Wasserwirtschaft 2
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ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskon
trolle zu übergeben.
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7.1.17.4. Düker Hauptsammler West einschl. Medienkanal Kurt Georg Kiesinger Platz,
Fernheizkanal Heilbronner Straße, Kanal Heilbronner Straße und Kanal Lautenschlager
straße
1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:
Tabelle 27: Bemessungswasserstände für Düker Hauptsammler West
Bau-Km Bemessungs-
Wsp in müNN
Bemerkung
- 238,50 konstant
2. Es gelten folgende Aushubniveaus:
Tabelle 28: Aushubniveaus für Düker Hauptsammler West
Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau
[müNN]
Düker HS-West
H1 - 227,7
H2 - 230,0 [
H3 - 230,0 - 238,5
H4 - 238,5
3. Zur Vermeidung von Stockwerksverbindungen sind beim Unterhaupt Hauptsammler West die
Bauteile unterhalb TOP km1BH nicht grundwasserumläufig auszubilden.
4. Der Düker Hauptsammler West ist im hydrogeologischen Längsschnitt für den Nordkopf
darzustellen.
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5. Die Details zu o.g. Maßnahmen sind im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung mit
der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, in den Ausführungsplänen darzustellen und der dafür
sonst zuständigen Überwachungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Die mit einem
Abstimmungsvermerk der sonst zuständigen Überwachungsbehörde versehenen Ausführungsplä
ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskontrolle zu
übergeben.
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7.1.17.5. Düker Cannstatter Straße einschl. Medienkanal Schlossgarten
1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:
Tabelle 29: Bemessungswasserstände für Düker Cannstatter Straße
Bau-Km Bemessungs-
Wsp. in müNN
Bemerkung
- 236,70 konstant
2. Es gelten folgende Aushubniveaus:
Tabelle 30: Aushubniveaus Düker Cannstatter Straße
Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau
[müNN]
Düker Cannstatter Straße
DC3 - 234,0
16B - 225,4 - 233,6
16A - 226,6
DC2 - 235,0
7.1.17.6. Düker Nesenbach einschl. bestehendem Nesenbachkanal
1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:
Tabelle 31: Bemessungswasserstände Düker Nesenbach
Bau-Km Bemessungs-
Wsp. in müNN
Bemerkung
- 236,34 konstant
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2. Es gelten folgende Aushubniveaus:
Tabelle 32: Aushubniveaus Düker Nesenbach
Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau
[müNN]
Düker Nesenbach
D4, Bypass - 234,0
D4 - 220,2- 234,0
D3 - 218,0
D2 - 218,0 - 220,5
D1 - 220,5
D1 Bypass - 236,0
3. Zur Gewährleistung der Auftriebssicherheit des Nesenbachdükers müssen alle Teilquer
schnitte des Nesenbachdükers, die sich im Bereich der auszuhebenden Baugruben der Stadtbahn
und des DB-Tunnels befinden, während der Bauphase im gefluteten Zustand bleiben.
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4. Der bergmännische Tunnel ist gem. Auffahrkonzept der begleitenden wasserwirschaftlichen
Fachgutachten (geologische, hydrogeologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stel
lungnahme, Teil 2, Geotechnik, bergmännische Tunnel, Düker Nesenbach, tunnelbautechnisches
Gutachten, Abschnitt 5.1.1 sowie Anlage 5.1) zu erstellen, sofern sich aus nachfolgenden Aufla
gen nichts anderes ergibt.
- Der Abschnitt zwischen Ober- und Unterhaupt (195 m) mittels Druckluftvortrieb zu erstellen.
Die Druckluftschleuse ist hierbei im Dükerunterhaupt (Baugrube D3 bzw. D4) einzurichten.
Sofern die Tunnelinnenschale nach vollständiger Druckluftauffahrung des tief liegenden Dü
kerabschnittes unter atmosphärischen Bedingungen eingebaut werden soll, ist die wasse
rundurchlässige Spritzbetonschale auf den natürlichen Wasserdruck zu bemessen.
