1)

2013 471.809 € 2.735.333 € 3.207.142 € 6,03% 17,24 €

2014 450.800 € 2.216.400 € 2.667.200 € 4,53 % 14,34 €

2015 390.000 € 1.570.500 € 1.960.500 € 3,09 % 10,54 €

2016 405.500 € 1.644.500 € 2.050.000 € 3,09 % 11,07 €

2017 525.000 € 4.186.000 € 4.711.000 € 6,89 % 25,33 €

2018 486.500 € 9.856.000 € 10.342.500 € 14,63 % 55,61 €

1) 31.12.2013: 185.980 2) Beim Ergebnis 2013 handelt es sich um „Ist-Werte“.

Die hohen Tilgungen in den Jahren 2014, 2017 und 2018 beinhalten die planmäßigen Rückzahlungen der Kreditmarktschulden, vor allem aber die Rückführung der Inneren Kredite aus den Sonderrücklagen bei der Abfallentsorgung.

Page 89: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 88 -

5. Entwicklung der Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaus-halt, der Entnahme aus Rücklagen und der Kreditaufnahmen

5.1 Ermittlung der Mindesthöhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 KommHV

2013 2014 2015 2016 2017 2018

€ € € € € €

1. Zuführung zum Vermö-genshaushalt

1.1 Ordentliche Tilgungen von Krediten 1.810.400 2.216.400 1.570.500 1.644.500 4.186.000 9.856.000

1.2 Abzügl. Ersatzeinnah-men: - Rücklagenentnahme 2.539.800 5.700 1.885.400 0 0 0

- Darlehensrückflüsse 744.600 487.800 207.800 207.100 207.100 207.100

- Verkaufserlöse, soweit ansetzbar 1.610.000 148.400 65.000 35.000 1.025.000 35.000

1.3 Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 KommHV -3.084.000 1.574.500 -587.700 1.402.400 2.953.900 9.613.900

1.4 zzgl. Ersatzbeschaffung bewegl. Anlagevermögen 333.500 536.000 773.000 616.000 529.000 529.000

1.5 zzgl. Erneuerungsbau-vorhaben an Straßen 0 0 0 0 0 0

1.6 Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 S. 2 KommHV -2.750.500 2.110.500 185.300 2.018.400 3.482.900 10.142.900

1.7 zzgl. Bedarfszuweisung 0 0 0 0 0 0

1.8 bereinigte Sollzuführung -2.750.500 2.110.500 185.300 2.018.400 3.482.900 10.142.900

2. Im Haushalt veranschlag-te Zuführung (ohne Son-derrücklage) 8.129.700 10.764.500 9.443.400 8.665.300 9.504.700 10.921.700

2.1 Mehrzuführung (freie Finanzspanne) 10.880.200 8.654.000 9.258.100 9.158.100 6.021.800 778.800

2.2 Minderzuführung 0 0 0 0 0 0

Page 90: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 89 -

5.2 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (in 1.000 EUR)

2013 2014 2015 2016 2017 2018

1. Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gr. 86) 8.130 10.765 9.443 8.665 9.823 10.922

Abzüglich 1.1 Zuführung zum Vermögenshaushalt (Sonder-

rücklagen) 0 0 0 0 0 0 1.2 Bedarfszuweisungen (UGr. 051) 0 0 0 0 0 0 1.3 Zuführung vom Vermögenshaushalt (Haus-

haltsstelle 9161.2800) 0 0 0 0 0 0 1.4 Ordentliche Tilgung von Krediten 1.810 2.216 1.571 1.645 4.186 9.856

Zuzüglich 1.5 Rückflüsse von Darlehen (Gr. 32) 745 488 208 207 207 207 1.6 Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG

(Haushaltsstelle 90.361) 1.431 1.634 1.639 1.645 1.645 1.650 1.7 Jährliche pauschale, zweckgebundene Zu-

weisungen aus der Feuerschutzsteuer nach Art. 3 BayFwG (UGr. 361) 0 0 0 0 0 0

2. Bereinigtes Ergebnis 8.496 10.671 9.719 8.872 7.489 2.923

Ergänzende Angaben zum Verwaltungshaushalt 3. Einmalige Einnahmen 0 0 0 0 0

4. Einmalige Ausgaben 0 0 0 0 0

Nachrichtliche Angaben 5. Ausgaben für den Erwerb von beweglichen

Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935,6) davon Ersatzbeschaffungen (UGr. 936)

