Wasserwirtschaft - Landesregierung Steiermark - Die … · 2 Wasserland steiermark 1/2013 Abb. 2:...

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Nr. 02Z034436 P.b.b. Verlagspostamt 8010 Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2013

Transcript of Wasserwirtschaft - Landesregierung Steiermark - Die … · 2 Wasserland steiermark 1/2013 Abb. 2:...

  • Nr. 02Z034436 P.b.b. Verlagspostamt 8010

    Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2013

  • DER WELTWASSERTAG ...... ist ein Ergebnis der Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, er wird seit 1993 jährlich am 22. März gefeiert.

    ... wirbt vor allem für die Bedeutung des Wassers für die Menschheit in der breiten Öffentlichkeit und der Politik.

    ... steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema.

    ... 2013 ist dem Thema „Wasser und Zusammenarbeit“ gewidmet.

    WWT - Was ist das?

    FREITAG, 22. MÄRZ 2013 8.30 BIS 18.OO UHR

    WAS PASSIERTIN GRAZ?WASSERMUSIK

    WASSERLAUF FÜR

    WASSERERLEBNIS

    13 steirische Musikschulen haben für euch ein tolles Programm zusammengestellt.

    Eingeteilt in 2 Altersgruppen läuft ihr durch die Stadt. Ein Teil der Strecke führt unterirdisch durch den Grazbachkanal.

    Spannende und lehrreiche Informationen rund um unser wichtigstes Lebenselixier kannst du dir an den zahlreichen Wasserwissensständen im Augarten holen.

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    TEENSKIDS &

    I m p r e s s u m

    Medieninhaber/Verleger:Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark8010 Graz, Brockmanngasse 53

    Postanschrift:Wasserland Steiermark8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/877-5801(Projektleitung)Fax: +43(0)316/[email protected]: 0841421

    Erscheinungsort: Graz

    Verlagspostamt: 8010 Graz

    Chefredakteurin: Sonja Lackner

    Redaktionsteam: Uwe Kozina, Elke Pfeifer, Hellfried Reczek, Florian Rieckh, Robert Schatzl, Brigitte Skorianz, Volker Strasser, Elfriede Stranzl, Ursula Suppan, Johann Wiedner, Margret Zorn

    Die Artikel dieser Ausgabe wurden begutachtet von: Johann WiednerDie Artikel geben nicht unbedingtdie Meinung der Redaktion wieder.

    Druckvorbereitung und Abonnentenverwaltung:Elfriede Stranzl8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/[email protected]

    Gestaltung:kerstein werbung + design8111 Judendorf-StraßengelTel. +43(0)699/[email protected]

    Titelbild:WWT 2013 © www.unwater.org

    Druck:Medienfabrik Grazwww.mfg.at

    Gedruckt auf chlorfreigebleichtem Papier.Bezahlte Inserate sindgekennzeichnet.

    ISSN 2073–1515

  • I n h a lt

    DER WELTWASSERTAG ...... ist ein Ergebnis der Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, er wird seit 1993 jährlich am 22. März gefeiert.

    ... wirbt vor allem für die Bedeutung des Wassers für die Menschheit in der breiten Öffentlichkeit und der Politik.

    ... steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema.

    ... 2013 ist dem Thema „Wasser und Zusammenarbeit“ gewidmet.

    WWT - Was ist das?

    FREITAG, 22. MÄRZ 2013 8.30 BIS 18.OO UHR

    WAS PASSIERTIN GRAZ?WASSERMUSIK

    WASSERLAUF FÜR

    WASSERERLEBNIS

    13 steirische Musikschulen haben für euch ein tolles Programm zusammengestellt.

    Eingeteilt in 2 Altersgruppen läuft ihr durch die Stadt. Ein Teil der Strecke führt unterirdisch durch den Grazbachkanal.

    Spannende und lehrreiche Informationen rund um unser wichtigstes Lebenselixier kannst du dir an den zahlreichen Wasserwissensständen im Augarten holen.

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    TEENSKIDS &

    Regionale Kooperationen in der steirischen Wasserwirtschaft 2 DI Johann Wiedner

    Informationstag Trinkwasser 2012 5 DI Bruno Saurer

    Positionspapier zum Vorschlag der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM(2011)897 7 Steirischer Wasserversorgungsverband

    Wasser muss in öffentlicher Hand bleiben! 8 Landesrat Johann Seitinger

    Umweltfreundliche und nachhaltige Ski-WM 2013 9 Mag. Sonja Lackner

    Wasserspartipps 12

    Betrieb von Beschneiungsanlagen – 13 Wasserwirtschaftliche und hydrologische Grundlagen Prok. Karl Höflehner, Dr. Gunther Suette

    Flächenversiegelung erhöht die Gefahr von Überschwemmungen 16 Ao. Univ.-Prof. i.R. DI Dr. Othmar Nestroy

    Dachentwässerungen in der Steiermark Kommentar zur Jährlichkeit der Bemessungsniederschläge 19 Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard H. Schmid, Gabriele Eder, Elisa Kügler, Katharina Pfnaisl

    Regenwasserbewirtschaftung – Oberflächenentwässerung 23 DI Peter Rauchlatner

    Rückhaltebecken Weinitzen – ein Meilenstein für den Hochwasserschutz in Graz 25 DI Stefan Kienzl

    Hydrologische Übersicht für das Jahr 2012 28 Mag. Barbara Stromberger, DI Dr. Robert Schatzl, Mag. Daniel Greiner

    Der Wasserkreislauf – Theorie und Praxis 34 Dipl. Päd. Mag. Martina Krobath, Mag. Elisabeth Martini

    „VOR SORGEN“ – Für die Zukunft unserer Trinkwasser- und Abwassernetze 36 Mag. Sonja Lackner

    EU-Projekt SHARE 39 DI Gabriele Harb, Ass.Prof. DI Dr. Josef Schneider, Mag. Christopher Schreiber, DI Egon Bäumel, DI Urs Lesky, MMag. Albert Rechberger

    POOL - Nasses Vergnügen mit Verantwortung 44 Mag. Dr. Karin Dullnig, Ing. Daniela List

    Veranstaltungen 46

  • regionale Kooperationen in der steirischen WasserwirtschaftDie Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte das Jahr 2013 zum Interna-tionalen Jahr der Zusammenarbeit im Bereich Wasser. In der Steiermark wurden in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen für Aufgaben der Wasserversor-gung, Abwasserentsorgung und des Hochwasserschutzes geschaffen.

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    Abb. 2: Gründung von Wasserversorgungsverbänden – zeitliche Entwicklung

    In der letzten Wasserlandausgabe (2/2012) war ein Beitrag den Was-sergenossenschaften, die eine Zu-sammenarbeit vor allem von Einzel-personen zur Erfüllung wasserwirt-schaftlicher Aufgaben darstellen, gewidmet. In dieser Ausgabe sollen nun die interkommunalen und regi-onalen Kooperationen vorgestellt werden.

    Die Notwendigkeit der Zusammen-arbeit über die Gemeindegrenzen hinaus hat sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Gründe. So braucht eine sichere Trinkwasser-versorgung in ressourcenarmen Regionen wie im Süden und Osten des Landes weitreichende Vertei-lungssysteme. Die Reinigung von Abwässern lässt sich oftmals durch größere Kläranlagen besser und kostengünstiger bewerkstelligen bzw. erfordert der Gewässerschutz geeignete Fließgewässer zur Auf-nahme der gereinigten Abwässer.

    Die Schaffung wirksamer Hoch-wasserschutzmaßnahmen ist viel-fach nur durch die Abstimmung von Maßnahmen und die Zusammenar-beit von Gemeinden in einem grö-ßeren Gewässereinzugsgebiet möglich.

    Wasserrechtsgesetz schafft Regeln für Wasserverbände

    Das österreichische Wasserrechts-gesetz regelt im zehnten Abschnitt (§ 87 ff) mit dem Titel „Von den Wasserverbänden“ die Gründung und Führung von Kooperationen in Form von Wasserverbänden. Vor al-

    lem Gebietskörperschaften wie Ge-meinden können einen Wasserver-band gründen, wobei als Mitglieder auch Genossenschaften bzw. Un-ternehmen unter bestimmten Vor-aussetzungen in Betracht kommen. Zur Bildung eines Wasserverban-des sind im Regelfall mindestens drei Beteiligte erforderlich. Ein Wasserverband kann zur Wahrneh-mung wasserwirtschaftlicher Auf-gaben wie der Trinkwasserversor-

    gung (Wasserversorgungsverbän-de), der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes (Abwasser-verbände, Reinhalteverbände) und des Hochwasserschutzes (Schutz-wasserverbände) gegründet wer-den. Die Tätigkeiten des Verbandes werden auf Basis von Satzungen, die von der Wasserrechtsbehörde per Bescheid anerkannt werden, geführt.

    Abb. 1: Übersichtskarte – Wasserversorgungsverbände in der Steiermark

    DI Johann WiednerAmt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 14 – Wasser wirtschaft, Ressourcen und Nach-haltigkeit8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43 (0)316/[email protected]

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    Abb. 2: Gründung von Wasserversorgungsverbänden – zeitliche Entwicklung

    Als Verbandsorgane fungieren die Mitgliederversammlung, der Vor-stand, der Obmann und eine Schlichtungsstelle.

    Zur Wahrnehmung von wasserwirt-schaftlichen Aufgaben können auch Kooperationsformen, die auf Basis anderer Gesetze zu bilden sind, gewählt werden.

    So werden in einigen Bundeslän-dern Österreichs Gemeindeverbän-de mit wasserwirtschaftlichen Auf-gaben nach dem Gemeindever-bandsorganisationsgesetz gegrün-det und geführt. In wenigen Fällen führen Gemeinden die Kooperatio-nen auch im Rahmen von Verwal-tungsgemeinschaften durch bzw. werden privatrechtlich organisierte Gesellschaften gebildet.

    Kooperation in der Wasserversorgung

    In der Steiermark wurden in den letzten Jahrzehnten 28 Verbände (Abb. 1) zur Wahrnehmung von re-gionalen Aufgaben der Trinkwas-serversorgung gebildet. Beginnend in den 1950er Jahren wurde vor al-lem zwischen 1970 und 1980 die Gründung von Wasserversorgungs-verbänden am stärksten betrieben (Abb. 2). Aber auch in den letzten Jahrzehnten sind trotz hoher Er-schließungsgrade weitere Verbän-de – wie der 2005 gegründete Was-serverband „Transportleitung Ost-steiermark“ – gegründet worden, um eine überregionale Wasserver-teilung sicherzustellen.

    Die Tätigkeit der Wasserversor-gungsverbände wurde im Detail un-terschiedlich geregelt. Entweder organisiert ein Verband die regio-nale Wasserzuleitung bzw. -vertei-lung und die Ortsnetze werden von der Gemeinde selbst betrieben oder der Wasserversorgungsverband betreibt alle Anlagen eines öffentli-chen Versorgungssystems. Es wur-den jedoch auch Wasserverbände, die ausschließlich den Schutz der Trinkwasserressourcen ohne die Errichtung und den Betrieb von An-lagen verfolgen, konstituiert. Zu-sätzlich wurden in der Steiermark zum Zweck einer gemeindeüber-greifenden Wasserversorgung Ko-operationen in Form von Gesell-schaften nach dem Gesellschafts-recht eingerichtet.

    Insgesamt sind rund 270 Gemein-den Mitglieder bei Wasserversor-gungsverbänden (ohne Berücksich-tigung des Steirischen Wasserver-sorgungsverbandes) und 12 Ge-meinden Mitglieder bei zwei regio-nalen Gesellschaften.

    Der Wasserversorgungsverband mit der größten Mitgliederzahl ist derzeit der Wasserverband Grenz-land-Südost mit aktuell mehr als 70 Mitgliedern. Von besonderer regio-naler Bedeutung ist der im Jahr 2005 gegründete Wasserverband „Transportleitung Oststeiermark“, der den Transport von Trinkwasser von Graz bis Hartberg und die Wei-tergabe an seine Mitglieder in der Oststeiermark organisiert. Für die Sicherung eines innersteirischen Wasserausgleiches ist die 1981 ge-gründete Zentral-Wasserversor-gung Hochschwab-Süd GmbH mit dem Bau und Betrieb der Wasser-transportleitung vom Fuße des Hochschwabs bis nach Graz be-sonders wichtig. Hervorzuheben ist auch der Steirische Wasserversor-gungsverband, der als steirische Interessensgemeinschaft der öf-fentlichen Wasserversorger vor mehr als 20 Jahren gegründet wur-de.