- Zur Vermeidung von Ausbläsern sind die Sohlkiesfilterschichten der bestehenden Stadtbah
nen, die vom Dükerbauwerk unterfahren werden, im Bereich der Blöcke 43/44 und 53/54
vorab bis mindestens 5 m seitlich des Dükers flächenhaft durch Zementinjektionen abzudich-
ten. Sofern die Injektionsarbeiten von den bestehenden Stadtbahntunneln durchgeführt wer-
den, sind geeignete Vorkehrungen gegen drückendes Grundwasser (Preventer, abdichtbare
Standrohre etc.) zu treffen. Nach dem Verpressen sind die Bohrungen druckwasserdicht zu
verschließen. Die Abdichtung der Sohlkiesfilter ist stufenweise durchzuführen (zunächst Ab-
dichtung der Ränder mittels Zementpaste, anschließend Verpressung der Innenbereiche mit
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7.1.17.7. Technikgebäude und Tiefgarage nördliches Bahnhofsgebäude
1. Es gelten folgende Bemessungswasserstände:
Tabelle 33: Bemessungswasserstände Technikgebäude
Bau-Km Bemessungs-
Wsp. in müNN
Bemerkung
Technikgebäude
ca. -0,22 - 0,15 238,50 bis 237,30 linear
Tiefgarage Nördliches Bahnhofsgebäude
ca. -0,13 - +0,90 237,30 bis 236,70 linear
2. Folgende (flächigen) Baugrubensohlen sind einzuhalten:
Tabelle 35: Aushubniveaus Technikgebäude
Teilbaugrube Nr. Bau-Km Baugrubensohle
[müNN]
Technikgebäude
T1 - 237,0
Nördliches Bahnhofsgebäude
Tiefgarage - 232,9
Versorgungstunnel - 231,2
Aufzug - 228,0
Die Vorhabenträgerin hat im Bereich des nördlichen Bahnhofsgebäudes rechtzeitig vor Beginn der
dortigen Baumaßnahmen die Höhenlage der stratigraphischen Schichtgrenzen bis TOP km1GG
zu erkunden. Sofern keine Aufschlüsse aus früheren Erkundungsmaßnahmen vorliegen, sind in
diesem Bereich mindestens 6 Erkundungsbohrungen abzuteufen. Die Erkundungsmaßnahmen
sind vorab mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für das Technikgebäude sowie das
nördliche Bahnhofsgebäude (inklusive Tiefgarage) sind rechtzeitig vor Baubeginn Details für die
Gründung, die geplanten Einrichtungen zur Gundwasserumläufigkeit, die Maßnahmen gegen
Grundwasserlängsläufigkeit sowie der Verlauf und Höhenlage der Sicherheitsdränage mit der Un
teren Wasserbehörde abzustimmen und in der Ausführungsplanung darzustellen. Zur Vermeidung
von Stockwerksverbindungen sind die Bauteile unterhalb TOP km1BH dicht an das Gebirge anzu
binden. Grundwasserumläufigkeitseinrichtungen sind hier nicht zulässig.
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und Grundwasserumläufigkeitseinrichtungen nicht vorzusehen sind. Zur Überwachung der Pfahl
bohrungen ist bei jedem 3. Bohrpfahl die Prüfung der Bohrlochluft auf CO2 durchzuführen.
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- Aushub bis beantragter Baugrubensohle (217,97 müNN), offene Wasserhaltung innerhalb
wasserdichter Baugrube. Herstellung Pumpenhaus sowie seitlicher Teil des Unterhauptes.
augrube D4).
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6. Das Nesenbachdükerunterhaupt ist gem. Antrag (Anlage 1, Teil III, Abschnitt 6.5.5, S. 248)
und den Vorgaben in den begleitenden wasserwirschaftlichen Fachgutachten (geologische, hydro
geologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Teil 2, Geotechnik, Büro
WBI, tunnelbautechnisches Gutachten, Anlage 5.1) zu erstellen, sofern sich aus nachfolgenden
Auflagen nichts anderes ergibt.
Das Unterhaupt ist der Reihenfolge nach in folgenden Schritten herzustellen:
- Herstellung wasserdichter Baugrubenumschließung mittels überschnittener Bohrpfahlwände
im Bereich des späteren Pumpenhauses (Fläche mindestens 20 x 13 m, Teilbaugrube D3).
Einbindetiefe der Bohrpfähle bis in die Grundgipsschichten. Verankerung Baugrubenwand
im Gipskeuper (bis max. Basis km1GG).
