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GESUNDHEITSPOLITIK S. 03 – Betriebliches Gesundheitsmanagement – neue Honorarpotenziale für Niedergelassene REGIONAL S. 09 – Westfalen-Lippe: Strukturfonds erhöht Ge- staltungsspielraum bei der Niederlassungsförderung FINANZIERUNG S. 14 – Investitionen: Machen Sie die Praxis fit für den Ruhestand FINANZEN S. 18 – Zeitgemäße Vermögensanlage: die PrivatFonds „Stets bestens informiert!“ Mit dem Kompetenzteam Ihrer Volksbank Bielefeld-Gütersloh: VR-Med Info SERVICEMAGAZIN FÜR ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND APOTHEKER AUSGABE 01 – OKTOBER 2015

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GESUNDHEITSpolITIk

S. 03 – Betriebliches Gesundheitsmanagement – neue Honorarpotenziale für Niedergelassene

REGIoNAl

S. 09 – Westfalen-Lippe: Strukturfonds erhöht Ge-staltungsspielraum bei der Niederlassungsförderung

FINANzIERUNG

S. 14 – Investitionen: Machen Sie die Praxis fit für den Ruhestand

FINANzEN

S. 18 – Zeitgemäße Vermögensanlage: die PrivatFonds

„ Stets bestens informiert!“ Mit dem Kompetenzteam Ihrer Volksbank Bielefeld-Gütersloh:

VR-Med InfoSERvIcEmAGAzIN FüR ÄRzTE, zAHNÄRzTE UND ApoTHEkER AuSGABe 01 – OKTOBER 2015

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mit unserem neuen Servicemagazin VR-Med Info möchten

wir Sie als Heilberufler gezielt mit aktuellen Branchen-

informationen unterstützen. Künftig bietet Ihnen die

Volksbank Bielefeld-Gütersloh mit diesem Magazin zwei-

mal jährlich Informationen zu den neuesten Themen des

Heilberufe-Marktes. Das Gesundheitssystem ist in Bewe-

gung! Sei es die wachsende Zahl an Hausarztverträgen,

die zunehmende Differenzierung bei den Apotheken, die

steigende Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsma-

nagements oder die immer wichtigere Rolle regionaler

Versorgungslösungen – alle Themen sind ein Beleg dafür,

dass sich unser Gesundheitssystem in einem kontinuierli-

chen Umbauprozess befindet, dem sich kein Heilberufler

entziehen kann.

Selbst langjährig etablierte Praxisinhaber sind spätes-

tens bei der Praxisabgabe von dem Veränderungsprozess

des Gesundheitssystems betroffen. Wie unser Beitrag zur

Praxisabgabe zeigt, gestaltet sich die ohnehin bereits oft

problematische Suche nach einem Praxisnachfolger infolge

der Regelungen des jüngst in Kraft getretenen GKV-Ver-

sorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) immer komplexer.

So sind die Zulassungsausschüsse angehalten, Nachbeset-

zungsanträge ab einem Versorgungsgrad von 140 % abzu-

lehnen. Hierbei handelt es sich um eine „Soll-Regelung“,

die ein gewisses Ermessen einräumt. Für Vertragsärzte in

einem entsprechend überversorgten Planungsbereich be-

steht dennoch mehr denn je die Notwendigkeit einer stra-

tegischen Ausrichtung der Praxis und eines rechtzeitigen

Planungsvorlaufs vor dem Ausstieg. Unser Beitrag „Inves-

titionen: Praxis fit machen für den Ruhestand“ auf S. 14

zeigt an einem Beispiel aus der Region, dass es sich in die-

sem Zusammenhang durchaus lohnt, die Praxisausstattung

einschließlich der technischen Geräte auf einem aktuellen

Stand zu halten.

Unabhängig davon, ob Sie selbst vor der Praxisabgabe

stehen oder noch lange Jahre Verantwortung für eine

etablierte Praxis oder Apotheke übernehmen oder Ihre

Perspektive als Angestell-

ter im Gesundheitswesen

sehen – unsere Freiberufler-

betreuer stehen Ihnen mit

ihrer langjährigen Erfah-

rung und spezialisierten

Beratungstools zur Seite.

Positionieren Sie mit un-

serer Unterstützung Ihre

Praxis oder Apotheke in einem zunehmend komplexen

Umfeld. Lernen Sie unser Kompetenzteam Freie Berufe ab

Seite 8 kennen!

Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh bietet eine ganzheitli-

che Beratung für Ihre beruflichen wie auch privaten Anlie-

gen – sei es die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes

für den Erwerb einer Immobilie oder der Praxisausstat-

tung, die Risikoabsicherung innerhalb Ihrer geschäftlichen

Tätigkeit, Vorsorgekonzepte für Ihre Familie, die Planung

Ihres Ruhestands oder eine Anlageberatung. Gemeinsam

mit Ihnen entwickelt Ihr persönlicher Betreuer maßge-

schneiderte Konzepte, die Ihren Vorstellungen und Ihrer

individuellen beruflichen wie privaten Situation entspre-

chen. Profitieren Sie von unserer Beratung vor Ort mit kur-

zen Entscheidungswegen und festen Ansprechpartnern.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr

Ralf Reckmeyer,

Leiter Firmenkundenbetreuung

PS: Der Beginn eines neuen Projekts ist immer ein beson-

deres Ereignis, so auch das neue Magazin VR-Med Info.

Wenn Sie Anregungen oder Wünsche haben, freuen wir

uns von Ihnen zu lesen. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail

an: [email protected]

voRWoRT

Liebe Leserinnen und Leser,

Impressum

HerausgeberVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG, Friedrich-Ebert-Str. 73-75, 33330 GüterslohAnsprechpartner: Nina Aurin

Redaktion, Konzeption & GestaltungREBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG, Mommsenstr. 46, 10629 Berlin

Bilder und GrafikenVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG, REBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG S. 3: Fotolia – drubig-photo, S. 5: Fotolia – thodonal, S. 7 + 10: Fotolia – Alexander Raths, S. 12: Fotolia – Photographee.eu, S. 16: Fotolia – Kadmy

Die Sonderthemen wurden mit freundlicher Unterstützung der genannten Unternehmen verwirklicht.

Diese Publikation beruht auf allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Alle Mei-nungsaussagen geben die aktuelle und unverbindliche Einschätzung der jeweiligen Verfasser zum Redaktionsschluss wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Volksbank Biele-feld-Gütersloh eG dar. Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG übernimmt keine Haftung für die Ver-wendung der Publikationen oder deren Inhalt.

Copyright Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG, Friedrich-Ebert-Str. 73-75, 33330 Gütersloh. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe „VR-Med Info“ gebeten.

Ralf Reckmeyer Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 3

Die erkenntnis, dass gesunde Mitarbeiter produktiver sind, wird immer wichtiger. Gründe hierfür liegen vor allem in dem stei-genden Altersdurchschnitt der Belegschaften sowie dem Fach-kräftemangel. So wird sich die Anzahl der erwerbsfähigen in Zukunft deutlich verringern. Während 2011 noch knapp 50 Mio. Menschen erwerbsfähig waren, wird diese Zahl im Jahr 2060 auf nur noch etwa 33 Mio. schrumpfen. Für die Betriebe wird es da-her immer schwerer, junge Beschäftigte und Fachkräfte zu rekru-tieren. Gleichzeitig nimmt der Altersdurchschnitt der Menschen im erwerbsfähigen Alter zu. Dieser wird bereits im Jahr 2015 bei etwa 55 Jahren liegen. Hierbei ist bekannt, dass mit dem Alter zum einen die Wahrscheinlichkeit zunimmt, Krankheiten zu erlei-den, und dass zum anderen die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage hauptsächlich aufgrund psychischer erkrankungen ansteigt.

Angesichts dieser entwicklung sind die unternehmen künftig verstärkt auf den Aufbau strukturierter Gesundheitsförderpro-

Immer mehr Unternehmen setzen auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Grund ist unter anderem die demografische Entwicklung, die dafür sorgt, dass der Anteil der älteren Beschäftigten bei rückläufigen Beschäftigten-zahlen immer weiter zunimmt.

BETRiEBlichEs GEsundhEiTsmanaGEmEnT – nEuE hOnORaRpOTEnzialE füR niEdERGElassEnE

GESUNDHEITSpolITIk

gramme sowie präventiver Maßnahmen angewiesen, um die Produktivität ihrer Mitarbeiter und damit ihre Wettbewerbsfä-higkeit zu erhalten. In diesem Zusammenhang nimmt das Be-triebliche Gesundheitsmanagement (BGM) eine immer bedeu-tendere Stellung ein. Dies belegt unter anderem eine Studie des Kölner Marktforschungsinstituts YouGov, die im Auftrag der B. A. D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Bonn durchgeführt wurde. Nahezu zwei Drittel (63 %) der 1.506 bundesweit befragten unternehmen sind davon überzeugt, dass das BGM künftig an Bedeutung gewinnen wird (siehe Abb.). Ferner sind mehr als die Hälfte (57 %) der unternehmens- und Personalverantwortlichen aus verschiedenen Branchen der Ansicht, dass die psychosoziale Beratung im Betrieb zu Themen wie beispielsweise Burn-out, mobbing, Konflikte oder stress von sehr hoher Relevanz für die mitarbeiter, aber auch die führungs-kräfte ist.

