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Vorsehen statt Nachsehen Die Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle

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Vorsehen statt Nachsehen

Die Unfallversicherung –Ihr Schutz für alle Fälle

ImpressumHerausgeber:ZUKUNFT klipp + klarInformationszentrum derdeutschen VersichererPostfach 08 04 3110004 Berlinwww.klipp-und-klar.de

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Eine Einrichtung des GDVwww.gdv.de

Redaktion:Katrin Rüter de Escobar

Gestaltung:DTP-GrafikRegina Blombach

Druck und Vertrieb:Verlag Versicherungs-wirtschaft GmbHKlosestraße 2276137 KarlsruheTelefax: 0721/35 09-2 04

Stand: Oktober 20083. Auflage

Vorsehen statt NachsehenDie Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle

Inhalt

Vorwort – Um ein Haar 4

Was ist eigentlich ein Unfall? 6

Die private Unfallversicherung 7

Wer braucht eine Unfallversicherung? 7

Ratgeber – Fitness und Bewegung 8

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung 9

Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe 9Die Übergangsleistung 10Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld 10Unfallrente 11Die Todesfallleistung 11

Ratgeber – Ein Autounfall: Was tun? 12

Was tun, wenn ... und wie hoch versichern? 13

Was ist nach einem Unfall zu beachten? 13Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? 13Unfallrisiko und Gefahrengruppen 14Unfallrisiken, die nicht unter den Versicherungsschutz der AUB fallen 14

Ratgeber – Unfälle im Haushalt 15

Besondere Formen der privaten Unfallversicherung 16

Kinderunfallversicherung 16Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung 17Betriebliche Gruppenunfallversicherung 17Luftunfallversicherung 17

Ratgeber – Unfallgefahren für Kinder 18

Ratgeber – Sicherheit im Alter 20

Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung 22

BU- oder Unfallpolice? 22

Jeder kennt das Gefühl. Für einen Moment scheint das Herz stillzustehen.Nur ein Augenblick der Unaufmerk-samkeit, und beinahe wäre es pas-siert: der Crash mit dem Auto, derSturz von der Treppe.

Der Schreck, der einem von Zeit zuZeit in die Glieder fährt, die Angst voreinem Unfall – das gehört für die meis-ten Menschen zum Alltag. Meistensbleibt es bei einem kleinen Adrenalin-stoß. Und selbst wenn etwas passiert:Die meisten Unfälle verlaufen glück-licherweise glimpflich.

Eine Vielzahl von Unfällen führt aberauch zu schweren Verletzungen. Vor allem jüngere, aktive Menschensind auf Grund ihrer vielfältigen Frei-zeitaktivitäten besonders von einemUnfall bedroht. Für sie bedeutet eineVerletzung, vielleicht mit bleibenden Schäden, einen großen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jähri-gen ist ein Unfall zudem die Haupt-ursache für Berufsunfähigkeit. Rund60 Prozent der Unfälle geschehen inder Freizeit oder zu Hause – bei Kindern sogar 80 Prozent.

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Um ein

Haar...

Rund neun Millionen Menschen kommen pro Jahr inDeutschland bei Unfällen zu Schaden, eine Million soschwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 24 % der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, rund 30 % im Haus. 23 % der Unfälle passierenbeim Spielen und Sporttreiben, 18 % im Verkehr, 7 % derUnfälle werden als „sonstige Unfälle“ bezeichnet. Nachunterschiedlichen Schätzungen wären 30 bis 60 % allerUnfälle durch gezielte und wirksame Vorkehrungen zuverhindern.

Unfälle passieren überall. Viele hattenselber schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Siewissen, wie schwer es oft ist, mit denFolgen zurechtzukommen. Ein Unfallkann ein dramatischer Einschnitt imLeben sein. Häufig werden die Betrof-fenen so schwer verletzt, dass sichvorübergehend oder sogar auf Dauerihr Leben grundlegend ändert: Ihrekörperlichen Fähigkeiten bleiben dau-erhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben undihren gewohnten Freizeitaktivitätennicht mehr nachgehen.

9Mio.

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Was ist eigentlich ein Unfall?

Was ein Unfall ist, weiß im Grunde je-der. Doch im Zusammenhang mit demSchutz, den eine Unfallversicherungbietet, muss klar und deutlich definiertsein, wann ein Unfall vorliegt. In denAllgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall sobeschrieben:

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versi-cherte durch ein plötzlich von außenauf seinen Körper wirkendes Ereignis /Unfallereignis unfreiwillig eine Gesund-heitsschädigung erleidet.“

In der Praxis muss also das „Unfall-ereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschä-digungen durch Umwelteinflüsse oderdurch Dauerbelastung im Sport stellendemnach keine Unfälle im Sinne derUnfallversicherungs-Bedingungen dar.