1.204 334

1.226 536

1.176 773

1.465 616

1.118 529

818 529

6. Ausgaben für Baumaßnahmen an Straßen (Nr. 2.42 AllgZV-KommGrPl; aus Gr. 94 – 96) davon Erneuerungsbauvorhaben

2.980 0

3.065 0

4.910 0

13.770 0

10.790 0

15.870. 0

7. Außerordentliche Tilgung von Krediten 0 0 0 0 0 0 8. Renten (Leibrenten) für die Abtretung von

Grundstücken (aus UGr. 932)

49 49 49 49 49 49 9. Leasingraten (soweit vermögenswirksam) 0 0 0 0 0 0

10. Kalkulatorische Abschreibungen kosten-rechnender Einrichtungen (UGr. 680)

250 239 244 244 244 244

Page 91: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 90 -

5.3 Zuführungen, Rücklagenentnahmen und Kreditaufnahmen im Verhältnis zum De-ckungsbedarf nach dem Finanzplan

Hj. Zuführungen an Entnahmen aus Kreditaufnahmen Deckungsbedarf den VmHH Rücklagen im VmHH

2013 in € 12.406.999€ 418.248 € 2.230.000 € 24.061.110 €

in v.H. 51,56% 1,74% 9,27%

2014 in € 10.764.500 € 462.100 € 1.500.000 € 19.194.800 €

in v.H. 56,08% 2,41% 7,81%

2015 in € 9.443.400 € 2.694.400 € 2.500.000 € 24.930.100 €

in v.H. 37,88 % 10,81 % 10,03 %

2016 in € 8.665.300 € 879.500 € 2.500.000 € 37.786.900 €

in v.H. 22,93 % 2,33 % 6,62%

2017 in € 9.504.700 € 896.200 € 0 € 24.671.000 €

in v.H. 38,53 % 3,63 % 0,00%

2018 in € 10.921.700 € 931.100 € 0 € 21.863.600 €

in v.H. 49.95 % 4,26 % 0 %

6. Verpflichtungsermächtigungen

Für 2015 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15.790.000 € erforderlich. Sie werden folgendermaßen beansprucht:

HHSt. Bezeichnung Gesamt-VE 2016 2017 2018 Rest

- in € -

0600.9452 Dienstgebäude Landratsamt Erweiterung und Sanierung Dienstgebäude I 3.950.000 3.950.000 0 0 0

2201.9451 Realschule Neutraubling Errichtung einer Sporthalle 250.000 75.000 175.000 0 0

2301.9450 Gymnasium Neutraubling Schaffung von Räumen für Ganztagsbetreuung 1.800.000 1.000.000 500.000 300.000 0

2302.9401 Gymnasium Lappersdorf Erweiterung des Schulge-bäudes 350.000 350.000 0 0 0

6500.9400 Kreisbauhof neu Errichtung Gebäude 4.000.000 3.000.000 1.000.000 0 0

6500.9820 Kostenbeteiligung Ortsum-fahrung Obertraubling 500.000 300.000 150.000 50.000 0

6506.9320 Kreisstraße R 6 – Grunder-werb für Verlängerung Ost-tangente 500.000 500.000 0 0 0

6506.9501 Kreisstraße R 6 –Verlängerung Osttangente 450.000 200.000 200.000 50.000 0

6508.9501 Kreisstraße R 8 – Oberbau-verstärkung bei Mötzing 1.300.000 1.300.000 0 0 0

Page 92: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 91 -

HHSt. Bezeichnung Gesamt-VE 2016 2017 2018 Rest

- in € -

6518.9503 Kreisstraße R 18 – Ausbau Eitlbrunn – R 18 450.000 450.000 0 0 0

6518.9509 Kreisstraße R 18 – Umbau des Lappersdorfer Kreisels 340.000 340.000 0 0 0

6530.9501 Kreisstraße R 30 - Neubau der Südspange (Poign – Köfering) 1.500.000 1.000.000 250.000 250.000 0

6530.9502 Kreisstraße R 30 - Neubau Köfering - Niedertraubling 200.000 0 100.000 100.000 0

6531.9502 Kreisstraße R 31 - Kreisver-kehr bei Nittendorf 200.000 200.000 0 0 0

Summe 15.790.000 12.665.000 2.375.000 750.000 0

Für 2014 waren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.600.000 € erforderlich. Sie wurden folgendermaßen beansprucht:

