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Vorbericht

zum Haushaltsplan der Stadt Wiehl für das Haushaltsjahr

2016

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Inhaltsverzeichnis zum Vorbericht 2016

ab Seite

1. Vorbemerkungen 3

2. Haushaltsentwicklungen 4

2.1 Entwicklung 2014 4 2.2 Gesamtüberblick 2015 6

3. Eckdaten 2015 8

3.1 Erträge 9 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 9 3.1.2 Zuwendungen und Allgemeine Umlagen 14 3.1.3 Sonstige Transfererträge 14 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 15 3.1.6 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 16 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge 16

3.2 Aufwendungen 17 3.2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen 17 3.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 19 3.2.3 Bilanzielle Abschreibungen 20 3.2.4 Transferaufwendungen 21 3.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 23

3.3 Finanzergebnis 24

4. Haushaltsausgleich 25

5. Investitionsplan und Finanzierung 26

6. Entwicklung der Liquidität 27

7. Schuldenentwicklung 28

8. Gebühren 29 Anlagen zum Vorbericht:

Anlage 1 Produktplan der Stadt Wiehl 31

Anlage 2 Übersicht über die Investitionsmaßnahmen 35

Anlage 3 Übersicht über die Nutzungsdauern 39

Anlage 4 Budgetierungsregelungen der Stadt Wiehl 43

Anlage 5 Entwicklung der Einwohnerzahlen 44

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1. Vorbemerkungen Mit dem Vorbericht soll ein Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes gegeben und die Entwicklung und die aktuelle Lage der Stadt anhand der Ergebnis- und Finanzdaten angesprochen werden. Der Vorbericht soll einen Gesamtüberblick über den vorgelegten Haushaltsplanentwurf und die darin angelegten Entwicklungen geben. Die einzelnen Einnahme- und Ausgabeblöcke werden dargestellt, detaillierte Erläuterungen sind in den jeweiligen Teilplänen (graue Seiten) nachzulesen. Ein vollständiger Produktplan, mit allen Produkten und Teilprodukten, ist als Anlage 1 beigefügt, eine Tabelle der geplanten Investitionsmaßnahmen als Anlage 2. Als Ergänzung dazu dient die als Anlage 3 eingestellte Übersicht über die festgelegten Nutzungsdauern des Anlagevermögens. Weil für viele die äußere Darstellung des Zahlenwerkes gewöhnungsbedürftig ist, noch einmal der Hinweis, dass in der SAP-Darstellung dieses Planes die Vorzeichen nicht mit ihrer üblichen Bedeutung eingesetzt werden:

Minuszeichen bedeutet Ertrag/Überschuss Pluszeichen bedeutet Aufwand/Defizit (hier ohne Vorzeichen abgebildet).

Um einen ersten schnellen Überblick zu ermöglichen, sollten an dieser Stelle einige wenige wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes stichwortartig angesprochen werden:

- Ergebnisplan: Defizit von 4,1 Mio. €

- Planungszeitraum 2017 – 2019 ist ebenfalls defizitär

- Ursachen: Abundanzumlage (1.012.500 € in 2016), eine Schwäche der Gewerbesteuer und mehrere Kostensteigerungen, insbesondere eine hohe Belastung durch Personalausgaben, sowie die Kreisumlage

- Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern ist für 2016 und die Folgejahre eingeplant und sie dienen der Finanzierung der umfangreichen Wiehler Infrastruktur und des hohen Dienstleistungsangebotes

- Investitionshaushalt auf erhöhtem Niveau - viele Baumaßnahmen und Beschaffungen werden umgesetzt

- die Netto-Neuverschuldung beträgt 7.726.000 €.

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2. Haushaltsentwicklungen

2.1 Entwicklung 2015 Die Haushaltssatzung 2015 wies ein Defizit von 2,7 Mio. € aus. Darin war ein Gewerbesteueransatz von 20,075 Mio. € eingerechnet, die Entwicklung dieser den Haushalt bestimmenden Position ist jedoch positiv, so dass im 2. Nachtragshaushaltsplan der Ansatz um rd. 1,6 Mio. € erhöht werden konnte. Trotzdem beläuft sich das Defizit im Ergebnisplan des 2. Nachtrages auf 2,9 Mio. €. Die wesentliche Ursache liegt darin, dass ein von der Stadt Wiehl erworbenes Gebäude im Jahresabschluss 2015 abgewertet werden muss. Nach einer ersten Berechnung sind dafür ca. 1,5 Mio. € anzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass das im 2. Nachtrag enthaltene Defizit von 2,9 Mio. € bis zum Jahresende 2015 weiter reduziert werden kann. Eine Größenordnung von ca. 1,5 Mio. € scheint möglich, allerdings müssen die umfangreichen Jahresabschlussarbeiten abgewartet werden. Diese können noch zu erheblichen Änderungen führen. Erfreuliche Entwicklungen zeichnen sich bei den Einnahmen aus Grundsteuer, den Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer sowie den Kostenerstattungen im Bereich ‚Asylbewerber‘ ab. Der zuletzt genannten Position stehen selbstredend mehr Aufwendungen entgegen. Unter Ziff. 5 dieses Vorberichtes ist eine mehrjährige Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals abgebildet. Die veranschlagten Investitionsmaßnahmen wurden grundsätzlich eingeleitet bzw. sind bereits umgesetzt. Verschiebungen auf spätere Jahre ergaben sich z.B. bei den größeren Instandsetzungen Verwaltungsgebäude, da nunmehr eine Abwicklung im Rahmen des IHK erfolgen soll. Die Verlegung der L 321 Unterbantenberg wird ebenfalls nicht in 2015 erfolgen, soweit fallen die Kosten für die Nebenanlagen ebenfalls nicht an. Mit der IHK-Maßnahme "Umgestaltung Homburger Straße" wird in Frühjahr 2016 begonnen.

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500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

1.667

4.427

1.824

1.335 1.345

1.068 960

2.545

946 1.000

1.874

Entwicklung der Tilgung von Investitionskrediten (Beträge in TEUR / * Ansatz lt. Haushaltsplan ohne außerordentl. Tilgungen)

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2.2 Gesamtüberblick 2016 Die Haushaltsjahre im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2019 schließen nach derzeitigem Stand alle defizitär ab.