Wenn durch eine erhöhte Kraftan-strengung ein Gelenk verrenkt oderMuskeln, Sehnen, Bänder oder Kap-seln gezerrt oder zerrissen werden,wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen als Unfall anerkannt.

Krankhafte Störungen infolge psychi-scher Reaktionen (z. B. Aufregung,Schock, Ärger) fallen nicht unter denVersicherungsschutz.

Die Schädigung muss unfreiwillig ge-schehen: Freitod und Selbstverstüm-melung fallen daher nicht unter denVersicherungsschutz. Schädigungenals Folge grob fahrlässigen Handelnssind dagegen gedeckt.

Die private Unfallversicherung kanndie Auswirkungen eines Unfalls aus-gleichen, etwa die teilweise empfind-lichen Einkommenseinbußen, aberauch den Verlust an Lebensqualität.Ihre finanziellen Leistungen bildenhäufig auch das Startkapital für eineneue Existenz.

Was wäre, wenn ...? Über einen möglichen Schicksals-schlag, der die bisherigen Lebensplänein Frage stellt, denkt niemand gernnach. Doch zu einer verantwortlichenLebensplanung gehört auch das Nach-denken über Risiken: Welche Folgenhätte ein längerer Krankenhausaufent-halt für die Familie, für das Einkom-men? Was bedeutete eine dauerhafteBehinderung für die weitere Zukunft?Für eine junge Mutter ergeben sichandere Notwendigkeiten und Bedürf-nisse als für einen allein stehenden Angestellten.

Die private Unfallversicherung kannindividuell nach den persönlichen Be-dürfnissen jedes Einzelnen ausgestal-tet werden. Ob als Unfallrente oder alseinmalige Kapitalleistung: Sie umfasstalle Unfälle des täglichen Lebens,gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Rei-sen, im Beruf, in der Freizeit oder imStraßenverkehr passieren. Sie gilt rundum die Uhr und auf der ganzen Welt.Und auf die Kernleistungen der priva-ten Unfallversicherung – Invaliditäts-,Todesfall-, Übergangsleistung und Ta-gegeld – werden Zahlungen andererVersicherungen, wie etwa Haftpflicht-,Lebens-, Kranken- oder Sozialversiche-rung, nicht angerechnet. Die Leistun-gen der privaten Unfallversicherungwerden zusätzlich erbracht.

Eine private Unfallversicherung kannvon Geburt an abgeschlossen werden.Damit besteht für alle Altersgruppendie Möglichkeit, sich vor den finanziel-len Folgen eines Unfalls abzusichern.

Unfall-versicherung

Die private

Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen einesschweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar – und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit.Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Haus-frauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Siesind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfä-higkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oftauch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigenFragen zur Gesundheitsprüfung – oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig – schützt sie vor denfinanziellen Folgen von Unfällen.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

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Sport spielt für viele Menschen einegroße Rolle. Ob Fußball, Laufen oderTanzgymnastik: Regelmäßiges Trainingerhöht die Lebensqualität. Ob Schul-kind oder Rentner: Wer Muskelkraft,Kondition und Körperbeherrschungtrainiert, ist besser gegen Unfälle ge-

Fitness und Bewegungfeit. Eine geschulte Koordination derBewegungen verhindert so manchenSturz. Und wenn doch etwas passiert,sind die Folgen des Unfalls oft weni-ger schlimm: Trainierte, beweglicheMuskeln und Sehnen lassen manchenSturz glimpflich ausgehen.

Immer neue Trendsportarten wie Mountainbiking, Free-climbing oder Rafting sind gerade wegen der Gefahr unddes damit verbundenen Nervenkitzels beliebt. Häufig sindaber Einsteiger von Sportunfällen betroffen, die ihre Kraftund Kondition überschätzen. Wer sich untrainiert direktvom Büroalltag stundenlange Kraftanstrengung etwabeim Skifahren oder bei einem 90-Minuten-Fußballspielzumutet, fordert eine Verletzung gleichsam heraus. Wernach langer Enthaltsamkeit in Sachen Sport wieder etwasfür seine Fitness tun will, sollte sich und seinen Körper aufsportliche Belastungen gewissenhaft vorbereiten. Auchein Gesundheits-Check beim Arzt ist empfehlenswert.

Die private Unfallversicherung verfügtüber ein ganzes Bündel von Leistungs-arten, die je nach Bedarf vereinbartwerden können.

Kernstück der Unfallversicherung istdie Invaliditätsleistung. Bleiben als Folgeeines Unfalls gesundheitliche Ein-schränkungen zurück, erhält der Versi-cherte eine Kapitalsumme.

Er kann damit beispielsweise• Einkommenseinbußen auffangen• eine Umschulung zum notwendigen

Berufswechsel oder eine Spezialaus-bildung für Kinder finanzieren

• das Haus oder die Wohnung behin-dertengerecht umbauen

• Pflegepersonal oder Haushaltshilfenbezahlen

• sonstige Benachteiligungen aus-gleichen

Auch eine Rente kann für den Fall derInvalidität vereinbart werden.

