Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer...

12
Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal PROSPEKTE austrage? Die Verteilregeln Rheinische Direkt-Werbung

Transcript of Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer...

Page 1: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Was muss ich wissen,

bevor ich zum ersten Mal

PROSPEKTE austrage?

Die VerteilregelnRheinische Direkt-Werbung

Page 2: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

2Rheinische Direkt-Werbung

Hallo und willkommen bei der RDW. Jetzt sind Sie Prospektzusteller - wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit!Damit alles gut klappt, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise.

Bei Fragen helfen wir gerne!

Vor der VerteilungIhre Prospekte werden spätestens am Samstag angeliefert – in der Regel bis 12

Uhr. Und zwar an der Stelle, die Sie mit Ihrem Vertriebsinspektor vereinbarthaben. Die Anlieferstelle darf sich nicht auf öffentlichem Gelände befinden. Fallsdie Prospekte nicht rechtzeitig kommen, melden Sie das bitte gleich!

Nachdem Sie Ihre Lieferung bekommen haben, schauen Sie erstmal auf denLieferschein: Hat unser Spediteur Ihnen wirklich alle Prospekte gebracht, diedort aufgelistet sind? Oder stehen auf dem Lieferschein zum Beispiel „Lidl“ und„Edeka“, aber Sie haben nur „Edeka“-Prospekte bekommen? Dann schlagenSie Alarm. Vielleicht wurden Ihnen auch Prospekte angeliefert, die gar nicht auf dem Lie-ferschein aufgeführt sind. Diese bitte nicht verteilen – bzw. erst nach Rück-sprache.Haben Sie von jedem Prospekt die richtige Anzahl erhalten?

Wenn irgendwas mit der Anlieferung nicht stimmt, rufen Sie Ihren Vertriebsin-spektor an – bitte vor der Verteilung! Die Telefonnummer des für Sie zuständi-gen Vertriebsinspektors finden Sie immer ganz oben auf Ihrem Lieferschein.

Lesen Sie Ihren Lieferschein bitte genau! Dort finden Sie wichtige Infos zur aktuellen Verteilung. Beachten Sie auch dieReklamationen – Adressen, wo bei der letzten Verteilung etwas schiefgelaufen ist – damit der Fehler nicht erneut passiert.

Wurde Ihnen der Lieferschein bei Ihrer Einstellung gut erklärt?

Wenn nicht, fragen Sie nach!

Sie haben zwar Ihre Prospekte bekommen, aber der Lieferschein fehlt?

Rufen Sie Ihren Vertriebsinspektor an.

Herzlich willkommen

Page 3: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

3

03.01.2014

Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean Ihren zuständigen Vertriebsinspektor:

Schulstr. 34 Ganzes Haus Bei Grindhuber trotzdem zustellen

Hier können Sie sehen, ob es nach der

letzten Verteilung Beschwerden gab.

Die richtigen

Prospekte erhalten?Soviel Stück sind

in einem Paket

Die richtigen Mengenerhalten?

Zum Beispiel:Ein gebündeltes "Fress-napf"-Paket sowie 61 lose"Fressnapf"-Prospekte.Macht bei einer Bündelungvon 200 Stück pro Paketinsgesamt 261 Prospekte.Die Bündelung steht in derSpalte ganz links.

So sieht ein Lieferschein aus:

Lieferschein

Das ist Ihr zuständiger

Vertriebsinspektor

Bei diesen Adressen nicht zustellen!

Page 4: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Wann, wo, wer?

4Rheinische Direkt-Werbung

Wann wird verteilt?Die Verteilung der Prospekte muss am Samstag bis 18 Uhr beendet sein.An Sonn- und Feiertagen dürfen laut Gesetz keine Prospekte verteilt werden.

Wo wird verteilt?Zusammen mit Ihrem Vertrag be-kommen Sie eine Straßenliste.Darauf stehen alle Straßen bzw.Straßenabschnitte, die zu IhremBezirk gehören. Verteilen Sie nur

innerhalb Ihres eigenen Bezirks!

