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116 ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskon trolle zu übergeben. - - 7.1.17.4. Düker Hauptsammler West einschl. Medienkanal Kurt Georg Kiesinger Platz, Fernheizkanal Heilbronner Straße, Kanal Heilbronner Straße und Kanal Lautenschlager straße 1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand: Tabelle 27: Bemessungswasserstände für Düker Hauptsammler West Bau-Km Bemessungs- Wsp in müNN Bemerkung - 238,50 konstant 2. Es gelten folgende Aushubniveaus: Tabelle 28: Aushubniveaus für Düker Hauptsammler West Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau [müNN] Düker HS-West H1 - 227,7 H2 - 230,0 [ H3 - 230,0 - 238,5 H4 - 238,5 3. Zur Vermeidung von Stockwerksverbindungen sind beim Unterhaupt Hauptsammler West die Bauteile unterhalb TOP km1BH nicht grundwasserumläufig auszubilden. 4. Der Düker Hauptsammler West ist im hydrogeologischen Längsschnitt für den Nordkopf darzustellen. - 5. Die Details zu o.g. Maßnahmen sind im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, in den Ausführungsplänen darzustellen und der dafür sonst zuständigen Überwachungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Die mit einem Abstimmungsvermerk der sonst zuständigen Überwachungsbehörde versehenen Ausführungsplä ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskontrolle zu übergeben.

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ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskon

trolle zu übergeben.

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7.1.17.4. Düker Hauptsammler West einschl. Medienkanal Kurt Georg Kiesinger Platz,

Fernheizkanal Heilbronner Straße, Kanal Heilbronner Straße und Kanal Lautenschlager

straße

1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:

Tabelle 27: Bemessungswasserstände für Düker Hauptsammler West

Bau-Km Bemessungs-

Wsp in müNN

Bemerkung

- 238,50 konstant

2. Es gelten folgende Aushubniveaus:

Tabelle 28: Aushubniveaus für Düker Hauptsammler West

Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau

[müNN]

Düker HS-West

H1 - 227,7

H2 - 230,0 [

H3 - 230,0 - 238,5

H4 - 238,5

3. Zur Vermeidung von Stockwerksverbindungen sind beim Unterhaupt Hauptsammler West die

Bauteile unterhalb TOP km1BH nicht grundwasserumläufig auszubilden.

4. Der Düker Hauptsammler West ist im hydrogeologischen Längsschnitt für den Nordkopf

darzustellen.

-

5. Die Details zu o.g. Maßnahmen sind im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung mit

der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, in den Ausführungsplänen darzustellen und der dafür

sonst zuständigen Überwachungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Die mit einem

Abstimmungsvermerk der sonst zuständigen Überwachungsbehörde versehenen Ausführungsplä

ne sind dem Eisenbahn-Bundesamt vor Baubeginn zur Durchführung der Vollzugskontrolle zu

übergeben.

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7.1.17.5. Düker Cannstatter Straße einschl. Medienkanal Schlossgarten

1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:

Tabelle 29: Bemessungswasserstände für Düker Cannstatter Straße

Bau-Km Bemessungs-

Wsp. in müNN

Bemerkung

- 236,70 konstant

2. Es gelten folgende Aushubniveaus:

Tabelle 30: Aushubniveaus Düker Cannstatter Straße

Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau

[müNN]

Düker Cannstatter Straße

DC3 - 234,0

16B - 225,4 - 233,6

16A - 226,6

DC2 - 235,0

7.1.17.6. Düker Nesenbach einschl. bestehendem Nesenbachkanal

1. Es gilt folgender Bemessungswasserstand:

Tabelle 31: Bemessungswasserstände Düker Nesenbach

Bau-Km Bemessungs-

Wsp. in müNN

Bemerkung

- 236,34 konstant

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2. Es gelten folgende Aushubniveaus:

Tabelle 32: Aushubniveaus Düker Nesenbach

Teilbaugrube Nr. Bau-Km Aushubniveau

[müNN]

Düker Nesenbach

D4, Bypass - 234,0

D4 - 220,2- 234,0

D3 - 218,0

D2 - 218,0 - 220,5

D1 - 220,5

D1 Bypass - 236,0

3. Zur Gewährleistung der Auftriebssicherheit des Nesenbachdükers müssen alle Teilquer

schnitte des Nesenbachdükers, die sich im Bereich der auszuhebenden Baugruben der Stadtbahn

und des DB-Tunnels befinden, während der Bauphase im gefluteten Zustand bleiben.

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4. Der bergmännische Tunnel ist gem. Auffahrkonzept der begleitenden wasserwirschaftlichen

Fachgutachten (geologische, hydrogeologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stel

lungnahme, Teil 2, Geotechnik, bergmännische Tunnel, Düker Nesenbach, tunnelbautechnisches

Gutachten, Abschnitt 5.1.1 sowie Anlage 5.1) zu erstellen, sofern sich aus nachfolgenden Aufla

gen nichts anderes ergibt.

