Vorsorge Unfall Krankheit Alter

48
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorsorge für UNFALL KRANKHEIT ALTER durch Vollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 13. Auflage www.justiz.bayern.de

Transcript of Vorsorge Unfall Krankheit Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und fr Verbraucherschutz

Vorsorge fr

UNFALL KRANKHEIT A LT E Rdurch Vollmacht Betreuung s ve r f g u n g Patientenve r f g u n g

13. Auflage

www.justiz.bayern.de

2

Dr. Beate Merk, MdL Bayerische Staatsministerin der Justiz und fr Verbraucherschutz

Bernadette Fittkau-Tnnesmann fr den Arbeitskreis Vorsorge

Diese Broschre wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises Vorsorge im Rahmen der Christophorus Akademie fr Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit im Interdisziplinren Zentrum fr Palliativmedizin, Klinikum der Universitt Mnchen-Grohadern, verfasst und wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und fr Verbraucherschutz herausgegeben.

An dem Arbeitskreis haben mitgewirkt: Dr. Jrgen Bickhardt, Internist, Kardiologe Professor Dr. Gian Domenico Borasio, Neurologe, Palliativmedizin Dr. Hans Dworzak, Ansthesist, Intensivmedizin Bernadette Fittkau-Tnnesmann, M.P.H., Ansthesistin, Palliativmedizin Professor Dr. Monika Fhrer, Kinderrztin, Palliativmedizin Bruno Geele, Notar a. D. Udo Gramm, Jurist Karlo Hedrfer, Jurist Dr. Hans-Joachim Heler, Jurist Brigitte Hirsch, Krankenschwester /Palliativfachkraft Priv.-Dozent Dr. Dr. Ralf Jox, M.A., Medizinethik, Neurologie, Palliativmedizin Annemarie Keupp, Diplom-Sozialpdagogin (FH) Professor Dr. Bernhard Knittel, Jurist Wolfgang Putz, Rechtsanwalt Josef Raischl, Hospizsozialarbeiter, Diplomtheologe Hermann Reigber, Diplomtheologe, Diplompflegewirt Dr. Susanne Roller, Internistin, Palliativmedizin Ursula Ruck-Kthe, Sozialpdagogin Angelika Schieder, Diplom-Sozialpdagogin (FH)

3

Vorwort

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge fr weniger gute Zeiten zu treffen nmlich fr den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Krfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln knnen. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverstndlich so bei der finanziellen Absicherung durch Vermgensbildung oder Versicherungen vielfltiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen fr ihn treffen soll, wenn er selbst vorbergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wnsche und Vorstellungen Beachtung finden knnen. Diese Frage wird leider von vielen verdrngt oder auf spter hinausgeschoben. Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer fr ihn spricht. Falls hierfr keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hierbei prfen, ob die Betreuungsperson vorrangig aus dem Kreis der Angehrigen ausgewhlt werden kann. Ist dies nicht mglich, knnen auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden. Bundesweit werden derzeit mehr als 1,3 Millionen Betreuungen gefhrt. Fr diesen Fall kann nach deutschem Recht jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wnsche fr die Auswahl eines mglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen fr dessen Amtsfhrung formuliert. Wer dabei im Angehrigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zhlen kann, dem er uneingeschrnkt vertrauen darf, sollte berlegen, ob er nicht diese Person fr den Fall des Falles bevollmchtigt. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, darf in ihrem Regelungsbereich ein Betreuer nicht bestellt werden. In jedem Fall sollte neben der Abfassung einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfgung auch daran

gedacht werden, Wnsche und Vorstellungen fr die sptere Gesundheitsfrsorge niederzulegen. Insbesondere in der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die anderen schwierige Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher krperlicher Selbstndigkeit lebenserhaltende Manahmen wie intensivmedizinische Behandlung, knstliche Ernhrung o. . begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder soll auch unter Bercksichtigung der Vorstellungen des Patienten von Wrde im Leben wie im Sterben auf den Eingriff in einen natrlichen Verlauf verzichtet werden? Dies sind schwierige Fragen, ber die sich jeder vorausschauend und abwgend eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere fr ihn entscheiden und hierbei mhsam versuchen werden, den mutmalichen Willen des Patienten zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. September 2009 die Patientenverfgung ausdrcklich in den 1901 a und 1901 b des Brgerlichen Gesetzbuchs geregelt und hierfr die Schriftform vorgesehen. Vor diesem Zeitpunkt schriftlich verfasste Patientenverfgungen behalten ihre Gltigkeit. Die vorliegende Informationsschrift will dazu beitragen, im Bewusstsein aller die Notwendigkeit einer Vorsorge fr den rechtlichen Betreuungsfall strker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschlge fr denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfgung und mglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfgung entschliet. Es ist jedem zu wnschen, dass ihm eine Lage erspart bleibt, in welcher hiervon Gebrauch zu machen ist. Sollte es aber tatschlich einmal so weit kommen, kann der Wert einer gut durchdachten Vorsorge gar nicht hoch genug veranschlagt werden fr Angehrige, rzte, aber nicht zuletzt auch fr die Betroffenen selbst.

Mnchen, im Dezember 2012

Dr. Beate Merk, MdL Bayerische Staatsministerin der Justiz und fr Verbraucherschutz

Bernadette Fittkau-Tnnesmann, M.P.H. Leiterin der Christophorus Akademie

4

Hinweis zu den eingehefteten FormularenIn der Mitte dieser Broschre sind Formlare zur Vollmacht, zur Betreuungsverfgung, zu den eigenen Wertvorstellungen und zur Patientenverfgung eingeheftet. Sie knnen diese heraustrennen, Ihren Wnschen gem ausfllen, unterschreiben und Ihrem Bevollmchtigten oder anderen Vertrauenspersonen bergeben. Da die jeweiligen Formulare zusammenhngen, reicht eine Unterschrift am Ende des Formulars. Bitte schneiden Sie die Formulare nicht auseinander. Aus technischen Grnden sind die Formulare in einer anderen Reihenfolge als in der Borschre selbst eingeheftet. Am Ende dieser Broschre sind die inhaltsgleichen Formlare zur Vollmacht (S. 23), zur Betreuungsverfgung (S. 29), zu den eigenen Wertvorstellungen (S. 33) und zur Patientenverfgung (S. 35) nochmals abgedruckt. Die sind gegebenenfalls fr Ihre eigenen Unterlagen gedacht.

5

Inhalt

Seite

7

23 Fragen, die sich jeder stellen sollte Grundlegendes zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfgung und Patientenverfgung

Seite 20 20 20 21 Seite 22 22 23 Seite 26 26 27 Seite 28 28 29 Seite 30 30 31 33 34 35 38 40 41

Zustzliche Erluterungen Begriff der Vollmacht, zugrundeliegendes Rechtsverhltnis Notarielle Mitwirkung bei der Abfassung der Vollmacht Wirkung der Vollmacht ber den Tod hinaus Vorsorgevollmacht Hinweise zur Formulierung der Vollmacht Formular zur Vollmacht Konto/Depotvollmacht Hinweis zur Konto-/Depotvollmacht Muster einer Konto-/Depotvollmacht Betreuungsverfgung Hinweise zur Betreuungsverfgung Formular zur Betreuungsverfgung Patientenverfgung Hinweis zu den Eigenen Wertvorstellungen Eigene Wertvorstellungen zur Patientenverfgung Grundstzliche berlegungen zu Leben und Sterben Formular zu den eigenen Wertvorstellungen Hinweis zur Patientenverfgung Formular zur Patientenverfgung Erluterungen zum Formular zur Patientenverfgung Hinweis zur Ergnzung im Fall schwerer Erkrankung Formular zur Ergnzung der Patientenverfgung im Fall schwerer Erkrankung

Seite 45

Wichtige Links

6

7

die sich jeder stellen sollte1 Wofr sollte ich denn berhaupt Vorsorge treffen? Was kann denn schon passieren?Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Sie sollten sich fr diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen: wird, wenn ich auf die Hilfe anderer Was angewiesen bin?

23FRAGEN

und berhaupt:

Wie werde ich rztlich versorgt? entscheidet bei Operationen und Wer medizinischen Manahmen?kmmert sich um meine persnlichen Wer Wnsche und Bedrfnisse? Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschftigen sollten.

Wer handelt und entscheidet fr mich? dann mein Wille auch beachtet Wird werden?oder noch konkreter gefragt:

2 Aber ich habe doch Angehrige! Mein Ehepartner oder meine Kinder werden sich doch darum kmmern?Natrlich werden Ihre Angehrigen Ihnen hoffentlich im Ernstfall beistehen. Wenn aber rechtsverbindliche Erklrungen oder Entscheidungen gefordert sind, drfen Ehegatte oder Kinder Sie nicht gesetzlich vertreten. In unserem Recht haben nur Eltern gegenber ihren minderjhrigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Fr einen Volljhrigen knnen hingegen Angehrige nur in zwei Fllen entscheiden oder Erklrungen abgeben:

Wer verwaltet mein Vermgen? Wer erledigt meine Bankgeschfte? organisiert fr mich ntige ambulante Wer Hilfen?sucht fr mich einen Platz in einem Wer Senioren- oder Pflegeheim? kndigt meine Wohnung oder meinen Wer Telefonanschluss?

