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Lieferantenhandbuch Fertigungsteile für die teamtechnik-Gruppe
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Lieferantenhandbuch Fertigungsteile für die teamtechnik-Gruppe
Version 3.0 Juni 2014
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Inhaltsverzeichnis: Vorwort ......................................................................................................................... 4 1. Anwendungsbereich ......................................................................................... 4 2. Zweck ............................................................................................................... 4 3. Zusammenarbeit .............................................................................................. 4 3.1. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit ....................................................... 4 3.2. Lieferantenbeurteilung ...................................................................................... 5 4. Kommunikation / Informationsaustausch .......................................................... 5 4.1. Ansprechpartner ............................................................................................... 5 4.2. Geheimhaltungsvereinbarung ........................................................................... 5 4.3. Anfragen ........................................................................................................... 5 4.4. Angebotsabgabe .............................................................................................. 5 4.5. Bestellung ........................................................................................................ 6 5. Qualitätsrichtlinien ............................................................................................ 6 5.1. Qualitätsgrundlagen ......................................................................................... 6 5.2. Lenkung fehlerhafter Produkte.......................................................................... 7 5.3. Abweichungen und Korrekturmaßnahmen ........................................................ 7 5.4. Korrekturmaßnahmen ....................................................................................... 7 5.5. Rückverfolgbarkeit / Kennzeichnung ................................................................ 7 5.5.1. Rückverfolgbarkeit ............................................................................................ 7 5.5.2. Freigabe Kennzeichnung Qualitätssicherung .................................................... 7 5.5.3. Einschränkungen .............................................................................................. 8 5.6. Gesetzliche Anforderungen .............................................................................. 8 5.7. Lieferantenaudits .............................................................................................. 8 6. Fertigungsvorschriften ...................................................................................... 8 6.1. Grundforderungen ............................................................................................ 8 6.2. Werkstückkanten ............................................................................................ 10 6.3. Nuten, Freistiche und Rundungen .................................................................. 10 7. Toleranzen, Form- Lagetoleranzen ................................................................. 10 7.1. Allgemeintoleranzen ....................................................................................... 11 8. Anlieferzustand und Lagerung ........................................................................ 11 8.1. Anlieferung ..................................................................................................... 11 8.2. Wareneingangsprüfung .................................................................................. 11 8.3. Lieferdokumente ............................................................................................. 12 9. Anhänge (Dokumente können bei Bedarf im Original angefordert werden) .... 12 10. Schlussbemerkung ......................................................................................... 12 11. Anhang 1) Anlieferzeiten (Werksspezifisch).................................................... 13 12. Anhang 2) Werksspezifische Ladungsträger................................................... 14 13. Anhang 3) Messprotokolle (Werkerselbstprüfung) .......................................... 15 14. Anhang 4) Begleitschein für Teile mit Materialzertifikat ................................... 17 15. Anhang 5) Prüfmerkmale ................................................................................ 20 15.1. Einführung ...................................................................................................... 20 15.2. Geltungsbereich ............................................................................................. 20 15.3. Begriffe und Abkürzungen .............................................................................. 20 15.4. Zuständigkeiten .............................................................................................. 20 15.5. Definition der besonderen Merkmalen ............................................................ 20 15.5.1. Funktionskritisches Merkmal (< F >) ............................................................... 20 15.5.2. Dokumentationspflichtiges Merkmal (< D >) ................................................... 21 15.5.3. Qualifizierungsrelevantes Merkmal (< H >) ..................................................... 22 15.6. Darstellung in Zeichnungen und im CDB ........................................................ 22 15.7. Prozessablauf bei Artikeln mit mitzuliefernden Dokumenten ........................... 22
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15.8. Aufgaben der Lieferanten ............................................................................... 23 15.8.1. Aufgaben bei funktionskritischen Merkmalen (< F >) ...................................... 23 15.8.2. Aufgaben bei dokumentationspflichtigen Merkmalen (< D >) .......................... 23 15.8.3. Aufgaben bei qualifizierungsrelevanten Merkmalen (< H >) ............................ 23 15.8.4. Teilekennzeichnung bei dokumentationspflichtigen Teilen .............................. 23 15.9. Aufgaben der teamtechnik Montage Mechanik (MM) bei BG-Zeichnungen .... 23 16. Anhang 6) Beschreibung Medizintechnisches Teil .......................................... 24 16.1. Materialien ...................................................................................................... 24 16.1.1. Fertigung ........................................................................................................ 24 16.1.2. Werkstoffgruppen ........................................................................................... 24 16.1.3. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 25 16.2. Allgemeine Teilegestaltung und - ausführung ................................................. 25 16.2.1. Fertigung ........................................................................................................ 25 16.2.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 26 16.3. Bearbeitung Edelstahl .................................................................................... 26 16.3.1. Fertigung ........................................................................................................ 26 16.3.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 26 16.4. Teile- Oberflächen .......................................................................................... 26 16.4.1. Fertigung ........................................................................................................ 26 16.4.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 27 16.5. Oberflächenbehandlung Eloxieren .................................................................. 28 16.5.1. Fertigung ........................................................................................................ 28 16.5.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 30 16.6. Oberflächenbehandlung Vernickeln/ Verchromen/ Farbauftrag und weitere ... 30 16.6.1. Fertigung ........................................................................................................ 30 16.6.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 30 16.7. Schweißkonstruktionen .................................................................................. 30 16.7.1. Fertigung ........................................................................................................ 30 16.7.2. Schweißkonstruktionen aus Edelstahl ............................................................ 31 16.7.3. Blechschweißteile Edelstahl ........................................................................... 31 16.7.4. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 31 16.8. Blechteile/ Blechbiegeteile .............................................................................. 31 16.8.1. Fertigung ........................................................................................................ 31 16.8.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 32 16.9. Teile aus Kunststoffen/ insbesondere Polycarbonat (Makrolon) ...................... 32 16.9.1. Fertigung ........................................................................................................ 32 16.9.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 33 16.10. Aluminiumprofile als Verkleidungselement...................................................... 33 16.10.1. Fertigung/ Beschaffung .................................................................................. 33 16.10.2. Lieferung/ Lagerung ....................................................................................... 33
Lieferantenhandbuch Fertigungsteile für die teamtechnik-Gruppe
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Vorwort
Dieses Lieferantenhandbuch ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen teamtechnik und seinen Lieferanten. Sie erhalten hiermit einen praktischen Leitfaden, der Ihnen zeigt, durch welche Maßnahmen und Arbeitsweisen Sie bei uns zu einem bevorzugten Lieferanten werden können. Nur mit motivierten und leistungsfähigen Lieferpartnern gelingt es dauerhaft im globalen Wettbewerb zu bestehen. Kontinuierliche Verbesserung und die Bereitschaft, gemeinsam neue Lösungen zu entwickeln, ist für teamtechnik die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit. Wie können Sie als Lieferant dazu beitragen, dass teamtechnik erfolgreich ist?
― durch hohe Qualität und innovative Beiträge
― durch niedrige Wiederbeschaffungszeiten, hohe Flexibilität und termingerechte Lieferung
― durch marktgerechte Preise.
Diese Ziele können zum wirtschaftlichen Vorteil beider Seiten nur vertrauensvoll und partnerschaftlich erreicht werden - deshalb sind wir bestrebt, einen offenen Dialog zu führen. Mit Fairness und Effizienz streben wir echte Partnerschaften an. Die Regelungen in diesem Leitfaden entbinden den Lieferanten in keinster Weise von seiner Verantwortung zur fehlerfreien, funktions- und bestellgerechten Herstellung und Lieferung seiner Produkte.
1. Anwendungsbereich
Mit diesem Handbuch geben wir Ihnen Informationen über die Einkaufsprozesse von Fertigungsteilen der teamtechnik Gruppe.