    Abb. 3: Übersichtskarte – Abwasser- und Reinhalteverbände in der Steiermark

    Abb. 4: Gründung von Abwasser- und Reinhalteverbänden – zeitliche Entwicklung

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    Kooperation in der Abwasserentsorgung

    Der Organisations- bzw. Kooperati-onsgrad ist im Bereich der Abwas-serentsorgung vergleichsweise am stärksten ausgebildet. Insgesamt sind rund 360 der mit Stand 2012 bestehenden Gemeinden Mitglied bei einem Abwasser- bzw. Reinhal-teverband (Abb. 3), wobei in der Steiermark 64 Wasserverbände zum Zweck der Abwasserentsor-gung und der Gewässerreinhaltung gegründet wurden. Eine steirische Gemeinde ist Mitglied bei einem Abwasserverband mit Sitz in einem anderen Bundesland.

    Diese Abwasserverbände betrei-ben unter anderem 93 Abwasser-reinigungsanlagen mit einer Aus-baugröße von ca. 1,3 Millionen Ein-wohnerwerten.

    Zusätzlich wird die Abwasserent-sorgung gemeindeübergreifend teilweise noch in Verwaltungsge-meinschaften durchgeführt.

    Vergleichbar mit der Wasserversor-gung erfolgen im Rahmen von Ver-bänden zumeist die Errichtung und der Betrieb von Abwasserreini-gungsanlagen sowie regionaler Ka-nalanlagen. Die Ortsnetze werden überwiegend von den Gemeinden selbst betrieben.

    Beginnend Anfang der 1960er Jah-re wurden Abwasser- und Reinhal-teverbände insbesondere zwischen 1970 und 1990 gegründet (Abb. 4). Die Gründung von Wasserverbän-den wurde auch durch die Instru-mente der Förderung von Bund und Land begünstigt. Zu den ersten Ver-

    bandsgründungen zählt der 1963 gegründete Mürzverband mit sei-nen aktuell 21 Mitgliedsgemeinden.

    Kooperation im Hochwasserschutz

    Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwässern erfor-dert oftmals eine regionale, das Ge-wässereinzugsgebiet betrachtende Zusammenarbeit. Zur Organisation dieser Zusammenarbeit bei Errich-tung und Betrieb von Schutzwas-serbauten wurden in der Steier-mark insgesamt 28 Hochwasser-schutzverbände (Abb. 5) gegründet. Beginnend in den 1950er Jahren wurden die meisten Verbände be-reits in den Jahren von 1960 bis 1980 gegründet (Abb. 6). Insgesamt sind rund 100 Gemeinden Mitglie-der bei Hochwasserschutzverbän-den. Der mitgliederstärkste Hoch-wasserschutzverband ist der Was-serverband Sulmregulierung mit ak-tuell 16 Mitgliedsgemeinden.

    Ähnlich wie bei Wasserver- und Abwasserentsorgungsverbänden sind Hochwasserschutzverbände die Inhaber der mit den Anlagen verbundenen Wasserrechte bzw. errichten in enger Zusammenarbeit

    mit Bundes- und Landesverwaltung die Schutzbauten und halten diese in einem ordnungsgemäßen Zu-stand.

    Resümee und Ausblick

    In den letzten 6 Jahrzehnten wur-den in der Steiermark insgesamt 120 Wasserverbände zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, der Reinhaltung der Gewässer sowie zum Schutz vor Hochwasser ge-gründet. Diese Kooperationen ha-ben sich sowohl in technischer als

    Abb. 5: Übersichtskarte – Hochwasserschutzverbände in der Steiermark

    Abb. 6: Gründung von Hochwasserschutzverbänden – zeitliche Entwicklung

    auch in wirtschaftlicher Hinsicht bewährt. Die Aufgaben der Zukunft werden die Notwendigkeit zur Ko-operation noch weiter verstärken. Die nunmehr in Umsetzung befindli-che Gemeindestrukturreform wird auch wesentliche Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Or-ganisationsstruktur haben. Infolge von Gemeindezusammenlegungen kann die Führung eines Wasserver-bandes nicht mehr erforderlich bzw. auch nicht mehr möglich sein. In vielen Fällen wird es jedoch zu einer Veränderung in den Ver-bandsstrukturen und bei den Sat-zungen kommen.

    Unabhängig von diesen erforderli-chen Anpassungen werden Was-serverbände unverzichtbar für die Erfüllung der zukünftigen wasser-wirtschaftlichen Aufgaben sein.

    Die Erhaltung der geschaffenen Infrastruktur in Funktion und Wert wird nur möglich sein, wenn die Wasserverbände über qualifiziertes Personal sowie über eine ausrei-chende finanzielle Ausstattung aus den Gebühreneinnahmen verfügen.

  • steirischer WasserversorgungsverbandInformationstag trinkwasser 2012

    Wesentliche Verbandsziele sind die Sicherung der derzeitigen und künf-tigen Trinkwasserversorgung in qualitativer und quantitativer Hin-sicht als Daseinsvorsorge im Ein-flussbereich der öffentlichen Hand, die gegenseitige Aushilfe in Not- und Katastrophenfällen, die Umset-zung der im Wasserversorgungs-plan Steiermark vorgesehenen Wassernetzwerke sowie die Bera-tung, Unterstützung und Vertretung der Interessen der Verbandsmit-glieder.

    In Erfüllung dieser Aufgaben wird insbesondere auf die Fortbildung des in den einzelnen Wasserver-sorgungsunternehmen tätigen Fachpersonals größter Wert gelegt.

    Der erstmals für alle Wasserversor-ger der Steiermark, also auch für Nichtmitglieder, ausgeschriebene Informationstag Trinkwasser am 22. November 2012 in der Steinhalle in Lannach war mit rund 270 Teilneh-mern (davon 86 Wassermeister) aus allen Regionen des Landes und 25 Firmenausstellern ein voller Er-folg.

    Die in den Fachvorträgen behandel-ten Themen spannten einen weiten Bogen von der grundsätzlichen Si-tuation der Wasserversorgung bis zu den Aufgaben und Verantwort-lichkeiten des Betriebspersonals im Umgang mit dem wichtigsten Le-bensmittel Trinkwasser.

    In seinen Ausführungen wies HR Dipl.-Ing. Johann Wiedner darauf

    hin, dass rund 90 % der steirischen Bevölkerung über öffentliche Anla-gen mit Wasser hoher Qualität und in ausreichendem Maße versorgt werden. Durch den Ausbau des Wassernetzwerkes Steiermark mit rund 50 Millionen Euro wurde die Versorgungssicherheit in der Ost- und Weststeiermark auch im Hin-blick auf mögliche Auswirkungen des Klimawandels wesentlich ver-bessert.

    Eine der Herausforderungen in der Zukunft wird die Sicherstellung der Funktions- und Werterhaltung der Wasserversorgungsstruktur sein. Dabei wird eine Reinvestitionsrate von zumindest 1,5 % angestrebt. Durch effiziente Betriebsführungen, wie die Kosten-Leistungsrechnung und Benchmarking, müssen auch weiterhin sozial verträgliche Ge-bühren gewährleistet werden. Die jüngst durchgeführte Investitions-kostenerhebung ergab, dass für die Steiermark in den nächsten Jahren ein Investitionsbedarf von rund 25 Millionen Euro pro Jahr in zuneh-mendem Maße für Sanierungen er-forderlich sein wird.

    Um die zukünftigen Herausforde-rungen bestmöglich zu bewältigen, plant die Wasserwirtschaftsabtei-lung gemeinsam mit den Wasser-versorgern den Wasserversor-gungsplan Steiermark (2002) im Jahr 2013 zu aktualisieren. Im Zuge dessen sollen die Datengrundlagen auf den letzten Stand gebracht, der

    künftige Wasserbedarf neu ermit-telt sowie Maßnahmen der Funk-tions- und Werterhaltung, der Ver-sorgungssicherheit und des Res-sourcenschutzes behandelt wer-den. In die Bearbeitung werden auch Fragen der Hydrologie, des Klimawandels, der Organisation so-wie der Kosten und Gebühren ein-gebunden.

    Dipl.-Ing. Andreas Riha (ÖVGW Ös-terreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) befasste sich in seinen Ausführungen u. a. mit den diversen Anforderungen an Werkstoffe im Trinkwasserbereich sowie dem Prüfverfahren bzw. der Zertifizierung durch die ÖVGW. Die den Wasserversorgern obliegen-den Verantwortungen gemäß Trink-wasserverordnung und Lebensmit-telsicherheits- und Verbraucher-schutzgesetz wurden im Hinblick auf Informationspflicht, Dokumen-tation und Beweissicherung bei Schadensereignissen ebenso erör-tert wie die strafrechtliche Verfol-gung von bestimmten Tatbestän-den.

    Im Referat von Dipl.-Ing. Wolfgang Hanusch (SAS Styrian Aqua Ser-vice GmbH) zum Wasser- und Res-sourcenmanagement wurden die Themen der Krisenvorsorge in Fäl-len des verminderten Dargebots, des Ausfalls der Ressource und der qualitativen Beeinträchtigung so-wie verschiedene Betriebsformen vom Normalbetrieb bis zur Notver-

    Der Steirische Wasserversorgungsverband (StWV) besteht seit 1988 und ist die Interessensvertretung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen im Lande. Von den Mitgliedern werden rund 900.000 Steirerinnen und Steirer und auch die Bevölkerung der Bundeshauptstadt Wien mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt. Zur Bewerkstelligung dieser verantwortungsvollen Aufgabe werden von den steirischen Mitgliedern 106 Grund-wasserbrunnen, 705 Quellfassungen, 48 artesische Brunnen, 307 Hochbehälter und 28 Tiefbehälter betrieben. Die Jahreswasserabgabemenge beträgt rund 52 Millionen Kubikmeter Wasser.

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    DI Bruno SaurerSteirischer Wasserversor-gungsverband8230 Hartberg, Am Ökopark 10Tel. +43(0)3332/[email protected]

  • sorgung behandelt. Um eine ausrei-chende Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollte bereits bei der Wassergewinnung dafür gesorgt werden, dass zumindest 2 unab-hängige Gewinnungsanlagen zur Verfügung stehen oder wenn mög-lich ein Notwasseranschluss zu ei-nem benachbarten Wasserversor-ger hergestellt wird. Was die Was-serspeicherung betrifft, ist es unbe-dingt erforderlich, auf fluktuierende Wassermengen sowie auf ausrei-chende Löschwasser- und Störfall-reserven Bedacht zu nehmen. Zur Vermeidung von Versorgungseng-pässen gehört aber auch ein guter Netzzustand, um Wasserverluste tunlichst zu minimieren. Im Referat kamen auch verschiedene Modelle der Notversorgung zur Sprache.

    Große Aufmerksamkeit erlangten die Ausführungen von Ing. Daniela List (ecoversum) über die betriebs-wirtschaftlichen Aspekte und die Kostendeckung in der Wasserver-sorgung. Nachdem auch die Was-serversorgung – und hier beson-ders das rund 14.000 km lange Rohrleitungsnetz – in die Jahre kommt, müssen Rücklagen für Rein-vestitionen gebildet werden. Ver-gleiche mit anderen Konsumgütern zeigen, dass der Preis für Trinkwas-ser den meisten Menschen gar nicht bekannt ist, weil er bei den Haushaltsausgaben eigentlich kei-ne Rolle spielt. So kosten 1000 Liter Wasser 1,40 Euro. Das entspricht etwa dem Preis eines Liters Benzin oder eines halben Cappuccino oder einer Stunde parken in Graz.

    Einen weiteren wesentlichen Teil des Referates bildeten Erläuterun-gen zur Ermittlung des Anlagever-mögens und zur Kosten-/Leistungs-rechnung als Grundlage für die Si-

    cherstellung des laufenden Be-triebs, für Investitionsentscheidun-gen, für die Festlegung der Gebüh-ren und für die Kommunikation mit den Beteiligten. Wertvolle Argu-mente erhielten die Bürgermeister, Gemeinderäte und Obmänner zum grundsätzlichen Wert der Wasser-versorgung und zur Rechtfertigung eines kostendeckenden Wasser-preises.

    Großes Interesse fanden auch die beiden Firmenvorträge. Als Alterna-tive zur konventionellen Verlegung von Wasserleitungsrohren wurden von Marc Winheim (Fa. Duktus Rohrsysteme GmbH) Beispiele der grabenlosen Rohrverlegung darge-legt. Diese Technologie erweist sich bei teuren Straßenbelägen, bei der Notwendigkeit des Bodenaus-tausches und bei hohen Grundwas-serständen, auch schon in geringen Tiefenlagen, als sehr wirtschaftlich. An Verfahren wurden das Press-Zieh-Verfahren mit Bodenentnahme und Altrohrentfernung sowie das Berstlining-Verfahren mit Berst- anlage vorgestellt.

