Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

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Kanton Basel-Landschaft Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft Grundlagendokument: Herausforderungen – Vision – langfristige Ziele Mai 2012

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Kanton Basel-Landschaft

Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft Grundlagendokument: Herausforderungen – Vision – langfristige Ziele Mai 2012

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Herausgeber: Alberto Isenburg Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, BUD

Lenkungsausschuss: Hugo Aschwanden Leiter Sektion Gewässerbewirtschaftung,

BAFU

Andreas Bubendorf Stv. Leiter Landwirtschaftliches Zentrum

Ebenrain, VGD

Christian Häfelfinger Bereichsleiter Brandschutz / Elementar-

schadenprävention

Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Oliver Jacobi Leiter Tiefbauamt, BUD

Martin Kolb Leiter Amt für Raumplanung

Ueli Meier Leiter Amt für Wald, VGD

Jens Schindelholz Leiter Bevölkerungsschutz

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, SID

Toni von Arx Leiter Amt für industrielle Betriebe, BUD

Peter Wenk Leiter Kantonales Laboratorium, VGD

Begleitgruppe: Adrian Auckenthaler Leiter Ressort Gewässer und Altlasten, AUE

Leiter Fachstelle Grundwasser, AUE

Rainer Bachmann Leiter Ressort Dienste, AUE

Dominik Bänninger Sachbearbeiter Fachstelle Grundwasser, AUE

Achim Benthaus Leiter Fachstelle Wasserversorgung, AUE

Christoph Bitterli Bereichsleiter Betrieb Abwasseranlagen, AIB

Ignaz Bloch Leiter Veterinär- , Jagd- und Fischereiwesen / Kantonstierarzt

Roland Bono Leiter Ressort Abfall, Abwasser, Chemikalien und Boden, AUE

Leiter Fachstelle Bodenschutz, AUE

Yves Duerig Sachbearbeiter Elementarschadenprävention, Basellandschaftliche Gebäu-

deversicherung

Markus Grieder Stv. Leiter Geschäftsbereich Kantonsstrassen, TBA

Franziska Hochuli Trinkwasserinspektorin / Badewasserinspektorin, KL

Martin Huber Stv. Kantonsplaner, ARP

Niklaus Hufschmid Bereich Landschaft, Kantonsplanung, ARP

Marin Huser Leiter Fachstelle Oberflächengewässer, AUE

Nadine Konz Sachbearbeiterin Siedlungsentwässerung und Landwirtschaft, AUE

Thomas Lang Leiter Fachstelle Siedlungsentwässerung und Landwirtschaft, AUE

August Lauer Leiter Ortsplanung, ARP

Jaroslav Misun Leiter Geschäftsbereich Wasserbau / Leiter Gewässerplanung, TBA

Rolf Mosimann Stv. Leiter Geschäftsbereich Wasserbau / Leiter Gewässerunterhalt, TBA

Sylvia Nussbaum Gefahrenkarten, Zentrale Dienste, AFW

Christoph Plattner Leiter Ressort Energie und Wasserversorgung, AUE

Johannes Pudewell Leiter Fachstelle Betriebe, AUE

Ferdinand Reng Trinkwasserinspektor / Badewasserinspektor, KL

Roger Schneider Baugesuche, Planungen Natur und Landschaft, ARP

Christian Scholer Leiter Geschäftsbereich Kantonsstrassen, TBA

Peter Tanner Leiter Natur und Landschaft, ARP

Dominic Utinger Sachbearbeiter Fachstelle Betriebe, AUE

Stefanie Weber Leiterin Abteilung Chemie II, Kantonales Labor, VGD

Maya Zea Sachbearbeiterin Fachstelle Wasserversorgung, AUE

Daniel Zopfi Stv. Leiter Veterinär- ,Jagd- und Fischereiwesen / Stv. Kantonstierarzt

Projektbegleitung: Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub

Christina Dübendorf Ernst Basler + Partner AG

Andreas Zysset Ernst Basler + Partner AG

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort .................................................................................................................................... 1

1 Warum eine Wasserstrategie?............................................................................................ 1

2 Vision ................................................................................................................................ 4

3 Aufbau der Wasserstrategie ............................................................................................... 6

4 Megatrends ....................................................................................................................... 7

5 Zustand der Wasserwirtschaft .......................................................................................... 10 5.1 Gewässerbewirtschaftungsmodell .......................................................................... 10 5.2 Gewässer............................................................................................................... 11

5.2.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 11 5.2.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 13

5.3 Gewässerraum....................................................................................................... 14 5.3.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 14 5.3.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 16

5.4 Siedlungswasserwirtschaft ..................................................................................... 16 5.4.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 16 5.4.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 20

5.5 Industrie ................................................................................................................ 21 5.5.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 21 5.5.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 21

5.6 Wasserkraft ........................................................................................................... 22 5.6.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 22 5.6.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 22

5.7 Landwirtschaft....................................................................................................... 23 5.7.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 23 5.7.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 24

5.8 Kosten der öffentlichen Infrastruktur in der Wasserwirtschaft................................. 24 5.8.1 Heutiger Zustand ..................................................................................... 24 5.8.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends................................................. 26

5.9 Herausforderungen der Wasserwirtschaft .............................................................. 27

6 Leitsätze für eine moderne Gewässerbewirtschaftung ...................................................... 28

7 Von der Vision zur strategischen Umsetzung.................................................................... 31

Anhänge:

A1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................................... I

A2 Zuständigkeiten ................................................................................................................. V

A3 Einflussmatrix................................................................................................................... VII

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Vorwort

Schon die Bundesverfassung hält fest: Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes

Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspru-

chung durch den Menschen andererseits an. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft

hat in seiner neuen strategischen Planung der kommenden Jahre Natur und Klimawandel und

darin die Erhaltung der natürlichen Ressourcen als einen von sieben Schwerpunkten definiert.

Wasser ist für den Kanton Basel-Landschaft die wichtigste natürliche Ressource. Entsprechend

beschäftigen sich über die Jahrzehnte hinweg in der kantonalen Verwaltung zahlreiche Dienst-

und Fachstellen mit den verschiedenen Vollzugsaufgaben aus der Gesetzgebung zum Thema

Wasser.

Heute haben sich die Rahmenbedingungen und die Herausforderungen durch den stattfinden-

den Klimawandel für das Wasser geändert. Zudem muss aber die kantonale Verwaltung auch

Entlastungsmassnahmen in den kommenden Jahren zur Sanierung der kantonalen Finanzen

bewältigen. Diese zwingen zu einer verbesserten Koordination und Zusammenarbeit zwischen

den Dienst- und Fachstellen aber auch zu einer Bündelung des Einsatzes der Ressourcen bei der

Lösung der anstehenden Herausforderungen.

Die vorliegende Wasserstrategie soll deshalb Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen bei der

Zielerreichung in den kommenden Jahren sein. Sie wird vom Regierungsrat des Kantons Basel-

Landschaft in Anlehnung an die strategische Planung beschlossen.

Bei der Erarbeitung der Strategie wurden alle betroffenen Dienststellen und externen Stellen

involviert. Diese sind das Amt für industrielle Betriebe, das Tiefbauamt, das Amt für Raumpla-

nung, das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, das Amt für Wald, das Kantonale Laboratori-

um, das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, die

Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, das Bundesamt für Umwelt und das Amt für Um-

weltschutz und Energie als federführendes Amt.

Begleitet wurde der Prozess in einer ersten Phase vom externen Ing. Büro Ernst Basler und Part-

ner. Da dieses bereits die Strategie „Wasserversorgung 2025“ des Bundes mit erstellt hat. Zu

erwähnen sei, dass der Bund eine Nationale Wasserstrategie in der Planung hat.

In einer zweiten Phase wirkte bei der kantonalen Wasserstrategie Herr Prof. Dr. Claus-Heinrich

Daub mit. Er war massgeblich an der Anbindung der Wasserstrategie an der strategischen Pla-

nung des Regierungsrates und an der Entwicklung der strategischen Zielsetzungen und Mass-

nahmen für die Legislaturperiode 2012 - 2015 beteiligt.

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1 Warum eine Wasserstrategie?

Der Ressource Wasser kommt für Mensch und Natur eine herausragende Bedeutung zu. Wasser

ist sprichwörtlich Leben, weil es als Grundnahrungsmittel dient, Hygiene ermöglicht und damit

Gesundheit fördert und in Form von Gewässern Artenvielfalt gewährleistet. Darüber hinaus wird

es vom Menschen als ein Produktionsfaktor genutzt und spielt in Form von Wasserkraft eine

zunehmend wichtige Rolle bei der Energieversorgung. Allerdings kann Wasser z.B. in Form von

Hochwasser auch eine Bedrohung sein, vor der sich der Mensch schützen muss.

Die Bundesverfassung würdigt die herausragende Bedeutung von Wasser und gibt mit den Arti-

keln 73 (Nachhaltigkeit) und 76 (Wasser) die übergeordneten Ziele bezüglich des Umgangs mit

den Wasserressourcen vor. Die konkreten Ziele und Aufgaben der Kantone im Umgang mit der

Ressource Wasser sind in verschiedenen sektoralen Gesetzen und Verordnungen auf Bundes-

und Kantonsebene geregelt (siehe Anhang 1).

Auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist sich der Bedeutung der Wasserressour-

cen bewusst. In den Grundsätzen der regierungsrätlichen Politik für die Jahre 2008-20181 be-

schreibt der Kanton Basel-Landschaft einen nachhaltigen Umgang mit beschränkten Ressourcen

als eine der künftigen Herausforderungen. Adressiert werden diese Herausforderungen für die

Legislaturperiode 2012-2015 durch strategische Vorgaben des Regierungsrats. Die strategische

Planung weist sieben strategische Schwerpunktfelder aus, die zum einen eine Orientierungs-

funktion für das Handeln des Regierungsrats und der Direktionen in den kommenden Jahren

entfalten und es dem Regierungsrat zum anderen ermöglichen, klare Prioritäten zu setzen. Eines

dieser strategischen Schwerpunktfelder umfasst das Thema „Natur und Klimawandel“. Die dazu

gehörigen Regierungsziele beziehen sich unter anderem auf einen schonenden Umgang mit

Ressourcen, die Schaffung attraktiver Erholungsräume und eine Minimierung des Schadenpo-

tenzials durch Naturgefahren. Eines der aus den übergeordneten Regierungszielen abgeleiteten

Direktionsziele lautet dabei: „Mit der Ausarbeitung und Umsetzung einer integrierten Wasser-

strategie wird die grosse Bedeutung der Ressource Wasser für eine nachhaltige Entwicklung

transparent gemacht und durch adäquate, koordinierte Massnahmen ein nachhaltiger Umgang

mit Wasser sichergestellt.“

Das vorliegende Dokument versteht sich als erster Teil dieser integrierten Wasserstrategie des

Regierungsrats, deren Ziel es ist, die wasserbezogenen Einzelinteressen des Kantons in einer

übergeordneten Strategie zu koordinieren und eine Priorisierung zu ermöglichen. Es umfasst die

Vision des Kantons im Umgang mit dem Thema Wasser, zeigt Megatrends auf, leistet eine Dar-

stellung des aktuellen Zustands der verschiedenen Wassersektoren, liefert ein Set an Leitsätzen

1 Auf lange Sicht… Der Kanton Basel-Landschaft 2008 bis 2018, Grundsätze der regierungsrätlichen Politik, Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 2008.

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und legt fest, wie die Wasserstrategie in die Regierungsstrategie für die nächste Legislaturperio-

de eingebettet wird. Dieser erste Teil der Wasserstrategie besitzt einen langfristigen Zeithorizont

(2025). Der zweite Teil der Wasserstrategie wird konkrete Ziele, Indikatoren und Umsetzungs-

massnahmen enthalten und für die Planung der kantonalen Vollzugsaufgaben als Referenz und

Koordinationsrahmen dienen.

Bezugsraum

Im Kanton Basel-Landschaft beinhaltet die Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowohl kan-

tonale, kommunale und regionale als auch interkantonale und internationale Aspekte. Bezüglich

grenzüberschreitender Zusammenarbeit sind der Rhein und die Birs die wichtigsten Fliessgewäs-

ser, deren ganzheitliches Management eine übergeordnete Abstimmung erfordert. An der Birs

beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft an interkantonalen Projekten wie der Birskommission

oder dem Integralen Einzugsgebietsmanagement (IEM) Birs. Als Unterlieger an der Birs setzt sich

der Kanton insbesondere mit Themen wie Hochwasserschutz, der Vernetzung der Wasserläufe

und der Gewässerqualität auseinander. Am Rhein nimmt der Kanton auch die Verantwortung

eines Oberliegers wahr und ist, unter anderem, für die von der Internationalen Kommission zum

Schutz des Rheins (IKSR) festgelegten Gewässerschutzziele mitverantwortlich2.

Das Gewässernetz des Kantons Basel-Landschaft besitzt keine grösseren stehenden Gewässer,

jedoch ein Fliessgewässernetz mit einer beachtlichen Gesamtlänge von rund 800 km. Der Rhein

und die weiteren grösseren Fliessgewässer des Kantons, welche einen Niedrigwasserabfluss von

mindestens 40 bis 50 l/s aufweisen, erreichen eine Gesamtlänge von ca. 200 km (Abbildung 1). Die

restlichen Wasserläufe mit einer Gesamtlänge von ca. 600 km sind kleiner. Einige davon können

im Jahresverlauf gar trocken fallen.

Abbildung 1: Übersichtskarte des Kantons Basel-Landschaft mit den wichtigsten Fliessgewässern und den hauptsächlichen

Flächennutzungen.