- testiertes Jahresergebnis 2013 rd. 1,8 Mio. € - aufgestellter Jahresabschluss 2014 rd. 6,1 Mio. € - geschätztes Jahresergebnis 2015 rd. 1,5 Mio. € - Haushaltsplanung 2016-2019 2016 rd. 4,1 Mio. € 2017 rd. 3,4 Mio. € 2018 rd. 2,8 Mio. € 2019 rd. 1,8 Mio. €

Gesamtdefizit 2013 bis 2019 21,5 Mio. €

verbleibende Ausgleichsrücklage 0 Mio. €

Die Ausgleichsrücklage, die von Gesetzes wegen für Schwankungen vorgesehen ist, beläuft sich zwar per 31.12.2014 noch auf 13,2 Mio. €, würde jedoch nach dem oben dargestellten Szenario komplett aufgezehrt. Aufgrund der Erfahrungen in der Rezession 2009/2010 wäre es jedoch angebracht, einen Sockel von rd. 8 Mio. € zur Bewältigung eines neuerlichen Konjunktureinbruches vorzuhalten. Diese Größenordnung ist seinerzeit trotz eines Konsolidierungskurses benötigt worden. Ursächlich für die enormen Defizite sind im Wesentlichen 3 Faktoren: Die Solidarumlage, die schlechte Gewerbesteuererwartung sowie vielfältige Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalausgaben. Bzgl. der Solidarumlage sollen an dieser Stelle nochmals die entscheidenden Fakten zusammengefasst werden:

- die Zahlerkommunen sollen im Zeitraum 2014 - 2020 jährlich rd. 91,0 Mio. € aufbringen, in 2021 und 2022 jeweils rd. 70,0 Mio. €

- in 2016 müssen voraussichtlich 81 Kommunen in NRW zahlen, Wiehl soll 1.012.473 € dazu beitragen - Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen Ausgangsmesszahl einerseits (fiktiv errechneter Bedarf einer Kommune

anhand von Faktoren wie Einwohner, Schüler, Bedarfsgemeinschaften beim Arbeitslosengeld 2, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) und der Steuerkraftmesszahl andererseits.

- die Abschöpfung beträgt in 2016 voraussichtlich 9,73 %, die maximale Abschöpfungsquote beläuft sich auf 25 %.

Beim Verfassungsgerichtshof Münster ist u.a. von der Stadt Wiehl eine Klage gegen die Solidarumlage eingereicht worden, eine Klage beim Verwaltungsgericht ist nicht erforderlich, da das Land zugesichert hat, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auf alle Zahlerkommunen anzuwenden.

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Zweite wesentliche Ursache für das erhebliche Haushaltsdefizit in 2016 ist der weiterhin unbefriedigende Stand der Gewerbesteuer. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltsplanes beträgt das Vorauszahlungssoll 2015 (also die Summen, die die Firmen aktuell für 2015 zahlen) nur 18,6 Mio. €. Das Vorauszahlungssoll ist regelmäßig der Maßstab für die Planung des Folgejahres. Um die Defizite 2016 bis 2019 etwas zu verringern, sind u.a. Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer notwendig. Die Mehreinnahmen belaufen sich für 2016 auf netto (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) 660.000 €, sie werden voll haushaltswirksam, eine erhöhte Gewerbesteuerumlage ist nicht abzuführen. Wie bereits unter Ziff. 1 Vorbemerkung dargelegt, dienen sie der Finanzierung der umfangreichen Wiehler Infrastruktur und des hohen Dienstleistungsangebotes. Details zur Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Einkommenssteueranteil sind der Textziffer 3.1.1 zu entnehmen. Die Entscheidung über die Neustrukturierung der Bäder in Wiehl ist haushaltsmäßig berücksichtigt, ab 2017 ist eine pauschale Verlustabdeckung i.H.v. 1,0 Mio. € für den Eigenbetrieb FSW eingeplant. Es wird davon ausgegangen, dass gegenüber dem Status quo mit einer jährlichen Verlustabdeckung von rd. 400.000 € künftig zusätzlich die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) zu tragen sind, jährliche Verlustabdeckung dann ca. 1,0 Mio. €. Die Bewirtschaftungskosten der Bäder werden möglicherweise unverändert bleiben, da mehrere Becken geschlossen werden und die Abwärmenutzung der Eishalle Energiekosten spart. Das eingangs zu Textziffer 2.2 dargestellte Tableau beinhaltet auch in den Jahren 2017 - 2019 Steuererhöhungen, andernfalls wären die laufenden Defizite noch höher. Eingerechnet sind folgende Sätze:

2016 2017 2018 2019

Grundsteuer B 460 % 490 % 520 % 550 %

Gewerbesteuer 440 % 450 % 460 % 470 %

Nach 2015 wird auch in 2016 erstmals seit 2001 wieder eine Netto-Neuverschuldung erfolgen: 2.626.000 €. In Anbetracht günstiger Förderdarlehen (teilweise 0 % Zinsen) des allgemeinen niedrigen Zinsniveaus sind die Auswirkungen auf den Zinsaufwand mäßig bzw. nicht vorhanden. In der Produktgruppe 1.05.03 Migranten/Flüchtlinge bestehen erhebliche Kalkulationsprobleme. Einerseits bezüglich der Zahl der Flüchtlinge, anderseits bezüglich der Höhe der Kostenerstattung. Maßgebend für die Erstattung 2016 ist die Zahl der Flüchtlinge per 01.01.2016, hier wurden 350 Personen unterstellt, danach 21 Zuweisungen pro Monat. Im Zusammenhang mit der Kosten-erstattung gibt es regelmäßig neue Informationen und Spekulationen, veranschlagt ist ein Betrag, der in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund ermittelt wurde. Eine Erstattung von 10.000 €/Person/Jahr ist mittlerweile nicht mehr realistisch. Kosten für die lfd. Flüchtlingsunterbringung von 4,4 Mio. € stehen Erstattungen von 3,4 Mio. € gegenüber. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen usw. ergibt sich in der Produktgruppe 1.05.03 Migranten/Flüchtlinge eine Deckungsquote von 73 %, d.h. eine vollständige Erstattung durch Bund und Land findet nicht statt.