    Die Fernwirk- und Leitsystemtech-nik ist, wie Ing. Gerhard Wonisch (Fa. Rittmeyer GmbH) ausführte, in der Wasserversorgung mehr oder weniger bereits Standard. Über au-tomatische Steuerungen und die Regelung sämtlicher Prozesse lässt sich die Funktionsweise einer Was-serversorgungsanlage von zentra-ler Stelle aus gesichert überwa-chen. Ein derartiges Leitsystem er-möglicht darüber hinaus auch die automatische Steuerung und Rege-lung sämtlicher Prozesse, die Auf-zeichnung und Auswertung von Be-hälterganglinien, Brunnenwasser-ständen, Druckverhältnissen, Pum-penschaltungen und Pumpenbe-

    triebsstunden, die Darstellung von Zählerwerten, die Alarmierung des Betriebspersonals, den Objekt-schutz aller Anlagenteile und die Überwachung von Wasserzähler-schächten ohne Strom.

    Den erfolgreich verlaufenen Infor-mationstag Trinkwasser 2012 haben folgende Firmen durch Bereitstel-lung von Informationsmaterial und Produktpräsentationen wesentlich mitgestaltet:

    ALPE Kommunal- und Umwelt-technik GmbH & Co. KGAQUAFIDES GmbHG. BERNHARDT’s Söhne Ges.m.b.H.Concept 4 energy GmbHDATAVIEW Handels- und Systemberatungs GmbHDuktus Tiroler Rohrsysteme GmbHEtertub GmbHEWE Armaturen GmbH & Co KGEWT-Elin Wasserwerktechnik GmbHFUGRO Austria GmbHGLYNWED GmbHGRATZ & BÖHM GmbHGrundfos Pumpen Vertrieb GmbHE. Hawle Armaturenwerke GmbHHarrer WassertechnikInterApp GmbHÖAG AG KontinentaleKrammer Armaturen GmbHKSB Österreich GmbHOFS Oberflächenschutz und Betonsanierung GmbHPipelife Austria GmbH & Co KGRittmeyer GmbHStyrian Aqua Service GmbHSETEC Engineering GmbH & Co KGVAG-Armaturen AT GmbH

    Es ist davon auszugehen, dass der Informationstag Trinkwasser 2013 wiederum in der Steinhalle in Lan-nach stattfindet, zumal dort die bes-ten Voraussetzungen für eine der-artige Veranstaltung gegeben sind. Auf Initiative des StWV werden den Wassermeistern ab 2013 bei Be-such des Informationstages 15 an-statt bisher 10 Punkte für das ÖVGW-Wassermeister-Zertifikat angerechnet.

    Der Informationstag in Lannach war mit 270 Teilnehmern ein voller Erfolg.

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    aus aktuellem anlass hat der steirische Wasserversorgungsverband ein positionspapier zum Vorschlag der eu-Konzessionsrichtlinie verfasst.

  • Wasserlandesrat Johann seitinger:

    Wasser muss in öffentlicher hand bleiben!

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    nie sieht vor, dass Konzessionsver-gaben auch im Dienstleistungsbe-reich ab einem Auftragswert von 8 Millionen Euro europaweit ausge-schrieben werden müssen.

    Für uns in der Steiermark ist klar, dass die Versorgung mit Trinkwas-ser als ein zentrales Element der Daseinsvorsorge bei unseren Ge-meinden und Städten in öffentlicher Hand und unter öffentlicher Kont-rolle bleiben muss.

    Daher werde ich mich mit aller Kraft und allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass sich an der guten Qualität und an der öffentlichen Verantwortung für die Wasserversorgung nichts ändern wird.

    Die Abstimmung über den Entwurf einer geplanten neuen Konzessi-ons-Richtlinie hat in Begleitung mit den internationalen und nationalen Berichterstattungen zu heftigen Re-aktionen auch seitens der Bevölke-rung geführt. Es geht hier nicht um den Zugriff auf unsere Wasserres-sourcen, sondern um die Organisa-tion und auch um die Infrastruktur der Trinkwasserversorgung. Öster-reich droht keine Wasserprivatisie-rung, wie dies in anderen europäi-schen Ländern der Fall ist, aber die Möglichkeit, wesentliche Teile der Versorgungsinfrastruktur auszula-gern, ist dennoch gegeben.

    Der im Binnenmarktausschuss mit deutlicher Mehrheit angenommene Entwurf einer Konzessions-Richtli-

    In der Steiermark wird die öffentli-che Wasserversorgung und Abwas-serentsorgung weitestgehend in Letztverantwortung von Gemeinden durchgeführt. Neben der unmittel-baren Wahrnehmung der Aufgaben bedienen sich Gemeinden auch Wasserverbänden und eigener kom-munaler Betriebe. In kommunaler Verantwortung werden derzeit 84 % der Wasserversorgung und 92 % der Abwasserentsorgung bewerkstel-ligt. Dieser Weg soll auch künftig beibehalten werden.

    Die steirische Wasserver- und -ent-sorgung in den Gemeinden ist hoch professionell organisiert. Dafür wur-den etwa in den letzten Jahrzehnten rund 4 Milliarden Euro in die Versor-gungssicherheit investiert.

  • Mag. Sonja LacknerAmt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 14 - Wasserwirt-schaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/[email protected]

    umweltfreundliche und nachhaltige ski-Wm 2013Die Ski-WM vom 4. bis 17. Februar in Schladming war nicht nur von sportlichen Höchst-leistungen gekennzeichnet, sondern stellte gerade auch in Hinsicht auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit Spitzenleistungen dar. Den Verantwortlichen ist es gelungen, nachhal-tige und umweltfreundliche Zeichen bei einer Sport-Großveranstaltung zu setzen. Die Maßnahmen für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz und Abfall-vermeidung sind auch nach der Ski-WM von nachhaltiger Wirkung.

    Schon bei der Bewerbung für die Ski-WM 2013 gab es ein klares Be-kenntnis zum Klimaschutz, zur Ein-bindung der Bürger sowie zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Die WM soll damit der Region dauer-haft Nutzen bringen (Ausbau von Infrastruktureinrichtungen), einen wirtschaftlichen Mehrwert mit sich bringen und nachhaltige, hohe öko-logische Standards setzen. Basie-rend auf den 5 Grundsätzen der „Nachhaltigkeits-Charta“ (Abb. 1) wurde die WM zu einer nachhalti-gen und umweltverträglichen Ver-anstaltung. Die 5 konkreten The-menbereiche umfassten:

    l Umweltfreundliche Infrastruktur

    l Abfallvermeidung und Klimaschutz

    l Umweltfreundliche Mobilität

    l Regionale Produkte

    l Energiemodellregion Schladming

    Die in der Charta festgeschriebe-nen Zielsetzungen galten als inhalt-liche Richtschnur mit zahlreichen nachhaltigen Maßnahmen und Er-gebnissen. Die Abteilung 14 – Was-serwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit hat dahingehend in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Hochwas-serschutz und Abfallvermeidung sowie im übergeordneten Bereich der Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten können.

    Abb. 1: (v.l.n.r.) Schladmings Bgm. Jürgen Winter, Umweltminister Niki Berlakovich, Olympiasieger Fritz Strobl, ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel und Umweltlandesrat Johann Seitinger mit der „Nachhaltigkeits- bzw. Umwelt-Charta“. © Erich Spieß

    Auch der für Wasser, Abfall und Nachhaltigkeit zuständige Landes-rat, Johann Seitinger, ist in seiner Rückschau sehr zufrieden: „Für mich bedeutet nachhaltig leben, wenn mein eigener Lebensstil nicht auf Kosten der nächsten Generatio-nen geht, das muss besonders auch bei so einem Großereignis wie einer Ski-WM seine Gültigkeit haben. Nachhaltig leben hat somit neben dem sparsamen Umgang mit den Ressourcen auch viel mit dem dauerhaften Mehrwert für die in der Region lebenden Menschen zu tun.“

    Umweltlandesrat Johann Seitin-ger: „Nachhaltig leben, bedeutet einen dauerhaften Mehrwert für die Menschen.“

    Umweltfreundliche Infrastruktur Abwasserreinigung

    Im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gab es bereits vor der WM notwendige Anpassungen der wasserwirt-schaftlichen Infrastruktur. Das größte Projekt stellte dabei der Neubau der Kläranlage Schladming (Abb. 2) mit Baukosten von 14 Milli-onen Euro dar, die vom Land Steier-mark und Bund aufgebracht wur-den. Zusätzlich wurde auch das be-stehende Kanalnetz sowie das Wasserversorgungsnetz erweitert, inklusive 2 neuer Hochbehälter mit einer neuen Steuerungsanlage. In Summe wurden im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasser- entsorgung und des Hochwasser-

    99

  • schutzes rund 23 Millionen Euro in-vestiert. Mit diesen Maßnahmen wurde und wird unter anderem auch künftig die Versorgung mit sauberem und ausreichendem Trinkwasser gewährleistet und durch die hohe Qualität der Abwas-serreinigung der Gewässerschutz sichergestellt.

    Abb. 2: Die neue Kläranlage (Lageplan) Schladming ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts der nachhaltigen Ski-WM. © PG Wagner/Depisch/Ingenos

    Die neue Abwasserreinigungsanla-ge (Abb. 3) trägt sowohl den Her-ausforderungen der Ski-WM als auch der zukünftig zu erwartenden Entwicklung der Region Rechnung. Insbesondere im Bereich der Ener-gieeffizienz bietet die neue Kläran-lage wichtige Verbesserungen. Die Verwertung der anfallenden Faul-gase und die Möglichkeit der Ein-

    speisung von Überschüssen in das Fernwärme- und Stromversor-gungsnetz sollen im Jahresschnitt eine Energieautarkie ermöglichen. Weiters wurde am Dach eine Pho-tovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 74 kWp installiert. Das Projekt wurde in einem Zeitraum von Früh-ling 2011 bis Herbst 2012 realisiert und von der Planungsgemeinschaft Wagner-Depisch-Ingenos umge-setzt.

    Mit diesem Projekt wurde außer-dem die interkommunale Kooperati-on in der Kleinregion Schladming auf dem Gebiet der Abwasserent-sorgung verstärkt. 5 von 7 Kleinre-gionsgemeinden waren direkt oder indirekt in das Konzept eingebun-den, wodurch Synergieeffekte, Kos-tenreduktionen und verringerte Um-weltbelastungen erzielt wurden.

    Die Anlage wurde von der beste-henden Kläranlage ca. 700 m fluss-abwärts am rechten Ennsufer neu errichtet. Die Ausbaugröße ist auf 31.000 EW (= Einwohnerwerte) aus-gerichtet. Das Verfahren ist eine einstufige biologische Reinigung mit Vorklärung.

    Hochwasserschutz

    Der nachhaltige Mehrwert für die Region im weiteren Umfeld der Ski-WM hat auch im Bereich des Hoch-wasserschutzes schon viel früher eingesetzt. So wurden Ausbaumaß-

    Abb. 3: Landesrat Johann Seitinger (in der Mitte) mit LAbg. Karl Lackner und den Bür-germeistern der Kleinregion Schladming und Verantwortlichen beim Spatenstich der

    Kläranlage Schladming am 11. April 2011. © Kaserer

    nahmen und zusätzliche Schutz-bauten von Seiten der Bundeswas-serbauverwaltung (BWV) und Wild-bach- und Lawinenverbauung (WLV) schon frühzeitig und nach-haltig umgesetzt. Etwa mit dem Ausbau der Enns (Abb. 4) und der Adaptierung der Talbachmündung durch die Baubezirksleitung Liezen bzw. durch Hochwasserschutzbau-ten der umliegenden Bäche durch die WLV wurden wichtige Beiträge für eine sichere Ski-WM und viel-mehr für ein sicheres Schladming für die nächsten Jahrzehnte reali-siert.

    Von Seiten der WLV wurden Maß-nahmen an Moserbachl, Trenken-bach und Starchlbach umgesetzt. Die Maßnahmen Moserbachl (Abb. 5) ermöglichen sogar einen HQ150-Schutz mittels einer Gerinneverle-gung und eines Gerinneausbaus mit ökologischer Anbindung an die Vor-fluter und das Umgebungsgelände. Zusätzlich wurde eine Vergröße-rung der Brückenquerschnitte durch Ersatz von 3 Brücken erzielt. Außerdem wurde eine Geschiebe-rückhaltesperre inklusive Ablage-rungsbecken (Volumen ca. 4.300 m³) gebaut.

    Im Bereich des Trenkenbaches (Abb. 6) wurden eine Aufweitung (auf HQ150) und eine Absenkung des teilweise aufgedämmten Gerin-nes und ein Ersatz der Ufermauern

    Abb. 4: Aufweitung der Enns in Schladming. © BBL Liezen

    Wasserland Steiermark 1/201310

  • Abb. 5: Die Geschieberückhaltesperre am Moserbachl. © WLV

    durch eine strukturierte Grobstein-schlichtung zur ökologischen An-bindung an den Vorfluter Enns und das Umgebungsgelände umgesetzt. Es gelang außerdem eine Vergrö-ßerung der Brückenquerschnitte durch den Ersatz von 3 Brücken (inkl. Bundesstraßenbrücke). Die Baumaßnahmen schließen auch ei-ne Geschieberückhaltesperre mit einem Ablagerungsbecken ober-halb der Planaibahnen-Talstation (Volumen ca. 4.000 m³) sowie eine Sicherung des Oberlaufes durch Staffelung mittels Holzquerwerken ein.