Dieses Bewusstsein ist vor allem im mittleren Management besonders ausgeprägt. führungskräfte dieser Ebene befinden sich oft in einem Konflikt zwischen dem Top-management und den Mitarbeitern. Die ergonomische und dem Alter ent-sprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist ebenso für knapp die Hälfte der Befragten bedeutsam. Angebote im Bereich des BGM dienen nicht nur der Vermeidung von Krankheiten und der erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Sie stellen auch ein immer wichtigeres Instrument im Wettbewerb um qualifizierte mitarbeiter dar. dies ist insbesondere aufgrund des fachkräftemangels von erheblicher Relevanz. die unter-nehmensangebote reichen mittlerweile von Fitnessräumen,

Quellen: B. a. d. Gmbh Grafik: REBmann REsEaRch

Trends in der betrieblichen prävention

50 % 50 % 70 %40 %30 %20 %10 %0 %

25 %

18 %

27 %

28 %

35 %

35 %

48 %

57 %

63 %Betriebliches Gesundheitsmanagement

Psychosoziale Beratung und Prävention

Ergonomische / altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Check-up für Mitarbeiter

(Online-)Schulungen und Unterweisungen

Informationen / Aufklärung zur Gesundheitsförderung

Integrierte Managementsysteme

Arbeitgeberattraktivität / Employer Branding

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Kantinen mit Diätküchen, Betriebssportgruppen und betriebsinternen Schulungen zur Stresspräven-tion und Rückengesundheit bis hin zu regelmäßigen Gesundheits-check-ups. auch der Gesetzgeber hat bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 (eStG § 3, 34) Anreize zum BGM gesetzt. unternehmen haben seitdem das Recht, gesundheitsfördernde maßnah-men bis zu 500 € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und abgabefrei anzubieten. Hierbei kann es sich um Sach-leistungen oder Barzahlungen nach §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V handeln, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt (z. B. Rückenschule, Raucherentwöhnungs-, Ernäh-rungs- und Antistresskurse etc.).

Das jüngst verabschiedete Präventionsgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird, zielt unter anderem auf einen beschleunigten Ausbau des BGM ab (vgl. Infobox). Da jedoch in ermangelung entspre-chender Strukturen noch viele offene Fragen hin-sichtlich geeigneter Konzepte und deren umsetzung in der Praxis bestehen, lässt sich noch nicht abschät-zen, wie effektiv die vorgesehenen Maßnahmen tat-sächlich sein werden.

Trotz der zunehmenden Bedeutung des BGM erfolgt noch keine konsequente umsetzung. ein Drittel der von YouGov befragten unternehmen bieten keine Leistungen in diesem Bereich an. Lediglich 20 % der Befragten setzen Instrumente zur Implementierung eines ganzheitlichen BGM-Prozesses (z. B. Fehlzeiten-strukturanalysen, Strategie-Workshops) ein. Da viele kleine und mittlere unternehmen keinen eigenen

Betriebsarzt beschäftigen und diese Fachgruppe mittlerweile aufgrund der überalterung der Ärzte selbst von Nachwuchssorgen betroffen ist (knapp die Hälfte dieser Fachmediziner ist bereits über 60 Jahre alt), ergeben sich für niedergelassene Ärzte diesbezüglich interessante Kooperationsmöglich-keiten. Diese stoßen in der Praxis jedoch noch auf hindernisse wie unklare Rahmenbedingungen, unter anderem bei der Zusammenarbeit der unternehmen mit den Krankenkassen. Kritiker fordern deshalb eine aufhebung der restriktiven finanziellen Grenzen für die gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung der Prävention, eine „entbürokratisierung“ der Steuer-freibetragsregelung sowie die Gleichstellung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten.

Doch auch außerhalb der restriktiven Finanzierung über die Kassen kann das Betätigungsfeld für Nie-dergelassene interessant sein. Die Abrechnung er-folgt in diesem Fall direkt mit den unternehmen. Die oben stehende Tabelle zeigt eine übersicht mögli-cher Präventionsangebote, die von Niedergelasse-nen in Betrieben angeboten werden können. Bereits seit Langem wird zudem von experten gefordert, die Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärz-ten und dem BGM von unternehmen zu verbessern. Die Bertelsmann-Stiftung mit ihrem Projekt „ÄrBeK – Ärzte und Betrieb als Kooperationspartner“ zeigt in diesem Kontext Möglichkeiten einer Zusammen-arbeit mit Haus- und Betriebsärzten auf. Für die Niedergelassenen sind darüber hinaus auch Koope-rationen mit anderen Akteuren vor Ort von Vorteil (z. B. ernährungswissenschaftlern, Psychologen, Phy-siotherapeuten, Reha-Kliniken), die die angebote für die unternehmen abrunden können.

check-ups Berufsanamnese überprüfung des impfstatus untersuchungen des Seh- und Hörvermögens, der Lungen- und Herz-Kreislauf-Funktion Blut- und urinuntersuchungen Hautvorsorge und Gefäßdiagnostik

Regelmäßige vorträge über Themen wie Impfschutz (z. B. Grippe oder FSMe) ernährung und Lebensführung

kursangebote Kurse zur Reduktion von stressfaktoren Betriebliche angebote wie Rückenschulen, Pausengymnastik oder Sportangebote

medizinische präventionsangebote

Quelle: www.aerztezeitung.de

aufstockung der finanziellen mittel für die Betriebliche Gesundheitsförderung

Stärkere einbeziehung von Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren unternehmen Verknüpfung der Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz Regionale kassenübergreifende Koordinie-rungsstellen zur Beratung und unterstüt-zung der unternehmen beim BGM Förderung qualitätsgesicherter und wirk-samer Präventionsmaßnahmen (Festlegung einheitlicher Verfahren zur Qualitätssiche-rung, zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote, Veröffentlichung im Internet)

Bonussysteme für Arbeitgeber und Versi-cherte für die Teilnahme an der Betrieblichen Gesundheitsförderung

maßnahmen des präventionsgesetzes zur Stärkung des BGm

Das präventions-gesetz soll das BGm stärken.

Noch fehlen in der praxis

jedoch geeignete Strukturen.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 5

Bis zum vergangenen Regierungswechsel stand hinter der Zukunft der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) noch ein großes Fragezeichen. Nachdem jedoch der Koalitionsvertrag explizit eine Förderung dieses Versorgungsmodells vorgesehen hatte, wurde bereits vor rund einem Jahr mit dem 14. SGB-Änderungsgesetz eine Umgestaltung des § 73b SGB V beschlossen, welche mit der Streichung der Refinanzierungsklausel und des sofortigen Wirtschaftlichkeitsnach-weises die bis dato größten Hindernisse für die HzV aus dem Weg räumte.

hausaRzTvERTRÄGE – vOm „mauERBlümchEn“ zuR flÄchEndEcKEndEn vERsORGunG

GESUNDHEITSpolITIk

Kassenverbünden) und 580 einzelverträge. Hierbei sind insbe-sondere die großen Vollversorgungsverträge mit der AOK in Baden-Württemberg und Bayern, mit 1,7 Mio. bzw. 1,4 Mio. ein-geschriebenen Patienten (2014), hervorzuheben.

Zentraler Punkt der HzV ist, dass es sich um eine Versorgungs-alternative handelt, die – auch hinsichtlich der finanziellen ab-wicklung – völlig unabhängig vom KV-System funktioniert. Je nach Vertrag ergeben sich hierbei zum Teil deutliche Honorar-verbesserungen für die teilnehmenden Mediziner. Nach An-gaben des Deutschen Hausärzteverbands liegen die Fallwerte durchschnittlich um 30 bis 40 % über jenen der Regelversor-gung. Weitere Vorteile bestehen in dem einfachen und unbü-rokratischen Abrechnungssystem (in Form von Pauschalen, Zu-schlägen und definierten Einzelleistungen) und in der besseren Planungssicherheit beim Honorar. Im Gegenzug werden oft bestimmte Standards bei der Praxisausstattung, besondere Ser-viceleistungen für Patienten (z. B. erweiterte Sprechstundenzei-ten, garantierte Höchstwartezeiten), eine regelmäßige spezielle fortbildung sowie definierte maßnahmen zur Qualitätssiche-rung gefordert. Der positive Trend bei den Hausarztverträgen lässt sich neben den gesetzlichen erleichterungen auf weitere „erfolgsfaktoren“ zurückführen. Laut Hausärztlicher Vertrags-gemeinschaft (HÄVG) gingen durch den Abschluss zahlreicher Schiedsverfahren viele neue Verträge an den Start. Darüber hi-naus demonstriert eine zunehmende Anzahl an Hausärzten mit

mit dem fortbestand der gesetzlichen verpflichtung der Kas-sen zum Angebot der Hausarztzentrierten Versorgung und der Aufhebung der strikten ökonomischen Beschränkungen erfüllten sich hierdurch die langjährigen Forderungen der Be-fürworter der HzV. Das neue Gesetz kam für einige der älteren Hausarztverträge buchstäblich in letzter Minute, da der für sie geltende Bestandsschutz nach der Regelung des GKv-finanzie-rungsgesetzes Mitte 2014 ausgelaufen wäre.

