Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.44 der Stadt Waren ... · 41 Flurstücksnummern, hier 41...

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D* FFH VS 70.00 m 70.00 m 1.75 m 30.00 m 30.00 m 1 . 7 5 m R R R R R R R R R 50-m- Uferlinie Feisneck 5 0 -m- Uf e rlin ie M ü ritz 5 0 - m - U f e r l i n i e M ü r i t z 1 2 52 1 32 1 43 54 31 5 2 2 41 1 39 9 30 11 30 8 30 12 1 6 6 12 30 7 33 2 1 7 32 2 6 7 1 31 29 6 31 4 45 1 40 6 13 46 31 3 35 6 30 5 30 10 1 6 33 5 36 6 33 4 29 8 2 1 33 3 36 8 36 9 1 6 29 7 35 1 38 3 30 9 42 2 35 8 36 7 1 32 36 11 39 5 6 18 30 6 38 4 49 38 1 48 31 7 36 10 1 7 52 2 50 1 8 39 6 41 6 17 51 1 7 1 8 44 1 1 6 3 1 29 5 39 8 53 1 33 39 7 1 9 1 7 31 8 4 31 6 31 9 6 16 6 6 47 37 1 6 5 39 10 35 7 1640-062 1640-041 1640-046 1640-063 1640-045 E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 35 2 1 5 82 2 35 5 34 6 15 143100 F e i s n e c k - S e e D i e M ü r i t z St Brücke St St SH Minigolf-Park BIOTOP gemäß § 20 LNatG MV M2 M1 D B A B BD BD max. 150 Liegeplätze W1 Öllager / Altlastenver- dachtsfläche A1 SO SO A2 F3 F1 C F1 SO SO B1 B2 SO F2 F1 SO F4 SO B3 F1 SO F1 SO F1 SO F2 SO F3 SO F1 SO F1 SO F4 W W W W W W Uferk ante (Pflaster) Weg 1 1 (Pflaster) Gehweg (Pla tten) Dachhöhe Dachhöhe A-Mast Schilf 5 Rampe 5 Bürgerweg (VP) Bords te in (obe n) station G r ü n s t r e i f e n 74.9 (B) Dachhöhe G e b ü s c h f l ä c h e Ga F=78.8 Gasr egel- Schu I/PD 70.8 54 In fotafel W e g Tra fo Wh s 8 Einfahrt Wh s Weg (unbef.) 6 Bordstein (oben) Dachhöhe Rohr l eitun g Wh s H Schu Klärgru be 29 3 9 Wh s 78.2 W e g ( u n b e f . ) Bu sha l testelle (unb ef.) 68.4 Telefonzelle PD 67.9 Ga Ga Wh s Schornstein 2 Schu Mansardwalmdach Ga Schornstein Ga PD Einfahrt Gebüschfläche Terr 7 U f e r k a n t e 1 Höhe (A) Be ton alte Höhe Bordstein (oben) F=77.2 oberir dische Ab wasserpu mpe Bu nk e r Wh s 1 W e g ( b e f . ) Einfah rt (VP) Einfahrt Erker Schu Einfahrt Bürgerweg (VP) I/SD Bu sha l testelle S t r a s s e ( u n b e f . ) OK(F)F OK(F)F EG (Pflaster) Scheu ne 72.6 rger wer g (BP) EG=73.9 3 Fa hrräde r (Me tall) F=76.4 (Pflaste r) II+DA/S/Putz ehem. Säg ewerk ST II/SD 1 a Gebüschfläche Klärgru be gewerk Wh s I/SD (VP) Klärgru be Einfahrt Litfasssäule (Pflaster) Wh s DJH TD Wh s Wh s I I Wh s SD +3.0 ü. Erde Terr PD Wh s 72.5 (Platten) Ko hl e nke l ler (Pflaster) E i n fahrt (V P) Wh s H Am Seeufe r A n der Feisne ck Specker Strasse (A) N e s s e l b e r g Fontanestrasse Am Seeufer (A) Steg Steg Steg FH max. 75,00 m über HN FH max. 86,00 m über HN FH max. 70,00 m über HN FH max. 79,00 m über HN FH max. 73,00 m über HN FH max. 76,00 m über HN III III I III II III III GR 2000 m² GR 1500 m² GR 3500 m² GR 250 m² GR 200 m² GR 1500 m² GR 2000 m² 12.0 m 8.0 m 10.0 m 10.0 m 7 .9 m 73.56 66.96 65.58 65.46 69.35 62.86 75.06 64.55 70.95 69.40 73.31 63.33 64.44 63.48 63.67 63.80 62.64 63.78 63.33 65.52 72.75 74.01 63.39 64.93 63.02 63.96 70.55 63.45 72.97 69.37 71.62 63.61 64.58 72.64 64.96 63.22 72.27 64.76 67.98 63.63 65.09 63.64 64.43 63.62 68.35 73.44 73.21 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1990/ 1993. Teil A - Planzeichnung M 1:1000 Bearbeitungsstand: Juni 2012 Planzeichenerklärung (gemäß Planzeichenverordnung PlanzV 90) Sonstige Sondergebiete (§11 BauNVO) hier: Fremdenverkehr öffentliche Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung hier: Verkehrsberuhigter Bereich Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, hier: von Baugebieten oder von Höhen (§ 1 Abs. 4 BauNVO) Erhaltung: Bäume private Grünfläche öffentliche Grünfläche Art der baulichen Nutzung ( § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB und §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO) hier: Beherbergung hier: Wellness-Oase hier: Hafen hier: Ferienwohnen/ Galerie Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16, 19 und 20 BauNVO) z.B. GR 750m² Grundfläche, mit max. Flächenangabe z.B. II Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Höhenlage (§ 9 Abs. 3 BauGB und §16 Abs. 5 BauNVO) FH max . 