    Abfallvermeidung

    Im Bereich der Abfallvermeidung griff die Ski-WM auf ökologisches Know-how der Abfallwirtschaft des Landes Steiermark zurück. Mit der sogenannten steirischen Festkultur, dem Konzept „G´SCHEIT FEIERN“, hielt man den Anfall von Abfall mit der ausschließlichen Verwendung von Mehrwegbechern mit Pfand (Abb. 8), Verwendung von kompos-tierbarem Einweggeschirr im öf-fentlichen Bereich und Sammelak-tivitäten im absolut niedrigen Be-reich. Außerdem wurde eine Abfall-vermeidung und getrennte Abfall-sammlung (Installierung eines ein-fachen Trennsystems in Verpa-ckung und Restmüll) (Abb. 7) auf al-len Ebenen der Eventorganisation gewährleistet.

    Abb. 6: Hochwasserschutzmaßnahmen am Zubringer Trenkenbach. © WLV

    Abb. 7: Das auffällige aber einfache WM-Trennsy-stem half beim Müllsam-meln – jeder WM-Gast versursachte im Schnitt pro Tag 3,5 kg Müll

    Weitere Nachhaltigkeitsfakten zur Ski-WM:

    l Die Ski-WM fand auf bestehenden, auf ökologischer Bauweise ba-sierenden Pisten statt

    l Eine GPS-Schneehöhenmessung minimierte den Wasser- und Ener-gieeinsatz

    l Die WM-Gebäude wurden mit umweltfreundlicher Bio-Nahwärme versorgt

    l Das Congress Center wird mit umweltfreundlicher Haustechnik (ei-ner Photovoltaikanlage, Grauwassernutzung und Schneewasserküh-lung) betrieben

    l Bestellung einer Nachhaltigkeitskoordinatorin in der Region

    l Anreize zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, Shuttledienste

    l Bekenntnis zum Einsatz regionaler Lebensmittel für regionale Wert-schöpfung

    11

  • Abb. 8: Die Mehrwegbe-cher mit Pfandsystem in tollem WM-Design

    Wasserspartipps helfen Geld zu sparen und die umwelt zu schonen!

    Das „Steirische Haushaltssparbuch“ deckt wieder „Kostenfresser“ auf: Aufgrund der enormen Nachfrage präsentiert das Land Steiermark gemeinsam mit dem Lebensmittelhandel Steiermark und der Energie Steiermark eine neue Ausgabe des vergriffenen Ratgebers. Ein Check bei Wasser, Strom, Heizung und Lebensmitteln bringt steirischen Haushalten bis zu 1.000 Euro pro Jahr!

    (v.l.n.r.) Gremialobmann Alois Siegl, Wirtschaftskammer Steiermark, Lebensmittelhandel, DI Christian Purrer, Vorstandssprecher Energie Steiermark sowie Landeshauptmannstell-vertreter Siegfried Schrittwieser mit Landesrat Johann Seitinger (2.v.re.) und Gremialgeschäftsführer Mag. Günther Knittelfelder, Wirtschaftskammer Steiermark, Lebens-mittelhandel.

    Neben strom- und wassersparenden Haushaltsgeräten sowie Neuanschaffungen helfen schon kleine Verhal-tensänderungen, die Haushaltskasse zu entlasten. Denn in den Haushalten verstecken sich vielerorts „Energiefresser", die in Summe ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen, so Landesrat Johann Seitinger: „Ein bewusster Umgang mit Wasser, Energie und Le-bensmitteln hilft, die Ausgaben zu senken. Neben den geringeren Energiekosten bleiben wichtige Ressour-

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    cen für nachfolgende Generationen erhalten und es wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleis-tet." Auf den Seiten 10 –17 des Haushaltssparbuches finden Sie die wichtigsten „Wasserspartipps“, die ein-fach in der Umsetzung, aber effizient in der Wirkung sind. Blättern Sie rein und schonen Sie damit Ihr eige-nes Geldbörsl und unsere Umwelt. Das Haushaltsspar-buch zum Downloaden finden Sie unter www.wasser-wirtschaft.steiermark.at.

    Allgemeine Daten und Fakten zum Skifest:

    l Teilnehmer: 650 Athleten aus 70 Nationen

    l 11 Bewerbe, 33 Medaillen, etwa 300.000 Besucher

    l Rund 570 Mitarbeiter, 1.000 freiwillige Helfer

    l Verpflegung: 1.200 Essen pro Tag

    l Quartiere: 1.800 Beherbergungsbetriebe mit ca. 28.000 Betten

    l Seilbahnen: 113 Liftanlagen, 223 Pistenkilometer, 99 Schneekanonen

    l Parkplätze: für 4.000 Autos und 400 Busse

    l Sicherheit: 260 private Sicherheitsleute, 360 Polizisten

    Wasserland Steiermark 1/201312

  • Die Ski-WM 2013 in Schladming konnte unter guten Schneebedingungen durchgeführt werden. Der Einsatz von Beschneiungsanlagen war dafür die Grundvoraussetzung. Am Beispiel „Planai“ wird umfassend dargestellt, wie ein Beschneiungskonzept optimiert und verträglich für den Wasserhaushalt unter Beachtung der wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen ausgeführt wer-den kann.

    Wasserwirtschaftliche und hydrologische Grundlagen

    Dr. Gunther SuetteAmt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 14 - Wasserwirt-schaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit8010 Graz, Stempfergasse 7

    Betrieb von Beschneiungsanlagen –

    Der Betrieb von Beschneiungsanla-gen stellt unzweifelhaft Eingriffe in die Natur dar und es kann durch die Beschneiung eine Beeinträchti-gung von fremden Rechten bewirkt werden. Wesentliche Bedeutung haben neben den rein technischen Belangen wasserwirtschaftliche Aspekte, welche bei der Gewin-nung von Wasser, dessen Speiche-rung und Aufbringung als Schnee mit allen begleitenden Möglichkei-ten der Beeinträchtigung fremder Rechte und Widersprüche mit den Säulen des Nationalen Gewässer-bewirtschaftungsplans (NGP) zu berücksichtigen sind.

    Beschneiungsanlagen

    Beschneiungsanlagen sind komple-xe technische Anlagen, die eine Vielzahl von Komponenten umfas-sen. Im Bereich der Pisten sind nur die eigentlichen Schneeerzeuger und Zapfstellen sichtbar, die jedoch nur einen kleinen Teil der Gesamt-anlage bilden.

    Der überwiegende Teil liegt in der Infrastruktur für die Versorgung mit Wasser, Druckluft und elektrischem Strom. So besteht eine Beschnei-ungsanlage u. a. aus Entnahmebau-werk, Speicher, Pumpen, Rohrlei-tungen, Zapfstellen, Stationsgebäu-den, Kompressoren, Erdkabeln,

    Energieversorgungsanlagen, Steu-erungen und den entlang der Pisten aufgestellten Beschneiungsgerä-ten. Die Errichtung und der Betrieb unterliegen Bewilligungen mehrerer Materiengesetze (Was-serrechtsgesetz, Gewerbeordnung, Naturschutzgesetz etc.).

    Prinzip der Schnee-Erzeugung

    Der häufig verwendete Ausdruck „künstlicher Schnee“ löst oft fälschlicherweise die Assoziation zu Chemikalien mit Umweltbelas-tung aus. Es wird daher die Be-zeichnung „technisch erzeugter Schnee“ vorgezogen, da aktuell der bereits seit langem feststehende Grundsatz „Wasser, Luft und sonst nichts“ seitens der Seilbahnwirt-schaft oberste Priorität hat.

    Natürlicher Schnee entsteht, wenn die in höheren Schichten durch Ab-kühlung und Übersättigung atmo-sphärischer Luft kondensierten Wassertröpfchen zu Boden fallen und sich auf ihrer mehrminütigen Flugzeit durch ausreichend kühle Luftschichten bewegen, um zu ei-nem Schneekristall auszufrieren.

    Bei der technischen Erzeugung von Schnee wird Wasser in Düsen von Schneeerzeugern zu feinsten Tröpf-chen zerstäubt und ausgeschleu-dert. Damit die Tröpfchen auf der kurzen Flugzeit zwischen Düsen-mündung und Auftreffen am Boden zu einem Schneekristall ausfrieren, müssen sie stark unterkühlt und mit

    Abb. 1: Das Schneien funktioniert umso besser, je tiefer die Luft- und Wassertemperatur sind, je geringer die relative Luftfeuchtigkeit ist und je besser die Nukleation erfolgt.

    Prok. Karl HöflehnerPlanai-Hochwurzen-Bahnen GmbH8970 Schladming, Coburgstraße 52Tel. +43(0)3687/[email protected]

    13

  • Kristallisationskernen (= Nukleati-on) in Berührung gebracht werden (Abb. 1). Dies geschieht aus-schließlich durch einen physikali-schen Vorgang, der aus Verdamp-fung eines geringen Teils des Was-sertröpfchens zur Aufsättigung der ungesättigten unmittelbaren Umge-bungsluft mit Wasserdampf, dem Entzug der Verdampfungswärme und einer nachfolgenden Kristalli-sation besteht, jedoch keine Verän-derung des Wasserchemismus be-inhaltet.

    Wasserwirtschaftliche Voraussetzungen

    Unter Berücksichtigung der gesetz-lichen Rahmenbedingungen sowie der naturräumlichen Gegebenhei-ten darf durch die Errichtung und den Betrieb einer Beschneiungsan-lage der Wasserhaushalt und der damit verbundene natürliche Was-serkreislauf nicht in einem unzu-mutbaren Ausmaß beeinträchtigt bzw. gestört werden. Dazu ist be-reits in der Projektierungsphase ab-zuklären, ob Wasser in zeitlicher Differenziertheit in ausreichender Menge und entsprechender Quali-tät zur Verfügung steht, ob durch die erforderlichen Entnahmen eine unzumutbare Beeinflussung des Wasserkreislaufes (hydrologische Verhältnisse) sowie der Gewässer- ökologie erfolgen kann und ob die lokalklimatischen Verhältnisse ge-geben sind.

    Prämisse ist in jedem Fall, dass auch unter Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Forderung erfüllt werden kann, dass der Zustand von Wasserkör-pern nicht verschlechtert werden darf, wobei als Zielgröße der „gute Zustand“ festgelegt ist.

    Beschneiungsanlage Planai

    Die Beschneiungsanlage Planai be-steht bereits seit den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts und wurde von Beginn an sukzessive ausgebaut, sodass aktuell eine Vollbeschneiung möglich ist. Die Gesamtfläche beträgt ca. 190 ha.

    Die Wasserentnahmen stammen zum Teil aus der Enns mit aktuell 200 l/s und aus mehreren Quellen, wobei die Nutzung gemeinsam mit den Gemeinden Schladming (Be-reich Untertal) und Haus (Bereich Dürnbach) erfolgt. Entnahmen aus kleineren Gewässern erfolgen in der Größenordnung von wenigen Sekundenlitern.

    Von größter Bedeutung für die Be-schneiungsanlage Planai sind die Speicherteiche im Bereich der Pla-nai (Abb. 2) und des Dürnbaches, da dadurch gewährleistet werden kann, dass zu Zeiten der Bedarfs-spitzen die Entnahmegewässer nicht oder nur untergeordnet bean-sprucht werden.

    Ziele für die Beschneiung

    Seitens der Planaibahnen wurden folgende Kernziele definiert:

    l Wir wollen die Ersten sein, die die Wintersaison starten

    l Wir wollen Schneesicherheit auf den Pisten bis zum Saisonende

    l Wir wollen auf den Pisten eine hervorragende Schneequalität

    l Wir wollen gleichzeitig mit der Erreichung der ersten drei Ziele einen sinnvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser garantieren, was durch einen internen Masterplan mit Pistenpriorität und angepassten Schneehöhen zu erreichen ist (Abb. 3).

    Neben diesen vier Kernzielen sind im Sinne eines sparsamen Ressour-ceneinsatzes eine Reihe von Zu-satzmaßnahmen, wie z.B. die maxi-male Reduktion der Schneizeiten entsprechend den klimatischen Be-dingungen und die Konzentration auf ein durchgehendes Schnee-band auf einer Piste, welche von ei-ner Seilbahnanlage erreichbar ist, mit höchster Priorität versehen.