Inzwischen verzeichnen die HzV-Verträge, die zu Beginn erheb-liche Startschwierigkeiten hatten, einen steigenden Zuspruch unter Ärzten und Patienten (vgl. Tabelle). Dem Deutschen Haus- ärzteverband zufolge hat das Gesamthonorarvolumen der Hausarztzentrierten Versorgung bereits im vergangenen Jahr die Schwelle von einer Milliarde euro überschritten. Bundesweit gibt es mittlerweile 55 sogenannte Verbundverträge (Verträge zwischen den Landesverbänden des Hausärzteverbandes und

Quelle: Deutscher Hausärzteverband

Eckpunkte der Hausarztzentrierten versorgung in Deutschland 2013 – 2014

2013 2014

Eingeschriebene Versicherte 3.300.000 3.700.000

Teilnehmende Hausärzte 16.000 16.500

Honorarvolumen in Euro 750.000.000 1.024.000.000

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der Teilnahme an der HzV ihre enttäuschung über das kollektivvertragliche System. Mit dem Abschluss kleinerer Verträge mit der AXA und der Gothaer bestehen zudem erste Schritte zur Integration der Hausarztzentrierten Versorgung in den Bereich der privaten Krankenversicherungen.

Infolge des seit Anfang des Jahres geltenden bun-desweit einheitlichen Hausarztvertrags zwischen dem Deutschen Hausärzteverband und SpektrumK werden spätestens im Herbst weitere HzV-Verträge honorarwirksam starten. Denn die rund 60 bis 70 durch den Kassendienstleister vertretenen Betriebs-krankenkassen haben nun die Möglichkeit, sich mit geringem bürokratischem Aufwand der HzV anzu-schließen. Daneben bietet auch die GWQ ServicePlus aG hzv-verträge mit bundeseinheitlichen Rege-lungen an, denen bislang rund 30 Betriebs- und In-nungskrankenkassen beigetreten sind.

Auch in Nordrhein-Westfalen kam in diesem Jahr Bewegung in die HzV. Nach fast achtjährigen pro-blematischen Verhandlungen wurden die Verträge mit der AOK Nordwest, den ersatz- und Betriebs-krankenkassen der Knappschaft und der IKK gesund plus im März 2015 geschiedst. Zwar konnte der Haus- ärzteverband hierbei nicht alle seine ursprünglichen Forderungen durchsetzen. Zufrieden zeigt er sich je-doch unter anderem angesichts der Vertragsdauer bis ende 2018, der neuen Abrechnungssystematik (Obergrenze von 65 € je eingeschriebenem Versi-cherten) sowie der neuen Zuschläge, der entkoppe-lung zwischen Auszahlung und Bereinigung und der zeitnahen Ausweisung der abschließenden Vergü-tung pro Quartal.

In Westfalen-Lippe gibt es mittlerweile Hausarzt-verträge mit der AOK Nordwest, der Techniker Krankenkasse, den dortigen Betriebskrankenkassen, den ersatzkassen, den Innungskrankenkassen, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Knappschaft. Darüber hinaus bieten auch die privaten Krankenversicherun-gen der AXA und Gothaer gemäß ihrem bundeswei-ten Kooperationsvertrag die Möglichkeit der Teil-nahme an einem Vertrag zur besonderen privaten hausärztlichen Versorgung.

Mit dem jüngst verabschiedeten GKV-Versorgungs-stärkungsgesetz (GKV-VSG) ergeben sich weitere erleichterungen für die Hausarztverträge (vgl. Info-box), weshalb mit einem fortgesetzten „HzV-Boom“ zu rechnen ist. So erwartet auch der Deutsche

Hausärzteverband, dass die Zahl der eingeschriebe-nen Patienten bis zum Jahr 2016 auf mehr als 7 Mio. steigen wird.

Für Hausärzte kann die Teilnahme an der HzV in-teressante Perspektiven bieten. Allerdings steigt die Komplexität der Abrechnung, sofern Ärzte an vielen Verträgen mit unterschiedlichen Kassen teilnehmen. Dies steht dem eigentlichen Ziel der Hausarztzentrierten Versorgung, eine einfache und unkomplizierte Abrechnung zu ermöglichen, entge-gen. Besonders schwierig wird es bei kooperativen Praxisformen. Grundsätzlich kann sich nur der einzel-ne Arzt und nicht die Praxis als Betriebsstätte in den Hausarztvertrag einschreiben. Im Falle einer Berufs-ausübungsgemeinschaft müssen daher zum Beispiel mehrere HzV-Verträge parallel verwaltet werden.

Die Hzv emanzi-piert sich zuneh-

mend gegenüber der kollektiv- vertraglichen versorgung.

entbürokratisierung des HzV-Verfahrens: Detailregelungen sind nicht mehr zwingend in den Satzungen vorzunehmen, sondern können Bestandteil der Teilnahmeerklärun-gen sein. Verzicht auf eine separate Organisation für den notdienst im Rahmen der hzv: vertrags-ärzte, die an HzV-Verträgen teilnehmen, sind weiterhin verpflichtet, sich an dem von der KV organisierten Notdienst zu beteiligen.

Möglichkeit der erweiterung des Leistungs-umfangs über die Regelversorgung hinaus (Leistungen, die nach § 11 Abs. 6 Gegen-stand einer Satzungsleistung sein können, Leistungen nach den §§ 20d, 25, 26, 37a und 37b sowie ärztliche Leistungen einschließlich neuer untersuchungs- und Behandlungsme-thoden).

Beschleunigung des Bereinigungsverfahrens, Verkürzung der Datenübermittlungsfristen von sechs auf drei Wochen, Möglichkeit – un-ter bestimmten Voraussetzungen – die Be-reinigungsbeträge pauschaliert zu ermitteln.

Erleichterungen für die Hzv durch das Gkv-vSG: Änderungen des § 73b

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 7

Mithilfe des Mitte des Jahres eingerich-teten Strukturfonds nach § 105 SGB V soll nun die Ansiedlung von Ärzten in den entsprechenden Gebieten geför-dert werden. Mit einer Million euro, die jeweils zur Hälfte von den Kassen und der KV aufgebracht werden, liegt der Fonds deutlich unter dem gesetzlich maximalen Volumen von rund 3,1 Mio. € (0,1 % der Gesamtvergütung). Aus dem Fonds wur-den bereits erste Fördermaßnahmen, un-ter anderem in lage, finanziert.

unabhängig vom Strukturfonds dreht die KV WL an weiteren Stellschrauben zur (künftigen) Sicherung der ärztlichen versorgung in der Region. neben einer umfangreichen Nachwuchskampagne wurde bereits ende 2014 die einrichtung eines speziellen Sicherstellungsfonds be-schlossen. Dieser ist – anders als der bis-herige Strukturfonds – nicht an das Pro-zedere der Beschlussfassung durch den Landesausschuss gebunden und erlaubt so eine schnelle und gezielte Förderung einzelner Projekte. Gespeist wird der Si-cherstellungsfonds mit zwei Millionen Euro aus der Rücklage für strukturmaß-nahmen. Sobald die verfügbaren Mittel unter die Grenze von einer Million euro sinken, soll der Fonds im jeweils nachfol-genden Jahr wieder bis zur Zwei-Millio-nen-Grenze aufgefüllt werden.

ein großer Vorteil des Sicherstellungs-fonds liegt in der Flexibilität: So kön-nen auch – unab-hängig vom Versor- gungsgrad – spezi-elle regionale Ver-sorgungsaspek te Berück s icht igung finden. dies war

zum Beispiel in Schmallenberg der Fall. Als eine Hausarztpraxis im Stadtteil Böde-feld nach ergebnisloser Suche nach einem Nachfolger schließen musste, sah die KV trotz des laut Bedarfsplan guten Versor-gungsgrades (98 %) aufgrund der spe-ziellen geografischen lage dringenden Handlungsbedarf.

Nach rund einem Jahr ohne Hausarzt ge-lang es, mithilfe der KV, ein Versorgungs-konzept für Bödefeld zu entwickeln. Zwei Vertragsärzte und drei angestellte Ärzte aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein wer-den in Kürze eine filialpraxis im Rotations-prinzip betreiben. unterstützung erhalten sie durch spezielle Versorgungsassisten-tinnen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Patienten aufgrund der großen Auslastung der umliegenden Pra-xen einen unzumutbar weiten Weg zum nächsten „freien“ Hausarzt in Kauf neh-men müssen. Der Grund für dieses Prob-lem liegt in der Sonderregelung, welche die Bedarfsplanung für das Ruhrgebiet vorsieht. Bis zum Jahr 2017 müssen sich aus statistischer Sicht dort 2.134 einwoh-ner einen Hausarzt teilen, während im übrigen Bundesgebiet die Verhältniszahl von 1.671 einwohner je Hausarzt gilt. Die Niederlassungsförderung über den Sicherstellungsfonds sieht neben einer

Dank der guten Versorgungslage befand sich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KV WL) lange Zeit in der komfortablen Situation, auf die Einrichtung eines Strukturfonds für (drohend) unterversorgte Gebiete verzich-ten zu können. Nach einer entsprechenden Einstufung der Mittelbereiche Altena und Lage im Jahr 2014 ergab sich jedoch Handlungsbedarf.

WEsTfalEn-lippE: sTRuKTuRfOnds ERhöhT GEsTalTunGsspiElRaum BEi dER niEdERlassunGsföRdERunG

REGIoNAl

einjährigen umsatzgarantie und der über- nahme der umzugs- und einrichtungskos-ten auch die Möglichkeit der Gewährung eines zinslosen Darlehens vor.