2. Zweck
Die Anforderungen für alle Lieferanten sind eindeutig und nachvollziehbar definiert und beschrieben.
3. Zusammenarbeit
Die Basis für die Zusammenarbeit mit Lieferanten bilden die jeweils gültigen Verträge, Vereinbarungen, Einkaufsbedingungen und Qualitätsrichtlinien, der teamtechnik Gruppe.
3.1. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit
― Qualität
― Transparenz
― Vergabe von Aufträgen an Unterlieferanten nur nach Freigabe durch teamtechnik,
unnötige Preis-Aufschläge durch „Handling“ müssen vermieden werden.
― Lieferzuverlässigkeit
― wettbewerbsfähige Preise und
― eigene Verbesserungsprogramme, um die Produktivität zu erhöhen.
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3.2. Lieferantenbeurteilung
teamtechnik bewertet regelmäßig die Leistungen ihrer Lieferanten mit Hilfe eines Beurteilungsverfahrens. Die Qualitätsfähigkeitsbeurteilung (Lieferantenbeurteilung) erfolgt anhand einer Auswertung aus unserer Datenbank, wobei die Qualitätssicherungsmaßnahmen entsprechend ihrer Ausprägung nach einem Punktesystem bewertet werden. Dies ergibt einen Erfüllungsgrad in Prozent. Basierend auf dieser Qualitätsbeurteilung erfolgt eine Einstufung in A-, B- oder C-Lieferant. Das Beurteilungsverfahren wird in 2014 neu definiert und befindet sich daher momentan noch im Aufbau.
4. Kommunikation / Informationsaustausch
4.1. Ansprechpartner
Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten ist uns eine Aufstellung mit den Ansprechpartnern zur Verfügung zu stellen, um bei Rückfragen direkt die richtigen Personen kontaktieren zu können. Wir empfehlen unseren Lieferanten für Anfragen eine geeignete E-Mail-Adresse zu generieren, die im Urlaubs- oder Vertretungsfall von mehreren Personen bearbeitet werden kann. Änderungen bezüglich der Ansprechpartner sollten unverzüglich mitgeteilt werden, um eine funktionierende Kommunikation zu gewährleisten.
4.2. Geheimhaltungsvereinbarung
Unsere Firmenphilosophie ist es, einen offenen und konstruktiven Kontakt zu unseren Lieferanten zu pflegen. Deshalb muss gewährleistet sein, dass unser oder das gemeinsam erarbeitete Know-how nicht an Dritte weitergegeben wird. Wir gehen davon aus, dass unsere Geschäftspartner generell keine Erkenntnisse weitergeben, dennoch ist es im Zweifelsfall notwendig Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen.
4.3. Anfragen
Nach dem Erhalt einer Anfrage ist der Lieferant angehalten, im Rahmen seiner Angebotsabgabe zu prüfen, ob:
― alle für das Produkt erforderlichen Spezifikationen und Unterlagen vorliegen
― die Forderungen vollständig und unmissverständlich dokumentiert sind
― die wichtigen Merkmale bekannt und dokumentiert sind
― die Forderungen erfüllbar sind.
Es ist Aufgabe des Lieferanten, sich bei fehlenden oder missverständlichen Unterlagen mit uns in Verbindung zu setzen und eine Klarstellung herbeizuführen.
4.4. Angebotsabgabe
Um eine schnelle Auftragsvergabe zu ermöglichen, ist eine Angebotsabgabe innerhalb 2 Arbeitstagen anzustreben. Diese Angaben müssen aus dem Angebot ersichtlich sein:
― Preis
― Zusage Wunschtermin
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― alternativer Liefertermin.
Falls keine Fertigungsmöglichkeit besteht wird eine schriftliche Absage erwartet.
4.5. Bestellung
Nach dem Erhalt der schriftlichen Bestellung muss vor dem Start der Fertigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen geprüft werden. Es muss geprüft werden ob:
― alle für das Produkt erforderlichen Spezifikationen und Unterlagen vorliegen
― die Forderungen vollständig und unmissverständlich dokumentiert sind
― die wichtigen Merkmale bekannt und dokumentiert sind
― die Forderungen erfüllbar sind
― die Nummern von Zeichnung und Bestellung übereinstimmen
― die Angaben zum Zeichnungsindex übereinstimmen.
Im Zweifelsfall ist unbedingt Rücksprache zu halten.
5. Qualitätsrichtlinien
Die vorliegenden Qualitätsrichtlinien der teamtechnik schaffen eine klare Basis für die Abwicklung von Qualitätsfragen. Sie sollen dazu beitragen, dass durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Schwierigkeiten vermieden bzw. rechtzeitig ausgeräumt werden. Wir erwarten konstante, verlässliche Qualität, um Kundenanforderungen/-erwartungen zu erfüllen und unsere Marktposition zu festigen. Die teamtechnik Qualitätsrichtlinien fordern von allen Lieferanten bzw. Herstellern ein wirksames Qualitätssicherungssystem, um einwandfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen entsprechend der kaufvertraglich festgelegten Vorschriften zu gewährleisen. Die Richtlinien finden bei allen eingehenden Lieferungen Anwendung.
5.1. Qualitätsgrundlagen
Die maßgeblichen Qualitätsgrundlagen ergeben sich aus:
― der verbindlichen Bestellzeichnung einschließlich der darin erwähnten Vorschriften (DIN
Normen, teamtechnik Normen, technischen Lieferbedingungen,Datenblätter, etc.)
― besonders vereinbarte Prüfvorschriften und Prüfmittel
― Prüfdokumentation von Teilen mit Prüfmaßen
― den zusätzlichen Bestellangaben (z.B. Verpackungsvorschriften)
― den gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Hinweise:
― Prüfprotokolle sind bei der Lieferung von Teilen mit Prüfmaßen Bestandteil des
Lieferumfanges
― bei Teilen ohne definierte Prüfmaße in der Zeichnung wird die Erstellung eines
Prüfprotokolls explizit bestellt.
Die sich aus diesen Unterlagen in der jeweils neusten Fassung ergebenden Bedingungen sind - auch für Werkstoffe und Teile von Unterlieferanten - zuverlässig einzuhalten. Eine
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sofortige Prüfung der Unterlagen muss sichergestellt sein, so dass der Lieferant teamtechnik unverzüglich unterrichten kann, wenn, eine oder mehrere Punkte der Bestellvorschrift nicht erfüllbar sind.
5.2. Lenkung fehlerhafter Produkte
Alle von der teamtechnik als fehlerhaft erkannten Teile werden mit einem Prüfprotokoll, aus dem der Fehler ersichtlich ist, zurückgewiesen. Um höchste Termintreue gegenüber unseren Kunden gewährleisten zu können, muss die Lieferung von fehlerfreien Teilen höchste Priorität haben.
5.3. Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
Wir erwarten vom Lieferanten ausschließlich fehlerfreie Teile sowie die sofortige Benachrichtigung, wenn der Lieferant feststellt, dass Teile geliefert wurden, die von den Spezifikationen abweichen. Unter außergewöhnlichen Umständen darf der Lieferant, nach schriftlicher Sonderfreigabe, Teile liefern, die nicht den Spezifikationen entsprechen. Bei Abweichungen wird eine schriftliche Stellungnahme mit der Angabe der Abstellmaßnahmen innerhalb einer Woche erwartet.
5.4. Korrekturmaßnahmen
Werden fehlerhafte Teile durch uns zurückgewiesen, ist der Lieferant verpflichtet Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen einzuleiten, die das Wiederauftreten verhindern. Es wird erwartet, dass eine strukturierte Problemlösungsmethode angewendet wird um Folgefehler, auch an ähnlichen Teilen, abzustellen.