Wenn Sie Adressen nicht beliefern können (z.B. weil Sie nicht genug Prospekte haben oder weil Sie den Briefkasten nicht finden), sagen Sie dasbitte Ihrem Vertriebsinspektor.

Melden Sie sich auch, wenn in Ihrem Bezirk neue Häuser gebaut werden unddie Anzahl der Prospekte deswegen nicht mehr ausreicht. Oder wenn SieProspekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf dieBriefkästen geklebt wurden: „Bitte keine Werbung einwerfen“. Wir wer-den dann sobald wie möglich eine Anpassung Ihrer Auflage vornehmen.

Wer bekommt Prospekte?Nur Privathäuser. Undzwar jedes Privathausin Ihrem Bezirk – es seidenn, Sie sehen dortden Hinweis: „Bittekeine Werbung einwerfen“ oder etwas Ähnliches.

Es kann sein, dass auf Ihrem Lieferschein noch zusätzliche Zustellverbote ste-hen. Dort dürfen Sie ebenfalls keine Prospekte zustellen – auch wenn dieseBriefkästen nicht mit einem Aufkleber gekennzeichnet sind. Die Einhaltung die-ser Verbote ist besonders wichtig!

Geschäfte, Büros, Arztpraxen und Behörden werden nicht mit

Prospekten beliefert.

Bitte keine Werbung einwerfen!

Page 5: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Wie?

5

Verteilen Sie mehrere Bezirke? Selbst wenn diese Bezirke direkt nebenein-ander liegen, kann es sein, dass dort ganz unterschiedliche Prospekte ver-teilt werden sollen! Achten Sie bitte darauf, dass in jedem Bezirk genau dasankommt, was auf dem Lieferschein steht.

Grundsätzlich sind Sie zur persönlichen Ausführung der Tätigkeit ver-

pflichtet. Sollten Ihnen im Ausnahmefall andere bei der Verteilung helfen,

zum Beispiel Geschwister oder Freunde, dann sorgen Sie bitte dafür, dass

auch die gut informiert sind über alles, was in diesem Merkheft steht.

Wie wird verteilt?Legen Sie die Prospekte niemals vor den Türen ab. Stellen Sie bitte grund-sätzlich in die Zeitungsrollen oder Briefkästen zu. Bei Briefkästen bitte dieProspekte nach Möglichkeit ganz durchstecken!Falls ein Zeitungsrohr vorhanden ist, so nutzen Sie dieses für die Zustellung.Ein Haus hat weder Briefkasten noch Zeitungsrolle? Melden Sie das bitteIhrem Vertriebsinspektor. Er wird klären, wie Sie sich verhalten sollen. Undbitte liefern Sie jedem Haushalt nur ein Exemplar jedes Prospekts.

Die Briefkästen sind innen? Klingeln Sie einfach, sagen freundlich „GutenTag, ich bringe die Prospekte“ und man wird Sie reinlassen. (Bitte nicht alleBewohner gleichzeitig aufschrecken, sondern erstmal nur bei einem klingeln!)

Wenn Sie unterschiedliche Prospekte verteilen, dürfen Sie diese auf keinen Fall ineinander legen. Die Prospekte müssen einzeln oder aufeinander liegend in die Briefkästen gesteckt werden.

Falsch! Nicht ineinander legen... ...sondern aufeinander!

Page 6: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Nicht vergessen

6Rheinische Direkt-Werbung

Nach der VerteilungHaben Sie nach der Verteilung noch Prospekte übrig? Bitte nicht einfach weg-schmeißen. Sonst beobachtet Sie jemand dabei und denkt, Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht. Sagen Sie lieber Ihrem Vertriebsinspektor Bescheid!

Was übrig? Nicht in den Container... ... sondern zurück an die RDW.

Und wenn ich mal Urlaub haben will?Urlaubsreif? Bitte versuchen Sie erst einmal selbst, eine Vertretung zu finden. Zum Beispiel im Freundeskreis. Wenn Sie fündig werden, geben SieIhrem Vertriebsinspektor bitte Name und Telefonnummer des Vertreters durch.Keinen Vertreter gefunden? Dann sagen Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid(spätestens zwei Wochen vorher)! Wenn Sie Ihren Vertriebsinspektor nicht er-reichen, können Sie sich auch direkt an die RDW-Zentrale wenden.