8

Entweder aufgrund einer rechtsgeschftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Nheres zum Begriff der Vollmacht und der durch sie entstehenden Rechtsbeziehungen finden Sie auf Seite 20. Dort wird auch der Begriff der Betreuungsverfgung im Unterschied zur Vollmacht erklrt.

einer Amputation); er soll die Einwilligung in solche Manahmen auch verweigern oder eine entsprechende Einwilligung widerrufen drfen, insbesondere soll er der Unterlassung oder Beendigung lebensverlngernder Manahmen zustimmen drfen. Bevollmchtigte soll an Ihrer Stelle Der auch in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschrnkende Manahme (etwa ein Bettgitter) einwilligen knnen. Bevollmchtigte soll an Ihrer Stelle in Der eine Organspende einwilligen knnen. In diesen Fllen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrcklich bezeichnet. Eine Generalvollmacht gengt also nicht. Auerdem braucht der Bevollmchtigte in den ersten beiden Fallgruppen (erster und zweiter Punkt der obigen Auflistung) fr seine Entscheidung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. In der ersten Fallgruppe (erster Punkt der obigen Auflistung) braucht der Bevollmchtigte eine betreuungsgerichtliche Genehmigung jedoch nur dann, wenn er mit dem behandelnden Arzt ber den Willen des Patienten nicht einig ist (vgl. auch Frage 17). Aber auch im brigen empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen ermchtigen soll. Grundstzlich ist es mglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschrnken (z. B. nur fr den Gesundheitsbereich). Dies bedeutet aber, dass im Bedarfsfall fr die anderen Aufgaben mglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss (vgl. unten zu Fragen 6 und 11). Selbst wenn der Bevollmchtigte vom Gericht auch fr die ergnzenden Aufgaben als Betreuer ausgewhlt werden kann (vgl. auch Frage 12): Ein Nebeneinander von Vollmacht und Betreuung sollte besser vermieden werden.

3 Was spricht denn fr eine Vollmacht zur Vorsorge?Die Vollmacht zur Vorsorge ermglicht Ihnen ein hohes Ma an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, fr Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei knnen Sie sich von Ihren persnlichen Wnschen und Bedrfnissen leiten lassen sowie zustzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist sehr zweckmig, nach Mglichkeit die gewnschten Bevollmchtigten (z. B. Angehrige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

4 Was ist eine Generalvollmacht? Gengt sie zur Vorsorge?Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermchtigen. Sie deckt aber mehrere wichtige Flle nicht ab: Bevollmchtigte soll an Ihrer Stelle auch Der einer rztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen knnen, wenn hierbei Lebensgefahr besteht (etwa bei einer Herzoperation) oder ein schwerer, lnger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. bei

9

5 Muss eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?Schon aus Grnden der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig. Die Vollmacht zur Vorsorge muss nicht handschriftlich verfasst sein (in diesem Fall wre allerdings die Gefahr der Flschung am geringsten; auerdem lsst sich spteren Zweifeln an der Geschftsfhigkeit des Vollmachtausstellers eher begegnen, wenn er den Text vollstndig selbst geschrieben hat). Sie knnen eine Vollmacht auch mit Maschine schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Schlielich knnen Sie sich auch eines Formulars wie hier abgedruckt bzw. eingeheftet bedienen. Ort, Datum und vollstndige eigenhndige Unterschrift drfen jedoch keinesfalls fehlen. Bei der Abfassung einer Vollmacht knnen Sie selbstverstndlich auch den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einholen. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfangreiches Vermgen besitzen, mehrere Bevollmchtigte einsetzen oder neben der Vollmacht sehr eingehende Handlungsanweisungen an den Bevollmchtigten festlegen wollen. Die notarielle Beurkundung der Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevollmchtigte zur Darlehensaufnahme berechtigt sein soll. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevollmchtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu erwerben oder zu veruern. In einigen Lndern1 ist die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht auch dann erforderlich, wenn der Bevollmchtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehrde an- oder abzumelden. Die Unterschriftsbeglaubigung beseitigt Zweifel an der Echtheit1

Ihrer Unterschrift. Sie kann durch den Notar vorgenommen werden. Sie knnen Ihre Unterschrift unter der Vollmacht aber auch durch die Betreuungsbehrde ffentlich beglaubigen lassen (in Baden-Wrttemberg auerdem durch den Ratsschreiber in Gemeinden, die einen solchen bestellt haben, in Hessen und Rheinland-Pfalz durch die Ortsgerichte). Die ffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch den Urkundsbeamten der Betreuungsbehrde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung gleich. Hilfe bei der Formulierung einer Vollmacht knnen Sie auch bei den Betreuungsvereinen erhalten. ber deren konkrete Angebote informieren Sie sich bitte vor Ort. Weitere Hinweise zur Mitwirkung eines Notars bei der Abfassung einer Vollmacht finden Sie auf Seite 20. Beachten Sie auch den Hinweis auf Seite 22.

6 Muss ich nicht einen Missbrauch der Vollmacht befrchten?Eine Vollmacht zur Vorsorge gibt je nach ihrem Umfang dem Bevollmchtigten gegebenenfalls sehr weit reichende Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfr Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womglich bis zu Ihrem Lebensende mit dieser Vollmacht ausstatten wollen. Dies wird in der Regel ein Angehriger oder eine Ihnen sonst sehr nahestehende Person sein. Nach dem Gesetz ist der Bevollmchtigte nicht befugt, in Ihrem Namen Rechtsgeschfte mit sich selbst zu ttigen (Verbot des Selbstkontrahierens). Das heit, der Bevollmchtigte kann sich z. B. nicht selbst in Ihrem Namen einen Ihnen gehrenden Vermgensgegenstand berschreiben. Hierdurch soll Interessenkonflikten des Bevollmchtigten vorgebeugt werden. Sie knnen den Bevollmchtigten allerdings vom gesetzlichen Verbot des Selbstkontrahierens befreien, indem Sie ihn in der Vollmacht

Bayern (Art. 13 Abs. 3 Satz 4 MeldeG), Hessen ( 17 Abs. 1 Satz 2 HMG), Mecklenburg-Vorpommern ( 13 Abs. 3 Satz 2 LMG), Sachsen ( 10 Abs. 4 SchsMG) und Thringen ( 13 Abs. 4 ThrMeldeG)

10

ausdrcklich ermchtigen, in Ihrem Namen Rechtsgeschfte mit sich selbst zu schlieen. Auch bei Bevollmchtigung einer Vertrauensperson mssen Sie nicht auf Vorkehrungen gegen Missbrauch verzichten (z. B. Kontroll- bzw. Widerrufsrecht fr einen Dritten oder Bestellung mehrerer Bevollmchtigter).

7 Kann ich mehrere Personen bevollmchtigen?Sie knnen fr verschiedene Aufgaben (z. B. Gesundheitsfrsorge und Vermgensangelegenheiten) jeweils einen eigenen Bevollmchtigten einsetzen. Es bentigt dann jeder eine eigene Vollmachtsurkunde. Dazu knnen Sie das Formular dieser Broschre mehrfach verwenden. Wenn Sie mehrere Bevollmchtigte mit demselben Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen verschiedener Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen gefhrden kann. Sie knnen die Vollmacht aber auch so erteilen, dass mehrere Bevollmchtigte Sie nur gemeinsam vertreten drfen. Dies knnen Sie bei Angelegenheiten vorsehen, die Ihnen besonders wichtig sind (Beispiel: Fr die bei einer Haushaltsauflsung notwendigen Rechtsgeschfte drfen Ihre Kinder nur gemeinsam handeln). Fr den Fall, dass der von Ihnen Bevollmchtigte im Ernstfall verhindert ist, sollte mglichst eine weitere Vertrauensperson als Ersatzbevollmchtigter zur Verfgung stehen. Dass diese nur bei Verhinderung des eigentlichen Bevollmchtigten fr Sie handeln darf, sollte intern abgesprochen werden. Im Text der Vollmacht wre eine solche Einschrnkung fehl am Platz (vgl. die

Hinweise auf Seite 20). Am besten gehen Sie also folgendermaen vor: Sie erteilen Ihrer Vertrauensperson und demjenigen, der diese im Notfall vertreten soll (Ihrem Ersatzbevollmchtigten) jeweils eine uneingeschrnkte Vollmacht, z. B. indem Sie das eingeheftete bzw. abgedruckte Formular mehrfach verwenden. Intern sprechen Sie mit Ihrem Bevollmchtigten und dem Ersatzbevollmchtigten ab, dass der Vertreter nur dann handelt, wenn der erste Bevollmchtigte verhindert ist. Sie knnen in der Vollmacht auch vorsehen, dass der Bevollmchtigte weiteren Personen Untervollmacht erteilen darf, die Sie dann im Bedarfsfall vertreten knnen. Damit legen Sie die Entscheidung ber die Untervollmacht aber in die Hnde Ihrer Vertrauensperson.

8 Wie sorge ich dafr, dass das Gericht Kenntnis von der Vollmachtserteilung erlangt, und wo bewahre ich die Vollmacht auf?Sie knnen die Vollmacht ebenso wie eine Betreuungsverfgung (siehe Seite 12 ff.) gebhrenpflichtig bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister , Postfach 080151, 10001 Berlin; www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Dies empfiehlt sich, weil dann das Gericht im Bedarfsfall Kenntnis von der Vollmacht erlangt. Es wird dann keinen Betreuer bestellen, weil eine wirksame Vollmacht im Rahmen ihrer Reichweite eine Betreuung entbehrlich macht. Auerdem sollten Sie die auf der Rckseite dieser Broschre abgedruckte Hinweiskarte ausfllen und mit Ihren Ausweispapieren stets bei sich fhren, damit die von Ihnen bevollmchtigte Person im Bedarfsfall schnell benachrichtigt werden kann.

11

Die Vollmacht sollte zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass sie nur wirksam ist, solange der Bevollmchtigte die Vollmachtsurkunde besitzt und sofern er bei Vornahme eines Rechtsgeschfts fr Sie dem Geschftspartner die Urkunde im Original vorlegen kann. Handlungsfhig ist Ihr Bevollmchtigter dann nur, wenn er die Vollmacht im Original vorweisen kann. Sorgen Sie deshalb stets dafr, dass die Vollmacht zur Vorsorge dem Berechtigten zur Verfgung steht, wenn sie bentigt wird. Hierzu gibt es verschiedene Mglichkeiten: Sie verwahren die Vollmacht an einem im Ernstfall gut zugnglichen Ort, den der Bevollmchtigte kennt (z. B. in Ihrem Schreibtisch). Sie bergeben die Vollmacht von vornherein dem Bevollmchtigten mit der Magabe, von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zu machen. Wie schon gesagt, sollten Sie ohnehin nur den bevollmchtigen, dem Sie vorbehaltlos vertrauen knnen. Sollte diese Person absprachewidrig schon vorzeitig von der Vollmacht Gebrauch machen, knnen Sie die Vollmacht widerrufen und Schadenersatz fordern. Sie bergeben die Vollmacht einer anderen Vertrauensperson zur treuhnderischen Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmchtigten im Bedarfsfall auszuhndigen. Bei einer notariellen Vollmacht knnen Sie auch an folgende Mglichkeit denken: Sie knnen den Notar anweisen, an den Bevollmchtigten nur dann eine Ausfertigung der Vollmachtsurkunde herauszugeben, wenn dieser ein rztliches Attest vorlegt, wonach Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten nicht mehr besorgen knnen. Sie knnen mit dem Notar absprechen, wie alt das Attest sein darf und dass er dessen Richtigkeit nicht berprfen muss.