HHSt. Bezeichnung Gesamt-VE 2015 2016 2017 Rest

- in € -

0600.9451 Dienstgebäude Landratsamt Errichtung eines Parkhauses 1.800.000 200.000 0 0 0

0600.9452 Dienstgebäude Landratsamt Sanierung Dienstgebäude I 2.500.000 500.000 0 0 0

2301.9450 Gymnasium Neutraubling Schaffung von Räumen für Ganztagsbetreuung 1.800.000 0 0 0 0

6500.9820 Kostenbeteiligung Ortsum-fahrung Obertraubling 500.000 300.000 150.000 50.000 0

6506.9320 Kreisstraße R 6 – Grunder-werb für Verlängerung Ost-tangente 500.000 0 0 0 0

6506.9501 Kreisstraße R 6 –Verlängerung Osttangente 450.000 0 0 0

6518.9509 Kreisstraße R 18 – Umbau des Lappersdorfer Kreisels 340.000 0 340.000 0 0

6530.9501 Kreisstraße R 30 - Neubau der Südspange (Poign – Köfering) 1.500.000 500.000 250.000 250.000 0

6530.9502 Kreisstraße R 30 - Neubau Köfering - Niedertraubling 210.000 10.000 100.000 100.000 0

Summe 9.600.000 1.510.000 840.000 400.000 0

Page 93: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 92 -

VI. Finanzplanung

Die Finanzplanung umfasst einen Planungszeitraum von fünf Jahren (für das Haushaltsjahr 2015 somit die Jahre von 2014 - 2018). Sie ist jährlich fortzuschreiben und der finanzwirt-schaftlichen Entwicklung anzupassen.

Die Finanzplanung für die Periode 2014 - 2018 ist mit dem Kreishaushalt 2015 abgestimmt. Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben sowie die Deckungsmög-lichkeiten sind dargestellt. Grundlage der Finanzplanung im investiven Bereich bildet das In-vestitionsprogramm. Es enthält alle derzeit bekannten und notwendigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

Bei der Fortschreibung des Finanzplanes wurden die Ergebnisse der Steuerschätzung von November 2014 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse beachtet.

Nachstehend die Volumina seit 2004 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2018:

96,4 99,5 102,0 102,5 107,2 115,4 117,6 114,3 116,5

124,1 134,3

156,2 158,8 142,9 164,7

10,3 10,1 11,7

18,9 18,8

20,0 19,6 22,9 30,5 23,4

19,2

24,9

37,8 24,7 21,9

0

25

50

75

100

125

150

175

200

Mio

. €

Entwicklung des Haushaltsvolumens

Vermögenshaushalt

Verwaltungshaushalt

Gesamthaushalt

Page 94: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 93 -

Nach der Finanzplanung wird das Volumen des Verwaltungshaushalts im Zeitraum von 2014 bis 2018 um 22,65 % zunehmen. Bereinigt um Zuführungen, Innere Verrechnungen, Zinsen für innere Darlehen sowie kalkulatorische Kosten liegt die Steigerungsrate über die gesamten 5 Jahre bei 25,07 %. Die Hauptursachen für die Steigerungsraten liegen weitgehend in nicht steuerbaren Bereichen (z. B. Jugendhilfe, Leistungen für Asylbewerber und Bezirksumlage).

Im Einzelnen ergeben sich im Finanzplanungszeitraum folgende Wachstumsraten:

2014 = + 116,32 % 2015 = + 1,68 % 2016 = - 1,48 % 2017 = + 2,19%

Das Steueraufkommen der Landkreisgemeinden liegt 2014 nach der Kassenstatistik um 3,1 % über dem des Jahres 2013. Die insgesamt positive Entwicklung bei den Steuerein-nahmen soll sich nach den Ergebnissen der Schätzung vom November 2014 über das Jahr 2015 hinaus moderat fortsetzen. Diese Erkenntnisse lassen damit jährliche Verbesserungen bei der Steuerkraft des Landkreises erwarten. Die Finanzplanung berücksichtigt bei der Kreisumlage einerseits die positive Entwicklung der Umlagekraft und andererseits einen wei-terhin gleich bleibenden Hebesatz von 40,0 v. H.

Der Freistaat Bayern hat entgegen dem Verlangen der kommunalen Spitzenverbände die kommunale Beteiligungsquote an den Gemeinschaftssteuern über 12,75 % hinaus nicht wei-ter angehoben. Trotz einem Zuwachs bei der Verteilungsmasse auf Grund der positiven Ein-nahmeneinwicklung beim Freistaat kann der Landkreis Regensburg durch die verbesserte Umlagekraft nicht mit signifikanten Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen rechnen.

Zur Finanzplanung in den Jahren 2016 bis 2018 ist insbesondere hinzuweisen:

o Die Kommunen sind über die Schlüsselzuweisungen am Aufkommen der Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie an der Gewerbesteuerumlage beteiligt. Nach-dem diese Einnahmen des Staates weiter steigen werden, sind auch Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen für einzelne Gemeinden nicht ausgeschlossen. Ande-rerseits müssen Gemeinden mit hohen eigenen Steuerzuwächsen auch mit verminder-ten Schlüsselzuweisungen rechnen.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern weiterhin eine sukzessive Anpassung des Steueranteils auf 15 %. Ob diesem Verlangen auch in den nächsten Jahren stattgege-ben wird, ist offen, zumal der kommunale Finanzausgleich derzeit Gegenstand politi-scher Diskussion ist und der Freistaat ehrgeizige Pläne zum Schuldenabbau verfolgt.