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3. Eckdaten 2016 Im Folgenden werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen nach Gruppen zusammengefasst. Wesentliche Positionen werden erläutert und gravierende Abweichungen dargestellt. Nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung umfasst die Übersicht des Ergebnisplanes die Jahre 2014 bis 2019. An einigen Stellen wird bezüglich der Erläuterungen auf die Produktgruppen verwiesen, dort sind detaillierte Einzelerläuterungen vorhanden. Zur besseren Orientierung nachfolgend eine Übersicht:

Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe

01 Innere Verwaltung 01 Zentrale Dienste 02 Gleichstellung von Frau und Mann 03 Rechnungsprüfung 04 Städtepartnerschaften 05 Personalmanagement 06 Technikunterstützte Informationsverarbeitung 07 Finanzmanagement 08 Grundstücks- und Gebäudemanagement

02 Sicherheit und Ordnung 01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung 02 Einwohnerwesen 03 Personenstandswesen 04 Statistik und Wahlen 05 Feuerwehrwesen

03 Schulträgeraufgaben 01 Grundschulen 02 Hauptschulen 03 Realschulen 04 Gymnasien 05 Sonderschulen

06 Schülerbeförderung 07 Fördermaßnahmen für Schüler 08 Sonstige schulische Aufgaben 09 Sekundarschule

04 Kultur 01 Heimat- und Kulturpflege 02 Büchereien 03 Erwachsenenbildung

05 Soziale Hilfen 01 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII 02 Sonstige Hilfen und Leistungen 03 Hilfen für Migranten/ Flüchtlinge 04 Unterstützung von Senioren 05 Unterhaltsvorschuss

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 01 Förderung von Kindern in Bildungs- u. Betreuungsmaßnahmen 02 Kinder- und Jugendarbeit 03 Tageseinrichtungen für Kinder 04 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 05 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

07 Gesundheitsdienste 01 Krankenhäuser 08 Sportförderung 01 Sportförderung 02 Sportstätten

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation 01 Räumliche Planung- und Entwicklung 02 Geoinformation und Demografie

10 Bauen und Wohnen 01 Maßnahmen der Bauaufsicht 02 Denkmalschutz und Denkmalpflege 03 Wohnungswesen

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11 Ver- und Entsorgung 01 Ver- und Entsorgung 02 Abfallwirtschaft

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 01 Gemeindestraßen 02 Straßenreinigung 03 Parkeinrichtungen

13 Natur- und Landschaftspflege 01 Natur und Landschaft 02 Friedhofs- und Bestattungswesen 03 Wildpark

14 Umweltschutz 01 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen 15 Wirtschaft und Tourismus 01 Wirtschaftsförderung/ Stadtmarketing 02 Tourismus 03 Allgem. städtische Einrichtungen

16 Allgem. Finanzwirtschaft 01 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 02 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

3.1 Erträge 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Grundsteuer A -18.060 -21.000 -24.200 -24.200 -24.200 -24.200

Grundsteuer B -3.906.044 -4.039.000 -4.500.000 -4.800.000 -5.100.000 -5.400.000

Gewerbesteuer -18.277.103 -21.700.000 -20.900.000 -21.400.000 -21.900.000 -22.500.000

Gemeindeanteil Einkommenssteuer -11.469.599 -11.542.000 -12.280.000 -12.594.000 -13.274.000 -13.954.000

Gemeindeanteil Umsatzsteuer -2.068.650 -2.224.000 -2.285.000 -2.826.000 -2.206.000 -2.265.000

Vergnügungssteuer -47.253 -42.000 -50.000 -50.000 -50.000 -55.000

Hundesteuer -160.538 -159.000 -180.000 -180.000 -192.000 -192.000

Kompensationszahlung -1.164.963 -1.180.000 -1.180.000 -1.180.000 -1.180.000 -1.180.000

Summe -37.112.210 -40.907.000 -41.399.200 -43.054.200 -43.926.200 -45.570.200

Die Einnahmeerwartung für die Grundsteuern A und B basiert auf dem aktuellen Anordnungssoll zuzüglich einer Erhöhung durch laufende Bautätigkeit bei der Grundsteuer B. Der Haushaltsentwurf sieht bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) eine Hebesatzerhöhung von 260 auf 300 % vor. Die Grundsteuer B beinhaltet eine Hebesatzerhöhung von 430 auf 460 %.

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Bei der Hebesatzfestsetzung muss auch immer die Situation der Nachbarkommunen ("Mitbewerber") berücksichtigt werden. Hier stellt sich die Lage wie folgt dar:

2014 2015 2016 (Planungen) Bergneustadt 755 876 959 Engelskirchen 494 533 582 Gummersbach 450 470 520 Hückeswagen 435 580 580 Lindlar 450 560 570 Marienheide 600 735 735 Morsbach 430 495 505 Nümbrecht 428 437 444 Radevormwald 450 450 470 Reichshof 430 530 550 Waldbröl 470 590 590 Wiehl 413 430 460 Wipperfürth 413 550 550 Durchschnitt ohne Wiehl 483,8 567,2 587,9

Die Grundlage für die Kalkulation der Gewerbesteuer bildet das aktuell festgesetzte Vorauszahlungssoll 2015 von rd. 18,6 Mio. €. Die Differenz zum Planansatz 2015 beträgt ca. 2,3 Mio. €, darin ist allerdings eine Mehreinnahme aus der notwendigen Hebesatz-erhöhung von 430 % auf 440 % von über 400.000 € enthalten, d.h. ca. 1,9 Mio. € müssten sich aus Erhöhungen der Vorauszahlungen sowie Abschlussveranlagungen ergeben. Dies ist eine optimistische Einschätzung, wenn man die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland berücksichtigt. Relevant in diesem Zusammenhang ist der bereits in Vorberichten der letzten Jahre erwähnte ifo-Geschäftsklimaindex. Dieser Index als Frühindikator berücksichtigt einerseits die derzeitige Firmenlage und andererseits die Geschäftserwartungen. Er wird durch die Befragung von rd. 7.000 Unternehmen aus Industrie, Einzel- und Großhandel sowie Bauwirtschaft ermittelt und gilt als wichtigster Frühindikator der Deutschen Wirtschaft. Er ist im Oktober leicht gefallen, nachdem er im September den dritten Monat leicht gestiegen war. Davor war er zweimal gesunken. Auch die IHK-Konjunkturumfrage zum Herbst weist in diese Richtung. OVZ vom 23.10.15: „Der Optimismus vom Frühjahr ist verflogen, die Stimmung der Unternehmer im Oberbergischen Kreis ist wieder „in der Normalität angekommen“. So fasst Michael Sallmann, Leiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Oberberg, die Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Herbst zusammen: „Festzuhalten ist aber: Den Unternehmern geht es gut, die Lage ist stabil und auf gutem Niveau“. Daraus lässt sich ableiten, dass in naher Zukunft vermutlich maximal ein leichtes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen sein wird. Ein Anstieg der lokalen Gewerbesteuereinnahmen um viele Millionen Euro ist insofern kein realistisches Szenario. Um den Haushalt zu stützen, ist daher neben der wichtigen Erhöhung der Grundsteuer B auch eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes notwendig.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 11 von 44