Der Grad der Invalidität (also die„dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungs-fähigkeit“) wird meist nach festenProzentsätzen berechnet – der sogenannten Gliedertaxe.

Der Grad der Invalidität nach der Glie-dertaxe kann in der Bemessung vomGrad der Behinderung, nach dem diegesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen.

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahreszur Invalidität – ein Arzt muss diesspätestens nach weiteren drei Mona-ten feststellen –, besteht ein Anspruchauf Kapitalleistung aus der versicher-ten Invaliditätssumme.

Invaliditätsgrade nach der GliedertaxeDie Höhe der Leistung richtet sichnach dem Grad der Invalidität. DieGliedertaxe liefert hierfür durch medi-zinische Erkenntnisse gewonneneWerte. Sie ist Bestandteil des Versiche-rungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxefolgt einer Empfehlung des Gesamt-verbandes der deutschen Versiche-rungswirtschaft e.V. (GDV). Sie istnicht verbindlich.

Bei Verlust oder vollständiger Funk-tionsunfähigkeit von Sinnesorganenund Körperteilen gelten folgende In-validitätsgrade:

Die Leistungender privaten Unfallversicherung

Arm 70 %bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65 %unterhalb des Ellenbogengelenkes 60 %Hand 55 %

Finger Daumen 20 %Zeigefinger 10 %ein anderer Finger 5 %

Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %bis Mitte des Oberschenkels 60 %bis unterhalb des Knies 50 %bis Mitte des Unterschenkels 45 %

Zehen große Zehe 5 %eine andere Zehe 2 %

Auge beide Augen 100 %ein Auge 50 %

Ohr Gehör auf beiden Ohren 60 %Gehör auf einem Ohr 30 %

Sinnesbeeintr. Geruchssinn 10 %Geschmackssinn 5 %

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent

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In der Praxis wird die Gliedertaxe beietwa 80 Prozent der Invaliditätsfälleangewendet. In anderen Fällen ist diekonkrete Gesundheitsbeeinträchti-gung nicht ausdrücklich in der Glie-dertaxe geregelt. Für die Berechnungder Invaliditätsleistung ist dann ent-scheidend, inwieweit das gesamteLeistungsspektrum des Versichertendurch den Unfall beeinträchtigt wird.Grundlage ist immer ein ärztlichesGutachten.

Je stärker die dauerhafte Beeinträchti-gung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfah-rung, dass dieser Bedarf bei höherenInvaliditätsgraden oft sogar überpro-portional steigt, haben die meistenVersicherer Rechnung getragen: Siebieten so genannte Progressions- oderMehrleistungsmodelle an, wobei beihöheren Invaliditätsgraden mehr ge-leistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.

Ein Beispiel:Herr Meier ist mit 200.000 Euro für denInvaliditätsfall versi-chert. Bei einem Ver-kehrsunfall verletzt ersich den rechten Fußso schwer, dass er imFußgelenk amputiertwerden muss. Außer-dem bleibt eine Be-hinderung der rechtenHand von 40 Prozent.Der Anspruch auf In-validitätsleistung be-trägt dann nach derGliedertaxe:

für den rechten Fuß40 % = 80.000 Euro

für die rechte Hand40 % von 55 % = 22 % = 44.000 Euro

insgesamt also 62 %= 124.000 Euro

Die ÜbergangsleistungDer Prozess der Genesung verläuftnicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditäts-grad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfah-rens, feststellen. Diese Zeitspannekann eine Übergangsleistung über-brücken. Sie wird gezahlt, wenn diekörperliche oder geistige Leistungsfä-higkeit des Verletzten für mehr alssechs Monate seit dem Unfall zu min-destens 50 Prozent beeinträchtigt ist –auch wenn die Verletzungen spätervollständig ausheilen. So können etwaMaßnahmen der Rehabilitation finan-ziert werden. Einige Unternehmenzahlen einen Teil der Übergangsleis-tung auch schon früher aus.

Tagegeld, Krankenhaustagegeldund GenesungsgeldVor allem für Selbstständige ist einUnfall meist mit Verdienstausfall ver-bunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeits-fähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichenBehandlung bis zu einem Jahr nachdem Unfalltag gezahlt.

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Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodellean. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht – der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einerInvalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Inva-liditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent. Diese Mo-delle sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.

Was bedeutet „Progression“ in der privaten Unfallversicherung?

Ein Krankenhausaufenthalt belastetdie Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenver-sicherung die Arzt- und Krankenhaus-kosten nicht vollständig abdeckt. Oftmuss für diese Zeit eine Haushaltshilfeoder eine Betreuung für die Kinderengagiert werden. Hier kann dasKrankenhaustagegeld helfen, das biszu zwei Jahre nach dem Unfall gezahltwird. Einige Versicherer zahlen dasKrankenhaustagegeld auch z. B. nachambulanten Operationen.