9 Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?Die Vollmacht gilt im Auenverhltnis ab ihrer Ausstellung. Im Innenverhltnis zum Bevollmchtigten ist aber die mit ihm getroffene Vereinbarung magebend (zu diesen Begriffen vgl. nher Seite 20). Diese wird wrtlich oder stillschweigend dahingehend lauten, dass er von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfhig sind. Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen wollen, mssen Sie das ausgehndigte Formular zurckverlangen. Haben Sie eine Konto-/Depotvollmacht erteilt, die Sie widerrufen mchten, sollten Sie dies in jedem Fall auch Ihrer Bank oder Sparkasse unverzglich schriftlich mitteilen. Der Tod des Vollmachtgebers fhrt nach neuerer Rechtsprechung im Zweifel zum Erlschen der Vollmacht. In der Vollmacht sollte jedoch geregelt werden, dass die Vollmacht ber den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortgilt (Hierzu finden Sie weitere Erluterungen auf Seite 21).

10 Wie kann ich dem Bevollmchtigten meine Wnsche und Vorstellungen verdeutlichen?Zunchst sollte beachtet werden, dass die Vollmacht eine fr Dritte bestimmte Erklrung ist. Sie bezeichnet die Person des rechtsgeschftlichen Vertreters und beschreibt, was dieser im Auenverhltnis mit Rechtswirkung fr Sie tun darf. Deshalb sollten Anweisungen an den Bevollmchtigten zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht nicht in diese selbst aufgenommen werden.

12

Beispiel: Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Heimvertrages ermchtigen. Etwaige Wnsche, welches Heim vorrangig in Betracht kommt oder umgekehrt keinesfalls ausgewhlt werden sollte , gehren nicht in diese Erklrung mit Auenwirkung. Dies kann vorweg mit dem Bevollmchtigten als Auftrag besprochen oder auch in einer schriftlichen Handlungsanweisung, etwa einem Brief, niedergelegt werden. Dasselbe gilt z. B. fr die Aufforderung, bestimmte Angehrige an Geburtstagen, Weihnachten usw. zu beschenken oder die bisherigen Spendengewohnheiten fortzufhren. All dies sollte nicht in den Text der Vollmacht, sondern in den Auftrag an den Bevollmchtigten aufgenommen werden. Welchen Inhalt dieser im Einzelnen haben kann, hngt von Ihren individuellen Wnschen und Bedrfnissen ab. Hierauf wird im Zusammenhang mit der Betreuungsverfgung in Frage 14 noch nher eingegangen. Die dort errterten Aspekte knnen auch in einem die Vorsorgevollmacht begleitenden Auftrag geregelt werden. Ausfhrlichere Informationen ber die Rechte und Pflichten des Bevollmchtigten finden Sie in der Broschre Die Vorsorgevollmacht Was darf der Bevollmchtigte? (Verlag C. H. Beck).

Betreuungsgericht (vor dem 1. September 2009: Vormundschaftsgericht) zustndig. Wird diesem z. B. durch Mitteilung von Angehrigen, rzten oder auch Behrden ein entsprechender Anlass bekannt, prft es, ob ein Betreuer fr Sie zu bestellen ist und welchen Aufgabenkreis dieser dann haben soll. Hierzu mssen Sie in jedem Fall vom Richter persnlich angehrt werden. Auerdem ist regelmig ein rztliches Sachverstndigengutachten einzuholen. Hufig wird auch die Betreuungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises um uerung gebeten. Wenn Sie Ihre Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen knnen, kann das Gericht einen Verfahrenspfleger, z. B. einen Rechtsanwalt, fr Sie bestellen. Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr gesetzlicher Vertreter in dem festgelegten Aufgabenkreis.

12 Was ist eine Betreuungsverfgung?Das Gericht hrt Sie auch zur Frage an, wen Sie gegebenenfalls als Betreuer wnschen. Falls Sie sich nicht mehr uern knnen, hat das Gericht Wnsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu bercksichtigen. Dies geschieht zweckmig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfgung fr den Betreuungsfall, auch Betreuungsverfgung genannt. Sie knnen darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie knnen aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Diese Wnsche sind fr das Gericht grundstzlich verbindlich. Im beigefgten Vollmachtsformular knnen Sie deshalb auch verfgen, dass Ihr Bevollmchtigter als Betreuer ausgewhlt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte.

11 Was kann geschehen, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe?Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Krfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln knnen und Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) fr Sie notwendig werden. Hierfr ist das

13

13 Muss der Betreuer meinen Willen beachten?Ein fr Sie bestellter Betreuer hat Ihre Angelegenheiten so zu besorgen, wie es Ihrem Wohl entspricht. Hierzu gehrt auch die Mglichkeit, im Rahmen Ihrer Fhigkeiten Ihr Leben nach Ihren eigenen Wnschen und Vorstellungen zu gestalten. Deshalb hat der Betreuer Ihren Wnschen zu entsprechen, so weit dies Ihrem Wohl nicht zuwider luft und ihm zuzumuten ist. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten fr Sie erledigt, hat er diese grundstzlich mit Ihnen zu besprechen. Da nicht sichergestellt ist, dass Sie Ihre Wnsche und Vorstellungen im Fall der Betreuungsbedrftigkeit noch jederzeit klar uern knnen, ist es mglich, schon in guten Zeiten entsprechende Verfgungen schriftlich niederzulegen. Diese sind fr den Betreuer ebenso verbindlich wie aktuell geuerte Wnsche, es sei denn, dass Sie erkennbar an ihnen nicht mehr festhalten wollen.

soll ber mein Grundvermgen (mein Wie Haus / meine Eigentumswohnung) verfgt werden? Persnliche Angelegenheiten ich weiterhin bestimmten Personen zu Will Geburtstagen, Weihnachten, Hochzeiten usw. einen bestimmten Geldbetrag oder ein Geschenk zukommen lassen? meine bisherigen Spendengewohn Sollen heiten fortgefhrt werden? ich den Abschluss Wnsche tungsvorsorgevertrages? eines Bestat-

Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahmewem wnsche ich im Fall meiner Pflege Von bedrftigkeit versorgt zu werden? ich, so weit meine Versorgung und Mchte Pflege gewhrleistet werden kann, bis zu meinem Tod in meiner angestammten Wohnung / meiner Eigentumswohnung leben? ich falls der Umzug in ein Heim Mchte unvermeidbar sein sollte mich mit dem Verkaufserls aus meinem Haus / meiner Eigentumswohnung in eine bestimmte Seniorenwohnanlage einkaufen und meinen Aufenthalt dort finanzieren? ich, sollte eine Heimaufnahme Wnsche erforderlich werden, in einem bestimmten Heim zu wohnen? mchte ich wohnen, wenn in dem von Wo mir ausgewhlten Heim kein Platz zur Verfgung steht?

14 Was kann in einer Betreuungs verfgung alles geregelt werden?Der Inhalt einer Betreuungsverfgung hngt wesentlich von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persnlichen Bedrfnissen ab. Folgende Fragen sollen Ihnen Anregungen dafr bieten, was in einer Betreuungsverfgung beispielsweise geregelt werden kann.

Vermgensangelegenheitenich meinen bisherigen Lebensstan Mchte dard beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermgen aufgebraucht werden?

In welches Heim mchte ich auf keinen Fall? ich, wenn ich in einem Heim leben Mchte muss, meine persnlichen Gegenstnde undMbel so weit wie mglich mitnehmen ? Welche sind am wichtigsten?

14

Mbel oder Gegenstnde sollen im Welche Fall einer Wohnungsauflsung an wen ausgehndigt werden? Sollen diese Gegenstnde wohlttigen Zwecken zur Verfgung gestellt werden? Dies sind aber wie gesagt nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

braucht er fr seine Entscheidungen auch keine gerichtlichen Genehmigungen. Sie vermeiden damit das mit der Betreuerbestellung verbundene gerichtliche Verfahren. Ihr Bevollmchtigter steht anders als der Betreuer nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Allerdings kann das Betreuungsgericht, wenn ihm ein entsprechender Anlass bekannt wird, fr einen Bevollmchtigten eine Kontrollperson bestellen. Dieser Vollmachtsbetreuer hat nur die Aufgabe, den Bevollmchtigten zu berwachen und im Falle eines Missbrauchs die Vollmacht zu entziehen. Wird das ntig, msste das Gericht dann einen Betreuer fr den Aufgabenkreis bestellen, der zuvor dem ungetreuen Bevollmchtigten bertragen war. Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungsverfgung. Damit erwarten Sie, dass im Bedarfsfall ein Betreuer fr Sie bestellt wird. Sie nehmen dann Einfluss auf dessen Auswahl und dessen spteres Handeln fr Sie.

15 Welche Form muss eine Betreuungsverfgung haben und wo kann sie registriert werden?Die Betreuungsverfgung sollte schon aus Beweisgrnden schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden. Sie knnen Ihre Unterschrift unter der Betreuungsverfgung auch durch die Betreuungsbehrde ffentlich beglaubigen lassen. Sie knnen die Betreuungsverfgung, ebenso wie die Vollmacht zur Vorsorge, gebhrenpflichtig bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen (siehe Seite 10).

