Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

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Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005

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Vorsorgeberatung in 2005

LMV Büro Hamburg

15/16.02.2005

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AXA Service AG2

1 : Rahmenbedingungen

1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte

2 : Verkaufsansätze

3 : Produkte

4 : Berufsunfähigkeitsversicherung

5 : Pensionskasse

6 : Vermarktung

Agenda

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AXA Service AG3

Heraus-forderungen

Produktanbieter

niedrige Zinsen

Börsenkrise

Lebenserwartung

Profitabilität

Kunden

starke Verunsicherung

wirtschaftliche Situation

Börsenverluste

unüberschaubares Angebot

Staat Sozialsysteme

anhaltende Arbeitslosigkeit

Verschuldung

Vermittler EU-Richtlinien

Haftungsfragen

Weiter-Qualifizierung

„neue“ Beratungssituation

Rahmenbedingung für freie Vermittler :Gute Ausgangslage, anspruchsvolles Umfeld

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AXA Service AG4

RAHMENBEDINGUNGENVom „Drei-Säulen-System“ zum neuen „3-Schichten-System“

Be-trieb-liche Vor-

sorge

GRV

Gesamtversorgung

3-Säulen-Modell

priv.Vor-

sorge

1. Schicht: Basisversorgung

2. Schicht: Zusatzversorgung

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

Gesamtversorgung

... Ergebnis: Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

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AXA Service AG5

RAHMENBEDINGUNGENÜberblick über die Vorsorgelösungen

Betriebliche Altersversorgung

2. Schicht Zusatzversorgung

kapitalgedeckte Altersvorsorge

Direkt-versicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

U-kassePensions-

zusageZulagen-

Rente

1. Schicht Basisversorgung

GesetzlicheRentenversicherung

Berufsständische Versorgung

landwirtschaftliche Alterskassen

Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung

3. Schicht Kapitalanlageprodukte

Zum Beispiel: Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge

Neu !

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AXA Service AG6

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGVoraussetzungen private Altersversorgung

Die sich ergebenden Versorgungsleistungen dürfen nicht

beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar sein.

Aber: Steuerliche Förderung !

1. Schicht Basisversorgung

GesetzlicheRentenversicherung

Berufsständische Versorgung

landwirtschaftliche Alterskassen

Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung

Neu !

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AXA Service AG7

Der abzugsfähige Betrag steigt bis 2025 jährlich um 2%.

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGAbzugsfähigkeit der Beiträge

Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum bis 31.12.2004 geltenden Recht.

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AXA Service AG8

Bestandsrenten werden zu 50% versteuert. Der bei Rentenbeginn steuerfreie Teil der Rente (in Euro) bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer fest.

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBesteuerung der Renten ab 2005

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AXA Service AG9

Neue Versorgungslücke aufgrund der neuen Besteuerung von

Renten aus der GRV.

Jeder, der heute jünger als 30 ist, muss seine Altersrente später

voll versteuern.

1. SchichtZukünftige Besteuerung von Renten

2015 2025 ab 2035

10.000 EUR - EUR - EUR 109 EUR 353 EUR 15.000 EUR - EUR 469 EUR 958 EUR 1.510 EUR 20.000 EUR - EUR 1.318 EUR 2.126 EUR 2.818 EUR 25.000 EUR - EUR 2.264 EUR 3.329 EUR 4.240 EUR 30.000 EUR 51 EUR 3.256 EUR 4.619 EUR 5.777 EUR

Jahresrente (keine weiteren

Einkünfte)

altes Recht (Rentenbe-ginn mit 65)

Steuerlast bei Rentenbeginn

„STEUER-

LÜCKE“

SITUATION

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AXA Service AG10

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBeispiel: steuerliche Förderung

Szenario in 2005

Arbeitnehmer, Bruttoverdienst: 30.000 Euro, unterstellter Steuersatz 30%

AG-Anteil GRV (9,75 %) 2.925

AN-Anteil GRV (9,75 %) 2.925

Summe 5.850

X 60 % = 3.510

Steuerfreier AG-Anteil - 2.925

Abzugsfähiger Betrag in 2005 585 €

Steuerersparnis 175 €

Beispiel mit Schicht 1-Produkt

AG-Anteil GRV (9,75 %) 2.925

AN-Anteil GRV (9,75 %) 2.925

Betrag Leibrente 1.200 Summe 7.050

X 60% = 4.230

Steuerfreier AG-Anteil -_2.925

Abzugsfähiger Betrag in 2005 1.305 €

zusätzliche Steuerersparnis 391 €Nettoaufwand Leibrente 984 €

*Ab 2005 in Höhe von 60% bis 2025, jährlich um 2% steigend und Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum geltenden Recht, maximaler abzugsfähiger Betrag 20.000 pro Person*.

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AXA Service AG11

Selbständiger Bruttoverdienst 65.000 Euro

Szenario in 2005

Maximaler Abzugsfähiger Betrag20.000 pro Person*

Anteil GRV (Regelbeitrag) 5.651

Betrag Leibrente 3.600

Summe 9.251

X 60 % = 5.551

Abzugsfähiger Betrag in 2005 5.551 €

Steuerersparnis** 2.220 €

* Ab 2005 in Höhe von 60% bis 2025, jährlich um 2% steigend und Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum geltenden Recht

Szenario in 2025

Maximaler Abzugsfähiger Betrag20.000 pro Person

Anteil GRV (Regelbeitrag) 5.651

Betrag Leibrente 3.600

Summe 9.251

Abzugsfähiger Betrag in 2025 9.251 €

Steuerersparnis** 3.700 €

** Unterstellter Steuersatz: 40%

1. SCHICHT BASISVERSORGUNGBeispiel: steuerliche Förderung

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AXA Service AG12

SONSTIGE

VORSORGE-

AUFWENDUNGEN

Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und

selbständige BU-Versicherung ebenfalls

steuerlich abziehbar; unterschiedliche

Höchstbeträge:

Selbständige 2.400 EUR p.a.

Arbeitnehmer 1.500 EUR p.a.

Hinweis: Bei Ehegatten verdoppeln sich

die Beträge.

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG

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AXA Service AG13

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGÜberblick

Zur Zusatzversorgung zählt

die betriebliche Altersversorgung und

die Zulagen-Rente („Riester-Rente“)

Betriebliche Altersversorgung

2. Schicht Zusatzversorgung

kapitalgedeckte Altersvorsorge

Direkt-versicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

U-kassePensions-

zusageZulagen-

Rente

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AXA Service AG14

FONDS-AUSWAHL

ABWICKLUNG

AUSZAHLUNG

Courtage verbesserte Courtageregelung

Vereinfachungen bei Abwicklung für Kunden, Vermittler und Versicherer, z.B. Einführung Dauerzulagenantrag (gilt auch für Bestand)

Kapitalauszahlung von bis zu 30% gesetzlich möglich

Erweiterte Fondsauswahl ab 04/2005

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGZulagen-Rente wird attraktiver

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AXA Service AG15

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGSteuerliche Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung

Bis Ende 2004 Ab 2005

Förderung der Direktversicherungnach § 40b EStG

Entfällt; dafür zusätzlicher Betragvon 1.800 EUR nach § 3.63 EStG

Förderung der Pensionskasseund -fonds nach § 3.63 EStG

Jetzt auch für die Direktver-sicherung

Keine nachgelagerte Besteue-rung der Direktversicherung

Nachgelagerte Besteuerung fürNeuabschlüsse ab 2005

Versorgungsfreibetrag undWerbungskostenpauschbetrag(für Pensionäre)und Altersentlastungsbetrag

Werden abgeschmolzen / entfal-len endgültig 2040

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AXA Service AG16

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGArbeitsrechtliche Änderungen betriebliche Altersversorgung

SONSTIGES

BEITRÄGE

ABFINDUNG

Recht auf Beitragszahlung bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Betriebsrentengesetz wird in folgenden Punkten angepaßt:

Neugestaltung der Abfindungsregelungen

Übertragbarkeit/ Übertragungsrecht unverfallbarer Versorgungszusagen

erweiterter Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Veränderte Regelungen beim Insolvenzschutz

PORTABILITÄT Konsequenz: Arbeitgeber muß einen versicherungsförmigen Durchführungsweg anbieten

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AXA Service AG17

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGAbgrenzung der steuerlichen Förderungen

PauschalierteDirektversicherung

§ 40b EStGmax. 1.752 EUR p.a.

Pensionskasse§ 3.63 EStG

(bis max. 4% der BBG West)

pauschalierte Direktversicherung nach § 40b EStGmax. 1.752 EUR p.a.

alternativ: Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG max. bis 1.800 EUR p.a.

nur wenn eine Erhöhung des Beitrags + ein zusätzliches biometrisches Risiko eingeschlossen wird

Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG

(bis max. 4% der BBG (West))

Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG

(bis max. 4% der BBG (West) 2.496 EUR in 2005+

1.800 EUR p.a.)

Keine Direktversicherung

oder Pensionskasse!!!

b i s E n d e 2 0 0 4 ab 2 0 0 5

+

+Vorsicht

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AXA Service AG18

Alle sonstigen Vorsorgeprodukte, die nicht zur 1. oder 2. Schicht gehören

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEÜberblick

3. Schicht Kapitalanlageprodukte

Zum Beispiel: Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge

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AXA Service AG19

Bis Ende 2004 Ab 2005

Steuerfreiheit der Ablaufleistungunter bestimmten Voraussetzungen

Hälftige Besteuerung der Erträgeunter bestimmten Voraussetzungen

Steuerliche Abzugsfähigkeit derBeiträge (nicht FLV) i.R. der Vor-sorgeaufwendungen

Entfällt, für Beiträge zur BV und Ri-sikoleben i.R. der Vorsorgeaufwen-dungen möglich.