73,00m ü HN max. Firsthöhe, hier 73m über HN Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs.1 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO) (§ 9 Abs.1 Baugrenze Verkehrsflächen (§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB) Straßenbegrenzungslinie Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsfl. hier: z.B. Ein- und Ausfahrt Flächen für Abfallentsorgung (§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB) Flächen für Abfallentsorgung Zweckbestimmung: Abfall Grünflächen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 (§ 9 Abs. 7 BauGB) Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB) St A B Mit Fahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Nutzungsberechtigten der Bootsanlage (§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB) Mit Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB) Sonstige Planzeichen M2 M1 Nutzungsfreihaltezone feißneckseitig gemäß ROV Nutzungsfreihaltezone müritzseitig gemäß ROV Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20, 25b BauGB) (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB) Zweckbestimmung: Parkanlage Zweckbestimmung: Spielplatz/Minigolfpark Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) SO F1 SO F2 SO F3 SO F4 Darstellung ohne Normcharakter zu fällender Baum überörtliche Wege, hier z.B. Wanderweg überörtliche Wege, hier z.B. Radfahrweg R W nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen (§9 Abs. 6 BauGB) Nationalpark, hier "Müritz-Nationalpark" Landschaftsschutzgebiet, hier "Mecklenburger Großseenland" FFH- Gebiet hier "Seen, Moore u Wälder des Müritzgebietes" Vogelschutzgebiet hier "Müritz-Nationalpark" Wasserflächen Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), -> genehmigt zum Abbruch Flächen für Wald Flächen mit Schilfbestand 50m - Gewässerschutzstreifen gemäß § 29 NatSchAG M-V hier: Zweckbestimmung Sportboothafen hier: Zweckbestimmung Hafen Altlastenverdachtsfläche Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes Umgrenzung von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, hier: Bodendenkmal SH H BD Sonstige Darstellungen Gebäude - Bestand Flurstücksnummern, hier 41 41 1640-045 Flurbezeichnung, hier Flur 45 Böschung hier: Bestand Vermaßung in m Sichtdreieck, Anfahrtssicht hier: für Geschwindigkeit von 50km/h Sichtfeld, Anfahrtssicht hier: für Geschwindigkeit von 30km/h Schwimmstege Badeplattform vorh. Flurstücksgrenzen vorh. Flurgrenzen Bezugshöhen Bestand, hier 72,75 ü HN 72.75 10 m 70m 30m Teil B - Textliche Festsetzungen Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1. Landseitige Festsetzungen Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. 1.1. Art der Nutzung (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO) Die Sondergebiete Fremdenverkehr dienen zu Zwecken der Erholung, dem touristisch genutzten, ferienmäßigen Wohnen und den dazu gehörigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes und zur Freizeitgestaltung, die das Fremdenverkehrswohnen nicht wesentlich stören. Es sind maximal 450 Betten in diesem Sondergebiet zulässig. * Zulässig sind im Sondergebiet SO F1: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. Appartements, Appartementhäuser 3. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen, 4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf, sowie Tiefgaragen. * Zulässig sind im Sondergebiet SO F2: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen, 3. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen, 4. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, 5. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen, 6. sanitäre Einrichtungen, 7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf. Ausnahmsweise können im Sondergebiet SO F2 zugelassen werden: Sonstige dem Fremdenverkehrsgebiet dienende, nicht störende Gewerbebetriebe. * Zulässig sind im Sondergebiet SO F3: 1. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen, 2. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen 3. sanitäre Einrichtungen, 4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf. * Zulässig sind im Sondergebiet SO F4: 1. Wohnungen für Betriebsinhaber und Personen, die in der Anlage tätig sind, 2. Sonstige dem Fremdenverkehrsbetrieb dienende, nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Ferienwohnen, 4. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen, 5. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen, 6. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, 7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf. 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 Bau NVO) und Höhenlage (§ 9 Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 16 Abs. 5 BauNVO) Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der jeweils zulässigen Grundfläche GR festgesetzt. Die Höhe der baulichen Vorhaben ist in Form von zulässigen Firsthöhen in den Anlagen zum Durchführungsvertrag gebietsbezogen konkret festgeschrieben. Das festgesetzte 3. Vollgeschoß ist für die Gebiete A1 und A2 nur im Bereich des Dachraumes zulässig. 1.3 Zuordnung von Stellplätzen (§ 12 Abs.1 und 6 Bau NVO) Stellplätze sind in den gekennzeichneten Flächen sowie in den einzelnen Baufeldern allgemein zulässig. Tiefgaragen sind in den Baufeldern allgemein zulässig. 1.4 Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 Abs.1, Nr. 1 LBauO MV in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB) Die Gestaltung der baulichen Anlagen nach § 86 LBauO M-V ist nur insoweit zulässig, als sie durch den Durchführungsvertrag gedeckt ist. 1.5 Gehrecht (§9 Abs. 1 BauGB) Zusätzlich zu den in der Planzeichnung gekennzeichneten Wegerechten ist im Bereich des Flurstückes 42 eine Verbindung in Form eines Wandesweges mit einer Breite von max. 3m von dem überörtlichen Wanderweg bis zur Fontanestraße mit Gehrechten zu gunsten der Allgemeinheit zulässig. Die genaue Lage wird im Durchführungsvertrag festgelegt (Anlage 7). 2. Nachrichtliche Übernahme für die Wasserflächen Auf der Wasserfläche sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat und die durch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung bzw. im Genehmigunsverfahren nach Landesbauordnung M-V genehmigt werden. 2.1 Besonderer Nutzungszweck auf der Wasserfläche Im Nutzungsfenster mit der Bezeichnung SH sind Schwimmsteganlagen und ein Anleger für die gewerbliche Fahrgastschifffahrt, sowie bis zu 150 Bootsliegeplätze als Charterliegeplätze, Gastliegeplätze und Dauerliegeplätze beabsichtigt. 3. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - BauGB Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V), sowie Eingriffskompensation (A) Die folgenden Maßnahmen werden im B-Plangeltungsbereich direkt festgesetzt, soweit sie die Eingriffskompensation betreffen. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag vereinbart. 1. 2. 3. Im Geltungsbereich sind mindestens 20 standortgerechte hochstämmige Bäume nach den Vorgaben der Eingriffsregelung MV, Anlage 11 anzupflanzen. (A. anlage, Bäume). Die genaue Verortung erfolgt im Freiflächenplan. Im ehemaligen Waldbereich an der Fontanestraße sind geeignete Einzelbäume, Baumgruppen und Waldabschnitte als prägende und abschirmende Landschaftselemente zu erhalten und in eine parkartige Gestaltung einzubeziehen (A, anlage, Bäume, Landschaftsbild). Im Geltungsbereich einzubauen bzw. anzubringen sind: 20 StückNist- und Einbausteine, Typ 24 (Bestellnr. 00710/0) Bewohner: Blau-, Kohl-, Sumpf-, Tannenmeise,Gartenrotschwanz,Kleiber, Haussperling, Feldsperling 8 Stück Nist- und Einbausteine, Typ 26 (Bestellnr. 00730/8) Bewohner: Hausrotschwanz, Bachstelze, Grauschnäpper 5 Stück Starenhöhle mit Katzen- und Marderschutz, Typ 3SY (Bestellnr. 00126/9) Bewohner: Star, eventuell auch Trauerschnäpper und Kleiber, zum Teil übernachten darin auch Buntspechte 1 Stück Nistkorb aus Weidengeflecht, Typ 40 cm (Bestellnr. 00244/0) Bewohner: Turmfalke, Waldohreule (A, anlage, Avifauna) 4. 5. Geeignete Gebäude bzw. Fassaden, Stegen usw. sind so zu gestalten, dass die Ansiedlung von Schwalben gefördert wird. Die Gestaltung an den Stegen ist der Sicherheit des Verkehrs auf der Wasserstraße unterzuordnen und darf diese nicht beeinträchtigen. (A, anlage, Avifauna) An geeigneten Gebäuden / Fassaden sind 5 Fledermaus-Winterquartiere anzubringen bzw. einzubauen. (A, anlage, Fauna) Hinweise Im Bereich des Vorhabens sind Bodendenkmale bekannt. (vgl. Planzeichen BD) Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der mit den Planzeichen BD gekennzeichneten Bodendenkmale sichergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Verursacher des Eingriffs (§ 6(5) DSchG M-V). Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation des Bodendenkmals ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Domhof 4/5, 19055 Schwerin. Verfahrensvermerke Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.10.2005 gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im "Warener Wochenblatt" am 01.11.2005 erfolgt. Durch Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2007 soll die Durchführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen. Die Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses erfolgte im Warener Wochenblatt am 08.11.2008. Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB beteiligt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert und zum Scopingtermin am .15.06.2006 eingeladen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2006, 12.11.2008 sowie am 05.11.2009 durchgeführt. Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat am 11.12.2008 und am 14.12.2011 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.12.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Für die zweite Beteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15./16.12.2011 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 27.12.2011 bis zum 31.01.2012 während folgender Zeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Mi 13.30-16.00 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zu Protokoll geltend gemacht werden können, am 17.12.2011 im "Warener Wochenblatt" ortsüblich bekannt gemacht worden. gez. Rhein Waren (Müritz), 01.02.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister Der katastermäßige Bestand an Flurstücken am 10.10.2012 wird als richtig dargestellt bescheinigt. Die lagerichtige Darstellung der Grenzpunkte wurde nur grob geprüft. Die vollständige und lagerichtige Darstellung des Gebäudebestandes konnte nicht überprüft werden. Regressansprüche können nicht abgeleitet werden. gez. Tödter Waren (Müritz), 10.10.2012 Siegel Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Regionalstandort Waren (Müritz) Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat die vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 02.05.2012 geprüft. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Der vorhabenbezogene Bebauungs- plan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 26.09.2012 von der Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.09.2012 gebilligt. gez. Rhein Waren (Müritz), 27.09.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt. gez. Rhein Waren (Müritz), 11.10.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, sind am 24.11.2012 ortsüblich im "Warener Wochenblatt" bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 Bau GB) und weiter auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf Rechtswirkungen des § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mit Ablauf des 24.11.2012 in Kraft getreten. gez. Rhein Waren (Müritz), 26.11.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister Übersichtskarte Bearbeiter: Projektentwicklung HARM GmbH & Co.KG Fontanestraße 8 * 17192 Waren (Müritz) Tel. 03991/ 64 17 - 0 * Fax 03991/ 64 17 17 www.projektentwicklung-harm.de SATZUNG der Stadt Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.44 * Seepark Waren an der Müritz * Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.44 der Stadt Waren (Müritz) - Seepark Waren an der Müritz Auf Grund des §10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011, sowie nach §86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBO MV) vom 18.04.2006, zuletzt geändert am 20.05.2011, wird nach Beschlußfassung der Stadtvertretung vom 26.09.2012 folgende Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Waren(Müritz) "Seepark Waren an der Müritz", bestehende aus der Planzeichung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen: N