Auch nach der Behandlung im Kran-kenhaus ist man nicht gleich wieder„auf dem Damm“. Der Rekonvales-zent ist vielleicht auf Taxis angewiesen,auf Hilfe im Haushalt – die Kostensummieren sich. Das Genesungsgeldfängt den größeren finanziellen Be-darf in dieser Übergangszeit auf. Auchein anschließender Erholungsurlaubkann damit finanziert werden. Gene-sungsgeld gibt es genauso lange, wieKrankenhaustagegeld gezahlt wird –allerdings maximal für 100 Tage.

UnfallrenteBleiben nach einem schweren UnfallBeeinträchtigungen zurück, ändernsich auch die Anforderungen im All-tag auf Dauer. Für manches, was derVersicherte früher selbst erledigt hat,muss dann Hilfe in Anspruch genom-men werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen.

Mit einer Unfallrente kann anstelleoder neben der einmaligen Invalidi-tätsleistung eine monatliche Renteversichert werden. In der Regel wirddie vereinbarte Unfallrente bei einemInvaliditätsgrad von 50 Prozent odermehr gezahlt.

Die Todesfallleistung Führt der Unfall innerhalb eines Jahreszum Tode, besteht Anspruch auf dieversicherte Todesfallsumme. Sie istmeistens niedriger als die vereinbarteInvaliditätssumme. Die Todesfallleis-tung der Unfallversicherung erleichtertden Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.

Rund 50 Millionen Kraftfahrzeugesind in Deutschland zugelassen. Angesichts der Verkehrsdichte ist dasRisiko, in einen Unfall verwickelt zuwerden, sehr hoch. KnirschendesBlech, berstendes Glas – das Unglückist passiert. Für mittelbar und direktBeteiligte ist ein Verkehrsunfall eineschwere Stresssituation. Vor allem,wenn es Verletzte gibt, ist es schwer,angesichts der psychischen Ausnah-mesituation einen halbwegs kühlenKopf zu bewahren. Wer Zeuge einesUnfalls wird, ist zur Hilfe verpflichtet:Wer die Erste Hilfe verweigert, kannwegen „unterlassener Hilfeleistung“belangt werden. Dagegen muss, werErste Hilfe leistet, nicht befürchten,wegen falscher Hilfeleistung bestraftzu werden. Verletzt ein Helfer sich beider Hilfe selbst oder wird beispiels-weise seine Kleidung beschädigt, hater Anspruch auf Schadenersatz.

Wissen Sie noch, wie Sie Verletz-ten helfen? Liegt Ihr Erste-Hilfe-Kurs schon langezurück, können Sie einen Auffri-schungskurs etwa beim Arbeiter-Sama-riter-Bund, beim Deutschen RotenKreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oderdem Malteser Hilfsdienst absolvieren.

Ist nach einem kleineren Unfall nurein Blechschaden zu verzeichnen,muss nicht unbedingt die Polizei ver-ständigt werden. Über den zentralenNotruf der Autoversicherer – 0800-668 36 63 („0800-Notfon D“) lässtsich von der Organisation eines Ab-schleppwagens bis zur Schadenauf-nahme alles schnell und unkompliziertregeln.

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Ein Autounfall:Was tun?

Was ist an der Unfallstelle zu tun?Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert und einWarndreieck in ausreichendem Abstand aufgestelltwerden. Gibt es kurz vor der Unfallstelle ein Sichthin-dernis, etwa eine Kurve oder Kuppe, muss das Warn-dreieck vor diesem Hindernis aufgebaut werden.

• Verschaffen Sie sich einen Überblick• Beginnen Sie mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen• Sorgen Sie dafür, dass jemand den Notruf (Polizei:

110; Feuerwehr: 112) alarmiert. Der Notruf kannüber eine Notrufsäule, aber auch über eine Telefon-zelle kostenfrei verständigt werden. Notrufe sindauch von gesperrten Mobiltelefonen ohne Eingabeder PIN-Nummer möglich.

Beachten Sie bei einem Notruf unbedingt die „fünf W“: • Was ist passiert?• Wo ist es passiert?• Wie viele Verletzte gibt es?• Wer meldet?• Warten Sie in jedem Fall auf eventuelle Rückfragen

der Notrufzentrale!

• Kein Unfall ohne Stau. Lassen Sie in jedem Fall eineGasse für Rettungsfahrzeuge frei. Bleiben Sie mög-lichst im Wagen und vermeiden Sie laute Musik,damit Sie das Martinshorn heranfahrender Ret-tungsfahrzeuge hören können.