Ganz wichtig: Lassen Sie Ihr Verpackungsmaterial nicht einfach auf derStraße oder auf dem Gehweg liegen. Denn wenn ein Fußgänger über die Umreifungsbänder stolpert, kann das schlimme Verletzungen geben.

Verpackungsmaterial in die Mülltonne... ... und nicht auf den Gehweg!

Page 7: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Thema Mini-Job

7

Jetzt habe ich eine „kurzfristige Nebenbeschäftigung“.

Was heißt das überhaupt?

Wie viel darf ich verdienen?Bis zu 450 Euro pro Monat

Wird mein Lohn komplett ausbezahlt?Das hängt von Ihrer Steuerklasse ab: Die Klassen 1-4 sind steuerfrei – dann wird derLohn komplett ausbezahlt. Schüler haben in der Regel die Steuerklasse 1. Nur bei Klasse 5 oder 6 werden Steuern vom Verdienst abgeführt.Welche Steuerklasse Sie haben, erfahren wir anhand Ihrer Steueridentifikationsnummer.Diese teilen Sie uns auf Ihrem Zustellervertrag mit. Wenn Sie uns die Steueridentifika-tionsnummer nicht mitteilen, müssen wir nach Klasse 6 abrechnen.

Ist mein Mini-Job befristet?Ja, Ihr Vertrag endet automatisch, wenn die darin notierte Frist erreicht ist (also nach50 Arbeitstagen oder nach zwölf Monaten - je nachdem, was eher eintritt). Das ist beikurzfristigen Beschäftigungen immer so. Falls Sie vorher schon eine andere kurzfri-stige Beschäftigung hatten, werden diese Arbeitstage mitgezählt. Es gibt auch unbe-fristete Mini-Jobs (so genannte geringfügige Nebenbeschäftigungen) - aber dieseBeschäftigungsart liegt bei Ihrer Arbeit für die RDW nicht vor!

Darf ich noch einen weiteren Mini-Job ausüben?Nur, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ist. Und denken Sie bitte daran, uns injedem Fall Bescheid zu sagen, wenn Sie vorhaben, einen weiteren Nebenjob anzu-nehmen!

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Mini-Job-Zentrale im Internet: www.minijob-zentrale.de (Rubrik „Häufige Fragen“).

Was muss ich sonst noch wissen?

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz „dürfen Kinder über 13 Jahren mit dem Austragenvon Zeitungen bis zu zwei Stunden werktäglich beschäftigt werden. Nach Rechtsauf-fassung des staatl. Amtes für Arbeitsschutz Köln, ist die Beschäftigung für Kinder u.a.nur dann geeignet, wenn sie zu Urlaubszwecken unterbrochen werden kann, ohne eineVerpflichtung, die Verteilung durch einen Dritten vornehmen zu lassen. Kinder dürfennicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr und nicht während des Schulunterrichts beschäf-tigt werden.“ Der Gesetzgeber versteht unter Kindern auch Jugendliche zwischen 14und 18 Jahren, die vollzeitschulpflichtig sind.

Noch mehr Infos gibt's online - zum Beispiel Hinweise der Berufsgenossenschaft zumThema Arbeitssicherheit, Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Audio-Files. Gehen Sie dazu auf folgende Seite: www.rdw-zusteller.de

Page 8: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Datengeheimnis

8Rheinische Direkt-Werbung

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

und allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Stand: April 2014

1. Ihre Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Was ist das?Durch diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis soll Ihnen bewusst gemacht wer-den, dass Sie personenbezo-gene Daten nicht durch eigenmächtiges Verhalten miss-brauchen dürfen.

Warum eine „Verpflichtung auf das „Datengeheimnis“?Jeder, der mit personenbezogenen Daten umgeht, muss auf das Datengeheimnis ver-pflichtet werden.Dies schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 5 BDSG vor. Die erfolgte Ver-pflichtung muss von der RDW bei einer Kontrolle der zuständigen AufsichtsbehördeLfDI NRW, Düsseldorf, vorgelegt werden!