Die Situation im oberbergischen Kreis ("den Mitbewerbern") stellt sich wie folgt dar:

2014 2015 2016 (Planungen) Bergneustadt 440 440 460 Engelskirchen 475 489 503 Gummersbach 450 460 460 Hückeswagen 450 463 463 Lindlar 460 470 475 Marienheide 470 480 490 Morsbach 450 450 450 Nümbrecht 464 469 474 Radevormwald 450 450 470 Reichshof 455 465 470 Waldbröl 470 500 550 Wiehl 420 430 440 Wipperfürth 450 450 450 Durchschnitt ohne Wiehl 457,0 465,5 476,3

Die aktuellen Konjunkturprognosen aus dem September 2015 gehen allgemein in 2016 von einem leichten Wirtschaftswachstum in Deutschland aus:

Prognosen des Bruttoinlandsprodukts für Deutschland - 2015/2016

Institution Veränderung gegenüber Vorjahr in %

Stand 2015 2016

Wirtschaftsforschungsinstitute, Bundesregierung, Bundesbank

Ifo ifo Institut für Wirtschaftsforschung 06/15 1,9 1,8 IFW Institut für Weltwirtschaft 10/15 1,8 2,1 HWWI Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Institut 09/15 1,9 1,7 RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung 10/15 1,8 1,8 IWH Institut für Wirtschaftsforschung Halle 10/15 1,8 1,7 DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung 10/15 1,8 1,9 IMK Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung 04/15 2,2 2,2 Forschungsinstitute Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2015 04/15 2,1 1,8 Sachverständigenrat Aktualisierte Konjunkturprognose 2015 03/15 1,8 Bundesregierung Frühjahrsprojektion 2015 04/15 1,8 1,8 Bundesbank Prognose 06/15 1,7 1,8 IW Köln IW-Konjunkturprognose 04/15 2,25 1,5

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Wirtschaftsverbände

BDI Konjunkturprognose 04/15 2,0 DIHK Konjunkturprognose 05/15 1,8

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

07/15 1,8 1,7

Internationale Institutionen und Organisationen

OECD Org. für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 06/15 1,8 2,4 EU Kommission 05/15 1,9 2,0 IWF Internationale Währungsfonds 04/15 1,6 1,7

Stand: 16. September 2015

7.000

11.000

15.000

19.000

23.000

27.000

31.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

25.409

28.405

29.387

16.588

12.024

23.650

26.333

19.212

18.300

21.700 20.900

Entwicklung der Gewerbesteuererträge Beträge in TEUR / * Ansatz lt. Haushaltsplan

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Die Kalkulation sowohl des Einkommensteueranteils als auch des Umsatzsteueranteils basieren auf der regionalisierten Steuerschätzung vom November 2015, der aktuellsten Grundlage. Die Entwicklung der Einkommenssteuer ist stark abhängig von der Beschäftigungssituation und gesamtwirtschaftlichen Tendenzen. Hier liegt ein beachtliches Potential mit stützenden Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wiehl. Der Anteil der Stadt Wiehl am Einkommenssteueranteil liegt im landesweiten Vergleich regelmäßig unter den TOP 20 % aller Städte und Gemeinden.

7.000

8.000

9.000

10.000

11.000

12.000

13.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

8.075

9.167

9.886

9.240

8.731

9.495

10.346

10.852

11.470 11.542

12.280

Entwicklung des Einkommensteueranteils Beträge in TEUR / *Ansatz lt. Haushaltsplan

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 14 von 44

Die Ansätze für die Hundesteuer steigen gegenüber 2014 leicht an, Ursache ist eine Erhöhung der Steuersätze. Mit dieser Steuererhöhung soll dem Zweck dieser Steuer, der Begrenzung der Hundezahl, Rechnung getragen werden. Deren Zahl ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen.

Alt Neu 1 Hund 91,80 € 94,80 € 2 Hunde (je Hund) 117,00 € 126,00 € 3 Hunde und mehr (je Hund) 129,00 € 144,00 €

Die Ansatzplanung der Kompensationszahlung, die im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Neuregelung des Familienleistungsausgleichs gewährt wird, erfolgt auf der Basis des Vorjahres. 3.1.2 Zuwendungen und Allgemeine Umlagen

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Zuwendungen und allgemeine Umlagen -6.461.564 -5.442.610 -6.202.402 -5.706.711 -5.964.652 -6.044.177

Die Gesamtsumme setzt sich im Wesentlichen aus 3 großen Positionen zusammen: - Zuschüsse des Landes für Kindertagesstätten 2.534.285 €, - Auflösung von Sonderposten 1.953.915 € und - Einheitslastenabrechnung für Vorjahre 1.140.353 €. 3.1.3 Sonstige Transfererträge

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Sonstige Transferverträge -156.879 -175.800 -152.800 -152.800 -152.800 -152.800

Es handelt sich um Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz sowie um Leistungen von Sozialleistungsträgern in Unterbringungsfällen des Jugendamtes. Ebenfalls werden hier übergeleitete Unterhaltsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz veranschlagt. Wegen des geringen Umfanges wird hier auf jede weitere Erläuterung verzichtet.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 15 von 44

3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Verwaltungsgebühren -420.655 -345.600 -370.400 -370.400 -370.400 -370.400

Benutzungsgebühren -1.677.316 -1.548.800 -1.622.520 -1.625.520 -1.628.020 -1.628.020

Auflösung von Sonderposten -663.003 -642.912 -642.926 -599.423 -599.423 -564.686

Summe -2.760.974 -2.537.312 -2.635.846 -2.595.343 -2.597.843 -2.563.106

Hinter dem Oberbegriff 'Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte' verbergen sich im Wesentlichen allgemeine Verwaltungsgebühren (Einwohnermeldeamt, Standesamt, Ordnungsamt, Bauaufsicht), Büchereigebühren, Friedhofsgebühren, Elternbeiträge im offenen Ganztag und Elternbeiträge für Kindergärten, sowie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. Daneben werden an dieser Stelle auch aufzulösende Sonderposten für in der Vergangenheit vereinnahmte Beiträge nach KAG bzw. BauGB abgebildet. 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Privatrechtliche Leistungsentgelte -853.485 -828.623 -903.423 -903.423 -903.423 -903.423

Bei dieser Kostenart werden die privatwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Wiehl dargestellt: Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten an Dritte, u.a. Wohnungen, GS Oberwiehl an die Förderschule für Sprache, Kindergärten an fremde Träger, außerdem Erbbauzinsen. Der Ansatz steigt durch die erhöhte Zahl von Asylbewerbern (mit entsprechend höheren Mieteinnahmen).