Was ist nach einem Unfall zu beachten? Für die Betroffenen ist ein Unfall oftein dramatischer Einschnitt im Leben,den es zu bewältigen gilt. Die privateUnfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – rasch und un-kompliziert. Eine möglichst schnelleRegulierung liegt sowohl im Interessedes Versicherten als auch des Versi-cherers. Dies setzt voraus, dass derVersicherte im Rahmen seiner Mög-lichkeiten alles unternimmt, um demVersicherer die Bearbeitung des Falleszu erleichtern. Dabei haben der Versi-cherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.

Vor allem sollten sie• den Versicherer so schnell wie mög-

lich vom Unfall unterrichten; hierzugehören insbesondere Informatio-nen über Unfallhergang, erlitteneVerletzungen und behandelnde Ärzte

• die vollständig ausgefüllte Unfallan-zeige umgehend zurücksenden

• sich von den vom Versicherer ge-nannten Ärzten untersuchen lassen

• einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen

• Die Fristen der ärztlichen Feststel-lung der Invalidität beachten: Spätestens nach 15 Monaten mussdiese schriftliche Feststellung vorlie-gen und die Invalidität beim Versi-cherer geltend gemacht werden.

Auch der Versicherer hat Fristen zubeachten: Liegen ihm die notwen-digen Unterlagen und Auskünfte vor,muss er innerhalb eines Monats – bei Invalidität innerhalb von dreiMonaten – über seine Leistungen ent-scheiden. Nach dieser Entscheidungzahlt der Versicherer gegebenenfallsinnerhalb von 14 Tagen.

Der Heilungsverlauf nach einem Unfallist nicht vorhersehbar. Innerhalb eini-ger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Ver-schlechterungen eintreten. Deshalb istder Betroffene ebenso wie seine Versi-cherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach demUnfall (bei Kindern bis zum 14. Lebens-jahr fünf Jahre) jährlich neu feststellenzu lassen. Dann muss allerdings die In-validitätsleistung endgültig festgelegtwerden.

Solange über die Invalidität noch nichtendgültig entschieden ist, erhält derVersicherte angemessene Vorschüsse.

Wie hoch soll die Versicherungs-summe sein?Jeder Versicherte sollte seinen indivi-duellen Versicherungsbedarf abwägen.Eine Art Faustformel für die Versiche-rungssumme der privaten Unfallversi-cherung für den Fall der Invaliditätgeht mindestens vom Dreifachen desJahreseinkommens des Versichertenaus.

Damit der Wert der Unfallversicherungmit dem steigenden LebensstandardSchritt hält, kann die Unfallversiche-rung „dynamisch“ gestaltet werden.Das heißt, dass die Versicherungssum-men z. B. jährlich um einen festen Prozentsatz oder entsprechend derBeitragsentwicklung in der gesetz-lichen Rentenversicherung angepasstwerden.

Was tun,wenn ...

und wie hochversichern?

Unfallrisiko und GefahrengruppenEs gibt gefährliche und weniger ge-fährliche Tätigkeiten. Ein Dachdeckerhat ein größeres Unfallrisiko als einBuchhalter. In der Privaten Unfallversi-cherung werden die verschiedenenBerufe deshalb in aller Regel in zweiGefahrengruppen eingeteilt. Die einegilt für alle, die in kaufmännischenoder verwaltenden Berufen beschäf-tigt sind. Die andere ist für körperlichund handwerklich Tätige vorgesehen –auf Grund des größeren Unfallrisikossind hier die Beiträge etwas höher.

Unfallrisiken, die nicht unter denVersicherungsschutz der AUB fallen Einige wenige Unfallrisiken sind nichtvon der privaten Unfallversicherungabgesichert. Für viele dieser Risikengibt es spezielle Produkte der Unfall-versicherung. Ausgeschlossen von denLeistungen der privaten Unfallversi-cherung sind

• Unfälle von Führern oder Besat-zungsmitgliedern von Luftfahrzeu-gen (für sie gibt es die Luftunfall-versicherung)

• Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oderMotorbootrennen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten(sie sind ebenfalls gesondert versi-cherbar)

• Unfälle durch Bewusstseinsstörun-gen

• Unfälle bei einer vorsätzlich ausge-führten oder versuchten Straftat des Versicherten

• Unfälle durch Kriegs- und Bürger-kriegsereignisse

• Unfälle durch Kernenergie

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Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird ständig über-prüft, gegebenenfalls vorgeschrieben. Vorkehrun-gen am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr habendie Zahl der tödlichen Unfälle in den vergangenenJahrzehnten deutlich gesenkt. Die meisten Unfällepassieren in der Freizeit und in den eigenen vierWänden: Hier ist jeder selbst für seinen Schutz verantwortlich.

Auch die vertraute Umgebung birgt zahlreicheVerletzungsgefahren. In der häuslichen Umgebunggeschehen die meisten Unfälle. Oft verleitet gera-de die Routine der täglichen Verrichtungen imHaushalt zu risikoträchtiger Sorglosigkeit. Deshalbkommen nahezu ebenso viele Menschen zu Hauseums Leben, wie bei Verkehrunfällen.