2 Übereinkommen zum Schutz des Rheins, Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Europäische Gemeinschaft, Bern, 1999.

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Die höher gelegenen Einzugsgebiete der Fliessgewässer sind häufig durch Karst geprägt und

weisen eine geringe Kapazität zur Grundwasserspeicherung auf. Die Talböden sind vorwiegend

mit grobem Schotter gefüllt und weisen grösstenteils eine höhere Kapazität zur Grundwasser-

speicherung auf. Die Grundwasservorkommen, welche aus quantitativer Sicht für die Trinkwas-

sergewinnung am bedeutendsten sind, flankieren als langgezogene Flächen die Unterläufe der

grösseren Gewässer (Abbildung 2). Grundsätzlich besitzt der Kanton Basel-Landschaft keine

grossen Grundwasserspeicher, was eine Abhängigkeit von regelmässigen Niederschlägen zur

Folge hat.

Abbildung 2: Die für die Trinkwassergewinnung quantitativ bedeutendsten Grundwasser-vorkommen in der Region (Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt).

Im Kanton Basel-Landschaft kann die Flächennutzung hauptsächlich auf die Siedlungs-, die

Landwirtschafts- und die Waldflächen aufgeteilt werden. Die unproduktiven Flächen fallen kaum

ins Gewicht. Anteilsmässig betragen die Landwirtschafts- und die Waldflächen je ca. 40%, die

Siedlungsflächen etwas weniger als 20% der gesamten Kantonsfläche.

Der Kanton Basel-Landschaft weist insgesamt ca. 275‘000 Einwohner aus, wobei mehr als die

Hälfte der Kantonsbevölkerung im Bezirk Arlesheim ansässig ist3. Die restlichen Hauptsiedlungs-

zonen befinden sich in den Talzonen entlang der grösseren Gewässer. Die Berg- und Hügelge-

biete im Oberbaselbiet und im Laufental sind nur relativ dünn besiedelt (Abbildung 1).

3 Quelle: Gemäss Statistischem Amt des Kantons Basel-Landschaft, 2011.

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2 Vision

Die Wasserressourcen und die Gewässer haben eine herausragende Bedeutung als Lebens-

grundlage für Mensch, Tier und Pflanzen. Darum will der Kanton Basel-Landschaft die Wasser-

vorkommen und die Lebensräume so bewirtschaften und schützen, dass ihre Nutzung und Qua-

lität langfristig sichergestellt ist. Zuviel Wasser am falschen Ort kann aber auch eine Bedrohung

für Leben und Sachwerte darstellen. Deshalb muss auch der Schutz vor schadenverursachenden

Hochwassern gewährleistet werden, einerseits durch eine angepasste Nutzung des Gewässer-

raums, andererseits durch Schutzmassnahmen.

Der Kanton Basel-Landschaft strebt eine integrale Wasserwirtschaft an, deren übergeordnete

Ziele sich auf der Bundesverfassung abstützen:

Art. 73 Nachhaltigkeit Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneue-rungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. Art. 76 Wasser 1 Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers. 2 Er legt Grundsätze fest über die Erhaltung und die Erschliessung der Wasservorkommen, über die Nut-zung der Gewässer zur Energieerzeugung und für Kühlzwecke sowie über andere Eingriffe in den Was-serkreislauf. 3 Er erlässt Vorschriften über den Gewässerschutz, die Sicherung angemessener Restwassermengen, den Wasserbau, die Sicherheit der Stauanlagen und die Beeinflussung der Niederschläge. 4 Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone. Sie können für die Wassernutzung in den Schranken der Bundesgesetzgebung Abgaben erheben. Der Bund hat das Recht, die Gewässer für seine Verkehrsbe-triebe zu nutzen; er entrichtet dafür eine Abgabe und eine Entschädigung. 5 Über Rechte an internationalen Wasservorkommen und damit verbundene Abgaben entscheidet der Bund unter Beizug der betroffenen Kantone. Können sich Kantone über Rechte an interkantonalen Was-servorkommen nicht einigen, so entscheidet der Bund. 6 Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Anliegen der Kantone, aus denen das Wasser stammt.

Eine integrale Wasserwirtschaft bringt die Ziele und Massnahmen der Wassernutzung, des Ge-

wässerschutzes und des Wasserbaus in Einklang. Aus den vielfältigen Ansprüchen an die Was-

serressourcen, die Gewässer und ihre Umgebung entstehen Interessenskonflikte, die einer Gü-

terabwägung zwischen gegensätzlichen Nutzungs- und Schutzansprüchen bedürfen. Solche

Abwägungen erfolgen in einer regionalen Betrachtung, z.B. im hydrologischen Einzugsgebiet,

wenn dies den Lösungsspielraum vergrössert. Wo eine gleichwertige Betrachtung von ökologi-

schen, wirtschaftlichen und sozialen / gesellschaftlichen Kriterien zu keiner Lösung führt, sind

weitere Aspekte wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis oder die Verhältnismässigkeit zu berücksich-

tigen.

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Falls es einen Entscheid zwischen verschiedenen menschlichen Bedürfnissen braucht, werden

diese in Anlehnung an die Maslow’sche Bedürfnispyramide priorisiert. Damit werden die physio-

logischen Grundbedürfnisse des Menschen vor das Sicherheits- und Schutzbedürfnis und alle

weiteren Bedürfnisse gestellt. Für die Wasserwirtschaft ergibt dies die folgenden Prioritäten:

Priorität 1: Die langfristige Sicherung der Wasserressourcen für die Trinkwasserversorgung

und das Sicherstellen der Wasserversorgung mittels geeigneter Anlagen

Priorität 2: Der Schutz des Menschen und seiner Sachwerte vor einer Gefährdung durch

Hochwasserereignisse

Priorität 3: Alle übrigen Wassernutzungen für die Landwirtschaft, die Industrie, die Energie-

erzeugung, der Löschwasserversorgung etc.; Der Erhalt der Gewässer als ökologisch wertvol-

le Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Landschafts- und Vernetzungselement sowie als

Erholungsräume

Diese Prioritätenordnung kommt nur zur Anwendung, wenn eine Gleichsetzung der Bedürfnisse

zu keiner Lösung führt. Sie soll also die Güterabwägung im Einzelfall unterstützen.

Gestützt auf diesen Hintergrund gilt folgende Vision für den Kanton Basel-Landschaft:

Der Kanton Basel-Landschaft

strebt eine moderne, integrale Gewässerbewirtschaftung

im Sinne der Nachhaltigkeit

und unter Anerkennung der menschlichen Bedürfnisse an.

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3 Aufbau der Wasserstrategie

Die vorliegende Strategie wurde in Anlehnung an das sogenannte DPSIR-Modell erarbeitet. Die-

ses bildet den Zusammenhang zwischen den verursachenden Kräften (driving forces), den

menschlichen Belastungen (pressure), den daraus resultierenden veränderten Umweltzuständen

(state), ihren Auswirkungen (impact) und den darauf reagierenden Handlungen der Menschen

(response) ab.

Die im Kapitel 4 beschriebenen Megatrends stecken die zukünftigen Randbedingungen ab, in

welchen sich die basellandschaftliche Wasserwirtschaft bewegen wird. Diese äusseren Entwick-

lungen können nicht direkt durch die Akteure der Wasserwirtschaft gesteuert werden. Sie ent-

sprechen den verursachenden Kräften (driving forces) der Wasserwirtschaft.

Der im Kapitel 5 beschriebene aktuelle Zustand der verschiedenen Wassersektoren (state) zeigt,

wo die heutigen Probleme im Vollzug der Gesetzgebung liegen. Diese unterliegen ändernden

Belastungen (pressure), welche von den Megatrends (driving forces) ausgehen. Entsprechend

haben die Megatrends Auswirkungen (impact) auf die verschiedenen Wassersektoren.

Aus der Abweichung der vorgängig formulierten Vision und dem Ist-Zustand und seiner vermu-

teten Entwicklung ergeben sich die grössten aktuellen Herausforderungen an die Wasserwirt-

schaft des Kantons Basel-Landschaft. Diesen Herausforderungen wird mit in der Zukunft veran-

kerten Leitsätzen begegnet, die den Weg Richtung Vision aufzeigen. Ihre Erreichung liegt wei-

testgehend im Handlungsspielraum des Kantons Basel-Landschaft. Diese Leitsätze sollen nach

Publikation dieses Grundlagendokuments in einem Massnahmenplan für die nächste Legislatur-

periode konkretisiert werden. Dieser gesonderte Bericht wird zugleich Teil 2 der Wasserstrategie

und ist demgemäss nicht Bestandteil dieses Dokuments. Die gewählten Leitsätze werden in Ka-

pitel 6 beschrieben.

Die integrierte Wasserstrategie mit ihren Leitsätzen sowie im späteren Massnahmenplan defi-

nierten Zielen und Indikatoren weist die Richtung für die zukünftigen Handlungen (response).

Kapitel 7 beschreibt, wie das Umsetzungsprogramm 2012-2015 erarbeitet wird und was die zu

leistenden Arbeiten beinhalten.

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4 Megatrends

In der Studie Wasserwirtschaft 20254 wurden für die Schweiz sieben Megatrends (driving forces)

identifiziert, welche in Zukunft die Wasserwirtschaft sowohl direkt als auch indirekt beeinflussen

werden. Diese Megatrends werden auch den Kanton Basel-Landschaft betreffen.

In der folgenden Tabelle sind die Megatrends kurz beschrieben, mit ihren Belastungen (pressure)

auf die Schweizer Wasserwirtschaft und diejenige des Kantons Basel-Landschaft. Mit Hilfe dieser

Megatrends lassen sich die zukünftigen Randbedingungen erkennen, in denen sich die Wasser-

wirtschaft des Kantons Basel-Landschaft einzuordnen hat. Wo diese äusseren Einflüsse den Zu-

stand der Wasserressourcen von der Vision wegbewegen, sind die zukünftigen Herausforderun-

gen am grössten.

Schweiz Kanton Basel-Landschaft

Megatrend Klimawandel

Veränderung des Klimas mit häufigeren Abfluss-Extremereignissen, höheren Temperaturen, unsicherer Niederschlagsentwicklung, höherer Verdunstung, sowie gesteigerter Konkurrenzsituation um die Res-source Wasser (z.B. Landwirtschaft, Trink- und Brauchwasser etc.).

Stärkere Abflussschwankungen, mit häufigeren Hoch- und Niedrigwasserereignissen. Ausgeprägte Trockenperi-oden durch saisonal zurückgehende Niederschlagsmenge insbesondere in den karstgeprägten Gebieten ohne gros-se Wasserspeicherwirkung. Generell zunehmender Be-wässerungsbedarf.

Megatrend Wirtschaftsstruktur

Entwicklung mit einem relativ kleinen BIP Wachstum, Konzentrationsprozesse im Agrarsektor, relative Ab-nahme des primären und sekundären Wirtschaftssek-tors während der Anteil des tertiären Sektors steigt.

Mittelfristig zunehmendes BIP Wachstum5, bei gleichzeiti-ger Diversifizierung und Spezialisierung der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Reduktion der chemisch-industriellen Produktion dadurch mögliche Abnahme der Brauchwassermengen. Zunehmende Umnutzung von industriellen Brachflächen für neue Dienstleistungs-, Ge-werbe- und Industriebetriebe. Steigende Bedeutung der "grünen" Branche von Biolandwirtschaft über erneuerba-re Energien bis zu Clean Tech. Weitere Abnahme der bereits geringen Anzahl Beschäftigten im primären Sek-tor, bei gleichzeitiger Zunahme im tertiären Sektor.

Megatrend Gesellschaftsentwicklung

Entwicklung mit einer insgesamt leicht steigenden Bevölkerungszahl6, zunehmende Überalterung, weni-ger Erwerbstätige, höhere Mobilität.

Generelle Bevölkerungszunahme, überdurchschnittliches Wachstum in ländlichen Gebieten und insgesamt einer leicht steigenden Anzahl an Grenzgängern7, zunehmende Überalterung, weniger Erwerbstätige, gesteigerte Mobili-tät (mehr Verkehrsaufkommen auf den Hochleistungs-strassen, mehr zu behandelndes Strassenabwasser).

4 Wasserwirtschaft Schweiz 2025, Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten, Studie für das Bundesamt für Umwelt und den Basler Fonds, 2007.

5 Prognosen für die Wirtschaftsentwicklung im Kanton Basel-Landschaft, BAKBASEL, Januar 2011 6 Gemäss aktuellen Prognosen beträgt die mittlere jährliche Wachstumsrate für die nächsten 25 Jahre knapp 5‰, BFS 2011. 7 Bevölkerungsprognose für den Kanton Basel-Landschaft bis ins Jahr 2035, Bau und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-

Landschaft, Amt für Raumplanung, Prognose Februar 2011.

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Schweiz Kanton Basel-Landschaft

Megatrend Raumentwicklung

Verdichtung der Metropolräume mit weiterer Aus-dehnung der Agglomerationsgebiete, erhöhte Nach-frage nach Siedlungs- und Naherholungsgebieten.

Verdichtung des Metropolraums Basel, Verdichtung der vorstädtischen Siedlungsgebiete entlang der Haupttäler (Leimental, vorderes Birstal und Ergolztal), steigende Nutzung der Naherholungsgebiete im gesamten Kanton. Zunehmender Druck auf freie Flächen (z.B. Grundwasser-schutzzonen, Landwirtschaftsflächen) da diese in den urbanen Zonen noch unbebaut sind.

Megatrend Energieversorgung

Zunehmende Nutzung von erneuerbaren Energiequel-len erhöht den Nutzungsdruck z.B. auf die Wasser-kraft oder Geothermie. Verstärkte Nachfrage nach Regelenergie (flexibel und rasch produzierbarer Ener-gie).