- Der Abschnitt zwischen Ober- und Unterhaupt (195 m) mittels Druckluftvortrieb zu erstellen.

Die Druckluftschleuse ist hierbei im Dükerunterhaupt (Baugrube D3 bzw. D4) einzurichten.

Sofern die Tunnelinnenschale nach vollständiger Druckluftauffahrung des tief liegenden Dü

kerabschnittes unter atmosphärischen Bedingungen eingebaut werden soll, ist die wasse

rundurchlässige Spritzbetonschale auf den natürlichen Wasserdruck zu bemessen.

- Zur Vermeidung von Ausbläsern sind die Sohlkiesfilterschichten der bestehenden Stadtbah

nen, die vom Dükerbauwerk unterfahren werden, im Bereich der Blöcke 43/44 und 53/54

vorab bis mindestens 5 m seitlich des Dükers flächenhaft durch Zementinjektionen abzudich-

ten. Sofern die Injektionsarbeiten von den bestehenden Stadtbahntunneln durchgeführt wer-

den, sind geeignete Vorkehrungen gegen drückendes Grundwasser (Preventer, abdichtbare

Standrohre etc.) zu treffen. Nach dem Verpressen sind die Bohrungen druckwasserdicht zu

verschließen. Die Abdichtung der Sohlkiesfilter ist stufenweise durchzuführen (zunächst Ab-

dichtung der Ränder mittels Zementpaste, anschließend Verpressung der Innenbereiche mit

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7.1.17.7. Technikgebäude und Tiefgarage nördliches Bahnhofsgebäude

1. Es gelten folgende Bemessungswasserstände:

Tabelle 33: Bemessungswasserstände Technikgebäude

Bau-Km Bemessungs-

Wsp. in müNN

Bemerkung

Technikgebäude

ca. -0,22 - 0,15 238,50 bis 237,30 linear

Tiefgarage Nördliches Bahnhofsgebäude

ca. -0,13 - +0,90 237,30 bis 236,70 linear

2. Folgende (flächigen) Baugrubensohlen sind einzuhalten:

Tabelle 35: Aushubniveaus Technikgebäude

Teilbaugrube Nr. Bau-Km Baugrubensohle

[müNN]

Technikgebäude

T1 - 237,0

Nördliches Bahnhofsgebäude

Tiefgarage - 232,9

Versorgungstunnel - 231,2

Aufzug - 228,0

Die Vorhabenträgerin hat im Bereich des nördlichen Bahnhofsgebäudes rechtzeitig vor Beginn der

dortigen Baumaßnahmen die Höhenlage der stratigraphischen Schichtgrenzen bis TOP km1GG

zu erkunden. Sofern keine Aufschlüsse aus früheren Erkundungsmaßnahmen vorliegen, sind in

diesem Bereich mindestens 6 Erkundungsbohrungen abzuteufen. Die Erkundungsmaßnahmen

sind vorab mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für das Technikgebäude sowie das

nördliche Bahnhofsgebäude (inklusive Tiefgarage) sind rechtzeitig vor Baubeginn Details für die

Gründung, die geplanten Einrichtungen zur Gundwasserumläufigkeit, die Maßnahmen gegen

Grundwasserlängsläufigkeit sowie der Verlauf und Höhenlage der Sicherheitsdränage mit der Un

teren Wasserbehörde abzustimmen und in der Ausführungsplanung darzustellen. Zur Vermeidung

von Stockwerksverbindungen sind die Bauteile unterhalb TOP km1BH dicht an das Gebirge anzu

binden. Grundwasserumläufigkeitseinrichtungen sind hier nicht zulässig.

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und Grundwasserumläufigkeitseinrichtungen nicht vorzusehen sind. Zur Überwachung der Pfahl

bohrungen ist bei jedem 3. Bohrpfahl die Prüfung der Bohrlochluft auf CO2 durchzuführen.

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- Aushub bis beantragter Baugrubensohle (217,97 müNN), offene Wasserhaltung innerhalb

wasserdichter Baugrube. Herstellung Pumpenhaus sowie seitlicher Teil des Unterhauptes.

augrube D4).

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6. Das Nesenbachdükerunterhaupt ist gem. Antrag (Anlage 1, Teil III, Abschnitt 6.5.5, S. 248)

und den Vorgaben in den begleitenden wasserwirschaftlichen Fachgutachten (geologische, hydro

geologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Teil 2, Geotechnik, Büro

WBI, tunnelbautechnisches Gutachten, Anlage 5.1) zu erstellen, sofern sich aus nachfolgenden

Auflagen nichts anderes ergibt.