Auch das jüngst in Kraft getretene Ver-sorgungsstärkungsgesetz eröffnet den KVen neue Spielräume zur Sicherstel-lung der vertragsärztlichen Versorgung. Bislang war für Fördermaßnahmen die Feststellung einer (drohenden) unterver-sorgung oder eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs durch den zuständi-gen Landesausschuss obligatorisch. Dank des neuen Gesetzes ist nun ein entspre-chender Beschluss des Landesausschusses nicht mehr notwendig. Die KVen haben folglich die Möglichkeit, den Struktur-fonds auch dann für Fördermaßnahmen einzusetzen, wenn für die betreffenden Regionen keine, bzw. keine drohende un-terversorgung festgestellt wurde. Hier-durch ergibt sich eine deutlich verbesser-te Flexibilität, was erlaubt, gezielter und schneller auf die lokalen Versorgungssitu-ationen einzugehen.

Im Vergleich zu anderen KVen ist die hausärztliche Versorgungslage in Westfa-len-lippe noch relativ gut. nach offizieller Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 24. Ap-ril 2015 liegt der Versorgungsgrad derzeit nur in zwei von 111 westfälisch-lippischen Mittelbereichen (MB) knapp unterhalb der Grenze von 75 %: im MB Altena und im MB Löhne. Maßnahmen zur Versor-gungssicherung sind dennoch notwen-dig, da sich Probleme bei der Nachwuchs-gewinnung abzeichnen und bereits 1.757 der insgesamt 4.977 der in der Kv-Region tätigen Hausärzte die Altersgrenze von 60 Jahren überschritten haben.

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Seite 8 vR-med Info

Von links: Vorstandsvorsitzender Thomas Sterthoff, Leiter Firmenkundenbetreuung Ralf Reckmeyer und die Spezialisten

Freiberuflerbetreuung Heilberufe: Klaus Aschoff, Raimund Thiesbrummel, UIrich Eckert und Stefan Schoregge

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 9

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In Anbetracht des Ärztemangels spielt die Delegation von ärztlichen Leistun-gen eine immer größere Rolle. Eine 2014 durchgeführte Mitgliederbefragung des Hartmannbundes kam zu dem ergebnis, dass die meisten Ärzte der Delegation offen gegenüberstehen (vgl. Abbildung). 71,5 % der befragten 1.063 Teilnehmer verbinden mit der Delegation die Hoff-nung, sich stärker auf ihre eigentlichen ärztlichen Tätigkeiten konzentrieren zu können. 61,4 % erwarten hierdurch Ab-hilfe hinsichtlich der chronischen Arbeits-überlastung im Praxisalltag. Auch die Pa-tienten zeigen sich aufgeschlossen. Dem TK-Meinungspuls 2014 zufolge sind 73 % der Befragten offen für die Delegation ärztlicher Routineaufgaben an anderes nichtärztliches Gesundheitspersonal.

Die umfrage bestätigt, dass sich die bei der einführung der ersten hausarztent-lastenden Modelle noch weit verbrei-tete Skepsis unter den Ärzten längst verflüchtigt hat. die mittlerweile in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) entwickelten, zum Teil unterschiedlichen Modelle zur entlastung von Hausärzten müssen als voraussetzung für eine finan-zielle förderung im Rahmen des EBm je-

doch eine bestimmte Grundqualifikation der entsprechenden Praxismitarbeiterin-nen vorweisen (vgl. Tabelle rechts), was bei einigen Modellen zu einem Nachschu-lungsbedarf der bereits ausgebildeten Assistentinnen führte.

Sowohl die Bundesärztekammer als auch der Deutsche Hausärzteverband haben entsprechende curricula (versorgung-sassistentin in der hausarztpraxis (vER-AH) bzw. Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa)) für die Fortbildung von MFA und Angehörigen anderer Gesundheitsberu-fe entwickelt. In Westfalen-Lippe und in Nordrhein basiert die Ausbildung zur so-genannten entlastenden Versorgungsas-sistentin (Eva) auf Basis des curriculums der Bundesärztekammer. Als Besonder-heit gelten die im fachärztlichen Bereich bestehenden spezialisierungsqualifikatio-nen für MFA in neurologischen und / oder nervenärztlichen Praxen (eVA-NP). Bald soll auch ein spezielles Angebot für oph- thalmologische Praxen (eVA-O) starten. Künftig ist eine Ausdehnung auf weitere Fachbereiche geplant.

Die Hausärzte in Westfalen-Lippe machen mittlerweile regen Gebrauch von den

Die Möglichkeit zur Delegation wird von den Hausärzten in Westfalen-Lippe gut angenommen. Bereits im ersten Quartal dieses Jahres verfügten in der KV-Region bereits knapp 540 Praxen über eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der sogenannten Nichtärztlichen Praxisassistentinnen. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte in der seit Januar 2015 geltenden Förderung arztentlastender Delegationsmodelle mit rund 118 Mio. € liegen.

WEsTfalEn-lippE: dElEGaTiOn liEGT im TREnd

REGIoNAl

Delegationsmöglichkeiten. So verfügten laut Vorstandsbericht der Vertreterver-sammlung vom 29. Mai 2015 im ersten Quartal dieses Jahres bereits 537 ver-tragsärztliche Praxen mit insgesamt 972 Medizinern über eine Genehmigung zur Abrechnung von Delegationsleistungen. Die Mehrzahl der Praxen (363) hat dabei auch von ihrer Abrechnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Leistungsanforderungen beliefen sich im ersten Quartal 2015 auf insgesamt fast 658.000 € (vorläufige zahlen). hiervon entfielen 224.000 € auf (13.113) haus- besuche durch die Assistentinen und 49.000 € auf (3.907) Mitbesuche bzw. Heimbesuche.

Die aktuellen Ausbildungszahlen der eVA und die steigende Zahl der Anfragen zu einer Schulung lassen darauf schließen, dass sich der Delegationstrend in Zukunft weiter verstärken wird. Dem Bericht der Vertreterversammlung zufolge gab es in Westfalen-Lippe Mitte Mai 2015 insge-samt 100 eVA mit fertigem Abschluss. Weitere 325 befanden sich in der Aus-bildung. ergänzt wurde dieses Angebot durch 15 ausgebildete vERah (der Eva gleichwertige Qualifikation) und 69 vER-AH in Ausbildung. Des Weiteren haben die ersten 14 eVA-NP ihre Ausbildung in neurologisch-psychiatrischen Praxen ab-geschlossen, 14 weitere befanden sich in der Ausbildungsphase.

Treiber für die Weiterqualifikation von pra-xismitarbeiterinnen dürfte die seit Januar 2015 geltende extrabudgetäre Förde-rung arztentlastender Delegationsmodel-le auch außerhalb unterversorgter Gebie-te sein, für die im laufenden Jahr rund 118 Mio. € zur Verfügung stehen. Hausärzte können für die Beschäftigung einer NäPa eine Förderung von bis zu 1.320 € je Quar-

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tal in Anspruch nehmen. Der Zuschlag (GOP 03060) dient unter anderem der Fi-nanzierung der NäPa-Weiterbildungskos-ten, der höheren Personalkosten und der zusätzlichen Praxisausstattung (wie z. B. Mobiltelefon für Hausbesuche). Darüber hinaus erhalten die Ärzte eine Vergütung

Abrechnung delegationsfähiger leistungen – ziffern und voraussetzungen

EBM-Ziffern GOP 03060: Zuschlag zur Strukturpauschale (GOP 03040), der je Behandlungsfall für eine arztentlastende Assistentin abrechenbar ist; 22 Punkte (ca. 2,26 €); maximal ansetzbare Summe je Praxis je Quartal: 12.851 Punkte.

GOP 03062: Extrabudgetäre Vergütung der Hausbesuche der Assistentinnen einschließlich Wegekosten: 166 Punkte (ca. 17,05 €).

GOP 03063: Extrabudgetäre Vergütung der Mitbesuche der Assistentinnen (Besuch weiterer Patienten in derselben Einrichtung) einschließlich Wegekosten: 122 Punkte (ca. 12,53 €).

GOP 03322 (gilt seit dem 1. Juli 2015): Abrechnungsmöglichkeit bei der Abnahme eines Langzeit-EGK von mindestens 18 Stunden: 67 Punkte (ca. 6,88 €); die Leistung darf zusätzlich zu den GOP 03062 und 03063 zum Ansatz kommen.

Voraussetzungen für die Abrechnung

Anstellungsumfang: Mindestens 20 Wochenstunden je Assistentin.

Qualifikation der Praxisassistentin gemäß Anlage acht Bundesmantelvertrag-Ärzte und mindestens dreijährige Berufserfahrung.

Abrechenbar, sobald die MFA die Ausbildung zur Delegationsassistentin beginnen (sofern sie ihre Ausbildung bis spätestens zum 30. Juni 2016 abschließen).

Bei Einzelpraxen: Durchschnittliche Mindestzahl von 860 Behandlungsfällen / Quartal für die dem Zeitpunkt der Abrechnungsgenehmigung vorangegangenen vier Quartale oder alternativ 160 Behandlungsfälle mit Patienten der Altersgruppe 75 plus.

Bei BAGs: Erhöhung der obigen Mindestfallzahl um 640 Fälle oder alternativ um 120 Fälle bei den über 75jährigen Patienten je zusätzlichem vollem Hausarztsitz.

Bei Neupraxen / in den vergangenen 18 Monaten zugelassenen Ärzten: Antrag auf Abrechnung der Delegationsleistungen möglich; Nachweis der erforderlichen Qualifikation bis Juni 2016 erforderlich; Nach zwei Jahren Nachweis über das Erreichen der Mindestfallzahl.