Ertragsanteilbesteuerung derRentenleistungen

Verbesserte Ertragsanteile für neueund Bestands-Leibrenten

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEÄnderungen bei der Lebensversicherung

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AXA Service AG20

Bei Beginn der Rente

vollendetes Lebensjahr

Ertragsanteil nach

heutigem Recht

(2004) in v. H.

Ertragsanteil für Renten

nach Schicht 3 ab 2005 in v. H.*

Bei Beginn der Rente

vollendetes Lebensjahr

Ertragsanteil nach

heutigem

Recht (2004) in v.

H.

Ertragsanteil für Renten

nach Schicht 3 ab 2005 in v. H.*

50 43 30 61 31 2251 42 29 62 30 2152 41 29 63 29 2053 40 28 64 28 1954 39 27 65 27 1855 38 26 66 26 1856 37 26 67 25 1757 36 25 68 23 1658 35 24 69 22 1559 34 23 70 21 1560 32 22 71 20 14

* Gilt ab 2005 auch für die Renten, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEFörderung durch verbesserte Ertragsanteilversteuerung

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AXA Service AG22

Gute Gründe für eine (Lebens-)Versicherung aus Kundensicht....

Garantien

Absicherung von biometrischen Risiken „Rund-um-Glücklich-Paket“

Reduzierte Ertragsanteilbesteuerung für Leibrenten

Hohe Flexibilität

Beleihbar, Abtretbar, Vererbbar, Kapitalisierbar, Veräußerbar

.... und Nutzen für Sie als Vertriebspartner

Altersvorsorge-Sparen, Familien- und Einkommensabsicherung bleiben

Kompetenzthemen

Möglichkeit zur Rundum-Beratung

Attraktive Courtageregelung

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEAttraktivität

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AXA Service AG23

1 : Rahmenbedingungen

1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte

2 : Verkaufsansätze

3 : Produkte

4 : Berufsunfähigkeitsversicherung

5 : Pensionskasse

6 : Vermarktung

Agenda

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AXA Service AG24

ZINS

INFLATION

SITUATION

grundsätzliches Problem vorhandener

Versorgungslücken bleibt ungelöst Ganz im Gegenteil: neue Versorgungslücken durch

wachsende Besteuerung von Alterseinkünften.

( Stichwort: Steuerlücke ! )

wird häufig unterschätzt oder gar nicht berücksichtigt (1973-2003: durchschnittlich ca. 2,8% p.a.)

Höhe des Sparzinses entscheidend Abwägen von Chancen und Risiken wird wichtiger ca. 13% des Nettoeinkommens MUSS bei 6% Zins

zusätzlich in die Altersvorsorge investiert werden

VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge

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AXA Service AG25

= ca. 13,5% des Nettoeinkommens

Aufwand monatlich gesamt

Anlagezins p.a.: 2% 469 EUR 168.840 EUR4% 336 EUR 120.960

EUR6% 236 EUR 84.960

EUR8% 163 EUR 58.680

EUR

VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge

BEISPIEL:

Durchschnittsverdiener (mtl. 2.500 EUR Brutto, x 12, 1.750 EUR Netto, 35 Jahre alt, Rente ab 65)

Voraussichtliche Rente mit 65: ca. 1.200 EURMonatliche Versorgungslücke: ca. 550 EUR

Monatliche Versorgungslückebei 2,5% p.a. Inflation: ca. 1.153 EURBenötigtes Vorsorgekapital: ca. 230.600 EUR

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AXA Service AG26

= ca. 18% des Nettoeinkommens

Aufwand monatlich gesamt

Anlagezins p.a.: 2% 623 EUR 224.280 EUR4% 446 EUR 160.560

EUR6% 313 EUR 112.680

EUR8% 216 EUR 77.760

EUR

VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge

Monatliche Versorgungslückebei 2,5% p.a. Inflation: ca. 1.531 EURBenötigtes Vorsorgekapital: ca. 306.200 EUR

Wie sieht die Situation unseres Beispiels nach Steuern aus?

Durchschnittsverdiener (mtl. 2.500 EUR Brutto, x 12, 1.750 EUR Netto, 35 Jahre alt, Rente ab 65)

Voraussichtliche Rente mit 65: ca. 1.029 EURMonatliche Versorgungslücke: ca. 721 EUR

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AXA Service AG27

Beginn sofort in 5 Jahren

Aufwand monatlich gesamt monatlich gesamt

Anlagezins: 2% 615 EUR 221.400 EUR 779 EUR 233.700 EUR

p.a. 4% 440 EUR 158.400 EUR 593 EUR 177.900 EUR

6% 313 EUR 111.240 EUR 445 EUR 133.500 EUR

8% 213 EUR 76.680 EUR 331 EUR 99.300 EUR

Wer 5 Jahre wartet, muss für seine Altersversorgung bis zu 29% (!) mehr aufwenden!

VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: wer wartet verliert!

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AXA Service AG28

Schicht 1Schicht 1

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge Sicherheit vor Zugriff (Hartz IV)

Schicht 2Schicht 2

Pensionskasse und Direktversicherung - 100 % steuerfreie Beiträge plus SV-Ersparnisse* (+ Sicherheit vor Zugriff - Hartz IV )

Zulagen-Rente - vereinfachtes Zulagenverfahren und verbesserte Courtage

Schicht 3Schicht 3

Reduzierte Ertragsanteilbesteuerung für Rentenversicherungen Hohe Flexibilität bei fondsgebundenen Produkten volle Verfügbarkeit

VERKAUFSANSÄTZEQual der Wahl: Kundenvorteile finden sich in jeder Schicht

* Grenzen beachten

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AXA Service AG29

Aufteilung der Sparbeträge auf die Schichten zur

steuerlichen Optimierung

Förderung der Beitrags-zahlung in der 1. und 2. Schicht

Hartz IV sicher

nach Ertragsanteil besteuerten Leistungen der 3. Schicht

hohe Flexibilität

VERKAUFSANSÄTZEEmpfehlung: „Mix-Strategie“ für Arbeitnehmer

+

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AXA Service AG30

CHANCEN - EIN BEISPIEL Besserverdienende optimieren „50/50“

Angestellter - männlich, 42 Jahre, Alleinverdiener, verheiratet, ein Kind, Bruttogehalt 50.000 € p. a.

Empfehlung2004

Konventionelle Kapital-LV mit BUZ + bAVDirektversicherung

Endalter: 60 Jahre

Beitrag vor Steuern: 345 €Beitrag nach Steuern: 330 €

BWS: 74.520

Unterstellter Steuersatz: 30%

Empfehlungab 2005

Schicht 2 - bAVSchicht 2 - bAVPensionskasse

Schicht 3Schicht 3Fondsgebundene RV mit BUZ

Endalter: 60 Jahre

Beitrag vor Steuern: 435 €Beitrag nach Steuern: 330 €

BWS: 94.878

VERKAUFSANSÄTZEEmpfehlung: „Mix-Strategie“ für Arbeitnehmer

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AXA Service AG31

Aufbau einer existenzsichernden Grundversorgung mit

einer Rente der 1. Schicht evtl. incl. BU:

Zusatzversorgung

Anlageprodukte der 3. Schicht (fondsgeb.)- Rentenversicherungen evtl. incl.BU

Vorteile dieser Strategie: Bildung einer existenzsichernden Vorsorge voller Sonderausgabenabzug der Beiträge auch für die BUZ* Steueroptimierung im Ruhestand durch einen hohen Anteil an ertragsanteilbesteuerten Renten Die Beleih- bzw. Verfügbarkeit von 50% des eingesetzten Kapitals

* Achtung Begrenzung auf 49% für Beiträge in der 1. Schicht

VERKAUFSANSÄTZE„Mix-Strategie“ auch für Selbständige

+

Beratungs-

kompetenz

gefragt!