Das Unterhaupt ist der Reihenfolge nach in folgenden Schritten herzustellen:

- Herstellung wasserdichter Baugrubenumschließung mittels überschnittener Bohrpfahlwände

im Bereich des späteren Pumpenhauses (Fläche mindestens 20 x 13 m, Teilbaugrube D3).

Einbindetiefe der Bohrpfähle bis in die Grundgipsschichten. Verankerung Baugrubenwand

im Gipskeuper (bis max. Basis km1GG).

- Parallel Aushub tiefliegender Teil der Baugrube D4 innerhalb lateral dichter

Baugrubenumschließung bei offener Wasserhaltung. Die Einbindetiefe der Bohrpfähle ist im

Rahmen der Ausführungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Parallel

Einschüttung des Pumpenhauses. Herstellung des aufsteigenden Teils des Unterhauptes

(Teilb

- Aufschüttung des aufsteigenden Teils des Unterhauptes (Teilbaugrube D4), Einbau Druck

schott sowie Material- und Personenschleusen im fertig gestellten Abschnitt des Unterhaup-

tes (Baugrube D3 bzw. D4).

Die Wasserhaltung ist mit Erreichen der endgültigen Auftriebssicherheit (Auffüllung) einzustellen,

sofern erforderliche Arbeiten im Bauwerksbereich (z.B. Verfüllen von Arbeitsräumen) aus techni

schen Gründen eine Bauwasserhaltung nicht mehr erfordern. Bei Pfahlbohrungen, die in die

Grundgipsschichten reichen, ist bei jedem 3. Bohrpfahl die Prüfung der Bohrlochluft auf CO2

durchzuführen.

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Zementsuspension). Der Abdichtungserfolg ist über die Registrierung der Verpressmengen

zu überprüfen und zu protokollieren.

- Tunnellängsläufigkeiten sind durch schonenden Ausbruch mittels Tunnelbagger, sofortige

Sicherung der Ausbruchlaibung mit Spritzbeton, durchgehende Firstspaltverpressung nach

Einbau der Tunnelinnenschale sowie durch Unterbrechung der zwischen Außen- und Innen

schale eingebauten Trennvliese in Abständen von höchstens 50 m umlaufend auf einer Brei

te von 1,5 m zu vermeiden.

-

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5. Das Nesenbachdükeroberhaupt ist gem. Antrag (Anlage 1, Teil III, Abschnitt 6.5.5, S. 248,

sowie Anlage 20.1, S. 52) und den Angaben der begleitenden wasserwirtschaftlichen Fachgutach

ten (geologische, hydrogeologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Teil

2, Geotechnik, Büro Smoltczyk und Partner, Erd- und Kunstbauwerke, Geotechnisches Über-

sichtsgutachten, Stand: 10.08.1998, Abschnitt 7.5.1, S. 102 - 111) zu erstellen, sofern sich aus

nachfolgenden Auflagen nichts anderes ergibt.

Die Erstellung des Oberhaupts ist der Reihenfolge nach in folgenden Schritten durchzuführen:

- Herstellung wasserdichter Baugrubenwände (überschnittene Bohrpfahlwände, Spundwände,

Schlitzwände). Einbindetiefe maximal bis Basis km1GG.

- Aushub mit offener Wasserhaltung bis maximal zu dem Niveau, ab dem ein Sohlaufbruch

infolge Wasserdruck aus dem Lettenkeuper noch mit Sicherheit (┕ = 1,1) ausgeschlossen

werden kann (vgl. Ziffer A/II/6.5.2).

- Flutung der Baugrube mit Trinkwasser, Restaushub bis 220,5 müNN unter Wasser (zzgl.

Schutzschicht).

- Druckluftdichte Herstellung des Bauwerksdeckels, Anbindung der Baugrubenumschließung

mit Hilfe von Ankern und Traversen an den seitlichen Untergrund. Einbindetiefe der Anker

bis maximal Basis km1GG.

- Aufbringen von Druckluftpolster und anschließend Trockenlegung des Schachts.

- Herstellung der Stahlbetonsohle unter Druckluft, kraftschlüssiger Anschluss an die Baugru

benwand.

- Nach Fertigstellung der Stahlbetonsohle weiterer Ausbau des Schachtbauwerks unter atmo

sphärischen Bedingungen.

Die Vorhabenträgerin hat sicherzustellen, dass die offene Wasserhaltung im Schacht spätestens

beim flächenhaften Erreichen des Aushubniveaus von 228,0 müNN einzustellen ist, der Schacht

nur mit Trinkwasser geflutet werden darf, der Wasserspiegel im gefluteten Schacht auf eine Höhe

von 234 müNN zu halten ist, das Nesenbachdüker-Oberhaupt dicht an das Gebirge anzubinden ist