16 Was ist demnach besser fr mich: eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfgung?Das lsst sich nicht allgemein beantworten. Ist jemand, dem Sie vollstndig vertrauen knnen, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kmmern, drfte eine Vollmacht vorzuziehen sein. Mit Ausnahme der schon erwhnten Flle eine risikoreiche Heilbehandlung oder eine geschlossene Unterbringung bzw. andere freiheitsbeschrnkende Manahmen

17 Wer entscheidet ber meine rztliche Behandlung?Solange Sie als Patient einwilligungsfhig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklrung und Beratung durch den Arzt ber alle Sie betreffenden rztlichen Manahmen. Dies gilt auch, wenn fr Sie eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfrsorge angeordnet wurde. Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfhig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr uern knnen, muss ein Bevollmchtigter oder Betreuer fr Sie entscheiden. Ist weder ein Bevollmchtigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eilbedrftigen Manahmen der Arzt nach Ihrem mutmalichen Willen handeln. Bei nicht eilbedrftigen

15

rztlichen Behandlungen muss gegebenenfalls ein vorlufiger Betreuer bestellt werden. Ihr mutmalicher Wille ist berhaupt magebend fr jede rztliche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr uern knnen. Es muss gegebenenfalls von Ihrem Bevollmchtigten oder Betreuer ermittelt werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden wrden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun knnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mndlich, z. B. gegenber Angehrigen, Ihre Vorstellungen fr eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geuert haben. Deshalb ist es wichtig, dies vorausschauend in einer Patientenverfgung festzulegen. Auch fr Ihre letzte Lebensphase gilt somit: uern Ihren Willen selbst: Sie rzte und Ihr Vertreter (Bevollmchtigter oder Betreuer) mssen diesen Willen beachten. Oder knnen Ihren Willen nicht mehr selbst Sie uern: rzte und Ihr Vertreter (Bevollmchtigter oder Betreuer) mssen Ihren Willen beachten, wie dieser in gesunden Tagen in einer Patientenverfgung niedergelegt oder in Gesprchen (Auftrag) geuert wurde. Will Ihr Bevollmchtigter nach Ihren Wnschen fr Sie die Einwilligung in lebensverlngernde medizinische Manahmen verweigern, so bentigt er hierfr immer dann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung, wenn er mit dem Arzt darber keine Einigkeit erzielt und beide Seiten auf ihren unterschiedlichen Ansichten bestehen (Dissensfall).

18 Wo kann der Bevollmchtigte Untersttzung bekommen?Der Bevollmchtigte soll Ihre Angelegenheiten so erledigen, wie Sie das mit ihm abgesprochen haben. Dennoch kann es im Vertretungsfall Situationen geben, in denen der Bevollmchtigte auf Untersttzung angewiesen ist. Um zu vermeiden, dass der von Ihnen ausgewhlte Vertreter aufgrund von berforderung in einem solchen Fall nicht fr Sie ttig werden kann, sieht es das Betreuungsrecht vor, dass auch Bevollmchtigte sich von den Betreuungsvereinen beraten lassen knnen. Wie ehrenamtliche Betreuer knnen Bevollmchtigte deren Hilfe in Anspruch nehmen. Sie knnen sich allerdings auch an die rtliche Betreuungsbehrde wenden.

19 Was versteht man genau unter einer Patientenverfgung?In einer Patientenverfgung knnen Sie schriftlich Ihren Willen ber die Art und Weise rztlicher Behandlung abfassen. Dies geschieht fr den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr entscheiden knnen. Sollte dies eintreten, kann mit Hilfe der Patientenverfgung Ihr Wille in Bezug auf rztliche Manahmen ermittelt werden. So knnen Sie, obwohl Sie dann aktuell nicht fhig sind zu entscheiden, auf rztliche Manahmen Einfluss nehmen und Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren. Der Bundesgesetzgeber hat die Patientenverfgung mit Wirkung vom 1. September 2009 gesetzlich geregelt. Dabei wurde vorgesehen, dass eine Patientenverfgung schriftlich abzufassen ist. Wird die Schriftform nicht gewahrt, sind mndlich geuerte Behandlungswnsche bzw. der mutmaliche Wille mageblich. Patientenverfgungen, die schon vor Inkrafttreten der

16

neuen Regelung von einem einwilligungsfhigen Volljhrigen (dazu unten) schriftlich verfasst wurden, bleiben auch nach der Gesetzesnderung gltig. ber die Schriftform hinausgehende Formerfordernisse bestehen nicht. Eine Patientenverfgung kann jeder verfassen, der volljhrig und einwilligungsfhig ist. Einwilligungsfhig ist, wer die Art, die Bedeutung, die Tragweite und die Risiken einer beabsichtigten medizinischen Manahme sowie deren Ablehnung verstehen und seinen Willen hiernach bestimmen kann. Geschftsfhigkeit ist nicht Voraussetzung; deshalb knnen im Einzelfall auch Personen, die unter Betreuung stehen, oder Demenzkranke einwilligungsfhig sein. Im Zweifel empfiehlt sich ein fachrztliches Gutachten, das die Einwilligungsfhigkeit bescheinigt. Das Gesetz trifft keine Aussage ber Patientenverfgungen Minderjhriger. Nach der zum frheren Recht ergangenen Rechtsprechung gilt, dass es fr einen rztlichen Eingriff der Einwilligung der sorgeberechtigten Elternteile bedarf, wenn der Minderjhrige noch nicht selbst einwilligungsfhig ist; hierbei haben die Eltern mit wachsender Reife des Kindes dessen eigene Wnsche zu beachten. Die Einwilligungsfhigkeit (siehe oben) eines Minderjhrigen richtet sich nach dem individuellen Reifegrad und ist in Bezug auf den konkreten Eingriff zu beurteilen. Zur Frage, ob die vorausverfgte Ablehnung einer medizinischen Manahme durch einen einwilligungsfhigen Minderjhrigen durch die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern berstimmt werden kann, liegt noch keine Rechtsprechung vor. In jedem Fall sind die Willensuerungen aufgeklrter und einwilligungsfhiger minderjhriger Patienten bei der Entscheidungsfindung zu beachten.

20 Ist eine Patientenverfgung fr den Arzt rechtlich verbindlich?Ja, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf rztliche Manahmen eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dies hat der Bundesgesetzgeber in den seit 1. September 2009 geltenden Bestimmungen entsprechend der bereits zuvor bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geregelt: auch lebenserhaltende oder -verlngernde Manahmen mssen unterbleiben, wenn dies dem zuvor geuerten Willen des Patienten etwa in einer Patientenverfgung entspricht. Auch die Bundesrztekammer betont in ihren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfgung in der rztlichen Praxis (2010) und in den Grundstzen zur rztlichen Sterbebegleitung (2011), dass eine eindeutige Patientenverfgung den Arzt direkt bindet. Eine Patientenverfgung ist um so hilfreicher fr rzte und Angehrige, je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert ist. Deshalb ist es empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfgung in bestimmten vom Gesetz nicht vorgeschriebenen Zeitabstnden und bei schwerer Erkrankung *) zu berprfen und zu aktualisieren. Selbstverstndlich kann die Patientenverfgung von Ihnen jederzeit gendert oder widerrufen werden. Der Arzt hat eine derart verbindliche Patientenverfgung zu beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Krperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Die neuen Bestimmungen legen ausdrcklich fest, dass der Betreuer bzw. Bevollmchtigte dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen hat. Nach der gesetzlichen Regelung soll bei der Feststellung des Patientenwillens nahen Angehrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des*) Vgl. hierzu auch Frage 22.

17

Patienten Gelegenheit zur uerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzgerung mglich ist. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn zweifelhaft ist, ob die in einer Patientenverfgung geuerten Wnsche des Patienten auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Sie knnen in Ihrer Patientenverfgung Angaben dazu machen, welche Personen bei der eventuellen spteren Errterung Ihres Willens hinzugezogen oder nicht hinzugezogen werden sollen (siehe hierzu auch das Formular am Ende bzw. eingeheftet in der Mitte dieser Broschre). Treffen die Festlegungen in der Patientenverfgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, dann mssen vom Patienten frher geuerte Behandlungswnsche oder der mutmaliche Wille festgestellt werden. Dabei knnen nahe Angehrige oder andere Vertrauenspersonen besonders wichtig sein. Wie hierbei praktisch vorzugehen ist, wird im Einzelnen in der Broschre Der Patientenwille Was tun, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann? (Verlag C. H. Beck) erlutert. Wenn zwischen dem Betreuer bzw. Bevollmchtigten und dem behandelnden Arzt kein Einvernehmen darber besteht, was der tatschliche (insbesondere in einer Patientenverfgung geuerte) oder mutmaliche Wille des Patienten ist, braucht der Betreuer bzw. Bevollmchtigte fr seine Entscheidung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gericht prft dann, ob die Vornahme der Behandlungsmanahme oder deren Unterlassung dem Willen des Patienten entspricht, und entscheidet auf dieser Grundlage.

21 Kann ich mir mit einer Patientenverfgung selbst schaden?Mit einer Patientenverfgung erteilen Sie eine Anweisung an zuknftig behandelnde rzte fr den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden knnen. Wenn Sie also eine Patientenverfgung verfassen, wollen Sie, dass diese auch in der Zukunft beachtet wird. Dabei mssen Sie bedenken, dass sich Entscheidungen und Einstellungen von Menschen im Laufe ihres Lebens ndern knnen. Das gilt insbesondere fr den Fall schwerer Krankheit. Zustnde, die Ihnen heute als nicht lebenswert erscheinen, knnten im Falle einer schweren Erkrankung ganz anders wahrgenommen werden. Daher sollte die Erstellung einer Patientenverfgung in jedem Fall nach sorgfltiger berlegung und Auseinandersetzung mit den eigenen Wnschen und Vorstellungen erfolgen. Um Risiken bei der Abfassung und spteren Umsetzung einer Patientenverfgung zu vermeiden, ist folgendes Vorgehen zu empfehlen: 1. berlegen Sie sich, ob es in Ihrer Umgebung einen Menschen gibt, fr den Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen knnen und der Ihre Vertretung auch bernehmen will. Wenn Sie mit diesem Menschen Ihre Einstellungen und Wnsche ausfhrlich besprechen, wird er in der Lage sein, eine Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. 2. Die in gesunden Tagen verfasste Patientenverfgung und insbesondere auch die eigenen Wertvorstellungen, die Sie schriftlich niedergelegt haben, erleichtern Ihrem Bevollmchtigten seine Aufgabe. Am besten lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten, ehe Sie die Patientenverfgung verfassen (insbesondere fr den Fall einer bestehenden schweren Erkrankung s. Formular Ergnzung zur Patientenverfgung im Fall schwerer Krankheit**)). Dadurch knnen unklare Formulierungen vermieden werden.**) Abgedruckt auf Seite 41 und zum Heraustrennen in der Mitte der Broschre.