5.5. Rückverfolgbarkeit / Kennzeichnung
Um möglichst genau die Eingrenzung von Lieferungen zu gewährleisten ist es notwendig, dass eine Rückverfolgbarkeit von Lieferungen möglich ist.
5.5.1. Rückverfolgbarkeit
Alle Teile, die angeliefert werden, müssen eindeutig und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Wünschenswert wäre die Kennzeichnung mit einem rückstandsfrei ablösbaren Klebeetikett. Der Einsatz von geeignetem Etikettenmaterial kann bei uns nachgefragt werden. Folgende Angaben sind gefordert:
― Teilenummer mit Index
― Bestellnummer
― Bestellposition (wenn bekannt).
5.5.2. Freigabe Kennzeichnung Qualitätssicherung
Alle Teile, die angeliefert werden, müssen mit einem rückstandsfrei ablösbaren Klebeetikett gekennzeichnet sein, welches die Prüfung und Freigabe der Teile kennzeichnet. Zeichnungen, die den Teilen beigelegt werden (siehe Punkt 8.1), sind ebenfalls mit einer Freigabe Kennzeichnung zu versehen (Etikett, Stempel, usw.). Folgende Angaben sind gefordert:
― Datum der Freigabe
― Namen oder Kurzzeichen der Freigabeperson.
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Beispiel Freigabe Kennzeichnung:
5.5.3. Einschränkungen
Um das Kennzeichnen der Teile nicht zu aufwendig zu gestalten, können folgende Einschränkungen gemacht werden:
― Kleinteile in größeren Mengen können in entsprechenden Losgrößen verpackt und
einmalig gekennzeichnet und freigegeben werden
― Kleinteile / Einzelteile können in einer geeigneten Umverpackung (Karton, Folienbeutel)
geliefert, gekennzeichnet und freigegeben werden.
Wichtige Anmerkung: Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Umverpackung, dass die Teile entsprechend vor Beschädigungen geschützt sind und verzichten Sie auf unnötiges Füllmaterial im Sinne der Umwelt.
5.6. Gesetzliche Anforderungen
Wir setzen voraus, dass alle unsere Lieferanten selbstverständlich die in Ihrem Herkunftsland sowie die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und behördliche Auflagen beachten und einhalten.
5.7. Lieferantenaudits
Wir behalten uns vor, nach vorheriger Abstimmung die Einhaltung der allgemeinen sowie speziellen Anforderungen an das QM – System im Rahmen eines Lieferantenaudits zu überprüfen.
6. Fertigungsvorschriften
Die technischen Angaben des Bestellers auf der Zeichnung sind in jedem Fall verbindlich. Sie haben Vorrang vor den allgemein gültigen Angaben des Lieferanten.
6.1. Grundforderungen
1) Unklare bzw. widersprüchliche Angaben auf Zeichnungen müssen vor der Fertigung der Teile geklärt werden.
2) Die Werkstoffangaben auf der Zeichnung sind bindend und können nur nach Rücksprache mit uns geändert bzw. angepasst werden. Wird eine solche Änderung oder Anpassung durch uns freigegeben, muss unbedingt ein Vermerk auf die Zeichnung geschrieben werden. Das geänderte Maß ist mit einem * zu kennzeichnen. Der Vermerk muss, ebenfalls mit einem * gekennzeichnet, auf eine geeigneten Stelle der Zeichnung gut leserlich geschrieben werden. In diesem Vermerk müssen folgende Daten ersichtlich sein:
― Beschreibung/Kennzeichnung der Änderung
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― Datum der Abklärung
― Name des Mitarbeiters der teamtechnik -Gruppe, der die Freigabe erteilt hat und
genaue Firmenbezeichnung (z.B. ttPF= Pfuderer, ttMA= teamtechnik Maschinen-
und Anlagen GmbH, ttDF= teamtechnik die Fertigung GmbH)
― Name des Mitarbeiters vom Lieferant, der die Änderung abgeklärt hat und
Firmenbezeichnung.
Beispiel:
3) An Stirnflächen von Drehteilen sind in der Drehmitte, entgegen der für die Fläche vorgeschriebenen Rauheit, Erhebungen oder Vertiefungen im werkstattüblichen Ausmaß zulässig, sofern in der Fertigungszeichnung keine anderen Angaben gemacht wurden und die zulässige Formabweichung nicht überschritten wird.
4) Oberflächenfehler (z.B. Risse, rissähnliche Anzeichen und Kerben) sind an Teilen nicht zulässig, ausgenommen solche Fehler befinden sich innerhalb der Bearbeitungszugaben.
5) Oberflächengüten sind entsprechend den Zeichnungsangaben herzustellen und einzuhalten.
6) Ausbessern und Verdecken von Fehlern (z.B. durch Schweißen, Ausbüchsen etc.) ist, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, nur zulässig nach vorheriger Genehmigung durch die Qualitätssicherung, die ggf. eine Genehmigung bei der Konstruktion einholt.
7) Stempel, Härteprüfstellen und dgl. dürfen keine Kerbwirkung oder andere Schädigungen verursachen. Bezeichnungen bzw. Kennzeichnungen sind nur an den in der Zeichnung angegebenen Stellen zulässig.
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8) Die Kennzeichnung mittels Laser oder elektrochemischer Gravur darf nur an dynamisch unbelasteten Stellen erfolgen. Grundsätzlich ist die Position der Kennzeichnung in der Zeichnung vorgegeben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Rücksprache mit dem Besteller zu halten.
9) Anlassfarben, Schwärzungen etc. an gehärteten, ungehärteten oder vergüteten Teilen sind zulässig, ausgenommen an Passungen und Oberflächen mit Rz gleich oder kleiner als 4 µm, sofern in der Zeichnung nichts anderes angegeben ist.
10) Der Bohrungsgrund bei Gewindegrundbohrungen darf mit einem beliebigen Spitzenwinkel ausgeführt werden, sofern in der Zeichnung nichts anderes angegeben ist.
11) Die zulässige Oberflächenrauheit von Auflageflächen für Cu - Dichtringe beträgt max. Rz 16.
12) Korrosionsgefährdete Teile sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen oder bei der Verpackung der Teile entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
13) Bauteile die während des Fertigungsablaufes magnetisiert werden, sind anschließend zu entmagnetisieren.
14) Regelgewinde werden ohne Steigung angegeben.
6.2. Werkstückkanten
1) Gewindebohrungen sind im Allgemeinen als Regelausführung unter 90° bis zum Gewindeaußendurchmesser anzusenken. Bei Schutzsenkungen ist nur unter 90° zu senken.
2) Gezeichnete Teile mit Außengewinde sind, wenn die Zeichnung für die Fase am Gewindeanfang keine anderen Angaben enthält, unter 30° zur Mittelachse bis zum Kerndurchmesser anzufasen.
3) Werkstückkanten sind nach DIN ISO 13715 auszuführen (siehe Zeichnungsangabe). Abweichende Angaben werden in den Zeichnungen gesondert bemaßt.
6.3. Nuten, Freistiche und Rundungen
1) An Sicherungsringnuten werden folgende Forderungen gestellt:
a) Innenkanten (Nutgrund) max. R = 0.1 mm
b) Außenkanten mit Abtragung bis 0,1 mm (gratfrei)
c) Oberflächenrauheit für die Flanken Rz max. 40 µm und für den Nutgrund max. 100 µm.
2) Für Außen- und Innenrundungen ohne Toleranzangaben gilt, mit Ausnahme von Freistichen, die Toleranzklasse nach DIN ISO 2768-mK.