Weiter steigender Energiebedarf, zunehmende Energie-einsparungen und steigende Energieeffizienz (insbesonde-re im Gebäudebereich), verstärkte Nutzung von erneuer-baren Energiequellen (Solarenergie, Geothermie, Biomas-se, Blockheizkraftwerk-Wärmepumpe)8.

Megatrend Schadstoffe

Zunahme sowohl der Bandbreite als auch der absolu-ten Fracht von Mikroverunreinigungen. Ansprüche an die Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung steigen. Handlungsdruck zur Verminderung der Emis-sion an der Quelle.

Speziell hohe Anforderungen an die Abwasserreinigung und an die Trinkwasseraufbereitung (private wie öffentli-che) aufgrund der grossen Vielfalt an neuartigen Schad-stoffen insbesondere aus der Industrie/Gewerbe (Arznei-mittel, Nanotechnologie), Deponien/Altlasten, dem Ab-fluss von befestigten Oberflächen und der Landwirtschaft.

Megatrend Politisches Umfeld

Veränderungen in der Verwaltungsorganisation (Auf-gabenteilung Kanton und Gemeinden sowie Gemein-defusionen), zunehmende europäische Integrati-on/Vorgaben, Übergang vom Leistungs- zum Gewähr-leistungsstaat. Neue und überarbeitete gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene (z.B. Gewässerraumaus-scheidung gemäss GSchG, kostendeckende Einspeise-vergütungen gemäss EnG, etc.) werden vermehrt zu Planungen über politisch-administrative Grenzen hinaus und zu einer stärkeren Gewichtung von Wirt-schaftlichkeits- und Effizienzüberlegungen auch in der Wasserwirtschaft führen.

Gemeindefusionen drängen sich nicht als strategisches Ziel des Kantons auf, da die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden in der Vergangenheit stark zugenommen hat9. Keine tiefgreifenden Veränderungen der Verwal-tungsorganisation (Aufgabenteilung Kanton und Ge-meinden) zu erwarten. Neue gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene werden auch im Kanton Basel-Landschaft zu grösseren Planungsräumen und stärkerer Gewichtung der Wirtschaftlichkeit in der Wasserwirtschaft führen.

Tabelle 1: Megatrends für die Schweiz und den Kanton Basel-Landschaft.

8 Strategie des Regierungsrates für die Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft (Energiestrategie), 8. April 2008, Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Umweltschutz und Energie, Liestal.

9 Standortbestimmung des Regierungsrates in Sachen Gemeindefusionen vom 24. März 2009, Landratsvorlage zur Revision des Gemeindegesetzes (Geschäft 2011-047) vom 22. Februar 2011.

Page 13: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

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Auswirkungen der Megatrends

Megatrends beeinflussen die verschiedenen Sektoren und Themenbereiche der Wasserwirtschaft

unterschiedlich stark. Die Tabelle 2 stellt eine Zusammenfassung der qualitativen Einschätzung,

der Auswirkungen der Megatrends auf die verschiedenen Wassersektoren des Kantons Basel-

Landschaft, dar. Die in der Tabelle 2 dargestellten qualitativen Einschätzungen werden im nächs-

ten Kapitel erläutert.

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Gewässerraum Oberflächengewässer

Wasserqualität

Gewässerbiologie

Wasserführung

Grundwasser Grundwasserqualität

Grundwasservorkommen/-stände

Siedlungsentwässerung Abwasserentsorgung

Abwasserreinigung

Landwirtschaft Bewässerung / Drainagen

Gewässerschutz

Hochwasserschutz / Wasserbau Hochwasserschutz

Gewässerregulierung *

Trinkwasser Trink- und Brauchwasser

Brauchwasser

Fischerei Fischerei

Wasserkraft Wasserkraft

Freizeit/Erholung Freizeitnutzung

Wärmenutzung / Kühlung Diverse Nutzungen

Schifffahrt

Waldwirtschaft

Legende: Bedeutung der Auswirkungen, welche vom entsprechenden Megatrend zu erwarten sind (klein, gross)

* Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Gewässerregulierung

Tabelle 2: Qualitative Einschätzung der Auswirkungen der Megatrends auf die Sektoren der Wasserwirtschaft des Kantons

Basel-Landschaft im Jahr 2025.

Page 14: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

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5 Zustand der Wasserwirtschaft

Die heutigen kantonalen Aufgaben in der Wasserwirtschaft sind auf verschiedene Direktionen

und Dienststellen verteilt. In einer tabellarischen Übersicht im Anhang sind einerseits die Zustän-

digkeiten und Aufgaben der kantonalen Akteure der Wasserwirtschaft (Tabelle 4), als auch die

wechselseitige Beeinflussung der einzelnen Themenbereiche der Wassersektoren (Tabelle 5) dar-

gestellt.

Der Zustand der Wasserwirtschaft des Kantons Basel-Landschaft wird im Folgenden aber nicht

entlang dieser Direktionen, Dienststellen und Wassersektoren erläutert, sondern mit Hilfe eines

Gewässerbewirtschaftungsmodells. Damit sollen Zusammenhänge zwischen den Gewässern und

den verschiedenen Nutzungen verdeutlicht werden.

In diesem Kapitel sind jeweils der aktuelle Zustand (state) und die Auswirkungen der Mega-

trends (impacts) beschrieben.

5.1 Gewässerbewirtschaftungsmodell

Die Ansprüche an die Ressource Wasser sind vielfältig und beinhalten sowohl ökologische, wirt-

schaftliche als auch gesellschaftliche Dimensionen. Das Gewässerbewirtschaftungsmodell dient

der systematischen Darstellung der Nutzungs- und Bewirtschaftungsansprüche an die Ressource

Wasser sowie der Darstellung ihrer Zusammenhänge und Abhängigkeiten.

OberirdischeGewässer

UnterirdischeGewässer

Abbildung 3: Gewässerbewirtschaftungsmodell mit den vier hauptsächlichen Nutzungskreisläufen

Page 15: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

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Im Zentrum des Modells stehen die Gewässer, welche sowohl oberirdische Gewässer als auch

unterirdische Gewässer umfassen. Der Gewässerraum entspricht dem Raumbedarf der oberirdi-

schen Gewässer, welcher für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem

Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung erforderlich ist10. Die Grundwasserschutzzo-

nen dienen dem Schutz von Grundwasserfassungen und -anreicherungen, welche im öffentli-

chen Interesse liegen11.

Vier hauptsächliche Nutzungskreisläufe greifen in die Gewässer, ihre Gewässerräume und teil-

weise in die Grundwasserschutzzonen ein: Siedlungswasserwirtschaft, Industrie, Wasserkraft

und Landwirtschaft. Einerseits nutzen diese Kreisläufe häufig die gleichen Gewässer und müssen

dabei auf den Gewässerraum und die Grundwasserschutzzonen Rücksicht nehmen. Andererseits

sind die Kreisläufe auch teilweise miteinander verbunden und beeinflussen sich gegenseitig.

5.2 Gewässer

5.2.1 Heutiger Zustand

Oberirdische Gewässer

In der Vergangenheit wurden grosse Anstrengungen zur Bewältigung der klassischen Wasser-

verschmutzungsprobleme, namentlich zur Elimination von Nährstoffen, z.B. Stickstoff und Phos-

phor, unternommen. Aufgrund dieser Bemühungen kann die Wasserqualität im Kanton, betref-

fend dieser Art von Verschmutzungen, als gut beurteilt werden.

Die möglichen Auswirkungen von Mikroverunreinigungen12, insbesondere die qualitativen Be-

einträchtigungen der Fliessgewässer und des Grundwassers, sind in den letzten Jahren vermehrt

in den Fokus des Gewässerschutzes gerückt. Die Gewässerverschmutzung durch Mikroverunrei-

nigungen ist auf Einträge aus verschiedenen Quellen zurückzuführen13. Weiter weisen die Ge-

wässersedimente lokal (z.B. im Unterlauf der Birs) erhebliche Schwermetallkonzentrationen auf,

insbesondere Kupfer und Zink. Die Entwässerung von befestigten Oberflächen führt, insbeson-

dere entlang von Hochleistungsstrassen, zu einer Beeinträchtigung der Gewässerqualität. Einer-

seits werden durch die Strassenentwässerung kontinuierlich Schadstoffe in die Gewässer einge-

tragen, andererseits können Sommergewitter über die Strassenentwässerung in kleineren Bä-

10 Gemäss Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG ). 11 Gemäss Artikel 20 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG). 12 Mikroverunreinigungen sind organische Spurenstoffe oder auch Schwermetalle in sehr tiefen Konzentrationen (Milliardstel- bis

Millionstel-Gramm pro Liter). 13 Als diffuse Quellen gelten z.B. Einträge aus der Landwirtschaft (Abschwemmungen, Spraydrift, etc.), aus Altlasten, von atmo-

sphärischen Einträgen, vom Abfluss befestigter Flächen und aus Leckagen der Kanalisation. Punktquellen sind entsprechen z.B. den Einträgen aus Deponien (Sickerwasser), der Industrie und dem Gewerbe, von ARA, von Mischwasserentlastungen und aus der konzentrierten Einleitungen von Strassenabwasser.

Page 16: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

12

chen zu einem starken Temperaturanstieg und einer ausgeprägten hydraulischen Belastung füh-

ren.

Die Abflussmenge von Fliessgewässern kann auf natürliche Weise stark schwanken, insbesonde-

re die kleineren Gewässer können während einer Trockenperiode austrocknen. Die grösseren

Gewässer können im Jahresverlauf eine verminderte Wasserführung aufweisen, werden jedoch

nie vollständig trocken. Eine verminderte Wasserführung im Sommer kann bereits zu Wasser-

qualitäts- und Temperaturproblemen führen.

Aus gewässerökologischer Sicht sind die grösseren Gewässer mehrheitlich vom Menschen stark

verändert und nicht mehr naturnah gestaltet. Im Gegensatz dazu sind die kleineren Gewässer,

welche oft als wertvolle Laichgründe dienen, mehrheitlich naturnah und wenig beeinflusst. Die

Vernetzung zwischen den kleineren und grösseren Gewässern ist vielerorts unzureichend. An

zahlreichen Mündungen von kleineren Gewässern erschweren bauliche Massnahmen (Abstürze,

Hartverbauungen, Eindolungen, etc.) die Fischdurchgängigkeit und somit den Zugang zu natur-

nahen Laichgründen. Der Geschieberückhalt führt einerseits zu verschlechterten Bedingungen

für kieslaichende Fischarten, andererseits zu Sohleneintiefungen und dadurch zu einer erhöhten

Gefährdung des Grundwassers durch In- und Exfiltration sowie möglicherweise zu einer Destabi-

lisierung des Gerinnes.

Unterirdische Gewässer

Bezüglich Grundwasser weist das Kantonsgebiet eine Zweiteilung auf, mit Lockergesteins-

Grundwasserleitern in den tieferen Lagen und die Karst-/ Kluft-Grundwasserleitern in den höher

gelegenen Gebieten. Die Grundwassergebiete in den Flusstälern sind eher schmal und dehnen

sich entlang der Flüsse aus. Sie weisen ein begrenztes Speichervermögen auf und sind sowohl in

quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stark von den darüber liegenden Oberflächenge-

wässern beeinflusst. Die Karst-Grundwasserleiter sind durch eine starke Dynamik hinsichtlich

Qualität und Quantität geprägt, was die Nutzung insbesondere für die Wasserversorgung vor

grosse Herausforderungen in Bezug auf Aufbereitungsverfahren und Ressourcenmanagement

stellt.

Im gesamten Kanton ist die Grundwasserqualität, in den für die Trinkwassergewinnung genutz-

ten Gebieten, grundsätzlich als gut zu beurteilen. Lokal gibt es jedoch grössere Unterschiede in

Bezug auf mikrobielle oder chemische Belastungen. Namentlich Systeme mit einer hohen Dyna-

mik wie Karstgebiete oder flussnahe Fassungen sind wiederholt von unerwünschten Belastun-

gen betroffen. Ein bedeutender Teil der Grundwassergebiete und -schutzzonen liegen im Wald-

Lockergesteins-Grundwasserleitern in den tieferen Lagen und Karst-Grundwasserleitern in

den höher gelegenen Gebieten. Die Grundwassergebiete in den Flusstälern dehnen sich

mehrheitlich entlang

Page 17: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

13

gebiet und werden durch die Waldbewirtschaftung beeinflusst. Die Gewässerschutzzonen sind

vielerorts zu klein dimensioniert. Dies erhöht die Anforderungen an die Wasserversorgungen,

den fehlenden Schutz durch weitergehende qualitätssichernde Massnahmen wettzumachen. Die

oftmals höhere Gewichtung von Infrastrukturbauten gegenüber der Bedeutung des Grundwas-

serschutzes bei raumplanerischen Planungsprozessen, aber auch die ökologischen Aufwertun-

gen von Fliessgewässern erschweren die Ausscheidung von wirksamen Schutzzonen und Zu-

strömbereichen.

Eine Übernutzungsgefahr des Grundwassers ergibt sich weniger aus der Nutzung für die Trink-

wasserversorgung als vielmehr durch die Brauchwassernutzung (insbesondere Kühlung für in-

dustrielle Zwecke). Die Nutzungsarten des Grundwassers haben sich in der Vergangenheit stark

diversifiziert und ohne Nutzungseinschränkungen wird der künftige Grundwasserschutz zuneh-

mend schwierig. In Zukunft werden vermehrt Planungswerkzeuge benötigt, um den Überblick

über die räumlich zerstreuten und vielfältigen Nutzungen, sowie deren quantitativen und quali-

tativen Auswirkungen auf die Ressource Grundwasser, zu behalten.