Bei Hausärzten, die nicht in Vollzeit tätig sind: anteilige Ermittlung der Fallzahlen.

Die Genehmigung wird für jeweils zwei Jahre erteilt, danach erfolgt eine erneute Überprüfung.

Ausnahmen (kein Ansatz der GOP 03060)

Behandlungsfälle aus Selektivverträgen nach § 73b SGB V (Hausarztzentrierte Versorgung) und Fälle aus Verträgen zur knappschaftsärztlichen Versorgung (die Punkte der entsprechenden Fälle sind jedoch trotzdem von der Maximalpunktzahl in Abzug zu bringen). Fälle im organisierten Bereitschaftsdienst Überweisungsfälle ohne Patienten-Kontakt und stationäre (belegärztlichen) Fälle Sofern der Hausarzt andere Leistungen des sog. „K.O.-Katalogs“ erbringt, wie phlebologische Leistungen, Akupunktur oder Leistungen aus dem Kapitel 35 (Psychotherapie, außer 35100 und 35110).

für die Hausbesuche der Assistentinnen, die seit Kurzem auch die Berechtigung haben, regulär nach eBM vergütete Lang-zeit-eKGs abzunehmen (vgl. Tabelle oben).

Für die Abrechnung der Ziffern sind je-doch vielfältige Bedingungen zu erfüllen.

Quellen: hartmannbund Grafik: REBmann REsEaRch

Erwartete Effekte der Delegation – Einschätzungen der Ärzte

Einsparungen im Gesundheits-

wesen

Kürzere Wartezeiten

Reduzierung der Überlastung

Konzentration auf originäre Tätigkeiten

Verbesserung der Betriebsabläufe

44,0 %

71,5 %

61,4 %

32,6 %26,6 %

Ferner ist zu beachten, dass die neuen Abrechnungsmöglichkeiten nur in Zu-sammenhang mit der kollektivverträgli-chen Versorgung ansetzbar sind. Für die Delegationsleistungen der Hausarztmo-delle gelten eigene Abrechnungsregeln.

Mit dem kürzlich in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird die Delegation weiter geför-dert. Als Folge des Gesetzes werden im eBM künftig die bereits im Bundesman-telvertrag definierten delegationsfähigen ärztlichen Leistungen berücksichtigt, wo-bei bis zum 23. Januar 2016 eine ange-messene Bewertung durch Beschluss des Bewertungsausschusses erfolgen soll.

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Seite 12 vR-med Info

Bereits mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) 2012 hat der Gesetzgeber den regionalen Zulassungsausschüssen mit einer speziellen Neuregelung bei der Praxisnachfolge ein Instrument gegen die überversorgung an die hand gegeben. seit dem 1. Januar 2013 obliegt es dem zuständigen Zulassungsausschuss zu entscheiden, ob in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen vakante Vertragsarztsitze wieder ausgeschrieben werden oder nicht. Bislang wurde jedoch von dieser Möglichkeit kaum Ge-brauch gemacht.

Für Zündstoff sorgt nun die Bestimmung des GKV-VSG, welche die bisherige Kann-Regelung zur praxisstilllegung ab einem ver-sorgungsgrad von 110 % beibehält und ab 140 % in eine soll-Re-gelung überführt. Damit sind die Zulassungsausschüsse ange-halten, Nachbesetzungen ab dieser Grenze eher abzulehnen. Sofern der Ausschuss die Durchführung eines Nachbesetzungs-verfahrens ablehnt und die Zulassung einzieht, besteht jedoch die verpflichtung, den ausscheidenden vertragsarzt oder gege-benenfalls seine erben in Höhe des Verkehrswertes der Praxis zu entschädigen, der bei einer Fortführung der Praxis durch einen Nachfolger „maßgeblich“ gewesen wäre.

Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Ver-sorgung in deutschland (zi) zufolge, könnte die neue Regelung im extremfall dazu führen, dass bundesweit rund neun Prozent aller Sitze von Vertragsärzten und Psychotherapeuten entfallen.

dies entspricht rund 12.000 sitzen. da im Rahmen des vsG je-doch ebenfalls beschlossen wurde, die Bedarfsplanung erneut zu überarbeiten, sind bezüglich der prognostizierten Auswir-kungen mit Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanung ab dem 1. Januar 2017 jedoch noch Änderungen zu erwarten.

Für Vertragsärzte in überversorgten Gebieten resultieren aus dem geplanten Gesetz somit weitere unsicherheiten hinsicht-lich der Praxisabgabe. Betroffene Ärzte sollten deshalb ihren Ausstieg gut und vor allem langfristig planen. Strategische ent-scheidungen, wie etwa die Anstellung eines Mediziners, der die

Mit dem vor Kurzem verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber weitere Maß-nahmen ergriffen, um den Versorgungsproblemen auf dem Land entgegenzuwirken. Neben einer Verfeinerung der Bedarfsplanung, finanziellen Erleichterungen für die Niederlassung in unterversorgten Gebieten sowie erweiterten Niederlassungs-Fördermöglichkeiten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beinhaltet das Gesetz auch eine Soll-Regelung zum Praxisaufkauf in überversorgten Gebieten. Für abgabewillige Ärzte bedeutet dies, dass sie ihren Praxisverkauf noch langfristiger als bisher planen sollten.

Grundsätzlich kann laut Gesetz eine Nachbesetzung abgelehnt werden, wenn sie „aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist“ (§ 103 Abs. 3a SGB V).

Die Nachbesetzung gilt als gefährdet, wenn:

im planungsbereich bereits eine überversorgung für die Fachgruppe vorliegt und Zulassungsbeschränkungen bestehen

es sich um Praxen handelt, die gegenüber dem Durch-schnitt nur geringe Fallzahlen / Scheine aufweisen (z. B. Hobbypraxen oder stark „heruntergefahrene“ Praxen)

Wann ist die Nachbesetzung in Gefahr?

pRaxisaBGaBE REchTzEiTiG planEn – nEuE RahmEnBEdinGunGEn!

AUS DER pRAxIS

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 13

Praxis zu einem späteren Zeitpunkt über-nehmen möchte, Job-Sharing mit einem potenziellen Käufer oder die überfüh-rung der Praxis in eine Kooperationsform durch die Aufnahme eines Partners, müs-sen aufgrund der neuen Bestimmungen rechtzeitig getroffen werden. Gerade in überversorgten Gebieten sollten Medizi-ner nach Möglichkeit ein „Herunterfah-ren“ der Praxis vor der Abgabe vermei-den sowie es nicht versäumen, der KV urlaubs- und Krankheitszeiten zu melden.

Zwar haben die bisher geltenden Ausnah-meregelungen auch weiterhin Bestand. Demnach können ehe- oder Lebenspart-ner und Kinder eines Praxisinhabers die Praxis auch dann fortführen, wenn eine überversorgung vorliegt. um eine um-gehung der Ausnahmeregelung über eine kurzfristige Anstellung oder eine Job-Sharing-Lösung zu verhindern, wur-de jedoch für rein berufliche partner eine zeitliche Mindestdauer eingeführt: Für Mitgesellschafter oder Angestellte, mit denen der ausscheidende Vertragsarzt zuvor gemeinsam in der Praxis tätig war, gilt künftig eine mindestens dreijährige gemeinsame Tätigkeit als Voraussetzung für die ausnahmeregelung. diese Rege-lung findet auf alle Kooperationen / an-stellungsverhältnisse Anwendung, die ab dem 3. März 2015 (Datum der ersten Le-sung des GKV-VSG im deutschen Bundes-tag) neu geschlossen wurden / werden. Vor diesem Datum bereits bestehende Praxen fallen – unabhängig davon, wie lange die Mitgesellschafter / Angestellten hier zuvor tätig waren – nicht unter die Regelung.

Neu ist auch die Aufnahme weiterer Ausnahmen, um die Niederlassung in un-terversorgten Gebieten zu fördern. eine Nachbesetzung darf demzufolge nicht abgelehnt werden:

sofern der Praxisnachfolger die Praxis in ein anderes Gebiet des Planungs-bereichs verlegt, in dem noch Versor-gungsbedarf besteht, sofern der Praxisnachfolger mindestens fünf Jahre in einem unterversorgten Ge-biet vertragsärztlich tätig war oder

Bezüglich der Beurteilung der Versorgungsrelevanz einer Praxis besteht für die Zulassungsausschüsse ein gewisses ermessen – es handelt sich um einzelfallent-scheidungen. Positiv auf die entscheidung des Zulassungsausschusses kann sich auswirken:

eine erklärung der Kollegen des betreffenden Planungsbereichs, dass sie die zusätzlichen Patienten, die bei Stilllegung des Sitzes anfallen würden, auf-grund von überlastung nicht behandeln könnten

Die Mitversorgung benachbarter Planungsbereiche mit geringerer Arztdichte

Das Schaffen gezielter Versorgungsangebote für Behinderte

die Befriedigung besonderer lokaler oder qualifikations- gebundener Versorgungsbedarfe

Was spricht für eine zustimmung des zulassungs- ausschusses zur Nachbesetzung?

sofern Vertragsärzte oder Medizinische Versorgungszentren ein „besonderes Versorgungsangebot“ schaffen, das in der ausschreibung der Kv definiert wurde.