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 16 von 44

3.1.6 Erträge aus Kostenerstattungen und -umlagen

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Erträge aus Kostenerstattungen und -umlagen -1.725.483 -1.594.709 -5.377.628 -5.412.648 -5.387.388 -5.408.048

Wichtigste Positionen:

- 79.449 € Landesanteil an den Ausgaben nach dem UVG - 3.205.935 € Erstattungen vom Land für Asylbewerber - 68.400 € Personal- und Sachkostenerstattung Senioren- und Pflegeberatung - 385.000 € Vollzeitpflege (Jugendamt) - 83.000 € ASTO für wilder Müll - 664.470 € Abwasserwerk, Stadtwerke, FSW und BEW, insbesondere Personalkosten - 44.200 € Kostenerstattung von Dritten f. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Öko-Pools - 97.700 € Energiekosten der FSW für das Hallenbad Bielstein - 35.700 € Miete und Nebenkosten der ARGE in der Hauptstraße 41

3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge

Erträge Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Sonstige ordentliche Erträge -2.669.818 -1.881.588 -1.680.497 -1.657.233 -1.657.218 -1.657.218

Die sonstigen ordentlichen Erträge setzen sich ganz überwiegend aus Konzessionsabgaben (1.230.000 €), Nachforderungszinsen Gewerbesteuer (200.000 €) sowie Buß- und Verwarnungsgeldern (129.500 €) zusammen.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 17 von 44

3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Personalausgaben (zahlungswirksam) 9.834.773,47 10.704.015 11.559.680 11.635.320 11.883.260 12.159.780

Personalkostenerstattungen 1.168.717,52 1.163.559 1.245.194 1.267.135 1267.216 1.290.579

Personalausgaben zahlungswirksam (Netto) 8.666.055,95 9.540.456 10.314.486 10.368.185 10.616.044 10.869.201

Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr + 10,08 % + 8,11 % + 0,52 % + 2,39 % + 2,38 %

Rückstellungen (Beamte, Beihilfen, usw.) 627.197,05 198.800 357.460 371.850 386.725 407.738

Netto-Gesamtsumme 9.293.853 9.739.256 10.671.946 10.740.035 11.002.769 11.276.939

Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr + 4,80 % + 9,58 % + 0,64 % +2,45 % 2,49 %

Die Steigerung der Dienstbezüge der Beamten ist mit 2,1 % und ab 01.08.2016 mit 2,3 % beschlossen. Bei den tariflich Beschäftigten und den Auszubildenden sind Steigerungen von 3 % und einmalige Pauschalzahlungen ab 01.03.2016 einkalkuliert (noch nicht beschlossen). Die tarifliche Steigerung im Sozial- und Erziehungsdienst ist aufgrund der Auseinandersetzungen der letzten Monate vorsichtshalber mit 7 % ab 01.01.2016 kalkuliert. Ab 01.03.2016 wurde eine reguläre Tarifsteigerung von 3 % eingerechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge sind unverändert berechnet. Es ist vorgesehen in verschiedenen Bereichen Stundenanpassungen vorzunehmen, außerdem sind folgende Neueinstellungen geplant:

- Übernahme der Auszubildenden - 2 Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten - Ausbildung eines Straßenwärters - Ein zusätzlicher Platz im Bundesfreiwilligendienst - Fachkräfte im Planungsamt sowie - im Hoch- und Tiefbauamt - 2 Stellen im Sozialamt - Vollzeitkraft für den Bezirkssozialdienst - Personelle Anpassung in Kindergärten - Sicherstellung der Parkraumüberwachung

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 18 von 44

Der Beitrag für die Rheinische Versorgungskasse steigt von 750.000 € (Ansatz 2015) auf 817.560 €. Nach der Kreisumlage handelt es sich bei den Personalaufwendungen um den zweitgrößten Ausgabenblock und um den größten Bereich, der beeinflusst werden kann. Insofern kommt der Planung dieser Aufwandsposition regelmäßig größte Bedeutung zu. Die in der dargestellten Tabelle aufgeführten Netto-Steigerungen sind erheblich. Zum Vergleich der Personalkosten wird allgemein die Kennzahl ‚Personalintensität‘ verwendet (Personalaufwendungen in Relation zu den ordentlichen Aufwendungen). Sie ermöglicht zwei Bewertungen, zum einen den internen Vergleich über Jahre hinweg, zum anderen eine interkommunale Gegenüberstellung.

Kommune 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Wiehl 17,92 18,17 19,19 19,14 19,14 19,43 19,68

Kommunen mit eigenem Jugendamt:

Gummersbach 20,97

Radevormwald 19,71

Wipperfürth 21,51

Durchschnitt ohne Wiehl 20,73

Kommunen ohne eigenes Jugendamt:

Bergneustadt 15,71

Kommunen ohne eigenes Jugendamt zahlen jedoch eine Jugendamtsumlage an den Oberbergischen Kreis. Der Prozentsatz betrug 25,9261 % der jeweiligen kommunalen Steuerkraft in 2013.