Ursachen der tödlichen Unfälle in deutschen Haushalten (Stat. Bundesamt)

Sturz: 4392Feuer: 429Ersticken: 249Vergiftung: 65Sonstige: 457Gesamt: 5592

Unfälle im Haushalt

Allzu oft klettern Hausfrauen oderHeimwerker „mal eben“ auf denwackligen Tisch oder Drehstuhl,um eine Glühbirne auszuwechselnoder die Fenster zu putzen. VieleStürze lassen sich aber vermeiden:

• Eine sicherheitsgeprüfte, spreiz-sichere Leiter vereinfacht dieKletterpartie im Haus und machtsie weniger gefährlich. Stufenund Sprossen müssen trittsichersein und einen gleichen Abstandzueinander haben.

• Bequemes, festes Schuhwerk:Auch eine standfeste Leiter allein schützt nicht vor bösenStürzen – wenn sie mit Pumpsoder rutschigen Hausschuhenbestiegen wird.

• Besonders schwere Folgen kannein Sturz bei der Gartenarbeithaben: Wer beim Bäume- oderHeckenbeschneiden von der Lei-ter fällt, riskiert zusätzlich Stich-und Schnittverletzungen durchdie Schneidegeräte.

• Auch beim Rasenmähen solltefestes, sicheres Schuhwerkselbstverständlich sein.

KinderunfallversicherungDie Folgen eines Unfalls, ein längererAufenthalt in Krankenhaus und dieeingeschränkte Mobilität, werdenmeist von Kindern besonders drama-tisch empfunden. Hilfe für die jungenBetroffenen, um die Lebenssituationnach einem Unfall zu verbessern, mussfinanziert werden. Mit einer privatenKinderunfallversicherung können zumBeispiel eine durch den Unfall not-wendige spezielle Ausbildung oderSchulung oder der behindertenge-rechte Umbau der Wohnung bezahltwerden.

Die gesetzliche Unfallversicherunggreift bei Kindern nur, wenn der Unfallin der Schule oder auf dem Schulwegpassiert ist. Die private Kinderunfall-versicherung gilt in der Freizeit und inder Schule, zu Hause oder beim Sport.Auch sie schützt weltweit, rund umdie Uhr.

Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nah-rungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versiche-rungsschutz eingeschlossen.

Stirbt der Versicherungsnehmer, alsoder beitragszahlende Elternteil, wäh-rend der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18.Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.

Mit einer Kinderinvaliditätsversiche-rung – etwa als Zusatzdeckung derprivaten Kinderunfallversicherung –kann das Kind zusätzlich gegen krank-heitsbedingte Invalidität abgesichertwerden.

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Besondere Formen

der privaten Unfallversicherung

Unfallversicherung mit Beitrags-rückzahlungGut geschützt, aber die Beiträge gibtes zurück: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversi-cherung. Am Ende der vereinbartenLaufzeit des Vertrages – oder im Falledes Todes des Versicherten – werdendie geleisteten Beiträge zurückgezahlt.Dazu kommt noch eine während derLaufzeit wachsende Gewinnbeteili-gung aus den erwirtschafteten Kapital-erträgen.

Alle Leistungen der Kapitalversiche-rung werden auch dann fällig, wennder Versicherer schon für Unfälle ge-zahlt hat.

Die Beiträge sind höher als bei einerreinen Unfallversicherung, dafür stehtaber mit der Beitragsrückzahlung einezusätzliche Kapitalleistung zur Verfü-gung.

Betriebliche Gruppenunfall-versicherung Die privaten Unfallversicherer bietenArbeitgebern die Möglichkeit, für ihreMitarbeiter eine Gruppenunfallversi-cherung als zusätzliche Sozialleistungfür die Beschäftigten zu günstigenBeiträgen abzuschließen.

Oft sind die Versicherten auch im Rah-men der betrieblichen Gruppenunfall-versicherung nicht nur im Falle einesUnfalls bei der Arbeit, sondern welt-weit rund um die Uhr geschützt.

LuftfahrtunfallversicherungBei Unfällen, die der Versicherte alsFluggast erleidet, leistet die privateUnfallversicherung. Aber Sportflieger,professionelle Piloten und als Besat-zungsmitglieder Beschäftigte müsseneine Luftfahrtunfallversicherung ab-schließen, um den Versicherungs-schutz der privaten Unfallversicherungzu bekommen.

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Die Freude an Kindern ist für viele Eltern in den ersten Lebensjahren be-sonders groß. Fast täglich erwirbt derNachwuchs neue Fähigkeiten. Mit zu-nehmender Mobilität steigt im Klein-kindalter aber auch die Unfallgefahrfür die Sprösslinge.

Viele Kinderunfälle lassen sich abervermeiden, wenn in Wohnung, Haus-halt und Garten Risiken vermiedenwerden:

• Heiße Herdplatten, Töpfe und Pfan-nen müssen für kleinere Kinder unerreichbar bleiben.