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Page 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.44 der Stadt Waren ... · 41 Flurstücksnummern, hier 41 1640-045 Flurbezeichnung, hier Flur 45 Böschung hier: Bestand Vermaßung in m Sichtdreieck,

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Fontanestrasse

Am

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Steg

Steg

Steg

FH max.75,00 m über HN

FH max.86,00 m über HN

FH max.70,00 m über HN

FH max.79,00 m über HN

FH max.73,00 m über HN

FH max.76,00 m über HN

IIIIII

I

III

II

III

III

GR 2000 m²

GR 1500 m²

GR 3500 m²

GR 250 m²

GR 200 m²

GR 1500 m²

GR 2000 m²

12.

0 m

8.0 m

10.

0 m

1

0.0

m

7.9 m

73.56

66.96

65.58

65.46

69.35

62.86

75.06

64.55

70.95

69.40

73.31

63.33

64.44

63.48

63.67

63.80

62.64

63.78

63.33

65.52

72.75

74.01

63.39

64.93

63.02

63.96

70.55

63.45

72.9769.3771.62

63.61

64.58

72.64

64.96

63.22

72.27

64.76

67.98

63.63

65.09

63.64

64.43

63.62

68.35

73.44

73.21

Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1990/ 1993.

Teil A - Planzeichnung M 1:1000Bearbeitungsstand: Juni 2012

Planzeichenerklärung(gemäß Planzeichenverordnung PlanzV 90)

Sonstige Sondergebiete (§11 BauNVO)hier: Fremdenverkehr

öffentliche VerkehrsflächenStraßenverkehrsfläche

öffentliche Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung

Zweckbestimmung hier: Verkehrsberuhigter Bereich

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen,hier: von Baugebieten oder von Höhen(§ 1 Abs. 4 BauNVO)

Erhaltung: Bäume

private Grünfläche

öffentliche Grünfläche

Art der baulichen Nutzung( § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB und §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO)

hier: Beherbergung

hier: Wellness-Oase

hier: Hafen

hier: Ferienwohnen/ Galerie

Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16, 19 und 20 BauNVO)

z.B. GR 750m² Grundfläche, mit max. Flächenangabe

z.B. II Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß

Höhenlage

(§ 9 Abs. 3 BauGB und §16 Abs. 5 BauNVO)

FH max .73,00m ü HN

max. Firsthöhe, hier 73m über HN

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen(§ 9 Abs.1 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO)

(§ 9 Abs.1 Baugrenze

Verkehrsflächen(§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB)

Straßenbegrenzungslinie

Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsfl.

hier: z.B. Ein- und Ausfahrt

Flächen für Abfallentsorgung(§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB)

Flächen für AbfallentsorgungZweckbestimmung: Abfall

Grünflächen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs desVorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44(§ 9 Abs. 7 BauGB)