7. Toleranzen, Form- Lagetoleranzen
Für die gegenseitige Abhängigkeit von Maß- Form- und Lagetoleranzen gilt das Unabhängigkeitsprinzip nach DIN ISO 8015. Das Unabhängigkeitsprinzip sagt aus, dass die in einer Zeichnung angegebenen Anforderungen für Maß-, Form- und Lagetoleranzen unabhängig voneinander eingehalten werden, falls nicht eine besondere Beziehung angegeben wird. Jede angegebene Toleranz ist separat einzuhalten und zu überprüfen. Maßtoleranzen sind hierbei unabhängig von Form- und Lagetoleranzen zu sehen.
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7.1. Allgemeintoleranzen
1) Allgemeintoleranzen für Bearbeitungsmaße (Längenmaße, Rundungshalbmesser, Winkelmaße) ohne Toleranzangabe bei spanend gefertigten Teilen müssen DIN ISO 2768-m entsprechen.
2) Allgemeintoleranzen für Bearbeitungsmaße (Längenmaße, Rundungshalbmesser, Winkelmaße) ohne Toleranzangabe bei spanlos gefertigten Teilen müssen DIN ISO 2768-c entsprechen.
Ausnahmen:
a) Brennschneiden (DIN ISO 9013, Toleranzklasse 1)
b) Plasmaschneiden (DIN ISO 9013, Toleranzklasse 2)
c) Laserstrahlschneiden (DIN ISO 9013, Toleranzklasse 1)
d) Schweißkonstruktionen ( DIN ISO 13920, Toleranzklasse B)
e) Allgemeintoleranzen für die Form- und Lagetolerierung (ohne einzelne Toleranzeintragung) müssen DIN ISO 2768-2 entsprechen
f) Rechtwinkligkeit (Toleranzklasse K)
g) Symmetrie (Toleranzklasse K)
h) Lauf (Toleranzklasse K)
i) Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen, Form- und Lagetoleranzen müssen DIN ISO 13 920-BF entsprechen.
8. Anlieferzustand und Lagerung
8.1. Anlieferung
Bei der Anlieferung der Ware durch den Lieferanten müssen folgende Punkte beachtet werden:
― die Ware wird auf einem für das Gut geeignetem Ladungsträger angeliefert
― der Ladungsträger ist nach aktuellen sicherheitstechnischen Standards möglichst
kompakt zu beladen und zu sichern
― Transportschäden sind bei der qualitativ mängelfreien Ware durch geeignete gängige
Verpackungen und Füllmaterialien zu unterbinden. Abfallstoffe (z.B. Zeitungen, usw.)
werden dabei nicht als Füllmaterial zugelassen
― unnötige Umverpackung ist zu vermeiden
― die Sortierung der Ware erfolgt nach Bestellnummer
― auf jedem Ladungsträger ist ein Lieferschein vorhanden, auf welchem das auf dem
Ladungsträger vorhandenen Gut dokumentiert ist. Dieser ist an einer Stelle anzubringen,
wo er nicht beschädigt werden kann
― zu Fertigungsteilen gehörige Zeichnungen sind an den jeweiligen Artikel so
anzubringen, dass kein Schaden an diesen entsteht
― Prüfprotokolle, Materialzertifikate, Dichtheitsprotokolle sind unaufgefordert und
unbeschadet gemäß Zeichnung mitzusenden.
8.2. Wareneingangsprüfung
Wareneingänge werden unter Vorbehalt angenommen, in Stichproben überprüft und je nach Übereinstimmung mit den Qualitätsgrundlagen
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― freigegeben
― oder zurückgewiesen.
Mängel der Lieferung werden, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich durch uns angezeigt. Die Gewährleistungsfrist endet mit dem Ablauf von 24 Monaten seit Lieferung. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die angeforderte Qualität geliefert wird. Wird erst bei uns ein Mangel festgestellt, hat dies eine große Auswirkung auf unsere Auftragsabwicklung und die unseres Kunden. Wir sichern unseren Kunden eine hohe Liefertermintreue zu, diese wird durch eine Reklamation gefährdet. Wir lehnen es ab, Nacharbeiten an mangelhaften Teilen bei uns durchzuführen, da uns dadurch zeitlicher Aufwand und Kosten entstehen. Daher erwarten wir bei einer Reklamation eine schnelle Behebung der Mängel durch den Lieferanten. Wir geben dem Lieferant die Möglichkeit, die Nacharbeit bei uns im Hause durchzuführen.
8.3. Lieferdokumente
Bei der Anlieferung müssen folgende Dokumente beiliegen:
― Lieferschein mit Angabe der Bestellnummer, Teilenummer, Teilebezeichnung und
Liefermenge
― Original Zeichnungen
― Messprotokolle (z.B. Werkerselbstprüfung)
― Prüfprotokolle (z.B. bei gehärtetem Material Härteprüfprotokoll)
― Materialzertifikate mit Begleitschein (siehe Anhang 9.4), falls gefordert.
Alle Dokumente sind so anzubringen, dass sie vor Beschädigung geschützt sind. Diese sollten jedoch unproblematisch und frei von Beschädigungen von der Verpackung, bzw. weiterer mitgelieferter Dokumente, zu lösen sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme zu verweigern, wenn nicht alle Dokumente bei der Anlieferung vorliegen.
9. Anhänge (Dokumente können bei Bedarf im Original angefordert werden)
1) Anlieferzeiten (Werksspezifisch)
2) Werksspezifische Ladungsträger
3) Messprotokolle (Werkerselbstprüfung)
4) Begleitschein für Teile mit Materialzertifikat
5) Geheimhaltungsvereinbarung
6) Prüfmerkmale
7) Beschreibung medizintechnisches Teil
10. Schlussbemerkung
Wir möchten für die Zukunft eine partnerschaftliche, zukunfts- und marktorientierte Zusammenarbeit mit Lieferanten pflegen, die sich an dem Ziel der Zufriedenheit unserer gemeinsamen Kunden ausrichtet. In diesem Sinne sind wir für Anregung sowie Verbesserungsvorschläge dankbar.
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11. Anhang 1) Anlieferzeiten (Werksspezifisch)
teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Riedstrasse 27 – Wareneingang – 71691 Freiberg Telefon +49 (0)7141 7003 0 Fax +49 (0)7141 7003 145 [email protected] www.teamtechnik.com Montag-Freitag 7:00 bis 15:30 Uhr Mittagspause 12:00 bis 12:45 Uhr PFUDERER Maschinenbau GmbH Heinrich-Hertz-Strasse 1 D-71642 Ludwigsburg Telefon +49(0)7144-8476-0 Fax +49(0)7144-8476-10 [email protected] www.pfuderer.de Montag-Freitag 7:00 bis 16:30 Uhr Mittagspause 12:00 bis 13:00 Uhr teamtechnik Die Fertigung GmbH Carl-Zeiss-Straße 20-22 D-74321 Bietigheim- Bissingen Telefon +49 (0) 7142-78864-0 Fax +49 (0) 7142-78864-107 [email protected] www.teamtechnik-die-Fertigung.com Montag-Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr Mittagspause 12:00 bis 12:30 Uhr
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12. Anhang 2) Werksspezifische Ladungsträger
Nur für teamtechnik Die Fertigung GmbH und Pfuderer Maschinenbau GmbH Die Anlieferung der Fertigteile muss in den roten Stapelkästen der teamtechnik Die Fertigung oder in den grauen der Pfuderer Maschinenbau GmbH erfolgen, sofern die Lieferung nicht per Spedition oder Post erfolgt. Hierbei ist die Ware in den Stapelkästen vor Beschädigung (z.B. mit Luftpolsterfolie) zu sichern. Fertigteile, die für die Stapelkästen zu groß sind, müssen auf Europaletten angeliefert werden. teamtechnik Die Fertigung und Pfuderer Maschinenbau stellen dem Lieferanten gerne einige Stapelkästen zur Verfügung. Ebenso bieten wir unseren Lieferanten die Möglichkeit, die Ware bei uns vor Ort in unsere Stapelkästen umzupacken. Teamtechnik Die Fertigung und Pfuderer Maschinenbau behalten sich bei Nichteinhaltung das Recht vor, die Annahme zu verweigern.