Was sind „personenbezogene Daten“?Einzelangaben über eine Person, z.B. Name, Vorname, Wohnort und -straße, Haus-nummer, Geburtsdatum usw. Im RDW-Lieferschein sind dies Personenangaben zu Re-klamationen und vor allem die Einzelangaben zu Zustellverboten!

Was ist Ihnen aufgrund des Datengeheimnisses

nach § 5 BDSG verboten?Sie dürfen die Daten nicht unbefugt anderen mitteilen oder weitergeben! Jeder Miss-brauch zieht Sanktionen nach sich! Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung als Zustelleroder Fahrer sind Sie verpflichtet, mit den personenbezogenen Daten der Prospekt-/Zeitungsempfänger, also der „Betroffenen“ vertraulich, rechtmäßig und weisungsge-recht umzugehen.

„Unbefugt“ heißthandeln ohne eine Erlaubnis! Sie müssen also über eine Rechtsgrundlage, eine Ver-ordnung oder eine Weisung befugt sein, personenbezogene Daten zu erheben, zu nut-zen oder weiterzugeben. Alles andere ist unbefugt und damit verboten!

Verboten ist also zum Beispiel. Unbeteiligten (Freunde, Bekannte, Nachbarn oder einfach Neugierige) Kenntnis

von Ihren Zustelladressen zu geben oder diesen oder anderen Personen Einblick in den wöchentlichen Lieferschein zu gewähren

. Daten privat zu verwenden, auszuwerten, elektronisch oder schriftlich zu speichern

. Bei der Auslieferung den Lieferschein so abzulegen, dass Unbeteiligte ihn einsehen können

. Hinweise zu Zustellern an andere, nicht in der Zustellkette stehenden Personen zu geben.

Und wenn doch ...Verstöße gegen das Datengeheimnis können als Ordnungswidrigkeit (§ 43 BDSG), alsStraftat (§ 44 BDSG) oder auch arbeitsrechtlich geahndet werden!Verstöße gegen das Datengeheimnis können teuer werden! Die Aufsichtsbehörde kann

››› lesen Sie weiter auf Seite 11

Page 9: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Unsere

Zeitung zustellen.

Freunde werben –

Prämie sichern!

Wichtige Inf

unsere Zustellerfür os Wichtige Inf

eitungen ochenzse Wkönnte, haben Lust und eit Z

So funktioniert es: Sie k

freut erteilen? Dann zu v-ostenlokuns für könnte,

ennen jemanden, derSo funktioniert es: Sie k

Sie den Coupon am Fuß dieser Seite.essenten des Interdaten den einfach ihm Sie

über ontrolleur KIhr sich

Sie den Coupon am Fuß dieser Seite.en Oder nutzdurch.essenten

-ontaktund die KNamen Geben . AnrufIhren über

Zeitung zustellUnsereUns

Freunde werben –

llen.

Freunde werben –

Prämie sicheFreunde we Fre

Prämie sichern!

20,– EuroMonatslohn einmalig um Ihren

Monaten 2 on vinnerhalb er enn Wer Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stanussetzungen: Daor* V o

.20,– Euro

lang te Mona2 mind. nn daund wird eingestellt Monaten er Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stan

Ablauf nach wir erhöhenarbeitet, Zusteller als lang erf unserg nicht aud bislaner Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stan

Frist dieser Ablauf berliste. ewer B

Page 10: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

(das Passwort lautet: rdw)

Zeitungstaschen und Zeitungsroller günstig bestellen!

Page 11: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

Datengeheimnis

11

Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Außerdem können Sie zum Scha-denersatz bei Inregressnahme durch die RDW, wenn diese zu einem Schadenersatzverpflichtet ist, (Ziff. 4.8, Seite 58; §§ 7 und 8 BDSG, Seite 77) herangezogen werden!

Auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bei der RDWbesteht das Datengeheimnis für Sie fort! Darauf werden Sie hiermit ausdrücklich hingewiesen.

2. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

2.1 AllgemeinesDer Datenschutz regelt das individuelle „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“in gesetzlichen Grundlagen über Umgang und Verarbeitung personenbezogener Datenauf . europäischer (z.B. „EU-Datenschutz-Richtlinie“) und auf. nationaler Ebene (z.B. zahlreiche „bereichsspezifischen Regelungen“,

Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze).Das BDSG unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen (Ziff. 2.3,Seite 15 ff). RDW ist datenschutzrechtlich eine nicht-öffentliche Stelle.Weitere Informationen hierzu finden Sie in der vorgenannten Broschüre BfDI-Info abder Seite 64.

2.2. BetroffeneDer Datenschutz schützt die Rechte des Betroffenen beim Umgang mit dessen per-sonenbezogenen Daten. Die Rechte eines Betroffenen sind umfangreich ausgestaltet.Auch Ihnen würde es nicht recht sein, wenn Daten über Ihre Person und Ihre persönli-chen Verhältnisse Unbefugten zur Kenntnis kommen!Betroffene i.S. des BDSG sind im Bereich der RDW neben der bereits beschriebenenPersonenkategorie alle Mitarbeiter der RDW als Beschäftigte. (vergl. § 3 Abs. 11 BDSG,Seite 68).

2.3 Hilfe und Unterstützung bei Fragen und Unklarheiten (Ziff. 2.10, Seite 32)In allen Fragen zum Datenschutz hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte der RDW, ins-besondere, wenn Sie in Ihrem Verhalten unsicher sind oder Fragen von Betroffenennicht sofort beantworten können. Fragen Sie im Zweifelsfalle; lieber einmal zu viel! DenKontakt, wie auch weitere Informationen, finden Sie auf unserer Seite www.rdw-koeln.de unter Datenschutz.Die sich aus Ihrem Vertrag mit RDW ergebende Verschwiegenheitspflicht wird durchdiese Verpflichtung auf das Datengeheimnis nicht berührt.

3. Bestätigung

Mit meiner Unterschrift im Arbeitsvertrag bestätige ich, diese Verpflichtung gelesenund verstanden zu haben.

Hinweise:Die Verweise beziehen sich auf die BfDI-Info 1 (Bundesdatenschutzgesetz, Text und Erläuterung - , 16. Aufl., März 2014).

Sie finden in der Broschüre das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit guten Erklä-rungen, die Anschriften aller Aufsichtsbehörden und weitere Hinweise! Diese Broschürekönnen Sie kostenlos downloaden oder telefonisch kostenlos bestellen über [email protected] / homepage: www.bfdi.bund.de bzw. +49 (0)228 – 997799-0.

Page 12: Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal …€¦ · Prospekte übrig haben, weil Häuser leer stehen oder neue Aufkleber auf die Briefkästen geklebt wurden: „Bitte keine

RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Co. KG

August-Horch-Straße 10, 51149 Köln

Internet: www.rdw-koeln.de

Auf einen Blick!

Bevor ich mit den Prospekten loslaufe: erstmal vergewissern, ob’s die richtigen sind! Dabei hilft der Lieferschein (siehe Seite 2/3).

Nur am Samstag darf verteilt werden! Wenn ich das nicht schaffe: gleich Bescheid sagen!

Nicht in den falschen Straßen verteilen - darum Straßenliste beachten!

Nur die Privathäuser beliefern, keine Geschäfte.

Die Prospekte immer und überall in die Briefkästen oder Zeitungsröhren stecken (dabei bitte Werbeverbote beachten)!

Und die Prospekte nicht ineineinander legen, sondern einzeln aufeinander.

Es ist nicht erlaubt, Prospekte von anderen Firmen zusammen mit

unseren Prospekten zu verteilen!

Mein Vertriebsinspektor:

Herr / Frau

Telefon:

E-Mail:

Und wenn der Vertriebsinspektor mal nicht erreichbar ist: 02203 1883-0(montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr).

Stand: 07/2014

Unser Tipp: Schauen Sie sich auch unsere Infovideos an! Klicken Sie hier:

www.rdw-zusteller.de » Informationen für Zusteller