Flächen für Nebenanlagen, Stellplätzeund Gemeinschaftsanlagen(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB)

St

A

B

Mit Fahrrechten zu belastende Flächezugunsten der Nutzungsberechtigtender Bootsanlage(§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB)

Mit Leitungsrechten zu belastende Flächezugunsten des Versorgungsträgers(§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB)

Sonstige Planzeichen

M2

M1

Nutzungsfreihaltezone feißneckseitiggemäß ROV

Nutzungsfreihaltezone müritzseitiggemäß ROV

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmenund Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft

(§ 9 Abs.1 Nr. 20, 25b BauGB)

(§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)

Zweckbestimmung:Parkanlage

Zweckbestimmung:Spielplatz/Minigolfpark

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

SOF1

SOF2

SOF3

SOF4

Darstellung ohne Normcharakter

zu fällender Baum

überörtliche Wege, hier z.B. Wanderweg

überörtliche Wege, hier z.B. Radfahrweg

R

W

nachrichtliche Übernahmenund Kennzeichnungen(§9 Abs. 6 BauGB)

Nationalpark, hier "Müritz-Nationalpark"

Landschaftsschutzgebiet, hier "Mecklenburger Großseenland"

FFH- Gebiet hier "Seen, Moore u Wälder des Müritzgebietes"

Vogelschutzgebiet hier "Müritz-Nationalpark"

Wasserflächen

Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen

Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), -> genehmigt zum Abbruch

Flächen für Wald

Flächen mit Schilfbestand

50m - Gewässerschutzstreifengemäß § 29 NatSchAG M-V

hier: Zweckbestimmung Sportboothafen

hier: Zweckbestimmung Hafen

Altlastenverdachtsfläche

Schutzgebiete im Sinnedes Naturschutzrechtes

Umgrenzung von Gesamtanlagen,die dem Denkmalschutz unterliegen,hier: Bodendenkmal

SH

H

BD

Sonstige Darstellungen

Gebäude - Bestand

Flurstücksnummern, hier 4141

1640-045 Flurbezeichnung, hier Flur 45

Böschunghier: Bestand

Vermaßung in m

Sichtdreieck, Anfahrtssichthier: für Geschwindigkeit von 50km/h

Sichtfeld, Anfahrtssichthier: für Geschwindigkeit von 30km/h

Schwimmstege

Badeplattform

vorh. Flurstücksgrenzen

vorh. Flurgrenzen

Bezugshöhen Bestand, hier 72,75 ü HN72.75

10 m

70m

30m

Teil B - Textliche Festsetzungen

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

1. Landseitige Festsetzungen

Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solcheVorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

1.1. Art der Nutzung (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO)

Die Sondergebiete Fremdenverkehr dienen zu Zwecken der Erholung, dem touristisch genutzten, ferienmäßigen Wohnen und dendazu gehörigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes und zur Freizeitgestaltung, die dasFremdenverkehrswohnen nicht wesentlich stören. Es sind maximal 450 Betten in diesem Sondergebiet zulässig.

* Zulässig sind im Sondergebiet SO F1:1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,2. Appartements, Appartementhäuser3. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf, sowie Tiefgaragen.

* Zulässig sind im Sondergebiet SO F2:1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,2. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,3. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen,4. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,5. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen,6. sanitäre Einrichtungen,7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.

Ausnahmsweise können im Sondergebiet SO F2 zugelassen werden:Sonstige dem Fremdenverkehrsgebiet dienende, nicht störende Gewerbebetriebe.

* Zulässig sind im Sondergebiet SO F3:1. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,2. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen3. sanitäre Einrichtungen,4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.

* Zulässig sind im Sondergebiet SO F4:1. Wohnungen für Betriebsinhaber und Personen, die in der Anlage tätig sind,2. Sonstige dem Fremdenverkehrsbetrieb dienende, nicht störende Gewerbebetriebe,3. Ferienwohnen, 4. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,5. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen,6. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.