    Wesentlich ist auch, dass der Schneibetrieb so flexibel durchge-führt wird, dass lokale Temperatur-unterschiede durch Umstellen von Schneeerzeugern gezielt ausge-nützt werden, um dadurch neben entsprechenden Schneemengen auch optimale Qualitäten erzeugen zu können.

    Abb. 2: Speicherteich auf der Planai

    Wasserland Steiermark 1/201314

  • Monitoringergebnisse

    Erst die ununterbrochene Beobach-tung von Lufttemperatur, Luftfeuch-te (atmosphärischer Bereich), Was-serstand und Abfluss (bei Oberflä-chengewässern und Grundwasser einschließlich Quellen) lässt lang-fristige Zustände und Zustandsän-derungen sowie die Wahrschein-lichkeit von zur Verfügung stehen-den Wasserressourcen und opti-maler Beschneiungszeitpunkte er-kennen.

    Mit einem fachgerechten Monito-ring, welches eine Rückschau auf abgelaufene Prozesse ist, lassen sich auf statistisch-analytischem Wege Vorschauszenarien ermitteln und in deren Umsetzung sowohl wasserwirtschaftliche, wasser-rechtliche als auch betriebswirt-schaftliche Forderungen erfüllen.

    Die Monitoringergebnisse lassen erste Vorgaben dahingehend ablei-ten, dass

    l eine Beschneiung nur unter be-sonderen klimatischen Bedin-gungen funktioniert und – auch um gute Ergebnisse zu erzielen –das Langzeitverhalten von klima-tologischen Phänomenen von besonderer Bedeutung ist (Kli-matologie)

    l Wasser nur so be- und genutzt werden darf, dass nachhaltig keine Verschlechterung des Ent-nahmewasserkörpers (Bezug zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und zum Wasserrechtsgesetz) bewirkt wird; die Nachweise da-

    zu sind durch entsprechende Beweissicherungsmaßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu setzen (Wasserwirt-schaft)

    l rechtliche Beschränkungen in der Nutzung und Beeinflussung von Wasser und Gewässern und zum Schutz der Ressourcen und fremder Rechte zu berücksichti-gen sind; ein Wasserkörper darf nur in dem Maß benutzt werden, dass keine nachhaltige Beein-trächtigung eintritt (Wasser-recht)

    l nur bei optimaler Nutzung der klimatischen Verhältnisse gute Ergebnisse erzielt werden kön-nen; auch die Kosten der Be-schneiung sind einem Monito-ring zu unterziehen (Betriebs-wirtschaft).

    Diesen Forderungen werden die Planaibahnen im Bereich der Be-schneiungsanlage Planai durch In-stallation von Klimastationen auf al-len Turmkanonen sowie auf jeder fünften Schneilanze und im Bereich der Pumpstationen gerecht.

    Wassergüte

    Neben den zuvor erwähnten hydro-logisch-klimatologischen Berei-chen wird in Hinkunft ein Monito-ring der Wassergüte eine immer größere Bedeutung gewinnen. Hierbei ist jedoch nicht nur eine Beobachtung von Oberflächenwäs-sern, sondern vermehrt auch von Grund- und Quellwasser durchzu-führen. Dies auch unter dem As-

    Abb. 3: Variabler Einsatz des erzeugten Schnees auf der Piste

    pekt, dass die Beschneiung – auch nach langen Jahren der Er-fahrung – immer wieder mit Be-einträchtigungen der Umwelt in Verbindung gebracht wird.

    Schneehöhenmessung und Geländekorrekturen als Instrument zum ressourcenscho-nenden Beschneien

    Im Sinne eines optimalen Verhält-nisses zwischen der eingesetzten Wassermenge, dem erzeugten Schnee und den optimalen Pisten-verhältnissen wird es für Be-schneiungsanlagen immer wichti-ger, großflächig laufende Kennt-nis über die Schneehöhen zur Verfügung zu haben.

    Eine ausreichende Schneehöhe im gesamten Pistenbereich bietet neben guten Pistenbedingungen auch erhöhte Sicherheit für den Pistennutzer sowie eine verbes-serte Haltbarkeit der Schneede-cke durch das Faktum, dass Ver-schmutzungen des Schnees, wel-che zu einem frühzeitigen Aus-apern führen und somit eine Nachbeschneiung erfordern, ver-mieden werden können.

    Die Planaibahnen setzen zu die-sem Zwecke seit mehreren Jah-ren direkt auf den Pistengeräten montierte Messgeräte ein, die es erlauben, bereits während des Präpariervorganges ausgegliche-ne Schneehöhen herzustellen.

    Parallel zur Schneehöhenmes-sung ist jedoch auch dem Pisten-bau und der Pistenpflege erhöh-tes Augenmerk zu schenken, da bei entsprechender Pistenbe-schaffenheit, das heißt bei einem fließenden Geländeverlauf ohne starke Kuppen und Dellen, die Schneehöhen auf ein Minimum reduziert werden können. Gelän-dekorrekturen in der Form, dass die Pistenflächen einerseits von größeren Steinen befreit werden und andererseits Hangausgleiche geschaffen werden, bringen ne-ben einer deutlichen Kostenre-duktion auch eine Reduktion der erforderlichen Schneemenge.

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  • Flächenversiegelung erhöht die Gefahr von ÜberschwemmungenDie hohen täglichen Verluste an landwirtschaftlicher Nutzfläche in Österreich sind schon seit langem Gegenstand von Diskussionen und Aufsätzen in elektronischen Medien wie auch in Printmedien. Diese Verluste verringern primär nicht nur unsere Ernährungsgrundlage, sondern – und dieser Teilaspekt soll in den Mittelpunkt der nun folgenden Ausführungen gerückt werden – sie verursachen auch die Verminderung bzw. den Wegfall des in den Böden gespeicherten Was-sers infolge deren Versiegelung.

    Ao. Univ.-Prof. i.R. DI Dr. Othmar NestroyTechnische Universität GrazInstitut für Angewandte Geowissenschaften8010 Graz,Rechbauerstraße 12Tel. +43(0)316/[email protected]

    Es hätte nicht des Zurufs zahlrei-cher Printmedien in den Sommer-monaten des Jahres 2012 bedurft, sich des Themas Überschwemmun-gen und Vermurungen, die gerade in diesem Jahr in der Steiermark in einem verheerendem Ausmaß auf-getreten sind, anzunehmen. Diese Katastrophen haben aber zweifels-frei bewirkt, verstärkt über die zu-nehmende Flächenversiegelung nachzudenken und Hintergründe auszuleuchten.

    Im Folgenden soll auf einen Para-meter für Überschwemmungen Be-zug genommen werden, der bislang nicht oder nur marginal erwähnt wurde: die negativen Auswirkun-gen der zunehmenden Versiege-lung von landwirtschaftlicher Nutz-fläche und der damit einhergehen-den Verminderung des im Boden gespeicherten Wassers.

    Problemstellung

    Dem aufmerksamen Auto- wie Bahnfahrer wird die zunehmende Verbauung durch Einfamilienhäu-ser, Supermärkte, Service-Center und dergleichen in fast jedem Stadtrandgebiet und Stadtumland, so auch um Graz, nicht entgehen. Dass diese Zersiedelung – auch verursacht durch die enorm hohen Mieten für Wohnraum im Zentrum von Graz – noch keineswegs zum Stillstand gekommen ist, davon zeu-gen die zahlreichen Hinweistafeln

    (Hier entsteht für Sie …), Grund-aushebungen und auch Objekte, die gerade errichtet oder finalisiert werden.

    Es erübrigt sich darauf hinzuwei-sen, dass für diese Bautätigkeiten in der Regel Flächen in verkehrs-günstiger und ebener Lage, in grundwasserfernen und nicht über-schwemmungsgefährdeten Berei-chen und von guter bis bester land-wirtschaftlicher Bonität bean-sprucht werden.

    Für die folgenden Überlegungen steht aber nicht so sehr der Verlust an hochwertigen landwirtschaftli-chen Nutzflächen im Allgemeinen im Vordergrund – er beträgt in Ös-terreich zwischen 10 und 15 ha pro Tag –, sondern der Verlust an Po-renraum im Boden für die Wasser-speicherung im Speziellen. Dieses Porenvolumen ist nicht allein für das Wasserangebot für Pflanzen während der Vegetationsperiode von eminenter Bedeutung, sondern diese ungesättigte Zone vermindert auch, gewissermaßen als Puffer, den oberflächigen Abfluss und da-mit eine mögliche Bodenerosion und ermöglicht darüber hinaus eine ausgeglichene Grundwasserneubil-dung. Wenn infolge Versiegelung dieser Puffer ausgeschaltet wird, kann es bei einer plötzlichen Schneeschmelze, wie auch nach Starkregen, zu großflächigen Erosi-onserscheinungen auf der betref-

    fenden Fläche selbst wie auch zu Erosionsschäden auf Flächen des Unterliegers, Vermurungen von Verkehrswegen sowie zu einer spontanen Überlastung des Vorflu-ters kommen.

    Es ist demnach überlegenswert, ob es für die Zukunft nicht ökonomi-scher wäre, die Flächenversiege-lung drastisch und nachhaltig zu senken, als weitere in der Herstel-lung wie auch Instandhaltung auf-wändige Retentionsbecken zu er-richten oder vorhandene zu erwei-tern. Es sollte doch gelingen, schon auf der Fläche, im Porenraum des Bodens, das Wasser zeitlich zu bin-den, um durch diese Maßnahme Überflutungsschäden zu verhin-dern.

    Diese allgemeinen Überlegungen sollen nun näher beleuchtet und mit einigen Zahlen belegt werden.

    Eine exakte Erfassung von Daten über das Ausmaß an versiegelten Flächen ist mit Schwierigkeiten ver-bunden, da oftmals die Begriffe Bo-denverbrauch (Flächeninanspruch-nahme, Flächenverbrauch, Boden-fraß), Zersiedelung und Versiege-lung unterschiedlich definiert und angewendet werden, weshalb selbst subtile Berechnungen zu un-terschiedlichen Ergebnissen führen können.

    Weiters muss zwischen einer Voll- und Teilversiegelung unterschieden werden. Vielerorts werden an neu-

    Wasserland Steiermark 1/201316

  • errichteten Objekten, wie an Stra-ßenbegrenzungen, Parkplätzen, Zu-fahrtswegen und Hauseinfahrten und zwischen Straßenbahnschie-nen, nur mehr Teilversiegelungen vorgenommen, kenntlich an Gitter-steinen verschiedenster Ausfüh-rung. Diese Formen ermöglichen nicht nur den Kontakt zum ungesät-tigten Bodenraum und damit zu den wasserhaltenden Bodenporen, son-dern sie sind auch optisch anspre-chend und bilden infolge Bewuchs durch höhere Pflanzen wertvolle Assimilationsflächen.

    Nach Huber und Freudenschuss [1] wird unter Flächenverbrauch die ir-reversible Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für Siedlungs-, Verkehrs- und Wirt-schaftszwecke sowie für die Ent-sorgung und Energiegewinnung verstanden.

    Nach Petz [2] liegt der tatsächliche Flächenverbrauch durch Bauflä-chen zwischen 10 und 20 ha pro Tag, der Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen im Schnitt bei 5,8 ha pro Tag.

    Die Angaben von Wohlmeyer [3], basierend auf Schätzungen des Umweltbundesamtes, liegen für den Flächenverbrauch für Gebäude und Infrastruktureinrichtungen zwi-schen 15 und 25 ha pro Tag.

    Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Brandstetter und Wenzel [4]. Diese Autoren weisen einen Verlust von 12 000 ha pro Jahr an landwirt-schaftlicher Nutzfläche in Öster-reich aus, das sind rund 33 ha pro Tag. Es muss aber hier beigefügt werden, dass mit dem Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche ei-ne Zunahme der Waldflächen in der Höhe des halben Betrages zu ver-zeichnen ist.

    Nach Hojesky [5] liegt der Flächen-verbrauch infolge Zersiedelung bei rund 100 km2 pro Jahr, wobei mit 7 ha pro Tag für Siedlungen und Ver-kehrsflächen und mit 15 ha pro Tag für Infrastruktur- und Freizeitein-richtungen gerechnet werden kann.

    Als Folge der Versiegelung wird je-doch nicht nur der Bodenwasser-haushalt stark beeinträchtigt, son-dern es werden auch andere wich-

    tige Bodenfunktionen, auf die hier im Detail aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden kann, vermindert oder sogar sistiert.

    Diese alarmierenden Fakten blie-ben nicht unbeachtet und haben auch in einer der jüngsten Ausga-ben der Landwirtschaftlichen Mit-teilungen [6] entsprechende Reakti-onen hervorgerufen. Zunächst wird in einem Programm gegen den Flä-chenverbrauch von einem gegen-wärtigen Bodenverbrauch von 20 ha pro Tag an landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgegangen, davon al-lein in der Steiermark 6 ha pro Tag, die etwa zur Hälfte versiegelt wer-den. Es muss aber angemerkt wer-den, dass österreichbezogen von den 20 ha Flächenverlust 11 ha für Verkehr, Industrie, Wirtschafts- und Wohnraum verwendet werden, der Rest für Freizeit- und Bergbauflä-chen.