Page 95: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 94 -

o Die Umlagekraft von derzeit gut 158,5 Mio. € wird 2016 nochmals zunehmen (rd. 165,6 Mio. €) und in den folgenden Jahren ebenfalls ansteigen. Damit kann der Landkreis innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2018 die Neuverschuldung be-grenzen. Durch das außerordentlich hohe Investitionsvolumen muss außerdem die All-gemeine Rücklage beim Mindestbetrag nach § 20 KommHV belassen werden. Die im Finanzplanungszeitraum notwendigen Kreditaufnahmen können aber zu einem Großteil zeitnah wieder getilgt werden.

o Der Bund beteiligt sich seit 2013 mit 30,8 % an den Kosten des SGB II. Zur Entlastung der Kommunen gewährt der Bund ab 2015 einen Zuschlag von 3,7 %.

o Der Freistaat zahlt nach einer komplizierten fiktiven Berechnung einen Belastungsaus-gleich zu den SGB-II-Kosten. 2014 waren es ca. 711.000 €. Nachdem der Freistaat die Mittel im Staatshaushalt kürzt, sind ab 2015 Zuweisungen von jährlich 620.000 € in den Kreishaushalt eingestellt.

o Die Ausgaben für die Bezirksumlage werden entsprechend der Entwicklung der Umla-gekraft fortgeschrieben und damit von 29,3 Mio. € im Jahr 2015 auf 33,7 Mio. € im Jahr 2018 anwachsen.

o Die Jugendhilfeausgaben weisen 2015 wieder eine hohe Steigerungsrate auf. Für die kommenden Jahre sind - nachdem diese hauptsächlich aus gesetzlich vorgeschriebe-nen Leistungen resultieren - weitere Erhöhungen wohl unausweichlich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter den v. g. Annahmen in den Jahr 2016 bis 2018 Beträge zwischen ca. 8,7 Mio. € und 10,9 Mio. € aus dem Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zugeführt werden können.

Signifikante Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage sind in den nächsten Jahren nicht möglich, da im Jahr 2015 diese bis auf den Mindestbetrag aufgebraucht wird. Deshalb wird im Jahr 2016 neben Förderkrediten in Höhe von 2,5 Mio. € ein inneres Darlehen in Höhe von 11,2 Mio. € notwendig. In den Jahren 2017 und 2018 ist keine weitere Verschuldung geplant, sondern ein Schuldenabbau in einer Größenordnung von rd. 14 Mio. €.

Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen auch in den kommenden Jahren bei den Schulen und beim Straßenbau. Im Schulsektor sind dies die Schaffung von Räumen für die Ganztagesbetreuung und die Errichtung eines Schulgebäudes für das Gymnasium Lappers-dorf. Beim Straßenbau dominieren die Kreisstraße R 30 von Poign nach Köfering (Südspan-ge) mit der Weiterführung als Ostumfahrung Niedertraubling und der Ausbau der Kreisstraße R 22 zwischen Trischlberg und Kürnberg.

Page 96: Vorbericht - RegensburgVorbericht zum Haushalt 2015 des Landkreises Regensburg I. Allgemeines Bevölkerung: 31.12.1978 134.810 Einwohner (11. Rang von 71 Landkreisen in Bayern) 31.12.1984

- 95 -

Einen dritten Schwerpunkt bilden im Investitionsprogramm bis 2015 die Baumaßnahmen für das Dienstgebäudes Landratsamt, die 2016 in den wesentlichen Teilen ihren Abschluss fin-den sollen.

VII. Kassenlage

Liquiditätsprobleme der Kreiskasse sind nicht zu erwarten. Durch die laufenden Investitions-maßnahmen werden, wie schon 2014 und auch in den Folgejahren sehr viele Mittel abflie-ßen. Dafür stehen jedoch zum größten Teil Mittel aus dem jeweils laufenden Haushaltsjahr sowie aus den Sonderrücklagen und den geplanten Kreditaufnahmen zur Verfügung. Die zwischenzeitlich nicht benötigten Mittel werden als Fest- oder Termingeld angelegt.

Vorsorglich wurde auch für das laufende Haushaltsjahr - wie in den Vorjahren - wieder ein Kassenkredit von 5 Mio. € in der Haushaltssatzung vorgesehen.