• Medikamente, Alkohol, Zigaretten,Reinigungsmittel und andere Che-mikalien sollten immer außerhalbder Reichweite von Kindern aufbe-wahrt werden. Flüssigreiniger, Ben-zin oder Spiritus darf niemals in Li-monadeflaschen abgefüllt werden.

• Gefahrenquellen wie Ecken undKanten „entschärfen“. Lose Teppi-che mit Anti-Rutsch-Belägen sichern.Steckdosensicherungen und Sicher-heits-Fenstergriffe anbringen.

• Spielgeräte im Garten sollten regel-mäßig auf Verschleiß gecheckt wer-den. Der Boden unter den Gerätensollte aus Rasen oder dämpfendemMaterial bestehen, die Geräte festim Boden verankert sein. Der Sandsollte frei von Scherben, Hundekotund Speiseresten sein. Mängel auföffentlichen Spielplätzen sollten derGemeinde- oder Stadtverwaltunggemeldet werden.

Unfallgefahren für Kinder

Die Broschüre „Vergiftungsunfällebei Kindern“ mit aus-führlichen Hinweisenzu Vergiftungsgefah-ren steht im Internetunter www.gdv.dezum Download bereitund kann unter fol-gender Faxnummerbestellt werden:030/20 20 66 04

Bei rund 2 Millionen Unfällen pro Jahr kommen in Deutschland Kinder zuSchaden. Etwa 80 Prozent der Unfälle bei Kindern geschehen zu Hauseoder in der Freizeit. Viele alltägliche Gegenstände und Arbeitsabläufe imhäuslichen Bereich, die den Erwachsenen „in Fleisch und Blut“ übergegan-gen sind, stellen für Kinder eine große Gefahrenquelle dar. Sie sollten des-halb möglichst früh in die Abläufe des täglichen Lebens einbezogen wer-den, Gefahren kennen lernen und den sicheren Umgang mit Geräten üben.Die Kleinen ängstlich „in Watte zu packen“, ist kaum geeignet, Gefahrenauszuschließen. Denn Bewegungsmuffel und Stubenhocker haben sogarmehr Unfälle. Ihre körperliche Koordinationsfähigkeit wird nicht ausrei-chend trainiert. Das Ausprobieren der eigenen körperlichen Fähigkeiten imSpiel ist wichtig. So lernen Kinder, die eigenen Grenzen einzuschätzen.

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Fast 80 Prozent der tödlichen Unfälle im Haushalt betreffen ältere Menschenüber 65 Jahre. Rund vier Millionen Senioren verletzen sich pro Jahr bei einemSturz. Mehr als 100 000 – meistens sind ältere Frauen betroffen – erleiden einen Oberschenkelhalsbruch.

Doch auch im Alter können Stürzeund Verletzungen vermieden werden.Ältere Menschen sollten besondersdarauf achten, dass die häuslicheUmgebung frei von Stolperfallen ist.Hauseingang, Treppen und Gehwegsollten gut beleuchtet, Treppen mitrutschfestem Belag ausgestattet sein.Ein Lichtschalter gehört ans obere wieauch ans untere Ende der Treppe. Die jeweils erste und letzte Stufe, aberauch Schwellen, können farblich-optisch hervorgehoben werden.

Sicherheit im Alter

Türschwellen können auch entferntoder durch kleine Rampen entschärftwerden. Strom- und Telefonkabel soll-ten fest an Boden oder Fußleiste fixiertsein. Vermeiden Sie den Gebrauch vonVerlängerungsschnüren. Lose Teppichesollten mit speziellen Haftmattengegen Verrutschen gesichert werden.Besonders wichtig sind rutschfeste Badematten und rutschhemmendeAufkleber in Badewanne oder Dusche.Blumenständer oder Beistelltischekönnen Barrieren sein. Wahre Stolper-

Unfallversicherungsschutz für ältere Menschen?Das Risiko, durch einen Unfall zu Schaden zu kommen, ist in höherem Alter naturgemäß höher. Auch die Folgen eines Unfalls sind oft schwerer, der Heilungsverlauf problematischerals bei jungen Menschen. Aber: Viele Ältere leben allein – sind aber nach der Entlassung ausder Klinik im weiteren Verlauf der Genesung auf Hilfe angewiesen. Viele Versicherer bietenprivate Unfallversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse und Lebensumstände ältererMenschen zugeschnitten sind.