5.2.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Die gesellschaftliche Anerkennung von intakten Lebensräumen wird, unter anderem aufgrund

neuer gesetzlicher Vorgaben14 betreffend Revitalisierungen, Ausscheidung des Gewässerraumes,

etc., zunehmen.

Die Änderungen des Abfluss- und Temperaturregimes sowie der Eintrag von neuen Schadstof-

fen (z.B. Mikroverunreinigungen) führen heute schon zu Belastungen des aquatischen Ökosys-

tems. Diese Belastungen werden sich in Zukunft weiter verstärken.

Aufgrund der Belastungen durch Mikroverunreinigungen werden, bei unzureichend geschützten

Grundwasserfassungen, vermehrt aufwändige Trinkwasseraufbereitungsanlagen erstellt werden

müssen, um die Anforderungen der Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Die bestehenden Grundwasserschutzzonen sind vielerorts zu klein bemessen. Zudem stellen die

heutigen Schutzzonen in den urbanen Zonen noch freie Flächen dar, die einem steigenden Nut-

zungsdruck ausgesetzt sind. Es wird zunehmend schwierig, den gesetzlichen Anforderungen an

den Grundwasserschutz nachzukommen.

Die Veränderung des Niederschlagsregimes wird zu akzentuierten spätsommerlichen Absenkun-

gen des Grundwasserspiegels in den Talschottern führen, bei gleichzeitig verstärkter Grundwas-

serneubildung in den Wintermonaten. Allgemein werden die für die Trinkwasserversorgung

nutzbaren Quellschüttungen eher abnehmen.

14 Siehe auch Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Page 18: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

14

Bei länger andauernden Trockenperioden wird sich die Wasserknappheit, unter anderem auf-

grund der geringen Speicherkapazität der Grundwasserleiter und des gesteigerten Bewässe-

rungsbedarfs, weiter verschärfen.

Der Veränderung des Niederschlags- und Temperaturregimes und die zukünftige Waldbewirt-

schaftung wird die Grundwasservorkommen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hin-

sicht beeinflussen. Die Bedeutung des Waldes für den Wasserkreislauf, insbesondere als Wasser-

speicher, wird dabei tendenziell zunehmen.

Durch die zunehmende Bedeutung der erneuerbaren Energien wird die Ressource Grundwasser

zunehmend energetisch genutzt werden. Der Grundwasserschutz und das Grundwassermana-

gement werden durch neue Anforderungen, beispielsweise einer verstärkten Nutzungsentflech-

tung (z.B. der Entflechtung der Nutzungsansprüche der Trinkwassergewinnung und der Land-

wirtschaft oder Siedlungsentwicklung) und Nutzungspriorisierung, stark beeinflusst werden.

5.3 Gewässerraum

5.3.1 Heutiger Zustand

Der Kanton hat die Hoheit über die Gewässer, jedoch nicht zwingend über den Gewässerraum.

Der Kanton ist für den Sohlenunterhalt von rund 800 km Fliessgewässern, ca. 150 Naturschutz-

weiher und 2 Hochwasserrückhaltebecken verantwortlich. Der Unterhalt15 von Uferverbauun-

gen, Bauten und Anlagen an Gewässern sowie der Ufervegetation ist von den entsprechenden

Eigentümern (d.h. den Anstössern) durchzuführen. Der Kanton ist bezüglich Unterhaltsarbeiten

die Aufsichts- und die Bewilligungsbehörde. Der Unterhalt der Gewässersohle, inklusive der da-

zugehörigen Bauwerke, obliegt, mit wenigen Ausnahmen, dem Kanton. Für die Reinigung der

Gewässer sind die entsprechenden Einwohnergemeinden verantwortlich.

Der dem Gewässer zur Verfügung stehende Raum ist zentral für die Erfüllung der ökologischen

Funktionen, der Gewährleistung des Hochwasserschutzes und der Freizeitnutzung. Im Richtplan

des Kantons Basel-Landschaft ist der Gewässerraum der Birs durch die Biodiversitätskurve16 aus-

gewiesen und dadurch Behörden-verbindlich (nicht jedoch Eigentümer-verbindlich). Kleineren

Gewässern wird im Richtplan kein Gewässerraum zugewiesen.

Wasserbau

Das Gefährdungspotenzial durch Hochwasser geht bei kleineren Gewässern hauptsächlich von

Durchlässen und Eindolungen aus. Durch die zunehmende Ausdehnung der Siedlungsflächen

15 Die detaillierten Verantwortlichkeiten sind im kantonalen Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasser-baugesetz, WBauG), vom 1. April 2004 aufgeführt.

16 Definition von Schlüssel- und Biodiversitätskurve: Hochwasserschutz an Fliessgewässern, Wegleitungen des BWG, 2001.

Page 19: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

15

und die anhaltende Wertvermehrung im bestehenden Siedlungsraum ist das Schadenspotenzial

in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen. Eine flächendeckende Übersicht der potenziell

durch Hochwasser gefährdeten Gebiete gibt die 2005 fertiggestellte Gefahrenhinweiskarte.

Beschränkt auf das Siedlungsgebiet wurden in der Folge genauere Abklärungen bezüglich Aus-

mass und Häufigkeit möglicher Ereignisse getroffen und in den Gefahrenkarten dokumentiert.

Die Gefahrenkarten liegen vor und sind den Gemeinden 2011 offiziell ausgehändigt worden.

Das Wasserbaukonzept zeigt den Handlungsbedarf betreffend die wasserbaulichen Massnah-

men (Hochwasserschutz, Revitalisierungen, Ausdolungen, Längsvernetzungen, etc.) auf und

schlägt eine Priorisierung in drei Stufen vor.

Bei der Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen orientiert sich der Kanton an den Be-

dürfnissen der Gemeinden, dem Schadenspotential sowie an vergangenen Hochwasserereignis-

sen. Die Gefahrenkarten und das Wasserbaukonzept werden zur Priorisierung von wasserbauli-

chen Massnahmen herangezogen. Um die Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gefahren-

karten zu erhöhen wird derzeit die Aufnahme eines entsprechenden Passus im kantonalen

Raumplanungs- und Baugesetz RBG (SGS 400, GS 33.0289) geprüft. Die Gewässerunterhalts-

massnahmen berücksichtigen ökologische Aspekte soweit als möglich, haben jedoch primär die

Gewährleistung der Hochwassersicherheit zum Ziel. Der Hochwasserschutz wird zusätzlich durch

die Bewirtschaftung des Waldes beeinflusst, insbesondere durch die Eindämmung von

Schwemmholz und den Erosionsschutz.

Lebensraum

Aus ökologischer Sicht ist die Böschungs- und Ufervegetation heute vielerorts noch eher man-

gelhaft ausgestaltet. Der Gewässerraum ist oftmals so knapp bemessen, dass er seinen ange-

dachten ökologischen Funktionen kaum gerecht werden kann. Vielerorts fehlen Überschwem-

mungsflächen. Böschung und Sohle sind oftmals verbaut. Infolgedessen stellt sich kaum eine

natürliche Gewässerdynamik ein. In den Siedlungsgebieten gründen weitere ökologische Defizi-

te in der Vielzahl der Eindolungen.

Der Gewässerraum wird also den natürlich vorkommenden Arten und ihren ökologischen Le-

bensraumansprüchen nur teilweise gerecht. Die standorttypische Flora und Fauna fehlt gebiets-

weise, sowohl in den Fliessgewässern selbst, als auch im Gewässerraum. Durch die stellenweise

ungenügende Gestaltung des Gewässerraums wird die Reproduktion von potentiell natürlich

vorkommenden Arten erschwert.

Siedlungsentwicklung in Gewässernähe und Freizeitnutzung

Die Platzverhältnisse in den Talböden entlang der grösseren Gewässer sind oftmals eng. Die

Siedlungsentwicklung in Gewässernähe wird in verschiedenen Teilen des Kantons diskutiert,

insbesondere wird im Birstal eine Wohnnutzung der Birsufer innerhalb des Siedlungsperimeters

gefordert und gefördert.

Page 20: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

16

Entlang des Gewässernetzes erstrecken sich viele Naherholungszonen sowie zahlreiche Ver-

kehrswege, insbesondere Wander- und Spazierwege. Infolgedessen besteht in der Nähe von

Agglomerationen, zusätzlich zum Siedlungsdruck, ein starker Erholungs- und Freizeitdruck auf

den Gewässerraum.

Eine ganzheitliche Schutz- und Nutzungsplanung für den Gewässerraum fehlt heutzutage noch

weitgehend.

5.3.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Der Klimawandel wird zu häufigeren und intensiveren Wetterereignissen, zu häufigeren Hoch-

wasser- und Niedrigwasserereignissen, und dadurch zu höheren Anforderungen für den Hoch-

wasserschutz führen.

Die allgemein steigende Nachfrage nach intakten Lebens-, Wohn- und Naherholungsräumen

wird die Nutzungskonflikte im Gewässerraum weiter verstärken.

Die weitere Gestaltung des Siedlungsraumes, die Ausscheidung des Gewässerraumes und die

strategische Planung von Revitalisierungen gemäss neuer Gewässerschutzverordnung17, werden

die zukünftige Diskussion über Schutz und Nutzung stark prägen. Es ist davon auszugehen, dass

die Ausscheidung des Gewässerraumes der Landwirtschaft bedeutende Fruchtfolgeflächen ent-

ziehen wird.

5.4 Siedlungswasserwirtschaft

5.4.1 Heutiger Zustand

In der Vergangenheit wurde viel in die Infrastruktur und den Aufbau einer wirkungsvollen Sied-

lungswasserwirtschaft investiert. Im nationalen und internationalen Vergleich ist die Siedlungs-

wasserwirtschaft im Kanton Basel-Landschaft auf einem hohen Niveau. Heute geht es deshalb

darum, das Erreichte für die Zukunft zu erhalten und die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der

Siedlungswasserwirtschaft durch technische und organisatorische Massnahmen zielgerichtet und

vorausschauend weiter zu verbessern.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung hat im Baselbiet grundsätzlich einen hohen Standard betreffend Qualität

und Versorgungssicherheit erreicht. Die Wasserversorgung ist vielerorts noch kleinräumig struk-

turiert, nicht auf funktionale Räume respektive Gebiete ausgerichtet. Die grösseren Wasserver-

17 Siehe auch Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Page 21: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

17

sorgungen verfügen noch nicht alle über ein vollwertiges unabhängiges zweites Standbein zur

Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Insbesondere in kleineren bis mittleren Wasserversor-

gungen fehlt es teilweise an Professionalität, um den gesetzlichen, qualitativen und technischen

Anforderungen noch gerecht werden zu können. Die Versorgungssicherheit in ausserordentli-

chen Situationen ist nicht in allen Wasserversorgungen gewährleistet.

In den wenigsten Gemeinden liegt eine mittel- und langfristige Planung der Wasserversorgungs-

infrastruktur vor (Generelles Wasserversorgungsprojekt GWP). Der Werterhalt ist meist nur auf

wenige Jahre ausgelegt und basiert nicht auf einer langfristig orientierten Strategie oder auf

einem entsprechenden Konzept. Insbesondere bei der Erneuerung des Leitungsnetzes besteht

ein grosser Nachholbedarf. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den Wasserverlusten wieder,

welche im Mittel über den ganzen Kanton betrachtet 15 bis 20% betragen und über dem heute

anzustrebenden Wertebereich von 10 bis 15% liegen. In den grösseren Wasserversorgungen

sind die Wasserverluste mit 5 bis 10% bedeutend kleiner. Dies bedeutet, dass vor allem in klei-

neren Wasserversorgungen, wo die Wasserverluste bis zu 60% betragen können, ein grosser

Handlungsbedarf bezüglich der Versorgungseffizienz besteht.

Entsprechend dem schweizerischen Trend ist auch im Kanton Basel-Landschaft der Wasserbe-

darf rückläufig. Dies hat zur Folge, dass teilweise Überkapazitäten bzw. zu grosse Dimensionie-

rungen von Infrastrukturanlagen vorhanden sind.

Wie die Analysen und Inspektionen des Kantonalen Labors zeigen, ist Trinkwasserqualität, abge-

sehen von zeitlich und räumlich begrenzten Ausnahmen, als sehr gut zu bezeichnen. Dennoch

ist die Beibehaltung dieses Zustandes aufgrund der zum Teil ungenügenden Schutzzonen, der

ausgeprägten Dynamik der Karstquellen sowie dem Vorhandensein von Mikroverunreinigungen

eine stetige Herausforderung. Für eine risikogerechte Anpassung der Schutzzonen und Aufberei-

tung fehlen teilweise noch hydrogeologische Grundlagen sowie chemische, mikrobiologische

und physikalische Daten.

Die Einführung der Qualitätssicherung in den Wasserversorgungen hat zu einer besseren Kon-

trolle der Infrastrukturanlagen geführt. Das Verständnis für die Rohwasserqualität und deren

Veränderungen, insbesondere in Abhängigkeit von hydrologischen Veränderungen, ist noch

wenig vorhanden.

In den Zentren und Agglomerationen sind die Wassergebühren tendenziell niedrig und kosten-

deckend. In den ländlichen Gebieten sind die Gebühren heutzutage relativ hoch und werden

voraussichtlich weiter ansteigen.