18

Ihr Vertreter, also Ihr Bevollmchtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer, muss spter Ihren Willen umsetzen und dafr sorgen, dass nach Ihrer Patientenverfgung gehandelt wird. Er muss prfen, ob die von Ihnen konkret beschriebene Krankheitssituation eingetreten ist, und das Behandlungsangebot der rzte nach den von Ihnen niedergelegten Wnschen bewerten. Er muss sich auch sicher sein, dass die Patientenverfgung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht. Wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte begrnden kann, dass Sie Ihre Patientenverfgung ganz oder teilweise nicht mehr gelten lassen wollen, weil Sie Ihre Meinung inzwischen gendert haben, darf die Patientenverfgung nicht umgesetzt werden. Gibt es keine konkreten Anhaltspunkte fr eine Meinungsnderung, bleibt Ihre Verfgung verbindlich. Im beigefgten Muster einer Patientenverfgung erklren Sie, dass Ihnen ohne entsprechende Anhaltspunkte eine Meinungsnderung nicht unterstellt werden soll. Dessen mssen Sie sich bewusst sein. Auch hier gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Bevollmchtigten, wenn sich Ihre Wnsche ndern. berprfen Sie Ihre Patientenverfgung auf Aktualitt. Der manchmal geuerte Verdacht, mit einer Patientenverfgung knnten Sie sich selbst schaden, ist bei sorgfltiger Abfassung und guter Kommunikation unberechtigt.

Da die Patientenverfgung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, empfiehlt es sich nicht, sie mit eigenen Worten zu formulieren, sofern Sie sich nicht eingehend hierber von einem Arzt haben beraten lassen oder selbst ber gute medizinische Kenntnisse verfgen. Sie knnen sich eines Formularmusters bedienen, das in fundierter Weise dem neuesten Stand von Medizin und Recht entspricht. Am Ende dieser Broschre finden Sie ein solches Muster, das Ihnen verschiedene Entscheidungsvorschlge bietet.*) Ein weiteres Formular zum Heraustrennen finden Sie in der Mitte dieser Broschre. Es ist sehr empfehlenswert, dieses mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Wenn Sie aber derzeit kein rztliches Beratungsgesprch ber eine Patientenverfgung suchen wollen, knnen Sie den vorgeschlagenen Vordruck auch selbst ausfllen. Hierbei sollten Sie sich zuvor grndlich mit dem Abschnitt Eigene Wertvorstellungen und den medizinischen Erluterungen zur Patientenverfgung befassen. Bitte bedenken Sie beim Ausfllen, dass ber die vorgesehenen Entscheidungsalternativen hinausgehende eigenhndige Streichungen im Text oder wesentliche Hinzufgungen, die nicht auf konkreten rztlichen Empfehlungen beruhen, im Ernstfall zu Zweifeln an der Bestimmtheit Ihrer Verfgung fhren knnen. Eine durch entsprechende Vernderungen unklar oder widersprchlich gewordene Patientenverfgung kann dann unbeachtlich sein. Wenn Sie bereits an einer schweren Krankheit leiden, ist von vornherein allein das hierfr vorgesehene Formular einer speziellen Patientenverfgung **) geeignet. Dieses kann nur in Zusammenwirken mit dem behandelnden Arzt ausgefllt werden.*) Wenn Sie Ihre Patientenverfgung ohne Verwendung eines Formulars selbst zusammenstellen mchten, finden Sie geeignete Textbausteine z. B. in der Broschre Patientenverfgung des Bundesministeriums der Justiz, die auf der Internetseite www.bmj.de unter der Rubrik Service und dort unter Broschren abrufbar ist. **) Abgedruckt auf Seite 41 und zum Heraustrennen in der Mitte dieser Broschre.

22 Wie formuliere ich eine Patientenverfgung?Die Patientenverfgung sollte nicht nur allgemein gehaltene Formulierungen enthalten, wie z. B. den Wunsch in Wrde zu sterben, wenn ein ertrgliches Leben nicht mehr mglich erscheint. Vielmehr sollte ganz individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden darf.

19

23 Gengt allein die Abfassung einer schriftlichen Patientenverfgung?Eine Patientenverfgung dokumentiert wie schon gesagt Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht ber bestimmte rztliche Manahmen, vor allem den Beginn oder die Fortsetzung einer lebenserhaltenden Behandlung, entscheiden knnen. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der mit Rechtsmacht fr Sie sprechen darf. Dies ist die Person, welche Sie hierzu bevollmchtigt haben. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfgung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfgung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht fr Sie einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfrsorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den fr Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfgung ergibt.

20

Wenn Sie es etwas genauer wissen wollen...

Zustzliche Erluterungen zu Frage 2, Seite 7 (Begriff der Vollmacht, zugrundeliegendes Rechtsverhltnis) Vollmacht ist die durch Rechtsgeschft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall durch Erklrung gegenber dem zu Bevollmchtigenden erteilt. Wie jedes Rechtsgeschft setzt sie die Geschftsfhigkeit des Vollmachtgebers voraus. Man unterscheidet bei der Vollmacht ein Auenverhltnis und ein Innenverhltnis. Das Auenverhltnis besteht zwischen Vollmachtgeber und Bevollmchtigtem einerseits sowie auf der anderen Seite Dritten, denen gegenber Erklrungen abzugeben sind (z. B. Vertragspartner, Behrden, rzte usw.). Im Auenverhltnis interessiert fr die Wirksamkeit der Erklrungen des Bevollmchtigten nur der Inhalt der Vollmacht, nicht aber z. B. Absprachen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmchtigten fr den Gebrauch der Vollmacht. Solche Absprachen betreffen vielmehr das Innenverhltnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmchtigtem. Dem Innenverhltnis liegt rechtlich ein Auftrag zur Geschftsbesorgung, also ein auch stillschweigend abschliebarer Vertrag zugrunde. In diesem Rahmen kann der Vollmachtgeber z. B. Weisungen zum Gebrauch der Vollmacht erteilen. Dieses Auftragsverhltnis sollte zweckmigerweise schriftlich mit dem Bevollmchtigten vereinbart werden, vor allem, wenn es um Vermgensangelegenheiten geht. Auf diese Weise kann der Vollmachtgeber zum einen die Rahmenbedingungen fr die Vollmacht festlegen, gegebenenfalls aber auch die Frage der Vergtung des Bevollmchtigten klren.

Eine ausdrckliche Regelung des Innenverhltnisses vermeidet auch Streit ber die Rechte des Bevollmchtigten und dient damit sowohl dem Schutz des Vollmachtgebers (oder dessen Erben) als auch dem des Bevollmchtigten. So lsst sich z. B. die hufig streitige Frage eindeutig regeln, ob die Vollmacht nur zur Verwaltung oder auch zur Veruerung von Grundbesitz erteilt worden ist. Von der Vollmacht zu unterscheiden ist eine Betreuungsverfgung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschften. In ihr werden vielmehr Wnsche festgelegt fr den Fall, dass weil keine Vollmacht erteilt wurde ein Betreuer bestellt werden muss (nher hierzu Fragen 12 bis 16). Ergnzende Angaben zu Frage 5, Seite 9 (Notarielle Mitwirkung bei der Abfassung der Vollmacht) Wie schon erwhnt, ist die notarielle Beur kundung einer Vollmacht nicht allgemein vorgeschrieben. Sie ist aber notwendig, wenn sie den Bevollmchtigten zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist erforderlich, wenn der Bevollmchtigte berechtigt sein soll, Immobilien fr den Vollmachtgeber zu erwerben oder zu veruern. Auerdem ist eine Unterschriftsbeglaubigung in einigen Lndern (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thringen) erforderlich, wenn der Bevollmchtigte befugt sein soll, den Vollmachtgeber bei der Meldebehrde an- oder abzumelden. Der Vollmachtgeber hat die Wahl, ob er die Beglaubigung durch den Notar (notarielle Beglaubigung) oder den Urkundsbeamten der Betreuungsbehrde (ffentliche Beglaubigung) vornehmen lsst. Die ffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch den Urkundsbeamten der Betreuungsbehrde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung gleich. Die notarielle Beurkundung der Vollmacht ersetzt die Beglaubigung in jedem Fall.