    Dieser Verbrauch von 11 ha pro Tag an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehr, Industrie, Wirtschafts- und Wohnraum, der bei Anrechnung der Freizeit- und Bergbauflächen auf einen Wert von 20 ha pro Tag ansteigt, wird auch in einem Aviso [7] für eine Fachtagung über den Bodenverbrauch in Österreich be-stätigt.

    Wasser ist im Boden gebunden

    Das Wasser ist eine benetzende Flüssigkeit und die Kennwerte zum Wasser- und Lufthaushalt sind von

    der Saugspannung in hPa abhän-gig. Es besteht demnach ein direk-ter Zusammenhang von dieser „Saugspannung“ zum pF-Wert, zum Porenäquivalent, weiters zur Poren-bezeichnung, Art des Bodenwas-sers und schließlich zu einem bo-denphysikalischen Kennwert [8].

    Für die Praxis bedeutet eine Saug-spannung von < 60 hPa einen pF-Wert von < 1,8 und ein Porenäqui-valent von > 50 μm. Es handelt sich um weite Grobporen, die von einem nach unten schnell beweglichen Si-ckerwasser durchflossen werden und die gleichzeitig die für die Pflanzenwurzeln so wichtige Luft-kapazität gewährleisten.

    Eine Saugspannung zwischen 60 und < 300 hPa entspricht einem pF-Wert von 1,8 bis < 2,5 und einem Po-renäquivalent von 50 bis > 10 μm. Es sind dies enge Grobporen, wo sich ein langsam bewegliches Sicker-wasser befindet, das einen Teil der pflanzennutzbaren Feldkapazität darstellt.

    Bei einer Saugspannung zwischen 300 und < 15 000 hPa, dies ist ein pF-Wert von 2,5 bis < 4,2 und ein Porenäquivalent von 10 bis > 0,2 μm, handelt es sich um Mittelporen, die von pflanzennutzbarem Haft-wasser erfüllt sind und somit zur pflanzennutzbaren Feldkapazität beitragen.

    Bei Saugspannungen von ≥ 15 000 hPa, dies entspricht einem pF-Wert

    Seiersberg 1952 (links): Felder und Wiesen. Versiegeltes Seiersberg 2004 (rechts): Autobahn und Einkaufscenter.

    17

  • von ≥ 4,2 und einem Porenäquiva-lent von ≤ 0,2 μm, ist in den Feinpo-ren das Haftwasser so stark gebun-den, dass es nicht mehr pflanzen-nutzbar ist und deshalb als Totwas-ser bezeichnet wird.

    Zusammenfassend kann festgehal-ten werden, dass sich das Gesamt-porenvolumen aus der Summe von Luftkapazität und Feldkapazität und ferner sich die Feldkapazität aus der Summe von nutzbarer Feldka-pazität (langsam bewegliches Si-ckerwasser und pflanzennutzbares Haftwasser) und Totwasser ergibt.

    Die folgenden Betrachtungen sind auf das langsam bewegliche Si-ckerwasser und das pflanzennutz-bare Haftwasser fokussiert. Handelt es sich bei Ersterem um ein lang-sam bewegliches Sickerwasser, so überwiegen in den Mittelporen Bin-dungskräfte zwischen den Wasser-molekülen und der Bodenmatrix, sodass das Wasser in diesen Poren nur mehr in geringem Maße trans-portiert wird. Da eine mittlere bis hohe nutzbare Feldkapazität bei den mittel- bis hochwertigen landwirt-schaftlichen Standorten – und um solche handelt es sich (bedauerli-cherweise) in der Regel bei den versiegelten Flächen – zwischen 14 und 30 Volumsprozent liegt, kann die Speicherkapazität von solchen Standorten mit einer angenomme-nen Mächtigkeit des Solums von ei-nem Meter bis zu 300 mm Nieder-schlag betragen.

    Diese Menge entspricht etwa der Hälfte der Jahresniederschläge im Raum von Wien und etwa einem Drittel jener im Raum von Graz.

    Blick in die Zukunft

    Wie wird sich der Verlust an land-wirtschaftlicher Nutzfläche weiter-entwickeln und auf welche Weise kann dieser Trend gebremst wer-den?

    Nach allen Szenarien über den Kli-mawandel ist eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Ex- tremereignissen wie Dürre und Starkregen zu erwarten. Dies be-deutet weiters gesteigerte Anforde-rungen an die physikalischen Bode-

    neigenschaften, wie eine optimale stabile Bodenstruktur zur Vermei-dung von Verschlämmung und Bo-denerosion, wie auch an die Was-serspeicherkapazitäten, um einer-seits die Auswirkungen von Starkniederschlägen hinsichtlich der Bodenerosion zu mindern, an-dererseits eine stete Grundwasser-erneuerung zu gewährleisten und schließlich während klimatischer Trocken- und Dürreperioden eine für die Vegetation ausreichende Wasserversorgung zu ermöglichen.

    Eine Abschätzung der Landnut-zungsentwicklung in Österreich bis zum Jahre 2020 ist von Schulz et al. [9] erstellt worden.

    Es kann abgeleitet werden, dass bis zum Jahre 2020 auf Kosten der ste-ten Abnahme der landwirtschaftli-chen Nutzfläche die Waldflächen am stärksten zunehmen werden, in geringerem Maße die Flächen für Siedlung und Verkehr, hingegen die Flächenanteile der natürlichen Ve-getation und Almen mehr oder min-der auf dem gleichen Niveau blei-ben werden.

    Dies ist eine sehr deutliche Bot-schaft und sie unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in die-ser Frage.

    Lösungsansätze

    Ein allgemeines Rezept zur Lösung der anstehenden Probleme kann und soll es auch nicht geben, son-dern es muss nach den jeweils ge-gebenen Umständen eine optimale Lösung gesucht werden. Die fol-genden Hinweise mögen als Anre-gungen dienen:

    1. Forcierung einer Kompaktbau-weise bei Familienhäusern an-stelle von flächenzehrenden Flachbauweisen.

    2. Strenge Überprüfung der Not-wendigkeit der Errichtung von Objekten aller Art „auf der grü-nen Wiese“. Anzustreben ist hin-gegen eine Revitalisierung und/oder Verdichtung in den Stadt- und Ortszentren. Nach Weber [10] ist in den letzten Jahren die Innenentwicklung sträflich ver-nachlässigt worden.

    3. Forcierte Verwendung von Git-tersteinen bei der Anlage von Verkehrswegen und Parkplätzen.

    4. Strenge Überprüfung der Not-wendigkeit der Errichtung von neuen flächenzehrenden Groß-märkten in Stadtrand- und Um-landgebieten.

    5. Strikte Einhaltung der örtlichen Bauklassen nach den Vorgaben der Raumordnung und -planung. Der Raumordnungsplan 2001 sieht vor, dass maximal ein Hekt-ar pro Tag verbaut werden darf – so Zottler [11].

    Literaturverzeichnis[1] Huber, S. und A. Freudenschuss (2002): Nationale Indikatoren für den Boden-schutz. Mitt. d. Österr. Bodenkundl. Ges., H. 66, Wien.[2] Petz, K. C. (2001): Vergleichende Ab-schätzung des Flächenverbrauchs in Ös-terreich. In: Versiegelt Österreich? Um-weltbundesamt, Wien.[3] Wohlmeyer, H. (2001): Flächenver-brauch – Verlust an Multifunktionalität. In: Versiegelt Österreich? Umweltbundesamt Wien. [4] Brandstetter A. und W. W. Wenzel (1997): Landwirtschaft – Istzustand land-wirtschaftlicher Böden – Flächenver-brauch. In: Bodenschutz in Österreich. Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Wien.[5] Hojesky, H. (2012): Vortrag, gehalten am Bodenforum in Schönbrunn am 16. Okto-ber 2012, Wien.[6] Landwirtschaftliche Mitteilungen, Nr. 16 vom 15. August 2012, Graz.[7] Bodenverbrauch in Österreich – Ist die Versorgungssicherheit in Gefahr? Fachta-gung am 13. Dezember 2012, Wien.[8] Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Staatlichen Geologischen Dienste und der Bundesan-stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung. Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.). E. Schweizerbart’sche Verlagbuchhandlung, Stuttgart.[9] Schulz, N., F. Krausmann und H. Haberl (2001): Die Bedeutung der Flächeninan-spruchnahme durch Gebäude und Infra-struktur für ökosystemare Prozesse am Beispiel der gesellschaftlichen Aneignung von Nettoprimärproduktion, Österreich 1830-2020. In: Versiegelt Österreich? Um-weltbundesamt, Wien.[10] Weber, G. (2012): Vortrag, gehalten am Bodenforum in Schönbrunn am 16. Okto-ber 2012, Wien.[11] Zottler, M. (2012): Verbautes Bauern-land. Kleine Zeitung vom 22. Juni 2012, Graz.

    Wasserland Steiermark 1/201318

  • Dachentwässerungen in der steiermark Kommentar zur Jährlichkeit der Bemessungsniederschläge

    Überlastete Dachentwässerungen sind unschön (Abrinnspuren an Wänden), lästig (ein kalter Guss von oben) und unter besonders ungünstigen Umständen auch empfindlich teuer (wie z.B. beim Rückstau aus einer Dachterrassenableitung, durch den eine Stuckdecke durchnässt und Mobiliar und Gemälde darunter beschädigt werden). Es ist daher verständlich, dass Dachent-wässerungen in einer adäquaten Weise bemessen werden sollten. Die derzeit gültigen Regel-werke sehen zwar eine Anpassung der Dimensionierung an das Schadenspotenzial im Fall der Überlastung vor, stellen aber keinen direkten Bezug zur (hydraulischen) Versagenswahrschein-lichkeit her, wie dies in der Wasserwirtschaft üblich und sachgerecht ist. In der vorliegenden Ar-beit wird untersucht, mit welcher Wahrscheinlichkeit normgemäß bemessene Dachentwässe-rungen in der Steiermark ‚planmäßig‘ versagen, und in der Folge darauf hingewiesen, dass sich der Planer der teilweise sehr geringen Wiederkehrsintervalle bei der Wahl des Bemessungs-ereignisses auch bewusst sein sollte.

    Zur Bemessung der Entwässe-rungsanlagen für Gebäude stehen in Österreich einschlägige Normen zur Verfügung, insbesondere die ÖNORM B 2501 und ÖNORM EN 12056-3. Dachentwässerungen werden danach mit Hilfe vorgege-bener Berechnungsregenspenden eines Kurzregens dimensioniert, deren Mindestwert gemäß ÖNORM B 2501 (seit langem) 300 l/(s.ha) be-trägt. Die Berechnungsregenspen-de wird durch Sicherheitsfaktoren nach ÖNORM EN 12056-3 an das erwartete Schadenspotenzial ange-passt, sodass etwa innenliegenden Dachrinnen in Krankenhäusern der dreifache Wert dessen zugeordnet wird, worauf die 'normale' vorge-hängte Dachrinne zu bemessen ist. Die Anwendung dieser Sicherheits-faktoren bewirkt zwar, dass die hy-draulische Überlastung der Dach-rinnen in Situationen mit größeren

    Folgeschäden weniger wahr-scheinlich gemacht wird, ein Bezug zur Versagenswahrscheinlichkeit bzw. zum Wiederkehrsintervall des Übergehens wird dadurch aber nicht hergestellt. Unterschiede im Regenregime der österreichischen Regionen führen bei bundeseinheit-licher Bemessung der Dachrinnen zwangsläufig dazu, dass Dachrin-nen etwa in der Steiermark planmä-ßig auf andere Jährlichkeiten be-messen werden als in Tirol und dass normgemäß bemessene Dachrinnen auch innerhalb der Steiermark systembedingt unter-schiedliche (hydraulische) Versa-genswahrscheinlichkeiten aufwei-sen. Die diesbezügliche Situation der Steiermark im Verhältnis zum gesamten österreichischen Bun-desgebiet und die Unterschiede in-nerhalb der Steiermark selbst wer-den in den nachfolgenden Kapiteln

    dieses Beitrags untersucht und dargestellt. Die ermittelten Jähr-lichkeiten zeigen auch, dass die un-ter Hochbauplanern gelegentlich anzutreffende Ansicht, man habe durch die Berücksichtigung der Re-genspende von 300 l/(s.ha) normge-mäß bemessen und damit seine Schuldigkeit getan, oftmals weder bundesweit noch in der Steiermark wirklich zutrifft.