- Parallel Aushub tiefliegender Teil der Baugrube D4 innerhalb lateral dichter
Baugrubenumschließung bei offener Wasserhaltung. Die Einbindetiefe der Bohrpfähle ist im
Rahmen der Ausführungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Parallel
Einschüttung des Pumpenhauses. Herstellung des aufsteigenden Teils des Unterhauptes
(Teilb
- Aufschüttung des aufsteigenden Teils des Unterhauptes (Teilbaugrube D4), Einbau Druck
schott sowie Material- und Personenschleusen im fertig gestellten Abschnitt des Unterhaup-
tes (Baugrube D3 bzw. D4).
Die Wasserhaltung ist mit Erreichen der endgültigen Auftriebssicherheit (Auffüllung) einzustellen,
sofern erforderliche Arbeiten im Bauwerksbereich (z.B. Verfüllen von Arbeitsräumen) aus techni
schen Gründen eine Bauwasserhaltung nicht mehr erfordern. Bei Pfahlbohrungen, die in die
Grundgipsschichten reichen, ist bei jedem 3. Bohrpfahl die Prüfung der Bohrlochluft auf CO2
durchzuführen.
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Zementsuspension). Der Abdichtungserfolg ist über die Registrierung der Verpressmengen
zu überprüfen und zu protokollieren.
- Tunnellängsläufigkeiten sind durch schonenden Ausbruch mittels Tunnelbagger, sofortige
Sicherung der Ausbruchlaibung mit Spritzbeton, durchgehende Firstspaltverpressung nach
Einbau der Tunnelinnenschale sowie durch Unterbrechung der zwischen Außen- und Innen
schale eingebauten Trennvliese in Abständen von höchstens 50 m umlaufend auf einer Brei
te von 1,5 m zu vermeiden.
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5. Das Nesenbachdükeroberhaupt ist gem. Antrag (Anlage 1, Teil III, Abschnitt 6.5.5, S. 248,
sowie Anlage 20.1, S. 52) und den Angaben der begleitenden wasserwirtschaftlichen Fachgutach
ten (geologische, hydrogeologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Teil
2, Geotechnik, Büro Smoltczyk und Partner, Erd- und Kunstbauwerke, Geotechnisches Über-
sichtsgutachten, Stand: 10.08.1998, Abschnitt 7.5.1, S. 102 - 111) zu erstellen, sofern sich aus
nachfolgenden Auflagen nichts anderes ergibt.
Die Erstellung des Oberhaupts ist der Reihenfolge nach in folgenden Schritten durchzuführen:
- Herstellung wasserdichter Baugrubenwände (überschnittene Bohrpfahlwände, Spundwände,
Schlitzwände). Einbindetiefe maximal bis Basis km1GG.
- Aushub mit offener Wasserhaltung bis maximal zu dem Niveau, ab dem ein Sohlaufbruch
infolge Wasserdruck aus dem Lettenkeuper noch mit Sicherheit (┕ = 1,1) ausgeschlossen
werden kann (vgl. Ziffer A/II/6.5.2).
- Flutung der Baugrube mit Trinkwasser, Restaushub bis 220,5 müNN unter Wasser (zzgl.
Schutzschicht).
- Druckluftdichte Herstellung des Bauwerksdeckels, Anbindung der Baugrubenumschließung
mit Hilfe von Ankern und Traversen an den seitlichen Untergrund. Einbindetiefe der Anker
bis maximal Basis km1GG.
- Aufbringen von Druckluftpolster und anschließend Trockenlegung des Schachts.
- Herstellung der Stahlbetonsohle unter Druckluft, kraftschlüssiger Anschluss an die Baugru
benwand.
- Nach Fertigstellung der Stahlbetonsohle weiterer Ausbau des Schachtbauwerks unter atmo
sphärischen Bedingungen.
Die Vorhabenträgerin hat sicherzustellen, dass die offene Wasserhaltung im Schacht spätestens
beim flächenhaften Erreichen des Aushubniveaus von 228,0 müNN einzustellen ist, der Schacht
nur mit Trinkwasser geflutet werden darf, der Wasserspiegel im gefluteten Schacht auf eine Höhe
von 234 müNN zu halten ist, das Nesenbachdüker-Oberhaupt dicht an das Gebirge anzubinden ist