Von einer Zwangsstillegung bedroh-te Ärzte, die eine Praxisabgabe planen, sollten sich gemeinsam mit ihrem poten-ziellen Nachfolger rechtzeitig Gedanken über eine strategische Praxisausrichtung machen, um positiv auf die entscheidung des Zulassungsausschusses einzuwirken (vgl. infobox). zusätzlich empfiehlt es sich, vor der Antragstellung beim Zulassungs-ausschuss nachzufragen, ob eine Ableh-nung des antrags droht. Rat kann auch bei den Praxisberatern der KVen einge-holt werden.

es bleibt abzuwarten, wie sich die Zu-lassungsausschüsse zukünftig verhalten werden. Brancheninsider gehen davon aus, dass sie – ähnlich wie im Fall der ge-genwärtig geltenden Kann-Regelung – vermutlich nur in seltenen Fällen von der Möglichkeit der Praxisstilllegung Ge-brauch machen werden. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hätte der Zwangsaufkauf von Ver-tragsarztsitzen nicht nur entsprechend negative Folgen auf die Wartezeiten (diese gelten bereits jetzt als zu lange und sollen mit den ebenfalls neu einge-führten Terminservice-Stellen reduziert werden). Von den Zwangsstilllegun - gen würden auch abschreckende Wirkun- gen in puncto Niederlassung auf den

dringend benötigten medizinischen Nach - wuchs ausgehen.

Auch die Medizinrechtler stehen bereits in den „Startlöchern“. Sie sehen Kon-fliktpotenzial in der genauen Bemessung der Höhe der entschädigung (z. B. bei Vor-liegen einer Gemeinschaftspraxis oder bei kurzfristig unkündbaren Mietverträgen und Angestelltenverhältnissen mit ent-sprechend längeren Kündigungsdauern). Hier werden im Streitfall die Gerichte auf der Basis von Gutachten entscheiden müssen.

Nach Angaben der kv Wl lag der versorgungs-grad mitte des Jahres in drei hausärztlichen und 82 fachärzt- lichen planungs-bereichen über der 140-prozent- Grenze.

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Mediziner wie die Bielefelder Augenärztin Dr. Marianne Wede-gärtner sind die Ausnahme. 2014 hat sie ihre Praxis umfassend renoviert: neues Innendesign, neue Möbel. Sämtliche elektroin- stallationen wurden ausgetauscht und die Praxisräume energe-tisch saniert. Dabei hatte sie auch den Wert der Praxis im Hin-terkopf: „Ich will meine Praxis schon irgendwann weitergeben“, sagt sie. „Ich werde jetzt 56 Jahre alt, nach 25 Jahren Bestehen der Praxis ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich für die Zukunft neu und innovativ zu positionieren.“

Damit bleibt Marianne Wedegärtner eine Ausnahme – denn die Investitionsbereitschaft der niedergelassenen Ärzte liegt auf anhaltend niedrigem Niveau. Das hat eine kürzlich erschienene Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ergeben, das seit 2010 jedes Jahr Ärzte in ganz Deutschland befragt. Das aktuelle „Zi-Praxis-Panel“ beruht auf Angaben von 4.739 Medizinern. Der Studie zufolge ist die Investitionstätigkeit dabei gegenüber den Vorjahren zurückgegangen – von durch-schnittlich 13.700 € pro Praxis in 2009 auf 13.200 € in 2012. Deut-liche Abstriche gab es im sogenannten Fachärztlichen Bereich I, zu dem neben Gynäkologen und Dermatologen auch Augen- ärzte zählen: Von 18.200 € an Investitionen pro Praxis in 2009 sank die Summe auf durchschnittlich 12.100 € in 2012. Das ist ein Minus von 33,5 % über vier Jahre.

„Grundsätzlich kann man festhalten, dass Ärzte leider zu wenig in Praxen und Technik investieren, obwohl das aktuell extrem niedrige zinsniveau hierzu motivieren sollte“, bestätigt Raimund Thiesbrummel, Betreuer für firmenkunden und freiberufler bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG. er berät Ärzte aus der Region in allen finanzfragen und unter anderem in sachen

Finanzierungen und Altersvorsorge. „Damit, dass viele Medizi-ner hier zu wenig Geld in die Hand nehmen, schaden sie sich letztlich selbst“, sagt er. „Denn wer in Ausstattung und moderne Gerätschaften investiert, kann nicht nur unter optimalen Bedin-gungen seine Patienten behandeln, sondern steigert auch den Wert und das Image seiner Praxis.“

Dies sei wichtig mit Blick auf einen späteren Verkaufspreis, er-gänzt sein Kollege Klaus Aschoff. „Für viele stellt der erlös aus dem Praxisverkauf immer noch einen wichtigen Baustein der privaten Altersvorsorge dar. Das ist aber nur ein Aspekt. Denn gleichzeitig steigert der mediziner so auch die chance, tatsäch-lich einen nachfolger zu finden, der die praxis übernehmen will – ein Investitionsstau schreckt potenzielle Bewerber eher ab.“

An dieser Stelle komme auch die Beratungsqualität durch die jeweilige Bank ins Spiel, so Thiesbrummel. „es gibt zahl-reiche programme, gerade im freiberuflichen und medizini-schen Bereich, die Investitionen stärken sollen. Hier ist dann der jeweilige Bankberater gefordert, seinen Kunden auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen.“ Die KfW habe bei-spielsweise ebenso wie die nRW-Bank subventionierte finan-zierungsinstrumente aufgelegt. „Auch unser hauseigener Praxiskredit kommt gut an“, so Thiesbrummel weiter. Dieser punkte mit fester Laufzeit, festen Zinsen und jederzeitiger, kos-tenfreier Sondertilgungsoption in beliebiger Höhe.

Durch diese Viel-zahl der Angebote müssen Kunden erst einmal hin-durchfinden. „für mich war die Be-ratung deswegen sehr wichtig“, blickt Marianne Wede-gärtner zurück. Dass Investitionen eine wichtige Rolle spielen, sieht auch

sie so. 2013 hatte die Augenärztin nach einer neuen Praxispart-nerin gesucht, im vergangenen Jahr ist dann eine junge Medi-zinerin eingestiegen. „Ich hatte vorher schon in neue und teure Geräte investiert, das hat auf jeden fall eine Rolle gespielt“, sagt Wedegärtner. „Die junge Kollegin hatte zuvor in einer Augen-klinik gearbeitet – und wollte sich danach technisch auch nicht verschlechtern.“

Der Verkauf der eigenen Praxis stellt für viele niedergelassene Ärzte einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge dar. Doch deren anhaltend niedrige Investitionsbereitschaft ist ein Risiko für die Rente.

invEsTiTiOnEn: machEn siE diE pRaxis fiT füR dEn RuhEsTand

FINANzIERUNG UND pRIvATE AlTERSvoRSoRGE

Dr. med. Marianne Wedegärtner von der Praxis für Augen-

heilkunde in Bielefeld, im Haus der Gesundheit.

Klaus Aschoff von der Volksbank Bielefeld-

Gütersloh im Gespräch mit Frau Dr. Wede-

gärtner in den neuen Praxisräumen.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 15

In Fällen, in denen die Ärzte ihre Punkte nicht recht-zeitig nachweisen konnten, bestand bislang Rechts-unsicherheit hinsichtlich der möglichen Nachreiche-frist sowie der möglichen Dauer der Sanktionierung durch die KV. Das Bundessozialgericht hat jetzt beide sachverhalte definiert. danach können viele säumige „melder“ von einer Gnadenfrist profitieren.

neben der generellen fortbildungsverpflichtung gilt seit dem 1. Januar 2004 (GKV-Modernisierungsge-setz) zusätzlich eine nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung für alle an der vertragsärztlichen Versor-gung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten (§ 95d sGB v). die verpflichtung gilt unabhängig davon, ob es sich um niedergelassene, ermächtigte oder angestellte Ärzte und Psychotherapeuten han-delt. Für Ärzte und Psychotherapeuten, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, bestand erstma-lig zum 30. Juni 2009 die nachweispflicht von min-destens 250 cmE-punkten für die vergangenen fünf Jahre. Am 30. Juni 2014 endete bereits der zweite Nachweiszeitraum. In allen anderen Fällen beginnt der Nachweiszeitraum mit dem Zeitpunkt der Auf-nahme der vertragsärztlichen Tätigkeit und endet nach fünf Jahren. Der Nachweis ist an die KV zu rich-ten. Wird dieser verpflichtung nicht nachgekommen, ist mit folgenden gesetzlich geregelten Sanktionen zu rechnen:

Honorarkürzungen während der zweijährigen Nachreichfrist:

– 10 % Honorarkürzung für die auf den Nachweis-zeitraum folgenden vier Quartale.

– 25 % Honorarkürzung ab dem fünften bis Ablauf des achten Quartals.

Selbst ein Versäumnis bei der Informationsüber-mittlung der erbrachten Fortbildungspunkte an die KV begründet laut Sozialgericht Düsseldorf (urteil vom 6. August 2014, Az.: S 2 KA 549/12) bereits eine Honorarkürzung. möglicher Entzug der kassenzulassung nach Ende der zweijährigen Nachreichfrist:

Wird der Nachweis nicht spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nachgereicht, ist die KV angehalten, unverzüglich einen Antrag auf entziehung der Zulassung zu stellen.