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AXA Service AG32

VERKAUFSANSÄTZE„Mix-Strategie“ für Selbständige

Herr Schlau - Selbständig, 34 Jahre, Bruttogehalt 50.000 € p.a.*

Empfehlung2004

Herr Schlau:

FLV +BUZ

Beitrag vor Steuern: 250 €Beitrag nach Steuern: 250 €

Empfehlungab 2005

Herr Schlau:

Schicht 1 - LeibrenteSchicht 1 - Leibrente + BUZ Schicht 3Schicht 3 - FRV + BUZ

Beitrag vor Steuern: 325 €Beitrag nach Steuern: 250 €

*Unterstellter Steuersatz: 30%, Endalter 60

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AXA Service AG33

1 : Rahmenbedingungen

1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte

2 : Verkaufsansätze

3 : Produkte

4 : Berufsunfähigkeitsversicherung

5 : Pensionskasse

6 : Vermarktung

Agenda

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AXA Service AG34

Einführung zum 01.01.2005

Produkte für alle 3 Schichten

Name: Vorsorge- und Vermögensplan

Angebotsprogramme stehen ab sofort zur

Verfügung

Policierungsbeginn: Mitte Januar 2005

PRODUKTE Überblick

TERMIN

ANGEBOTS-PROGRAMM

POLICIERUNG

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AXA Service AG35

Schicht 2Zulagen-Rente & bAV

Schicht 3Schicht 1

TodBeitrags-

rückgewähroptional optionaloptional

BU-Schutz

Optional zur bAV

optional optionalOptional zu

bAV

GarantieGarantModul optional zur

FRV

GarantModul optional zur

FRVObligatorisch (Hybrid)

Obligatorisch

Vorsorge-vertrag

Konven-tionelle Rente

oder FRVFRV

Konven-tionelle Rente

Konven-tionelle Rente

oder FRV

PRODUKTEModulares Produktkonzept

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AXA Service AG38

Kapitalanlage-produkte / 3.Schicht

PRODUKTEWelche Tarife in welcher Schicht?

Basisversorgung / 1.Schicht

RentenversicherungRentenversicherung

AG3

AF3

AGS3

*nur in Verbindung mit Zulagen-Rente)

RentenversicherungRentenversicherung

AG1-4

AF1-5

AGS1 (U)

AGS2 (U)

Selbständige BVSelbständige BVBV

VBV*

RisikoversicherungRisikoversicherung AT1-3

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AXA Service AG39

PRODUKTEWelche Tarife in welcher Schicht?

Zusatzversorgung / 2.Schicht

VR1, VR2

VI2Zulagen-RenteZulagen-Rente

PensionskassePensionskasseRente Classic 05 - R1

Rente Invest 05 - VI

DirektversicherungDirektversicherungAG2 (konventionelle DV)

Fondsgebundene DV (ab 04/2005)

UnterstützungskasseUnterstützungskasse AG2, AG4

Rückdeckungsver-sicherungRückdeckungsver-sicherung

AG2, FK1

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AXA Service AG40

PRODUKTEAnpassungsmöglichkeit bei medizinischem „Durchbruch“

Einführung einer Treuhänderklausel in der konventionellen RV.

Stark eingeschränkte Veränderungsmöglichkeit bei der Treuhänderklausel:

bei konventioneller RV: Auslösender Faktor kann nur medizinischer Fort-schritt sein, der zu einer deutlichen Steigerung der Lebenserwartung führt

bei FRV: bei Einführung einer neuen Sterbetafel oder bei Änderung des Garantiezinses (Garantiezins beeinflußt spätere Rentenzahlung)

ANPASSUNG

bAV bleibt unverändert !

TREUHÄNDERKLAUSEL

Was ist, wenn

lebensbedrohliche

Krankheiten

heilbar werden ?

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AXA Service AG41

VSG/ BVMW entfällt

Rabattvereine für neue TG zu neuen Konditionen : IPV HPV BPV (ab vorauss. 04/2005)

Bewertungsstufen: 100%, 75%, 50%, 25%, 0%für Einzel- und Gruppen/Firmengeschäft

PRODUKTERabatte für neue TG 2005

RABATTE

BEWERTUNG

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AXA Service AG44

Neuer Standardantrag für 1. und 3. Schicht

Übertragung des Antragsprozesses Pensionskasse

(inkl. Kollektivgeschäft) auf die Direktversicherung

Neue Anträge für die Direktversicherung

Neue Anträge für Rückdeckungsversicherungen

PRODUKTENeue Antragsformulare

ANTRÄGE

Alle alten

Anträge

vernichten!

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AXA Service AG45

FINANZEN 08/2004:

“Fitness-Test für Fondspolicen: nur wenige Anbieter überzeugen”

AXA: “beste Dachfondspalette im Test” und bei Einzelfonds-Auswahl: “kleine, feine Palette ohne Aussetzer” und Rang 4 von 16 bei Ablaufleistung und Kosten.

DER FONDS 06/2004:

Bestnoten für Ablaufleistung und Flexibilität: Ablaufleistung Rang 1 unter den 9 “flexibelsten” Anbietern aus 50 Testkandidaten.

BERUFS-UNFÄHIGKEIT

FONDSPOLICE

AXAAusgezeichnet - Produkt-Highlights

FINANZtest 08/2004:

Qualitätsurteil “SEHR GUT” mit dem drittbesten Wert unter 73 Gesellschaften mit insgesamt 92 getesteten Angeboten.

PRODUKTEZiel: Weiterhin sehr gute Marktpositionierung

Page 41: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG46

PRODUKTEHighlights der fondsgebundenen Rentenversicherungen

Highlights Investment wahlweise in gemanagte Dachfonds

oder ausgewählte Einzelfonds.

Wechsel der Fondsanlage monatlich möglich

Keine Ausgabeaufschläge

Kostenloses Ablaufmanagement

Beleihung von Fondsanteilen möglich

GarantModul als optionaler Baustein wählbar

zwischen 20 % bis 100 %

Page 42: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG47

1 : Rahmenbedingungen

1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte

2 : Verkaufsansätze

3 : Produkte

4 : Berufsunfähigkeitsversicherung

5 : Pensionskasse

6 : Vermarktung

Agenda

Page 43: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG48

Gute bis sehr gute Marktpositionierung der

BU-Produkte

Höchstbewertung in den führenden Ratings

(Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und

Finanztest)

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGAusgangssituation

RANKINGS

BEDINGUNGEN

BU-Bedingungen wurden in der Vergangenheit

permanent aus Kundensicht verbessert

Diese Verbesserungen erfolgten in der

Vergangenheit ohne Preisanpassungen, was

langfristig zu Risiken führen kann!

Page 44: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG49

Ratingagentur Franke & Bornberg:

“Zentrale Prüfungspunkte sind die Voraussetzungen für ein

langfristig stabiles und professionelles Betreiben der

Berufsunfähigkeitsversicherung“

zentrale Prüfungspunkte:

vorsichtigere Tarifierung

differenziertere Risikoprüfung

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGWarum Änderungen?

RATING-AGENTUREN

Alle Veränderungen haben das Ziel die Leistungen und Qualität unserer BU-Produkte langfristig zu sichern !!!

RÜCK-VERSICHERER

Rückversicherer drängen auf höhere RV-Prämien

und genauere Risikoprüfung

Page 45: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG50

Zwei Bedingungswerke Top-Bedingungen für BG1+ - 3 und K Bezahlbarer BU-Schutz für BG 4

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNeuerungen im Überblick

BEDINGUNGEN

BERUFSGRUPPEN Neue Berufsgruppeneinteilung

Veränderte Struktur und Zuordnung

KINDER-BU

Modifikationen Kinder- BU Neue klarere Definition von Schulunfähigkeit Eigene Berufsgruppe K Neue Rahmenbedingungen

KLAUSELN Neue Klauseln

Klar definierte Klauseln für BU bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Wehr- und Zivildienstleistenden

!

Page 46: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG51

Einstufung in BG K

Unverändertes

Alleinstellungsmerkmal von

AXA !!!!

Durchgehender BU-Schutz bis EA

65 J.! !!!!

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGKinder-Berufsunfähigkeitsabsicherung

BERUFSGRUPPE

SCHULUNFÄHIGKEIT Genauere BU-Definition

Schulunfähigkeit = Unfähigkeit, eine Schulausbildung

ohne spezielle Förderung“ aufzunehmen oder

fortzusetzen

Leistung wird gezahlt, solange Schul- oder später

Berufsunfähigkeit vorliegt.

GRENZEN Max. mtl. BU-Rente für Schüler 750 EUR incl. Bonus

Keine Dynamik der BUZ-Barente und Erhöhungsoptionen möglich

Page 47: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG52

Veränderung von Voraussetzungen und Umfang der

Erhöhungsoptionen

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNeuerungen im Überblick

ERHÖHUNGS-OPTIONEN

RISIKO-

PRÜFUNG

Änderungen bei der medizinischen und finanziellen

Risikoprüfung

INVESTMENT-BONUS

BV mit Investmentbonus

( ab Mitte 2005 auch mit Einzel-Fonds der FRV)

Page 48: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG53

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGVerbesserte Überschußbeteiligung für BG 1+ bis 3 und K

Beitragsverrechnungssätze in % BG 1+ und BG 1: 27 % BG 2: 25 % BG 3: 29 % BG 4: 5 % BG K: 50%

Bonusrentensätzesätze in % BG 1+ und BG 3: 65 % BG 2: 55 %, BG 4: 12% BG K: 167 %

ÜberschußsystemBonusrente

ÜberschußsystemBeitragsverrechnung

Page 49: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG54

Neue risikogerechte Renten- und Endaltergrenzen

Angemessenheitsgrenze 50% von Brutto

Höchstgrenzen 60.000 EUR zweckgebunden

+ 60.000 EUR für persönliche Vorsorge

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGFinanzielle Risikoprüfung

PRÜFUNG

GRENZEN Neue Pauschalgrenzen (monatliche Rente incl. Bonus) :

Schüler/Azubis, Hausfrauen 750 Euro

Studenten 1.000 Euro

Assistenzärzte 2.000 Euro

Beamte, Angestellte i.ö.D. 1.000 Euro (Ärzte 2.000

Euro)

Page 50: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG55

Vorauss. Rating-Ergebnis Franke & Bornberg: FFF Morgen & Morgen:

Inhalte Bedingungen wurden den

Anforderungen von Franke & Bornberg für ein Top-Rating bei Basisabsicherungen angepaßt.

z.B. abstrakte Verweisung bis Alter 55 ist möglich, danach nur noch konkrete Verweisung

Bezahlbarer BU-Schutz für BG 4

Vorauss. Rating-Ergebnis Franke & Bornberg: FFF Morgen & Morgen:

(bereits bestätigt!)

Inhalte Verbesserung der

Überschußbeteiligung Keine Verschlechterung

zu 2004

Top BU-Schutz für BG 1+ - 3 und K

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNach wie vor: Top-Ratings

Page 51: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG56

1 : Rahmenbedingungen

1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte

2 : Verkaufsansätze

3 : Produkte

4 : Berufsunfähigkeitsversicherung

5 : Pensionskasse

6 : Vermarktung

Agenda

Page 52: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG57

Größtes Marktpotential bei Klein- u. Mittelunternehmen bis 50 AN

0

20

40

60

80

100

120

1 - 4 5 - 9 10 -19

20 -49

50 -99

100 -199

200 -499

500 -999

1000u.

mehr

Anteil AN mit bAV in %

freies Potential in %

Quelle: Infratest Sozialforschung Juni 2003: Zwischenbericht Situation u. Entwicklung der bAV in der Privatwirtschaft

PENSIONSKASSE Zielgruppe bleibt gleich

Page 53: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG58

Der Rechnungszins wird auf 2,75 % gesenkt (bis

31.3.2005 = 3,25% !! ).

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung

werden neue Sterbetafeln (DAV 2004R) eingeführt.

Die Abschlusskosten beim konventionellen Produkt

werden gezillmert.

Im Kollektivgeschäft werden für die Bewertungs-

stufen 50, 25 und 0 % ungezillmerte Tarife

angeboten.

Kalkulation des fondsgebundenen Produkts

wird auf die neuen Gegebenheiten angepasst.

KALKULATIONS-

GRUNDLAGEN

PENSIONSKASSEProduktwelt ab 04/2005

ZILLMERUNG

HYBRID

Page 54: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG59

FONDS-

AUSWAHL

Bestehende Dachfondsauswahl (AXA Chance Invest, AXA Wachstum Invest) wird um folgende Einzelfonds ergänzt:

Fidelity: European Growth Fonds EUR (Aktienfonds) Templeton: Growth (Euro) Fund (Aktienfonds) JPMF: EUR Global Bond A (Rentenfonds) Sarasin: OekoSar EUR (Nachhaltigkeitsfonds)

PENSIONSKASSEProduktwelt ab 04/2005

flexible Zuzahlungen / Einmalbeiträge Mindestzuzahlung grundsätzlich 150 € p.a. zweimal jährlich, Einlösebeitrag bei Einmalzahlungen mindestens 2.400 €.

ZUZAHLUNGEN

Page 55: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG60

Antrags-Systematik im Kollektivgeschäft nach

Modell A und Modell B bleibt unverändert.

Alle Antragsformulare werden auf die neuen

Annahmerichtlinien angepasst und stehen ab

Januar 2005 zur Verfügung.

Ab 04/2005: Mit Einführung der neuen Produkte

werden die Anträge auf die neuen Produkte und die

sonstigen Änderungen nochmal angepasst.

PENSIONSKASSENeuer Antragsprozess

ACHTUNG!

ANTRÄGE

SYSTEMATIK

Page 56: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg in der Vorsorgeberatung 2005

.....wünscht Ihnen

Ihr LMV Büro Hamburg

Page 57: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG64

Ohne bedarfsgerechte Ansprache kein Geschäft!

VERMARKTUNGFazit

Page 58: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG65

Vereinfachung, klare Struktur

Reduzierung der Druckstückanzahl

VERMARKTUNGZiel

Page 59: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG66

„Begleit-Broschüre“ 1. Schicht

„Türöffner-Broschüre“

„Vorteilsblätter“

„Vorteilsblätter“

Unser neues Konzept zurKundenkommunikation

„Begleit-Broschüre“ 3. Schicht

VERMARKTUNGDer „Baukasten“

Page 60: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG67

Ziel: Nachschlagewerk für Sie

Inhalt: Die gesetzl. Rentenversicherung im

Wandel - neue Rahmenbedingungen Das Alterseinkünftegesetz im Detail

(3 Schichten, Beispiele, Altverträge) Zielgruppen- und Motive in den Schichten Unsere Produkte im Überblick Unsere Unterstützung

VERMARKTUNGFachinformation für Vermittler

Page 61: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG68

Unsere „Maße“:

50 Millionen Kunden weltweit 117.000 Mitarbeiter und

Vermittler 71,6 Milliarden Euro Umsatz 775 Milliarden Euro

verwaltetes Vermögen 1,4 Milliarden Euro

Nettogewinn

Unsere „Werte“:

Finanzielle Vorsorge, Vermögensmanagement & Versicherung – das ist unser Geschäft

Eine globale Marke steht bei uns für gemeinsame Werte & Verpflichtungen – weltweit

Unsere Werte: Professionalität, Innovation, Pragmatismus, Teamgeist & Integrität

Unser wichtigster Partner: Unser Kunde!

Wer ist AXA: Argumente, die für AXA sprechen

Page 62: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG69

AXA ist das einzige Unternehmen mit der BESTNOTE SEHR STARK!

Auch im Oktober 2004 hat FitchRatings, eine anerkannte Bewertungsagentur, wieder die Bestnote für Bonität und Finanzkraft einzig

und allein an AXA gegeben!

Wer ist AXA: Argumente, die für AXA sprechen

Page 63: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG70

Im Jahr 2020 2035Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 1.200 EUR 1.200 EURRente aus der privaten Leibrentenversicherung 300 EUR 300 EURSumme der monatlichen Renten 1.500 EUR 1.500 EURAnteil der zu versteuernden Rente 80% 95%In EUR 1.200 EUR 1.425 EURAnteil der steuerfreien Rente 20% 5%In EUR 300 EUR 75 EUR

Besteuerung im Jahr (unterstellt wird 1 % Rentenanpassung) 2021 2036Summe der monatlichen Renten 1.515 EUR 1.515 EURSteuerfreie Rente (gilt auch für zukünftige Rentenzahlung) 303 EUR 75,75 EURIndividuell zu versteuernde Rente 1.212 EUR 1.439,25 EUR

Mögliche Frei- bzw . Entlastungsbeträge w g. Altersrentenbezug w urden nicht berücksichtigt

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBeispiel für Besteuerung der Renten ab 2005

Page 64: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG71

Inhaltsverzeichnis

Sonderausgaben: Günstigerprüfung (§ 10 Abs.3 Nr.3 EStG)

Tabelle: Berücksichtigung von Sonderausgaben (alte Regelung)

Kalenderjahr VorwegabzugGrundhöchstbetraghälftiger

Grundhöchstbetrag2005 - 2010 3.068 EUR1.334 EUR 667 EUR

2012 2.400 EUR1.334 EUR 667 EUR2013 2.100 EUR1.334 EUR 667 EUR2014 1.800 EUR1.334 EUR 667 EUR2015 1.500 EUR1.334 EUR 667 EUR2016 1.200 EUR1.334 EUR 667 EUR2017 900 EUR1.334 EUR 667 EUR2018 600 EUR1.334 EUR 667 EUR2019 300 EUR1.334 EUR 667 EUR

2011 2.700 EUR1.334 EUR 667 EUR

1. SCHICHT BASISVERSORGUNGGünstigerprüfung

Page 65: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG72

Systemvergleich des Sonderausgabenabzugs in 2004 bzw. ab 2005 im Bergbau beschäftigt ?

Beispiel: Ehemann Selbständiger ledig Bruttoarbeitslohn 100.000 EUREhepartner 0 EUR

altes Recht ohne neuen Vertrag neues Recht ohne neuen Vertrag neues Recht mit neuem VertragAufwendungen: Aufwendungen: Aufwendungen:

9,75% GRV, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

GRV, AG-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

PKV 3.000 EUR 0 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR

7,00% GKV, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

0,85% Pflege, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR max. 0 EUR

LV,altes Recht 200 EUR 200 EUR 2.400 200 EUR

Privathaftpflicht 100 EUR 100 EUR 100 EUR

LV Rürup - - 1.200 EUR

Abzug: Abzug: Abzug:

Vorwegabzug (ca. bei 19.180 EUR aufgebraucht)

3.068 EUR 3.300 EUR 0 EUR Summe (Basisversorgung) 1.200 EUR Summe (Basisversorgung)

Grundhöchstbetrag 232 EUR 232 EUR 0 EUR = 60% steuerlich abziehbar 720 EUR = 60% steuerlich abziehbar

hälftiger Grundhöchstbetrag(667 EUR bei 1.334 EUR Aufwand)

0 EUR 0 EUR 0 EUR Kürzung um AG-Anteil GRV 0 EUR Kürzung um AG-Anteil GRV

Abzugsfähiger Betrag 3.300 EUR 0 EUR 720 EUR

2.400 EUR (siehe oben) 2.400 EUR (siehe oben)

03.11.2004 2.400 EUR abzugsfähiger Gesamtbetrag 3.120 EUR abzugsfähiger Gesamtbetrag

abzugsfähiger Betrag (Basisversorgung)

abzugsfähiger Betrag (Basisversorgung)

1. SCHICHT BASISVERSORGUNGBeispiel: Günstigerprüfung

Page 66: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG73

Altzusagenach § 40b EStG

Altzusagenach § 40b EStG

Altzusagenach § 3.63 EStG

Altzusagenach § 3.63 EStG

weiterhin Altzusage:

Förderung nach § 40b

weiterhin Altzusage:

Förderung nach § 40b

weiterhin Altzusage:Förderung nach § 3.63 (max.4%)

über 4%: Förderung nach § 40b EStG (max. 1.752 EUR)

weiterhin Altzusage:Förderung nach § 3.63 (max.4%)

über 4%: Förderung nach § 40b EStG (max. 1.752 EUR)

Erhöhung von Beitrag oder Leistung

Änderung der Finanzierungsform der Rechtsgrundlage

Übernahme einer Zusage

Erhöhung von Beitrag oder Leistung

Änderung der Finanzierungsform der Rechtsgrundlage

Übernahme einer Zusage

Altzusagenach § 40b EStG

Altzusagenach § 40b EStG

Altzusagenach § 3.63 EStG

Altzusagenach § 3.63 EStG

NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR nur dann, wenn keine

Pauschalierung nach § 40b

NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR nur dann, wenn keine

Pauschalierung nach § 40b

NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von

1.800 EUR

NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von

1.800 EUR

Erweiterung der Zusage um zusätzliche, biometrische Risiken und Beitragserhöhung

Übertragung einer Zusage nach § 4 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 BetrAVG

Erweiterung der Zusage um zusätzliche, biometrische Risiken und Beitragserhöhung

Übertragung einer Zusage nach § 4 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 BetrAVG

ab dem 01.01.2005bis 31.12.2004

Kriterien: Entwurf BMF-Scheiben v. 29.09.04

Kriterien: Entwurf BMF-Scheiben v. 29.09.04

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAltzusage bzw. Neuzusage

Page 67: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG74

LEISTUNG

Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

40% der Einkünfte max. 1.900 EUR p.a. in 2005

erst nach Vollendung des 64. Lebensjahres

Versorgungsfreibetrag(§ 19 Abs.2 EStG)

40% der Versorgungsbezügemax. 3.000 EUR p.a. in 2005

+ Zuschlag 900 EUR p.a. in 2005

Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

max. 1.908 EUR p.a. nach Vollendung des

64. Lebensjahres

Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs.2 EStG)

max. 3.072 EUR p.a.Arbeitnehmer-Pauschbetrag

(§ 9a Satz 1 Nr.1 EStG)920 EUR p.a.

bis

2005

bis

2005

ab

2005

ab

2005

Pensionskasse, Direktversicherung,Pensionsfonds

Pensionskasse, Direktversicherung,Pensionsfonds UnterstützungskasseUnterstützungskasse PensionszusagePensionszusage

Durchführungs-weg

Durchführungs-weg

LEISTUNG

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGFreibeträge bzw. Entlastungsbeträge im Leistungsbezug

Page 68: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG75

Inhaltsverzeichnis

wird Steuerpflichtigen gewährt, die im Vorjahr ihr 64. Lebensjahres vollendet haben

wird mit der neuen Rentenbesteuerung schrittweise abgeschafft:

2005: max. 40% der Einkünfte (max 1.900 EUR), um 1,6% p.a. 2020: max. 16% der Einkünfte (max 760 EUR), um 0,8% p.a. 2040: 0% der Einkünfte

Umstellung erfolgt nach dem sog. Kohortenprinzip, d.h. die Besteuerungs-situation im Zeitpunkt des Rentenbezuges wird „eingefroren“

der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert zu

* Arbeitslohn und die positive Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAltersentlastungsbetrag

Page 69: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG76

Inhaltsverzeichnis

%-uale Rückführung des Versorgungsfreibetrages bzw. Altersentlastungsbetrages

40,038,4

36,835,2

33,632,0

30,428,8

27,225,6

24,022,4

20,819,2

17,616,0

15,214,4

13,612,8

12,011,2

10,49,6

8,88,0

7,26,4

5,64,8

4,03,2

2,41,6

0,80,0

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45Prozent

Reduktion um 1,6% p.a.

Reduktion um 0,8% p.a.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGVersorgungsfreibeträge bzw. Altersentlastungsbeträge

Page 70: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG77

Inhaltsverzeichnis

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) (§ 9a EStG)

920 EUR als AN-Pauschbetrag* 102 EUR als Pauschbetrag sofern Versorgungsbezüge i.S. § 19 Abs. 2 EStG

Pauschbetrag ist durch die Angleichung der Rentenbesteuerungen sachlich nicht mehr gerechtfertigt!

Wegfall des AN-Pauschbetrages für Pensionäre wird kompensiert durch: einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs.2 EStG) Zuschlag wird sukzessive bis 2040 abgeschmolzen

(2005: 1.000 EUR abzügl. 40 EUR p.a. bis 2020: auf 400 EUR 2020: 400 EUR abzügl. 20 EUR p.a. bis 2040: auf 0 EUR)

Umstellung erfolgt stufenweise (d.h. nach dem sog. Kohortenprinzip)(der Zustand zum Rentenbeginn wird für die gesamte Rentenzahlung„eingeforen“)

* Pauschbetrag ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt, da Pensionäre (Beamte bzw. Werkspensionäre) typischerweise keine Werbungskosten haben. Pauschbetrag diente bisher als Ausgleichselement für Pensionäre gegenüber gesetzlich Versicherten.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGArbeitnehmer - Pauschbetrag

Page 71: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG78

Inhaltsverzeichnis

sukzessive Senkung des Versorgungsfreibetrages im Jahr

2005: von 40% der Versorgungsbezüge (max. 3.000 EUR) um 1,6% p.a 2020: von 16% der Versorgungsbezüge (max. 1.200 EUR) um 0,8% p.a. 2040: 0% der Versorgungsbezüge

Umstellung erfolgt nach dem sog. Kohortenprinzip, d.h. die Besteuerungs-situation im Zeitpunkt des Rentenbezuges wird „eingefroren“.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGVersorgungsfreibetrag + Zuschlag

Page 72: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG79

Hintergrund für diese Neuregelung ist, dass die aufgebaute Altersversorgung durch denArbeitnehmer lückenlos fortgeführt werden kann.

Entgeltlose Zeiten sind z.B.: Kindererziehung anhaltende Krankheit Auszeiten (sog. Sabbatticals)

gilt nur für die Entgeltumwandlung (laut Gesetzentwurf)

gilt nur für externe Durchführungswege

der AG steht für die Leistung aus den Eigenbeiträgen den AN ein

es gelten die Sonderregelungen aus der Entgeltumwandlung

Sofortige Unverfallbarkeit

Sofortiger Insolvenzschutz

Rentenanpassung gemäß § 16 Abs.5 BetrAVG

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEntgeltloses Arbeitsverhältniss

Page 73: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG80

Konsequenzen für:

Kunden können ihren Versicherungsschutz aufrecht erhalten

bei vorzeitigen Risiken, wie Berufsunfähigkeit und Tod, ohne sich zu einem späteren Zeitpunkt einer erneuten Gesundheitsprüfungen unterziehen zu müssen

um somit ihre Altersvorsorge lückenlos aufzubauen und sparen Kosten, indem bei Wiedereintritt in das Berufsleben keine zusätzlichen

Kosten durch Neuabschluß eines Vertrages drohen

Arbeitgeber sparen sich zusätzliche An- und Abmeldungen

AXA hat erhöhten Verwaltungsaufwand, da die Beiträge, die zum Kapitalaufbau beitragen, steuerlich separiert werden müssen, um auch die späteren Leistungen korrket versteuern zu können. Hinweis: Es bedarf einer Mitteilung an AXA, damit die Aufteilung erfolgen kann.

Vermittler/ Berater können „absehbares“ Storno verhindern.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEntgeltloses Arbeitsverhältniss

Page 74: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG81

Nicht abfindbar sind: Laufende Rentenleistungen (sofern keine Klein-Renten)* gesetzlich unverfallbare Anwartschaften Anwartschaften, wenn der AN von seinem Recht der Übertragung der Anwartschaft

Gebauch macht

Abfindbar sind: Anwartschaften während des laufenden Arbeitsverhältnisses vertraglich unverfallbare Anwartschaften Klein-Anwartschaften (ohne Zustimmung des Arbeitnehmers)

Laufende Leistungen: 1% der mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (24,50 € mtl./ in 2005) Kapitalleistung: 12/10 der mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2.940 €/ in 2005)

Anwartschaften, wenn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden(auf Verlangen des Arbeitnehmers z.B. ins Heimatland zurückgekehrte Arbeitnehmer)

Abfindungswerte sind: (§ 3 Abs.5 BetrAVG) Pensionszusage bzw. U-Kasse: Barwert zum Zeitpunkt der Abfindung P-Kasse, P-Fonds, DirektV: gebildetes Kapital zum Zeitpunkt der

Abfindung* Nach § 30 g Abs. 2 BetrAVG findet § 3 BetrAVG keine Anwendung auf laufende Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 erstmals gezahlt worden sind.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAbfindungen

Page 75: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG82

Konsequenzen:

zeigt die zunehmende Bedeutung von Betriebsrenten für die Alterssicherung

schränkt die Abfindungsmöglichkeiten für Versorgungszusagen - gegenüber der alten Regelung - weiter ein

insbesondere für die Unterstützungskasse im Sinne der Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf die versicherte Person (im Rahmen der Abfindung von Kleinstrenten)

die Abfindung von laufenden Rentenleistungen (z.B. bei einer Direktzusage) überhaupt (fraglich ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Klein-Renten)

Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen für Renten, die nach dem 01.01.2005 gezahlt werden, sind nichtig (wg. gesetzlichem Abfindungsverbot)

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinschränkung der Abfindungsregel

Page 76: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG83

A) Einvernehmliche, schuldfreie Übertragung (§ 4 Abs.2 Nr.2 BetrAVG)

alter Arbeitgeberalter Arbeitgeber

neuer Arbeitgeberneuer Arbeitgeber

Unterstützungs-kasse

Pensions-zusage

Direkt-versicherung

Pensionskasse Pensionsfonds

Unterstützungs-kasse

Pensions-zusage

Direkt-versicherung

Pensionskasse Pensionsfonds

Freiwillige Portabilität von

jedem Durchführungsweg auf

jeden Durchführungsweg

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinvernehmliche, schuldfreie Übertragung

Page 77: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG84

alter Arbeitgeberalter Arbeitgeber

neuer Arbeitgeberneuer Arbeitgeber

Unterstützungs-kasse

Pensions-zusage

Direkt-versicherung

Pensionskasse Pensionsfonds

Unterstützungs-kasse

Pensions-zusage

Direkt-versicherung

Pensionskasse Pensionsfonds

Rechtsanspruch auf Portabilität nur von

versicherungsförmigen Durchführungswegen auf

versicherungsförmige Durchführungswege

kein Rechtsanspruch auf Portabilität

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinseitiges Übertragungsrecht des Arbeitnehmers

Page 78: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG85

Konsequenzen der neuen Portabilität:

für Arbeitgeber: der alte Arbeitgeber kann sich enthaften der neue Arbeitgeber kauft sich keine Haftungsrisiken ein die Einheit eines bestehenden Versorgungssystems kann gewahrt werden

aber: versicherungsförmiger Durchführungsweg wird quasi Pflicht!!!

für Arbeitnehmer: die Versorgungsanwartschaften können künftig bei einem Arbeitgeber gebündelt

werden (versicherungsförmige Durchführungswege) einfacherer Überblick über bestehende Ansprüche

für Vermittler/ Berater: Beratung wird an Bedeutung zunehmen zusätzlicher, vertrieblicher Ansatz Generierung von Geschäft durch Befriedigung von AG- und AN-Bedürfnissen

für AXA: erhöhter Verwaltungsaufwand verstärkte Liquiditätszu- bzw. -abflüsse

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGÜbertragung von Versorgungszusagen

Page 79: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG86

Unmittelbare Pensionszusage bzw. Unterstützungskassenzusagen

Versicherungsmathematischer Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung

Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

das gebildete Kapital im Zeitpunkt der Übertragung,

d.h. der Zeitwert nach § 176 Abs.3 VVG ohne Stornoabzüge aber mit gutgeschriebenen Überschüssen (inkl. Schlussüberschussanteil) bzw.

bei fondsgebundenen Verträgen bzw. Hybridprodukten wird hiermit auchder anteilige Wert der für den Arbeitnehmer erworbenen Fondsanteileerfasst

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGDefinition des Übertragungswertes

Folie 73 Folie 77

Page 80: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG87

AN hat gegenüber dem AG bzw. dem Versorgungsträger (z.B. Direktversicherung,Pensionskasse) einen schriftlichen Auskunftsanspruch (auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses)

Voraussetzungen: der AN muß ein berechtigtes Interesse (z.B. Überprüfung der eigenen Vorsorge)

haben einen unverfallbaren Versorgungsanspruch haben und AN muß Auskunft verlangen

Was ist mitzuteilen?

vom alten Arbeitgeber:

Höhe der bereits erworbenen unverfallbaren Anwartschaft zum Zeitpunkt des vorgesehenen Leistungsbezugs (sprich, bei Erreichen der Altersgrenze)

Höhe des Übertragungswertes (nur für Versorgungszusagen ab 01.01.2005)

vom neuen Arbeitgeber:

AG hat schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert eine Altersversorgung zu erwarten ist und ob eine Invaliditäts- und Hinterbliebenen-versorgung (keine Wertangabe) aus dem Übertragungswert abgesichert werden kann.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAuskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Page 81: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG88

Konsequenzen für:

Arbeitgeber: stehen in der Verantwortung dem Arbeitnehmer richtige Auskünfte zu erteilen haben eventuell entstehende Kosten aus dieser Verpflichtung zu tragen

Arbeitnehmer: erlangen eine größere Transparenz über die bestehenden Versorgungsansprüche können Ihren Versorgungsbedarf besser abschätzen und bedarfgerechter vorsorgen können abwägen, ob die unverfallbaren Versorgungsansprüche portiert werden sollen

oder nicht (hinsichtlich vorzeitiger Leistungen)

Vermittler/ Berater: Arbeitgeber werden einen erhöhten Informationsbedarf zu bestehenden Zusagen und

zu Neuabschlüssen (Auskunftspflicht des neuen Arbeitgebers) haben

AXA: muss ihre Systeme auf den neuen Auskunftsanspruch anpassen wird jährliche Mitteilungen mit entsprechenden Informationen versenden

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAuskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Page 82: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG89

Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. in Köln

Der PSV aG leistet bei Insolvenz des Arbeitgebers für

laufende Leistungen und

gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften

Ein Anspruch gegen den PSV a.G. besteht darüber hinaus aus bei

Zusagen und

Verbesserungen von Versorgungszusagen,

die in den letzten 2 Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, sofern

sie auf Entgeltumwandlungen von bis zu 4% der BBG (West) basieren

sie auf einem Übertragungswert beruhen und dieser nicht die BBG (West) übersteigt.

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGInsolvenzsicherung wird an neuen § 4 BetrAVG angepaßt

Page 83: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG90

Veränderung von Voraussetzungen und Umfang der Erhöhungsoptionen

Ausübung der Option bis max. Alter 40 (bisher Alter 45) Keine Ausübung der Option

nach Beitragsfreistellung bei Restlaufzeit der BUZ/BV von weniger als 5 Jahren wenn Vertrag mit Erschwerung aus medizinischen Gründen angenommen wurde (Erschwerung meint Zuschläge und Ausschlüsse)

BU-Leistung beantragt oder BU eingetreten ist. Option kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden

Anpassung bei den Ereignissen: bei „Aufnahme Selbständigkeit“ muß Selbständigkeit bereits 2 Jahre bestehen Grund „Gesetzesänderung“ entfällt Verkehrswert einer Immobilie muß mind. 100.000,- EUR betragen

Verlängerungs - und Fortführungsoption entfallen Sonstiges

Vertragsänderungen erfolgen bei ungünstigerer BG immer nach BV (damit der Hauptvertrag nicht verändert wird - keine Verschlechterung!)

Page 84: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG91

AXA-Kinder-BUNürnberger Biene Maja Schüler-Schutzbrief

CosmosKinderschutz-Plan

Baustein Allianz Kinderpflegerente (zum Kinderplan Vorsorge)

Produkt selbstständige BV selbstständige BV EUZ Pflegezusatzversicherung

Definition des Leistungsfalls

Schulunfähigkeit, später Berufsunfähigkeit

Schulunfähigkeit, bei Auf-nahme Berufsausbildung Umwandlung in EU-Vers., optional Umwandlung in BU-Vers. (bedingungsmäßig nicht geregelt)

EU = dauerhaft (ohne Perspektive) nicht in der Lage irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben; nach indiv. Gliedertaxe 75%; indiv. Pflegebedürftigkeitsdef. (nicht = Sozialvers.)

Pflegestufe 1 der gesetzl. Pflegevers.

Versicherungs- und ggfs. Leistungsend-alter

VD = LD = 65 wählbar

VD: Schulunfähigkeit nur für die Regelschulzeit (bzw. Regelstudiendauer), bis max. Aufnahme Berufs-ausbildung. LD: bis 65 J., sofern bei Ende der Regel-schulzeit EU vorliegt, anderenfalls keine Leistung

VD i.d.R. bis Alter 25 LD i.d.R. lebenslang

VD Pflegevers. bis Alter 25 LD i.d.R. lebenslang

Besonderheiten

zunächst in BG K, keine Erhöhung bei Aufnahme einer gefährlicheren berufl. Tätigkeit, günstigere BG aber möglich, durchgehen-der Vers.-Schutz ohne erneute GP

vorerst in BG 1, bei Aufnahme Berufsausbildung Zwangsumstellung in EU-Vers., Umwandlungsrecht in BU-Vers. zu den dann gültigen Beiträgen für die ggfs. neue BG und ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ab 250 Euro mit erneuter GP.

Die Gliedertaxe ist so definiert, daß die 75% nie durch eine einzelne Schädigung erreicht werden kann.

Beitragsbefreiung der HV im Pflegefall, Option auf EU (1.000 EUR) nach Ablauf Pflegebaustein ohne Gesundheitsprüfung

Alternative „Kinderprodukte“ der Lebensversicherung mit wesentlichen Produktunterschieden

BERUFSUNFÄHIGKEITWettbewerber mit alternativen „Kinder-Produkten“

Page 85: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG92

Modell BModell A

Mindestpersonenzahl

5 Personen ab Beginn;

Auffüllung auf 10 Personen innerhalb eines Jahres.

Wird die Personenzahl nach 1 Jahr nicht erreicht, so wird der Vertrag

für den Neuzugang auf Einzelgeschäftskonditionen umgestellt.

Echte Arbeitgeber-

finanzierung neben EU

2 seperate Verträge.

(Abwicklung innerhalb eines Kollektivvertrags ist aber möglich).

Arbeitgeberzuschuß

zur Entgeltumwandlung Wird im Entgeltumwandlungsvertrag geführt.

Voraussetzungen für die Abschluß von Kollektivverträgen

Beschreibung

des Modells

Arbeitgeberfinanziertes Geschäft und

standardisierte Entgeltumwandlung

mit jeweils nach objektiven Kriterien

festgelegten Tarifdaten/Leistungen für

alle Arbeitnehmer oder für in

Teilkollektive zusammengefasste AN

Individuelle Entgeltumwandlung

je Arbeitnehmer

PRODUKTEAntragsprozess Kollektivgeschäft PK und DV ab 2005

Page 86: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG93

A XA Se rv ic e A G V orso rg eb erat un g 20 05 /V V U -K IS/8 .1 1. .20 0 46 6

Anmerkungen:

Die neuen Annahmerichtlinien werden erstmals ab 01.2005 angewendet - auch für Zugänge zu bestehenden Kollektivverträge. Für Neuanmeldungen gilt das Datum des Antragseingangs bei der AXA Leben / Pro bAV.

Bei gleichzeitiger Beantragung verschiedener Risiken (Tod mit BU o. HR-Renten mit BU)

gelten für die Gesundheitsprüfung immer die Richtlinien der höheren Stufe

Für Zuschußmodelle zur Entgeltumwandlung gelten die Annahmerichtlinien für die Entgeltumwandlung. Wird neben einer echten arbeitgeberfinanzierten Versorgung eine zusätzliche Entgeltumwandlung eingerichtet, gelten für die Entgeltumwandlung die hierfür geltenden Richtl inien. D ie erforderliche Gesundheitserklärung richtet sich nach der Höhe der Gesamtversorgung aus arbeitgeberfinanzierter Versorgung und Entgeltumwandlung.

Bei einem nachträgl ichem Einschluss von BU- oder Hinterbliebenenrenten ist eine individuelle Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ein Ausschluss der BU ist nicht mehr mögl ich, wenn die Restlaufzeit bis zum Beginn der Rentenbeginnphase weniger als 10 Jahre beträgt

PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)

Page 87: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG94

1. Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen eines Leidens, einer Erkrankung oder eines Unfallesärztlich beraten, behandelt oder untersucht worden?

2. Bestehen Folgen früherer Erkrankungen oder Verletzungen?

Wenn Sie fehlsichtig sind, nennen Sie uns bitte Ihre Dioptrienzahlen:links:________ rechts:__________

3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel konsumiert?

4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)?

5. Wie groß und wie schwer sind Sie? Größe _____cm Gewicht _____kg

Zu den mit "ja" beantworteten Fragen erbitten wir hier nähere Angaben. Bei Erkrankungen, Un-fällen und Verletzungen benötigen wir Angaben über deren Art, Dauer, Verlauf und Folgen, dieBehandlungsmethoden und die verordneten Medikamente. Bitte teilen Sie uns auch Name undAnschrift der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser mit. Hinsichtlich eventuell durchgeführ-ter Gentests beachten Sie bitte unseren Hinweis auf der Rückseite dieses Antrages!

Kleine Gesundheitsprüfung: 5 Fragen an den AN

Große Gesundheitsprüfung: Fragen wie im Einzelgeschäft

Neu !

PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)

Page 88: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG95

87%(85%)76%

(73%)67%(62%)58%

(53%)51%(45%)

44%(38%)39%

(33%)34%(28%)

40

Dachfonds:AXA Chance Invest

Aktienanteil mind. 50

Prozent: Differenz in

Rentenpapieren

AXA Wachstum Invest

Rentenanteil mind. 50

Prozent:Differenz in

Aktien

Einzelfonds:Auswahl zwischen 4

attraktiven Einzelfonds

* Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit

35

30

25

20

15

10

5

Beitragsaufteilung in Garantie- bzw. Renditeteil*(Klammer-Werte: Aufteilung nach Alt-Tarif)

Garantie RenditeJahre bis Rentenbeginn

Sicherung der erzielten Gewinne Ablaufmanagement in den letzten 5 Jahren

vor Rentenbeginn: Umschichtungsautomatik in einen rentenorientierten Dachfonds**

PENSIONSKASSE 04/2005Rente Invest

Page 89: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG96

Kollektivgeschäft

Modell A(Individuelle

Entgeltumwandlung)

Sonderkonditionen (nur bei Modell B):

Nach strengen festen Kriterien definierte Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung

(Kollektivtarife mit reduzierten Verwaltungskosten)

Rente Classic(gezillmert)

Rente Invest

Rente Classic(ungezillmert)

Rente Invest

100%, 75%

50%, 25%

0%

50%, 25%(Voraussetzungen: nächste Folien)

Modell B(arbeitgeberfinanziert und

standardisierte Entgeltumw.)

Rente Classic

Tarif R1GAG

25%(nur für obligatorische tarifvertragliche Arbeitgeberbeiträge. Voraussetzungen

wie bisher)

wie bisher !

Neu !

PENSIONSKASSE 04/2005Neue Rabatt- und Kollektivstufen

Page 90: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG97

EntgeltumwandlungArbeitgeberfinanziert

Mindestpersonenzahl5 Personen ab Beginn;

Auffüllung auf 10 innerhalb eines Jahres30 Personen ab Beginn

Bildung von

TeilkollektivenNicht möglich möglich

Kollektivstufen-

und Tarifauswahl

Beide Tarife wählbar.

Jedoch nur 1 Kollektivstufe für alle Tarife

Gleiche Kollektivstufe und

gleicher Tarif für alle Teilkollektive

Stichtagsbezogene

Meldungen

2 x jährlich

(Neuzugang,Erhöhung u. Minderung)

2 x jährlich

(Erhöhung u. Minderung)

Elektronische

DatenzulieferungGrundvoraussetzung ! Grundvoraussetzung !

Zusatzversicherungen Nur BU-Beitragsbefreiung Alle möglich

Identische

Parameter

Für alle Personen:

Endalter, Garantiezeit, Überschuß-

system, Zahlweise, Fonds

Innerhalb eines Teilkollektivs:

Endalter, Garantiezeit, Überschuß-

system, Zahlweise, Fonds

Voraussetzungen für die Sonderkonditionen bei Modell B

PENSIONSKASSE 04/2005Neue Rabatt- und Kollektivstufen

Page 91: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG98

PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)

Arbeitgeberfinanziert

Nur Beitrags-befreiung

KollektivgeschäftRisiko Monatsrente Entgeltumwandlung

(und Zuschußmodelle)

BU

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte BU-Erklärung

Es werden mindestens 10 ANmit BU-Leistungen versichert:einfache BU-Erklärung

Ansonsten: kleine GE

Ansonsten:erweiterte BU-Erklärung

bis 500 €

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte BU-Erklärung

Ansonsten: große GE

Ansonsten:kleine GE

501 bis 750 €

große GE

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE

Ansonsten:kleine GE

größer 750 €

große GE

BU=Erklärung des AN zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Page 92: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG99

PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)

bis 1.000 €

KollektivgeschäftRisiko Monatsrente Entgeltumwandlung

(und Zuschußmodelle)Arbeitgeberfinanziert

HR-Renten

Es werden mindestens 10 ANinsgesamt versichert (egal welche Leistungen):kleine GE

Es werden mindestens 10 AN insgesamt versichert (egal welche Leistungen):einfache DO-Erklärung

Ansonsten: große GE

Ansonsten:erweiterte DO-Erklärung

größer 2.000 €

große GE

DO = Dienstobligenheitserklärung des AG

1.001 bis 2.000 €

große GE

Ansonsten:große GE

Es werden mindestens 10 AN insgesamt versichert (egal welche Leistungen):kleine GE

Page 93: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG100

PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)

bis 50.000 €

KollektivgeschäftRisiko

Todesfall-kapital (inkl.

BonusEntgeltumwandlung (und Zuschußmodelle)

Arbeitgeberfinanziert

Tod

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte DO-Erklärung

Es werden mindestens 10 ANmit BU-Leistungen versichert:einfache DO-Erklärung

Ansonsten: kleine GE

Ansonsten:erweiterte DO-Erklärung

50.001 bis 100.000 €

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte DO-Erklärung

Ansonsten: große GE

Ansonsten:kleine GE

100.001 bis

150.000 €große GE

Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE

Ansonsten:kleine GE

größer 150.000 €

große GE

Page 94: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

Sonderthemen bAV

Back up

Page 95: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG102

Inhaltsverzeichnis

Vervielfältigung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses

(Neuregelung (§ 3.63 Satz 4 EStG))

Vervielfältigtungsbetrag beträgt max. 1.800 EUR p.a. grundsätzlich zählen die Kalenderjahre in den das Dienstverhältnis bestand abgezogen werden die nach § 3.63 EStG steuerfrei gezahlten Beiträge des Kalenderjahres

und den sechs vorangegangenen Kalenderjahren. Kalenderjahre vor 2005 werden nicht berücksichtigt

01.07.1980

Vervielfältigung für 4 JahreKeine Vervielfältigung, da Kalender-

jahre vor 2005 unberücksichtigt bleiben

01.01.2005

31.12.2008

4 Jahre

Diensteintritt Dienstaustritt28 Kalenderjahre

aber

Abzug von bereits geförderten Beiträgen nach § 3.63

Folge:Vervielfältigungsregelung greift erst

ab dem Jahr 2012!!!

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Vervielfältigung

Page 96: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG103

die steuerfreie Vervielfältigungsregelung ist in § 3.63 Satz 4 EStG (Neuregelung) geregeltund kann für Zusagen vor und nach dem 01.01.2005 in Anspruch genommen werden:

sie ist nicht anwendbar:

bei Anwendung des § 40b Abs.2 Satz 3 und 4 EStG (Altregelung) bei Verzicht auf die Förderung nach § 3.63 EStG (und Weiteranwendung des

§ 40b EStG für Direktversicherungsverträge, die vor dem 31.12.2004 abge-schlossen wurden)

die pauschalierte Vervielfältigungsregelung ist in § 40b Abs.2 Satz 3 und 4 EStG (Altregelung) geregelt

sie kann in Anspruch genommen werden:

für Altzusagen, die nach § 40b EStG pauschaliert werden für Altzusagen, die nach § 3.63 EStG steuerlich gefördert werden (für Beiträge, die

durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses die 4%-BBG-Grenze überschreiten)

Begünstigte Aufwendungen, die der Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung des Dienst-verhältnissess nach dem 31.12.2004 leistet, können entweder steuerfrei belassen oder pauschaliert werden

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Vervielfältigung

Page 97: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG104

Regelung bis zum 31.12.2004 (bleibt im Rahmen der sog. Günstigerprüfung erhalten)

Private Altersvorsorge max. 5.069 EUR(Grundhöchstbetrag 1.334 EUR,

Vorwegabzug 3.068 EUR, hälftiger Grundhöchstbetrag 667 EUR)

Private Altersvorsorge max. 5.069 EUR(Grundhöchstbetrag 1.334 EUR,

Vorwegabzug 3.068 EUR, hälftiger Grundhöchstbetrag 667 EUR)

Direktversicherung (40b) max. 1.752 EUR Direktversicherung (40b) max. 1.752 EUR

Pensionskasse (3.63) max. 4% BBG WestPensionskasse (3.63) max. 4% BBG West

Pensionszusage bzw. U-KassePensionszusage bzw. U-Kasse

Regelung ab 01.01.2005 (Inanspruch-nahme der Förderung nach § 3.63 EStG führt zur Kürzung der Sonderausgaben

Private Altersvorsorge max. 13.500 EUR

Sonderausgaben max.12.000 EUR (in 2005)Sonderausgaben (andere) max. 1.500 EUR

Private Altersvorsorge max. 13.500 EUR

Sonderausgaben max.12.000 EUR (in 2005)Sonderausgaben (andere) max. 1.500 EUR

Direktversicherung / Pensionskasse(max. 4% BBG West

+ 1.800 EUR p.a.)

Direktversicherung / Pensionskasse(max. 4% BBG West

+ 1.800 EUR p.a.)

Pensionszusage bzw. U-KassePensionszusage bzw. U-Kasse

Führt zur Kürzung

derSonder-

ausgaben

31.12.2004

Altzusagen: Günstigerprüfung bis 2019

Neuzusage: Kürzung der Sonderausgaben um fiktiven GRV-Beitrag (max. Beitrag von BBG)

Neuzusage: Kürzung der Sonderausgaben um fiktiven GRV-Beitrag (max. Beitrag von BBG)

2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Page 98: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG105

A G 3 E G M 5

*= gilt nicht für Zulagen-Rente, Selbständige BV, Risikoversicherung und Pensionskasse

1. Stelle: Gesellschaftskennzeichen A = AXA D = D.Ä.V

3. Stelle: Todesfalltypen Typ 1, Typ 2, Typ 3, Typ 4, Typ5

5. Stelle: Konditionen G = Gruppenkonditionen

7. Stelle: Tarifgeneration 5 = 2005

2. Stelle: Tarifart G = garantierter Tarif F = fondsgebundener Tarif P = fondsgebunden und Partner GS = sofortbeginnend

4. Stelle: Beitragszahlung E = Einmalbeitrag U = Umtausch

6. Stelle: Geschlecht M = Mann F = Frau

PRODUKTETarifsystematik*

Page 99: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG108

PRODUKTEAnpassungsmöglichkeit bei medizinischem „Durchbruch“

Einführung einer Treuhänderklausel in der konventionellen RV.

Stark eingeschränkte Veränderungsmöglichkeit bei der Treuhänderklausel:

bei konventioneller RV: Auslösender Faktor kann nur medizinischer Fort-schritt sein, der zu einer deutlichen Steigerung der Lebenserwartung führt

bei FRV: bei Einführung einer neuen Sterbetafel oder bei Änderung des Garantiezinses (Garantiezins beeinflußt spätere Rentenzahlung)

ANPASSUNG

bAV bleibt unverändert ! (nur Rentenfaktoren bei fondsgeb. Rente)

TREUHÄNDERKLAUSEL

Was passiert,

wenn Krebs

heilbar wird?

Page 100: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG109

VSG/ BVMW entfällt

Rabattvereine für neue TG zu neuen Konditionen : IPV HPV BPV (ab vorauss. 04/2005)

Bewertungsstufen: 100%, 75%, 50%, 25%, 0%für Einzel- und Gruppen/Firmengeschäft

PRODUKTERabatte für neue TG 2005

RABATTE

Grundsätzlich keine Rabattierung bei K7und AT3 möglich.

Neues Rabattkonzept bei der Pensionskasse mit den neuen Tarifen per 04/2005

Über das komplette Rabattkonzept ab 2005 wird perRundschreiben informiert!!!

BEWERTUNG

AUSNAHMEN

Page 101: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG112

Neuer Standardantrag für 1. und 3. Schicht

Übertragung des Antragsprozesses Pensionskasse

(inkl. Kollektivgeschäft) auf die Direktversicherung

Neue Anträge für die Direktversicherung

Neue Anträge für Rückdeckungsversicherungen

PRODUKTENeue Antragsformulare

ANTRÄGE

Alle alten

Anträge

vernichten!

Page 102: Vorsorgeberatung in 2005 LMV Büro Hamburg 15/16.02.2005.

AXA Service AG113

FINANZEN 08/2004:

“Fitness-Test für Fondspolicen: nur wenige Anbieter überzeugen”

AXA: “beste Dachfondspalette im Test” und bei Einzelfonds-Auswahl: “kleine, feine Palette ohne Aussetzer” und Rang 4 von 16 bei Ablaufleistung und Kosten.

DER FONDS 06/2004:

Bestnoten für Ablaufleistung und Flexibilität: Abaufleistung Rang 1 unter den 9 “flexibelsten” Anbietern aus 50 Testkandidaten.

BERUFS-UNFÄHIGKEIT

FONDSPOLICE

AXAAusgezeichnet - Produkt-Highlights

FINANZtest 08/2004:

Qualitätsurteil “SEHR GUT” mit dem drittbesten Wert unter 73 Gesellschaften mit insgesamt 92 getesteten Angeboten.

PRODUKTEZiel: Weiterhin sehr gute Marktpositionierung