Engelskirchen 11,30

Gummersbach 20,97

Hückeswagen 16,91

Lindlar 12,45

Marienheide 15,26

Morsbach 14,94

Nümbrecht 11,10

Reichshof 14,97

Waldbröl 16,63

Durchschnitt ohne Wiehl 14,36

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 19 von 44

3.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Aufwendungen Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Unterhaltung Grundstücke und Gebäude 2.795.453 2.950.218 3.136.856 2.885.256 2.781.256 2.790.256

Unterhaltung Infrastrukturvermögen 1.694.777 1.348.800 1.454.300 1.506.300 1.408.800 1.412.300

Unterhaltung Fahrzeuge, Maschinen u.a. 885.188 941.335 966.335 907.885 911.485 912.485

Aufwendungen im Bereich Schulen 1.407.816 1.487.728 1.553.921 1.589.621 1.590.321 1.590.321

Aufwendungen im Bereich Asyl 0 8.000 232.000 32.000 32.000 32.000

Aufwendungen im Bereich Friedhofswesen 106.699 102.000 116.000 116.000 116.000 116.000

Erstattungen an Dritte 447.085 447.831 502.797 502.797 502.797 502.797

Kosten ordnungsbehördlicher Maßnahmen 16.949 34.200 33.900 33.900 33.900 33.900

Sonstige Aufwendungen 78.048 151.536 167.836 167.836 167.836 167.836

Summe 7.436.551 7.472.928 8.163.945 7.741.595 7.544.395 7.557.895

Die Unterhaltung Infrastrukturvermögen steigt kräftig an. Ursache: Die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung wurden um 108.000 € gesteigert, um gravierende Schäden zu vermeiden und die Pflege- und Mäharbeiten zufriedenstellend durchführen zu können. Die Mittel für die Hochbauunterhaltung insgesamt steigen um 208.000 €. Die Unterhaltung Grundstücke und Gebäude beinhaltet auch die Hochbauunterhaltung für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Jugendheime, Feuerwehrgebäude, Kultureinrichtungen, welche sich wie folgt aufschlüsselt: Unterhaltung Grundstücke und Gebäude = 257.475 € Wartung Gebäudetechnik = 68.660 € Pflege Außenanlagen = 76.700 € Sanierungsmaßnahmen = 147.500 € Brandschutz = 17.000 € Summe = 567.335 € Die Gemeindeprüfungsanstalt, die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement sowie die auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft spezialisierte Beratungsunternehmen veranschlagen regelmäßig Richtwerte für das Verhältnis von Aufwendungen der baulichen Unterhaltung im Verhältnis zu den Gebäudezeitwerten. Dieser Richtwert liegt in abhängig vom Alter der Gebäude bei 0,4 bis 1,2 %. Dieser Prozentsatz liegt 2016 in Wiehl bei 1,4 % und somit deutlich über der Obergrenze. Dies bedeutet, dass außergewöhnlich hohe Summen für die Hochbauunterhaltung zur Verfügung gestellt werden.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 20 von 44

Bezüglich der Schülerbeförderungskosten verweise ich Sie auf die Produktgruppe 1.03.06. Dort finden Sie ausführlichere Informationen zu den einzelnen Bereichen und deren Ansätzen. Diese Position steigt um 80.000 €. Weitere relevante Aufwandssteigerungen sind bei der Unterhaltung der EDV (82.000 €) sowie den Erstattungen an andere Städte/Gemeinden vorrangig im Jugendamtsbereich (51.000 €) zu finden. Eine Steigerung von 200.000 € resultiert aus der Veranschlagung eines Pauschalbetrages für mögliche Kosten einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Weitere 24.000 € stehen für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. 3.2.3 Bilanzielle Abschreibungen

Aufwendungen Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Bilanzielle Abschreibungen 4.346.917 bereinigt 4.332.795* 4.695.807 5.193.839 5.658.110 5.808.007

* Ursprünglich veranschlagt 5.444.795 €. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurde der Sonderfall (siehe 1. Nachtrag 2015) i.H.v. 1.112.000 € abgezogen. Eine grundsätzliche Änderung im NKF gegenüber der Kameralistik liegt in der flächendeckenden Ermittlung und Bewertung der Vermögensgegenstände. Diese werden linear abgeschrieben, so dass der vollständige Ressourcenverbrauch dargestellt wird. Die Abschreibungen teilen sich wie folgt auf:

- Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 9.901 € - Gebäude und unbebaute Grundstücke (z.B. Sportplätze, Friedhöfe, Freizeitpark) 1.792.466 € - Straßen und Wege, Brücken, Plätze 2.208.305 € - Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 397.692 € - Betriebs- und Geschäftsausstattung 287.442 €

Den Abschreibungen stehen als Erträge die Auflösung von Zuwendungen und Beiträgen gegenüber, die in der Bilanz als Sonderposten passiviert werden.

2014 2015 2016

Summe der bilanziellen Abschreibungen 4.346.917 € 4.332.795 € 4.695.807 €

./. Erträge der Auflösung von Sonderposten 2.744.251 € 2.494.013 € 2.597.638 €

Netto-Belastung aus der Abschreibung 1.602.666 € 1.838.782 € 2.098.169 € Die Gegenüberstellung mit 2014 macht deutlich, welche „schleichenden“ Folgekosten sich aus der Investitionstätigkeit ergeben. Der Netto-Kostensprung bei dieser Position beläuft sich auf rd. 495.000 € gegenüber 2014.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 21 von 44

3.2.4 Transferaufwendungen

Aufwendungen Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Transferaufwendungen 32.477.280 29.650.680 34.929.273 35.223.073 35.147.373 35.350.473

Die Aufwendungen dieser Kontenklasse sind traditionell sehr hoch und Veränderungen für das Ergebnis entscheidend. Wichtige Positionen:

- Kreisumlage 16.102.000 €

- Solidarumlage 1.032.000 €

- Krankenhausumlage 290.000 €

- Gewerbesteuerumlage 3.277.500 €

- Leistungen für Asylbewerber 4.100.000 €

- Jugendhilfe 3.577.000 €

- Verlustabdeckung FSW 400.000 € (ab 2017 1,0 Mio. €)

- Telekommunikation (schnelles Internet) 360.000 €

- Betriebskostenzuschüsse für fremde Kitas 3.627.352 €

- Umlage Förderschulzweckverband 173.000 €

- Umlage Aggerverband für Gewässerunterhaltung 167.000 €

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 22 von 44

8.500

10.000

11.500

13.000

14.500

16.000

17.500

19.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

13.925

15.539 15.506

16.341

14.090

13.487 13.577

17.156

17.982

14.591

16.012

Entwicklung der Kreisumlage Beträge in TEUR / * Ansatz lt. Haushaltsplan

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 23 von 44

3.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen

Aufwendungen Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

sonstige ordentliche Aufwendungen 2.823.881 2.618.508 2.564.108 2.570.708 2.530.808 2.574.928