1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 Bau NVO) und Höhenlage (§ 9 Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 16 Abs. 5 BauNVO)

Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der jeweils zulässigen Grundfläche GR festgesetzt.

Die Höhe der baulichen Vorhaben ist in Form von zulässigen Firsthöhen in den Anlagen zum Durchführungsvertrag gebietsbezogenkonkret festgeschrieben. Das festgesetzte 3. Vollgeschoß ist für die Gebiete A1 und A2 nur im Bereich des Dachraumes zulässig.

1.3 Zuordnung von Stellplätzen (§ 12 Abs.1 und 6 Bau NVO)

Stellplätze sind in den gekennzeichneten Flächen sowie in den einzelnen Baufeldern allgemein zulässig. Tiefgaragen sind in den Baufeldern allgemein zulässig.

1.4 Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 Abs.1, Nr. 1 LBauO MV in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB)

Die Gestaltung der baulichen Anlagen nach § 86 LBauO M-V ist nur insoweit zulässig, als sie durch den Durchführungsvertraggedeckt ist.

1.5 Gehrecht (§9 Abs. 1 BauGB)

Zusätzlich zu den in der Planzeichnung gekennzeichneten Wegerechten ist im Bereich des Flurstückes 42 eine Verbindung in Formeines Wandesweges mit einer Breite von max. 3m von dem überörtlichen Wanderweg bis zur Fontanestraße mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit zulässig. Die genaue Lage wird im Durchführungsvertrag festgelegt (Anlage 7).

2. Nachrichtliche Übernahme für die Wasserflächen

Auf der Wasserfläche sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger imDurchführungsvertrag verpflichtet hat und die durch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungbzw. im Genehmigunsverfahren nach Landesbauordnung M-V genehmigt werden.

2.1 Besonderer Nutzungszweck auf der Wasserfläche

Im Nutzungsfenster mit der Bezeichnung SH sind Schwimmsteganlagen und ein Anleger für die gewerbliche Fahrgastschifffahrt,sowie bis zu 150 Bootsliegeplätze als Charterliegeplätze, Gastliegeplätze und Dauerliegeplätze beabsichtigt.

3. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - BauGB

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V), sowie Eingriffskompensation (A)

Die folgenden Maßnahmen werden im B-Plangeltungsbereich direkt festgesetzt, soweit sie die Eingriffskompensation betreffen. DieVermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag vereinbart.

1.

2.

3.

Im Geltungsbereich sind mindestens 20 standortgerechte hochstämmige Bäume nach den Vorgaben der Eingriffsregelung MV, Anlage 11 anzupflanzen. (A. anlage, Bäume). Die genaue Verortung erfolgt im Freiflächenplan.

Im ehemaligen Waldbereich an der Fontanestraße sind geeignete Einzelbäume, Baumgruppen und Waldabschnitte als prägende und abschirmende Landschaftselemente zu erhalten und in eine parkartige Gestaltung einzubeziehen(A, anlage, Bäume, Landschaftsbild).

Im Geltungsbereich einzubauen bzw. anzubringen sind:20 StückJNist- und Einbausteine, Typ 24 (Bestellnr. 00710/0) Bewohner: Blau-, Kohl-, Sumpf-, Tannenmeise,Gartenrotschwanz,Kleiber, Haussperling, Feldsperling 8 Stück Nist- und Einbausteine, Typ 26 (Bestellnr. 00730/8) Bewohner: Hausrotschwanz, Bachstelze, Grauschnäpper 5 Stück Starenhöhle mit Katzen- und Marderschutz, Typ 3SY (Bestellnr. 00126/9) Bewohner: Star, eventuell auch Trauerschnäpper und Kleiber, zum Teil übernachten darin auch Buntspechte 1 Stück Nistkorb aus Weidengeflecht, Typ 40 cm (Bestellnr. 00244/0) Bewohner: Turmfalke, Waldohreule(A, anlage, Avifauna)

4.

5.