    Gegenwärtige Berechnungs-methodik für Dachentwässerungen

    Der Regenwasserabfluss im Be-messungsfall geht von Gl. (1) der ÖNORM EN 12056-3 aus, die ihrem Aufbau nach dem Zeitbeiwertver-fahren entspricht:

    Q = r · A · C (1)

    mit Q, dem Regenwasser-Scheitel-abfluss [l/s], r, der Berechnungsre-genspende [l/(s.m²)], A, der (wirksa-men) Dachfläche [m²] und C, einem

    19

    Gabriele EderUniversität für Bodenkultur WienUmwelt- und Bioressour-cenmanagement2340 Mödling, Dr. Hans Schürff Gasse 31Tel. +43(0)699/[email protected]

    Elisa KüglerFachhochschule KölnMaschinenbau/Fachrichtung Regenerative Energien41540 Dormagen, Drosselstraße 10DeutschlandTel. +49173 [email protected]

    Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard H. SchmidTechnische Universität WienInstitut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie1190 Wien, p.A. Vegagasse 16Tel. +43(0)1/[email protected]

    Katharina PfnaislTechnische Universität WienBauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement2565 Neuhaus, Feldgasse 1Tel. +43(0)680/[email protected]

  • T < 1 J1 ≤ T < 2 J2 ≤ T < 3 J3 ≤ T < 4 J4 ≤ T < 5 J5 ≤ T < 6 J6 ≤ T < 7 J7 ≤ T < 8 J8 ≤ T < 9 J

    dimensionslosen Spitzenabflussbei-wert. Die zuvor genannte Berech-nungsregenspende von 300 l/(s.ha) wäre - einheitenbereinigt - als r in die obige Gleichung mit 0,030 l/(s.m²) einzusetzen bzw. zur Berücksichti-gung unterschiedlicher Schaden-spotenziale mit einem Sicherheits-faktor nach Tabelle 2 der ÖNORM EN 12056-3 zu multiplizieren. Die wirksame Dachfläche entspricht im Wesentlichen der Projektion der Dachfläche auf die Horizontale, ge-gebenenfalls modifiziert zur Be-rücksichtigung von Windeinfluss. Für den Abflussbeiwert C ist ein Wert von 1,0 für Dächer mit Ziege-leindeckung, Blechdächer, Kiesdä-cher etc. anzusetzen. Nur bei Grün-dächern und in Fällen mit Aufbau-ten, die speziell wasserrückhaltend oder wasserdurchlässig ausgeführt wurden, sind nach ÖNORM B 2501 Werte unter 1,0 vorgesehen.

    Das Wiederkehrsintervall des Be-messungsregens für ein konkretes Dach hängt bei gegebener Regen-dauer und -spende vom Regenre-gime des betreffenden Ortes ab. So ist etwa gut vorstellbar, dass zwei Regenereignisse gleicher Dauer und Intensität bzw. Regenspende deutlich verschiedene Jährlichkei-

    ten haben können, wenn das eine Ereignis in Bad Aussee und das an-dere in Eisenstadt auftritt. Während das Schadenspotenzial in den ge-nannten Sicherheitsfaktoren der ÖNORM EN 12056-3 zwar seinen Ausdruck findet, sehen die aktuell gültigen Normen keine regionale Differenzierung der Bemessungs-ereignisse für Dachentwässerun-gen vor und stellen auch keinen di-rekten Bezug zum Wiederkehrs- intervall und damit zur Versagens-wahrscheinlichkeit her.

    Vorgängerversionen der derzeit gültigen Ausgabe der ÖNORM B 2501 (vom September 2009), z.B. aus dem Jahr 2002, kann man ent-nehmen, dass sich die Angabe der Berechnungsregenspende auf ei-nen „maßgebenden Kurzregen“ von 5 min Dauer bezieht. Der fachli-che Hintergrund der Regendauer von 5 min besteht darin, dass nach der Bemessungskonzeption des Zeitbeiwertverfahrens ein Regen den höchsten Abflussscheitel be-wirkt, wenn seine Dauer mit der Fließzeit im Einzugs- oder Entwäs-serungsgebiet übereinstimmt. Eine Erörterung der Ausnahmen von die-ser Regel für langgestreckte, infilt-rierende Einzugsgebiete findet man

    z.B. bei Schmid (1997). Regen mit Dauern unter 5 min gelten wegen der Anfangsverluste und erforderli-chen Anlaufzeit des Abflusses als nicht effektiv, größere Fließzeiten ergeben sich auf Dächern und Ter-rassen meist nicht, sodass man den Wert von 5 min in diesem Zusam-menhang als maßgebende Regen-dauer erhält.

    Die erst seit einigen Jahren flä-chendeckend für Österreich allge-mein verfügbaren Bemessungsnie-derschläge (Internetportal „eHYD“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ermöglichen die Ermittlung der zugehörigen Jähr-lichkeit anhand von Regenspende und Regendauer und damit die Quantifizierung der lokalen bzw. re-gionalen Unterschiede im Regenre-gime. Diese wurden in einem jüngst von den Autoren/Autorinnen durch-geführten Forschungsvorhaben systematisch untersucht (Eder et al., 2011, Schmid et al., im Druck). Folgerungen für die diesbezügliche Tätigkeit von Gerichtssachverstän-digen behandeln Schmid und Schmid (2012). Für den wohl am häufigsten verwendeten „Stan-dardwert“ von r = 300 l/(s.ha) zeigt

    Abb. 1 : Verteilung der Wiederkehrsintervalle für den Kurzregen von 5 min mit der Spende 300 l/(s.ha) in der Steiermark (T = Wiederkehrsintervall, J = Jahr)

    Wasserland Steiermark 1/201320

  • funktion der gesuchte Wert der Jährlichkeit des „maßgebenden Kurzregens“ von 9 mm bzw. 13,5 mm oder 18 mm Regenhöhe be-rechnet. Diese Auswertung erfolgte mit einem vom Erstautor geschrie-benen Computerprogramm an allen Gitterpunkten der Steiermark (wie auch des übrigen Bundesgebietes).

    der folgende Abschnitt, wie die Wiederkehrsintervalle (und damit die planmäßigen Versagenswahr-scheinlichkeiten ohne den Einfluss von Laubfall und Verstopfungen) auf dem österreichischen Bundes-gebiet und in der Steiermark verteilt sind.

    Räumliche Verteilung der Jährlichkeiten des Bemessungs-regens für Dachentwässerungen

    Die Regenhöhe des Bemessungs-niederschlags in mm (ident mit der Angabe Liter Regenwasser pro m² Einzugsgebiet) wird in Abhängigkeit vom Wiederkehrsintervall wie folgt dargestellt (siehe auch Kainz et al., 2012):

    hN = u(D) + w(D) · ln Tn (2)

    mit hN, der Höhe des Bemessungs-regens, D, der sogenannten Dauer-stufe oder Regendauer, Tn, dem Wiederkehrsintervall oder der Jährlichkeit, u, dem Achsabschnitt und w, der Steigung der Geraden. Die Gleichung kann in der Folge da-zu benützt werden, der gegebenen Niederschlagshöhe des maßgeben-den Kurzregens von 5 min = 300 s Dauer und 300 l/(s.ha) = 0,030 l/(s.m²) Regenspende, somit 0,030 x 300 = 9 mm Regenhöhe ein Wieder-kehrsintervall (eine Jährlichkeit) zu-zuordnen. Analog ist die Vorgangs-weise bei den durch Multiplikation mit Sicherheitsfaktoren entspre-chend erhöhten Regenspenden 450 l/(s.ha) und 600 l/(s.ha) bzw. den zu-gehörigen 5-min-Bemessungsre-genhöhen 13,5 mm und 18 mm.

    Die Bemessungsniederschläge konnten bundesweit flächen- deckend auf einem 6 km x 6 km Raster aus der Expertenapplikation „eHYD“ mittels Download bezogen werden. An jedem Gitterpunkt der interessierenden geografischen Einheit, hier also der Steiermark, wurde in der Folge zwischen zwei benachbarten Stützstellen mit be-kannten Wertepaaren (hN , ln Tn) der zu hN = 9 mm (bzw. 13,5 mm bzw. 18 mm) gehörige natürliche Logarith-mus der Jährlichkeit (ln Tn) durch li-neare Interpolation ermittelt und aus dem natürlichen Logarithmus durch Anwendung der Exponential-

    010203040506070

    80

    90

    Häufigkeit [%]

    Jährlichkeit

    Berechnungs-regenspende

    [l/s.ha]

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    Häufigkeit [%]

    Jährlichkeit

    Berechnungs-regenspende

    [l/s.ha]

    Abb. 2: Steiermark: Häufigkeitsdiagramm der Jährlichkeiten für Regen mit Dauer 5 min und Regenspenden 300, 450 und 600 l/(s.ha)

    Abb. 3: Häufigkeitsdiagramm der Jährlichkeiten (Österreich, bundesweit) für Regen mit Dauer 5 min und Regenspenden 300, 450 und 600 l/(s.ha)

    Die Ergebnisse wurden in ihrer räumlichen Verteilung in Karten dargestellt (Abb. 1) und in Häufig-keitsverteilungen ausgewertet. Die Häufigkeitsverteilung der Jährlich-keiten eines Bemessungsregens der Dauer 5 min in der Steiermark zeigt Abb. 2 für die Regenspenden r = 300 l/(s.ha), 450 l/(s.ha) und 600 l/(s.ha).

    Betrachtet man das Histogramm der Jährlichkeiten zur Berech-nungsregenspende 300 l/(s.ha) in Abb. 2, so zeigt sich eine durchaus merkliche, wenn auch nicht allzu große Schwankungsbreite. Die Wiederkehrsintervalle für den 9 mm Bemessungsniederschlag (zur „Standard“-Regenspende 300 l/s.ha)

    reichen von unter einem Jahr bei Gleisdorf bis zu etwa 3½ Jahren nördlich des Hochschwabs (Dür-radmer) und nordwestlich der Schneealpe; das Mittel beträgt ca. 2 Jahre. An keinem Gitterpunkt in der Steiermark erreicht das Wie-derkehrsintervall 4 Jahre oder mehr. Mit anderen Worten: „norm-gemäß“ auf eine Regenspende von

    21

  • 300 l/(s.ha) bemessene Dachent-wässerungen versagen in der Stei-ermark im Durchschnitt etwa alle 2 Jahre, wobei die Jährlichkeiten fast zur Gänze (zu ca. 96 %) zwischen einem und drei Jahren liegen.

    Das Histogramm (Abb. 3) für die bundesweite Verteilung der Wie-derkehrsintervalle zeigt für r = 300 l/(s.ha) eine deutlich größere Schwankungsbreite mit Werten un-ter einem Jahr (bei Gleisdorf – wie erwähnt – oder auch in Hof bei Salzburg) bis zu knapp über 8 Jah-ren (Tirol, Bezirk Landeck, in der Nähe des Futschölpasses).

    Wenn diese Extreme auch bundes-weit nur einen sehr geringen Anteil ausmachen, gibt es in Österreich doch „planmäßig“ erhebliche Un-terschiede in der Versagenswahr-scheinlichkeit der nach Norm be-messenen Dachentwässerungen (Details siehe dazu Schmid et al., im Druck). Die geografische Lage ei-nes Bauvorhabens hat in Öster-reich somit einen durchaus erhebli-chen Einfluss auf die planmäßige Versagenswahrscheinlichkeit der mit dem normgemäßen Mindest-wert der Berechnungsregenspende bemessenen Dachentwässerung. Erwartungsgemäß ist die Schwan-kungsbreite für die Steiermark ge-ringer, wie auch zuvor beschrieben. Sowohl bundesweit als auch in der Steiermark gilt aber, dass auf über 80 % der Fläche Dachentwässerun-gen, die nach dem Standardfall r = 300 l/(s.ha) bemessen sind, plan-mäßig im langjährigen Durchschnitt alle 3 Jahre oder öfter versagen. Für rund die Hälfte des Gebietes der Steiermark weist der Standard-fall überhaupt nur ein Wiederkehrs-intervall von 2 Jahren oder weniger auf.

    Dass ein Planer angesichts dieser Versagenswahrscheinlichkeit mit dem Argument, ohnehin normge-mäß bemessen zu haben, im Fall von Schäden mit wenig Verständnis rechnen kann, ist wohl anzuneh-men. Unter Berücksichtigung der in der aktuellen ÖNORM EN 12056-3 enthaltenen Sicherheitsfaktoren wären erhebliche Schäden durch

    Überlastung einer auf 300 l/(s.ha) bemessenen Dachentwässerung auch ganz formal als „Kunstfehler“ und sicher nicht lege artis einzustu-fen, weil bei „unangenehmen“ (oder ärgeren) Folgen zumindest 450 l/(s.ha) anzusetzen gewesen wären (Schmid und Schmid, 2012).