21

Unter Umstnden knnen durch eine notarielle Beurkundung sptere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht leichter vermieden werden. Die notariellen Gebhren bestimmen sich nach dem Gesetz ber die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung). Sie richten sich nach dem Umfang der Vollmacht und nach dem Vermgen des Vollmachtgebers. Im Hchstfall betrgt die Beurkundungsgebhr 403,50 , im geringsten Fall 10 (zuzglich Mehrwertsteuer). Eine hhere Gebhr fllt dann an, wenn mehrere Personen (z. B. Eheleute) sich gegenseitig oder einer anderen Person Vollmachten erteilen, auch wenn dies in einer Vollmachtsurkunde beurkundet wird. Enthlt die Vorsorgevollmacht darber hinaus eine Patienten- und /oder Betreuungsverfgung, entsteht im Regelfall jeweils eine weitere Gebhr in Hhe von 26 . Zustzliche Erluterungen zu Frage 9, Seite 11 (Wirkung der Vollmacht ber den Tod hinaus) Ob der Tod des Vollmachtgebers zum Erlschen der Vollmacht fhrt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Um Zweifel nach dem Tod des Vollmachtgebers zu vermeiden, wird empfohlen, in der Vollmacht ausdrcklich zu regeln, dass die Vollmacht ber den Tod hinaus gelten soll (vgl. Seite 3 des Formulars Vollmacht*)). Dann ist der Bevollmchtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers befugt, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen. Seine Erklrungen berechtigen und verpflichten die Erben hinsichtlich des Nachlasses. Die Erben knnen Rechenschaft vom Bevollmchtigten verlangen und die Vollmacht widerrufen. Erlischt dagegen die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers, kann es sein, dass bei Verwendung der Vollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers zur Vornahme von Rechtsge*) Abgedruckt auf Seiten 23 bis 25 und zum Heraustrennen in der Mitte dieser Broschre.

schften eine Lebensbescheinigung verlangt wird. Auerdem ist der Bevollmchtigte nach dem Tode des Vollmachtgebers daran gehindert, Geschfte zu besorgen, die nicht ohne Nachteile aufgeschoben werden knnen, bis der Erbe anderweit Frsorge treffen kann. Mglicherweise ist dann auch eine Nachlasspflegschaft erforderlich. Empfehlenswert ist es daher, die Vollmacht ber den Tod hinaus zu erteilen, damit der Bevollmchtigte in der Lage ist, Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung oder einer Wohnungsauflsung etc. regeln zu knnen, bevor die Erben das Erbe angenommen und seine Verwaltung bernommen haben.

22

wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig

Noch zwei wichtige Hinweise zur Vollmacht:Vollmacht, die zur Vertretung in Vermgensangelegenheiten befugt, Eine darf keine Zweifel am Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. Schreiben Sie deshalb keinesfalls: Fr den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann, soll an meiner Stelle o. . Damit bliebe nmlich fr den Rechtsverkehr ungeklrt, ob diese Voraussetzung wirklich eingetreten ist. Es ist auch unzweckmig, die Gltigkeit der Vollmacht etwa von rztlichen Zeugnissen ber Ihren Gesundheitszustand abhngig zu machen. Dies wrde wiederum Fragen aufwerfen, z. B. wie aktuell die Bescheinigungen jeweils sein mssen. Eine Vollmacht zur Vorsorge ist nur dann uneingeschrnkt brauchbar, wenn sie an keine Bedingungen geknpft ist. Sie die Person Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer BankangeleWollen genheiten bevollmchtigen, ist es ratsam, diese Vollmacht gesondert auf dem von den Banken und Sparkassen angebotenen Vordruck Konto-/Depotvollmacht zu erteilen. Ein Muster ist im Anschluss an das Formular zur Vorsorgevollmacht abgedruckt. In dieser Vollmacht sind die im Zusammenhang mit Ihrem Konto oder Depot wichtigen Bankgeschfte im Einzelnen erfasst. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Vollmacht in Ihrer Bank in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters erteilen. Ihr Kreditinstitut wird Sie sicherlich gerne auch telefonisch beraten. Wenn Sie zum Abschluss eines Darlehensvertrages bevollmchtigen wollen, mssen Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen.

Bitte beachten Sie:vorgesehenen Ankreuzmglichkeiten und die Leerzeilen sollen Ihnen eine Die individuelle Gestaltung der Vollmacht nach Ihren Bedrfnissen ermglichen. Dies bedingt aber auch, dass Sie sich jeweils fr Ja oder Nein entscheiden. Lassen Sie etwa eine Zeile unangekreuzt oder fllen versehentlich beide Kstchen aus, ist die Vollmacht in diesem Punkt unvollstndig bzw. widersprchlich und ungltig. Wollen Sie jeden Zweifel vermeiden, knnen Sie jeden Absatz mit Ihrer Unterschrift versehen. Wollen Sie in die vorgesehenen Leerzeilen nichts eintragen, so sollten Sie mit Fllstrichen den mglichen Vorwurf nachtrglicher Vernderung entkrften. Bitte verwenden Sie Sorgfalt auf das Ausfllen! Unterschrift des Bevollmchtigten ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Die Vollmacht. Die dafr vorgesehene Zeile soll Sie nur daran erinnern, dass die frhzeitige Einbindung Ihrer Vertrauensperson hchst sinnvoll ist. Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwalts Bei oder Notars suchen oder die Hilfe eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen.Zu dem nebenstehenden Formular finden Sie in der Mitte dieser Broschre ein weiteres Exemplar, das Sie heraustrennen knnen.

wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig

VOLLMACHT Seite 1

23

VOLLMACHTIch, ...................................................................................................... (Vollmachtgeber/in)

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

.............................................................................................................................................(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

............................................................................................................................................. erteile hiermit Vollmacht an ..................................................................................................... (bevollmchtigte Person)

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmchtigt, mich in allen Angelegenheiten zu ver treten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachts erteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschftsunfhig werden sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmchtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Gesundheitssorge / Pflegebedrftigkeitdarf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, Sie ebenso ber alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationren Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfgung festgelegten Willen durchzusetzen. darf insbesondere in smtliche Manahmen zur Untersuchung Sie des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder rztliche Eingriffe einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein knnten oder ich einen schweren und lnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden knnte ( 1904 Abs. 1 BGB).*) darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Manahmen Sie zur Untersuchung des Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen oder rztliche Eingriffe verweigern oder widerrufen, auch wenn die Nichtvornahme der Manahme fr mich mit Lebensgefahr verbunden sein knnte oder ich dadurch einen schweren und lnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden knnte ( 1904 Abs. 2 BGB). Sie darf somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlngernder Manahmen erteilen.**) darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Sie Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden rzte und nichtrztliches Personal gegenber meiner bevollmchtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.

Ja

D D D D

Nein

D D D D

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

* / **) Besteht zwischen dem Bevollmchtigten und dem behandelnden Arzt kein Einvernehmen darber, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten (Vollmachtgebers) entspricht, hat der Bevollmchtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen ( 1904 Abs. 4 und 5 BGB).

(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

24

VOLLMACHT Seite 2

darf ber meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung Sie ( 1906 Abs. 1 BGB) und ber freiheitsentziehende Manahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. .) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.*)

Ja

D D D

Nein

D D D D D D D D D D D D D

........................................................................................................Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus Sie dem Mietvertrag ber meine Wohnung einschlielich einer Kndigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflsen.

Ja

Nein

Ja

Nein

Sie darf einen neuen Wohnraummietvertrag abschlieen und kndigen. Ja D Ja D Sie darf einen Heimvertrag abschlieen und kndigen. ........................................................................................................ Ja DVermgenssorge darf mein Vermgen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen Sie und Rechtsgeschfte im In- und Ausland vornehmen, Erklrungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Antrge stellen, abndern, zurcknehmen, namentlich

Nein Nein Nein

Ja

D D

Nein

ber Vermgensgegenstnde jeder Art verfgen Zahlungen und Wertgegenstnde annehmen Verbindlichkeiten eingehen bezglich meiner Konten, Depots und Safes Willenserklrungen abgeben. Sie darf mich im Geschftsverkehr mit Kreditinstitutenvertreten. Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis auf Seite 26. in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer Schenkungen rechtlich gestattet ist.

Ja Ja

D Ja D Ja DJa

Nein Nein Nein Nein

D D

Nein

Folgende Geschfte soll sie nicht wahrnehmen knnen.................................................................................................. ..................................................................................................

Ja

Nein

*) In diesen Fllen hat der Bevollmchtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen ( 1906 Abs. 2 und 5 BGB). (Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

VOLLMACHT Seite 3

25

Post- und Fernmeldeverkehr darf die fr mich bestimmte Post auch mit dem Service eigen Sie hndig entgegennehmen und ffnen sowie ber den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhngenden Willenserklrungen (z.B. Vertragsabschlsse, Kndigungen) abgeben.Behrden darf mich bei Behrden, Versicherungen, Renten- und Sozial Sie leistungstrgern vertreten.

Ja

D D D D D D D

Nein

D D D D D D D

Ja

Nein

Vertretung vor Gericht darf mich gegenber Gerichten vertreten sowie Prozess Sie handlungen aller Art vornehmen. Untervollmacht Ja

Nein

Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen.Geltung ber den Tod hinaus will, dass die Vollmacht ber den Tod hinaus bis zum Widerruf Ich durch die Erben fortgilt. Regelung der Bestattung will, dass die bevollmchtigte Person meine Ich Bestattung nach meinen Wnschen regelt. Betreuungsverfgung trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung (rechtliche Falls Betreuung) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. Weitere Regelungen

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

Ja

Nein

............................................................................................................................................. ............................................................................................................................................. ............................................. (Ort, Datum) ............................................. (Ort, Datum) ............................................................................................ (Unterschrift derVollmachtgeberin / desVollmachtgebers) ............................................................................................ (Unterschrift der Vollmachtnehmerin/ desVollmachtnehmers)

(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

26

Hinweis zum Muster einer Konto/ DepotvollmachtFr die Vermgenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurckgreifen (Muster im Anschluss an diesen Hinweis). Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmchtigten zur Vornahme aller Geschfte, die mit der Konto- und Depotfhrung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingerumt, die fr den normalen Geschftsverkehr unntig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanztermingeschften. Die Konto/Depotvollmacht sollten Sie grundstzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige sptere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung knnen hierdurch ausgerumt werden. Knnen Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gesprch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lsung finden. Fr die Aufnahme von Darlehen ist eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich. Fr Immobiliengeschfte muss die Unterschrift unter der Vollmacht durch den Notar oder den Urkundsbeamten der Betreuungsbehrde beglaubigt sein.