Geeignete Gebäude bzw. Fassaden, Stegen usw. sind so zu gestalten, dass die Ansiedlung von Schwalben gefördert wird.Die Gestaltung an den Stegen ist der Sicherheit des Verkehrs auf der Wasserstraße unterzuordnen und darf diese nicht beeinträchtigen. (A, anlage, Avifauna)

An geeigneten Gebäuden / Fassaden sind 5 Fledermaus-Winterquartiere anzubringen bzw. einzubauen. (A, anlage, Fauna)

Hinweise

Im Bereich des Vorhabens sind Bodendenkmale bekannt. (vgl. Planzeichen BD)Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der mit den Planzeichen BD gekennzeichnetenBodendenkmale sichergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Verursacher des Eingriffs (§ 6(5) DSchG M-V).Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation des Bodendenkmals ist das Landesamt für Kulturund Denkmalpflege rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten.Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen erhalten Sie bei der zuständigen UnterenDenkmalschutzbehörde bzw. beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Domhof 4/5, 19055 Schwerin.

VerfahrensvermerkeAufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.10.2005 gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im "Warener Wochenblatt" am 01.11.2005 erfolgt.

Durch Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2007 soll die Durchführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen. Die Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses erfolgte im Warener Wochenblatt am 08.11.2008.

Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB beteiligt worden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung über den erforderlichen Umfang undDetaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert und zum Scopingtermin am .15.06.2006 eingeladen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2006, 12.11.2008 sowie am 05.11.2009 durchgeführt.

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat am 11.12.2008 und am 14.12.2011 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.12.2008zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Für die zweite Beteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15./16.12.2011 zur Abgabe ihrerStellungnahme aufgefordert worden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie derBegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 27.12.2011 bis zum31.01.2012 während folgender Zeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Mi 13.30-16.00 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr nach § 3 Abs. 2 BauGBöffentlich ausgelegen.

Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zu Protokollgeltend gemacht werden können, am 17.12.2011 im "Warener Wochenblatt" ortsüblich bekannt gemacht worden.

gez. RheinWaren (Müritz), 01.02.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister

Der katastermäßige Bestand an Flurstücken am 10.10.2012 wird als richtig dargestellt bescheinigt. Die lagerichtige Darstellung derGrenzpunkte wurde nur grob geprüft. Die vollständige und lagerichtige Darstellung des Gebäudebestandes konnte nicht überprüftwerden. Regressansprüche können nicht abgeleitet werden.

gez. TödterWaren (Müritz), 10.10.2012 Siegel Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Regionalstandort Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat die vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange am 02.05.2012 geprüft. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Der vorhabenbezogene Bebauungs-plan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 26.09.2012 von der Stadtvertretung als Satzungbeschlossen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.09.2012 gebilligt.

gez. RheinWaren (Müritz), 27.09.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermitausgefertigt.

gez. Rhein Waren (Müritz), 11.10.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister

Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienststunden vonjedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, sind am 24.11.2012 ortsüblich im "Warener Wochenblatt"bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen(§ 215 Abs. 2 Bau GB) und weiter auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. AufRechtswirkungen des § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mit Ablaufdes 24.11.2012 in Kraft getreten.

gez. RheinWaren (Müritz), 26.11.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister

Übersichtskarte

Bearbeiter: Projektentwicklung HARM GmbH & Co.KGFontanestraße 8 * 17192 Waren (Müritz)Tel. 03991/ 64 17 - 0 * Fax 03991/ 64 17 17www.projektentwicklung-harm.de

SATZUNGder Stadt Waren (Müritz)

(Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.44 * Seepark Waren an der Müritz *

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.44 der Stadt Waren (Müritz) - Seepark Waren an der MüritzAuf Grund des §10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011, sowie nach §86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBO MV) vom 18.04.2006,zuletzt geändert am 20.05.2011, wird nach Beschlußfassung der Stadtvertretung vom 26.09.2012 folgende Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Waren(Müritz)"Seepark Waren an der Müritz", bestehende aus der Planzeichung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen:

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