Neue Vertragsärzte fallen jedoch meist aus dem vor-gegebenen zeitlichen nachweis-Raster. Je nach zeit-punkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit endet(e) für sie die nachweispflicht nicht genau mit abschluss eines Quartals. Bis vor Kurzem bestand in diesen Fällen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der nachreichfrist so-wie der Dauer der Sanktionierung durch die KV. ein aktuelles urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 6 KA 19/14 R) hat nun Klarheit geschaffen: die honorar-kürzungen setzen erst mit Beginn jenes Quartals ein, das auf das Quartal folgt, in dem die Fortbildungs-frist endet. Muss ein Arzt oder Psychotherapeut sei-ne Punkte nicht genau zum ende eines Quartals ab-geben, enthält die bestehende Regelung somit eine Gnadenfrist (vgl. Beispiel):

Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit zum 1. Au-gust 2004 (= Beginn des fünfjährigen Zeitraums für den nachweis von 250 cmE-punkten) Ablauf des Nachweiszeitraums zum 31. Juli 2009, Ablauf des dritten Quartals jedoch erst zum 30. September 2009 > Gnadenfrist bis zum 30. Sep-tember 2009 Beginn der zweijährigen Nachreichfrist mit Hono-rarkürzung erst ab dem vierten Quartal (1. Oktober 2009) Aufhebung der Honorarkürzung nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Nachweis er-bracht wird

Nach den erfahrungen der Kassenärztlichen Vereini-gungen stellt der regelmäßige Nachweis der Fortbil-dungspunkte für die meisten Ärzte und Psychothe-rapeuten kein problem dar. das vorläufige Ergebnis der Erfüllung der nachweispflicht liegt laut Quali-tätsbericht 2014 der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung bei mehr als 97,5 %. Für Ärzte, die ihrer Nach-weispflicht bislang noch nicht nachgekommen sind, läuft aktuell die zweijährige Frist, Fortbildungspunk-te nachzuholen. um die Honorarkürzung in Grenzen zu halten, sollten sie die benötigten Fortbildungen so schnell wie möglich nachholen. Die Honorarkürzung endet dann nach Ablauf des Quartals, in welchem der vollständige Nachweis erbracht wird.

Haben Sie Ihre notwendigen mindestens 250 CME-Punkte gesammelt und fristgerecht bei der Kassenärztlichen Verei-nigung nachgewiesen? Ein aktuelles Urteil schafft Klarheit zu den zeitlichen Regelungen.

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STEUERN UND REcHT

Für neu zugelas-sene vertragsärz-te wird die Rege-lung „großzügig“ ausgelegt.

Deutsche Ärzte sind keine Fortbil-dungsmuffel: fast 98 % kommen ih-rer Fortbildungs-pflicht nach.

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Seite 16 vR-med Info

Obwohl die Apotheken in Deutschland im Bereich der Arzneimittelverordnungen über eine „Mono-polstellung“ verfügen, befinden sie sich in einem hart umkämpften Wettbewerbsfeld. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten ist der Konkurrenzdruck stark. Zudem traten in den letzten Jahren mit den Versandapotheken und dem einzelhandel, hier vor allem Drogeriemärkte, zusätzliche Wettbewerber in den Markt.

ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen erfolg der Apotheken besteht somit darin, sich von der Konkurrenz, beispielsweise über eine Angebots-differenzierung, abzugrenzen. Dies bestätigen auch die ergebnisse der umfrage des Instituts für Handels-forschung GmbH, denen zufolge 90 % der befragten Apotheker eine Differenzierung für äußerst wichtig halten, solange der heilberufliche Wesenskern der apotheken erhalten bleibe. Rund 63 % der befrag-ten Apotheker haben bereits ein Differenzierungs-konzept konkretisiert. Rund 49 % gaben an, sich dank dieser Strategie schon ein Alleinstellungsmerkmal er-arbeitet zu haben. Weitere 15 % arbeiten an einem Differenzierungskonzept.

die am häufigsten umgesetzten strategien bestehen laut umfrage mit jeweils 80 % im Angebot beson-derer Dienst- und Beratungsleistungen, die von der Konkurrenz bislang nicht angeboten werden, sowie

Eine aktuelle Studie des Instituts für Handelsforschung GmbH zeigt, dass immer mehr Apotheken aktiv mit einer Angebotsdifferenzierung auf den steigenden Wettbewerbsdruck reagieren. Im Fokus stehen dabei unter anderem besondere Dienstleistungen und Beratungsangebote sowie Sortiments- und Beratungsschwerpunkte.

apOThEKEn: diffEREnziERunG WiRd GROssGEschRiEBEn

AUS DER pRAxIS

in der Betonung der lokalen Verbundenheit der apotheke am standort. Rund 76 % setzen auf die Bil-dung von Sortiments- und Beratungsschwerpunkten für bestimmte Themen und Indikationsbereiche (vgl. Abbildung). Hingegen erlangen Maßnahmen wie Dachmarken, Bestpreisgarantien bzw. eine Differen-zierung über den Preis nur eine geringe Anzahl an Befürwortern.

Da viele Kunden aus Zeitgründen oder Bequemlich-keit die nächstgelegene Apotheke aufsuchen, unab-hängig davon, ob diese spezifische Qualitäts- oder Preisvorteile bietet, können Apotheken Vorteile aus ihrem Standort ziehen. Dies ist zum Beispiel bei Apo-theken in Ärztehäusern, einkaufszentren oder an Bahnhöfen oder auch bei Apotheken in ländlichen Regionen der fall, sofern sie an ihrem standort über eine gewisse Alleinstellung verfügen.

Im Gegensatz hierzu zielt eine Differenzierungsstra-tegie darauf ab, sich aus Kundensicht mit einem ein-zigartigen und unverzichtbaren Angebot hinsichtlich Sortiment, Leistungen oder Service von den Konkur-renten abzuheben. Zwar sind die Möglichkeiten zur Differenzierung aufgrund der (berufs-)rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen begrenzt, aber dennoch vielfältig. So gibt es beispielsweise Apotheken, die sich auf den Homecarebereich oder auf lokale Gesundheitsnetzwerke spezialisieren, in denen sie mit anderen Gesundheitsberufen wie zum Beispiel Ärzten oder Physiotherapeuten kooperie-ren. Andere wiederum konzentrieren sich auf die Versorgung und Betreuung einzelner Patientengrup-pen (sog. indikationsspezifische apotheken).

eine besonders spezialisierte untergruppe bilden die sogenannten „compounder-apotheken“, die sich im Gegensatz zur „Allround-Apotheke“ auf wenige Marktakteure in bestimmten Indikationsbereichen konzentrieren, wodurch sich auch ihr einzugsgebiet vergrößert. Sie stehen für die Versorgung ganzer Regionen in spezialbereichen wie zum Beispiel On-kologie und Multipler Sklerose zur Verfügung. Dies erlaubt, insbesondere im Bereich der onkologischen Arzneimittel, eine deutliche Steigerung der umsätze und Margen. Im Gegenzug müssen die Apotheker

Eine Angebots-differenzierung

ist ein geeignetes Instrument, sich

im zunehmenden Wettbewerb zu

positionieren.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 17

über ein spezialisiertes fachliches Know-how und eine entspre-chende apparative Ausstattung verfügen.

eine weitere Voraussetzung besteht in der engen Kooperation mit den Onkologen bzw. Klinikambulanzen. eine Fortbildung zum sogenannten fachapotheker ist im Rahmen spezieller, von den jeweiligen Landesapothekenkammern geregelter drei-jähriger Weiterbildungsprogramme möglich. eine Zusatzbe-zeichnung kann – je nach Kammerbezirk – in folgenden Spe-zialisierungsbereichen erworben werden: ernährungsberatung, Gesundheitsberatung, Naturheilverfahren und Homöopathie sowie onkologische Pharmazie.

Quellen: B. a. d. Gmbh Grafik: REBmann REsEaRch

Erfolgversprechende Differenzierungsstrategien

82 %78 %74 %70 %

80 %

80 %

76 %Sortiments- und Beratungsschwerpunkte

Herausstellen der lokalen Verbundenheit

Besondere Dienstleistungen und Beratungsangebote

Weitere Beispiele für eine Differenzierung über spezielle Bera-tungsangebote bestimmter Patientengruppen werden nachfol-gend vorgestellt.

Spezielle Beratung schwangerer Frauen Vertrag zwischen AOK Bayern und dem Bayerischen Apothe-

kerverband – approbierte apotheker mit spezieller Qualifikation klären

Schwangere, die bei der AOK versichert sind, gezielt und umfassend über die einnahme von Medikamenten und die damit verbundenen Wirkungen, Nebenwirkungen und Ge-genanzeigen in der Schwangerschaft auf.

– Ferner erhalten die Schwangeren spezielle Tipps zu einer ge-sunden ernährung und Lebensführung.

– Der Apotheker hat die Inhalte des Gesprächs und die emp-fehlungen zu dokumentieren.

– Die Schwangeren erhalten von der AOK einen Beratungs-gutschein, der die bereits bestehenden Vorsorgeangebote ergänzt.

– Ziele sind die Optimierung der Therapie und das Vermeiden von Risiken.

– Die Apothekenvergütung erfolgt in Form eines Fixbetrags in Höhe von 33 € je Gespräch.

Spezielle Beratung von Typ-2-Diabetikern Kooperationsvereinbarung zwischen der TK und dem Deut-

schen Apothekerverband – Typ-2-Diabetiker können zwei ausführliche Arzneimittelbe-

ratungen von Apothekern in Anspruch nehmen. – Die Apothekervergütung beträgt 30 € für das erste bzw.