Wesentliche Positionen

- Erstattungszinsen Gewerbesteuer 70.000 €

- Aus- und Fortbildung 72.050 €

- Reisekosten 30.000 €

- Arbeits- und Sicherheitstechnik 31.800 €

- Mieten und Pachten, Nebenkosten 279.476 €

- Leasing 138.100 €

- Prüfung und Beratung 31.600 €

- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 280.130 €

- Honorare 58.520 €

- Erstellung von Konzepten 162.00 €

- Büromaterial 31.000 €

- Verbrauchsmaterial 91.250 €

- Zeitungen und Fachliteratur 54.400 €

- Porto 72.000 €

- Telefon 82.200 €

- Haftpflichtversicherung 66.000 €

- Unfallversicherung 259.700 €

- Gebäudeversicherung 143.150 €

- Beihilfeversicherung 257.010 €

- Kfz-Versicherung 37.912 €

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 24 von 44

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

1.345

1.136

792 761

712

635

569

462 495

365 385

Entwicklung der Zinsaufwendungen für Investitionskredite

Beträge in TEUR / * Ansatz lt. Haushaltsplan

3.3 Finanzergebnis (Defizit)

Erg. 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

Saldo des Finanzergebnis 267.604 169.985 189.985 224.985 226.985 220.985

An dieser Stelle werden die saldierten Zinserträge und Zinsaufwendungen abgebildet. Die Zahlen stehen in starker Abhängigkeit von der weiteren Zinsentwicklung.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 25 von 44

4. Haushaltsausgleich

Haus-halts-jahr

Eigenkapital Stand zu

Beginn des Haushaltsjahres

Erwartetes Jahresergebnis

Verringerung des

Eigenkapitals

Erhöhung des Eigenkapital

Stand zum Ende des

Haushaltsjahres

2014

Eigenkapital 105.402.801 99.347.910

1. Allgemeine Rücklage 86.070.144 2.263 86.072.407 2. Ausgleichsrücklage 19.332.657 - 6.057.154 - 6.057.154 13.275.503

2015

Eigenkapital 99.347.910 Hochrechnung 97.847.910

1. Allgemeine Rücklage 86.072.407 86.072.407 2. Ausgleichsrücklage 13.275.503 - 1.500.000 - 1.500.000 11.775.503

2016

Eigenkapital 97.847.910 Plan 93.738.948

1. Allgemeine Rücklage 86.072.407 86.072.407 2. Ausgleichsrücklage 11.775.503 - 4.108.962 - 4.108.962 7.666.541

2017

Eigenkapital 93.738.948 Plan 90.310.734

1. Allgemeine Rücklage 86.072.407 86.072.407 2. Ausgleichsrücklage 7.666.541 - 3.428.214 - 3.428.214 4.238.327

2018

Eigenkapital 90.310.734 Plan 87.519.400

1. Allgemeine Rücklage 86.072.407 86.072.407 2. Ausgleichsrücklage 4.238.327 - 2.791.334 - 2.791.334 1.446.993

2019

Eigenkapital 87.519.400 Plan 85.735.364

1. Allgemeine Rücklage 86.072.407 - 337.043 85.735.364 2. Ausgleichsrücklage 1.446.993 - 1.784.036 - 1.446.993 0

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 26 von 44

5. Investitionsplan und Finanzierung

Finanzposition Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019

Investitionszuwendungen -2.254.925 -3.129.130 -6.669.018 -6.971.018 -6.431.018 -5.828.018

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen -311.485 -95.500 -143.000 -30.000 -40.000 -45.000

Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten -6.362 -107.116 -100.000 0 0 0

Sonstige Investitionseinzahlungen -42.081 -1.041.600 -41.600 -41.600 -41.600 -41.600

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -2.614.853 -4.373.346 -6.953.618 -7.042.618 -6.512.618 -5.914.618

Auszahlungen für Grundstücke und Gebäude 1.126.371 3.924.500 750.000 275.000 275.000 275.000

Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.387.519 9.377.000 14.921.000 13.383.444 9.079.000 8.001.000

Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen 1.602.612 1.176.000 917.400 973.450 1.005.950 629.450

Auszahlungen für Finanzanlagen 270.243 500.000 0 0 0 0

Auszahlungen für den Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen

150.000 0 0 0 0 0

Sonstige Investitionsauszahlungen 15.143 15.940 3.440 5.000 5.000 5.000

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6.551.987 14.993.440 16.591.840 14.636.894 10.364.950 8.910.450

Saldo aus Investitionstätigkeit 3.937.134 10.620.094 9.638.222 7.594.276 3.852.332 2.995.832

Aufnahme von Krediten für Investitionen -200.639 -6.630.481 -9.600.481 -7.500.481 -3.800.481 -2.900.481

Tilgung von Krediten für Investitionen 946.430 1.021.600 1.874.000 1.977.000 1.918.000 1.325.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 745.791 -5.608.881 -7.726.481 -5.523.481 -1.882.481 -1.575.481

Das Gesamtvolumen der Investitionstätigkeit beträgt auf der Einzahlungsseite rd. 6,9 Mio. € und auf der Auszahlungsseite rd. 16,6 Mio. €. Eine Investitionsübersicht geordnet nach Einzelmaßnahmen ist als Anlage 2 diesem Vorbericht beigefügt. Diese Tabelle wurde gegenüber den Vorjahren deutlich erweitert. In den Einzelerläuterungen der Produktgruppen befinden sich teilweise weitere Informationen.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 27 von 44

6. Entwicklung der Liquidität

Ergebnis 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

-9.095.125 -5.169.819 -4.931.966 -2.624.830 -1.582.036 105.884

0

4.000

8.000

12.000

16.000

20.000

24.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* 2017* 2018* 2019*

12.976

9.245

16.810

24.688 24.189

15.094

9.924

4.992

2.367

785 891

Entwicklung der Liquidität Beträge in TEUR / * Veränderung lt. Hochrechnung bzw. Haushaltsplan