Die Trinkwassergebühren (Mengengebühren) in den Gemeinden sind sehr unterschiedlich und

liegen zwischen CHF 0.60 und CHF 3.60 pro m3 bezogenes Frischwasser18, die Grundgebühren

sind eher tief. In vielen Fällen entsprechen diese Gebühren nicht den Vollkosten, da Investitionen

18 Quelle: Steuern und Gebühren 2011, Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft

Page 22: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

18

teilweise subventioniert, über die laufende Rechnung finanziert oder frühzeitig abgeschrieben

wurden.

Siedlungsentwässerung

Die Zuständigkeiten des Kantons (Amt für Umweltschutz und Energie als Aufsichts- und Ge-

nehmigungsbehörde) und der Gemeinden sind klar geregelt. Dies ermöglicht eine grossräumige

Organisation der übergeordneten Infrastruktur sowie die professionelle Anwendung moderner

Planungsinstrumente, wie z.B. der Generellen Entwässerungsplanung (GEP).

Der Zustand der Entwässerungsinfrastruktur wird im Rahmen der kommunalen und ARA-

spezifischen GEP erhoben und ist grösstenteils bekannt. Nach Abschluss der ersten GEP-Phase,

hat die Umsetzung der in der GEP definierten Massnahmen erste Priorität begonnen. Zurzeit ist

eine Methodik zur Koordination und Erfolgskontrolle der GEP-Umsetzung (GEP-Check) in Erar-

beitung.

In den GEPs ist festgehalten, dass ein maximaler Fremdwasseranteil von 30% angestrebt wird.

Der Mittelwert in den Baselbieter Gemeinden liegt bereits bei 30%, in einzelnen Gemeinden

liegt der Fremdwasseranteil bei über 60%. Der niederschlagsabhängige Fremdwasseranteil wird

bisher nicht quantifiziert, diese Problematik wird jedoch im Rahmen des GEP-Checks bearbeitet.

Mit der regionalen Entwässerungsplanung (REP) Birs, wurden auf der Ebene eines Einzugsgebie-

tes über mehrere Kantone der Handlungsbedarf und die Massnahmen im Bereich der Entwässe-

rung identifiziert.

Die übergeordnete und kantonal unterhaltene Entwässerungsinfrastruktur befindet sich generell

in einem guten Zustand. Die kommunale Kanalisation und die privaten Liegenschaftsentwässe-

rungen befinden sich in einem uneinheitlichen Zustand.

Für einen langfristigen Werterhalt und den Ausbau der Infrastruktur reichen die aktuellen Ab-

wasser- und Meteorwasser-Gebühren nicht in allen Gemeinden des Kantons aus. Dies gilt insbe-

sondere für die kommunalen Entwässerungsanlagen, für welche ein hoher Erneuerungs- und

Investitionsbedarf besteht. Die Gebühren für Schmutzwasser (Entwässerung und Abwasserent-

sorgung) sind in den Gemeinden sehr unterschiedlich und liegen zwischen CHF 0.80 und CHF

4.80 pro m3 bezogenes Frischwasser19. Diese Gebühren sind nicht in allen Fällen vollkostende-

ckend, da sie oft über, dank einmaliger Anschlussgebühren gut gefüllten, Abwasserkassen quer-

subventioniert sind.

Der Bau von einzelnen Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA) hat zur punktuellen Ver-

minderung der Gewässerbelastung geführt. Die systematische Fassung und Behandlung des

Strassenabwassers von Hochleistungsstrassen ist in Planung. Derzeit stellt die Entwässerung von

19 Quelle: Steuern und Gebühren 2011, Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft

Page 23: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

19

Hochleistungsstrassen direkt in Vorfluter noch ein bedeutendes Problem für die Wasserqualität

dar.

Die Mischwasserentlastungen der kommunalen Siedlungsentwässerung münden teilweise in zu

enge Gerinne und zu kleine Gewässer, was insbesondere stoffliche und hydraulische Probleme

verursacht.

Abwasserreinigung

Die hoheitlichen Aufgaben im Bereich Abwasserreinigung werden durch das Amt für Umwelt-

schutz und Energie (AUE) wahrgenommen. Betrieben werden die Kläranlagen für kommunales

Abwasser im überwiegenden Teil des Kantons durch das Amt für industrielle Betriebe (AIB). Als

sehr bedeutende Industriekläranlage reinigt die ARA Rhein AG die Industrieabwässer aus dem

Raum Schweizerhalle, Pratteln, sowie die kommunalen Abwässer einiger Gemeinden. Daneben

besteht in Basel die Kläranlage der ProRheno AG, welche auch kommunale Baselbieter Abwäs-

ser aus dem unteren Kantonsteil übernimmt. Im Laufental reinigt der Abwasserzweckverband

Laufental-Lüsseltal mit der ARA in Zwingen kommunale Abwässer kantonsübergreifend (Kanto-

ne Solothurn und Basel-Landschaft). Der Zweckverband ARA Falkenstein in Oensingen SO

schliesslich reinigt die Abwässer einer Baselbieter Gemeinde (Langenbruck).

Abgesehen von der Industriekläranlage ARA Rhein AG reinigen auch andere ARA industrielle

Abwässer. Dabei sind die Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen mit einem

hohen Industrieanteil erhöht.

Der Ausbaustandard der Kläranlagen für kommunale Abwässer ist generell hoch, und deren

Zustand und Reinigungsleistung ist in der Regel gut. Die Gebühr für die Abwasserreinigung

durch das AIB wie auch der anderen Anlagenbetreiber ist vollkostendeckend.

Für die künftige Reinigung der industriellen Abwässer ist die ARA Rhein nicht optimal aufge-

stellt. Das Amt für Umweltschutz und Energie hat deshalb bei der Betreiberin ARA Rhein AG ein

Optimierungsprogramm angestossen. Dieses soll sicherstellen, dass verschiedene Schwachpunk-

te der Anlage behoben und die Abwasserreinigung auf dieser sehr bedeutenden Industriekläran-

lage einen zukunftsfähigen Stand erreicht.

Im Kanton Basel-Landschaft werden bereits Synergien durch ARA Grossverbünde genutzt. Die

spätere Empfehlung der Eawag deckt sich daher sehr gut mit der bereits bestehenden Vorge-

hensweise und den Zielsetzungen.

In Gebieten ausserhalb der Bauzone beziehungsweise ausserhalb bestehender Kanalisationsnet-

ze gibt es derzeit rund 225 dezentrale, privat betriebene Kleinkläranlagen deren heutiger Betrieb

gut funktioniert.

Während Trockenperioden kann das Mischungsverhältnis beziehungsweise die Verdünnung von

gereinigtem Abwasser mit Oberflächenwasser nach Kläranlagen unzureichend sein. Aufgrund

dieser beschränkten Verdünnungskapazität kleinerer Fliessgewässer ist die Ableitung von gerei-

Page 24: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

20

nigtem Abwasser in grössere Fliessgewässer, insbesondere in den Rhein, von Interesse. Dabei

muss aber sichergestellt sein, dass die in den kleineren Fliessgewässern verbleibenden Abfluss-

mengen ökologisch ausreichend sind und dass die Nutzung des Rheins als Trinkwasserressource

und Badegewässer nicht beeinträchtigt wird.

5.4.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Der totale Wasserbedarf wird sich, aufgrund der sozioökonomischen Entwicklungen, höchst-

wahrscheinlich stabilisieren.

Der Siedlungsdruck wird weiter mit dem Schutz der Grund- und Trinkwasserressourcen konkur-

renzieren. Die Ansprüche der Konsumenten an die Reinheit des Trinkwassers werden unverän-

dert hoch bleiben und nur mit vermehrtem Aufwand erfüllbar sein. Im urbanen Raum wird es

voraussichtlich zu einer Konzentrierung der Trinkwasserfassungen auf wenige Wasserwerke

kommen.

Durch den Klimawandel besteht in den kleineren Wasserversorgungen vermehrt Wassermangel.

Um eine genügende Wasserqualität bereit zu stellen wird der Bau von Verbindungsleitungen

notwendig. Grössere Wassermengen können nur von grossen Wasserwerken bereitgestellt wer-

den, was vermutlich zu einer Zentralisierung der Wasserversorgung führen wird.

Die Erneuerung und der Ausbau der Infrastruktur der Siedlungswasserwirtschaft werden, insbe-

sondere in den Randregionen, zu steigenden Investitionskosten führen. Stärkere Extremwetter-

ereignisse werden zu vermehrten hydraulischen Überlastungen der Siedlungsentwässerung füh-

ren.

Die fortschreitende gesellschaftliche Überalterung und der zunehmende Gebrauch von Medika-

menten werden die Anforderungen an die Abwasserreinigung weiter erhöhen.

Die Anpassungen an der bestehenden Abwasserinfrastruktur werden zusätzlich durch weiter

zunehmende Gewässerschutzanforderungen und neue Reinigungsverfahren bestimmt werden.

Für den langfristigen Werterhalt sowie den effizienten und kostendeckenden Weiterbetrieb der

kommunalen Infrastruktur werden auf Grund eines gewissen Nachholbedarfs und der steigen-

den Anforderungen höhere Abwasser- und Trinkwassergebühren sowie eventuell neue Formen

der Organisation und Finanzierung v.a. der Trinkwasserversorgung nötig sein.

Page 25: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

21

5.5 Industrie

5.5.1 Heutiger Zustand

Die im Kanton ansässige Industrie, insbesondere die chemische und pharmazeutische Industrie,

ist im Wandel. Neben den grossen Mono-Betrieben entstehen vermehrt kleinere Spezial- und

Forschungsbetriebe.

Die Industrie hat nach wie vor einen grossen Einfluss auf den Wasserkreislauf. Beispielsweise

wird eine grosse Menge an Brauchwasser zu Kühl- und Produktionszwecken verwendet.

Der Anteil des Industrieabwassers am gesamten Abwasseranfall ist in der Agglomeration Basel

sehr hoch. Er nimmt zwar mengenmässig tendenziell ab, in den Fokus geraten jedoch vermehrt

Verunreinigungen durch Mikroverunreinigungen. Das Abwasser der chemisch-pharmazeutischen

Industrie im Raum Schweizerhalle/Pratteln wird mehrheitlich in der industrieeigenen Industrie-

kläranlage ARA Rhein AG gereinigt. Der Kanton Basel-Landschaft ist an dieser Anlage mit einem

geringen Anteil beteiligt, da in dieser ARA auch das kommunale Abwasser einiger Gemeinden

gereinigt wird. Je nach zu erwartenden Inhaltsstoffen müssen Industrie und Gewerbe ihre Ab-

wässer vorbehandeln, bevor sie es in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen. Die Abwasser-

vorbehandlung wird durch das AUE als Bewilligungs- und Kontrollbehörde überwacht.

Die Rhein-Schifffahrtsstrassen von Basel nach Rheinfelden sind Eigentum des Kantons Basel-

Landschaft. Das Tiefbauamt ist für die Bewilligungen von baulichen Änderungen zuständig, hat

aber sämtliche anderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Schifffahrtsstrasse an die Rheinhä-

fen beider Basel20 übertragen.

5.5.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Die Bevölkerungskonzentration auf die Agglomerationsräume und die klimatischen Veränderun-

gen werden potenziell zu verstärkten Nutzungskonflikten betreffend die Trink- sowie Brauch-

wassergewinnung und die verstärkte Nutzung des Grundwasser zu Kühl- (Industrie) und Heiz-

zwecken durch Wärmepumpen führen.

Die gestiegenen Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Qualität des

Trinkwassers, aber auch die vermehrten Freizeitbedürfnisse (zum Beispiel Baden im Fluss) haben

Auswirkungen auf die Siedlungswasserwirtschaft (Stichworte: Mischwassermanagement und

Strassenentwässerung) und die Qualität der Abwasserreinigung (Stichwort: zusätzliche Reini-

gungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen).

Die durch den Klimawandel erwartete Häufung von Niedrigwasserperioden, insbesondere im

Spätsommer, sowie die generell häufigeren Hochwasserereignisse werden jahrzeitlich verringer-

20 ehemals Rheinschifffahrtdelegation.

Page 26: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

22

te Transportkapazitäten der Rheinschifffahrt zur Folge haben. Von der Industrie wird die Zulas-

sung längerer Schiffe auf dem Rhein (135 statt 110 m) gefordert, was vor allem bei der Unter-

querung von Brücken zu erschwerten Fahrbedingungen führen könnte.

5.6 Wasserkraft

5.6.1 Heutiger Zustand

Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung sind einerseits die Konzessionierung und die Aufsicht

betreffend Wasserkraftanlagen, andererseits die Koordination zwischen den verschiedenen An-

spruchsgruppen (Gemeinden, Konzessionäre, Fischereiverbände, etc.). Bei diesen Aufgaben geht

es vielfach um eine Interessen- bzw. Güterabwägung, beispielsweise zwischen den Kraftwerks-

betreibern und der Fischerei.

Heutzutage werden acht private Kraftwerke an der Birs (Konzession durch Kanton Basel-

Landschaft) sowie zwei Kraftwerke im Rhein (Konzession durch Eidgenossenschaft und Bundes-

land Baden-Württemberg) betrieben; bei letzteren ist der Kanton Mitbesitzer.

Aus gewässerökologischer Sicht sind die Themen Pegelschwankungen sowie Restwasser zufrie-

denstellend gelöst. Bis anhin ungelöste Problemfelder sind die nicht flächendeckend gewährleis-

tete Fischdurchgängigkeit, die unerwünschten Pegelschwankungen bei niedrigen Wasserstän-

den, sowie der Umstand, dass keine systematischen Betriebsreglemente existieren.

Kleinwasserkraftwerke sind zwangsläufig mit Eingriffen in die Flussläufe und ökologischen Las-

ten verbunden. Der Kanton geht davon aus, dass das Potenzial für zusätzliche Kleinwasserkraft-

werke im Kanton beschränkt ist und sich allfällige zusätzliche Standorte auf heute bereits beste-

hende Abstürze konzentrieren. Gemäss Richtplan ist der Kanton aufgefordert, die potenziellen

Standorte für Kleinwasserkraftwerke zu ermitteln und auszuscheiden. Im Einzelfall drängt sich

hierfür eine Güterabwägung auf, welche die ökologischen Lasten und den wirtschaftlichen Nut-

zen berücksichtigt.

Der Entscheid, ob und wie weit die bisherigen Wasserzinsen an das vom Bund neu auf

CHF 100.-- pro kW Bruttoleistung angehobene Wasserzinsmaximum angehoben werden sollen,

ist noch nicht gefällt.

5.6.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Die zunehmende Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen wird unter anderem durch die

Kostendeckende Einspeisevergütung KEV (EnG) weiter erhöht, was den Nutzungsdruck auf die

Wasserkraft steigern wird.

Page 27: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

23

Die veränderten klimatischen Bedingungen werden, aufgrund der tendenziell höheren Gesamt-

niederschläge, eher zu einer grösseren Energieproduktion der Wasserkraftwerke führen. In den

Sommermonaten ist jedoch, aufgrund des geänderten Niederschlagsregimes und der häufigeren

Hochwasser, eher mit einer Reduktion der Energieproduktion zu rechnen.

Die gesteigerte Nachfrage nach Wasserkraft wird über Konzessionsanträge für Kraftwerke an

neuen Standorten, respektive Anträge für Leistungsausbauten, zu vermehrten Interessenkonflik-

ten mit anderen Wassernutzungen führen.

5.7 Landwirtschaft

5.7.1 Heutiger Zustand

Die Landwirtschaft beeinflusst die Gewässer hauptsächlich durch Wasserentnahmen, diffuse

Nährstoffverluste und durch die Rückstände von Produktionsmitteln.

Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton Basel-Landschaft mit einer Nutztierdichte von

1.1 Grossvieheinheit (GVE) pro ha im mittleren Bereich. Die anfallenden Mengen an Hofdünger

können entsorgt werden. Für Hofdünger ist weitgehend genügend Stapel (Mistplatten)- und

Speicherkapazität (Güllegruben) vorhanden. Diese Stapel- und Speicherkapazitäten werden pe-

riodisch kontrolliert und sie befinden sich grösstenteils in einem guten Zustand.

In Karstgebieten, wo eine erhöhte Verletzlichkeit des Grundwassers gegeben ist, können Hof-

dünger nicht auf allen zur Verfügung stehenden Betriebsflächen ausgebracht werden. Zur Bera-

tung der Landwirte existiert im Kanton Basel-Landschaft eine Risikokarte für Abschwemmungs-

verluste.

Eine mehrjährige Erhebung der diffusen Nährstoff-, Sediment- und Pestizidverluste in weiten

Teilen des Kantons zeigt, dass der diffuse Nährstoffverlust durch oberflächliche Abschwemmung

ein wichtiges Gewässerschutzthema ist. Viele kleinere Vorfluter sind mit Pflanzenschutzmitteln

aus der Landwirtschaft belastet. Ursache dafür sind Oberflächenabfluss und Erosion auf Bewirt-

schaftungsparzellen mit Gewässeranschluss sowie Ausschwemmungen über das weit verzweigte

Drainagenetz.

Landwirtschaftlich bedingte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern führen heutzutage

stellenweise zur Beeinträchtigung der Fliessgewässer, beziehungsweise zur Verschärfung der

Restwasserproblematik. Während Trockenperioden besteht stellenweise ein erhöhter Bedarf zur

Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen. Die landwirtschaftliche Bewässerung ab öffent-

lichem Netz wird derzeit in verschiedenen Orten im Kanton diskutiert.

Page 28: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

24

5.7.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Die Nachfrage nach naturnah und regional produzierten Nahrungsmitteln wird weiter steigen.

Ökologische Leistungen der Landwirtschaft für den Gewässerschutz werden in zunehmendem

Masse abgegolten.

Trinkwasserkonsumenten sind zunehmend sensibilisiert auf Mikroverunreinigungen in Grund-

und Trinkwasser. Dazu zählen auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirt-

schaft.

Durch den Klimawandel wird der Bewässerungsbedarf und somit die Wasserentnahme aus

Oberflächengewässern und Grundwasser steigen. Dadurch könnte sich die Restwasserproblema-

tik weiter verstärken.

Die landwirtschaftlichen Flächen werden in der Nähe von Agglomerationen, aufgrund des zu-

nehmenden Siedlungsdruckes, weiter zurückgehen. Zudem wird die langfristige Umsetzung von

Revitalisierungen den Landnutzungskonflikt in Gewässernähe verstärken. Weiter bergen neue

gesetzliche Vorgaben, z.B. die Ausscheidung des Gewässerraumes (Art. 36 a GSchG), zusätzli-

ches Konfliktpotential.

5.8 Kosten der öffentlichen Infrastruktur in der Wasserwirtschaft

5.8.1 Heutiger Zustand

In der Wasserwirtschaft des Kantons Basel-Landschaft bestehen, geordnet nach Betreiber,

hauptsächlich folgende öffentliche Infrastrukturen:

Kommunale Trinkwasserversorgungen: Wasserfassungen, Pumpwerke, Aufbereitungs-anlagen, Transportleitungen, Verteilnetze

Kommunale Abwasserentsorgungen: Kanalisationsnetze einschliesslich kommunaler Sonderbauwerke

Abwasseranlagen der ARA Betreiber: Zuleitungs- und Sammelkanäle, Pumpwerke, Mischwasserbecken, Abwasserreinigungsanlagen

Kantonale Hochwasserschutzbauten: Uferverbauungen, Sohlenbauwerke, Geschiebe-sammler, Hochwasserschutzdämme, Rückhaltebecken (Stauanlagen)

Die Aufgabe des Kantons ist es, diese öffentlichen Infrastrukturen zu betreiben oder im Falle von

kommunalen Infrastrukturen, für einen wirtschaftlichen Betrieb derselben zu sorgen. Dabei gilt

für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung das Verursacherprinzip, d.h. die

Wasserbezüger und Abwasserlieferanten sollen die vollen Kosten über ihre Gebühren tragen.

Hochwasserschutzbauten werden dagegen hauptsächlich über allgemeine Steuermittel finan-

ziert. Zahlungspflichtig sind der Kanton und die Gewässeranstösser, wobei die Gemeinden die

Beiträge der Anstösser übernehmen können.

Page 29: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

25

Die öffentlichen Infrastrukturen der Wasserwirtschaft stellen einen bedeutenden Wert dar.

Abbildung 4 zeigt eine Abschätzung der entsprechenden Wiederbeschaffungswerte, d.h. des Inves-

titionsaufwandes, welcher nötig ist, um die Anlagen nach Ablauf ihrer Lebensdauer zu ersetzen.

Aus den Wiederbeschaffungswerten lassen sich über eine Annahme zur mittleren Lebensdauer

der Anlagen21 auch die jährlichen Wertverluste abschätzen.

Abbildung 4: Schätzung der Wiederbeschaffungswerte, Abschreibungen und Wertverluste der öffentlichen Infrastruktur in

der Wasserwirtschaft des Kantons Basel-Landschaft22

21 Mittlere Lebensdauer gemäss der BAFU-Studie „Wiederbeschaffungswert der Infrastruktur“ (2009) angenommen mit 65 Jahren für die Trinkwasserversorgung, 67 Jahren für die Abwasserentsorgung und 100 Jahren für die Hochwasserschutzbauten.

22 Schätzungen der kantonalen Wiederbeschaffungswerte und Wertverluste basierend auf den entsprechenden gesamtschweize-rischen Schätzungen aus der BAFU-Studie „Wiederbeschaffungswert der Infrastruktur“ (2009); Für Trinkwasser- und Abwasser-anlagen Umrechnung auf den Kanton über den Bevölkerungsanteil des Kantons (3.5%) an der gesamtschweizerischen Bevölke-rung (Quelle: Bundesamt für Statistik); Aufteilung zwischen kommunalen Abwasseranlagen und Anlagen der ARA-Betreiber gemäss Angaben des AIB (geschätzt 2006, ohne Industrieteil ProRheno und ARA Rhein); Für Hochwasserschutzbauten Umrech-nung auf den Kanton über den Anteil der kantonalen Gewässernetzlänge (0.9%) an der gesamtschweizerischen Gewässernetz-länge (Quelle: GEWISS, Datenbank des Bundesamtes für Umwelt); Kantonale Abschreibungen als Mittelwerte der Jahre 2006 bis 2009 (Quelle: Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft).

1.7 Mio.

Page 30: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

26

Den jährlichen Wertverlusten können die jährlich getätigten Abschreibungen23 gegenüber ge-

stellt werden. Liegen die Abschreibungen regelmässig unter den Wertverlusten, findet ein Wert-

verzehr statt. Dies bedeutet, dass nötige Ersatzinvestitionen auf Kosten zukünftiger Generation

aufgeschoben werden.

Die Abschätzungen in Abbildung 4 zeigen, dass dies momentan wahrscheinlich der Fall ist für die

Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung. In beiden Fällen stellen die getätigten

Abschreibungen nur einen Bruchteil der Wertverluste dar. Dies ist umso bemerkenswerter, als

dass die vom Kanton vorgeschriebenen Abschreibungssätze eher über den technischen Wertver-

lustquoten liegen 24.

Eine solche Praxis muss keine momentan sichtbaren Auswirkungen haben. Die öffentlichen Inf-

rastruktursysteme in der Wasserwirtschaft bestehen zu einem grossen Teil aus sehr langlebigen

Anlagen. Es besteht damit ein gewisser Spielraum, Ersatzinvestitionen zu verschieben, ohne dass

die Systeme gleich versagen. Werden aber regelmässig zu wenige Ersatzinvestitionen getätigt,

so verschlechtert sich die Leistung der Infrastruktursysteme allmählich und der Investitionsbedarf

steigt kontinuierlich. Dabei können die Abschreibungen auch schnell die gemittelten Wertverlus-

te gemäss Abbildung 4 wieder übersteigen. Um dies zu vermeiden, sind regelmässige Ersatzinvesti-

tionen angezeigt, welche dem Wertverlust entsprechen.

Abgesehen davon, dass in der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung im Total

über alle Gemeinden die momentanen Abschreibungen die Wertverluste nicht decken, besteht

in einigen Gemeinden auch ein Nachholbedarf in der Umsetzung des Verursacherprinzips. Dies

ist dann der Fall, wenn der Gebührenertrag den Aufwand regelmässig nicht deckt und das Ei-

genkapital tief oder gar negativ ist.

Bei den kantonalen Hochwasserschutzbauten entsprechen die Abschreibungen in etwa den

Wertverlusten. Per Saldo ist also der Werterhalt dieser Infrastrukturen finanziell momentan si-

chergestellt.

5.8.2 Mögliche Auswirkungen der Megatrends

Im Ausblick auf die Zukunft können neue Anforderungen den Investitionsbedarf in allen hier

betrachteten Bereichen steigen lassen. Dabei ist insbesondere an folgende Entwicklungen zu

denken:

23 Quelle: Gemäss Baselbieter Zahlenfenster, Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft, 2011. 24 Für das kantonale Verwaltungsvermögen sind gemäss der Verordnung über die Bewertung und Abschreibung des Verwal-

tungsvermögens (GS 37.0203) vom 7. September 2010 beispielsweise folgende lineare Abschreibungssätze vorgeschrieben: Wasserbauten: 2.50%; Kanalisation AIB: 1.67%; Für das kommunale Verwaltungsvermögen ist bei den Spezialfinanzierungen für Wasser sowie Abwasser gemäss der Gemeindefinanzverordnung (GS 33.0414) vom 24. November 1998 ein degressiver Ab-schreibungssatz von 8% (entspricht etwa einem linearen Abschreibungssatz von 3.5%) vorgeschrieben; Die BAFU-Studie „Wie-derbeschaffungswert der Infrastruktur“ (2009) geht von folgenden jährlichen Wertverlustquoten aus: Hochwasserschutzbau-ten: 1.00%; Kanalisation: 1.25%.

Page 31: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

27

Trinkwasserversorgung: Steigende Anforderungen zur Entfernung von Mikroverunreini-gungen, flächendeckende Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch zweites Standbein

Abwasserentsorgung: Steigende Anforderungen zur Entfernung von Mikroverunreinigun-gen

Hochwasserschutz: Steigende Vermögenswerte in Gewässernähe und damit steigende Schutzansprüche, klimabedingte Zunahme von Hochwasserereignissen

Zusammenfassend muss also von einem steigenden Investitionsbedarf in der Trinkwasserversor-

gung und der Abwasserentsorgung zum Werterhalt der bestehenden Anlagen ausgegangen

werden. Zusätzlich sind für die gesamte öffentliche Infrastruktur der Wasserwirtschaft auch Neu-

investitionen auf Grund von steigenden Anforderungen zu erwarten.

5.9 Herausforderungen der Wasserwirtschaft

Der vorgängig beschriebene Zustand und seine voraussichtliche Entwicklung aufgrund der Aus-

wirkungen der Megatrends weichen von der eingangs hergeleiteten Vision ab. Aus diesem

Spannungsfeld ergeben sich folgende zentrale Herausforderungen für die Wasserwirtschaft des

Kantons Basel-Landschaft:

Der qualitative sowie quantitative Erhalt der heutzutage guten Trinkwasserressourcen wird

durch die gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die Veränderungen in der Raumentwick-

lung sowie durch den Einfluss des Klimawandels langfristig erschwert werden.