Allgemeine Regelung zum Schutz für Fertigungsteile - Kunststoffnetzschläuche Zum Schutz der Oberfläche empfehlen wir die anzuliefernden Teile mittels „Kunststoffnetzschläuchen“ zu verpacken. Bauteile unterschiedlicher Größen (8 - 300mm) erhalten damit optimalen Rundumschutz. Diese „Schläuche“ können wiederverwertet werden und mittels Pendelverkehr getauscht werden und sind somit eine umweltfreundliche Alternative zu Folien- und Schaumstoffverpackungen oder ähnlichen Verpackungsmaterialien. Für kleinere Bauteile empfiehlt sich, die Zeichnung gemeinsam mit den Bauteilen zu verpacken, um eine prozesssichere Zuordnung gewährleisten zu können (siehe Beispiel). teamtechnik steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite (Ansprechpartner wären dabei der Wareneingang oder die Lieferantenentwicklung).
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13. Anhang 3) Messprotokolle (Werkerselbstprüfung)
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14. Anhang 4) Begleitschein für Teile mit Materialzertifikat
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15. Anhang 5) Prüfmerkmale
15.1. Einführung
Ziel und Zweck dieser Ausführungsrichtlinie ist es, Vorgaben und Regelungen zu definieren, um eine einheitliche Arbeitsweise zur Kennzeichnung funktionskritischer und dokumentationspflichtiger Merkmale in Zeichnungen und Stücklisten bei teamtechnik zu gewährleisten.
15.2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Mitarbeiter und Lieferanten der teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH, die im Rahmen der Projektabwicklung mit der Erstellung oder Änderung von technischen Zeichnungen und Stücklisten betraut sind.
15.3. Begriffe und Abkürzungen
Abkürzung Erläuterung
F Funktionskritisches Merkmal
D Dokumentationspflichtiges Merkmal
FMEA Fehler-Möglichkeits- und Einflussanalyse
SPC statistical process control / statistische Prozesssteuerung
15.4. Zuständigkeiten
Für die Einhaltung dieser Richtlinie sind die Projektverantwortlichen und Bearbeiter, die mit der Umsetzung von technischen Zeichnungen und Stücklisten beauftragt wurden verantwortlich.
15.5. Definition der besonderen Merkmalen
Besondere Merkmale sind bei teamtechnik in funktionskritische Merkmale (< F >), dokumentationspflichtige Merkmale (< D >) und qualifizerungsrelevante Merkmale (< H >) unterteilt:
15.5.1. Funktionskritisches Merkmal (< F >)
― Erfüllung dieses Merkmals ist für die Funktion der Anlage notwendig.
― Lieferant muss dieses Merkmal für die Qualitätssicherung ttMA protokolliert messen.
― Bei variablen Merkmalen z.b.(Passungen,Ebenheit,Paralellität,Rundheit) sind Messwerte
ins Messprotokoll einzutragen.
― Setzen des Prüfballons auf der Zeichnung beim entsprechenden Merkmal durch die
Konstruktion ist ausreichend.
Beispiele:
― Form- und Lagetoleranzen für die Konzentrizität zweier Bohrungen zueinander
― Indexbohrung am Werkstückträger, Wechselteile, Verschleißteile, etc.
F
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Merkmale aus Kundenforderungen, Beispiele:
― Maße für Kalibriermittel, Einstellmeister, etc.
Produktmerkmale, welche die Optik beeinflussen, Beispiele:
― Kratzerfreie Oberfläche (z.B. Hochdruckrohr, Hydraulikblöcke), etc.
Im CDB ist für solche Teile ein Q zu setzen.
15.5.2. Dokumentationspflichtiges Merkmal (< D >)
― Erfüllung dieses Merkmals muss für den Kunden dokumentiert werden.
― Der Lieferant muss dieses Merkmal für jedes einzelne Teil protokolliert nachweisen.
― Zusätzlich zum Setzen des Prüfballons muss durch die Konstruktion auf der Zeichnung
eingetragen werden, welche Art der Dokumentation erforderlich ist.
― Eventuell muss zusätzlich in der Konstruktion auf der Zeichnung festgelegt werden, wo
der Lieferant eine Beschriftung des Teils vornimmt, um das Teil eindeutig dem Protokoll
zuordnen zu können (Standard-Textbaustein im SolidWorks).
Beispiele:
― Lichtdichtheit bei Laserschutzeinrichtungen
― Drucksicherheit bei Behältern (zulässig bis ...bar), mit Zertifikat
― Dichtigkeitsprüfung bei Verwendung wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öldicht nach
WHG §19)
― Röntgenprüfung auf Lunkerstellen bei Rails
― Werkstückberührende Materialien / Teile (genaue Festlegung nach Pflichtenheft), etc.
― Kundenvorgaben aus dem Lastenheft.
Im CDB ist für solche Teile der entsprechende Kenner zu setzen:
Beispiel Kenner Text Bestellposition
Materialzertifikat QD Spezielle Dokumentation gemäß Zeichnung erforderlich.
Dichtheitsprüfung z.B. bei Ölwannen
QP Spezielle Prüfung inklusive Dokumentation gemäß Zeichnung erforderlich.
Bauteil, das Materialzertifikat und Dichtheitsprüfung erfordert
QR (= QD + QP)
Spezielle Dokumentation gemäß Zeichnung erforderlich. Spezielle Prüfung inklusive Dokumentation gemäß Zeichnung erforderlich.
D
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15.5.3. Qualifizierungsrelevantes Merkmal (< H >)
Maße und andere Merkmale in Baugruppen, die bei der Qualifizierung geprüft und auf einer Stückliste der Baugruppe zuordenbar dokumentiert werden. Wird aktuell nur für medizintechnische Anlagen verwendet. Beispiele:
― Abstandsmaße von Sensoren bzw. Kamera zu dem jeweiligen Prüfmerkmal.
15.6. Darstellung in Zeichnungen und im CDB
Zeichnungen: Die besonderen Merkmale werden auf den technischen Zeichnungen mit Ballons dargestellt. Bei teamtechnik gibt es im 3D-CAD SolidWorks hierfür das unterstützende Werkzeug "Ballon-Solutions Vx.x". Die Ballons können z. B. Maßen, Texten, Form- und Lagetoleranzen, usw. zugeordnet werden. Für dokumentationspflichtige Teile ist der teamtechnik-Textblock "Teilekennzeichnung" (s. Kap. 15.8.4) zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich muss die Position der Kennzeichnung auf der Zeichnung definiert werden. Beispiel:
15.7. Prozessablauf bei Artikeln mit mitzuliefernden Dokumenten
siehe QM000581
15.8. Aufgaben der Lieferanten
15.8.1. Aufgaben bei funktionskritischen Merkmalen (< F >)
― Der Lieferant hat für die gekennzeichneten Merkmale eine Prüfung vorzusehen
(Stichprobenprüfung bei SPC fähigen / ähnlichen Fertigungsprozessen), bzw. bis zu
100% Vermessung für nicht gesicherte Prozesse bei Prototypenfertigung.
H
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― Für problematische Parameter können auch Vergleichsmessungen, subjektives
Vergleichsnormal oder maßliche Überprüfung an zusätzlich gefertigtem Bauteil
herangezogen werden. Dies ist im Einzelfall zwischen dem Lieferanten und der
teamtechnik-Qualitätssicherung abzustimmen.
― Die Einhaltung der Toleranzen für das funktionskritische Maß ist vom Lieferanten für
jedes Bauteil zu bestätigen. Die Bauteile sind alle gut lesbar zu nummerieren. Für die
Nummerierung sind z.B. Etiketten ausreichend.