27

Muster einer KONTO/DEPOTVOLLMACHT(Abgestimmt mit den im Zentralen Kreditausschuss zusammenarbeitenden Spitzenverbnden der Kreditwirtschaft)

Kontoinhaber/VollmachtgeberName und Anschrift Name der Bank/ Sparkasse und Anschrift

Name, Vorname(auch Geburtsname)

Anschrift

gelten folgende Regelungen: Im Einzelnen

1. Die Vollmacht berechtigt gegenber der Bank/Sparkasse dazu,

ber das jeweilige Guthaben (z. B. durch berweisung,Barabhebungen, Schecks) zu verfgen und in diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten,

hungen im bankblichen Rahmen Gebrauch zu machen,

An- und Verkufe von Wertpapieren (mit Ausnahme von Finanztermingeschften) und Devisen zu ttigen und die Auslieferung an sich zu verlangen, Abrechnungen, Kontoauszge, Wertpapier-, Depot-

sowie Debitkarten1 zu beantragen.

Wichtige Hinweise fr den Kontoinhaber/Vollmachtgeber Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmchtigte von dieser Vollmacht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu treffenden Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und dem Bevollmchtigten. Unabhngig von solchen Vereinbarungen kann der Bevollmchtigte gegenber der derAusstellung Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse prft nicht, ob der Vorsorgefall beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist.

MOrt, Datum, Unterschrift des Bevollmchtigten= Unterschriftenprobe1

Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers

Der Bevollmchtigte zeichnet:

Begriff institutsabhngig, zum Beispiel ec- bzw. Maestro-Karte oder Kundenkarte.

Ihre Bank/Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Bevollmchtigten anhand eines gltigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Zur Erteilung der Konto/Depotvollmacht suchen Sie daher bitte in Begleitung Ihres Bevollmchtigten Ihre Bank/Sparkasse auf.

U

und Ertrgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten/ Depots betreffenden Mitteilungen und Erklrungen entgegenzunehmen und anzuerkennen

S

eingerumte Kredite in Anspruch zu nehmen, von der Mglichkeit vorbergehender Kontoberzie-

T

mit der Bank/Sparkasse zu vertreten. DieVollmacht gilt fr alle mich im Geschftsverkehr bestehenden undknftigen Konten undDepots beider vorgenannten Bank/Sparkasse. meine2. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmchtigte nicht berechtigt. 3. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit gegenber der Bank/Sparkasse widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht gegenber dem Bevollmchtigten, so hat der Kontoinhaber die Bank/Sparkasse hierber unverzglich zu unterrichten. Der Widerruf gegenber der Bank/Sparkasse und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgrnden mglichst schriftlich erfolgen.

4. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt fr die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmchtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmchtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank/Spar-kasse kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.

EGeburtsdatum Telefon-Nr.

Ich bevollmchtige hiermit den nachstehend genannten Bevollmchtigten

R

28

Hinweise zur BetreuungsverfgungFalls Sie sich nicht entschlieen wollen, eine Vollmacht zur Vorsorge zu erteilen, sollten Sie wenigstens fr ein etwaiges Betreuungsverfahren vorsorgen, und zwar durch eine Betreuungsverfgung. Zumindest empfehlen sich Vorschlge zur Person eines mglichen Betreuers (oder auch die Festlegung, wer keinesfalls Ihr Betreuer werden soll). Diese Vorschlge sind grundstzlich fr das Gericht verbindlich. Im brigen knnen Sie Ihre persnlichen Wnsche und Vorstellungen uern, an die sich ein Betreuer nach Mglichkeit zu halten hat. Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Ihre Vorstellungen zu der gewnschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfhig sind. Deshalb sollte eine Betreuungsverfgung mit einer Patientenverfgung kombiniert werden. Das nebenstehende Formular ist in der Mitte dieser Broschre nochmals zum Heraustrennen und Ausfllen eingeheftet. Reicht der Vordruck aus Platzgrnden fr die Niederschrift Ihrer Wnsche nicht aus, knnen Sie auch ein Beiblatt anfgen.

29

BETREUUNGSVERFGUNG

Ich, ......................................................................................................................................(Name, Vorname, Geburtsdatum)

.............................................................................................................................................(Adresse, Telefon, Telefax)

lege hiermit fr den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter fr mich bestellt werden muss, Folgendes fest: Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor: Name / Geburtsdatum: ......................................................................................................... Strae / Wohnort: ................................................................................................................. oder, falls diese nicht zum Betreuer bestellt werden kann: Name / Geburtsdatum: ......................................................................................................... Strae / Wohnort: ................................................................................................................. Auf keinen Fall zur Betreuerin /zum Betreuer bestellt werden soll: Name / Geburtsdatum: ......................................................................................................... Strae / Wohnort: ................................................................................................................. Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer habe ich folgende Wnsche: 1.Ich habe meine Einstellung zu Krankheit und Sterben in der beigefgten Patientenverfgung niedergelegt. Diese soll der Betreuer beachten. 2. ......................................................................................................................................... 3. .........................................................................................................................................

................................................................... (Ort, Datum)

...................................................................... (Unterschrift)

(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

30

Hinweis zu den EigenenWertvorstellungenWenn Sie sich mit einer Patientenverfgung beschftigen wollen sollten Sie zunchst den Abschnitt EigeneWERTVORSTELLUNGEN in Ruhe lesen.

31

EigeneWertvorstellungen Grundstzliche berlegungen zu Leben und Sterben

Eine wichtige Ergnzung und Verstrkung Ihrer Patientenverfgung ist es, wenn Sie Ihre aktuelle Lebens- und Krankheitssituation sowie Ihre persnlichen Wertvorstellungen, Ihre religise Anschauung und Ihre Einstellung zum eigenen Leben und Sterben bedenken und aufschreiben. Dazu knnen Ihnen die folgenden berlegungen und Fragen hilfreich sein. Zunchst zwei Beispiele, die Folgendes deutlich machen sollen: In bestimmten Grenzsituationen des Lebens sind Voraussagen ber das Ergebnis medizinischer Manahmen im Einzelfall kaum mglich. Wenn Sie sich selbst fr die eine oder andere Lsung entscheiden, bernehmen Sie Verantwortung dafr, ob Sie auf der einen Seite auf ein mgliches Stck Leben verzichten wollen, oder ob Sie fr eine kleine Chance guten Lebens einen mglicherweise hohen Preis an Abhngigkeit und Fremdbestimmung zu zahlen bereit sind. Wiederbelebungsversuche sind hufig erfolgreich im Hinblick auf das Wiedereinsetzen der Herz- und Nierenttigkeit. Leider gelingt jedoch viel seltener eine komplette Wiederherstellung aller Gehirnfunktionen. Bei einer Wiederbelebung entscheiden oft Sekunden oder Minuten ber den Erfolg. Daher hat der Arzt in dieser Situation keine Zeit, lange Diskussionen oder Entscheidungsprozesse zu fhren. Er kann auch nicht voraussagen, ob der betreffende Mensch berhaupt nicht zu retten ist, ob er mit einem schweren Hirnschaden als Pflegefall berleben wird oder ob ihm nach erfolgreicher Wiederbelebung ein normales, selbstbestimmtes Leben mglich ist. Wenn Sie sich ber Ihre Behandlungswnsche in einer solchen Situation Klarheit verschaffen wollen, knnte die Beantwortung folgender Fragen hilfreich fr Sie sein: Sie, dass Sie im Falle eines pltz Wnschen lichen Herz-Kreislauf-Stillstandes oder eines Atemversagens wiederbelebt werden, weil

eine Chance besteht, nicht nur am Leben zu bleiben, sondern ein weiterhin selbstbestimmtes Leben fhren zu knnen? Sie im Falle eines pltzlichen Verzichten Herz-Kreislauf-Stillstandes oder eines Atemversagens auf die Chance, weitgehend folgenlos eine Wiederbelebung zu berstehen, weil der Preis einer mglichen schlimmen Hirnschdigung fr Sie zu hoch wre? Wachkomapatienten*) finden in Ausnahmefllen noch nach Jahren intensiver Pflegebedrftigkeit und Therapie, aber auch totaler Abhngigkeit in ein selbstbestimmtes, bewusstes Leben zurck. Auch in dieser Situation knnen rzte zunchst nicht voraussagen, ob die jeweils betroffene Person zu den wenigen gehren wird, die in ein selbstbestimmtes Leben zurckkehren oder zu den vielen, die ihr Leben lang als Pflegefall betreut werden mssen. Fragen im Hinblick auf diese Situation knnten sein: Wnschen Sie, dass im Falle eines Wachkomas alles Menschenmgliche fr Sie getan wird in der Hoffnung, dass Sie vielleicht zu den wenigen gehren, die nach jahrelanger Therapie in ein selbstbestimmtes Leben zurckkehren knnen?

ist Ihnen die Vorstellung einer langjh Oder rigen totalen Abhngigkeit zu erschreckend, so dass Sie lieber auf diese Lebensmglichkeit verzichten wollen und nach einer von Ihnen zu bestimmenden Zeit weitere Manahmen zur Lebensverlngerung ablehnen? Natrlich werden Ihre Antworten auf diese Fragen davon abhngen, ob Sie alt oder jung sind, unheilbar krank oder gesund. Sie hngen aber auch ab von Ihren Einstellungen zu dem hinter Ihnen liegenden Lebensabschnitt und von Ihren Vorstellungen ber die vor Ihnen liegende*) Siehe Erluterungen zum Formular Patientenverfgung, S. 38.