Die speziell für Senioren entwickelten Produkte der privaten Unfallversicherung bieten imFalle der Hilfsbedürftigkeit als Folge eines Unfalls Hilfs- und Pflegeleistungen. Sie ermög-lichen den Betroffenen, die Selbstständigkeit zu erhalten und in der eigenen Wohnung zubleiben. Benötigt der Versicherte nach einem Unfall Hilfe bei den gewöhnlichen Verrichtun-gen des Alltags, springen Dienstleister ein – sogenannte Assisteure als Partner der Unfallver-sicherer. Diese unterstützen den Versicherten beispielsweise mit Einkäufen, bei der Körper-pflege, putzen, begleiten ihn bei Arzt- und Behördengängen und bieten einen Menü- undWäscheservice sowie einen Hausnotruf. Wer seinen Ehepartner oder einen Verwandten er-sten Grades zu Hause pflegt, kann auch diese Hilfe absichern: Auch in diesem Fall springenAssisteure vorübergehend ein.

Oft haben ältere Menschen bestimmte Vorschädigungen, die die Invaliditätsleistung im Falleeines Unfalls beeinflussen können: Die klassische Unfallversicherung zahlt nur für die blei-benden Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Die Senioren-Unfallversicherung fasst hier auch den Unfallbegriff weiter: Ihre Assistance-Leistungen werden nach den neuen GDV-Bedingungsempfehlungen auch bei Mitwirkungvon Krankheit und Gebrechen nicht eingeschränkt. Ein Oberschenkelhalsbruch gilt so als Unfall, auch wenn er Folge von Osteoporose ist.

fallen sind im Flur oder auf der Keller-treppe abgestellte Einkaufstaschen,-körbe oder leere Flaschen.

Gerade für ältere Menschen gilt: Werrastet, der rostet. Aktive Senioren, diesich viel bewegen oder regelmäßigSport treiben, haben sehr viel wenigerUnfälle und Knochenbrüche. Sie kön-nen ihre Bewegungen besser koordi-nieren. Auch die Knochenfestigkeitwird gefördert. Wer sich schon in jün-geren Jahren viel bewegt und regel-

mäßig Sport treibt, hat die bestenChancen, auch im Alter beweglich zubleiben.

Wichtig für ältere Menschen ist eineregelmäßige ärztliche Kontrolle derSehkraft und des Bewegungsappara-tes. Wer schlecht sieht oder sich infol-ge von Schmerzen oder Schwäche unsicher bewegt, stürzt leicht. Senio-ren, die sportlich aktiv werden möch-ten, sollten sich zuvor unbedingt ärztlich untersuchen lassen.

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Schutz vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung bietetneben der privaten Unfallversicherungauch die Berufsunfähigkeitsversiche-rung, die meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlos-sen wird. Beide Versicherungsartendecken dennoch unterschiedliche Risiken ab.

So zahlt die private Unfallversicherungbei Schädigungen schon bei sehr nied-rigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, dieFolgekosten des Unfalls zu tragen undentschädigt gewissermaßen für denmit der Invalidität verbundenen Ver-lust an Lebensqualität.

Die Berufsunfähigkeitsversicherungleistet auch bei dauerhaften Schädi-gungen in Folge einer Krankheit – jedoch nur, wenn diese den Versicher-ten außer Stande setzen, weiter

seinen Beruf auszuüben. Sie kompen-siert den Verlust des Einkommens,wenn die Invalidität eine weitere be-rufliche Tätigkeit unmöglich macht.Viele Berufe sind jedoch durchaus beieinem hohen Grad der Invalidität zuerfüllen. Vor Abschluss einer Berufsun-fähigkeitsversicherung ist eine umfas-sende Gesundheitsprüfung notwen-dig. Bei der Unfallversicherung ist diesnicht oder nur in einer weniger stren-gen Form erforderlich.

Die individuelle Lebenssituation unddie Abwägung der Risiken, gegen dieder Einzelne sich und seine Familie absichern will, sind also jeweils ent-scheidend, ob eine private Unfallversi-cherung oder eine Berufsunfähigkeits-versicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird beidessinnvoll sein.

und Berufsunfähigkeits-versicherung

Private Unfallversicherung

Diese Entscheidung ist sehr schwierig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf Grund ihres großen Leis-tungsumfangs nicht billig zu haben. Wer sich diesen Schutz gar nicht leisten kann, findet in der privaten Un-fallversicherung eine günstige Alternative. Grundsätzlich ist aber zu raten, beide Versicherungen abzuschlie-ßen, denn sie ergänzen sich hervorragend. So zahlt die private Unfallversicherung schon ab einem Invaliditäts-grad von einem Prozent. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen, und entschädigt gewissermaßen fürden Verlust an Lebensqualität.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädigungen in Folge einer Krankheit. Vo-raussetzung ist in der Regel eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit. Viele Berufe sind jedoch durch-aus bei einem hohen Grad der Invalidität voll zu erfüllen.

Wer für den Versicherungsschutz wenig Geld einsetzen kann, sollte der eher eine BU- oder eineUnfallpolice abschließen?

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DIE UNFALLVERSICHERUNG – IHR SCHUTZ FÜR ALLE FÄLLE

Vorsehen statt Nachsehen

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