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 28 von 44

7. Schuldenentwicklung

Schuldenstand Kernhaushalt zum 31.12.2001 27,8 Mio. €

Schuldenstand Kernhaushalt zum 31.12.2014 8,8 Mio. € + Kreditaufnahme 2015 lt. 2. Nachtragssatzung 6,6 Mio. € - Tilgung 2015 1,0 Mio. €

voraussichtlicher Schuldenstand Kernhaushalt zum 31.12.2015 14,4 Mio. € + Kreditaufnahme 2016 9,6 Mio. € - Tilgung 2016 1,8 Mio. €

voraussichtlicher Schuldenstand Kernhaushalt zum 31.12.2016 22,2 Mio. €

6.000

8.500

11.000

13.500

16.000

18.500

21.000

23.500

26.000

28.500

2001 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*

27.800

18.341

16.517

15.181

13.836

12.768 11.809

9.579

8.833

14.463

22.189

Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Beträge in TEUR / * Ansatz lt. Haushaltsplan

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 29 von 44

Wie üblich sollen an dieser Stelle auch die Kreditverpflichtungen der städtischen Eigenbetriebe und -gesellschaften aufgeführt werden, die zum angegebenen Stichtag in den Bilanzen ausgewiesen sind:

Eigenbetrieb/-gesellschaft 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 BEW 4.720.243 € 3.890.270 € 3.730.619 €

Stadtwerke 6.825.305 € 6.516.043 € 6.202.401€

Abwasserwerk 24.631.445 € 24.402.352 € 24.250.428 €

FSW 2.248.005 € 2.675.478 € 3.451.059 €

Summe 38.424.998 € 37.484.143 € 37.634.507 €

8. Gebühren Gebühren nehmen grundsätzlich in der Rangfolge der Deckungsmittel eine wichtige Rolle ein – wie im § 77 der Gemeindeordnung festgelegt ist. Sie stehen nach den „Sonstigen Finanzmitteln“ (z.B. Kostenerstattungen) an zweiter Stelle, noch vor Steuern und Krediten. Dahinter steckt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Nutzer einer öffentlichen Einrichtung oder Dienststelle der Verwaltung soll auch einen angemessenen Preis (Gebühr) dafür zahlen. Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst müssen für 2016 nicht geändert werden, sie wurden zuletzt zum 01.01.2014 erhöht. Da nach dem Kommunalabgabengesetz Überschüsse und Defizite innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden können, ist hier Spielraum gegeben, der gerade in diesem Bereich wichtig ist, da der Aufwand für den Winterdienst zwangsläufig nicht geplant werden kann. Auch bei den Beisetzungsgebühren kann auf eine Änderung verzichtet werden, lediglich bei den Gebühren für die Friedhofshallen ist eine geringe Anhebung erforderlich. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung der Grabstellengebühren per 01.01.2014. Die veränderte Bestattungskultur mit vermehrten Urnen- statt Erdbestattungen und ihrem Auswirken auf die Deckungsquote wird weiterhin beobachtet. Bei den Abwassergebühren (Schmutzwasser u. Niederschlagswasser) wird sich keine Änderung ergeben. Grundsätzlich bleibt in Bezug auf die Schmutzwassergebühren jedoch die vorhandene Problemlage bestehen. Bedingt durch die sehr geringen Kanalschlussbeiträge der Vergangenheit entsteht ein zunehmender Druck auf die Benutzungsgebühren. Bei den Stadtwerken wird die Grundgebühr um durchschnittlich 5,1 % zum 01.01.2016 erhöht. Ursache ist das Sanierungskonzept. Das Wassergeld und die Parkgebühren sind seit 2007 unverändert.

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Anlage 1

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Anlage 1

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Anlage 1

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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 2

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Anlage 2

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Anlage 2

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Anlage 3

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Anlage 3

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Anlage 3

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Anlage 3

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Anlage 4

Budgetierungsregelungen der Stadt Wiehl

1. Budgets im Sinne des § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW werden auf der Grundlage der Teil-

ergebnispläne jeweils für die Produktgruppen gebildet (Fachbudgets). Gleichfalls werden investive Maßnahmen auf der Ebene der Produktgruppe ebenfalls zu einem Fachbudget verbunden.

2. Die sowohl bei den Primär- als auch den Sekundärkostenstellen veranschlagten Haushaltsmittel, die im Rahmen der internen Leistungsverrechnung zur Verteilung auf die Produkte in den Zeilen 13 bis 16 der

Teilergebnispläne vorgesehen sind, werden nicht in das Fachbudget einbezogen. Die darin enthaltenen Geschäftsaufwendungen auf den Hilfskostenstellen bilden ein eigenes Budget (Sachbudget). Darüber hinaus werden auch die Erträge und Aufwendungen der internen Leistungsverrechnung in den Zeile 27 und 28 der

Teilergebnispläne nicht in die Fachbudgets einbezogen.

3. Das gleiche gilt auch für Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen, die Gebäudekostenstellen des FB 7 und die Bewirtschaftungskostenstellen des FB 5. Diese vier Aufwandsarten und zwei Kostenstellengruppen werden jeweils für sich zu einem Budget zusammengefasst (Sachbudget).

4. Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgets (Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen)

obliegt den entsprechenden Produktgruppenverantwortlichen. Bei erkennbaren Abweichungen ist es Aufgabe des Verantwortlichen rechtzeitig steuernd einzugreifen.

5. Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen:

Mehrerträge/-einzahlungen aus der Abwicklung von Schadensfällen berechtigen zu Mehraufwendungen/ -auszahlungen zur Beseitigung der Folgen des jeweiligen Schadensereignisses.

Mehrerträge/-einzahlungen aus pauschalierten Zuweisungen für besondere Bedarfssituationen, Zuschüsse, Zuweisungen, Spenden und sonstige Leistungen Dritter berechtigten zu Mehraufwendungen/-auszahlungen

für die Verwendung in der jeweiligen Produktgruppe. Dies gilt auch für die Investitionen im Finanzplan.

6. Sperrvermerke Alle mit Zweckzuweisungen finanzierten Aufwendungen/ Auszahlungen bleiben bis zur Bewilligung der

entsprechenden Zweckzuwendung bzw. Freigabe durch die Kämmerei gesperrt.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 - Seite 44 von 44

Anlage 5

24.500

24.750

25.000

25.250

25.500

25.750

26.000

26.250

26.500

26.750

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

26.604

26.511 26.408

26.090

25.956

25.709

25.645

25.307 25.266

25.047

25.149

Entwicklung der Einwohnerzahlen (Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW)