Vortrag SAS

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 FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 1 Sicherheitsaudit von Straßen Vortrag im Rahmen des Masterstudiums Bauingenieurwes en, Modul Stadtverk ehrsplanung

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Vortrag Sicherheitsaudit an Straßen

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Sicherheitsaudit von StraenVortrag im Rahmen des Masterstudiums Bauingenieurwesen, Modul Stadtverkehrsplanung

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Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174

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Sicherheitsaudit von Straen

Inhalte:Definitionen Anlass und Ziele Typische Sicherheitsdefizite Zeitliche Entwicklung Ausbildung zu AuditorInnen Umfang der zu auditierenden Manahmen Ablauf eines Sicherheitsaudits Inhalte der Auditphasen mit Beispielen Konfliktpotentiale eines Sicherheitsaudits Haftung der AuditorInnen

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Definitionen:Das Sicherheitsaudit ist - eine unabhngige, eingehende, systematische und technische Prfung der Entwurfsmerkmale eines Infrastrukturprojekts unter dem Sicherheitsaspekt in verschiedenen Phasen der Planung bis zur ersten Betriebsphase(Richtlinie 2008/96/EG, Art. 2 (4))

- ein formalisiertes Verfahren zur Beurteilung der Sicherheitsbelange eines Straenentwurfs in allen Arbeitsschritten vom Entwurf ber den Bau bis zur fertigen Strae. (Auditpartnerschaft der Hochschullehrer)

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Erluterungen zur vorstehenden Folie Definitionenunabhngig: Die Auditierenden drfen im Vorfeld der Prfung nicht in das zu auditierenden Projekt involviert gewesen sein, sie mssen also unbefangen sein. Bei der berprfung der Manahme wird stur durch die Sicherheitsbrille auf Planung / bauliche Umsetzung gesehen. Wurde in einem Abwgungsprozess von Regelwerken abgewichen, sodass dies nachteilige Wirkungen auf die Sicherheit hat, sind diese Defizite im Auditbericht zu benennen. systematisch: Die Prfung erfolgt anhand von bzw. untersttzt durch Checklisten, die in der E SAS fr jede Straenkategorie und jede Auditphase enthalten sind. Insbesondere bei der Auditierung von Innerortsstraen sollte jede Verkehrsart fr sich auf eine sichere Planung / bauliche Umsetzung durch den vollstndigen Abschnitt berprft werden. technisch: Die Prfung erfolgt auf den Stand der Technik. Dieser wird durch Regelwerke (z.B. RASt 2006, RAA 2008, FGSV-Verlag) festgelegt. Aufgrund der teilweise langen Zeitrume bis zur Fertigstellung bzw. Verffentlichung und Einfhrung einer neuen Richtlinie kann der Inhalt von noch gltigen Regelwerken jedoch nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. In solchen Fllen knnen z.B. Verffentlichungen in Fachzeitschriften (z.B. Straenverkehrstechnik, Kirschbaumverlag) den Stand der Technik definieren.

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Anlass zur Einfhrung und Ziele des SAS:Anlass: Es werden immer wieder Straenbaumanahmen geplant und realisiert, bei denen die Mglichkeiten verkehrssicherer Gestaltung nach dem Stand der Technik nicht ausgeschpft werden. Ziel: Straen beim Neu-, Um- oder Ausbau so sicher wie mglich zu gestalten um damit die Unfallgefahren so gering wie mglich zu halten. Problem: Im Abwgungsprozess muss oft zwischen der Verkehrssicherheit und anderen Belangen abgewogen werden.FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 5

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Typische Sicherheitsdefizite:Unterschreitung von Mindestwerten Kombination von Mindestabmessungen Probleme mit Sichtweiten Knotenpunkte Fugnger- und Radfahrerfhrung mangelhafte Entwsserung mangelhafte Geschwindigkeitsdmpfung passive Schutzeinrichtungen fehlende Leistungsfhigkeit Bepflanzung Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 6

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zeitliche Entwicklung- 1999 Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums, dass die FGSV sich dem Thema Sicherheitsaudit annimmt; Einrichtung einer FGSV-ad-hoc-Gruppe - 2002 Herausgabe der Empfehlungen fr das Sicherheitsaudit von Straen E SAS durch die FGSV, eingefhrt durch ARS Straenbau 18/2002 (BMV) und Erlass des Landesverkehrsministeriums NRW - 2008 (Umsetzung in Deutschland Ende 2010) Sicherheitsrichtlinie der EU, dass fr alle Infrastrukturprojekte des TEN ein Straenverkehrssicherheitsaudit durchgefhrt wirdFH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 7

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Aktuellster Bezug:Verkehrssicherheitsprogramm 2011 des Bundesverkehrsministeriums Bestehend aus den drei Aktionsfeldern -Mensch -Infrastruktur und -Fahrzeugtechnik Hier gehrt zum Aktionsfeld Infrastruktur das Straenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagement, in dem das Sicherheitsaudit als ein bereits bestehendes Instrument an erster Stelle genannt wird.FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 8

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Ausbildung zu SicherheitsauditorInnenVoraussetzung: Bauingenieurstudium mit Erfahrung Merkblatt fr die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straen (MAZS 2009 der FGSV, konform zur EU-Sicherheitsrichtlinie 2008/96) Anerkennung der Ausbildungsbetriebe durch die BASt Externe AuditorInnen (Ingenieurbros) - durch Hochschulen: z.B. Uni Weimar, Uni Wuppertal - durch Ingenieurbros: z.B. BSV Aachen Mehrtgige Prsenzveranstaltungen und mehrere Hausarbeiten Regelmige Rezertifizierung erforderlichsiehe auch: Auditpartnerschaft der Hochschullehrer, www.adh-sas.de FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 9

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Ausbildung zu SicherheitsauditorInnenInterne AuditorInnen am Beispiel Straen.NRW - Auswahl erfahrener MitarbeiterInnen aus den Abteilungen Planung und Betrieb und Verkehr (vorrangig Unfallsachbearbeitung); Es darf nur im Team aus Planer und Betriebler auditiert werden - Interne Einfhrungsschulung (9- bzw. 5-tgig zzgl. Hausarbeit) Rezertifizierung alle drei Jahre erforderlich, dafr: - Zwei Fachfortbildungen - Drei Audits Das Zertifikat ist nur Straen.NRW-intern gltig!FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 10

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Umfang der AuditmanahmenGrundstzlich mssen in NRW alle Straenneu-, -um- und -ausbaumanahmen (von der Querungshilfe bis zum Autobahnkreuz) in der Zustndigkeit von Straen.NRW auditiert werden: - Bundesstraen (Autobahnen, Landstraen und Ortsdurchfahrten) in der Straenbaulast des Bundes) - Landesstraen (Autobahnen, Landstraen und Ortsdurchfahrten) in der Straenbaulast des Landes NRW) Diese Auditpflicht gibt es fr Kommunen (Landkreise, Stdte, Gemeinden) fr Straen in ihrer Baulasttrgerschaft nicht, nur eine Empfehlung des Deutschen Stdtetages.FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 11

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Zeitpunkte der AuditierungAuditiert wird in 4 Phasen jeweils am Ende einer Planungsphase bzw. der Bauzeit: Phase Phase Phase Phase 1: 2: 3: 4: Vorplanung Vorentwurf Ausfhrungsentwurf vor Verkehrsfreigabe

Zustzliche knnen Zwischenaudits innerhalb einer Phase sinnvoll sein, um Sicherheitsdefizite frhzeitig zu beseitigen. Das Audit mit Stellungnahme wird Bestandteil der EntwurfsunterlagenFH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 12

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Auditablauf1. Beauftragung des Auditors durch Planer; der Auditor darf zuvor nicht in den Planungsprozess eingebunden gewesen sein (Unabhngigkeit) 2. Auditierung mit Hilfe der Checklisten nach E SAS 3. Auditbericht; Auflistung jedes Defizits, Verweis auf Richtlinienversto, evtl. Hinweis auf Beseitigung, in Phase 4 auch Fotos 4. Aktenkundige Stellungnahme des Planenden (Beseitigung eines Defizits oder Beibehaltung mit Begrndung) 5. Rcklauf der Stellungnahme an Auditor

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Inhalte Phase 1 - VorplanungAuditiert werden Planunterlagen, Erluterungsbericht und Verkehrsuntersuchung Wichtige Punkte: - Netzzusammenhang - Entwurfsklasse und -geschwindigkeit - bergangsbereich an angrenzende Strecke - Linienfhrung in Lage und Hhe - Regelquerschnitt - Anzahl und Art der Knotenpunkte - Unfallsituation

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Beispiel Phase 1 - VorplanungWahl eines falschen Regelquerschnitts in einer Ortsdurchfahrt der Kategorie HS IV, rtliche Einfahrtstrae, Bus-, Rad-, Fugngerverkehr

Geplante Situation

Sichere Lsung

Defizite:Radwege beidseitig zu schmal (erf. 2,00 m (1,60 m)) Schneller Radverkehr kommt in Konflikt mit Kfz Zufahrten Gehwege beidseitig zu schmal (erf. 2,50 m incl. Trennstreifen)

Typische Entwurfssituation der RASt 2006: Schutzstreifen fr Radverkehr und Freigabe des Gehwegs fr Radfahrer15

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Beispiel Phase 1 - VorplanungCheckliste, Auszug aus E SAS, Hauptverkehrsstraen 1. Vorplanung Auszug aus AuditberichtAllgemeines Fr das Sicherheitsaudit lag kein Erluterungsbericht vor. Daher mussten durch die Auditoren einige wesentliche Planungsgrundlagen zusammengetragen und bestimmt werden. - Straenkategorie: Der Gemeindeteil (G) A-Stadt-B-Teil wird ber die L 4711 mit dem Mittelzentrum (MZ) A-Stadt verbunden. Daraus ergibt sich nach RIN 2008, Bild 5 die Verbindungsstufe IV. Die L 223 ist eine angebaute Hauptverkehrsstrae, demnach liegt hier die Straenkategorie HS IV (Ortsdurchfahrt, innergemeindliche Hauptverkehrsstrae) vor. - Typische Entwurfssituation: Da es sich um eine Stadtstrae handelt, ist die RASt 2006 anzuwenden. Nach Kap. 2.4 der RASt liegt als typische Entwurfssituation die rtliche Einfahrtsstrae vor. - Entwurfsprgende Nutzungsansprche: Fugngerlngsverkehr, Radverkehr (nach SVZ 2005 115 bis 150 Radfahrende/Tag), Linienbusverkehr (Linien 52 im 30Minuten-Takt zzgl. Verdichtungen; EW4 im 60-Minuten-Takt mit Verdichtungen), Kfz/h 800-1800 (nach SVZ 2005: DTVa 10.000 bis 12.150, DTVSV 440 bis 630) Nach den vorgenannten Planungsgrundlagen und unter Bercksichtigung der vorhandenen Straenraumbreiten ist die Anwendung der typischen Entwurfssituation rtliche Einfahrtsstrae nach RASt 2006 magebend. Diese sieht die Fhrung des Radverkehrs auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn vor. Auf den Erlass des Bundesverkehrsministeriums vom 17.10.2008 (Grundstze fr Bau und Finanzierung von Radwegen an Straen im Zuge von Bundesstraen in der Baulast des Bundes, vollstndig enthalten im Planungsleitfaden Straenentwurf in Kap. 8.1.1 und fr Landesstraen bernommen in Kap. 8.1.2) wird verwiesen, insbesondere auf den letzten Absatz unter Technische Ausfhrung. Baulich angelegte Radwege brauchen bei geringen Radverkehrsstrken eine Mindestbreite von 1,60 m, sonst 2,00 m als Regelbreite (ERA 2010, Bild 11 und Kap. 3.4; dabei ist zu bercksichtigen, dass der Breitenbedarf des Radverkehrs auf dieser Strae wegen des durchgngig vorhandenen Geflles bzw. der Steigung in beiden Richtungen erhht ist, siehe Kap. 18 und Bild 18 der ERA 2010). Die geplante Radwegbreite betrgt nur 1,20 m und lsst damit kein sicheres berholen von Radfahrenden zu. Dies bedeutet fr den berholvorgang die Mitbenutzung des Gehwegs und somit eine Gefhrdung des Fugngerverkehrs. Die Mindestgehwegbreite soll 1,80 m zzgl. Sicherheitsrume betragen, um eine Begegnungsmglichkeit von zwei (evtl. mobilittsbehinderten) Fugngern (auch unter Beachtung der Benutzungspflicht bzw. -mglichkeit des Gehwegs durch radfahrende Kinder bis zum abgeschlossenen 8. bzw. 10. Lebensjahr) sicher zu stellen. Die Regelgehwegbreite der vorliegenden Planung liegt bei nur 1,50 m, sodass im Fugngerbegegnungsfall der Radweg mitbenutzt werden muss. Weiterhin wird die Nutzung des zu schmal geplanten Radweges in Verbindung mit dem zu schmal geplanten Gehweg durch Beleuchtungsmasten und Beschilderungspfosten erschwert, die in den Unterlagen nicht dargestellt sind. Aufgrund der zahlreichen Unterschreitungen von sicherheitsrelevanten Mindestabmessungen sowie der mehrfach ungeeigneten Wahl der Haltestellenformen (Busbucht) wird dringend empfohlen, die Gesamtmanahme nach den RASt 2006 mit der typischen Entwurfssituation rtliche Einfahrtstrae umzuplanen, um die Mglichkeiten der verkehrssicheren Gestaltung nach dem Stand der Technik auszuschpfen.