Die integrale Planung des Gewässerraums wird zu schwierigen Abwägungsfragen zwischen

verschiedenen Schutz- und Nutzungsbedürfnissen führen.

Die demographischen Veränderungen und der technologische Fortschritt werden zusätzliche

Quellen von neuen Schadstoffen generieren.

Die zunehmenden Hochwasserereignisse und das kontinuierlich steigende Schadenspotential

werden zu Anpassungen im Gewässerunterhalt respektive im Hochwasserschutz führen.

Der Werterhalt der Infrastrukturbauten im Wasserbereich wird, in Verbindung mit dem Aus-

bau der Versorgungssicherheit und steigenden Anforderungen, zu zusätzlichen finanziellen

Belastungen führen.

Die Revitalisierungen werden zu schwierigen Abwägungsfragen zwischen verschiedenen

Schutz- und Nutzungsbedürfnissen führen und zusätzliche Ressourcen und finanzielle Mittel

benötigen.

Page 32: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

28

6 Leitsätze für eine moderne Gewässerbewirt-schaftung

Um den Weg in Richtung der eingangs formulierten Vision aufzuzeigen, wurden insgesamt

neun Leitsätze definiert. Diese Leitsätze stellen langfristige Entwicklungsziele dar, welche die

Vision einer modernen und integralen Gewässerbewirtschaftung in den wichtigsten Bereichen

konkretisieren sollen.

OberirdischeGewässer

UnterirdischeGewässer

4

1

2

3

567

8

9

Risikobasierter Hochwasserschutz

Revitalisierung des Gewässernetzes

Sicherung der Gewässer als Lebensraum

Steuerung der Wassernutzungen

Werterhalt der Infrastruktur

Schutz- und Nutzungsplanungim Gewässerraum

Professionalisierung der Wasserversorgung

Systematischer Gewässerunterhalt

Sicherung der Rohwasserressourcen

Abbildung 5: Leitsätze der Wasserstrategie für die Entwicklung der Wasserwirtschaft im Kanton Basel-Landschaft

Abbildung 5 gibt einen Überblick über die Leitsätze und ordnet sie ins Gewässerbewirtschaf-

tungsmodell ein.

Page 33: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

29

Leitsatz 1: Sicherung der Rohwasserressourcen

Die für die Trinkwasserversorgung relevanten Grund- und Quellwasservorkommen sind langfris-

tig qualitativ und quantitativ gesichert. Sie sind chemisch, mikrobiologisch und physikalisch nicht

oder nur schwach belastet, so dass sie mit einem Minimum an Aufbereitungsaufwand als Trink-

wasser verwendet werden können.

Leitsatz 2: Professionalisierung der Wasserversorgung

Die Trinkwasseraufbereitungen werden professionell betrieben und sind optimal auf die Roh-

wässer angepasst. Die Wasserversorgungen verfügen über zwei hydrogeologisch unabhängige

Standbeine. Zur Steigerung der Versorgungssicherheit, Professionalisierung und Wirtschaftlich-

keit strebt der Kanton Regionalisierungen in der Trinkwasserversorgung sowie Verbundleitungen

an.

Leitsatz 3: Werterhalt der Infrastruktur

Die Werterhaltung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur und deren stetige Anpassung an

den Stand der Technik sind langfristig sichergestellt.

Leitsatz 4: Risikobasierter Hochwasserschutz

Der Kanton stellt einen risikobasierten Hochwasserschutz sicher.

Leitsatz 5: Schutz und Nutzungsplanung im Gewässerraum

Der Gewässerraum mit seinen unterschiedlichen Funktionen ist kantonsweit raumplanerisch

festgelegt. Der Kanton stützt sich bei der Festlegung des Gewässerraums auf die Vorgaben des

Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung ab.

Leitsatz 6: Sicherung der Gewässer als Lebensraum

Alle ober- und unterirdischen Gewässer des Kantons sind durch Siedlung, Verkehr, Landwirt-

schaft, Altlasten, etc., höchstens schwach chemisch-physikalisch belastet. Oberflächengewässer

weisen eine möglichst naturnahe Wasserführung und Geschiebehaushalt auf und bieten einen

Lebensraum für standorttypische Lebewesen an.

Page 34: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

30

Leitsatz 7: Revitalisierung des Gewässernetzes

Der Kanton fördert Revitalisierungen zu Gunsten eines vernetzten, ökologisch wertvollen Ge-

wässernetzes inkl. Gewässerraums und stellt eine gelenkte Erholungsnutzung sicher.

Leitsatz 8: Systematischer Gewässerunterhalt

Der Kanton stellt flächendeckend einen Gewässerunterhalt sicher, welcher das Hochwasserrisiko

minimiert, sowie den Erosionsschutz und eine standortgerechte Vegetation unterstützt.

Leitsatz 9: Steuerung der Wassernutzungen

Der Kanton legt die quantitativen Regeln zur Trink- und Brauchwasserentnahme aus ober- und

unterirdischen Gewässern sowie aus dem Wasserversorgungsnetz fest und bezeichnet in einer

Interessenabwägung die prioritären Nutzungen.

Page 35: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

31

7 Von der Vision zur strategischen Umsetzung

Der in den vorangehenden Kapiteln formulierte Grundlagenteil der neuen, integrierten Wasser-

strategie des Kantons Basel-Landschaft bietet mit den dargestellten Megatrends und Herausfor-

derungen, der Vision und den Leitsätzen einen Orientierungsrahmen für ihre Umsetzung. Die

langfristige Ausrichtung auf das Jahr 2025 stellt sicher, dass bei allen künftigen, kurzfristig ange-

legten strategischen Überlegungen im Rahmen konkreter Umsetzungsschritte innerhalb einer

Legislaturperiode immer die Komplexität der Gesamtthematik und die Vision im Blick bleiben.

Neben dem Grundlagendokument muss eine strategische Umsetzung auch die jeweilige Regie-

rungsstrategie reflektieren, die für eine bestimmte Legislaturperiode gilt. Diese Herausforderung

einer doppelten Orientierung war ausschlaggebend für die Entscheidung, dass die Wasserstrate-

gie des Kantons Basel-Landschaft in zwei Teile gegliedert wird. Neben dem vorliegenden Grund-

lagendokument soll zunächst für die kommende Legislaturperiode 2012-2015 ein Umsetzungs-

programm erarbeitet werden. Geplant ist, dass auch für die folgenden Legislaturperioden jeweils

eine angepasste Planung vorgenommen wird.

Das Umsetzungsprogramm 2012-2015 soll folgende Aufgaben erfüllen:

Eine Priorisierung der Leitsätze, sofern dies nach Erörterung durch die Expertinnen und Ex-perten für das Thema Wasser angezeigt erscheint.

Die Konkretisierung der Leitsätze durch die Benennung von Zielen und zugehörigen Indika-toren (Ziel- und Berichtsindikatoren), mit deren Hilfe eine periodische Überprüfung der Ziel-erreichung geleistet werden kann.

Die Benennung konkreter Massnahmen, die (komplett oder zum Teil) in der Legislaturperio-de 2012-2015 umgesetzt werden sollen.

Das Umsetzungsprogramm muss sich dabei systematisch an den strategischen Vorgaben bzw.

dem Zielsystem des Regierungsrats für die Legislaturperiode 2012-2015 orientieren. Das Zielsys-

tem umfasst neben den sieben strategischen Schwerpunktfeldern, Regierungsziele und Direkti-

onsziele. Mit dem Zielsystem wird die Strategierelevanz bestimmter Vorhaben bestimmt, wobei

eine systematische Priorisierung stattfindet. Es liefert somit auch und vor allem Informationen,

wo Ausgaben und Investitionen aus übergeordneter Sicht am dringlichsten sind. Für das Umset-

zungsprogramm 2012-2015 der Wasserstrategie des Kantons Basel-Landschaft ergibt sich dar-

aus die Herausforderung, die Ziele und zugehörigen Indikatoren sowie konkrete Massnahmen so

zu benennen und auszuwählen, dass ihre Anschlussfähigkeit an die übergeordnete Regierungs-

strategie sichergestellt ist.

Da sich die Strategie des Regierungsrats auch als eine Nachhaltigkeitsstrategie versteht und die

Berichterstattung des Kantons auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung sein wird, kann die

Umsetzung der Wasserstrategie ausserdem dazu genutzt werden, eine neue Form der Koopera-

Page 36: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

32

tion bei der Erarbeitung des Umsetzungsprogramms zu wählen. Diese würde den im Nachhal-

tigkeitsdiskurs intensiv diskutierten Aspekten der Partizipation und der Subsidiarität bei der Ver-

wirklichung übergeordneter Herausforderungen und Problemstellungen Rechnung tragen.

Zur Erarbeitung des Umsetzungsprogramms und der Sicherstellung der Umsetzung wird dem-

entsprechend eine ständige Arbeitsgruppe „Wasser“ des Kantons Basel-Landschaft vom Regie-

rungsrat eingesetzt. Diese soll sich zusammensetzen aus Fachexpertinnen und -experten der für

die verschiedenen Wassersektoren zuständigen Ämter (vgl. Anhang 2) sowie zwei Vertretern der

Gemeinden. Aspekte einer kantonsübergreifenden Wasserpolitik mit den angrenzenden Nach-

barkantonen sind bei der Erarbeitung des Umsetzungsprogramms von der Arbeitsgruppe zu

thematisieren. Weiterhin ist von der Arbeitsgruppe das Kosten-/Nutzenverhältnis zu beachten.

Bei Finanzierungsfragen betreffend kommunaler Wasserversorgung und/oder -entsorgung ist die

Abteilung Gemeinderechnungswesen des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Landschaft

einzubeziehen. Anhang A3 zeigt die gegenseitige Beeinflussung dieser Wassersektoren. Die

Mitglieder der Gruppe sollen sich ausdrücklich dem Thema „Wasser“ und der Konkretisierung

und Umsetzung der Wasserstrategie verpflichtet sehen. Ihre Zugehörigkeit zu einem Amt soll

möglichst keinen Einfluss auf Ihre Entscheidungen ausüben.

Die von der Arbeitsgruppe gemeinsam bestimmten Ziele und Indikatoren sowie das Massnah-

menpaket für die Legislaturperiode 2012-2015 (bei längerfristig angelegten Massnahmen auch

darüber hinaus) werden an die Steuerungsgruppe rapportiert, die entsprechend auch nach Ver-

abschiedung des ersten Teils der Wasserstrategie bestehen bleiben soll, während die Begleit-

gruppe aufgelöst werden kann. Die Steuerungsgruppe kommuniziert den Massnahmenplan

gemeinsam gegenüber der Regierung.

Für die Aufnahme der entsprechenden Massnahmen in die Budgetierung und Finanzplanung

sowie für deren kontinuierliche Umsetzung sind die einzelnen Ämter verantwortlich. Mit Blick

auf die neun Leitsätze ergibt sich die folgende Verteilung der federführenden Zuständigkeit für

Bugetierung und Umsetzung:

(Nr.) Leitsatz Federführung

(1) Sicherung der Rohwasserressourcen KL

(2) Professionalisierung der Wasserversorgung AUE

(3) Werterhalt der Infrastruktur AUE

(4) Risikobasierter Hochwasserschutz TBA

(5) Festlegung des Gewässerraums ARP

(6) Sicherung der Gewässer als Lebensraum AUE

(7) Revitalisierung des Gewässernetzes TBA

(8) Systematischer Gewässerunterhalt TBA

(9) Steuerung der Wassernutzungen AUE

Tabelle 3: Amtszuordnung der Leitsätze (Finanzplanung und Umsetzung der Massnahmen)

Page 37: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

33

Nach der Verabschiedung des Massnahmenplans für die Legislaturperiode 2012-2015 trifft sich

die ständige Arbeitsgruppe „Wasser“ des Kantons Basel-Landschaft etwa 4-6 Mal im Jahr, um

sich über aktuelle Entwicklungen im Themenfeld und ggf. aufgetauchte Probleme bei der Um-

setzung der Massnahmen auszutauschen und sich zu koordinieren. In einer der Sitzungen pro

Jahr sollte eine Überprüfung der Zielerreichung vorgenommen werden, in grösseren Abständen

sind auch die Ausrichtung der Vision und die Formulierung der Leitsätze zu prüfen.

Die Steuerungsgruppe trifft sich nur, wenn es in der ständigen Arbeitsgruppe „Wasser“ des

Kantons Basel-Landschaft unüberbrückbare Differenzen gibt oder wesentliche Änderungen an

bereits beschlossenen Massnahmen vorgenommen bzw. neue Massnahmen bestimmt werden

müssen, deren Kommunikation gegenüber der Regierung die Steuerungsgruppe leisten muss.

Page 38: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft
Page 39: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

I

A1 Rechtsgrundlagen

Bundesverfassung Art. 73 Nachhaltigkeit Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einer-seits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. Art. 76 Wasser 1 Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers. 2 Er legt Grundsätze fest über die Erhaltung und die Erschliessung der Wasservorkommen, über die Nutzung der Gewässer zur Energieerzeugung und für Kühlzwecke sowie über andere Eingriffe in den Wasserkreislauf. 3 Er erlässt Vorschriften über den Gewässerschutz, die Sicherung angemessener Restwassermengen, den Wasserbau, die Sicherheit der Stauanlagen und die Beeinflussung der Niederschläge. 4 Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone. Sie können für die Wassernutzung in den Schranken der Bundesgesetz-gebung Abgaben erheben. Der Bund hat das Recht, die Gewässer für seine Verkehrsbetriebe zu nutzen; er entrichtet dafür eine Abgabe und eine Entschädigung. 5 Über Rechte an internationalen Wasservorkommen und damit verbundene Abgaben entscheidet der Bund unter Beizug der betroffenen Kantone. Können sich Kantone über Rechte an interkantonalen Wasservorkommen nicht einigen, so entscheidet der Bund. 6 Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Anliegen der Kantone, aus denen das Wasser stammt. Art. 118 Schutz und Gesundheit

Er erlässt Vorschriften über: a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können;

Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Art. 112 Grundsätze des Umweltschutzes 1 Kanton und Gemeinden streben ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen den Naturkräften und ihrer Erneue-rungsfähigkeit einerseits sowie ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. 2 Sie schützen den Menschen und seine natürliche Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.