Ein genaues Istmaß-Protokoll ist nicht zwingend für jedes Bauteil erforderlich.
15.8.2. Aufgaben bei dokumentationspflichtigen Merkmalen (< D >)
― Der Lieferant hat für die gekennzeichneten Merkmale eine 100% Bestätigung
vorzusehen.
― Die ermittelten Istwerte sind den Teilen zuordenbar zu dokumentieren. Alle Teile müssen
hierfür dauerhaft und schwer manipulierbar gekennzeichnet sein. (s. Kapitel 15.8.4)
― Für problematische Parameter können auch Vergleichsmessungen, subjektives
Vergleichsnormal oder maßliche Überprüfung an zusätzlich gefertigtem Bauteil
herangezogen werden. Dies ist im Einzelfall zwischen dem Lieferanten und dem
teamtechnik-Ansprechpartner abzustimmen.
― Die Ist-Protokolle sind mit eindeutiger Zuordnung der Bauteile zu erstellen und mit
Firmenstempel und Unterschrift des Lieferanten zu versehen. Die Ist-Protokolle sind Teil
der Lieferung.
― Bei Materialzertifikaten ist ein Begleitschein mitzuliefern QM000582.
― Bei Kunststoffen ist zusätzlich ein Nachweis der FDA – Zulassung mit einzureichen.
15.8.3. Aufgaben bei qualifizierungsrelevanten Merkmalen (< H >)
Keine Aufgaben vom Lieferanten!
15.8.4. Teilekennzeichnung bei dokumentationspflichtigen Teilen
― Die Teile sind nach den Vorgaben der Zeichnung zu kennzeichnen.
― Die Beschriftungsart, die Schrifthöhe und die Position der Beschriftung wird von
teamtechnik auf der Zeichnung definiert.
15.9. Aufgaben der teamtechnik Montage Mechanik (MM) bei BG-Zeichnungen
Das funktionskritische Maß auf Baugruppenzeichnungen ist für jede Baugruppe mit Name (Kurzzeichen) und Datum zu prüfen, und eindeutig der Baugruppe zuordenbar zu dokumentieren (z.B. auf Zeichnung oder separater Liste QM000667 mit Projekt-Nummer).
16. Anhang 6) Beschreibung Medizintechnisches Teil
Bei der Gestaltung, Auslegung, Fertigung, Lagerung und dem Versand der Bauteile sind die allgemeinen Gestaltungsrichtlinien und - regeln der medizintechnischen Regelwerke zu beachten. Angegebene Bilder stellen Beispiele für vom Kunden bemängelte Ausführungen dar. Es wird nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben; es werden nicht alle betreffenden Bereiche erfasst.
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Die Schutze für medizintechnische Anlagen sind mit besonderer Sorgfalt zu fertigen, zu reinigen und zu liefern/ lagern. An diese Teile gelten hohe Anforderungen an Optik, Oberflächengüte, Reinigbarkeit und dekoratives Äußeres. Im Folgenden soll auf einige Merkmale, Probleme, Vorgehensweisen etc. hingewiesen werden. In diesem Papier können nur zusätzliche Hinweise gegeben werden.
16.1. Materialien
16.1.1. Fertigung
― Die eingesetzten Materialien müssen den in den Zeichnungen angegebenen Materialien
entsprechen. Dafür bürgt der Teilelieferant durch sein betriebliches QS- System.
― Insbesondere bei der Verarbeitung von ggf. nur unzureichend gekennzeichneten Rest-
stücken ist die notwendige Verantwortung geltend zu machen.
― Eigenmächtige Materialänderungen durch den Lieferanten gehen zu dessen Lasten
― Auf Zeichnungen enthaltene Oberflächenbearbeitungen müssen eingehalten werden, da
diese oftmals Einfluss auf die erzielbare Oberflächengestaltung haben ( z.B. Walzhaut
auf Aluteilen).
― Werden lt. Zeichnung, Stückliste oder anderweitig Materialtestate abverlangt, gehören
diese zur Teilelieferung dazu.
16.1.2. Werkstoffgruppen
Diese unten aufgeführten Bezeichnungen gelten sowohl für die alten Einträge St und Al, die weiterhin auf unseren alten Zeichnungen vorhanden sein werden.
Material group Al
3.2315 AlSi1MgMn (AlMgSi1) EN AW-6082
3.3206 AlMgSi (AlMgSi0,5) EN AW-6060
3.3547 AlMg4,5Mn EN AW-5083
3.3535 AlMg3 EN AW-5754
3.4365 AlZnMgCu1,5 EN AW-7075
3.4335 AlZn4,5Mg1 EN AW-702
3.4345 AlZnMgCu0,5 EN AW-7022
3.1325 AlCuMg1 EN AW-2017
3.1645 AlCuMgPb EN AW-2007
Material group St
1.0503 C45
1.0535 C55
1.0601 C60
1.0533 E295GC+C
alle S235J
alle S275J
alle S355J
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16.1.3. Lieferung/ Lagerung
― Oberflächen aus kratzempfindlichen Materialien müssen beim Transportieren und Lagern
geschützt werden.
16.2. Allgemeine Teilegestaltung und - ausführung
16.2.1. Fertigung
― Kanten müssen gebrochen und gratfrei sein. Dies gilt besonders bei Blechteilen und hier
auch für lasergeschnittene Konturen.
― Werden scharfe Kanten benötigt, ist dies auf der Zeichnung an der Kante anzutragen.
― Bei der Fertigung von Konturen, Oberflächen und anderer Teilegeometrien sind Ansätze,
Rattermarken, unstetige Konturverläufe usw. zu vermeiden.
Fertigungsteile sind generell zu reinigen.
― Ist auf Zeichnungen ausdrücklich vermerkt, dass aus Bohrungen, Hohlräumen, Hinter-
schnitten usw. Späne, Fertigungsrückstände, Schneidöle usw. zu entfernen sind, so ist
dies Leistungsumfang des Lieferanten.
― Bei der Handhabung von Teilen (Rücken, Schieben...) empfindlicher Teile ist darauf zu
achten, dass die Unterlage frei von Schmutz und Spänen ist. Ansonsten kommt es zu
Kratzspuren am Teil.
― Nachträgliche Anreiß- oder Kennzeichnungsarbeiten nicht bleibend sichtbar ausführen.
16.2.2. Lieferung/ Lagerung
― Teile, auf deren Zeichnung ausdrücklich eine Säuberung/ Reinigung verlangt ist, dürfen
nicht mit Korrosionsschutzmitteln, Ölen etc. geschützt verpackt werden. Ebenfalls sind
Verpackungshilfsstoffe zu vermeiden, die sich in den gereinigten Teilekomponenten
absetzen.
― Teile sind kein Schüttgut! Dies gilt insbesondere für den innerbetrieblichen Transport und
für die Bereitstellung zur Montage. Empfindliche Teile müssen verpackt bereitgestellt
werden.
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― Hochwertig präzise Teile oder solche mit Sonderanforderungen sind einzeln zu
verpacken, dazu ist die Abstimmung mit der Konstruktion - Beschaffung erforderlich.
― Teile, zu liefernde Baugruppen etc. sind so zu verpacken, dass sie während des Trans-
portes nicht beschädigt und verschmutzt werden. Schmutz (Sägespäne, Holzwolle;
Papierabfälle, ...) in der Lieferung wird nicht akzeptiert.
― Alle Teile sind geschützt zu verpacken, zu lagern und zu liefern.
16.3. Bearbeitung Edelstahl
16.3.1. Fertigung
― Teile aus Edelstahl dürfen nur auf Maschinen bearbeitet werden, die ausschließlich zur
Edelstahlbearbeitung genutzt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Maschine und
deren Werkzeuge von vorherigen Bearbeitungsresten gründlich gereinigt werden.
