Vorher, nachher: Die Muster-Versicherungsbedingungen des GDV wurden sprachlich überarbeitet

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Vorher, nachher Beispiele aus den überarbeiteten GDV-Musterbedingungen Alt Neu Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, § 10, Absatz 3 (zum Dokument )

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Die unverbindlichen Musterbedingungen sind wesentliche Teile von Muster-Versicherungsverträge für Kunden und Versicherungsunternehmen. Versicherungsunternehmen können mit diesen Musterbedingungen ihre jeweiligen Verträge mit ihren Kunden gestalten. Viele GDV-Musterbedingungen sind jetzt sprachlich überarbeitet worden. Die Präsentation zeigt Vorher-Nachher-Beispiele.

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Vorher, nachherBeispiele aus den überarbeiteten GDV-Musterbedingungen

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Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie

bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben,

damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung

des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die

Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag am

Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer

berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie

bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben,

damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die

Einziehung des Beitrags von einem Konto

vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall

als rechtzeitig:

• Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen

werden und

• Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht

widersprochen.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, § 10, Absatz 3 (zum Dokument)

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Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag bereits

zugeteilten Überschussanteile, soweit sie nicht

bereits in dem nach den Absätzen 3 und 4

berechneten Rückkaufswert enthalten sind, sowie

einen Überschussanteil, soweit ein solcher nach § 2

Absatz 3 für den Fall einer Kündigung vorgesehen

ist. Außerdem erhöht sich der Auszahlungsbeitrag

bei einer Kündigung vor Rentenzahlungsbeginn ggf.

um die Ihrem Vertrag gemäß § 2 Absatz 3b

zugeteilten Bewertungsreserven.

Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags setzt

sich die Überschussbeteiligung zusammen aus:

• den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten

Überschussanteilen, soweit sie nicht in dem nach

den Absätzen 3 bis 5 berechneten Betrag enthalten

sind

• dem Schlussüberschussanteil nach § 2 Absatz 3,

und

• den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Absatz 3b

zuzuteilenden Bewertungsreserven, soweit bei

Kündigung vorhanden.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, § 10, Absatz 3 (zum Dokument)

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Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu

dem dort genannten Termin in Schriftform (d.h.

durch ein unterschriebenes Schriftstück) verlangen,

ganz oder teilweise in der Beitragszahlungspflicht

befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die

vereinbarte Rente ganz oder teilweise auf eine

beitragsfreie Rente herab, die nach anerkannten

Regeln der Versicherungsmathematik für den

Schluss der laufenden Versicherungsperiode unter

Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 12

Absatz 3 Satz 1 bis 3 errechnet wird.

Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu

dem dort genannten Termin in Schriftform (d.h.

durch ein eigenhändig unterschriebenes

Schriftstück) verlangen, ganz oder teilweise von der

Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem

Fall setzen wir die vereinbarte Rente ganz oder

teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab. Diese

wird nach folgenden Gesichtspunkten berechnet:

• nach anerkannten Regeln der

Versicherungsmathematik mit den

Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation

• für den Schluss der laufenden

Versicherungsperiode und

• unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach

§ 12 Absatz 3

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, § 10, Absatz 3 (zum Dokument)

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Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km

Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein

ausländischer Rechtsanwalt für den

Versicherungsnehmer tätig, trägt der Versicherer die

Kosten in der I. Instanz für einen im

Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers

ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der

gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der

lediglich den Verkehr mit dem ausländischen

Rechtsanwalt führt.

Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und

wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom

zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt?

Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines

Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen

Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der

gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der

den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des

zuständigen Gerichts führt (sogenannter

Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz.“

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) (zum Dokument)

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Außerdem besteht Versicherungsschutz für

Ansprüche, die natürlichen Personen aufgrund

Verletzung oder Tötung des Versicherungsnehmers

oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes

zustehen.

Versicherungsschutz besteht außerdem für

Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes

dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte

Person verletzt oder getötet werden.

(Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer

verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen

Versicherungsschutz und können damit

Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner

geltend machen.)

(Eine natürliche Person ist ein Mensch, im

Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum

Beispiel eine GmbH oder eine AG oder ein Verein.)

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) (zum Dokument)