3 Namentlich sind Erde, Luft und Wasser rein zu halten, die Schönheit und Eigenart der Landschaft zu bewahren, die Tier- und Pflanzenwelt mit ausreichenden Lebensräumen zu schützen und der Lärm einzudämmen. 4 Der Kanton fördert die Anwendung umweltgerechter Technologien.

Art. 113 Abwässer und Abfälle

1 Kanton und Gemeinden sorgen für eine umweltgerechte Ableitung der Abwässer und Abfallbeseitigung. Der Verursacher ist mitverantwortlich.

2 Abfälle sind der Wiederverwertung zuzuführen, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Art. 114 Wasserversorgung

1 Der Kanton sorgt für die Beschaffung von Trink- und Brauchwasser zur Sicherstellung des regionalen Wasserbedarfs. Er kann diese Aufgabe Dritten übertragen.

2 Den Gemeinden obliegt die Wasserversorgung in ihrem Gebiet. Sie sind insbesondere für die Wasserverteilung verantwort-lich.

Art. 118 Öffentliche Sachen

1 Der Kanton stellt Vorschriften über die öffentlichen Sachen auf. 2 Er übt die Hoheit über Gewässer und Kantonsstrassen aus.

Art. 126 Regalrechte

1 Dem Kanton stehen das Salzregal, das Bergregal und das Verfügungsrecht über das Grundwasser, den Gemeinden das Jagd- und das Fischereiregal zu. Bestehende Privatrechte bleiben vorbehalten

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen

Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 (GSchG); 814.20

Page 40: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

II

Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV); 814.201

Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991; 721.100

Wasserbauverordnung vom 2. November 1994 (WBV); 721.100.1

Stauanlagenverordnung vom 7. Dezember 1998 (StAV); 721.102

Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (WRG); 721.80

Wasserrechtsverordnung vom 2. Februar 2000 (WRV); 721.801

Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF); 923.0

Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei vom 24. November 1993 (VBGF); 923.01

Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG); 921.0

Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (WaV); 921.01

Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung vom 25. Oktober 1995 (VAEW); 721.821

Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG); 814.01

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV); 814.81

Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittel-gesetz, LMG); 817.0

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV); 817.02

Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Trink-, Quell und Mineralwasser; 817.022.102

Hygieneverordnung des EDI vom 23. November 2005 (HyV); 817.024.1

Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26. Juni 1995 (FIV); 817.021.23

Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (VTN); 531.32

Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA); 814.600

Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV); 814.680

Störfallverordnung vom 27. Februar 1991 (StFV); 814.012

Leitfaden für die Versorgung mit Löschwasser (SFV 22.03.2003)

Staatsverträge

Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internatio-naler Seen

Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Europäisches Übereinkommen über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln

Übereinkommen zum Schutz des Rheins

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

Page 41: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

III

Kantonale Gesetze und Verordnungen

Gesetz über den Gewässerschutz, 782 || GS 35.0375 || Vom 5. Juni 2003 || In Kraft seit 1. Januar 2005

Kantonale Gewässerschutzverordnung (kGSchV); 782.11 || GS 35.0766 || Vom 13. Dezember 2005 || In Kraft seit 1. Januar 2006

Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern; 784.22 || GS 36.0027 || Vom 6. März 2007 || Rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2007

Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasserbaugesetz, WBauG); 445 || GS 35.0316 || Vom 1. April 2004 || In Kraft seit 1. Januar 2005

Verordnung über wasserbauliche Gebühren; 445.11 || GS 30.387 || Vom 16. Oktober 1990 || In Kraft seit 1. Januar 1991

Gesetz über die Nutzung und den Schutz des Grundwassers (Grundwassergesetz); 54 || GS 23.439 || Vom 3. April 1967 || In Kraft seit 1. Januar 1968

Gesetz über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden (Wasserversorgungsge-setz); 455 || GS 23.434 || Vom 3. April 1967 || In Kraft seit 4. Juni 1967

Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers; 455.11 || GS 33.0002 || Vom 13. Januar 1998 || In Kraft seit 1. Februar 1998

Gesetz betreffend die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Errichtung und am Betrieb des Kraftwerkes Birsfelden; 493.2 || GS 20.148 || Vom 25. Mai 1950 || In Kraft seit 1. September 1950

Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL), 780 || GS 30.787 || Vom 27. Februar 1991 || In Kraft seit 1. Januar 1992

Verordnung über den Umweltschutz (USV), 780.11 || GS 30.805 || Vom 24. Dezember 1991 || In Kraft seit 1. Januar 1992

Kantonales Waldgesetz (kWaG) SGS 570 || GS 33.0486 || Vom 11. Juni 1998 || In Kraft seit 1. Ja-nuar 1999

Kantonale Waldverordnung (kWaV) SGS 570.11 || GS 33.0505 || Vom 22. Dezember 1998 || In Kraft seit 1. Januar 1999

Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend die ge-meinsame Durchführung von Gewässerschutzmassnahmen; 783.31 || GS 25.925 || Vom 13. Au-gust 1974 || In Kraft seit 2. September 1975

Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Ein-wohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO); 783.52 || GS 26.555 || Vom 26. Juli 1977 || In Kraft seit 17. Oktober 1977

Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern; 784.22 || GS 36.0027 || Vom 6. März 2007 || Rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2007

Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln; 783.22 || GS 29.671 || Vom 3. Mai 1988 || In Kraft seit 21. September 1988

Page 42: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

IV

Kantonales Fischereigesetz SGS 530 || GS 33.710 || Vom 11. Februar 1999 || In Kraft seit 1. August 1999

Verordnung zum Fischereigesetz SGS 530.11 || GS 33.719 || Vom 29. Juni 1999 || In Kraft seit 1. August 1999

Gesetz über die Enteignung SGS 410 || GS 20.169 || Vom 19. Juni 1950 || In Kraft seit 1. Januar 1951

Gesetz über den Feuerschutz SGS 761 || GS 27.704 || Vom 12. Januar 1981 || In Kraft seit 1. Januar 1982

Page 43: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

V

A2 Zuständigkeiten

Im Kanton Basel-Landschaft können die Aufgaben- und Themenbereiche der einzelnen Ämter, bezo-

gen auf die Zuständigkeiten in der Wasserwirtschaft, folgendermassen dargestellt werden:

Amt Fachstelle Zuständigkeit und Aufgabenbereich

Umwelt und Energie Oberflächengewässer Wassernutzung und -entnahmen (Brauch- und Kühlwasser)

Gewässerüberwachung (Identifikation Belastungen, Empfeh-lung Sanierungsmassnahmen, etc.)

Vorsorgeaufgaben (Ausscheidung Schutzzonen, Mitwirken in Planungsprozessen, Bewilligungen Restwassermengen)

Kleinwasserkraftwerke (Konzessionen, Aufsicht)

Altlasten Grundstückbelastung/Kataster der belasteten Standorte

Untersuchung, Sanierung

Energie Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Wasser-kraftnutzung

Förderabgabe erneuerbare Energien

Einspeisevergütung Wasserkraftstrom

Grosswasserkraftwerke

Siedlungsentwässerung / Landwirtschaft

Häusliche Abwässer

Liegenschafts Entwässerungsplanung

Generelle und Regionale Entwässerungsplanung (GEP/REP)

Gewässerschutz Landwirtschaft

Beratung bei Strassenabwasserbehandlungsanlagen

Grundwasser Planerischer Grundwasserschutz

Grundwasserüberwachung

Erdwärmenutzung

Wasserversorgung Wasserversorgungsstrategie

Regionale und kommunale Wasserversorgungsplanung

Genehmigung von Wasserreglementen und Statuten

Konzessionen für öffentliche und private Wassernutzung

Grundwassermessdienst und Wasserstatistik

Betriebe Bewilligung und Überwachung der Abwässer aus Gewerbe-, Industrie-, Chemie- und Pharmabetrieben

Bewilligung und Überwachung der Lagerung der wasserge-fährdenden Stoffe und Grosstanklager

Bewilligung und Aufsicht Abwasserreinigungsanlagen

Bodenschutz Verminderung, Vermeidung von Bodenerosion und Oberflä-chenabschwemmung

Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen

Fischereiwesen Fischerei

Wassertiere – Arten und Lebensräume

Fischfauna

Tiefbauamt Wasserbau Gewässerplanung und –unterhalt

Hochwasserschutz

Page 44: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

VI

Amt Fachstelle Zuständigkeit und Aufgabenbereich

Wasserkraft

Rheinschifffahrt

Revitalisierung

Überwachung und Bewilligung

Gewässerhoheit

Kantonsstrassen Strassenentwässerung

Bau von Strassenabwasserbehandlungsanlagen

Raumplanung Natur und Landschaft Natur- und Landschaftsschutz

Wahrung Biodiversität

Naturschutzgebiete

Natur im Siedlungsraum

Kantons- und Orts-planung

Richtplan

Konzept räumliche Entwicklung

Industrielle Betriebe Abwasserreinigung Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von 29 ARA im Kanton

Betrieb und Unterhalt kantonaler Zuleitungen, Sammel-kanäle, Pumpwerke, Mischwasserbecken sowie Sonderbau-werken

Management der Beteiligungen des Kantons an der ProRhe-no AG und der ARA Rhein AG

ARA GEP

Wasserversorgung Betrieb Versickerungsanlage Aesch

Kantonales Labora-torium

Lebensmittelinspektorat Vollzug Lebensmittelgesetzgebung

Überwachung der Selbstkontrolle Betriebe

Trinkwasserinspektorat Inspektion der Trinkwasserversorgung

Überwachung der Qualität des Trink- und Badewassers

Mikrobiologie/Chemie Mikrobiologische, chemische und physikalische Analysen

Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

Aus- und Weiterbildung Grund- und Weiterbildung

Beratung

Direktzahlung Landw. Betriebsregister, Strukturdaten, Direktzahlungen

Hofdüngerabnahmeverträge, Nährstoffbilanzen

Vertragsnaturschutz, ÖQV-Qualität und -Vernetzung

Strukturverbesserungen Hochbaumassnahmen (Hofdüngeranlagen)

Melioration

Bodenverbesserungen (Sanierungen, Drainagen, Revitalisie-rungen)

Amt für Wald beider Basel

Naturgefahrenkarten

Aktuariat Kommission Naturgefahren (ab 2012)

Qualitative und quantitative Walderhaltung

Schutzwaldpflege

Wahrung Biodiversität im Wald

Waldentwicklungsplanung

Basellandschaftliche Gebäudeversiche-rung

Löschwasserversorgung (Umsetzung durch die Gemeinden)

Tabelle 4: Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten in der Wasserwirtschaft des Kantons Basel-Landschaft.

Page 45: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

VII

A3 Einflussmatrix

* Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Gewässerregulierung.

Tabelle 5: Einflussmatrix der Wassersektoren des Kantons Basel-Landschaft.

Die Einflussmatrix nach Vester stellt die Wirkung der Zeilen auf die Spalten dar. Diese Tabelle ist eine

Zusammenfassung der qualitativen Einschätzung, der wechselseitigen Beeinflussung der einzelnen

Themenbereiche der Wassersektoren des Kantons Basel-Landschaft. Der Grad der Beeinflussung wur-

de wie folgt bewertet: 0 = nicht ersichtlich, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = gross.

Page 46: Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft

VIII

Die Aktivsumme beschreibt wie stark ein Faktor auf andere Faktoren wirkt, die Passivsumme zeigt wie

stark ein Faktor von anderen Faktoren beeinflusst wird.

Folgendes Beispiel dient als Lesehilfe für die Einflussmatrix: Der Gewässerraum (Zeile 1) beeinflusst die

Gewässerbiologie (Spalte 3) in grossem Ausmass (Wert: 3) und die Wasserkraft (Spalte 16) nur in ge-

ringem Ausmass (Wert: 1). Der Gewässerraum beeinflusst viele Faktoren der Wasserwirtschaft stark

(zweitgrösste Aktivsumme) und wird gleichzeitig auch von einigen Faktoren der Wasserwirtschaft

selbst beeinflusst (mittel grosse Passivsumme).

Gewässerraum

OW Wasserqualität

Gewässerbiologie

Wasserführung

GW Wasserqualität

GW Vorkommen/-stände

Abwasserreinigung

Bewässerung/Drainagenlandwirt.

Gewässerschutz

WasserbauGewässerregulierung

Trinkwasser

Brauchwasser

Fischerei

Wasserkraft

FreizeitnutzungWärmenutzung/Kühlung

Schifffahrt

Waldwirtschaft

STARK WIRKEND

SCHWACH WIRKEND

WEN

IG B

EEIN

FLU

SST

STA

RK

BEE

INFL

USS

T

BETROFFENEZAUNGÄSTE

DREHSCHEIBETREIBER

Abbildung 6: Visualisierung der Einflussmatrix aus Tabelle 4. Auf der X-Achse ist die Passivsumme, auf der Y-Achse die Aktivsumme

dargestellt. Das Achsenkreuz entspricht dem Durchschnitt aller Aktiv- und Passivsummen.

* Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Gewässerregulierung

*