Hilfsmittel wie Schneidöle, Bohrzusätze etc. sind zu erneuern. Grund für diese
Festlegungen ist das Übertragen rostender Bestandteile auf bzw. in die
Edelstahloberfläche und Verlust der Korrosionsfestigkeit des Edelstahls.
― Gleiches gilt für untergeordnetes Bearbeiten dieser Edelstahlteile mit Schleifmitteln,
Schleifpads, Bürsten, Strahlgut etc.
― Schutzfolien etc. sind weitestgehend an den Teilen zu belassen.
16.3.2. Lieferung/ Lagerung
― Schutzfolien etc. sind weitestgehend an den Teilen zu belassen.
― Teile mit empfindlichen Oberflächen sind geeignet gegen Kratzer, Transportspuren etc.
zu verpacken.
16.4. Teile- Oberflächen
Als Oberflächen gelten alle wesentlichen sichtbaren Elemente eines Teiles. Generell ist bei medizintechnischen Teilen auf eine hohe Oberflächengüte zu achten, da zusätzlich zu den hohen optischen Anforderungen der medizintechnischen Branche noch hygienische Anforderungen bezüglich Keimfreiheit und Reinigbarkeit bestehen. Generell gilt, dass für die fachgerechte Vorbehandlung zur Erzielung der gewollten Ober-flächenqualität der Endlieferant des Teiles verantwortlich ist. Der Hersteller der finalen Beschichtung ist für die fachgerechte Ausführung seines Fertigungsschrittes verantwortlich.
16.4.1. Fertigung
― Generell gilt, dass bei zu erwartenden Abweichungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
vom Lieferanten der Kontakt zur Klärung aufgenommen werden muss.
― bei Kennzeichnung mit ist keine Bearbeitung zugelassen, es sei denn, die
Ausnahme ist zusätzlich in der Zeichnung vermerkt (Bsp: glasperlengestrahlt).
― Teile mit werden spanabhebend bearbeitet, auch wenn im Rohmaterial die Rauhigkeit
grundsätzlich gegeben ist, da dies Einfluß auf die Oberflächenbeschaffenheit haben
kann.
― einzelne Kratzer, Riefen (auch Ziehriefen im Rohmaterial), Grobporigkeit, eingedrückte
Fremdkörper (z.B. Späne durch Spannvorgänge) sind generell nicht zulässig.
Gleiches gilt für deutliche nur optische Bearbeitungsspuren, wie z. Bsp. Fräserspuren auf
fertig bearbeiteten Aluminiumplatten. Diese sind zu egalisieren, auch wenn sie der
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Rauhigkeitsanforderung genügen.
Dies gilt umso mehr für Flächen, die auf der Zeichnung mit dem Vermerk " Sichtfläche "
versehen sind.
― Aufdrucke auf Oberflächen, die vom Halbzeug her mit ins Teil kommen, sind unzulässig.
Dies sind zumeist laufende Schriftzüge auf Blechen oder Maßmarken auf Kunststoff-
halbzeugen.
Zeichnungsgemäß nicht vorgesehene Teilekennzeichnungen des Fertigers sind nicht
zulässig. Dies sind beispielhaft eingelaserte Zeichnungsnummern, eingeschlagene
Teilekennzeichen bei gepaarten Teilen, Beschriftungen mit wasserfesten Eddingstiften
usw.
Werden Kennzeichnungen im Verlauf der Fertigung erforderlich, so sind diese zwingend
mit dem Besteller abzustimmen.
16.4.2. Lieferung/ Lagerung
― Werden Teile mit Aufklebern oder mit Verpackungsklebebändern (hier besonders die
braunen Verpackungsbänder) versehen, so sind solche zu verwenden, die sich ohne
Rückstände und optisch spurenfrei entfernen lassen. Insbesondere die braunen
Verpackungsklebebänder markieren sich bleibend auf glatten Edelstahl- und eloxierten
Aluminiumoberflächen.
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― Die Verwendung von Kennzeichnungaufklebern in der betrieblichen Logistik ist zu prüfen.
16.5. Oberflächenbehandlung Eloxieren
Aluminiumteile werden überwiegend aus Gründen der Korrosionsfestigkeit gegen die meisten Desinfektions- und Reinigungsmittel und des dekorativen Aussehens wegen eloxiert. Harteloxieren dient vorwiegend der Verschleißfestigkeit.
16.5.1. Fertigung
― Es ist die Materiallegierung lt. Zeichnung zu verwenden.
― Teile sind vor dem Eloxieren zu Entgraten, von anhaftenden Spänen zu befreien und
fachgerecht zu reinigen. Etwaige Fremdkörper in Bohrungen, Gewinden,
Hinterschneidungen etc. sind vor dem Eloxieren zu entfernen. Verantwortlich für die
fachgerechte Teilevorbehandlung ist der Beschichter. Dies gilt auch für das Abdecken
von Bohrungen und weiterer nicht zu beschichtender Teilebereiche.
― Evtl. vorhandene, nicht zeichnungsgerechte Beschriftungen oder Kennzeichnungen sind
vor dem Beschichten zu entfernen.
― Schweißnähte sind vor dem Eloxieren von Fremdkörpern, Lunkern, Schlacketeilen usw.
zu befreien.
― Bei großflächigen Teilen, insbesondere harteloxierte Tischplatten, ist darauf zu achten,
dass die Oberfläche nicht fleckig und um Bohrungen und Durchbrüche herum " gewölkt "
erscheint.
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― Sind zur Teileaufnahme im Bad weitere Aufnahmebohrungen erforderlich, so ist dies mit
tt- MA vor dem Eloxieren abzustimmen.
― Benachbarte Eloxalteile sind möglichst beim gleichen Fertiger und Beschichter zu
beschaffen. Dies gilt insbesondere für großflächige Teile wie Tischplatten,
Verkleidungswände oder -bleche.
― Inhomogenitäten in der Legierung oder im Grundmaterial, welche erst beim
Vorbehandeln oder/ und Eloxieren in Erscheinung treten, sind vom Beschichter zum
Zeitpunkt des ersten Erkennens zu melden. Der weitere Ablauf wird dann abgestimmt.
― Zu eloxierende Teile sollen vor dem Eloxieren sand- oder glasperlengestrahlt werden.
Bei kleineren Teilen ist auch Trovalisieren als Vorbehandlung möglich, wobei wegen der
besseren dekorativen Güte ein Strahlverfahren zu bevorzugen ist. Passungen sind vor
dem Strahlgut zu schützen, Gewinde vor dem Eloxieren zu reinigen.
― Für Bauteile mit Ebenheits- oder Parallelitätsanforderungen sind strahlende
Vorbereitungen evtl. nicht geeignet.
― Die Schichtdicke ist zu messen und vom Hersteller auf der Zeichnung zu bestätigen.
16.5.2. Lieferung/ Lagerung
― Auf behandelte Oberflächen dürfen keine Klebebänder, Etiketten, Aufkleber aufgebracht
werden
― Insbesondere keine braunen Verpackungsbänder auf eloxierten Oberflächen verwenden
― Eloxierte Teile sind kein Schüttgut; dies gilt insbesondere für farbig eloxierte Teile. Teile
einzeln und gegeneinander geschützt zu verpacken und zu lagern.
16.6. Oberflächenbehandlung Vernickeln/ Verchromen/ Farbauftrag und weitere
Hier gelten generell die gleichen Anforderungen wie beim Eloxieren
16.6.1. Fertigung
― Teile einer Charge/ Bestellung/ Baugruppen sollen bei gleichen Herstellern gefertigt
werden.
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― Bei Beschichtungen mit " aufliegenden " Schichten auf dem Grundwerkstoff ist die
Schicht auf ausreichende Haftung und Blasenfreiheit zu prüfen.