32

Lebensspanne. Und je nach Lebenssituation knnen die Antworten im Laufe Ihres Lebens immer wieder anders ausfallen. Die folgenden Fragen sollen Sie anregen, ber Ihre eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken: Sie Ihr Leben rckblickend als ge Knnen lungen bezeichnen? Oder wrden Sie lieber wenn Sie knnten Ihr Leben ganz anders fhren? Sind Sie enttuscht worden vom Leben? Gibt es viele unerfllte Wnsche, von denen Sie hoffen, dass sie zuknftig noch erfllt werden knnten? sind Sie bisher mit leidvollen Erfahrun Wie gen in Ihrem Leben umgegangen? Haben Sie sich dabei von anderen helfen lassen oder haben Sie versucht, alles allein zu regeln und alles mit sich selbst auszumachen? Sie Angst, anderen zur Last zu fallen Haben oder sind Sie der Meinung, dass Sie sich getrost helfen lassen drfen? Rolle spielt die Religion in Ihrer Welche Lebensgestaltung? Und welche Rolle spielt sie in Ihren Zukunftserwartungen, auch ber den Tod hinaus? Sie noch mglichst lange leben? Wollen Oder ist Ihnen die Intensitt Ihres zuknftigen Lebens wichtiger als die Lebensdauer? Geht Ihnen die Qualitt des Lebens vor Quantitt oder umgekehrt, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? wirken Behinderungen anderer Men Wie schen auf Sie? Wie gehen Sie damit um? Gibt es fr Sie einen Unterschied in der Wertung zwischen geistiger und krperlicher Behinderung? Was wre die schlimmste Behinderung, die Sie selbst treffen knnte? es viele unerledigte Dinge in Ihrem Gibt Leben, fr deren Regelung Sie unbedingt noch Zeit brauchen?

Rolle spielen Freundschaften und Welche Beziehungen zu anderen Menschen in Ihrem Leben? Haben Sie gern vertraute Menschen um sich, wenn es Ihnen schlecht geht oder ziehen Sie sich lieber zurck? Knnen Sie sich vorstellen, einen Menschen beim Sterben zu begleiten? Wrden Sie eine solche Begleitung fr sich selber wnschen? Beschftigen Sie sich mit den Fragen, die fr Sie jetzt wirklich wichtig sind. Nehmen Sie sich Zeit dafr und sprechen Sie mit vertrauten Menschen darber und notieren Sie die wichtigsten Gedanken auf dem Beiblatt Meine Wertvorstellungen. Dieses Beiblatt ist als ergnzende Erluterung Teil Ihrer Patientenverfgung. Es dient dazu, die Ernsthaftigkeit und Glaubwrdigkeit Ihrer Entscheidung zu unterstreichen und Ihre persnlichen berlegungen zu verdeutlichen. Wenn Sie diese nicht ausfhrlich niederschreiben wollen, gengt es auch, einige der beispielhaft genannten Fragen schriftlich zu beantworten. Zumindest sollten Sie aber mit eigenen Worten mglichst handschriftlich zum Ausdruck bringen, dass Sie sich grndlich mit der Bedeutung einer Patientenverfgung befasst, den Inhalt der vorgeschlagenen Formulierung verstanden haben und dass die jeweils von Ihnen angekreuzten Aussagen Ihrem eigenen Willen entsprechen. Dann kann spter Ihre Verfgung nicht mit der Behauptung angezweifelt werden, Sie htten mglicherweise einen Vordruck unbesehen oder ohne genaue Vorstellung seiner inhaltlichen Bedeutung unterschrieben. Sie haben dabei auch die Mglichkeit, sich grundstzlich zur Frage der Wiederbelebung im Falle eines pltzlichen Herz-Kreislauf-Stillstandes zu uern, wenn Sie das aufgrund Ihres Alters, Ihrer Lebenseinstellung oder Ihrer Krankheitssituation wnschen. Einzelheiten darber sollten Sie mit einem Arzt besprechen. Das gilt insbesondere fr den Fall schwerer Krankheit (siehe auch Formular Ergnzung zur Patientenverfgung im Fall schwerer Krankheit).

33

MEINE WERTVORSTELLUNGEN Persnliche Erluterungen zu meiner Patientenverfgung

......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... .........................................................................................................................................(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

34

wichtig wichtig wichtig wichtig

Hinweis zur PatientenverfgungEs ist sehr empfehlenswert, eine Patientenverfgung mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Wenn Sie sich aber entschlieen, Ihre Verfgung ohne solche Beratung niederzulegen, lesen Sie bitte den vorgeschlagenen Text sorgfltig durch. Beschftigen Sie sich auch mit den medizinischen Erluterungen hierzu. Die vorgeschlagene Patientenverfgung soll Ihnen Anlass geben, sich mit den entsprechenden Fragen grndlich auseinander zu setzen. Deshalb sind Ankreuzfelder fr Ihre Entscheidungen vorgesehen. Auch zur Patientenverfgung finden Sie in der Mitte dieser Broschre ein zum Heraustrennen und Ausfllen bestimmtes weiteres Formularexemplar.

wichtig wichtig wichtig wichtig

PATIENTENVERFGUNG Seite 1

35

PATIENTENVERFGUNGFr den Fall, dass ich, ..........................................................................................................geboren am: ............................................................................................................................. wohnhaft in: ..............................................................................................................................

meinenWillen nicht mehr bilden oder verstndlich uern kann, bestimme ich Folgendes:1. Situationen, fr die dieseVerfgung gilt:

(Zutreffendes habe ich hier angekreuzt bzw. eingefgt)

Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tdlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. infolge einer Gehirnschdigung meine Fhigkeit, Einsichten zu gewinnen, Wenn Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschtzung zweier erfahrener rzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt fr direkte Gehirnschdigung, z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzndung, ebenso wie fr indirekte Gehirnschdigung, z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fhigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschlieen, aber uerst unwahrscheinlich ist. Wenn ich infolge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flssigkeit auf natrliche Weise zu mir zu nehmen.

D D D

......................................................................................................................................... D

Vergleichbare, hier nicht ausdrcklich erwhnte Krankheitszustnde sollen entsprechend beurteilt werden. 2. In allen unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich:

D D

pflegerische Manahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung Lindernde D des Durstgefhls, sowie lindernde rztliche Manahmen, im Speziellen Medikamente zur wirksamen Bekmpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Mglichkeit einer Verkrzung meiner Lebenszeit durch diese Manahmen nehme ich in Kauf.

3. In den unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen wnsche ich: Unterlassung lebenserhaltender Manahmen, die nur den Todeseintritt verzgern Die und dadurch mgliches Leiden unntig verlngern wrden. Keine Wiederbelebungsmanahmen(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

D D

36

PATIENTENVERFGUNG Seite 2

4. In den von mir unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen, insbesondere in den Situationen, in denen derTod nicht unmittelbar bevorsteht, wnsche ich sterben zu drfen und verlange: Keine knstliche Ernhrung (weder ber Sonde durch den Mund, die Nase oder die Bauch decke noch ber die Vene) und keine Flssigkeitsgabe (auer zur Beschwerdelinderung).

D

D D D

Die Befolgung dieserWnsche ist nach geltendem Recht keineTtung aufVerlangen.

Ich wnsche eine Begleitungdurch ........................................................................................................................... ...................................................................................................................................... (fr persnliche Wnsche und Anmerkungen) durch Seelsorge ............................................................................................................ durch Hospizdienst .......................................................................................................

habe zustzlich zur Patientenverfgung eine Vorsorgevollmacht erteilt Ich und den Inhalt dieser Patientenverfgung mit der von mir bevollmchtigten Person besprochen. Hinweis auf erteilteVollmacht(en):

Ja

D

Nein

D

.....................................................................................................................................................................(Name des/der Bevollmchtigten)

.....................................................................................................................................................................(Anschrift)

..........................................................................(Telefon)

..............................................................................(Telefax)

Ich habe anstelle einer Vollmacht ausschlielich eine Betreuungsverfgung erstellt. Ich habe einen Organspendeausweis erstellt, in dem ich meine Bereitschaft zur Organspende erklrt habe. Werden fr die Durchfhrung einer Organspende rztliche Manahmen (z. B. eine kurzfristige knstliche Beatmung) erforderlich, die ich in meiner Patientenverfgung untersagt habe, geht die von mir erklrte Bereitschaft zur Organspende vor. oder gehen die Aussagen in meiner Patientenverfgung vor. (Bitte nur eine der beiden Alternativen ankreuzen!)

Ja Ja

D D

Nein Nein

D D D D

Sofern dieser Patientenverfgung Erluterungen zu meinen Wertvorstellungen, u. a. meiner Bereitschaft zur Organspende (Organspendeausweis), meinen Vorstellungen zur Wiederbelebung (z. B. bei akutem Herzstillstand) oder Angaben zu bestehenden Krankheiten beigefgt sind, sollen sie als erklrender Bestandteil dieser Verfgung angesehen werden. Ich habe diese Verfgung nach sorgfltiger berlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Darum wnsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfhigkeit eine nderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrcklich (schriftlich oder nachweislich mndlich) widerrufen habe. Ich wei, dass ich die Patientenverfgung jederzeit abndern oder insgesamt widerrufen kann. ............................................................................. (Ort, Datum) ............................................................................... (Unterschrift)

(Aus: Vorsorge fr Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-64730-7).

PATIENTENVERFGUNG Seite 3

37

Es empfiehlt sich, diese Verfgung regelmig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) durch Unterschrift zu besttigen. Eine erneute Unterschrift bzw. eine berarbeitung ist sinnvoll, wenn eine nderung der persnlichen Lebensumstnde eintritt. Eine rztliche Beratung ist dringend zu empfehlen, auch wenn sie keine Voraussetzung fr die rechtliche Wirksamkeit ist.Ort Datum Unterschrift

Arzt/rztin meinesVertrauens:Name

............................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................Telefax

Anschrift Telefon

.........................................................

.....................................................................

Bei der Festlegung meiner Patientenverfgung habe ich mich beraten lassen von* ..................................................Name

................................................................................................Anschrift

..................................................Ort, Datum

...................................................Telefon

........................................Unterschrift der/des Beratenden

* (Eine Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfgung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein Beratungsgesprch kann aber unterstreichen, dass Sie Ihre Wnsche ernsthaft und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht haben.)

Sollte eine Anhrung meiner Angehrigen und sonstigen Vertrauenspersonen gem 1901 b Abs. 2 BGB erforderlich sein, soll folgender/n Person(en) soweit ohne erheblichen Verzug mglich Gelegenheit zur uerung gegeben werden:Name:

..................................................................................................................................... ...........................................................................................................................

Geburtsdatum: Strae:

.................................................................................................................................... .......................................