20 € für das zweite Beratungsgespräch.

– Eine Erweiterung um indikationen wie Rheuma oder koro- nare Herzkrankheit ist geplant.

Substitutionstherapie für Drogensüchtige – In Baden-Württemberg dürfen Apotheker von Ärzten be-

auftragt werden, Medikamente für die Substitutionsthera-pie an Drogensüchtige abzugeben, und erhalten seit ende 2013 auch eine Vergütung dafür.

– Hintergrund: Aufgrund des Ärztemangels, vor allem auf dem Land, war es in der Vergangenheit zu schnell zu einem Wechsel in die Take-home-Therapie gekommen anstelle des Sichtbezugs unter der Aufsicht des Arztes. Das kann nun auch der Apotheker übernehmen.

Des Weiteren können Schwerpunkte beim Sortiment gesetzt werden. Dafür bietet sich zum Beispiel die Homöopathie bes-tens an, da alternative medizinische Behandlungsmethoden zunehmend von Patienten nachgefragt werden. Die Homöopa-thie ist zwar kein Bestandteil des GKv-Regelleistungskatalogs, wird aber von vielen Krankenkassen im Rahmen von Wahl- bzw. Zusatzverträgen, Verträgen zur integrierten Versorgung oder über die erweiterten Satzungsleistungen angeboten.

Für Apotheken, die in erster Linie auf eine Differenzierung über das Produktsortiment setzen, sind professionelle Marketingkon-zepte, wie sie im klassischen einzelhandel bereits seit Jahrzehn-ten zu anwendung kommen, von entscheidender Relevanz für den erfolg. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die Systematisierung von Apotheken-Kunden, die Gewinnung von erkenntnissen über das einkaufsverhalten in Apotheken (Shop-per-Studien) sowie Wirksamkeitsüberprüfungen von Instore- und exstore-Marketingmaßnahmen zu nennen.

neben gezielten nischenstrategien bzw. einer profilierung durch usp bilden spezifische Beratungsangebote und der persönliche Kontakt bzw. die Bindung zwischen dem Apotheker und seinen Patienten immer noch das zentrale Mittel zur Differenzierung und profilierung im markt. zusatzservices wie Botendienste hingegen gehören fast schon zur Standardleistung eines jeden Offizins, gerade auch, um sich gegenüber dem versandhandel zu behaupten.

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Seite 18 vR-med Info

Das Schlüsselwort: vermögensstruktur

Vieles ist heute anders, als wir es gewohnt sind oder vielleicht gerne hätten. Das um-feld für Sie als Anleger hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Vermeint-lich sichere Formen der Geldanlage wer-fen derzeit oft kaum noch nennenswerte erträge ab. und das Phänomen niedriger Zinsen wird uns nach einschätzung vieler experten auch noch die nächsten Jahre begleiten. Zu den Herausforderungen der Finanzmärkte kommt das Anlegerverhal-ten hierzulande: denn im Vergleich zu an-deren Ländern ist das Sicherheitsdenken in Deutschland besonders ausgeprägt. und genau dieser Fokus kann bei der Geldanlage unerwünschte Nebenwirkun-gen mit sich bringen.

Aber ist es wirklich so schwer, sein hart erarbeitetes Vermögen vernünftig anzu-legen? Gibt es auch in der heutigen Zeit noch Anlageformen, die gute ertrags- chancen bieten und den Anleger den-noch beruhigt schlafen lassen? eines ist sicher: So verschieden Anleger und ihre Anforderungen sind, so individuell ist auch die Antwort auf die Frage nach der passenden Anlagelösung für ihr Vermö-gen. und welche Geldanlage die besten erfolgsaussichten verspricht, ändert sich häufig. ihr vermögen muss also ihren per-sönlichen Bedürfnissen entsprechend gut strukturiert angelegt werden, und auf unterschiedliche Marktsituationen muss flexibel reagiert werden können.

Experten sind gefragtKein Wunder, dass hier expertenwissen äußerst begehrt ist. unser Partner uni-on Investment hat eine Antwort auf die Herausforderungen der heutigen Zeit: die PrivatFonds, ein zeitgemäßes Vermö-gensmanagementkonzept für verschie-dene Anlegerbedürfnisse.

mehrere Säuleneine gute Struktur erhält Ihr Vermögen durch eine Aufteilung auf verschiedene Anlageformen, die sich möglichst unab-hängig voneinander entwickeln. So kön-nen Risiken reduziert und Ertragschancen gezielt genutzt werden. eine ausgewo-gene Vermögensstruktur ist vergleich-bar mit der Statik eines Hauses, die auf mehreren Säulen ruht – etwa auf Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Roh-stoffen, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Die PrivatFonds von union Invest- ment setzen auf eine gut durchdachte Struktur aus verschiedenen Anlageklas-sen. Sie sind ein zeitgemäßes Konzept für die Vermögensanlage und bieten intelli-gente Lösungen für verschiedene Anle-gerbedürfnisse.

Erfolgsfaktoren von privatFonds

um unterschiedliche Anforderungen abzudecken, können Anleger aus sechs verschiedenen PrivatFonds wählen. Allen gemein ist der sogenannte M4-Ansatz, mit dem ihr vermögen aktiv und flexibel verwaltet wird. M steht dabei für „Multi“, also „viele“. Welche vier Faktoren den er-folg der PrivatFonds bestimmen, zeigt die nebenstehende Grafik.

vermögensmanagement nach kundenwunsch

Die PrivatFonds von union Investment sprechen drei zentrale Bedürfnisse unse-rer Kunden an: Wertsicherung steht bei derjenigen Anlegergruppe im Vorder-grund, die nur dann am Kapitalmarkt investieren will, wenn sich das Verlustri-siko konsequent in Grenzen hält. Andere Kunden wiederum möchten ein extremes Auf und Ab bei der Geldanlage vermei-den, fordern also eine Kontrolle der Wert-schwankungen. und nicht zuletzt gibt es

Unser Leben ist heute geprägt von laufenden Veränderungen, auch im Hinblick auf die Finanzmärkte. Die PrivatFonds von Union Investment geben Ihrer Vermögensanlage eine gut durchdachte Struktur. Dadurch können Marktchancen gezielt genutzt und Risiken reduziert werden.

zEiTGEmÄssE vERmöGEnsanlaGE: diE pRivaTfOnds!

AkTIvES vERmöGENSmANAGEmENT

diejenigen, die sich den Märkten schnell anpassen und flexibel auf unterschiedli-che Trends und Themen setzen wollen. Für all diese unterschiedlichen Wünsche und Anforderungen gibt es innerhalb der privatfonds-Reihe verschiedene lösun-gen. Welcher PrivatFonds der richtige für sie ist, finden sie am besten in einem per-sönlichen Gespräch mit Ihrem Kundenbe-rater heraus.

Natürlich gibt es auch bei dieser Vermö-gensanlage Risiken. in einem Gespräch mit Ihrem Berater der Volksbank Bie-lefeld-Gütersloh eG können sich inter-essierte Kunden umfassend informie-ren. dazu gehören etwa das Risiko von marktbedingten Kursschwankungen, das Ertragsrisiko sowie das Risiko des anteil-wertrückganges wegen Zahlungsverzug oder -unfähigkeit einzelner Aussteller bzw. Vertragspartner und ein Wechsel-kursrisiko. Gegebenenfalls können zusätz-liche Risiken wie zum Beispiel ein erhöhtes Kursschwankungsrisiko aus der Speziali-sierung, dem Anlagespektrum des jewei-ligen Fonds oder der für die Fondsverwal-tung verwendeten Techniken auftreten.

Quelle: union Investment. Stand: 2015.

Gebündelte Stärken für Ihren Erfolg. Vier

Erfolgsfaktoren, intelligent kombiniert

– das ist der Multi-Managementansatz

für aktives Vermögensmanagement von

Union Investment.

Vier Erfolgsfaktoren

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 19

Zeiten ändern sich. Möglichkeiten auchDie PrivatFonds – so managt man Vermögen heuteEine Geldanlage sollte zwei Dinge leisten. Erstens: Sie sollte zu Ihren persönlichen Bedürfnissen pas-sen, damit Sie sich wohlfühlen. Zweitens: Sie sollte von Experten gemanagt werden, um die vielfältigen Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen. Mit unseren PrivatFonds bieten wir Ihnen beides.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ihre Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG.

Geld anlegen klargemachtWenn Sie mehr wissen möchten, fragen Sie Ihren Bankberater. Oder besuchen Sie uns auf www.geld-anlegen-klargemacht.de

PrivatFonds können aufgrund der Zusammensetzung der Fonds und/oder der für die Fondsverwaltung verwendeten Techniken je nach Variante ein erhöhtes Kursschwankungsrisiko aufweisen. Ausführliche produktspezifi sche Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Privatfonds GmbH, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt am Main, Telefon 069 58998-6060, www.union-investment.de, erhalten sowie bei Union Investment Privatfonds GmbH und Union Investment Luxembourg S.A., die die Fonds aufgelegt haben. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds. Stand: 02.09.2015.

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volksbank Bielefeld-Gütersloh eGFriedrich-Ebert-Str. 73-7533330 Gütersloh

Telefon: 05241 104-0 oder 0521 544-0Telefax: 05241 [email protected]