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Inhalte Phase 2 - VorentwurfAuditiert werden Planunterlagen, Erluterungsbericht, Verkehrsuntersuchung, Leistungsfhigkeiten Wichtige Punkte: - Ergebnisse der vorausgegangenen Auditphase - Begreifbarkeit, Leistungsfhigkeit und Befahrbarkeit der Straenverkehrsanlagen - Anlagen fr den PNV - Fugnger- und Radfahrerfhrung - Sichtverhltnisse - Querneigung - Entwsserung - Vermeidung fester Hindernisse - Betriebsdienst mglichFH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 17

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Beispiel Phase 2 - VorentwurfLandstraeCheckliste, Auszge aus E SAS, Landstraen, 2. Vorentwurf

Auszug aus Auditbericht: Bauwerk 2: Die Breite zwischen den Borden ist mit 7,50 m geplant. Hier sind nach RAS-Q Bild 9 8,00 m erforderlich. Die Darstellung der Schutzeinrichtungen fehlt hier und kann daher nicht geprft werden. Die Querneigung im Radius R=-340 der Hauptachse sdlich des Bauwerks 2 ist bei V85=100 km/h mit 5,5% zu gering. Der Sichtstrahl reicht in diesem Radius bei V85=100 km/h ca. 8,70 m ber den Fahrbahnrand hinaus. Die freizuhaltenden Sichtfelder sind nicht dargestellt.

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Inhalte Phase 3 Ausfhrungsentw.Auditiert werden Planunterlagen (und Erluterungsbericht) Wichtige Punkte: - Ergebnisse der vorausgegangenen Auditphase - Sichtverhltnisse - Hhenverhltnisse in Knotenpunkten - Passive Schutzeinrichtungen - Entwsserung - Markierung und Beschilderung, Beleuchtung - Barrierefreiheit - Betriebsdienst mglichFH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 19

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Inhalte Phase 4 VerkehrsfreigabeAuditiert wird durch Ortsbegehung Wichtige Punkte: - Ergebnisse der vorausgegangenen Auditphase - Sichtverhltnisse - Griffigkeit der Fahrbahnoberflche - Entwsserung - Passive Schutzeinrichtungen - Beschilderung - Barrierefreiheit - Betriebsdienst mglich

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Beispiel Phase 4 - VerkehrsfreigabeSignalgeber nicht ber zugehriger Spur Checkliste, Auszug aus E SAS, Landstrae, 4. Verkehrsfreigabe

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KonfliktpotentialAndere Belange (z.B. Umweltschutz, Eigentumsverhltnisse, Bebauung) knnen dazu fhren, dass der Belang Sicherheit im Abwgungsprozess nicht maximal bercksichtigt werden kann. Insbesondere bei einem internen Sicherheitsaudit (PlanerIn bzw. BauleiterIn und SicherheitsauditorInnen sind Kollegen) gibt es immer wieder persnliche Konflikte, da von den Auditoren Defizite an der Arbeit der Kollegen offen gelegt werden, die Mehrarbeit (fr die Planung) oder Nachtrge (fr den Bau) nach sich ziehen knnen.FH Aachen, WS 2011/2012 Dipl.-Ing. Wulf von Katte, Matr.-Nr.67174 22

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HaftungExterne Auditoren (private Dritte): Nach vertraglicher Regelung zwischen Auftraggeber und AuditorIn, maximal bis zur Hhe der vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung (Verwaltungs-) Interne AuditorInnen: nur bei Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit

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Vielen Dank fr die Aufmerksamkeit!

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QuellennachweisRichtlinie 2008/96/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 ber ein Sicherheitsmanagement fr die Straenverkehrs-infrastruktur, Amtsblatt der Europischen Union Verkehrssicherheitsprogramm 2011 des Bundesministeriums fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Empfehlungen fr das Sicherheitsaudit an Straen (E SAS), Ausgabe 2002, Forschungsgesellschaft fr Straen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straenentwurf Leitfaden Sicherheitsaudit, Stand Mrz 2010, Landesbetrieb Straenbau NordrheinWestfalen Auditpartnerschaft der Hochschullehrer, www.adh-sas.de Sicherheitsaudit fr Straen 10 Fragen und Antworten, Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. Richtlinie fr die Anlage von Stadtstraen (RASt 2006) Forschungsgesellschaft fr Straen- und Verkehrswesen Beispiele aus Sicherheitsaudits des Landesbetriebes Straenbau Nordrhein-Westfalen

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