16.6.2. Lieferung/ Lagerung
― Bei der Kennzeichnung und Verpackung ist die Spezifikation der Deckschicht zu
beachten.
― Etiketten, Klebebänder etc. verursachen u.U. bleibende Markierungen auf den Deck-
schichten.
― Verpacken und bewegen der Teile erst bei genügender Trocknung und Festigkeit der
Schicht. Am Teil klebende Verpackungsreste stellen einen Mangel dar.
16.7. Schweißkonstruktionen
16.7.1. Fertigung
― Schweißnähte sind von Fertigern mit nachgewiesenen Schweißerqualifikationen
herzustellen.Ist die Angabe der Qualifikation funktionell erforderlich, muss diese auf der
Zeichnung erfolgen. Aluminium- oder/ und Edelstahlschweißteile sollen an mit diesen
Fertigungen vertraute Lieferanten vergeben werden.
― Je nach geforderter Genauigkeit der Endfertigung sind die Teile spannungsarm zu
glühen, wobei darüber die Entscheidung der Lieferant fällt.
― Besteht die Zeichnung aus getrennten Blättern mit Schweiß- und
Endfertigungszeichnung, so ist dem Schweißfertiger die Endbearbeitungszeichnung mit
zu übergeben.
― Nach der Schweißung ist verspritztes Schweißgut zu entfernen; an Nahtausläufen
hervorstehendes Nahtmaterial verputzen, Schlacken und sonstiges Fremdmaterial
entfernen.
― Anlassfarben, Zunder und Schweißperlen sind unzulässig.
― Beim Schweißen von Alu- oder Edelstahlteilen sind diese vor dem Schweißen zu
reinigen.
16.7.2. Schweißkonstruktionen aus Edelstahl
― Nach der Bearbeitung sind die Schweißnähte zu beizen.
― Schweißgestelle werden glasperlengestrahlt; Gewinde sind vor dem Strahlen
abzudecken bzw.montagefertig zu liefern.
― Schweißgestelle werden mit lebensmittelechter Edelstahlpflege behandelt.
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16.7.3. Blechschweißteile Edelstahl
― Nach der Bearbeitung sind die Schweißnähte zu beizen.
― Außenliegende Schweißnähte werden überschliffen; innenliegende Nähte sind so zu
fertigen, dass Nacharbeit entfallen kann.
― Im Bereich der Schweißstellen ist das Oberflächenbild des Grundmaterials
weitestgehend dem Grundmaterial anzupassen.
― Die Schutzfolie ist nur soweit zu entfernen, wie dies zum Fertigen des Teiles erforderlich
ist
16.7.4. Lieferung/ Lagerung
― Lieferung möglichst mit Original- Deckfolie; Entfernen der Deckfolien erst kurz vor,
besser nach Montage bzw. nach letztem Transport.
16.8. Blechteile/ Blechbiegeteile
16.8.1. Fertigung
― Blechteile aus Edelstahl mit Dicke < 5mm können in der Kontur lasergeschnitten werden.
Die Kanten sind entsprechend Zeichnungskopf herzustellen.
― Blechteile aus Edelstahl mit Dicke >/= 5mm sind in der Kontur auf Fertigmaß nachzu-
arbeiten.
― Ohne Zusatzangabe ist eine weitere Bearbeitung nicht erforderlich; Biege- und Hand-
lingsspuren sind beidseitig zulässig.
― Auf der Sichtseite sind Kratzer- und Handlingsspuren unzulässig. Biegespuren sind
zulässig und müssen nicht egalisiert werden. Die Rückseite erfordert keine
Nacharbeiten.
― Bei Nacharbeitshinweis mit Schliffrichtung ist Nacharbeit auch an der Biegestelle not-
wendig, um auch hier die Oberflächenstruktur weitestgehend wiederherzustellen.
― Die Schutzfolie ist bei Bedarf nur im Randbereich zur Bearbeitung zu entfernen. Dann
blanke Blechabschnitte sind sorgfältig zu behandeln.
16.8.2. Lieferung/ Lagerung
― Die Sichtfläche der Teile möglichst ganzflächig abdecken und schützen.
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― Größere, ggf. instabile Biegeteile sind durch geeignete Maßnahmen (Palette....) gegen
Verformungen auf dem Transport zu schützen. Dies gilt auch für Staplertransport
längerer Teile quer auf den Staplergabeln innerbetrieblich.
― Das Ineinanderlegen mehrerer ungenügend geschützter Teile birgt die Gefahr des
Verkratzens aller Teile.
16.9. Teile aus Kunststoffen/ insbesondere Polycarbonat (Makrolon)
Kunststoffe finden zunehmend in medizintechnischen Bereichen Anwendung. Im allge-meinen Bereich sind sie häufig im Verkleidungsbau als "Makrolonscheiben" eingesetzt.
16.9.1. Fertigung
― Kunststoffteile benötigen die gleiche Sorgfalt bei der Herstellung wie Teile aus Metall.
― Kunststoffe haben eine erhöhte Empfindlichkeit gegen Kratzer, Spannmarken,
Lösungsmittel etc.
― Makrolonscheiben sind meist Verkleidungsteile und dementsprechend Ansichtsteile. Sie
stellen oftmals die "Visitenkarte" der Anlage dar.
― Das Tafelmaterial muss kratzer- und schlierenfrei sein und soll ganzflächig mit der
Schutzfolie beidseitig abgedeckt sein.
― Die Folie soll möglichst zur Fertigung auf der Platte verbleiben.
― Bei Biegeteilen ist darauf zu achten, dass beim Biegevorgang der Bereich der Biegelinie
nicht partiell einreißt. An den Stirnflächen herausgequetschtes Material (Stirnseitenwulst)
ist auch ohne Angabe auf der Zeichnung zu egalisieren.
― Bei Klebeteilen mit Durchsicht auf die Klebefuge ist glasklarer Kleber zu verwenden und
die zu verklebende Schnittfläche der Tafel vor dem Kleben zu Polieren.
― Die Verklebung erfolgt frei von Blasen und Lunkern und ohne Einschlüsse von
Fremdkörpern.
― Beim Einlegen von Scheiben in Profile während der Montage ist die Schutzfolie von den
Einlegestellen zu entfernen. Nachträgliches Abziehen der Folie aus den Nuten birgt die
Gefahr von Kratzern und bedeutet zusätzlichen Aufwand.
― Anreißen mit der Reißnadel bringt ggf. bleibende Markierungen.
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16.9.2. Lieferung/ Lagerung
― sorgfältigste und schonende Verpackung und Transport
― Scheiben möglichst stehend und mit Schutzfolie versehen lagern
― unnötigen Transport und mehrmaliges Umlagern vermeiden
― Kunststoffteile beim Lagern nicht der Sonne und Hitze aussetzen
― beim liegenden Transportieren größerer Tafeln sind diese gegen Brechen und
Anschlagen an der Außenkontur zu schützen.
16.10. Aluminiumprofile als Verkleidungselement
16.10.1. Fertigung/ Beschaffung
― Gebohrte oder bearbeitete Profile sind entgratet anzuliefern.
― Auf der Oberfläche der Profile vorhandene Kratzer, Druckmarken und Riefen sind
unzulässig. Gleiches gilt für Markierungen durch Etiketten, Verpackungsbänder,
Spannbänder, Spannmarken durch mechanische Bearbeitungen usw.
― Bei der Nutzung von Profilen aus dem Handlager ist auf Unversehrtheit der
Profiloberfläche zu achten
16.10.2. Lieferung/ Lagerung
― Aluminiumprofile sind kein Schüttgut, sondern geordnet gegeneinander geschützt zu
transportieren und zu lagern.
― Möglichst wenig Handeln und Verlagern.