    Die Verteilung der zu 450 l/(s.ha) gehörigen Jährlichkeiten kann ebenfalls Abb. 2 für die Steiermark und Abb. 3 bundesweit entnommen werden. Im Vergleich zum „Stan-dardfall“ mit 300 l/(s.ha) für 5 min verschiebt sich der Schwerpunkt nun merklich zu höheren Jährlich-keiten. Ein Wiederkehrsintervall zwischen 5 und 20 Jahren gilt nun-mehr für mehr als 80 % der Fläche des österreichischen Bundesge-biets, in der Steiermark sogar für fast 98 %.

    Erwartungsgemäß hat die Dimensi-onierung mit Sicherheitsfaktor 2 und daher mit einer Regenspende von 600 l/(s.ha) eine weitere Erhö-hung der Jährlichkeiten zur Folge. Für rd. 84 % der Gitterpunkte in Ös-terreich und 98 % jener der Steier-mark stellt dies nun ein über 20-jährliches Ereignis dar. Auf rd. 44 % der Fläche der Steiermark ver-sagen mit r = 600 l/(s.ha) bemesse-ne Dachentwässerungen im Durch-schnitt nur noch alle 30 Jahre oder noch seltener.

    Schlussfolgerung

    Für die Bemessung von Dachent-wässerungen in Österreich werden durch die derzeit gültigen Normen (ÖNORM B 2501 und ÖNORM EN 12056-3) Werte der Berechnungsre-genspende vorgegeben. Es ist zwar vorgesehen, diese Werte durch Si-cherheitsfaktoren an das zu erwar-tende Schadenspotenzial anzupas-sen, ein Bezug zur hydraulischen Versagenswahrscheinlichkeit (Überlastung) der Dachentwässe-rung wird aber nicht hergestellt. Für die Steiermark bedeutet die Dimen-sionierung mit dem (in der Praxis besonders häufig verwendeten) Basiswert von 300 l/(s.ha) bei 5 min Regendauer, dass solcherart be-messene Dachentwässerungen auf rd. 97 % der Fläche planmäßig (im

    langjährigen Durchschnitt) alle 3 Jahre oder öfter versagen. Auf rund der Hälfte des Gebietes der Steier-mark sinkt das Wiederkehrsinter-vall überhaupt unter 2 Jahre. Ange-sichts dieser Versagenswahr-scheinlichkeiten muss auch für die Steiermark besondere Vorsicht bei der Wahl des Bemessungsereignis-ses empfohlen werden.

    Literatur

    Eder, G., Kügler, E. und Pfnaisl, K. (2011): Eine kritische Analyse der Bemessungs-methodik für Dachentwässerungen. Dip-lomarbeit, 135 S., HTBLuVA Mödling, Möd-ling. Kainz, H., Kauch, E.P., Fuchs-Hanusch, D. und Gruber, G. (2012): Siedlungswasser-bau und Abfallwirtschaft. 5. Aufl., 335 S. Manz, Wien. Lebensministerium: eHYD – Fachkarte Be-messungsniederschlag (2009): http://gis.lebensministerium.at/ehydÖNORM B 2501 (2002): Entwässerungsan-lagen für Gebäude – Ergänzende Richtlini-en für die Planung, Ausführung und Prü-fung. Ausg. 2002-07-01, Österreichisches Normungsinstitut, Wien.ÖNORM B 2501 (2009): Entwässerungsan-lagen für Gebäude. Planung, Ausführung und Prüfung - Ergänzende Richtlinien zu ÖNORM EN 12050 und ÖNORM EN 12056. Ausg. 2009-09-01, Österreichisches Nor-mungsinstitut, Wien.ÖNORM EN 12056-3 (2000): Schwerkraft-entwässerungsanlagen innerhalb von Ge-bäuden; Teil 3: Dachentwässerung, Pla-nung und Bemessung. Ausg. 2000-12-01, Österreichisches Normungsinstitut, Wien.Schmid, B. H. (1997): Critical Rainfall Dura-tion for Overland Flow from an Infiltrating Plane Surface. Journal of Hydrology, vol. 193, 45 - 60.Schmid, B. H. und Schmid, M. (2012): Da-chentwässerungen im Spannungsfeld zwi-schen Bautechnik und Hydrologie. In: Rant (Hrsg.): Sachverständige in Österreich – Festschrift 100 Jahre Hauptverband der Gerichtssachverständigen, HV der Ge-richts-SV, Wien, S. 385 - 394. Schmid et al., im Druck.

    Wasserland Steiermark 1/201322

  • regenwasserbewirtschaftung – Oberflächenentwässerung

    Der Schutz des Menschen einschließlich seines Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraumes und seiner Kulturgüter sowie die Erhaltung und der Schutz der Gewässer einschließlich der Hoch-wasserabflussgebiete ist die Aufgabe der Schutzwasserwirtschaft. Jedoch sind auch die Men-schen selbst angehalten – z.B. im Zuge von Bebauungen – Gesetze, Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Aus diesem Grund laufen derzeit auf verschiedenen Ebenen intensive Bemühun-gen zur Bewusstseinsbildung bzw. zur Aufbereitung und Zurverfügungstellung von Planungs-grundlagen.

    In etwa die Hälfte der bei Hoch-wässern auftretenden Sachschä-den wird nicht durch das Ausufern von Bächen, Flüssen und Strömen, sondern durch

    l erhöhten Oberflächenwasserab-fluss

    l Grundwasseranstieg und

    l Rückstau aus der Kanalisation

    verursacht.

    Viele Schäden daraus könnten je-doch durch einfache bautechni-sche Maßnahmen bzw. durch eine richtige Standortwahl vermieden werden.

    In der Steiermark wurde Anfang 2012 ein überarbeiteter Leitfaden zur Oberflächenentwässerung (Ver-sion 2.0) sowie Anfang 2013 der Leitfaden zur Erstellung eines Re-genwasserbewirtschaftungskon-zeptes aufgelegt, welche nachfol-gend kurz beschrieben werden. Beide Leitfäden können auf der Homepage der Abteilung 14 – Was-serwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit heruntergeladen werden. http://www.wasserwirt-schaft.steiermark.at/cms/ziel/4570309/DE/

    Regenwasserbewirtschaftungs-konzept

    In der Novelle zu den steirischen Abwasserförderungsrichtlinien vom Mai 2011 (Richtlinien für die Förde-rungen von Maßnahmen der Ab-wasserentsorgung für das Bundes-land Steiermark) wurde als Förde-rungsvoraussetzung für Anlagen zur Ableitung bzw. Bewirtschaftung von Regenwasser die Vorlage eines Regenwasserbewirtschaftungskon-zeptes festgelegt.

    Ein Regenwasserbewirtschaftungs-konzept soll eine Grundlage zur Vermeidung von Schäden durch

    nicht ordnungsgemäße Oberflä-chenentwässerungen darstellen.

    Ziel ist die Darstellung der Auswir-kungen auf den Abfluss des Ober-flächenwassers inklusive Fließge-wässer sowie auf das Grundwas-ser, um negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, z.B. Erhöhung eines Gefährdungspotentiales für Unterlieger, zu vermeiden.

    Folgender Projektablauf ist vorgesehen:

    l Festlegung des Projektgebietes (= das zur Förderung eingereich-te, zu entwässernde Siedlungs-gebiet) sowie des hydrologi-schen Einzugsgebietes

    l Erhebung möglicher Gefährdun-gen auf Basis von leicht verfüg-baren GIS-Daten sowie einer örtlichen Erhebung

    l Beurteilung der erhobenen Ge-fährdungen in Hinblick auf eine Bauplatzeignung (optional – der-zeit in Bearbeitung)

    l Beschreibung der geplanten Maßnahmen (Rückhalt, Versi-ckerung, Ableitung etc.) und de-ren Auswirkungen

    Maßnahmen und Anlagen:

    l Versickerungsanlagen

    l Retentionsanlagen

    l Reinigungsanlagen

    l Ableitungsmaßnahmen

    Abb. 1: Beispiel für ein UntersuchungsgebietProjektgebiet (grün markiert) – Betrachtung des gesamten Einzugsgebiets erforderlich

    23

    DI Peter RauchlatnerAmt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 14 - Wasserwirt-schaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/[email protected]

  • Abb. 2: Beispiel für ein Regenwasserversickerungsbecken

    Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte gemäß der Allgemeinen Ab-wasseremissionsverordnung nicht oder nur gering verunreinigtes Nie-derschlagswasser aus einem Sied-lungsgebiet dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgesche-hen überlassen werden.

    Sofern eine Versickerung aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse möglich ist, sind Versickerungsan-lagen mit einer natürlichen Boden-passage vorzusehen.

    Bei nicht ausreichenden Durchläs-sigkeitswerten des anstehenden Untergrundes können Kombinatio-nen aus Rückhaltemaßnahmen, Versickerungsanlagen sowie ge-drosselte Ableitungen in ein Ge-wässer oder einen Regenwasser-kanal erfolgen.

    Folgende Gefahrenquellen auf dem Projektgebiet sind dabei zu erheben und die Auswirkungen der geplan-ten Maßnahmen auf die einzelnen Gefahrengruppen darzustellen:

    Hangwasser (= Hochwasser, wel-ches nicht durch Bäche oder Flüs-se, sondern in sonst trockenen Ein-zugsgebieten durch flächenhaften Abfluss von Oberflächenwasser insbesondere aus Hanglagen infol-ge von Niederschlag und Schmelz-wasser entsteht)

    l Abgrenzung des Einzugsgebie-tes auf Basis eines Geländemo-dells (GIS-Stmk)

    l Örtliche Überprüfung des Ein-zugsgebietes und Abschätzung von Erosionsgefahren, Befra-gung über Ereignisse

    Die Erhebungen zum Hangwasser stellen die Grundlage für die Festle-gung der Bemessungsregenmenge dar, die im Zuge des Konzepts abzu-

    schätzen ist. Weiters soll diese Er-hebung einen Hinweis auf mögliche Gefährdungen der geplanten Ge-bäude durch Hangwasser geben.

    Hochwasser (= eine zeitlich be-schränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Was-ser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, Bäche und Seen)

    l Erheben von ausgewiesenen Abflussbereichen (GIS-Stmk)

    l Örtliche Überprüfung, v. a. hin-sichtlich zusätzlicher Gefähr-dung (Zubringer), und Befragung über vergangene Ereignisse

    Die Erhebungen zum Hochwasser stellen die Grundlage für Ablei-tungsmaßnahmen dar. Die Hoch-wasserabfuhrkapazität darf durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Weiters soll diese Erhebung einen Hinweis auf mögliche Gefährdungen der ge-planten Gebäude durch Hochwas-ser geben.

    Grundwasser (= Bodenwasser, das die Bodenhohlräume vollständig sättigt und dessen Druck mit der Tiefe zunimmt)

    l Erheben von bekannten Grund-wasserständen, Schongebieten (GIS-Stmk)

    l Örtliche Erhebung und Befra-gung

    Die Erhebungen zum Grundwasser stellen die Grundlage für Versicke-rungsmaßnahmen dar. Weiters soll diese Erhebung einen Hinweis auf mögliche Gefährdungen der ge-planten Gebäude durch Grundwas-serspiegelschwankungen geben.

    Hangrutschungen (= das Abgleiten größerer Erd- und Gesteinsmassen, meistens ausgelöst durch starken bzw. lang andauernden Regen)

    l Erheben von bekannten Rut-schungen, Bodenverhältnissen

    l Örtliche Erhebung und Befra-gung

    Die Erhebungen bzgl. Hangrut-schungen stellen die Grundlage für Versickerungsmaßnahmen dar (Hangrutschungen können auch durch Versickerungsanlagen aus-gelöst werden). Weiters soll diese

    Erhebung einen Hinweis auf mögli-che Gefährdungen der geplanten Gebäude durch Hangrutschungen geben. Musterprojekte zum Regen-wasserbewirtschaftungskonzept sind derzeit in Ausarbeitung und werden voraussichtlich im Sommer 2013 als Link auf der Homepage der Abteilung 14 zur Verfügung gestellt.

    Leitfaden

    AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

    Leitfaden fürOberfLächen-entwässerung

    2.0 - Jänner 2012

    Leitfaden zur Oberflächenentwässerung 2.0

    Seitens der Abteilung 14, Referat Siedlungswasserwirtschaft wurde in Kooperation mit den Abteilungen 13 und 15, der Stadtbaudirektion Graz sowie der Ziviltechnikerkam-mer für Steiermark und Kärnten ein Leitfaden zur Oberflächenentwäs-serung ausgearbeitet.

    Der Leitfaden zur Oberflächenent-wässerung bietet umfassende Lö-sungsansätze zur fachgerechten Verbringung von Oberflächenwäs-sern und dient als Arbeitsunterlage für öffent